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Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (Befahren von Fußgängerzonen, Ausnahmegenehmigungen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in bewirtschafteten Bereichen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (Befahren von Fußgängerzonen, Ausnahmegenehmigungen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in bewirtschafteten Bereichen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (Befahren von Fußgängerzonen, Ausnahmegenehmigungen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in bewirtschafteten Bereichen

Ausnahmegenehmigung: Befahren/ Halten in Fußgängerzonen, Halten trotz eingeschränktem Halteverbots, Parken an Parkscheinautomaten/Parkscheibenpflicht ohne Bedienung/Beachtung der Parkhöchstdauer,

Firmen und Privatpersonen können einen Antrag auf Erteilung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 der StVO stellen, um zum Beispiel zur Belieferung Fußgängerzonen zu Befahren oder in Fußgängerzonen zu halten, trotz eingeschränktem Halteverbots zu halten oder im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken, ohne diesen zu bedienen oder auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen zu parken.

Kontakt

Name der Behörde:
Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis/Befahren Fußgängerzonen/Halteverbot Umzüge
Visitenkarte:
Telefon:

0231 / 50 - 2 23 19; 0231 / 50 - 2 64 63; 0231 / 50 - 2 58 20

Fax:

02 31/50-2 44 84

Email:

NEU ab mitte Mai 2023: ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de ALT: ruhrgebietsparkausweis@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis/Befahren Fußgängerzonen/Halteverbot Umzüge"

Öffnungszeiten:

Nach Terminvereinbarung

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 14
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße

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Antrag Ausnahmegenehmigung Befahren Fußgängerzone
Antrag Ausnahmegenehmigung Befahren Fußgängerzone

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Anzahl der Fahrzeuge.

Voraussetzungen

An Ausnahmegenehmigungen sind enge Maßstäbe anzulegen, daher ist bei Antragstellung zum Befahren der Fußgängerzone, das Halten in den eingeschränken Zonen, das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ausführlich zu begründen, ggf. ist eine Lageskizze beizufügen. Gründe sind z. B. Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten, Anlieferungen oder zum Be- und Entladen

Unterlagen

Antrag Begründung Kopie Fahrzeigschein/e mit aktuellem TÜV-Stempel ggf. Lageskizze

Fristen

Der vollständige Antrag ist mindestens 20 Werktage vor der gewünschten Gültigkeit einzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 46 StVO
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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