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Führerschein (Ausländischer Führerschein Umtausch)

Führerschein (Ausländischer Führerschein Umtausch)

Führerschein (Ausländischer Führerschein Umtausch)

Umtausch oder Umschreibung von ausländischen bzw. EU-Führerscheinen

Wenn Sie einen Führerschein regulär im Ausland erworben haben, berechtigt Sie dieser nur innerhalb der ersten 6 Monate des Aufenthaltes in Deutschland zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet. Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

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Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.

Gebühren

36,30 € - 82,50 €

Unterlagen

Bitte mitbringen bei einem EU-Staaten-Führerschein oder EWR-Staaten Führerschein (sofern ein Umtausch notwendig wird):
  • Gültigen ausländischen nationalen Führerschein
  • Pass
  • Lichtbild
Bitte mitbringen bei einem Führerschein aus Nicht-EG-Staaten oder Nicht-EWR-Staaten:
  • Gültigen ausländischen nationalen Führerschein
  • Übersetzung mit Klassifizierung durch deutsche Automobilclubs oder gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer
  • Pass
  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
  • Bescheinigung der Ausländerbehörde über den Tag der Ersteinreise
Für die Klassen B und BE zusätzlich
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich
  • eine Bescheinigung eines Arztes über den Gesundheitszustand des Antragstellers (Anlage 5 Ziffer 1 FeV)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV)
Die zusätzlichen Unterlagen sind nicht erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis prüfungsfrei umgeschrieben werden kann. Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer Führerscheinstelle. Zum Teil ist eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. (Bei der praktischen Prüfung ist die Begleitung durch einen Fahrlehrer nötig.)

Fristen

4 Wochen

Rechtsgrundlagen

§§ 28, 30, 31 FeV
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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