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Servicebeschreibung
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Auskunftssperren im Melderegister
Auskunftssperren im Melderegister
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Backoffice-EWO
- Telefon:
-
0231/50-13331 oder 13332
- Fax:
-
0231/50-26333
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
Informationsblätter
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Gebühren
gebührenfrei
Unterlagen
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz