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Servicebeschreibung
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Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz.
Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen
Hundehaltungsverbote
Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:
Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
Ermäßigung der Hundesteuer
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-26750/24409/25008
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Allgemeine Gefahrenabwehr
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarungen möglich Achtung: Beim Betreten der Dienstgebäude Olpe 1, Kampstraße 47, Bornstraße 124, Nordmarkt 3 und Kleppingstraße 21-23 gilt die Pflicht, eine FFP2- oder KN-95-Maske zu tragen!!!
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44122 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Informationsblätter
Broschüre zur Sauberkeit - Information
Das Landeshundegesetz des Landes NRW - LHundG NRW vom 18.Dezember 2002
Das zum Landeshundegesetz gehörende Merkblatt. Mit Informationen zu den betroffenen Kategorien
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
Vorläufige Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen, Sachkundeprüfungen für große Hunde und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen anerkannt sind.
Gebühren
ca. 50-200 € nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Unterlagen
Schriftliche Anmeldung bzw. Erlaubnisantrag
Sachkundenachweis
Führungszeugnis
Nachweis Haftpflichtversicherung
und spezielle Unterlagen
siehe auch: http://www.dortmund.de/ordnungsamt
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund