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Servicebeschreibung
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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch Nachbarschaftslärm oder Rauchbelästigung
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch Nachbarschaftslärm oder Rauchbelästigung
Bearbeitung einer Privatanzeige gegen Personen aus der Nachbarschaft, die durch Lärm oder Rauch unbeteiligte Personen belästigen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Klima, Luft und Lärm
Umweltamt der Stadt Dortmund
- Telefon:
-
0231 50-25422
- Fax:
-
0231 50-25428
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
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Gebühren
Gebühren fallen nicht an.
Voraussetzungen
Ruhestörung oder Rauchbelästigung durch eine Person aus der Nachbarschaft (z. B. durch Tierhaltung, Feiern, überlaute Tongerätebenutzung, Grillen mit Holzkohle).
Es kann nur derjenige eine Anzeige erstatten, der die Ordnungswidrigkeit selbst bezeugen kann.
Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag, die Tatuhrzeit, die Dauer und Häufigkeit der Störung ersichtlich sein. Die Angaben "regelmäßig", "immer" beziehungsweise "jeder Tag" sind zu unbestimmt.
Bußgeldverfahren gegen unbekannte Personen können nicht durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeuge oder Zeugin mit Ihrer Anschrift im Bußgeldbescheid namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Unterlagen
Schriftliche Anzeige mit Zeugenaussage und konkreter Sachverhaltsschilderung. Unter Angabe eines Störungsprotokolls (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung) muss der Vorfall genau beschrieben werden.
Personalien müssen angegeben werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Fristen
Die Anzeige sollte möglichst zeitnah zur Ruhestörung oder Rauchbelästigung erstattet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Verbrennen im Freien
§ 9 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Nachtruhe
§ 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Benutzung von Tongeräten
§ 11a Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Laufenlassen von Motoren
§ 12 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Haltung von Tieren
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImschV)
Sonn- und Feiertagsgesetz NRW