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Servicebeschreibung
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Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO
Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO)
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen (Entlastungsbetrag nach § 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch, soziale Pflegeversicherung).
Am 1. Januar 2019 trat eine neue Fassung der AnFöVO in Kraft – die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Nordrhein-Westfalen“. Diese dient der Weiterentwicklung von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige u. ä.
Die Leistungen dürfen nur von anerkannten Angeboten erbracht werden. Anträge auf Anerkennung sind für Angebote mit Sitz in Dortmund bei der Stadt Dortmund, Sozialamt 50-9-2, 44122 Dortmund zu stellen.
Der Antrag muss online über das Verfahren pfaduia gestellt werden soll. Die Internetseite finden Sie unter der Rubrik "LINKS". Dort können Sie sich registrieren, einen (Neu-) Antrag stellen und Änderungen mitteilen.
Da der dort mögliche Ausdruck derzeit leider nicht optimal funktioniert, empfehle ich in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag zusätzlich auf den hier zur Verfügung stehenden Vordrucken zu stellen und nach hier zu übersenden (der Ausdruck aus dem o. g. Verfahren ist dann nicht erforderlich).
Wo finde ich in meiner Nähe Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Der Aufbau einer Datenbank sowie eines entsprechenden Internetauftritts ist derzeit im Aufbau. Aktuell besteht die Möglichkeit, sich im Angebotsfinder zu informieren. Das Suchportal finden Sie unter der Rubrik "LINKS".
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Rechtsangelegenheiten Pflege, Behinderung und Gesundheit
- Telefon:
-
0231-50-23641
- Fax:
-
0231-50-10385
- Email:
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Persönliche Vorsprachen können nach individueller Absprache vereinbart werden. Telefonisch sind wir am besten täglich in der Zeit zwischen 8:00 und 11:00 Uhr erreichbar.
Anfahrt:
- Adresse:
-
Entenpoth 34 (Gebäude D)
44263 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Antragsformular (allg. Angebot)
Antragsformular (selbständige Einzelkräfte)
Antragsformular (Einzelkräfte in unmittelbarem Beschäftigungsverhältni
Antragsformular (Betreuungsgruppe)
Antragsformular (Koordinierungsstelle)
Antragsformular (Konzept für Basisqualifizierung)
Informationsblätter
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (ANFöVO)
Begründung zur AnFöVO
Links
Gebühren
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.
Für allgemeine Angebote beträgt die Gebühr von 160 bis 300 €
Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Konzept
Qualifikationsnachweise
Führungszeugnis (bitte nur nach Aufforderung durch die Anerkennungsbehörde beantragen)
Rechtsgrundlagen
§§ 45a und 45b Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO (NRW)