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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Es muss ein Antrag gestellt werden. Keine Rentenzahlung ohne Antrag.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

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Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Online Services und Formulare

Online Antrag
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Gebühren

keine

Voraussetzungen

  • Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich),
  • Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente und Arbeitslosigkeit von insgesamt 52 Wochen (= 364 Tage) nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten oder Altersteilzeitarbeit von 24 Kalendermonaten,
  • mindestens 8 Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente (der Zeitraum von 10 Jahren kann sich durch Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Rentenbezugszeiten verlängern).
Die Altersgrenze wurde für Versicherte der Jahrgänge 1937 und jünger auf 65 Jahre angehoben. Die Rente kann jedoch weiterhin vorzeitig - mit Abschlag - beansprucht werden. Ab Jahrgang 1949 kann die Rente erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder, wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitvertrag
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
  • Der Antrag soll 3 - 3 1/2 Monate vorher gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 237, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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