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Altersrente für Schwerbehinderte

Altersrente für Schwerbehinderte

Altersrente für Schwerbehinderte

Geltendmachen von Rentenansprüchen. Antragstellung erforderlich. Keine Rentenzahlung ohne Antrag.

Altersrente, für Versicherte, die ein eingeschränktes Leistungsverögen haben. Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% und in Ausnahmen berufs oder erwerbsunfähig. Es muß die große Wartezeit erfüllt sein ( 35 Jahre).

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

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Anfahrt:

Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

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Online Services und Formulare

Online Antrag
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Gebühren

keine

Voraussetzungen

  • Geboren vor dem 01.01.1964
  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Berücksichtigungszeiten)
  • Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% oder Berufs oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 01.01.1951 geborenen Versicherten.
  • Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, können Rente mit Abschlag, vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten.
  • Ab dem 01.01.1952 werden die Altersrente und die vorzeitige Inanspruchnahme angepasst.
  • Bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder dem Versicherungsamt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen, da es verschiedene Regelungen gibt.
Vertrauensschutz: Die Altersgrenze wird nicht angehoben für Versicherte, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpukt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher- um Rechtsnachteile zu vermeiden- rechtzeitig gestellt werden.
  • Der Antrag sollte 3 - 3 1/2 Monate vorher gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 236a, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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