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Servicebeschreibung
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Altersrente für Schwerbehinderte
Altersrente für Schwerbehinderte
Geltendmachen von Rentenansprüchen. Antragstellung erforderlich. Keine Rentenzahlung ohne Antrag.
Altersrente, für Versicherte, die ein eingeschränktes Leistungsverögen haben. Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% und in Ausnahmen berufs oder erwerbsunfähig.
Es muß die große Wartezeit erfüllt sein ( 35 Jahre).
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Versicherungsamt
- Telefon:
-
0231/50-22554; 0231/50-26935
- Fax:
-
0231/50-26015
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Jetzt Online-Termin reservieren
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
digital
Online Services und Formulare
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Gebühren
keine
Voraussetzungen
- Geboren vor dem 01.01.1964
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Berücksichtigungszeiten)
- Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% oder Berufs oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 01.01.1951 geborenen Versicherten.
- Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, können Rente mit Abschlag, vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten.
- Ab dem 01.01.1952 werden die Altersrente und die vorzeitige Inanspruchnahme angepasst.
- Bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder dem Versicherungsamt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen, da es verschiedene Regelungen gibt.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpukt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher- um Rechtsnachteile zu vermeiden- rechtzeitig gestellt werden.
- Der Antrag sollte 3 - 3 1/2 Monate vorher gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 236a, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )