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Altautoverordnung

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Altautoverordnung

Die Stilllegung/Abmeldung eines KFZ benötigt einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung

Seit dem In-Kraft-treten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung/Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorlegen können.
  1. Verwertungsnachweis:
Der zuletzt in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist der Letzthalter. Dieser muss der Zulassungsstelle bei der endgültigen Stilllegung seines Pkw den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerters vorlegen. Der Verwertungsnachweis kann auch von einer zertifizierten Altautoannahmestelle (z.B. Werkstatt) im Auftrag eines anerkannten Verwerters ausgehändigt werden. Zertifizierte Altautoverwerter/Altautoannahmestellen können sich durch eine entsprechende Urkunde ausweisen.
  1. Verbleibserklärung:
Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw, der nicht verwertet werden soll (z.B. Oldtimer) muss der Letzthalter der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib (Verbleibserklärung) des Altautos abgeben. Entsprechende Formulare sind bei der Zulassungsstelle vorrätig. Zur Terminreservierung hier klicken

Kontakt

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Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
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0231/50-29831 oder 0231/50-29837

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0231/50-26333

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buergerdienste@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Am Amtshaus 1
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
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0231/50-28855

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bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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Gleiwitzstraße 277
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Gebühren

11,00 Euro bei direkter Vorlage des/der Verwertungsnachweises/Verbleibserklärung 15,60 Euro bei nachträglicher Abgabe.

Rechtsgrundlagen

§ 2 der AltfahrzeugV, Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen § 27a StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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