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Servicebeschreibung
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Abmeldung oder Stilllegung von KFZ
Abmeldung oder Stilllegung von KFZ
Sie können Fahrzeuge mit DO-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken abmelden. Auch eine von Ihnen beauftragte Person kann die Angelegenheit für Sie erledigen.
Seit dem In-Kraft-treten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung/Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt wird.
- Verwertungsnachweis:
- Verbleibserklärung:
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
Dortmunder Fahrzeuge = 5,60 - 86,90 Euro
Fahrzeuge anderer Zulassungsbezirke = 10,70 - 15,80 Euro
10,70 Euro bei direkter Vorlage des/der Verwertungsnachweises/Verbleibserklärung
15,60 Euro bei nachträglicher Abgabe.
Unterlagen
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Fristen
sofort
Rechtsgrundlagen
§ 2 der Altauto-Verordnung vom 4 Juli 1997, BGBl. I S.1666
§ 27a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz