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Abmeldung oder Stilllegung von KFZ

Abmeldung oder Stilllegung von KFZ

Abmeldung oder Stilllegung von KFZ

Sie können Fahrzeuge mit DO-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken abmelden. Auch eine von Ihnen beauftragte Person kann die Angelegenheit für Sie erledigen. Seit dem In-Kraft-treten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung/Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt wird.
  1. Verwertungsnachweis:
Der zuletzt in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter (Letzthalter) muss der Zulassungsstelle bei der endgültigen Stilllegung seines Pkw den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerters vorlegen. Dieser Verwertungsnachweis kann auch von einer zertifizierten Altautoannahmestelle (z.B. Werkstatt) im Auftrag eines anerkannten Verwerters ausgehändigt werden. Zertifizierte Altautoverwerter/Altautoannahmestellen können sich durch eine entsprechende Urkunde ausweisen.
  1. Verbleibserklärung:
Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw, der nicht verwertet werden soll (z.B. Oldtimer,), muss der Letzthalter der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib (Verbleibs- erklärung) des Altautos abgeben. Entsprechende Formulare sind bei der Zulassungsstelle vorrätig.

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Dortmunder Fahrzeuge = 5,60 - 86,90 Euro Fahrzeuge anderer Zulassungsbezirke = 10,70 - 15,80 Euro 10,70 Euro bei direkter Vorlage des/der Verwertungsnachweises/Verbleibserklärung 15,60 Euro bei nachträglicher Abgabe.

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

§ 2 der Altauto-Verordnung vom 4 Juli 1997, BGBl. I S.1666 § 27a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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