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Servicebeschreibung
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Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)
Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)
Händlerkennzeichen/ 06er-Kennzeichen
Nach § 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Hersteller*innen, Werkstätten und Händler*innen auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden.
Oldtimerkennzeichen/ 07er-Kennzeichen
Nach § 17 der FZV können Halter*innen von Oldtimern, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, rote Dauerkennzeichen für die Fahrt zu und von diesen Verantstaltungen beantragen.
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Antragstellung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch die Zulassungsstelle beantragt.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Backoffice-Kfz
- Telefon:
-
0231/50-13331 oder 13332
- Fax:
-
0231/50-26333
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Informationsblätter
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Gebühren
Händlerkennzeichen 06er:
- Führungszeugnis 13,00 €
- Auskunft Verkehrszentralregister 3,30 €
- KBA Gebühr 2,60 €
- Verwaltungsgebühren 150,00 €
- zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €
- Führungszeugnis 13,00 €
- Auskunft KBA Flensburg, Verkehrszentralregister 3,30 €
- KBA Gebühr 2,60 €
- Verwaltungsgebühren 62,00 €
- zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €
Voraussetzungen
Händlerkennzeichen 06er:
- Gewerbe nach § 16 FZV (Kfz-Händler, Kfz-Werkstatt, Kfz-Hersteller und Kfz-Teilehersteller) mit Stellplatz
- Zuverlässigkeit nach § 16 FZV
- Zuverlässigkeit nach § 17 FZV
- Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen sein
- Fahrzeuge müssen die Voraussetzungen nach § 23 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) erfüllen
Unterlagen
Händlerkennzeichen 06er:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (Wohnsitz nicht in Dortmund; Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich)
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über Stellfläche (Mietvertrag, Garagenmietvertrag)
- SEPA Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
- aktuellen Handelsregisterauszug
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (Wohnsitz nicht in Dortmund; Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich)
- SEPA Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub oder Nachweis über Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
- Fahrzeugpapiere inklusive Gutachten nach § 23 StVZO
Fristen
- Die Neuausstellung dauert im Regelfall ca. 4-6 Wochen.
- Verzögerungen, die auf Grund von z. B. Eintragungen im Führungszeugnis entstehen, können die Bearbeitungsdauer verlängern.
Rechtsgrundlagen
§§ 16, 17 FZV