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Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)

Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)

Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)

Händlerkennzeichen/ 06er-Kennzeichen Nach § 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Hersteller*innen, Werkstätten und Händler*innen auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden. Oldtimerkennzeichen/ 07er-Kennzeichen Nach § 17 der FZV können Halter*innen von Oldtimern, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, rote Dauerkennzeichen für die Fahrt zu und von diesen Verantstaltungen beantragen. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Antragstellung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch die Zulassungsstelle beantragt.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Backoffice-Kfz
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13331 oder 13332

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Backoffice-Kfz"

Öffnungszeiten:

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

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Google Maps

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schriftlich

Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Kraftfahrzeugwesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

Händlerkennzeichen 06er:
  • Führungszeugnis 13,00 €
  • Auskunft Verkehrszentralregister 3,30 €
  • KBA Gebühr 2,60 €
  • Verwaltungsgebühren 150,00 €
  • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €
Oldtimerkennzeichen 07er:
  • Führungszeugnis 13,00 €
  • Auskunft KBA Flensburg, Verkehrszentralregister 3,30 €
  • KBA Gebühr 2,60 €
  • Verwaltungsgebühren 62,00 €
  • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €

Voraussetzungen

Händlerkennzeichen 06er:
  • Gewerbe nach § 16 FZV (Kfz-Händler, Kfz-Werkstatt, Kfz-Hersteller und Kfz-Teilehersteller) mit Stellplatz
  • Zuverlässigkeit nach § 16 FZV
Oldtimerkennezeichen 07er:
  • Zuverlässigkeit nach § 17 FZV
  • Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen sein
  • Fahrzeuge müssen die Voraussetzungen nach § 23 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) erfüllen

Unterlagen

Händlerkennzeichen 06er:
  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (Wohnsitz nicht in Dortmund; Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über Stellfläche (Mietvertrag, Garagenmietvertrag)
  • SEPA Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
  • aktuellen Handelsregisterauszug
Im Einzelfall können weitere Unterlagen durch die Zulassungsstelle angefordert werden. Oldtimerkennzeichen 07er:
  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (Wohnsitz nicht in Dortmund; Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich)
  • SEPA Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub oder Nachweis über Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
  • Fahrzeugpapiere inklusive Gutachten nach § 23 StVZO

Fristen

  • Die Neuausstellung dauert im Regelfall ca. 4-6 Wochen.
  • Verzögerungen, die auf Grund von z. B. Eintragungen im Führungszeugnis entstehen, können die Bearbeitungsdauer verlängern.

Rechtsgrundlagen

§§ 16, 17 FZV

3 häufig gestellte Fragen

Wann kann ich die Bewilligung abholen?
Ich möchte mein Dauerkennzeichen verlängern, was muss ich tun?
Welche Unterlagen müssen bei der Abholung vorgelegt werden?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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