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AktionenHäufige Fragen (FAQ)
Die Kundenbetreuung des Serviceportals berät Sie gerne telefonisch oder per E-Mail bei Problemen mit der Registrierung oder der Nutzung des Serviceportals.
Bevor Sie zum Hörer greifen oder uns Ihre Frage per E-Mail senden, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Antwort nicht bequem im Fragenkatalog nachlesen können, den wir für Sie mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zusammengestellt haben.
Wer kann das Serviceportal der Stadt Dortmund nutzen?
Das Serviceportal kann von Privatleuten, von Firmen und von Behörden genutzt werden.
Wie registriere ich mich?
Um sich zu registrieren, muss man auf der Startseite oben rechts auf „Anmelden“ klicken. Anschließend hat man die Möglichkeit sich zu registrieren. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, hat man ein Gastkonto erstellt. Anschließend hat man noch die Möglichkeit eine Hochstufung zum:
vorzunehmen.
Was ist ein „Gastkonto“?
Wenn Sie sich als Neukunde für das Serviceportal registrieren, erhält Ihr Nutzerkonto zunächst den Status „Gast“.
Mit einem Gastkonto können Sie:
- Ihre Stammdaten pflegen,
- Online-Aufträge stellen, für die eine Authentifizierung nicht notwendig ist,
- Ihre Stammdaten bei der Antragsstellung über das virtuelle Rathaus (Geführter Dialog oder Auftrag) automatisch in die dafür vorgesehenen Felder übernehmen,
- alle laufenden Online-Aufträge im Auge behalten,
- in Ihrer Auftragsverwaltung alle bisher gestellten Aufträge einsehen,
- Ihr Passwort ändern
- Ihr Gastkonto "hochstufen" lassen.
Was ist das Servicekonto.NRW?
Was benötigt man zur Registrierung bzw. Hochstufung (zum Privatkunden) über die Online-Ausweisfunktion des Servicekonto.NRW?
Benötigt wird die AusweisApp. Die AusweisApp ist ein Angebot des Bundesministeriums des Innern. Sie kann zum Auslesen der persönlichen Daten aus dem Personalausweis in das Servicekonto.NRW genutzt werden.
Dazu benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder Sie nutzen Ihr Smartphone mit der installierten AusweisApp. Das Smartphone funktioniert in diesem Fall wie ein Kartenlesegerät.
Weitere Informationen z.B. welche Smartphones unterstützt werden, sowie ein Link zum Download der App finden Sie unter:
Warum sollte ich mein Konto „hochstufen“ lassen?
Wenn Sie zusätzlich zu den Möglichkeiten, die Ihnen ein Gastkonto bietet, kostenpflichtige Dienstleistungen über das Lastschriftverfahren (weitere Zahlungsmöglichkeiten gibt es derzeit in der Regel nicht) in Anspruch nehmen oder online Aufträge stellen möchten, für die eine Authentifizierung notwendig ist, können Sie ihr Konto zu einem Privatkunden-, Geschäftskunden- oder Behördenkonto hochstufen lassen.
Warum muss ich mich zur Hochstufung identifizieren?
Da im Regelfall aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine eigenhändige Unterschrift von den Antragstellern erforderlich ist und im System lediglich eine elektronische Unterschrift erstellt wird, ist es erforderlich, dass Sie sich für ein vollwertiges Nutzerkonto mit Ihren vollständigen Daten registrieren und identifizieren, um Ihre Identität zu beweisen. Dies dient auch Ihrem eigenen Schutz, damit nicht Unbefugte in Ihrem Namen rechtsgültige Geschäfte mit der Verwaltung abwickeln können.
Wie kann ich mich identifizieren?
Es stehen Ihnen drei verschiedene Wege zur Verfügung, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihr Nutzer*innenkonto im Serviceportal zu einem Privatkundenkonto hochstufen zu lassen:
- Der Hochstufungsassistent. Loggen Sie sich einfach mit Ihrem Gastkonto ein und starten Sie den Hochstufungsassistenten. Hier werden Sie aufgefordert, ein Foto jeweils von der Vor- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis, elektronische Aufenthaltskarte) hochzuladen. Im Anschluss gleichen wir die von Ihnen eingegebenen Daten Ihrem Ausweisdokument ab und bestätigen die erfolgte Hochstufung. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang bis zu drei Werktage dauern kann.
Hinweis: Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Unmittelbar nach erfolgter Hochstufung werden die Fotos Ihres Ausweisdokumentes automatisch gelöscht.
- Über die Online-Ausweisfunktion. Wenn Ihr Ausweisdokument über die Online-Ausweisfunktion verfügt, können Sie sich ganz einfach darüber identifizieren. Loggen Sie sich im Serviceportal ein und wählen Sie unter „Mein Nutzerkonto“ den Menüpunkt „Nutzer hochstufen mit Personalausweis“ aus. Sie werden sodann durch den Dialog beim Servicekonto.NRW geführt. Die Hochstufung erfolgt unmittelbar im Anschluss und läuft automatisch ab.
Hinweis: Zur Hochstufung über die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für Ihren Laptop oder PC sowie die AusweisApp.
- Persönliche Vorsprache bei den Bürgerdiensten. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten in Ihrem Nutzer*innenkonto vollständig ausgefüllt haben, können Sie bei den Bürgerdiensten einen Termin zur Vorlage Ihres Ausweisdokumentes vereinbaren. Bei diesem Termin werden Ihre Daten anhand Ihres Ausweisdokumentes verifiziert und die Hochstufung erfolgt unmittelbar im Anschluss.
Warum soll ich meine Bankverbindung hinterlegen?
Die Eingabe von Daten zu Ihrer Bankverbindung sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung sind nur erforderlich, wenn Sie kostenpflichtige Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchten. Eine andere Zahlungsmöglichkeit besteht in der Regel nicht.
Kann ich meine Bankverbindung auch nachträglich hinterlegen?
Nachdem Sie sich angemeldet haben, klicken Sie bitte auf das Feld "Meine Daten ". Dort können Sie jederzeit die Bankverbindung ergänzen, einen Beleg für die Einzugsermächtigung ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse (Löwenstraße 11, 44135 Dortmund) bzw. digital per E-Mail an lastschrift@stadtdo.de senden.
Was ist zu tun, wenn sich meine Bankverbindung geändert hat?
Stimmt Ihre Bankverbindung nicht mehr mit den Daten überein, die Sie im Serviceportal hinterlegt haben, klicken Sie bitte nach der Anmeldung auf das Feld „Meine Daten “. Dort können Sie Ihre Bankverbindung ändern und eine neue Einzugsermächtigung ausdrucken.
Denken Sie daran, diesen Beleg wieder unterschrieben an die Stadtkasse (Löwenstraße 11, 44135 Dortmund) bzw. digital per E-Mail an lastschrift@stadtdo.de zu senden. Bei Änderung der Bankverbindung werden offene Forderungen erst nach Vorlage des neuen SEPA-Mandats abgebucht. Daher wird darum gebeten, innerhalb von 14 Tagen das neue Mandat an die Stadtkasse zu senden!
Was muss ich bei der Hochstufung zum Privatkunden beachten?
Die Zugänge zum Serviceportal sind kostenfrei und unbegrenzt gültig. Es entstehen Ihnen lediglich Kosten, wenn Sie gebührenpflichtige Dienstleistungen wie die Einwohnermeldeauskunft über das Serviceportal abrufen. Um sich hochstufen lassen zu können, müssen Sie volljährig sein. Nachdem Sie das Online-Formular zur Hochstufung erfolgreich ausgefüllt haben, drucken Sie bitte den Hochstufungsantrag aus und vereinbaren einen Termin bei den Bürgerdiensten. Einen Termin können Sie entweder Online oder unter der Rufnummer 0231 / 50-11150 vereinbaren. Bitte bringen Sie bei diesem Termin unbedingt ihren Personalausweis oder ein sonstiges, gültiges Ausweisdokument, aus dem Ihre Anschrift hervorgeht, mit.
Sie erhalten von den Bürgerdiensten anschließend einen Beleg über die abgeschlossene Hochstufung ausgehändigt und werden zusätzlich per E-Mail informiert. Zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger Services können Sie Ihre Bankverbindung angeben. Anschließend ist es erforderlich eine Einzugsermächtigung an die Stadtkasse der Stadt Dortmund zu versenden. Ein entsprechender Beleg wird automatisch erzeugt und kann direkt ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt werden. Die Eintragung Ihrer Bankverbindung in die Stammdaten und die anschließende Erteilung der Einzugsermächtigung kann bei einem bestehenden Privatkundenkonto jederzeit, auch nachträglich, erfolgen. (Bitte lesen Sie dazu: „Kann ich meine Bankverbindung auch nachträglich hinterlegen?“).
Hinweis: Bei der Hochstufung über die Online-Ausweisfunktion des Servicekonto.NRW entfällt die oben beschriebene Authentifizierung bei den Bürgerdiensten bzw. bei den Dortmunder Bezirksverwaltungsstellen. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung per Mail bei der Hochstufung über die Online-Ausweisfunktion des Servicekonto.NRW nicht erfolgt.
Was muss ich bei der Hochstufung zum Geschäftskunden beachten?
Bitte registrieren Sie jede/n Mitarbeiter/in einzeln als Gast und beantragen Sie für jede/n Mitarbeiter/in einzeln die Hochstufung. Um die Identifizierung durchführen zu können, bitten wir Sie, uns unter Bezug auf Ihren Hochstufungsantrag ein formloses Schreiben mit Ihrem Firmenbriefkopf, Ihrem Namen, Ihrem gewählten Nutzernamen und der Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person zur Anforderung der Zugangsdaten als Fax oder auf dem Postweg zukommen zu lassen. Bei der Registrierung mehrerer Mitarbeiter/innen können Sie die Informationen in einem Schreiben zusammenfassen. Die Zugänge zum Serviceportal sind kostenfrei und unbegrenzt gültig. Wenn eine registrierte Person aus Ihrem Unternehmen ausscheidet oder ähnliches, teilen Sie uns dies bitte mit, dann sperren wir den betroffenen Zugang (Bitte lesen Sie dazu: „Wie kann ich meinen Account im Serviceportal kündigen?“).
Was muss ich bei der Hochstufung zum Behördenkunden beachten?
Bitte registrieren Sie jede/n Mitarbeiter/in einzeln und beantragen Sie für jede/n Mitarbeiter/in einzeln die Hochstufung. Um die Identifizierung durchführen zu können, bitten wir Sie, uns unter Bezug auf Ihren Hochstufungsantrag ein formloses Schreiben mit Ihrem Briefkopf, Ihrem Namen, Ihrem gewählten Nutzernamen und der Unterschrift der Fachbereichsleitung zur Anforderung der Zugangsdaten als Fax oder auf dem Postweg zukommen zu lassen. Wir stufen die Zugänge dann hoch und schicken Ihnen eine Bestätigung. Wenn eine registrierte Person aus Ihrem Fachbereich ausscheidet oder ähnliches, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, dann sperren wir den betroffenen Zugang. (Bitte lesen Sie dazu: „Wie kann ich meinen Account im Serviceportal kündigen?“)
Welche Besonderheiten gelten für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure?
Seit Einführung der neuen Gebührenordnung VermWertGebO NRW zum 01.01.2011 erhalten öffentlich bestellte Vermessungsingenieure online einen gebührenbefreiten Zugriff auf das Liegenschaftsbuch (ALB) und auf Vermessungsunterlagen. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur registrieren Sie sich bitte zunächst als Gast und beantragen anschließend die Hochstufung zum Geschäftskunden (Bitte lesen Sie dazu „Welche Besonderheiten gelten für Geschäftskunden?“). Sofern anhand Ihres Briefkopfes nicht ersichtlich sein sollte, dass Sie öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind, ergänzen Sie Ihr formloses Schreiben bitte um diese Information.
Wie können online Anträge an die Verwaltung gestellt werden?
Je nach Produkt stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten, einen Antrag an die Verwaltung zu stellen, zur Verfügung. Im Rahmen des Online-Angebotes des Serviceportal wird zwischen dem (Formular-)Vordruck, dem geführten Formular und dem Auftrag, unterschieden. Da im Regelfall aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine eigenhändige Unterschrift von den Antragstellern notwendig ist und im System lediglich eine elektronische Unterschrift erstellt wird, ist es für den Auftrag in der Regel erforderlich, dass sich die Nutzer/innen einmalig registrieren und bei den Bürgerdiensten identifizieren
(Hochstufung). Dies dient auch Ihrem eigenen Schutz, damit nicht Unbefugte in Ihrem Namen rechtsgültige Geschäfte mit der Verwaltung abschließen.
Was ist ein „(Formular-)Vordruck“?
Der Vordruck ist die einfachste Art des Antrages. Der Vordruck steht allen Nutzern des Serviceportals zur Verfügung. Sie können den Vordruck beziehungsweise das Formular in Form einer pdf- Datei herunterladen und ausdrucken. Entweder können Sie den Vordruck vor dem Ausdrucken am Bildschirm ausfüllen oder anschließend von Hand. Je nach Produkt müssen Sie Ihren ausgefüllten Antrag dann per Post, Fax oder persönlich übermitteln. Bei dieser Form der Antragsstellung ist es im Serviceportal nicht möglich, einen Bearbeitungsstatus einzusehen.
Was ist ein „Geführtes Formular“?
Für die Nutzung des geführten Dialoges ist eine Registrierung im Serviceportal der Stadt Dortmund nicht erforderlich. Sie können Ihren Antrag mit dem geführten Formular ebenfalls an Ihrem heimischen Computer erstellen. Dabei werden Sie Schritt für Schritt dialogbasiert geleitet, was Fehleingaben auf ein Minimum reduziert. Nach der Antragserfassung müssen Sie das geführte Formular in Form einer pdf-Datei ausdrucken, unterschreiben und je nach Produkt per Post, Fax oder persönlich übermitteln. Bei dieser Form der Antragsstellung ist es im Serviceportal nicht möglich, einen Bearbeitungsstatus einzusehen.
Was ist ein Online-„Auftrag“?
Der Auftrag im Serviceportal kann in der Regel nur von registrierten Nutzern genutzt werden. Bei dieser Möglichkeit können Sie Ihren Antrag von Ihrem heimischen Computer aus an die Verwaltung richten. Dabei werden Sie Schritt für Schritt dialogbasiert geleitet, was Fehleingaben auf ein Minimum reduziert. Am Ende einer Antragserfassung bestätigen Sie Ihre eingegebenen Daten und erzeugen so einen Auftrag. Ihr Antrag wird dann elektronisch an den zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung gerichtet. Zusätzlich haben Sie natürlich die Möglichkeit Ihren Antrag auszudrucken. Darüber hinaus werden Ihre Aufträge unter dem Menüpunkt „Mein Nutzerkonto > Meine Aufträge“ archiviert. Dort können Sie sich über den aktuellen Status informieren. Über Änderungen des Bearbeitungsstatus werden hochgestufte Nutzer per E-Mail informiert.
Wie werden meine Daten bei der Übertragung gesichert?
Alle Übermittlungen werden über eine gesicherte Verbindung abgewickelt. Die Daten werden über eine dem Stand der Technik entsprechende gesicherte und verschlüsselte Verbindung abgewickelt. Die von Ihnen eingegebenen Stammdaten der Arbeitsmappe werden ausschließlich für den internen Gebrauch in der Stadtverwaltung Dortmund zur automatisierten Ausfüllung von Aufträgen und Anwendungen genutzt. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes werden bei der Registrierung und Übermittlung der Daten selbstverständlich berücksichtigt.
Kann ich meine Aufträge im Serviceportal auch mit einer digitalen Signatur verschlüsseln?
Die Signierung von Aufträgen mit Hilfe der digitalen Signatur ist momentan nicht möglich, da der überwiegende Teil der Bevölkerung noch nicht über eine Signaturkarte verfügt. Bei einer stärkeren Verbreitung wird diese Möglichkeit in das vorhandene System integriert. Das derzeit angewandte Verfahren in Verbindung mit einer einmaligen Identifizierung, stellt jedoch sicher, dass Sie viele Verwaltungsleistungen auch ohne Signaturkarte bereits jetzt auf elektronischem Weg nutzen können.
Ich habe geheiratet/mich schieden lassen und trage nun einen anderen Nachnamen. Wie kann ich den alten Eintrag im Serviceportal ändern?
Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum gehören im Serviceportal zu den unveränderlichen Daten. Wenn es trotzdem, z. B. aufgrund von einer Eheschließung oder Scheidung, zu einer Namensänderung kommt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit: per Mail an domap-feedback@stadtdo.de oder per Post an das
Dortmunder Systemhaus
Team des Serviceportals
Deggingstraße 42
44122 Dortmund.
Sofern Sie Dortmunder Bürgerin oder Bürger sind, überprüfen wir Ihre Angaben im Dortmunder Melderegister und ändern Ihre Daten direkt im System. Darüber werden Sie anschließend per Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
Wie kann ich meinen Account im Serviceportal kündigen?
Wenn Sie Ihren Account im Serviceportal nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit:
per Mail an domap-feedback@stadtdo.de oder per Post an das
Dortmunder Systemhaus
Team des Serviceportals
Deggingstraße 42
44122 Dortmund.
Was passiert mit meinen Daten, nachdem ich meinen Account im Serviceportal gekündigt habe?
Sobald Sie uns bitten, Ihren Account im Serviceportal zu löschen, werden Ihre Daten zunächst nur gesperrt und erst mit zeitlicher Verzögerung gemäß den gesetzlichen Vorschriften endgültig gelöscht.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage, Lob oder Kritik zum Serviceportal habe?
Sie können uns jederzeit eine E-Mail an domap-feedback@stadtdo.de schreiben. Während unserer Geschäftszeiten erreichen Sie die Hotline des Serviceportals unter der Telefonnummer 0231 50-25650.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen rund um die Stadt und die Verwaltung Dortmund habe?
Weitere Fragen rund um die Stadt und die Verwaltung beantworten Ihnen telefonisch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Service-Centers doline unter der Telefonnummer 0231 50-0. Die doline vereinbart für Sie auch gerne Termine bei den Bürgerdiensten. Außerdem bekommen Sie auch hier Informationen zu benötigten Unterlagen, Öffnungszeiten, Kosten und Erreichbarkeiten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Lob oder Kritik zur Stadtverwaltung Dortmund mitteilen möchte?
Sie möchten beraten werden? Sie fühlen sich benachteiligt? Sie wissen nicht, wer zuständig ist? Sie haben eine Anregung? Sie möchten sich beschweren? Das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit der Stadt Dortmund im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates ist in diesen Fällen für Sie da. Es berät und begleitet Menschen und Gruppen, die sich benachteiligt fühlen und arbeitet mit städtischen und nicht-städtischen Beratungstellen zusammen.
Kontakt:
Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit der Stadt Dortmund
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Telefon 0231 50-10000
Telefax 0231 50-10120
buergerbuero@dortmund.de
Warum muss mein Kennwort so viele Sicherheitsanforderungen erfüllen?
Um einen Hackerzugriff zu verhindern, sollte ein Kennwort bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Ihr Kennwort für die Nutzung des Serviceportals muss mindestens acht Zeichen lang sein.
Es muss aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern bestehen.
Diese Vorgaben entsprechen den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die weiteren Empfehlungen des BSI sind: Tabu sind Namen von Familienmitgliedern, des Haustieres, des besten Freundes, des Lieblingsstars oder deren Geburtsdaten usw.
Wenn möglich sollte es nicht in Wörterbüchern vorkommen. Es soll nicht aus gängigen Varianten und Wiederholungs- oder Tastaturmustern bestehen, also nicht asdfgh oder 1234abcd usw. Einfache Ziffern am Ende des Passwortes anzuhängen oder eines der üblichen Sonderzeichen, am Anfang oder Ende eines ansonsten simplen Passwortes zu ergänzen ist auch nicht empfehlenswert.
Warum gibt es keine Sammelrechnung mehr?
Seit der Umstellung auf SEPA gibt es keine Sammelrechnungen mehr.
Laut SEPA ist es nicht mehr zulässig die Gebühren monatlich abzubuchen. Da jeder einzelne Auftrag separat abgebucht werden muss, haben Sie in Ihrem Nutzerkonto zu jedem Ihrer Aufträge eine Auskunft mit der Höhe der Gebühren und eine entsprechende Pre-Notifikation (Vorabankündigung) für die Abbuchung.
Als besonderen Kundenservice wurde jedoch durch das Dortmunder Systemhaus eine Änderung vorgenommen.
Es kann nun bei jedem Nutzerkonto, für einen beliebigen Zeitraum, eine Auswertung über die zahlungspflichtigen Vorgänge vorgenommen werden.
Dies steht Ihnen unter "Meine Transaktionen" unter Ihrem Nutzerkonto -im angemeldeten Zustand- zur Verfügung.