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Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden
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0231/50-29831 oder 0231/50-29837
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0231/50-26333
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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Südwall 2-4
44137 Dortmund
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
- Telefon:
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0231/50-13332
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- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-24812
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- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-25439
- Email:
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Öffnungszeiten:
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- Adresse:
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August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-24419
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- Adresse:
-
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-28371
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- Adresse:
-
Harkortstraße 58
44225 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-28433
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- Adresse:
-
Rahmer Straße 15
44369 Dortmund
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-10941
Dienstleister:
- Internet:
-
"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"
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Anfahrt:
- Adresse:
-
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-28080
- Email:
Dienstleister:
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- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
- Telefon:
-
0231/50-13332
- Fax:
-
0231/50-28855
- Email:
Dienstleister:
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- Do:
- 08:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
digital
Online Services und Formulare
Hier können Sie eine Neuzulassung vornehmen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist nicht erforderlich.
Hier können Sie die Daten Ihres fabrikneuen Fahrzeuges vorerfassen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist zusätzlich erforderlich.
Zulassung durch Dritte
Zuständigkeit Zollverwaltung
Informationsblätter
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Gebühren
Voraussetzungen
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes
- Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
- Online-Portal aufrufen.
- Natürliche Person: Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA), eID Karte für EU Bürger oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder mit Elster Zertifikat nachweisen .
- Juristische Person: Identität mittels Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat) nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Zulassungsbestätigung und vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken.
- Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen, die Stempelplaketten sowie die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) werden auf einem Plakettenträger zum Aufkleben auf das/die Kennzeichen von der
- Plakettenträger auf den vorgeschriebenen Kennzeichen innerhalb von 10 Tagen aufbringen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
- ggf. ausländische Zulassungsdokumente (je nach Herkunftsland unterschiedlich)
- Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder Rechnung eines Autohauses
- Bestätigung des Autohauses, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit der FIN in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) übereinstimmt
- Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- ggf. Einzelgutachten
- Verzollungsnachweis, bei Import aus einem Nicht-EU Staat (Drittstaat)
- in Zweifelsfällen ist vor dem Termin Rücksprache mit den Bürgerdiensten zu halten
- schriftliche Vollmacht
- ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der haltenden Person und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person