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Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr fabrikneues Fahrzeug oder Ihren fabrikneuen Anhänger zum ersten Mal zuzulassen.

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug oder einen fabrikneuen Anhänger erworben und möchten diese schnellstmöglich auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen? Dann müssen Sie dieses/diesen zulassen. (1) Das können Sie
  • online oder
  • persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.
Bei der Online-Zulassung ist es jetzt auch möglich sofort loszufahren. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine vorläufige Zulassungsbescheinigung. Das geht auch mit E-Fahrzeugen und Saisonkennzeichen. Seit dem 01.09.2023 besteht für Autohäuser und Fahrzeughersteller die Möglichkeit neue Fahrzeuge als Tageszulassung zuzulassen. Dieses ist im manuellen wie auch im Online-Verfahren möglich. Die Tageszulassung wird zum Tagesende 23.59 Uhr automatisch abgemeldet. Sie können Sich die Zulassung erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten. (1) Welche Fahrzeuge davon ausgenommen sind, regeln die §§ 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Beispielsweise sind Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zu Sportzwecken nicht zulassungspflichtig, jedoch kennzeichenpflichtig.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 16:00
Di:
07:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Amtlicher Stadtplan

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Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Email:

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

Öffnungszeiten:

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innwn und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-25439

Email:

bvst-eving@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24419

Email:

bvst-hoerde@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

Öffnungszeiten:

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Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

Öffnungszeiten:

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Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
08:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Harkortstraße 58
44225 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28433

Email:

bvst-huckarde@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

Öffnungszeiten:

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Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-10941

Email:

bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

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Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

Email:

bvst-mengede@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede"

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Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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City-Parkleitsystem

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

Öffnungszeiten:

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Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

digital

Online Services und Formulare

Erfassung Daten Neuzulassung
Hier können Sie die Daten Ihres fabrikneuen Fahrzeuges vorerfassen. Eine Vorsprache bei den Bürgerdiensten ist zusätzlich erforderlich.
Vollmacht zur Kfz- Zulassung
Zulassung durch Dritte
SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer
Zuständigkeit Zollverwaltung

Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Kraftfahrzeugwesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

persönliche Vorsprache: 30,00 € - 73,30 € ggf. zusätzliche Gebühren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen online: 22,20 € bis 28,10 €

Voraussetzungen

Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Online Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet Die online Neuzulassung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:
  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
  5. Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes
Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
  1. Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
So funktioniert’s:
  1. Online-Portal aufrufen.
  2. Natürliche Person: Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA), eID Karte für EU Bürger oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder mit Elster Zertifikat nachweisen .
  3. Juristische Person: Identität mittels Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat) nachweisen.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  5. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
· Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) · Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II · eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung · IBAN – Halterkonto – für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) · Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (Beachten Sie die Hinweise bei Wunschkennzeichen)
  1. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  2. ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt
  1. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  2. Zulassungsbestätigung und vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken.
  3. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen, die Stempelplaketten sowie die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) werden auf einem Plakettenträger zum Aufkleben auf das/die Kennzeichen von der
Zulassungsbehörde postalisch innerhalb von 6 Tagen versendet.
  1. Plakettenträger auf den vorgeschriebenen Kennzeichen innerhalb von 10 Tagen aufbringen.
Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik Fristen und Bearbeitungszeiten Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im Online-Verfahren möglich. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat
Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland:
  • ggf. ausländische Zulassungsdokumente (je nach Herkunftsland unterschiedlich)
  • Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder Rechnung eines Autohauses
  • Bestätigung des Autohauses, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit der FIN in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) übereinstimmt
  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • ggf. Einzelgutachten
  • Verzollungsnachweis, bei Import aus einem Nicht-EU Staat (Drittstaat)
  • in Zweifelsfällen ist vor dem Termin Rücksprache mit den Bürgerdiensten zu halten
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) einer vertretungsberechtigten Person Bei minderjährigen Fahrzeughalter*innen: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der erziehungsberechtigten Person. zusätzlich im Falle der Vertretung:
  • schriftliche Vollmacht
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der haltenden Person und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
zusätzlich bei einer Online-Zulassung siehe unter der Rubrik Voraussetzungen

Fristen

sofort online Zulassung: Beim online Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im online Portal die Zulassung sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges. Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da bereits die vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich. Innerhalb von 6 Tagen wird der online Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) auf einem Träger per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 13 KraftStG
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Fußbereich

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