Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt


am 10.12.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 17:56 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 93 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02461-15)

2.1.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)
2.1.3 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02226-15)
hierzu -> Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.11.2015
hier: Stellungnahme des Personalrates vom 22.10.2015 sowie Antwortschreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 26.10.2015


2.1.4 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02536-15)

2.1.5 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02122-15)

2.1.6 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 27.08.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)


2.1.7 Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02957-15)

2.1.8 Masterplan Kommunale Sicherheit - Sicherheit in der Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02581-15)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218; VI. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02722-15)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02580-15)


3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der dritten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 21.10.2015; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112 n

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02857-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2015
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlags


3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 206 - Stadtbezirkszentrum Hörde -
hier: Änderungsbeschluss, Konkretisierung eines Sanierungszieles im Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Hörde Zentrum“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02887-15)

3.5 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.6 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

3.7 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, 2. Beteiligungsverfahren, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03091-15)

3.8 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02867-15)

3.9 Wohnungsmarkt Ruhr – Dritter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03080-15)

3.10 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01862-15)

3.11 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15)

3.12 dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
hier: Sachstandsbericht, Evaluation und Weiterführung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02658-15)

3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02040-15)

3.14 Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02946-15)

3.15 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02737-15)

3.16 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01367-15)

3.17 Gründung des Beirates Nahmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02597-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015
(Drucksache Nr.: 02597-15)


3.18 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02677-15)

3.19 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01832-15)

3.20 Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01834-15)

3.21 Statistikatlas 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02996-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2016 -31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02592-15)

4.2 Antrag zur BMBF-Ausschreibung „Kommunen innovativ“ – Projekt KoSI-Lab – Kommunale Labore sozialer Innovation
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02583-15)

4.3 Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02635-15)

4.4 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02582-15)

5.2 Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2015;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02937-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02247-15)

6.2 Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02619-15)

6.3 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02747-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015
(Drucksache Nr.: 02747-15)


6.4 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02984-15)

6.5 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02923-15)

6.6 Revierpark Wischlingen - Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02897-15)

7. Schule


7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02618-15)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02451-15)

8.2 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02922-15)

8.3 Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02705-15)

8.4 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02815-15)

8.5 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02795-15)

8.6 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03054-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02628-15)

9.2 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02924-15)

9.3 Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03086-15)

9.4 Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03133-15)



9.5 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2016 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02965-15)

9.6 Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03048-15)

9.7 Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Planung verkaufsoffene Sonntage 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02571-15)

10.2 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02643-15)

10.3 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02899-15)

10.4 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01804-15)

10.5 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02952-15)

10.6 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02194-15)

10.7 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03140-15)

10.8 Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03152-15)
11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 12.11.2015
(Drucksache Nr.: 02516-15)

11.1.2 Kennzeichnung von aus Verkehrssicherheitsgründen zu fällenden Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03250-15)

11.1.3 17 % Syrienflüchtlinge, 33 % Asylbewerber aus den Balkanländern: Konsequenzen für die städtische Asylpolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03251-15)

11.1.4 Differenzierung der in der EAE Hacheney registrierten Asylbewerber nach Nationalitäten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03252-15)

11.1.5 775 Jahre Rat der Stadt Dortmund Consilium Tremoniensis 2016
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03253-15)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

In diesem Zusammenhang machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass dieses für ihn bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes
9.3 Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO

gelte. Dies bedeute für ihn, dass er nach den Regularien die Leitung der Sitzung an Bm’in Jörder abgeben und den Ratssitzungssaal verlassen werde.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die folgenden Tagesordnungspunkte erweitert:

9.8 Errichtung mehrerer Wohngebäude auf dem ehemaligen Sportplatz Urania an der Holtestraße in Dortmund-Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03258-15)

9.9 Errichtung eines Wohngebäudes im Baugebiet "Erdbeerfeld" in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02155-15)

9.10 Mögliche Steag-Beteiligung an Vattenfall Braunkohleverstromung
Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 03134-15-E6)


Darüber hinaus lagen dem Rat der Stadt die nachfolgenden Dringlichkeitsvorschläge zur Erweiterung der Tagesordnung vor:
- Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.12.2015 mit der Bezeichnung
Flughafen Dortmund / OVG Münster
(Drucksache Nr.: 03297-15)

- Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2015 mit der Bezeichnung Sachstand Dortmunder Zoo
(Drucksache Nr.: 03303-15)

- Dringlichkeitsvorschlag der CDU-Fraktion vom 07.12.2015 mit der Bezeichnung
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 03304-15)

- Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.12.2015 mit der Bezeichnung
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 03304-15-E1)

- Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch (FBI) vom 05.12.2015 mit der Bezeichnung
Ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Verteilung des Korans ohne Sondernutzungsgenehmigung
(Drucksache Nr.: 03300-15)

Der Rat der Stadt verständigte sich mit Zustimmung des Antragstellers darauf, die Dringlichkeitsvorschläge der Fraktion FDP/Bürgerliste mit den Bezeichnungen
- Flughafen Dortmund / OVG Münster
(Drucksache Nr.: 03297-15) und

- Sachstand Dortmunder Zoo
(Drucksache Nr.: 03303-15)

in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2016 zu behandeln.
Weiter beschloss der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den Dringlichkeitsvorschlag (Drucksache Nr.: 03304-15) der CDU-Fraktion vom 07.12.2015 mit der BezeichnungUmbesetzung in Gremien“ in die Tagesordnung aufzunehmen und als Tagesordnungspunkt 10.9 a zu behandeln.

Zudem beschloss der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den Dringlichkeitsvorschlag (Drucksache Nr.: 03304-15-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.12.2015 mit der BezeichnungUmbesetzung in Gremien“ in die Tagesordnung aufzunehmen und als Tagesordnungspunkt 10.9 b zu behandeln.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen o. a. Dringlichkeitsvorschlag (Drucksache Nr.: 03300-15) vom 05.02.2015 mündlich begründete, lehnte der Rat der Stadt die Aufnahme in die Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.


Weiter stimmte der Rat der Stadt zu, den Tagesordnungspunkt

3.11 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15)

von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der Vorlage in seiner Sitzung am 02.12.2015 vertagt und in die Sitzung am 10.02.2016 geschoben hat.


Mit Verweis auf die vorherige Befassung im Ältestenrat schlug OB Sierau folgenden Ablauf der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 vor:

Zunächst erhalten die Fraktionen die Möglichkeit, Grundsatzerklärungen von jeweils ca. 15 Minuten abzugeben. OB Sierau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Zeitkontingent als Orientierungsrahmen diene, wobei er auf Abweichungen, zum Beispiel aus Anlass einer ergänzenden Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu den Ausschussberatungen verwies.

In Fortführung des im Rahmen der vergangenen Haushaltsberatungen angewandten, roulierenden Systems, erfolgt die Abgabe der Grundsatzerklärungen der Fraktionen in folgender Reihenfolge:

1. CDU-Fraktion
2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
3. Fraktion Die Linke & Piraten
4. AfD-Fraktion
5. Fraktion FDP/Bürgerliste
6. SPD-Fraktion

Anschließend wird den fraktionslosen Einzelmitgliedern des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2016, die auf ca. 5 Minuten pro Beitrag begrenzt ist, abzugeben.

Bei weiteren Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von 3 Minuten bei einer Wortmeldung pro Ratsmitglied.

Weiter schlug OB Sierau in diesem Zusammenhang vor, die Tagesordnungspunkte 2.1.1 und 2.1.2 Einbringung bzw. Beratung des Haushaltsplanentwurfes sowie die Tageordnungspunkte 2.1.3 bis einschl. 2.1.8 im Zusammenhang zu beraten.

Hintergrund ist, dass eine Zustimmung zu den Vorlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 (Drucksache Nr.: 02461-15-E2 und 02461-15-E16) unter Einbeziehung der abschließenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bedeuten würde, dass eine gesonderte Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2.1.4 bis einschließlich 2.1.8 obsolet wäre, da die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gefassten Empfehlungen, mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen, bereits Bestandteil der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 02461-15-E16) zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 sind.

Für die sich an die Beratung anschließende Abstimmung zum Haushalt 2016 ergebe sich somit folgende Reihenfolge:
Ø Beschluss über die Vorlage
Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts – Maßnahmenkatalog
(Drucksache Nr.: 03291-15)
Ø Abstimmung über zusätzlich gestellte Einzelanträge
Ø Beschluss über die Vorlagen
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2 und 02461-15-E16)

unter Einbeziehung der abschließenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ø Beschluss über die Vorlage
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
(Drucksache Nr.: 02226-15)

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt mehrheitlich darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll und dass es pro Tagesordnungspunkt nur eine Wortmeldung je Ratsmitglied geben soll.

Rm Münch (FBI) hält die Begrenzung auf eine Wortmeldung pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied für rechtswidrig und kündigte an, dass Verwaltungsgericht einschalten zu wollen.

Nach dem Dafürhalten von Rm Bohnhof (AfD) ist die Begrenzung auf eine Wortmeldung pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied undemokratisch. Im Ergebnis habe dies in der vergangenen Sitzung des Rates u. a. zu einem Missbrauch des Instrumentes der persönlichen Erklärung geführt. Da zu einem politischen Diskurs gehöre, dass Gegenrede bzw. Replik erlaubt sein muss, stellte Rm Bohnhof (AfD) mündlich den Antrag, dass bei einer generellen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt, zwei Wortmeldungen je Ratsmitglied zu einem Tagesordnungspunkt zugelassen werden.

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten hinsichtlich der Redezeitbegrenzung mit Verweis auf die Wortbeiträge von Rm Münch (FBI) und Rm Bohnhof (AfD).

Der Rat der Stadt beschloss anschließend mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die vom Ältestenrat vorgeschlagene und zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt bei einer Wortmeldung pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied.

OB Sierau wies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass in jeder Sitzung des Ältestenrates vorbesprochen wird, wie individuell mit derartigen Regularien umgegangen werden soll.


Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen sowie des von OB Sierau vorgeschlagenen Ablaufs der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gegen die Stimmen der Fraktion AfD und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2015

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte), Rm Thieme (NPD) und Rm Urbanek (AfD) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02461-15) und

zu TOP 2.1.2


Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen dem Rat der Stadt ergänzend folgende Verwaltungsvorlagen vor:

„Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspaket für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Maßnahmenkatalog
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03291-15)
- Vorlage der Verwaltung vom 03.12.2015

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02461-15-E16)
- Vorlage der Verwaltung vom 08.12.2015

Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2016 wie in der Beratungsfolge vorgesehen. Im Anschluss an die Beratungen erfolgt die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016 durch den Rat der Stadt Dortmund.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15
Herr Rm Frebel wünscht sich für seine Fraktion im nächsten Haushaltsplanentwurf von der Verwaltung eine lesbarere Form für die einzelnen Fachbereiche dieses Ausschusses mit einer gleichzeitigen Berichterstattung.Die Verwaltung signalisiert, diese Anregung für die Haushaltsberatungen für das nächste Jahr mitzunehmen.
Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion darüber Kenntnis erlangt habe, dass es noch ein
Förderprogramm des Bundes gäbe. Hier sollen 100 Mio. € für das gesamte Bundesgebiet auf drei Jahre (2016, 2017 und 2018) aufgeteilt werden, die speziell für Kunst, Kultur und Jugend vorgesehen seien. Da man den Medien entnommen habe, dass die Turnhalle in Sölde saniert werden müsse und es bei der Beantragung dieser Fördergelder auch um die Einhaltung von Fristen gehe (evtl. Fristablauf im November) bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Dortmund sich für dieses Förderprogramm noch anmelden könne.
Herr Lürwer teilt daraufhin mit, dass ihm dieses spezielle Förderprogramm nicht bekannt sei, die
Verwaltung dies aber als Prüfauftrag mitnehmen und das Ergebnis hierzu zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 7 Ja-Stimmen
bei 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Haushaltsplan 2016 abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.15
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Haushaltsplan 2016 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zu beschließen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgende Änderungen vorzunehmen:

1. Der Rat der Stadt lehnt die, ab dem Haushaltsjahr 2018, geplante Reduzierung der Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bezirksvertretung Eving auf 405.752 € ab.
Der Bezirksvertretung Eving werden auch über das Haushaltsjahr 2018 hinaus, Haushaltsmittel in der bisherigen Höhe zur Verfügung gestellt.

Begründung: Aufgrund der vielfältigen Probleme im Stadtbezirk Eving ist eine Stärkung der
Bezirksvertretung Eving und somit eine Ausstattung mit adäquaten finanziellen Mitteln
zwingend erforderlich um die weitere Handlungsfähigkeit des politischen Gremiums vor Ort zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt beschließt, Haushaltsmittel die die Bezirksvertretung Eving aus ihrem Etat für Maßnahmen im Stadtbezirk Eving zur Verfügung gestellt hat, an die Bezirksvertretung zurück zu überweisen, wenn diese Maßnahmen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden.
Begründung: Die Bezirksvertretung Eving hat für das Haushaltsjahr 2015 Mittel für die Erneuerung der Dachabdichtung der Brechtener Grundschule zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme soll jetzt mit Hilfe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes realisiert werden. Die dadurch freigewordenen Mittel sind an die Bezirksvertretung Eving zurückzuführen, um andere notwendige Projekte im Stadtbezirk Eving durchführen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (Punkt 1.) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (Punkt 2.) einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion ab.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache 02461-15-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss der Abstimmung über die Fraktionsanträge und Einzelvorlagen abzugeben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E4)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E5)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E6)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E11)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02461-15-E13) vor.

Hierzu liegt ebenso die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02461-15-E15) vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E4)
1 Forderungen an Bund und Land
Die Bundes- und Landesmittel für die Integration und Unterbringung von Flüchtlingen werden nicht ausreichen, um die zusätzlichen Aufwände der Kommunen zu decken.
Der Rat der Stadt fordert Bund und Land wiederholt auf, für eine vollständige und dauerhafte Übernahme der Flüchtlingskosten zu sorgen.
Zudem müssen die Kommunen für die neuen Regelungen der Kostenerstattung in der Flüchtlingshilfe zeitnah Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Insbesondere der Bund bleibt in der Pflicht, die Kommunen insgesamt von steigenden Sozialausgaben zu entlasten.
Ein Bundesteilhabegesetz steht weiter genauso aus wie nötige Reformen in der Arbeitsmarktpolitik zur Schaffung von neuen Perspektiven für langzeitarbeitlose Menschen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

2 Integration von Flüchtlingen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein lokales Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge zu entwickeln und den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Integrationsnetzwerk, das u.a. den Erwerb der deutschen Sprache zum Ziel haben soll, soll in der Sozialverwaltung initiiert werden und macht die Einrichtung einer neuen Planstelle dort erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

3 Stärkung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und weiteren in der Flüchtlingsarbeit tätigen Akteuren ein Konzept für den Einsatz von Ehrenamtlichen zu entwickeln. Für diesen Entwicklungsauftrag und die Aufgaben der Gesamtkoordination ist bei der Stadt zunächst bei der Freiwilligenagentur eine zusätzliche Stelle einzurichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

4 Neuordnung des Stadtbezirksmarketings
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Stadtbezirksmarketing unter folgenden neuen Rahmenbedingungen ab 2016 fortzuführen:
a) Das StB-Marketing wird von den Bürgerdiensten in die Wirtschaftsförderung verlagert.
b) Die Vereinsstruktur bleibt erhalten.
c) Für die Geschäftsführung wird bei der Wirtschaftsförderung zusätzlich eine ¾ Stelle eingerichtet.

d) Das bisherige Gesamtbudget von 240.000 € jährlich bleibt erhalten und wird der Wirtschaftsförderung aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt.
e) Als neues Ziel des Stadtbezirksmarketings wird die „Steigerung der Wertschöpfung in den Stadtteilen“ definiert. Darüber hinaus sollen stadtbezirksübergreifende Projekte/Maßnahmen ein Förderkriterium sein.
Neues 2-Säulen-Modell:
- 12.000 je StB (bisher 20.000 €) zur eigenen Verwendung
- 80.000 € für besondere/stadtbezirks
- übergreifende Projekte
- 16.000 € Rest Gemeinkosten

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zum Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an, dass sie lediglich den Punkten a) und b) zustimmen werde. Die Punkte c), d) und e) halte sie nicht für Ziel führend.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter dem o. g. Hinweis, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

5 Konsumtive Mittel für die Bezirksvertretungen
In der Konsolidierungsliste 2016 ff. für das Memorandum sind jährlich 400.000 € Reduzierung des Aufwandsbudget der BVen vorgesehen. Diese Kürzungen werden ersatzlos zurückgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

6 Ertüchtigung von Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
Dortmund unterhält ca. 120 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, wovon viele einen großen Unterhaltungsstau aufweisen und sich deshalb in einem schlechten Zustand befinden.
Nach dem sehr erfolgreich umgesetzten Kunstrasenprogramm, sollte in Zukunft ein Schwerpunkt die Sanierung der Sporthallen – insbesondere der Turn- und Gymnastikhallen - sein.
Die beteiligten Fachbereiche (Schulverwaltung, Sport- und Freizeitbetriebe, Liegenschaften, Immobilienwirtschaft) werden beauftragt, im Jahr 2016 gemeinsam mit dem Stadtsportbund für die nächsten Jahre ein Maßnahmeprogramm für die Ertüchtigung der Sport-, Turn- und Gymnastikhallen zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die entsprechenden Planungskosten (1 Mio €) sind in 2016 im Haushalt bereitzustellen. Ab dem Jahr 2017 wird mit der Umsetzung begonnen. Dafür sind jährlich 4 Mio € Investitionsmittel erforderlich.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet den letzten Satz des Antrages zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mit der o. g. Änderung, einstimmig zu.
7 Mehrbedarfe im Planungsamt
Der Rat der Stadt beschließt, im Etat des Planungsamtes finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 146.000 € für die Durchführung folgender Maßnahmen bereit zu stellen:
- Masterplan Mobilität (80.000 €)
- Umfeldgestaltung Hauptbahnhof Nord (50.000 €)
- Metropolradruhr (16.000 €)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zum Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an, dass sie sich zum Spiegelstrich „Metropolradruhr“ enthält, den anderen Punkten aber zustimmt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

8 Stärkung der Suchtprävention bei Jugendlichen
Der Rat beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle zur Suchtprävention bei Jugendlichen und stellt dem Gesundheitsamt die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 68.000 Euro zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

9 Reform des Behindertenfahrdienstes
Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedensten Optionen zur Reform des Behindertenfahrdienstes in seiner jetzigen Form bzw. zur Einführung anders gestalteter Fahrdienstangebote zu prüfen, die möglichst schon ab dem Jahr 2017 eingeleitet bzw. umgesetzt werden können, und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie dem Behindertenpolitischen Netzwerk einen ausführlichen Bericht vorzulegen.
Die Untersuchung darf zu keinen Qualitätseinbußen führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

10 Verwaltung der Zukunft
Die Verwaltung wird aufgefordert, die mit dem Haushalt 2015 beschlossene Personalfluktuationsanalyse vorzulegen und über die demografische Entwicklung der Verwaltung detailliert zu berichten.
Die Steigerungen im gesamtstädtischen Personalkostenbudget sind zu begründen. Zur Stärkung der Organisationsentwicklung in der Verwaltung wird die Verwaltung ermächtigt, externes Personal mit Fachausbildung im Bereich der Organisationsentwicklung einzustellen.
Im APO wird ab 2016 quartalsweise über die Entwicklung der gesamtstädtischen Personalkosten berichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


1 Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung
Mit dem Memorandum "Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" haben sich die Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund und der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zum Haushalt 2015 darauf verständigt, die Stadt Dortmund in den kommenden Jahren in finanzieller Hinsicht handlungsfähig zu halten und die hierzu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In Präzisierung dieses Memorandums hat der Rat der Stadt mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS14257-14-E15) u.a. die Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen.
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS 14257-14-E9) hat der Rat der Stadt neben der Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen, Strukturen und organisatorische Abläufe - ggf. unter Beteiligung externen Sachverstands – zu untersuchen.
Auf Anfrage der CDU-Fraktion (DS 14354-14-E1) im Ausschuss für Personal und Organisation hat die Verwaltung mitgeteilt (DS 14354-14-E2), dass sich unter demographischen Gesichtspunkten die Zahl der städtischen Bediensteten bis zum Jahr 2025 um theoretisch etwa 17% auf 6.540 vollzeitverrechnete Beschäftigte verringern wird.
In der Vorlage des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 (DS 02226-15)teilt die Verwaltung
mit, dass durch Organisationsentwicklungsprozesse in den Fachbereichen im Vergleich von 2015 zu 2016 2 vollzeitverrechnete Planstellen eingespart werden konnten.

Dies vorausgeschickt beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
a. Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und Sondervermögen) mit dem Ziel der Hebung von Effizienzgewinnen und der Vorbereitung auf die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025.

b. Die Organisationsuntersuchungen sind von Personen mit ausgewiesener Expertise über Organisationsuntersuchungen in kommunalen öffentlichen Verwaltungen durchzuführen.
Hierfür sind 3 Stellen vorzusehen und mittels öffentlicher Stellenausschreibung zeitnah zu besetzen. Die Besetzung der 3 Stellen ist stellenplanneutral vorzunehmen.

c. Organisatorisch sind die Stellen direkt der Leitung des Dezernats 2 zuzuordnen.

d. In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt sind die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025 aufzuarbeiten, daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

e. Der Ausschuss für Personal und Organisation begleitet die Umsetzung der vorgenannten
Beschlusspunkte. Aus diesem Grund ist dem Ausschuss für Personal und Organisation
vierteljährlich laufend mit einem entsprechenden Bericht über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zu berichten. Ein erstmaliger Bericht hat in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016 zu erfolgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

2 Fortschreibung des Memorandums
Dem Rat der Stadt Dortmund wird zur Sitzung am 10.12.2015 eine schriftliche Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, die einen Maßnahmenkatalog und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Memorandumsvereinbarung zum Inhalt hat.
Die geforderte Beschlussvorlage zur operativen Umsetzung des bislang vorliegenden Grobkonzepts "Memorandum" soll folgende Präzisierungen im Sinne verbesserter Verfolgung der genannten Handlungsfelder und Zielebenen enthalten:

a. Die Übersicht der vermuteten Einsparpotentiale ist aus Gründen der Transparenz nach Maßnahmenpaketen zu gliedern, unter die entsprechende einzelne zugehörige Maßnahmen zu subsumieren sind.
b. Die monetäre Zielgröße der einzelnen Maßnahmenpakete ist zu benennen.

c. Die Maßnahmenpakete sind danach zu unterscheiden, ob diese allein durch die Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe
und Sondervermögen) umgesetzt werden können, die Umsetzung nur gemeinsam mit städtischen Töchtern im Konzern Stadt
Dortmund erfolgen kann oder ob es zur Umsetzung der Mitwirkung Dritter (z.B. Bund, Land, LWL oder RVR) bedarf.
d. Auszuweisen ist, ob die Maßnahmen zu Ergebnisverbesserungen oder Aufwandsreduzierungen durch strukturelle Veränderungen (z.B. veränderte Organisationsabläufe oder –strukturen oder der Nutzung von Effizienzgewinnen durch technologischen Fortschritt) führen oder durch die Vermeidung/Reduzierung von Aufwendungen/Erhöhung von Erträgen bedingt sind (z.B. Kürzung der Mittel für die Straßenunterhaltung).
e. Hinsichtlich der Konkretisierung der Maßnahmepakete erfolgt eine kontinuierliche Fortschreibung und Berichterstattung durch die Verwaltung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt den Hinweis, dass seine Fraktion eine entsprechende Vorlage vor dem Haushaltsbeschluss am 10.12.15 erwarte und seine Fraktion die Zustimmung zum Haushalt davon abhängig mache.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

4 Konsumtive Mittel für Straßenunterhaltung
Die geplanten Minderaufwendungen für Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und im Budget des FB 66 weiter zur Verfügung gestellt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht folgenden
alternativen Entscheidungsvorschlag:
Mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2016 stehen für die Straßenunterhaltung im Tiefbauamt konsumtiv 2,0 Mio. Euro und investiv 16,9 Mio. Euro zur Verfügung und können eingesetzt werden, um den Straßenzustand in Dortmund auch im Jahr 2016 zu verbessern.
Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass konsumtive Mittel zur Straßenunterhaltung im Tiefbauamt fehlen sollten, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.
Ab dem Jahr 2017 ff. sollen die beantragten 600.000 Euro pro Jahr dem Straßenunterhaltungsansatz des Tiefbauamtes schon jetzt planerisch zur Verfügung gestellt werden.

Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem alternativ vorgelegten Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

8 Sport- und Turnhallen
Bis zur Sommerpause 2016 legt die Verwaltung einen Statusbericht zum Zustand aller Dortmunder Sport- und Turnhallen vor. Auf dieser Grundlage soll in einem weiteren/ergänzenden Schritt eine Prioritätenliste zur Sanierung und Instandhaltung der Hallen erstellt werden. Ab 2017 sind sodann gegebenenfalls entsprechend der Prioritätenliste und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechende Budgets in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag in Ergänzung zum Antrag 6 der SPD-Fraktion, einstimmig zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

1 Integration
Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Finanzierungszusagen von Bund und Land für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen die Kosten nicht decken. Der Rat fordert deshalb Bund und Land erneut auf, die Finanzierung der Hilfen für Flüchtlinge zu 100 Prozent sicherzustellen. Insbesondere der Bund steht darüber hinaus in der Pflicht, die zugesagten strukturellen Entlastungen der Kommunen endlich umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

2 Integration
Die vielfältige ehrenamtliche Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfsangebote für Flüchtlinge. Diese Unterstützung gilt es, auch vor dem Hintergrund weiter steigender Flüchtlingszahlen zu erhalten und auszubauen. Nach wie vor gehen allerdings viele Hilfsangebote noch immer verloren oder bleiben ungehört. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Flüchtlingshilfe deshalb ein Konzept zur verbesserten Einbindung des ehrenamtlichen Engagements. Das Land hat 2015 im Rahmen eines Sofortprogramms 2,5 Millionen Euro für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit zur Verfügung gestellt. Eine mögliche finanzielle Unterstützung zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit durch das Land im Jahr 2016 ist zu eruieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

3 Integration
Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Pläne zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze aufgrund des Zuzugs vieler neuer Familien fortgesetzt und verstärkt werden müssen, um allen Dortmunder Kindern und Familien bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Integration dieser Kinder in die Regelstrukturen der vorschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote wird ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Integration in unsere Stadtgesellschaft sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, den absehbaren neuen Bedarf in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen und die veränderten Planungen vorzulegen.
Aufgrund der zurzeit noch fehlenden Plätze in den Regelstrukturen wird die Verwaltung aufgefordert, kurzfristige Möglichkeiten für flexible Betreuungsangebote zu prüfen, die als Übergang in ein späteres Regelangebot dienen können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob und wie in der Nähe von vorhandenen oder geplanten Flüchtlingsunterkünften zeitnah solche Angebote umgesetzt werden können.
Für diese flexiblen Angebote werden 1 Mio. Euro entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

4 Integration
Für die Dortmund kommunal zugewiesenen Kinder aus Flüchtlingsfamilien besteht Schulpflicht. Das gilt auch für einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Das Land schafft dafür 2016 insgesamt 2356 neue Stellen im Schulbereich. Schon jetzt gibt es in Dortmund weit über 100 Vorbereitungsklassen an allen Schulformen für Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen. Die Integration in die Regelklassen erfolgt im Durchschnitt nach einem Jahr. Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen erstellt die Verwaltung ein Konzept, wie die Schulpflicht gewährleistet werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

5 Integration
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweite Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, die inhaltlich an die Rahmenvereinbarung der Landesregierung NRW mit den Krankkassen angelehnt ist. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind komplett vom Bund zu übernehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

8 Kommunale Arbeitsmarktstrategie
Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund befindet sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Für viele Menschen hat sich ihre Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Mit der kommunalen Arbeitsmarktstrategie haben Verwaltung und Rat ein Instrument zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen geschaffen. Diese sind für viele Menschen ein erster Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit und ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat beschließt zur Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie deshalb eine Erhöhung des Etats um 500.000 Euro aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung (die Wirtschaftsförderung) legt bis Ende des 1. Quartals 2016 einen Statusbericht über die laufenden Maßnahmen und ein erweitertes Konzept vor. Soweit sich daraus ergibt, dass die Mittel erhöht werden müssen, muss entsprechend nachgesteuert werden. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, Initiativen für einen dauerhaft ausfinanzierten Sozialen Arbeitsmarkt zu ergreifen und umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.

10 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat stellt fest, dass eine dauerhafte Konsolidierung und Sanierung des städtischen Haushalts ohne eine langfristige und tiefgreifende strukturelle Veränderung mit verbindlichen Zielen und konsequentem Controlling nicht möglich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

11 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat stellt fest, dass die bisherige Neuorganisation der Verwaltung nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen geführt hat. Dortmund braucht einen Kulturwechsel in der Verwaltung: Projekte müssen interdisziplinär gedacht werden, die Organisationsentwicklung muss verstärkt vorangetrieben werden.

a) Der Ablauf von Verwaltungsprozessen muss unter ganzheitlichen Gesichtspunkten im Kontext mit den anderen Verwaltungsprozessen kritisch analysiert werden.

b) Prozesse müssen einheitlich nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten optimiert werden, um ein transparentes, durchgängiges Organisations- und Prozesskonzept für den gesamten Bereich der Verwaltung zu entwickeln.

c) Das interne Controlling im Bereich der Inneren Verwaltung muss optimiert werden. Ansatzpunkte dafür liefern die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion an, dass sie nicht dem Punkt b) zustimmen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.

12 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.
15 Umstrukturierung der Verwaltung
Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur maßvollen Reduzierung der Stadtbezirke. Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

17 Ökologische Mobilität
Bei einer Verknüpfung mit dem ÖPNV kann das Fahrradverleihsystem metropolradruhr einen wertvollen Beitrag zu einer multi- und intermodale Mobilität und einer nachhaltigen Nahmobilität in der Region leisten. Deshalb beauftragt der Rat die Verwaltung, zur langfristigen Etablierung des Fahrradverleihsystems Möglichkeiten der Kooperation mit den Dortmunder Verkehrsbetrieben und anderen städtischen Unternehmen zu prüfen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung von metropolradruhr zu ergreifen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

18 Ökologische Mobilität
Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung er Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 % Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen sollen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.
Der Rat beschließt eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 600.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Mittel werden aus dem Förderbereich „Infrastruktur“ des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

13 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Beschluss aus den Haushaltsberatungen 2015 umzusetzen und über das Personalkonzept eine effiziente Personalentwicklung kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei geht es nicht um Personaleinsparungen, sondern darum das Personal an der richtigen Stelle einzusetzen. Die Anzahl der Ausbildungsstellen wird nicht reduziert, Nachwuchskräfte müssen weiterhin in ausreichendem Maß gut ausgebildet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, ab.

14 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Parallelstrukturen und mögliche Synergien zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen zu eruieren. Ziel ist es, nach dem Beispiel des Betriebshofkonzepts Kooperationen einzugehen, die den Aufwand der Stadt reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der CDU-Fraktion, ab.

21 Flughafen
Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Ausstiegskonzept für die Stilllegung des Flughafens und die Umnutzung des Geländes zu entwickeln. Die Reduzierung bzw. langfristig der Wegfall des jährlichen Verlustausgleichs des Flughafens ermöglicht DSW21, die notwendige Subventionierung des ÖPNV zu verbessern und einen nennenswerten Beitrag zur Sanierung des Haushalts der Stadt zu leisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

22 Weitere Einsparungen
Die jährlichen Zuschüsse an das privatwirtschaftliche Festival RuhrHochdeutsch in Höhe von 120.000 Euro werden gestrichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, ab.

23 Weitere Einsparungen
Der jährliche Zuschuss für den Weihnachtsbaum auf dem Hansamarkt in Höhe von 84.516 Euro wird gestrichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

24 Weitere Einsparungen
Die Verträge für das Klangvokal-Festival liegen für das Jahr 2016 größtenteils bereits vor. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Szenarien für die Rückführung der städtischen Zuschüsse für das Festival Klangvokal vorzubereiten und deutlich vor Aufstellung des Haushaltsplans 2017 (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb) vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

25 Weitere Einsparungen
Der jährliche Zuschuss für das Betriebsrestaurant wird auf 200.000 Euro gekürzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

1.2 Musikschulangebot erhalten (lfd. Nr. 19)
Der Rat hält das Angebot in der Musikschule unverändert aufrecht. Die Kürzung des Betriebskostenzuschusses wird daher nicht vorgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.4 SchulbegleiterInnen Dortmund (SchubiDo) (lfd. Nr. 34)
Der Rat beschließt, dass es im Rahmen der beabsichtigten Umstrukturierungen im Fachbereich 40 zu keinen Leistungseinschränkungen im Bereich der SchulbegleiterInnen kommen darf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.5 Kinder- und Jugendförderung (lfd. Nr. 36)
Die Standardangebote der Kinder- und Jugendförderung bleiben im gewohnten Umfange erhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.6 Verzögerte Umsetzung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (lfd. Nr. 37)
Beschluss: Der Rat beschließt die rechtskonforme Umsetzung der Kindertagesbetreuung. Solange die gesetzlich geforderten Betreuungsangebote nicht vollständig vorhanden sind, darf der Ausbau nicht bewusst verzögert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.7 Präventive Arbeit des Familienprojektes (lfd. Nr. 38 + 39)
Beschluss: Die Projektarbeit des Familienprojektes im Bereich der präventiven Arbeiten und der Standardangebote wird nicht gekürzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.8 Hilfe bei stationärer Pflege (lfd. Nr. 40)
Beschluss: Die Anpassung der Planwerte an das durchschnittliche Jahresergebnis stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass es keine individuellen Leistungskürzungen geben darf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

2.1 Abgabe auf den Waffenbesitz
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Einvernehmen mit der Landesregierung, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

2.2 Konnexität einhalten
Der Rat fordert die Verwaltung, auf mit den übergeordneten Stellen in Verhandlungen zu treten, um die Kosten für folgende Leistungen erstattet zu bekommen, die durch nicht auskömmlich finanzierte externe Einflüsse entstanden sind und den Haushalt der Stadt Dortmund belasten:
• Zentrale Verwaltung GEZ Gebühren (196.800 Euro pro Jahr)
• Neuer Personalausweis (230.670 Euro pro Jahr)
• Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen (700.000 Euro pro Jahr)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

2.3 Nachverhandlungen evangelischer Kirchentag
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, analog zu den geplanten Nachverhandlungen mit dem DFB zum Fußballmuseum, auch mit der evangelischen Kirche Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel den kommunalen Zuschuss von 2,7 Mio. Euro für den Kirchentag in Dortmund deutlich zu senken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Faktion, ab.

3.1 Kürzungsbeschluss aufheben
Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss, jährlich 2% am steuerbaren Personalbudget zu kürzen, auf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

3.2 Personaldezernat
Der Rat beschließt die organisatorische Trennung von Personalamt und Kämmerei zum 01.01.2017.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4.1 Ausgabe des Dortmund-Passes
Der Rat fordert das Dortmunder Jobcenter auf, im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II automatisch den Dortmund Pass auszustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

4.2 Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder
Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund- Passes erhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4.3 Gültigkeit Do-Pass in allen Dortmunder Schwimmbädern
Der Rat fordert die Verwaltung zu Verhandlungen mit den Trägern von ausgegliederten kommunalen Schwimmbädern auf, um eine Gültigkeit des Dortmund-Passes auch in diesen Bädern zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5.1 Autofreie Siedlung
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen der Planungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5.2 Entwidmung von Straßen
Die Verwaltung führt ein Bürgerbeteiligungsverfahren durch, um von den BürgerInnen für überflüssig erachtete Straßen im Dortmunder Straßennetz zu identifizieren. Diese Straßen sollen entwidmet, für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden und somit die Pflicht zur Verkehrssicherung und Unterhaltung entfallen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5.3 Lebensqualität durch Baumpflanzungen
Der Rat stellt 50.000 Euro Planungsmittel zur Vorbereitung eines Rahmenkonzeptes für die Pflanzung von zusätzlich 1000 Bäumen zur Verfügung. Insbesondere an Straßen und Plätzen in Quartieren mit Bedarf an ökologischer und klimatischer Verbesserung sollen neue Baumstandorte vorgeschlagen werden. Das Konzept ist dem AUSW zur weiteren Befassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5.4 Barrierefreie Kinderspielplätze
Der Rat stellt jährlich, ab dem Jahr 2016, zusätzlich 300.000 Euro für die barrierefreie Neuanlage bzw. barrierefreie Umgestaltung bestehender Kinderspielplätze zur Verfügung. Diese sollen vorrangig in der Gebietskulisse des Projektes Nordwärts verausgabt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E5)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.
Hilfsweise wird beantragt,
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für das Jahr 2016 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E6)
Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E10)

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den führenden deutschen Versicherungen aufzunehmen, um Angebote für Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge einzuholen. Die Verwaltung soll die Angebote überprüfen und den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Angebotsprüfung (Versicherungsart, Versicherungsumfang, Kosten) unterrichten.
Für den späteren Abschluss einer solchen Police sollen vorläufig 50.000 Euro im Haushalt 2016 eingeplant werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E11)
Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die freiwilligen Leistungen für die Positionen „Aktionsplan Soziale Stadt“, „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“, „Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente“ und „Talent und Potentialförderung“ um 50 Prozent zu kürzen.
hier: Auswirkungen Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Auswirkungen Vielfalt, Toleranz, Demokratie
hier: Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente
hier: Talent und Potentialförderung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)
2 Die zusätzlichen Investitionen, die ohne das Kommunale Investitionsförderprogramm durchgeführt werden sollen (bisher ca.12 Millionen Euro, entsprechend der Änderungsliste) werden auf ein Volumen von 4 Millionen Euro zurückgefahren. Die geplanten Maßnahmen werden nach einer zu erstellenden Prioritätenliste auf die nächsten 3 Jahre gestreckt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

3 Das Baukunstarchiv am Ostwall 7 wird nicht umgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

4 Die Gesamtinvestitionen werden ebenfalls anhand einer Prioritätenliste noch einmal überprüft und um den Betrag von 10 Millionen Euro reduziert und auf andere Haushaltsjahre verlagert, um Handlungsspielräume in anderen wichtigen Bereichen zu schaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

5 Für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen und zur Umsetzung von Maßnahmen für die Umsetzung der digitalen Agenda (z.B. Breitbandausbau) werden fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

7 Aktivierung von Langzeitarbeitslosen
- Das bisherige kommunale Arbeitsmarktprogramm wird fortgesetzt, um Strukturen und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen verbessern zu können. Zusätzlich wird bei der Wirtschaftsförderung ein neues Programm mit fünf Millionen Euro umgesetzt, welches das Ziel hat, Langzeitarbeitslose und Neubürger besser zu qualifizieren und dadurch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu senken. Für den ersten Projektzeitraum ist eine Reduzierung von 500 Bedarfsgemeinschaften bei einer damit verbundenen Einsparung von 1,75 Millionen Euro vorgesehen, im zweiten Projektabschnitt die Reduzierung um weitere 1000 Bedarfsgemeinschaften mit einem Einsparvolumen von 3,5 Millionen Euro. Diese Maßnahme kann dauerhaft zu einer strukturellen Haushaltsentlastung beitragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


7 Produkt- und Leistungskatalog für Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände und sonstige soziale Organisationen
Die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände aus den Budgets der Fachbereiche 50 und 53 in Höhe von 5.010.377 Euro sowie die Zuwendungen an sonstige soziale Organisationen aus dem Budget des Fachbereiches 50 in Höhe von 2.220.625 Euro sollen im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs outputorientiert bewertet werden. Das Ergebnis des Benchmarks sowie ein Produkt- und Leistungskatalog, der den Ressourceneinsatz nachvollziehbar, messbar und transparent an Leistungszielen ausrichtet, welche sich ihrerseits an den angestrebten Wirkungen anlehnen, soll dem Rat bis zur Sommerpause 2016 vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

6 Integration
Unter den nach Dortmund kommenden Flüchtlingen befinden sich auch Kinder, Frauen und Männer, die seelischer und/oder körperlicher Folter sowie anderen kriegsbedingten Verletzungen ausgesetzt waren. Neben den bereits bestehenden psychosozialen Beratungsstellen in Dortmund fehlt allerdings ein gezieltes und koordiniertes Angebot für traumatisierte Flüchtlinge, so wie es in anderen Städten bereits existiert.
Die Verwaltung prüft deshalb die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund, um sie adäquat zu versorgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

7 Sozialer Wohnungsbau
Der Rat begrüßt die Pläne der Verwaltung, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Wichtig ist, dass die neuen Wohnungen von allen Bürger*innen in Dortmund genutzt werden können, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

a) Bei allen zukünftigen Bauplanungen ist eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohner*innenstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten. Deshalb sind in möglichst
allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu reservieren (Ausweitung der 25-%-Regelung auf alle städtischen Bauflächen).
b) Beim geförderten Wohnungsbau werden paritätisch Wohnungen, die aus Mitteln des Globalbudgets zur sozialen Wohnungsraumförderung des Landes gefördert werden und Wohnungen, die mittels der Förderprogramme zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende gefördert werden, geplant.
c) Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird auch die Schaffung von alters- und behindertengerechtem Wohnraum berücksichtigt. Restflächen werden nach Möglichkeit reserviert und an Investoren vermarktet, die bereit sind, sozial geförderte Wohnungen zu bauen.
d) Am grundsätzlichen Vorrang der Innenentwicklung wird festgehalten. Nötige Ausweisungen von Bebauungsgebieten erfolgen vorrangig über eine weitere Innenverdichtung und Nutzung von Brachflächen. Für das Stadtklima wichtige Schneisen (Pantoffelgrün) werden offengehalten.
e) Im geförderten Wohnungsbau werden sämtliche Kriterien für nachhaltiges Wohnen beachtet. Energieeinsparverordnungen, Naturschutzauflagen und die Beteiligung der Investoren an der sozialen Infrastruktur werden erfüllt, um auch im geförderten Wohnungsbau zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen, die auch langfristig vermarktbar sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)

6 Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen sollen darauf ausgerichtet werden, mittel – und langfristig den Wohnungsmarktbedürfnissen gerecht zu werden (z.B. für Studierende, Senioren, Familien).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Folgende Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


3 Budgets der Stadtbezirke
Die geplante Reduzierung der konsumtiven Finanzmittel der Bezirksvertretungen um insgesamt 400.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2016 -2019 erfolgt nicht.

4 Konsumtive Mittel für Straßenunterhaltung
Die geplanten Minderaufwendungen für Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und im Budget des FB 66 weiter zur Verfügung gestellt.
(siehe Alternativvorschlag unter „zugestimmt“)


5 Fortschreibung des Masterplan Mobilität
Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt plant derzeit die Fortschreibung des Masterplans Mobilität. Der Fortschreibungsprozess soll erneut in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen und der Öffentlichkeit erfolgen. Hierfür sind gesonderte Haushaltsmittel für das Jahr 2016 in Höhe von 80.000 € bereit zu stellen, die der vorliegende Haushaltsplanentwurf nicht enthält.

6 Planungskosten für das nördliche Bahnhofsumfeld
Zur Realisierung der bereits im „Citykonzept – City2030“ dargestellten Überplanung des nördlichen Bahnhofsumfeldes (Bahnhofsvorplatz, westlich angrenzendes Areal der ehemaligen Güterabfertigung) sowie des Entwicklungsraumes Burgtor/Burgwall werden dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 50.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

9 Cafe Berta
Die von der Verwaltung geplante Einsparung und damit die Schließung des „Cafe Berta“ werden nicht umgesetzt. Das Cafe Berta trägt aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt hin. (Pressemitteilung der Verwaltung vom 17. November). Diesen positiven Effekt wollen wir erhalten. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Betrieb des Cafe Berta sind bereit zu stellen.

16 Ökologische Mobilität
Eine bezahlbare, ökologische Mobilität ist ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Das gilt für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber im Rahmen einer gelingenden Integration für die zu uns kommenden Flüchtlinge. Der Rat beschließt deshalb, für die Fortschreibung des Masterplans Mobilität 80.000 Euro bereitzustellen. Schwerpunkt des Masterplans soll die Entwicklung einer klimafreundlichen und die Teilhabe sichernden Mobilitätsplanung unter Mitwirkung des Beirats Nahmobilität und des behindertenpolitischen Netzwerks sein.

19 Bezirksvertretungen
Die geplante Kürzung der Mittel der Bezirksvertretungen um 400.000 Euro wird nicht umgesetzt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zeitnahe Abarbeitung der von den Bezirksvertretungen getroffenen Beschlüsse sicherzustellen. Die entsprechenden personellen Ressourcen dafür sind bereit zu stellen.

20 Bezirksvertretungen
Um die Arbeit des Stadtbezirksmarketing e. V. in den Bezirken verlässlich fortzuführen, bleibt der Verein in seiner jetzigen zentralen Struktur erhalten und erhält einen städtischen Zuschuss von 240.000 Euro.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

1.1 Café Berta erhalten (lfd. Nr. 22)
Der Rat beschließt die Fortführung des Café Berta.

1.3 Aufwandsbudget der BVen (lfd. Nr. 31)
Das Aufwandsbudget der Bezirksvertretungen wird nicht gekürzt.

1.9 Straßenunterhaltung (lfd. Nr. 47)
Eine weitere Kürzung des Budgets für die Straßenunterhaltung erfolgt nicht.

4.4 Trödelmarkt Fredenbaum
Der Trödelmarkt im Fredenbaum bleibt erhalten.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)

1 Die geplanten Kürzungen im Bereich der Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden gestrichen.

8 Budgets der Stadtbezirke
- Die geplante Reduzierung der Budgets für die Stadtbezirke wird nicht umgesetzt.

9 Soziales
- Die geplante Reduzierung der Mittel für das Café Berta wird nicht umgesetzt.

10 Strukturelle Einsparungen der Verwaltung/Personalentwicklung
- Die Stadtverwaltung ist weiterhin angehalten, strukturelle Einsparpotentiale zu aktivieren. Die Personalentwicklung soll auf die Balance zwischen der Notwendigkeit von Einsparungen und der zukünftigen Bedarfe der Verwaltung ausgerichtet werden. Dabei sollen Demographiegewinne berücksichtigt werden.



Vorschlag der Verwaltung wurde unter TOP 1.3 in die Tagesordnung aufgenommen und mit folgender Empfehlung an den Rat überwiesen:


Für die Haushaltsberatungen 2016 wurde den Fraktionen eine Beratungsliste am 27.11.2015 zur Verfügung gestellt. Diese enthält alle möglichen Veränderungen aus politischen Anträgen und für die Sitzung am 03.12.2015 vorgesehenen haushaltsrelevanten Beschlussvorlagen.

Im Nachgang haben sich noch folgende Sachverhalte ergeben, welche ebenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen und am 10.12.2015 dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen:
- Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten (lfd. Nr. 115 a)
- Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des Landes - Investitionspauschale - in der allgemeinen Finanzwirtschaft (lfd. Nr. 115 b)
Anlage: Begründung zu den Vorschlägen der Verwaltung

Zu lfd. Nr. 115 a)

Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten
Aufgrund gestiegener Fallzahlen und Gesetzesänderungen in den Aufgabenbereichen
Einwohnermeldewesen/KFZ-Angelegenheiten wurde im FB 33 eine analytische
Personalbedarfsermittlung durchgeführt und ein Bedarf von 11,23 Stellen im Bereich der
Information festgestellt. Die Ergebnisse wurden dem FB 11 am 18.08.2015 mitgeteilt. Der
Bedarf wurde vom Personal- und Organisationsamt geprüft und anerkannt.

Sollten die Bedarfe nicht gedeckt werden, käme es zu erheblichen Wartezeiten für die
Bürgerinnen und Bürger im DLZ bzw. den Bezirksverwaltungsstellen bis hin zu temporären
Schließungen (wie bereits im Sommer 2015 mehrfach erfolgt).

Die Bedarfe wurden zunächst intern ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft noch bis zum
04.12.2015. Derzeit liegen insgesamt sechs Bewerbungen vor. Drei Bewerbungen von
Beschäftigten der doline, zwei Reinigungskräfte aus dem FB 65 und eine Pförtnerin, ebenfalls
aus dem FB 65. Die Bewerbungen der Beschäftigten von 33/4-doline werden nicht
berücksichtigt, weil es sich ebenfalls um einen exponierten Bereich handelt, in dem
entsprechende Vakanzen unmittelbar zu erheblichen Wartezeiten und Beeinträchtigungen für
die Bürgerinnen und Bürger führen. Die Bewerbungen der Beschäftigten vom FB 65 werden
durch das Personal- und Organisationsamt geprüft, da es sich um Bewerbungen von
Beschäftigten handelt, die in ihrer jetzigen Tätigkeit keinerlei Erfahrung im Bereich
Einwohnermeldewesen und KFZ haben, die in diesem Bereich jedoch von Vorteil wären.
Sollte diese Prüfung erfolgreich sein, könnte der Bedarf, zumindest teilweise, intern gedeckt
werden.

Da die Bewerbungsfrist am morgigen Tag endet, ist nicht damit zu rechnen, dass noch
Bewerbungen in größerem Umfang eingehen werden.



Zu lfd. Nr. 115 b)

Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des
Landes – Investitionspauschale – in der allgemeinen Finanzwirtschaft
Die Stadt Dortmund erhält über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jährliche
Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Nach der
Modellrechnung zum GFG 2016 ist u. a. mit einer Investitionspauschale (IVP) in Höhe von
20,6 Mio. Euro zu rechnen.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Finanzierungsmittel für Investitionen, die zunächst
einem Sonderposten zugeführt werden. Im Zuge der Bewirtschaftung werden die Mittel
konkreten Maßnahmen (vorrangig geringwertigen Wirtschaftsgütern) zugeordnet.

Die entsprechende Auflösung des Sonderpostens führt dann zu Erträgen im laufenden
Haushaltsjahr, die erst im Jahresabschluss wirksam werden. Eine Berücksichtigung im
Rahmen der Haushaltsplanung erfolgte bislang nicht.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der lfd. Nr. 115 a) und
115 b) der Beratungsliste einstimmig zu.


Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Abstimmung auf.

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindordnung NRW (GO NRW)
- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

- die Änderung des Höchstbestandes der Liquiditätskredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung,

- die Änderung des § 8 – Flexible Haushaltsführung der Haushaltssatzung einschließlich des Wegfalls der Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfes 2016

- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),

- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den
einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten enthalten ist.“

-> Rat der Stadt - 10.12.2015:

Weiter lagen dem Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktion AfD vom 09.12.2015 vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 02461-15-E17):

„ … die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 10.12.2015 folgenden Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die freiwilligen Leistungen für die Position des Büros für „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ zu streichen.

Begründung:
Das Büro für „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ ist im Dezernat 1 beim Oberbürgermeister direkt angesiedelt. Im Haushaltsjahr 2016 sind im Haushaltsplan 180.000,00 € für das Büro veranschlagt.

Es handelt sich um einen „politischen Tendenzbetrieb“ in der Verwaltung, den wir grundsätzlich ablehnen. Hier ist die Rückführung auf die Lösung konkreter Fragen angezeigt. Davon unabhängig ist es vollkommen überflüssig, wenn man den Oberbürgermeister beim Wort nimmt. Oft genug betont der Oberbürgermeister, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Demokratie sei. Wenn dem schon so ist, muss ein Büro zur Förderung nicht aufrechterhalten werden.

Zudem ist es keine ureigene Aufgabe des Oberbürgermeisters. Die Thematik findet sich in allen Bereichen des Haushalts wieder. Vielfalt, Toleranz und Demokratie werden in Schulen, in Kindergärten, in sonstigen sozialen Einrichtungen etc. mithin überall gefördert. Die Aufrechterhaltung eines eigenen Büros ist nicht nachvollziehbar und auch nicht darstellbar. Indirekt handelt es sich um ein Werbebüro des Oberbürgermeisters, das selbstverständlich nicht von der Allgemeinheit getragen werden muss.

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 02461-15-E19):

„ … die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgenden Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Begründung:
Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendungen für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 € zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund noch weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden. Notwendige Bauprojekte (Schulbauten etc.) werden verschoben und vielleicht sogar auf lange Sicht wegfallen. Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Eine Kürzung um 20% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, politische Arbeit zu leisten.

Die Fraktion der AfD hat dies in den Jahren 2014 und 2015 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, die Zuwendungen nicht voll umfänglich zu verbrauchen. Auch für 2015 wird eine Rückzahlung eines nicht unerheblichen Betrages, ebenso wie für 2014, erfolgen. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 20% einsparen können und den Haushalt um rund 300.000 € leichter machen.

Dem diesseitigen Beschlussvorschlag für den Haushalt 2015 mit einer 10%-igen Kürzung ist der Rat leider nicht gefolgt. Möglicherweise hätte man es dieses Jahr dann bei den 10% belassen können. Jetzt ist entschlossenes und deutliches Handeln gefragt.“

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 02461-15-E20):

„ … die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 10.12.2015 folgenden Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den führenden deutschen Versicherungen aufzunehmen, um Angebote für Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge einzuholen. Die Verwaltung soll die Angebote überprüfen und den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Angebotsprüfung (Versicherungsart, Versicherungsumfang, Kosten) unterrichten.
Für den späteren Abschluss einer solchen Police sollen vorläufig 50.000 Euro im Haushalt 2016 eingeplant werden.

Begründung:
Laut Medienberichten (Focus Money) bieten Versicherungen Kommunen inzwischen spezielle Flüchtlings-Haftpflicht-Policen (Gruppenversicherungen) an, durch die Schäden, die unbeabsichtigt durch Asylbewerber verursacht werden, abgedeckt sind. Die Dortmunder Bürger sollen nicht länger aufgrund einer faktischen Nichthaftbarkeit von Asylbewerbern bei Schäden allein gelassen werden.

Als Kompensation für die von der AfD-Fraktion beantragten Maßnahmen sind weitere Anträge eingebracht (Streichung Beihilfe RPJ, Kürzung der Fraktionszuwendungen etc.) und Kürzungen mindestens in gleicher Höhe vorgeschlagen.


Einleitend verwies OB Sierau auf das unter Feststellung der Tagesordnung festgelegte Verfahren zum Ablauf der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 und der sich anschließenden Beschlussfassung.

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2016. Die Reden von Rm Monegel (CDU), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Garbe (AfD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Schilff (SPD) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Weiterhin nahmen Rm Thieme (NPD), Rm Münch (FBI) und Rm Brück (Die Rechte) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2016 Stellung. Die entsprechenden Reden sind ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die vorliegenden Anträge seiner Fraktion. Nach dem Dafürhalten von Rm Bohnhof (AfD) ist eine Kürzung der Fraktionszuwendungen im Interesse der Bürgerschaft gerechtfertigt. Weiter solle mit einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge u. a. zum Schutz der Ankommenden verhindert werden, dass diese im Eintritt eines Schadenfalles ggf. mit einem Insolvenzverfahren starten.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) kritisierte, dass mit der vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ausgesprochenen Empfehlung, massive Kürzungen im sozialen Bereich verbunden seien. Die Ausgaben im Millionenbereich für Prestigeobjekte würden weiterhin zeigen, dass durchaus Geld vorhanden sei, dies aber für falsche Zwecke ausgegeben werde. Rm Klink (Die Linke & Piraten) betonte darüber hinaus, dass sich seine Fraktion unmissverständlich gegen Kürzungen im sozialen Bereich stellt.

Rm Münch (FBI) äußerte Enttäuschung, dass von den etablierten Fraktionen wenig zum Kampf gegen Rechtsextremismus gekommen sei und hält eine verfehlte Politik für den Erfolg der Rechtsextremisten in Dortmund verantwortlich. Weiter stellte Rm Münch (FBI) mündlich den folgenden Antrag:

1. Selbstbedienungsmentalität der Parteien und Politikverdrossenheit bekämpfen.
1.1 Reduzierung der städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von jährlich 1,5 Mio. Euro um 50%.
1.2 Ab 2020 Zusammenlegung der drei Innenstadtbezirksvertretungen und
1.3 in anderen Bezirksvertretungen Reduzierung der 19 Mitglieder auf 11.
1.4 Ab 2020 Reduzierung der 80 Ratsmitglieder auf 76.
1.5 Forderung an die Landesregierung zur Halbierung der Quoren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
2. Wohn- und Lebensqualität durch mehr Sicherheit verbessern.
3.1 Mehr Sicherheit vor Raubüberfällen, Diebstählen, Wohnungseinbrüchen durch mehr Präsenz von Ordnungskräften und
3.2 die Einrichtung eines Kriminalitätspräventionsrates.
2.3 Verdopplung der städtischen Ordnungsdienste von 48 auf 100 Mitarbeiter, vor allem für die Außenstadtbezirke.
2.4 Aufstockung der 80 Service- und Präsenzdienste auf 100.
2.5 Bestellung eines privaten Sicherheitsdienstes für die City und die Nordstadt.
2.6 Forderung an die Landesregierung für 50 zusätzliche Polizisten in Dortmund.
3. Lokale Ökologie stärken
3.1 Erhalt wohnortnaher Grünflächen durch Änderung des Flächennutzungsplans.
3.2 Verschärfung der Baumschutzsatzung zur Verbesserung des Baumschutzes und des Stadtklimas in Wohngebieten.
3.3 Offensive für den Radverkehr als nachhaltigsten Beitrag gegen Lärm und Abgase, unter anderem durch Ausweitung der Fahrzeiten in den Einkaufszonen.
3.4 Forderung an die Landesregierung zu einem Tempolimit von 100 km/h auf den Autobahnen im Stadtgebiet, für einen wirkungsvollen Lärm- und Immissionsschutz der Anwohner.
4. Lokale Pressefreiheit schützen. Beschwerde an den Deutschen Presserat, da die Dortmunder Presse durch Zensur
5.1 die in den Polizeimeldungen angegebene Nationalität ausländischer Krimineller meistens verschweigt.
5.2 ihre Berichterstattung häufig nicht von der Information, sondern von der Sympathie der Lokalredaktion zum Informanten abhängig macht und
5.3 die Berichterstattung über demokratische Wahlalternativen für Protestwähler weitgehend unterdrückt, was zumindest 2014 nicht nur Politikverdrossenheit sondern auch den Wahlerfolg rechtsextremistischer Parteien gefördert hat.

Rm Brück (Die Rechte) hält die Initiativen von verschieden Seiten, bei den Fraktionen Geld
einzusparen, für erfreulich und signalisierte Zustimmung zu allen Anträgen, die in diese Richtung
gehen.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) gab hinsichtlich der lfd. Nr. 13 und 35, der zur Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 am 03.12.2015 vorgelegten Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016" (Drucksache Nr.: 02461-15-E3) folgende Anmerkungen:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Angelegenheit „Neuordnung des Stadtbezirksmarketings“ neben den angeführten Punkten a) und b) auch dem Punkt d) zugestimmt.

Bei der lfd. Nr. 35 „Kommunale Arbeitsmarktstrategie“ der Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016 müsse es anstelle der angeführten Formulierung "Der Rat beschließt zur Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie deshalb eine Erhöhung des Etats um 500.000 Euro aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung" heißen: "Der Rat befürwortet eine Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie. Die Verwaltung legt im ersten Quartal 2016 eine Bestandsaufnahme der bisherigen Projekte und Abläufe sowie ein Konzept zur Ausweitung der Maßnahmen vor. Die für eine Ausweitung benötigten Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt."

Unter Bezugnahme auf die "Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016" (Drucksache Nr.: 02461-15-E3) machte Rm Reppin (CDU) folgende Anmerkungen zur Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

Der Punkt 3. „Budgets der Stadtbezirke“ des CDU-Antrages (Drucksache Nr.: 02461-15-E7) vom 25.11.2015 wurde nicht zurückgezogen. Dieser ist mit Blick auf die lfd. Nr. 14 der Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016 (Drucksache Nr.: 02461-15-E3) erledigt.

Der Punkt 5. „Fortschreibung des Masterplan Mobilität“ des CDU-Antrages (Drucksache Nr.: 02461-15-E7) vom 25.11.2015 wurde nicht zurückgezogen. Dieser ist mit Blick auf die lfd. Nr. 16 der Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016 (Drucksache Nr.: 02461-15-E3) erledigt.

Der Punkt 6. „Planungskosten für das nördliche Bahnhofsumfeld“ des CDU-Antrages (Drucksache Nr.: 02461-15-E7) vom 25.11.2015 wurde nicht zurückgezogen. Dieser ist mit Blick auf die lfd. Nr. 16 der Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016 (Drucksache Nr.: 02461-15-E3) erledigt.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich der Vorlage „Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspaket für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts – Maßnahmenkatalog (Drucksache Nr.: 03291-15) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD und gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 den in der Anlage vorgestellten Maßnahmekatalog und Projektplan für das „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ mit dem Ziel, bis zum Jahr 2019 eine strukturelle Entlastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 60 Mio. Euro zu erwirtschaften. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog muss als ein atmendes System gesehen werden, das im weiteren Projektverlauf noch variiert und konkretisiert wird.


- Der Rat der Stadt lehnt den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 02461-15-E17) vom 09.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 02461-15-E19) vom 09.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 02461-15-E20) vom 09.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der zuvor im Zusammenhang behandelten Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis 2.1.8 und unter Einbeziehung der Drucksache Nr.: 02461-15 sowie der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) hinsichtlich der Verwaltungsvorlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 folgende Beschlüsse:
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2):
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindordnung NRW (GO NRW)
- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,
- die Änderung des Höchstbestandes der Liquiditätskredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung,
- die Änderung des § 8 – Flexible Haushaltsführung der Haushaltssatzung einschließlich des Wegfalls der Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfes 2016
- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),
- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten enthalten ist.

Drucksache Nr.: 02461-15-E16:
Unter Einbeziehung der in Anlage 3, 4 und 5 dargestellten Veränderungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte und gegenüber der Vorlage 02461-15-E2 aktualisierte
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sowie

2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und

gegenüber der Vorlage 02461-15-E2 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.


zu TOP 2.1.3
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02226-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hierzu folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.11.2015 vor:
„(…) anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2016 die Rückschrift des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren sowie die erfolgte Beantwortung zur Verfügung.

Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.“

Ferner lag dem Rat der Stadt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.10.2015 vor:
„Der Personalrat hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 die o. g. Vorlage zur Kenntnis genommen.

Ohne detailliert auf die einzelnen Veränderungen einzugehen, begrüßt der Personalrat ausdrücklich die Erhöhung der Planstellen im Bereich der „Unbegleitet Minderjährigen Flüchtlinge“ bei StA 51 um 21 Planstellen, damit dieser besonderen Herausforderung in angemessener und jugendpflegerischen Hinsicht entsprechend begegnet werden kann. Da erwartungsgemäß die Flüchtlingszahlen noch weiter ansteigen werden, ist das Arbeitsaufkommen regelmäßig zu evaluieren und der Personalbedarf entsprechend anzupassen.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass eine Aufstockung der Ausbildungszahlen schon in diesem Jahr sehr hilfreich gewesen wäre, diesen besonderen Anforderungen in naher Zukunft begegnen zu können, da die Einstellung externer Kräfte immer schwieriger wird, weil der Markt leergefegt ist, und wir demnächst mit besonderen Fragestellungen hinsichtlich der verwaltungsunerfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kämpfen haben werden. Wir verweisen auf unseren Initiativantrag vom 13.08.2015.

Des Weiteren fehlt uns eine Erwähnung bzw. Aufstockung des arbeitsmedizinischen Dienstes um medizinisches Personal, sprich eigene Betriebsärzte. Die Vergabe an Externe sollte ursprünglich bis 29.02.2016 begrenzt werdn. Wir hatten verschiedene Modelle vorgeschlagen, um Anreize für Mediziner zu schaffen, sich bei der Stadt Dortmund zu bewerben. Zum einen die Erhöhung der Vergütung (z. B. durch Zuschläge, höhere Erfahrungsstufe) und zum anderen die Einstellung von Ärzten, die hier als bereits eingestellter Mitarbeiter/-in ihre Facharztausbildung zum Betriebsarzt absolvieren können. Dass der AMD keine Erwähnung findet, scheint der Zementierung des Modells „Externe Vergabe“ Vorschub zu leisten.


Ferner erlauben wir uns den wiederholten Hinweis, dass allein die Angabe der Veränderungen im Stellenplan 2016 nach unserer Auffassung wenig hilfreich ist, wenn nicht gleichzeitig eine Information über die Stellenbesetzungsquote vorliegt. Hierzu möchten wir Sie erneut bitten, künftig im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch Aussagen über die Stellenbesetzungsquote zu machen und diese für 2016 nachzuliefern.“

Ebenfalls lag dem Rat der Stadt hierzu folgendes Antwortschreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 26.10.2015 vor:
„Unter Hinweis auf Ihre Zuschrift vom 22.10.2015 teile ich Ihnen ergänzend folgende Information mit:

Für Betriebsärzte stehen im Stellenplan der Organisationseinheit 2Dez/BAGM bereits Stellen zur Verfügung, die in der Gesamtzahl der Planstellen lt. Stellenplanvorlage berücksichtigt sind. Die Besetzung der Stellen ist aufgrund der von Ihnen genannten Vergabe an Externe bisher nicht erfolgt, sodass es sich um unbesetzte Stellen handelt.


Die Besetzungsquote zum Stand Juni 2015 – bezogen auf die Kernverwaltung – betrug rund 92%. Der gesamtstädtische Durchschnitt inkl. Eigenbetriebe lag bei rund 93% und damit auf einem hohen Niveau.“
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016.


zu TOP 2.1.4
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02536-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 05.11.15 in seine Sitzung am 26.11.15 geschoben und weiterhin in die Fortführung der Sitzung am 03.12.15.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 29.10.15 vor, die bereits zur Kenntnis genommen wurde.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Im Vorgriff auf die von der Verwaltung angestrebte kostendämpfende Abschöpfung der Altersfluktuation in den Jahren 2018/2019 stimmt der Rat der Stadt Dortmund der Einstellung von bis zu 35 weiteren Auszubildenden zu. Die Übernahme der Auszubildenden hat im Zuge der oben beschriebenen Fluktuation aufwandssenkend und stellenplanneutral zu erfolgen. Eine Festschreibung der Anzahl der Auszubildenden auf somit 235 für die Folgejahre 2017ff. ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion unter der Maßgabe zustimmen werde, dass die Übernahme so lange Stellenplanneutral bleibt, bis die Personalfluktuationsanalyse zur Beratung vorliege.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion damit einverstanden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion unter Einbeziehung der o. g. Änderung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, wie folgt zu:
Im Vorgriff auf die von der Verwaltung angestrebte kostendämpfende Abschöpfung der Altersfluktuation in den Jahren 2018/2019 stimmt der Rat der Stadt Dortmund der Einstellung von bis zu 35 weiteren Auszubildenden zu. Die Übernahme der Auszubildenden hat im Zuge der oben beschriebenen Fluktuation aufwandssenkend und stellenplanneutral zu erfolgen. Eine Festschreibung der Anzahl der Auszubildenden auf somit 235 für die Folgejahre 2017ff. ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden. Die Übernahme bleibt stellenplanneutral, bis die Personalfluktuationsanalyse vorliegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vor dem Hintergrund der erheblichen Personalbedarfe für den Bereich der Flüchtlingsarbeit die zusätzliche Einstellung von bis zu 35 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2016.

Davon sind bis zu
30 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
5 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden, vorgesehen.
2. Der Rat beschließt, die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Jahre
2016 = 171.674,14 €
2017 = 527.782,28 €
2018 = 555.897,55 €
2019 = 1.122.636,80 €
im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 11_0011103, 16_0011201 und 16_0011203) in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.
Eine gesonderte Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt war aufgrund der zuvor erfolgten Beschlussfassung über die Einbringung/Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 (Tagesordnungspunkte 2.1.1 und 2.1.2) obsolet.
zu TOP 2.1.5
Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02122-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 24.09.15 die Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben. Weiterhin schiebt der Ausschuss am 26.11.15 die Beratung in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Ausweislich der Drucksachennummer 02122-15 vom 18.08.2015 wird für das StA 10 für 2016 ein Budget in Höhe von 9.841.473,-€ angestrebt. Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf weist auf Seite 376 für das StA 10 ein Budget von 9.290.716,-€ aus (Zeile 13: 4.934.986,-€ + Zeile 13: 68.000,-€ (Unterposition Abschreibung GWG) + Zeile 16: 4.287.730,-€). Nach uns vorliegenden neuen Planwerten des Haushalts ergibt sich ein Budget von 9.682.963,-€ (5.312.233,-€ + 68.000,-€ (Unterposition Abschreibung GWG) + 4.302.730,-€). Ferner werden nach diesen Planwerten die Erträge des StA 10 um 400.000,-€ gemindert. Nach einer eigenen Aufstellung strebt das StA 10 für 2016 ein Budget in Höhe von 9.980.000,-€ an.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Verwaltung den Fraktionen bis Montag, den 30.11.2015 mitzuteilen:


1. Welches Budget soll dem StA 10 nach Auffassung der Verwaltung für 2016 zur Verfügung
gestellt werden?

2. Welche der o.g. Budgetzahlen dem StA 10 werden in 2016 allein nach dem aktuellen Stand des
Haushalts zur Verfügung stehen?

3. Aus welchen Gründen werden die o.a. Erträge um 400.000,-€ gemindert?

Nur so besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, in der Sitzung des AFBL am 03.12.2015 einen Beschluss über die Budgetmittel des StA 10 für das Jahr 2016 treffen zu können.
Ferner wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob sie angesichts der verschiedenen, im Umlauf befindlichen, Budgetzahlen für das StA 10 für 2016 an der DS 02122-15 festhält, diese zurückzieht oder hinsichtlich der enthaltenen Zahlen aktualisiert/modifiziert.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
am 26. November 2015 hat sich die Ratsfraktion CDU mit mehreren Fragen zur Ratsvorlage des Amtes 10 (Drucksache Nr.: 02122-15) im Hinblick auf das Budget für das Haushaltsjahr 2016 an die Verwaltung gewandt.
Hiermit stelle ich allen Ratsfraktionen die Fragen und die dazugehörigen Antworten zur Verfügung.



1. Frage
Welches Budget soll dem StA 10 nach Auffassung der Verwaltung für 2016 zur Verfügung gestellt werden?

2. Frage
Welche der o.g. Budgetzahlen des StA 10 werden in 2016 allein nach dem aktuellen
Stand des Haushalts zur Verfügung stehen?

Antwort zu 1. und 2.:
Der Haushaltsplan 2015 sah einen Planansatz in Höhe von 8.184.986 € für das Jahr 2016 vor. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2016 ergab sich aufgrund von Budgetaufstockungen und der Verlagerung der IT-Qualifizierung von FB1 nach StA 10 ein neuer Planansatz in Höhe von 9.290.716 €. Durch die o.g. Ratsvorlage ist nun ein endgültiger Planansatz in Höhe von 9.979.973 € (gerundet: 9.980.000 €) für das Jahr 2016 vorgesehen. Die einzelnen Veränderungen sind in der beigefügten Anlage nachvollziehbar dargestellt.
Die o.g. Ratsvorlage befindet sich noch im politischen Beratungsgang und ist somit noch nicht in den Veränderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2016 enthalten. Sollte die Beschlussvorlage die Zustimmung der politischen Gremien finden, würde sich der in den Veränderungslisten dargestellte Fehlbetrag für Jahr 2016 um 689.257 € erhöhen und die Entfernung zur 5 %-Grenze entsprechend sinken.
3. Frage
Aus welchen Gründen werden die o.g. Erträge um 400.000 € gemindert?

Antwort:
Eine Minderung der o.a. Erträge ist nicht erfolgt. Bei den Beträgen, die der Ratsfraktion CDU vorliegen und zu dieser Fragestellung führten, handelt es sich lediglich um interne Berechnungsbeispiele des Amtes 10. Diese Berechnungsbeispiele haben keine Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf 2016.

Vorschlag zur Deckungsmöglichkeit:
Zum Ausgleich dieser Mehraufwendungen sollen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft Erträge aus der Auflösung der Sonderposten „Zuweisung der Investitionspauschale“ in gleicher Höhe ertragssteigernd veranschlagt werden. Diese Erträge haben sich in den vergangenen Jahren regelmäßig in den Jahresabschlüssen ergeben und berechtigen damit die Vorgehensweise, dieses bereits in 2016 im Plan zu berücksichtigen. Damit wäre der zusätzliche Aufwand gedeckt.



















Budgetveränderungen des StA 10 (Dortmunder Systemhaus)
Aufwendungen

Abgleich mit CDU-Antrag 02122-15-E1

Ausgangsbasis Haushaltsplan 2015 für Finanzplanungsjahr 2016
Haushaltsplan 2015 Seite 400 Zeile 13 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 4.206.002
Zeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen 3.928.984
GWG 50.000
8.148.986


berücksichtigte Veränderungen zum Entwurf 2016
Budgetaufstockung Zeilen 13 und 16 967.2301
Verlagerung IT-Qualifizierung von FB1 nach 10 neutral 138.500

ergibt:

Haushaltsplanentwurf 2016 Seite 376 Zeile 13 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 4.934.986
Zeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen 4.287.730
GWG 68.000
9.290.716


berücksichtigte Veränderungen zum Entwurf 2016
Veränderung Vorlage 02122-15
Budgetaufstockung 1.656.487
bereits Veränderung zum Entwurf 967.230
Rest 689.2572

Summe 1 + 2 1.656.487

Ergebnis:

Endgültiger Plan 2016 Aufwendungen Zeilen 13 und 16 9.911.973
GWG 68.000
9.979.973

rund 9.980.000

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt stellt dem StA 10 für 2016 in Budget von 9.682.963,-€ zur Verfügung. Darin enthalten sind 138.500,-€ für die Verlagerung der IT-Qualifizierung vom FB 1 zum StA 10.



2. Über das Budget des StA 10 für das Jahre 2017 wird der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 beschließen.

3. Hierzu wird das StA 10 dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 08.09.2016 über für 2017 geplante Maßnahmen ebenso berichten, wie über den Verlauf des derzeitigen Restrukturierungsprozess (z.B. Änderungen im Vertragswesen, Neuaufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) des StA 10.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ­Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den in diesem Zusammenhang gefassten Beschluss vom 15.12.2011 (lfd. Nr. 8) über die Senkung des Zuschussbedarfs für das StA 10 - Dortmunder Systemhaus für die Haushaltsjahre 2016 ff. auf.


Der Rat der Stadt stellt dem StA 10 für 2016 in Budget von 9.682.963,-€ zur Verfügung. Darin enthalten sind 138.500,-€ für die Verlagerung der IT-Qualifizierung vom FB 1 zum StA 10.

Über das Budget des StA 10 für das Jahre 2017 wird der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 beschließen.

Hierzu wird das StA 10 dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 08.09.2016 über für 2017 geplante Maßnahmen ebenso berichten, wie über den Verlauf des derzeitigen Restrukturierungsprozess (z.B. Änderungen im Vertragswesen, Neuaufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) des StA 10.“

Eine gesonderte Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt war aufgrund der zuvor erfolgten Beschlussfassung über die Einbringung/Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 (Tagesordnungspunkte 2.1.1 und 2.1.2) obsolet.


zu TOP 2.1.6
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 27.08.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 27.08.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.15 vor:

Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor:
„Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des
Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015 vor:

„ … Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07.Mai 2015 den Tagesordnungspunkt Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
Moratorium „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.

Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit
Behinderungen und - Vertreter/innen von DSW 21 ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit
Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels 20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.

Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Vorgang zur weiteren Befassung an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.“
ABVG 09.06.2015:
Nach längerer Diskussion darüber, wie man mit der o. a. Angelegenheit umgehen wolle, einigt man sich darauf, diese, wie unten angeführt, thematisch in Teil 1 „Keine Kürzung im Behindertenfahrdienst“ und Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ zu unterteilen.
Zusammenfassend und dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgend, einigt man sich weiter darauf, heute in diesem Ausschuss zu Teil 1 kein Votum abzugeben, sondern diesen Teil, aufgrund der
finanzpolitischen Relevanz, an den hierfür zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen, sowie Teil 2 zum Antrag zu erheben und heute hier darüber einen Beschluss zu fassen:

Dementsprechend wir zu beiden Punkten wird wie erfolgt, getrennt abgestimmt:

Überweisung Teil 1 „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“ an den AFBL:
Aufgrund der finanzpolitischen Relevanz beschließt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Punkt zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von
Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.“

Beschluss zu Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich darüber einig, dass es kein gesondertes „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ geben könne, leitet aber den u. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit einstimmigen Beschluss (Enthaltung AfD) befürwortend an die Verwaltung weiter, damit diese die hierin aufgeführten Aspekte bei der Erarbeitung des „Masterplans Mobilität“ entsprechend berücksichtigt.
„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit
Behinderungen und - Vertreter/innen von DSW 21 ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit
Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels 20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.
Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung und den Beschluss des Teil 1: „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“ in seine Haushaltsberatungen.

Eine gesonderte Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt war aufgrund der zuvor erfolgten Beschlussfassung über die Einbringung/Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 (Tagesordnungspunkte 2.1.1 und 2.1.2) obsolet.


zu TOP 2.1.7
Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02957-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 01.12.2015 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 26.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Das in der Verwaltungsvorlage „Projekt Nordwärts, 1. Sachstandsbericht“ dargestellte Projekt „Innovatives Umfeldmanagement: Entwicklung einer interkulturellen Aufenthalts- und Beratungseinrichtung und Implementierung dieser im Cafe Berta“ (Projektnummer 785) wird schnellstmöglich umgesetzt. Bis zu einer möglichen Förderung durch den ESF werden die derzeitig benötigten finanziellen Mittel auch weiterhin im Budget des Ordnungsamtes zur Verfügung gestellt, um das Cafe Berta dauerhaft in seiner jetzigen Form weiter betreiben zu können. Die Verwaltung sieht zukünftig davon ab, das Cafe Berta erneut auf eine Konsolidierungsliste zu setzen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
b) die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für die Fortführung des Betriebes
der Einrichtung und die Veranschlagung im Budget des Fachbereichs 32
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der SPD-Fraktion folgenden Beschluss nicht zu fassen:
a) die Schließung der Aufenthalts- und Beratungs­einrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt, unter Berücksichtigung des o. a. im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in öffentlicher Sitzung vom 26.11.2015 gestellten Antrages der CDU-Fraktion mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und acht Enthaltungen (SPD-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
b) die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für die Fortführung des Betriebes
der Einrichtung und die Veranschlagung im Budget des Fachbereichs 32.


Eine gesonderte Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt war aufgrund der zuvor erfolgten Beschlussfassung über die Einbringung/Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 (Tagesordnungspunkte 2.1.1 und 2.1.2) obsolet.



zu TOP 2.1.8
Masterplan Kommunale Sicherheit - Sicherheit in der Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02581-15)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1 bis einschließlich 2.1.8 wurden im Zusammenhang beraten.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Kommunale Sicherheit zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Kommunale Sicherheit im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie mit Polizei, Wissenschaft und interessierten Partnern aus der Wirtschaft zu erarbeiten.

Der Rat beschließt, die benötigten Mittel in Höhe von 80.000 € für die Erstellung des Masterplanes im endgültigen Haushaltsplan 2016 zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse dieses Prozesses werden abschließend zusammengefasst und dem Rat spätestens Ende 2017/ Anfang 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 15:50 Uhr bis 16:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218; VI. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02722-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.11.2015 vor:

„ … die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung am 25.11.2015 im Rahmen der Beschlussfassung den Rat gebeten, die in dem beigefügten Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift beschriebene Maßgabe in seinen Beschluss mit aufzunehmen.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Die Herstellung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung vom Leierweg unter der Schnettkerbrücke durch bis zur Rosemeyerstraße ist als sinnvolle Maßnahme zur direkten Verknüpfung der nördlich und südlich der A40 bzw. B1 liegenden Ortsteile anzusehen.
Hierzu stehen im Eigentum der Stadt befindliche Flächen außerhalb des Bebauungsplanes
In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - zur Verfügung, die auch einen unmittelbaren Anschluss an die Rosemeyerstraße ermöglichen würden. Die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen weisen grundsätzlich eine ausreichende Breite zur Anlage eines Fuß- und Radweges auf, befinden sich aber auch zu einem erheblichen Teil in Böschungslage.

Im Rahmen des Ausbaus der A40 sowie der Schnettkerbrücke wurde durch den Landesbetrieb Strassen NRW in der Böschung eine Rampe als Baustellenzufahrt von der höher gelegenen A40 bzw. damaligen B1 bis zum Böschungsfuß am östlichen Brückenwiderlager errichtet. Diese Rampe verläuft in ihrem unteren Abschnitt auf einer außerhalb des Bebauungsplanes In W 218 befindlichen städtischen Fläche und im oberen Abschnitt auf einem privaten Fremdgrundstück, das nur zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 liegt.
Ob und unter welchen Voraussetzungen (ggf. bauliche Anpassungen) diese steile und nicht barrierefreie Rampe als öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung benutzt werden könnte, muss im Rahmen einer Entwurfsplanung für die gesamte Trasse geprüft werden. Eine Benutzung der Rampe würde den Erwerb eines sich lediglich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 befindlichen Fremdgrundstückes voraussetzen, um anschließend die Verbindung wieder über eine im Eigentum der Stadt befindliche Fläche an die Rosemeyerstraße herstellen zu können.
Auf der Grundlage eines Trassenentwurfes wäre dann auch die Frage eventuell über den Bebauungsplan In W 218 hinausgehender planungsrechtlicher Erfordernisse zu beantworten.

Die Änderung Nr. 1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - umfasst hingegen lediglich die Änderung der textlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Bereich des ehemaligen Beratungs- und Kompetenzzentrums Bau „Inhouse“ bzw. heutigen „stilwerks“. An den zeichnerischen Festsetzungen, die auch die Flächennutzung betreffen, ändert sich nichts. Vorgesehen sind im Rahmen des Vorhabens lediglich Veränderungen innerhalb der bestehenden Gebäudehülle. Es sind keine baulichen Maßnahmen, wie z.B. eine Erweiterung der Stellplätze, vorgesehen, die zu einer Inanspruchnahme der bestehenden Rampe führen.

Auch die Frage einer Verbreiterung der Fuß- und Radwege beidseits der A40 bzw. in diesem Fall südlich der A40 ist unabhängig von der Planänderung Nr. 1. Die Fuß- und Radwege beidseits der Bundesstraße B1 bzw. Bundesautobahn A40 wurden im Zuge des Ausbaus der Bundesfernstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW auf Flächen errichtet, die sich im Eigentum des Bundes und nicht der Stadt Dortmund befinden. Die entsprechenden Flächen samt begleitendem südlichen Grünstreifen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des In W 218.

Der grundsätzlichen Frage einer Verbreiterung der Fuß- und Radwege kann daher nur in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Strassen NRW und im Rahmen der Planungen zum interkommunalen Radschnellweg RS1 nachgegangen werden.

Die Änderung Nr. 1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - kann und sollte unabhängig von der noch zu prüfenden und von einem konkreten Trassenentwurf abhängenden eventuellen Notwendigkeit eines späteren Grunderwerbs durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung des Standortes der für die Stadt Dortmund gewonnenen stilwerk-Niederlassung zu schaffen.

Die Planungsverwaltung wird die Fuß- und Radwegeplanung unabhängig von der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 verfolgen und schlägt daher vor, die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West nicht in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Anlage: Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 25.11.2015:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig die Vorlage und bittet den Rat, in seinen Beschluss folgende Maßgabe mit aufzunehmen:

"Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Option auf eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Leierweg/Diedenhofer Straße und Rosemeyerstraße/Krückenweg offen zu halten und dies durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag zu sichern. Dabei sollte auch eine Verknüpfung mit dem Radweg längs der B1 sowie dessen Verbreiterung berücksichtigt werden."

Begründung

Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer unter der Schnettkerbrücke würde die abgehängten Ortslagen nördlich und südlich des Rheinlanddamms miteinander verbinden und damit eine Lücke im Wegenetz für Freizeit- und Alltagsverkehr schließen. Dies käme - allein im Nahbereich - der Zone Unionviertel–Althoffblock-Tremonia sowie den Zielen Westfalenhallen, Stadien, Emschertal und Bolmke zu Gute.
Der Böschungshang längs der Bahn reicht für die Anlage des Weges voraussichtlich nicht aus, und es muss dafür - wenigstens teilweise - Fläche aus dem Bebauungsplan in Anspruch genommen werden.
Für Radverkehr zwischen zwei Orten auf derselben Seite der B1 ist ein Wechsel der Seiten unzumutbar. Daher sollten die Radwege auf beiden Seiten eine für Gegenverkehr ausreichende Breite haben.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218.

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. stimmt den Entwürfen der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02580-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - und der Begründung vom 21.09.2015 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der dritten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 21.10.2015; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112 n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02857-15)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2015 in Sachen Ergänzung des Beschlussvorschlages vor:

„ …in der o.g. Vorlage wurde unter dem Punkt I. Buchstabe b) des Beschlussvorschlages u. a.
aufgeführt, dass der Stellungnahme unter Ziffer 6.9 nicht gefolgt werden soll. Auf Seite 32 ist
der Vorlage jedoch zu entnehmen, dass der Ziffer 6.9 gefolgt wird. Der Beschlussvorschlag
ist um den Buchstaben c) zu erweitern und ist nunmehr wie folgt zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung
Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund – vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt,
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.5, 6.8 teilweise zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.6, 6.7 nicht zu folgen
c) der Stellungnahme unter Ziffer 6.9 zu folgen.“

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 24.11.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.5, 6.8, teilweise zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.6, 6.7 nicht zu folgen
c) der Stellungnahme unter Ziffer 6.9 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1).
II. beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, die entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7 dieser Vorlage aktualisierte Begründung vom 21.10.2015 der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 206 - Stadtbezirkszentrum Hörde -
hier: Änderungsbeschluss, Konkretisierung eines Sanierungszieles im Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Hörde Zentrum“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02887-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 103 - südlich Hermannstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 9).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, das in der Vorlage zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ (DS.- Nr.: 10869-13) dargestellte Sanierungsziel „Räumliche, funktionale und gestalterische Verknüpfung des Zentrums zum PHOENIX See“ wie folgt, für die neue Verbindung von der Alfred-Trappen-Straße entlang des Stiftsparkhauses bis zur Faßstraße zu konkretisieren:

Herstellung einer attraktiven Wegeverbindung über den Bereich der Alfred-Trappen-Straße 22/24, zwischen der Alfred-Trappen-Straße und der Nagelschmiedegasse / Faßstraße.

Rechtsgrundlage:
§ 140 in Verbindung mit § 142 BauGB


zu TOP 3.5
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015, lag bereits zur Sitzung am 23.09. und am 04.11.2015 vor.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPDFraktion (5), der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Hoefer (FDP) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt folgende Textergänzung (in Fettschrift) als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Ausschüsse und des Rates:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 ( u. a. mit Neubau der Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße ) zur Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen

Begründung:
Die Semerteichstraße an der Halleschen Straße enden zu lassen, würde zu dem Ergebnis führen, dass der östliche Verkehr in Richtung City von der B 1 direkt auf die Kaiser- und Hamburger Straße geführt wird und hier zu einer Verschärfung der aktuellen Verkehrssituation beiträgt. Für diesen Bereich bleibt leider festzustellen, dass der Umbau der Ostwallkreuzung nicht zu einer Entschärfung der Verkehrs- und somit Stausituation geführt hat.

Daher hält die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den in früheren Jahren angedachten Weiterbau der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Straße und somit die Anbindung an den Cityring weiterhin für notwendig und aus den vorstehenden Gründen auch für dringend geboten.

Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung in der Sitzung am 08.12.15 um Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil, welche Grundstücke einer Weiterführung der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Str. nicht zur Verfügung stehen und somit den Weiterbau verhindern.“

AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Konak führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil die neue Trassenführung nicht genau bekannt sei und zudem auf der neuen Trasse mit weitaus höheren Lärmbelastungen für die Anwohner zu rechnen sei, als durch die Bestandsstraßen. Außerdem komme es durch die neue Trasse zu zusätzlichem Schwerlastverkehr zwischen den Industriegebieten und der B1. Weiter führt sie an, dass es auch keine Anbindung an den geplanten Tunnel gebe. Diese Planung sei gerichtlich untersagt worden, da dort grundlegende Rechte der Anwohner verletzt worden seien.

Frau Rm Renkwitz erläutert, dass ihre Fraktion sich für den Planfall „P3“ ausspreche und insbesondere darum bitte, die o.a. Anmerkungen aus der Bezirksvertetung (BV) Innenstadt-Ost zu berücksichtigen, weil man sich hierdurch endlich eine Entlastung für die Hamburger Straße und die Kaiserstraße erhoffe.
Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt-Ost zum Antrag und plädiert dafür, die Vorlage mit dem Beschluss aus der Bezirksvertretung zu empfehlen.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag sich für den Planfall „P3“ auszusprechen nicht folgen könne. Man hätte sich für den Planfall „P2 „ ausgesprochen. Auch die Initiative der BV könne man nicht unterstützen.

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:

1. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 03.11.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B’90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie NPD), zu.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 03.11.2015, mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B’90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 (u. a. mit Neubau der Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße) zu Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen.“

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 (u. a. mit Neubau der Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße) zur Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen.


zu TOP 3.6
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Dem Rat der Stadt lag folgenden Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 25.08.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 6 x SPD, 2 x parteilos) und 3 Nein-Stimmen (2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke.), die Vorlage der Verwaltung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

1. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist noch in dieser Kommunalwahlperiode umzusetzen.

2. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist in die mittelfristige Investitionsplanung (MIP) aufzunehmen.

3. Das Tiefbauamt wird gebeten, die Durchfahrt der Ostenbergstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Verbotsschild zu untersagen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 02163-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02163-15-E3):

„Der AUSW hat in seiner Sitzung vom 04.11.2015 die Befassung mit der o.g. Vorlage auf die nächste Sitzung am 02.12.2015 vertagt. Es liegen eine Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch sowie ein Antrag der CDU-Fraktion vor. Die Planungsverwaltung bittet, bei der Beschlussfassung folgende Stellungnahme zu berücksichtigen:

Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Planungsverwaltung wurde in der BV Hombruch beschlossen, „Die Anbindung Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee noch in dieser Kommunalwahlperiode umzusetzen“ und […] „in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen“.

Zur Sitzung des AUSW wurde seitens der CDU-Fraktion ein Antrag gestellt, der die Empfehlung der BV Hombruch dem Grunde nach konkretisiert:

Der Rat […] beschließt, den Planfall 1 (Anm.: Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee) kurzfristig weiter zu verfolgen, die entsprechenden finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung 2016 einzustellen und Vorbereitungen zu treffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Hom240 Vogelpothsweg dementsprechend zu ändern. Im Gegensatz dazu empfiehlt die o.g. Vorlage:

1. zum jetzigen Zeitpunkt kein Planverfahren für eine Anbindung der Universitätsstraße, in dem Betroffenheiten, Alternativen und notwendige Eingriffe in die Natur abgewogen werden, zu eröffnen. Die ermittelten, zu erwartenden Verkehrsstärken sind gering und zudem sind alternative Strecken vorhanden. Ein entsprechendes Planverfahren birgt hohe rechtliche Risiken.

Es liegt die Vermutung nahe, dass nicht deutlich genug geworden ist, dass ein erfolgreiches
Bebauungsplan-Änderungsverfahren unbedingt eine rechtssichere Bedarfsbegründung erfordert.
In der Verkehrsuntersuchung wurde festgestellt, dass sich auf einer angebundenen Universitätsstraße
nur Verkehr in Höhe von 2.850 Kfz/24h einstellen würde.

Zum Vergleich: die Verkehrsstärke auf der Stockumer Straße in Eichlinghofen beträgt rd. 15.000-19.000 Kfz/24h.Die Verkehrsentlastung durch diese Anbindung würde sich für die Stockumer Straße nur im Bereich Eichlinghofen einstellen und wäre dort mit rd. 5-6% gering. Im Bereich Barop würde
sich für die Stockumer Straße eine -wenn auch geringe- Verkehrszunahme von rd. 2,5% einstellen. Die Ostenbergstraße nördlich des Lehnertwegs würde um rd. 13% ihres Verkehrs entlastet. Die Straße Am Gardenkamp würde jedoch eine deutliche Verkehrszunahme von rd. 19% auf 9.460 Kfz/24h erfahren. Letztere ist zwar für eine größere Verkehrsmenge ausgelegt, aus heutiger Sicht wird die Schaffung neuer Betroffenheiten durch Erhöhungen der Verkehrsmengen jedoch den Reduzierungen von Betroffenheiten gegenübergestellt.

Die positiven Effekte durch Lärmreduzierung an der Stockumer Straße sowie an der Ostenbergstraße
und die negativen durch Lärmvermehrung z.B. an der Straße Am Gardenkamp und an der Stockumer Straße im Bereich Barop gleichen sich also aus, so dass insgesamt keine Entlastung zu erwarten ist. Es wird hier auf Kapitel 2.6.1 der o.g. Vorlage, Seite 6 und 7, verwiesen, in welchem auch die Wirkungen einer Anbindung der Universitätsstraße auf weitere Kriterien beschrieben sind.

Aus den beschriebenen Gründen ist somit der Bedarf für die Anbindung der Universitätsstraße nicht begründbar und das Planrecht für eine Anbindung nicht rechtssicher zu schaffen. Die dritte Empfehlung der BV Hombruch (Lkw-Fahrverbot für die Ostenbergstraße) wird von der Planungsverwaltung unterstützt, ist aber durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag der CDU-Fraktion und der Empfehlung der BV Hombruch in den ersten zwei Punkten nicht zu folgen.
AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Albrecht-Winterhoff kündigt an, dass ihre Fraktion den Empfehlungen der Verwaltung folgen werde.
Allerdings bittet sie zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“ darum, die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass dort anstelle „ mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ stehe. Weiter führt sie aus, dass sich die Ausschilderung für die Uni-Süd-Tangente, den Campus-Süd sowie den Campus-Nord noch nicht so darstelle, wie die Bezirksvertretung dies schon vor Jahren entschieden habe. Das Gleiche gelte für die Ostenbergstraße. Danach würden die Verkehre eben noch nicht entsprechend geführt.

Herr sB Tietz führt an dass seine Fraktion Verwaltungsvorlage folgen werde, also dafür plädiere, alle 4 Planfälle offen zu lassen. Damit sei die Option auch noch offen, die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie- Curie- Allee nicht völlig zu verwerfen. Die in der heute vorliegenden Stellungnahme angeführten Verkehrsberechnungen würden zudem eigentlich das bestätigen, was seine Fraktion immer gesagt habe.

Herr Rm Waßmann erhebt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zum Antrag und zieht gleichzeitig den ebenso vorliegenden Antrag seiner Fraktion zurück. Dies begründet er u. a. damit, dass man sich hiermit die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee erhoffe. Dem o. a. Ansinnen der SPD-Fraktion, nach einem „mittelfristigen“ Rückbau der Universitätsstraße werde man ablehnen.

Frau Rm Lührs stellt klar, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag der Vorlage zustimmen und die Empfehlung der Bezirksvertretung ablehnen werde.

Weiter erhebt sie folgende zwei Punkte zum Antrag:

1. Die Überarbeitung der durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff angesprochenen Ausschilderung, damit die Verkehrsströme auch wirklich daher gehen, wo sie hergehen sollen.

2. Die Begrenzung der Ostenbergstraße auf 3,5 t.

Hiernach erfolgt folgende getrennte Abstimmung:

1. Zum durch die CDU-Fraktion zum Antrag erhobenen, o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 03.11.2015:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den zum Antrag erhobenen Beschluss der BV Hombruch mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD ab.

2. Zum o. a. mündlichen Antrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. mündlichen Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion zu.

3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, aber die Option für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee offen zu halten.


Rm Lührs (SPD) merkte an, dass die Änderung der Empfehlung Nr. 3 auf Seite 15 der Verwaltungsvorlage, „mittel- bis langfristig einen Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren … vorzusehen“ in „mittelfristig einen Teilrückbau …“ in der Ausschussbefassung zum Antrag erhoben und beschlossen wurde.

Rm Münch (FBI) führte an, dass die ursprüngliche Intention des Rückbaus der Uni-Südtangente war, Freiraum zurückzugewinnen und stellte mündlich den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und
beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, sondern den Rückbau des Universitäts-Südtangententorsos zu forcieren und alsbald zu renaturieren als Landschaftspark“.

Rm Waßmann (CDU) wies darauf hin, dass der durch seine Fraktion in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingebrachte Antrag, eine zeitnahe Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee vorzusehen, abgelehnt wurde. Dies führe in der Konsequenz dazu, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit Verweis auf die in der Vorlage angeführten Ergebnisse der Gutachten.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnte den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt beschließt unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 und der Anmerkung von Rm Lührs (SPD) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD):
Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, aber die Option für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee offen zu halten.


zu TOP 3.7
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, 2. Beteiligungsverfahren, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03091-15)

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Verweis auf die Thematik Flughafen und das aktuelle OVG-Urteil über die Betriebszeitenerweiterung.

Das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion erläuterte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) ebenfalls mit Verweis auf die Ausführungen zum Flughafen.

Rm Lührs (SPD) unterstützt ausdrücklich die Forderung, die gestiegene Nachfrage nach Siedlungsflächen stärker zu berücksichtigen, um u. a. bei der Versorgung von Flüchtlingen aber auch Geringverdienern mit Wohnraum, Probleme zu vermeiden. Rm Lührs (SPD) kritisierte, dass die Einstufung des Dortmunder Flughafen im LEP auf veralteten Zahlen beruhe, das Fehlen von Aussagen zum Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie die Herabstufung der Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen zum Grundsatz.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Dortmund zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW an die Staatskanzlei NRW zu übersenden.

Dem Städtetag NRW ist die Stellungnahme zur Vorbereitung einer die kommunalen Belange koordinierenden Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei NRW weiterzuleiten.


zu TOP 3.8
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02867-15)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.11.2015 vor:

„ … Bezug nehmend auf die Vorlage zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein Westfalen (Drucksache Nr.: 02867-15) mache ich auf den Sachverhalt aufmerksam, dass in der Zuständigkeit eine Beschlussfassung durch den Rat ausgewiesen ist. Der Beschlussvorschlag sieht jedoch lediglich eine Kenntnisnahme vor.

Der Beschlussvorschlag muss demnach folgendermaßen lauten:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmeldungen der Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015:

„Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ohne die Nr. 4 „U41 – Verlängerung Clarenberg - Overgrüne“, Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde - Kirchlinde“ des Stadtbahnentwicklungskonzeptes empfehlen werde.

Herr Rm Gebel fragt u. a. unter Bezugnahme auf das Entwicklungskonzept Marten nach, ob auch die
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der S-Bahn Haltestelle Marten-Süd im ÖPNV-Bedarfsplan
gesichert sei.

Herr Sagolla teilt daraufhin mit, dass er die Beantwortung dazu nachreichen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtung des o. a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis.“

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung v. 30.11.15, hier: Änderung des Beschlussvorschlages:
s. o.

AUSW, 02.12.2015:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ohne die Nr. 4 „U41 - Verlängerung
Clarenberg - Overgrüne“, Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde -
Kirchlinde“ des Stadtbahnentwicklungskonzeptes empfehlen werde.

Mit diesem Hinweis und unter Berücksichtigung des o. a. Schreiben der Verwaltung hinsichtlich der Änderung des Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmeldungen der Infrastrukturmaßnahmen durch
die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.
OB Sierau wies einleitend darauf hin, dass die CDU-Fraktion die Vorlage in den Sitzungen der vorausgegangenen Fachausschüsse ohne die Nr. 4 „U41 – Verlängerung Clarenberg - Overgrüne“, die Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde - Kirchlinde“ empfohlen hat.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellte mündlich den Antrag, den barrierefreien Ausbau des Streckenstücks der U44 zwischen Dorstfeld und Marten, zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW anzumelden.

Der Rat der Stadt Dortmund fasste unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion zu den Nummern 4, 5 und 6 folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den mündlich gestellten Antrag von Rm Neumann-Lieven (SPD), den barrierefreien Ausbau des Streckenstücks der U44 zwischen Dorstfeld und Marten, zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW anzumelden.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig die Anmeldungen der Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.


zu TOP 3.9
Wohnungsmarkt Ruhr – Dritter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03080-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand zum Dritten Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Fortsetzung.


zu TOP 3.10
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten darum unten stehende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt:

1. Die Gebietskulisse für "Nordwärts" wird wie folgt geändert: Der Stadtteil Wickede als einer der dreizehn besonders benachteiligten Sozialräume in Dortmund wird neu in das Projektgebiet aufgenommen.

2. Die OWIIIa wird im Projekt "Nordwärts" nicht mehr weiter aufgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Bürgerbeteiligung über die Parteipolitik hinaus weiter verbessert werden kann und soll das daraus resultierende Ergebnis den Ausschüssen, spätestens beim nächsten Sachstandbericht vorstellen. Insbesondere ist für die Nordstadt zu prüfen, wie der Umfang der Beteiligung an denen der anderen Stadtgebiete der Gebietskulisse “Nordwärts“ angeglichen werden kann.

Die Begründung erfolgt mündlich
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.15 vor:
Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 01862-15-E2):

„Die CDU-Fraktion stellt zum o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Punkt c) des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert (Änderung unterstrichen):

Der Rat beauftragt die Verwaltung

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

Begründung
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag könnte suggerieren, dass sämtliche
Maßnahmen der zweiten Projektfamilie in die Haushaltsplanung des Jahres 2017 zu integrieren
sind. Der Änderungsantrag dient insofern ausschließlich der Klarstellung und Konkretisierung.“
Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 01862-15-E7):

„Wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebietskulisse für "Nordwärts" wie folgt zu
ändern: Der Stadtteil Wickede als einer der dreizehn besonders benachteiligten Sozialräume
in Dortmund wird neu in das Projektgebiet aufgenommen.

Begründung
erfolgt mündlich“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den 1. Sachstandsbericht zu Projekt „Nordwärts“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Brück – Die Rechte), den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.

Der mündlich eingebrachte Zusatzantrag der DUW wird mehrheitlich abgelehnt.

In Ergänzung hierzu beschließt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Brück - Die Rechte) den folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion.

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende wichtige Punkte in die Agenda Nordwärts zu integrieren und deren Stellenwert zu priorisieren:

Flächenentwicklung/Ökonomie/Ökologie
Rahmer Wald
Aufwertung historischer Ortskern Huckarde
Sportstadtbezirk Huckarde/Ringerzentrum
Ortskerngestaltung Kirchlinde
Arbeit, Qualifizierung, Bildung
Bildungsforum Huckarde
Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität
Urban Gardening
Spielplatz mit historischem Bezug (Zeche)
Hansa Revier Huckarde (HRH)
Soziales Gesamtkonzept „Zusammenleben“ (Möglichkeiten der Begegnung)“

AUSW, 02.12.2015:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage und den heute vorliegenden Anträgen verdeutlicht haben und der Wunsch geäußert wurde, dass die Verwaltung die o. a. Anregungen aus der Bezirksvertretung Huckarde wohlwollend prüfen möge, erfolgt die Abstimmung zu beiden Anträgen sowie der Verwaltungsvorlage wie folgt:

Zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), zu.

Zum o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), ab.

Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt mehrheitlich bei Enthaltung der
Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus
der öffentlichen Sitzung vom 02.12.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis

und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.

b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.


Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass der überwiegende Teil der Projekte ohnehin schon geplant war, es sich somit um alten Wein in neuen Schläuchen handele und tatsächliche Probleme in den Vororten ausgeblendet werden.

Rm Neumann-Lieven (SPD) bat, die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Huckarde und Mengede zur weiteren Prüfung in das Beteiligungsverfahren mit aufzunehmen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 und der Anregung von Rm Neumann-Lieven (SPD) mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

zu TOP 3.11
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.12
dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
hier: Sachstandsbericht, Evaluation und Weiterführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02658-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht und die Evaluation zum dlze zur Kenntnis. Er beschließt die Weiterführung des dlze - parallel zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 - zunächst bis in das Jahr 2020. In diesem Zusammenhang wird von der ursprünglich für das dlze vorgesehenen Personalausstattung die Stelle einer Verwaltungskraft intern besetzt.


zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.


zu TOP 3.14
Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02946-15)

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass die vorgesehene Verwendung eine Verschwendung von Steuergeldern sei.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die bereits im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel hinaus überplanmäßige Mehraufwendungen zur Deckung der Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 3.830.000 Euro. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge verwendet.


zu TOP 3.15
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02737-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Drucksache Nr.: 02737-15 anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.16
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01367-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 15.12.2014 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 7.469.680,00 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße von der Rüschebrinkstraße bis zur Planstraße A (Äußere Erschließung) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.564.754,00 Euro (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro


Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2025: 1.164.754,00 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses (Vorfinanzierungs-) Vertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.
Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 150.245,52 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 12.000,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 40.420,41 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.


zu TOP 3.17
Gründung des Beirates Nahmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02597-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.11.2015 vor:

Zunächst stellt sich Herr Elkmann, der neue Radfahr- und Fußgängerbeauftragte, vor.

Frau Lührs schlägt für die Besetzung des Beirates „Herrn Franz Rüther“ aus ihrer Fraktion vor.

Herr Wisbar geht auf die Vorschlagsliste (Anlage 1) ein und bittet die Verwaltung, dass der Seniorenbeirat nicht nur anlassbezogen eingeladen wird, sondern dass dieser aufgrund der Wichtigkeit der Angelegenheit, auch ein eigenständiges Mitglied in diesem Beirat werde.

Herr Dudde regt an, den „Fahrgastverband Pro Bahn“ noch mit in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Dieser habe eine große Sachkompetenz, wenn es u. a. um Fragestellungen bzgl. der Lage von Haltestellen oder Ausstattungen von Haltestellen gehe.

Herr Lürwer führt an, dass es der Verwaltung bei dieser Vorlage zunächst darum gehe, dass die Geschäftsordnung beschlossen werde. Danach werde die Verwaltung alle Beteiligten kontaktieren und um namentliche Benennung der Mitglieder/innen bitten, damit diese Namensvorschläge in einer der nächsten Ratssitzungen beschlossen werden. Weiter teilt er mit, dass er den vorgenannten Anregungen was „abgewinnen“ könne.

Mit den o. a. Anregungen wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit den o. a. Anregungen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und setzt diese mit Datum der Sitzung in Kraft.


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) führte an, dass seine Fraktion die Gründung des Beirates im Grundsatz für nicht erforderlich hält.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und setzt diese mit Datum der Sitzung in Kraft.


zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02677-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2016.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 3.19
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01832-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 vor:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Vorlage ohne Beschluss und ohne Empfehlung durchlaufen und bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darum, neben der Empfehlung zu Punkt 2 bis 8 auch die Beschlussfassung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu fassen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verweist auf § 7 Abs. 3d der Eigenbetriebssatzung Stadtentwässerung, der eine Beschlussfassung zu Punkt 1 für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht zulässt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt aus diesem Grund nicht der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 und lässt folgende Beschlussfassung zu Punkt 1 ohne Empfehlung durchlaufen.

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache Nr.: 01833-15).

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion LINKE & PIRATEN, den Punkten 2. bis 8. des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache Nr.: 01833-15). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

- beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019,

- legt für 2016 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 134.546.754,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 122.886.076,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 44.738.430,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 44.738.430,- Euro

- setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2016 auf 11.660.678,- Euro fest,

- beschließt für 2016 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 11.660.678,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2016 4.272.356,- Euro dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken wieder zugeführt werden,

- legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 12.238.633,- Euro fest,

- setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 20.128.646,- Euro fest.


zu TOP 3.20
Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01834-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


zu TOP 3.21
Statistikatlas 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02996-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Statistikatlas 2015 zur Kenntnis.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2016 -31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02592-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2017 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW fortführt.


zu TOP 4.2
Antrag zur BMBF-Ausschreibung „Kommunen innovativ“ – Projekt KoSI-Lab – Kommunale Labore sozialer Innovation
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02583-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Antragstellung des Verbundprojektes „KoSI-Lab“ zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme der Wirtschaftsförderung Dortmund an dem Verbundprojekt.


zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02635-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 13 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-15)

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass seine Fraktion dem Wirtschaftsplan im Grundsatz zustimme, aber nicht allen in der Anlage zur Vorlage angeführten Gewerbeflächen, wie bspw. newPark, positiv gegenüberstehe. Weiter gehe seine Fraktion hinsichtlich der Ausführungen zum Energiesparservice des Caritasverbandes davon aus, dass der im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung am 19.02.2015 gefasste Beschluss des Rates nach wie vor Gültigkeit habe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass sich der Ratsbeschluss vom 19.02.2015 zum Energiesparservice des Caritasverbandes nicht in der beschlossenen Form im Wirtschaftsplan wiederfindet und mit Kritik an der Arbeitsmarktstrategie, bei der nach seinem Dafürhalten andere Wege erfolgversprechender seien.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

· stellt den Erfolgsplan 2016 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.172.030 EUR fest,

· stellt den Vermögensplan 2016 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von

308.200 EUR fest,

· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 900.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2016 in Anspruch nehmen darf,

· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2016 (Anlage 1.4),

· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 (Anlage 2.1 und 2.2),

· beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2016 (Anlage 3),

· nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4).



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02582-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 02582-15-E1):

„Auf Seite sechs der Vorlage ist unter dem Stichwort „Mobilität im Alter fördern“ folgender Punkt genannt: „öffentlich zugängliche freundliche Toiletten“ Dieser wichtige Punkt wird jedoch leider nicht weiter ausgeführt. Es gibt in Dortmund aktuell einen deutlichen Mangel öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen. Für eine altersgerechte Stadt würde eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sanitäreinrichtungen eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität
für alle Bürger Dortmunds bedeuten. Für das Ziel einer ausreichenden Versorgung sind neue Modelle zu entwickeln. Eines könnte sein, bei neuen, öffentlich zugänglichen Bauvorhaben Investoren entsprechende Sanitäranlagen vorzugeben, um so zusätzlich die Attraktivität der Projekte zu steigern und damit auch eine ergänzende Kundenwirkung zu erzielen. Zudem sollte mittelfristig ein stadtweites Toilettenkonzept, auch unter dem Ziel einer altersgerechten Gestaltung der Stadt, erarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben grundsätzlich die Berücksichtigung einer Bereitstellung öffentlicher Sanitäreinrichtungen einschließlich deren Bewirtschaftung vorgegeben werden kann und wie dies in Zusammenhang mit derzeit noch gültigen Vertragswerken rechtlich in Einklang gebracht werden kann.“

AUSW, 02.12.2015:

Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), zu.

Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung des zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015 vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02582-15-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben grundsätzlich die Berücksichtigung einer Bereitstellung öffentlicher Sanitäreinrichtungen einschließlich deren Bewirtschaftung vorgegeben werden kann und wie dies in Zusammenhang mit derzeit noch gültigen Vertragswerken rechtlich in Einklang gebracht werden kann.


zu TOP 5.2
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2015;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02937-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung der unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02247-15)

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Verweis auf die vorgesehenen Einsparungen von etwa 1 Mio. Euro, die zum größten Teil durch die Musikschule getragen werden sollen. Weiter hält Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) die Kürzungen bzw. die erwarteten Umsatzerlöse für nicht realisierbar.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 (Anlage 1)
- dem Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2016 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2016 (Anlage 3)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2016 (Anlage 4).


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02619-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.


zu TOP 6.3
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02747-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.11.2015 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), anstelle der in der Vorlage benannten Frau Ulrike Märkel, die nicht mehr im Rat vertreten ist, als Sachpreisrichterin in die Jury zu wählen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung dieser Änderung, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Literatur vergeben.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Literatur vergeben.

Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wird, anstelle der in der Vorlage benannten Frau Ulrike Märkel, die nicht mehr im Rat vertreten ist, als Sachpreisrichterin in die Jury gewählt.
zu TOP 6.4
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02984-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 650.000 Euro und die weitere Beauftragung der verbleibenden Planungsphasen;
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabeverfahren (ausführende Firmen) in Zusammenarbeit mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum.


zu TOP 6.5
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02923-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2016 eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % zugunsten der vier betroffenen Vereine zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, im Falle des TuS Freiheit Deusen 1910 e. V. ein Forfaitierungsverfahren zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße in einen Kunstrasenplatz zu vereinbaren. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit der kreditgebenden Bank und dem Verein zu treffen. Die Ermächtigung zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages bleibt hiervon unberührt.


zu TOP 6.6
Revierpark Wischlingen - Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02897-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss vom 13. Februar 2014 (DS-Nr.: 11193-13). Die Verwaltung wird gebeten, mit dem RVR in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, das bisherige bewährte Modell der Kooperation von Stadt und RVR in Wischlingen fortzusetzen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02618-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 900.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02451-15)

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass es sich bei Zuschüssen an den Jugendring um politische, an etablierte Parteien angelehnte Meinungsmache handele, die einseitig gegen Rechts gerichtet sei.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

a) Förderung des Jugendrings (Förderung einschließlich der Rücknahme der Kürzung aus den Vorjahren zzgl. 1,5% Kostensteigerungsrate)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund, Jugendamt, und dem Jugendring Dortmund über die Laufzeit 2016 -2020 abzuschließen und die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
b) Förderung der Stelle „Zukunft braucht Erinnerung“
(35.000,- Euro zzgl. 1,5% Kostensteigerungsrate)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes die Einrichtung der Arbeitsstelle „Zukunft braucht Erinnerung“ beim Jugendring Dortmund unter den genannten Voraussetzungen vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 8.2
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02922-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School – Barbara House ab dem 01.09.2015 bis zum 31.07.2022 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9% der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


zu TOP 8.3
Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02705-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, das Projekt Fachstandard+ gemäß der Projektbeschreibung mit externer Begleitung durchzuführen sowie die Einrichtung von fünf – zunächst auf die Dauer von drei Jahren befristeten und extern zu besetzenden - Projektstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund erhält eine erste Projektbewertung im zweiten Quartal 2017 und wird auf der Basis dieser Ergebnisse über eine schrittweise Nachsteuerung anderer Jugend-hilfedienste entscheiden. In Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Effekten des Modellversuches können dann nach entsprechender politischer Beratung und Beschlussfassung die in den Jugendhilfediensten des Modellversuchs erprobten Prozesse und Verfahrensweisen auf die zehn anderen Jugendhilfedienste zur Erreichung des „Fachstandards“ schrittweise übertragen werden.


zu TOP 8.4
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02815-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen für den zahlungswirksamen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes in Höhe von 3.830.000 €.


zu TOP 8.5
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02795-15)

Rm Konak (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass ihre Fraktion die Erhöhung der Verpflegungsentgelte nicht mittrage.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen. Der Rat beschließt außerdem, den "Trägeranteil FABIDO" aufgrund der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 2.724.000 € jährlich zu erhöhen.


zu TOP 8.6
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03054-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Stadtelternrat Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Peter Rennert
- Persönliche Vertretung Gerrit Nicolas Rüter


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02628-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015:

„Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02628-15-
E1):

„Zum genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 17.11.2015:
Herr Herkelmann (BPN) erläutert seinen Antrag und bezieht sich u. a. auf den geplanten Plattformlift
bzw. Aufzug im Foyerbereich, welcher seiner Meinung nach in der Vorlage nicht ausführlich genug
beschrieben worden sei. Außerdem fehlen bei dem bestehenden Aufzug die entsprechenden
Freiräume, so dass der Aufzug von Menschen die im Rollstuhl sitzen, nur sehr eingeschränkt benutzt
werden könne. Weiter teilt er mit, dass das Gebäude viele unterschiedliche Flächen habe und dass er
aufgrund dessen bezweifele, dass dort auch wirklich alle Bereiche für mobilitätseingeschränkte
Personen erreichbar seien. Ihm sei es wichtig, dass bei der Planung barrierefrei geplant und verfahren
werde.

Herr Rm Mader geht auf die in der Vorlage vermerkten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v.
452.779,00 € ein und teilt mit, dass diese Summe in den damaligen Gesprächen nicht thematisiert
worden sei, so dass seine Fraktion aus diesem Grund die Vorlage ablehnen werde.
Herr Rm Bohnhof und Herr sB Kaestner teilen mit, dass ihre jeweilige Fraktion diese Vorlage ebenfalls
ablehnen werde, da man auch damals diesem Projekt nicht zugestimmt habe. Außerdem schließe
man sich den Ausführungen von Herr Rm Mader an.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Hinsichtlich des o. a.
Antrages des BPN führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen werde, wenn man das
im Antrag enthaltene Wort „umfassend“ herausnehme. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner
Meinung nach eine „umfassende“ barrierefreie Gestaltung bei Ausschöpfung aller Gesetze und
Möglichkeiten nicht mehr bezahlbar sei. Dementsprechend bittet er die Verwaltung, eine bezahlbare
Lösung für die barrierefreie Gestaltung, auch im Sinne des BPN, zu schaffen.

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und dass er mit dem
Antrag des BPN sympathisiere, da die Vorlage im Bezug auf die Barrierefreiheit seiner Meinung nach
zu unpräzise sei. Weiter fragt er nach, was die aktivierbaren Eigenleistungen seien und ob diese auch
in den vorherigen Vorlagen vermerkt waren.

Herr Limberg geht auf das Thema Kosten ein und erklärt zunächst die Ausgangssituation der
Immobilienwirtschaft im Jahr 2012. Zu dieser Zeit sei das Objekt marode gewesen und die Nutzung
sei aufgegeben worden. Das Objekt und der Standort sollten verkauft werden, dazu gab es auch
Angebote. Dann erreichte aber die Immobilienwirtschaft die Frage, ob man dieses Objekt noch einmal
in einen vermietungsfähigen Zustand versetzen könne und zwar unter Ausnutzung eines damals im
Raum stehenden Förderbetrages. Daraufhin habe man die Bauteile, die Bauelemente und die technischen Anlagen sehr genau überprüft und es wurden Mängel festgestellt. Diese wurden dann in
eine Bewertungsmatrix überführt und in einem Raumbuch kartiert. Hiernach stand dann die
Kostenschätzung fest. Daraufhin habe man Prämissen festgelegt, welche beinhalten, was planbar sei
und was nicht. Diese habe man so mit dem Nutzer sowie mit der Architekten- und Ingenieurkammer
festgelegt. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Punkte, die darauf abzielen, keine
zusätzlichen Auflagen zu bekommen. Das Bedeutet: Keine Nutzungsänderung und es gelte der
Bestandsschutz. Die Verwaltung wolle auch keine Versammlungsstätte aus dem Objekt machen,
somit trete also keine Sonderbauverordnung in Kraft. Zudem wolle man auch keine
Denkmalschutzauflagen bekommen und beim Brandschutz habe man sich auf den Personenschutz
zurückgezogen. Wenn man so verfahre, ließe sich die Kostenschätzung auch einhalten. Diese
Verfahrensweise sei zudem auch von einem sehr bekannten Büro aus Aachen, welches in der
Sanierung einen sehr guten Namen habe, bestätigt. Dieses habe nämlich alles überprüft und
daraufhin mitgeteilt, dass sie ebenfalls methodisch so verfahren würden. Jetzt gehe es aber darum,
dass das, was man in der Kostenschätzung errechnet habe, auch in der Kostenberechnung
festgehalten werde. In der Zwischenzeit sei aber das Objekt von dem Eigenbetrieb Kultur in das
allgemeine Grundvermögen übertragen worden. Die Politik habe beschlossen, dass es wichtig sei,
dass das zahlungsfähige Budget von 3,5 Mio. € und der gedeckelte Betrag der städtischen Förderung
nicht überzogen werde, beides sei eingehalten. Durch die Übertragung in das Grundvermögen
bestehe jetzt die Möglichkeit, die stadteigenen Planungskosten in die verwaltungsinterne
Leistungsverrechnung mit einzubeziehen. Diese Leistungsverrechung sei haushaltsneutral. Das
bedeutet: Sie sei nicht zahlungswirksam. Dadurch werde erreicht, dass die maximale Fördersumme
ausgeschöpft werden könne und der Anteil der Stadt Dortmund so gering wie möglich sei. Dies sei der
Hintergrund für diese erkennbare Erhöhung.
Zu den aktivierbaren Eigenleistungen teilt er mit, dass es sich hierbei um die zuvor erwähnten
stadteigenen Planungskosten handele. Man habe auch noch einen Architekten und einen
Projektsteuerer bei den Planungen mit einbezogen, welche mit dem Geld aus dem Budget bezahlt
werden.

Zum Thema Barrierefreiheit teilt Herr Limberg mit, dass der hintere Aufzug tatsächlich nur drei Etagen
erreiche und somit das glasgedeckte Atrium nicht erreicht werden könne, hier müsse man über Stufen
arbeiten. Dieses Problem wolle man aber verbessern. Bezüglich des geplanten Plattformliftes plane
man momentan noch an einer viel besseren Lösung, denn möglicherweise werde man den
Plattformlift doch nicht bauen, sondern vorne im Erdgeschoss einen Aufzug mit drei Türen.
Zum bestehenden Aufzug teilt er mit, dass dieser ein Lastenaufzug sei und deswegen die
Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer/innen nicht stimmen. Dieses Problem wolle man mit dem vorne
geplanten Aufzug lösen. Weiter geht er noch auf die Sanitäranlagen ein und fügt hinzu, dass diese
zwar behindertengerecht seien, sich diese aber im ersten Obergeschoss befänden. Diese wolle man
in das Erdgeschoss, wo sich auch die Publikumsflächen befänden, neu schaffen.
Des Weiteren teilt er noch mit, dass die Verwaltung ihr Konzept mit dem BPN abstimmen werde.
Herr Lürwer hält fest, dass man sich exakt im Rahmen der Vorlage, die der Rat Ende des letzten
Jahres beschlossen habe, befände. Dies bedeute, dass man jetzt tatsächliche zahlungswirksame
Kosten in der genannten Höhe von 3.456.345,00 € habe. Weiter führt er an, dass man durch das NKF
gehalten sei, die eigenen Personalleistungen zu beziffern und dies seien dann die Kosten, die über
die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung im Haushalt seinen Niederschlag finden. Dies seien
sozusagen die bewerteten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter/innen.
Herr Herkelmann teilt mit, dass er ungern das Wort „umfassend“ aus seinen Antrag herauszunehmen
wolle. Ebenso macht er deutlich, dass es ihm nicht nur um die Aufzüge gehe, sondern auch u. a.
darum, dass man für verschiedene Veranstaltungen im Baukunstarchiv auch die entsprechenden
elektronischen Anlagen für hörbehinderte Personen mit einplanen müsse. Dieser Aspekt würde
ebenfalls in der Vorlage fehlen und insofern mache es Sinn, das Wort „umfassend“ nicht zu streichen,
weil man eben nicht nur darauf hinweisen wolle, dass man an Personen mit Mobilitätseinschränkungen denke, sondern auch Personen mit anderen Behinderungsarten im Fokus
habe. Weiter geht er darauf ein, dass er das Angebot von der Verwaltung annehmen werde, um das
gesamte Konzept entsprechend abzustimmen. Insofern verzichtet er letztendlich auf das Wort
„umfassend“ in seinem Antrag.

Hiernach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Antrag des BPN:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den nachfolgenden Antrag des BPN mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und einer Enthaltung (Fraktion AfD):

Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD,
dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die Empfehlung des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Grün zusammen mit der Vorlage abzustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der
Empfehlung, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste
und der AFD-Fraktion dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, mit dieser ergänzenden Änderung (4. fett) dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt (1 – 3) zu folgen

4. Ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs wird erstellt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt.“


AUSW, 02.12.2015:

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, FDP/BL und AfD, dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf die seinerzeitige Zustimmung seiner Fraktion zum Verkauf und hält darüber hinaus die jetzigen Finanzierungspläne nicht für ausreichend gesichert.

Mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete Rm Bohnhof (AfD) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Rm Lührs (SPD) erläuterte die Zustimmung durch ihre Fraktion und wies darauf hin, dass die aktivierbaren Eigenleistungen bei geförderten Maßnahmen nie förderfähig seien und immer dazu kämen.

Rm Münch (FBI) begründete seine Zustimmung mit der Notwendigkeit, die wenige in Dortmund noch vorhandene, historische Bausubstanz zu erhalten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für eine Zustimmung unter Berücksichtigung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 aus.

Rm Mader (CDU) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass die hier angeführten, zusätzlichen Mittel auf Seiten der Verwaltung deutlich höher seien, als damals im Rahmen des Grundsatzbeschlusses vorgegeben wurde.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion AfD und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der Kosten des Archivbetriebes (inkl. Büro- und Bauunterhaltung) sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.909.124,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4-9) der Errichtung des „Baukunstarchivs NRW“ im ehemaligen Museum am Ostwall (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 3.842.169,00 € und Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 66.955,00 € enthalten.

Zur Finanzierung hat die Stadt Dortmund einen Antrag auf Förderung nach den Städtebauförderrichtlinien in Höhe von 2.765.076,00 € an das Land NRW gestellt. 10 % der um die aktivierbaren Eigenleistungen reduzierten Investitionskosten wurden vom „Förderverein für das Baukunstarchiv NRW“ als „Leistung Dritter“ in Höhe von 345.634,50 € mündlich zugesagt. Eine Förderzusage des Landes NRW und die schriftliche Zusage des Fördervereins zur Finanzierungsbeteiligung werden Ende Oktober 2015 erwartet.

Die Auszahlungen für die Errichtung des Baukunstarchivs NRW erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 64 (Amt für Wohnen und Stadterneuerung) auf dem PSP-Element 64W00913015101AF00003 (Baukunstarchiv NRW). Die zweckgebundenen Einzahlungen werden entsprechend dort vereinnahmt:
Hauhaltsjahr
Auszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015
153.000,00 €
- 122.400,00 €
- 15.300,00 €
- 15.300,00 €
2016
200.000,00 €
- 160.000,00 €
- 20.000,00 €
- 20.000,00 €
2017
2.500.000,00 €
- 2.000.000,00 €
- 250.000,00 €
- 250.000,00 €
2018
603.345,00 €
- 482.676,00 €
- 60.334,50 €
- 60.334,50 €
Gesamt:
3.456.345,00 €
- 2.765.076,00 €
- 345.634,50 €
- 345.634,50 €
Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Bis zum 23.09.2015 wurden 87.617,00 € über das PSP-Element 64W00913015101 AF 00003 ausgezahlt. Weitere Mittel i. H. v. 65.383 € werden für die Fortführung der Planung benötigt.
Für das Jahr 2015 werden hierzu Mittel i. H. des Eigenanteils von 15.300,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zum PSP-Element 64W00913015101AF00003 mit Deckung durch Minderauszahlungen unter der Investitionsfinanzstelle 24W01507084009, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Die Mehrauszahlungen i. H. v. 137.700,00 € werden gedeckt durch entsprechende zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe unter dem PSP-Element 64W00913015101AF00003, Finanzposition 680200 (= 122.400,00 €) bzw. 680800 (=15.300,00 €).

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Ein- und Auszahlungen ab 2016 ff. werden zum endgültigen Haushaltsplan 2016 ff. unter Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.103.345,00 € zu Lasten der Jahre 2017 (2,5 Mio. €) und 2018 (603.345,00 €) unter PSP-Element 64W00913015101AF00003 berücksichtigt.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 452.779,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden und unter Anlage im Bau (AiB) 12001477 gebucht werden.
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft.



zu TOP 9.2
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02924-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Vertreter der Stadt in den Gremien der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH den in der Begründung dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.


Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 9.3
Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03086-15)

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt ein Ende mit Schrecken, bei dem ein Schaden von knapp 100 Mio. Euro verbleibt. Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) führte weiterhin an, dass die Beteiligung an einem Kohlekraftwerk schon in 2007 die absehbar falsche Entscheidung war, genau so wie die klimapolitischen, energiepolitischen aber auch finanzpolitischen Grundannahmen falsch waren. Das zweite Fiasko sei, dass der Block D des Kraftwerkes zu einer Bauruine wurde und auch der Block E bis heute nicht richtig ans Laufen gekommen sei. Weiter sei das Vertragswerk zum Gemeinschaftskraftwerk einseitig zu Gunsten der RWE und zu Ungunsten der beteiligten Kommunen verhandelt worden.

Rm Weyer (SPD) führte aus, dass die wirtschaftlichen Folgen in 2007 nicht absehbar waren und aufgrund der damals aktuellen Strompreise mit Gewinnen gerechnet wurde. Bei dem seinerzeit vorhandenen, technischen Standard sei es zudem nicht vorstellbar gewesen, dass die Baufirma nicht in der Lage sein wird, die Kraftwerksblöcke zu erstellen.

Vor dem Hintergrund, dass es nach dem Dafürhalten von Rm Münch (FBI) 2007 genug warnende Stimmen gab, hält er die seinerzeitige Beschlussfassung für politischen Dilettantismus, bei dem der Stadt ein Schaden von nahezu 100 Mio. Euro entstanden ist, ohne dass Verantwortliche die Konsequenzen getragen hätten.

Rm Garbe (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und führte diesbezüglich an, dass er nach wie vor vermisse, dass politische Verantwortung für das Versagen in der Sache übernommen wird.

Rm Reppin (CDU) führte an, dass die dramatischen Änderungen auf dem Energiemarkt, in der Form in 2007 nicht absehbar waren und dem Ratsbeschluss ein langer Diskussionsprozess vorherging. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Ablehnung durch seine Fraktion war, dass die gewählte Konstruktion mit vielen Partnern unübersichtlich und schwierig handhabbar und das Invest eine Nummer zu groß schien. Hinsichtlich der Probleme mit dem Kesselbau verwies Rm Reppin (CDU) auf die zum Zeitpunkt der Gründung fehlende Erfahrung im Kraftwerksbau. In der Abwägung sieht Rm Reppin (CDU) keine andere Alternative, als der vorliegenden Verwaltungsvorlage zu folgen.

Rm Kowalewski (Die Linken & Piraten) nahm Bezug auf Veröffentlichungen des Club of Rome und auf UN-Klimaschutzberichte, wonach sich abzeichnete, dass der Bereich der fossilen Energieträger unter Druck kommen würde. Vor dem Hintergrund, dass transparency international RWE vorwirft über eine Vielzahl an Beiräten, durch Anfüttern von Kommunalpolitiker Entscheidungen zu beeinflussen, sieht es Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) als fragwürdig an, dass soviel Geld in ein RWE-Projekt investiert wurde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm Bezug auf die Ausführungen von Rm Reppin (CDU) und führte darüber hinaus an, dass die Vertragsgestaltung kritisch hinterfragt werden müsse, da im vorliegenden Fall so hohe Kosten anfallen, obwohl eine Leistung letztendlich nicht erbracht wurde.

Rm Schilff (SPD) machte in Bezug auf die Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) deutlich, dass die seinerzeitige, mit 23 weiteren kommunalen Vertretern getroffene Zustimmung, einzig und allein auf den Überlegungen beruhte, mit einem modernen und viel sauberen Kohlekraftwerk als die im Betrieb befindlichen, einen Übergang bis hin zu einer Energiewende zu gestalten. Weiter stimmte Rm Schilff (SPD) den Ausführungen von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hinsichtlich der Vertragsgestaltung zu.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass in 2007 zwar die Energiepreisentwicklung, Fukushima und die katastrophale Entwicklung der Baumaßnahmen nicht voraussehbar waren, ihre Fraktion jedoch damals ein Gemeinschaftskohlekraftwerk in dieser Form und im Sinne einer nachhaltigen Energiepolitik nicht für zukunftsfähig hielt. Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es darüber hinaus für erschreckend, dass 23 weitere Kommune Verträge in der Form unterschrieben haben, dass diese zu großen Verlusten bei diesen Kommunen führen. Künftig müsse sichergestellt werden, dass derartige Verträge den Entscheidungsgremien der Kommunen im Vorfeld vorgelegt werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt

· der Umsetzung des Vollausstieges aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO und damit der Veräußerung der Kommanditbeteiligung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG in Höhe von 5,56 % an die RWE Generation SE zu einem Kaufpreis in Höhe von rd. 15,45 Mio. € ohne Abschluss eines neuen Stromlieferungs- und Darlehensvertrages sowie
· dem Abschluss der dazu notwendigen Verträge, insbesondere der Grundlagenvereinbarung und des Anteilskaufvertrags,

zu.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil. Anschließend übergab Bm’in Jörder die Sitzungsleitung an OB Sierau.


zu TOP 9.4
Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03133-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender, mündlich von Herrn Düdder (SPD-Fraktion) am 26.11.15 gestellter Antrag vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushalt 2016 ein Budget von max. 75.000 € für den Betrieb der Hundeauslaufflächen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dem Rat im Februar 2016 ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vor, in dem die einzelnen Leistungen aufgeführt sind und die kostengünstigste Lösung unter Berücksichtigung der Optionen Leistung durch die Stadt Dortmund bzw. im Rahmen von Kooperationen vorgeschlagen wird. Hierbei sind auch die Kosten für Flächen in Höhe von 8.699,93 € einzubeziehen.
Mit der Vorlage im Februar 2016 soll auch eine Handlungsoption für die Jahre 2017 empfohlen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des mündlichen Antrages der SPD-Fraktion, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die fortlaufende, jährliche pauschale Zuschusszahlung an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e.V. für den Betrieb der Hundeauslaufflächen in Dortmund in Höhe von 75.000,00 Euro pro Jahr.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushalt 2016 ein Budget von max. 75.000 € für den Betrieb der Hundeauslaufflächen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dem Rat im Februar 2016 ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vor, in dem die einzelnen Leistungen aufgeführt sind und die kostengünstigste Lösung unter Berücksichtigung der Optionen Leistung durch die Stadt Dortmund bzw. im Rahmen von Kooperationen vorgeschlagen wird. Hierbei sind auch die Kosten für Flächen in Höhe von 8.699,93 € einzubeziehen.
Mit der Vorlage im Februar 2016 soll auch eine Handlungsoption für die Jahre 2017 empfohlen werden.“

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushalt 2016 ein Budget von max. 75.000 € für den Betrieb der Hundeauslaufflächen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung legt dem Rat im Februar 2016 ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vor, in dem die einzelnen Leistungen aufgeführt sind und die kostengünstigste Lösung unter Berücksichtigung der Optionen Leistung durch die Stadt Dortmund bzw. im Rahmen von Kooperationen vorgeschlagen wird. Hierbei sind auch die Kosten für Flächen in Höhe von 8.699,93 € einzubeziehen.

Mit der Vorlage im Februar 2016 soll auch eine Handlungsoption für die Jahre 2017 empfohlen werden.


zu TOP 9.5
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2016 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02965-15)

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 47,5 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.


zu TOP 9.6
Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03048-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.12.2015 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In die abschließende Konzeption zum geplanten Umzug des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraums wird auch die seit 1992 im Gesundheitsamt stattfindende Substitutionsmittelvergabe an Wochenenden und Feiertagen durch die Drogenhilfe PUR gGmbH einbezogen.

Begründung:
Die Substitutionsmittelvergabe findet seit 1992 statt, zunächst lange Jahre in den Räumen der AIDS-Beratung an der Vorderseite des Gesundheitsamtes, seit 2011 an ihrem jetzigen Standort im Souterrain unterhalb des Café Kick der AIDS-Hilfe.
Die Vergabe erfolgt in enger Kooperation mit den niedergelassenen Suchtmediziner*innen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe an jedem Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen an zuletzt durchschnittlich etwa 350 Drogenabhängige. Dabei handelt es sich um einen unverzichtbaren Teil der medizinischen Behandlung dieser schwerstabhängigen Klientel, dessen Fortführung für alle Beteiligten von hoher Wichtigkeit ist.
Durch die direkte Nachbarschaft zum Café Kick und die entsprechend koordinierten Öffnungszeiten besteht für die Substitutionspatient*innen die Möglichkeit, sich im Kontaktcafé und dem Außenbereich des Kick aufzuhalten. Die jetzige Regelung verläuft weitestgehend störungsfrei, sowohl Anwohner*innen wie auch Ordnungsbehörden sind mit den Abläufen zufrieden.
Die enge Anbindung an die Strukturen des Gesundheitsamtes sowie des Cafe Kick und des Drogenkonsumraus hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden.
In der Vorlage der Verwaltung gibt es allerdings keinen Hinweis auf die bisherige Arbeit der Substitutionsmittelvergabe sowie auf eine Einbeziehung in das neue Konzept an einem neuen Standort.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AUSW, 02.12.2015:

Die Abstimmung erfolgt unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) sowie Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unter Hinzuziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.

In die abschließende Konzeption zum geplanten Umzug des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraums wird auch die seit 1992 im Gesundheitsamt stattfindende Substitutionsmittelvergabe an Wochenenden und Feiertagen durch die Drogenhilfe PUR gGmbH einbezogen.


zu TOP 9.7
Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.12.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer 3-
fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses
Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion
an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter
Berücksichtigung des o. g. Hinweises, einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AUSW, 02.12.2015:

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer
3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste hinsichtlich der Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:

Der Rat nimmt Kenntnis von der erfolgten Anmeldung der Projekte Sanierung der Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde und Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in der Nordstadt für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und beschließt, die Förderanträge zu stellen.

Unter dem Vorbehalt, des Nachweises der Wirtschaftlichkeit und Bewilligung der Fördermittel wird zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Bundesprogramms verzichtet.

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.


zu TOP 9.8
Errichtung mehrerer Wohngebäude auf dem ehemaligen Sportplatz Urania an der Holtestraße in Dortmund-Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03258-15)

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich gegen das Bauvorhaben aus, da die geplanten Sozialwohnungen ausschließlich Asylbewerbern vorbehalten seien.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass aus der Vorlage hervorgehe, dass 40 % der Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt ausdrücklich die geplante Maßnahme, da das Verhältnis im Bezug auf die Förderungsmöglichkeiten dem entspreche, was sich ihre Fraktion vorstelle.

Rm Neumann-Lieven (SPD) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion mit Verweis auf dringend benötigten Wohnraum im sozialen Wohnungsbau und hält es darüber hinaus für positiv, dass die geplanten Maßnahmen in gut durchmischten Bereichen und Siedlungen vorgesehen sind.

Die Zustimmung seiner Fraktion begründete Rm Waßmann (CDU) mit der Dringlichkeit, in der jetzigen Situation Druck abbauen zu können. Rm Waßmann (CDU) sprach sich weiterhin dafür aus, die angekündigte Gesamtkonzeption für eine stadtweite Entwicklung, die neben dem sozialen Wohnungsbau auch Wohnraumentwicklung für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder Zuziehende berücksichtigen soll, möglichst früh in 2016 den politischen Gremien vorzulegen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) signalisierte die Unterstützung der Maßnahmen durch seine Fraktion, da u. a. die Zusammensetzung der Förderquote im Verhältnis von 60:40 für genau richtig gehalten werde.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. ermächtigt die Verwaltung zum Bau von Modulwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) auf dem ehemaligen Sportplatz Urania an der der Holtestraße durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Die Auftragsvergabe erfolgt über eine Funktionalausschreibung an Systemanbieter mit einem Investitionsvolumen von rd. 12,430 Mio. €. Das SV GVVF wird weiterhin ermächtigt, nach erfolgreicher Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen.

2. ermächtigt die Verwaltung, den Modulbau nach Fertigstellung ab voraussichtlich 01/2017 durch den städtischen Haushalt zu einem anfänglichen voraussichtlichen Mietpreis von 357.738,00 € p. a. für einen Zeitraum von 25 Jahren analog der Zweckbindungsfrist zurück zu mieten.
3. beschließt, dass die Betriebs- und Instandhaltungskosten durch den städtischen Haushalt getragen werden und auch die Finanzierung der notwendigen Ausstattung über den städtischen Haushalt erfolgt.
4. ermächtigt die Verwaltung, das für den Neubau benötigte Grundstück von rd. 9.600 m² in der Bilanz des SV GVVF vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umzugliedern und für die Baumaßnahme unter Berücksichtigung eines Liegenschaftzinssatzes von 1% p. a. zur Verfügung zu stellen.
5. ermächtigt die Verwaltung nach Fertigstellung des Gebäudes die quotale Unterbringung in Höhe von 60% durch zugewiesene Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus, aus dem kein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) folgt, vorzunehmen. Die restlichen 40% stehen Inhabern von Wohnberechtigungs- scheinen zur Verfügung.

Durch die Anmietung des Modulbaues ergibt sich somit per Saldo für 2017 eine Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 418.638,00 €. In 2018 beträgt die Belastung 424.004,00 € und in 2019 wird die Ergebnisrechnung mit 429.451,00 € belastet.


zu TOP 9.9
Errichtung eines Wohngebäudes im Baugebiet "Erdbeerfeld" in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02155-15)

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten u. a. mit Verweis auf die Zweckentfremdung von sozialem Wohnraum im Grevendicks Feld zu Gunsten von Asylunterkünften.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
6. ermächtigt die Verwaltung zum Bau von Modulwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) im Erdbeerfeld durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Die Auftragsvergabe erfolgt über eine Funktionalausschreibung an Systemanbieter mit einem Investitionsvolumen von rd. 5,656 Mio. €. Das SV GVVF wird weiterhin ermächtigt, nach erfolgreicher Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen.

7. ermächtigt die Verwaltung, den Modulbau nach Fertigstellung ab voraussichtlich 09/2016 durch den städtischen Haushalt zu einem anfänglichen voraussichtlichen Mietpreis von 161.656,00 € p. a. für einen Zeitraum von 25 Jahren analog der Zweckbindungsfrist zurück zu mieten.
8. beschließt, dass die Betriebs- und Instandhaltungskosten durch den städtischen Haushalt getragen werden und auch die Finanzierung der notwendigen Ausstattung über den städtischen Haushalt erfolgt.
9. ermächtigt die Verwaltung, das für den Neubau benötigte Grundstück von rd. 4.514 m² in der Bilanz des SV GVVF vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umzugliedern und für die Baumaßnahme unter Berücksichtigung eines Liegenschaftzinssatzes von 1% p. a. zur Verfügung zu stellen.
10. ermächtigt die Verwaltung nach Fertigstellung des Gebäudes die quotale Unterbringung in Höhe von 60% durch zugewiesene Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus, aus dem kein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) folgt, vorzunehmen. Die restlichen 40% stehen Inhabern von Wohnberechtigungs- scheinen zur Verfügung.

Durch die Anmietung des Modulbaues ergibt sich somit per Saldo für 2016 eine Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 71.035,33 €. In 2017 beträgt die Belastung 215.231,00 €, in 2018 wird die Ergebnisrechnung mit 217.692,00 € belastet und in 2019 mit 220.190,00 €.


zu TOP 9.10
Mögliche Steag-Beteiligung an Vattenfall Braunkohleverstromung
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 03134-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen. Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf eine mögliche Beteiligung der Steag an Vattenfall?
2. Welche Vorzüge und welche Risiken gibt es bezüglich einer solchen Beteiligung?
3. Warum ist Steag der Meinung, dass eine Beteiligung an der Braunkohleverstromung in Bezug auf die Zukunftsfähigkeit dieses fossilen Brennstoffs sinnvoll sein könnte?
4. Es wird um eine Einschätzung des DSW21 Vorstands bezüglich der Vorteile und Risiken einer solchen Beteiligung von Steag an Vattenfall gebeten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

laut Medienberichten gibt es Überlegungen der Steag, sich an dem Bieterverfahren um die ostdeutsche Braunkohleförderung des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall zu beteiligen. Gleichzeitig hat die Steag GmbH in ihrem Konzernbericht für den Rat (DS: 01377-15) festgestellt: „Die derzeitigen energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland führen dazu, dass ohne strukturelle Anpassungen keine ausreichenden Anreize für Investitionen in konventionelle Erzeugungsanlagen bestehen.“

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Warum beteiligt sich die Steag am Bieterverfahren um ostdeutsche Braunkohlekraftwerke?
2) Wie lässt sich die Teilnahme an dem Bieterverfahren zum Ankauf weiterer Kraftwerke mit fossilen
Brennstoffen mit dem strategischen Ziel der Steag vereinbaren, den Anteil an erneuerbaren
Energien im eigenen Erzeugungsportfolio auf 25 Prozent anzuheben?
3) Wie bewertet die Verwaltung die wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung der Steag und ihrer
kommunalen Eigentümer am Braunkohlegeschäft in der Lausitz vor allem vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Braunkohleausstiegs?
4) Der Steag-Konzern betreibt Auslandskraftwerke in Kolumbien, auf den Philippinen und in der
Türkei. Für welche Beteiligungen gelten befristete Verträge und wann laufen die jeweiligen Beteiligungen aus?
5) Welche mittel- und langfristige Strategie verfolgt die Steag hinsichtlich ihres Auslandsgeschäfts?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten darum zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.11.2015 den Aufsichtsratsvorsitzenden der Steag, Herrn Pehlke einzuladen, damit dem Ausschuss weitergehende Informationen zu der angedachten Beteiligung zugänglich werden können.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

auf der Grundlage von seitens DSW21 übermittelten Angaben nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

zu Frage 1:

Der Eindruck, STEAG habe ein Angebot für das Vattenfall-Bieterverfahren abgegeben, ist nicht korrekt. Vattenfall hat die Interessenbekundungsphase gestartet. Ob STEAG tatsächlich ein Angebot für die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall abgeben wird, ist auf Basis heute verfügbarer Informationen gar nicht bewertbar.

zu Frage 2:

STEAG hat innerhalb des Vattenfall-Bieterverfahrens kein Angebot abgegeben. Losgelöst davon prüft STEAG, unabhängig vom Energieträger, ständig, mit welchen Opportunitäten sich das Unternehmen zukunftsfähig aufstellen kann. Eine maßgebliche Kompetenz der STEAG besteht im wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb von Steinkohle-Kraftwerken, die für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung auch in den kommenden drei Jahrzehnten noch benötigt werden – nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke umso mehr. Zudem ist davon auszugehen, dass in dem Marktsegment der konventionellen Energieerzeugung kurzfristig interessante Assets auf den Markt gelangen. Mit diesen Opportunitäten kann sich STEAG in die Lage versetzen, den eigenen Kraftwerkspark langfristig zu verjüngen und somit das Deutschlandgeschäft zu stärken. Ein reiner Fokus auf erneuerbare Energieträger hingegen würde für das Ergebnisziel der STEAG nicht ausreichen.

Parallel geht die Ausrichtung auf Erneuerbare Energien aber selbstverständlich weiter vonstatten. Das Engagement der STEAG gerade bei Wind Onshore und Biogas ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensstrategie.

Dies drückt sich aktuell in zwei großen Projekten aus: Auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Weichensdorf in Brandenburg hat die STEAG ihren bisher größten Windpark errichtet. 18 Windkraftanlagen erzeugen dort pro Jahr voraussichtlich rund 116.000 Megawattstunden Strom.

Und soeben hat STEAG rund 100 Millionen Euro in sechs Großbatteriesysteme mit zusammen 90 Megawatt investiert, mit der das Unternehmen eine Vorreiterrolle bei der Etablierung von Batteriespeichern und der Vermarktung der darin gespeicherten Energie in Deutschland anstrebt. Batteriesysteme wie dieses tragen der Forderung Rechnung, dass Erneuerbare Energien mehr Verantwortung für die Versorgungssicherheit tragen und dafür mehr gesicherte Leistung am Energy-Only-Markt zur Verfügung stellen müssen.

Von Mitte 2016 bis Anfang 2017 sollen diese Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis mit jeweils 15 MW Leistung an sechs deutschen Kraftwerksstandorten der STEAG in Herne, Lünen und Duisburg-Walsum (alle in Nordrhein-Westfalen) sowie in Bexbach, Fenne und Weiher (alle im Saarland) (Gesamtleistung von 90 MW) in Betrieb genommen werden. Diese Batteriespeicher und die damit geschaffene Flexibilität sind wesentliche Elemente für die Realisierung der Energiewende in Deutschland.

Zuvor hatte STEAG mit dem am Kraftwerk Völklingen-Fenne installierten LESSY-System bereits eine Großbatterie (1 MW Leistung) erfolgreich im Markt für Regelenergie eingeführt.

zu Frage 3:

Diese Frage lässt sich mangels vorhandener Rahmendaten allenfalls theoretisch beantworten. Denn um die konkreten wirtschaftlichen Vorteile für STEAG und deren Anteilseigner zu beurteilen, müssten wesentliche Informationen wie beispielsweise der Kaufpreis sowie zu übernehmenden Verpflichtungen und Risiken bekannt sein. Um diese zu erfahren, müsste STEAG allerdings am Bieterverfahren teilnehmen und ein Kaufangebot unterbreiten. Unabhängig davon sollten die wirtschaftlichen Perspektiven jedoch nicht losgelöst vom übergeordneten Rahmen betrachtet werden: Mit dem Gesamt-Portfolio Garant für Versorgungssicherheit im Rahmen der weiteren Umsetzung der Energiewende zu sein, würde auch volkwirtschaftlich eine hohe Relevanz bedeuten.

zu Frage 4:

Bei allen drei Auslandskraftwerken der STEAG wurden langfristige Stromlieferverträge geschlossen. Bei den Kraftwerken Iskenderun in der Türkei und Termopaipa in Kolumbien wird die Kraftwerksleistung nach Auslaufen dieser Verträge durch STEAG vermarktet, ein Transfer des Eigentums ist entsprechend des Betreibermodells nicht vorgesehen. Die Kraftwerke verbleiben im mehrheitlichen Eigentum von STEAG. Das Kraftwerk Mindanao auf den Philippinen wurde als einziges in einem sogenannten BOT-Modell realisiert. BOT steht für „Built Operate Transfer“ und bedeutet, dass die Anlage nach Auslaufen des Stromliefervertrags eigentumsrechtlich auf den Kunden übergehen wird. Die Vertragsdauer endet im Jahr 2031.

zu Frage 5:

Der STEAG-Konzern steht für effiziente und sichere Energieerzeugung – national und international. Mit diesem Leitsatz ist die Strategie des STEAG-Konzerns auf drei wesentliche Ziele ausgerichtet:

1. das Deutschlandgeschäft zukunftsfähig aufstellen,
2. ertragsstarkes Wachstum im Ausland realisieren und
3. den Anteil erneuerbarer Energien signifikant ausbauen.

Die bestehenden Auslandskraftwerke sind für STEAG ein wichtiger, integrierter Bestandteil der Geschäftsaktivitäten. Sie haben in der Vergangenheit erheblich zur Ertragskraft und damit zur Stabilität des Unternehmens beigetragen und werden dies auch in Zukunft tun.

Die Realisierung von ertragsstarken Auslandsprojekten ist wesentlicher Bestandteil der Strategie und umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in Ländern wie z.B. der Türkei und Indonesien sowie die Nutzung von Opportunitäten in weiteren sogenannten „Emerging Markets“. STEAG kann die vorhandene Kompetenz einsetzen und hierdurch effiziente und verlässliche Energieversorgungskonzepte umsetzen, welche die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum schaffen und damit zu einem Anstieg der Lebensstandards beitragen. Zusätzlich zur Entwicklung konventioneller Kraftwerke setzt STEAG den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Erzeugungsportfolio fort. Beispielsweise wurde im laufenden Jahr ein Windpark in der Türkei in Betrieb genommen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Beschlussfassung des folgenden Antrags:



1. Der Ausschuss spricht sich gegen eine Beteiligung der STEAG an den ostdeutschen Braunkohle-Aktivitäten des Energieversorgers Vattenfall und seines Nachfolgers aus. Dies gilt sowohl für die komplette Übernahme als auch für eine Beteiligung an den Braunkohle-Aktivitäten durch eine Übernahme der Betriebsführung.

2. Die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. von DSW 21 und DEW21 im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der KSBG sowie der STEAG werden aufgefordert, gegen eine entsprechende Beteiligung zu stimmen.

Begründung:
Bei dem Erwerb der STEAG durch verschiedene Stadtwerke war eines der erklärten Ziele der ökologische Umbau des Konzerns. Sowohl der Erwerb von Braunkohle-Tagebauen und Braunkohle-Kraftwerken, als auch die Übernahme der Betriebsführung solcher Unternehmen sind mit diesem Ziel unvereinbar. Deshalb sollte weder kommunales Geld noch fachliches Know-how für die Weiterführung klimaschädlicher, fossiler Braunkohlekraftwerke eingesetzt werden.
Gerade die konventionelle Energieerzeugung, insbesondere die Kohleverstromung ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich, dies hat die jüngere Vergangenheit deutlich gezeigt, kaum verlässlich abschätzen. Diese Risiken haben nicht zuletzt auch zur schlechten wirtschaftlichen Entwicklung bei den großen Energiekonzernen geführt und damit auch zu erheblichen Dividendeneinbußen aus den RWE-Aktien.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion FDP-Bürgerliste vor:
… in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage hat die Verwaltung seitens DSW21 nachstehende Auskünfte erhalten, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe.

zu Frage 1:

STEAG hat bislang kein Angebot im Vattenfall-Bieterverfahren abgegeben

zu Frage 2:

Da seitens STEAG bisher nicht die Absicht zur Abgabe eines Angebotes im oben genannten Bieterverfahren geäußert worden ist, ist eine Bewertung mangels vorhandener Rahmendaten derzeit nicht möglich. Hierfür müssten wesentliche Informationen wie beispielsweise der Kaufpreis sowie zu übernehmenden Verpflichtungen bekannt sein. Um diese zu erfahren, müsste STEAG allerdings am Bieterverfahren teilnehmen und ein Kaufangebot unterbreiten.
zu Frage 3:

Wie oben ausgeführt, ist eine Bewertung mangels vorliegender Daten derzeit nicht möglich.

zu Frage 4:

Gemäß der Antworten zu den Fragen 2) und 3) erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und ist sich darüber einig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Rat zu überweisen.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass es im vorliegenden Antrag nicht nur darum geht, ob STEAG die Kohleaktivitäten in der Lausitz in Gänze übernimmt, sondern auch eine Betriebsführung zur Debatte stehen soll. Eine Betriebsführerschaft wurde in der Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält dies im Sinne eines ökologischen Umbaus der STEAG nicht für zweckdienlich.

Rm Reppin (CDU) wies darauf hin, dass es sich bei der Betriebsführung eines Kohlekraftwerkes um eine Dienstleistung handelt und es eine Kernkompetenz der STEAG sei, Dienstleistungsgeschäfte für Partner durchzuführen. Insofern hält es Rm Reppin (CDU) für widersinnig, die Geschäftsmöglichkeiten der STEAG einzuschränken, zumal die Erträge die das Invest abwirft zum Ausgleich von Verlusten an anderer Stelle dienen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schloss sich inhaltlich den Ausführungen von Rm Reppin (CDU) an und führte aus, dass, solange keine Risiken mit irgendwelchen Beteiligungen eingegangen werden, die STEAG im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden soll. Zudem führte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) an, dass eine Beteiligung derzeit nicht zur Debatte stünde.

Rm Schilff (SPD) hält zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschlussfassung in der Angelegenheit für nicht erforderlich.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten sprach sich Rm Kowalewski, mit Bezug auf den komplexen Beratungszusammenhang über mehrere Räte des Ruhrgebietes hinweg dafür aus, rechtzeitig Signale zu setzen. Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf einen gemeinschaftlichen Beschluss im Zusammenhang mit dem Einstieg in das STEAG-Geschäft, der die Vorgabe beinhaltete, nicht in Geschäfte mit der Atomindustrie einzusteigen.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Energieumschwünge hält Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) ein Festhalten an der Braunkohle für einen wirtschaftlichen Fehler, den die STEAG im vorliegenden Fall begehen würde.

Der Rat der Stadt lehnte den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015 gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03134-15-E6) vom 02.12.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Planung verkaufsoffene Sonntage 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02571-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2016 zu.


zu TOP 10.2
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02643-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.800.000 Euro.


zu TOP 10.3
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02899-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1.010.000 € bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Sachkonten.


zu TOP 10.4
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01804-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 05.11.15 die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung am 26.11.15 geschoben. Weiterhin schiebt der Ausschuss die Beratung der Vorlage in seine Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage zurückzustellen, um die
Empfehlungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15:

Herr Begemann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regt an, in den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen eine 1 Nein-Stimme (Herr Dr. Sickert, Die Linke) unter Berücksichtigung der o. a. Anregung nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.“

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht in der Vorlage insgesamt zu viele kritikwürdige Punkte. Hier sind insbesondere zu nennen, dass
- eine Überprüfung der finanziellen Mittel nicht eindeutig geregelt ist,
- die steuerlichen Nachteile für die Stadt Dortmund nicht abzuschätzen sind,
- es keine hinreichende, zeitliche Befristungsmöglichkeit gibt und
- der Themenkomplex alkoholische Getränke nicht nachvollziehbar geregelt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren nicht zu beschließen

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015 zu folgen und die Entscheidungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und die Verwaltungsvorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu behandeln.
Hierüber bestand Konsens unter den Ausschussmitgliedern.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.15 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.15:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15 (siehe oben)

Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 (siehe oben)

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 (siehe oben)

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 (siehe oben)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei
Gegenstimmen (Fraktion Die Linke / Piratenpartei) das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren zu beschließen.
Herr Adam (SPD-Fraktion) regte in diesem Zusammenhang an, bei den Verträgen mit den Sponsoren eine Minimallaufzeit festzuschreiben.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.15 vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Ergänzung in der Vorlage vorzunehmen:

Ergänzung auf Seite 5, vierter Spiegelstrich der Vorlage:
Konkurrenzunternehmen städtischer Beteiligungsunternehmen (sofern letztere Aufgaben für die Stadt wahrnehmen, wie z.B. EDG, DSW21, DEW21), es sei denn die städtischen Beteiligungsunternehmen stimmen zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit der o.g. Ergänzung mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion LINKE/PIRATEN) und drei Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte
gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.11.15 einstimmig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Änderungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.
Seite 5, vierter Spiegelstrich der Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Konkurrenzunternehmen städtischer Beteiligungsunternehmen (sofern letztere Aufgaben für die Stadt wahrnehmen, wie z.B. EDG, DSW21, DEW21), es sei denn die städtischen Beteiligungsunternehmen stimmen zu.“


Rm Zweier (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. dahingehend, dass durch ein Sponsoring für Sportstätten ungewollt die Tür aufgemacht wird, für eine ungewollte Kommerzialisierung im Amateurfußball und mit der Befürchtung, dass dies zu einer Vertiefung der Zweiklassengesellschaft hinsichtlich der Qualität der Sportstätten führe.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass zwar die Möglichkeit gesehen wird, durch Sponsoring Gelder für Vereine bzw. Sportstätten zu generieren, befürchtet aber eine Benachteiligung von Vereinen, die keinen entsprechenden Namensgeber finden.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit der Möglichkeit eines vorsichtigen Einstiegs, bei der immer auch eine Kontrolle im Hinblick auf städtische Belange erfolgt, zur Entlastung von Stadt und Vereinen.

Rm Münch (FBI) begründete seine Zustimmung u. a. mit Verweis darauf, dass entsprechende Wünsche hinsichtlich der Möglichkeit eines Sponsorings von Seiten der Vereine geäußert wurden und die Hoheitsrechte der Bezirksvertretungen nicht berührt werden.

Rm Brück (Die Rechte) führte an, dass Einnahmen die durch das Sponsoring entstehen auf Seiten der Verwaltung eingespart werden, so dass den Vereinen letztendlich kein Profit entsteht.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.

Seite 5, vierter Spiegelstrich der Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Konkurrenzunternehmen städtischer Beteiligungsunternehmen (sofern letztere Aufgaben für die Stadt wahrnehmen, wie z.B. EDG, DSW21, DEW21), es sei denn die städtischen Beteiligungsunternehmen stimmen zu.


zu TOP 10.5
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02952-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliche Mitglieder in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit folgende Personen benannt werden:

· Frau Stadträtin Birgit Zoerner als Dezernentin für die Bereiche Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit,

· Herr Thomas Westphal als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung.


2. Der Rat benennt die zwei nachfolgend genannten Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund.

a) Rm Matzanke (SPD)

b) Rm Rüding (CDU)


zu TOP 10.6
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02194-15)

Der Rat der Stadt nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03140-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen:

1. Rm Schilff (SPD)

2. Rm Thiel (SPD)
3. Rm Weyer (SPD)
4. StR’in Jägers (CDU)
5. Rm Krause (CDU)
6. Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen)
7. Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
8. Rm Zweier (Die Linke & Piraten)


zu TOP 10.8
Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2014
hierzu:
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03152-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 03152-15) vom 09.12.2015 vor:

„ … die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung zu o.g. TOP aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab und unterbreitet folgenden

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates auf und beschließt die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 gemäß der beigefügten Anlage.

Begründung:
Die von der Verwaltung vorgelegte und vorgeschlagene Sitzordnung verletzt die Ratsvertreter der AfD-Fraktion und die Fraktion in ihren grundgesetzlich geschützten Rechten. Die ordnungsgemäße Ausübung des Ratsmandats und durch Gesetz geschützten Fraktionsarbeit ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.

Zutreffend dürften die grundlegenden Ausführungen in der Ratsvorlage zum Selbstorganisationsrecht des Rates und der Stellung des Oberbürgermeisters bezüglich der Sitzordnung sein
.
Allerdings geht die Verwaltungsvorlage fehl, wenn sie davon ausgeht, dass die von der Fraktion Die Linke/Piraten initiierte Änderung der Sitzungsordnung nicht offensichtlich in einer gegen das Willkürverbot verstoßenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht und eindeutig unangemessen ist.

Die Verwaltungsvorlage geht, ohne es näher zu begründen davon aus, dass die Sitzordnung als persönliche Belastungen für die Mitglieder der antragstellenden Fraktion empfunden wird. Mithin bewegt sich die Vorlage im Reich der Spekulation. Im Gegenteil ist es so, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die Linke/Piraten gegenüber der ortsansässigen Presse die Mitglieder der AfD-Fraktion als rechtsextrem diffamiert hat. Laut Verwaltungsvorlage diene die Änderung und wie wir es sehen „Strafversetzung“ der möglichst entlasteten und spannungsfreien Ratsarbeit. Insoweit diene die Änderung somit in der Sache der Fraktionsarbeit.

Offensichtlich ist die Vorlage hier unrichtig und zeigt die Willkür der vorgeschlagenen Entscheidung. Es wird auf ein subjektives Befinden abgestellt und unberücksichtigt gelassen, dass durch die geplante Änderung der Sitzordnung die Vertreter der AfD-Fraktion künftig sich während der Sitzungen nicht mehr kurzfristig in Einzelfragen austauschen und abstimmen können. Alle anderen Fraktionen sitzen in lange geübter Tradition im Dortmunder Rat in geschlossenen Blöcken sektoral von der ersten Reihe aus in die Tiefe gestaffelt, wobei in der ersten Reihe die Fraktionsvorsitzenden Platz nehmen. So ist es auch bislang. Durch die beabsichtigte Änderung wird die AfD-Fraktion in erheblichem Maße benachteiligt. Die freie Ausübung des Ratsmandats ist hierdurch gefährdet. Die Fraktionsarbeit wird dadurch, dass die Fraktion in zwei Blöcken sitzt und der Fraktionsvorsitzende ca. 5 Meter vor dem 2.ten Fraktionsmitglied sitzt unmöglich. Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt. Die diesbezügliche Argumentation in der Rastvorlage, man könne „über den Gang“ kommunizieren geht erkennbar ins Leere. Dies würde selbstverständlich zu einer Störung der Ratssitzung führen, was den Versammlungsleiter zu Ordnungsmaßnahmen veranlassen könnte.

Den Fraktionen ist qua Gesetz eine wichtige Funktion zugeschrieben, die bei Umsetzung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet wäre. Schon deshalb wäre der von der Verwaltung vorgeschlagene Ratsbeschluss rechtswidrig und würde die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihren Rechten unangemessen benachteiligen. Es ist willkürlich, die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder des Rates (hier der Fraktion Die linke/Piraten) gegen verfassungsrechtlich geschützte Positionen anderer Ratsmitglieder (Fraktion AfD) aufzuwiegen. Das gilt umso mehr, als die Beschlussvorlage suggeriert, die „Gesamtfraktionsarbeit“ aller Fraktionen würde sich „verbessern“.

Der Beschlussvorschlag verstößt aus einem weiteren Grund gegen grundgesetzliche Vorschriften. Der Antrag der Fraktion Linke/Piraten basiert auf einem Antrag im Ältestenrat, der dort nicht schriftlich begründen wurde. In einem Zeitungsartikel in der Ruhr-Nachrichten vom 09.11.2015 wird der Vorsitzende der Fraktion Die Linke/Piraten wie folgt zitiert:

„Die (Richtung (eingefügt durch Verfasser)) ist für Kowalewski „nach der fremdenfeindlichen Rede“ von AfD-Vormann Heiner Garbe bei der Sondersitzung des Rates im September klar erkennbar: „Das ist eine Rechtsaußen-Partei.“ …… Für Kowalewski und seine Truppen ist es nun genug: Sie drängen im Ältestenrat auf einen Platzwechsel und wollen ihn in der Ratssitzung beantragen……“

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es wörtlich:

„ Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden!

Nichts anderes liegt vor, wenn der Rat vorliegend der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt und dem Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten entspricht. Die „Strafversetzung“ erfolgt wegen einer Rede in einem deutschen Kommunalparlament. Ein einmaliger Vorgang. Das insbesondere auch noch deshalb, weil die Rede vom Vorsitzenden der Fraktion gehalten wurde und die Fraktionsmitglieder abgestraft werden.

Vor dem Hintergrund der erläuterten Rechtswidrigkeit bringt die Fraktion der Alternative für Deutschland einen Änderungsantrag ein, der die Interessen aller Fraktionen berücksichtigt und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Der Antrag entspricht im Übrigen im Wesentlichen dem der Fraktion die Linke/Piraten für die Ratssitzung am 18.06.2014 (DS-Nr.: 12827-14-E1).

Rm Garbe (AfD) sieht in dem Vorgang ein Lehrstück antidemokratischer Oppositionsunterdrückung und den Versuch, die AfD-Fraktion weiter ins Abseits zu stellen, wobei er als Ursachen u. a. die Bereitstellung von hunderten Milliarden Euro an Haftung und Garantien für das schwarze Loch Griechenland, eine Pseudo-Energiewende mit höheren Strompreisen als Folge und die ungezügelte und undifferenzierte Zuwanderung in die Sozialsysteme ausmachte sowie die damit einhergehende Wählerwanderung.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt Dortmund einen Antrag zur Geschäftsordnung von Rm Taranczewski (SPD) auf „Schluss der Beratung“, bei Gegenrede von Rm Münch (FBI), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD).

Der Rat der Stadt genehmigte in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Niederschrift vom 10.12.2015 mit folgender, in rot gekennzeichneten Ergänzung:

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates der Stadt auf und beschließt die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020, gemäß der der Vorlage der Verwaltung vom 04.12.2015 (Drucksache Nr.: 03152-15) beigefügten Anlage.


zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03304-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag zu Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 07.12.2015 (Drucksache Nr.: 03304-15) vor:

„ … die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:
Anstelle von RM Christiane Krause wird RM Regine Stephan Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.


zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03304-15-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03304-15-E1):

„ … wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Anstelle von RM Frau Dr. Petra Tautorat wird RM Nadja Reigl Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 12.11.2015
(Drucksache Nr.: 02516-15)

Die Beantwortung der in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Nachfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Kennzeichnung von aus Verkehrssicherheitsgründen zu fällenden Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03250-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
17 % Syrienflüchtlinge, 33 % Asylbewerber aus den Balkanländern: Konsequenzen für die städtische Asylpolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03251-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Differenzierung der in der EAE Hacheney registrierten Asylbewerber nach Nationalitäten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03252-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
775 Jahre Rat der Stadt Dortmund Consilium Tremoniensis 2016
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03253-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17:56 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Wolfram Frebel
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer


Grundsatzerklärungen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016:
Anlage 1: (See attached file: CDU.pdf)
Anlage 2:(See attached file: Bündnis 90-Die Grünen.pdf)
Anlage 3:(See attached file: Die Linke & Piraten.pdf)
Anlage 4:(See attached file: AfD.pdf)
Anlage 5:(See attached file: FDP-Bürgerliste.pdf)
Anlage 6:(See attached file: SPD.pdf)
Anlage 7:(See attached file: Rm Thieme - NPD _ INTERNET.pdf)
Anlage 8:(See attached file: Rm Münch - FBI.pdf)
Anlage 9:(See attached file: Rm Brück- Die Rechte.pdf)