Niederschrift

über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Eving


am 18.10.2006
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 16:35 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Ratsvertreter / in
CDU
Karla Michenbach
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving


Nicht anwesend:
SPD
Heidemarie Nürnberger
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 18.10.2006, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.09.2006
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - Keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
Hier: Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg e.V. auf Unterstützung eines Varietenachmittages für Senioren am 23.11.2006 (Drucksache Nr.: 06618-06)
4.2 Installierung einer Energieversorgung auf dem „Wrangelplatz“ in Dortmund-Eving
Eingabe der Interessengemeinschaft der Kirdorfsiedler e.V. (Drucksache Nr.: 06640-06)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Durchführung eines Königsschießens auf dem Schulhof der Brechtener Grundschule am 12.05.07 Beschluss (Drucksache Nr.: 06361-06)
9. Kinder und Jugend - Keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses und Errichtung eines Carportes
Gemarkung Brechten, Flur 3, Flurstück 21 Auf der Wiek 96
-Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 05952-06)
11.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 6 und 7, Nordblick 13
-Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss (Drucksache Nr.: 06339-06)
11.3 Ergebnisse einer Befragung von Dortmunder Haushalten zu Mobilität und Mobilitätsverhalten Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06275-06)
11.4 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2007
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06518-06)
11.5 Potential- und Infrastrukturanalyse für die Dortmunder DB-Bahnhöfe
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04449-06)
11.6 Verkehrsverhältnisse Brechtener Straße
Stellungnahme gem. § 20 IV z Hauptsatzung (66) (Drucksache Nr.: 06604-06)
11.7 Abpfostung an der Evinger Straße vor Haus Nr. 483
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06641-06)
11.8 Umbenennung des westlichen Teilbereiches der Oberevinger Straße in „Am Katzenbuckel“ Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-06)
12. Mitteilungen
12.1 Installierung einer Straßenbeleuchtung auf der Dornstraße (zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 05022-06-E1)
12.2 Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Evinger Mitte und Nordfriedhof
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 05930-06-E1)
12.3 Einrichtung einer Halteverbotszone in der Straße Holzheck, von der Evinger Straße bis zum Hause Holzheck Nr. 1
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 05938-06-E1)
12.4 Bebauungssachstand Gemarkung Brechten, Flur 8, Flurstücke 581-583
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06323-06-E1)
12.5 Sachstandsbericht „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Straße 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06302-06-E1)
12.6 Entfernung der Bauruine Wittichstraße 157 und Zulassung eines Neubaus
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06324-06-E1)
12.7 Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe von 30 km/h in der Husarenstraße Mitteilung Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 05784-06-E1)
13. Anfragen
13.1 Sicherung und Gestaltung des neuen Radweges zwischen Lindenhorster Straße und Evinger Straße Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06646-06)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hüsken benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.09.2006

Die Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.09.2006 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Lärmbelästigungen durch den Containerstandort in Höhe des Hauses Grävingholzstraße 97 sowie Verkehrsbehinderungen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höhe des selben Hauses
(Drucksache Nr.: 06846-06)

Ein Anwohner der Grävingholzstraße beschwert sich über Lärmbelästigungen, die auch in den Abend- und Nachtstunden und an Wochenenden durch die Nutzung des Containerstandortes (von teilweise ortsfremden Personen) in Höhe des Hauses Grävingholzstraße 97 ausgehen. Außerdem beklagt er sich darüber, dass Papierabfälle, die nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, vom Wind in seine Auffahrt geweht werden, und dass an diesem Standort auch andere Abfälle, für die die Container nicht vorgesehen sind, abgelegt werden.

Des Weiteren wird beanstandet, dass sich ebenfalls in Höhe des Hauses Grävingholzstraße 97 ein „Teller“ zur Verkehrsberuhigung auf der Straße befindet, durch den dieser Anwohner bei der Einfahrt zu seinem Haus behindert wird.

Bezüglich des Containerstandortes verweist der Bezirksvorsteher – Herr Adden – auf das kürzlich von der Bezirksvertretung Eving beschlossene Konzept „Qualitätsoffensive für Depotcontainer-Standorte“ sowie auf die, eigens für diese Fälle, von der Bezirksvertretung eingerichtete Containerkommission.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung




4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
Hier: Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg e.V. auf Unterstützung eines Varietenachmittages für Senioren am 23.11.2006
Antrag Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg e.V. (Drucksache Nr.: 06618-06)

Das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V. beantragt einen Zuschuss zur Förderung der Kulturarbeit im Stadtteil Dortmund-Lindenhorst.
Es ist beabsichtigt im Rahmen der Seniorenarbeit am 23.11.2006 einen Varietenachmittag mit dem Zauberkünstler Peter Helten durchzuführen. Das Nachbarschaftshaus ist bemüht, innerhalb der Seniorenarbeit im Stadtteil Lindenhorst einen wichtigen Beitrag zu leisten. Mit dieser Veranstaltung möchte das Nachbarschaftshaus die bisherige Seniorenarbeit erweitern.
Folgende Kosten werden bei der Durchführung entstehen:
Honorar Zauberkünstler 496 €
Werbungskosten 50 €
Abzüglich Eintritt (60 x 1,50 €) 90 €

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Dem Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg werden aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken 456,00 € zur Unterstützung eines Varietenachmittages für Senioren am 23.11.2006 zur Verfügung gestellt.

zu TOP 4.2
Installierung einer Energieversorgung auf dem „Wrangelplatz“ in Dortmund-Eving
Eingabe der Interessengemeinschaft der Kirdorfsiedler e.V. (Drucksache Nr.: 06640-06)

Die Interessengemeinschaft der Kirdorfsiedler e.V. nutzt seit Jahren den „Wrangelplatz“ um mit den Anwohnern und deren Freunden Ständebaumfest mit anschließendem Tanz in den Mai, das Kinderfest, das Siedlerfest und die Nikolausfeier, die vom Knappenverein Borussia ausgerichtet wird. Außerdem wird der Ständebaum in der Adventszeit weihnachtlich beleuchtet.
Die elektrische Energie für die Weihnachtsbeleuchtung wurde bisher mit Hilfe einiger Anwohner auf teils abenteuerlichen Wegen beschafft. Die Quelle für den Starkstrom, der für sämtliche Feste benötigt wird, versiegt jetzt.
Deshalb wird beantragt, einen fest installierten Markt- bzw. Festplatzverteiler, südlich neben dem Ständebaum, einzurichten und damit die Energieversorgung der Bürgerfeste auf dem „Wrangelplatz“ sicherzustellen.
Dieser Verteilerkasten sollte folgendes beinhalten:
Hauptsicherungen
Drehstromzähler
FI Schutzschalter
3 Stck. 400 Volt Kraftsteckdosen, einzeln über Sicherungsautomaten abgesichert
6 Stck. 230 Volt Wechselspannungssteckdosen, einzeln über Sicherungsautomaten abgesichert.
-------------------------------------------
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass eigene Recherchen ergeben haben, dass mit Kosten von ca. 11.000 € für den Energieverteiler zu rechnen ist. Diese Kosten stehen, nach Ansicht der CDU-Fraktion, in keinem Verhältnis zum Grad der Nutzung. Bei der doch eher geringen Anzahl von Veranstaltungen ist eine festinstallierte Energieversorgung grundsätzlich nicht unbedingt erforderlich.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – , die Verwaltung zunächst um Prüfung und genaue Kostenermittlung zu bitten, stimmt die CDU-Fraktion zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, eine festinstallierte Energieversorgung auf dem „Wrangelplatz“ einzurichten und welche Kosten durch diese Maßnahme entstehen würden.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schulen – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Durchführung eines Königsschießens auf dem Schulhof der Brechtener Grundschule am 12.05.07
Beschluss (Drucksache Nr.: 06361-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung DO-Eving beschließt – einstimmig – die Durchführung des Königsschießens auf dem Schulhof der Brechtener Grundschule.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1
Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses und Errichtung eines Carportes
Gemarkung Brechten, Flur 3, Flurstück 21
Auf der Wiek 96
-Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 05952-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Zulassung des Vorhabens.
Kritisiert wird seitens der Bezirksvertretung Eving die Tatsache, dass eine Legalisierung der Umbau- und Erweiterungsarbeiten nachträglich erfolgen soll. Die Verwaltung sollte durch
frühzeitigeres Eingreifen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellen.

zu TOP 11.2
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 6 und 7, Nordblick 13
-Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss (Drucksache Nr.: 06339-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.3
Ergebnisse einer Befragung von Dortmunder Haushalten zu Mobilität und Mobilitätsverhalten
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06275-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen und den Bericht der Stadtverwaltung zu den Ergebnissen der Befragung der Dortmunder Haushalten zu Mobilität und Mobilitätsverhalten zur Kenntnis.

Kritisiert wird seitens der CDU-Fraktion, die teure und aufwändige Gestaltung des Ergebnisberichtes. Aus Kostengründen wäre ein im „normalen“ Kopierverfahren hergestellter Bericht als Information völlig ausreichend gewesen.

zu TOP 11.4
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2007
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06518-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund – einstimmig –, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2007 zu beschließen.

zu TOP 11.5
Potential- und Infrastrukturanalyse für die Dortmunder DB-Bahnhöfe
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04449-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorgelegte Untersuchung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – einstimmig – die Verwaltung zu beauftragen, eine Rangfolge der dringlichsten und wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Dortmunder Bahnhöfen aufzustellen.

zu TOP 11.6
Verkehrsverhältnisse Brechtener Straße
Stellungnahme gem. § 20 IV z Hauptsatzung (66) (Drucksache Nr.: 06604-06)

Nach dem Umbau der Brechtener Straße ist die Funktion der Verkehrsfläche als ortsteilverbindende Straße nicht mehr erkennbar. Die Verkehrsbelastung mit ca. 3500 Kfz/24 h (Zählung 7/2003) zeigt die untergeordnete Funktion. Aus diesem Grund wird die Brechtener Straße aus dem sog. Vorrang­netz herausgenommen. Über diesen Vorgang wurden Sie vom Planungsamt bereits informiert.
Die veränderte Verkehrsbedeutung hat auch eine Änderung der Verkehrsregelung zur Folge. In Ab­stimmung mit der Polizei und der Bezirksregierung Arnsberg soll die Verkehrsregelung wie folgt geändert werden:
Die Brechtener Straße wird vom Wulfskamp bis ca. in Höhe Haus 246 als Zone-30 ausge­wiesen.
An sämtlichen Einmündungen der „neuen" Zone-30 gilt „rechts vor links". Zur Unterstüt­zung der neuen Vorfahrtregelung werden Wartelinie markiert.
Ich bitte um Stellungnahme gem. 20 IV z der Hauptsatzung.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes (66/6-1 V231) zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung – einstimmig – die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

zu TOP 11.7
Abpfostung an der Evinger Straße vor Haus Nr. 483
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06641-06)

Um zunächst die Besitzverhältnisse des genannten Grundstückes zu klären, wird nachstehender Antrag vom Eingeber, der CDU-Fraktion, zurückgezogen:

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Abpfostung vor dem Haus Evinger Str. 483 vorzunehmen, da ein ständiges wildes Parken die Nut­zung des Briefkastens erheblich erschwert.

Begründung:
Im Bereich dieses Hauses befinden sich eine Änderungsschneiderei und der Lohnhilfeverein, hier wird bis unter dem Briefkasten geparkt. Dadurch ist es den Bürgern zeitweise unmöglich ihre Post einzuwerfen. Sie müssten „über, oder auf die parkenden Autos" steigen. Diese Situation ist unzumutbar und bedarf der Abhilfe.



zu TOP 11.8
Umbenennung des westlichen Teilbereiches der Oberevinger Straße in „Am Katzenbuckel“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der westliche Teil der Oberevinger Straße von der Abpfostung bis zur Deutschen Straße wird umbenannt und erhält den Namen „Am Katzenbuckel".

Begründung:
Die Oberevinger Straße ist für den Durchgangsverkehr durch Abpfostung gesperrt. Durch diese Absperrung kann es im Notfall zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommen. Hier liegt eine vergleichbare Situation wie ehemals „Am Externberg" vor. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, aber auch ortsfremder Besucher, soll dieser Teilabschnitt neu gewidmet werden. Es erscheit sinnvoll, dieses Teilstück bis zur Deutschen Straße in „Am Katzenbuckel, umzube­nennen. Diese Bezeichnung wird bereits schon seit langer Zeit in der Umgangssprache von den Bürgerinnen und Bürgern verwandt.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Installierung einer Straßenbeleuchtung auf der Dornstraße (zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 05022-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/V-32) vom 31.08.2006 zur Kenntnis:

Die örtliche Situation ist auf Grund des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving überprüft worden. Danach ist festzuhalten, dass der ca. 100 m lange Stich der Dornstraße zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße in der Tat noch nicht beleuchtet ist.
Leider gestaltet sich die Installation der zusätzlichen zwei Leuchten relativ aufwändig, weil weder ein Niederspannungskabel noch ein Beleuchtungskabel für den Stromanschluss vorhanden sind. Deshalb belaufen sich die Kosten auf rd. 11.000 €. Da der Verwaltung in diesem Jahr keine Mittel für Beleuchtungsinvestitionen zur Verfügung stehen, wird diese Maßnahme zur Finanzierung aus Mitteln der Bezirksvertretung im Jahr 2007 vorgeschlagen.

zu TOP 12.2
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Evinger Mitte und Nordfriedhof
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 05930-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 28.08.2006 zur Kenntnis:

Nach Auskunft der Emschergenossenschaft konnte der Kanalbau noch nicht durchgeführt werden, weil der notwendige Grunderwerb noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Da allerdings mit dem Abschluss der Kanalbaumaßnahme frühestens Ende 2008 zu rechnen ist, könnte mit dem Wegebau erst ab 2009 begonnen werden, wenn die notwendigen Mittel bereit gestellt werden. Von bisher bewilligten Mittel ist hier nichts bekannt.

zu TOP 12.3
Einrichtung einer Halteverbotszone in der Straße Holzheck, von der Evinger Straße bis zum Hause Holzheck Nr. 1
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 05938-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 83) vom 07.09.2006 zur Kenntnis:

Nach Überprüfung des Antrages auf Einrichtung eines Haltverbotes im Einmündungsbereich zur B 54 habe ich nach Anhörung der Polizei angeordnet, auf einer Länge von ca. 20 m Verkehrszeichen 299 (Park- Grenzmarkierung) Straßenverkehrsordnung (StVO) zu markieren, um die Verkehrsabwicklung zu gewährleisten.

zu TOP 12.4
Bebauungssachstand Gemarkung Brechten, Flur 8, Flurstücke 581-583
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06323-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 26.09.2006 zur Kenntnis:

Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Dortmund setzt die o. g. Grundstücke der Gemarkung Brechten, Flur 8 als Landschaftsschutzgebiet fest. Bauordnungsrechtlich ist der Bereich nach § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen, so dass sowohl aus stadtentwicklungsplanerischen Erwägungen, als auch nach bestehendem Baurecht eine Bebauung baurechtlich nicht möglich ist.
Im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Brechten, befindet sich mit der Brechtener Heide (Bebauungsplan Ev 138) das größte zusammenhängende Neubaugebiet (ca. 600 – 700 WE) in der Gesamtstadt. Der Bebauungsplan Ev 138 ist rechtsverbindlich; die Umlegung ist erfolgt; die detaillierte Erschließungsplanung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2007 abgeschlossen sein, so dass anschließend mit dem 1. Wohnquartier (Brechtener Heide-Ost) nördlich der Wittichstraße begonnen werden kann.
Außerdem sollen im Stadtbezirk Flächen der ehemaligen Brotfabrik Peine und das Gebiet westlich und östlich der Oberevinger Straße als Wohnbereich mittels Bauleitplanung sowie die Fläche des ehemaligen Sportplatzes am Eckey mittels einer 34iger Satzung (§ 34 (4) BauGB) entwickelt werden. Somit sind ausreichend Möglichkeiten gegeben, kurz- bis mittelfristig entweder ein Baugrundstück zu erwerben bzw. mit einem Bauträger zu bauen.

zu TOP 12.5
Sachstandsbericht „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Straße 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06302-06-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2033130) vom 26.09.2006 zur Kenntnis:
Zu dem Verfahren wurde zuletzt mit Schreiben vom 31.01.2006 berichtet. Der Anregung, das Gebäude kurzfristig abzubrechen, ist der Eigentümer gefolgt. Die Abbruchgenehmigung wurde am 02.05.2006 erteilt.

§ Wie ist der Sachstand zur weiteren Planung und Folgenutzung?
Der bereits erteilte Vorbescheid für die Errichtung von zwei Wohnhäusern hat noch eine Geltungsdauer bis zum 31.05.2007.
§ Wann werden die Überreste entsorgt?
Gemäß einer telefonischen Auskunft des Eigentümers hat er vor, den Bauschutt - soweit möglich - auf dem Grundstück einzubauen. Ihm wurde mitgeteilt, dass sich nur mineralische Baustoffe für den Einbau eignen und andere Materialien, wie Holz und Kabel, dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen und entsprechend der „Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Dortmund“ entsorgt werden müssen.
§ Ist in absehbarer Zeit mit einer neuen Bebauung zu rechnen?
Laut Auskunft des Eigentümers ist kurzfristig mit einem Bauantrag für ein Einfamilienhaus zu rechnen.

zu TOP 12.6
Entfernung der Bauruine Wittichstraße 157 und Zulassung eines Neubaus
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06324-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (62/2-2-033569) vom 26.09.2006 zur Kenntnis:
§ Warum wurde die Bauruine Wittichstraße 157 noch nicht abgerissen?
Ein Abbruchantrag für die Bauruine liegt nicht vor. Eine Ortskontrolle am 18.09.2006 ergab, dass von der Ruine kein gefahrdrohender Zustand ausgeht, da die Fenster- und Türöffnungen gesichert sind. Es gibt somit keine bauordnungsrechtlichen Steuerungsinstrumente, den Abbruch zu fordern.
§ Welche Grundsteuer wird für das Grundstück gezahlt?
Die derzeitige Grundsteuer liegt unter 45 Euro pro Jahr. Grund für diese niedrige Grundsteuer ist der bauliche Zustand und das Alter des Gebäudes. Bei einem Abbruch würde eine Bewertung als unbebautes Grundstück erfolgen (land- und forstwirtschaftliche Fläche). Die Grundsteuer würde in diesem Fall etwa gleich bleiben oder leicht sinken. Bei einer Neubebauung beträgt die dann zu entrichtende Grundsteuer mindestens ab 500 Euro aufwärts. Ausschlaggebend für die Höhe der Grundsteuer ist dann allerdings die Art der Bebauung.
§ Wird das Grundstück in die Arrondierung des B-Planes Ev 138 einbezogen?
Der Bebauungsplan Ev 138 ist seit 23.04.2004 rechtsverbindlich. Die Grenze des Geltungsbereichs ist die südliche Straßenbegrenzungslinie der Wittichstraße. Die geplanten Baugebiete liegen nördlich der Wittichstraße. Mit einer Realisierung ist kurzfristig zu rechnen. Eine Änderung, Ergänzung oder Arrondierung nach Süden ist nicht vorgesehen.
§ Wie lange soll man die Ruine den Nachbarn noch zumuten?
Siehe Antwort zu Frage 1.
§ Wann ist mit der Genehmigung eines Neubaus zu rechnen?
Das Grundstück beurteilt sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die Forstwirtschaft dar. Der Landschaftsplan Dortmund-Nord setzt Landschaftsschutzgebiet L 6 fest.
Der Eigentümer hat in den letzten Jahren mehrere Anträge zum Wiederaufbau des Hauses gestellt. Wegen der Lage des Grundstücks im Außenbereich wurden diese negativ beschieden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat in den Widerspruchsverfahren die Entscheidungen gestützt. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht nach dem letzten negativen Bescheid hat der Eigentümer im Ortstermin wegen Aussichtslosigkeit zurückgenommen.

zu TOP 12.7
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe von 30 km/h in der Husarenstraße
Mitteilung Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 05784-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/S-3) vom 29.08.2006 zur Kenntnis:

Herr Yurdanur, wohnhaft Husarenstraße 9, berichtete in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.06.2006, dass nach seiner Auffassung die in der Husarenstraße eingerichtete Tempo-30-Zone von vielen Autofahrern nicht beachtet wird. Wegen der vielen in diesem Bereich wohnenden und spielenden Kindern bestünde hier ein erhebliches Gefahrdungspotenzial. Herr Yurdanur bat die Bezirksvertretung Eving um Veranlassung geeigneter Maßnahmen wie z.B. den Bau einer Aufpflasterung, die eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung garantieren würden.
Die Verkehrsverhältnisse wurden aufgrund des Antrages und des Auftrages der Bezirksvertretung vor Ort überprüft. Die Husarenstraße liegt innerhalb eines Wohngebietes, welches durch die Grävingholzstraße, Evinger Straße, Bergstraße und Lindenhorster Straße räumlich begrenzt ist. Innerhalb dieses Gebietes gibt es eine Vielzahl von Straßen, die ähnlich beschaffen sind und eine vergleichbare Verkehrsbelastung aufweisen. Das örtliche Verkehrsaufkommen wird fast ausschließlich durch die Anwohner des Wohngebietes und deren Besucher geprägt („Ziel- und Quell verkehr"). Ein einzelfallbezogener Bedarf an intensiveren Maßnahmen bei besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (Grundschule, Kindergarten, ausgewiesener Unfallschwerpunkt etc.) ist nicht erkennbar. Eine großflächige Überplanung des gesamten Wohngebietes erscheint aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu ähnlichen Siedlungsbereichen im Dortmunder Stadtgebiet nicht gerechtfertigt. Die Polizei wurde deshalb um Stellungnahme gebeten, ob vor Ort verkehrliche Auffälligkeiten zu verzeichnen sind, bescheinigte anschließend jedoch ein nur geringes Verkehrsaufkommen für den betroffenen Siedlungsbereich. Verkehrspolizeilich sind keinerlei Auffälligkeiten vorhanden. Der Antrag des Bürgers auf Einbau von baulichen Maßnahmen wird durch die Polizei nicht befürwortet.
Das Tiefbauamt schließt sich der Auffassung der Polizei inhaltlich an, so dass ich keine Veranlassung sehe, der Bezirks Vertretung Eving in der Husarenstraße die Durchführung baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu empfehlen.





13. Anfragen

zu TOP 13.1
Sicherung und Gestaltung des neuen Radweges zwischen Lindenhorster Straße und Evinger Straße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06646-06)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, in welcher Weise die noch notwendige Gestaltung und Sicherung des o.g. Radweges erfolgt, da die Anfrage der Junisit­zung noch nicht beantwortet ist und ein dringender Handlungsbedarf besteht
Im Rahmen der Übergabe am 22.05.06 konnte auch die CDU-Fraktion feststellen, dass verschiedene Bereiche noch nicht im Sinne der Anwohner und Nutzer hergestellt sind. Für uns ergeben sich nachstehende Fragen:
1. Wie wird das Befahren von Pkws und Motorrädern verhindert?
2. Warum ist der Zaun in Höhe des Nachbarschaftshauses nicht bis zum ersten Garten durchgezogen?
3. Werden die Abfahrten oberhalb des Radweges noch mit Bracken versehen, da­mit ein Befahren von Mofas und Motorrädern verhindert wird?
4. Wie wird die Zufahrt für die „Grabeländer" von der Evinger Str. geregelt?
5. Wer ist für die wilde „Müllbeseitigung" zuständig?
Der Fahrradweg befindet sich in nächster Nähe zum Biotop Winterkampweg, hier ha­ben wir in der Vergangenheit ähnliche Probleme erfahren.
-------------------------------------------
Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgendes Schreiben des Tiefbauamtes (66/4-1) vom 06.10.2006 vorgelegt:

Der o.g. Weg auf der ehemaligen Bahntrasse ist als reiner Geh- und Radweg ausgebaut und entsprechend ausgeschildert.
Der Weg ist durch Zäune gegenüber der Gleisanlage DB und im Bereich steiler Böschungen abgesichert. Das Befahren von Pkws wird durch Pfosten und seitlich liegende Felsbrocken unterbunden. Ein Befahren mit Mofas und Motorrädern kann technisch nicht verhindert werden.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen der Grabeländer ist weiterhin gewährleistet. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt die Betriebsabteilung des Tiefbauamtes entsprechend der personellen Möglichkeiten Verunreinigungen.
-------------------------------------------
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet, dass die Antwort der Verwaltung keine Lösungsmöglichkeiten für die angesprochenen Probleme, wie z.B. das Befahren des Eingangsbereiches durch Pkws und Motorräder beinhaltet. Da sich Bürgerbeschwerden häufen und mit einer Verbesserung der Situation ohne weiterführende Maßnahmen nicht zu rechnen ist, kündigt die CDU-Fraktion weitere Schritte an.


Adden Hüsken Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin