Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 11.05.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Gabriele Schnittker (SPD) i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Gerrit Nicolas Rüter (Stadtelternrat) i. V. f. Peter Rennert
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Patricia Dygutsch
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln


Harald Landskröner

Jürgen Skaliks 57/FABIDO


4. Gäste

Smiljana Hesse Vive Zene e V.
Cornelia Suhan Vive Zene e. V.



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Tina Malguth (DGB-Jugend)

Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 11.05.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.04.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Vive Žene e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04464-16)

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

2.3 4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04462-16)

2.4 Streetwork
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04013-16-E2)

2.5 Situation der Dortmunder Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04112-16-E1)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

(Die Ratsmitglieder, Fraktionen, Dezernate, Presse und der Personalrat haben die Vorlage bereits erhalten - Sonderversand)

3.2 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04488-16)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Gerrit Nicolas Rüter



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gora benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
hierzu: Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten
Empfehlung
Drucksache Nr.: 03359-15

hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1)
hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2)

Es lag folgende Vorlage vor:
Änderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 03359-15


Dazu lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1):


„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1) Der Ausschuss lehnt eine Erstattung von Elternbeitragen erst ab dem 6. Tag bzw. 11. Streiktag ab.
2) Der Ausschuss empfiehlt stattdessen, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag erstattet werden. Die Satzung ist entsprechend in § 2, Absatz 7 zu ändern.

Begründung

Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen. Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge zurück erstatten will. Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er) in einer Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Tag wäre daher für die Stadt sowohl finanziell, als auch verwaltungstechnisch leicht umzusetzen.“



Außerdem lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2):


„… wir bitten folgenden Antrag zur o.g. Vorlage zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Anstelle der beiden vorgeschlagenen Alternativen, eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten vom sechsten oder elften Tag an vorzusehen, soll auch in Zukunft eine Erstattung bereits ab dem ersten Streiktag erfolgen.

2. Ein Erstattungsanspruch aufgrund streikbedingter Schließungszeiten soll nicht nur für Eltern von FABIDO-Einrichtungen, sondern auch für die Einrichtungen anderer Träger gelten.

3. Eingesparte Personalkosten der Stadt Dortmund aufgrund von Streiks verbleiben auch zukünftig wie beim Streik im Jahr 2015 im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für konkrete Verbesserungen und die Ausstattung der Einrichtungen eingesetzt werden. Die nichtstädtischen Träger von Tageseinrichtungen werden aufgefordert, dieses gleichermaßen umzusetzen.


Begründung:

Eigentlich gibt es keinen Anlass, die Satzung für die Elternbeiträge zu ändern.


Auch ohne Regelungen in der Satzung wurde in der Vergangenheit immer eine zufriedenstellende Lösung gefunden, die eine Erstattung ab dem ersten Streiktag zum Inhalt hatte.

Der Punkt, dass ausschließlich Eltern der städtischen FABIDO-Einrichtungen von einer Rückerstattung im Streikfall profitieren sollen, ist ungerecht und muss angepasst werden, weil die Elternbeitragssatzung für alle Eltern und für alle Träger gültig ist.

Eingesparte Personalkosten wegen des Streiks zweckgebunden in die Ausstattung der Kitas fließen zu lassen, hat sich im letzten Jahr bewährt und es haben FABIDO-Einrichtungen davon profitiert.“

Frau Schneckenburger begründete die Dringlichkeit.
Eine Satzungsänderung zum 01.08. könne nur erfolgen, wenn der Ausschuss in der heutigen Sitzung sein Votum abgibt.
Die Vorlage hätte durchaus früher in den Beratungsgang gegeben werden können, wenn die Genehmigung des Haushaltsplanes früher erfolgt wäre.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich gegen die Dringlichkeit aus.
Das bisherige Verfahren werde als ausreichend angesehen. Derzeit gebe es keinerlei Zwang, in die Satzung einzugreifen. Wenn man aber eine Satzungsänderung in Betracht ziehe, sollte das in Ruhe erfolgen unter Berücksichtigung des Votums des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie. Gespräche im Vorfeld hätten Einigkeit darüber gezeigt, dass noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.

Für Herr Barrenbrügge war der bisherige Verfahrensweg praktikabel. Gleichwohl sah er die Satzung als verbesserungswürdig an, wenn auch nicht ad hoc heute, so doch im Laufe des Jahres 2016.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie lehnten einstimmig (14 Nein) die Aufnahme der Vorlage auf die Tagesordnung ab.

Herr Sohn brachte mit Nachdruck zum Ausdruck, dass die Behandlung einer Satzungsänderung auf jeden Fall zunächst im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen hat. Es könne nicht sein, dass weitere beteiligte Ausschüsse oder der Rat ohne Votum des Ausschusses empfehlen bzw. entscheiden.
Darüber bestand Einvernehmen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.



Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.04.2016

Herr Barrenbrügge vermisste die zugesagte Stellungnahme zu TOP 4.1 (s. Seite 15).

Herr Burkholz teilte mit, dass die Stellungnahme der Verwaltung für die heutige Sitzung nicht erfolgen konnte, da zur Klärung des rechtlichen Rahmens noch Kontakt zum Landesjugendamt aufgenommen werden musste. Das konnte erst in der vorigen Woche geschehen. Die Stellungnahme wird zeitnah vorgelegt.

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.04.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Vive Žene e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04464-16)

Frau Suhan stellte den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Auch Frau Schütte-Haermeyer dankte für den Vortrag. Sie habe sich bereits in persönlichen Gesprächen einen guten Einblick verschaffen können und begrüße die Anerkennung sehr.

Frau Vennhaus begrüßte den Verein herzlich im Kreis derjenigen, die in Dortmund etwas an der Situation der betroffenen Mädchen und jungen Frauen ändern wollen.
Sie wies darauf hin, dass das Diakonische Werk bereits zum 01.04.1992 eine derartige Mädchengruppe eingerichtet hat (für deutsche Mädchen, Mädchen mit Migrationshintergrund, aber auch UMF).

Frau Dr. Tautorat fand das Konzept sehr gut und überzeugend. Davon konnte sie sich bereits vor einigen Jahren überzeugen. Von daher werde sie der Vorlage zustimmen.

Herr Niermann berichtete, der Paritätische habe sich im Laufe der Aufnahmegespräche von der guten Qualität der Arbeit überzeugen können und würde eine Anerkennung sehr begrüßen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Vereins „Vive Žene e.V.“, mit Sitz in Dortmund, Dickhofskamp 4, 44227 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII




zu TOP 2.2
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

Frau Schneckenburger berichtete:
Die vorläufigen Inobhutnahmen sind mit Beginn des Jahres deutlich rückläufig (Jan. – 107 UMF, Febr. – 51 UMF, März – 37 UMF).
Das Jugendamt war zum Stichtag 31.01.2016 für 1.128 UMF nach dem Altverfahren zuständig. Diese Anzahl hat sich bis zum 31.03.2016 auf 944 reduziert und liegt deutlich über der derzeit geltenden Aufnahmequote von ca. 450.
Die vorläufigen Inobhutnahmen sind ebenfalls in 2016 zurückgegangen (Jan. - 197 UMF, Febr. – 51 UMF, März - 37 UMF).
Die Landesjugendämter sind derzeit nicht in der Lage, die Kostenerstattungen zeitnah abzuarbeiten. Mit einem zeitlichen Verzug in der Kostenerstattung von 12 – 18 Monaten ist zu rechnen.

Herr Sohn dankte Frau Schneckenburger für den Bericht.


zu TOP 2.3
4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04462-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Streetwork
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04013-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1,
Wie wird die Stellenausstattung in diesem Bereich bewertet (Sicht FBL – Mitarbeiter)?

Der Bereich Kinder- und Jugendförderung „Streetwork“ ist mit 1,5 Stellenanteilen und einer Unterstützungskraft (19,25 Std./Woche) besetzt. Der Bedarf an Streetworkleistungen ist höher, als die derzeitige Stellenkapazität. Die Situation wird durch die ständig steigenden Klientenzahlen und die Zunahmen von psychischen Auffälligkeiten der Klienten als problematisch empfunden. Sofern das Aufgabengebiet ausgeweitet werden soll, bedarf es einer politischen Entscheidung.

Zu Frage 2,
Gibt es Vergleichszahlen aus anderen Städten?

Generell ist es schwierig die Angebote/Projekte in anderen Städten untereinander zu vergleichen. Der Begriff „Streetwork“ ist inhaltlich nicht einheitlich belegt. Die Aufgaben, Zielgruppen und Projektformen sind zu unterschiedlich. Das Jugendamt plant eine interkommunale Umfrage zur Organisation und Ausstattung der Streetworkarbeit.
Neben den kommunalen Streetwork-Angeboten in Dortmund engagieren sich auch die
Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit zwei Kolleginnen und Kollegen sowie Off Road Kids für die Belange junger Menschen. Hinzu kommen in einzelnen Stadtbezirken, koordiniert durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Stadtbezirke, niederschwellige aufsuchende Angebote für Jugendliche.

Zu Frage 3,
Gibt es möglicherweise Kennzahlen aus kommunalen Vergleichsringen?

Vergleichbare Kennzahlen sind der Verwaltung nicht bekannt.

Zu Frage 4,
Liegen Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter*innen aus diesem Bereich vor?

Überlastungsanzeigen aus dem Bereich Streetwork liegen nicht vor.“


Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass es sich um eine Stellungnahme zu Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten handelt (nicht der CDU-Fraktion).

Frau Schütte-Haermeyer vermisste ein Gesamtkonzept aller Maßnahmen (aller Träger) im Rahmen von Streetwork. Um eine politische Entscheidung treffen zu können, sei ein Überblick darüber erforderlich, wer mit welcher Zielgruppe was macht und wo es Überschneidungen gibt.

Herr Spangenberg fragte nach, inwieweit es zu einer Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, AWO und Off-Road-Kids kommt (s. zu Frage 2).

Auch Frau Dr. Tautorat sah es als notwendig an, eine Gesamtübersicht über die vorhandenen Kapazitäten und die Bedarfe zu erhalten und Auskunft darüber, ob diese Bedarfe gesamtstädtisch von den unterschiedlichen Trägern gedeckt werden können.

Herr Burkholz führte aus, die Grundproblematik bestehe bereits in der Definition von Streetwork. Bei der Stellungnahme habe man sich an dem orientiert, was als klassische Streetwork im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit bezeichnet wird. Hinzu komme noch die sog. aufsuchende Sozialarbeit der unterschiedlichen Träger (ohne die enge Aufgaben- und Zielsetzung von Streetwork).
Wenn gewünscht würde, für den Bereich Nordstadt darzustellen, wer in welchem Feld arbeitet, mit welcher Zielgruppe und Zielsetzung, könne das gern aufgezeigt werden, allerdings nicht für die nächste Sitzung des Ausschusses.

Frau Dr. Tautorat würde auch noch die Größenordnung interessieren (um wie viele Jugendliche insgesamt handelt es sich, wie viele davon bedürfen der klassischen Streetwork oder eher der aufsuchenden Sozialarbeit).

Herr Gora schlug vor, einen Mitarbeiter des Jugendamtes einzuladen, der in dem Stadtteil die Arbeit koordiniert. Dieser könne dann berichten, wie komplex die Struktur des Einsatzes der dort Tätigen (auch der verbandlich eingesetzten Mitarbeiter) und die Bedarfssituation sind. Es gebe eine große Gruppe von Menschen mit unterschiedlichem Aufgabenspektrum, die auch auf ganz unterschiedlichen Ebenen zusammenarbeiten und in Netzwerken agieren.

Frau Vennhaus ergänzte den Vorschlag, dass auch die Zielgruppe der über 18-Jährigen (18 – 21 oder 25 Jahre) mit berücksichtigt werden sollte, die nach kürzester Zeit in der eigenen Wohnung obdachlos werden.

Herr Sohn fand beide Vorschläge nachvollziehbar.

Herr Burkholz sagte auf Nachfrage von Herrn Sohn zu, in einer der nächsten Sitzungen einen Mitarbeiter des Jugendamtes berichten zu lassen.



zu TOP 2.5
Situation der Dortmunder Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04112-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der CDU-Fraktion vom 18.03.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

zu 1.) In welcher Höhe fließen pro Jahr finanzielle Mittel in die städtischen Jugendfreizeitstätten zwecks Instandhaltungsmaßnahmen?

Die Höhe der jährlichen Aufwendungen nur für Instandhaltungsmaßnahmen in städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen ist abhängig von der jeweiligen Bedarfssituation, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen kann.
In den Jahren 2013 – 2015 wurden durchschnittlich ca. 100.000 € pro Jahr ausgegeben.

zu 2.) In welcher Höhe ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Sanierungsbedarf für die städtischen Jugendfreizeitstätten berücksichtigt?

Für die folgenden Jahre steht im Teilergebnisplan für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden der Kinder- und Jugendförderung jährlich ein Budget in Höhe von 344.244 € zur Verfügung.

zu 3.) Welcher weitere Finanzbedarf ist für die Liegenschaften und Gebäude der städtischen Jugendfreizeitstätten darüber hinaus schon bekannt?

Weitere Bedarfe für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen in Jugendfreizeiteinrichtungen sind bei der städtischen Immobilienwirtschaft angemeldet. Die Höhe des Arbeitsbudgets für den Zeitraum 2016-2017 liegt bei 684.300 €. Eine Darstellung nach einzelnen Einrichtungen ist beigefügt (Anlage 1).

Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf für die Umsetzung/Herstellung der Barrierefreiheit in städtischen Jugendfreizeitstätten („Agentur barrierefrei NRW“). Planung und Kostenschätzung sind für diese Maßnahmen noch nicht erfolgt.“

Frau Schnittker zeigte sich empört darüber, dass mit der Wiedereinrichtung des Jugendtreffs Bövinghausen, über die fast 20 Jahre debattiert wird, erst 04/2017 begonnen werden soll. Sie werde alles daran setzen, dass eine vorzeitige Bearbeitung erfolgt, möglichst noch in 2016.

Auf Vorschlag von Frau Schnittker bzw. Herrn Sohn soll die Stellungnahme auch den beteiligten Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Frau Dr. Tautorat fand den Bericht sehr gut und sehr informativ.
Sie habe noch einige Fragen:
- S. 7 (2.1) - 7.901 gemeldete bulgarische und rumänische Staatsangehörige
Die weiter dargestellte Problemstellung vermittelt den Eindruck, es handelt sich hierbei ausschließlich um Sinti und Roma, ist dem so?

- S. 27 (Herausforderungen) – wachsende Zahl minderjähriger Mütter
Sind Fälle bekannt, in denen Mädchen durch Zwangsprostitution schwanger geworden sind?


Frau Schneckenburger teilte mit, dass in dem Bericht nach Staatsangehörigkeit unterschieden wurde. Zwar werde wahrgenommen, dass es in der Gruppe der Sinti und Roma einen besonderen Bedarf gebe, aber ob eine Differenzierung erfolge, müsse bei der Dortmunder Statistik erfragt werden.

Frau Averbeck ergänzte, dass es sich bei den minderjährigen Schwangeren um „rituell“ verheiratete Minderjährige handelt, die bei Hausbesuchen der Jugendhilfedienste und der Familienbegleiterinnen der freien Träger bekannt werden.

Herr Gora fand es für eine rechtliche Bewertung unerheblich, ob ein minderjähriges Mädchen verheiratet und sexuell ausgenutzt oder zur Prostitution gezwungen wird.
Wichtig sei aus seiner Sicht, dass die hier geltenden Gesetze angewandt werden, auch wenn sich das in dem ein oder anderen Kulturkreis anders darstellt.

Frau Vennhaus berichtete aus ihrer beruflichen Erfahrung, dass Kinder aufgenommen wurden, deren Mütter mit 12 Jahren zwangsverheiratet, über Jahre misshandelt und vergewaltigt wurden. Die Kinder seien wie ihre Mütter schwerstgeschädigt. Allein die Tatsache, dass das in dem jeweiligen Land üblich war oder ist, mache die Situation für die jungen Frauen und Kinder nicht besser.

Frau Dr. Tautorat verdeutlichte noch einmal ihr Anliegen.
Bei der absoluten Zahl von rd. 7.900 würde interessieren, wie viele Menschen – unterschieden nach der Herkunft - diese Hilfen in Anspruch nehmen, die klassischerweise für Sinti und Roma gewährt werden (sofern eine Auskunft möglich ist).
Die Frage nach dem evtl. Zusammenhang schwangeren Minderjährigen – Zwangsprostitution wurde vor dem Hintergrund des damaligen Straßenstrichs in der Nordstadt gestellt.

Herr Bahr zeigte sein Erstaunen darüber, dass - sofern er das richtig verstanden habe – man zwar versuche, die Situation der zwangsverheirateten minderjährigen Mädchen zu verbessern, aber den Zustand als solches toleriert.

Herr Sohn brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass dem nicht so sei und das aus seiner Sicht auch nicht geduldet werden sollte. Die Fragestellung sollte aber auch mit aufgenommen werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.

(Hinweis: Nach Mitteilung der Verwaltung handelt es sich bei den auf Seite 7 benannten 7.901 Menschen um alle in Dortmund gemeldeten rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Es erfolgt von Seiten des Einwohnermeldeamtes generell keine Registrierung von ethnischen Zugehörigkeiten.
Es gibt keine, der Verwaltung bekannten, Fälle von Zwangsprostitution minderjähriger schwangerer Mädchen. Die Fälle, in denen minderjährige Mädchen aus dem Kontext der EU2-Armutszuwanderung schwanger werden und Mütter sind, werden den Jugendhilfediensten über die Familienbegleiterinnen der freien Träger, die Sprechstunde für nicht krankenversicherte Schwangere und die Mitarbeiterinnen des Konzeptes Start mit Stolpern der Kinderklinik benannt. In jedem Einzelfall findet eine Kontaktaufnahme zu dem Mädchen statt. Es wird individuell entschieden, ob das Familiengericht eingeschaltet werden muss und welche Hilfemöglichkeiten angeboten werden können. Zurzeit wird an einem tagesstrukturierenden Angebot für minderjährige „verheiratete“ Mütter gearbeitet, das die systemischen Wechselwirkungen der familiären Bindungen dieser Kinder und Jugendlichen mit einbezieht.)

zu TOP 3.2
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04488-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… Frau Schneckenburger berichtete in der Ausschusssitzung am 13. April 2016, dass momentan nur noch 0-1 UMF / Tag nach Dortmund kommen würde. Betrachte man die Entwicklung seit Januar sei zu sehen, dass sich die Zahlen der UMFs hier monatlich fast halbiert haben.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wird es zu "Bündelungen" an einen kleinen Kreis von Trägern kommen, wenn die Quote zukünftig erreicht sein wird?

2. Wird es einen gesteuerten Prozess geben, der mit den Trägern abgestimmt ist und damit den Trägern auch Planungssicherheit für die Zukunft bietet?

3. Wird, nachdem mittelfristig die Überkapazitäten in Bezug der UMFs in Dortmund abgebaut sein werden, das Dortmunder Jugendamt mit den Trägern dahingehend zusammen beraten und steuern, dass in Dortmund keine weiteren UMFs aus anderen Kommunen untergebracht werden? Eine sinnvolle Integration kann bei einer geringeren Größenordnung besser gelingen und auch die städtische Infrastruktur wäre dann nicht so sehr überbelastet.

4. Mit welchen Fachstandards darf nach der Übergangsphase die Arbeit und Betreuung mit UMFs von den Trägern geleistet werden? Nach welchen Kriterien werden zukünftig UMF-Träger beauftragt, welche Voraussetzungen sind trägerseitig zu erfüllen?

5. Sollen weiterhin GmbHs statt anerkannter Träger nach §75 KHJG bei der UMF-Betreuung zum Zuge kommen, oder war dieses nur in den Notzeiten des großen Andrangs angedacht?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 15.06.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.

Herr Sohn teilte mit, nach Rücksprache mit den Mitgliedern bestehe nach wie vor Interesse daran, über den Ausschuss betreffende Themen aus den Sitzungen der Bezirksvertretungen informiert zu werden.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen/Termine hin:

- Urteil Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 04.02.2016
(wurde den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen übersandt)


- Ratsvorlage Drucksache Nr.: 04104-16
„Mehraufwendungen/Mehrzahlungen, die der Stadtkämmerer gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat“
Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die o. a. Vorlage in der Ratssitzung am 28.04.16 behandelt wurde. Darin wurde beispielsweise die Einrichtung eines Frauen- und Kindertreffs in der Mallinckrodtstraße aufgeführt. Eine Information des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sei nicht erfolgt. Er bat darum, die Vorlage wenigstens im Nachgang dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen und zukünftig verwaltungsseitig dafür Sorge zu tragen, dass der Ausschuss bei derartigen Sachverhalten, die das Jugendamt berühren, ohne gesonderte Aufforderung einbezogen wird.
Darüber bestand Einvernehmen im Ausschuss.

- Einladung zum stadtweiten Jugendforum am 09.06.2016
(wurde vor der Sitzung verteilt)
Herr Sohn bat nachdrücklich darum, zukünftig – wie vereinbart – in die Terminabsprache einbezogen zu werden.

- übersandt wurde
=> Selbsthilfe-Forum, 1. Halbjahr 2016, Paritätische


Abschließend wünschte Herr Sohn allen Anwesenden schöne Pfingsttage.





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17:25 Uhr.




Sohn Gora Lieberknecht
Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: 2016-05-10_Präsentation Jugendhilfeträger.pdf)