Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 16.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:17 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten) i.V.f. RM Dr. Petra Tautorat

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)


3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
. Harald Landskröner


Monika Bornemann
Daniel Binder

Özgür Karadag 2/Dez-StadtCon

Cornelia Irle StA 1
Jürgen Skaliks 57/FABIDO


4. Gäste

Frau Roos Diakonisches Werk
Frau Franik Diakonisches Werk
Herr Balewski Ring Pol. Jugend




5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

RM Thomas Bahr (CDU)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 16.09.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.08.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02016-15-E1)

2.3 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015 bereitgestellt)

2.4 Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00320-15-E1)

2.5 Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E2)

2.6 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße, Dortmund Huckarde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01816-15)

2.7 Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01925-15-E2)


2.8 Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01950-15-E2)

2.9 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01870-15)

2.10 Konzeption "Familienzentrum Kulturbrücke"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02310-15)

2.11 Entzug der elterlichen Sorge/ Inobhutnahme
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01956-15-E2)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Vorstellung des Projektes "SeelenPflaster"
- mdl. Bericht Diakonisches Werk -

3.2 Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02353-15)

3.3 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015 bereitgestellt)

3.4 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

3.5 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

3.6 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Betriebskindergärten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02370-15)

4.2 Zulassung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die
Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02373-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Brandt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage zu TOP 2.3 „Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund“, Drucksache Nr.: 01914-15, zurückgezogen hat.

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den gesamten TOP 3 Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche vorzuziehen und nach TOP 2.2 zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.08.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.08.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
-mündlicher Bericht-

Frau Schneckenburger wies noch einmal darauf hin, dass Dortmund seit 2 Wochen zentrale Drehscheibe ist für die Züge, die aus Ungarn ankommen, und das Dietrich-Keuning-Haus dabei eine tragende Rolle übernimmt. Die meisten dieser Jugendlichen reisen in Familienverbänden. Es erhöht sich jedoch die Gesamtzahl der Flüchtlinge, die nach NRW kommen. Das Jugendamt hatte 670 Inobhutnahmen in 2015 (Stand 15.09.2015). Es finden Altersfeststellungen in der EAE in drei Schichten statt, es kommt trotzdem immer wieder vor, dass die Verweildauer in der Erstaufnahme mehr als einen Tag beträgt. Das Jugendamt betreibt laufend in Kooperation mit den freien Trägern den Ausbau von Angeboten an Wohnungen und angemieteten Pensionen (auch im Rheinland und der Eifel). Die Situation ist im gesamten Land angespannt. Das oberste Ziel ist, Jugendobdachlosigkeit zu vermeiden.


zu TOP 2.2
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02016-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Welches Stadtamt ist für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig?

Für die Betreuung und Unterbringung ist das Jugendamt der Stadt Dortmund zuständig.


2. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge treffen täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE Dormund ein? Bitte die Zahlen von EHC angeben.

Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da es unterschiedliche Erfassungen des Betreibers European Homecare (EAC) und des Jugendamtes gibt, die erklärt werden müssen.
In der EAE Hacheney ankommende Personen, die angeben, minderjährig zu sein, werden derzeit von European Homecare (EHC) aufgenommen und anschließend von der Zentralen Ausländerbehörde registriert. Eine Auflistung der entsprechenden Personen wird dem Jugendamt jeweils mittags zur Verfügung gestellt, damit am Folgetag das vorgesehene Alterseinschätzungsverfahren mit anschließender Entscheidung über eine Inobhutnahme durchgeführt werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der jeweiligen Liste kommen weitere Personen in der EAE an, die behaupten minderjährig zu sein, welche am Folgetag jedoch noch nicht die Alterseinschätzung durchlaufen können. Durch diesen Zeitversatz zwischen Ankunft in der EAE und der Durchführung von Alterseinschätzungsverfahren kommt es zu einer Zahlendifferenz. Die Zahl, die der EHC mitteilt, wird somit immer deutlich höher sein als die Zahl der tatsächlichen UMF, die das Jugendamt ermittelt.

An einer Optimierung des Verfahrensstruktur wird zurzeit gearbeitet. Für die Zeit vom 01.06.2015 bis 25.08.2015 können die Zahlen nicht valide benannt werden.
Gemäß den, dem Jugendamt vorliegenden, Zahlen des EHC trafen im Juni täglich zwischen 12 und 15 Personen in der EAE ein, die angaben, minderjährig zu sein. Seit Juni 2015 werden stark steigende Zahlen mit bis zu 60 Personen in der Spitze am Tag registriert.
3. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge waren täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE untergebracht? Bitte die Zahlen von EHC angeben.

Es wird auf die Erläuterung zu den Zahlen in Frage 2 Bezug genommen. Die Zahlen des EHC liegen uns nicht vor.

Gemäß der Erfassung des Jugendamtes war die Anzahl der altersgeschätzten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die länger als eine Nacht in der EAE waren, bis Mitte Juni 2015 unter 5 Personen. Danach stieg die Zahl der tatsächlichen UMF’s in der EAE sukzessive an. Am 12.08.2015 befanden sich dort 78 altersgeschätzte UMF’e.

Durch kurzfristig geschaffene, zusätzliche Betreuungsangebote und eine Veränderung der Verfahrensabläufe hat sich die Zahl der UMF, die sich in der EAE aufhalten, deutlich reduziert.
Beispiele: Am 18.08.2015 wurden dort 2 Jugendliche in Obhut genommen, am 25.08.2015 waren es 7 Inobhutnahmen, am 25.08.2015 erfolgten 4 Inobhutnahmen.
4. Wie lange ist die derzeitige Aufenthaltsdauer der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE? Bitte um Tagesstatistik durch EHC größer gleich 5 Wochen, größer gleich 4 Wochen, größer gleich 3 Wochen, größer gleich 2 Wochen, größer gleich 1 Wochen und größer gleich 2 Tage.
Diese Daten wurden statistisch nicht erfasst.

Aufgrund des starken Zustroms an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seit Ende Juni 2015 ist es bis Mitte August 2015 schwierig gewesen, die in Obhut genommenen minderjährigen Flüchtlinge zeitnah innerhalb von zwei Tagen in einer Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen. Da auch andere Kommunen in ähnlicher Weise betroffen sind, gibt es derzeit kaum freie Jugendhilfeplätze. In über 300 Telefonaten von Mitarbeiterinnen/ -ern des Jugendamtes wurde deutschlandweit versucht, Unterbringungsplätze im Rahmen der Jugendhilfe zu akquirieren und dabei lediglich vier Plätze gefunden. Wenn Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen, verlassen die UMF noch am Tag der Altersfeststellung die EAE. Dies ist seit dem 15.08.15 der Fall und gilt solange, bis alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Plätze innerhalb und außerhalb Dortmunds belegt sind.


Prognostisch wird in den nächsten Wochen bei anhaltenden Zuströmen von
minderjährigen Flüchtlingen die Anzahl der in Einrichtungen der Jugendhilfe
unterzubringenden UMF die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze
übersteigen. Um die Jugendlichen unverzüglich nach ihrem Ankommen aus
der EAE herausnehmen zu können, ist Anfang September eine sofortige
Unterbringung am selben Tag nach der Altersfeststellung in einer neu
geschaffenen Übergangseinrichtung des Jugendamtes geplant (Betreiber ist die
AWO), von wo aus sie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden.
5. Wie viele städtische Mitarbeiter nehmen sich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzgl. Aufnahme, als auch Registrierung und Altersfeststellung derzeit täglich an?

Die Aufnahme und Registrierung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt durch das Ausländeramt, wo zwei Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter für die weitere Bearbeitung der UMF’s zuständig sind. Die Altersfeststellungen erfolgen durch das Jugendamt Dortmund ganztägig durch mindestens ein Team mit zwei Fachkräften. Seit Mitte August erfolgt die Einführung eines Schichtdienstes (Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr) einschließlich Samstagsarbeit in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr für das Team UMF im Jugendamt.

6. Wie viele pädagogische städtische Fachleute oder Mitarbeiter der freier Träger und der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten aktuell mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzw. welcher Betreuungsschlüssel wird praktiziert?

Die Betreuung erfolgt durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers (EHC).


7. Wie stellt sich das Jugendamt dazu, dass die gegen § 42 KJHG offensichtlich verstoßende, mehrtägige bzw. mehrwöchige Unterbringung ohne jedes pädagogische Konzept geduldet wurde.
Das Jugendamt war seit Mai 2015 auf eine Fallzahlsteigerung vorbereitet, nicht aber auf eine dramatische „Fallexplosion“. Eine Unterbringung von Jugendlichen in der EAE ist nicht im Interesse des Jugendamtes gewesen, sondern war der Not geschuldet, da trotz großer Bemühungen zeitnah keine Unterbringungsplätze im Rahmen der Jugendhilfe in Dortmund und der näheren Umgebung zur Verfügung standen. Die Alternative zu einer mehrtägigen EAE-Unterbringung wäre eine Obdachlosigkeit von Jugendlichen gewesen.

Ein „offensichtlicher Verstoß“ gegen den § 42 SGB VIII liegt nicht vor. Im Rahmen der Großen Umfrage UMF des Dt. Bundestages, DS 18/2999 vom 15.10.2014, wird unter der Antwort auf Frage 83 „Hält die Bundesregierung die Unterbringung von Minderjährigen in Erstaufnahmeeinrichtungen für kindgerecht bzw. dem Kindeswohl entsprechend“? auf die Situation eingegangen. „Im Rahmen der Inobhutnahme nach
§ 42 Abs. 1, Nr.3 SGB VIII ist das Jugendamt für die Entscheidung über die im Einzelfall geeignete Unterbringung zuständig. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Jugendamtes, dass das Kindeswohl zu berücksichtigen hat.“

Eine Kindeswohlgefährdung lag für die UMF in der EAE zu keinem Zeitpunkt vor. Eine pädagogische Betreuung durch den Betreiber war sichergestellt und wurde aufgestockt. Zusätzlich wurden aufgrund der gestiegenen UMF-Zahlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger (VDMO und African Tide) und des Jugendamtes, Kinder- und Jugendförderung eingesetzt.
8. Warum lässt das Jugendamt die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bedeutend länger verweilen als die regulären Flüchtlinge?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Wie lange dauert derzeit das Altersfeststellungsverfahren eines vermeintlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings?

Das Altersfeststellungsverfahren anhand der vorgegebenen Standards dauert ca. 60 Minuten insgesamt, wovon das Interview in der EAE den größten Raum einnimmt. Es sind Vor- und Nacharbeiten im Jugendamt zu leisten. Das Interview wird gemeinsam mit einem Dolmetscher geführt.

10. Wann ist mit dem Auszug der letzten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Überkapazitäten) aus der EAE Dortmund zu rechnen?

Der Auszug der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist ab dem 15.08.2015 erfolgt. Es wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

11. Ist der Kontakt zu allen Dortmunder öffentlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zwecks Unterbringungsmöglichkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hergestellt worden?

Ja, es besteht sowohl telefonisch, persönlich und per E-Mail laufend Kontakt, ein wöchentlicher Jour-Fixe Termin ist eingerichtet. Die Dortmunder Träger melden alle freien Plätze umgehend an das Jugendamt.


12. Ist auch der Kontakt zu anderweitigen Jugendhilfeträgern, die bis dato noch nicht mit dem Dortmunder Jugendamt zusammengearbeitet haben erfolgt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Es wurden Kontakte zu neu hinzugekommenen Jugendhilfeträgern aufgenommen. Auch auswärtige Jugendhilfeträger wurden kontaktiert. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes hat ca. 300 Träger im gesamten Bundesgebiet angerufen, so dass Plätze z.B. in folgenden Einrichtungen belegt werden konnten:

Schifferkinderheim Nikolausburg Duisburg
Caritas Lohne
CJD Niedersachsen
Vinzenzwerk Handorf

Zusätzlich wird der Träger Bethel ab dem 15.09.15 eine neue Einrichtung in Breckerfeld eröffnen und für Dortmunder UMF 20 Plätze zur Verfügung stellen. Das SOS Kinderdorf in Lüdenscheid hat sich ebenfalls der Problematik angenommen und wird 9 Plätze ab 01.09.2015 anbieten.
13. Ist es vorgesehen auch Mitarbeiter anderen Jugendamtsabteilungen, z.B. aus den Jugendfreizeitstätten, als auch aus dem Sozialamt für die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einzusetzen?
Im Bereich UMF werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fallverantwortlich Vorgänge bearbeitet, es handelt sich hierbei nicht um sozialpädagogische Betreuung. Entsprechende fachliche Kompetenzen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der erzieherischen Einzelhilfen bereits jetzt tätig sind, allerdings ist auch hier die Personaldecke sehr gering.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Abteilungen des Jugendamtes werden im Rahmen unterstützender Tätigkeiten eingebunden.

14. Können nicht auch teilweise Jugendfreizeitstätten oder andere Jugendamtseinrichtungen (DKK, FHH) als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge temporär genutzt werden?

Es war zunächst Ziel des Jugendamtes, die jungen Menschen gemäß den Standards des § 45 SGB VIII unterzubringen. Eine Unterbringung unterhalb der Standards für eine Betriebserlaubnis gefährdet eine Kostenerstattung durch das Land. Im Rahmen der aktuellen Situation werden in Absprache mit dem Landesjugendamt Notunterkünfte geschaffen z.B. in Pensionen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Nutzung von Jugendfreizeitstätten und anderer Jugendamtseinrichtungen überprüft. In jedem Fall müssen die baulichen Voraussetzungen wie beispielsweise Sanitärbereiche für eine angemessene Unterbringung von UMF vorhanden sein.

15. Welche Handlungsstrategie hat das Jugendamt Dortmund entwickelt, die bis Ende des Jahres und darüber hinaus weiter zunehmende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zukünftig aufzufangen und unterzubringen?
Es ist geplant, in den kommenden Wochen zusätzliche Unterbringungsplätze im Rahmen der Jugendhilfe aufzubauen. Es wird geplant, Anfang September 2015 eine Übergangseinrichtung für UMF in Betrieb zu nehmen, wohin sie nach der Alterfeststellung noch am selben Tag wechseln. Von dort werden sie in eine Jugendhilfeeinrichtung übergeleitet. Ein entsprechendes pädagogisches Gesamtkonzept, das auch Aussagen zu Standards wie Clearing und Beschulung enthält, wird zurzeit erarbeitet.
16. Muss es nicht denkbar und praktikabel sein, dass aufgrund der besonderen Umstände auch andere Inobhutnahmeverfahren praktiziert werden, bspw. auch in Einrichtungen untergebracht wird, die sich erst noch in die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einarbeiten müssen und deren Konzept noch erarbeitet wird?

Es ist denkbar und praktikabel junge Menschen unterhalb der Standards unterzubringen. Es wird Bezug genommen auf Frage 14. Das Jugendamt baut laufend neue Unterbringungsplätze auf. Gleichzeitig wurde das Altersfeststellungsverfahren in der EAE personell verstärkt. Die Ausbaugeschwindigkeit von Unterbringungskapazitäten wird beschränkt durch die Leistungsfähigkeit des Fachkräftemarktes und des Immobilienmarktes.“


Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge nach der nicht eindeutig beantworteten Frage 2 und den nicht statistisch erfassten Daten der Verweildauer zu Frage 4 erläuterte Herr Burkholz, dass man es bei der EAE mit drei Zahlen zu tun hat: Die erste Zahl ist die des Betreibers, der die ankommenden Jugendlichen erfasst, die behaupten, minderjährig zu sein; die zweite Zahl ist die offizielle Registrierung durch das Ordnungsamt; die dritte Zahl ist die derjenigen, die wirklich in der Altersfeststellung ankommen. Für das Jugendamt sind die Zahlen entscheidend, die selbst erhoben wurden. Das sind die ( alterseingeschätzte, in Obhut genommene, weitergeleitete und über 18 Jährige). Diese Zahlen kann das Jugendamt wochenscharf zur Verfügung stellen.
Aufgrund der hohen Zunahme von Flüchtlingen konnten vor ca. 4 Wochen erstmals die in der EAE verbleibenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht zeitnah in Einrichtungen untergebracht werden. Diese Verweildauer wurde nicht erfasst. Durch das Schaffen neuer Kapazitäten wurde erreicht, dass die Jugendlichen nach einem Tag in Obhut genommen werden konnten.


Frau Schneckenburger ergänzte dazu, dass die derzeitige Situation, so nicht planbar und auch so nicht in Verwaltungs- und Verfahrenvorschriften anzugehen ist.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Vorstellung des Projektes "SeelenPflaster"
-mündlicher Bericht-

Herr Sohn gab vor der Vorstellung des Projektes „SeelenPflaster“ noch folgenden Hinweis:

Im April 2014 wurde das im Jahr 2008 gegründete Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ (KAP-DO) im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgestellt. Die Geschäftsführung des Netzwerkes haben das Gesundheitsamt und das Jugendamt. Dem Netzwerk gehören neben den Dortmunder psychiatrischen Kliniken 18 Träger an, die unterschiedlichen Hilfen für Familien mit psychisch kranken Eltern entwickelt haben. In den vergangen vier Jahren wurden vier neue Angebote im Rahmen des Netzwerkes von Seiten des Kinderschutzzentrums, des Kinderschutzbundes und des Diakonischen Werkes Dortmund und Lünen geschaffen. Eines dieser Angebote, das Projekt „Seelenpflaster“ des Diakonischen Werkes, wird heute vorgestellt.

Anschließend begrüßte Herr Sohn Frau Roos und Frau Franik und bat sie, ihr Projekt vorzustellen (die Power-Point-Präsentation liegt dem Protokoll bei).

Herr Sohn bedankte sich für den Vortrag und wünschte weiter viel Erfolg.


zu TOP 3.2
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 1014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02353-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Herr Sohn begrüßte Frau Irle als Berichterstatterin zu dem Handlungskonzept.

Frau Irle erläuterte, dass es wichtig ist, Kinder schon im Schulalter an das Thema „Europa“ heranzuführen. In diesem Zusammenhang gibt es viele Austauschprogramme, z.B. Erasmus+ für die Förderung von Jugendaustausch und beruflicher Bildung. Des Weiteren gibt es den Europäischen Freiwilligendienst, der für 18- bis 30Jährige ein einjähriges Berufsjahr im Ausland über die Auslandsgesellschaft organisiert. Bei den Dortmunder Hochschultagen informiert die Stadt regelmäßig Jugendliche zwischen Schule und Uni über die Möglichkeiten von Praktika und Au Pair.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept „Perspektive Europa“.


zu TOP 3.4
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.09.2015 vor:

„Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.

Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:

Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die Individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine vorzubereiten.

Standardisierung von Beteiligungsverfahren:
Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der Behindertenselbsthilfe bei.

Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.

Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:
1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang
2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.
3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV
Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität und somit Teilhabe beitragen.
4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen
In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.

Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und „:Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015 bereitgestellt)
(Drucksache Nr.: 01914-15)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 2.4
Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00320-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… konkret stellte die CDU-Fraktion die Frage, inwieweit es möglich ist, dass die Außenflächen der städtischen Kindergärten von FABIDO, nach Ende der Öffnungszeiten und am Wochenende, der Öffentlichkeit, insbesondere Eltern mit Kleinkindern, zugänglich gemacht werden können. Weiterhin wurde in dem Antrag angeregt, die Betreuung in Anlehnung an das Dortmunder Spielplatzpatenkonzept zu realisieren.

Hierzu ist seitens FABIDO festzustellen, dass die Außengelände der städtischen Kindergärten nach den Öffnungszeiten der Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden könnten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wäre es jedoch unabdingbar, dass FABIDO dafür Sorge trägt, dass das Außengelände des jeweiligen Kindergarten, nach der Nutzung durch die Öffentlichkeit wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand in den lfd. Betrieb geht. So wäre insbesondere sicherzustellen, dass das Gelände sauber ist und die Spielgeräte auf dem Außengelände verkehrssicher sind.

Weiterhin sollte eine entsprechende Nachfrage bzw. Bedarf an zusätzlichen Spielflächen gegeben sein, so dass zunächst nur Kindergärten ihre Außengelände öffnen, in deren Nähe sich kein öffentlicher Spielplatz befindet.

Zur Prüfung einer grundsätzlichen Öffnung der Außengelände von FABIDO durch einen Beschluss des Betriebssauschusses und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird vorgeschlagen, die vorgenannten Punkte in einer Pilotphase so auszugestalten und zu prüfen, dass sie auf alle Einrichtungen von FABIDO übertragbar wäre.

Eine Pilotphase könnte sich wie folgt darstellen:
- Gemeinsam mit dem Rechtsamt würden die haftungsrechtlichen Fragestellung aufgearbeitet.
- Zunächst würden in Abstimmung mit 51/6-2 Büro für Kinderinteressen regional verteilt vier Kindergärten ausgewählt, in deren Nähe keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
- Die ausgewählten Kindergärten müssten ein hinreichend großes Außengelände haben und Spielgeräte für Kinder unter und über drei Jahre besitzen.
- Das Landesjugendamt und das Liegenschaftsamt würden über die Pilotphase informiert.
- In Abstimmung mit der städt. Immobilienwirtschaft würde geklärt, wie eine Reinigung, insbesondere nach einem Wochenende, sichergestellt werden kann. Erfahrungen aus dem Dortmunder Norden, wo dies bereits bei besonders belasteten Einrichtungen von FABIDO entsprechend umgesetzt wurde, würden dazu herangezogen.
- In Abstimmung mit dem Tiefbauamt würde geklärt, wie sich eine intensivere und häufigere Spielgeräteüberprüfung für diese Kindergärten realisieren ließe.
- In Abstimmung mit 51/6-2 würde das Betreuersystem ‚Dortmunder Spielplatzpaten‘ auf FABIDO übertragen, ausgeweitet und ggf. den rechtlichen Anforderungen entsprech­end angepasst.
- Für die vier ausgewählten Kindergärten würden Spielplatzpaten/innen ausgesucht und benannt.
- Die Laufzeit der Pilotphase wäre zunächst auf 12 Monate begrenzt.

Nach Abschluss der Pilotphase und Auswertung der gemachten Erfahrungswerte ist ggf. ein Konzept zu erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Öffnung der Außenflächen der Kindertagesstätten konkret bei FABIDO umgesetzt wird, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Die Kosten im Rahmen des Pilotprojektes (z.B. Reinigungskosten, zusätzliche Spielgeräteüberprüfung, etc.) könnten von FABIDO getragen werden.

Das Konzept und die Auswertung müsste dem Betriebssauschuss von FABIDO und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Entscheidung vorgelegt werden.“


Herr Barrenbrügge lobte die Ausführungen, da sie Optionen aufzeigen, wie eine Umsetzung unter Vorbehalt im kleinen Kreis möglich wäre. Er stellte für die CDU-Fraktion den Antrag, dieses Angebot mit Pilotphasenprojekt zum Antrag zu erheben und dieses, wie die Verwaltung vorgeschlagen hat, im genannten Zeitkorridor auszuprobieren.

Frau Schütte-Haermeyer unterstützte die Erhebung zum Antrag und fand es gut, das auszuprobieren.

Herr Skaliks begrüßte den Antrag. FABIDO würde bei Beschluss vier Einrichtungen auswählen, bei denen Bedarf besteht. Sobald FABIDO in dem Projekt konkreter ist, würden sie es im AKJF und im Betriebsausschuss FABIDO noch einmal vorstellen.


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschlossen einstimmig:

Die Pilotphase soll sich wie folgt darstellen:
- Gemeinsam mit dem Rechtsamt werden die haftungsrechtlichen Fragestellungen aufgearbeitet.
- Zunächst werden in Abstimmung mit 51/6-2 Büro für Kinderinteressen regional verteilt vier Kindergärten ausgewählt, in deren Nähe keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
- Die ausgewählten Kindergärten müssen ein hinreichend großes Außengelände haben und Spielgeräte für Kinder unter und über drei Jahre besitzen.
- Das Landesjugendamt und das Liegenschaftsamt werden über die Pilotphase informiert.
- In Abstimmung mit der städt. Immobilienwirtschaft wird geklärt, wie eine Reinigung, insbesondere nach einem Wochenende, sichergestellt werden kann. Erfahrungen aus dem Dortmunder Norden, wo dies bereits bei besonders belasteten Einrichtungen von FABIDO entsprechend umgesetzt wurde, werden dazu herangezogen.
- In Abstimmung mit dem Tiefbauamt wird geklärt, wie sich eine intensivere und häufigere Spielgeräteüberprüfung für diese Kindergärten realisieren läßt.
- In Abstimmung mit 51/6-2 wird das Betreuersystem ‚Dortmunder Spielplatzpaten‘ auf FABIDO übertragen, ausgeweitet und ggf. den rechtlichen Anforderungen entsprech­end angepasst.
- Für die vier ausgewählten Kindergärten werden Spielplatzpaten/innen ausgesucht und benannt.
- Die Laufzeit der Pilotphase wird zunächst auf 12 Monate begrenzt.

Nach Abschluss der Pilotphase und Auswertung der gemachten Erfahrungswerte ist ggf. ein Konzept zu erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Öffnung der Außenflächen der Kindertagesstätten konkret bei FABIDO umgesetzt wird, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Die Kosten im Rahmen des Pilotprojektes (z.B. Reinigungskosten, zusätzliche Spielgeräteüberprüfung, etc.) könnten von FABIDO getragen werden.

Das Konzept und die Auswertung müsste dem Betriebssauschuss von FABIDO und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Entscheidung vorgelegt werden.“

Der Ausschuss kam überein, diese Stellungnahme auch dem Betriebsausschuss FABIDO weiterzuleiten.




zu TOP 2.5
Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Nachgang der Sitzung des AKJF vom 03.06.2015 beantworte ich zum Tagesordnungspunkt „Entwicklung der OGS in Dortmund“ (DS Nr.: 00998-15) die Nachfragen von Frau Opitz wie folgt:

Wie sieht es aus mit der Barrierefreiheit der OGS-Einrichtungen in Schulen ohne Kinder mit Behinderungen bzw. Schulen, in denen Kinder bereits inklusiv beschult werden?

Die Dortmunder Schulgebäude sind seit ca. 1900 bis heute zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten
bzw. Bauepochen errichtet worden und entsprechen den jeweils gültigen baurechtlichen Anforderungen und Standards. Daher konnte das an die Gutenberg Grundschule 2012 übergebene OGS Gebäude in Solitärbauweise den geltenden Anforderungen entsprechend barrierefrei errichtet werden. Auch das für die Kirchhörder Grundschule geplante OGS Gebäude (Fertigstellung 2017) wird diese Vorgaben erfüllen. Ebenso der für die Höchstener Grundschule geplante Schulneubau inklusive OGS Räume. Standardmäßig werden alle Neu- und Erweiterungsmaßnahmen im Schulbereich mit der Behindertenbeauftragten und Geschäftsführerin des behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens erörtert und abgestimmt.

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07.05.2015 (Drucksache Nr.: 00549-15) werden folgende Grundschulen barrierefrei hergerichtet: Erich-Kästner-Grundschule, Elisabeth- Grundschule, Landgrafen Grundschule, Eichwald Grundschule, Hangeney Grundschule, Hansa Grundschule.

Wie viele Kinder mit Behinderung nutzen die OGS?

Zu Kindern mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX können vom Familien-Projekt keine Ausführungen gemacht werden. Im Rahmen der Beantragung von Finanzmitteln für den Offenen Ganztag unterscheidet die Bezirksregierung Arnsberg nach Schülerinnen und Schülern ohne bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen sowie Schülerinnen und Schüler in Förderschulen im Primarbereich.

Im Schuljahr 2014/2015 wurden für insgesamt 8898 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Grundschulen, davon 595 mit sonderpädagogischem Förderbedarf und 402 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im Primarbereich eine Landeszuweisung für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich beantragt.

Für das Schuljahr 2015/2016 sind für insgesamt 9180 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, davon 789 mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie 320 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im Primarbereich eine Landeszuwendung beantragt.

Können Kinder mit Behinderung nur mit einem Schulbegleiter teilnehmen? Wenn ja, wie wird der Schulbegleiter finanziert?
Können Kinder mit Behinderung ohne Schulbegleiter an der OGS teilnehmen?

Alle Schülerinnen und Schüler, die einen OGS-Platz haben, können grundsätzlich, unabhängig von einer vorliegenden Behinderung, an der OGS teilnehmen. Sollte diese Teilnahme ohne einen Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin nicht möglich sein, so begleitet dieser den Schüler bzw. die Schülerin oder die Schülerinnen und Schüler in der OGS.

Der Rat der Stadt Dortmund hat als freiwillige Leistung pro Jahr eine Summe von 200.000 € zur Finanzierung dieser Begleitungen speziell für den OGS-Bereich zur Verfügung gestellt.

Wenn ja: Wie ist der Betreuungsschlüssel in der OGS und verändert er sich wenn Kinder mit Behinderung daran teilnehmen? Wer sichert/kontrolliert die Qualifikation des Personals?

In der o. g. Vorlage (DS Nr.: 00998-15) ist unter „Personal im Offenen Ganztag“, Seite 7, bereits darauf hingewiesen worden, dass die Kinder sich an ihren Interessen und nicht an Gruppen orientieren. Allein der Betreuungsbedarf des Kindes ist Gradmesser für den individuellen Betreuungsaufwand. Einen festgelegten Betreuungsschlüssel gibt es daher nicht. Schule und Träger stimmen sich im Rahmen des individuellen Förderplans, der für jedes Kind zu erstellen ist, über den sonderpädagogischen Förderbedarf ab.

Für die Einstellung, Qualifikation und Fortbildung des Personals sind allein die Träger verantwortlich. Ergänzend dazu wurden in den vergangenen Jahren Fachtage zu verschiedenen Förderschwerpunkten im Kontext zur Inklusion von Schule, Träger und Familien-Projekt gemeinsam durchgeführt.

Wie viele Kinder mit Behinderung wurden/werden abgelehnt?

Für die Bedarfsermittlung und die Beantragung der Plätze am jeweiligen Schulstandort sind allein die entsprechenden Vorgaben des Landes NRW (Kinder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, Kinder mit förmlich fest gestelltem Förderbedarf, Kinder ohne förmlich festgestellten Förderbedarf) ausschlaggebend. Dementsprechend werden nur diese Zahlen von den Schulen erhoben. Über die Aufnahme bzw. Ablehnung in die OGS entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem Träger. Hierzu liegen dem Familien-Projekt keine Zahlen vor.

Warum werden sie abgelehnt?

Dem Familien-Projekt sind keine Ablehnungsgründe bekannt.

Als Kriterium für die Vergabe eines Ganztagsplatzes sollten auch Kinder mit Behinderung aufgeführt werden.

Bislang werden für die Aufnahme von Kindern mit Behinderung in die OGS die bestehenden Kriterien angewandt (Berufstätigkeit beider Eltern bzw. berufstätig Alleinerziehende, Geschwisterkinder, Schulwechsel mit OGS-Platz oder sozialpädagogische Gründe).
Ob ein Kind mit Behinderung in der OGS betreut werden kann, ist eine Einzelfallentscheidung. Diese hängt sowohl von den räumlichen Gegebenheiten (Barrierefreiheit) als auch von Art und Umfang der erforderlichen Förderung und Begleitung ab.

Die Anregung von Frau Opitz, Kinder mit Behinderungen auch in der Kriterienliste für die Platzvergabe im Offenen Ganztag zu berücksichtigen, bringt das Familien-Projekt in die Trägerrunde am 29.09.2015 ein, um diese Frage mit allen Beteiligten zu erörtern.“

Frau Beckmann bedankte sich für die Ausführungen, bat jedoch noch um die Beantwortung der Frage ob es noch zu Ablehnungen der Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten kommt, obwohl es Schulbegleiter gibt. Sie bittet die Verwaltung darum, in der Trägerrunde nachzuhören, wie es im Jahr 2015 war. Es wäre von Interesse zu erfahren, ob sich die Situation verbessert hat.

Herr Barrenbrügge bat darum, diese Beantwortung auch dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen.

Frau Schütte-Haermeyer bat im Hinblick auf die Förderung von 200.000,00 € um einen Erfahrungsbericht, wie es in der OGS läuft, seit die Mittel eingesetzt wurden.

Herr Burkholz sagte die schriftliche Beantwortung zur nächsten oder übernächsten Sitzung zu.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße, Dortmund Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01816-15)

Herr Binder erklärte auf Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer, dass bei allen neuen Spielplätzen Bodengutachten in Auftrag gegeben werden. Bei diesem Gelände gab es einen leichten Befund, der dazu führte, dass Teile des Bodens ausgetauscht werden mussten, was die erhöhten Kosten erklärt. Die Grabesperre wird als Sicherheitsmaßnahme bei leichtem Befund immer ausgesprochen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 09.04.2014, Drucksache Nr. 11854-14, den Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße mit einem erhöhten Gesamtinvestitionsvolumen von 153.105,57 Euro.


zu TOP 2.7
Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01925-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 04.08.2015 wird wie folgt beantwortet:

1. Haben Tagesmütter mit dem Kooperationspartner FABIDO kostenlosen Eintritt in Zoo, Westfalenpark und/oder ähnliche städtische Einrichtungen?

Der städtische Träger FABIDO hat im Jahr 2014 in eigener Verantwortung mit dem Westfalenpark und dem ZOO Dortmund jeweils eine Pauschalvereinbarung zum freien Eintritt für Kinder in den Kindertageseinrichtungen bzw. Kinder von Tagespflegepersonen abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt nur für die Wochentage, Samstag, Sonntag und die Feiertage sind ausgeschlossen. FABIDO zahlt hierfür jährlich eine pauschale Vergütung an den Westfalenpark bzw. den ZOO Dortmund.

2. Falls ja, haben Tagesmütter mit anderen Kooperationspartnern gleiche oder ähnliche Vergünstigungen? Falls ja, welche?

Dem Jugendamt sind keine entsprechenden Pauschalvereinbarungen anderer Träger bekannt.

3. Ist es korrekt, dass in den städtischen Kitas Eltern auch ohne Beschäftigungsnachweise, über den 35 Stunden Rechtsanspruch hinaus, mehr Stunden buchen können, während bei den Personen in der Kindertagespflege über jede Stunde die über den Rechtsanspruch hinausgeht ein Nachweis erfolgen muss?

§ 24 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch – (SGB VIII) regelt die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach dem individuellen Bedarf. Dieser individuelle Bedarf kann in der Berufstätigkeit bzw. beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Eltern und in dem besonderen sozialpädagogischen Bedarf des Kindes liegen. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens erfolgt die Platzvergabe in allen Dortmunder Kindertageseinrichtungen.

In Anlehnung dieser gesetzlichen Regelung hat die FABIDO-Geschäftsführung Aufnahmekriterien für ihre Einrichtungen festgelegt, damit die Platzvergabe in FABIDO Einrichtungen nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Die Überwachung der Anwendung der FABIDO Aufnahmekriterien obliegt den Bezirksleitungen von FABIDO im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht. Insoweit ist sichergestellt, dass der jeweilige Betreuungsbedarf tatsächlich vorhanden ist.

Die nachfolgenden Aufnahmekriterien des Trägers FABIDO sind angelehnt an die Ausführungen des § 24 SGB VIII:

a) Aufnahme von Kindern unter 3 Jahre


Grundsätzlich ist die persönliche Situation und somit der Betreuungsbedarf des angemeldeten
Kindes mit dem Betreuungsangebot der Einrichtung abzustimmen, fachlich zu
überprüfen und zu berücksichtigen.

Hierbei sind folgende Kriterien in der Reihenfolge der Aufzählung anzuwenden:
I. Allein lebende Elternteile, erwerbstätig, in Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen
nach dem SGB II
II. Zusammen lebende Elternteile und beide sind entweder: erwerbstätig, in
Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen nach dem SGB II
III. Allein lebend mit Kind und arbeits-oder beschäftigungssuchend
IV. Ein Elternteil: erwerbstätig, in Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen nach
dem SGB II und ein Elternteil arbeits-oder beschäftigungssuchend
V. Zusammen lebende Elternteile und beide arbeits-oder beschäftigungssuchend
VI. Zusammen lebende Elternteile und ein Elternteil arbeits-oder beschäftigungssuchend,
ein Elternteil nicht erwerbsfähig
VII. Allein lebend: zu Hause und nicht erwerbsfähig
VIII. Beide Elternteile zu Hause und nicht erwerbsfähig

Bei allen Kriterien sind 2jährige Kinder bei der Platzvergabe zu bevorzugen, soweit sich
das Elternteil nicht in Ausbildung oder Schule befindet.

b) Aufnahme von Kinder über 3 Jahre
Grundsätzlich ist die persönliche Situation und somit der Betreuungsbedarf des angemeldeten
Kindes mit dem Betreuungsangebot der Einrichtung abzustimmen, fachlich zu
überprüfen und zu berücksichtigen.

Hierbei sind folgende Lebenssituationen auf Grundlage einer Einzelfallbeurteilung zu
beachten:
· Nach Dortmund zugezogene Kinder
· Der Wechsel der Tageseinrichtungen für Kinder bei einem Umzug innerhalb von
· Dortmund
· Erwerbstätigkeit der Eltern
· Arbeits- oder beschäftigungssuchende Eltern
· Allein lebende mit Kind/Kindern
· Familien mit drei und mehr Kindern
· Dauer der Anmeldezeit
Bei der Platzvergabe kann hiervon abweichend verfahren werden, wenn ein besonderer
Erziehungsbedarf durch den Jugendhilfedienst (JHD) schriftlich dargelegt wird.

Die Vergabe der Betreuungsplätze der FABIDO Einrichtungen obliegt den Einrichtungsleitungen vor Ort. Dieses ist allgemeine Praxis in allen Dortmunder Kindertageseinrichtungen. Daher erfolgt die Nachweispflicht zur Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber den Trägern und nicht gegenüber dem Jugendamt.

4. Wie werden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Dortmund bei Einrichtung der Kindertagespflege (Tagesmütter) umgesetzt?

Welche Möglichkeiten haben Tagesmütter entsprechende Mittel zu beantragen und wie wird dieses publiziert?

Wie viele Anträge gab es seit 2008 und wie viele sind positiv beschieden worden?

Alle Investitionsprogramme des Bundes und des Landes zur Förderung der Plätze für unter dreijährige Kinder wurden auch bei der Einrichtung der Kindertagespflegeplätze umgesetzt.

Die Förderprogramme zur Inanspruchnahme von Investitionsmitteln werden mit den Spitzenverbänden der Träger von Kindertagespflege kommuniziert und schriftlich zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist bei allen Investitionsprogrammen, dass es sich um neu eingerichtete Plätze gegenüber der zuletzt gemeldeten/beantragten Platzzahl für das Antragsverfahren für die gesetzlichen Landeszuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz handelt.

Letztmalig wurde eine Erhöhung des Platzkontingents in der Kindertagespflege um 360 Plätze vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015 (DS-Nr. 00244-15) beschlossen. Für diese Plätze wurden aus dem zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ Anträge auf Investitionsförderung gestellt.

Die entsprechenden Antragstellungen erfolgten über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist Bewilligungsbehörde. Das Jugendamt ist Zuwendungsempfänger und leitet die Bewilligungen und Mittel entsprechend weiter. Bis dato liegen noch keine Bewilligungen seitens des Landesjugendamtes vor.

Die seit 2008 bewilligten Anträge für Plätze in der Kindertagespflege können der Anlage entnommen werden.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01950-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem Tagesordnungspunkt wird wie folgt Stellung genommen:

4. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und welche Konsequenzen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Verwaltung ergeben.

Derzeit kann zu möglichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Jugendamt keine konkrete Aussage gemacht werden.

Grundsätzlich begrüßt das Jugendamt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und hofft, dass in der Zukunft die für das Betreuungsgeld veranschlagten Bundesmittel über die Länder den Kommunen für den Ausbau und den Betrieb der Angebote für Kinder unter drei Jahren dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

In den kommenden Monaten wird beobachtet werden müssen, ob durch den Wegfall des Betreuungsgeldes für die Familien die Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Kinder ab einem Jahr in Dortmund in diesem Zusammenhang steigen wird.“


Herr Barrenbrügge kritisierte, dass in der Stellungnahme im zweiten Absatz eine politische Bewertung erfolgte. Er findet das unpassend und erwartet vom Jugendamt Neutralität.

Der Vorsitzende wies anschließend noch darauf hin, dass die Bundesregierung und die Landesregierung durch die Geschäftsführung entsprechend informiert wurden.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01870-15)

Herr Oppermann fragte noch einmal nach, warum es bei der Förderung der Linksjugend unterschiedliche Zahlen im Rechenschaftsbericht und dieser Vorlage gibt.

Frau Hoppe erklärte, dass die in dieser Vorlage dargestellten Auszahlungen des Vorjahres auf Förderungsfähigkeit geprüft werden. Dabei kommt es zu Differenzen, die dann zur Verwaltungsvereinfachung in Absprache mit dem Dachverband für das Folgejahr abgezogen werden.


Auf die nochmalige Nachfrage von Herrn Oppermann, was denn konkret mit den 400,-- € Differenz passiert, erklärte Frau Hoppe, dass sie eigentlich zurückgefordert werden müssten. Um das Verfahren zu vereinfachen, werden sie jedoch bei der nächsten Förderung „als nicht verausgabt“ in Abzug gebracht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Konzeption "Familienzentrum Kulturbrücke"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02310-15)

Frau Schütte-Haermeyer merkte an, der Begriff Familienzentrum könnte zu Verwirrung führen. Sie fragte nach, ob keine andere Begrifflichkeit gewählt werden kann, sofern dort keine TEK geplant ist, und für was die 10.000,--€ Sach- und Dienstleistungen Kultur sind.

Herr Oppermann hatte ebenfalls Probleme mit dem Begriff Familienzentrum. Er fragte auch nach der genauen Zielgruppe.

Herr Barrenbrügge bat noch um Auskunft, für wie viele Kinder- und Jugendliche dieses Projekt geplant ist.

Herr Gora bezweifelte, dass sich dieses umfassende Konzept mit der geringen Summe umsetzen lässt. Er bat darum, in einem halben oder einem Jahr noch einmal zu berichten, um dann zu überlegen, ob das eine Dauermaßnahme wird. Auch er gab zu bedenken, dass der Begriff Familienzentrum zu Unklarheiten führt.

Herr Grohmann schloss sich den Ausführungen von Herrn Gora an, das Projekt auf den Weg zu bringen mit einer Evaluation in einem halben Jahr.

Frau Hoppe erklärte, dass sich der Begriff Familienzentrum in der täglichen Arbeit ergeben hat. Es sollte deutlich machen, dass es ein Angebot für die ganze Familie ist. Es könne aber ein anderer Name gewählt werden.
Die 10.000,00 € sind für Honorar- und Sachkosten für Veranstaltungen mit niederschwelligen Angeboten für Vernetzungsarbeit. Die Personalkosten für eine Sozialarbeiterin aus dem afrikanischen Kulturkreis liegen ausschließlich beim Jugendamt.

Die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer, ob die 10.000,-- € auch für die Personalkosten der Mitarbeiterin verwandt werden, verneinte Frau Hoppe, da die Mitarbeiterin auf eine freie Stelle des Fritz-Henßler-Hauses eingestellt wurde.

Zusammenfassend hielt Herr Sohn fest, dass – wie von den Mitgliedern vorgeschlagen - der Begriff Familienzentrum geändert und in einem halben Jahr eine Evaluation im Ausschuss vorgestellt wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste unter Einbeziehung der Ausführungen von Herrn Sohn einstimmig folgenden abweichenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Konzeption des Familienzentrums Kulturbrücke zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Afrika Positive e.V. zu schließen


zu TOP 2.11
Entzug der elterlichen Sorge/ Inobhutnahme
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01956-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.08.2015 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie erklärt sich die im Vergleich zu anderen Ruhrgebietsstädten proportional hohe Anzahl von Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen und Entzug der elterlichen Sorge) des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche?
Inobhutnahmen

Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Die Unterbringung erfolgt bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 1.140 junge Menschen durch das Jugendamt Dortmund in Obhut genommen. Davon waren 366 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Inobhutnahmen und Fälle der Krisenintervention und Schutzgewährung haben in den letzten Jahren zugenommen. Dortmund folgt hier den bundes- und landesweiten Trends. Die wesentlichen Gründe für diese Entwicklung sind in der gesetzlich verankerten Schutzgewährung bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und gesellschaftlichen Veränderungen, einschließlich einer erhöhten Sensibilität, zu sehen.

Bei den Dortmunder Zahlen muss darüber hinaus auch die besondere Situation durch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge berücksichtigt werden.

Entzug der elterlichen Sorge

Als sozialpädagogische Fachbehörde wirkt das Jugendamt in Verfahren vor Familiengerichten mit. In der Regel erfolgt dies durch Stellungnahmen bzw. Anregungen für das Familiengericht. Das Jugendamt war 2014 an insgesamt 2.837 familienrechtlichen Verfahren beteiligt.

Ein vollständiger oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge kommt in Betracht, wenn ein Kind oder Jugendlicher erheblich seelisch oder körperlich, beispielsweise durch Vernachlässigung, gefährdet ist.

Bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung stehen dem Familiengericht auf Vorschlag des Jugendamtes verschiedene Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Es können Weisungen oder Verbote ausgesprochen werden, das Sorgerecht kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 511-mal das Sorgerecht entzogen, 146-mal davon teilweise.

Die Jugendhilfedienste in der Nordstadt haben in 2014 bei den sogenannten „Klaukids“ frühzeitig das Familiengericht informiert. Dieses Vorgehen führte in erster Linie zum Anstieg derartiger Schutzmaßnahmen in Dortmund. Ergebnis dieser Maßnahme ist der Rückgang der Fallzahlen bei den „Klaukids“.

2. Mit wie viel Schutzmaßnahmen rechnet die Verwaltung in 2015?

Zwischen dem 01.01. und 31.07.2015 wurden insgesamt 715 Inobhutnahmen durchgeführt.

Davon wurden 389 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Wenn sich der seit Juli anhaltende Trend auf diesem Niveau weiter fortsetzt, ist zum Jahresende mit 1.400 Inobhutnahmen nur im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu rechnen.

Die durchgeführten Inobhutnahmen aus den Jugendhilfediensten werden sich vermutlich auf das Vorjahresniveau einpendeln.“


Frau Schütte-Haermeyer fragte nach, ob es eine Erklärung dafür gibt, dass es in Dortmund 200 mehr Inobhutnahmen als in Essen gibt.

Herr Gernhardt kann über die Zahlen und Arbeitsweise in Essen nichts sagen, erklärte jedoch noch einmal, dass es in Dortmund für die Durchführung von Inobhutnahmen ganz klare Verfahrensstandards gibt, die auch sehr konsequent angewandt werden. Mit dem Anstieg der Inobhutnahmen liegt Dortmund insgesamt jedoch im Landestrend.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Vorstellung des Projektes "SeelenPflaster"
-mündlicher Bericht-

Behandelt nach TOP 2.2


zu TOP 3.2
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 1014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02353-15)

Behandelt nach TOP 2.2


zu TOP 3.3
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Behandelt nach TOP 2.2.


zu TOP 3.4
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015

Behandelt nach TOP 2.2


zu TOP 3.5
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Behandelt nach TOP 2.2


zu TOP 3.6
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Behandelt nach TOP 2.2

4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Betriebskindergärten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02370-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02370-15-E1)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor


…“die aktuelle Betreuungssituation der U3-, als auch der Ü3-Kinder hat sich weiterhin verschärft. Dortmund besitzt, in den einzelnen Stadtbezirken recht unterschiedlich Betreuungsquoten, die gegenwärtig noch nicht die große Nachfrage umfänglich befriedigen kann. In Zeiten einer alternden Gesellschaft, zunehmender Berufstätigkeit beider Elternteile, einer großen Anzahl alleinerziehender Elternteile und zusätzlich dem Auslaufen des Betreuungsgeldes muss weiter nach Lösungen im Feld der Kinderbetreuung gesucht werden und noch kreativer als bisher, die Umsetzung intensiviert werden. Nicht nur die EU-Freizügigkeit aller 28-EU-Staaten, sondern auch der Zustrom der Flüchtlinge mit ihren Kindern erhöhen den Handlungsdruck nach Betreuungsangeboten enorm; da durch eine frühkindliche Bildung und Betreuung ein essentieller Baustein zum Erwerb der deutschen Sprache gelegt und somit eine erfolgreiche Integration umso besser gelingen kann.
Kinder sind unabdingbarer und kostbarer Bestandteil einer Gesellschaft. Kinder bereichern ihre Eltern und ihre Umgebung und haben die Gabe, pure Lebensfreude zu verteilen. Kinder sind wichtig für Eltern, Gesellschaft und Staat.
Originärste Erziehungs- und Beziehungsinstitution sind allerdings die Eltern. Diesen obliegt primär die Erziehung und es ist nicht Aufgabe des Staates oder der öffentlichen Hand, diesen Part zu übernehmen. Daher ist auch eine breite Vielfalt von Kinderbetreuungsangeboten zu begrüßen, so dass nicht allein staatliche Kinderbetreuungsangebote das Maß der Dinge sind.
In diesem Zusammenhang muss für Dortmund das brach liegende Feld der betrieblichen Kinderbetreuung neu in den Fokus genommen werden. In einem immer stärker umkämpften Markt nach geeigneten, gut ausgebildeten Arbeitskräften, kann es der entscheidende Standortvorteil für ein Unternehmen sein, gute Arbeitskräfte zu halten oder neu zu gewinnen, wenn es eigene Betreuungsmöglichkeiten aufzuweisen hat, bei der Arbeits- und Betreuungszeiten ideal kompatibel sind.
Erfahrungen anderer Städte mit Betriebskindergärten bestätigen dieses, als auch direkte Fördergeldzuschüsse machen neue Betriebskindergärten noch attraktiver. Da viele Unternehmen von diesen Möglichkeiten wenig Kenntnis haben, gleichzeitig eine Entlastung für kommunal zu finanzierende Kindertagesstätten besteht und eine bessere Dortmunder Betreuungsquote erzielt werden kann, muss hier ein weiterer Handlungsansatz liegen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion und Beratung und Beschlussfassung nachfolgender Ausführungen:
1.) Der AKJF hält weiterhin an einer breiten Kinderbetreuungsträgervielfalt fest und begrüßt es, wenn die Betreuungsquote mit Kindertagesstätten der freien Träger, Elterninitiativen oder durch Betriebskindergärten weiter ansteigt.

2.) Die Verwaltung des Jugendamts informiert detailliert schriftlich die hiesigen Unternehmen auf Dortmunder Stadtgebiet - mit je mehr als 50 Mitarbeiter an einem Standort - über die Möglichkeiten und finanziellen Förderprogramme des Familien-Bundesministeriums (BFSFJ) der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung mit dem Ziel, Betriebskindergärten in Dortmund neu zu installieren. Hierbei ist u.a. auf das Know-how der städtischen Wirtschaftsförderung zurückzugreifen.“


Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion

Frau Schütte-Haermeyer merkte an, dass der zweite Halbsatz in Punkt 1 der Beschlussfassung ausdrücklich dem Beschluss des Betriebsausschusses FABIDO widerspricht, das Angebot von FABIDO Einrichtungen auf 30 Prozent im Stadtbezirk zu halten. Daher werde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diesem Antrag nicht zustimmen, obwohl der erste Halbsatz in Punkt 1 ihre Zustimmung findet.

Herr Grohmann fragte nach, ob sich der Appell nur an das Jugendamt oder auch an die Verbände wie z.B. IHK richtet. Er bezweifelte, dass es bei Firmen auf große Gegenliebe stoßen werde, wenn es sich um eine rein städtische Aktion handelt.

Frau Konak fand, dass die Kommune nicht für Privatunternehmen zuständig ist.

Herr Schade-Homann zweifelte an, dass durch Betriebskindergärten die Betreuungsquote verändert werden kann. Da die Fördermittel in erster Linie für die Errichtung der Einrichtungen sind und nicht für den Betrieb, schreckt die Firmen nach seiner Erfahrung der dann zu zahlende Trägeranteil ab. Des Weiteren werden nur Dortmunder Kinder gefördert.

Auch Herr Sohn merkte an, dass erfahrungsgemäß selbst große Unternehmen zwar Interesse zeigen, aber dann bei den Kosten zurückschrecken.

Herr Oppermann meinte, dass dieses Thema immer wieder auf der Tagesordnung ist und es vielleicht sinnvoll wäre, die Wirtschaftsförderung eine Umfrage machen zu lassen, ob Bedarf besteht. Bis dahin sieht er keinen Handlungsbedarf.

Herr Gora wies darauf hin, dass es in Dortmund mindestens zwei große Energieversorger gibt, die mit nicht unerheblichem Aufwand betriebsnahe Einrichtungen betreiben. Bei betrieblichen Kindergärten müsse das Unternehmen tief in die Tasche greifen, aber es gibt auch die betriebsnahen Kindergärten, über die viele Plätze generiert wurden. Die sind öffentlich finanziert und bekommen von den Betrieben ergänzende Mittel. Er würde sich wünschen, dass die Wirtschaftsförderung mit dem Know How des Jugendamtes mehr Unternehmen davon überzeugen könnte, dies als Wirtschaftsfaktor anzusehen.

Herr Ortmann sah es als sinnvoll an, noch andere Partner mit ins Boot zu holen.

Herr Burkholz teilte noch einmal mit, dass ein Betriebskindergarten zu 100 Prozent der Firma gehört und auch von der Firma betrieben werden muss. Trotz aller Bemühungen und Beratungen des Jugendamtes in der Vergangenheit ist ein Betrieb übriggeblieben, der Belegplätze in einem Kindergarten hat. Das Jugendamt würde jeden Betrieb unterstützen, der einen Betriebskindergarten gründen möchte, aber die Nachfrage ist nicht da.

Frau Schneckenburger stellte klar, dass es ein großes Interesse an zusätzlichen Plätzen gäbe. Schon wegen der Flüchtlingssituation habe es Anfragen an Betriebe wegen der Bereitstellung von Grundstücken gegeben. Man könne mit der Wirtschaftsförderung und auch der IHK in dieser Sache noch einmal auf die Betriebe zugehen.

Herr Barrenbrügge stellte noch einmal klar, dass auch wenn es schwierig ist, man den ersten Schritt gehen sollte. Es ginge in erster Linie um die Schaffung zusätzlicher Plätze, evtl. auch über Großpflegestellen.

Herr Oppermann wies darauf hin, dass es in dem Antrag ausschließlich um Betriebskinder-gärten ginge und auch darüber abgestimmt würde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja /8 Nein) den folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:
1.) Der AKJF hält weiterhin an einer breiten Kinderbetreuungsträgervielfalt fest und begrüßt es, wenn die Betreuungsquote mit Kindertagesstätten der freien Träger, Elterninitiativen oder durch Betriebskindergärten weiter ansteigt.

2.) Die Verwaltung des Jugendamts informiert detailliert schriftlich die hiesigen Unternehmen auf Dortmunder Stadtgebiet - mit je mehr als 50 Mitarbeiter an einem Standort - über die Möglichkeiten und finanziellen Förderprogramme des Familien-Bundesministeriums (BFSFJ) der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung mit dem Ziel, Betriebskindergärten in Dortmund neu zu installieren. Hierbei ist u.a. auf das Know-how der städtischen Wirtschaftsförderung zurückzugreifen.“



zu TOP 4.2
Zulassung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die
Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02373-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02373-15-E1)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

“… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern der Kindertagespflege sowie den Dortmunder Interessensvertretungen von Kindertagespflegeeltern einen Orientierungsrahmen zur Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:
Der AKJF hat in seiner letzten Sitzung die Zulassung der Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen durch die Eltern in öffentlich geförderter Kindertagespflege beschlossen. Die Regelung soll ab dem 01.09.2015 gelten. In der Sitzung ist von der Verwaltung erläutert worden, dass es sich dabei um einen individuellen, privatrechtlichen Aushandlungsprozess zwischen Tagespflegepersonen und Eltern handelt. Viele der Tagespflegeltern arbeiten allerdings über einen Träger und haben deshalb diese individuelle Möglichkeit nicht. Es macht deshalb Sinn, dass es in Dortmund einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Zahlung des Entgelts für Mahlzeiten gibt, an dem sich alle Beteiligten orientieren können. Dieser Rahmen sollte breit getragen und deshalb in einem gemeinsamen Dialog der in der Kindertagespflege tätigen Träger und Interessensvertretungen erarbeitet werden.“

Frau Schütte-Haermeyer zog den Antrag nach kurzer Diskussion zurück.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Information hin:

- Termin Sitzung Unterausschuss 04.12.2015, 15:00 Uhr.



Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18.17 Uhr.






Sohn Brandt Weber
Vorsitzender Ratsmitglied stv. Schriftführerin


Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: SeelenPflaster KJFA Sept 15.pdf)