Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Schulausschusses


am 11.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Saziye Altundal-Köse


(B’90/Die Grünen)
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Fatma Karacakurtoglu (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. f. Rm Nursen Konak
(DIE LINKE & PIRATEN)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugag Iscan (BSV) i. V. f. Lia Blankenfeldt (BSV)

Caner Gökdemir (BSV)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Martina Raddatz-Nowack (FB 40)
Ralf Dallmann (FB 40)
Volker Werner (FB 40)
Thomas Grewe (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Harriett Ellwein (1/GB III)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger (Schulaufsicht)
Bernd Bruns (Schulaufsicht)

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)

Abwesend:


Rm Saziye Altundal-Köse
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Bernhard Nolte (Schulaufsicht)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Schulausschusses,
am 11.11.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
(Drucksache Nr.: 02461-15)
(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 01.10.2015 zur Verfügung gestellt)

2.2 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U
Mündlicher Bericht


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00855-15)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

5.2 Entwicklung der OGS in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 00998-15-E2)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Übergangsmonitoring 2014 der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02898-15)

6.2 Sporthalle am U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02928-15)

6.3 Aufnahmekapazitäten an Grund - und Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02931-15)







1. Regularien

Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Schnittker - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Frau Schnittker fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Sie wies auf den Termin der Sondersitzung des Schulausschusses zum Thema Inklusion am 13.01.2016 in der Zeit von 14 – 17 Uhr im Ratssaal hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rüding benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die stellvertretende Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bat im Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt:

Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 0216-15)
Der Punkt wurde unter TOP 3.2 in die Tagesordnung aufgenommen.


Des Weiteren bat die Verwaltung um die Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte:

Schulentwicklung in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01719-15-E7) und

Schullandschaft Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02497-15-E3).
Diese Punkte wurden unter TOP 3.3 und TOP 3.4 in die Tagesordnung aufgenommen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.




2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
(Drucksache Nr.: 02461-15)


Es lag folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor:

„Herr Rm Frebel wünscht sich für seine Fraktion im nächsten Haushaltsplanentwurf von der Verwaltung eine lesbarere Form für die einzelnen Fachbereiche dieses Ausschusses mit einer gleichzeitigen Berichterstattung.

Die Verwaltung signalisiert, diese Anregung für die Haushaltsberatungen für das nächste Jahr
mitzunehmen.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion darüber Kenntnis erlangt habe, dass es noch ein
Förderprogramm des Bundes gäbe. Hier sollen 100 Mio. € für das gesamte Bundesgebiet auf drei Jahre (2016, 2017 und 2018) aufgeteilt werden, die speziell für Kunst, Kultur und Jugend vorgesehen seien. Da man den Medien entnommen habe, dass die Turnhalle in Sölde saniert werden müsse und es bei der Beantragung dieser Fördergelder auch um die Einhaltung von Fristen gehe (evtl. Fristablauf im November) bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Dortmund sich für dieses Förderprogramm noch anmelden könne.

Herr Lürwer teilt daraufhin mit, dass ihm dieses spezielle Förderprogramm nicht bekannt sei, die
Verwaltung dies aber als Prüfauftrag mitnehmen und das Ergebnis hierzu zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorlegen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.


Frau Schneckenburger führte in den Haushaltsplanentwurf ein.

Frau Raddatz-Nowack stellte den Haushaltsplanentwurf für den FB 40 vor. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

Der Schulausschuss leitete den Haushaltsplanentwurf 2016 ohne Empfehlung in den Rat weiter.


zu TOP 2.2
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
(Drucksache Nr.: 02113-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2015
(Drucksache Nr.: 02113-15)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02113-15-E1)


Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Die SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen bittet um folgende Ergänzung der
Empfehlung:

Die Bezirksvertretung begrüßt die vergrößerte Raumhöhe des Saales – auch in Verbindung mit der geneigten Dachlinie in der der Außenansicht.
In Bezug auf den Innenraum bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, den gestalterischen Ansatz, der mit dem Knick in der abgehängten Decke angelegt ist, aufzugreifen und als durchgehendes Gestaltungselement in Form einer mehrfachen Faltung zum Ausdruck zu bringen. So würden für den optischen Eindruck mehr Leichtigkeit und Weite gewonnen, und die Faltung der Untersicht, die sich über die gesamte Länge der Decke verteilt, würde den ungleichmäßig belichteten Saal räumlich zusammenfassen.

Der Wunsch der Bezirksvertretung gilt unter dem Vorbehalt, dass die über der abgehängten Decke projektierten Lüftungsanlagen nach wie vor technisch einwandfrei untergebracht werden können, und dass keine konstruktiv bedingten Mehrkosten entstehen. In diesem Sinne stellt der Vorschlag der Bezirksvertretung eine gestalterische Richtung dar, die den technischen Erfordernissen anzupassen wäre.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss des Rates mit den oben genannten Änderungen: s. Beschlusstext


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, festzuhalten, dass die Empfehlung nicht zu Mehrkosten führen dürfe und nur unter dieser Voraussetzung könne seine Fraktion der Empfehlung folgen.

Unter der Voraussetzung, dass durch die Änderungsempfehlung definitiv keine Mehrkosten bei der Errichtung verbunden sind, folgt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 28.10.15 und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den Beschluss mit den dort genannten Änderungen zu fassen.“


Frau Dr. Schauenberg stellte die Frage nach der Parkplatzsituation bei der Nutzung für externe Veranstaltungen.

Herr Gönen erklärte, dass 58 Parkplätze und 4 behindertengerechte Stellplätze geschaffen werden mussten.

Frau Klausmeier bat darum, die Teilbarkeit des Raumes weiterhin zu berücksichtigen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.184.000 €, Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 150.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie der Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014:
79.182,82 €
Haushaltsjahr 2015:
41.197,18 €
Haushaltsjahr 2016:
313.034,00 €
Haushaltsjahr 2017:
2.343.036,00 €
Haushaltsjahr 2018:
469.550,00 €
Gesamt:
3.247.000,00 €


Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten Auszahlungen anteilig in Höhe von 28.319,16 € auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301090004 in Verbindung mit der Finanzposition 780 800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung der Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2016 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 131.110 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Bewirtschaftungsaufwendungen i. H. v. 41.510 € und dem Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 89.600 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 6501380110000 für 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 150.000 €

Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 ff berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 11.538,46 €.

Der Aufwand für Abschreibungen ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301050004 ab 2017ff entsprechend berücksichtigt.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 137.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer zu ermöglichen.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… angesichts der im Laufe der letzten Jahre mitgeteilten Schülerzahlen der Martin-Luther-King-Gesamtschule und der ungenauen Angabe in der Vorlage („ca. 750“), bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen aktuell die Sekundarstufe I der Martin-Luther-King-Gesamtschule?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen aktuell die Sekundarstufe II der Martin-Luther-King-Gesamtschule?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind zu diesem Schuljahr in der Martin-Luther-King-Gesamtschule in die 5. Klasse,
a) bitte die Zahlen nach der Anmeldephase im Februar und
b) bitte die Zahlen zum Schuljahresbeginn im August,
eingeschult worden?

4. Gibt es angesichts der anhaltend geringen Schülerzahlen und geringen Wahl der Schule als Erstwunsch für die Klasse 5 bereits eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung zum Weiterbettrieb, die das Schulgesetz bei Unterschreiten der Mindestschülerzahlen vorsieht?
5. Gibt es besondere Anstrengungen in der Schule (vgl. Anne-Franck-Gesamtschule), die Nachfrage auf Sicht zu erhöhen? Falls ja, gehören auch gezielte Kooperationen mit Grundschulen im Umfeld zu diesen Maßnahmen?
6. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen an der Martin-Luther-King-Gesamtschule derzeit Auffangklassen?
7. Welchen Einfluss auf eine mögliche Zwangsschließung aufgrund zu geringer Schülerzahlen hat die Bildung von Auffangklassen an Schulen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U

Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass die Schulkonferenzen beider Berufskollegs das Angebot des FZW zur Verpflegung der Schüler abgelehnt haben.
Es habe alternativ eine Nachfrage bei der Mensa der naheliegenden BIG Krankenkasse gegeben. Diese gab an, dass es sich grundsätzlich um eine offene Kantine handele.
Diese Information haben die Schulleitungen der Berufskollegs am U erhalten.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02618-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 900.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 3.3
Schulentwicklung in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01719-15-E7)
zu TOP 3.4
Schullandschaft Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02497-15-E3)

Frau Schneckenburger bat darum, den Tagesordnungspunkt 3.3 zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 3.4 zu behandeln.

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (TOP 3.3):

„…

1. Der Fachbereich Schule erstellt Schülerzahlenberechnungen grundsätzlich auf der Basis der mit dem Zweiten kommunalen Bildungsbericht der Stadt Dortmund (2. KBDO) vorgelegten Prognosen für den Entwicklungszeitraum 2012 bis 2020. Die Prognosen werden kontinuierlich mit den Daten der Amtlichen Schulstatistik abglichen. Sie bilden die abgestimmte Grundlage für die Beratungsgespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg.

2. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung im Entwicklungszeitraum 2011-2020 ist im Vergleich der Prognosezahlen mit den Daten der Amtlichen Schulstatistik nicht zu erkennen, dass die Schülerzahl in der Sekundarstufe I drastisch sinken wird (siehe Abb. 1).

Abb. 1

Die Entwicklung der Schülerzahlen in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschulen zeigt, dass es einen zunehmenden Bedarf gibt (siehe Abb. 2).
Abb. 2

3. Die Aufnahmekapazitäten von Haupt- und Realschulen in angrenzenden Stadtbezirken sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

4. Alle Schülerinnen und Schüler, welche eine Haupt- oder Realschule besuchen, können das von den Dortmunder Stadtwerken besonders günstig angebotene „Schoko-Ticket“ als „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen. Wenn die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen(SchfkVO) erfüllt werden (Schulweg länger als 3,5 km oder besonders gefährlich), erhalten Sie das Schokoticket gegen Zahlung des in der SchfkVO vorgesehenen Eigenanteils.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (TOP 3.4):

„…1. Das vom Fachbereich Schule in Planungs- und Informationsgesprächen vorgestellte
Strukturmodell zu einer Veränderung des Schulformangebots in der Sekundarstufe I im
Stadtbezirk Innenstadt-Nord orientiert sich an den Entscheidungen der Eltern bei der Wahl
einer weiterführenden Schule in den zurückliegenden Schuljahren. Die Nachfrage lag bei
maximal 350 Schulplätzen. Bei einer Klassengröße von 27 Schülerinnen und Schülern
(Klassenfrequenzrichtwert) entspricht das einem Bedarf von 13 Schulzügen. Die
Verwaltung hält es deshalb für bedarfsentsprechend mit einem zukünftigen Angebot von
14 Schulzügen in der Sekundarstufe I zu planen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
der geplanten Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule auch das Angebot von
Schülerplätzen in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) in der Innenstadt-Nord um
zwei bis drei Schulzüge erhöht werden soll.

Die Planung ist so flexibel angelegt, dass auch in Zukunft Möglichkeiten zur Ausweitung
des Angebots an Schülerplätzen in der Sekundarstufe I bestehen wird, falls ein
verändertes Schulwahlverhalten der Eltern oder ein grundsätzlicher Schülerzahlenanstieg
dies erfordert.


2.-8.

Der Entwicklungsprozess befindet sich aktuell in der Phase, den politischen Beratungsund
Entscheidungsgremien einen Vorschlag für ein in der weiteren Planung zu
konkretisierendes Strukturmodell vorzulegen („Planungsauftrag“).

Die in den Ziffern 2. bis 8. formulierten Fragestellungen sind Gegenstand der nach dem
Planungsauftrag folgenden Phase der Konkretisierung. In dieser Phase werden die
notwendigen infrastrukturellen, personellen und pädagogischen Fragen im dialogischen
Verfahren mit den Beteiligten bearbeitet.

Die Ergebnisse dieser Planungsphase werden den politischen Beratungs- und
Entscheidungsgremien mit der Beschlussvorlage (Schulträgerbeschluss im Sinne des § 81
II Schulgesetz NRW) vorgestellt.“



Frau Schneckenburger fasste kurz den Sachstand der Schulentwicklung in der Nordstadt unter Einbindung der Schulaufsicht bis zum heutigen Tage zusammen. Man sei einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, eine weitere Gesamtschule am Standort Innenstand Nord zu planen.

Sie teilte den Mitgliedern des Schulausschusses mit, dass im Nachgang jedoch in den Schul-konferenzen der Hauptschule am Hafen und der Gertrud-Bäumer-Realschule nahezu gleichlautende Beschlüsse gefasst wurden, die Folgendes beinhalten:
Die Schulen werden sich künftig darauf konzentrieren, das eigene Schulprogramm den stetig wachsenden Herausforderungen anzupassen und weiter zu entwickeln.
Es bleibe, wie es ist und innerhalb der gegebenen schulorganisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen ist eine Weiterentwicklung des Schulprofils möglich, notwendig und gut.
Sie erklärte, dass es keinen Sinn mache, die bisher geführten Gespräche weiter zu führen. Es sei notwendig für die Schulen, in den ihnen vorgegebenen organisatorischen Rahmen-bedingungen das eigene Schulprofil zu entwickeln. Dieser Prozess werde auch weiterhin begleitet.

Herr Dingerdissen erklärte, dass die Initiative ursprünglich von den Schulleitungen der beiden Schulen ausgegangen sei. Diese hätten es aber wohl nicht verstanden, die Eltern und das Kollegium zu überzeugen.

Frau Dr. Schauenberg verwies nochmals darauf, dass das Ergebnis der Elternbefragung gezeigt habe, dass nur 25 % ein längeres gemeinsames Lernen wünschten. Dieses zeige jetzt auch die Entscheidung der Schulkonferenzen. Man müsse sehen, was im bestehenden System unter Erhaltung des mehrgliedrigen Schulsystems getan werden könne, um die Probleme zu lösen.

Frau Plieth zeigte sich ebenfalls betroffen von der Entscheidung der Schulen. Sie äußerte die Meinung, dass es an Transparenz, Mitarbeit und Diskussion gefehlt habe. Es sei jetzt nicht das Problem gelöst, wie man mit dem Anteil der 25 % Eltern umgehe, die längeres gemeinsames Lernen gewünscht hätten.

Frau Rößler führte aus, dass es sich ja um einen langen Prozess gehandelt habe und das Ergebnis jetzt nicht zu verstehen sei.

Frau Staar erklärte, dass die Schulleitungen im vergangenen Jahr ein Signal gesetzt hätten, die Nordstadt brauche eine veränderte Schullandschaft. Die Tendenz sei aber ihrer Meinung nach in Richtung Sekundarschule gegangen und nicht dahin, eine weitere Gesamtschule in der Nordstadt zu errichten. Die bestehende Gesamtschule solle attraktiver gestaltet werden. Die Planung, längeres gemeinsames Lernen an drei unterschiedlichen Standorten anzubieten, sei jedoch äußerst schwierig umzusetzen.

Herr Spieß erklärte, die Schulleitungen hätten erkennen lassen, dass die Situation an den Schulen in der bisherigen Form nicht weiter tragbar sei. Es sei jetzt wichtig, die Schulen weiterhin in ihrem Auftrag zu unterstützen.

Frau Schneckenburger führte aus, die Entscheidungen der Schulkonferenzen immer akzeptiert würden. In diesem Fall sei jedoch ein Prozess vorläufig zu Ende gegangen, da die Schul-konferenzen entschieden hätten, in der bisherigen Struktur fortzufahren. Es habe aus ihrer Sicht kein Signal gegeben, dass die durchgeführten Prozesse nicht von allen Schulen mit getragen würden. Eine zweite Sekundarschule sei nach Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg nicht genehmigungsfähig.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass nach seinem Verständnis die Schulleitungen Strukturänderungen eingefordert hätten. Eine Änderung der Schulform könne er daraus nicht ableiten. Dieses könne eine Erklärung für das Entscheidungsverhalten der Schulkonferenzen sein.
Zur Elternbefragung erklärte er, das man auch beide Seiten betrachten solle - nicht nur das Wahlverhalten der 25 % der Eltern, die längeres gemeinsames Lernen wünschen, sondern auch die restlichen 75 %. Hilfen im System wären für beide Schulen wichtig.

Herr Dingerdissen erklärte, dass man diese demokratischen Prozesse in den Schulen tolerieren solle. Die Elternbefragung habe Hinweise gegeben auf die Wünsche, denen man entgegen gekommen sei. Diese beiden Schulen waren bereit, sich der Thematik zu stellen. Es gab keine Diskussion darüber, eine Schule zu schließen, sondern gemeinsam wurde ein Weg gesucht. Leider sei es zu einem Abschluss gekommen, der so nicht absehbar war.

Frau Stegemann (Sprecherin der Realschulen) erklärte, dass eine Gesamtschule mit drei Standorten eine logistische Herausforderung sei. Es sei nachvollziehbar, das die Schulkonferenzen dieser Lösung nicht zugestimmt haben.

Der geäußerter Wunsch (Herr Dingerdissen, Frau Plieth, Frau Staar) nach erneuter Einladung der beiden Schulleiter in die nächste Ausschuss-Sitzung wurde einstimmig abgelehnt.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahmen zu TOP 3.3 und 3.4 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Schullandschaft Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02497-15-E3)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.3 behandelt.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00855-15)
4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen / Aktualisierte Schulbauprioritätenliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00855-15-E1)

Herr Gönen stellte den 4. Quartalsbericht vor.

Der Schulausschuss nahm den 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… der Schulausschuss nimmt in seiner nächsten Sitzung wieder einen Quartalsbericht der städtischen Immobilienwirtschaft zu den Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis. Die regelmäßige Berichterstattung bezieht sich in der Regel auf begonnene, laufende Bauaktivitäten und zeigt den jeweiligen Abarbeitungsstand zum Stichtag auf.

Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Haushaltsberatungen fällt auf, dass es keine aktuellen aussagekräftigen Listen mit Planungsstand oder zeitlicher Perspektive für beschlossene Maßnahmen, geschweige denn angemeldete Bedarfe aus den Schulen oder der Fachverwaltung und deren Bearbeitungsstand gibt.

Als Beispiel kann der mindestens seit 2010 den Ausschuss beschäftigende, dringend erforderliche Neu-/Ersatzbau der Lessingschule in der Nordstadt herangezogen werden. Auf politischen Beschluss hin wurde in 2014 eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zum Ergebnis geführt hat, dass nur eine vollständige Neubaumaßnahme die erforderlichen Raumprogramme erfüllen und eine funktionale Nutzung gewährleisten kann. Als Konsequenz wird ein Neubau am Sunderweg favorisiert, für den ein Bebauungsplanänderungsverfahren erforderlich wird.

Im vorliegenden HH-Plan-Entwurf sind ab Seite 651 die Investitionsmaßnahmen für Schulbau aufgezeigt. Unabhängig davon, dass kaum Rückschlüsse über konkrete Baumaßnahmen möglich sind, weil sie nicht qualifiziert beschrieben sind, stellt man wiederum am Beispiel Lessingschule fest, dass lediglich im Jahr 2015 100.000 € (Planungskosten??) enthalten sind und bis 2019 keine weiteren Mittel bereitgestellt werden.

Für die Politik sind diese nicht nachvollziehbaren Auflistungen gerade bei den Haushaltberatungen und der dabei erforderlichen Abwägung von Schwerpunktsetzungen äußerst schwierig zu handhaben. Hinzu kommt, dass viele Schulen aber auch die Bezirksvertretungen sich beklagen, dass ihre Bedarfe nur zögerlich anerkannt werden und die Umsetzung geplanter Maßnahmen viel zu lange dauere. Dieses Dilemma spiegelt sich auch im neuesten Managementbericht für den Finanzausschuss wider, wenn dort von 95 Mio € übertragenen Ermächtigungen aus 2014 für Investitionen bis zum 09.10.2015 erst 34,1 Mio € verausgabt worden sind.

Vor den Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingslage und den damit verbundenen Veränderungen in der Schullandschaft sind gestern noch aktuelle Planungen heute einem ständigen Wandel und einer neuen Bewertung zu unterziehen. Darüber hinaus werden viele weitere Infrastruktureinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Sport-, Kultur und Freizeitstätten) betroffen sein.

Es wäre also wünschenswert, durch ein regelmäßiges Berichtswesen alle schulbaurelevanten Investitionsbedarfe bereits frühzeitig zu erkennen sowie die weitere Bearbeitung der Verfahren laufend nachvollziehen zu können.

Besonders aber machen die bevorstehenden Beratungen zu den Maßnahmen, die mit dem „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ umgesetzt werden sollen, einen Statusbericht aller Investitionsbedarfe dringend erforderlich.

Der Schulausschuss fasst deshalb folgenden Beschluss:
1. Rechtzeitig für die Beratungen zu den Maßnahmen für das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ wird eine neue Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen erstellt, die regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Zu den jährlichen Haushaltsberatungen wird dem Schulausschuss jeweils eine aktualisierte Fassung vorgelegt.

2. Die Schulbauprioritätenliste soll sowohl eine Bedarfs- als auch eine Maßnahmeliste sein, die mindestens folgende Bestandteile enthält:

- Beschluss- bzw. Anmeldedatum
- Objektbeschreibung
- Bezeichnung der angemeldeten/projektierten/geplanten Maßnahme
- Kosten

- Bearbeitungs- bzw. Planungsstand
- Realisierungszeitraum
- Abgeschlossenheitsvermerk“

Herr Spieß erläuterte kurz den Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Plieth schloss sich dem o. g. Antrag an, bat jedoch darum, die Flüchtlingsentwicklung im Schulbereich zu berücksichtigen und für 2016 die Integrationsanstrengungen im Bildungsbereich bei den Haushaltszahlen deutlich zu machen.

Herr Rüding unterstützte den Antrag ebenfalls, es dürften jedoch Projekte, die bereits bearbeitet würden, in der Prioritätenliste nicht wieder nach hinten rutschen.


Der Schulausschuss beschloss einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion unter Berücksichtigung der Ausführungen der Fraktion B’90/Die Grünen:
1. Rechtzeitig für die Beratungen zu den Maßnahmen für das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ wird eine neue Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen erstellt, die regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Zu den jährlichen Haushaltsberatungen wird dem Schulausschuss jeweils eine aktualisierte Fassung vorgelegt.

2. Die Schulbauprioritätenliste soll sowohl eine Bedarfs- als auch eine Maßnahmeliste sein, die mindestens folgende Bestandteile enthält:

- Beschluss- bzw. Anmeldedatum
- Objektbeschreibung
- Bezeichnung der angemeldeten/projektierten/geplanten Maßnahme
- Kosten

- Bearbeitungs- bzw. Planungsstand
- Realisierungszeitraum
- Abgeschlossenheitsvermerk“



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.2
Entwicklung der OGS in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 00998-15-E2)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:

„zu TOP 2.5
Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Nachgang der Sitzung des AKJF vom 03.06.2015 beantworte ich zum
Tagesordnungspunkt „Entwicklung der OGS in Dortmund“ (DS Nr.: 00998-15) die
Nachfragen von Frau Opitz wie folgt:

Wie sieht es aus mit der Barrierefreiheit der OGS-Einrichtungen in Schulen ohne Kinder mit
Behinderungen bzw. Schulen, in denen Kinder bereits inklusiv beschult werden?

Die Dortmunder Schulgebäude sind seit ca. 1900 bis heute zu sehr unterschiedlichen
Zeitpunkten bzw. Bauepochen errichtet worden und entsprechen den jeweils gültigen baurechtlichen Anforderungen und Standards. Daher konnte das an die Gutenberg Grundschule 2012 übergebene OGS Gebäude in Solitärbauweise den geltenden Anforderungen entsprechend barrierefrei errichtet werden. Auch das für die Kirchhörder Grundschule geplante OGS Gebäude (Fertigstellung 2017) wird diese Vorgaben erfüllen. Ebenso der für die Höchstener Grundschule geplante Schulneubau inklusive OGS Räume. Standardmäßig werden alle Neu und Erweiterungsmaßnahmen im Schulbereich mit der Behindertenbeauftragten und Geschäftsführerin des behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens erörtert und abgestimmt.

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07.05.2015 (Drucksache Nr.: 00549-15) werden
folgende Grundschulen barrierefrei hergerichtet: Erich-Kästner-Grundschule, Elisabeth-
Grundschule, Landgrafen Grundschule, Eichwald Grundschule, Hangeney Grundschule,
Hansa Grundschule.

Wie viele Kinder mit Behinderung nutzen die OGS?

Zu Kindern mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX können vom Familien-Projekt keine
Ausführungen gemacht werden. Im Rahmen der Beantragung von Finanzmitteln für den
Offenen Ganztag unterscheidet die Bezirksregierung Arnsberg nach Schülerinnen und
Schülern ohne bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen sowie
Schülerinnen und Schüler in Förderschulen im Primarbereich.

Im Schuljahr 2014/2015 wurden für insgesamt 8898 Schülerinnen und Schüler an
Förderschulen in Grundschulen, davon 595 mit sonderpädagogischem Förderbedarf und 402
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im Primarbereich eine Landeszuweisung für die
Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
beantragt.

Für das Schuljahr 2015/2016 sind für insgesamt 9180 Schülerinnen und Schüler an
Grundschulen, davon 789 mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie 320 Schülerinnen
und Schüler an Förderschulen im Primarbereich eine Landeszuwendung beantragt.


Können Kinder mit Behinderung nur mit einem Schulbegleiter teilnehmen? Wenn ja, wie
wird der Schulbegleiter finanziert?

Können Kinder mit Behinderung ohne Schulbegleiter an der OGS teilnehmen?
Alle Schülerinnen und Schüler, die einen OGS-Platz haben, können grundsätzlich,
unabhängig von einer vorliegenden Behinderung, an der OGS teilnehmen. Sollte diese
Teilnahme ohne einen Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin nicht möglich sein, so begleitet
dieser den Schüler bzw. die Schülerin oder die Schülerinnen und Schüler in der OGS.

Der Rat der Stadt Dortmund hat als freiwillige Leistung pro Jahr eine Summe von 200.000 €
zur Finanzierung dieser Begleitungen speziell für den OGS-Bereich zur Verfügung gestellt.

Wenn ja: Wie ist der Betreuungsschlüssel in der OGS und verändert er sich wenn Kinder mit
Behinderung daran teilnehmen? Wer sichert/kontrolliert die Qualifikation des Personals?

In der o. g. Vorlage (DS Nr.: 00998-15) ist unter „Personal im Offenen Ganztag“, Seite 7,
bereits darauf hingewiesen worden, dass die Kinder sich an ihren Interessen und nicht an
Gruppen orientieren. Allein der Betreuungsbedarf des Kindes ist Gradmesser für den
individuellen Betreuungsaufwand. Einen festgelegten Betreuungsschlüssel gibt es daher nicht.
Schule und Träger stimmen sich im Rahmen des individuellen Förderplans, der für jedes Kind
zu erstellen ist, über den sonderpädagogischen Förderbedarf ab.

Für die Einstellung, Qualifikation und Fortbildung des Personals sind allein die Träger
verantwortlich. Ergänzend dazu wurden in den vergangenen Jahren Fachtage zu
verschiedenen Förderschwerpunkten im Kontext zur Inklusion von Schule, Träger und
Familien-Projekt gemeinsam durchgeführt.

Wie viele Kinder mit Behinderung wurden/werden abgelehnt?

Für die Bedarfsermittlung und die Beantragung der Plätze am jeweiligen Schulstandort sind
allein die entsprechenden Vorgaben des Landes NRW (Kinder ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf, Kinder mit förmlich fest gestelltem Förderbedarf, Kinder ohne förmlich
festgestellten Förderbedarf) ausschlaggebend. Dementsprechend werden nur diese Zahlen von
den Schulen erhoben. Über die Aufnahme bzw. Ablehnung in die OGS entscheidet die
Schulleitung gemeinsam mit dem Träger. Hierzu liegen dem Familien-Projekt keine Zahlen
vor.

Warum werden sie abgelehnt?

Dem Familien-Projekt sind keine Ablehnungsgründe bekannt.

Als Kriterium für die Vergabe eines Ganztagsplatzes sollten auch Kinder mit Behinderung
aufgeführt werden.

Bislang werden für die Aufnahme von Kindern mit Behinderung in die OGS die bestehenden
Kriterien angewandt (Berufstätigkeit beider Eltern bzw. berufstätig Alleinerziehende,
Geschwisterkinder, Schulwechsel mit OGS-Platz oder sozialpädagogische Gründe).

Ob ein Kind mit Behinderung in der OGS betreut werden kann, ist eine Einzelfall-entscheidung. Diese hängt sowohl von den räumlichen Gegebenheiten (Barrierefreiheit) als auch von Art und Umfang der erforderlichen Förderung und Begleitung
ab.

Die Anregung von Frau Opitz, Kinder mit Behinderungen auch in der Kriterienliste für die
Platzvergabe im Offenen Ganztag zu berücksichtigen, bringt das Familien-Projekt in die
Trägerrunde am 29.09.2015 ein, um diese Frage mit allen Beteiligten zu erörtern.“

Frau Beckmann bedankte sich für die Ausführungen, bat jedoch noch um die Beantwortung
der Frage ob es noch zu Ablehnungen der Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten kommt,
obwohl es Schulbegleiter gibt. Sie bittet die Verwaltung darum, in der Trägerrunde
nachzuhören, wie es im Jahr 2015 war. Es wäre von Interesse zu erfahren, ob sich die
Situation verbessert hat.

Herr Barrenbrügge bat darum, diese Beantwortung auch dem Schulausschuss zur Verfügung
zu stellen.

Frau Schütte-Haermeyer bat im Hinblick auf die Förderung von 200.000,00 € um einen
Erfahrungsbericht, wie es in der OGS läuft, seit die Mittel eingesetzt wurden.

Herr Burkholz sagte die schriftliche Beantwortung zur nächsten oder übernächsten Sitzung
zu.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


Frau Plieth bat um Beantwortung der Frage, ob es bereits eine Kosteneinschätzung des barrierefreien Umbaus einer Grundschule im Stadtbezirk West gebe.

Herr Gönen erklärte, es habe bisher in der Planung 6 Grundschulen gegeben, die barrierefrei eingerichtet werden sollten. Davon sind 4 Schulen in Arbeit, 2 Schulen wurden 6 Monate geschoben. Im Stadtbezirk Innenstadt West war es nicht vertretbar, mit nicht zu hohem finanziellem Aufwand eine Schule barrierefrei zu gestalten. Seinem Wissensstand nach sei die zu sanierende Kreuz-Grundschule in die Jahres-Arbeitsplanung 2016 aufgenommen worden und werde dann auch barrierefrei hergerichtet. Dazu könne jedoch nur das Liegenschaftsamt Auskunft geben.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zu o. g. TOP zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Übergangsmonitoring 2014 der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02898-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… in der Broschüre "Übergangsmonitoring 2014 der Stadt Dortmund" (Drucksache Nr. 01717-15-E2) ist auf Seite 2 die Tabelle "Abgänger/innen vom Gymnasium in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014" veröffentlicht. Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die Verteilung nach Anschlüssen von 2012/2013 nach 2013/2014 derart verändert, dass eine Vergleichbarkeit bei einzelnen Positionen nicht möglich ist?
2. Ist es der Verwaltung möglich, die Tabelle erneut dem Schulausschuss vorzulegen und dabei mit einheitlichen Positionen zu arbeiten?
3. Ist es der Verwaltung möglich, im „Übergangsmonitoring 2015“ dann nur einheitliche Positionen zu verwenden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.2
Sporthalle am U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02928-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02928-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bitte die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Aussagen der Schulleitung des Robert-Bosch-Berufskollegs zum Bedarf der Sporthallenkapazitäten nach Rahmenstundentafel?

2. Wie soll der Bedarf nach Rahmenstundentafel am neuen Standort am U abgedeckt werden, wenn zusätzlich der Bedarf des Robert-Schuman-BK dazu kommt?

3. Wie bewertet die Verwaltung die momentane Abdeckung des Sportunterrichtes des BK Robert-Bosch im Brügmannzentrum?

4. Welche anderen Schulen nutzen bereits jetzt die vereinseigene Halle des
TSC Eintracht Dortmund e.V an der Victor-Toyka-Straße?

5. Wie wird sich die geplante Mitnutzung dieser Halle durch die BK Robert-Bosch und Robert-Schuman auf die bisherigen Nutzungen auswirken?
6. Wie will die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen der Rahmenstundentafeln im Bereich Sport für die beiden neuen BK am U erfüllt werden können?

Begründung:
Nach Auskunft der Schulleitung des Robert-Bosch-Berufskollegs werden dort momentan 93 Klassen in der dualen Ausbildung sowie 31 Klassen im vollzeitschulischen Bereich unterrichtet. Die Rahmenstundentafeln sehen für den vollzeitschulischen Bereich 2 Unterrichtsstunden Sport pro Woche und für den dualen Bereich 1 Unterrichtstunde Sport pro Woche vor. Insgesamt führt das zu einer Summe von 155 Unterrichtsstunden in der Woche. Schon jetzt kann die Rahmenstundentafel mit nur 86 erteilten Unterrichtsstunden Sport pro Woche nicht eingehalten werden.

Bei einer Auslastungsquote von 40 Unterrichtstunden Sport pro Woche würden zur Erfüllung der Stundentafeln vier Sporthallen benötigt.

Die Planungen der Sporthalle am U für die dort neu gebauten Berufskollegs Robert-Bosch und Robert-Schuman sehen für den Bedarf beider Kollegs insgesamt eine 4-fach Sporthalle vor. In ihrer Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion vom 22. September schreibt die Verwaltung, dass damit unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 der Bedarf für dieses Unterrichtsfach, welches sowohl fachpraktisch als auch fachtheoretisch gestaltet wird, weitestgehend am Schulstandort U erfüllt wird. Diese Aussage widerspricht den Berechnungen der Schulleitung des RBBK, nach denen alleine für dieses eine BK eine 4-fach Halle benötigt wird, um die Rahmenstundentafel zu erfüllen. Dazu kommt der Bedarf des Berufskollegs Robert-Schuman.

Auch wenn über die neu gebaute Sporthalle am U hinaus weitere Ressourcen (0,6 Übungseinheiten) durch die Fortsetzung der Nutzungskooperation mit dem TSC Eintracht Dortmund e.V. zur Mitnutzung der vereinseigenen Hallen an der Victor-Toyka-Straße ausgeglichen werden sollen, reichen die Kapazitäten erkennbar nicht aus.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.3
Aufnahmekapazitäten an Grund - und Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02931-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02931-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und unter welchen Umständen es möglich ist, vor Beginn der offiziellen Schulanmeldungen zum Schuljahr 2016/2017 keine Vorabeinschränkungen bei der Kapazität der Grund – und Förderschulen vorzunehmen.


Begründung:

Aufgrund derzeit nicht genau kalkulierbarer Zahlen von Flüchtlingskindern (mit und ohne Förderbedarf) sollte es bei der Aufnahme in Grund – und Förderschulen für das Schuljahr 2016/2017 eine möglichst flexible Handhabung geben.“


Frau Schneckenburger sicherte höchstmögliche Flexibilität für alle Schülerinnen und Schüler zu.

Herr Dingerdissen erklärte, dass sich damit eine schriftliche Beantwortung erledigt habe.




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.00 Uhr.






S c h n i t t k e r R ü d i n g F ä r b e r
Stellvertretende Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: FB40_Präsentation_Haushalt_2016.pdf)