Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 06.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm Manfred Sauer (CDU) bis 18:45 Uhr


Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Hannes Fischer („Die Linken“)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU)
Rm Ulrike Märkel (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Ursula Pulpanek-Seidel (SPD)
Rm Dr. Thomas Reinbold (FDP/BL)
sB Richard Utech (SPD)
sB Lothar Volmerich (SPD
Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Adolf Heinrich Weintz

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Dirk May (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Thomas Friedhoff (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

Carsten Krause, 52/2


Petra Fisch, 52/1

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR Wilhelm Steitz
Dr. Frank Brandstätter - 52/GL
Heinz Bünger –41/VHS
Daniel Buess – 42/GfD
Martin Eckhard - 42
Tobias Ehinger – 42/Ballett
Kurt Eichler - 41/KB
Michael Eichhoff - 42
Hans-Peter Frings – 42
Ivonne Gambal - 42
Volker Gerland- 41/MS
Andreas Gruhn – 42/KJT
Jens-Daniel Herzog – 42/Oper
Dr. Günther Högl - 41/Archiv
Alexander Kerlin - 42
Andrea Knefelkamp-West - 42
Dieter Krause - 52/1
Stefan Kriegl - 42
Annette Kulozik - 52/3
Martin Lizan – 42/GfD
Thomas Meissner - 42
Ulrich Moeske - 41/BL
Bettina Pesch – 42/TL
Anne-Katrin Schulz - 42
Ute Spreen – 52/4
Dirk Struß – 42/GfD
Kay Voges – 42/Schauspiel
Xin Peng Wang – 42/Ballett
Lothar Welsch - 41/BGL

6. Gäste:

-




Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 06.03.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 13.12.2011

2. Angelegenheiten des Theaters

2.1 Theater Dortmund - Vorstellung der Spielplanabsichten 2012/2013
Kenntnisnahme

2.2 1. Quartalsbericht des Theater Dortmund zur Spielzeit 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06162-12)

2.3 2. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06493-12)

2.4 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010/11
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06137-12)

2.5 Kleine Bühne Oper
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06607-12)

3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Schulordnung Musikschule Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06586-12)

3.2 Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06482-12)

3.3 Kunstankauf der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06577-12)

4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Neufassung der Dienstanweisung für die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06489-12)

4.2 Vierter Quartelbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06563-12)

4.3 Laufveranstaltungen im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06604-12)

4.4 Sportanlage der Gesamtschule Scharnhorst
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 05761-11)

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)

5.2 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

5.3 Vereinfachung bürokratischer Abläufe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06608-12)


Der Vorsitzende - Herr BM Manfred Sauer - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Balzer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Änderung des Spielplanes 2011/2012 im Schauspiel Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06669-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.6 behandelt und vorgezogen, da es thematisch zur Vorstellung der Spielplanabsichten passt.
Sanierung der Filteranlage im Nordbad, Leopoldstr. 50-58
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06596-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.
Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Übertragung neuer Aufgaben auf den Leiter des Geschäftsbereiches 5/ Stadtgrün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05551-11)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.8 behandelt.

Die Geschäftsführung hat gebeten, den Tagesordnungspunkt 5.3 neu zuzuordnen, da bis zur Konkretisierung nicht ersichtlich war, dass es sich um ein Thema des Theaters handelt.
Vereinfachung bürokratischer Abläufe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06608-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06608-12-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.7 behandelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Umbau des Cafè Auszeit im Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06702-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht außerdem den folgenden TOP 2.5 zurück:
Kleine Bühne Oper
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06607-12)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Eishockey-Club Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06740-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.7 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2011

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2011 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 13.12.2011

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 13.12.2011 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 2.1
Theater Dortmund - Vorstellung der Spielplanabsichten 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06752-12)

Vor Befassung dieses Tagesordnungspunktes äußert Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin des Theater Dortmund), dass sie Kraft Satzung dazu verpflichtet sei, darauf hinzuweisen, ob die einzelnen Spielpläne gerechnet seien. Seit 5 Jahren seien Kostencenter eingeführt, die sehr transparent aufführten, ob das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen und die Spielplanplanung ausgeglichen seien. Für das Ballett sei das nicht der Fall. Das Ballett habe über Jahre einen nicht auskömmlichen Haushalt, gleichwohl aber den größten Deckungsbeitrag in seinen Stücken. Einnahmen und Ausgaben stimmten, das Einnahmeziel werde aber nicht immer erreicht werden, was mit der Struktur zusammenhänge. Dem Ballett fehlten rund 70 T €, trotz der zugerechneten Landesmittel. Auch mache sich jetzt bemerkbar, dass es sich um ein hohes Spielplanniveau mit einer kleinen Company handele. Die Strukturen habe man bisher nicht anpassen können, so dass man an die Grenzen der Company und auch der Trainingsleiter habe gehen müssen. Es gebe jetzt Krankheitsfälle, die über den Gäste- und Krankheitsetat ausgeglichen werden müssten. Es können auch keine Vorstellungen gestrichen werden, da auf den Verdienst nicht verzichtet werden könne. Sie weist nochmals darauf hin, dass es im Moment für dieses Problem keine Lösung gäbe. Das werde man diskutieren müssen und sie gehe mit der Hilfe des Ausschusses von einer positiven Lösung aus.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) ist sich mit Frau Pesch darüber einig, dass es, vorausgesetzt der Rat gehe mit, dafür eine Lösung geben müsse. Er sei der Meinung, dass weder das Ballett, noch die anderen Sparten aufgrund der Haushaltsnöte Schaden nehmen sollten. Es gäbe die Vereinbarung, eine Lösung vorzustellen, wenn der Wirtschaftsplan vorgelegt werde.

Die Spielplanabsichten 2012/2013 des Theaters Dortmund werden von den Spartenleitungen, Herrn Herzog (Opernintendant), Herrn Voges (Schauspieldirektor), Herrn Wang (Ballettdirektor), Herrn Gruhn (Leiter des Kinder- und Jugendtheater) und Herrn van Steen (Generalmusikdirektor), vorgestellt. Die detaillierten Ausführungen können der Tischvorlage entnommen werden, die allen Ausschussmitgliedern vorliegt und dieser Niederschrift anhängt (Anlage 1).

Die einzelnen Fraktionssprecher bedanken sich bei den Spartenleitungen, äußern ihre Vorfreude und wünschen allen viel Erfolg für die nächste Spielzeit.

zu TOP 2.2
1. Quartalsbericht des Theater Dortmund zur Spielzeit 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06162-12)

Frau Thiel (SPD-Fraktion) fragt nach, wer betroffen sei, wenn es um die Streikankündigung beim Theater gehe.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) gibt an, dass eine Vorstellung ausfallen werde und die TVöD-Angestellten am Streik teilnehmen dürften.

Herr Gruhn (Leiter des Kinder- und Jugendtheaters) ergänzt, dass auch in den Werkstätten nicht gearbeitet werde. Die Situation sei im Moment nicht einfach.

Nachdem die einzelnen Fraktionssprecher ihre Auffassungen geäußert haben, nimmt der Betriebsausschuss den 1. Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
2. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06493-12)

Nachdem die einzelnen Fraktionssprecher ihre Auffassungen geäußert haben, nimmt der Betriebsausschuss den 2. Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010/11
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06137-12)

Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) merkt an, dass es absolut bewundernswert sei, mit diesen begrenzten Finanzen einen positiven Abschluss darstellen zu können. Er bedankt sich dafür bei Frau Pesch.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte das Lob nicht schmälern, weist aber darauf hin, dass es ohne die zusätzlichen Zuschüsse des Landes schlechter ausgesehen hätte. Er sehe die Situation als eher schwierig an.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) schließt sich den Äußerungen von Herrn Dr. Eigenbrod und Herrn Dr. Brunsing an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theaters Dortmund wird entlastet.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2011, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe v. 37.016 T€ und einem Jahresüberschuss in Höhe v. 11.083,95 Euro, und der Lagebericht 2010/11 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe v. 11 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 2.5
Kleine Bühne Oper
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06607-12)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesen TOP zurückgezogen.

zu TOP 2.6
Änderung des Spielplanes 2011/2012 im Schauspiel Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06669-12)

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach Informationen bezüglich der Organisationspraxis und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Frau Pesch beantwortet die Frage und sagt nähere Auskünfte zu, sobald sie vorliegen (Anlage 2).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Änderungen des Spielplans 2011/2012 des Theater Dortmund, in der Sparte Schauspiel zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Vereinfachung bürokratischer Abläufe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06608-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06608-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

in der Dortmunder Presse war zu lesen, dass im Bereich produktionsbezogener Anschaffungen
ein ganz erheblicher Bürokratieaufwand für das Theater entsteht, der die Arbeitszeit der MitarbeiterInnen des Theaters in hohem Maße bindet. Bei täglich bis zu 25 Bestellungen, die korrekterweise alle ausnahmslos nach der Vergabeverordnung zu erfolgen haben, findet der Bürokratieaufwand auf Kosten der originären künstlerischen Aufgabe statt. Dies kann nicht Ziel eines künstlerisch produktiv arbeitenden Theaterbetriebes sein.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen und dem AKFS Lösungen darzustellen:
1) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit auf der Grundlage des gültigen Vergaberechts Prozesse der produktionsbezogenen Beschaffungen im Theater Dortmund vereinfacht und in ihrem Zeitaufwand deutlich verkürzt werden können.
2) Der Ausschuss bitte die Verwaltung, die Grenze für den Direktkauf im Theater von 250 Euro auf 500 Euro anzuheben, um die Anschaffung von für die Produktion notwendigen und zeitnah erforderlichen Dinge zu erleichtern.
3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung darzulegen, ob es sinnvoll ist, die Rahmenbedingungen für die freihändige Vergabe im Sinne eines größeren Handlungsspielraumes des Theaters zu verändern und/oder durch gezielte Hilfestellungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums das Beschaffungswesen zu vereinfachen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet um Verständnis, dass zu den Wünschen und Anregungen zuerst ein Gespräch geführt werde müsse, da es sich um Regelwerke handele, die evtl. vom Rat, der zuständig sei, zu ändern seien. Er weise darauf hin und deshalb erübrige sich eine vertiefte Diskussion für den Moment. Auch im Theater habe er rückgemeldet, dass das Thema im Gespräch im Einzelnen abzutasten sei. Ebenso müsse man sich mit den entsprechenden Verwaltungs- und Rechtsabteilungen der Stadt positionieren. Erst dann sei man seriös auskunftsfähig.

Frau Märkel (Fraktion Bündnis 90/Grünen) begründet die Einführung dieser Bitte um Stellungnahme ausführlich.

Herr Voges (Schauspieldirektor) spricht für alle Betriebsleiter des Theaters und gibt einen Sachstandsbericht über die bürokratischen Abläufe anhand von Beispielen und Erläuterungen.


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
Schulordnung Musikschule Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06586-12)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und über folgenden Antrag zu beraten und abzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderung der Schulordnung der Musikschule zu beschließen:

a) Der Punkt 5.2 der Schulordnung wird dahingehend geändert, dass der Erstattungsbetrag je ausgefallener Unterrichtsstunde 1/36 des Jahresentgeltes beträgt.


b) Die Punkte 5.1 und 5.2 der Schulordnung werden dahingehend geändert, dass eine Erstattung dann erfolgt, wenn weniger als 36 Unterrichtsstunden im Jahr erteilt werden.
c) Soweit die Verwaltung einen gelegentlichen Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderungen der Lehrkraft durch diesen Beschlussvorschlag für nicht ausreichend berücksichtigt hält, sind den Gremien alternative Berechnungsvorschläge zur Beratung zeitnah vorzulegen.
Dabei ist sowohl die Möglichkeit kostenreduzierender Ersatztermine, als auch die Einführung eines Vertretungspools ausreichend zu berücksichtigen.

Begründung:

Die derzeit gültige Schulordnung der Musikschule ist hinsichtlich ihrer Regelungen zur Erstattung von Unterrichtsausfällen wenig kundenfreundlich und bedarf einer Korrektur.

Die Punkte 5.2. und 5.3. der Schulordnung regeln insoweit einen Erstattungsanspruch von 1/40 des Jahresentgeltes, sofern mindestens 3 Unterrichtsstunden im Kalenderhalbjahr aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat ausfallen.

Dies impliziert, dass die Musikschule in ihren Berechnungen grundsätzlich von insgesamt 40 möglichen Unterrichtsstunden p.a. ausgeht, ohne dies in der Schulordnung näher zu konkretisieren. Diese Größenordnung kann faktisch jedoch nicht erreicht werden, wie ein beispielhafter Blick auf die Unterrichtsstunden z.B. an Montagen im Jahr 2012 zeigt:

Im Jahr 2012 findet von insgesamt 54 Montagen feiertags- und ferienbedingt (gemäß Schulordnung) an 17 Montagen kein Unterricht statt. Ein Erstattungsanspruch kommt mithin erst dann in Betracht, wenn von den verbleibenden 37 möglichen Unterrichtsstunden im Jahr mindestens 6 Unterrichtsstunden p.a. ohne Ersatztermin ausfallen. Die volle Jahresgebühr ist im vorliegenden Beispiel somit auch für den Fall von nur 33 Unterrichtsstunden in 2012 zu entrichten. Im Ergebnis ist daher die vollumfängliche Jahresgebühr zu entrichten, obwohl 17,5% der suggerierten Gesamtstundenzahl überhaupt nicht stattfindet.

Mangels ausreichender Erläuterung in der Schulordnung ist zu bezweifeln, dass den Entgeltpflichtigen dieser Sachverhalt ausreichend bewusst ist, wodurch bereits auftretende Irritationen - insbesondere seitens von Eltern – erklärt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund führt die derzeitige Erstattungsregelung auch zu finanziellen Benachteiligungen der Erstattungsberechtigten: Da die Zahl der tatsächlich möglichen Unterrichtsstunden (im vorliegenden Beispiel: 37 Unterrichtsstunden) von der seitens der Musikschule für die Entgeltkalkulation rechnerisch zu Grunde gelegten Zahl von 40 Unterrichtsstunden abweicht, werden lediglich 92,5% der tatsächlichen Unterrichtskosten im Erstattungsfall zurückgezahlt.

Um künftige Irritationen zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Schulordnung redaktionell um eine am faktisch realisierbaren Jahresunterricht gemessene garantierte Stundenzahl p.a. zu ergänzen, bei der bereits mögliche krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle berücksichtigt sind. Angemessen erscheinen somit 36 Unterrichtstage pro Jahr, so dass der Erstattungsbetrag auf 1/36 des Jahresentgeltes pro ausgefallene Unterrichtsstunde zu ändern ist.

Dies führt im Ergebnis einerseits dazu, dass sich der jährliche Erstattungsaufwand bei einem Unterrichtsausfall von mehr als 2 Stunden im Halbjahr gegenüber der bisherigen Regelung für die Musikschule reduziert.


Andererseits erfolgt eine Erstattung gegenüber der aktuellen Regelung bereits ab der dritten ausgefallenen Stunde im Jahr.

Anhand des unter Punkt 1.1.1 in der Entgeltordnung der Musikschule angebotenen Unterrichts „Musikwichtel“ können die damit verbundenen Effekte wie folgt beispielhaft zu skizziert werden:

Modell I: am Beispiel „Musikwichtel“

Jahresentgelt
276 €
276 €
mögliche Jahresunterrichtsstunden
37
37
Stundenausfälle p.a.
6
6
somit erbrachte Stunden
31
31
Erstattung / Unterrichtsstunde
6,90 €
(Basis 40 Std./p.a.)
7,67 €
(Basis 36 Std./p.a.)
Erstattungsfähige Stundenanzahl
6
5
Erstattungsbetrag
41,40 €
38,35 €
Differenz:
- 3,05 €


Modell II: am Beispiel „Musikwichtel“
Jahresentgelt
276 €
276 €
mögliche Jahresunterrichtsstunden
37
37
Stundenausfälle p.a.
4
4
somit erbrachte Stunden
33
33
Erstattung / Unterrichtsstunde
6,90 €

(Basis 40 Std./p.a.)

7,67 €

(Basis 36 Std./p.a.)

Erstattungsfähige Stundenanzahl
0 €
3
Erstattungsbetrag
0 €
23,01 €
Differenz:
+ 23,01 €

Möglicherweise in diesem Zusammenhang entstehende Mehrkosten sind durch die Einrichtung eines Vertretungspools sowie durch eine praktikable Handhabung von Ersatzterminen zu kompensieren.

Auf diese wird nicht nur dem Anspruch der Musikschule nach einer kompetenten und qualifizierten musikalisch-kulturellen Ausbildung sondern auch das Bedürfnis der SchülerInnen nach einer transparenten und verlässlichen Ablauf des Musikschulunterrichts Rechnung getragen.


Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Weitergabe an die Verwaltung als Prüfauftrag. Seine Fraktion möchte für diesen Teil der Schulordnung Musikschule Dortmund eine transparente Regelung.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass er Schwierigkeiten gehabt habe, dem Vorschlag zu folgen. Er bittet um Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anmerkungen des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste, um dann darüber abstimmen zu können. Er bittet auch, Unterrichtsausfälle durch Krankheit, Fortbildung und Konzerte anzugeben und um eine Ausführung, wie damit umgegangen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig als Prüfauftrag für die Verwaltung an und bittet um eine zusätzliche statistische Darstellung der Unterrichtsausfälle.

zu TOP 3.2
Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06482-12)

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, nimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den vierten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2011 zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Kunstankauf der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06577-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06577-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum jährlichen Kunstankauf der Stadt Dortmund insbesondere zur Frage inwiefern sich die Regularien für die Teilnahme geändert haben bzw. ob überlegt wird, diese Regularien zu ändern.

Begründung: Bis 2010 konnten sich auch Künstlerinnen und Künstler am Kunstankauf der Stadt Dortmund beteiligen, die nicht in Dortmund wohnen, aber in Dortmund in entsprechenden Verbänden und Vereinen engagiert sind. Aus Künstlerkreisen wurde mitgeteilt, dass ab 2011 nur noch Künstler, die in Dortmund gemeldet seien und dort Steuern bezahlen würden, eingeladen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der städtische Kunstankauf des Kulturbüros ist eine zentrale Maßnahme der Künstlerförderung. Die dafür im Budget des Kulturbüros vorhandenen Mittel in Höhe von zurzeit jährlich 25.000,- € werden zum Neuankauf von Kunstwerken heimischer Künstler verwendet. Eine Kommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wählt die Kunstwerke im Rahmen einer jährlichen Ankaufssitzung aus und beschließt endgültig über den Ankauf.
Das Förderinstrument des Kunstankaufs richtet sich an alle professionell ausgebildeten und arbeitenden Künstlerinnen und Künstler in Dortmund. Die künstlerische Professionalität als zwingendes Förderkriterium wird nachgewiesen, indem alle an der Universität / Fachhochschule ausgebildeten bzw. in Dortmund arbeitenden und lebenden Künstlerinnen und Künstler nach einer persönlichen Vorstellung im Kulturbüro und nach Vorlage entsprechender Unterlagen in die Künstlerkartei des Kulturbüros aufgenommen werden, sofern dies gewünscht wird. Diese Künstlerkartei ist die Grundlage für die Einladungen zur Teilnahme am Kunsteinkauf.
Die oben angeführten Richtlinien zum Kunstankauf existieren seit vielen Jahren und haben sich bewährt, eine Änderung ist nicht vorgesehen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Ankaufsetat von ursprünglich 30.000,-€ auf 25.000,-€ jährlich reduziert werden musste und auch vermehrt Künstlerinnen und Künstler Werke eingereicht haben, die der Kulturverwaltung nicht bekannt und auch nicht in die Künstlerkartei aufgenommen waren, hat die Ankaufskommission einvernehmlich beschlossen, nur noch Künstlerinnen und Künstler beim Ankauf zu berücksichtigen, die tatsächlich in Dortmund leben und arbeiten.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Beantwortung drei offen gebliebener Fragen.

Herr Eichler (Leiter des Kulturbüros) beantwortet die Fragen ausführlich.


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Neufassung der Dienstanweisung für die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06489-12)

Frau Thiel (SPD-Fraktion) übernimmt ab diesem Tagesordnungspunkt (ab 18.45 Uhr) die Leitung der Sitzung als stellv. Vorsitzende.


- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss der beigefügten Dienstanweisung für die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund einstimmig zu.

zu TOP 4.2
Vierter Quartelbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06563-12)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06563-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

wie in den Medien zu lesen war, soll der Zoo Dortmund ab 2013 fünf Millionen Euro zusätzlich von der Stadt Dortmund erhalten sowie weitere fünf Millionen Euro von privaten Sponsoren einwerben.
Die CDU-Fraktion erbittet daher von der Verwaltung eine Berichterstattung zu diesen Aussagen u. a. zu folgenden Fragen:
1. Sollen die besagten fünf Millionen in den Jahren 2013 – 2017 zusätzlich zu den in den Wirtschaftsplänen einzustellenden Finanzmitteln für Investitionen gezahlt werden oder werden die bisherigen geplanten Investitionssummen auf eine Millionen Euro pro Jahr angehoben?
2. Sind die zusätzlichen Finanzmittel durch Umschichtungen in den zukünftigen Wirtschaftsplänen bereitzustellen oder soll der Betriebszuschuss an die Sport- und Freizeitbetrieb erhöht werden?
3. Wenn der Betriebszuschuss erhöht werden soll, möge die Verwaltung doch bitte darlegen, aus welchen Bereichen die zusätzlichen Finanzmittel bereit gestellt werden.
4. Hat die Verwaltung schon Ideen bzw. Vorstellungen, wie der Zoodirektor pro Jahr eine Million Euro durch private Sponsoren einwerben kann?
5. Wie hoch waren die Sponsorengelder für den Zoo in den letzten fünf Jahren?


Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, nimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Laufveranstaltungen im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06604-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06604-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

im Hoeschpark, im Westfalenpark und im Fredenbaumpark finden seit Jahren genehmigte Laufsportwettkämpfe Dortmunder Vereine statt. In November 2009 und 2010 führten je zwei Etappen der Trail-Run Worldmasters durch den Rombergpark.
Für zukünftige Laufsportveranstaltungen in Dortmunder Parks, insbesondere im Rombergpark, bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:
- Welche Wege können für Laufveranstaltungen genutzt werden?
- Gibt es jahreszeitlich bedingte Einschränkungen auf bestimmten Wegen oder in bestimmten Bereichen und – falls ja – warum?

Frau Kulozik (Leiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) antwortet mündlich auf die gestellten Fragen.


Auszug aus der noch nicht genehmigten 1. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 30.10.2012
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 06.03.2012

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vermisst zu Punkt 4.3 der Niederschrift eine Aussage von Frau Kulozik (Leiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) zum Thema Laufveranstaltungen im Rombergpark, wonach nach Abstimmung mit Herrn Reif (Geschäftsbereich Parkanlagen) alle Wege oder beinahe alle Wege belaufen werden könnten, nur der Hauptweg der östlichen Seite der großen Runde, wo der Eisvogel brüte, nicht.

Diese Information sei für den nächsten Phoenix-See-Lauf am 03. Oktober 2013 von Bedeutung.

Mit dieser Änderung wird die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 06.03.2012 genehmigt.



zu TOP 4.4
Sportanlage der Gesamtschule Scharnhorst
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 05761-11)

Herr Balzer (SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung um Mitteilung an den Sportverein.

Herr Krause (Leiter Geschäftsbereich Sport) sagt dies zu.

zu TOP 4.5
Sanierung der Filteranlage im Hallenbad Nord, Leopoldstr. 50-58
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06596-12)

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt im Rahmen des Eilbeschluss-Verfahrens die Sanierung der Filteranlage im Nordbad mit einem Kostenaufwand von 551.000,00 € brutto und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Eilbeschluss zu genehmigen.

zu TOP 4.6
Umbau des Cafè Auszeit im Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06702-12)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

am 1. März 2012 sollte das Restaurant und Cafè Auszeit im Westfalenpark durch den neuen Pächter eröffnet werden. Bei einem Besuch des Westfalenparks am geplanten Eröffnungstag war das „Auszeit“ noch geschlossen; der durch das Fenster erkennbare Innenraum ließ erkennen, dass noch Wochen benötigt werden ehe eine Wiedereröffnung realistisch erscheint. Zudem scheinen die Arbeiten aktuell zu ruhen.

Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt bitten die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen:

Ø Warum kam es zu Verzögerungen beim Umbau?
Ø Wer ist federführend für den Umbau verantwortlich?
Ø Welche Arbeiten sind gegenwärtig noch zu erledigen?
Ø Wann wird das „Auszeit“ realistisch eröffnet?
Ø Ob und wie wird der Pächter für den Einnahmeausfall entschädigt?

Begründung der Dringlichkeit:

Die Problematik des Nichteröffnens ist erst am 1. März bekannt gemacht worden. Da die kommende Sitzung erst Mitte Mai stattfindet (wenn sie bei einer möglichen Wahlwiederholung überhaupt stattfindet), erscheint eine frühere Befassung der Verwaltung sinnvoll.

Herr Steitz (Stadtrat) gibt an, dass eine Öffnung des Cafe´s im April zu erwarten sei. Er erläutert die Verzögerung der Eröffnung und die Gründe für einen weiteren Aufwand.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob er davon ausgehen könne, dass die Heizungsanlage und die anderen technischen Einrichtungen, sowie die Toilettenanlage, funktionsfähig seien.

Herr Steitz erklärt, dass die Brandschutzmaßnahmen, die hauptsächlich für die Verzögerung verantwortlich seien, zu den anderen notwendigen Tätigkeiten hinzugekommen seien. Das Café habe einige Zeit leer gestanden und es habe extrem schwierige Verhandlungen gegeben, die Zeit gebraucht hätten. Eine Verspätung von 6 Wochen sei keine Katastrophe.

zu TOP 4.7
Eishockey-Club Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06740-12)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verlegt diesen Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

im Wege der Dringlichkeit bitten wir um Aufnahme o.g. Punktes in die Tagesordnung.

Der Eishockey-Club Dortmund (EHC) spielt seit der Saison 2009/2010 in der Oberliga und hat Chancen in die 2. Liga aufzusteigen.

Wie der Presse zu entnehmen ist, tritt der Geschäftsführer und Präsident der EHC Dortmund Spielbetriebs GmbH zum 30.6.2012 zurück, wodurch dem EHC das sportliche „Aus“ in Dortmund droht. Ausschlaggebend dafür seien Differenzen zwischen dem Präsidium und der Stadt Dortmund über die Notwendigkeit von Investitionen in die Eishalle.

Angesichts des zwischen dem Verein und der Stadt anvisierten Gesprächs – woraus sich auch die Dringlichkeit dieser Anfrage ergibt – wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen eines Sachverhaltsberichts über die aktuellen Gesprächsergebnisse mit dem EHC Dortmund zu informieren.


zu TOP 4.8
Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Übertragung neuer Aufgaben auf den Leiter des Geschäftsbereiches 5/ Stadtgrün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05551-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Aufhebung der Bestellung von Herrn Johannes Blume als Leiter des Geschäftsbereiches 5/Stadtgrün rückwirkend zum 01.01.2012

2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegen folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.12:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung beschließen einstimmig den mündlich gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion:
1. Zum Entsorgungskonzept:
Zusätzlich zur Müllentsorgung sollen auch Toilettenanlagen aufgestellt werden.
2. Tremoniapark:
Es wird empfohlen, die ausgewiesene südliche Fläche noch weiter in Richtung Süden auszuweisen, um den Tremoniapark nicht in seiner Zentralität zu zerschneiden.
3. Westpark:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Status Quo im Bezug auf die Ausweisung im Bezug auf die Flächen im Westpark beizubehalten.
4. Finanzen:
Die von der Bezirksvertretung Innenstadt-West bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro sollen ausschließlich für die Einrichtung von Grillwiesen im Stadtbezirk genutzt und nicht für eine Beschilderung zweckentfremdet werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genannten Zusätzen folgende Beschlussfassung:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (Anlage 1),
2. die Ausweisung und Einrichtung von Grillwiesen im Stadtgebiet (Anlage 2),
3. das Entsorgungskonzept für die ausgewiesenen Grillwiesen (Anlage 3).“

Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012 :

Die SPD-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, dass die Vorlage keine Lösung für die Sanitärfrage, den Brandschutz, Müllentsorgung (Mehrkosten?) enthalte. Grundsätzlich sei eine Grillmöglichkeit gut, jedoch müsste es auch durchdacht sein.
Dieser Meinung schlossen sich auch Herr Carl (FDP-Fraktion) und Herr Storkebaum (Die Linken) an, wobei Herr Storkebaum auch noch die nicht zu unterschätzende Rauchentwicklung anspricht. Herr Scheffler (B90/Die Grünen) merkt hierzu noch an, dass Regelungen auch nur wirksam sind, wenn diese kontrolliert werden.
Die CDU-Fraktion ist für das Grillen im Stadtteilpark, da viele Veranstaltungen im Stadtbezirk ohne öffentliches Sanitär stattfinden, weiterhin sei angedacht nach dem Wochenenden bzw. Feiertagen den Müll durch die EDG entsorgen zu lassen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit – bei den Ja-Stimmen der CDUFraktion - die Einrichtung einer Grillwiese im Stadtteilpark Scharnhorst ab.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (Anlage 1),
2. die Ausweisung und Einrichtung von Grillwiesen im Stadtgebiet (Anlage 2),
3. das Entsorgungskonzept für die ausgewiesenen Grillwiesen (Anlage 3).

Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012:

In der ausführlichen Diskussion werden folgende Problemfelder bei der Einrichtung einer Grillwiese im Bereich „Meilengraben/Hauert (Uni)“ seitens der Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch genannt:
1. Es handelt sich nach ihrem Kenntnisstand um eine ökologische Ausgleichsfläche.
2. Der vorgesehene Bereich läge weit von jeder Bebauung entfernt, so dass die soziale Kontrolle fehle. Die starke Vermüllung des Geländes sei absehbar. Die Beseitigung würde wieder kostenmäßig zu Lasten des Steuerzahlers gehen.
3. Es gebe keine sanitären Einrichtungen.
4. Der Bereich sei fußläufig oder per öffentlicher Verkehrsmittel nur schlecht zu erreichen.
5. Es gebe zu wenige Parkplätze im Bereich „Am Hauert“. Die Örtlichkeit leide jetzt schon unter „Parkdruck“.
6. In jedem Jahr würden die zahlreichen Osterfeuer kritisch thematisiert. Die Einrichtung von öffentlichen Grillplätzen sei kontraproduktiv.
7. Die angegebenen Kosten von rund 9.000 Euro für die zusätzliche Müllentsorgung werden als nicht realistisch betrachtet.
8. Die Sicherung der angrenzenden S-Bahnlinie sei zu regeln.
Da die Bezirksvertretung noch erheblichen Klärungsbedarf sieht, wird vorgeschlagen, die Vorlage auf die nächste BV-Sitzung am 06.03.12 zu schieben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Vorlage auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am 06.03.12 zu schieben. Bis dahin sollen die Mitglieder der Bezirksvertretung recherchieren, ob sich eine andere Fläche im Stadtbezirk DO-Hombruch als Grillwiese eignet.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es sich bei der vorgesehenen Fläche um eine ökologische Ausgleichsfläche handelt. Wenn ja, soll geprüft werden, ob darauf überhaupt eine Grillwiese eingerichtet werden kann.
Außerdem bittet die Bezirksvertretung um Mitteilung, warum überhaupt eine Grillwiese im Stadtbezirk DO-Hombruch eingerichtet werden muss/soll.

Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2012:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3) und Herrn Krämer (Die Linke) dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sieht im Stadtbezirk keine Problemsituation.

Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.12:

Zu dem o. g. Tagesordnungspunkt legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag
vor (siehe TOP 12.3):
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund ab. (Beschlussvorschlag 1 der Vorlage 05945-11). Für einzelne öffentliche Grünanlagen kann ein Grillverbot ausgesprochen werden, wenn im Gegenzug ausreichend große Areale für Grillwiesen ausgewiesen und eingerichtet werden.
2a. Für den Fredenbaumpark empfiehlt die BV die Ausweisung der folgenden Flächen, auf denen Grillen erlaubt sein soll:
􀀀 Parkplatz Mendesportanlage wie in der Anlage 2 beschrieben
􀀀 Die bestehenden drei Grillstationen wie in der Anlage 2 beschrieben
􀀀 Die Prüfung einer Einrichtung zweier weiterer Grillstationen in der Nähe der bisherigen Stationen einschließlich der Erstellung eines Kostenvoranschlags.
􀀀 Das Areal neben der Hundewiese in der Grünanlage Naturkundemuseum wie in der Anlage 2 beschrieben
􀀀 Zusätzlich soll die Wiese am östlichen Kanalufer (nördlich der Ruderhäuser und unmittelbar nördlich der Bücke Weidenstraße) als Grillwiese ausgewiesen und in das Entsorgungskonzept aufgenommen werden.
Mit dem Eigentümer soll dazu eine entsprechende Vereinbarung angestrebt werden.
Die bestehende Parkordnung wird entsprechend geändert.
2b. Falls ein stadtübergreifendes Grillverbot beschlossen werden sollte, wird auch im Hoeschpark eine Fläche eingerichtet, auf der das Grillen erlaubt ist. Dazu sollen der Betreiber, die den Park nutzenden Vereine und der Freundeskreis Hoeschpark zusammen mit der Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten.
3. Die BV begrüßt das geplante Entsorgungskonzept, (Beschlussvorschlag 3), empfiehlt aber für den Fredenbaumpark an den Wochenenden mit schönem Wetter die zusätzliche Leerung der Abfallcontainer am Sonntagmorgen in jedem Fall vorzusehen.
3a. Zusätzlich zum Entsorgungskonzept erarbeitet die Verwaltung ein Bewirtschaftungskonzept für die öffentlichen Toilettenanlagen im Fredenbaumpark.
Zielsetzung ist die schnelle Erreichbarkeit einer öffentlichen Toilette im nördlichen wie im südlichen Teil des Parks bei hohem Besucheraufkommen und die Vermeidung von Warteschlangen. (Denkbare Möglichkeiten: Ausweitung der Öffnungszeiten der Toilette am Musikpavillon oder die Errichtung einer City-Toilette (Wall)).

Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt ausdrücklich die Initiative der Verwaltung, mit einem gesamtstädtischen Konzept den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer städtischer Anlagen gerecht zu werden.
Ein generelles Grillverbot auf allen städtischen Flächen ist mit einem unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vor allem in den Vororten verbunden und wird der im Abschnitt „Ausgangslage“ der Vorlage beschriebenen Problematik insbesondere im Fredenbaumpark nicht gerecht. Die Einrichtung von Grillwiesen macht in denjenigen Parks Sinn, wo es ein hohes Aufkommen an Besucher/innen gibt und trägt zur Angebotsvielfalt der Parkanlage bei.
Insbesondere sollen auch diejenigen Bewohner/innen, die kein eigenes Grundstück oder eine Gartenlaube haben, die Möglichkeit haben, gemeinsam mit der Familie und Freunden zu grillen. Der seinerzeitige Modellversuch im Fredenbaum.
(Nutzung eines Teils des Parkplatzes Mendesportanlage, s. o.) hat zu einer deutlichen Entlastung im Inneren des Parks geführt.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion) abgelehnt.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:
1. Der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (Anlage 1) zuzustimmen.
Dieser Punkt wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion) und 2 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) empfohlen.
2. Die Ausweisung und Einrichtung von Grillwiesen im Stadtgebiet, mit Ausnahme der bestehenden drei stationären Grillstationen im Fredenbaumpark am Rodelberg, (Anlage 2) abzulehnen.
Dieser Punkt wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig abgelehnt.
3. Das Entsorgungskonzept für die ausgewiesenen Grillwiesen (Anlage 3) abzulehnen.
Dieser Punkt wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig abgelehnt

Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion darum bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da es an der Entscheidungsgrundlage fehle.

Herr Utech (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen möchte.

Herr Fischer (Fraktion Die Linke) schließt sich an, seine Fraktion würde diese Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und alle vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.2
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.









Sauer Balzer Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin