Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Schulausschusses


am 22.10.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Koese (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Daniel Naumann i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Brigitte Thiel i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Isabel Koepchen (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Andrea Koester
Volker Werner
Siegfried Flenner
Kordula Leyk

4. Schulaufsicht

./.

5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
sB Ulrich Hilmer (AfD)

Abwesend:

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Schulausschusses,
am 22.10.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 27.08.2014
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt

Mündlicher Bericht

3.2 Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Austattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13676-14)

3.3 Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Stellungnahme der Verwaltung
Drucksache Nr.: 13185-14-E1
-
wird nachversandt -

3.4 Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13227-14-E3)

3.5 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12797-14-E2)
3.6 Dortmunder Jugendverbände im "Offenen Ganztag"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13241-14-E2)

3.7 Aplerbecker-Mark-Gemeinschaftsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11874-14-E3)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



6. Anträge / Anfragen

6.1 SchulbegleiterInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13866-14)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E1)

6.2 Schulreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13867-14)

6.3 Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13868-14)

6.4 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13789-14)

6.5 Unbekannte Personen in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13864-14)

6.6 Bring- und Abholbereiche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13891-14)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese (B'90/Die Grünen)- eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.

Frau Ina Annette Bierbrodt wurde als beratendes Mitglied verpflichtet.

Frau Altundal-Koese begrüßte Herrn Dr. Rösner als Gast sowie die anwesenden Berichterstatter der Verwaltung.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Buchloh benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den

TOP 3.1 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I, hier: Elternbefragung in der Nordstadt
Mündlicher Bericht
DS Nr.: 13844-14

vor dem TOP 2.1 zu behandeln.

Als Tischvorlagen verteilt wurden die Beantwortungen der Bezirksregierung Arnsberg zum

TOP 3.8 Schulische Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
DS Nr.: 12240-14-E3
und zum

TOP 3.9 Unterrichtsausfall
Stellungnahme der Verwaltung
DS Nr.: 13232-14-E2

sowie die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten zum

TOP 6.4 Inklusion
Stellungnahme zum TOP
DS Nr.: 13789-14-E2.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 27.08.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 27.08.2014 wurde einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt.

Frau Bonekamp führte kurz in das Thema ein.

Herr Dr. Rösner beantwortete Fragen zur Präsentation. Diese wird der Niederschrift beigefügt.


Der Schulausschuss bedankte sich bei Herrn Dr. Rösner für die Ausführungen und nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei
2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 5.471.392 Euro
exklusive Kosten für Abbruch (237.608 Euro) und Umzug (227.000 Euro) den Neubau
der Höchstener Grundschule (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 5.346.392 € und
Möbilierungskosten in Höhe von 125.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des FB 40
(Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 800:
Haushaltsjahr 2014: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 950.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 2.675.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 674.392 Euro
Summe: 4.399.392 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von
Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe
von 107.036,32 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem
Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 500:

Haushaltsjahr 2016: 125.000 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB
40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in
Höhe von 9.615,38 Euro.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei FB 65 (Auftrag
650138011000) veranschlagt. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen
Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung budgetneutral
von FB 65 zu 40 (Auftrag 400301010042) verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 947.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

2. beschließt die Planung und Umsetzung des Abbruchs des Altbaus und des
Flachdachpavillons mit Kosten in Höhe von 237.608 €.

Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24
(Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende
Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.808 Euro
Haushaltsjahr 2015: 233.800 Euro
Summe: 237.608 Euro

Der Altbau nebst Pausenhalle und Außenanlagen ist bereits zum 31.12.2013 vollständig
abgeschrieben. Der Restbuchwert des Sonnenschutzes beträgt zum 01.09.2015 noch
17.366,11 €. Der Flachdachpavillon hat zum 01.09.2015 noch einen Restbuchwert i.H.v.
195.676,79 €.

Durch den Abbruch der Gebäude entsteht zum 01.09.2015 insgesamt ein einmaliger
Abgangsverlust in Höhe von 213.042,90 € (Summe der Restbuchwerte). Da es sich um
einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird
dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag
650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische
Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.

Zudem wird mit dem Abgang des Pavillons anteilig ein Sonderposten i.H.v. 117.406,03 €
ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage
(Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.

3. beschließt die Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebs in ein
Interimsquartier (ehem. Lohgrundschule+Containergestellung) mit Kosten in Höhe von
227.000 Euro.

Die Aufwendungen für das Ausweichquartier sowie die Umzüge (Auslagerung in das
Interimsquartier und Rückverlagerung nach Abschluss der Neubaumaßnahme) sind in der
Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000, Sachkonto 529 907, wie folgt
zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 113.500 Euro
Haushaltsjahr 2016: 113.500 Euro
Summe: 227.000 Euro

Die sich in 2015 und 2016 ergebenden Aufwendungen können im Rahmen der
endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. in der Ergebnisplanung des FB 65 durch
Minderaufwendungen bei Sachkonto 541 107 berücksichtigt werden.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
der Maßnahmen.

Finanzielle Auswirkungen
Die Auswirkungen der Investition auf die Ergebnis- und Finanzrechnung sind in der Anlage
„Auswirkungen im Haushaltsplan und Finanzierung“ dargestellt.


Begründung
Die Höchstener Grundschule ist eine zweizügige Gemeinschaftsgrundschule. Seit dem
Schuljahr 2007/2008 wird die Höchstener Grundschule als Offene Ganztagsschule (OGS)
geführt. Neben dem Hauptgebäude (Altbau) sind auf dem Schulgelände ein Klassen-Pavillon,
zwei Schulraummietcontainer für den OGS-Betrieb und eine Turnhalle vorhanden. Im Altbau
befinden sich drei Klassenräume, der Verwaltungsbereich der Schule sowie eine
Hausmeisterwohnung. Im angegliederten Pavillon sind fünf weitere Klassen und ein zentraler
Raum für die Betreuung untergebracht.

Der Altbau und der Pavillon sind aufgrund ihres baulichen Zustands auf Dauer nicht mehr
nutzbar und müssen ersetzt werden. Darüber hinaus entsprechen die Flächen nicht dem
Raumprogramm für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (Empfehlungen des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung). Der Neubau der Höchstener Grundschule war
bereits im Rahmen des Pavillonersatzprogramms vorgesehen (Ratsbeschluss vom
24.07.2013). In dem Raumprogramm sind auf Grundlage des zwischenzeitlich in Kraft
getretenen 9. Schulrechtsänderungsgesetzes auch zwei zusätzliche Inklusionsräume enthalten.

Die Genehmigungsplanung konnte bereits abgeschlossen werden. Der Bauantrag wird bereits
Ende 2014 eingereicht. Die Baugenehmigung kann jedoch aufgrund der Abhängigkeiten zum
B-Plan-Änderungsverfahren erst Anfang Mai 2015 erfolgen. Parallel zur Beschlussfassung
des Rates wird bereits mit der Ausführungsplanung begonnen, um eine beschleunigte
Maßnahmenrealisierung sicherstellen zu können.

Die Gesamtkosten der Maßnahme konnten durch Planungsoptimierungen von insgesamt
6.400.000 Euro (Kostenrahmen) auf 5.863.000 Euro reduziert werden, was einer Einsparung
von rd. 8,4 % entspricht.

Ein Teil dieser Einsparungen wird in die Ausstattung der Schule mit LED-Beleuchtung mit
Kosten in Höhe von rd. 73.000 Euro reinvestiert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen
sich somit auf insgesamt 5.936.000 Euro. Die Investition für die LED-Beleuchtung
amortisiert sich nicht nur nach 29,36 Jahren, sondern führt darüber hinaus noch über den
betrachteten Zeitraum von 40 Jahren zu zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 47.500 Euro.


Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Dortmund ergibt sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe 1 GO
NRW. Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf Grundlage des § 37 Abs. 5 GO NRW
in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe i der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom
05.04.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2012.


Anlagen

Anlage 1 Ausführlicher Sachverhalt
Anlage 2 Auswirkungen im Haushaltsplan und Finanzierung
Anlage 3 Daten zur Investitionsmaßnahme
Anlage 4 Terminplan
Anlage 5.1 Lageplan
Anlage 5.2 Grundriss Erdgeschoss
Anlage 5.3 Grundriss Obergeschoss
Anlage 5.4 Ansichten 1
Anlage 5.5 Ansichten 2
Anlage 5.6 Ansichten 3
Anlage 6 Kostenberechnung
Anlage 7 Flächenberechnung
Anlage 8 Lebenszykluskostenberechnung



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt

zu TOP 3.2
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Austattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13676-14)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund einstimmig zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und

1. ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen innerhalb des in der Finanzplanung vorgesehenen Budgetrahmens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen

2. ermächtigt die Verwaltung, bedarfs- und nutzergerechte bauliche Anpassungen innerhalb des in der Finanzplanung vorgesehenen Budgetrahmens zu beauftragen und auszuführen

3. beauftragt die Verwaltung, über die Maßnahmeplanung, Kostenentwicklung und den Projektfortschritt zu berichten.


zu TOP 3.3
Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13185-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…mit diesem Schreiben möchten wir auf die jüngste Einbruchserie und gleichzeitig auf die
Nutzung des Schulhofes der Anne-Frank-Gesamtschule eingehen. Darüber hinaus möchten
wir Ihnen darstellen, welche Maßnahmen von der Stadtverwaltung zur Sicherung erfolgt sind
bzw. erfolgen werden.

Seit dem 23.06.2014 wurde in das o.g. Schulgebäude achtmal eingebrochen. Darüber hinaus
wird auf dem Schulhof von verschiedenen Personengruppen täglich Alkohol konsumiert.
Anhand der zurückgelassenen Gegenstände wird ebenfalls deutlich, dass hier neben
Drogenhandel- und konsum auch Prostitution stattfindet.

Aus diesem Grund fand am 01.08.2014 ein Termin zur Erörterung der Probleme an der
Schule und Vereinbarung weiterer Schritte bzw. möglicher Lösungsansätze statt. Teilnehmer
dieses Gespräches waren neben der Kriminalpolizei Dortmund (Kommissariat Vorbeugung)
auch die Schulleitung, zwei Fachlehrer, die Schulhausmeister sowie Vertreter des
Tiefbauamtes, des Ordnungsamtes, des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen
Immobilienwirtschaft der Stadt Dortmund.

Das individuelle Sicherheitskonzept der Kriminalpolizei (ISK) liegt zwischenzeitlich bei der
Städtischen Immobilienwirtschaft vor und kann Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt
werden. Während des Gespräches am 01.08.2014 wurden die folgenden Punkte besprochen
bzw. diese sind Bestandteil des Sicherheitskonzepts der Kripo. Zu den einzelnen Aspekten
gebe ich Ihnen einen aktuellen Sachstand hinsichtlich der bereits erfolgten bzw. noch
geplanten Maßnahmen.

Regelmäßige Begehungen der Ordnungspartner
Vom Ordnungsamt bzw. den Ordnungspartnern wird der Schulhof regelmäßig
aufgesucht.
Rückschnitt der Vegetation
Ein Rückschnitt der Vegetation ist in der 33. Kalenderwoche aufgrund der
Vogelbrutzeit lediglich teilweise erfolgt. Dadurch soll das Erscheinungsbild des
Schulhofes verbessert und die Transparenz erhöht werden. Ab 10/2014 kann ein
weitergehender Grünschnitt erfolgen.

Beauftragung eines Wachdienstes als Sofortmaßnahme
Von der Kriminalpolizei wurde vorgeschlagen, als Sofortmaßnahme vor Ort einen
Wachdienst einzusetzen. Nach Ermittlung der Kosten wurde von der Städtischen
Immobilienwirtschaft die Bewachung des Grundstückes mit zwei Wachleuten in der
Zeit von 18.00 – 6.00 Uhr täglich beauftragt. Die Beauftragung des Wachdienstes
stellte zum Zeitpunkt des Beauftragung die unter Berücksichtigung aller Aspekte
wirtschaftlichste Maßnahme dar. Seit der Beauftragung des Wachdienstes kam es
lediglich zu zwei weiteren Einbrüchen; dies ist insbesondere in der Größe des
Grundstücks von insgesamt 22.387 qm begründet. Das Zweierteam des Wachdienstes
kann das Grundstück bzw. das Gebäude nicht pausenlos und komplett beobachten,
sondern durch laufende Rundgänge Präsenz herstellen. Mit Beginn der
Wachdienstleistungen am 04.08.2014 wurden insgesamt 358 Personen des
Grundstücks Burgholzstr. 120 verwiesen oder der Zutritt wurde verweigert.

Regelmäßiger Streifendienst der Polizei
Der Leiter der Wache Nord (Münsterstr.) wurde vom Schulverwaltungsamt auf die
besondere Situation aufmerksam gemacht und gebeten, die Anne-Frank-Gesamtschule
im Rahmen des täglichen Streifendienstes besonders zu beachten.
Reparatur der defekten Schulhofbeleuchtung
Die vorhandene Schulhof- bzw. Wegebeleuchtung wurde, soweit erforderlich,
instandgesetzt. Darüber hinaus wurden auf beiden Seiten des Hauptschulgebäudes
Burgholzstr. 120 (Altbau) und am Forum zusätzliche Lampen installiert.

Alarmsicherung
Zur Zeit sind die Büros der Schulleitung, Organisation und didaktischen Leitung
alarmgesichert. Die Installation einer Alarmanlage für die komplette Schule wurde in
Absprache mit der Schulleitung zunächst zurückgestellt. Gründe hierfür sind die
hohen Kosten und fehlenden technischen Voraussetzungen (z. B.
Außenhautsicherung).

Zustand der Fluchttreppen
Der Zugang zu Fenstern über Fluchttreppentürme wurde durch Nachrüsten von
Zusatz- bzw. Panikschlössern nach Möglichkeit begrenzt.

Spezielle Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherung von speziellen Räumen wurde von der Schule ein Plan zur Verfügung
gestellt. Speziell gesichert wurden die Türen und Fenster der Schulleitung, des
Sekretariats und des Verwaltungs- bzw. Orgabereichs. Von der Schule wird aktuell die
Verlagerung der Computerräume in die dritte Etage geprüft.

Einfriedung des Grundstückes
Als mittel- und langfristig sinnvollste Maßnahme, den Besucherstrom auf den
Schulhof zu steuern bzw. zu begrenzen, wurde von der Kriminalpolizei die
Umzäunung des Schulgeländes bzw. Erweiterung der bestehenden Zaunanlage
vorgeschlagen bzw. dringend empfohlen. Das Tiefbauamt (Abteilung Stadtgrün) hat
hierzu bereits einen Plan erstellt. Die Umzäunung des Grundstücks würde danach in
zwei Bauabschnitten erfolgen. Der Bauabschnitt 1 (süd-westlicher Bereich Carl-
Holtschneider-Str. und Fußweg entlang des Sportplatzes) könnte nach positiver
Entscheidung des Bauantrags kurzfristig beauftragt und durchgeführt werden. Die
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat dieser Baumaßnahme bereits zugestimmt. Die
Übernahme der Kosten erfolgt durch das Schulverwaltungsamt.

Ausblick auf Sicherungsmaßnahmen bis 2016
Im Rahmen der Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule werden bis 2016 die Fenster
der Untergeschosse komplett vergittert. Um ein Betreten des Gebäudes durch
Unbefugte durch die Fensterfront zu unterbinden, wird die Hausmeisterloge im
Erdgeschoss vergittert. Alle Außentüren erhalten selbst verriegelnde Schlösser. Die
Computerräume erhalten verstärkte Stahlblechtüren in der Qualität WK 2. Die
Fluchttreppenhäuser werden mit einer geschosshohen Einhausung sowie einem
Umgreifschutz versehen. Die Fluchttüren werden akustisch überwacht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.“


Frau Plieth forderte die Verwaltung auf, eine Verstärkung des Wachdienstes und eine Einbruchmeldeanlage trotz der Kosten in Betracht zu ziehen.

Frau Schnittker bat um einen Bericht über die Zunahme von Zwischenfällen an der Schule.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass dieser im ersten Quartal 2015 im Schulausschuss vorgestellt werden solle, um die Angelegenheit über einen längeren Zeitraum zu beobachten.

Der Schulausschuss stellte klar, dass die Anne-Frank-Gesamtschule und auch alle anderen Schulen in Dortmund nicht in Hochsicherheitstrakte verwandelt werden sollten.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13227-14-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…nachfolgend finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen:
der Rat der Stadt Dortmund hat am 10.04.2014 die Verlängerung der Verträge der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bis zum 31.07.2015
beschlossen.

Die Finanzierung sollte aus den Bundesmitteln, die im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets für die Schulsozialarbeit befristet in den Jahren 2011 bis Ende 2013 zur
Verfügung standen, sichergestellt werden.

Die darüber hinaus noch erforderlichen Mittel hätten aus den nicht komplett ausgeschöpften
Leistungsmitteln des BuT erfolgen können. Eine entsprechende schriftliche Zusicherung zu
dieser möglichen Mittelverwendung hatte das Ministerium für Arbeit, Soziales und
Integration des Landes NRW im Januar 2014 den Kommunen erteilt. Nach der im April 2014
getroffenen Entscheidung des Bundes wurde diese Finanzierungsmöglichkeit jedoch
ausgeschlossen. Das Land NRW hat gegen diese Entscheidung des Bundes Klage beim
Bundessozialgericht eingereicht. Bis zur Entscheidung über die Klage des Landes NRW
entsteht in der Gesamtergebnisrechnung der Stadt Dortmund für das Jahr 2014 ein Aufwand
von ca. 1,5 Mio € und im Jahr 2015 von ca. 2,5 Mio €, der zunächst gesamtstädtisch zu
decken ist.“


Frau Landgraf zeigte sich nicht zufrieden mit der Beantwortung und bat um Antwort, wie die Verwaltung zur Sicherung der Schulsozialarbeit steht und ob diese in Dortmund auch durch zweckgebundene Steuererhöhungen erfolgen könne.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Verwaltung großes Interesse an der Sicherung der Schulsozialarbeit habe, die Finanzierung müsse jedoch durch die politischen Gremien, auch auf Bundesebene, betrieben werden.

Die Vorsitzende schlug vor, dieses Thema in den einzelnen Fraktionen weiterhin zu erörtern und die Verwaltung einzubeziehen.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12797-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in der Sitzung des Schulausschusses am 27.08.2014 bat die CDU-Fraktion um die schriftliche
Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem
Schulstandort "Kleyer Weg 90" vorhanden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Gebäude am Kleyer Weg 90 hat eine Nettogrundfläche (NGF) von 1095 m². Die
dortige Pavillonanlage hat weitere 128 m² NGF.

2.) Wie hoch ist der Buchwert der Immobilie "Kleyer Weg 90"?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Buchwert der Immobilie zum 31.12.2014 beträgt 466.785,- € (Stand 17.09.14) ohne Grundstück einschließlich aller (Aussen-) Anlagen. Das Grundstück hat einen Wert von 130.000,- €.
3.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem
Schulstandort "Fritz-Kahl-Straße 15" vom Abendgymnasium genutzt worden?

Stellungnahme der Verwaltung:
An der Fritz-Kahl-Straße 15 nutzt das Abendgymnasium derzeit insgesamt eine
Programmfläche von 253 m² für die Verwaltung, als Lehrerzimmer und Bibliothek.
Zusätzlich nutzt das Abendgymnasium im Abendbereich verschiedene Klassenräume der Gesamtschule mit.

4.) Ist eine Rückeingliederung der ausgelagerten Sekundarstufe II (derzeit im
Schulzentrum Renninghausen) der GE Brünninghausen an den Standort "Fritz-Kahl-
Straße 3" beabsichtigt?

Stellungnahme der Verwaltung:
Nein, eine Rückeingliederung ist nicht beabsichtigt.

5.) Wenn ja, was soll mit den dortigen und dann frei werdenden Räumlichkeiten
geschehen?

Stellungnahme der Verwaltung: entfällt

6.) Wie hoch ist der Buchwert der Immobilie "Möllerstraße 3"?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Buchwert der Immobilie zum 31.12.2014 beträgt 2.488.841,15 € (Stand 17.09.14)
ohne Grundstück einschließlich aller (Aussen-) Anlagen. Das Grundstück hat einen Wert von 294.690,- €.

7.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem
Schulstandort "Möllerstraße 3" vorhanden bzw. für eine mögliche Nutzung des
Abendgymnasiums nutzbar?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Schulstandort Möllerstraße 3 hat eine NGF incl. Turnhalle von 1.442,93 m². Die
NGF der Turnhalle beträgt 151,54 m².
Am Standort Möllerstr. 3 ist für das Abendgymnasium insgesamt eine Nettogrundfläche von 980 m² vorgesehen.
8.) Wie ist bei dem von der Stadtverwaltung avisierten Umzugsprozess und tendenziell
zurückgehenden Schülerzahlen eine Reduzierung der bewirtschafteten Fläche zu erzielen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Verlegung des Abendgymnasiums mit allen seinen Bildungsgängen zum
Standort Möllerstr. 3 wird das Gebäude am Kleyer Weg 90 nicht mehr benötigt.
Hierdurch kann eine Einsparung der zu bewirtschafteten Fläche erzielt werden.
9.) Wäre eine Unterbringung der Abendrealschule am Standort Möllerstraße 3 – parallel zum Abendgymnasium – möglich?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Möglichkeit einer Unterbringung der Abendrealschule am Standort Möllerstraße 3
war nicht Gegenstand der Planung und wurde noch nicht geprüft.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Dortmunder Jugendverbände im "Offenen Ganztag"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13241-14-E2)


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der CDU-Fraktion, die sich auf den Arbeitsbericht 2013 der Dortmunder Jugendverbände, hier insbesondere die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ bezieht, beantworte ich wie folgt:

1. Wodurch ist bei den durch die Falken verantworteten Ganztagsprogrammen die nach dem Schulgesetz vorgesehene Unparteilichkeit der öffentlichen Schulen sichergestellt?

Die Falken sind seit dem Schuljahr 1998/1999 als Anbieter von außerschulischen Angeboten im Primar- und Sekundarbereich tätig. In den ersten Jahren lag der Schwerpunkt in den Landesprogrammen „13 plus“ und „8-1“. Mit dem Landeserlass zur Umsetzung des Offenen Ganztages im Primarbereich ab dem Schuljahr 2003/2004 und später mit der Ganztagsoffensive des Landes für den Sek 1–Bereich haben sich die Falken als Partner für Kooperationen mit den Schulen angeboten. Derzeit sind die Falken an 6 Schulen im Dortmunder Stadtgebiet tätig.

Die Schulen wählen Ihre jeweiligen Träger der außerschulischen Angebote selber aus. In Dortmund ist die Trägerlandschaft breit aufgestellt, so engagieren sich im Primarbereich neben den Falken auch die Jüdische Kultusgemeinde, das Christliche Jugenddorf Oespel, die Jugendhilfe St. Elisabeth, der Caritas-Verband , der Evangelische Kirchenkreis Dortmund, die dobeq und mehrere Förder- und Elternvereine. Alle sind anerkannte und bewährte Träger der Wohlfahrtspflege bzw. der Jugendhilfe. Darüber hinaus sind sie, unabhängig von der jeweiligen Konfessionalität bzw. politischen Ausrichtung, dem Prinzip der Überparteilichkeit verpflichtet.

Im Bereich der Sek I wurde die Zulassung der Falken als Träger in den Jahren 2009/10 und 2010/11 durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt. Grundlage der Zulassung war das von den Falken vorgelegte detaillierte pädagogische Konzept zur Umsetzung des gebundenen Ganztages an der Hauptschule Wickede.
Die Beantragung und Abrechnung der Landesförderung „Geld oder Stelle“ erfolgte in den beiden genannten Schuljahren direkt zwischen der Bezirksregierung und den jeweiligen Trägern. Danach ging die Zuständigkeit für die Beantragung und Abrechnung der Landesförderung auf das Familien-Projekt über.

Der zitierte Ausschnitt aus dem Arbeitsbericht der Falken „…Wir versuchen Verbandspädagogik und Verbandsvielfalt in den Schulalltag einfließen zu lassen, also Schule nicht verwalten sondern gestalten… Wir sind Teil der Schule“
benennt Grundwerte, die für die Arbeit aller Jugendverbände Grundlage im Sinne einer partizipativen und demokratischen Erziehung sind und die sich auf die freiheitlichen, demokratischen Grundrechte beziehen. Die Grundwerte stehen für Kompetenz, Partizipation, Selbst- und Mitbestimmung, Vielfalt und Solidarität, Kreativität und Verbandspädagogik. Dagegen sind aus Sicht der Verwaltung keinerlei Einwände zu erheben.

Die Zusammenarbeit mit den Schulen erfolgt über einen Kooperationsvertrag, der die inhaltlichen, pädagogischen und organisatorischen Belange regelt. Die Schulkonferenz beschließt jeweils ein pädagogisches Konzept, das Bestandteil des Schulprogramms ist. Die pädagogisch-inhaltliche Arbeit erfolgt im engen Austausch zwischen den Schulleitungen sowie dem Schul- und Ganztagspersonal in regelmäßigen Besprechungen. Sämtliche Publikationen, die die Arbeit des Trägers an den Schulen dokumentieren (z.B. Schülerzeitungen, Projektberichte), werden ebenfalls nur mit Zustimmung der Schulleitung heraus gegeben.

Dieses eng abgestimmte und transparente Zusammenspiel von Schule und Träger stellt aus Sicht der Verwaltung die nach dem Schulgesetz vorgesehene Überparteilichkeit der Arbeit hinreichend sicher.

2. Wie werden Inhalte des „Offenen Ganztags“ der entsprechenden Träger überprüft und bewertet?
Die inhaltliche Überprüfung und Bewertung der Angebote des Offenen Ganztags erfolgt wie unter Punkt 1 dargestellt, in den Schulen vor Ort. Zusätzlich erhält die Verwaltung jährliche Sachstandberichte von den Trägern, die Bestandteil der Verwendungsnachweise sind.

Daneben wirken die Träger in selbstverpflichteten Qualitätszirkeln, in denen trägerübergreifende Vereinbarungen und Regelungen zur Umsetzung der Erlasse und der Qualitätsentwicklung getroffen werden, mit.


3. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen gegen die Unparteilichkeit schulischer Angebote verstoßen worden ist?
Der Verwaltung sind keine Fälle bekannt, in denen gegen die Unparteilichkeit schulischer Angebote verstoßen worden ist.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Aplerbecker-Mark-Gemeinschaftsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11874-14-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der og. Anfrage wurden Sie bereits im Rahmen der Stellungnahme vom 07.03.2014 zur
Sitzung am 02.04.2014 über die bauphysikalische Prüfung unterrichtet.
Das Ergebnis der Prüfung liegt nunmehr vor und wurde ausgewertet. Die Sofortmaßnahmen
zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Turnhalle wurden
eingeleitet und werden derzeit ausgeführt. Die Arbeiten werden mit den Herbstferien 2014
abgeschlossen sein.
Darüber hinaus wird von dem Sachverständigen eine energetische Sanierung der Turnhalle
vorgeschlagen. Für diese weitergehende Maßnahme ist nun zunächst die notwendige
Bedarfsprüfung durchzuführen. Die entsprechenden Schritte wurden zwischenzeitlich
veranlasst.“


Frau Landgrafs Frage nach der geplanten Fertigstellung der Maßnahme zum Herbstferien-Ende beantwortete Herr Flenner. Diese habe sich durch ein Basketball-Camp während der Ferien verzögert, so dass die Durchführung Anfang November erfolgen soll.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Schulische Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12240-14-E3)

Es lag folgende Stellung der Bezirksregierung Arnsberg vor:

„…Bezug nehmend auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich – nach Rücksprache mit dem zuständigen schulfachlichen Dezernenten – wie folgt Stellung:

Zur fachlichen Unterstützung des Unterrichts und weiterer Aufgaben im Gemeinsamen Lernen erhalten allgemeine Schulen aller Schulformen Stellenanteile für sonderpädagogische Förderung zugewiesen, die durch sonderpädagogische Lehrkräfte besetzt werden. Diese Stellenanteile bekommen die Schulen zusätzlich zu den Stellen, die sich aus der Schülerzahl ihrer Schule berechnen.

Bei der Auswahl des Personals für die Stellen für sonderpädagogische Förderung ist eine Vielzahl von Parametern zu berücksichtigen, wie sie auch bei anderen personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Da es sich um Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte handelt, ist eine entsprechende Qualifikation (Lehramt Sonderpädagogik) bzw. in geringen Umfängen in der Primarstufe die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme hierfür die Voraussetzung. Dabei ist die Ausbildung in einem oder mehreren sonderpädagogischen Förderschwerpunkt(en) eine wichtige, aber nicht die einzige spezifische Qualifikation sonderpädagogischer Lehrkräfte, hierzu gehören vielmehr auch in großem Umfang grundlegende Kenntnisse in sonderpädagogischen Fragestellung der Unterrichtsgestaltung, der Diagnostik, der Förderplanung, der Beratung und weiterer Handlungsfelder.

Bei 91% der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen in allen Schulformen in Dortmund handelt es sich um solche mit Lern- und Entwicklungsstörungen; die an den Schulen eingesetzten sonderpädagogischen Lehrkräfte decken diese Förderschwerpunkte ab.

Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich-motorische Entwicklung stehen entweder sonderpädagogische Lehrkräfte der allgemeinen Schulen oder abgeordnete Lehrkräfte der entsprechenden Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen bzw. Hören und Kommunikation werden sonderpädagogisch ausschließlich durch Lehrkräfte der LWL-Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten versorgt.

Um eine zusätzliche fachliche Beratung von Lehrkräften im Gemeinsamen Lernen sicherzustellen, hat das Schulamt für die Stadt Dortmund mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 ein Expertiseteam aus Lehrkräften verschiedener sonderpädagogischer Fachrichtungen eingerichtet, das von Lehrkräften im Gemeinsamen Lernen zur unterstützenden Beratung in fachlichen Fragen in Anspruch genommen werden kann.


Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, wurde von mir nicht auf jede einzelne Frage (wie viele Schüler/innen mit welchem Förderschwerpunkt an jeder Schule; welche Lehrkraft mit welcher sonderpädagogischen Fachrichtung an welcher Schule) eingegangen; sondern es wurde eine Antwort verfasst, die meines Erachtens den allgemeinen Informationsbedarf deckt. Eine – wie von Ihnen erbeten - detaillierte Beantwortung der aufgeführten Fragen, wäre mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der einerseits außerordentlich unangemessen hoch wäre, andererseits auch mangels Informationsbasis von hier aus auch nicht geleistet werden kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.Blo

Mit besten Grüßen
Im Auftrag


(Blasberg-Bense)“


Der Schulausschuss zeigte sich unzufrieden mit der unbefriedigenden Antwort der Bezirksregierung Arnsberg.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Unterrichtsausfall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13232-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vor:

„Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN des Schulausschusses der Stadt Dortmund vom 27.08.2014
Ihr Schreiben vom 01.09.2014


Sehr geehrte Frau Stadträtin Bonekamp!
Bezug nehmend auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich – nach Rücksprache mit dem zuständigen schulfachlichen Dezernenten – wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Leider existiert für das Schuljahr 2013/2014 keine Unterrichtsausfallstatistik, so dass die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können.
Auch nach der im Ergebnis der 41. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Landtag am 25.06.2014 beschlossenen erneuten (letzte landesweite Erhebung betraf das Schuljahr 2009/10) Erhebung von Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht an öffentlichen Schulen für das Schuljahr 2015/2015 können keine flächendeckenden Aussagen zum Unterrichtsausfall getroffen werden können.

Zu 2.:
An der Statistik zum Unterrichtsausfall sind 21 Dortmunder Schulen aller Schulformen beteiligt:
5 Gymnasien, 3 Gesamtschulen, 1 Sekundarschule, 3 Realschulen, 1 Hauptschule, 3 Förderschulen, 5 Grundschulen.
Bezirksweit sind es 171 Schulen.

Der Berichtszeitraum ging vom 15. bis 26.09.2014. Die Schulen haben bis Anfang November Zeit, ihre Daten online einzutragen. Danach ist bis Ende November Zeit für Plausibilitätsprüfungen und Kontrollen durch die Schulaufsicht. Valide Ergebnisse werden wohl erst Anfang Dezember vorliegen.

Ob eine regionale Auswertung möglich und erwünscht ist, ist z. Z. noch unklar.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

(Blasberg-Bense)“

Der Schulausschuss zeigte sich unzufrieden mit der unbefriedigenden Antwort der Bezirksregierung Arnsberg.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
SchulbegleiterInnen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E3)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Schulbegleiter sind über einzelne Kinder beantragt. Was passiert mit dem Schulbegleiter, wenn das betreffende Kind aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht am Schulbetrieb teilnimmt?
2. Wird der Schulbegleiter dennoch eingesetzt oder hat er dann Verdienstausfall und wird freigestellt?“

Es wurde darum gebeten, folgenden Punkt in die Beantwortung einzubeziehen:
Wie ist die Verfahrensweise, wenn die Schulbegleitung erkrankt.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie und über wen laufen die Bewerbungsverfahren für SchulbegleiterInnen?

2. Sind die Bewerbungsverfahren standardisiert und damit vergleichbar?
Wenn nein: Ist ein standardisiertes Verfahren angedacht und wann soll es umgesetzt werden?


3. Welche fachlichen und beruflichen Voraussetzungen werden von den BewerberInnen verlangt?
4. Wie werden die SchulbegleiterInnen auf ihre Tätigkeit vorbereitet bzw. wie werden sie während ihrer Tätigkeit fortgebildet?

5. Gibt es einheitliche vertragliche Regelungen für SchulbegleiterInnen?
Wenn nein: Wer legt die jeweiligen vertraglichen Regelungen fest?


6. Gibt es eine einheitliche Entlohnung für SchulbegleiterInnen?
Wenn Nein: Wer legt die Entlohnung der SchulbegleiterInnen nach welchen Kriterien fest?


7. Wie werden die o.g. Punkte im von der Verwaltung zurzeit erarbeiteten Verfahren „SchubiDo“ (Schulbegleitung in Dortmund) aufgenommen und bearbeitet?


Begründung:
Im Schuljahr 2013/14 waren in Dortmund insgesamt 646 SchulbegleiterInnen für 663 SchülerInnen mit Behinderung an 152 Schulen eingesetzt. Die Anstellung der SchulbegleiterInnen erfolgt über verschiedene Träger.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
Schulreinigung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13867-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fratkion B’90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Schulreinigung. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wird inzwischen in allen Schulen wieder eine Grundreinigung in den Ferien durchgeführt?

2. Wie sind die Erfahrungen an den Schulen nach der Wiedereinführung der Grundreinigungsarbeiten?“


Die Frage der 2. Toilettenreinigung/täglich soll in die Beantwortung aufgenommen werden.
Der Abschlussbericht der Toilettenreinigungs-Umfrage wird erbeten.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 6.3
Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13868-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine Einschätzung der zukünftigen Verpflegungssituation an den beiden zurzeit errichteten Berufskollegs Robert-Bosch und Robert-Schuman auf der U-Nordfläche.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Verwaltung aus heutiger Sicht den Verzicht auf den Bau einer Mensa für die Berufskollegs?

2. Wie soll ohne Mensa die Verpflegung der SchülerInnen sowie der Lehrerkollegien der Berufskollegs sichergestellt werden?

3. Welche anderen Verpflegungsmöglichkeiten und -kapazitäten an den Berufskollegs sehen die momentanen Planungen vor?

4. Welche alternativen Konzepte zur Verpflegung von SchülerInnen und Kollegien sind außerhalb der Berufskollegs angedacht?

Begründung:
Die beiden Berufskollegs werden zusammen von mehr als 6.000 SchülerInnen besucht werden. Eine Mensa zur Verpflegung der SchülerInnen sowie der Lehrerkollegien war von Beginn an nicht geplant. Es ist zu befürchten, dass dies zu großen organisatorischen Problemen führen wird.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.4
Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13789-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13789-14-E2)


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die Einigung zwischen kommunalen Verbänden und der Landesregierung hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Inklusion besagt, dass vom Land insgesamt 175 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren übernommen werden. Der Stadt Dortmund sollen davon 1.070.466,56 € zukommen.
Die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann erfolgt bzw. erfolgte die Zuweisung?
2. Welchen Kostenanteil der tatsächlichen Ausgaben in diesem Jahr deckt dieser Landeszuschuss in Dortmund?
3. Wie hoch sind in Dortmund die städtischen Inklusionsausgaben im Jahr 2014 für:
a) Ertüchtigung von schulischen Liegenschaften in Bezug auf Barrierefreiheit,
b) Umbau von Klassenräumen bzw. Lernorten, Beschaffung von geeignetem
Inventar und Materialien,

c) Transportkosten bzw. Fahrdienste von Inklusionsschulkindern,
d) Entgelt- und Fortbildungskosten für die Schulbegleiter.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
· Wie viele Inklusionsschulkinder haben die Regelschulen wieder verlassen?
· In welche Schulformen fand der Wechsel der Inklusionsschulkinder statt?

Bitte Anzahl der gewechselten Inklusionsschulkinder zu jeder Schulform nach Jahreszahlen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.5
Unbekannte Personen in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13864-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. An Schulen herrscht immer wieder Verwunderung darüber, wenn sich fremde Menschen aufgrund unterschiedlicher Tätigkeiten in den Schulen aufhalten bzw. unvermittelt auftauchen.
Hat die Stadtverwaltung eine Übersicht darüber, welche Personen(-gruppen) in Schulen anzutreffen sind?

2. Ist es z. B. möglich, dass Sozialstunden in Schulen abgeleistet werden können?
3. Werden die Schulen informiert, wenn z. B. Schulbegleiter ersatzweise erscheinen im Falle von Krankheitsvertretungen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 6.6
Bring- und Abholbereiche
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13891-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung unter dem o. TOP, das Projekt „Bring- und Abholbereiche“ an der Grundschule „Am Dorney“ dazustellen sowie zu erläutern, an welchen weiteren Schulen ähnliche Zonen eingerichtet werden sollen.

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass für die Kinder der Grundschule „Am Dorney“ ein sogenannter „Bring- und Abholbereich“ eingerichtet worden ist. Damit soll verhindert werden, dass Eltern wie bisher ihre Kinder direkt bis vor die Schule fahren und damit oft für Verkehrsprobleme sorgen. Der Bring- und Abholbereich soll die Kinder befähigen, selbstständig und sicher zur Schule gehen können und ist Teil des Projekts „So läuft das“ im Rahmen der Verbesserung von Kindermobilität.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr.






A l t u n d a l – K o e s e B u c h l o h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage:

(See attached file: Präsentation Elternbefragung - Schulausschuss 22.10.2014.pdf)