Niederschrift

über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 09.02.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Prüsse
Rm Schreurs
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Hengstenberg
Rm Knieling
Rm Mause
Rm Neumann
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger (bis 17:00 Uhr)
Rm Frebel (ab 17:00 Uhr)
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 09.02.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
-keine Vorlagen-

2.2 Finanzen

2.2.1 Haushaltsplan 2006 und Entwurf der Eröffnungsbilanz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04205-06)
2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlich Sitzung vom 25.01.2006
(Drucksache Nr.: 03788-05)


2.3 Personal
-keine Vorlagen-

2.4 Kommunalwirtschaft
-keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-05)


3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03649-05)


3.3 Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03808-05)


3.4 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)
dazu:
Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 23.01.06
(Drucksache Nr.: 03768-05-E2)


3.5 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03732-05)


3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03650-05)


3.7 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04071-05)


3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04098-05)


3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)


3.10 Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-05)


3.11 Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)


3.12 Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)


3.13 Beschluss der neuen Betriebssatzung Städtische Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04222-06)


3.14 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier:
Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Lanschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04218-06)


3.15 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04161-05)


3.16 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04143-05)


3.17 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04232-06)


3.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04149-05)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neue Betriebssatzung des Sondervermögens " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04215-06)


4.1 Neue Betriebssatzung des Sondervermögens " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der öffentlich Sitzung vom 25.01.2006
(Drucksache Nr.: 04215-06)



5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03869-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Neue Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04120-05)

7.1 Neue Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlich Sitzung vom 17.01.2006
(Drucksache Nr.: 04120-05)

7.2 Neufassung der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04150-05)

7.2 Neufassung der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlich Sitzung vom 17.01.2006
(Drucksache Nr.: 04150-05)

8. Schule

8.1 Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04113-05)

8.2 Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04115-05)

8.3 Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04281-06)

8.4 Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04283-06)


8.5 Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04278-06)


8.6 Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Zweijährige Berufsfachschule - Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04279-06)


9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Wertgrenzen für die Genehmigung von nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen durch den Stadtkämmerer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04170-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04163-05)

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

13.1.1 Neue Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04206-06)


13.1.2 Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03769-05)


13.1.3 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04264-06)


13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03854-05)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





























1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Prüsse (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Oberbürgermeister Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.19 Errichtung eines Wasserwanderplatzes im Dortmunder Stadthafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04207-06)
3.20 Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund: Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke -2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei H

Empfehlung

(Drucksache-Nr.: 03038-05)


8.7 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes ab 01.02.2006
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 04296-06)

9.1 Wirtschaftsplan 2006/2006 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 04292-06)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2005.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Haushaltsplan 2006 und Entwurf der Eröffnungsbilanz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04205-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen neben der Verwaltungsvorlage folgende Beratungsunterlagen vor:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Haushaltsantrag) vom 07.02.2006:

1. Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf das doppische System
Der Rat begrüßt die durch die vollständige Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements sich ergebenden Chancen für eine strategische Konzersteuerung in einer neuen Qualität. Dazu gehört aus Sicht der Politik ein regelmäßiges Berichtswesen über die Umsetzung politischer Beschlüsse sowie von Programmen und Projekten, die querschnittlich im Konzern Stadt organisiert werden. Der Rat beschließt,
im Haupt- und Finanzausschuss eine quartalsweise Berichterstattung aus den Dezernaten vorzusehen. Fachbereiche werden hinzugezogen, soweit dies projekt- oder programmbezogen notwendig erscheint.

2. Sicherstellung der frauenspezifischen Beratungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde
Die Arbeit der Beratungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde muss im bisherigen Umfang gesichert bleiben.
Der Rat erwartet, dass die ARGE für 2006 und die Folgejahre die Co-Finanzierung der Beratungsstelle übernimmt und damit eine Sicherstellung der Arbeit im Frauenzentrum gewährleistet. Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Beschluss im Trägerausschuss für die ARGE im Job-Center entsprechend umzusetzen und den Rat umgehend über das vereinbarte Verfahren zu informieren.

3. Bericht zur sozialen Lage
Umsetzung von weiteren Maßnahmen
Die Finanzierung und Umsetzung der sich aus den Zahlen und Aussagen des Berichts zur sozialen Lage ergebenden Maßnahmen bzw. einer bereits im Vorgriff auf den Bericht notwendig erachteten Maßnahme wird im Rahmen des vorhandenen Budgets sichergestellt. Über den jeweiligen Umsetzungsstand ist quartalsweise zu berichten.

4. „Zentren für Kinder und Familien –
Netzwerke der Jugendhilfe, Familienbildung und –beratung und Familienselbsthilfe“
Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2006 eine Konzeption für den Aufbau von Modellzentren für Kinder und Familien als Netzwerke der Jugendhilfe, Familienbildung und –beratung und Familienselbsthilfe zu entwickeln sowie an bis zu vier Modellstandorten umzusetzen.
Die für die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben benötigten Mittel werden aus dem entsprechenden Dezernatsbudget bereitgestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fachausschuss über die Umsetzung des Beschlusses und die Höhe der dafür benötigten Mittel zu informieren.
5. Verbesserte sozialarbeiterische Betreuung für Obdachdachlose
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation von obdachlosen Menschen vorzulegen. Dabei ist insbesondere eine verbesserte sozialarbeiterische Betreuung von Obdachlosen in Hinblick auf deren unterschiedliche Problemlagen vorzusehen.
Die durch die Ausschreibung des Betriebs der Unionstrasse eingesparten Gelder werden zu 50 Prozent für die Umsetzung des Konzepts zur Verfügung gestellt.

6. Masterplan Integration
Die Verwaltung wird aufgefordert, die konzeptionelle Erstellung sowie die Umsetzung erster Maßnahmen des Masterplans Integration im Rahmen der vorhandenen Budgets der zuständigen Dezernate sicher zu stellen. Das Finanzvolumen wird projektbezogen quartalsweise im zuständigen Ausschuss dargestellt.

7. Erhöhung der Zahl der Ausbildungsstellen um zwölf weitere Plätze
Im Konzern Stadt werden zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausbildungsplätzen weitere zwölf Plätze im Bereich der technischen und nichttechnischen Dienste zum Ausbildungsjahr 2006 zur Verfügung gestellt. Der Rat fordert die Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Unternehmen auf, diesen Ratsbeschluss in den jeweiligen Gremien umzusetzen. Der Rat wird umgehend über die Installierung der zusätzlichen Ausbildungsplätze unterrichtet.

8. Elisabeth-Grundschule
Der Rat beschließt die sofortige Realisierung des Neubaus der Elisabeth-Grundschule in Eving. Als Planungsmittel werden die nicht mehr benötigten Mittel für Brandschutzmaßnahmen verwendet.
9. Raumbedarf an Gymnasien durch die Verkürzung der Gymnasialschulzeit
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der Beschlussfassung im Schulausschuss am 01.02.06 zu ermitteln, welche Investitionen durch die Verkürzung der Gymnasialschulzeit auf acht Jahre notwendig sind und den entsprechenden Mittelbedarf beim Land einzufordern. Für kommunal zu finanzierende Angebote werden Mittel im Rahmen des Dezernatbudgets vorgesehen. Dem Schulausschuss wird über das Projekt berichtet.
10. Förderung Solarenergie
Der Rat beschließt die Erstellung einer Solaren Potenzialstudie zur Erfassung und Bewertung der für solartechnische Installationen geeigneten Flächen im städtischen Gebäudebestand und in geplanten Neubaugebieten aus den Mitteln des Dezernates sieben.

11. Energiesanierung
Der Rat beschließt die Umschichtung von 10 Mio. Euro im Dezernat sieben zugunsten eines eigenständigen Energiesanierungsprogramms. Die Mittelvergabe wird an die beigefügte Projektliste geknüpft, deren Abarbeitung unverzüglich erfolgt. Um Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden, wird eine Überbrückungsfinanzierung durch die Verwendung von Haushaltsresten vorgesehen. Für jedes Projekt wird unter Berücksichtigung steigender Energiekosten und der jeweiligen Energieverbräuche eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Die Immobilienverwaltung wird verpflichtet, quartalsweise über die Umsetzung des Energiesanierungsprogramms zu berichten.







SPD-GRÜNE Vorschläge für energetische Gebäudesanierung

Objekt Maßnahme

Sporthalle Dachsanierung

Hallenbad Brackel Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Bach-Grundschule Sanierung Fassadenelemente/Fenster

Brechtener GS Evinger Str. 600 Erneuerung Heizung, Sanitär, Lüftung einschl. Folge-
arbeiten im Altbau/Umkleideräume
Hallenbad Hombruch Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Kirchhörder Grundschule Dachsanierung, MSR- und Heizungstechnik

Gesamtschule Brünninghausen Sanierung der Lüftungsanlagen, MSR- und Heizungs-
technik

Brücherhof-Grundschule Erneuerung der MSR-Technik, Heizungsverteiler

Betriebshof Deusener Str. 47 Sanierung Dach und Fassaden (Dämmung)

Schulkomplex Helmholtz-Gymnasium/ Heizungsanlage/Dachsanierung/Fenstersanierung
Gertgrud-Bäumer-Realschule/Albrecht-
Brinkmann-Grundschule

Libori-Grundschule Dach- und Fenstererneuerung

Max-Planck-Gymnasium Sanierung Lüftungsanlage Aula, Turnhalle, MSR-
und Heizungstechnik

Tremonia Schule, Beuthstraße Fenstererneuerung

Hallenbad Lütgendortmund Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage, . Einsatz regenerativer Energien

Hauptschule Kley Fenstererneuerung

Freiligrath-Grundschule Fenstererneuerung

Hallenbad Nette Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Saalbau Mengede Restaurant Marktstuben Lüftungstechnik und MSR-Technik

Heinrich-Heine-Gymnasium Fenster/Fassadensanierung

Gesamtschule Scharnhorst Fenstersanierung, Einbau von Thermostatventilen, Erneuerung
Wärmetauscher und hydraulischer Abgleich










12. Umsetzung Masterplan Mobilität
Der Rat beschließt, dass die Mittelvergabe an die für 2006 geplanten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema „Radverkehr“ gekoppelt wird und der entsprechende Haushaltsansatz nach Bedarf aufgestockt wird. Den Fachausschüssen ist quartalsweise über die Planung und den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zu berichten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Fußgängerinnen und Fußgänger durchzuführen. Über die Planung von Projekten, den notwendigen Mitteleinsatz und die Realisierung wird ebenfalls quartalsweise berichtet.

13. Natur - und Landschaftsschutz
Der Rat beschließt eine kurzfristige Realisierung der noch nicht umgesetzten Maßnahmen in den Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd. Die zusätzlich notwendigen Mittel werden durch Umschichtung innerhalb des Dezernates bereitgestellt. Die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen Mittel werden vom Umweltamt im benötigten Umfang für diesen Zweck eingesetzt.
Gleiches gilt für die Erstellung von Biotopmanagementplänen für die Naturschutzgebiete und zur Überprüfung der Umsetzung der Landschaftsplanfestsetzungen. Mit den letztgenannten Arbeiten wird die Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen beauftragt.
Dem Fachausschuss wird quartalsweise über die Planung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen sowie den entsprechenden Mitteleinsatz berichtet.

14. Regionale Kooperation
Der Rat spricht sich nachdrücklich für den Zusammenschluss der Chemischen Untersuchungsämter Dortmund und Bochum aus, um auf der Basis der noch zu ermittelnden Synergieeffekte eine effiziente und kostensparende Aufgabenwahrnehmung zu erreichen

15. Chorakademie
Im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe werden Mittel für die Förderung der Chorakademie bereit gestellt.

16. Freiwillige Feuerwehr
Im Etat der Feuerwehr werden Mittel für die Durchführung einer Öffentlich­keitskampagne bereit gestellt, mit der das Verständnis von Arbeitgebern zur Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu Brandeinsätzen und das ehrenamtliche Engagement gesteigert werden soll.

17. Kindergartenbeiträge
Falls die CDU/FDP-Landesregierung ihre Pläne wahr macht, die Ausgleichsmittel für die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen nicht mehr zu zahlen, wird der Fehlbetrag des Haushalts um diesen Betrag erhöht.


b) Antrag der CDU-Fraktion (Elisabeth-Grundschule) aus der Schulausschuss-Sitzung
am 01.02.2006:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Neubau der Elisabeth-Grundschule vorzuziehen und bereits im Haushaltsjahr 2006 Mittel dafür einzustellen.

2. Die geplanten Brandschutzmaßnahmen sind einzustellen, da diese im Falle eines Neubaus überflüssig und aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes nur mit erheblichen Aufwand durchzuführen wären.



c) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis/90
(Haushaltsbegleitantrag) vom 07.02.2006:

Die angekündigten Kürzungen der CDU/FDP-Landesregierung (Reduzierung der Schlüsselzuweisungen, Kürzung der Investitionspauschale, Wegfall des Defizitausgleichs der Elternbeiträge etc.) gefährden ab 2007 den Haushalts­ausgleich. Die bisherigen städtischen Plandaten werden damit obsolet.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert,

1. die sich durch die Landesgesetzgebung ergebenden Veränderungen bei Zuschüssen, Zuweisungen etc. im Einzelnen darzustellen;
2. bereits zum jetzigen Zeitpunkt dieser Entwicklung entgegen zu steuern, indem bei der Aufstellung des Haushalts 2007 sichergestellt wird, dass die Ausgleichsrücklage nicht komplett verbraucht wird;
3. gemeinsam mit dem JobCenterARGE Dortmund dafür zu sorgen, dass die Fallzahlen bei den Bedarfsgemeinschaften gesenkt werden;
4. die CDU/FDP-Landesregierung aufzufordern, ihre Orientierungsdaten an die Entwicklungen auf Bundesebene anzupassen,
5. gegenüber CDU/FDP-Landesregierung und Landtag NRW darauf hinzuwirken, dass die Übertragungen von Aufgaben auf die Kommunen gestoppt und das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird.
d) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Sondervermögen Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds) vom 02.02.2006:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ als Pilotprojekt mit allen Aktiva und Passiva wieder in den Haushalt der Stadt Dortmund einzugliedern.

e) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Fertigstellung des Straßennetzes
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, stadtweit bedeutsame Straßenbaumaßnahmen zu forcieren und diese auch mit finanziellen Mitteln, die über die Veranschlagung von reinen Planungskosten und Trassensicherungskosten für Grundstücksankäufe hinausgehen, in der mittelfristigen Planung zu hinterlegen.
Folgende Maßnahmen, die teilweise im Haushalt 2006 bereits schon eine Anfinanzierung für die Jahre 2007ff. erhalten haben, betrachtet der Rat als dringlich an:

1. OW IIIa von Asselburgstraße bis Stadtrand Unna
2. NS IX von Kortental bis Emil-Figge-Straße
3. Gneisenau-Allee von Gewerbegebiet Gneisenau bis B 236n
4. Verbindung auf dem Gelände der Westfalenhütte zwischen Borsigplatz und Springorumknoten/B236n
5. Verbindung zwischen Schulte-Rödding und Springorumknoten/B236n
6. „Nordspange“ über das Gelände der Westfalenhütte von verschwenkter Brackeler Straße zur Bornstraße/Hildastraße
7. Universitäts-Südtangente
8. Verlängerung der Semerteichstraße

9. Verlängerung der Hannöverschen Straße über das ehemalige Thyssen-Klönne-Gelände bis zur Weißenburger Straße

f) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Finanzielle Spielräume für das Kanalnetz
Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, das zum Ziel hat, mögliche wirtschaftliche Nutzungs- sowie Betriebsvarianten des Kanalnetzes in Dortmund miteinander zu vergleichen.

Die Ergebnisse sollen in einer Synopse dargestellt werden, wobei die kurz-, mittel- und langfristigen sowie die einmaligen und dauerhaften finanziellen Auswirkungen darzustellen sind.

Ziel muss es sein, einen Beitrag zur langfristigen Entschuldung des städtischen Haushaltes bei gleichzeitiger Freisetzung von zusätzlichen Finanzmitteln für Investitionen zu leisten


g) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Weiterentwicklung von Sportflächen
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Entwicklung und qualitativen Steigerung der Dortmunder Freizeitsportanlagen inklusive eines Kunstrasenprogramm zu entwickeln. Ziel soll sein, innerhalb der nächsten 10 Jahren möglichst viele Tennenplätze durch Kunstrasenplätze zu ersetzen.
h) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Einführung einer Stadtpolizei
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach dem Vorbild der Einheitssachbearbeitung bei den Bürgerdiensten, die bisher eigenständigen Außendienste des Ordnungsamtes in einer Organisationsform zu bündeln mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dortmund zu erhöhen.
Nach dem Vorbild der Stadt Düsseldorf soll dazu ein Ordnungs- und Servicedienst mit allumfassenden ordnungsrechtlichen Befugnissen geschaffen werden, der durch eine einheitliche Dienstkleidung sowie durch eigene Fahrzeuge auch optisch im Straßenbild eindeutig zu erkennen ist.
Schwerpunkte der Arbeit soll sein:

Ø Uniformierte Streifentätigkeit im Stadtgebiet
Ø Jugendschutzkontrollen
Ø Überwachung des Gewerbes
Ø Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes
Ø Gaststättenkontrollen
Ø Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung
Ø Überwachung von Straßen, Plätzen im Rahmen des Dortmunder Ortsrechts

i) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Auflage eines kommunalen Stadtumbaufonds
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2007 einen kommunalen „Stadtumbaufonds“ in Höhe von fünf Mio. Euro aufzulegen.
Damit sollen die kommunalen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen und wirtschaftlichenstrukturellen Wandel ergeben, offensiv angegangen und durch geeignete siedlungsstrukturelle und städtebauliche Maßnahmen gegengesteuert werden.
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus den Masterplänen Wirtschaftsflächen, Wohnen, Einzelhandel, Mobilität und Umwelt sowie aus den zwölf Integrierten Stadtbezirksentwicklungsentwicklungskonzepten sollen die Grundlage dafür bilden, städtebauliche Handlungsfelder zu identifizieren.
Schwerpunktmaßnahmen für einen nachhaltigen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Stadtumbau sollen sein:

· Rückbau bzw. Teilabbruch nicht mehr benötigten Wohnraums
· Anpassung bestehender Bausubstanz
· Baulückenschließung
· Freiflächenentwicklung
· Leerstandsmanagement Einzelhandel
· Modernisierung und Umnutzung von Einzelhandels- und Büroflächen
Neugestaltung und Aufwertung von öffentlichen Plätzen und Straßen

j) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Finanzielle Stärkung der Stadtbezirke

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die finanzielle Ausstattung der Bezirksvertretungen deutlich zu verbessern. Als Richtgröße für eine Anhebung spricht sich der Rat für eine Verdoppelung der Finanzmittel sowohl für den konsumtiven (Teilergebnisplan) als auch für den investiven (Teilfinanzplan) Bereich aus. Diese sind den Bezirksvertretungen erstmalig ab dem Jahr 2007 zur Verfügung zu stellen.

k) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Verzicht auf Grundsanierung U-Turm


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsposition
24N25006086902 – Grundsanierung U-Turm (Seite 1209)
ersatzlos zu streichen.

l) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Einführung eines Benchmarking
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Dortmund ein Benchmarking im Sinne eines Kennzahlenvergleichs zu etablieren.
Nach der landesweiten Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bis zum Jahr 2009 sollen dazu zwischen vergleichbaren Städten (etwa 500.000-600.000 Einwohner) die Wirkung politischer Vorgaben beurteilt und damit die in Paragraph 41 GO NW festgeschriebene Kontrollfunktion und Allzuständigkeit des Rates gestärkt und verbessert werden.

m) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006

Auflage eines Straßenerhaltungsprogramms:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein umfassendes kommunales Straßenerhaltungsprogramm aufzulegen. Zur bestandserhaltenden Erneuerung des Straßennetzes wird dazu jährlich eine zusätzliche Summe von vier Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss zeitnah eine Prioritätenliste „Straßensanierung“ vorzulegen.

n) Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.02.2006:

Wie der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage zum Haushalt 2006 und dem Eröffnungsbilanzentwurf zu entnehmen ist, sind die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen per Gutachten von der Fa. Dr. Pecher AG auf den 31.12.2004 bewertet worden.
Hierzu erbitten wir bis zur Sitzung des HFA eine ausführliche inhaltliche Darstellung dieses Gutachtens, die aufgrund der Kürze der Zeit auch gerne vorab in Form der Überlassung einer Kopie an alle im Rat vertretenen Fraktionen erfolgen kann.


Das gewünschte Gutachten wurde allen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

o) Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2006:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Kosten werden der Stadt für die Überbauung des Hauptbahnhofes nach heutigem Erkenntnisstand entstehen, die bislang weder im Haushaltsplan-Entwurf 2006 noch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind (beispielsweise durch zusätzliche Grundstückskäufe oder detailliertere Planungen)?
2. Wofür fallen diese Mehrkosten konkret an (Einzelauflistung)?


Die Antwort der Verwaltung vom 09.02.2006 lag vor.





Stadtkämmerer Pehlke erläuterte zunächst die wesentlichen Veränderungen im Entwurf des Haushaltplanes 2006 und der Eröffnungsbilanz.

Die gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Starke (SPD) führte aus, dass die angespannte Situation des städtischen Haushaltes durch die finanzpolitischen Entscheidungen auf Landesebene noch verschärft würde. Hauptgrund seien dabei die geringeren Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz.

Es sei notwendig, dass die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzausstattung besser gestellt werden müssten. Ihre Fraktion habe, wie aus den vorliegenden Anträgen ersichtlich, auf größere finanzielle Forderungen verzichtet, weil dafür kein Spielraum bestehe. Für die nächsten Jahre sei zu erwarten, das sich die Gemeindefinanzen weiter verschlechtern würden.

In der Presse sei kürzlich zu lesen gewesen, dass das Bürgerforum Phoenix vorgeschlagen habe, die RWE-Aktien zu verkaufen. Ihre Fraktion vertrete dagegen der Ansicht, dass dies der Stadt mit ihren strukturellen Defiziten nicht weiter helfen würde.

Auch Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies auf die finanzielle Abhängigkeit der Kommunen gegenüber dem Land hin. Das Gemeindefinanzierungsgesetz und der aktuelle Landeshaushalt führten zu erheblichen Einnahmeausfällen, so dass es unwahrscheinlich sei, dass der in der Stadt Dortmund angestrebte Haushaltsausgleich im Jahre 2009 erreicht werden könne. Man brauche für die Zukunft ein Finanzierungsinstrument, das nicht so krisenanfällig sei, wie die bisherigen Grundlagen.

Ferner erläuterte sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zum Haushalt.

Der Verkauf von Aktien helfe nicht weiter, um das Defizit im öffentlichen Nahverkehr sowie das strukturelle Defizit der Stadt abzudecken. Deshalb mache es keinen Sinn, darüber öffentlich zu diskutieren.

Rm Reppin (CDU) hielt es für notwendig, sich über die eigene Finanzausstattung Klarheit zu verschaffen, um entsprechend reagieren zu können. Er vermisse entsprechende Initiativen der Ratsmehrheit. Es gebe offensichtlich zur Zeit keine Bemühungen, sich selber mit dem Defizit auseinander zu setzen und Perspektiven zu schaffen.

Seine Fraktion denke nicht darüber nach, ob der Verkauf von RWE-Aktien ein Mittel zum Haushaltsausgleich sein könne.

Die Anträge seiner Fraktion sollen dazu beitragen, Aktivitäten zu entwickeln und die schwierige Situation der Stadt zu verbessern, insbesondere auf den Gebieten der Infrastruktur und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) vertrat die Ansicht, dass die durch die Landesregierung vorgesehenen Sparmaßnahmen ihre Ursache darin hätten, dass in der Vergangenheit von den politisch Verantwortlichen zu viele Mittel verausgabt wurden. Wichtig sei für jede Organisation, also auch für die Kommune, Klarheit und Transparenz in die Finanzen zu bekommen. Ein Beitrag dazu solle der vorliegende Antrag ihrer Fraktion sein, das Sondervermögen wieder in den Haushalt der Stadt Dortmund einzugliedern.

Sie gehe davon aus, dass der Haushalt im Jahre 2009 nicht ausgeglichen sein werde. Das liege aber nicht nur an den Maßnahmen des Landes.

Die vorgelegten Anträge ließen Deckungsvorschläge vermissen. Wenn dies der Verwaltung überlassen bleibe, sei das ein teilweiser Rückzug aus der politischen Verantwortung.

Zudem hätte ihre Fraktion Bedenken hinsichtlich des Verkaufs der RWE-Aktien, weil nicht ausgeschlossen sei, dass die Mehrheit die Mittel dazu nutzen könnte, neue Großprojekte anzustoßen.

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sprach sich ebenfalls gegen den Verkauf der RWE-Aktien aus und begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu den CDU-Anträgen und dem Antrag der FDP/Bürgerliste.

Rm Prüsse (SPD) vertrat den Standpunkt, es sei nicht Aufgabe der Politik sondern der Verwaltung, Deckungsvorschläge für beantragte Maßnahmen vorzulegen.

Außerdem erläuterte er, dass seine Fraktion den Anträgen der CDU nicht zustimmen werde.

Aktienverkäufe seien mit der SPD nicht zu machen. Die Beispiele anderer Städte hätten gezeigt, dass sich deren finanzielle Situation lediglich kurzfristig verbessert habe.

Auch Rm Hengstenberg (CDU) äußerte sich zu einem Verkauf von RWE-Aktien. Es gäbe in seiner Fraktion keine Denkverbote aber auch keinen Handlungsbedarf.

Darüber hinaus ging er auf die vorliegenden CDU-Anträge ein und machte deutlich, aus welchen Gründen die gemeinsamen Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Antrag der FDP/Bürgerliste abgelehnt würden.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm`in Jörder übernommen.

OB Dr. Langemeyer hob zunächst hervor, dass die angekündigten Entlastungen des städtischen Haushaltes aus Hartz IV vom Bund beschlossen worden sein. Außerdem habe die Steuerkraft der Stadt Dortmund um 17% zugelegt.

Diese positiven Effekte würden allerdings durch die Sparmaßnahmen des Landes aufgehoben. Wenn die Landesregierung bei den freiwilligen Aufgaben spare, sei nichts dagegen einzuwenden. Anders sehe es aber aus, wenn in einem Pflichtbereich der Kommunen eine Verabredung aufgekündigt werde, die bei der Einführung des Rechtes auf einen Kindergartenplatz Geschäftgrundlage gewesen sei. Das Land verschiebe hier die Kosten zu Lasten der Gemeinden. Würde man die fehlenden 5,3 Millionen Euro über Beiträge von den Eltern einfordern, müsste eine 30% Erhöhung der Gebühren vorgenommen werden. Darüber hinaus würden der Stadt bei der Spielbankabgabe jährlich 2 Millionen Euro gestrichen. Insgesamt erhalte Dortmund 30 – 40 Millionen Euro in diesem Jahre aus Düsseldorf weniger. Mit diesem Betrag könnte man leicht das Dortmunder-U bauen.

Die Landesregierung habe bereits erkennbare Beschlüsse in der Steuerpolitik auf Bundesebene nicht in die Orientierungsdaten und die Eckdaten der Gemeindefinanzierung einbezogen. Damit werde auf der Grundlage des Jahres 2005 und nicht der tatsächlichen Situation für das Jahr 2006 abgerechnet. Das habe einen positiven Effekt für den Landeshaushalt, schade aber den Gemeinden.
Auf kommunaler Seite hätten zahlreiche Sparmaßnahmen stattgefunden. Die Erfolge würden von anderer Ebene zunichte gemacht. Im Jahre 2008 hätte man wieder schwarze Zahlen schreiben können, wenn nicht die Verschlechterungen durch das Land eingetreten wären.

Bei einem Bilanzvolumen von 6,5 Milliarden Euro sei eine Quote von Verbindlichkeiten von 1,7 ein hervorragendes Ergebnis, verglichen mit einem Privatunternehmen. Die Stadt sei leistungsfähig und könne besser als andere Kommunen mit Initiativen nach vorne gehen. Mit dem Dortmund-project sei man beim strukturellen Umbau auf dem richtigen Weg. Weitere Fortschritte durch Phoenix, Konzerthaus oder Biomedizinzentrum können genannt werden. Diese Fortschritte habe es jedoch nur deshalb gegeben, weil die Stadt selber Geld in die Hand genommen habe. Dies sei auch in Zukunft notwendig, z. B. bei der Entwicklung der Brauereibrachen.


Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.


Abstimmungen:

Der unter Buchstabe d) aufgeführte

Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Sondervermögen Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds) vom 02.02.2006

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die Fraktion FDP/BL stimmte für den Antrag.

Der unter Buchstabe e) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Fertigstellung des Straßennetzes

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.



Der unter Buchstabe f) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Finanzielle Spielräume für das Kanalnetz

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten für den Antrag.

Der unter Buchstabe g) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Weiterentwicklung von Sportflächen

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten für den Antrag.

Der unter Buchstabe h) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Einführung einer Stadtpolizei

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag. Die Fraktion FDP/Bürgerliste enthielt sich der Stimme.

Der unter Buchstabe i) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Auflage eines kommunalen
Stadtumbaufonds

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der unter Buchstabe j) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 Finanzielle Stärkung der Stadtbezirke

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.


Der unter Buchstabe k) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Verzicht auf Grundsanierung U-Turm

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten für den Antrag.



Der unter Buchstabe l) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Einführung eines Benchmarking



wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten für den Antrag.

Der unter Buchstabe m) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2006 - Auflage eines
Straßenerhaltungsprogramms:

wurde mit den Stimmen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der unter Buchstabe a) aufgeführte

Gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Haushaltsantrag) vom 07.02.2006

wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

Damit war, wie OB Dr. Langemeyer feststellte, auch der unter Buchstabe b) aufgeführte

Antrag der CDU-Fraktion (Elisabeth-Grundschule) aus der Schulausschuss-Sitzung
am 01.02.2006

angenommen, der inhaltlich dem Punkt 8 des gemeinsamen Haushaltsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus entspricht.





Der unter Buchstabe c) aufgeführte

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis/90
(Haushaltsbegleitantrag) vom 07.02.2006

wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

Unter Einbeziehung der beschlossenen Anträge unter a, b, und c empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
die entstandenen Veränderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2006 gemäß der beigefügten Anlage 1 zu beschließen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Wünsche der Bezirksvertretungen zum Haus-
haltsplanentwurf, die über die Verlagerung der Mittel aus dem Produktbereich 800
(Bezirksvertretungen) hinaus gehen (Anlage 2), zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat diese
abzulehnen.

3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vom Oberbürgermeister bestätigten Entwürfe
der Eröffnungsbilanzen zum Stichtag 01.01.2006

- für den städtischen Haushalt (Anlage 3)
- für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate (Anlage 4)
- für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung (Anlage 5)

zur Kenntnis und leitet diese Entwürfe dem Rat der Stadt Dortmund zu.

4. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund,

- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrech-
nungen geführt werden (Anlage 6)
- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen
und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als
50 v.H. beteiligt ist (Anlage 7)

gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) als Anlage
zum Haushaltsplan zu beschließen.








2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 26.07.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.





zu TOP 3.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch
den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03649-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.02.2006
vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Alternativen zu einer Radwegeführung durch den Hoesch-Park zu entwickeln, die eine Verbindung zwischen der Brackeler und Wambeler Straße herstellt, ohne dass RadfahrerInnen die viel befahrene Brackeler Straße benutzen müssen. Im Zuge der Planungen für das Gelände der Westfalenhütte soll geprüft werden, ob hier eine sinnvolle Radwegeverbindung zur Umfahrung des Hoesch-Parks geschaffen werden kann.

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.02.2006 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass es eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark nicht geben soll.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verzicht auf die Finnenbahn zu. Stattdessen ist die Einzäunung der Hundeauslauffläche herzustellen.














zu TOP 3.3
Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03808-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990).

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltungen durch die DVU und die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157
- Bodelschwingher Straße -.


II. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplan-Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 letzter Satz des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 weitergeführt wird.

III. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (3. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der 3. Flächennutzungsplan-Änderung nach § 3 des Baugesetzbuches abzusehen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

V. beschließt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bodelschwingher Straße – mit Begründung vom 02.11.2005 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. beschließt, den Beschluss vom 06.03.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8, § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 letzter Satz BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 157 – Bodelschwingher Straße – für den unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111) und der Begründung vom 02.11.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 letzter Satz BauGB.

VIII. beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 11.03.2003 für den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich um ein weiteres Jahr bis zum 21.03.2007.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Dieser Beschluss erfolgt unter Beachtung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 23.01.2006 (Drucksache-Nr. 03768-06-E1) zu den textlichen Festsetzungen zur Begründung der Anzahl der Wohneinheiten in einem Wohngebäude:

Im vorliegenden Planverfahren muss daher die textliche Festsetzung § 2 „zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)“ wie folgt geändert werden:

§ 2 „Zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)“

Je Einfamilienhaus sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig, sofern die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.

Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen (Punkt 5.1). Der 1. Absatz auf Seite 8 wird ersatzlos gestrichen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.5
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03732-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan mit Anlage für das Wirtschaftsjahr 2006.
2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro aufzunehmen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03650-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 03.05.2005 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.7
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 04071-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.







zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04098-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.02.2005 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungs­planes In N 215 n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ) - um ein Jahr bis zum 09.06.2007 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr RM Münch gibt zur Niederschrift:
“Der Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage stellt eine wichtige Grünverbindung dar. Anstatt diese ökologisch und für die Naherholung aufzuwerten, wird diese Freiraumverbindung durch Bebauung verriegelt.
Für eine bessere ökologische Durchlässigkeit ist es insbesondere für bodenlebende Tiere notwendig, zumindest die Bordsteine an den die Flächen eingrenzenden Hauptverkehrsstraßen teilweise abzusenken. Daher stelle ich folgenden Antrag:
’Die Ausgleichsfläche soll im Stadtbezirk Brackel realisiert werden.’“

Dieser mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird vom AUSW einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.

Auf die Aufforderung der Frau RM Weyer, den bestehenden, südlich des Baugeländes liegenden Rad- und Fußweg, zu beleuchten, erklärt Herr Wilde, dass der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Beleuchtung treffen kann. Dies sei Gegenstand der Ausbauplanung. Er sagt zu, dass der zuständige Fachbereich informiert werde. Die Ausbauplanung müsse anschließend noch der Bezirksvertretung vorgestellt werden, die sich dann dazu äußern könne.

Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dass die Beleuchtung erfolgen soll.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Herrn RM H. Fischer und Herrn RM Thieme bei Stimmenthaltung durch Herrn RM Tönnes, Frau RM Pohlmann-Rohr und Herrn RM Carl dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 20.1, 20.2 und 20.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 20.4 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den die Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 21 genannten Änderungen als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 10 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.12.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Beschluss erfolgt unter Berücksichtigung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 01.02.2006 (Drucksache-Nr. 04153-05-E1), das folgenden Inhalt hat:
“Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel am 16.06.2005 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 07.09.2005 eine Tischvorlage vorgelegt, in der die von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Änderungen des Planentwurfes beschlossen worden sind.

Diese Änderungen sollten in den Plan sowie in die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans eingearbeitet werden.

Versehentlich wurden jedoch folgende Änderungen lediglich in den nun zum Satzungsbeschluss vorliegenden Plan eingearbeitet. Aus diesem Grund muss die Begründung in folgenden Punkten modifiziert werden:

Punkt 5.6 Örtliche Bauvorschriften –Dachformen- sowie –Dachgauben-. Diese Festsetzungen sind künftig wie folgt zu fassen:

Dachform und Dachneigung
Im städtebaulich wichtigen Eingangsbereich und entlang der Haupterschließungsstraße (Planstraße A) soll durch die Festsetzung einer Mindest- und einer Maximaltraufhöhe sowie durch eine einheitliche Gestaltung der Dachflächen der Straßenraum möglichst homogen gefasst werden. Als Dachform werden hier Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30°- 45° zugelassen.

In den Baufeldern B, C und D werden Pult, Sattel- oder Flachdächer zugelassen. Da es sich um locker bebaute Einfamilienhausgrundstücke handelt, die relativ abgeschirmt an kurzen Stichstraßen liegen, kann hier dem unterschiedlichen persönlichen Gestaltungswillen der Bauwilligen Ausdruck verliehen werden. Die unterschiedlichen Festsetzungen zu den maximalen Traufhöhen für Flach-, Sattel- und Pultdächer werden ergänzt durch Festsetzungen zu den Dachneigungen für die jeweilige Dachform. Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 30° - 45° und Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° - 20° zugelassen.

Die festgesetzte Firstrichtung verläuft immer parallel zu den erschließenden Planstraßen A- F. In Zusammenhang mit den relativ detaillierten Festsetzungen entlang der Planstraße A, dem städtebaulichen Rückrat der Siedlung, wird die klare und einheitliche Gestaltung durch eine einheitliche Firstrichtung unterstrichen. Da in den Stichstraßen unterschiedliche Dachformen möglich sind, bildet hier die einheitliche Firstrichtung die wesentliche Gemeinsamkeit bei der Ausprägung der Dachlandschaft.

Entsprechend der bestehenden Baustrukturen wird östlich des Graffwegs die Dachform ‚Satteldach’ mit einer Dachneigung von 38° - 45° zugelassen. Nördlich und südlich des Elchwegs wird aufgrund der städtebaulichen Vorprägung die Ausbildung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von 5° - 15° festgesetzt.
Dachgauben
Die Breite der möglichen Dachgauben darf aus gestalterischen Gründen maximal die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand eines Einzelhauses oder einer Doppelhaushälfte betragen.

Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.10
Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Dortmund begrüßt die Vorlage des Entwurfs zum Masterplan emscher:zukunft durch die Emschergenossenschaft.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht im Entwurf des Masterplans emscher:zukunft eine geeignete Grundlage für den Umbau der Emscher und für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Gewässersystems. Er stellt auch eine wichtige Perspektive für die Stadtentwicklung dar.

zu TOP 3.11
Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.







zu TOP 3.13
Beschluss der neuen Betriebssatzung Städtische Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04222-06)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft vor:

Auf Anregung des Stadtdirektors sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus,
§ 8 (Oberbürgermeister) wie folgt zu ergänzen:

(4) Der Oberbürgermeister wird in der Regel vom zuständigen Beigeordneten vertreten. Das Recht des Oberbürgermeisters, Dienstanweisungen zu erlassen, bleibt davon unberührt.
Mit dieser Ergänzung der Betriebssatzung empfiehlt der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft einstimmig dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als neue Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft zu beschließen.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier:
Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Lanschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04218-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr StR Sierau gibt einen redaktionellen Hinweis zu Punkt 4 des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel ab und schlägt vor, bei diesem Punkt das Wort „keine“ zu streichen:
4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW
der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt werden.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU und des Herrn RM Carl folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen vom 08.02.2006:

„Der AUSW schließt sich der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Brackel an fordert die Verwaltung auf, die Anregungen der Bezirksvertretung zu berücksichtigen.

Der AUSW fordert die Verwaltung auf sicherzustellen, dass der durch die Gebäudefront gewährleistete Lärmschutz an der B1 langfristig auch bei Abgängigkeit der Baukörper ohne finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund garantiert wird.“

Der Beschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 02.02.2006 lautet unter Beachtung des redaktionellen Hinweises des Herrn StR Sierau wie folgt:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt bei dem Planungs- und Bauvorhaben Automeile an der B1 auf den ehemaligen britischen Rugbyflächen folgende Auflagen, die auch in der Baugenehmigung und Betriebserlaubnis festzuhalten sind:

1. Der Fußweg entlang des Rütligrabens muss maßvoll elektrisch beleuchtet werden,
damit kein dunkler Angstraum für Fußgänger gebildet wird.

2. Die regelmäßige Durchführung und Finanzierung der Grünpflege entlang des Rütli-
grabens ist auf Dauer sicher zu stellen.

3. Lichtquellen auf der zu bebauenden Fläche dürfen nicht im nördlichen Wohnbereich
bemerkbar sein; die genannte Definition von „keine unzumutbaren Belastungen durch
Licht“ ist unzureichend!
Hierzu zählt insbesondere: Autoscheinwerferlicht vom Dachparkdeck, Autoschein-
werferlicht in den Auf- und Abfahrrampen zum Dachparkdeck und die Außenbe-
leuchtung der Gebäude durch Strahler an der Nordseite.

“4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt
werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des Antrages und damit auch des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel mit Mehrheit bei Stimmenthaltung des Herrn RM Carl gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter den Punkten 11.1, 11.2 I, 11.2 IV – VII, 11.2 IX - 11.61 und 11.63 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Punkten 11.62, 11.2 VIII, 11.2 II (tlw.) und 11.2 III (tlw).sowie die unter Punkt.14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung (bisher Erläuterungsbericht) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 dem Bebauungsplan Br 197 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 197 (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 202) einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.



Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum (/3 – Grün- und Sportflächen) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen den Investoren und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt den Oberbürgermeister, das städtische Grundstück Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 1201 – anteilig in einer Größe von ca. 25.000 m² - für Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabenträgers dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks beträgt 325.000,-- €.

Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04161-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aktionsfonds in den drei Quartieren der Nordstadt fortzuführen und aus den bereits zur Verfügung gestellten Projektmitteln des Quartiersmanagements Nordstadt bis zu 30.000,00 Euro pro Quartier bis zum Ende der Projektlaufzeit (30.06.2007) einzusetzen.

zu TOP 3.16
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04143-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der anteiligen Aufwendungen für Dienstleistungen für die drei Nordmarkt-Hausmeister und den Anleiter nach Wegfall der Mittel aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) durch URBAN II, um das Projekt bis zum geplanten Ende in seiner Gänze fortführen zu können. Damit ist eine Verschiebung von 12.400,00 € aus dem Teilprojekt „Informationspfad“ zu den „Platz- und Straßenhausmeistern“ verbunden.

Betrag für
01.04.2006 bis zum 30.09.2006 12.400,00 €

zu TOP 3.17
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04232-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Betriebssatzung für die "Friedhöfe Dortmund".

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04149-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 17.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.











zu TOP 3.19
Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes im Dortmunder Stadthafen
hier: Änderung des Durchführungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04207-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) im Dortmunder Stadthafen mit einem maximalen Volumen von 104.400 Euro beschlossen.
Entgegen der bisherigen Planungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Stadt Dortmund Eigentümerin des WWRP wird und die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. maximal 20.900 Euro aus der Teilfinanzrechnung 2006 des Amtes 61 über die
Investitionsfinanzstelle 61_130 02 01 4007 abgewickelt wird.

zu TOP 3.20
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund:
Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke -2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei Hansa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03038-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredete und finanziell gesicherte Maßnahme:

Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle
Zwecke - 2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei
Hansa mit Transferein- und –auszahlungen in Höhe von 344.767,74 €





4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Neue Betriebssatzung des Sondervermögens " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04215-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03869-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die flächendeckende Einrichtung von Seniorenbüros in Dortmund. Er beauftragt die Verwaltung, in 2006 in allen Dortmunder Stadtbezirken unter vorrangiger Beachtung der vorhandenen räumlichen Ressourcen in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Neue Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04120-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Betriebssatzung für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Dortmunder Bekanntmachungen“, offizielles Amtsblatt der Stadt Dortmund, in Kraft.

zu TOP 7.2
Neufassung der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04150-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2006 vor:

§ 4 IV der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe ist um folgende Formulierung zu ergänzen:

„Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind jedoch berechtigt, ihre abweichende Meinung im Betriebsausschuss darzulegen.“

StR Stüdemann erläuterte, die Betriebssatzung sei an die entsprechende Mustersatzung des Landes angepasst worden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung könnten auch künftig ihre abweichenden Voten im Betriebsausschuss vertreten. Durch die neue Satzung habe sich insofern nichts in der Sache geändert, lediglich die Formulierung sei eine andere.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sah damit den Antrag ihrer Fraktion als erledigt an.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund.















8. Schule

zu TOP 8.1
Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04113-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
mit Gesamtkosten von rd. 4,6 Mio. € (Grundsatzbeschluss),

2. die Erteilung eines Planungsauftrags für einen bedarfsgerechten Neubau an die Städtische Immobilienwirtschaft sowie

3. die Aufgabe der bisherigen Standorte "Auf der Linnert 16" und "Kleyer Weg 90" als Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley nach Fertigstellung des Neubaus.

zu TOP 8.2
Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04115-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt

1. den Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule auf dem städtischen Grundstück Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren einschl. Sanierung der Turnhalle mit Gesamtkosten von 4.750.000 € (Grundsatzentscheidung) sowie

2. die Erteilung eines Planungsauftrags für einen bedarfsgerechten Neubau an die Städtische Immobilienwirtschaft.





zu TOP 8.3
Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04281-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung (APO-BK, Anlage C 3)“
am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.4
Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04283-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft (APO-BK, Anlage E 3)“
am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.5
Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04278-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife (APO-BK, Anlage C 1)“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.6
Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Zweijährige Berufsfachschule - Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04279-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Zweijährige Berufsfachschule – Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement (APO-BK, Anlage C 5)“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.7
Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.02.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04296-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt,

a) die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an den Hauptschulen In der Landwehr, Innenstadt-West, Hörde, Westerfilde, Nette, Wickede, Derne und die Fortführung an der Hauptschule Scharnhorst unter den im Runderlasses „Qualitätsoffensive Hauptschulen/Ausbau des Ganztagsangebots an Hauptschulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen -MSW NW- vom 25.01.2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 01.02. 2006
b) die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb entsprechend den vorgelegten Ganztagskonzepten der in Buchstabe a) genannten Hauptschulen unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ zur Verfügung gestellt werden.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2005/ 2006 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04292-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt:
1. den Wirtschaftsplan 2005/ 2006 mit Anlagen für die Wirtschaftsjahre 2005 und 2006,
2. die damit verbundene Erhöhung des städtischen Zuschusses in Höhe von 55.100 € für das Jahr 2006 sowie 45.100 Euro für die Jahre 2007 ff. durch Verlagerung der Beträge aus dem Budget des Jugendamtes,
3. die Ermächtigung des Eigenbetriebs, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro aufzunehmen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Wertgrenzen für die Genehmigung von nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen durch den Stadtkämmerer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04170-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die textliche Anpassung der Wertgrenzenformulierungen durch den Ersatz des Begriffes „Mehrausgaben“ durch das Begriffspaar „Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen“ sowie den Entfall der 50%- Regelung bei sonstigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen.








11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
- unbesetzt -

zu TOP 11.2
Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04163-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund.

12. Anfragen
- keine Vorlagen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

zu TOP 13.1.1
Neue Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04206-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

zu TOP 13.1.2
Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03769-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 13.1.3
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04264-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Werksausschuss des Sondervermögens die Finanzierung aus dem Sondervermögen.

Es sind im Sondervermögen folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2006 400.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2007 80.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2008 20.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2009 100.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2010 ff. 200.000,-- Euro

13.2 Dortmunder Systemhaus
zu TOP 13.2.1
Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03854-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass der Werksausschuss nach der bisherigen Satzung für das Eingehen von mietrechtlichen Verbindlichkeiten bei einer Jahresmiete ab 100.000,00 DM zuständig gewesen sei. Diese Klausel sei gestrichen und die Wertgrenze erhöht worden.

StK Pehkle führte aus, es handele sich dabei um eine Anpassung an die Mustersatzung. Der Ausschuss könne derartige Geschäfte auch ohne ausdrückliche Erwähnung in der Betriebssatzung durchführen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17:15 Uhr von Oberbürgermeister Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung

Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin


Prüsse Weber
Ratsmitglied Schriftführer