Niederschrift

über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 09.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Thomas Tölch (SPD i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU) i. V. f. RM Claudia Middendorf
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke) i. V. f. RM Nursen Konak
sB Thomas Carl (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Ulrich Piechota (Beschäftigtenvertreter)


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp


Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Marion Ache 57/FABIDO (Leiterin Tagespflege in Familien)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung kaufm. Verwaltung)
Fabian Völker 57/FABIDO (Koordinator Angebotsorganisation)

Kurt Eichler 41/KB (Geschäftsführer)

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend war:

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 09.02.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.11.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 3. Quartalsbericht 2011 zum 30.09.2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05814-11)
(Der 3. Quartalsbericht wurde bereits in der Sitzung am 10.11.2011 verteilt)

2.2 Qualität der U3-Kinderbetreuung in FABIDO-Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05616-11-E1)

2.3 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E4)

2.4 Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Bürgerarbeit FABIDO
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06376-12)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Danach stellte Herr Lohmann kurz Frau Marion Ache und Herrn Jürgen Skaliks vor.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Christian Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, für einen Bericht noch einen nichtöffentlichen Teil anzuschließen und die – zum gleichen Thema - Bitten um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (IT-Beschaffung FABIDO, Drucksache Nr.: 06421-12) und der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 06421-12-E2) mit zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.11.2011

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.11.2011 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
3. Quartalsbericht 2011 zum 30.09.2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05814-11)

Herr Lohmann sagte auf Bitten von Herrn Barrenbrügge zu, zu 6. die Differenz zwischen den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ und „den internen Leistungsverrechungen an Stadt Dortmund“ im 4. Quartalsbericht differenziert auszuweisen (es handelt sich um betriebliche Aufwendungen, die außerhalb des Stadtkonzerns entstehen, z. B. Dienstleistungen für die Bewachung der Einrichtungen, Handwerkerrechnungen).

Frau Bonekamp teilte mit, dass der 4. Quartalsbericht im Laufe des Monats Februar den Mitgliedern übersandt wird.

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2011 des Eigenbetriebs FABIDO per 30.09.2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Qualität der U3-Kinderbetreuung in FABIDO-Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05616-11-E1)
U3-Fortbildung bei FABIDO 2008 - 2011
(Drucksache Nr.: 05616-11-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...zu der Anfrage der CDU Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Kinder der Altersgruppe U3 werden aktuell jeweils pro Betreuungsbudget
(25-, 35- oder 45-Stunden) über FABIDO betreut (hierbei ist nach Betreuung bei
Tagesmüttern und in TEKs aufzuteilen)?
Die Anzahl und Verteilung der Kinder der Altersgruppe U3 pro Betreuungsbudget in den FABIDO-TEKs ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

FABIDO Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in TEKs im Kindergartenjahr 2011/12
25 Std.35 Std.45 Std.Gesamt
03038051108
Weitere 565 Kinder im Alter von unter drei Jahren werden derzeit (Stand: November 2011) von FABIDO-Tagesmüttern betreut. Eine Aufteilung in die genannten Betreuungszeitkontingente gibt es dabei in der Kindertagespflege nicht. Hier erfolgen individuelle Stundenbemessungen. Die durchschnittliche Betreuungsstundenzahl bei FABIDO liegt in diesem Bereich derzeit bei 26,6 Stunden pro Woche.

2. Wissenschaftler betonen die immense Bedeutung von festen Bezugspersonen und ergänzend fordern Kinderärzte für Säuglinge einen Betreuungsschlüssel von 2:1.
Wie ist der Betreuungsschlüssel in FABIDO-TEKs für die Altersklassen der Säuglinge, der Ein- und Zweijährigen?

Der Betreuungsschlüssel ergibt sich bei FABIDO-TEKs zunächst aus den nach der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz – KiBiz – vorzuhaltenden Personaleinsatzstunden (1. Wert) sowie der Anzahl der Kinder je Gruppe. Demnach ergeben sich die nachfolgenden rechnerischen Betreuungsschlüssel:

Gruppenform II / Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (gerundet)
9:1
Gruppenform II / Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren (gerundet)
5:1

Die Einrichtungsleitungen entwickeln gemeinsam mit dem Personalmanagement und der Personalentwicklung ein Personaleinsatzkonzept. Dort wird die grundsätzliche Aufteilung von Teilzeit- und Ganztagskräften festgelegt, Ausfallzeiten durch Vertretungskräfte ausgeglichen etc.

Verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung der pädagogischen Qualität und der dienstlichen Erfordernisse werden die Dienstpläne in den einzelnen Tageseinrichtungen von den Leitungskräften gestaltet. Eine Kontinuität und Qualität von Beziehungen zu den pädagogischen Fachkräften sind Grundlage der Planungen und Voraussetzung für eine gelingende Bildungsarbeit. Um darüber hinaus die Qualität der pädagogischen Arbeit sicherzustellen, gibt es auf der Grundlage der Bindungstheorie in jeder Tageseinrichtung ein Eingewöhnungskonzept (z. B. das Berliner Modell). Insbesondere für die Arbeit mit den Kindern unter drei Jahren gibt es Empfehlungen und Umsetzungsunterstützung zur Raumgestaltung. Das verbindliche standarisierte Beobachtungsverfahren „Grenzsteine der Entwicklung“ ist auch für Kinder unter drei Jahren geeignet.
Die pädagogischen Kräfte, die mit den Kindern unter drei Jahren arbeiten, haben zum Teil einen hohen Erfahrungshintergrund in der Arbeit mit Kleinstkindern, denn FABIDO stellte bereits in früheren Jahren Platzangebote für unter drei Jährige zur Verfügung (Krippe, altersgemischte Gruppen 0,4-6 Jahre, 1-6 Jahre).

3. Sind den Kleinkindern feste Betreuungspersonen zugewiesen oder unterliegen, z.B.
aufgrund von Halbtagskräften, diese wechselnden Personengruppen? Besonders
die Kinder des 45-Stunden-Budgets sind idealerweise von einer Bezugsperson zu
betreuen. Wie genau verhält sich das aktuell in den Dortmunder Einrichtungen?
Den einzelnen Gruppen in den FABIDO Einrichtungen sind grundsätzlich feste Betreuungspersonen zugewiesen. Dabei kann es z. B. aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, Urlaub, Krankheit etc. zu Wechseln der Bezugspersonen auch für Kleinkinder kommen.

Eine Betreuung von Kindern mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit durch nur eine Bezugsperson ist bedingt durch die Wochenarbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten pädagogischen Kraft in Höhe von 39 Stunden leider nicht möglich.

4. Sind die für den Einsatz der U3-Kinder eingeteilten Betreuungspersonen explizit für
die Anforderungen und Bedürfnisse dieser Altersklasse ausgebildet/unterwiesen
worden?
Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gehören seit dem U3-Ausbau zum Trägerstandard. Die vielfältigen und zahlreichen Fortbildungsmodule (Grundlagen und Professionalisierung, Entwicklungsgrundlagen und Praxiswerkstatt Sprache etc.), Konzepttage zum Thema, Arbeitskreise und die Bereitstellung von Fachliteratur werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FABIDO ausreichend wahrgenommen. Über die im Rahmen der Ausbildung der pädagogischen Kräfte vermittelten Kenntnisse hinaus, wird die Aus- und Fortbildung gerade auch für die in der U3-Betreuung eingesetzten Kräfte bei FABIDO insoweit als kontinuierlicher Prozess begleitet und unterstützt.

Im Kindergartenjahr 2011 / 2012 sind vollzeitverrechnet etwa 303 Betreuungspersonen in der U3-Betreuung in FABIDO-TEKs eingesetzt. Rechnerisch hat jede dieser Betreuungspersonen seit 2008 an mindestens einer Fortbildung mit thematischem Bezug zur U3-Betreuung teilgenommen (siehe Anlage).
5. Wie hoch ist der Anteil an Kleinkindern mit Neurodermitis in FABIDO Einrichtungen? Ist ein Anstieg der Fallzahlen in den letzten Jahren festzustellen?
Die Anzahl der Kleinkinder mit Neurodermitis in FABIDO Einrichtungen wird nicht erhoben. Daher ist auch keine Aussage zur Entwicklung der Fallzahlen möglich.
6. Hält es die Verwaltung und FABIDO nicht für geboten, da haushalterische, pädagogische und gesundheitliche Gründe einem weiter zunehmenden Betreuungsangebot entgegen stehen, nicht auch verstärkt nach Betreuungsformen für die Kinder des U3-Bereichs bei Firmen und Betrieben zu werben und in enger Kooperation ggf. auch in Kooperation mit der Wirtschaftförderung einzuführen?
Im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes wurden in den letzten Jahren und werden auch aktuell eine Vielzahl unterschiedlicher Firmen und Betriebe zu den Möglichkeiten einer betrieblichen oder betriebsnahen Kinderbetreuung informiert und beraten. Dies ist teilweise auch in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung geschehen und gehört praktisch zum laufenden Geschäft.
Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes sind reine Betriebseinrichtungen zwar möglich, werden aber nicht mehr öffentlich gefördert, so dass in der Regel die Kosten für die Betriebe wegen der laufenden Betriebskosten und der räumlichen Anforderungen zu hoch sind. Darüber hinaus sind Tageseinrichtungen für Kinder ausschließlich mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht zulässig.
Alternativ können sich Betriebe über Kooperationsvereinbarungen mit Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die öffentlich gefördert werden, betriebliche Platzkontingente sichern, sofern sie einen Kooperationspartner finden. Hierdurch wird wiederum die öffentliche Förderung nicht reduziert. Hier gibt es einige Kooperationsmodelle in Dortmund.
Für die meisten Betriebe kommt aufgrund des Bedarfes an Plätzen für ihre Mitarbeiter (in der Regel nicht mehr als 9 Plätze für Kinder unter drei Jahren) die Kindertagespflege als geeignetes Angebot in Frage und wird auch zunehmend in Betrieben in geeigneten Räumen in Kooperation mit einem Träger der Kindertagespflege eingerichtet.“

Herr Lohmann beantwortete die Fragen von Herrn Barrenbrügge, Herrn Piechota und Frau Schütte-Haermeyer wie folgt:
Der in der Stellungnahme angegebene Betreuungsschlüssel orientiere sich – wie bei allen Trägern - am KiBiz. Im Durchschnitt werde man immer unterhalb der Mindestbesetzung nach KiBiz sein aufgrund von Krankheit oder Urlaub usw.. Um dem entgegenzuwirken, kamen bereits im letzten Jahr 26 zusätzliche Springerkräfte zum Einsatz, um diese Lücken zu schließen. Darüber hinaus werden 15 Urlaubstage festgelegt, an denen die Einrichtungen geschlossen sind. Wenn allerdings Extremsituationen eintreten (beispielsweise ein Krankenstand jetzt aktuell in manchen Einrichtungen von 50 % oder 60%), kann das auch mit den Springerkräften nicht aufgefangen werden.
Es ist beabsichtigt, sich in Kürze mit derartigen Ausnahmesituationen intensiv zu beschäftigen. Hier wird es letztendlich darauf hinauslaufen, dass in solchen Krisensituationen das Angebot temporär herunter gefahren wird, z. B. Verkürzung der Öffnungszeiten oder auch Gruppenschließung. Dies ist selbstverständlich für die Eltern nicht erfreulich. Fest stehe aber, wenn der Betreuungsschlüssel unterschritten werde, könne auf Dauer nicht die gewünschte Qualität für die U-3-Betreuung sichergestellt werden.
Die im Sondervermögen des Bundes noch zur Verfügung stehenden 2,8 Mio. € sind für den Ausbau der U-3 Betreuung in der gesamten Stadt geplant. Insofern wäre das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Der Eigenbetrieb befinde sich in intensiven Gesprächen mit den entsprechenden Fachbereichen. Er gehe davon aus, dass die von FABIDO für 2012 geplanten U-3-Maßnahmen umgesetzt werden können.

Herr Sohn hielt fest, dass die Frage nach den zusätzlichen Bundesmitteln ggf. noch einmal im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gestellt werden sollte.

Herr Piechota bezog sich auf die im Jahr 2008 gefasste Resolution, die seiner Meinung nach weiterhin ihre Gültigkeit habe, und brachte den dringenden Wunsch zum Ausdruck, sich erneut gemeinsam für eine Verbesserung der Kindergartenlandschaft und auch der Qualität in NRW bzw. speziell in Dortmund einzusetzen.

Herr Sohn signalisierte Bereitschaft, sich gemeinsam mit dem Personalrat und der Betriebsleitung unter Hinweis auf die gefasste Resolution und mit vernünftigen weiteren Vorschlägen an das Land NRW zu wenden.

Auch Frau Bonekamp bestätigte, dass die Forderung in Richtung Land nach wie vor bestehe, wenn man Bildung haben möchte, müsse auch eine entsprechende Ausstattung erfolgen (Konnexitätsprinzip).

Herr Piechota dankte Herrn Sohn und Frau Bonekamp für die eindeutigen Worte.


Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Be­triebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Sunderweg:
Für die Ausstellung der Baugenehmigung zur Errichtung einer TEK ist die Testierfähigkeit des Bebauungsplans (B-Plan) „In N 106, Änderung Nr. 2 – Uniongelände/Kalte Seite“ notwendig. Der Entwurf der B-Plan-Änderung und die Begründung liegen für die Dauer eines Monats vom 09.01. bis 09.02.2012 beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Einsicht öffentlich aus. Erst danach könnte die vorzeitige Planreife testiert werden, sofern keine Änderungen notwendig werden.

TEK Burgholzstr.:
Das Grundstück befindet sich im Ausschreibungsverfahren. Die Submission der Angebote erfolgte am 01.12.2011. Die Unterlagen werden zurzeit geprüft. Sobald der Zuschlag erteilt wurde, wird ein Notartermin zum Abschluss des Kaufvertrages abgestimmt.

TEK Uhlandstr.
Die Erdarbeiten für das Rohbaugewerk wurden Ende November 2011 abgeschlossen. Die Bodenplatte für das TEK-Gebäude wurde Anfang Dezember 2011 erstellt. Seit Mitte Dezember 2011 wird der Rohbau errichtet. Es ist geplant, die Decke für das EG Ende der 2. KW 2012 fertig zu stellen.

Das Bauvorhaben verläuft in Bezug auf den Terminplan und die Kosten planmäßig.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)

Herr Eichler stellte die kulturelle Bildungsarbeit im Dortmunder U vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte Herrn Eichler herzlich für seine Ausführungen, die auch einen guten Einblick in die Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb FABIDO geben.

Frau Schütte-Haermeyer dankte ebenfalls für den Vortrag. Sie wies darauf hin, dass kulturelle Bildung nicht alleinige Aufgabe der Kulturbetriebe sei, sondern auch eine Vernetzung mit dem Jugendamt erfolgen muss.
Abschließend äußerte sie sich begeistert über den Besuch der „U2“.

Herr Barrenbrügge zeigte sich erstaunt darüber, welch ein hoher Stellenwert der Medienerziehung eingeräumt wird. Inwieweit das tatsächlich sinnvoll sei, vor allem unter dem Gesichtspunkt des schon jetzt von Kindern und Jugendlichen praktizierten Medienkonsums, lasse er dahingestellt.

Herr Eichler ging auf die Nachfragen / Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge, Herrn Carl und Frau Blotenberg ein:
Im letzten Jahr erfolgte eine Anschubfinanzierung von 100.000 €: 80.000 € Landesförderung, 20.000 € städt. Eigenanteil. In 2012 sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe 120.000 € Personalkosten (1 Leitungs- und 1 Assistenzstelle) sowie 25.000 € an Sachmitteln vorgesehen. Gleichzeitig bestehe die Aussicht, in gleicher Höhe noch einmal Drittmittel einwerben zu können.
Die Tageseinrichtungen für Kinder, die an den Angeboten teilnehmen, bringen einen finanziellen Eigenanteil mit ein. Gleiches gilt auch für die Schulen.
Es sei bekannt, dass bereits kleine Kinder in sehr starkem Maße Medien konsumieren. Mit den Projekten (z. B. Herstellen eines Films: vorher alles haptisch, materiell und analog darstellen) werde den Kindern verdeutlicht, dass sich die digitale Welt nur über eine reale Welt erschließt. Die Medienarbeit werde mit einem emanzipativen Anspruch verfolgt.
Anfang März sei ein Termin mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk vereinbart, in dem speziell U2 vorgestellt werden soll. Es werde auf Barrierefreiheit geachtet. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die U2 einen weiteren Preis gewonnen hat - „Augenmaß“ (von der Assoziation der blinden Menschen). Menschen mit Behinderungen sollen genauso an den Angeboten teilnehmen können wie Kinder mit Migrationshintergrund.

Herr Lohmann ergänzte, es gebe bei FABIDO kein zentrales Budget für die Zusammenarbeit mit U2, die Wahrnehmung der Angebote werde ausschließlich aus den Budgets der Einrichtungen finanziert. Es habe bisher nur positive Rückmeldungen der teilnehmenden Einrichtungen gegeben.
Abschließend teilte er mit, zwei Filme aus den Einrichtungen hätten bei Wettbewerben Preisgelder gewonnen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Bürgerarbeit FABIDO
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06376-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06376-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06376-12-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„...im Rahmen der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Beschäftigungsförderungsausschusses am 25. Januar 2012 wurde das Modellprojekt des Bundes ‚Bürgerarbeit’ vorgestellt. Ziel des Modellprojektes ist die Vermittlung arbeitsloser, erwerbsfähiger Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Integration in den Arbeitsmarkt ansonsten nicht bzw. nur schwer möglich ist.

Es wurde berichtet, dass von den 400 in Dortmund umgesetzten Bürgerarbeitsstellen auch 34 Servicekräfte bei FABIDO tätig sind.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welchen konkreten Tätigkeiten gehen die 34 Servicekräfte bei FABIDO nach?


2. In welchem zeitlichen Umfang sind die Servicekräfte bei FABIDO eingesetzt?
3. Welche Mehrbelastungen, z.B. durch Einarbeiten der Servicekräfte, Jobcoaching, sind durch den Einsatz der Servicekräfte auf den Eigenbetrieb zugekommen?
4. Inwiefern gibt es Planungen, die eingesetzten Servicekräfte auch nach Ende des Modellprojektes bei FABIDO zu beschäftigen?
5. Welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt ‚Bürgerarbeit’ auf den Eigenbetrieb?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde vor der Sitzung verteilt:

„...zu der Anfrage der Fraktion FDP / Bürgerliste nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welchen konkreten Tätigkeiten gehen die 34 Servicekräfte bei FABIDO nach?
Die Servicekräfte sind mit Tätigkeiten aus dem Bereich der hauswirtschaftlichen Belange (z. B. Geschirrpflege, Wäsche, Backen von Geburtstagskuchen) der Kinder, die nicht an der Verpflegung durch den Träger teilnehmen, betraut.
2. In welchem zeitlichen Umfang sind die Servicekräfte bei FABIDO eingesetzt?
Seit März 2011 sind in 4 FABIDO Einrichtungen Servicekräfte im Rahmen einer Teilzeit­beschäftigung mit je 20 Std. wöchentlichem Beschäftigungsumfang eingesetzt. In 21 FABIDO Einrichtungen sind ebenfalls ab März 2011 Servicekräfte mit einer Vollzeitbe­schäftigung mit je 30 Std. wöchentlichem Beschäftigungsumfang eingesetzt.

Seit dem 01.10.2011 wird darüber hinaus in weiteren 7 FABIDO Einrichtungen eine Ser­vicekraft mit Vollzeitbeschäftigung, d. h. mit 30 Std. wöchentlichem Beschäftigungsum­fang, beschäftigt.

Insgesamt werden mithin Servicekräfte mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 920 Stunden bei FABIDO eingesetzt.
3. Welche Mehrbelastungen, z. B. durch Einarbeiten der Servicekräfte, Jobcoaching, sind durch den Einsatz der Servicekräfte auf den Eigenbetrieb zugekommen?
Durch den Einsatz der Servicekräfte ist bisher keine Mehrbelastung bei FABIDO festzu­stellen.

4. Inwiefern gibt es Planungen, die eingesetzten Servicekräfte auch nach Ende des Modell­projektes bei FABIDO zu beschäftigen?
Im Einzelfall ist eine Weiterbeschäftigung von Servicekräften (z. B. im Falle einer Stellen­vakanz im Bereich der Küchenhilfskräfte) denkbar. Eine allgemeine Planung / Zielset­zung, die Weiterbeschäftigung der Servicekräfte anzustreben, gibt es derzeit nicht.
5. Welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt „Bürgerarbeit“ auf den Eigenbe­trieb?
Da die tatsächlichen Personal- und Sachkosten aller Stellen unter Berücksichtigung der Bundesförderung in Höhe von 1.080 € pro Monat (30 Wochenstunden) bzw. 720 € pro Monat (20 Wochenstunden) und der eingesparten Kosten der Unterkunft (KdU) voraus­sichtlich voll refinanziert werden, ist das Projekt für den Eigenbetrieb kostenneutral.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

- Zertifizierung der Wirtschaftsküchen am 01.02.2012
Herr Lohmann bedauerte eingangs, dass es bei der Einladung zu dem Termin zu Irritationen gekommen ist.
Anschließend berichtete er kurz von der Veranstaltung. Es wurden insgesamt 40 Rezepte zertifiziert (ausschließlich Rezepte aus den bisherigen Wirtschaftsküchen). Eine Erweiterung der Rezepte soll erfolgen.
Er sagte zu, das Kochbuch den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen und in der nächsten Sitzung über die ersten 6 Monate zu berichten.

Herr Sohn gratulierte zu der Zertifizierung. Es zeige sich, dass die Beibehaltung der Wirtschaftsküchen die richtige Entscheidung war.
- Film über Kinderstuben
Herr Lohmann zeigte einen kurzen Film, der in einer FABIDO-Kinderstube gedreht wurde.








Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.05 Uhr.

















Sohn Barrenbrügge Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin