Niederschrift

über die 16. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 05.04.2006
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:20 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Katrin Schlegel
Ratsvertreter
FDP/Bürgerliste
Hans Josef Tokarski
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe, Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp, Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Rohr, Stadtplanungsamt


Nicht anwesend:
SPD
Angelika Mann
Petro Möckel
CDU
Gerd Grundmann

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g
für die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 05.04.2006, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2006
2. Einwohnerfragestunde - Dauer maximal 30 Minuten
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verkehrssituation im Umfeld des Heisenberg-Gymnasiums
Eingabe Heisenberg-Gymnasium (Drucksache Nr.: 04710-06)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
6.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund Empfehlung (Drucksache Nr.: 04632-06)
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - Keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung von Straßen und Wegen in DO-Kemminghausen
Beschluss (Drucksache Nr.: 04688-06)
11.2 Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Gemarkung Brechten, Flur 3, Flurstück 67 am Südfeld / An der Kemna - Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04690-06)
11.3 Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in einen Vertrieb von medizinischen Fachprodukten mit Werkstatt und Reinigungsanlage auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 485, Lindenhorster Straße 40 - Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 04764-06)
11.4 Aufstellung von vier Containern in der Halle eines vorhandenen Betriebes auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 484, 485, Lindenhorster Straße 38 a - Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 04790-06)
11.5 Folgenutzung für das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner, Bergstr. 133, 44339 Dortmund-Eving Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04953-06)
11.6 Immissionsmessungen in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04929-06)
11.7 Freigabe der Nord-Süd-Verbindung auf der östlichen Seite des Kanals, Höhe Sperrtor an der Brennerei Krämer Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04931-06)
11.8 Aufwertung des Innenraumes der Trauerhalle des Nordfriedhofes
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04932-06)
11.9 Aufbringung eines Zebrastreifens auf der östlichen Fahrbahnseite der Lindenhorster Straße, in der Kurve vor „Haus Heuner“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04934-06)
11.10 Aufstellung eines Fahrkartenentwerters an der U-Bahnhaltestelle Brechten-Zentrum, südliche Seite Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04935-06)
12. Mitteilungen
12.1 Ausweisung „Parken nur für Pkw“ vor den Häusern „Alter Heideweg“
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04175-06-E1)
12.2 Demographische Entwicklung im Stadtbezirk Eving und Planziele für die nächsten Jahre
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04661-06-E1)
12.3 Kontrolle des Parkverbotes auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis Amtsstraße Antwort der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 04176-06-E1)
12.4 Parksituation Lindenhorster Straße (Höhe Haus Nr. 162)
Antwort der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 04134-05-E1)
13. Anfragen
13.1 Folgebebauung für das „Haus Heuner“ in Dortmund-Lindenhorst durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04928-06)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Unterkötter benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgend Punkt erweitert:
TOP 3.1 Berichterstattung der Verwaltung zu geplanten Bautätigkeiten auf dem
Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner (Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion zu TOP 13.1 der heutigen Sitzung)
Der Tagesordnungspunkt 11.5 (Folgenutzung für das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner wird gemeinsam mit dem TOP 3.1 beraten.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2006
Die Niederschrift der 15. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2006 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde – keine Fragen der Zuhörerinnen Und Zuhörer

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Berichterstattung der Verwaltung zu geplanten Bautätigkeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner in der Dortmund-Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 04928-06 E1)

Als Berichterstatter ist Herr Rohr – Stadtplanungsamt – anwesend, der die Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 13.1 der heutigen Sitzung) beantwortet.

Herr Rohr erläutert zunächst den Stand des Verfahrens.
Das Bauordnungsamt hat einen vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner abgelehnt.
Die Planungen sahen vor, im vorderen Teil des Grundstückes, zur Straße hin, Parkplätze und im hinteren Teilstück den Getränkemarkt zu errichten. In diesem hinteren Bereich befindet sich ein schützenswerter Baumbestand, die Ablehnung des Antrages erfolgte daher aus Gründe des Baumschutzes. Ein Widerspruch gegen diese Ablehnung liegt bereits vor. In diesem Widerspruchsverfahren wird zu klären sein, inwieweit die Ablehnung aus Gründen des Baumschutzes Bestand haben wird.

Die Situation des Grundstückes ist baurechtlich nach § 34 BauGb (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) einzustufen. Bauvorhaben sind demnach zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügen. Faktisch besteht hiermit für den Eigentümer ein Baurecht, das nicht entschädigungsfrei entzogen werden kann.
Die Entscheidung darüber, ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügt, ist im Einzelfall zu prüfen. Da es in der Umgebung keine eindeutige Bebauung gibt, sind die Möglichkeiten in diesem Bereich entsprechend vielfältiger.

Eine Steuerung der Bebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nur in begrenztem Maße sinnvoll, da auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes das Baurecht nicht generell entzogen werden kann, es können lediglich Inhalte genauer definiert werden. Richtlinie ist der bestehende Flächennutzungsplan, der das Nahversorgungskonzept integriert. Danach befindet sich in diesem Bereich ein Quartiersversorgungszentrum, das ausdrücklich eine Nutzung vorsieht, die der Versorgung des Quartiers dient. Ein Getränkemarkt würde sich daher in dieses Konzept einfügen.
Auch eine Festsetzung des Baugebietes im Bebauungsplan die Wohnbebauung vorsieht, würde eine Quartiersversorgung mit entsprechenden Geschäften in entsprechender Größe nicht ausschließen. Lediglich das Bauvolumen und die überbaubare Fläche könnten in einem aufzustellenden Bebauungsplan geregelt werden. Auch diese Regelung kann aber nur im Rahmen der üblichen Nutzungen der Baunutzungsverordnung erfolgen bzw. muss sich an der Bebauung der Umgebung orientieren.

Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Verwaltung daher entschlossen, zunächst Gespräche mit dem Antragsteller zu führen, um für diesen Standort eine städtebaulich und architektonisch sinnvolle Lösung zu finden.
Eine quartiersversorgende Nutzung an diesem Standort ist durchaus möglich, die Bebauung sollte aber dem Umfeld entsprechen. Der Baukörper sollte, wie bisher auch, unmittelbar an die Straße angrenzen und eine adäquate Höhe haben, die der gesamten Einbindungssituation gerecht wird.
Der Antragsteller hat bereits zugesagt zu überprüfen, ob und inwieweit seine bisherigen Planungen veränderbar sind, diese Veränderungen mit seiner Investitionsentscheidung in Einklang zu bringen sind und er für andere Gebäudekonstellationen Nutzer findet. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist der Verwaltung bisher nicht bekannt, ein neuer Bauantrag liegt nicht vor.

Als erster Redner kritisiert der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter –, dass die Bezirksvertretung Eving von der Verwaltung nicht über die Bauabsichten unterrichtet und erst durch Presseveröffentlichungen informiert wurde. Gerade bei dieser zentralen und wichtigen Lage im Ortsteil Lindenhorst fordert die Bezirksvertretung zeitnahe und umfassende Informationen sowie eine Beteiligung im Vorfeld der Entscheidungen.
Herr Unterkötter betont, dass eine städtebaulich sinnvolle Nutzung des Geländes von vitaler Bedeutung für den Erhalt des Charakters von Lindenhorst ist, für den sich die Bezirksvertretung Eving immer eingesetzt hat.
Auf den alten und schützenswerten Baumbestand eingehend fordert Herr Unterkötter für die SPD-Fraktion, dass sich die Verwaltung unbedingt für eine Planung einsetzen soll, die den Erhalt der Bäume garantieren, da gerade diese sehr alten Bäume durch Neuanpflanzungen nicht ersetzt werden können.
Gleichzeitig verweist Herr Unterkötter auf seine Erklärung aus der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Eving, nach der die SPD-Fraktion eine adäquate Neuanpflanzung der Bäume an der selben Stelle fordern wird, falls der alte Baumbestand zufälligerweise über Nacht „verschwinden“ sollte, um eine Baumaßnahme an diesem Standort zu ermöglichen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – geht zunächst ebenfalls auf die grundsätzliche Bedeutung des Bauvorhabens für den Ortsteil Lindenhorst ein. Auch Herr Neumann fordert hier die Beteiligung der Bezirksvertretung Eving an anstehenden Entscheidungen, da grundlegende Belange des Stadtbezirkes betroffen sind.
Wie Herr Neumann weiter ausführt, wurde die Baugenehmigung bisher lediglich aufgrund des alten Baumbestandes abgelehnt, gäbe es diese Bäume nicht, wäre vermutlich (ohne jegliche Beteiligung der Bezirksvertretung Eving) längst mit dem Neubau begonnen worden. Die CDU-Fraktion befürchtet, dass kleinere Veränderungen des Standortes des Baukörpers, die den Baumbestand nicht gefährden, dazu führen können, dass der Vorhabenträger ein nicht akzeptables Bauvorhaben an dieser Stelle realisieren kann.

Nach diesen Redebeiträgen geht Herr Rohr nochmals ausführlicher auf die Ablehnungsgründe für den Bauantrag ein.
Grundsätzlich ist auch die Fällung eines geschützten Baumbestandes für Neubauten möglich, wenn entsprechende Ersatzanpflanzungen durchgeführt werden. In diesem Fall wurde der eingereichte Bauantrag abgelehnt, da die Möglichkeit besteht, Umplanungen vorzunehmen, die ohne größere Einschränkungen, den Baumbestand nicht gefährden. Ob diese Entscheidung einer gerichtlichen Prüfung standhält ist ungewiss, da die Ablehnung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Eigentümers darstellt.

Herr Rohr stellt abschließend deutlich fest, dass die Verwaltung ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben, auf jeden Fall, völlig unabhängig vom Informationsrecht der Bezirksvertretung, auch hätte genehmigen müssen.
Die Verwaltung versucht daher mit dem Antragsteller zu einer Einigung zu kommen, die für alle Beteiligten tragfähig ist. Sollte es zu keiner einvernehmlichen und zufriedenstellenden Lösung kommen, wird die Verwaltung versuchen, mit denen ihr Verfügung stehenden Eingriffsmöglichkeiten Einfluss zu nehmen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter – Herrn Rohr – und bittet darum die Bezirksvertretung Eving zeitnah über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu unterrichten.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verkehrssituation im Umfeld des Heisenberg-Gymnasiums
Eingabe Heisenberg-Gymnasium (Drucksache Nr.: 04710-06)
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben des Heisenberg-Gymnasiums vor:

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass die sowieso schon schwierige Verkehrssituation im Be­reich der Straßen Walter-Kohlmann-Straße, Derner Straße und Straßenbahnhaltestelle Franz-Zimmer-Siedlung sich in letzter Zeit weiter verschärft hat.
Eltern und Schule beobachten nahezu täglich, dass durch das erhöhte Aufkommen an LKWs, be­dingt durch das Logistik-Zentrum auf dem ehemaligen Hoesch-Gelände und die Verlagerung des Schwerlast-Verkehrs aus der Nordstadt, die Gefahren und Gefährdungssituationen zunehmen. Folgende Punkte bereiten uns besondere Sorge:
§ Die Ampelschaltung an der o.a. Kreuzung bevorzugt sehr deutlich den von der Autobahn kom­menden Verkehr (Fußgängerschaltung ist unbefriedigend, verführt die Schülerinnen und Schüler dazu, auch bei Rot über die Straße zu gehen)
§ Die Ampelschaltung der Straßenbahn hat sehr lange Vorlaufzeiten, behindert den übrigen Ver­kehr mehr als notwendig und fuhrt in der Folge zu rasanten Fahrweisen
§ Nahezu täglich lassen sich Pkws, aber auch Lkws beobachten, die schnell und noch bei Rot über den Haltepunkt vor der Einmündung der Derner Straße aus Kirchderne Richtung Stadtmitte weiterfahren
§ Nahezu täglich gilt das gleiche an der Ampel Schulte-Rödding Richtung Logistikzentrum
§ Auch das hohe Parkaufkommen von Lkws in diesem Bereich gefährdet teilweise die Sicht
auf die Straße
Wir bitten Sie daher, unsere Sorge aufzugreifen und nach Lösungen zu suchen, die die Sicherheits­situation für unsere Schülerinnen und Schüler verbessern.
Gerne sind wir bereit zu einem Gespräch vor Ort, bei dem wir unsere Erfahrungen und Lösungsan­sätze einbringen können.

Um sich vor Ort über die Situation zu informieren, möchte die Bezirksvertretung Eving vor einer Beschlussfassung gemeinsam mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Scharnhorst, Vertretern des Heisenberg-Gymnasiums, der Polizei sowie Vertretern der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund einen Ortstermin durchführen.

Dieser Ortstermin soll am Donnerstag, den 27.04.2006 um 16.00 Uhr stattfinden.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04632-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund.

Zusatzanfrage:
Der § 1 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund regelt, dass „die Marktverwaltung unter Beachtung der Vorschriften der Gewerbeordnung im Einzelfalls weitere Waren (als die im Absatz 2 genannten) zum Wochenmarktverkehr zulassen kann“.
Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Auskunft, um welche Waren es sich hier handelt bzw. handeln könnte.

7. Schulen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Widmung von Straßen und Wegen in DO-Kemminghausen
Beschluss (Drucksache Nr.: 04688-06)

Beschluss:
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) werden die folgenden Straßen und Wege mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung als Gemeindestraße gewidmet:

1. Stichstraße östlich des Däumlingsweg
Der Gemeingebrauch unterliegt keiner Beschränkung.
2. Stichstraße nördlich des Gretelweg (Hausgrundstücke 22 bis 34)
Der Gemeingebrauch der Gemeindestraße unterliegt in den ersten ca. 22 m keiner Beschränkung. Der weitere Verlauf des Weges ist in seinem Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
3. Verbindungswege zwischen dem Zwergweg und dem Däumlingsweg
Der südliche Verbindungsweg ist in seinem Gemeingebrauch auf den „Fußgänger- und Radfahrverkehr“ beschränkt.
Der nördliche Verbindungsweg sowie die Wegeverbindung zwischen den Verbindungswegen sind in ihren Gemeingebrauch auf den „Fußgängerverkehr“ beschränkt.

zu TOP 11.2
Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Gemarkung Brechten, Flur 3, Flurstück 67 am Südfeld / An der Kemna
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04690-06)

Die Bezirksvertretung Eving bewertet es als positiv, dass diese Mobilfunkstation in weniger dicht besiedeltem Gebiet errichtet werden soll. Da es sich um eine neue Anlage handelt und eine Option für die Errichtung von drei weiteren Technikkabinen offengehalten wird, besteht seitens der Bezirksvertretung die Hoffnung, dass diese Sendeanlage andere Mobilfunkstationen in sensiblen Bereichen, wie im Umfeld von Schulen und Kindergärten, ersetzen wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in einen Vertrieb von medizinischen Fachprodukten mit Werkstatt und Reinigungsanlage auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 485, Lindenhorster Straße 40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 04764-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.4
Aufstellung von vier Containern in der Halle eines vorhandenen Betriebes auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 484, 485, Lindenhorster Straße 38 a - Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss (Drucksache Nr.: 04790-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.5
Folgenutzung für das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner, Bergstr. 133, 44339 Dortmund-Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04953-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass eine städtebauliche Anpassung an das vorhandene Umfeld bei einer Bebauung des Grundstücks erfolgt. Des Weiteren muss der vorhandene Baumbestand berücksichtigt und der dörfliche Charakter des Ortsteils beibehalten werden.

Begründung:
Wie der Bezirksvertretung Eving bekannt ist, sollen der Stadtverwaltung Pläne für eine mögliche Bebauung des Grundstückes der ehemaligen Gaststätte Heuner vorliegen.
Die Bezirksvertretung Eving hatte bereits in der Vergangenheit den Wunsch nach einer Wohnbebauung an dieser Stelle geäußert. Daher soll bei einer Bebauung des Grundstücks, an dieser markanten Stelle im Ortsteil Lindenhorst, darauf geachtet werden, dass sich das neue Objekt städtebaulich in die vorhandene Bebauung einfügt.

zu TOP 11.6
Immissionsmessungen in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04929-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving fachlich und sachlich be­gründet mitzuteilen, ob sie Immissionsmessungen in Lindenhorst für erforderlich hält.

Begründung:
Das Staatliche Umweltamt Hagen hat mit Schreiben vom 20.01.06 mitgeteilt, dass es im Be­reich des Kindergartens und der Kleingartenanlage in Lindenhorst, keine weiteren Messun­gen für erforderlich hält.
Rechnerisch gibt es für das Staatliche Umweltamt keine Annahmen, die hochgerechnet vom Standort ihrer vier Messstationen, eine höhere Belastung in Lindenhorst erwarten lässt. Die CDU-Fraktion beantragt deshalb eine Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt dazu.

zu TOP 11.7
Freigabe der Nord-Süd-Verbindung auf der östlichen Seite des Kanals, Höhe Sperrtor an der Brennerei Krämer
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04931-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit der Geh- und Fahrradweg auf der östlichen Seite des Kanals durchgehend genutzt werden kann.

Begründung:
Dieser Teilbereich wird durch eine Anlage des Wasser- und Schifffahrtsamtes gesperrt und ist somit für Fußgänger und Radfahrer nicht durchgängig zu nutzen. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob eine Kanalquerung in Verbindung mit dem vorhandenen Sperrtor möglich ist.

zu TOP 11.8
Aufwertung des Innenraumes der Trauerhalle des Nordfriedhofes
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04932-06)

Der folgende Antrag wird von der CDU-Fraktion als Eingeber zurückgezogen, da sich die Situation, trotz weiterhin bestehender Mängel, teilweise bereits verbessert hat:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Innenraum der Trauerhalle des Nordfriedhofes zeitgemäß zu gestalten und den Renovierungsbedarf festzustellen.

Begründung:
Die Trauerhalle ist mit Einrichtungsgegenständen verschiedenster Stile dekoriert. Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, dass hier anderswo übrig gebliebene Vasen, Podeste, Kerzen­ständer etc., ihren letzten Einsatz gefunden haben. Auch der Nordfriedhof wird zu Trauerfei­ern von vielen auswärtigen Besuchern aufgesucht. Die Ausstattung der Trauerhalle bezeich­nen wir als nicht zeitgemäß.

zu TOP 11.9
Aufbringung eines Zebrastreifens auf der östlichen Fahrbahnseite der Lindenhorster Straße, in der Kurve vor „Haus Heuner“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04934-06)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der östlichen Fahrbahnseite der Lindenhorster Straße, in der Kurve vor „Haus Heuner“ einen Zebrastreifen aufbringen zu lassen.

Begründung:
Dieser Straßenquerungsbereich ist nur halbseitig durch eine Signalanlage gesichert. Besonders ältere Bürgerinnen und Bürger, die den gegenüberliegenden Norma aufsuchen wollen, haben auf diesen unsicheren Zustand hingewiesen. Diese Situation wird sich noch verschär­fen, wenn der Bahndamm in Lindenhorst gesperrt wird und die Verkehre die Umgehungsstraße nutzen müssen.
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Die SPD-Fraktion beantragt die Durchführung eines Ortstermines da noch weiterer Informationsbedarf besteht.
Insbesondere soll, unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund sowie der Polizei vor Ort festgestellt werden, ob die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Anbringung eines Zebrastreifens oder die Installierung einer weiteren Signalanlage in diesem Bereich die Verkehrssituation nachhaltig verbessern werden. Auch im Hinblick auf die anstehende Verschwenkung der Lindenhorster Straße ist zu prüfen, welche Maßnahmen an dieser Stelle sinnvoll sind.

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, den Ortstermin am Mittwoch, den 17.05.2006 um 16.00 Uhr durchzuführen.

zu TOP 11.10
Aufstellung eines Fahrkartenentwerters an der U-Bahnhaltestelle Brechten-Zentrum, südliche Seite
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04935-06)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – ab.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Dortmunder Stadtwerke, Verkehrsbetrieb zu bitten, an der südlichen Seite des Bahnsteigs einen Entwerter aufzustellen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion wird regelmäßig von Fahrgästen darauf angesprochen, dass an dieser Stelle ein Entwerter fehlt. An vergleichbaren Bahnsteigen befinden sich jeweils an den Endpunkten Entwerter. Am Bahnsteig Brechten-Zentrum müssen Kunden aus südlicher Richtung erst bis in die Mitte laufen um den Fahrschein zu entwerten, obwohl sie bereits an der südli­chen Spitze einsteigen möchten.

Begründung der Ablehnung:
Obwohl sich einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving der Ansicht der CDU-Fraktion anschließen, dass die Installierung eines zweiten Fahrkartenentwerters an der U-Bahnhaltestelle Brechten-Zentrum notwendig ist und die Bezirksvertretung Eving in ihrer Sitzung am 17.09.2003 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, wird auf das Ergebnis des, mit den Dortmunder Stadtwerken durchgeführten Ortstermines am 30.09.2003, verwiesen. Die DSW hat bei diesem Termin vorgeschlagen, eine Neuinstallierung aus Kostengründen erst bei eventuellen zukünftigen Umbaumaßnahmen an der Haltestelle zu berücksichtigen.


12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Ausweisung „Parken nur für Pkw“ vor den Häusern „Alter Heideweg“
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04175-06-E1)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Mitteilung des Tiefbauamtes 66/6-1 vom 08.02.2006 zur Kenntnis- und Stellungnahme vor:

In der Sitzung am 18.01.2006 hat die Bezirksvertretung Eving beantragt, die Parkstände in der Straße „Alter Heideweg“ mit den Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen, um das Parken von LKW zu unterbinden.
Das Parken von LKW in Wohngebieten stellt zunehmend ein Problem innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes dar. Das regelmäßige Parken von LKW in Wohngebieten ist zwar in der Zeit von 22 – 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, verboten, der Nachweis der Regelmäßigkeit ist allerdings sehr schwierig. Dabei ist zu beobachten, dass nur solche Wohnstraßen/Wohngebiete durch LKW belegt werden, die aufgrund Ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sind, solche großen Fahrzeuge aufzunehmen. In dem Wohngebiet Eving – begrenzt durch die Evinger-, Kemminghauser- und Derner Straße – gibt es daher zahlreiche Möglichkeiten, LKW zu parken.
In Scharnhorst-Ost wurde daher für ein gesamtes Wohngebiet probeweise ein eingeschränktes Zonenhaltverbot für LKW mit Erfolg ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch in Eving – innerhalb des vorgeschlagenen Bereiches - ein solches Zonenhaltverbot für LKW einzurichten. Innerhalb des Zonenhaltverbotes für LKW bleibt das Halten zum Ein- und Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen weiterhin zulässig, um vor allem Lieferverkehre aufrecht zu erhalten.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Einrichtung eines Zonenhaltverbotes für LKW in dem genannten Bereich zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

zu TOP 12.2
Demographische Entwicklung im Stadtbezirk Eving und Planziele für die nächsten Jahre
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04661-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 13.03.2006 zur Kenntnis und bittet den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen um eine persönliche Beantwortung der Anfrage in einer Sitzung der Bezirksvertretung:

Soweit die vorgenannte Anfrage vom Amt für Statistik und Wahlen beantwortet werden kann (demografische Entwicklung), wird dies erst auf Ihrer Sitzung am 13. September 2006 geleistet werden können. Wie mit Herrn Neumann (CDU) bereits vorbesprochen, wird das Amt Anfang Mai 2006 dem Verwaltungsvorstand eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Dortmund und ihre Stadtbezirke vorlegen, welche die Grundlage für eine qualifizierte Beantwortung sein und deshalb abgewartet werden sollte.
Sofern gewünscht, wird der Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen die Anfrage persönlich beantworten. Er wäre frühzeitig zu informieren.

zu TOP 12.3
Kontrolle des Parkverbotes auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis Amtsstraße
Antwort der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 04176-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 28.03.2006 zur Kenntnis:

Das genannte Teilstück der Evinger Straße ist mit dem Verkehrzeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) ausgeschildert. Das Verkehrszeichen verbietet das Halten auf der Fahrbahn über drei Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Dabei müssen Ladegeschäfte ohne Verzögerung durchgeführt werden.
In diesem Bereich der Evinger Straße finden häufiger Kontrollen statt, dabei haben die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung festgestellt, dass in diesem Straßenabschnitt überwiegend Fahrzeuge von Anliegern abgestellt werden, die, wenn die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gesehen werden, umgesetzt bzw. weggefahren werden.
Um eine wirksame Kontrolle durchführen zu können, müssen die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung die abgestellten Fahrzeuge mindestens 16 Minuten beobachten. Erst nach dieser Zeit und wenn der Fahrzeugführer in der Beobachtungszeit keine Ladetätigkeit an seinem Fahrzeug durchgeführt hat, ist das Fahrzeug nach derzeitiger Rechtsprechung zum Parken abgestellt und kann gebührenpflichtig verwarnt werden.
Weitergehende Maßnahmen der Verkehrsüberwachung sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nichtgerechtfertigt und auch unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen nicht durchführbar.
Die Entschärfung der Verkehrssituation in Höhe der Einmündung Amtsstraße ist durch Überwachungsmaßnahmen nicht zu erreichen, da die Fahrzeuge entsprechend der Beschilderung bis zur Amtsstraße ordnungsgemäß abgestellt werden dürfen, ausgenommen hiervon ist der Kurvenbereich. Hier können nur Maßnahmen des Tiefbauamtes greifen.

zu TOP 12.4
Parksituation Lindenhorster Straße (Höhe Haus Nr. 162)
(32) (Drucksache Nr.: 04134-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 16.03.2006 zur Kenntnis:

Die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung, sowohl aus dem Bereich mobile Geschwindigkeitsüberwachung als auch aus dem Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs, werden seit längerem in der Lindenhorster Straße ein­gesetzt.

Geschwindigkeitsüberwachung
In den letzten Jahren wurden in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen auf der Lindenhorster Straße an verschiedenen Straßenabschnitten durchgeführt. Im Jahre 2005 wurden 30 Messungen von der mobilen Geschwin­digkeitsüberwachung vorgenommen.
Eine Intensivierung der Kontrollen ist aufgrund der Vielzahl von Messstellen im Dortmunder Stadtgebiet kaum zu realisieren. Im Rahmen der personellen und technischen Ressourcen wird der Bereich auch weiterhin in die Überwachung mit einbezogen.

Überwachung des ruhenden Verkehrs
Im Jahre 2005 wurden mehrfach Stellungnahmen zur Verkehrssituation „Lindenhorster Straße" u.a. auch für die Bezirksvertretung gefertigt.

Stellungnahme zur aktuellen Beschwerde:
Im November 2005 hat sich der Beschwerdeführer, Herr Richter, als Vertreter der Interessengemeinschaft Dortmund Deusen Lindenhorst und Umgebung e.V., mit Beschwerden über den Schwerlastverkehr und parkende Lkws an das Ord­nungsamt gewandt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Lindenhorster Straße aufgrund der bereits bekannten Beschwerdelage regelmäßig kontrolliert. Bis auf einzelne Verstöße, die entsprechend geahndet wurden, konnten die geschilderten Verkehrsverhältnisse nicht festgestellt werden. Selbstverständlich wird dieser Bereich auch weiterhin überwacht.


13. Anfragen
zu TOP 13.1
Folgebebauung für das „Haus Heuner“ in Dortmund-Lindenhorst durch Aufstellung eines Bebauungsplanes
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04928-06)
Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.06 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück „Haus Heuner“ beantragt um die bestmög­liche politische Einflussnahme zu erreichen. Der Antrag wurde abgelehnt. Es stellen sich deshalb nachstehende Fragen:
1. Ist ein Bebauungsplanverfahren die beste Möglichkeit der politischen Einfluss­nahme?
2. Hilft ein Bebauungsplanverfahren bei der Entscheidung über einen Bauantrag?
3. Gibt es ohne Bebauungsplanverfahren eine vergleichbare Mitentscheidungsmöglichkeit?
4. Wie sehen die Alternativen zum Bebauungsplan aus?
5. Verzögert ein Bebauungsplanverfahren die Umsetzung des Bauvorhabens?
6. Welchen Rat kann die Verwaltung der Politik konkret geben?




Adden Unterkötter Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin