Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausländerbeirates


am 15.03.2005
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Ausländerbeirats
Herr Kemal Akbas
AB

Herr Önder Alkan
AB

Herr Ilhan Asik
AB

Herr Özcan Atabas
AB

Herr Kamil Aydin
AB

Frau Natella Baboukhadia
AB
entschuldigt
Herr Volkan Tevfik Baran
AB

Herr Taner Cengiz
AB

Herr Süleyman Cihan
AB

Frau Hakime Göleli
AB

Herr Yusuf Güclü
AB

Herr Mahmut Gül
AB

Herr Emre Gülec
1. stellv. Vorsitzender AB

Herr Mesut Gündüz
AB

Herr Abubekir Gürbüz
AB

Herr Mustafa Gürlek
AB

Frau Barbara Heinz
2. stellv. Vorsitzende AB

Herr Erkan Kara
AB

Herr Neset Özümer
AB

Herr Adem Sönmez
Vorsitzender AB

Herr Jörg Tigges
AB

Herr Bayram Ucar
AB

Herr Sadi Ucuran
AB

Herr Rafet Ünal
AB
entschuldigt
Herr Mohamed Zeriouh
AB




Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
beratende Vertreter/innen der Fraktionen
Herr Bruno Schreurs
SPD

Frau Dr. Marita Hetmeier
SPD
entschuldigt
Frau Margot Pöting
SPD

Herr Peter Kozlowski
SPD

Herr Reinhold Giese
SPD

Herr Emmanouil Daskalakis
CDU

Frau Ute Uhrmann
CDU

Frau Ingeborg Zander von der Haar
Sachkundige Einwohnerin

Frau Helga Hilbert
Sachkundige Einwohnerin

Sonstige beratende Mitglieder
Herr Hubert Hagmans
Seniorenbeirat

Frau Ricarda Erdmann
Arbeiterwohlfahrt

Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband
entschuldigt
Frau Marianne Schobert
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Frau Hanna Kucza
Diakonisches Werk

Herr Georgios Theocharis
Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle



Verwaltung
N. N.
3/Dez
---
Herr Ortwin Schäfer
32/AL

Herr Ingo Moldenhauer/
Herr Norbert Heckers
32/4 –Abt.-Ltr.-
32/4

Herr Michael Plackert
32/4-Mig
entschuldigt
Frau Almuth Achilles
40/4-RAA

Frau Christiane Certa
5/Dez-SP

Frau Cornelia Ferber
51/6-7

Herr Martin Klenner
Geschäftsführer des Ausländerbeirats

Frau Brigitte Flint
Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats




Gäste
Herr Wolfgang Kornwinkel
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Herr Mark Snell
-„-








Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Ausländerbeirates,
am 15.03.2005, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausländerbeirates am 01.02.2005

2. Anträge

2.1 Kontakte zu den Bezirksvertretungen
Eingabe Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände
(Drucksache Nr.: 01529-05)


2.2 Gründung eines Arbeitskreises "Politische Partizipation von Migrantinnen und Migraten"
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 01548-05)


2.3 Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros/Bürgerbüros
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 01546-05)


2.4 Resolution - Landtagswahlkampf 2005
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 01547-05)


3. Vorlagen

3.1 Vergünstigungsausweis "Dortmund-Pass"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01029-05)


3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlich Sitzung vom 02.03.2005

(Drucksache Nr.: 00709-04)


4. Berichte

4.1 Neues Zuwanderungsgesetz
Kenntnisnahme
Referenten: Herr Kornwinkel, Herr Snell Regionalkoordinatoren für Dortmund vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

5. Mitteilungen






Herr Sönmez begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Herren Wolfgang Kornwinkel und Mark Snell, Regionalkoordinatoren für Dortmund vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Köln, die zum TOP 4. ein Referat halten.

Danach trat Herr Sönmez in die Tagesordnung ein:



Zu TOP 1: REGULARIEN

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung

Als Mitunterzeichner für die Niederschrift der heutigen Sitzung wurde Herr Önder Alkan benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und § 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot hin und bat dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die fristgerechte Einladung fest.
Weiter trug er vor, dass die Tagesordnung um einen Dringlichkeitsantrag „Vereinsförderung“, TOP 2.5, erweitert wird.
Der TOP 4.1 Bericht „Neues Zuwanderungsgesetz“ wird auf Wunsch der Referenten zeitlich vorgezogen.
Herr Giese wies darauf hin, dass der TOP 3.2 „EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II, Projekt Hoeschpark, bereits in der Sitzung vom 01.02.2005 unter TOP 3.2 behandelt wurde.
Dieser Punkt wurde mit Abstimmung der Geschäftsstelle von der heutigen Sitzung abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig angenommen.

1.4 Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung des Ausländerbeirates vom 01.02.2005

Die Niederschrift wurde einstimmig angenommen.

vorgezogen:
Zu TOP 4: BERICHT

4.1 „Neues Zuwanderungsgesetz“
Referenten: Herr Kornwinkel und Herr Snell, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Köln
Herr Kornwinkel bedankte sich auch im Namen von Herrn Snell für die heutige Einladung.
Dann stellte er sich und Herrn Snell als zuständige Regionalkoordinatoren für Dortmund vor. Die Hauptdienststelle ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Sitz in Nürnberg. Diesem Amt ist die Aufgabe zugewachsen zukünftig die Integrations- und Migrationsaufgaben zu übernehmen. Zuständig für die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg ist die Regionalstelle Köln. Zuständig ist die Regionalstelle für die Durchführung und das Zustandebringen der sog. Integrationskurse nach der Integrationsverordnung. Die Integrationsverordnung ist aufgrund des Zuwanderungsgesetzes, welches ein Mantelgesetz ist, zu dem auch das Aufenthaltsgesetz gehört. Die Bundesregierung hat von ihrer Kompetenz und ihrem Recht Gebrauch gemacht alles in der sog. Integrationsverordnung zu regeln. Wesentlicher Teil der Integrationsverordnung, ist die Durchführung von Integrationskursen und die damit zusammenhängenden Integrationsbereichen. Die Regionalkoordinatoren haben im wesentlichen die Aufgabe die Mitwirkenden und die arbeitenden Mitwirkenden zusammenzuführen, darüber hinaus ist das Bundesamt sozusagen der Kostenträger der Kurse. Mitwirkende sind u.a. die Ausländerbehörden, die Sprachkursträger - ca. 20 im Dortmunder Bereich - und das Bundesamt, vertreten durch die Regionalkoordinatoren. Die Koordinatoren kümmern sich momentan speziell um die Durchführung der Integrationskurse. In Dortmund laufen z.Zt. ca. 12 Integrationskurse und täglich kommen neue Kurse hinzu. Auch die Zahl der Anträge wächst ständig. In der Regionalstelle in Köln werden diese Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs bearbeitet und sofern die Voraussetzungen vorliegen auch entsprechend bewilligt.
Herr Kornwinkel informierte dann weiter über den berechtigten Personenkreis. Das wären u.a. die neu zugewanderten Ausländer, also der Personenkreis, der nach dem 01.01.2005 in das Bundesgebiet eingereist ist, die sog. Spätaussiedler und die Bestandsausländer.
Zum Umfang der Integrationskurse informierte Herr Kornwinkel, dass diese sich über 600 Stunden Sprach- und 30 Stunden Orientierungskurs zusammensetzen. Der Sprachkursteil ist in jeweils 6 Module á 100 Stunden aufgebaut und soll zu dem Sprachzertifikat B1 führen. Die 30 Stunden Orientierungskurs sollen allgemeine Kenntnisse über die rechtliche und allgemeine Struktur des Lebens in der Bundesrepublik vermitteln.
Für weitere Informationen gab Herr Kornwinkel die Internetseite www.bamf.de bekannt.

Frau Heinz stellte die Frage nach der Zusammensetzung der Integrationskurse, da bestimmt viele ausländische Menschen unterschiedliche Sprachkenntnisse haben. Wie können die Sprachkursträger diesen Anforderungen gerecht werden? Wie wird die Kostenübernahme geregelt und wer übernimmt die Kosten, falls ein Kursteilnehmer die Prüfung nicht besteht und einen weiteren Kurs besuchen muss? Dann erkundigte sie sich wie es mit einer evtl. Kinderbetreuung aussieht?

Herr Kornwinkel verwies auf seine o.g. Ausführung hinsichtlich des modularen Systems 6 x 100 Sprachstunden. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass ein sog. Einstufungstest das entsprechende Sprachniveau feststellen kann. Es ist vorgesehen, dass der Kursteilnehmer erst einmal an 600 Stunden teilnehmen darf.
Es gab immer schon Sprachträger, die sich besonderen Gruppen angenommen haben, zu denen u.a. auch Sprachkurse für Frauen zählen. Auch gab es schon immer Träger, die Alphabetisierungskurse anboten haben.
Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass jemand, der eine entsprechende Bescheinigung für einen Sprachkurs erhält, sich einen Sprachkursträger aussuchen kann. Es gibt keine konkreten Vorgaben, wo der Sprachkurs gemacht werden kann.
Die Sprachkursträger erhalten pro Stunde und Teilnehmer EURO 2,05. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass jeder Teilnehmer EURO 1,00 beisteuert. Wenn ein Teilnehmer oder Teilnehmerin nicht in der Lage ist, diesen Eigenbeitrag aufzubringen, kann eine Kostenübernahme durch das Bundesland erfolgen. Hierzu müssen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden, z.B. Sozialhilfebescheid etc., um die Bedürftigkeit festzustellen.

Herr Gündüz stellte die Frage, was kann passieren, falls ein Kursteilnehmer nach ein paar Unterrichtsstunden den Kurses abbricht?

Herr Kornwinkel teilte mit, dass man niemanden zwingen kann, einen Sprachkurs zu besuchen. Ein gewisser leichter Zwang kann dadurch ausgeübt werden, dass den Ausländer- bzw. Sozialbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, soziale Hilfen im Rahmen von 10% zu kürzen oder die Einbürgerung im normalen Rahmen ablaufen zu lassen, d.h., erst nach 8 Jahren, wohingegen bei Nachweis und Besuch eines Kursus die Einbürgerung bereits nach 7 Jahren erfolgen kann. Härtere Maßnahmen sieht das Gesetz nicht vor.

Auf die Frage von Frau Zander von der Haar wie Leute, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, einen Träger finden, um sich dort anzumelden äußerte sich Herr Kornwinkel wie folgt: Der Bereich Migrationserstberatung steht durch die entsprechenden Träger dem ganzen Programm parallel zur Seite, d.h., nach wie vor können sich neu zuwandernde Ausländer bei Bedarf an die entsprechenden Einrichtungen wenden. Darüber hinaus bekommen sie, was den Bereich der Sprachkurse betrifft, von der Ausländerbehörde die Liste der Sprachkursträger zuzüglich eines entsprechenden Merkblattes, das in den verschiedensten Sprachen der Herkunftsländer übersetzt wurden, ausgehändigt.

Herr Snell ergänzte den Vortrag dahingehend, dass momentan ca. 400 schon länger in Dortmund lebenden zugewanderten Ausländern Sprachkursen zugeordnet wurden. Das verdoppelt auf einen Schlag das Kontingent derer, die jetzt in die Kurse gehen. Weiter teilte er mit, dass mittlerweile über tausend Maßnahmen in Deutschland laufen. Sicherlich bestehen Defizite in der Integretationsarbeit hinsichtlich der möglichen Zulassungen für Sprachkurse, für schon länger in Deutschland wohnende AusländerInnen, aber momentan geben die Haushaltsmittel nicht mehr her. Man sieht aber auch, dass seit Jahresanfang, nachdem die ersten Zahlen veröffentlicht und Kontingente festgelegt wurden, bereits Anfang Februar eine pauschale Erhöhung von 30% vorgenommen wurde. Es wird von Seiten der Regionalkoordinaten weiterhin Druck gemacht, dass möglichst viele Anträge hinsichtlich der Integrationssprachkurse gestellt werden, damit weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Ein kleines Formblatt mit Anlagen ist hierfür abzugeben. Man geht davon aus, dass der Druck durch diese Anträge die anhängig werden, dafür sorgen, dass die geringen Kontingente aufgrund der Haushaltsmittel weiter erhöht werden. In Köln hat es bereits eine Sondererhöhung gegeben und das ist auch das Ziel für Dortmund seitens der Regionalkoordinatoren, dass in Dortmund ein so massiver Nachfragedruck besteht, dass dem politisch stattgegeben wird. Wenn hier jetzt gesagt wird, dass die Zahl der Neuzuwanderer rückläufig sind, dann entnimmt man den vorliegenden Unterlagen, dass dieses dazu führen wird, dass im Bereich der bereits hier lebenden AusländerInnen, die Interesse an einem Sprachkurs haben, die Kontingente für Zulassungen weiter erhöht werden können, so dass insgesamt dieses ja sogar positiv wäre für Menschen, die schon dauerhaft hier leben.

Herr Iltz (AWO) trug vor, dass es selbstverständlich zu den Highlights des neuen Zuwanderungsgesetzes gehört, die Verpflichtung, dass 630 Sprachstunden vorgeschrieben sind. Es wird sich sicherlich alles einspielen, aber man muss auf der anderen Seite auf kleinere Schwachstellen, auf Ungereimtheiten und andere Schwierigkeiten hinweisen. Herr Iltz bezog sich auf den anwesenden Herrn Wild, der seit vielen Jahren ein Vertreter des Projekts „Deutsch lernen“ ist. Dieses Projekt beschäftigt sich sehr erfolgreich mit Sprachkursen und jetzt auch Träger der Integrationssprachkurse. Herr Wild bat über Herrn Iltz Fragen stellen zu dürfen, da er lt. Geschäftsordnung hier keine Fragen stellen darf. Eine Lücke ist deutlich geworden und zwar stellt sich eine Gruppe von Neuzuwanderern oder Bestandsausländern vor, die möglicherweise einen Alphabetisierungskurses benötigen. Also Menschen, die aus Regionen der Welt kommen, die sich hier sehr wohl fühlen und hoch motiviert sind die deutsche Sprache zu lernen, deren Vermögen aber möglicherweise nicht ausreicht, um mit diesen 630 Stunden auszukommen. Hier stellt sich nun die Frage, was passiert mit diesen Leuten, die regelmäßig kommen, die fleißig lernen, die übermotiviert sind, die aber in dem Stundenvolumen nicht die Chance haben, diesen B1 Schein zu erwerben. Haben sie Nachteile, haben sie Sanktionen?

Zunächst einmal hat dieser Personenkreis keine Nachteile lt. Aussage von Herrn Kornwinkel. Die andere Seite ist natürlich ob und inwieweit jemand in der Lage ist, als Analphabet im Rahmen dieser 600 Stunden tatsächlich das Niveau B1 zu erreichen. Dieses scheint unwahrscheinlich nach dem, was bisher mitgeteilt wurde von Seiten der Sprachkursträger. Nur man muss auch so denken, man hat jetzt den Rahmen, es ist ein erster Schritt. Herr Kornwinkel machte an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam, dass die Regionalkoordinatoren auch nur Handelnde sind. Diese bekommen ein Gesetz in die Hand und der Gesetzgeber hat sich das nun einmal so in der vorhandenen Form ausgelegt. Es ist festgelegt worden, dass 600 Stunden Sprachkurs gefördert werden. Dieses kann auch nicht eigenmächtig geändert werden. Er bat um Verständnis und führte weiter aus, dass dies eine Sache ist, die auch als politisches Gremium auf den verschiedenen Ebenen zu Gehör gebracht werden muss.

Herr Iltz stellte für Herrn Wild noch einmal die Frage, ob die Vergünstigungen, die mit dem erfolgreichen Absolvieren des B1 Scheines erreicht werden können, dann auch tatsächlich realisiert werden, wenn man den B1 Schein nicht erreicht. Ist man dann von der schnelleren Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ausgeschlossen?

Herr Heckers teilte mit, dass die Ausländerbehörde schon mehrfach zu verschiedenen Themen des neuen Zuwanderungsgesetzes angesprochen wurde.
Zu der Frage von Herrn Iltz trug er vor, die Förderung der Integration durch den Gesetzgeber und die zur Verfügung Stellung von Mitteln und Finanzmitteln diese Dinge zu organisieren ist jetzt erst einmal ein erster Schritt. Dies ist auch eine Chance, welche auch als Chance verstanden werden soll, selbst etwas zu tun und ein Angebot in Anspruch zu nehmen, was vorher so nicht vorhanden war. Es verwundert ihn deshalb, dass man hier so lange darüber redet, was passiert, wenn jemand nicht teilnimmt, was passiert, wenn etwas nicht funktioniert. Man sollte abwarten und die heutige Diskussion ist s.E. etwas verfrüht. Gleichwohl griff er die Frage von Herrn Gündüz auf, was passiert, wenn jemand einen Kurs nicht bis ans Ende besucht? Dies wäre natürlich kein Ausweisungsgrund, es ist auch kein Versagungsgrund um eine Aufenthaltserlaubnis abzulehnen etc. Es ist ein Punkt, der Berücksichtigung findet, wenn es um die Verfestigung geht, wenn es um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis geht und da hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, und zwar für die Personen, die nach dem 01.01.2005 einreisen, dass sie ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen haben, nach einem fünfjährigen Aufenthalt und zusätzlich auch Grundkenntnisse über das Rechts- und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland. Das ist die gesetzliche Vorgabe. Dieser Nachweis kann durch die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem Integrationskurs erfolgreich teilgenommen zu haben, erbracht werden. Wenn man dieses nicht erbringen kann, kann man nach fünf Jahren nachweisen, dass man sich anderweitig fortgebildet und anderweitig ausreichend deutsche Sprachkenntnisse erworben hat. Vom Grundprinzip reicht diese Bescheinigung B1 als Nachweis erst einmal aus. Das ist eine Sanktionierung die möglicherweise den Betroffenen trifft, in fünf Jahren, wenn es um die Niederlassungserlaubnis geht.
Auf die Frage von Frau Zander von der Haar nach der Zahl der Zuwanderungen im Jahre 2004 hatte Herr Heckers die Zahlen nicht parat, betonte aber, dass man nicht vergessen dürfe, dass Personen, die sich in Dortmund neu angemeldet haben, nicht immer alle aus dem Ausland angekommen sein müssen, sondern sie können auch innerhalb von Deutschland umgezogen sein und somit zu dem Personenkreis derer gehören, die schon länger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Zahl von 400 Personen könne er daher nicht bestätigen. Ausgeklammert werden müssen auch die ausländischen Studenten, die ihre sprachlichen Kenntnisse auf anderen Wegen erworben haben. Auf die Frage von Herrn Güclü zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist dies immer ein Grund als Nachweis, der zu fordern ist, wenn man neu zuzieht.
Man darf dabei aber nicht die anspruchsberechtigten Personen vergessen, die als Asylberechtigte anerkannt sind, die also eingereist sind und wo das Bundesamt für Migration eine Asylberechtigung ausgesprochen hat und die dann erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil sie die Asylberechtigung bekommen haben, oder es sind Abschiebehindernisse anerkannt, die möglicherweise noch nicht in der Erwerbstätigkeit sind und dann natürlich auch erst einmal diesen Kurs besuchen können.
Abschließend bat Herr Heckers noch einmal die Integrationskurse als Chance zu verstehen, etwas zu tun und nicht darüber zu diskutieren ... was passiert wenn!

Herr Güclü erkundigte sich, ob die Möglichkeit besteht, dass auch Vereine wie in der Vergangenheit als Sprachkursträger arbeiten bzw. sich anmelden können.

Herr Kornwinkel beantwortete diese Frage damit, dass die Möglichkeit verschiedener Institutionen oder Vereine usw. auch die Zulassung als Sprachkursträger zu erhalten, ist nach wie vor offen. Es gibt keinen Einsendeschluss oder irgendetwas vergleichbares. Es besteht immer noch die Gelegenheit einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einzelheiten zu den Anforderungen können über das Internet abgerufen werden.

Es kam zu einem politischen kontroversen Disput zwischen Herrn Giese und Frau Zander von der Haar.

Herr Akbas beantragte, dass diese Diskussion beendet wird bevor sie zu parteipolitisch wird.

Nachdem keine weitere Wortmeldungen zu erkennen waren, bedankte sich der Vorsitzende bei den Herren Kornwinkel und Snell für den informativen Vortrag.




Zu TOP 2: ANTRÄGE

2.1. „Kontakte zu den Bezirksvertretungen“
Antrag: Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände

Herr Tigges bat dem Antrag noch wie folgt zu ergänzen:
„Der Ausländerbeirat bittet die Bezirksvertretungen den Vertreter des Ausländerbeirates dem Vertreter des Seniorenbeirates gleichzustellen.“
Herr Knoll informierte dahingehend, dass auch der Seniorenbeirat nicht das Recht hat, ohne Genehmigung des Bezirksvorstehers das Wort zu ergreifen oder Anträge zu stellen. Dieses ist in der Kommunalverfassung bisher nicht vorgesehen, das hat der Oberbürgermeister bestätigt, als der Seniorenbeirat vor fünf Jahren den Antrag stellte, diesem ein solches Recht zu bewilligen. Der Seniorenbeirat erhält aber Einladungen zu den Bezirksvertretungen mit den Anlagen, so dass dieser an den Sitzungen teilnimmt und sollte vorher eine Bürgerversammlung sein so meldet sich der Seniorenbeirat in dieser oder es wird der Bezirksvorsteher vorher angesprochen und diesen gebeten an einer bestimmten Stelle das Wort erteilt zu bekommen. Das geschieht in der Regel, aber ein Recht hierfür gibt es nicht.

Herr Kozlowski schlug vor, den Passus „Falls ausländerrelevante Themen behandelt werden... aus dem Antrag zu streichen, denn es gibt keine sog. türkischen Verkehrsampeln oder eine türkische Parkbank etc. Alle Themen sind wichtig und es würde nicht gerade zur Integration beitragen, wenn nur ausländerrelevanten Themen für den Ausländerbeirat interessant sind. Also, alle Themen sollten mitbehandelt werden.

Nach langer intensiver Diskussion wurde der Antrag mit der o.g. Erweiterung von Herrn Tigges und der Ergänzung von Herrn Koslowski einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende bat nun um Vorschläge welche Vertreter des Ausländerbeirates an den Sitzungen der Bezirksvertretungen teilnehmen sollen:

BV Dortmund-Aplerbeck
Frau Barbara Heinz Stellvertreterin: Frau Natella Baboukhadia

BV Dortmund-Brackel
Frau Barbara Heinz Stellvertreter: Herr Rafet Ünal

BV Dortmund-Eving
Herr Adem Sönmez Stellvertreter: Herr Volkan Terfik Baran

BV Dortmund-Hombruch
Herr Taner Cengiz Stellvertreter: Herr Önder Alkan

BV Dortmund-Hörde
Herr Ilhan Asik Stellvertreterin: Frau Natella Baboukhadia

BV Dortmund-Huckarde
Herr Neset Özümer Stellvertreter: Herr Mohamed Zeriouh

BV Dortmund-Lütgendortmund
Herrn Mesut Gündüz Stellvertreter: Herr Önder Alkan

BV Dortmund-Innenstadt-Nord
Herr Yusuf Güclü Stellvertreterin: Frau Hakime Göleli

BV Dortmund-Innenstadt-Ost
Herr Sadi Ucuran Stellvertreterin: Frau Hakime Göleli

BV Dortmund-Innenstadt-West
Herr Özcan Atabas Stellvertreter: Herr Volkan Terfik Baran

BV Dortmund-Mengede
Herr Emre Gülec Stellvertreter: Herr Kemal Akbas

BV Dortmund-Scharnhorst
Herr Rafet Ünal Stellvertreterin: Frau Barbara Heinz




Auf Anfrage des Herrn Alkan, wie in an die BV herangetreten wird, teilte Herr Klenner mit, dass die Bezirksvertretungen von der Geschäftsstelle angeschrieben werden mit der Bitte, dass Einladungen etc. direkt an die vorgeschlagenen Vertreter des Ausländerbeirates geschickt werden.

2.2 Gründung eines Arbeitskreises „Politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten“
- Antrag: Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“

Frau Heinz trug vor, dass das Ziel der Ausländerbeiräte sei, dass alle AusländerInnnen und Ausländer, die mehr als 5 Jahre in einer Gemeinde wohnen, sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene erhalten sollen. Damit soll eine bessere Integration in die Gesellschaft ermöglichst werden, denn es gehören nicht nur Pflichten, wie das Zahlen von Steuern, sondern auch Rechte, wie das Wahlrecht, zu den unabdingbaren Grundrechten des Einzelnen in einer Demokratie.

Herr Baran betont, dass er es ebenfalls für sehr wichtig hält, dass der o.g. Arbeitskreis gegründet wird. Weiter bat er, dass man bei der Diskussion mit den Parteien darauf eingehen sollte, dass die MigrantInnen und Migraten, die in den Parteien aktiv sind, mehr gefördert werden.

Der Antrag wurde mit der Änderung von Herrn Baran einstimmig angenommen.

Folgende Personen werden für den Arbeitskreis „Politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten“ benannt:

Herr Emre Gülec Mitglied des Vorstands
Herr Volkan Baran Mitglied des Ausländerbeirates
Herr Yusuf Güclü -„-
Herr Mohamed Zerioh -„-
Frau Hakime Göleli -„-
Herr Süleyman Cihan Vertreter des Ausländerbeirats bei der LAGA
Herr Reinhold Giese SPD (RM)
Frau Ingeborg Zander von der Haar CDU (s.E.)
Frau Helga Hilbert Bündnis 90/Die Grünen (s.E.)
FDP

2.3 „Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros/Bürgerbüros“
Antrag: Vorstand

Herr Sönmez informierte, dass der Vorstand des Ausländerbeirats Herrn Dr. Langemeyer während eines Besuchs in seinem Büro vorgetragen hat, dass dieser die Einrichtung eines „Antidiskriminierungs-/Bürgerbüros“ begrüßt und gleichzeitig Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer gebeten hat, bei der Besetzung dieses Büros einen/e Mitarbeiter/In mit Migrationshintergrund zu beschäftigen.

Der Antrag wurde mit 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.



2.4 „Resolution - Landtagswahlkampf 2003“
- Antrag: Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“

Herr Sönmez trägt vor, dass der Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“ in seiner Sitzung am 09.02.2005 einstimmig beschlossen hat, folgende Resolution in der Sitzung des Ausländerbeirates am 15.03.2005 zur Diskussion zu stellen und darüber abzustimmen:
„Der Ausländerbeirat erwartet von allen Parteien, sie sich am 22. Mai 2005 in NRW zur Landtagswahl stellen und gewählt werden wollen, dass sie Themen, die ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger herabsetzen und in ihrer Würde verletzen, im Wahlkampf aussparen“.

Herr Tigges betonte, dass diesem Antrag nur zugestimmt werden kann, da er etwas widergibt, was für alle demokratischen Parteien in der Vergangenheit selbstverständlich war und hoffentlich auch in diesem Wahlkampf selbstverständlich wird.

Herr Baran unterstützte ebenfalls die o.g. Resolution, denn es herrschen bei den ausländischen Mitbürgern/Innen und die deutsche Bevölkerung Ängste haben, wobei er sich auf die letzte Diskussion „Am Grimmelsiepen“ bezog, die zu eskalieren drohte. Es wäre ein fataler Fehler, wenn man auf diese Ängste aufbauend Wahlpropaganda macht.

Herr Sönmez informierte, dass er am 24.02.05 in Hörde bei der Bürgeranhörung war und die anwesenden Leute hatten Angst vor Fremden. Herr Sönmez war über die Art und Weise, wie diese Angst zur Schau gestellt wurde, betroffen und für ihn war dieses nicht akzeptabel. Daher ist er der Meinung, dass die Parteien gegen diese Ängste vorgehen sollten.

Herr Baran trug vor, dass er von der Politik erwartet, dass Ängste von beiden Seiten genommen wird, so dass ein friedliches Miteinander geben kann, was momentan nicht gegeben ist.

Frau Heinz trug vor, dass die obige Resolution an die Presse gegeben und den Parteien zugeschickt wird.

Herr Güclü trug vor, dass alle Parteien dazu beitragen müssen, ein friedliches Miteinander zu schaffen und eine Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erleichtern. Dieses ist in der Vergangen nicht gelungen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

neu: 2.5: „Vereinsförderung“
- Antrag: Vorstand

Herr Tigges schlug vor, diesen Antrag von der Tagesordnung zu nehmen, um ihn noch einmal zu überarbeiten und dann evtl. zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung zu setzen, denn in der vorliegen Formulierung offenbart der Antrag leider eine gravierende Unkenntnis des Themas der Vereinsförderung. Vereinsförderungen sind Angelegenheiten der Bezirksvertretungen. In sämtlichen Richtlinien zur Vereinsförderung knüpft allerdings die Förderung ausschließlich an die Leistung des Vereins für den Stadtbezirk ein. D. h., schon jetzt ist jeder Verein, egal ob es ein Verein ist, der von Ausländern gegründet ist oder nicht, in der Regel förderungsfähig, wenn er entsprechende Leistungen für den Stadtbezirk erbringt.
Die Formulierung, die hier im Antrag verwendet ist, nämlich ...“werden die Bezirksvertretungen aufgefordert, die Richtlinien entsprechend zu ändern/ergänzen und die Förderung der Vereine der Ausländerinnen und Ausländer ausdrücklich mit in den Entscheidungskatalog aufzunehmen“.... knüpft die Leistung des Vereins an das Merkmal Ausländerinnen/Ausländer an. Dieses hält Herr Tigges für äußerst unglücklich. Deswegen sollte eine andere Formulierung gewählt werden.

Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag einstimmig zurückgezogen.

3. VORLAGEN

3.1 Vergünstigungsausweis „Dortmund-Pass“
Drucksache Nr.: 01029-05 Kenntnisnahme

Die Vorlage wurde ohne Diskussion mit einer Enthaltung mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Drucksache Nr.: 00709-04 Kenntnisnahme

Dieser Punkt wurde abgesetzt, da er schon in der Sitzung vom 01.02.2005 behandelt wurde.

4. Mitteilungen

Herr Sönmez informierte über den Besuch des neuen Vorstands am 10.02.05 beim Oberbürgermeister Dr. Langemeyer und teilte mit, dass ein gutes Gespräch geführt wurde und einige Inhalte bereits in Anträgen und Anfragen eingeflossen sind. U.a. wurde auch der Wunsch vom Vorstand geäußert, dass der Oberbürgermeister einen Migrationsbeauftragten benennen möge. Herr Dr. Langemeyer hat in Aussicht gestellt, dass der neue Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt, Herr Wilhelm Steitz, diese Aufgabe übernehmen kann. Weiter teilte Herr Sönmez mit, dass das Gespräch mit dem Oberbürgermeister als positiv zu bewerten sei. Am 10.03.2005 wurde ein Gespräch mit Frau Frische vom Schulverwaltungsamt über die Themen offene Ganztagsschule, Sprachförderung, Sprachkurse, Sprachstandserhebung für Schulanfänger, muttersprachlichen Unterricht und islamische Unterweisung (Islamkunde) geführt. Es wurde vereinbart, dass Frau Frische nach den Sommerferien zu diesen Themen in einer Sitzung des Ausländerbeirates referieren wird.
Herr Gülec informierte über ein Thema, welches der Vorstand in seiner Zusammenkunft am 04.04.05 diskutiert hat und zwar soll am 03. Mai 2005, 18.00 Uhr im Dietrich-Keuning-Haus eine Podiumsdiskussion zu den Landtagswahlen stattfinden, zu welcher als Gesprächspartner/in Frau Helga Hilbert, Bündnis 90/Die Grünen, Herr Jörg Tigges, CDU, Herr Sascha Bensing, FDP und Frau Annegret Krauskopf, SPD eingeladen werden sollen. Als Moderater wurde Herr Ersoy Sam, Vorsitzender Integrationsrat Herten vorgeschlagen. Dann informierte Herr Gülec über eine Veranstaltung, die in Kooperation mit der Auslandsgesellschaft am 13.06.2005 im Rathaus stattfindet und zwar zum Thema „Viele Welten leben“, Studie zur Lebenslage junger Migranten/Innen.
Informationen aus den Fachausschüssen: Herr Güclü, es gab keine ausländerrelevanten Themen im Schulausschuß. Dann berichtete er über den Besuch der JVA in Gelsenkirchen.
Herr Kara, berichtete aus dem Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung, dass das Schwerpunktthema Entwicklung der Logistikbranche in Dortmund war.
Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wurden keine ausländerrelevanten Themen lt. Herr Gündüz behandelt. Herr Özümer teilte mit, dass er an der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nicht teilnehmen konnte.
Aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wurde durch Herrn Ucar berichtet, dass das Thema Einrichtung des Antidiskriminierungsbüros behandelt wurde. Ansonsten gab es keine ausländerrelevanten Themen.
Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde lt. Herrn Baran ebenfalls über die Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros diskutiert, ansonsten gab es keine ausländerrelevanten Themen.
Frau Heinz, Seniorenbeirat, teilte mit, dass hier hauptsächlich über die Seniorenbeiratswahl gesprochen wurde. Sie trug vor, dass es für Migranten/Innen recht schwer sein wird, die Kanditaten zu wählen, da diese nicht hinreichend bekannt sind. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Flyer, die vom Seniorenbeirat im Rathaus und anderen wichtigen Stellen ausgelegt wurden, in welchen sich die Kandidaten vorstellen. Es wäre ratsam, wenn Mitglieder des Ausländerbeirates die Flyer in Moscheen usw. austeilen würden, damit den ausländischen MitbürgerInnen Informationen über die Kandidaten zur Verfügung gestellt werden.
Herr Klenner teilte mit, dass am 02.03.2005 die Einladungen zum Münsterstraßenfest, mit der Bitte bis zum 11.05.2005 darauf zu reagieren, von der Geschäftsstelle versandt wurden. Bis heute liegen der Geschäftsstelle ca. 7 Rückmeldungen vor. Mit dem gleichen Brief wurde eine Einladung von Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann zum Informationsgespräch „WeltArt 2005“ verschickt, die am 21. und 22. Mai 2005 im Westfalenpark stattfindet.
Herr Klenner berichtete dann noch kurz über den Runden Tisch „Grimmelsiepen“, der nach der Bürgeranhörung statt fand. Wie in den Medien zu lesen war, mahnt der Ausländerbeirat, Bürger nicht zu beleidigen, denn Sorge bereite dem Beirat wie die Diskussion von der Bürgerinitiative gegen den Moscheebau geführt werde. Der Ausländerbeirat fordert alle Beteiligten auf, weitere Debatten sachlich zu führen.
Herr Cihan teilte mit, dass die letzte Hauptausschusssitzung der LAGA am 05.03.2005 in Siegburg stattgefunden hat. Weiter teilte er mit, dass die Mitgliederversammlung der LAGA am 30.04.2005 in Krefeld stattfinden wird, bei der u.a. die Neuwahlen des Vorstandes und der Kontrollkommission und die Benennung von Kandidaten/Kandidatinnen für die Vorstandswahlen durchgeführt wird. Schriftliche Kandidaturen konnten auch nach der Hauptausschusssitzung noch bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, letztes Eingangsdatum ist der 09.04.2005. Die Geschäftsstelle des AB Dortmund hat die Liste der vom Dortmunder Ausländerbeirat gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten an die LAGA Düsseldorf geschickt.

Herr Sönmez schloss die Sitzung um 18.20 Uhr.


f.d.R.


Adem Sönmez Önder Alkan Brigitte Flint
Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin