Niederschrift

über die 3. Sitzung des Rates der Stadt


am 10.12.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 94 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Kosan-Yüzer (Die Linke)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler









Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Kommunalwahlen 2009 -Wahlprüfung-
Beschluss

2.2 Externe Gremien

2.2.1 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16002-09)

2.2.2 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 12. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16003-09)

2.2.3 Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16004-09)

2.2.4 Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Polizeibeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16005-09)

2.2.5 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16066-09)

2.2.6 Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-09)

2.2.7 Bestellung der Ratsmitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15588-09)


2.2.8 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä.
Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
hier: Wahl Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15887-09)

2.2.9 Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16256-09)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15978-09)

3.3 Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

3.4 Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15725-09)

3.5 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16133-09)

3.6 Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-09)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15695-09)




3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15880-09)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15820-09)

3.10 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15813-09)

3.11 Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

3.12 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16043-09)

3.13 Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

3.14 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15726-09)

3.15 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16271-09)

3.16 Sanierung Amtshaus Mengede (Drucksache 11469-08)
hier: haushaltswirtschaftliche Abwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16166-09)

3.17 Konjunkturpaket II - Stand der Abarbeitung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16380-09)




4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2010 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15928-09)

4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16032-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15946-09)

6.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15945-09)

6.3 Berufung des Beirates für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund - Wilfried-Rasch-Klinik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16398-09)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16021-09)

7.2 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)

7.3 Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16027-09)

7.4 Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16029-09)

7.5 Geschäftsbereich Parkanlagen: Eintrittspreiserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15990-09)


7.6 Erhöhung der Eintrittsentgelte des Zoos Dortmund zum 01.01.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15975-09)

7.7 Brandschutzmaßnahmen (4. Bauabschnitt) des Theater Dortmund für die Spielzeit 2009/2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-09)

7.8 Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16036-09)

7.9 Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16291-09)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16296-09)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Auflösung der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16218-09)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Oberbürgermeister bzw. der/die Stadtkämmerer/Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-09)

10.3 Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16160-09)

10.4 Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16158-09)

10.5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16330-09)

10.6 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16167-09)
10.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16275-09)

10.8 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16255-09)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Besetzung der Regionalkonferenz Dortmund, Kreis Unna, Hamm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16273-09)

11.2 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16332-09)

11.3 Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16024-09)

11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15734-09)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

12.1.1 NSG Steinbruch Schüren seit 2009 weitgehend amphibienfrei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16361-09)

12.1.2 Kosten der Neuaustattung der Bürgermeisterbüros
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16395-09)

12.1.3 Milli Görüs in Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16401-09)

12.1.4 Zerstörung von Rote Liste Biotopen durch Aufforstung mit DEW-Klimaschutzwäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16405-09)

12.1.5 Islamische Bildungswerkstatt Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16210-09)



12.2 Anfragen Rm Branghofer (DVU)

12.2.1 Offene Drogenszene zwischen der Rheinischen Straße und dem Westpark
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 16393-09)

12.2.2 Drohende Schließung von Grundschulstandorten
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 16394-09)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Barrenbrügge (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

In diesem Zusammenhang erklärte OB Sierau, dass er auf der Grundlage des § 46 e) Kommunalwahlgesetz an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes

2.1 Kommunalwahlen 2009
- Wahlprüfung –

nicht mitwirken werde.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.18 Eintragung der "Südtribüne" des Fußballstadions, Signal-Iduna-Park (ehemaliges 'Westfalenstadion'), aus Anlass des 100jährigen Vereinsjubiläums des BVB 09 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16439-09)

8.1 Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I; hier: Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15876-09)

8.2 Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14696-09)

10.9 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2010
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16293-09)

10.10 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anpassung der Entgelte vom 01.01.2010 an
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16344-09)

11.5 Öffentliche Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2010 auf dem Dortmunder Friedensplatz (Public Viewing)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16438-09)

11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse im Jahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16309-09)

11.7 Bestellung des allgemeinen Vertreters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16461-09)

erweitert.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass dem Rat der Stadt folgende Bitten vorliegen, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Nazis vertreiben Dortmunder Familie – Konsequenzen für das zukünftige Handeln der Stadt
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 02.12.2009 -

Änderung von § 19 der Hauptsatzung für nur noch einen stellv. Bezirksbürgermeister
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 06.12.2009 -

Ratsbürgerentscheid zu einem Minarettverbot in Dortmund
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 07.12.2009 -

Nachdem Rm Münch (FBI) seine o. a. angeführten Dringlichkeitsanträge kurz erläutert hatte, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Aufnahme der o. a. Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung ab.

Außerdem wurde der von der Fraktion Die Linke gestellte Antrag, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt „Sozialticket“ zu erweitern, nachdem dieser von Rm Stammnitz (Die Linke) begründet wurde, mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16329-09)

Zu der o. a. Angelegenheit lagen dem Rat der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag von Rm Münch (FBI) vom 08.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09-E1)
Hiermit beantrage ich festzustellen, ob mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder dafür ist, nach
§ 22 Abs. 2 GO Rat namentlich abzustimmen.
Eine namentliche Abstimmung ist sinnvoll, um frühzeitig festzustellen, ob es – wie derzeit kolportiert wird - Ratsmitglieder aus den Reihen der SPD gibt, die ggf. gegen eine Wahlwiederholung klagen würden.
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 09.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09)

Über die unter 4. der Verwaltungsvorlage genannten Einsprüche gegen die Wahl des
a) Oberbürgermeisters, b) des Rates und c) der Bezirksvertretungen wegen „unzulässiger Wahlbeeinflussung“ soll getrennt beschlossen und geheim abgestimmt werden.

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09-E6)
Der Rat beschließt, den Einsprüchen gegen die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung stattzugeben, die Wahlen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet anzuordnen.

Unabhängig von der Möglichkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung der Wahlwiederholung, die mit zahlreichen juristischen Unwägbarkeiten verbunden wäre, hält der Rat es für notwendig, die zeitgleiche Wahlwiederholung von Oberbürgermeister, Rat und Bezirksvertretungen unmittelbar nach einer entsprechenden Entscheidung des Rates durchzuführen.

Der Rat ist der Auffassung, dass sich ein besonderes öffentliches Interesse an einer zügigen Wiederholungswahl allein aus der Tatsache ergibt, dass die Stadt Dormund über eine Kommunalvertretung und einen Oberbürgermeister verfügen sollte, deren Wahl auf zweifelsfrei ordnungsgemäße Weise erfolgte und die entsprechend legitimiert sind.

Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, einen Wahltermin für die erste Hälfte des Märzes 2010 festzusetzen. Darüber hinaus bittet der Rat um einen Bericht über das Ergebnis der Prüfung disziplinarrechtlicher Schritte gegen die Verursacher der Wahlwiederholung und um eine Bewertung möglicher Regressansprüche.

d) Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09-E7)

1. Den Einsprüchen wird stattgegeben, alle drei Wahlen werden für ungültig erklärt und Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet angeordnet.
2. Der Rat der Stadt erwartet von der Bezirksregierung, dass der „alte“ Rat bis zur Konstituierung des „neuen“ Rates kommissarisch im Amt bleibt. Einen wie auch immer gearteten „Notrat“, möglicherweise ausschließlich bestehend aus einem Beauftragten des Innenministerium oder des Regierungspräsidiums, der stellvertretend für den Rat unaufschiebbare Entscheidungen trifft, lehnt der Rat ab.
3. Als Termin für die Wiederholungswahl schlägt der Rat der Stadt Dortmund den 07.03.2010 vor.

e) Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 08.12.2009
(Drucksache Nr.: 16329-E2)
Gutachter Prof. Dr. Martin Beckmann kommt zur Rechtmäßigkeit der Kommunalwahlen zu dem Ergebnis, dass mit der Vorenthaltung von Informationen zur Haushaltslage Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl entstanden sind. Er empfiehlt, alle drei Wahlen (OB, Rat, BV) für ungültig zu erklären und zu wiederholen. Die von der Stadt zu tragenden Kosten für eine Wiederholungswahl summieren sich auf taxiert 0,5 Mio. €.

Zur Wahrung der Interessen der Stadt ist es sinnvoll, mögliche Regresspflichten gegenüber dem Alt-OB und der ehemaligen Kämmerin zu prüfen.

Die Verwaltung wird – ggf. im Dialog mit der Kommunalaufsicht - um eine Stellungnahme gebeten, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegen


Herrn Dr. Langemeyer und Frau Dr. Uthemann vorliegen. Das Ergebnis kann den Mitgliedern des Rates schriftlich im Nachgang zur Sitzung mitgeteilt werden.
Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09-E5) vor:

1. Frage:
Kann ein Bürger gegen eine Entscheidung des Rates, mit der die Oberbürgermeister-
Wahl als ungültig erklärt wird, klagen?

Es fehlt an der allgemeinen Klagebefugnis. Der einzelne Wahlberechtigte hat lediglich einen
Wahlprüfungsanspruch, aber keinen Anspruch auf Gültigkeitserklärung einer Wahl. Es ist
keine Pobularklage gewollt. Demzufolge kann auch kein Wahlberechtigter gegen einen
Wahlprüfungsbeschluss, mit dem eine Wiederholungswahl angeordnet wird, mit dem Ziel
klagen, den Rat zu verpflichten, die Wahl für gültig zu erklären. Ohne Einspruch geht nach
Fristablauf der Wahlprüfungsanspruch unter und kann daher auch klageweise nicht durchgesetzt werden. Insofern besteht die Klagebefugnis nur für den OB und die Bezirksregierung gem. § 41 Abs. 1 KWahlG.

2. Frage:
Was ist mit Fraktionsgeschäftsstellen und deren Mitarbeitern, wenn die Wahlen bestandskräftig für ungültig erklärt werden?

Gemäß § 14 Abs. 3 KWahlG scheiden die Vertreter des Rates aus, sobald der Beschluss des
Rates unanfechtbar oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig bestätigt wird.
Dies bedeutet, dass insoweit kein Rat existent ist. Dies hat zur Folge, dass insoweit keine einzelnen Fraktionen gebildet werden können. Die Frage, ob insofern den Fraktionen weiter Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 gewährt werden können, wird in einem Gespräch zwischen Bezirksregierung und Innenministerium aktuell geklärt.

3. Frage:
Wenn der Beschluss zur Ungültigkeit der Wahl des Rates unanfechtbar geworden ist,
übernimmt dann der alte bis Oktober 2009 tätige Rat wieder seine Funktion?

Nein; die Wahlperiode des alten Rates endete gemäß Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen ( KWahlZG) am
20. Oktober 2009 und gem. Art. 11 Abs. 2 KWahlZG begann die neue Wahlperiode am 21.
Oktober 2009. Demzufolge fand die konstituierende Ratssitzung für die neue Periode am 29.
Oktober 2009 statt. Mit der Ungültigkeitserklärung der Wahl wird gem. § 40 Abs. 1 b i. V. m.
§ 42 KWahlG eine „Wiederholungswahl“ angeordnet. Dies berührt die Geltungsdauer der
Grundperiode der Hauptwahl nicht. Deshalb verbleibt es bei der Gültigkeit der durch das
KWahlZG festgesetzten Fristen.

4. Frage:
Sind die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und des OB bis zur Bestandskraft der Ungültigkeitserklärung der Wahl gültig? Können überregionale Gremien besetzt werden?

Gemäß § 40 Abs. 3 KWahlG wird die Rechtswirksamkeit der bisherigen Tätigkeiten durch
das Ausscheiden der Ratsmitglieder nicht berührt. Demzufolge können bis zur Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Rats zur Auflösung bzw. bis zur Rechtskraft einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung auch überregionale Gremien besetzt werden.
Gleiches gilt im Hinblick auf die Wirksamkeit der Tätigkeiten gem. § 46 a KWahlG für die
Bezirksvertretungen und gemäß § 46 b sowie § 119 III LBG für die Tätigkeit des OB.

5. Frage
Welche Klagebefugnis besteht

a) für Ratsmitglieder
Hier besteht nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urteil vom 30.04.1991) grundsätzlich eine Klagebefugnis nur für die direkt gewählten Ratsmitglieder, nicht für die über die Reserveliste Gewählten. Diese Entscheidung erging jedoch auf Basis eines Sachverhaltes, nach dem die Ungültigkeit der Wahl sich nicht auf das gesamte Gremium bezog, sondern nur auf zwei Mandatsträger, die über eine unkorrekt zustande gekommene Liste in das Gremium gelangten. Da der Art. 19 Absatz IV des GG grundsätzlich eine Rechtswegsgarantie für alle von der öffentlichen Gewalt in ihren Rechten Tangierten enthält, begegnet die o.a. Rechtsprechung erheblichen Bedenken zumindest dann, wenn es um Mandatsverlust aller Mitglieder eines Gremiums geht. Der Verlust eines kommunalpolitischen Mandates nach erst mal erfolgter Wahl in ein Gremium ist ein erheblicher Statusverlust, gegen den ein Rechtsweg gangbar sein muss.
Das OVG argumentiert damit, dass der Verlust beim Listenkandidat – im seinerzeit entschiedenen Fall – nur ein mittelbarer gewesen sei. Bei der Ungültigkeit der Gesamtwahl verlieren alle Mitglieder unmittelbar, d.h. ohne Verteilungen von Sitzen auf Listen, ihr Mandat. Eine Klagebefugnis ist daher auch für Ratsmitglieder zu bejahen, die über eine Liste in den Rat gelangten.

b) für Mitglieder der Bezirksvertretungen
Entsprechendes gilt auch für die Mitglieder der Bezirksvertretungen. Diese sind allesamt über
Listen in das Gremium gelangt. Auch Ihnen ist bei der Gesamtauflösung der Rechtsweg zu
ermöglichen.

c) für Parteien/für Wahlvereinigungen
Hier gilt das gleiche entsprechend wie bereits bei Frage 1. beantwortet. Einspruchsberechtigte
Wählergruppenleitungen repräsentieren die Wahlbewerber, die einzeln als Wahlberechtigte
einspruchsberechtigt sind. Demzufolge haben sie ebenso wie die Wahlberechtigten nur einen
Wahlprüfungsanspruch dahin, dass Wahlfehler korrigiert werden, nicht dass eine fehlerfrei
abgelaufene Wahl für gültig erklärt wird.

6. Frage:
Können Listen der Parteien/Wählervereinigungen aktualisiert werden? Wie ist das Verfahren?
Können einzelne Plätze aus der bisherigen Liste nachgesetzt werden? Was ist
mit den dann freigewordenen Plätzen?

Wahlvorschläge können in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen gem. § 67 Abs. 4 Satz 2
KWahlO geändert oder durch neue ersetzt werden. Diese Fälle sind
- Tod eines Bewerbers
- Verlust der Wählbarkeit
- Zurückziehen der Zustimmung
- Ausscheiden aus der Partei

Dies bedeutet, dass auf diese Weise ausgeschiedenen Wahlvorschläge ersetzt werden können.
Sollten die Ersetzenden einen Platz einer Liste frei machen, kann auch dieser neu besetzt werden.

7. Frage:
Welche Auswirkungen hat es, wenn der Beschluss der Anordnung einer Wiederholungswahl für sofort vollziehbar erklärt wird?

Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit kann sich lediglich auf die Anordnung der
Wiederholungswahl beziehen und nicht eine sofortige Beendigung der in der ursprünglichen
Wahl erreichten Mandate bewirken. Dies führt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster
in einem Beschluss vom 03.05.1990 aus (NVwZ-RR 91 Heft 2). Dies führt dazu, dass nach
erfolgter Wiederholungswahl die neu gewählten Mandatsträger so lange ihre Mandate nicht
antreten können, bis über die Gültigkeit der Wahl rechtskräftig entschieden ist. Da bei der
Ungültigkeit, die die gesamte Ratswahl betrifft, davon auszugehen ist, dass zumindest ein
Ratsmitglied oder vielleicht auch nur ein nicht Klagebefugter Klage erhebt, wird wohl zwischen erfolgter Wiederholungswahl und Amtsantritt der Mandatsträger ein Zeitraum von deutlich länger als 3 Monaten liegen. Dies hat das OVG in der oben zitierten Entscheidung ausdrücklich hingenommen. Es bestehen aber ganz erhebliche Zweifel, ob diese Rechtsprechung im Lichte der im Sommer ergangenen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Wahltermin aufrechterhalten werden wird. In der Entscheidung vom 18.02.2009 wurde klargestellt, dass es mit demokratischen Grundsätzen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Landesverfassung (LV NRW) i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar sei, wenn zwischen Wahl und Amtsantritt ein Zeitraum von mehr als drei Monaten läge. Es heiß wörtlich: „Aus den Erwägungen zu I. ergibt sich als demokratischer Grundsatz, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Gremien äußerstenfalls drei Monate liegen dürfen.“ Nach alldem ist von der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit abzuraten.



In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass es für sie letztendlich um die spannende Frage gehe, ob es eine Wiederholung der Kommunalwahlen vom 30.08.2009 wegen einer Haushaltslüge und politischen Wahlbetruges geben solle oder nicht. Die Antwort auf diese Frage könne nach Auffassung der Fraktion FDP/Bürgerliste nur lauten, eine Wiederholung der Wahlen ist zwingend erforderlich.

Im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen verdeutliche Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) anhand einiger Beispiele, dass ihrer Auffassung nach der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Langemeyer bereits des öfteren Probleme mit dem Umgang der Wahrheit gehabt habe.

Die nun zugrundeliegenden Ereignisse und deren unmittelbar nach den Kommunalwahlen am 30.08.2009 bekannt werden, und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der Kommunalwahlen, seien von zwei Gutachtern bewertet worden.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Beckmann, der Gutachter, der in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.10.2009 einstimmig vom Rat der Stadt mit der Beurteilung der Rechtsfrage beauftragt wurde, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass wahlrelevante Umstände verschwiegen wurden und es damit zu einer unzulässigen Wahlbeeinflussung gekommen sei.

Von daher forderte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) für die Fraktion FDP/Bürgerliste in ihren weiteren Ausführungen den Rat der Stadt auf, sowie dies auch der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2009 mehrheitlich empfohlen habe, die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet anzuordnen. Gleichzeitig machte sie dabei auch deutlich, dass man diejenigen, die gegen einen solchen Ratsbeschluss klagen, nicht an den Pranger stellen sollte, da man schließlich in einem Rechtsstaat lebe.

Nachdem sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen nochmals kritisch mit dem Verhalten von OB Sierau in dieser Angelegenheit auseinandergesetzt hatte, machte sie abschließend deutlich, dass ihrer Meinung nach die SPD-Fraktion nicht ganz unschuldig an der momentanen Situation sei, da sie es versäumt habe, ihre Kontrollrechte wahrzunehmen.

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, dass die Stadt Dortmund und auch der Rat der Stadt vor einem einmaligen Vorgang stehe, da die Wiederholung der kompletten Kommunalwahl drohe. Dies bedeute, dass der Rat der Stadt darüber zu entscheiden habe, nicht nur die Wahl des Oberbürgermeisters, sondern auch die Wahl der am 30.08.2009 gewählten 96 Ratsmitglieder und 228 Bezirksvertreter wiederholt werden müsse.

In seinen weiteren Ausführungen setzte sich Rm Prüsse (SPD) mit den immer wieder gegenüber seiner Partei und ihren Mandatsträgern geäußerten Vorwurf des Wahlbetruges intensiv auseinander. Hierbei machte er deutlich, dass man im Wahlkampf niemanden belogen oder betrogen habe. Außerdem habe man keine Haushaltsrisiken verschwiegen oder ein falsches Bild der Finanzen der Stadt Dortmund dargestellt. In diesem Zusammenhang unterstrich Rm Prüsse (SPD) nochmals, dass weder der Gutachter, noch der Regierungspräsident der SPD einen Wahlbetrug habe nachweisen können.

Von daher habe er auch Verständnis dafür, wenn einzelne Mandatsträger der SPD-Fraktion gegen die beabsichtigte Aufhebung der Kommunalwahlen stimmen, und hiergegen wohlmöglich den Rechtsweg beschreiten werden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Prüsse (SPD) kritisch mit dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann auseinander. Seine Fraktion habe zwar gemeinsam mit den anderen Fraktionen der Beauftragung von Prof. Dr. Beckmann als gemeinsamen Gutachter in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.10.2009 zugestimmt, dies bedeute für seine Fraktion jedoch nicht, dass man den von ihm vorgelegten Schlussfolgerungen blind folgen müsse. Für ihn könne dies nur eine von mehreren Meinungen sein. Von daher könne man seiner Meinung nach auch nicht das von Dr. Bethke erstellte Gutachten, dass zu ganz anderen Schlussfolgerungen komme, ganz außer acht lassen.

Von daher habe er auch äußerst Verständnis für diejenigen, die der Auffassung seien, dass aufgrund der unterschiedlichen Aussagen renommierter Gutachter eine gerichtliche Überprüfung dieser Angelegenheit erforderlich sei.

Abschließend zeigte sich Rm Prüsse (SPD) zuversichtlich, dass man bei den Wiederholungswahlen die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen werde, dass nur die SPD die Ideen und Konzepte für die Zukunft der Stadt Dortmund habe. Außerdem habe man mit Ullrich Sierau einen Oberbürgermeister, der für einen offenen und transparenten politischen Stil stehe, was er in den letzten Wochen zu genüge bewiesen habe.

Seitens der Fraktion Die Linke erklärte Rm Stammnitz, dass für seine Fraktion die Aussagen in dem vorliegenden Rechtsgutachten von Prof. Dr. Beckmann eindeutig und unstrittig seien, um letztendlich die Frage zu beurteilen, ob eine Wiederholung der Kommunalwahlen vom 30.08.2009 erforderlich sei. Von daher werde seine Fraktion, so wie dies auch in der gestrigen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses empfohlen worden sei, für eine Ungültigkeit der Wahlen und auch der Anordnung der Wiederholungswahlen stimmen.

Nachdem Rm Stammnitz (Die Linke) darauf hingewiesen hatte, dass seine Partei die erste gewesen sei, die Wiederholungswahlen gefordert habe, machte er anschließend deutlich, dass es für ihn ein einmaliger Vorgang sei, dass die öffentliche Meinung in dieser Angelegenheit und der daraus resultierende Druck den Rat der Stadt quasi dazu antreibe, die Kommunalwahlen vom 30.08.2009 für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen anzuordnen.




Weiterhin setzte sich Rm Stammnitz (Die Linke) mit dem von anderen Parteien und Fraktionen immer wieder angekündigten Politikwechsel auseinander. Die Beratung des Nachtragshaushaltes 2009 in der letzten Ratssitzung habe für ihn deutlich gemacht, dass dies leere Worthülsen seien, und die anderen Fraktionen tatsächlich gar nicht bereit seien, diese mit Inhalten auszufüllen.

Ein derartiger Politikwechsel sei jedoch nach Auffassung seiner Fraktion – so Rm Stammnitz (Die Linke) weiter – zwingend erforderlich, um künftige Herausforderungen bewältigen zu können. Ein zentraler Punkt sei dabei für ihn, einerseits die Einnahmenseite der Stadt Dortmund, so wie er dies in der letzten Ratssitzung dargelegt habe, deutlich zu verbessern, andererseits dürfen für seine Fraktion die sicherlich notwendigen Sparmaßnahmen nicht zu Lasten der Menschen in Dortmund gehen.

Anschließend erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, dass es sich bei der vorliegenden Angelegenheit um einen einmaligen Vorgang handele, der über die Grenzen der Stadt Dortmund hinaus für negative Schlagzeilen zum Schaden der Stadt Dortmund geführt habe.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass für seine Fraktion der ausgeschiedene Oberbürgermeister Dr. Langemeyer der Hauptschuldige an dieser misslichen Situation sei, der bei entsprechenden Nachfragen immer wieder beschwichtigt habe, dass alles in Ordnung sei. Da der ehemalige Oberbürgermeister ein Teil der SPD sei, und die
SPD-Fraktion es versäumt habe, ihn diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen, trage sie eine gewisse Mitschuld an dieser Angelegenheit.

Außerdem hielt Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) in seinen weiteren Ausführungen
OB Sierau vor, dass es aus seiner Sicht eine Pflicht gewesen wäre, dass dieser sich in seiner Funktion als Stadtdirektor sachkundig hinsichtlich der Finanzsituation der Stadt Dortmund mache. Dies sei offensichtlich jedoch nicht geschehen.

Weiterhin machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Beckmann, also dem Gutachter, auf dem sich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen einvernehmlich verständigt haben, auch für ihn dahingehend überraschend gewesen sei, mit welcher Eindeutigkeit der Gutachter eine Wahlwiederholung empfiehlt. Von daher gebe es für ihn auch keine andere Möglichkeit, als der Empfehlung des Gutachters zu folgen.

Deshalb habe er auch kein Verständnis dafür, dass Mandatsträger gegen die zu erwartende Entscheidung des Rates der Stadt möglicherweise klagen werden. Eine derartige Vorgehensweise würde seiner Einschätzung nach die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger vergrößern.

Im Verlauf der weiteren Diskussion brachte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass es für ihn schon bemerkenswert sei, wie Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) versucht habe, in seinen Ausführungen die ganze Schuld für die desolate Haushaltssituation auf den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Langemeyer abzuleiten.

Letztendlich sei es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewesen, die in den ca. sieben Jahren, in denen sie zusammen mit der SPD-Fraktion die Mehrheit im Rat hatte, dafür gesorgt habe, dass ihre kostspieligen Vorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Im übrigen sei es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gelungen, zwei ihnen politisch nahestehende Vertreter in den Verwaltungsvorstand zu installieren. Von daher könne seine Auffassung nach auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) nicht so tun, als wäre man von allen Dingen und Entscheidungen weit weg gewesen.

Weiterhin machte Rm Hengstenberg (CDU) in seinen nachfolgenden Ausführungen deutlich, dass es in den letzten zehn Jahren keine Finanz- und Haushaltspolitik in Dortmund gegeben habe, die diesen Namen verdiene. Zu oft wurde seiner Auffassung nach in dieser Zeit getrickst, Dinge verdeckt oder über sogenannte Schattenhaushalte abgewickelt.

Nachfolgend bewerte Rm Hengstenberg (CDU) die Ereignisse unmittelbar nach der Kommunalwahl, als der ehemalige Oberbürgermeister und die abberufene Kämmerin in einer Pressekonferenz die seiner Ansicht nach dramatische Lage der städtischen Finanzen offen legten.

Das nun vorliegende Rechtsgutachten vom Prof. Dr. Beckmann mache für ihn deutlich, dass dieses Verhalten Auswirkungen auf die Wahlentscheidungen am 30.08.2009 gehabt habe. Von daher sollte man auch nach Auffassung der CDU-Fraktion der Empfehlung des Gutachters, die Wahlen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen anzuordnen, folgen.

Nachdem anschließend Rm Hengstenberg (CDU) sich nochmals kritisch mit der Rolle des damaligen Stadtdirektors Sierau auseinandergesetzt hatte, erklärte er außerdem, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage, die unter dem Tagesordnungspunkt

11.7 Bestellung eines allgemeinen Vertreters

behandelt würde, nicht zustimmen werde, da es nach Auffassung seiner Fraktion nicht sein könne, dass beim Ausscheiden von OB Sierau aus seinem Amt dieser quasi als sein allgemeiner Vertreter bestellt werde.

Abschließend brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Zustimmung zu den Wiederholungswahlen nicht mit der Frage verbinde, welche Partei gestärkt oder geschwächt bei den Wiederholungswahlen abschneide. Letztendlich gehe es für ihn nur darum, das Vertrauen in die Politik, das für ihn die Grundlage des demokratischen Miteinander sei, wieder herzustellen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Rm Thieme (NPD), dass er schon ein wenig verwundert über die Diskussion hinsichtlich der Forderung nach einer Wahlwiederholung sei. Schließlich habe doch jeder gewusst, wie schlecht es um die städtischen Finanzen bestellt sei. Da eine Wiederholung der Wahlen nichts verändern und diese nur Geld kosten werde, werde er diese auch ablehnen.

Des Weiteren brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass er die Einschätzung des Rechtsgutachters Prof. Dr. Beckmann voll und ganz teile, zumal damit dem von der FBI eingelegten Einspruch stattgegeben werde.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) mit den Gründen der seiner Auffassung nach maroden Haushaltssituation und dem diesbezüglich Versagen der Kontrollmechanismen auseinandergesetzt hatte, forderte auch er, die Kommunalwahlen vom 30.08.2009 zu wiederholen.

Abschließend erläuterte Rm Münch (FBI) den von ihm gestellten Antrag auf namentliche Abstimmung. Um die Entscheidung der Wahlwiederholung für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen, halte er dieses Abstimmungsverfahren für richtig.

Anschließend wurde die Sitzung des Rates der Stadt von 17:20 bis 17:35 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Weiterhin erklärte Rm Branghofer (DVU), dass man es sich zu einfach machen würde, wenn man alle Probleme hinsichtlich der miserablen Finanzsituation der Stadt Dortmund dem ehemaligen Oberbürgermeister und der abberufenen Stadtkämmerin anlasten würde. Schließlich hätten seiner Auffassung nach nicht nur die im Verwaltungsvorstand beteiligten Dezernenten, sondern auch jedes Ratsmitglied wissen müssen, wie schlecht es um den städtischen Haushalt bestellt sei.

Abschließend erklärte Rm Branghofer (DVU), dass er die rechtliche Bewertung des in dieser Angelegenheit vorliegenden Rechtsgutachten noch nicht abgeschlossen habe, und er sich von daher alle Optionen offen halte.

Anschließend wurde mit Mehrheit die Rednerliste geschlossen.

In den nachfolgenden Wortmeldungen wurden nochmals die Standpunkte für bzw. gegen die Wiederholungswahlen weiter vertieft bzw. die vorgelegten Anträge erläutert.

Des Weiteren machten u. a. die Rm Radtke (SPD), Rm Dr. Hetmeier (SPD), Rm Balzer (SPD) und
Rm Taranczewski (SPD) in ihren Wortbeiträgen deutlich, dass man nicht den Schlussfolgerungen des vorliegenden Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Beckmann folgen könne, da dies letztendlich bedeuten würde, dass man Wahlbetrug begannen hätte, was man vehement ablehnte.

Wenn man das Rechtsgutachten von Dr. Bethke hinzuziehe werde schnell deutlich, dass es sich im vorliegenden Falle um eine Angelegenheit handele, die nicht abschließend rechtlich geklärt sei.

Ergänzung:
Hinsichtlich der Frage von Rm Radtke (SPD), ob vor einer Entscheidung des Rates der Stadt eine Anhörung der Betroffenen, insbesondere der Bezirksvertretungen erfolgen müsse, antwortete StR Steitz, dass seiner Auffassung nach eine Anhörung gesetzlich nicht vorgesehen sei.

Nachdem StR Steitz zu weiteren in der Diskussion aufgeworfenen Fragen Stellung genommen, und dabei verdeutlicht hatte, dass der Rat der Stadt, sofern dieser aufgelöst werde, nicht kommissarisch im Amt, sondern lediglich den von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten beratend zur Seite gestellt werden könne, wurde die Sitzung des Rates der Stadt von 18:50 Uhr bis 20:20 Uhr für eine Beratungspause unterbrochen.

Nachdem Bm´in Jörder darauf hingewiesen hatte, dass der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag, geheim über den Punkt 4 der Verwaltungsvorlage, in dem es um die Ungültigkeit der Wahlen und die Anordnung der Wiederholungswahlen geht, abzustimmen, gem. § 50 Abs. 1 GO NRW Vorrang vor dem Antrag von Rm Münch (FBI), namentlich hierüber abzustimmen, habe, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse (über den Punkt 4 der Verwaltungsvorlage wurde geheim abgestimmt):

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke weist der Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Einsprüche Nr. 1 bis 7 (Anlage 1) wegen fehlender Einspruchsberechtigung bzw. verspäteten Eingang der Einsprüche als unzulässig zurück.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke weist der Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters des Rates und der Bezirksvertretungen mit der jeweiligen Begründung

- „Wahlschein nicht erhalten“ (Anlage 1, Nr. 8) ,
- „Verweigerung der Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal“ (Anlage 1, Nr. 9),
- „Verstoß gegen § 34a KWahlO i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG - Einsatz von
Raucherkneipen als Wahllokale -„ (Anlage 1, Nr. 11-13 Pkt. 1a) und „keine
Rücksichtnahme auf Nichtraucher“ (Anlage 1, Nr. 313)

zurück, und erklärt die Wahlen diesbezüglich für gültig.

3. Der Rat der Stadt weist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie die Stimme von Rm Münch (FBI) den Einspruch „falsche Sitzverteilung unter Verletzung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung“ (Anlage 1, Nr. 10) gegen die Sitzverteilung des Rates zurück.

4. Hinsichtlich der Einsprüche der Bezirksregierung sowie der Einspruchserhebenden lt.
Liste (Anlage 1, Nr. 11-354) gegen die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und
der Bezirksvertretungen wegen „Unzulässiger Wahlbeeinflussung“ beschließt der Rat
der Stadt Dortmund wie folgt:
a) Der Rat der Stadt beschließt bei einer Enthaltung mit 69 Stimmen gegen 24 Stimmen den Einsprüchen stattzugeben, die Wahl des Oberbürgermeisters für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Stadtgebiet anzuordnen.
b) Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen mit 62 Stimmen gegen 30 Stimmen den Einsprüchen stattzugeben, die Wahl des Rates der Stadt für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Stadtgebiet anzuordnen.

c) Der Rat der Stadt beschließt bei drei Stimmenthaltungen mit 58 Stimmen gegen 33 Stimmen den Einsprüchen stattzugeben, die Wahl der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Stadtgebiet anzuordnen.
Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2009 (Drucksache Nr.: 16329-09-E6):fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Einsprüchen gegen die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung stattzugeben, die Wahlen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet anzuordnen.
Unabhängig von der Möglichkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung der Wahlwiederholung, die mit zahlreichen juristischen Unwägbarkeiten verbunden wäre, hält der Rat es für notwendig, die zeitgleiche Wahlwiederholung von Oberbürgermeister, Rat und Bezirksvertretungen unmittelbar nach einer entsprechenden Entscheidung des Rates durchzuführen.
Der Rat ist der Auffassung, dass sich ein besonderes öffentliches Interesse an einer zügigen Wiederholungswahl allein aus der Tatsache ergibt, dass die Stadt Dormund über eine Kommunalvertretung und einen Oberbürgermeister verfügen sollte, deren Wahl auf zweifelsfrei ordnungsgemäße Weise erfolgte und die entsprechend legitimiert sind.
Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, einen Wahltermin so schnell als wie möglich festzusetzen. Darüber hinaus bittet der Rat um einen Bericht über das Ergebnis der Prüfung disziplinarrechtlicher Schritte gegen die Verursacher der Wahlwiederholung und um eine Bewertung möglicher Regressansprüche.
Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 10.12.2009
(Drucksache Nr.: 16329-09-E7): fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss:
1. Den Einsprüchen wird stattgegeben, alle drei Wahlen werden für ungültig erklärt und
Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet angeordnet.

2. Der Rat der Stadt erwartet von der Bezirksregierung, dass der „alte“ Rat bis zur
Konstituierung des „neuen“ Rates kommissarisch im Amt bleibt. Einen wie auch immer
gearteten „Notrat“, möglicherweise ausschließlich bestehend aus einem Beauftragten des
Innenministerium oder des Regierungspräsidiums, der stellvertretend für den Rat
unaufschiebbare Entscheidungen trifft, lehnt der Rat ab.
3. Der Rat der Stadt Dortmund schlägt vor, die Wiederholungswahl so schnell als wie möglich
durchzuführen.










2.2 Externe Gremien

zu TOP 2.2.1
Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16002-09)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die folgenden Personen als Mitglieder und Ersatzmitglieder in die
13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe:


Mitglieder

Ersatzmitglieder

1
Rm Sohn
SPD
Rm Pieper
SPD
2
Rm Weyer
SPD
Rm Taranczewski
SPD
3
Rm Reppin
CDU
Rm Menzebach
CDU
4
Rm Monegel
CDU
Rm Krause
CDU
5
Rm Blotenberg
B90/Die Grünen
Rm Dr. Brunsing
B90/Die Grünen
6
Rm Dingerdissen
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
FDP/Bürgerliste

Außerdem wählte der Rat die Reservelisten bzw. einzelne/n Bewerber/in aus der Reserveliste für die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Das entsprechende Ergebnis wurde an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.

zu TOP 2.2.2
Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 12. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16003-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die folgenden Personen als Mitglieder und Ersatzmitglieder in die
12. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr:


Mitglieder

Ersatzmitglieder

1
Oberbürgermeister
Sierau
SPD
----------------

2
Rm Harnisch
SPD
Rm Lührs
SPD
3
Rm Matzanke
SPD
Rm Berndsen
SPD
4
Rm Hengstenberg
CDU
Rm Böhm
CDU
5
Rm Pisula
CDU
Rm Frank
CDU
6
Rm Tönnes
B90/Die Grünen
Rm Reuter
B90/Die Grünen
7
Rm Rettstadt
FDP/Bürgerliste
Rm Faenger
FDP/Bürgerliste

Außerdem wählte der Rat die Reservelisten bzw. einzelnen Bewerber aus der Reserveliste für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Das entsprechende Ergebnis wurde an den Regionalverband Ruhr weitergeleitet.





zu TOP 2.2.3
Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16004-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die folgenden Personen als Mitglieder und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR):


Mitglieder

Stellvertreter

1
Oberbürgermeister Sierau

Herr Wilde

2
Rm Prüsse
SPD
Rm Starke
SPD
3
Rm Schilff
SPD
Rm Matzanke
SPD
4
Rm Liedschulte
CDU
Rm Strucker
CDU
5
Rm Hengstenberg
CDU
Rm Neumann
CDU
6
Rm Krüger
B90/Die Grünen
Rm Tönnes
B90/Die Grünen

zu TOP 2.2.4
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Polizeibeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16005-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die folgenden Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde:


Mitglieder

Stellvertreter/in

1
Rm Balzer
SPD
Rm Rohr
SPD
2
Rm Baran
SPD
Rm Klösel
SPD
3
Rm Goosmann
SPD
Rm Grohmann
SPD
4
Rm Kleinhans
SPD
Rm Wittkamp
SPD
5
Rm Frommeyer
CDU
Rm Strucker
CDU
6
Rm Penning
CDU
Rm Krause
CDU
7
Rm Böhm
CDU
Rm Weber
CDU
8
Rm Hilbert
B 90/ Die Grünen
Rm Beckmann
B 90/ Die Grünen
9
Rm Langhorst
B 90/ Die Grünen
sB Wittmann
B 90/ Die Grünen
10
Herr Wlost
FDP/Bürgerliste
sB Mertens
FDP/Bürgerliste

zu TOP 2.2.5
Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16066-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach der Kommunalwahl 2009 müssen die zuvor aus dem Rat der Stadt benannten
Delegierten der Abwasserverbände, die inzwischen aus dem Rat ausgeschieden sind, durch
neue Delegierte ersetzt werden. Der Rat der Stadt wählt daher die nachfolgend genannten
Damen und Herren für die verbleibende Wahlperiode 2009 bis 2010 zu Delegierten der Stadt
Dortmund in die Verbandsversammlungen der Abwasserverbände Emschergenossenschaft,
Lippeverband und Ruhrverband. Die bereits gewählten Delegierten der Stadt, die entweder in
den Rat der Stadt wieder gewählt worden sind oder in der Verwaltung beschäftig sind,
verbleiben in Ihren Funktionen.

Die Stadt Dortmund kann in die Versammlungen entsenden:

16 Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft,
16 Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes,
1 Delegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.

Im Einzelnen werden neu gewählt:

Neu zu wählende Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft:

1. Rm Kleinhans, Edeltraud 2. Rm Grohmann, Martin
.
Folgende Delegierte sind bereits gewählt:
3. OB Sierau, Ullrich 4.. Rm Frank, Reinhard
5. Rm Littmann, Annette, Dr 6. Rm Lührs, Monika
7. Rm Mause Heinrich. 8. Rm Menzebach, Barbara
9. Rm Reuter, Ingrid 10. Rm Schnittker, Gabriele
11. Rm: Spieß, Roland 12. Ltd. StBD Keune, Hubert
13. Ltd. StVD Wissmann, Jürgen 14. Ltd. StBD Grote, Wilhelm, Dr.
15. Falk, Christian, Dr. 16. Baumeister, Friederich Wilhelm

Folgende Delegierte scheiden aus:

1. Rm Falkenstein-Vogler, Annette 2. Rm Ollech, Heinrich

Neu zu wählende Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes:

1. Rm Bayezit-Winner, Meral 2. Rm Keller, Stefan Peter

Folgende Delegierte sind bereits gewählt:

3. OB Sierau, Ullrich 4. Rm Berndsen, Hendrik
5. Rm Böhm, Jürgen 6. Rm Eigenbrod, Jürgen, Dr.
7. Rm Reinbold, Thomas, Dr. 8. Rm Reuter, Ingrid
9. Rm Schilff, Norbert 10. Rm Sohn, Friedhelm
11. Rm Weintz, Adolf Heinrich 12. Ltd. StBD Keune, Hubert
13. Ltd. StVD Wissmann, Jürgen 14. Baumeister, Friederich Wilhelm
15. Ltd. StBD Grote, Wilhelm, Dr. 16. Falk, Christian, Dr.

Folgende Delegierte scheiden aus:

1. Rm Fischer, Joachim 2. Rm:Krämer-Knorr, Ingrid

Neue[r] Delegierte/er für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes:

1. Rm Tölch, Thomas

Folgender Delegierter scheidet aus:

1. Rm Ollech, Heinrich

zu TOP 2.2.6
Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 5 Abs. 2 der neuen Satzung des WLSGV

Herrn Oberbürgermeister Sierau und

Frau Rm Starke

zu Mitgliedern der Verbandsversammlung des WLSGV
sowie

gemäß § 5 Abs. 3 der neuen Satzung des WLSGV

Herrn StR Pogadl und

Herrn Rm Reppin

zu deren persönlichen Stellvertretern.

zu TOP 2.2.7
Bestellung der Ratsmitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15588-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987
(GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden folgende Ratsmitglieder zu
Mitgliedern/stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
bestellt:

Mitglieder: Stellvertreter:

1.Rm Lührs (SPD) Rm Schreurs (SPD)
2.Rm Dr. Eigenbrod (CDU) Rm Bartsch (CDU














zu TOP 2.2.8
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä.
Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
hier: Wahl Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15887-09)
zu TOP 10.5
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16330-09)

Zu den beiden o. a. Tagesordnungspunkten lagen folgende Anträge vor:

1. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2009 (Drucksache Nr.:15887-09-E2) –
zu TOP 2.2.8

Der Rat fordert die Gesellschafterversammlung der Flughafen GmbH auf, für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates das Drittelbeteiligungsgesetz erst bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen umzusetzen.
2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2009 (Drucksache Nr.:16330-09-E1) –
zu TOP 10.5

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Flughafen Dortmund und spricht sich für eine Stärkung von deren Mitwirkungsrechten in den Entscheidungsgremien der Flughafen GmbH aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass mit der im Jahr 2005 beschlossenen Gründung der Flughafen Dortmund Handling GmbH innerhalb der Arbeitnehmerschaft nicht nur eine Aufspaltung in zwei Gesellschaften sondern darüber hinaus eine Ungleichheit hinsichtlich der Tarifgebundenheit bei den Beschäftigten geschaffen worden ist. Vor diesem Hintergrund stimmt der Rat der Stadt Dortmund der Einführung einer Drittelparität im Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH unter der Maßgabe zu, dass der Ratsbeschluss vom 15.12.2005 zur Gründung der Flughafen Dortmund Handling GmbH (Drucksache 03399-05) aufgehoben wird und sämtliche bei der Handling GmbH bestehenden Beschäftigungsverhältnisse in die Flughafen Dortmund GmbH übernommen werden.

Bezugnehmend auf die Diskussion in der Sitzung des Rates der Stadt am 26.11.2009 erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde. Lediglich die hierin enthaltene Rückführung der Flughafen Dortmund Handling GmbH könne man zustimmen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Tönnes, dass er den vorliegenden Antrag seiner Fraktion als durchaus tragbare Alternative oder auch Kompromiss zu dem vorliegenden Vorschlag der Verwaltung ansehe. Gleichzeitig sehe er bei einer Beschlussfassung des Antrages die Möglichkeit gegeben, die nicht zu vertretene Ungleichbehandlung der Beschäftigten am Dortmunder Flughafen zu beenden.

Des Weiteren machte Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bezugnehmend auf den vorgelegten Antrag seiner Fraktion nochmals deutlich, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste gegen eine sogenannte Drittel-Parität im Aufsichtsrat sei, da hierzu noch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben seien. Von daher werde seine Fraktion auch die vorliegende Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH ablehnen.

Außerdem sei seiner Auffassung nach zu befürchten, dass durch die beabsichtigte Stärkung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat diejenigen, die im Aufsichtsrat des Flughafens für einen Ausbau seien, hierdurch gestärkt würden.

Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Starke deutlich, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da hierdurch letztendlich die Arbeitnehmerrechte am Dortmunder Flughafen gestärkt werden. Von daher werde man auch die vorliegenden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2009 ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2009 ab.

3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 25.11.2009 (TOP 10.5) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH zu.

4. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt bzw. benennt bzw. entsendet die nachfolgend genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt in die Gremien der Gesellschaften. Die Bestellung bzw. Benennung bzw. Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer eventuellen Neuentscheidung des Rates.

3. Flughafen Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Anzahl der Vertreter/innen der Stadt Dortmund: 8
1. Rm Balzer SPD-Fraktion
2. Rm Berndsen SPD-Fraktion
3. Rm Neumann-Lieven SPD-Fraktion
4. Rm Sauer CDU-Fraktion
5. Rm Weintz CDU-Fraktion
6. Rm Blotenberg Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
7. Herr Schmitt Fraktion FDP/Bürgerliste
8. Oberbürgermeister bzw. dessen Vertreter/in (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO)











zu TOP 2.2.9
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16256-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt gemäß § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund aus seiner Mitte die folgenden 9 weiteren Mitglieder für den Integrationsrat:

1) Rm Baran (SPD)
2) Rm Bayezit- Winner (SPD)
3) Rm Schreurs (SPD)
4) Rm Taranczewski (SPD)
5) Rm Grollmann (CDU)
6) Rm Daskalakis (CDU)
7) Rm Frommeyer (CDU)
8) Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)
9) Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15978-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum
o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da hiermit ein Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werde. Nach Auffassung der Fraktion FDP/Bürgerliste sei dieses Gebiet für die beabsichtigte Wohnbebauung ungeeignet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Ap 192 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Ziffer 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1Abs.8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.03.2009 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.09.2009 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit §1Abs.8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 – Stadtkrone Ost – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1Abs.8 und § 13 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.3
Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

„Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von neuen Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 % verschärft. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist auch weiterhin das KfW-Effizienzhaus, wobei zusätzliche Förderstufen für Altbauten, für neue Standards in der Sanierung und Einstiegsstandards im Neubau eingeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Pläne, die auf der Grundlage der alten EnEV basieren, in ihren Zielsetzungen auf die neu EnEV 2009 zu übertragen und diese entsprechend anzuwenden.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die jeweiligen Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht nur zu erreichen, sondern wenn möglich zu übertreffen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu die Wirtschaftlichkeit darzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst darzustellen, welche Konsequenzen sich für Dortmund aus der Neufassung der Energieeinsparverordnung ergeben.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15725-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

RM Harnisch stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu verändern, um zu verdeutlichen, dass die Stadt Dortmund lediglich Trägerin öffentlicher Belange und nicht Entscheidungsträgerin ist. Er schlägt vor, Satz 1 im Beschlussvorschlag zu streichen und folgende Klarstellung vorzunehmen:
Dem Ausbau zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg wird im Grundsatz zugestimmt. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.

zu TOP 3.5
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16133-09)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste stellte Rm Dingerdissen die Zukunft des Krematoriums in Frage. Der vorliegende Wirtschaftsplan für die Friedhöfe Dortmund mache für seine Fraktion deutlich, dass die variablen Kosten des Krematoriums künftig nicht mehr gedeckt werden. Von daher sollte man einmal in Ruhe darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sei, das Krematorium zu schließen.

StR Steitz bot daraufhin an, mit den Sprechern der Fraktionen aus dem Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Leitung der Friedhöfe Dortmund einmal ein Hintergrundgespräch über diese sehr komplexe Thematik zu führen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, die Stimmen von Rm Branghofer (DVU) sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2010.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.6
Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges Kurl-Nette/Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15695-09)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Pohlmann-Rohr, dass ihre Fraktion den zu Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – ablehnen werde, da nach Auffassung ihrer Fraktion, so wie man dies ausführlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dargelegt habe, ausreichend Flächen für Wohnbebauung bestehen.

Weiterhin führte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz aus, dass auch seine Fraktion den vorliegenden Bebauungsplan ablehnen werde. Seine Fraktion schließe sich von daher den diesbezüglichen Bedenken der Umweltverbände an.

Außerdem stellte Rm Münch (FBI) hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, die Nichtbebauung der Fläche „Am Rahmer Wald“ und den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass auf dieser Fläche ein Klimaschutzwald angelegt werden kann, so dass auch keine weiteren „Roten Listen-Biotope“ wie z. B. ökologisch wertvolle Industriebrachen durch DEW – Aufforstungen zerstört werden müssen.

Nachdem auch Rm Thieme (NPD) bezugnehmend auf die Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde seine ablehnende Haltung hinsichtlich des vorliegenden Bebauungsplanes verdeutlicht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Hu 144.
II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 bis 7.3 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
III. nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hu 144 teilweise
aufgehoben werden sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).
IV. beschließt den Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – ( zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker - ) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, dem Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – die Begründung vom 06.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15880-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
(Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu
Punkt 10.1 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 10.2, 10.3 und 10.4 aus den
dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als
Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO
NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- die modifizierte und
aktualisierte Begründung vom 29.09.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. nimmt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages und die Ergänzung des
städtebaulichen Vertrages zustimmend zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15820-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.03.2009 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 17 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.09.2009 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201
-Ortskern Aplerbeck- einschließlich der unter dem Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Ergänzung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.10
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15813-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.

Der Rat beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.11
Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.







zu TOP 3.12
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16043-09)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt
1. die in Begründung und Anlage genannte Änderung der Geschäftsordnung sowie

2. folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode 2009 – 2014:

1. Ratsvertreter
- Vorsitzende/r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien (AUSWI),
- Planungssprecher/in der SPD-Fraktion,
- Planungssprecher/in der CDU-Fraktion,
- Planungssprecher/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
- Planungssprecher/in der Fraktion FDP/Bürgerliste,
- Planungssprecher/in der Fraktion Die Linke
2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute
- Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, TU Dortmund /Aachen
- Frau Dipl.-Ing. Ursula Komes, Aachen,
- Herr Dipl.-Ing. Peter Drecker, Bottrop
- Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen,
- Herr Dipl.-Ing. Ralph Wortmann, Bochum
- Frau Dipl.-Ing. Dorothee Bielfeld, Bochum
4. Sachkundiger Bürger
- Herr Friedrich-Wilhelm Herkelmann,
Vorsitzender des behindertenpolitischen Netzwerkes für Dortmund.

Die Bewirtschaftung von jährlich 12.000,00 € erfolgt – wie bisher – im Amtsbudget StA 61 – unter dem Auftrag 61 09 02 06 0023.

zu TOP 3.13
Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.








zu TOP 3.14
Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15726-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss empfiehlt, mit dem Konzept barrierefreiplus weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in den Stadtbezirken zu bauen oder umzubauen und weiterführende Schulen ebenfalls in diesem Standard neu oder umzubauen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt das Konzept „barrierefreiplus“, um angemessene Vorkehrungen
zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, insbesondere zur
Zugänglichkeit (Artikel 9) und zur inklusiven Schule (Artikel 24) in der Dortmunder
Schul- und Betreuungslandschaft zu treffen.

2. Die Tageseinrichtung für Kinder an der Uhlandstraße wird als Pilotprojekt
„barrierefreiplus“ definiert.

3. Am Beispiel der Vincke-Grundschule ist analog zur Tageseinrichtung für Kinder eine
Checkliste „barrierefreiplus“ für den Schulbau zu entwickeln.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als ersten Schritt zur barrierefreien Gestaltung
der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Dortmund ein stadtweites
Entwicklungskonzept mit zunächst jeweils einer Grundschule und einer
Tageseinrichtung für Kinder je Stadtbezirk zu erstellen.

zu TOP 3.15
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16271-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16310-09-E1):


„Der AUSWI beauftragt die Stadtverwaltung, ein Konzept zur Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts und zur Schaffung einer Auffanglösung zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist zu gegebener Zeit zu beteiligen.“

Nach Diskussion erfolgt eine Einzelabstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr. 16310-09-E2):

Beschlussvorschlag 1.)


„Der AUSWI begrüßt ausdrücklich die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung sowie die Konzipierung einer Auffanglösung/Auffanggesellschaft für die Übernahme vernachlässigter Bestände. „

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 1.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag 2.)


„Der AUSWI beauftragt das Wohnungsamt, zusätzlich zur Konzipierung einer Auffanggesellschaft Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, vor dem Verkauf von vernachlässigten Wohnungsbeständen und der möglichen Insolvenz der Unternehmen, diese Bestände zu übernehmen. Hier ist insbesondere der Kontakt zu finanzierenden Banken zu suchen, um die Sicherung der Bestände zu überprüfen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Beschlussvorschlag 2.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linke“ ab.

Beschlussvorschlag 3.)


„Der AUSWI geht davon aus, dass das strategische und betriebwirtschaftliche Know-How der Stadttochter DOGEWO 21 sowie anderer verlässlicher Wohnungsgesellschaften einbezogen wird. „

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 3.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.“

Bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erklärte Rm Pisula (CDU), dass die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage sowie den Teil der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, den man mitbeschlossen habe, unterstützen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Pisula (CDU) fasst der Rat unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung einstimmig folgenden Beschluss.



Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und

II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für die Großsiedlung Westerfilde.

Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.16
Sanierung Amtshaus Mengede (Drucksache 11469-08)
hier: haushaltswirtschaftliche Abwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16166-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die während der Sanierungsphase des Amtshauses Mengede notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge bei dem Auftrag 650138011000 in Höhe von 291.700 Euro.
Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch die ertragswirksame Auflösung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen.

2. Darüber hinaus nimmt der Rat die Darstellungen zur abweichenden Umsetzung der ertragswirksamen Auflösung der Rückstellungen im Gegensatz zum Ausführungsbeschluss zur Sanierung des Amtshauses Mengede (11469-08) zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Konjunkturpaket II - Stand der Abarbeitung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16380-09)

Der von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 08.12.2009 erbetene Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II (Drucksache Nr.: 16380-09-E2) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Der Rat der Stadt nahm diesen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Eintragung der "Südtribüne" des Fußballstadions, Signal-Iduna-Park (ehemaliges 'Westfalenstadion'), aus Anlass des 100jährigen Vereinsjubiläums des BVB 09 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16439-09)

Hinsichtich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen, dass seine Fraktion die Denkmalwürdigkeit der „Südtribüne“ des Fußballstadions, Signal-Iduna-Park nicht ganz so ernst nehme und man von daher dies, obwohl man dies nur zur Kenntnis nehme, ablehne.

Ergänzend fügte Rm Monegel (CDU) hinzu, dass seine Fraktion die Vorlage kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen werde.

Nachdem auch Rm Münch (FBI) sein Unverständnis hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage zum Ausdruck gebracht hatte, brachte OB Sierau auf Nachfrage von Rm Roesner (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass diese Angelegenheit keine bezirkliche, sondern eine überbezirkliche Angelegenheit sei.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Unterschutzstellung der „Südtribüne“ im Signal-Iduna-Park zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2010 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15928-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16032-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

beschließt den Wirtschaftsplan 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund, stellt den Erfolgsplan 2010 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.372.700 EUR fest, stellt den Vermögensplan 2010 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 104.500 EUR fest, beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 716.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2010 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2010 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 (Anlage 2.1 und 2.2),

· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2010 zur Kenntnis (Anlage 3).

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15946-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 10.200 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15945-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 5.000,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.
zu TOP 6.3
Berufung des Beirates für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund - Wilfried-Rasch-Klinik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16398-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates vom 10.12.2009 vor:

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Seniorenbeirat für den Beirat der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund weiterhin einen Vertreter des Seniorenbeirates vorzusehen.

Hierzu wies StR Pogadl daraufhin, dass der bisher dem Seniorenbeirat zur Verfügung gestellte Platz diesen bedauerlicherweise nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könne, da dieser Platz aufgrund der gestiegenen Anzahl der Fraktionen im Rat der Stadt hierfür benötigt werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:.

Der Rat beschließt dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu empfehlen, für den Beirat der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund folgende Mitglieder zu berufen:

SPD-Fraktion
Rm Thiel
CDU-Fraktion
Rm Penning
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Fuchs
Fraktion FDP/Bürgerliste
BV Müller- Späth
Fraktion Die Linke
Frau Genc

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16021-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2008 abschließend mit einer Bilanzsumme von 142.834.919,55 € sowie einem Jahresverlust von 349.865,59 € und der Lagebericht 2008 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 349.865,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.2
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16027-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2010.

zu TOP 7.4
Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16029-09)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von
Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

- die Entgeltordnungen für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Dortmund
- die Entgeltordnung für die Musikschule Dortmund
- die Entgeltordnung für das Stadtarchiv Dortmund
zu TOP 7.5
Geschäftsbereich Parkanlagen: Eintrittspreiserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15990-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt gleichlautende Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

1. Der Nutzerkreis und die Staffelung für Eintrittspreise und Familienjahreskarten für Westfalenpark und die Pflanzenschauhäuser werden zukünftig in gleicher Weise familienfreundlich angepasst, wie dies beim Zoo vorgesehen ist.
„Familienkarten im engeren Sinn entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Lebensumständen. Tatsächlich wird die Kinderbetreuung neben den Eltern auch durch Großeltern, Tagesmütter, Verwandte und Bekannte wahrgenommen. Diesen sehr individuellen Lebensumständen sind auch die sog. Familienkarten anzupassen. Künftig werden Tages- und Jahreskarten für Kleingruppen angeboten, bei denen die Verwandtschaftsverhältnisse keine Rolle mehr spielen.“ (aus Vorlage 15975-09 Eintrittsentgelte Zoo ab 01.01.2010).
Diese Regelungen sollen gleichermaßen im Westfalenpark umgesetzt werden.

2. Dortmund-Pass-InhaberInnen wird weiterhin freier Eintritt in den Westfalenpark gewährt. Der in der Verwaltungsvorlage ursprünglich vorgesehene Preis von 1,00 € pro Einzeleintritt ist dadurch zu decken, dass der Preis der Turmauffahrt beim Einzeleintritt von 2,00 € auf
2,50 € und bei der Kombikarte Parkeintritt und Turmauffahrt von 4,50 € auf 5,00 € angehoben wird.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Monegel, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage nur ohne die Einbeziehung der o. a. Empfehlung zustimmen werde.
Weiterhin brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion den Verwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 7.5 und 7.6, so wie man dies ausführlich im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dargelegt habe, ablehnen werde.

Seitens der Fraktion Die Linke wies Rm Kowalewski daraufhin, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da man die in der Verwaltungsvorlage dargelegte Begründung nicht nachvollziehen könne. Für seine Fraktion sei es selbstverständlich, dass Einrichtungen wie der Westfalenpark permanent attraktiver gestaltet werden.

Bezugnehmend auf die vorliegende Empfehlungen appellierte StK Stüdemann an den Rat der Stadt, die hierin enthaltene Verteuerung der Turmauffahrt nicht zu beschließen, da dies negative Auswirkungen für den Betreiber der Turmgastronomie hätte.

Weiterhin sprach sich Rm Thieme (NPD) gegen eine Erhöhung der Eintrittspreise so wie sie in den Verwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 7.5 und 7.6 enthalten seien, aus.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Branghofer (DVU),
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) die o. a. gleichlautenden Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Eintrittspreise für den Westfalenpark aufgrund umfangreicher Angebotserweiterungen und für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark ab dem 01.03.2010 anzupassen (siehe Anlage 1).

zu TOP 7.6
Erhöhung der Eintrittsentgelte des Zoos Dortmund zum 01.01.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15975-09)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Entgelterhöhung zum 01.01.2010.

zu TOP 7.7
Brandschutzmaßnahmen (4. Bauabschnitt) des Theater Dortmund für die Spielzeit 2009/2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- die gesetzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen des Theater Dortmund für die Spielzeitpause 2009/2010 mit Deckung aus dem Amt 4D, Investitionsfinanzstelle 4D_00801014007 „Sporthallen“

- die überplanmäßige Verlagerung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 3.700.000,- € von der Investitionsfinanzstelle 4D_00801014007 "Sporthallen" auf die Investitionsfinanzstelle 4D_00401024001 „Theater Dortmund“.



zu TOP 7.8
Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16036-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Investitionskredite, die zur Finanzierung des Modernisierungsprogramms „Sanierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung“ aufgenommen werden dürfen, beträgt gemäß Beschluss des Rates vom 11.09.2008 insgesamt 4.404 TEUR.

zu TOP 7.9
Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16291-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2010 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2010 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie die Produkt- und Leistungsplan 2010 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

8. Schule

zu TOP 8.1
Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I; hier: Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15876-09)

Nachdem Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) die in der Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt enthaltenen Maßnahmen ausdrücklich begrüßt hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11 den Auftrag an die Städtische Immobilienwirtschaft, ausschließlich nach den Normen und Standards der „Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Raumprogramm MSW NRW)“ die für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Ganztagsbereiche an den jeweiligen Schulstandorten - an den Mindeststandards orientiert mit dem Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit- zu planen und entsprechende Baubeschlüsse vorzubereiten.

zu TOP 8.2
Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14696-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund-Dorstfeld mit einem Investitionsvolumen von 998.300 Euro.

2. Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die OGS Gutenberg mit einem Investitionsvolumen von 25.000 €.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2009 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 913.300 Euro
Haushaltsjahr 2011 50.000 Euro
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von Finanzstelle 40A00301014285 zur Finanzstelle 40_00301014003 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 20009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.
Die Investition bedingt ab 2011 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 39.676,80 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird jährlich um 5.852,44 Euro entlastet.

3. Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mehrauszahlung in 2009 in Höhe von 50.000 Euro gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des FB 40 unter der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 Euro unter der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780800.



4. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 69_01205004138, Finanzposition 780800.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 bzw. aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.

6. Die Durchführung der Maßnahme „Erweiterung Aplerbecker-Grundschule“ wird zeitlich geschoben und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 entsprechend berücksichtigt.

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16296-09)

Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine Vertreterin/einen Vertreter einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b) der vg. Satzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten ist, als beratendes Mitglied:

- beratendes Mitglied: Marianne Schobert - Der Paritätische Wohlfahrtsverband – DPWV -

- Stellvertreter: Peter Finkensiep - Die Brücke e. V.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Auflösung der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16218-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Gesellschaft Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH aufzulösen.

Die Anteile der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH an der Klinikum Dortmund gGmbH (94 %) und der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (94 %) sind auf die Stadt Dortmund, die Anteile an der ServiceDo GmbH (100 %) auf die Klinikum Dortmund gGmbH zu übertragen.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung sowie die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der betroffenen Gesellschaften, alle mit der Umstrukturierung zusammenhängenden Maßnahmen vorzunehmen.




zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Oberbürgermeister bzw. der/die Stadtkämmerer/Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-09)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 577.395,26 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 2.174.000,00 €.

zu TOP 10.3
Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16160-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Eine Bilanzierung bei den Eigenbetrieben entfällt damit.

zu TOP 10.4
Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16158-09)

Hinsichtlich der in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Fragen hinsichtlich der Gründe für die ca. 50%ige Gebührenerhöhung bei der Position „Kanalanschlüsse“ lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 16158-09-E1) vor:

„In der Sitzung des AFBL am 04.12.2009 wurde zum Tagesordnungspunkt 2.3 „Satzung zur
zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund“ die Verwaltung gebeten, die Gründe für die ca. fünfzigprozentige Gebührenerhöhung bei der Position „Kanalanschlüsse“ (Tarifstellen 52 bis 53.3 des Tarifes) näher zu erläutern:

Die Erhöhung sowie die Staffelung der Gebühren zur Prüfung von Entwässerungsanträgen ist
notwendig geworden, da eine Gebührenanpassung seit mehr als 10 Jahren nicht stattgefunden
hat. Der Aufwand sowie auch der Umfang einer Antragsprüfung ist durch geänderte Verfahrensabläufe in der Vergangenheit stetig gestiegen und wird durch die bisherige Gebühr von 216,- € keinesfalls gedeckt. Allein der Anstieg der Stundentarife in den letzten Jahren rechtfertigt eine Anhebung der Verwaltungsgebühren.

Auch gab die bisherige Regelung, mit nur einer festgelegten Gebühr, keinerlei Spielraum für
die verschiedenen Arten der Entwässerungsanträge. So nimmt z.B. die Prüfung von Großprojekten erheblich mehr Zeit in Anspruch, als ein Einfamilienhaus. Auch sind hier umfangreiche Gespräche mit Architekten/Bauherren erforderlich, um die Entwässerung satzungs- und DINgerecht prüfen und genehmigen zu können.“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 10.5
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16330-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 2.2.8 behandelt.

zu TOP 10.6
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16167-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16167-09-E2) vor:

In der Erörterung wurde weiterer Informationsbedarf deutlich. Zu den angesprochenen Themen nimmt die Feuerwehr wie folgt Stellung:

1. Gebührenvergleich und Gebührenpauschalen

Die Kalkulation der Dortmunder Gebühren orientiert sich hinsichtlich der direkten Kosten an den tatsächlichen Aufwendungen je Rettungsmittelart. Geschlüsselt werden nicht direkt zuzuordnende Aufwände nach folgenden Methoden:
· Mengenschlüssel - kombiniert aus Anzahl der Personalstunden der Fahrzeugbesatzungen der Berufsfeuerwehr und der Hilfsorganisationen und Anzahl der Einsätze je Fahrzeuggruppe
· auf Einsätze bezogene Mengenschlüssel.

Die Kostenzuordnung der Gemeinkosten erfolgt somit entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes im Wege nachvollziehbarer, authentischer Verteilungsschlüssel.

In anderen Kommunen werden zum Teil „politische Preise“ unter dem Druck der Verhandlungen mit den Krankenkassen, aber auch im Interesse der Konkurrenzfähigkeit gegenüber örtlich tätigen Privatunternehmen gebildet und damit insbesondere im Krankentransportbereich niedrigere Kostendeckungsgrade bzw. höhere Zuschussbedarfe in Kauf genommen. Diesen Beispielen ist die Stadt Dortmund bislang nicht gefolgt.

Zudem sind die örtlichen Strukturen der Rettungsdienste sehr heterogen, wie z.B. der Grad der Beteiligung der Hilfsorganisationen und damit die Einbindung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie, wenngleich in letzter Zeit immer eingeschränkter, von Zivildienstleistenden. Dies beeinflusst die Kostenstruktur nicht unerheblich.

Nicht zuletzt bestehen die Aufwendungen zu einem sehr hohen Prozentsatz aus Vorhalte- und damit Fixkosten. Die örtlichen Verhältnisse (städtisches oder ländliches Gebiet) und die Einsatzfrequenz beeinflussen damit die Einzelgebühren erheblich.

Ein interkommunaler Gebührenvergleich ist insofern nur sehr bedingt aussagefähig und dient lediglich zur groben Orientierung.







2. Berücksichtigung verwaltungsinterner Aufwendungen (ViLV) (s. Anlage 2 zur Beschlussvorlage)

(Sachkonto 583720)

(Bezeichnung: Aufwendungen ViLV PB 060/StA 37)
StA 11 Personalamt
73.600,00
Berechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen, Pensionsrückstellungen und Beihilfen, arbeitsmedizinische Dienstleistungen;
StA 14 Rechnungsprüfungsamt
31.600,00
für Prüfungen im Rettungsdienst auf Grund der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund
StA 20 Stadtkämmerei
11.600,00
Beratung und Prüfung Hpl-aufstellung, Budgetierung, Controlling, Gebührenkalkulation RettD
StA 21 Stadtkasse
167.506,00
Kontenverwaltung, Zahlungsüberwachung und -einzug
StA 30 Rechtsamt
36.200,00
juristische Betreuung, Satzung Rettungsdienstgebühren;
Dortmunder Systemhaus
61.955,46
lt. Aufstellung vom 06.07.09
Summe
382.461,46

3. Verrechnete Planstellenanteile
Die tatsächliche Besetzung der verrechneten Planstellenanteile ist für die Entstehung der Aufwendungen nicht relevant. Ist eine Planstelle nicht besetzt, muss die Arbeit für den Rettungsdienst von einem anderen Planstelleninhaber geleistet werden, der über eine vergleichbare Qualifikation verfügt. Alle in der aktuellen Kalkulation berücksichtigten Planstellen sind besetzt.

Ohne die bereits im Rahmen der Beratungen zur Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Januar und Februar geführten Diskussionen wieder aufgreifen zu wollen, möchte die Feuerwehr nachfolgend sachbezogen die damaligen Entschlussgründe verdeutlichen:

4. Verlegung von Rettungswachen

Der Verlegung der Rettungswachen hat der Rat in seiner Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan am 26.02.2009 zugestimmt. Er folgte damit dem im Einvernehme mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen ergangenen Vorschlag der Feuerwehr, die Standorte der Rettungswachen einsatztaktisch und strategisch zu optimieren. Nur so können im Dortmunder Westen die Hilfsfristen eingehalten werden.

Es entstehen refinanzierte Mehraufwendungen in Höhe von rd. 10.000 € jährlich für die provisorischen Rettungswachen. Neben der fachlichen Notwendigkeit der optimalen Dislozierung der Einsatzmittel der Notfallrettung ergibt sich für den Gebührenzahler jedoch auch ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Verlegung der Rettungswachen, da die Notwendigkeit der Einbindung eines privaten Anbieters entfällt. Hierdurch können jährlich die den Gebührenhaushalt belastende Zahlungen in Höhe von rd. 320.000 € an den Unternehmer entfallen. Die entsprechende Rücknahme der Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes wurde angefochten. Im Eilverfahren wurde zwar ein begrenzter Bestandsschutz für das Unternehmen vom Gericht angenommen, nicht aber die grundsätzliche Notwendigkeit seiner Tätigkeit bestätigt, so dass allenfalls eine nachrangige Alarmierung des Rettungsmittels gegenüber dem öffentlichen Rettungsdienst erfolgt. Danach lassen sich die genannten Einsparungen zurzeit nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend erzielen. Die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

Die Einzelpreiskalkulation des Unternehmers berücksichtigt nicht die Aufwendungen der Feuerwehr (Overhead, Einsatzsteuerung, Einsatzabrechnung, Gebührenausfallrisiko, Kontrollaufwand).
5. Einstellung eigener Notärzte

Die Einstellung eigener Notärzte ist dem refinanzierten Gebührenhaushalt Rettungsdienst zuzuordnen und führt daher nicht zu tatsächlichen Mehraufwendungen des Trägers des Rettungsdienstes. Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen hat der Einstellung zugestimmt. Aus Fachbereichssicht sollte eine Ausnahme vom Einstellungsstopp unter der genannten Voraussetzung möglich sein.

Die Maßnahme ist für die Gebührenzahler kostenneutral, weil die etwa in gleicher Höhe an das Klinikum Dortmund zu erstattenden Aufwendungen entfallen. Das Klinikum Dortmund sieht sich zudem nicht in der Lage, künftig durchgängig Notärzte für den Rettungsdienst zu stellen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16275-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Zielazny zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftervertrages der städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH nicht zustimmen werde, da die hierin vorgeschlagene quasi paritätische Besetzung des Aufsichtsrates nicht gesetzlich vorgeschrieben sei. Hinzu komme, dass hierdurch eine Aufstockung des Aufsichtsrates, die höhere Kosten verursachen werde, erforderlich sei.

Seitens der SPD-Fraktion machte Rm Weyer deutlich, dass ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der mit Schreiben vom 09.12.2009 vorgelegten Änderung der Satzung ausdrücklich begrüße, da hierdurch letztendlich die Rechte der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat gestärkt würden.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Änderung der Verwaltungsvorlage vom 09.12.2009 (Drucksache Nr.: 16275-09) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH unter Einbeziehung der Ergänzung der Verwaltung vom 09.12.2009 zu.









zu TOP 10.8
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16255-09)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. die CDU-Fraktion erklärten Rm Dr. Brunsing
(Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Krause (CDU), dass ihre Fraktionen die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werden, da die in den Ausschussberatungen aufgeworfenen Fragen nicht ausreichend bzw. gar nicht beantwortet worden seien.

Dagegen brachte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion der o. a. Angelegenheit zustimmen werde, da die diesbezügliche Begründung der Vorlage nachvollziehbar sei.

Nachdem in der weiteren Diskussion nochmals die nicht ausreichende Information der Feuerwehr in dieser Angelegenheit kritisiert wurde, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von
1.500.000 € bei den Sachkonten 525 800 (Erstattungen an übrige Bereiche: 1.100.000 €) sowie 522 400 (Aufwand Unterhaltung Anlagen und Maschinen: 400.000 €).

zu TOP 10.9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2010
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16293-09)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion dem Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ für das Jahr 2010 ablehnen werde, da ihre Fraktion nach wie vor gegen diese Art von Schattenhaushalte sei.

Weiterhin machte auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass seine Fraktion diesem Wirtschaftsplan aufgrund der immer größer werdenden Risiken ablehnen werde, gleichzeitig halte er es für erforderlich, dass man sich einmal intensiv mit der Thematik „Sondervermögen“ beschäftigen sollte.

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) wies StK Stüdemann daraufhin, dass man in diesem Zusammenhang auch einmal daran denken sollte, welche Möglichkeiten durch die Sondervermögen eröffnet werden. Ohne die Sondervermögen wären zahlreiche wichtige Investitionen der Stadt Dortmund in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 35.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20.000 T EUR festgesetzt.








zu TOP 10.10
Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anpassung der Entgelte vom 01.01.2010 an
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16344-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Entgeltordnung aufgeführten Tarife mit Wirkung vom 01.01.2010 an.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Besetzung der Regionalkonferenz Dortmund, Kreis Unna, Hamm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16273-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt folgende Vertreter/innen der Stadt Dortmund in die Regionalkonferenz Dortmund, Kreis Unna, Hamm:

1. Oberbürgermeister Ullrich Sierau
2. Rm Prüsse (SPD)
3. Rm Berndsen (SPD)
4. Rm Matzanke (SPD)
5. Rm Radtke (SPD)
6. Rm Sohn (SPD)
7. Rm Starke (SPD)
8. Bm Sauer (CDU)
9. Rm Pisula (CDU)
10. Rm Reppin (CDU)
11. Rm Waßmann (CDU)
12. Rm Hilbert (B90/Die Grünen)
13. Rm Köse(B90/Die Grünen)
14. Herr Stratenwerth (FDP/BL)
15. Herr Auffahrt (Die Linke)















zu TOP 11.2
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16332-09)

a) Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2009 beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

1. Der Rat der Stadt Dortmund benennt
Heidrun Erdmann-Rapkay
als sachkundige Bürgerin im Schulausschuss an Stelle von Christel Poch. Als Stellvertreter wird Richard Utech benannt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Kai Neuschäfer
als sachkundigen Bürger im Sozialausschuss an Stelle von Dr. Andreas Paust. Als Stellvertreter wird Lothar Volmerich benannt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund benennt
Richard Utech und Lothar Volmerich
als sachkundige Bürger im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit an Stelle von Dr. Andreas Paust und Mechthild Huneke. Zu Stellvertretern werden Kai Neuschäfer und Heidrun Erdmann Rapkay benannt.
b) Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.12.2009 beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgende Umbesetzung in Gremien:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Cüneyt Karadas
als sachkundigen Bürger im Ausschuss für Personal und Organisation an Stelle von Petra Tautorat. Als Stellvertreterin wird Petra Tautorat benannt.

zu TOP 11.3
Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16024-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

Anschließend übernahm wiederum Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.



zu TOP 11.4
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15734-09)

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für den Zeitraum vom 07.07.2004 bis zum 30.06.2009 zur Kenntnis.

zu TOP 11.5
Öffentliche Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2010 auf dem Dortmunder Friedensplatz (Public Viewing)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16438-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.2009
(Drucksache Nr.: 16438-09-E1) vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt das Vorhaben der Verwaltung, anlässlich der
Fußball-WM 2010 eine öffentliche Fußballübertragung mit Rahmenprogramm auf
dem Friedensplatz durchzuführen.

2. Die geplante Erhebung von Eintrittsgeldern wird dergestalt geändert, dass Inhaber des Dortmund-Passes für die Tageskarte 1 Euro und für die Dauerkarte 5 Euro zahlen.

3. Der freie Eintritt für Kinder wird nicht von der Körpergröße abhängig gemacht,
sondern vom Alter: Kinder bis fünf Jahre erhalten freien Eintritt.

Nachdem Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) Kritik an der o. a. Angelegenheit geäußert hatte, erläuterte StK Stüdemman nochmals die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der öffentlichen Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2010 auf dem Dortmunder Friedensplatz und brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Veranstaltung wie bereits bei der Fußball-WM 2006 zu einem vollen Erfolg werde.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linken mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.2009.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. Die Stadt Dortmund/Dortmund-Agentur führt anlässlich der Fußball-WM 2010 eine
öffentliche Fußballübertragung mit Rahmenprogramm auf dem Friedensplatz durch.

2. Die Maßnahme wird haushaltsneutral durchgeführt. Die Finanzierung des Events
erfolgt aus der Vermarktung von Sponsoren-, Verkaufs- und Gastronomierechten
sowie aus dem Verkauf von Tageskarten für das Festgelände auf dem Friedensplatz.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit trotz Erreichens der 22:00 Uhr Grenze die Sitzung des Rates der Stadt fortzusetzen.







zu TOP 11.6
Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse im Jahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16309-09)

Rm Münch (FBI) stellte den Antrag, eine zusätzliche Ratssitzung für den 14.01.2010 vorzusehen, damit der Rat der Stadt die Möglichkeit habe vor seiner endgültigen Auflösung, wichtige Angelegenheiten zu behandeln.

Der Rat der lehnte mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt stimmt anschließend mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) dem beigefügten Terminplan für das Jahr 2010 zu.


Anschließend verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Redezeit auf zwei Minuten pro Wortmeldung zu begrenzen.

zu TOP 11.7
Bestellung des allgemeinen Vertreters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16461-09)

Wie bereits unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 angekündigt, stellte Rm Hengstenberg (CDU) den Antrag den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wie folgt zu ändern:

Der Rat der Stadt beschließt, dass der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters der dienstälteste Beigeordnete, StR Pogadl, bleibt.

Der Rat der Stadt beschließt anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den o. a. Änderungsantrag von Rm Hengstenberg (CDU).

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 12.1.1
NSG Steinbruch Schüren seit 2009 weitgehend amphibienfrei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16361-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16361-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Kosten der Neuaustattung der Bürgermeisterbüros
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16395-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16395-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.3
Milli Görüs in Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16401-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16401-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Zerstörung von Rote Liste Biotopen durch Aufforstung mit DEW-Klimaschutzwäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16405-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16405-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Islamische Bildungswerkstatt Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16210-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16210-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Rm Branghofer (DVU)

zu TOP 12.2.1
Offene Drogenszene zwischen der Rheinischen Straße und dem Westpark
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 16393-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16393-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Drohende Schließung von Grundschulstandorten
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 16394-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16394-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
























Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:20 Uhr von Bm´in Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister








Ullrich Sierau Christian Barrenbrügge Ratsmitglied








Der Oberbürgermeister
in Vertretung








Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer