Niederschrift

über die gemeinsame Sitzung


des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (Nr. 41) sowie
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 41)
am 14.09.2004
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:05 Uhr

Anwesend waren:

Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Grote
Rm Hengstenberg
Rm Krause
Rm Pisula
Rm Reppin
Rm Ulrich
SPD
Rm Prüsse
Rm Lührs i. V. für Rm Barsch
Rm Borris
Rm Brauer
Rm Steins i. V. für Rm Drabig
Rm Ollech
Rm Riesel
Rm Starke
sB Gähner
B90/Die Grünen
Rm Krüger ab 15:00 Uhr i. V. für Rm Unger
sB Dr. Bömer
FDP
Rm Stratenwerth

Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Blasczyk Seniorenbeirat i. V. für sE Middendorf

Beratende Mitglieder:
Herr Barfuss
Herr Reichel
Herr Schreiber
Herr Weber

Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Rm Adomeit
Rm Daskalakis
Rm Gierok
Rm Michenbach
Rm Offermann i. V. für Rm Schneider
Rm Uhrmann
Rm Weber
sB Besserer
SPD
Rm Brandt
Rm Giese
Rm Kozlowski
Rm Schnittker i. V. für Rm Kräft
Rm Mielicki
Rm Weyer
Rm Zupfer
sB Gaidosch
sB Krämer-Knorr
B90/Die Grünen
Rm Schneckenburger
Rm Unger

Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Knoll Seniorenbeirat
sE Ben Salah Ausländerbeirat

Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann
Herr Feuerborn
Herr Ortmann
Herr Portmann
Herr Rupa
Herr Schauerte
Frau Schobert

Verwaltung:
Herr Dr. Küpper WBF-Do
Herr Beyer WBF-Do
Herr Ellerkamp WBF-Do
Herr Hachemeyer-Isphording dortmund-project
Herr Dr. Röllinghoff WBF-Do
Frau Dr. Keidies WBF-Do
Frau Milberg WBF-Do
Frau Pfeiffer WBF-Do
Herr Bartow StA 50
Frau Dr. Düsterhaus StA 53
Herr Roeren Büro 5/Dez.
Herr Stankewitz Büro 5/Dez.

Gäste:
Herr PD Dr. Knuth
Herr Schickentanz
Herr Neukirchen-Füsers



Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Aktuelle Arbeitsfelder der Sozialverwaltung im Bereich Beschäftigungsförderung
- mündlicher Bericht StR Pogadl -


3. Aktuelle Arbeitsfelder der WBF-Do im Bereich Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung
- mündlicher Bericht Dr. Küpper -


4. Chancen einer Umsetzung der neuen Arbeitsmarktpolitik
- mündlicher Bericht PD Dr. Matthias Knuth, wissenschaftlicher Direktor des Instituts Arbeit und Technik, Gelsenkirchen -


5. Arbeitsmarktinitiative Dortmund (AMI-Dortmund) - Ziele und erste Ergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07343-04)


6. Stand der Umsetzung ARGE
- mündlicher Bericht StR Pogadl sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Dortmund, Herr Schickentanz -


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (ASFG) – Frau Rm Schneckenburger- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass die Ausschüsse beschlussfähig sind.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden Rm Hengstenberg (AWBF) sowie Rm Brandt (ASFG) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Rm Schneckenburger wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass sie von der Verwaltung gebeten worden sei, die Punkte 2. und 6. gemeinsam zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 2.
Aktuelle Arbeitsfelder der Sozialverwaltung im Bereich Beschäftigungsförderung
- mündlicher Bericht StR Pogadl -

Der Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit Punkt 6. behandelt.


zu TOP 3.
Aktuelle Arbeitsfelder der WBF-Do im Bereich Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung
- mündlicher Bericht Dr. Küpper -

Herr Dr. Küpper deutete darauf hin, dass ein Schwerpunkt der Sondersitzung der beiden Ausschüsse die Beschäftigungsförderung und die Handlungsspielräume der Stadt in diesen Feldern sein sollte.

Herr Beyer gab einen Überblick über die aktuellen Handlungsfelder der Beschäftigungsförderung. Der Folienvortrag ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nahmen den Bericht der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zur Kenntnis.









zu TOP 4.
Chancen einer Umsetzung der neuen Arbeitsmarktpolitik
- mündlicher Bericht PD Dr. Matthias Knuth, wissenschaftlicher Direktor des Instituts Arbeit und Technik, Gelsenkirchen -

PD Dr. Knuth stellte in seinem Vortrag dar, wie die Chancen der Umsetzung der „Neuen Arbeitsmarktpolitik Deutschlands“ sind und welche Rolle dabei die Kommunen einnehmen.
Der Folienvortrag ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.


zu TOP 5.
Arbeitsmarktinitiative Dortmund (AMI-Dortmund) - Ziele und erste Ergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07343-04)

Herr Dr. Küpper stellte anhand eines Folienvortrages (Anlage 3 der Niederschrift) das Ziel und die ersten Ergebnisse der Arbeitsmarktinitiative Dortmund vor.

Frau Schobert merkte an, dass eine Vernetzung nicht nur mit den klassischen Beschäftigungsträgern erfolgen solle, sondern dass auch flankierende Maßnahmen wie z. B. Schuldner- oder Gesundheitsberatung Berücksichtigung finden sollten.

Auf Rückfrage von sB Dr. Bömer stellte Herr Schickentanz dar, dass allein 73,5 Mio. € für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (von Weiterbildung bis zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten) im Bereich der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen werden. Insgesamt rechne er für das Jahr 2005 mit einem Budget von ca. 100 Mio. € für den Bereich der Stadt Dortmund. Als Vergleich dazu habe man im Jahr 2004 für den Arbeitsamtbezirk, der neben Dortmund auch die Städte Schwerte, Lünen und Selm beinhalte, ca. 85 Mio. € zur Verfügung.

Herr Weber wies darauf hin, dass die Arbeitsgelegenheiten anhand von Kriterien und Qualitätsmaßstäben noch genauer zu definieren seien. Er äußerte die Bitte, den Prozess der Ausgestaltung und Definition gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, des Handwerks und der Gewerkschaften zu bestreiten. Es dürfe kein Verdrängungswettbewerb zum 1. Arbeitsmarkt entstehen.

Rm Hengstenberg stimmte Herrn Weber zu. Die Ausgestaltung des 2. Arbeitsmarktes müsse so erfolgen, dass er den 1. Arbeitsmarkt unterstütze und diesen nicht in seinen Bemühungen konterkariere.
Bereits in der Vergangenheit habe bei den kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogrammen ein breiter Konsens darüber geherrscht, dass Übergriffe in den 1. Arbeitsmarkt nicht vorgenommen wurden.
Herr Dr. Knuth habe in seinem Vortrag darauf verwiesen, dass Hartz IV zwar die Möglichkeit schaffe, Menschen zu motivieren, eine Beschäftigung aufzunehmen, aber selbst keine neuen Arbeitsplätze schaffe. Deshalb dürfe man die wirtschaftspolitischen Bemühungen nicht vernachlässigen. Es stelle eine Herausforderung dar, eine klare Abgrenzung zwischen dem 1. und 2. Arbeitsmarkt festzulegen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales nahmen den Bericht der WBF-Do über den Sachstand der Arbeitsmarktinitiative Dortmund (AMI-DO) zur Kenntnis. Die WBF-DO wurde beauftragt, die Initiative mit den skizzierten Handlungsschwerpunkten weiterzuverfolgen.








zu TOP 2.
Aktuelle Arbeitsfelder der Sozialverwaltung im Bereich Beschäftigungsförderung
- mündlicher Bericht StR Pogadl -
zu TOP 6.
Stand der Umsetzung ARGE
- mündlicher Bericht StR Pogadl sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Dortmund, Herr Schickentanz -

Bei der Feststellung der Tagesordnung hatte man sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 2. und 6. gemeinsam zu behandeln.

Zu diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07413-04) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07415-04) vor.

Herr Bartow wies darauf hin, dass die Sozialverwaltung keine aktuellen Felder im Bereich der Beschäftigungsförderung mehr aufweisen könne, da alle Projekte bereits gemeinsam mit der Agentur für Arbeit umgesetzt würden.

Herr Bartow und Herr Neukirchen-Füsers erläuterten in einem mündlichen Bericht den Umsetzungsstand der ARGE zwischen der Sozialverwaltung und der Agentur für Arbeit. Der Folienvortrag ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Auf Rückfrage von Rm Unger stellte Herr Neukirchen-Füsers dar, dass es eine stetige Kontrolle geben werde, ob die Arbeitsgelegeheiten mit dem 1. Arbeitsmarkt kollidieren. Man könne nicht das Interesse haben, durch Installation des 2. Arbeitsmarktes die Plätze im 1. Arbeitsmarkt zu gefährden.

Bei der Ausschreibung der Projekte müsse man wirtschaftliche Aspekte beachten. Dazu zähle aber nicht allein der finanzielle Bereich, sondern selbstverständlich werde man auch eine Überprüfung der Wirkung einer Maßnahme entsprechend berücksichtigen.


Nach Begründung der Anträge durch Rm Unger und Rm Giese wurde die Sitzung in der Zeit von 16:40 bis 17:00 Uhr zu Beratungen unterbrochen.

Rm Hengstenberg bat, die Anträge in ihren Punkten einzeln abzustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07413-04)

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung stellen fest, dass mit der Gesetzgebung zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die größte Reform der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vollzogen wird mit dem Ziel, die Ausbildung und die Beschäftigung von arbeitslosen erwerbsfähigen Menschen bundesweit in den Vordergrund der Fördersystematik zu stellen.
Der Erfolg aus diesen Reformen ist mit einer Stärkung der regionalen Kompetenzen und dem Einlösen der Beschäftigungszusage aus Hartz IV unabweisbar verbunden.
Das SGB II schreibt die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsgelegenheiten insbesondere für Jugendliche bis zum 25.Lebensjahr gesetzlich vor.





Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

2. Die Ausschüsse betonen, dass sich für einen großen Teil der ALG II-Bezieher Verbesserungen zum bisherigen Sozialhilfebezug ergeben werden :
- Alle ALG II-Bezieher sind kranken- und rentenversichert
- Die Vermögensanrechnung verbessert sich
- Der Unterhaltsrückgriff entfällt
- Ein höherer Zuverdienst wird möglich
- Besonders Familien und Alleinerziehende erhalten erhöhte Regelsätze im Vergleich zum jetzigen Sozialhilferecht

Die Angemessenheit von Wohnraum im Rahmen von ALG II ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auf kommunaler Ebene zu entscheiden.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:
2. ...
Die Ausschüsse gehen davon aus, dass weder der Dortmunder Wohnungsmarkt entsprechende Kapazitäten aufweist, noch sich aus tatsächlichen Gründen eine erhöhte Anzahl von Umzugsaufforderungen ergeben wird.
Die Ausschüsse fordern die Verwaltung auf, bei offensichtlicher Unangemessenheit von Kosten der Unterkunft in Einzelfällen individuelle Lösungen mit dem Hilfeempfänger zu entwickeln.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:

3. Die Zusammenfassung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist der richtige Weg, zwei unterschiedliche Fördersysteme zu vereinheitlichen und bürokratische Doppelstrukturen für hilfesuchende Menschen abzubauen.
Der Bund hat seine Beteiligung bei den Kosten der Unterkunft gegenüber den Gemeinden in Höhe von 3,2 Mrd. € zugesagt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Revisionsklausel im Jahr 2005 einen entsprechenden Finanzausgleich für die Stadt Dortmund sicherzustellen.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:

4. Die Ausschüsse betonen die hervorragende Kooperation zwischen Stadt Dortmund und örtlicher Agentur für Arbeit.
Die Verwaltung ist mit Ratsbeschluss vom 15.07.04 aufgefordert, eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der örtlichen Agentur für Arbeit zu bilden.
Der Rat wünscht über die Ausgestaltung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft regelmäßig informiert zu werden.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

5. Die Ausschüsse begrüßen die vom Oberbürgermeister initiierte ständige Konferenz für eine arbeitsmarktpolitische Initiative in Dortmund.
Die ersten Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig es ist, den bestehenden Konsens der arbeitsmarktpolitischen Akteure weiterzuentwickeln.
Insgesamt ist in Dortmund ein Gestaltungswille und das Vermögen erkennbar, eigene neue Initiativen zu starten.
Zwar ist unstrittig, dass die zukünftige ARGE die Verantwortung für die Beschäftigungsmaßnahmen tragen wird.
Parallel gilt es jedoch darauf hinzuwirken, diejenigen, die sich in den verschiedenen Projektfeldern der Beschäftigungsförderung engagieren, auch zukünftig nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der AMI-Dortmund die Bestrebungen der Stadt unterstützt, insbesondere mittelständische Betriebe in ihren Bemühungen zur Steigerung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu unterstützen und das regionale Fachkräftepotential weiterzuentwickeln.
Auch für Langzeitarbeitslose müssen bewährte Projekte fortgeführt und neue Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Die Ausschüsse gehen davon aus, dass die anzubietenden Beschäftigungsmaßnahmen auch qualitativ so gestaltet werden, dass sie imagefördernden Charakter für die Stadt Dortmund haben (z.B. „Ganz Dortmund eine saubere Sache oder der Service- und Präsenzdienst.)
Der Ansatz AMI-Dortmund ist bezogen auf die schnelle Vorgehensweise und die umfangreiche Beteiligung wie auch wegen der Spannbreite der Arbeitsfelder modellhaft.
Diese Initiative ist parallel zum Start von ARGE/JobCenter fortzusetzen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine gesellschaftsrechtliche Verbindung der Dortmunder Dienste gGmbH mit der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft geboten ist.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:
6. Die Ausschüsse beauftragen die Verwaltung, für nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger eine Hilfeplanung anzubieten im Hinblick auf soziale Qualifizierung und Heranführung an Beschäftigungsmaßnahmen.
In diesem Zusammenhang ist den Belangen von erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen besonders Rechnung zu tragen (kommunikative und bauliche Barrierefreiheit).

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:

7. Die Fachausschüsse erkennen die hohe Fortbildungsbereitschaft von Mitarbeitern der Sozialverwaltung im Rahmen der Ausbildung zum/zur Fallmanager/in an.
Die erfolgreiche Arbeit des Jobcenters kann nur mit motivierten und leistungsbereiten Mitarbeitern der Sozialverwaltung erreicht werden.
Bei einer Aufnahme einer Tätigkeit im Jobcenter ist die Rechtstellung der städtischen Mitarbeiter zur Stadt Dortmund nicht anzutasten.
Es wird davon ausgegangen, dass sich ausreichend freiwillige Mitarbeiter der Sozialverwaltung für einen Personaleinsatz im Jobcenter finden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft zu berücksichtigen und entsprechende personalpolitische Konzepte auszugestalten.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:

8. Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Einführung der neuen Leistungen auszubauen.
Die Kundeninformation der Sozialverwaltung in Form eines Flyers und die Durchführung von individuellen Beratungsgesprächen mit gezielten Hilfen zur Antragstellung sind besonders kundenfreundlich und unterstützen einen reibungslosen Übergang in das neue Leistungssystem.






Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07415-04)

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Die Ausschüsse halten eine Weiterentwicklung der Arbeitsmarktreformen auf der Bundesebene in folgenden Punkten für notwendig:
a) Die Zuverdienstmöglichkeiten müssen so ausgestaltet werden, dass bis zu 400 Euro jeder zweite Euro anrechnungsfrei bleibt. Jenseits von 400 Euro muss ein weiterer Zuverdienst in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße möglich sein.
b) Die Eckregelsätze für Kinder ab dem siebten Lebensjahr müssen mindestens dem bisherigen Niveau aus einmaligen und regelmäßigen Leistungen der bisherigen Sozialhilfe entsprechen.
c) Zusätzliche Belastungen durch die Gesundheitsreform müssen entsprechend in der Regelsatzberechnung berücksichtigt werden.
d) Das Altersschonvermögen ist deutlich zu erhöhen.
e) Es muss gewährleistet sein, dass erwerbsfähige Frauen und Männer ohne Anspruch auf ALG II Zugang zu allen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben.
f) Frauen, die sich aufgrund einer akuten Notsituation in einem Frauenhaus aufhalten, müssen einen Anspruch auf ALG II erhalten, ohne unmittelbar zur Arbeit herangezogen werden zu können.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fassten einstimmig folgenden Beschluss:

2. Die Ausschüsse beschließen, bei der Umsetzung von Hartz IV alle kommunalen Handlungsspielräume zu nutzen, um einen kommunalen Beitrag zur Beschäftigung und Qualifizierung zu leisten, sowie soziale Härten für negativ Betroffene der Arbeitsmarktreformen zu mildern.

2.1 Die Ausschüsse fordern die ARGE auf, durch entsprechende Anweisungen dafür Sorge zu tragen, dass FallmanagerInnen ausschließlich Arbeitsverhältnisse vermitteln, die branchen- und ortsüblich entlohnt werden. Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten von gesetzlichen Regelungen, die ein Lohndumping verhindern.
2.2 Die Ausschüsse sprechen sich dafür aus, dass die Stadt Beschäftigungsfelder für zusätzliche, gemeinnützige und freiwillige Zuverdienstmöglichkeiten schafft. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Für die einzurichtenden zusätzlichen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten muss ein ständiges Controlling sicherstellen, dass keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden und eine klare Abgrenzung von den Aufgaben dauerhafter Beschäftigung möglich ist. Die Beschäftigungsfelder sind mit der AMI abzustimmen.
b) Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des zweiten Arbeitsmarktes sind zu erhalten und aktiv in den Reformprozess einzubeziehen.
c) Die begleitende Anbietung von Qualifizierungsbausteinen ist zwingend vorzusehen.
d) In besonderen Fällen sollen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisse länger als ein Jahr gefördert werden. Über Ausnahmen soll in den Gremien der AMI beraten werden.
e) Die Ausschüsse erwarten eine Evaluation der Auswirkungen der Reformprozesse auf Personen, die kein ALG II beziehen werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen ist ein Modellprojekt zu entwickeln, inwieweit Betroffenen die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen ermöglicht werden kann.

2.3 Die Ausschüsse halten es für notwendig, dass unabhängig von dem personenbezogenen Fallmanagement eine unabhängige Beratungsinstitution zur Verfügung steht, die über die neuen Regelungen informiert und eine spezielle Beratung für betroffene Frauen vorsieht. Die AMI Dortmund soll sich über eine entsprechende Lösung verständigen.

2.4 Die Ausschüsse sprechen sich dafür aus, dass die Verwaltung bei der Beurteilung der Angemessenheit des Wohnraums jegliche Härten für die Betroffenen vermeidet, die jeweils persönliche Situation berücksichtigt und alle Handlungsspielräume nutzt, um Umzüge zu vermeiden.

2.5 Die Ausschüsse beauftragen die Verwaltung, vor der Sommerpause 2005 darüber zu berichten, in wie vielen Fällen eine „unangemessene“ Wohnraumnutzung festgestellt wurde und welche Kriterien bei der Beurteilung zugrunde gelegt wurden. Diese Berichterstattung wird halbjährlich fortgesetzt.



Schneckenburger Prüsse
Vorsitzende ASFG Vorsitzender AWBF


Brandt Hengstenberg
Ausschussmitglied ASFG Ausschussmitglied AWBF

Korbmacher
Schriftführerin