Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien,
am 02.12.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 19:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i.V.f. Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V.f. Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i.V.f. Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion DIE LINKE)
Herr sB Lagoda (Fraktion DIE LINKE)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lente - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Steitz – 3/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Frank – 65/2-1
Herr Keune - 66/AL
Frau Bertram – 68/WL
Herr Heynen – 68/WL
Frau Grosch – StA 19
Herr Meyer-Dietrich – StA 62
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro


4. Gäste:

Herr Dr. Dettke (Geschäftsführung FDP)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien,
am 02.12.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2009

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.06.2009

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft am 04.06.2009


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

3.2 Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

3.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15446-09)

3.4 Neubau einer Dreifachsporthalle am Goethe-Gymnasium in Dortmund-Hörde, Stettiner Straße 12, vor dem Hintergrund der Anerkennung als „NRW-Sportschule“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15518-09)

3.5 Umsetzung des Konjunkturprogrammes II, Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft
mündliche Berichterstattung


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15695-09)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2009
hierzu -> Auszug: Beirat der unteren Landschaftsbehörde vom 12.08.2009
(Drucksache Nr.: 15695-09-E2)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15978-09)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15820-09)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15880-09)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2009
(Drucksache Nr.: 15880-09-E1)

4.5 Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15725-09)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2009

4.6 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16043-09)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Änderungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15549-09)






4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-09)

4.9 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Aufhebungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16146-09)

4.10 Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

4.11 Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; hier: Bushaltestelle Reinoldikirche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15712-09)

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16017-09)

4.13 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park & Ride-Anlage (P&R) am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Wickede nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15923-09)

4.14 Autohofstandort in Dortmund - Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16193-09)

4.15 Freifläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2009
(Drucksache Nr.: 15811-09)

4.16 Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16297-09)

4.17 Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16298-09)



4.18 Projekt "newPark"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15799-09)

5.2 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16069-09)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

6.2 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-09)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -







10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse Brunnenstraßen- und Hannibalviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15755-09)

10.2 Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

10.3 Ausübung des städt. Vorkaufsrechts und Schaffung einer Auffanglösung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16310-09)


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16133-09)

11.2 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15501-09)

11.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15940-09)


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15813-09)

12.2 Lärmaktionsplan Dortmund
Auflegung eines Schallschutzfensterprogramms aus Mitteln des
Konjunkturprogramms II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15973-09)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen
- unbesetzt -



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Dr. Bolle benannt.


zu TOP 1.2.1
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.2.2
Einführung von Ausschussmitgliedern
(sachkundige Bürger/Innen)

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Uwe Lagoda als sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage zu erweitern:

Ø Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) (Drucksache Nr.: 16271-09)

Die Dringlichkeit ist durch Schreiben von Herrn Stadtrat Steitz begründet worden. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt zu, die Vorlage unter TOP 4.19 im Wege der Dringlichkeit zu behandeln.

Die Vorsitzende RM Reuter schlägt vor, die folgende Vorlage unter TOP 3.4 von der Tagesordnung abzusetzen. Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung nachträglich am 17.09.2009 genehmigt. Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt die Vorlage nun im Nachgang zur Kenntnisnahme vor.

Ø Neubau einer Dreifachsporthalle am Goethe-Gymnasium in Dortmund-Hörde, Stettiner Straße 12, vor dem Hintergrund der Anerkennung als „NRW-Sportschule“
(Drucksache Nr.: 15518-09)

Die Ausschussmitglieder stimmen zu, TOP 3.4 von der Tagesordnung abzusetzen.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden RM Reuter werden die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 vorgezogen und im Anschluss an TOP 3.6 behandelt. Somit können die Vertreter der Städtischen Immobilienwirtschaft anschließend als Berichterstatter aus der Sitzung entlassen werden. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

Die Vorsitzende RM Reuter spricht sich dafür aus, TOP 10.3 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs im Anschluss an TOP 4.19 zu behandeln. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

RM Pohlmann-Rohr plädiert dafür, die Tagesordnungspunkte 4.16 und 4.17 in die nächste Sitzung zu schieben. Der Ausschuss folgt dem.

RM Weyer ist dafür, TOP 4.12 zu schieben, da die Bezirksvertretung Brackel die Befassung mit der Vorlage auf ihre Sitzung am 04.02.2009 vertagt hat. Der Ausschuss ist einverstanden, die Vorlage in der übernächsten Sitzung am 03.03.2009 erneut aufzurufen.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2009

Die Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.05.2009 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.06.2009

Die Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft am 04.06.2009

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für die Städtische Immobilienwirtschaft vom 04.06.2009 wird einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

Es liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
(Drucksache Nr. 15889-09-E3)

RM Lührs bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur Umsetzbarkeit des vorliegenden
Zusatz-/Ergänzungsantrages.

RM Barrenbrügge möchte wissen, ob der Wettbewerb „Energiesparschulen“ vor dem Hintergrund der Haushaltsthematik weitergeführt wird.

StR Steitz kündigt an, im I. Quartal 2010 eine Vorlage über die Auswirkungen der Änderungen der Energieeinsparverordnung 2009 zu liefern. Im Rahmen der Einbringung der Vorlage könnte auch ein Ergebnis des Arbeitsauftrages an die Verwaltung (Drucksache Nr. 15889-09-E3) mitgeteilt werden.

RM Pisula bezieht sich auf den vierten Absatz im Zusatz-/Ergänzungsantrag.
Die Formulierung, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht nur erreicht, sondern wenn möglich überschritten werden sollen, sollte seines Erachtens verknüpft werden mit der Forderung nach Wirtschaftlichkeit bzw. mit der Voraussetzung der haushaltsneutralen Umsetzung von vorzuschlagenden Maßnahmen.

StR Steitz sichert zu, dass die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines Prüfauftrages selbstverständlich berücksichtigen wird.

Nach Diskussion nimmt RM Tönnes eine Ergänzung des Zusatz-/Ergänzungsantrags vor. Der Antrag wird mit der Ergänzung einstimmig wie folgt beschlossen:

„Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von neuen Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 % verschärft. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist auch weiterhin das KfW-Effizienzhaus, wobei zusätzliche Förderstufen für Altbauten, für neue Standards in der Sanierung und Einstiegsstandards im Neubau eingeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Pläne, die auf der Grundlage der alten EnEV basieren, in ihren Zielsetzungen auf die neue EnEV 2009 zu übertragen und diese entsprechend anzuwenden.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die jeweiligen Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht nur zu erreichen, sondern wenn möglich zu übertreffen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu die Wirtschaftlichkeit darzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst darzustellen, welche Konsequenzen sich für Dortmund aus der Neufassung der Energieeinsparverordnung ergeben.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Energiebericht 2008 zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

RM Pohlmann-Rohr bittet um Erläuterung der Gründe für die geringe Verausgabung der bereitgestellten Mittel in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für investive Energiemaßnahmen sowie um die Angabe, was mit den nicht verausgabten Mitteln passiert ist.

Herr Frank stellt die haushaltswirtschaftlichen Probleme in der Umsetzung des Energieeinsparprogrammes dar. Zunächst wurden die Mittel, die für 2008 und 2009 überplanmäßig bereit gestellt worden sind, durch die Kämmerei auf 50 % heruntergefahren. Vorbereitete Projekte mussten daher zurückgestellt werden. Hinzu kommt, dass eine alleinige energetische Sanierung aufgrund von einem schlechten Gesamtzustand einiger städtischer Gebäude nicht wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Meist sind Brandschutzmaßnahmen an die energetische Sanierung gekoppelt. Durch den Wegfall von Mitteln für den brandschutznahen Aufwand sind Verzögerungen bei der Gesamtplanung aufgetreten (z. B. bei der Gesamtschule Scharnhorst). Beim Karl-Schiller-Berufskolleg sollten die energetischen Maßnahmen als Zusatz zur Grundsanierung erfolgen. Durch eine verzögerte Ausschreibung der Grundsanierung hat sich die energetische Sanierung verzögert. Darüber hinaus sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 keine Ermächtigungen zur Übertragung von überplanmäßigen, nicht verausgabten Mitteln gebildet worden. Diese Restmittel sind weggefallen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 soll darauf hingewirkt werden, dass eine Verausgabung von Mitteln aus 2009 auch noch im Jahr 2010 möglich ist.

RM Tönnes hält die nicht erfolgte Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Verausgabung von jährlich 5 Mio. Euro trotz Erläuterung der Verwaltung für nicht nachvollziehbar und nicht zufriedenstellend.





RM Kaeder stellt für die Fraktion FDP/Bürgerliste mündlich folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einen schriftlichen Bericht über die Verwendung der investiven Mittel zur Energieeinsparung für die Jahre 2008 und 2009 vorzulegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15446-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.09.2009 im Nachgang zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsbescheid des BMU vom 14.04.2009 zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 sofort umzusetzen.

Weiterhin wird beschlossen, die Vergabe der zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 gehörenden Teilprojekte Handlungsprogramm i.e.S., Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien durchzuführen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Vorgabe des BMU, den Zuwendungsbescheid unter Beachtung des Projektzeitraums und der Vergaberichtlinien umgehend auszuführen.



zu TOP 3.4
Neubau einer Dreifachsporthalle am Goethe-Gymnasium in Dortmund-Hörde, Stettiner Straße 12, vor dem Hintergrund der Anerkennung als „NRW-Sportschule“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15518-09)

Der Rat der Stadt Dortmund hat die am 14.08.2009 getroffene Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 17.09.2009 bereits nachträglich genehmigt. Auf Vorschlag der Vorsitzenden RM Reuter wurde die Vorlage bereits unter TOP 1.3 von der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien abgesetzt.


zu TOP 3.5
Umsetzung des Konjunkturprogrammes II, Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft

Herr Limberg berichtet über den Umsetzungsstand des Konjunkturprogrammes II.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bedankt sich für den Vortrag und bittet, eine schriftliche Übersicht zum Umsetzungsstand der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage).



zu TOP 3.6
Quartalsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft über Schulbaumaßnahmen
(Drucksache Nr.: 16433-09)

Der Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen liegt den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form zur Sitzung vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 6.1
Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat beschließt das Konzept „barrierefreiplus“, um angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, insbesondere zur Zugänglichkeit (Artikel 9) und zur inklusiven Schule (Artikel 24) in der Dortmunder Schul- und Betreuungslandschaft zu treffen.

2. Die Tageseinrichtung für Kinder an der Uhlandstraße wird als Pilotprojekt „barrierefreiplus“ definiert.

3. Am Beispiel der Vincke-Grundschule ist analog zur Tageseinrichtung für Kinder eine Checkliste „barrierefreiplus“ für den Schulbau zu entwickeln.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als ersten Schritt zur barrierefreien Gestaltung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Dortmund ein stadtweites Entwicklungskonzept mit zunächst jeweils einer Grundschule und einer Tageseinrichtung für Kinder je Stadtbezirk zu erstellen.


zu TOP 6.2
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15695-09)

Hierzu liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vom 07.10.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vom 12.08.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde vom 25.11.2009
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 15695-09-E3)

Prof. Dr. Finke weist auf die mehrfach mitgeteilte Ablehnung der Bebauung durch den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde auf dieser ökologisch wertvollen Fläche hin. Zudem hat er eine widersprüchliche Bewertung der Fläche im Regionalplan und im Flächennutzungsplan festgestellt (Seite 5 der Begründung zum Bebauungsplan und Seite 43 des Umweltberichtes).

RM Kowalewski schließt sich den Ausführungen von Prof. Dr. Finke an. Zudem hinterfragt er kritisch den Bedarf in Huckarde nach geomantisch geeigneten Grundstücken. Er hält außerdem den Abstand der Bebauung zum Waldrand für zu gering. Die Frequentierung des Waldgebietes wird zunehmen, Hundeführer müssen ausweichen. Insgesamt wird der Erholungsdruck seiner Ansicht nach am Standort steigen.

sB Spineux sieht in dem Vorhaben eine städtebauliche Aufwertung für den Stadtbezirk Huckarde. Das Neubaugebiet „Winkelstraße“ ist beispielsweise nahezu abgeschlossen.

Herr Wilde gibt an, dass die Entwicklung der Fläche bereits im Jahr 2004 im Rahmen der Entwicklung des Flächennutzungsplans strittig diskutiert worden ist. Der Rat hat letztendlich am 08.02.2006 den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss für die Fläche Am Rahmer Wald gefasst. Er kündigt an, der Niederschrift ein Schreiben an die Bezirksvertretung Huckarde aus dem Bereich des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ beizufügen. Hieraus geht die hohe Nachfrage nach städtischen und privaten Wohnbauflächen im Stadtbezirk Huckarde hervor (siehe Anlage).

In Bezugnahme auf den Widerspruch in der Flächenbewertung teilt Herr Wilde Folgendes mit:
Der Regionalplan stellt hier ein Grenzgebiet dar zwischen dem bebauten Siedlungsbereich im Westen und dem regionalen Grünzug im östlichen Bereich. Eine parzellenscharfe Angrenzung erfolgt im Regionalplan bei einem Maßstab von 1:50000 nicht. Der Grenzbereich ist somit zu interpretieren. Aus umweltrelevanter Sicht wird die Fläche Am Rahmer Wald dem regionalen Grünzug zugerechnet und als erhaltenswert eingestuft. Die Bezirksregierung Arnsberg wiederum bestätigt die rechtliche Einschätzung der Fläche als „Wohnsiedlungsbereich“. Die Fläche wurde aus dem Regionalplan entwickelt, eine Änderung ist nicht erforderlich. Herr Wilde versichert, dass der Mindestabstand der vorgesehenen Bebauung von 35m zum Waldrand durchweg eingehalten wird und überwiegend bei bis zu 50m liegt.

Herr Wilde erklärt, dass die Geomantik einer Fläche ein zusätzliches Vermarktungsargument ist, welches viele Nachfrager interessiert und durchaus entscheidungsrelevant sein kann. Er geht von einer kurzfristigen Vermarktung der Grundstücke aus. Er bietet an, bei Bedarf ein umfassendes Gutachten über die Untersuchung der Fläche aus geomantischer Sicht zur Verfügung zu stellen.

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat, auf die Bebauung Am Rahmer Wald zu verzichten und den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass ein Klimaschutzwald auf dieser Fläche realisiert werden kann.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 15695-09-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Hu 144.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 bis 7.3 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hu 144 teilweise
aufgehoben werden sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).

IV. beschließt den Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – ( zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker - ) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des AuSW vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – die Begründung vom 06.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15978-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 17.11.2009

RM Barrenbrügge fragt nach, ob die reflektorischen Auswirkungen der vorgesehenen östlichen Bebauung (z. B. bei 3-Geschossigkeit) auf die Westseite der B 236n (Gartenstadt) untersucht worden sind.

RM Kaeder möchte wissen, warum Gewerbeflächen in Mischflächen umgewandelt werden sollen vor dem Hintergrund, dass ein erhöhter Bedarf an Gewerbeflächen vermutet wird. Ihm erscheint die Wohnbebauung aus Schallschutzgründen aufgrund der Nähe zur B 236n nicht geeignet.

Herr Wilde lenkt ein, dass im 1. Halbjahr 2010 eine Ausarbeitung der Wirtschaftsförderung zusammen mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt über die Flächensituation vorgelegt werden soll. Unabhängig davon gibt es in Dortmund auch einen erhöhten Bedarf von Mischflächen. Er teilt mit, dass die Grenzwerte für Mischgebiete eingehalten werden. Gesundes Wohnen ist am Standort möglich. Eine verträgliche Mischung von Wohn- und Büronutzung wird hier gesehen. Herr Wilde weist darauf hin, dass eine Reflexion von gegenüberliegender Bebauung auch vorher schon möglich war. Da der Abstand zur B 236n und zur Gartenstadt ausreichend groß ist, schließt er eine Beeinträchtigung aus. Er sagt zu, dies für die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien noch nachzuprüfen und schriftlich zu erläutern.

Nachtrag zur Ergänzung der Niederschrift:
Die vorgetragene Fragestellung der Schallreflexion ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 192 -Stadtkrone Ost- untersucht worden. Bestandteil jeder „Software“ zur Ermittlung von Lärmimmissionen ist auch der Faktor Schallreflexionen. Angesichts der massiven Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf der B 1 sind Schallreflexionen durch die Wand auf der B 236n völlig untergeordnet und werden zu 100 % von der Lärmbelastung des Verkehrs auf der B 1 überdeckt. Somit ist festzustellen, dass sich Schallreflexionen objektiv in keiner Weise auf die Bebauung im Bereich der Stadtkrone Ost auswirken.

Nachtrag der Verwaltung zur Ergänzung der Niederschrift auf Hinweis von RM Barrenbrügge unter TOP 1.5 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.02.2010:
Die vorgenannte Aussage gilt in gleichem Umfang für die Bebauung westlich der B236 für die Gartenstadt. Es liegen keine Auswirkungen auf die Bebauung aufgrund von Schallreflexionen vor.

Herr Wilde weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag unter Punkt I versehentlich die falsche Ziffer zu den vorgebrachten Anregungen genannt ist. Ziffer „9“ müsste in Ziffer „8“ korrigiert werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE unter Einbeziehung der Korrektur im Beschlussvorschlag nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Ziffer 8 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1Abs.8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.03.2009 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.09.2009 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit §1Abs.8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 – Stadtkrone Ost – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1Abs.8 und § 13 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15820-09)

Herr Müller trägt folgende Anregungen im Interesse der Menschen mit Behinderung vor:
- ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung im Eingangsbereich zum Haus Rodenberg wäre wünschenswert;
- der Zugang zum Haus Rodenberg ist derzeit nur über Kopfsteinpflaster möglich; die Einrichtung eines glattgepflasterten Streifens (ca. 1m breit) würde den Besuch des Hauses Rodenberg auch für Rollstuhlfahrer attraktiv machen;
- der Zugang zum Rodenbergpark sollte keine Stufen und unnötige Hindernisse aufweisen;
- in dem neu geplanten Gebäude ist auch Gastronomie vorgesehen; es sollten barrierefreie Eingänge und Toiletten berücksichtigt werden.

Herr Wilde nimmt die Anregungen des Herrn Müller mit. Im Rahmen der Ausbauplanung werden diese auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Er könnte sich vorstellen, dass die Anregungen als Auflagen im Rahmen des Verkaufs der sanierungsbedürftigen Gebäude an einen privaten Investor rechtlich festgeschrieben werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.03.2009 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 17 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.09.2009 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III/FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- einschließlich der unter dem Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Ergänzung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15880-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.10.2009
- Stellungnahme von Stadtrat Steitz vom 11.11.2009 bezogen auf die Anmerkungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Drucksache Nr. 15880-09-E1)

Der Bebauungsplan sieht auf einigen Grundstücken ein Anbauverbot für Nutzpflanzen vor. RM Tönnes bekräftigt, dass die Erwerber über die Altlastensituation umfassend informiert werden sollten.

RM Renkawitz fordert dies auch für die Lärmbelastung ein.

Herr Wilde gibt an, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans über die Altlastensituation ausführlich informiert worden ist und dass nach der Sanierung des Altlastenstandortes nun gesundes Wohnen auf der Fläche möglich ist. Herr Wilde kündigt an, mit dem Vorhabenträger mittels eines städtebaulichen Vertrages zu vereinbaren, dass die Ersterwerber der Grundstücke über die Altlasten- und Lärmsituation schriftlich informiert werden. Im Falle eines Weiterverkaufs kann dies jedoch nicht sichergestellt werden. Über die Altlasten wird in der Begründung des Bebauungsplans umfassend informiert. Auch Hinweise im Bebauungsplan selber haben eine Anstoßwirkung, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Vor einem Grundstückserwerb sollte immer die Möglichkeit genutzt werden, den Bebauungsplan einzusehen.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
(Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13 a und
13 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den
Anregungen zu Punkt 10.1 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten
10.2, 10.3 und 10.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt den Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 29.09.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. nimmt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages und die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zustimmend zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.











zu TOP 4.5
Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15725-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 27.10.2009

Herr Müller legt im Falle des Ausbaus des Rastplatzes Wert auf eine barrierefreie Planung und die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Behindertenparkplätzen.

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die Empfehlung der Beschlussfassung am 27.10.2009 mehrheitlich ab:
„Die Mehrheitsfraktionen gaben ihrer grundlegenden Auffassung zur Ablehnung des Vorhabens erneut Ausdruck und verwiesen insbesondere auf unzureichenden Lärmschutz und auf fehlende Umweltverträglichkeit.“

RM Tönnes schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund grundsätzlich an. Er stellt mündlich folgenden Antrag:

„1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg ab.
2. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen, wenn der Ablehnung im weiteren Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt wird.“

Herr Wilde erläutert, dass die Stadt Dortmund im Planfeststellungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange lediglich über Anhörungsrechte, nicht jedoch über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag des RM Tönnes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ab.

RM Harnisch stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu verändern, um zu verdeutlichen, dass die Stadt Dortmund lediglich Trägerin öffentlicher Belange und nicht Entscheidungsträgerin ist. Er schlägt vor, Satz 1 im Beschlussvorschlag zu streichen und folgende Klarstellung vorzunehmen:
Dem Ausbau zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg wird im Grundsatz zugestimmt. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag des RM Harnisch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.



zu TOP 4.6
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16043-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die in Begründung und Anlage genannte Änderung der Geschäftsordnung sowie

2. folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode 2009 – 2014:

1. Ratsvertreter
- Vorsitzende/r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien (AUSWI),
- Planungssprecher/in der SPD-Fraktion,
- Planungssprecher/in der CDU-Fraktion,
- Planungssprecher/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
- Planungssprecher/in der Fraktion FDP/Bürgerliste,
- Planungssprecher/in der Fraktion Die Linke
2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute
- Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, TU Dortmund /Aachen
- Frau Dipl.-Ing. Ursula Komes, Aachen,
- Herr Dipl.-Ing. Peter Drecker, Bottrop
- Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen,
- Herr Dipl.-Ing. Ralph Wortmann, Bochum
- Frau Dipl.-Ing. Dorothee Bielfeld, Bochum
4. Sachkundiger Bürger
- Herr Friedrich-Wilhelm Herkelmann,
Vorsitzender des behindertenpolitischen Netzwerkes für Dortmund.

Die Bewirtschaftung von jährlich 12.000,00 € erfolgt – wie bisher – im Amtsbudget StA 61 – unter dem Auftrag 61 09 02 06 0023.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Änderungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15549-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt die folgende gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 27.06.2008 vom Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungs-plan Hö 103 - südlich Hermannstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 6).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-09)

RM Kaeder hält das Verfahren für bedenklich, eine auf der Grundlage von geltendem Planungsrecht gestellte Bauvoranfrage mittels nachträglicher Änderung des Bebauungsplanes zu versagen.

Herr Wilde erläutert, dass die Änderung eines Bebauungsplanes ein legitimes Mittel ist, um noch nicht begonnene Nutzungen aufgrund drohender Fehlentwicklungen auszuschließen. Bauvoranfragen können entschädigungslos mittels Zurückstellungen, Veränderungssperre oder Änderung von Bebauungsplänen bis zu 4 Jahre zurückgestellt werden. Bis dahin muss neues Planrecht geschaffen sein.

Im vorliegenden Fall soll einer der Nahversorger durch einen Schuhmarkt ersetzt werden. Die ursprünglich als Baumarkt genutzte Fläche soll zukünftig dem bestehenden Nahversorger zugeschlagen werden. In Hörde verfügen die vorhandenen Lebensmittelmärkte durchschnittlich um eine Verkaufsfläche von 2000-2500 Quadratmetern. Sollte die Erweiterung des Nahversorgers zugelassen werden, würde sich die Verkaufsfläche nahezu verdoppeln und einer zentralen Versorgung dienen, die sich zentrenschädigend auswirken würde. Die vorgesehene Erweiterung des Einzelhandels widerspricht den Zielsetzungen des Masterplans Einzelhandel, die der Rat am 13.05.2004 beschlossen hat.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103- südlich Hermannstraße - (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 12 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 09.10. 2009 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Aufhebungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16146-09)

Der Vorhabenträger sieht von der Realisierung der geplanten Bebauung ab, eine Änderung des Bebauungsplans ist somit nicht mehr gewünscht und erforderlich. RM Harnisch bittet um Auskunft, ob Gebühren für die Rückabwicklung von Bebauungsplänen erhoben werden können.

Herr Wilde teilt mit, dass dies zurzeit nicht durch die Gebührensatzung der Stadt Dortmund abgedeckt ist, bei der nächsten Anpassung der Gebührensatzung soll eine Erweiterung um diesen Gebührentatbestand in Betracht gezogen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich aufzuheben (Aufhebungsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs.2 in Verbindung mit § 12 Abs.6, §13 und § 1 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den aufzuhebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 292 - Am Bahnhof
Tierpark Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 und 6 in Verbindung mit § 3 Abs.2 und § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



zu TOP 4.10
Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

RM Tönnes hat die Information erhalten, dass die Deutsche Bahn AG beim Landesverkehrsministerium NRW beantragt haben soll, die Ertüchtigung der Verkehrsstation (zweiter Bauabschnitt) um ein Jahr nach hinten zu verschieben.

Herr Wilde berichtet, dass die DB AG seiner Information nach mit der Planung des zweiten Bauabschnittes zum Jahreswechsel 2009/2010 beginnen wird. Der Baubeginn ist abhängig vom Zeitpunkt der Planfeststellung und der Mittelbereitstellung. Eine gesicherte Prognose lässt sich hierfür nicht abgeben. Die Verwaltung strebt jedenfalls eine frühzeitige Beteilung im Rahmen der Planaufstellung an.

Herr Müller bemängelt, dass die barrierefreie Wegeführung durch den Hauptbahnhof bislang noch nicht in ausreichender Form ausgeschildert worden ist. Außerdem wurde die gewünschte Darstellung der aktuellen Bauphase im Internet bisher nicht umgesetzt.

Herr Wilde empfiehlt, einen Vertreter der Deutschen Bahn AG in den Arbeitskreis des behindertenpolitischen Netzwerkes einzuladen, um einen direkten inhaltlichen Austausch zu erreichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.



zu TOP 4.11
Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; hier: Bushaltestelle Reinoldikirche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15712-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Ratsbeschluss vom 17.09.2009 im Nachgang zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das Haltestellenkonzept Brüderweg/Kuckelke in der Weise zu differenzieren, dass zwei NachtExpress-Busse sowie die Buslinie 460 vor den Gebäuden Brüderweg 6-8 halten. Für die Schnellbuslinie S 30 wird weiterhin eine Haltestelle in der Kuckelke vorgesehen.



zu TOP 4.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16017-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 19.11.2009

Die Bezirksvertretung Brackel hat die Behandlung der Vorlage in ihre nächste Sitzung am 04.02.2010 geschoben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die vorgesehene Kenntnisnahme der Entscheidung aufgrund dessen ebenfalls. Die Vorlage wird in der Ausschusssitzung am 03.03.2010 erneut aufgerufen.



zu TOP 4.13
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park & Ride-Anlage (P&R) am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Wickede nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15923-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Brackel vom 19.11.2009 zur Kenntnis.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der Park & Ride (P&R) Anlage am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Wickede auf der Grundlage des Planungsvorschlages von April 2009.



zu TOP 4.14
Autohofstandort in Dortmund - Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16193-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.15
Freifläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2009
(Drucksache Nr.: 15811-09)

Es liegt vor:
- Überweisung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 01.10.2009
- Stellungnahme von Stadtrat Steitz vom 27.11.2009 (Drucksache Nr. 15811-09-E1)

Es liegt folgender überwiesener Antrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 01.10.2009 vor, dem die Bezirksvertretung mehrheitlich zugestimmt hat:

„Die Bezirksvertretung Brackel bittet den Rat der Stadt Dortmund bzw. den per
Delegationsbeschluss zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Aufstellungsbeschluss von Oktober 2007 für den Bebauungsplan Br 216 (Dr. Nr. 09665-07) wird aufgehoben – die vorgesehenen Ziele des Bebauungsplans Br 216 werden nicht mehr weiter verfolgt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das im Planungsstadium befindliche europaweite Ausschreibungsverfahren für die betreffende Fläche (Dr. Nr. 15077-09) endgültig aufzugeben.

3. Das Masterplankonzept Einzelhandel – siehe INSEKT – ist für den westlichen Ortskern Wambels zu überarbeiten und nach Norden (Dorfstraße) weiträumiger neu zu fassen.

4. Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische Grünfläche zu überplanen und so in Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Dortmund-Mitte zu sichern.

Begründung:
Die existierende Grün- und Spielfläche im westlichen Kreuzungsbereich von Wambeler Hellweg und Rüschebrinkstraße soll dauerhaft als solche erhalten bleiben.
Es ist gegenwärtig in der Bevölkerung und der Lokalpolitik Konsens, dass diese Fläche nicht für eine Bebauung herhalten soll. Das Ziel, eine städtebauliche markante Situation dort zu schaffen, ist nicht mit dem dörflichen Charakter des Ortes Wambels vereinbar und gewünscht. Daher muss der bestehende und nicht umgesetzte Bebauungsplan Br 216 außer Kraft gesetzt werden.
Das Ziel der Verwaltung, durch den Verkauf dieser Liegenschaften Erlöse zu erreichen, ist nicht stichhaltig genug. Es gibt in der Umgebung weitere städtische Parzellen, die dafür auch herangezogen werden können. Die Aufhebung des aufgestellten und noch nicht voll rechtskräftigen Bebauungsplans Br 216 ist nötig, damit für Bauinvestoren Planungssicherheit herrscht.
Da das Begehren nach dieser Grünfläche groß war bzw. ist, unternimmt derzeit kein Unternehmer Versuche auch andere Örtlichkeiten in Wambel zu prüfen bzw. zu entwickeln oder aufzuwerten. Erst wenn das klare politische Signal auch mit den finalen Beschlüssen hinterlegt ist, dass dort keine Einzelhandelsmaßnahmen realisiert werden können, werden Investoren auch Flächen bzw. Objekte im Umfeld in ihre Planungen mit einzubeziehen.“

Zu dem Antrag liegt eine Stellungnahme des Stadtrates Steitz vom 27.11.2009 vor (Drucksache Nr. 15811-09-E1). Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu verändern:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 216 nicht vor 2011 weiterzubetreiben. Vor Wiederaufnahme des Verfahrens in 2011 hat die Planungsverwaltung einen Sachstandsbericht vorzulegen, in welcher Form und mit welchen Inhalten das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll.“

RM Barrenbrügge spricht sich für eine Abstimmung über den überwiesenen Antrag der Bezirksvertretung Brackel aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den überwiesenen Antrag der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.

RM Weyer erhebt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Drucksache Nr. 15811-09-E1).

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 216 nicht vor 2011 weiterzubetreiben. Vor Wiederaufnahme des Verfahrens in 2011 hat die Planungsverwaltung einen Sachstandsbericht vorzulegen, in welcher Form und mit welchen Inhalten das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll.



zu TOP 4.16
Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16297-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt den Antrag der Fraktion DIE LINKE in die nächste Sitzung am 03.02.2010.



zu TOP 4.17
Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16298-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt den Antrag der Fraktion DIE LINKE in die nächste Sitzung am 03.02.2010.



zu TOP 4.18
Projekt "newPark"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09-E1)

Herr Wilde teilt mit, dass die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aufgrund von internem Abstimmungsbedarf mit der Wirtschaftsförderung zur nächsten Sitzung am 03.02.2010 erfolgt.

RM Tönnes bittet, in der Stellungnahme ergänzend darauf einzugehen, warum in der überörtlichen Presse der Eindruck erweckt wird, dass die Beteiligung der Stadt Dortmund bereits feststeht.




zu TOP 4.19
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16271-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.11.2009

Der Tagesordnungspunkt wird in Zusammenhang mit TOP 10.3 (Drucksache Nr. 16310-09) behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und

II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für die Großsiedlung Westerfilde.

Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 10.3
Ausübung des städt. Vorkaufsrechts und Schaffung einer Auffanglösung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16310-09)

Es liegen vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16310-09-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr. 16310-09-E2)

Herr Neuhaus sieht die Realisierbarkeit eines frühzeitigen und wirksamen Eingriffskonzeptes zur Vermeidung von Instandhaltungs- und Modernisierungsstau und infolgedessen auftretender Wohnungsleerstände insgesamt als schwierig an. Der Zeitpunkt von Verkaufsabsichten der Eigentümer ist nicht abwägbar, bekannt ist auch nicht, wann eine Insolvenz droht und welche Banken dahinter stehen. Selbst Grundbucheinträge geben nicht immer Aufschluss über die aktuellen Eigentumsanteile. Ein frühzeitiges Reagieren ist vor allem bei häufig wechselnden Eigentümern nicht möglich. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wären bei Schaffung einer Auffanglösung genau zu untersuchen. Ohne Unterstützung des Landes wäre der Ankauf von Wohnungsbeständen für die Verwaltung oder das kommunale Wohnungsunternehmen nicht zu stemmen. Ankaufshilfen aus dem Stadtumbauprogramm wären eventuell denkbar. Die Mieterbeiräte und -vereine vor Ort sind in die Diskussion eingebunden. Einen konkreten Lösungsansatz gibt es bislang nicht.

Die Ausschussmitglieder sind sich in ihrer Argumentation einig, dass Lösungsansätze für die Verwahrlosung von Wohnungsbeständen sowie für die Leerstände in problematischen Siedlungsbereichen entwickelt werden sollten. Die vorliegenden Anträge werden zur Abstimmung gestellt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16310-09-E1):



„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die Stadtverwaltung, ein Konzept zur Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts und zur Schaffung einer Auffanglösung zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist zu gegebener Zeit zu beteiligen.“

Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr. 16310-09-E2) erfolgt eine Einzelabstimmung:


Beschlussvorschlag 1.)
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt ausdrücklich die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung sowie die Konzipierung einer Auffanglösung/Auffanggesellschaft für die Übernahme vernachlässigter Bestände.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 1.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag 2.) wird in veränderter Form zur Abstimmung gestellt („Auffanggesellschaft“ wird ergänzt um „Auffanglösung“; der letzte Satz wird gestrichen):


„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt das Wohnungsamt, zusätzlich zur Konzipierung einer Auffanggesellschaft/Auffanglösung Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, vor dem Verkauf von vernachlässigten Wohnungsbeständen und der möglichen Insolvenz der Unternehmen, diese Bestände zu übernehmen. Hier ist insbesondere der Kontakt zu finanzierenden Banken zu suchen, um die Sicherung der Bestände zu überprüfen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den geänderten Beschlussvorschlag 2.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

Beschlussvorschlag 3.)


„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien geht davon aus, dass das strategische und betriebwirtschaftliche Know-How der Stadttochter DOGEWO 21 sowie anderer verlässlicher Wohnungsgesellschaften einbezogen wird.„

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 3.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.




5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15799-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16069-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

Die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 wurden vorgezogen und im Anschluss an Tagesordnungspunkt 3.6 behandelt.





7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse Brunnenstraßen- und Hannibalviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15755-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Brunnenstraßen- und Hannibalviertel“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

Herr Harnisch spricht Seite 40 des Wohnungsmarktberichtes an. Rund 2/3 des Dortmunder Mietwohnungsbestandes befindet sich in privaten Händen. Es wird bereits viel Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um die Eigentümer zur Modernisierung ihres Wohneigentums zu mobilisieren. Offenbar wird hierdurch jedoch nicht der gewünschte Erfolg erzielt.

Herr Müller bezieht sich auf seine früher schon mitgeteilte Anregung, die Barrierefreiheit zukünftig als gesonderten Themenbereich in die Quartiersanalysen und in Wohnungsmarktberichte mit aufzunehmen, um einen Überblick über die Anzahl und Ausgestaltung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund zu erhalten.

Herr Neuhaus bestätigt die umfangreich geleistete Öffentlichkeitsarbeit und die Herantragung von Informations- und Unterstützungsangeboten an Privateigentümer, insbesondere in der Nordstadt, im Umfeld des Nordmarktes, des Borsigplatzes und des Hafens. Leider verfügen viele Eigentümer nicht über die Bereitschaft und die nötigen Eigenmittel, eine bauliche Sanierung durchzuführen. Nichtsdestotrotz sind in 2009 fast 40 Mio. Euro in die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungsbeständen, geflossen. Am 01.12.2009 endete die Bewilligungsfrist für entsprechende Fördermittel. Einen ausführlichen Bericht wird Herr Neuhaus im Frühjahr 2010 dem Ausschuss vorlegen.

Hinsichtlich der Untersuchung der Barrierefreiheit gibt es laut Herrn Neuhaus nach wie vor keine verlässlichen Indikatoren im Wohnungsmarktbericht, die Aufschluss über die Eignung von Wohnungen für Menschen in Behinderung in Dortmund geben könnten. Sofern Informationen über die Barrierefreiheit vorliegen, werden diese in den regelmäßig erstellten Geschäftsberichten oder Quartiersanalysen aufgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16133-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2010.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.









zu TOP 11.2
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15501-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.



zu TOP 11.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15940-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.




12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15813-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.

Der Rat beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.











zu TOP 12.2
Lärmaktionsplan Dortmund
Auflegung eines Schallschutzfensterprogramms aus Mitteln des Konjunkturprogramms II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15973-09)

RM Tönnes bittet um Angabe, wann mit dem Abschluss des Lärmaktionsplanes für Dortmund gerechnet werden kann. Er fragt außerdem nach, ob die Bewilligung der Förderung aus dem Schallschutzfensterprogramm auf Basis der in 2008 erfolgten Lärmkartierung vorgenommen wird.

Dr. Grote teilt mit, dass noch nicht absehbar ist, wann der Lärmaktionsplan fertiggestellt werden kann. Die Förderung wird nur den Menschen zugänglich gemacht, die auch lärmbelastet sind und deren Grundstücke der noch aufzustellenden Förderrichtlinie unterliegen. Die Daten der Lärmkartierung werden hierfür herangezogen. Die Lärmbelastung in Grenzgebieten wird im Einzelfall genauer zu überprüfen sein.

StR Steitz ergänzt, dass das Schallschutzfensterprogramm eine Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ist, die vorgezogen werden kann, da hierfür Mittel aus dem Konjunkturprogramm kurzfristig zur Verfügung stehen. Die Chance muss genutzt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Absicht, ein Schallschutzfensterprogramm aus Mitteln des Konjunkturprogramms II aufzulegen, zur Kenntnis.



13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen
- unbesetzt -



Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr.





Reuter Dr. Bolle Lüdeking
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin


Anlage zu TOP 3.5

(See attached file: 16380-09_E1_KP II.pdf)

Anlage zu TOP 4.1

(See attached file: Anlage zu TOP 4.1 DS-Nr. 15695-09-E1.pdf)