Niederschrift (öffentlich)

über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR´in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde

StR`in Zoerner
Herr Westphal
Herr Güssgen
Frau Bohm
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2019

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper –
hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16385-20)

3.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)

3.3 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)

3.4 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16289-19)

3.5 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)

3.6 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16585-20)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

6.2 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16306-19)

6.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)

7. Schule

7.1 Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14869-19)

7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15078-19)

7.3 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16321-19)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.

9.2 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)
Die Unterlagen wurden Bereits zur Sitzung am 12.12.2019 versandt.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16337-19)

10.2 Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16408-20)

10.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)

10.4 Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16453-20)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Schilff (SPD) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Sierau schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern:


3.5 b) Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.; hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheit.

OB Sierau schlug ferner vor, die unter dem Tagesordnungspunkt 3.5 geführte Angelegenheit


1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)
aufgrund des engen thematischen Zusammenhangs mit dem Tagesordnungspunkt 3.5 b), unter dem Tagesordnungspunkt 3.5.a) zu behandeln.

Ferner teilte er mit, dass die Verwaltung folgende Angelegenheit zurückgezogen hat:

3.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig
endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis
Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2019

Die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2019 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper –
hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16385-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die CDU-Fraktion wird sich enthalten, da nicht alle Punkte geklärt sind und weitere Anträge stellen, was noch erwartet wird. In dem Konzept sind keine Lösungen zu erkennen. Die noch offenen Fragen Richtung Bund und Land sind entscheidend.

Die Fraktion B´90/Die Grünen hofft, dass die Anregungen der Bezirksvertretung, die im Rahmen der Berichterstattung gemacht wurden, mitgenommen und berücksichtigt werden. Im Vertrauen darauf, dass diese auch in die Gespräche mit Straßen NRW einfließen, wird die Vorlage empfohlen.

Die SPD-Fraktion empfiehlt die Vorlage nur mit Anmerkungen. Es bleibt die Frage, was passiert, wenn die Anregungen bei Straßen NRW abgelehnt werden.

Die Fraktion Linke & Piraten wird die Vorlage empfehlen, trägt die vorgetragenen Bedenken aber mit.

Die Berichterstatter machten noch einmal deutlich, dass die Empfehlung benötigt wird, damit man mit Lösungsvorschlägen mit Straßen NRW überhaupt sprechen kann.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig bei 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion), dem Vorschlag der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgestellten Verkehrskonzeptes weiterzuführen, mit folgenden Anmerkungen zu folgen:

- Die Infrastruktur muss angepasst werden.
- An den Knotenpunkten müssen Emissionsmessungen durchgeführt werden.
- Auf der Straße „Auf dem Brauck“ darf kein Querungsverkehr entstehen.
- Die bereits geforderte Bürgerinformationsveranstaltung muss durchgeführt werden.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)

Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 3.3
Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16289-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5 a)
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (in der ABVG-Empfehlung enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020:

„Herr Westphal führt aus, dass diese tagesaktuelle Entscheidung auch diesem Ausschuss vorgelegt wird, da sie eine Bewandtnis für die Entwicklung des Standortes und wirtschaftliche Fragen enthält. Er beschreibt kurz das Verfahren, das zu dieser Einigung geführt hat. Die Sitzung wird für die Zeit von 16:15 – 16:25 Uhr für eine Pause unterbrochen, um Stadtrat
Wilde die Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt tiefergehend vorzustellen.

Herr Wilde erläutert ausführlich die geplanten Maßnahmen, die zur Stickoxid-Reduzierung führen sollen und auf welchem Wege die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)


erzielt wurde, um ein Diesel-Fahrverbot in Dortmund zu verhindern. Die Maßnahmen des Paketes 1 werden unverzüglich umgesetzt. Das Maßnahmenpaket 2 soll dann greifen, wenn der Jahresmittelwert 2020 den Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten wird. Es wird darüber hinaus mit in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen.

Herr Ehrich zeigt die positive Reaktion der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer auf, die auch in die Entscheidungsfindung eingebunden war. Das Thema Nachhaltigkeit stehe auch für die Dortmunder Wirtschaft oben an, die sich ihrer Eigenverantwortlichkeit auch sehr bewusst sei und bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen habe. Man sei erleichtert, dass es keine Fahrverbote gibt. Dies zeige deutlich, wie gut in Dortmund bereits im Vorfeld gemeinsam auf solche Themen eingegangen werde.

Rm Garbe äußert Unverständnis zur Aussage von Herrn Ehrich. Es sei doch vielmehr so, dass die Politik und die Verwaltung von der Deutschen Umwelthilfe massiv unter Druck gesetzt worden sei. Das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend und noch nicht abzusehen, wie die Entwicklung weitergehe. Er werde sich enthalten, da er eine Entscheidung zu Lasten der Bürger nicht mittragen könne.

Rm Stackelbeck hingegen bezeichnet den Vergleich als einen guten Kompromiss. Dieser könne jedoch nur als Einstieg gedacht sein, da weitere ökologische Eingriffe notwendig sein werden. Eine wirkliche Verbesserung sei noch nicht eingetreten, da man es dadurch nicht schaffe, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.

Stadtrat Wilde bestätigt, dass man mit der DUH verhandelt habe mit dem Ziel, Mitte 2020 die Grenzwerte zu erreichen. Alle weiteren Maßnahmen seien Bestandteile des Masterplans Mobilität und würden mittel- und langfristig helfen, das Mobilitätsverhalten zu verändern. Sollten die Grenzwerte dauerhaft erreicht werden, könnte es auch dazu kommen, dass einzelne Einschränkungen wieder gelockert werden.

Rm Waßmann zeigt auf, dass hier zwei unterschiedliche Dinge vermischt werden. Derzeit gehe es nur um das Ergebnis des Vergleiches mit der DUH, die anderen Maßnahmen müsse man dann weiter im AUSW diskutieren. Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten.


Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen
in die Wohngebiete.

sB Dr. Dettke begrüßt inhaltlich das erzielte Ergebnis. Allerdings zeigt er sich verwundert über die Kurzfristigkeit, mit welcher der Vergleich angenommen werden müsse. Der Rat habe keine Chance, diesen Beschluss zu widerrufen.

Herr Wilde erläutert noch einmal, dass das Ergebnis der Vergleichsverhandlung am Donnerstag schriftlich zugestellt dann bis Dienstagnachmittag die Möglichkeit bestanden habe, sich zu verhalten. Bestandteil des Verfahrens sei auch gewesen, die Einigung vorher nicht bekannt zu machen. Somit habe es nur die Möglichkeit gegeben, eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates einzuholen, um eine Handlungsgrundlage zu besitzen, dem Vergleich zustimmen zu können.

Die Fraktionssprecher des AUSW hätten im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, Informationen zu den geplanten Maßnahmen zu bekommen.

Rm Kleinhans weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass eine zusätzliche Belastung der Wittbräucker Straße nicht in Betracht komme.

Herr Wilde bestätigt, dass die Wittbräucker Straße nicht im Bereich der Ausweichstrecken liege.

Rm Waßmann und Rm Rüther zeigen auf, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zu informieren, mit welchen Positionen die Stadt in den Vergleich gehen wird.

Rm Garbe bezeichnet den Vergleich als ein Ergebnis des Wahljahres. Rm Stackelbeck entgegnet, dass es natürlich auch mit anderen Städten, bei denen keine Kommunalwahl anstehe, Vergleiche erzielt wurden.Die Anmerkungen von sB Dettke zum Verfahren an sich könne sie nachvollziehen.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.“

ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfDFraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und
der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene
Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Durch die im Rahmen der Vergleichsverhandlungen beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee kann es zu Verdrängungsverkehren insbesondere zu Lasten der Hannöverschen Straße und der Märkischen / Hohen Straße kommen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, zusätzliche Messtellen für Stickstoffdioxid an den Verdrängungsrouten zu installieren und dem Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung dieser Messwerte Bericht zu erstatten.

2. Die im Beschluss unter §3, Wirkungskontrolle, genannten dokumentierten Messwerte werden nicht nur der DUH, sondern auch dem Umweltausschuss regelmäßig vorgestellt.

Begründung:


Mit den zusätzlich beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee soll der Autoverkehr dort jeweils um rund 20 Prozent vermindert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Verkehrseinsparung lediglich durch eine Verlagerung auf alternative Routen ergibt. Im Sinne des Schutzes der Anwohner*innen an den voraussichtlichen Ausweichrouten müssen mit Hilfe dort neu zu installierender Messstellen die Auswirkung der Verkehrsverdrängung dokumentiert werden. Eine reine Verlagerung der Schadstoffbelastung darf nicht Sinn und Zweck der ergriffenen Maßnahmen sein.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3):

„Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme bzw. um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Der AUSW bittet die Verwaltung um eine fachliche Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen eines Weiterbaus der OWIIIa mit Anschluss an die A1 auf die Brackeler Straße zwischen Am Spähenfelde und dem Borsigplatz.

2) Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Straßenplanung zieht die Verwaltung für den getroffenen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe aus diesen Erkenntnissen? Würde die Verwaltung empfehlen, den Vergleich mit der Umwelthilfe aufzukündigen oder stattdessen den Schnellstraßenbau OWIIIa zu unterlassen?“




AUSW 05.02.2020:

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.

Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Zur Vorlage teilt Herr Rm Waßmann für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch zu den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung in den Rat durchlaufen.


zu TOP 3.5.b
Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorgehensweise der Verwaltung zum Monitoring der im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbarten Maßnahmen und zur Berichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 2. Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Förderprojekt „Zukunft –Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) zur Kenntnis.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16585-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 06.02.2020 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses Bauen, Verkehr und Grün am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie
folgt beschlossen:

Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im Stadtbezirk
Aplerbeck

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.

Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.

2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von


Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.

3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische


Schließanlagen im Einzelfall geprüft.

Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.

Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


ABVG 04.02.2020:

Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:



Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:
„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.

Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.

Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.

Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.

In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.

Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.

Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“

Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu verschieben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich die Bezirksvertretung Aplerbeck gewünscht habe, dass die Sporthallen in der dargestellten Form ausgestattet werden sollen. Mit einem Verschieben der Vorlage würde seiner Auffassung nach nur der Neubau von Sporthallen verzögert.

Frau Reuter weist drauf hin, dass es sich lediglich um eine Kenntnisnahme handele.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass für seine Fraktion das Thema heute mit einer Kenntnisnahme abgeschlossen wäre.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Befassung mit der Vorlage nicht verschoben werden solle, da die Vereine auf eine Umsetzung angewiesen seien.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht den Vorschlag, dass die Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften kommen solle, wenn es Anregungen und Wünsche von anderen Gremien gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen sowie die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16306-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 06.02.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (enthalten in der ABVG-Empfehlung)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“

ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
zum Antrag.

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des
Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-,
Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen
Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes
und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen
Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“

AUSW 05.02.2020:

Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, die heutige Empfehlung in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) abzugeben.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.


Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 als Zusatz zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14869-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15078-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16321-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 06.02.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende zusätzliche Information der Verwaltung vom 27.01.2020 vor:



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.

Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.


Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:

“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“

wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.


2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“

Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.
hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15267-19-E4) siehe Anlage!


AUSW, 05.02.2020:

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion den in der o. a. Überweisung enthaltenen Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 12124-18-E10) zurückziehe, weil dieser im Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 15267-19-E2) enthalten sei.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion bzgl. des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) lediglich Punkt 4 mittragen werde.

Mit diesen Anmerkungen erfolgt folgende Abstimmung zu den o. a. Antragen sowie zur Vorlage:

1.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

2.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15267-19-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu.

Somit ergeht folgender Beschluss zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken die in der Vorlage dargestellten Verfahren anzuwenden.

Ergänzung:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage im AUSW zugestimmt habe, eine Zustimmung zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe es jedoch nicht gegeben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 06.02.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag in seiner Sitzung am 28.11.2019 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet vor dem Hintergrund des aktuellen RPA-Berichtes um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss sieht das Vertrauen in die Informationspolitik und
-verpflichtung der Verwaltung hinsichtlich der finanziellen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der städtischen Beteiligung schwer beschädigt.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die politischen Gremien zukünftig transparent und vollständig über den Umgang mit den Erkenntnissen zur wirtschaftlichen und sonstigen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der sich daraus für die Stadt Dortmund ergebenden Konsequenzen zu informieren.

3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine übersichtliche und vollständige Auflistung sämtlicher städtischer Betriebskostenzuschüsse, Personalkosten/-zuschüsse, Sponsorenleistungen und Verlustausgleiche für die Jahre 2015 – 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, vor.

4. Der Ausschuss wird ab 2020 halbjährlich über die wirtschaftliche Entwicklung des Fußballmuseums und über mögliche Nebenabreden zum Gesellschaftervertrag sowie über mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund informiert.

5. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Politik frühzeitig an den Beratungen zu den strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zum Deutschen Fußballmuseum beteiligt wird.

6. Die Gesellschafter werden aufgefordert, für den nächsten Jahresabschluss eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.
Entsprechend der Regelungen im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ erfolgt ein Wechsel zukünftig alle fünf Jahre.

7. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt fristgerecht. Der Ausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse informiert.

8. Aufgrund der absehbaren Jahresfehlbeträge und der bereits anderweitig gewährten, zusätzlichen städtischen Zuschüsse wird die Verwaltung aufgefordert, eine nachhaltige Kostenreduzierung mit dem DFB zu verhandeln.



Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Fortsetzungssitzung am 05.12.2019 ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Der ab dem Jahr 2020 vorgesehene jährliche Verlustausgleich von 900.000 Euro wird nicht unbefristet gewährt, sondern nur für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushalt eingestellt.

Die Auszahlung erfolgt nicht vorschüssig, sondern nach tatsächlichem Bedarf, darüber ist dem Finanzausschuss zeitnah zu berichten.

Das kommende Jahr wird für weitere Verhandlungen der Gesellschafter über Regelungen zum Verlustausgleich, über die jeweilige Einwerbung von Sponsorengeldern und über Maßnahmen zur Attraktivierung des Museums genutzt - mit dem Ziel einer dauerhaften Kostenreduzierung und einer Entlastung für den städtischen Haushalt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung am 28.11.2019 in seine Sitzung am 06.02.2020 verschoben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert die beiden Punkte des Beschlussvorschlages der Vorlage, die erforderlich seien, um nicht gegen geltendes Haushaltsrecht zu verstoßen. Weiterhin teilt er mit, dass der DFB vorgeschlagen habe, ein Kuratorium für das Deutsche Fußballmuseum einzurichten. Dessen Tätigkeit solle im April 2020 beginnen. Es werde demnächst eine Einladung an die Teilnehmer des Kuratoriums ergehen. Über die Vertretung der Stadt, insbesondere des Museumsbereiches im Kuratorium des Fußballmuseums könne gesprochen und diese beschlossen werden.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grüne) teilt mit, dass er die Einrichtung eines Kuratoriums für eine gute Lösung halte. Hinsichtlich der Vorschüssigkeit des Verlustausgleiches weist er darauf hin, dass im Antrag seiner Fraktion nicht von Vorschüssigkeit ausgegangen werde sondern Zahlungen erst nach tatsächlichem Bedarf erfolgen sollen. Weiterhin sei hierüber der Finanzausschuss zeitnah zu informieren. Aus seiner Sicht werde der Antrag vom 27.11.2019 auf jeden Fall aufrecht erhalten. Den Antrag vom 03.12.2019 halte er inzwischen für obsolet.

Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.


Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 04.02.2020 vor:
Die Fraktionen der SPD und der CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zum 2009 getätigten Beschluss zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums und unterstreicht den Mehrwert, der durch das Deutsche Fußballmuseum für die Stadt Dortmund entsteht.

2. Für die Zukunft wird erwartet, dass
· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.
· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.


Begründung:

In den Jahren 2008 und 2009 hat der Rat der Stadt die Zustimmung zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums am heutigen Standort gegeben und den ausgehandelten Konsortialvertrag, der auch mögliche Verlustübernahmen regelt, genehmigt. Die aktuelle Diskussion um einen eventuell nötigen Verlustausgleich seitens der Stadt Dortmund sind für die Fraktionen der SPD und der CDU nicht nachvollziehbar, da mögliche vertragliche Risiken bereits damals bekannt waren. Zudem ist das Deutsche Fußballmuseum in der Rhein-Ruhr Region das am wirtschaftlich effizientesten arbeitende Museum und erzeugt für die Stadt Dortmund einen Mehrwert.


Dieser Mehrwert ergibt sich zum einen durch die Bildungsangebote des Fußballmuseums, die z.B. auch eine Auseinandersetzung mit der NS-Zeit rund um das Thema Fußball ermöglichen. Die Bildungsangebote stoßen dabei auf reges Interesse etwa bei den Schulen, wobei die pädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen seit 2019 für die Schüler*innen kostenfrei erfolgt. Zum anderen generiert das Fußballmuseum laut der aktuellen Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. (dwif) einen jährlichen direkten Umsatz von 5,1 Millionen Euro für den Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Dienstleistungssektor in der Stadt. Bei den jährlich rund 200.000 Besucher*innen bedeutet dies, dass ca. 25 Euro Wertschöpfung pro Besucher*in für die gesamte Stadt entstehen, die einer Bezuschussung von 1,5 Euro pro Besucher*in gegenüber stehen. Das Fußballmuseum erzeugt entsprechend neben den anderen Mehrwerten einen beachtlichen Return on Invest für die Stadt.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion dahingehend zu ändern, dass die Berichtspflicht nicht halbjährlich sondern vierteljährlich erfolgen solle. Weiterhin solle der Hinweis von Herrn Stüdemann zu der Vertretung der Stadt in den Gremien des Fußballmuseums Beachtung finden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung folgender Änderung zu Pkt. 2 zu:
2. Für die Zukunft wird erwartet, dass

· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche vierteljährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.


· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Herr Stüdemann führt aus, dass der Pkt. 2 des Beschlussvorschlages der Vorlage wie folgt geändert werden könne: „Ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.“

Herr Stüdemann schlägt weiterhin vor, einen neuen Pkt. 3 mit folgendem Text einzufügen: „Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, nach § 83 Abs. 2 GO NRW für das Geschäftsjahr 2019 überplanmäßig Mittel in Höhe von 727 T€ für das Deutsche Fußballmuseum bereit zu stellen,

2. ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre ab 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.

3. Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.




Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16337-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16408-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 10.4
Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16453-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt –

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Norbert Schilff
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer