Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 14.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heike Renkawitz (SPD) i. V. für Rm Jutta Starke
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Birgit Jörder (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

./.


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Klaus Burkholz – StA 51

Jürgen Krause – FB 1
Andrea Dirks – StA 11
Bernadette Weinberg – StA 11
Jörg Thurm – StA 66
Lothar Schmidt – StA 66
Dr. Christian Falk – StA 66

Ulrike Jäger – StA 14
Rainer Hampel – StA 14
Herrmann Schultenkämper – StA 1
Jürgen Skaliks – StA 57
Michael Meinders – FB 1
Aiko Wichmann – StA 19

Klaus-Dieter Rohe – StA 50
Heidemarie Jeschke – StA 50
Bettina Pesch – 42/GFD

Martin Lizan – 42
Daniel Buess – 42
Ulf Meyer-Dietrich – StA 62

Susanne Linnebach – StA 61
Ute Spreen – 52/4
Harriet Ellwein - WF


4. Gäste:

Guntram Pehlke – Geschäftsführung DSW21





Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.2013


2. Finanzen

2.1 4. Managementbericht zum Haushalt 2013
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 10060-13-E4)


2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.

2.3 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 19.09.2013 versandt.


2.4 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10758-13)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 19.09.2013 versandt.

2.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage " Weddepoth " von Kampstraße bis Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10514-13)

2.6 Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand " und " Auf dem Brand " von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-12)

2.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10853-13)

2.8 Investive Zuschüsse an die Eigenbetriebe; Umstellung der bilanztechnischen Abbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10832-13)

2.9 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10843-13)

2.10 Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

2.11 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10935-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.

2.12 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10934-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.

2.13 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10936-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.

2.14 Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10096-13)

2.15 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10966-13)

2.16 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10861-13)

2.17 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10954-13)

2.18 Haushaltsneutrale Auflösung einer Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pensionsrückstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10980-13)

2.19 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11009-13)

2.20 Leistungen der Straßenreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11180-13)


3. Beteiligungen

3.1 Beteiligungsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10557-13)
Die Beteiligungsberichte 2012/2013 wurden bereits zur Ratssitzung am 26.09.2013 versandt.

3.2 Eintrittspreiserhöhungen für die städtischen Hallenbäder, den Zoo und den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10479-13)

3.3 Situation DSW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11029-13)

3.4 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014

Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)



3.5 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Gemeindewerke Hünxe GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11005-13)

3.6 Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)


4. Liegenschaften

4.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10437-13)


4.2 Fortschreibung und Ergänzung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10531-13)


5. Sondervermögen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10939-13)

5.2 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-13)


6. Sonstiges

6.1 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Radtke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10994-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.21 behandelt.

Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10995-13)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.22 behandelt.

Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2013 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11228-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.23 behandelt.

Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11258-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.24 behandelt.

Projekt KMUni - zur Stärkung des Personalmarketings in Unternehmen - in Kooperation mit der Stadt Bochum und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11103-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 6.2 behandelt.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gebeten, folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Monetarisierung des Nutzungsrechts von Räumlichkeiten unterhalb der Südtribüne durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11330-13)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.3 behandelt.

Folgender Tagesordnungspunkt 4.1 wird neu zugeordnet:

Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10437-13)
Die Angelegenheit wird unter 3.7 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19,09.2013

Auszug aus der noch nicht genehmigten 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.11.13
Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) in der letzten Sitzung (11.07.13) eine Vorlage zum Neubau der Halle für die Ringer nach der Sommerpause zugesagt habe. Er fragt nach, wann diese Vorlage nun zu erwarten sei.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13 genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
4. Managementbericht zum Haushalt 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10060-13-E4)

Herr Stüdemann präsentiert und erläutert den 4. Managementbericht zum Haushalt 2013 und beantwortet die im Anschluss gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.3
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2013

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13 eingebracht, um eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich zu machen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.13 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013:

Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht, so dass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.

Hierzu liegt heute zusätzlich (unter Top 3.5): Vorlage der Verwaltung „Umgestaltung Berghofer Straße…“( Drucksache Nr.: 10942-13) vor.

AUSWI, 13.11.2013:

RM Dr. Brunsing bittet um Erläuterung zu den Punkten:

1. Beteiligung kommerzieller Veranstalter an Verkehrssicherungsmaßnahmen (BVB und Westfallenhallen etc., lfd. Nr. 356 der Anlage zur Vorlage) .

2. Zur Veränderung hinsichtlich der Umgestaltung der Berghofer Straße. (heute aufgeführt unter TOP 3.5) möchte er wissen, wieso von der Verwaltung nunmehr eine veränderte Einschätzung hierzu vorgenommen werde.

Herr Schließler führt zu Punkt 1. aus, dass die Verwaltung eine Beteiligung der kommerziellen Veranstalter an besonderen Verkehrsregelungsmaßnahmen anstrebe. Hierbei sei nicht die grundsätzliche, reguläre Verkehrsregelung gemeint sondern besondere, über das normale Maß hinausgehende Maßnahmen im Interesse der Veranstalter. In diesem Zusammenhang verweist er auf die vielfachen, oft gleichzeitig stattfindenden und überlappenden Veranstaltungen im Umfeld der Westfalenhallen.
Da diese einen außergewöhnlich hohen Mehraufwand (sowohl für das städtische Personal als auch für entsprechende Fahrzeuge und Absperrmaterialien) erfordern, sei die Verwaltung hierbei inzwischen am Ende der vorhandenen Kapazitäten und demzufolge ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Er kündigt an, dass die Verwaltung zunächst die Modalitäten mit den Veranstaltern klären und diskutieren werde, um ein entsprechendes Maß an Ausgewogenheit und Verständnis herbeizuführen.

Zu Punkt 2.erläutert Herr Mehlgarten, dass die angesprochene Berghofer Maßnahme noch in der Liste der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen stehe, wofür ursprünglich ein Beschluss des Verwaltungsvorstandes notwendig gewesen wäre. In nachgehenden Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes sei allerdings entschieden worden, dass diese Maßnahme eben nicht als Konsolidierungsmaßnahme aufgenommen werden soll. Deshalb sei in einer separaten Vorlage (heute unter TOP 3.5 -Drucksache Nr.: 10942-13) vorgeschlagen worden, dass diese Maßnahme wieder in Haushaltsplanung aufzunehmen und, wie ursprünglich geplant, durchzuführen sei.


-> hierzu: Empfehlung des AUSWI vom 13.11.2013 zur TOP 3.5 (-Drucksache Nr.: 10942- 13):


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste zu entfernen und sie wieder in die Haushaltsplanung aufzunehmen, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage unter TOP 3.4 (Drucksache Nr.: 10762-13) ohne Empfehlung durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.4
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10758-13)

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13 eingebracht, um eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage " Weddepoth " von Kampstraße bis Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10514-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage „ Weddepoth ” von Kampstraße bis Westenhellweg.

zu TOP 2.6
Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand " und " Auf dem Brand " von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis „ Neben dem Brand ” und „ Auf dem Brand ” von Ostenhellweg bis „ Neben dem Brand ”

zu TOP 2.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10853-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2014;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2014 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- nimmt den Wirtschaftsplan der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
Zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 2.8
Investive Zuschüsse an die Eigenbetriebe; Umstellung der bilanztechnischen Abbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10832-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass zukünftig die investiven städtischen Zuschüsse nicht wie bisher als Sonderposten, sondern als Kapitalrücklage in den Bilanzen der Eigenbetriebe abgebildet werden.

zu TOP 2.9
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10843-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2011 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 2 - ab dem 01.12.2013 anzuwenden.

zu TOP 2.10
Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, mit welchen weiteren Aufgaben die Mitarbeiter des Mobilitätszentrums (Furhparkmanager, 3 Leitungen des Mobilitätszentrums, 1 Analyseteam) beschäftigt seien.

Herr Wichmann (StA 19) gibt an, dass es sich nicht nur um 10 Fahrzeuge handele, die gemanagt werden müssten, sondern, dass sich das Vergabe- und Beschaffungszentrum im Vorfeld mit der Beschaffung des städtischen Fuhrparks befasst habe. Das Beschaffungszentrum habe für die gesamte Stadtverwaltung die Beschaffung zentralisiert und organisiert. Zwei Kollegen hätten sich vordergründig damit beschäftigt (Planung, Abstimmung mit den Fachbereichen, Bedarfsfeststellung). Das sei ein sehr breites Feld, hinzu käme noch die technische Ausstattung bei den Schulen, Wartung, Reparatur, Schadensmeldung, Schadensannahme usw. Die Vergaben seien von diesen beiden Mitarbeitern vollständig wahrgenommen worden, um eine komplette Einbringung zu ermöglichen. Im gesamten Stadtbereich handele es sich um 600 Fahrzeuge. Seit 2011 habe das Vergabe- und Beschaffungszentrum die zentrale Zuständigkeit für die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte (ca 300).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10935-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 412.476,84 € erhöht wird.

zu TOP 2.12
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10934-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 11.401,49 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.13
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10936-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2012. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 36.587.972,65 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

zu TOP 2.14
Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10096-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Verlängerung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt (Vorlage DS-Nr- 01768-10) vom 15.03.2014 bis zum 31.12.2014 und beauftragt die Verwaltung mit dem Auftragnehmer eine entsprechende Auftragsverlängerung zu vereinbaren. Diese Anpassung ist erforderlich, da sich die Dauer des Durchführungszeitraums des Förderprogramms Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt bis zum 31.12.2014 verlängert hat. Eine Begleitung durch das Quartiersmanagement ist für die erfolgreiche Umsetzung des Programms zwingend erforderlich.

Die Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt in der Ergebnisrechnung im Amtsbudget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur dauerhaften Fortführung des Quartiersmanagements Nordstadt nach Abschluss der Förderung zum Programm Soziale NRW - Dortmund Nordstadt ab dem Jahr 2015 zu erstellen. Das Konzept wird dem Rat mit einer weiteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt.

zu TOP 2.15
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10966-13)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es erstaunlich sei, wie viel Geld aus diesem einen Projekt herausgezogen werden könne.

Herr Dr. Falk (StA 69) gibt an, dass es in der Tat so sei, dass bei der Fahrstromversorgung Marten die angesetzten Kosten es ermöglicht hätten, aus dem Mittelabfluss heraus Anteile zur Verfügung zu stellen. Das sei ein Einzelfall.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 198.999,33 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.628.003,87 €.



zu TOP 2.16
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10861-13)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) gibt an, dass seine Fraktion diese vorgeschlagene Erhöhung nicht mittragen werde. Das sei bereits gestern im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien diskutiert worden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Erhöhung unstrittig sei. Diese Vorlage stünde aber im direkten Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebes und da sei es laut Wirtschaftsplan so, dass der Eigenbetrieb 10 Mio. € bekäme und 4 Mio. € davon gingen direkt an die Stadt. Die 6 Mio. € sollten dann investiert werden. Für sein Verständnis sei es so, dass nur für 4 Mio. € investiert werde, obwohl viel mehr möglich sei. Solange die Gebühren für das, wofür sie vorgesehen seien, nicht genutzt würden, werde seine Fraktion nicht zustimmen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass der Eigenbetrieb im Jahre 2014 über 20 Mio. € nach Plan investieren werde. Die Vorgabe des Rates bei der Gründung des Eigenbetriebes sei die, dass der städtische Haushalt hinterher nicht schlechter dastehe als vorher. Das sei eingehalten worden. Dem städtischen Haushalt stehe, vorher und auch weiterhin, nach KAG die Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu. Das werde abgeführt an den städtischen Haushalt. Der Eigenbetrieb behalte die Abschreibungsgegenwerte und einen weiteren investiven Zuschuss der Stadt in Höhe von knapp 6 Mio. €, damit er diese 20 Mio. € pro Jahr ab 2014 ff investieren könne. Dieser Betrag solle steigen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum es unterschiedliche Begründungen für den gleichen Sachverhalt in dieser Vorlage und der Vorlage zur Eigenbetriebsgründung (im nichtöffentlichen Teil) gäbe.

Herr Schulte gibt an, dass es sich richtiger Weise um unterschiedliche Punkte handele. Es gäbe den Stand, der wesentliche Veränderungen gegenüber der alten Gebührensatzung darstelle. Dabei handele es sich um eine wesentliche Kostensteigerung die Abgaben an die Emschergenossenschaft Lippeverband/Ruhrverband. Das habe man aber nicht in jedem Jahr so. Dagegen habe man jährlich die üblichen Steigerungen im Bereich Tarife, Sachkosten und Energie. Diese seien bei der Eigenbetriebsgründung einzeln aufgeführt.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass auch eine Maßgabe des Rates die Gebührenstabilität gewesen sei. Die jetzige Aufstellung sei eine kontinuierliche Gebührenerhöhung. Das habe der Fachdezernent bereits bestätigt. Seine Fraktion habe vor diesem Hintergrund Bedenken.

Herr Schulte gibt an, dass das so in den alten Ratsvorlagen enthalten gewesen sei. Man wolle rationeller arbeiten und mehr investieren, aber es sei zu viel verlangt, sämtliche Kostenerhöhungen so aufzufangen, dass keine Gebührenerhöhungen mehr folgen würden. Der entscheidende Punkt sei, dass es auch ohne Eigenbetriebsgründung heute keine wesentlich andere Gebührensatzung gegeben hätte.

Herr Rettstadt gibt an, dass es er es für wenig sinnvoll halte, wenn an den eigenen städtischen Haushalt wieder Geld zurückgeführt werde und dafür Kredite im Eigenbetrieb aufgenommen werden müssten.


Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, das Thema noch weiter unter TOP 3.4 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln und stellt diese Vorlage wie folgt zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.17
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10954-13)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob er die Tabellen richtig verstehe und in Gänze einmal bis sechsmal pro Woche diese Straße/Fahrbahn/Gehweg gereinigt werde.

Herr Schmidt (StA 66) bestätigt das.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.18
Haushaltsneutrale Auflösung einer Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pensionsrückstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10980-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die außerplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 524.059,59 Euro gemäß § 83 Absatz 2 GO. Die Deckung erfolgt durch Auflösung der entsprechenden Rückstellung in gleicher Höhe.

zu TOP 2.19
Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11009-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf (Anlage) als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung) der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.20
Leistungen der Straßenreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11180-13)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11180-13-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11180-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wie die
im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegten Leistungen der Reinigung durch die EDG
nachgehalten werden.
Weiterhin bitten Bündnis 90 / Die GRÜNEN um eine Erläuterung, wer für die Reinigung
der Rasenstreifen zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg, beispielsweise an der Nortkirchenstraße,verantwortlich ist.

Begründung:
Im EDG-Jahresbericht 2012 heißt es auf S. 17: „Zu den Pflichten gehören die Straßenreinigung gemäß Satzung, zum Teil bis zu sechsmal wöchentlich“. Grafisch dargestellt sind in dem Bericht 2.140 km Straßen (Fahrbahnen und Gehwege) sowie 4.000 km Gehwege.
Auf der Stockumer Straße und der Nortkirchenstraße wurde mehrfach eindeutig erkennbarer
Unrat wie Glasscherben o.ä. festgestellt. Zwischen Auftreten der Verschmutzung
und Reinigung lag mindestens eine Woche. Die angeführten Straßenzüge werden im
Straßenreinigungsverzeichnis 2013 als überörtliche Straßen (C) jedoch mit 2mal wöchentlicher Reinigung aufgeführt.
Da zu vermuten ist, dass es sich bei den oben geschilderten Fällen nicht um Einzelfälle
handelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt für Leistungen zahlt, die seitens
der EDG nicht erbracht werden. Die Beteiligungsverwaltung sollte ein großes Interesse
an der Übereinstimmung von beauftragten zu gezahlten Leistungen haben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Mit der Thematik hat sich das Tiefbauamt der Stadt Dortmund unter Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beschäftigt. Hierzu ist das Folgende mitzuteilen:

Die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Stadtgebiet Dortmund erfolgt nach den Maßgaben des Straßenreinigungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der darauf beruhenden Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund, in der jeweils gültigen Fassung. Die Entsorgung Dortmund GmbH führt die Leistungen für die Stadt Dortmund auf der Grundlage des Straßenreinigungsvertrages vom 24. November 1991 aus, der mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist.

Spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können die Gemeinden von den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Kosten der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben.

Die Gebühren, die die Stadt Dortmund u. a. aufgrund der Verträge mit EDG erhebt, unter- liegen im Übrigen der Preisprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die jährliche Preisprüfung ist bisher stets ohne Beanstandungen erfolgt.

Die Straßenreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird als Teil allgemeiner Daseinsvorsorge verstanden, bezweckt aber auch ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr, in der sie ihren Ursprung hat. (OVG NW, Urteil vom 28. September 1989 – 9A 1974/87, - NW BL 1990, 163 /E1). Sie dient im Wesentlichen der Hygiene und Verkehrssicherheit.

Reinigung der Straße bedeutet darüber hinaus nicht, dass jeder einzelne Quadratmeter der Fahrbahn bzw. des Gehwegs gereinigt werden muss. Häufig verhindern geparkte PKW und andere Hindernisse die umfassende Reinigung. Auch ist es in modernen Wohngebieten mit ihren verschachtelten und verwinkelten, teilweise verkehrsberuhigten Bereichen, in denen zudem eine Vielzahl von Straßenmöblierungen vorhanden sind, nicht immer möglich, mit Kehrmaschinen jeden Winkel der Straße zu erreichen. Eine Verpflichtung der Straßenreinigung per Hand besteht in diesem Fall nicht. Die Straßenreinigung steht anerkanntermaßen unter dem Vorbehalt der Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

Eine Kommune kann auch aufgrund sachgerechter Kriterien unterschiedliche Reinigungs-standards in ihren Straßen – je nach Straßenkategorie – vorsehen. Die Reinigung kann sich also an dem Standard orientieren, wie er nach den gegebenen Verkehrsverhältnissen an der jeweiligen Straße sinnvoll erreicht werden kann. Die für Dortmunder Straßen bisher festgesetzten Reinigungshäufigkeiten belaufen sich aufgrund der bisherigen Einstufung durch die politischen Gremien auf 1 x, 2 x, 3 x und 6 x wöchentlich mit entsprechender Auswirkung auf die Gebührenhöhe. Die Reinigung erfolgt den Anforderungen entsprechend im Rahmen des Straßenreinigungsvertrages. Die Reinigungsmethodik richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten, die Reinigung selbst wird unter Berücksichtigung von Witterungseinflüssen und örtlichen Gegebenheiten maschinell, manuell mittels Kehrbesen oder in Kombination von beidem durchgeführt. Sie endet unmittelbar mit der erfolgten Reinigungsmaßnahme.
Das bedeutet, wenn nach erfolgter Reinigung z. B. eine Werbung verteilt wird, ist es möglich, dass nur Stunden später die Straße mit verwehten Zeitungen oder Werbezetteln teilweise verschmutzt ist.

Um die Kosten der Reinigung und damit die Gebühren möglichst niedrig zu halten, wird die notwendige Mitarbeiterzahl und die Sachmittelausstattung im wesentlichen unter Zugrunde-legung eines auf das ganze Jahr bezogenen Reinigungsaufwandes und nicht für Spitzenzeiten (Winterdienst, Laubzeit) zu Grunde gelegt.

Alle sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund ergebenden Reinigungspflichten wurden der Entsorgung Dortmund GmbH mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 durch Straßenreinigungsvertrag vom 24. Dezember 1991 übertragen. Die Anforderungen an die Durchführung der Reinigung ergeben sich aus der Anlage 1 zum Reinigungsvertrag, worin u. a. festgelegt ist:

„Die Reinigung besteht aus der ordnungsgemäßen, nicht aber einer darüber hinausgehenden ästhetischen Reinigung. Die Reinigung ist dann lediglich ästhetisch, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt erforderlich ist, um einer Behinderung der Straßennutzung oder einer Gefährdung des Verkehrs vorzubeugen bzw. eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen.

Die ordnungsgemäße Reinigung umfasst die Sauberhaltung der Fahrbahnen und Gehwege einschl. des Besprengens mit Wasser zur Verhinderung von Staubentwicklung. Sie ist in der Regel beschränkt auf das Entfernen von Gegenständen, welche die Straße verunreinigen.

Die Reinigung erfolgt manuell und / oder maschinell, wobei sicherzustellen ist, dass Staubentwicklung und Lärmbelästigung möglichst vermieden werden. Soweit auf Grund größeren Arbeitsanfalles – z. B. während der Laubzeit oder aus sonstigen nicht von der EDG zu vertretenden Gründen (Winterdiensteinsätze, Streugutbeseitigung u. a.) – eine planmäßige Reinigung nicht leistbar ist, soll nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung im gesamten Tagesrevier erfolgen (Beseitigung grober Schmutzstellen). Dabei hat die Verkehrssicherung Vorrang. Die in der Straßenreinigung geleisteten Arbeiten sind nachzuweisen.“

Hierzu unterhält die EDG ein entsprechendes Kontrollsystem. Darüber hinaus besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit Reinigungsmängel telefonisch (9111-333) bzw. elektronisch (info@edg.de) an die EDG zu melden.
Stadtseitig sind im Betrieb Technische Dienste des Tiefbauamtes täglich 20 Verkehrsicherheitskontrolleure (VSK) u. a. mit der Aufgabe im Einsatz, die Reinigungsqualität der Straßen und Gehwege zu kontrollieren. Dies betrifft in erster Linie die Verkehrssicherheit. Im Bedarfsfall erfolgt eine Meldung der VSK an die Zentrale der Betriebshöfe. Bei extremer Verkehrsgefahr erfolgt eine sofortige Meldung und der VSK verbleibt an der Gefahrenstelle bis zur Übernahme durch die zugeteilte Arbeitskolonne. Ebenso sind in jedem Stadtbezirk Meister der Technischen Dienste im Einsatz. Bei Problemfällen haben die Meister eine direkte Verbindung zum jeweiligen Bezirksmeister der EDG. Daher ist eine umfassende stadtseitige Kontrolle der Straßenreinigungsleistungen gewährleistet.

Bezug nehmend auf die konkrete Anfrage zur Stockumer Straße und Nortkirchenstraße erfolgt eine satzungsgemäße Regelreinigung mittels Kehrmaschine und Kehrarbeiter. Bei Ausfall der planmäßigen Reinigung durch z. B. Laubzeit, Winterdienst wird nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung durch Abfahren des gesamten Tagesreviers - in der Regel mittels LKW durchgeführt - und es werden nach Leistbarkeit grobe Verschmutzungen beseitigt. Im Zuge der Reinigungsdurchführung erfolgt beim Kehrarbeitereinsatz bei Bedarf auch eine grobe Sauberhaltung der Grünbereiche in Besentiefe. Die darüber hinausgehende Pflege der Grünflächen obliegt dem Tiefbauamt.

Die Überprüfung der Tagesreviere hat zum Ergebnis geführt, dass keine Reinigungsversäumnisse im Sinne der Straßenreinigungssatzung vorliegen. Die Straßenreinigung wird in Dortmund entsprechend den sich aus den vorgenannten rechtlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtssprechung ergebenden Anforderungen erfüllt.
Als Ansprechpartner steht Ihnen beim Tiefbauamt Herr Finger (Tel.: 50 – 29011) zur Verfügung.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet aufgrund der Kurzfristigkeit, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft schiebt die Behandlung der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.21
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10994-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 659.800,00 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 2.22
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10995-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 27.200 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 2.23
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2013 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11228-13)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) bittet noch einmal um Erläuterung zur Gegenfinanzierung, da der Aktionsplan in Bezug auf die Ausweisung von Stellen herangezogen werde.

Frau Jeschke (StA 50) erklärt, dass die Mittel aus der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zum Teil nur aus dem Grunde angeboten worden seien, weil sich viele Maßnahmen in ihrem Beginn verzögert hätten. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie werde weiterhin stattfinden. Es handele sich um einen Einmaleffekt in diesem Jahr.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, inwieweit die Verwaltung auf die zunehmende Steigerung im Haushaltsplan 2014 Rücksicht genommen habe.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass plus 8 Mio. € in den Haushaltsplanentwurf eingepreist worden seien. Die Bedarfsgemeinschaft könne nicht prognostiziert werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) würde gerne nachvollziehen, was genau teurer geworden sei und bittet deshalb um eine genauere Zuteilung der Finanzen.

Herr Stüdemann bietet an, dass Frau Jeschke die Einzelausweisung mit vertretbarem Aufwand zusammenstellt und dann telefonisch an Herrn Rettstadt weiterleitet.

Frau Jeschke merkt an, dass sie bei dieser Auswertung auf die Mithilfe des Jobcenters angewiesen sei und zu befürchten sei, dass das Programm die meisten der Wünsche von Herrn Rettstadt nicht hergebe. Sie verweist ebenfalls auf den Kreisreport.

Herr Rettstadt erläutert, dass es ihm darum gehe, schärfer eingrenzen zu können, wo welche Potenziale seien und ob es überhaupt Möglichkeiten gäbe, zu steuern.

Herr Stüdemann schlägt vor, nach einer gewissen Einarbeitungszeit die Amtsleitung und die Mitarbeiter einzuladen, um sich das Verfahren und auch die Steuerungsmöglichkeiten erläutern zu lassen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) merkt an, dass es keine besseren Analysedaten, als die aus dem Jobcenter gäbe. Das seien pflichtige Leistungen. Wenn man diese Daten nutze, könne man sich eine Doppelarbeit für die Verwaltung ersparen.

Herr Rettstadt merkt an, dass seine Fraktion nicht mehr im Trägerausschuss des Jobcenters sei und er deshalb keinen Zugang zu den Daten habe.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) fragt nach, warum es nicht möglich sei, die bereits vorhandenen Daten Herrn Rettstadt zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von insgesamt 14.000.000 € für das Haushaltsjahr 2013 und die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


zu TOP 2.24
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11258-13)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie weit der Konsolidierungsvorschlag von 3 Mio. € Sinn mache, vor dem Mehrbedarf, der jetzt für das Jahr 2013 in Höhe von 7,8 Mio. € bestehe.

Herr Burgholz (Leiter Familien-Projekt) gibt an, dass es natürlich schwierig sei, die 3 Mio. € im nächsten Jahr zu konsolidieren. Die Zahlen zeigten allerdings, dass die Datenqualität dahin verbessert worden sei, dass man davon ausgehe, dass das was jetzt hier als Aufwendung für Hilfen zur Erziehung stehe, das sei, was real sowohl für 2012 als auch für 2013 gebracht worden sei. Man könne auf dieser Datenbasis zu Grunde legen, Steuerungsbemühungen anzusetzen, die auch für 2014 gewisse Erfolge zeigen könnten. Das sei zum Teil auch schon für dieses Jahr gelungen. Aufgrund der transparenten Datenlage könne man außerdem durchaus nicht beeinflussbare Risiken deutlich abgrenzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige
Mehraufwendungen für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen in Höhe von 6.076 T€ mit der in der Anlage 1 dargestellten Deckung.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Beteiligungsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10557-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2012/2013 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 3.2
Eintrittspreiserhöhungen für die städtischen Hallenbäder, den Zoo und den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10479-13)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage bereits im AKSF zugestimmt habe, allerdings habe man den Punkt „Auswirkungen der Kindereinzelpreise“ ausgenommen. Er bittet Frau Spreen, die Auswirkungen zu erläutern.

Frau Spreen (Geschäftsbereichsleitung Zentraler Dienst der Sport- und Freizeitbetriebe) gibt an, dass das auf Basis der in 2012 verkauften Karten im Ermäßigungstarif, in der Summe knapp 18 T € ausmache.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Erhöhung der Eintrittspreise für die städtischen Hallenbäder und den Zoo ab 01.01.2014 und die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der Stadt Dortmund (Anlage 1)

2) die Erhöhung der Preise für Jahreskarten des Westfalenparks ab 01.11.2013, da traditionell der Vorverkauf der Jahreskarten am 01.11. eines jeden Jahres beginnt. Dies ermöglicht den Kunden, die erworbene Jahreskarte für 14 Monate zu nutzen. Im Jahr 2013 beginnt der Vorverkauf unmittelbar nach dem Beschluss der Eintrittspreisanpassungen.

zu TOP 3.3
Situation DSW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11029-13)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11029-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Dortmunder Stadtwerke sind über die DEW21 mit 5,55 Prozent am RWEGemeinschaftskohlekraftwerk
in Hamm (Gekko) beteiligt. Gleichzeitig halten sie direkt und
indirekt (über die KEB-Gruppe) 22.687.465 Stammaktien an der RWE AG. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation von Gekko und der Senkung der Dividende der RWEAktien bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die weitere Verzögerung der Inbetriebnahme
von Gekko für die Stadt Dortmund bzw. die DSW21 und welche Kosten sind bisher
zusätzlich aufgelaufen, da Gekko nicht – wie geplant – 2011 ans Netz gehen konnte?

2. Inwieweit sind die mit den Minderheitsgesellschaftern und RWE Power AG nachträglich
getroffenen Regelungen und vereinbarten Abstandszahlungen geeignet, die
bisherigen Verluste aus der Gekko-Beteiligung zu kompensieren?

3. Welche Rückstellungen für Drohverluste wurden von der DEW21-Geschäftsführung
in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 für die Gekko-Beteiligung gebildet? Es wird
um eine jahrgangsweise Darstellung gebeten.

4. Welche Abschreibungen für Gekko wurden von der DEW21-Geschäftsführung für
die Geschäftsjahre 2008 bis 2013 gebildet bzw. werden in der mittelfristigen Finanzplanung
ausgewiesen? Es wird um eine jahrgangsweise Darstellung gebeten.
Inwieweit kann eine Sonderabschreibung ausgeschlossen werden?

5. In dem zur Ratssitzung vom 13.09.2007 vorgelegten Bericht der Wibera Wirtschaftsberatung AG zur Beteiligung an Gekko wurden unter Punkt C „Chancen und
Risiken“ keinerlei Risikoszenarien aufgezeigt. Wer hatte seinerzeit die Aufgabenstellung
mit Wibera abgestimmt?

6. Welche Einschätzung über die Risiken der Gekko-Beteiligung haben die Wirtschaftsprüfer
im aktuellen Jahresbericht abgegeben?

7. Die RWE hat angekündigt, die Dividende ihrer Aktien zu senken. Welche finanzielle
Einbußen (konkrete Summe) kommen damit auf die DSW21 zu?

8. 2009 hat der Rat den Ankauf weiterer RWE-Aktien durch DSW21 beschlossen. Die
Finanzierung der RWE-Aktienankäufe erfolgte über Darlehen, die über die zu erzielenden
Renditen refinanziert wurden. Welche Dividendenausschüttungen sind erforderlich,
um den Finanzierungsaufwand dieser Darlehen sicherzustellen bzw. inwieweit
müssen aus dem laufenden Geschäft zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet
werden, um diese Darlehensverpflichtungen bedienen zu können?

9. Welche Auswirkung haben die aktuellen finanziellen Einbußen auf die Haushaltsplanung
und mittelfristige Investitionsplanung der DSW21 (u. a. in Bezug auf die Ertüchtigung
der Stadtbahnanlagen, die Belastungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag
durch den Dortmunder Flughafen, Pensionsrückstellungen, die geplanten
Ergebnisübernahmen aus den Beteiligungen an der DEW21, Gelsenwasser AG)?
Wie sollen die Einbußen kompensiert werden, das heißt, welche Folgen kommen
konkret auf die MitarbeiterInnen der DSW21 und auf den ÖPNV zu?

10.In welcher Höhe hat die notwendige Abschreibung des RWE-Aktienbesitzes Auswirkungen
auch auf den Haushalt der Stadt Dortmund z. B. auf die Minderung der
Rücklage?

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion mit einer schriftlichen Beantwortung in der nächsten Sitzung einverstanden sei. Sie erläutert noch einmal kurz, warum die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion so ausführlich sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass er nachvollziehen könne, dass nachgefragt werde, das sei auch legitim. Eine Bewertung vorzunehmen, ohne die Antworten zu kennen, halte er dagegen für riskant. Was die ganz grundsätzliche Angelegenheit von Gekko angehe, sei es mit Sicherheit so, dass die Risiken und die jährlichen Belastungen sehr wohl in die Wirtschaftpläne, Jahresabschlüsse und Bearbeitung in der DEW21 aufgenommen worden seien und in einer gebührlichen Höhe berücksichtigt worden seien. Er betont, das aus dem Gekko-Zusammenhang keine Dramatik bezogen auf die Arbeitskräfte innerhalb DSW21 resultiere. Er halte es auch für sinnvoll, dass Herr Pehlke für die Folgesitzung eingeladen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass die Dinge, die Frau Reuter jetzt in der Bitte um Stellungnahme im Zusammenhang richtig dargestellt habe, er selbst genauso im Zusammenhang mit Gelsenwasser und der Wasserversorgung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dargestellt habe, mit dem Unterschied, dass damals Frau Reuter zur Person behauptet habe, dass es keine Zusammenhänge gäbe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Antworten, zumindest für die Aufsichtsratsmitglieder, klar seien. Er halte grundsätzlich die Fragen für sinnvoll, damit es auch eine öffentliche Beteiligung geben könne. Es sei ganz klar festzustellen, dass durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der DSW21 und die Entwicklung dieser Aktivitäten Geld in der Kasse fehle, was die Stadt gut gebrauchen könne.

Herr Stüdemann gibt an, dass es durch das Ausschüttungsverfahren eine Ergebnisverbesserung und eine Belastung innerhalb der Investitionsmöglichkeiten gegeben habe. Man werde sich daran gewöhnen müssen, dass die städtischen Unternehmen, aufgrund der Marktsituation, in der sie stünden, den Konsolidierungsnotwendigkeiten, denen sie auch unterworfen seien, weniger in der Lage sein werden im Rahmen von Infrastrukturprojekten zur Haushaltsentlastung beizutragen. Die Hauptfrage sei, ob uns gravierende Einschläge im eigenen städtischen Haushalt erwarten. Das sei nicht absehbar und auch derzeit nicht erkennbar. Der Unternehmenszusammenschluss setze alles daran, dass das auch nicht eintrete.

Frau Reuter gibt an, dass es sich bei Gekko um eine ganz offiziell als Risiko benannte Fehlentscheidung halte und ihre Fraktion keine Verschleierung von Fakten suggeriere. Es gehe darum, dass in den vergangenen Jahren die Töchter durchaus einen Konsolidierungsbeitrag geleistet hätten und sie das jetzt unter anderem nicht mehr können, weil Fehlentscheidungen getroffen worden seien und Gekko sei ein gutes Beispiel und unstrittig. Es sei wichtig, dass sich dieser Ausschuss mit diesen Fragen beschäftige und nicht nur der Aufsichtsrat von DEW oder DSW.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass die Fragen schriftlich zur nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil zur Verfügung stehen werden und da noch Gelegenheit sei, das zu diskutieren.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Zeiten, in denen die DEW an den städtischen Haushalt „geschüttet“ hätten, eher die Minderheit gewesen seien und man auch in der Vergangenheit ohne diese Ausschüttungen gelebt habe. Die Entwicklung im Energiemarkt sei so nicht erkennbar gewesen, diese Risiken seien jetzt abzuarbeiten. Ein weiteres Risiko sei der öffentliche Personennahverkehr.

Herr Rettstadt gibt an, dass auch er die Entscheidung für Gekko zur damaligen Zeit für richtig gehalten habe. Zur Ausschüttung der städtischen Töchter ist er der Meinung, dass sie eigentlich etwas zum städtischen Haushalt beitragen müssten oder mindestens eine schwarze Null da sein müsse.

zu TOP 3.4
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2013

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.13 vor:

Hierzu liegt zwecks Information zum 6. Beschlusspunkt der heutigen Vorlage (DS-Nr.: 10847-13) vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2013:

Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund 2014ff
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10439-13)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in der Sitzung folgenden Antrag, der von der
Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig beschlossen wird:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht für die Maßnahme – Erschließung Sölder Waldstraße
– wegen der bezirklichen Bedeutung ausschließlich ihre Zuständigkeit und ihre
Beschlusskompetenz.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, prüfen zu lassen, warum die von der Verwaltung
aufgeführte Maßnahme – Erschließung Sölder Waldstraße – eine überbezirkliche Bedeutung
hat. Gründe für eine überbezirkliche Einstufung der Maßnahme kann die Bezirksvertretung
Aplerbeck nicht erkennen.“
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht für jede Maßnahme eine Vorlage für einen
Baubeschluss.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
folgenden Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung zu beschließen:
- KE Wittbräucker Straße/Kreuzung Berghofer Straße
- KB Intückenweg
- KE Marsbruchstraße
- KE Schüruferstraße Kneebuschstr. bis Schürener Straße

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Durchführung der in der Anlage 1
für den Stadtbezirk Aplerbeck aufgeführten Kanalbaumaßnahmen mit bezirklicher
Bedeutung.“

AUSWI: 13.11.2013:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Punkte 1. – 5. der Vorlage (Punkt 5 unter Beachtung der heutigen Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu TOP 3.1 , bzgl. der Besetzung der Funktion der kaufmännischen Leitung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke und Fraktion FDP/BL) sowie bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

1. Der Rat der Stadt beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017.

3. Der Rat der Stadt beschließt eine Vorabgewinnausschüttung des geplanten Jahres-überschusses 2014 in Höhe von 10.465.574 EUR an den städtischen Haushalt. Von diesem Betrag werden 5.964.300 EUR dem Eigenbetrieb im Jahr 2014 zu Investitionszwecken wieder zugeführt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Der Eigenbetrieb nimmt am städtischen Cash-Pooling teil. Im Bereich Finanzierung werden die Dienstleistungen der Stadtkämmerei in Anspruch genommen.

4. Der Rat der Stadt überträgt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) die Aufgabe des Betriebsausschusses gemäß § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

5. Der Rat der Stadt bestellt den derzeitigen Leiter der Abteilung Stadtentwässerung und stellvertretenden Amtsleiter des Tiefbauamtes, Herrn Dr.-Ing. Christian Falk zum technischen Betriebsleiter und Herrn Ulrich K. Butterschlot zum kaufmännischen Betriebsleiter.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst zu Punkt 6. der Vorlage mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke und Fraktion FDP/BL) sowie bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:


6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
beschließt gemäß den aktuell geltenden Zuständigkeiten die Investitionsmaßnahmen
überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 300.000 EUR pro
Maßnahme. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)
beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einer Höhe von
2.000.000 EUR pro Maßnahme. Der Rat der Stadt beschließt die Investitionsmaßnahmen
überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 2.000.000 EUR pro Maßnahme. Die
vorgeschriebene Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte bzw. erfolgt mit der
Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache-Nr.:
10439-13). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde und erläutert kurz die Entscheidung.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) verweist auf die Anlage 2, Seite 4, Finanzplanung 2014 bis 2017, Mittelverwendung und auf Anlage 2, Seite1. Er erklärt, dass dieser Punkt bereits vor einigen Monaten in diesem Ausschuss auf der Tagesordnung gewesen sei und erläutert den Sachverhalt.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) lobt die Anlage 2, Seite 10 ff. Er wünsche sich, dass der Stellenplan des städtischen Haushalts ebenso gestaltet wäre. Weiterhin hat er eine Nachfrage zu Beschlusspunkt 3., die Herr Schulte zufriedenstellend beantwortet und die Planung erläutert.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist auf den digitalen Stellenplan, der nur noch in der Darstellungstiefe bearbeitet werde und bereits im Ausschuss für Personal und Organisation vorgestellt worden sei. Zurzeit werde abgeklärt, inwieweit man den Ratsmitgliedern insgesamt diesen elektronischen Stellenplan zur Verfügung stellen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) fragt nach, ob es richtig sei, dass für das erste Jahr 9 Mio. € Kreditaufnahme geplant sei und inwieweit das mit der Vorabausschüttung im Zusammenhang stehe. Darüber hinaus fragt er nach, ob er es richtig verstehe, dass von Seiten der Kämmerei der Abbau des Sanierungsstaus gar nicht gewünscht sei.

Herr Schulte gibt an, dass auf Seite 4 der Anlage 2 zu sehen sei, dass keine Kreditaufnahme geplant sei und die Finanzierung aller investiven Maßnahmen ohne Kreditaufnahme möglich sei. Für das erste Planjahr 2014 gehe das auch ohne Trägerdarlehn auf. Die Kämmerei unterstütze die Auflösung des Investitionsstaus, man gebe die 6 Mio. € aus dem städtischen Haushalt dazu, damit in kalkulatorische Abschreibungen investiert werden könne.

Herr Rettstadt gibt an, dass es die rechtliche Verpflichtung sei, in kalkulatorische Abschreibungen zu investieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einer Höhe von 2.000.000 EUR pro Maßnahme.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen


1. Der Rat der Stadt beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017.

3. Der Rat der Stadt beschließt eine Vorabgewinnausschüttung des geplanten Jahres- überschusses 2014 in Höhe von 10.465.574 EUR an den städtischen Haushalt. Von diesem Betrag werden 5.964.300 EUR dem Eigenbetrieb im Jahr 2014 zu Investitionszwecken wieder zugeführt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Der Eigenbetrieb nimmt am städtischen Cash-Pooling teil. Im Bereich Finanzierung werden die Dienstleistungen der Stadtkämmerei in Anspruch genommen.

4. Der Rat der Stadt überträgt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) die Aufgabe des Betriebsausschusses gemäß § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

5. Der Rat der Stadt bestellt den derzeitigen Leiter der Abteilung Stadtentwässerung und stellvertretenden Amtsleiter des Tiefbauamtes, Herrn Dr.-Ing. Christian Falk zum technischen Betriebsleiter und Herrn Ulrich K. Butterschlot zum kaufmännischen Betriebsleiter.

6. Der Rat der Stadt beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 2.000.000 EUR pro Maßnahme. Die vorgeschriebene Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte bzw. erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache-Nr.: 10439-13). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11005-13)

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Herr Langhorst (Frakton Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde und fragt nach, was bei Ablehnung der Vorlage passieren würde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass diese Frage nicht leicht zu beantworten sei, da die gemeinderechtlichen Vorgaben von den gesellschaftsrechtlichen unterschieden werden müssten. Gesellschaftsrechtlich würde nichts passieren, wenn Gelsenwasser sich beteilige. Gemeinderechtlich würde es sich um einen Verstoß gegen § 107 f der GO handeln und könnte von der kommunalen Aufsicht mit Schreiben an den Oberbürgermeister beanstandet werden. Letztlich gelte, dass Bundesrecht Landesrecht breche, da es höher sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der Wasserversorgung Hünxe GmbH auf die Gasversorgung Hünxe GmbH, der Umfirmierung in Gemeindewerke Hünxe GmbH und der Beteiligung der GELSENWASSER AG mit 49 % der Geschäftsanteile zu.

zu TOP 3.6
Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „Geonetzwerk metropoleRuhr“ zur Kenntnis.


4. Liegenschaften



zu TOP 4.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10437-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des
Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2012 wird mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 2.357,42 € festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.357,42 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.2
Fortschreibung und Ergänzung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10531-13)
hierzu-> Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2013

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.13 vor:

Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung
Brackel einstimmig zustimmt:

„Wir fordern die Verwaltung auf, von einer geplanten Vermarktung des Gebäudes und des
Geländes der Augustinus-Grundschule abzusehen. Das Gebäude soll weiterhin der Erich-
Kästner-Grundschule für schulische Zwecke zur Verfügung stehen.

Begründung:
Aufgrund der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Grundschulen in Brackel, insbesondere
aufgrund des Neubaugebietes Hohenbuschei, ist eine Vermarktung des Geländes der
ehemaligen Augustinus-Grundschule zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Es ist abzusehen,
dass in den kommenden Jahren jeweils ca. 20 – 25 neue Schülerinnen und Schüler pro
Jahrgang aus Hohenbuschei in die Grundschule eingeschult werden. Daher ist davon
auszugehen, dass die Erich-Kästner-Grundschule in den kommenden Jahren dreizügig geführt werden muss. Um zu gewährleisten, dass die Schulkinder dann auch wohnortnahbeschult werden können, ist der vorläufige Erhalt der Räume der Augustinus-Grundschule notwendig.“
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht für das Jahr 2012/13 über die schulische
Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.

Herr Spieß (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zustimmen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass das für seine Fraktion nicht stimmig sei und er deshalb dem Antrag nicht zustimmen werde.

Herr Nickisch (Amtsleitung Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass es einen Ratsbeschluss gäbe, der besagt, dass die Augustinus-Grundschule aufgegeben werden solle. Jetzt gäbe es den neuen Antrag, der von Seiten der Verwaltung geprüft werden müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion keinen Bedarf erkenne und sieht sich ebenfalls an den Ratsbeschluss gebunden.

Herr Spieß gibt an, dass einer grundsätzlichen Vermarktung der Vorrang zu geben sei, aber durch die Begründung des Antrages müsse jedem deutlich werden, dass gerade durch das Gebiet Hohenbuschei in Brackel, eine Mehrzahl von Schülern aufgenommen werden müsse, die die Erich-Kästner-Grundschule mit einer Zweizügigkeit nicht aufnehmen könne. Deshalb habe die Bezirksvertretung Brackel diesen Beschluss so gefasst. Die Entwicklung sei so nicht absehbar gewesen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es Sinn mache, vorher noch mal zu schauen, ob sich Rahmenbedingungen geändert hätten. Insofern könne sie sich vorstellen, dass der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung so aufgefasst werden könne, die Verwaltung zu bitten, vor der Vermarktung eine Prüfung der Gegebenheiten vorzunehmen. Einen solchen Prüfauftrag würde ihre Fraktion mittragen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) schließt sich der Auffassung von Herrn Spieß an.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht den Verfahrensvorschlag, dass die Liegenschaftsverwaltung mit der Schulverwaltung die Anregung der Bezirksvertretung Brackel positiv aufgreifen werde und vor einer möglicher Veränderung an diesem Schulstandort noch einmal die Bedarfsgerechtigkeit der Aussage prüfe.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) schließt sich dem Verfahrensvorschlag von Herrn Stüdemann an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass der Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zurückgegeben wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht für das Jahr 2012/13 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Monetarisierung des Nutzungsrechts von Räumlichkeiten unterhalb der Südtribüne durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11330-13)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und gibt an, dass es sich um die Summe, die im Raum schwebe, handele. Das Nutzungsrecht sei mit einer deutlich siebenstelligen Summe beziffert worden und das, was der BVB zur Verfügung stellen wolle, sei eine niedrige sechsstellige Summe. Der BVB sei ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen und es sei an der Zeit, dieses Nutzungsrecht zu monetarisieren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass beide Positionen sechsstellig seien. Mit dem BVB/dem Stadionbetreiber habe man Verhandlungen geführt, mit einem ebenfalls sechsstelligen Ergebnis. Für die Unterbringung der Boxer gäbe es jetzt eine Lösung, mit dem Modell, dass es eine gewisse Umgestaltung in der Helmut-Körnig-Halle gäbe, die sowieso anstünde und für die Ringer werde es einen Anbau im Revierpark Wischlingen geben. Die Stadt werde nichts zuzahlen müssen und man habe nichts weggegeben, ohne ein entsprechendes Entgelt zu erhalten. Die Beschlussvorlage sei jetzt fertig und erreiche diesen Ausschuss am 28.11.13.

Herr Dr. Brunsing bedankt sich, dass die Vorlage jetzt kommt und merkt an, dass seine Fraktion gerne den Vertrag bzw. die Bewertung sehen würde, auf welcher Grundlage ein bestimmter Betrag als Wert der Nuzung der Stadt Dortmund für die Räumlichkeiten unterhalb der Südtribühne zustande gekommen sei.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass Herr Stüdemann genau das bereits zugesagt habe.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

wir bitten auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 14. November 2013.

Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Summe, die Rahmenbedingungen und die Quelle für das ehemals bestehende städtische Nutzungsrecht von Flächen unterhalb der Südtribüne zu nennen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass trotz einer Anfrage der Grünen im Juli und der Ankündigung einer Verwaltungsvorlage „nach den Sommerferien“ auch drei Monate später noch keine derartige Vorlage vorliegt. Das gesamte Verfahren startet damit deutlich nach der Übergabe der Flächen an den Stadioneigentümer, ohne dass den politischen Gremien der Stadt Dortmund ein Vertrag o.ä. zur Kenntnis gegeben wurde.

Sollte eine Beantwortung nur in nichtöffentlicher Sitzung möglich sein sind wir mit der Verschiebung in den nichtöffentlichen Teil einverstanden.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10939-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Lagebericht 2012 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine
Entnahme in Höhe von 10.994.750,41 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem
Jahresergebnis 2012 von -10.626.250,41 € verrechnet und der verbleibende Betrag
von 368.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2012
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahres-
abschlusses 2013 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu
beauftragen.



zu TOP 5.2
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan Soziale Stadt zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Projekt KMUni - zur Stärkung des Personalmarketings in Unternehmen - in Kooperation mit der Stadt Bochum und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11103-13)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde und erläutert seine Entscheidung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Wirtschaftsförderung das Projekt KMUni gemeinsam mit der Stadt Bochum vorbehaltlich einer 80%igen Förderung durch das Wirtschaftsministerium NRW im Zeitraum von frühestens 1.12.2013 bis spätestens 31.12.2015 durchführt.






Monegel Radtke Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin