N i e d e r s c h r i f t

über die 73. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 21.01.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 16:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)ab 15.30 Uhr
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Drabig (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau Renate Weyer (SPD)i. V. für Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder
Herr RM Münch
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr sE Ucar – Ausländerbeiratab 15.50 Uhr
Herr sE Oshege – Seniorenbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Zühlke – Beirat der unteren Landschaftsbehörde
3. Verwaltung
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Helfer - Büro 7/Dez
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
4. Gäste
./.



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 73. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,


am 21.01.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.12.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Grundsanierung des Südbades
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05345-03)
Anlage: Begutachtung des Sanierungskonzeptes 2003 Hallenbad Süd, Dortmund der Drees & Sommer GmbH

2.1.1 Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05345-03-GM)
- Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 18.12.2003 beschlossen und wird den Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt.





3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-03)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05290-03)

3.3 Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-03)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05326-03)

3.5 Bauleitplanung; 141. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsrand Wickede-Nord - und Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich sowie Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05317-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Aufforstung am Marksweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05337-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Tiefbauamt
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -

Anlagen:

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt
Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004
hier: Stellungnahme zu TOP 12.3 der Sitzung des AUSW am 12.11.2003
Beantwortung einer Anfrage
(Drucksache Nr.: 05045-03BA)

- Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick
hier: Stellungnahme zu TOP 3.1 der Sitzung des AUSW am 10.12.2003
Beantwortung einer Anfrage
(Drucksache Nr.: 03913-03BA)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jostes erklärt, dass interfraktionell Einigkeit darüber bestehe, dass ab der nächsten, der 74. Sitzung des AUSW, nicht wie bisher immer die Angelegenheiten des Dezernates 6 am Anfang stehen, sondern die Angelegenheiten des Dezernates 7 zu Beginn der Sitzung behandelt werden. Die Angelegenheiten der Dezernate 6 und 7 werden ab sofort im Wechsel zu Beginn der Sitzung nach den Angelegenheiten von besonderer Bedeutung behandelt werden.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Sauer benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StR Sierau bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 „Prävention von Kinderunfällen“ bis zum 31.12.2004 (Drucksache-Nr. 05196-03) als TOP 3.6 zu erweitern.

Außerdem macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag, die Tagesordnung auch im Wege der Dringlichkeit zu erweitern um den Antrag ‚Mittelvergabe aus dem Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“’ (Drucksache-Nr. 05490-04) als TOP 3.7.

Die Tagesordnung wird einstimmig in der erweiterten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.12.2003
Herr RM Zuch bittet darum, folgenden Satz in der Niederschrift auf Seite 17, TOP 3.4, 1. Absatz, wie folgt zu verändern bzw. zu ergänzen:

“Herr RM Zuch bittet die Verwaltung um Überprüfung einer Entlastungsmöglichkeit über die Zeche-Margarete-Straße.

Die Niederschrift über die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.12.2003 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Grundsanierung des Südbades
(Drucksache Nr.: 05345-03)
Anlage: Begutachtung des Sanierungskonzeptes 2003 Hallenbad-Süd, Dortmund, der Drees & Sommer GmbH (Drucksache Nr.: 05345-03E)
zu TOP 2.1.1
Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05345-03-GM)

Herr RM Follert erklärt, dass nach Meinung der CDU-Fraktion die Kommission zum Südbad aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) besetzt werden solle und die Zuständigkeit der Kommission aus dem AUSW heraus und nicht aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit komme. Die bauliche Seite gehöre in den AUSW, so dass die Zuständigkeit auch dort anzusiedeln sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden am 18.12.2003 beschlossenen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis:

1. Der Rat beschließt, die vollständige Sanierung des Südbades nach dem neuesten Stand

der Technik vorzunehmen und mit den vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu

beginnen.

2. Die Entkernung, die winterfeste Versiegelung der Außenhaut und die sonstigen planerischen Vorarbeiten erfolgen unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss.

3. Der Baubeschluss wird vor der Sommerpause gefasst und die Auftragsvergabe beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die voraussichtlichen Sanierungskosten möglichst exakt erfasst und ein Beschluss zur Deckelung dieser Kosten vorbereitet.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf des Vermögenshaushaltes 2005 weitere notwendige Mittel für die Sanierung des Südbades vorzusehen.

5. Der Rat beschließt die Einrichtung einer Ratskommission, die während der Dauer der Bauarbeiten die Sanierungsmaßnahmen begleitet.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, wie den Schwimmvereinen für die Dauer der Schließungszeit eine Ausweichmöglichkeit für das Training der Schwimmer/innen verschafft werden kann. Dieser Prüfauftrag gilt auch für das Schulschwimmen.

Außerdem nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Beschluss des Rates vom 18.12.2003, der folgenden Wortlaut hat, zur Kenntnis:



1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Durchführung der Grundsanierung des Südbades mit einem geschätzten Kostenvolumen von z. Z. 11,6 Mio. € einschl. Ingenieurleistungen (Grundsatzbeschluss) - Es handelt sich hier um eine grobe Kostenschätzung. -
b) die Erteilung des Planungsauftrages (technische und rechtliche Sanierungsplanung) einschl. der Erarbeitung des dazugehörenden Finanzierungskonzeptes zur Durchführung der Grundsanierung mit geschätzten Planungskosten von 1,98 Mio. €. Hiervon sind 880.000 € sofort zu finanzieren (Planungsbeschluss).
c) die Entkernung/Demontage von sanierungsbedürftigen Bauelementen mit geschätzten Kosten von z. Z. 1,1 Mio. € (Baubeschluss).

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Baubeschluss zur Grundsanierung mit einem Zeitplan und einer Kostenberechnung nach DIN 276 vor der Sommerpause 2004 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Grundsanierung.

Die Finanzierung - 1.980.000,-- € - ist im Haushaltsjahr 2004 im UA 5700 'Hallenbäder', HHSt: 5700 9404 0002 - Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff. -, vorgesehen.

Die Gesamtfinanzierung der Grundsanierung wird im Rahmen des vorzulegenden Baubeschlusses festgelegt.



3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss (Drucksache Nr.: 05320-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der
Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 02.09.2003 dem Bebauungsplan Hom 211 - Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung (Drucksache Nr.: 05290-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:
den unter Punkt 14.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.2 bis 14.4 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.06.2003 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW).

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- die modifizierte Begründung vom 01.12.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 Abs. 4 BauGB.

zu TOP 3.3
Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
(Drucksache Nr.: 05327-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 06.11.2005 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
(Drucksache Nr.: 05326-03)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2004 (Drucksache Nr.: 05326-03-ATB)

Frau sB Pohlmann-Rohr begründet den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag. Der Teil der Wohnbebauung, der als Solarsiedlung vorgesehen ist, soll tatsächlich als Solarsiedlung umgesetzt werden. Frau sB Pohlmann-Rohr regt auch unter der Voraussetzung, dass es zu einer Einzelvermarktung der Grundstücke kommen sollte, an, in die Grundstücksverträge aufzunehmen, inwieweit regenerative Energien benutzt werden müssen. Die Nutzung der regenerativen Energien könne zu einem Qualitätsmerkmal werden.

Herr RM Zuch unterstützt für die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Er bittet darum, den AUSW auch darüber zu informieren, wenn bei Untersuchung der Altlasten nichts Negatives festgestellt wurde. Die Vorlage spreche nur von einer Information, wenn Altlasten gefunden werden.

Herr RM Münch bedauert, dass der massive Eingriff in die Freiflächen nicht im Stadtbezirk Aplerbeck ausgeglichen werden kann. Er stellt die Frage, ob ein Eingriff durchgeführt werden soll, wenn der Ausgleich nicht im gleichen Stadtbezirk erfolgen kann.
Herr RM Münch sieht die Freiflächen südlich des Apolloweges als ökologische Ausgleichsfläche als entwickelbar an.

Herr StD Fehlemann gibt unter Hinweis auf den vorliegenden Antrag an, dass haushaltsmäßig entsprechend der kommunalen Möglichkeiten verfahren werden müsse. Das bedeutet, dass das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund für dieses Projekt kein Geld zur Verfügung stellen kann.

Herr RM Drabig hält es für möglich, über Grundstückspreissubventionen das Thema „solar“ zu unterstützen. Das Sondervermögen werde seines Erachtens auch noch Geld durch die Immobilien verdienen, wenn alle, die Photovoltaik nutzen, einen gewissen Rabatt erhalten. Dies sei ein übliches Vorgehen in der Branche und eine Frage der Investition. Oft haben Hauskäufer nicht mehr das Geld z. B. für eine Photovoltaikanlage. Sie können sich ausrechnen, wie viel nach Abzug einer Förderung aus der eigenen Tasche zu zahlen sei. Bei einer Grundstücksgröße von 300 – 400 qm könnte es sich ca. um einen Betrag von fünf bis sechs Euro/qm handeln. Eine Subventionierung der Investitionsdifferenz für Photovoltaikanlagen könnte animierend wirken.

Herr RM Drabig bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung um eine Berechnung, aus der erkennbar ist, um welchen Betrag es bei einer Siedlung gehe, wenn das beschriebene Vorgehen umgesetzt wird.

Frau sB Pohlmann-Rohr informiert darüber, dass die DEW Contracting-Modelle habe. Außerdem habe es zum 01.01.2004 eine Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes gegeben, in dem u. a. geregelt wird, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erhöht wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Ausschuss begrüßt die Absicht, im Rahmen der Aufstellung des Ap 200 -Apolloweg – die Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarsiedlung zu schaffen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die kommunalen Möglichkeiten zur deutlichen Erhöhung der Anzahl der Einfamilienhäuser, die den Ansprüchen an eine Solarsiedlung erfüllen, auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, analog zum Verfahren in anderen Städten, die am Landesprogramm „50 Solarsiedlungen in NRW“ teilnehmen, über den Grundstücksverkauf die notwendigen Festsetzungen für die vorgeschriebene anteilige Nutzung von regenerativen Energien zu treffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, unter Beachtung des Antrages folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 8.1 bis 8.3 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.06.2003 dem Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Ap 200 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 15 dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.06.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.12.2003 dem Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 141. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsrand Wickede-Nord - und Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich sowie Anordnung einer Umlegung (Drucksache Nr.: 05317-03)

Frau RM Kröger-Brenner bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wegen Beratungsbedarfs darum, die Vorlage zu vertagen, da es um einen erheblichen Eingriff gehe. Sie weist auch aufgrund der Flächengröße auf den Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan hin. Auch bei dieser Fläche sollte nicht vor Beschluss über den gesamten Flächennutzungsplan eine Entscheidung getroffen werden.

Herr RM Harnisch gibt an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Auch Herr RM Follert signalisiert im Namen der CDU-Fraktion Zustimmung.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass durch diese Baumaßnahme geschützte Landschaftsbestandteile in ihrer Funktion beeinträchtigt und zerstört werden. Er sieht einen Zusammenhang zur OW IIIa. Eine Wohnbebauung sollte dort nicht entstehen.

Herr RM Jostes weist darauf hin, dass die OW IIIa keine Autobahn werde.

Nach Angaben des Herrn Zühlke wird sich der Beirat der unteren Landschaftsbehörde am 11.02.2004 mit der Vorlage befassen. Herr Zühlke verweist auf die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan, in der die geplante Wohnbebauung am Ortsrand Wickede-Nord als die ökologische bedenklichste in Dortmund bewertet wird. Der Landschaftsplan Dortmund-Mitte stelle in diesem Bereich einen geschützten Landschaftsbestandteil dar, der Umweltplan sehe das Gebiet als Erholungsraum an. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung der Stadt fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung.
Nach Darstellung des Herrn Zühlke sieht auch das Umweltamt bei dieser Fläche ein besonderes Abwägungserfordernis. Die Vorlage zur Änderung des Landschaftsplanes aus 2003 spreche davon, dass Vordringen der Wohnbebauung in den Freiraum und Inanspruchnahme eines geschützten Landschaftsbestandteiles zu verhindern seien. Aufgrund der Bedenken des Naturschutzes habe das Planungsamt eine Teilfläche nördlich des Wohnparks Wickede von 4,1 ha in die Liste der nachrangig zu entwickelnden Wohnbauflächen aufgenommen.
Die heutige Vorlage sehe eine Ausdehnung des Wohngebietes von 25,4 ha auf 33,5 ha vor und eine Zunahme der Einfamilienhäuser von 190 auf 240. Aus den genannten Gründen meldet Herr Zühlke für den Beirat Widerstand gegen diese Wohnbebauung an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage auf die Sitzung
am 18.02.2004.

zu TOP 3.6
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
(Drucksache Nr.: 05196-03)
- Das Dringlichkeitsschreiben von Herrn Sierau wurde beigefügt (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projekts "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" bis zum 31.12.2004.

Die Finanzierung in Höhe von 34.254,51 € für das Projekt "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" erfolgt über die Finanzposition 6152 9512 0101 - 015518 URBAN II und ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Der Stadt entsteht bei der Umsetzung der Maßnahme ein Eigenanteil in Höhe von ca. 10 % = 3.425,45 €.

Finanzmittel werden über die FiPo 6152 3680 0101 019998 (Landeszuschüsse URBAN II) sowie über die FiPo 6152 3680 0101 019898 (EU-Zuschüsse URBAN II) vereinnahmt.

Diese Maßnahme ist als Fortsetzungsmaßnahme zu sehen, weil die Maßnahme im operationellen Programm des Urban II - Projekts aufgeführt ist und den Kostenrahmen nicht überschreitet.

zu TOP 3.7
Mittelvergabe aus dem Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
(Drucksache Nr.: 05490-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erklärt, dass die Stadt für dieses Programm keine Eigenmittel benötige und 20 % in die Verwaltungskosten einfließen können.

Herr RM Follert meldet im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf an, da der Vorschlag zur Tagesordnung erst heute vorgelegt wurde. Er ist der Meinung, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit über den Antrag entscheiden müsse.

Herr StR Sierau sagt eine Berichterstattung über die Mittelverwendung zu. Wenn die Verwaltung zu dieser Frage einen Verfahrensvorschlag erarbeitet habe, werden beide Ausschüsse informiert werden.
Herr StR Sierau erklärt, dass die Akquirierung weiterer Mittel bis zum 30.06.2004 erfolgen müsse, danach gebe es noch eine Folgephase. Er weist darauf hin, dass es Schwierigkeiten für die Stadt dadurch gebe, dass die Stadt die Projekte vorfinanzieren müsse. Dies sei haushaltsrechtlich problematisch.
Die Federführung für das Programm liege beim Stadtplanungsamt.

Herr Ostholt macht darauf aufmerksam, dass die Bewilligungsbescheide in Form von Verpflichtungsermächtigungen auf Nachfolgejahre ausgesprochen werden. Inzwischen ist es den Fachbereichen unter den Bedingungen des § 81 der Gemeindeordnung untersagt, mit Maßnahmen zu beginnen, bei denen der Bewilligungsbescheid nur in dieser Form als Verpflichtungsmaßnahme für die nachfolgenden Jahre bestehe. Erst wenn Geld geflossen ist, darf mit Maßnahmen begonnen werden. Das Programm ist von seinen Zielsetzungen her sinnvoll, aber der Betrag von 100.000,-- € wurde für eine Vielzahl kleinteiliger Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung dieser Maßnahmen liegt bei der Planungsverwaltung, da dort das Personal für die finanzielle Abwicklung solcher Programme eingesetzt sei. Herr Ostholt bittet bei einer Entscheidung um Berücksichtigung, dass das Planungsamt personell kaum mehr in der Lage sei, solche Programme abzuwickeln.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht sich dafür aus, das von der Stadt Dortmund akquirierte Geld nicht zurückzugeben, sondern im Rahmen des Programms zu verwenden. Den AUSW hält sie für den Ausschuss, der über den Antrag entscheiden sollte, weil das Planungsamt die Maßnahmen abwickelt.
Ein Vertagen des Antrages in die nächste Sitzung hält Frau sB Pohlmann-Rohr für schädlich, da das Programm bereits bis zum 30.06.2004 abgewickelt sein muss.

Herr RM Jostes bittet die Haushaltssituation der Stadt bei einem Beschluss zu berücksichtigen und bei einer Beratung einfließen zu lassen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung um das Programm die Haushaltssituation in der Schärfe nicht absehbar war. Auch ist die Personalkapazität zu beachten.
Herr StR Sierau sagt zu zu überprüfen, ob ein Verfahren entwickelt werden kann, das dazu führt, dass die Mittel im Rahmen der derzeitigen Haushaltsrahmenbedingungen verausgabt werden können. Ein Bericht hierzu wird erfolgen. Ein Teil der Projekte hat einen sozialen bzw. jugendpolitischen Hintergrund, so dass auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Kinder- und Jugendausschuss über den Stand der Dinge informiert werden.

Herr RM Jostes schlägt vor, aufgrund des Beratungsbedarfs zunächst den Bericht über die Mittelverwendung abzuwarten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist sich einig darüber, dass der Ausschuss zeitnah über die Verwendung der Mittel zu informieren ist.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2004 wird vertagt.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
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5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Aufforstung am Marksweg (Drucksache Nr.: 05337-03)

Herr RM Münch hofft darauf, dass die Flächenaufforstung keine „grüne Versiegelung“ werde, bei der Baum an Baum stehe. Er stellt sich dort eine lockere Aufforstung mit übrig gebliebenen sonnenexponierten Flächen vor, da solche Flächen seines Erachtens in Dortmund fehlen. Er schlägt vor, dort auch wassergefüllte Mulden anzulegen, um eine multifunktionelle ökologische Fläche zu schaffen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
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7. Angelegenheiten des Hochbaus
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8. Tiefbauamt
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9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
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10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
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11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
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11.2 Friedhöfe Dortmund
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12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
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13. Anfragen
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Herr StD Fehlemann verweist auf die in der Anlage zur heutigen Sitzung versandte Stellungnahme zu TOP 3.1 der Sitzung des AUSW am 10.12.2003, zur Vorlage „Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick“ (Drucksache Nr.: 03913-03BA) und erklärt, dass das Technische Hilfswerk zum Fußballspiel Borussia Dortmund gegen Schalke 04 am 30.11.2004 die Beleuchtung des Tassiloweges sicherstellen wird.







J o s t e s S a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)