Niederschrift

über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 18.06.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“






c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.05.2009

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Benninghofer Straße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-09)

2.1.2 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Nordrhein-Westfalen Kulturförderung e. V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15038-09)

2.1.3 Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15108-09)

2.1.4 Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße, sowie der Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg in Dortmund-Eving - 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14752-09)

2.1.5 Rechtsstreit Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15300-09)
2.1.6 Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15141-09)

2.2 Finanzen

2.2.1 Haushaltslage der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14820-09-E1)

2.2.2 Grundsteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15349-09)

2.2.3 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15089-09)

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14553-09)

3.2 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Grundsatzbeschluss: Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde,
Festlegung des Stadtumbaugebietes "Hörde Zentrum"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14623-09)

3.3 Lokale Agenda 21 - 9. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14522-09)

3.4 Faire Kulturhauptstadt 2010 "Magna Charta"
Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14569-09)

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"
Neugestaltung der Spielplätze im Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14664-09)




3.6 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Lanstrop gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14782-09)

3.7 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)
- Die Druckstücke haben Sie bereits erhalten. -

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14528-09)

3.9 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"; hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14966-09)

3.10 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -,
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-09)

3.11 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Ausführungsbeschlüsse zu Teilmaßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes / integrieten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14720-09)

3.12 Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Seniorenresidenz Limburger Postweg- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 -Seniorenresidenz Limburger Postweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15036-09)

3.13 Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2009 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14821-09)

3.14 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Westentorallee ( Kampstraße / Brüderweg, 1. Bauabschnitt ) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14178-09)


3.15 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Stadtteilmarketing"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14662-09)

3.16 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14970-09)

3.17 Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Weiterführung des Projektes bis Ende 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-09)

3.18 EU - Ziel 2 - Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Integriertes Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt
hier: Grundsatzbeschluss zum integrierten Handlungskonzept und Festlegung des Gebietes EU - Ziel 2 - Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14677-09)

3.19 EU - Ziel 2 – Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
hier: Startende Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14678-09)

3.20 LKW-Verkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14903-09)

3.21 Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14635-09)

3.22 Bericht über die Machbarkeitsstudien für die "Kath. Kirche St. Albertus Magnus" und die "Ev. Kirche Lindenhorst" im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14648-09)

3.23 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Rheinische Straße _kreativ 2010"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14603-09)

3.24 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Spielpunkt Brüderweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14647-09)



3.25 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 Änderung Nr. 8 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15042-09)

3.26 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund
hier: 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15086-09)

Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2009

3.27 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15064-09)

3.28 Brandschutzsanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Theodor-Heuss-Realschule und Hauptschule Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-09)

3.29 Umstufung der Kreisstraße 3 in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15070-09)

3.30 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14642-09)

3.31 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15037-09)

3.32 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Entwicklung des Zukunftsstandortes Phoenixsee in Dortmund-Hörde
Bebauungsplanentwurf Hö 252, Teilbereiche A, B und C, vom 05.02.2007
Antragstellerin: Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14495-09)

3.33 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße / Möllerstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-09)



3.34 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15083-09)

3.35 Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15149-09)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Soziale Stadt "Dortmunder Nordstadt"
"Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss und Ausführungsbeschluss "NORDSTADT[PLUS]
Gründen.Mikrofinanzieren.Qualifizieren = Lokale Ökonomie für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14888-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14523-09)

7.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2009/10 für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.07.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14326-09)

7.3 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007/08
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14766-09)

8. Schule

8.1 Aufhebung eines Ratsbeschlusses (DrucksacheNr. 10466-07), Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund,
hier: "Staatliche geprüfte Pflegehelferin/Staatlich geprüfter Pflegehelfer" gemäß APO-BK Anlage B §§1 und 3, Berufsfeld/Bereich Gesundheitswesen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10466-07-E1)

Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2009

8.2 Einrichtung von Bildungsgängen am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: "Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) gemäß APO-BK, Anlage B3, ergänzt um den Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik mit kaufmännischer Akzentuierung"
und "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife gemäß APO-BK, Anlage C3, ergänzt um die Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14588-09)

8.3 Fördermittelantrag im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ für Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Ausstattung von Berufskollegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-09)

8.4 Errichtung eines Bildungsganges am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund,
hier: "Mechatroniker/in für Kältetechnik"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15047-09)

9. Kinder und Jugend

9.1 Betriebskonzept für das Freizeitzentrum West (FZW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14963-09)

9.2 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14984-09)

9.3 FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15119-09)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2008 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14982-09)

10.2 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14985-09)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl des Ausländerbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14947-09)

11.2 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15129-09)

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

13.1.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15105-09)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.7 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische
Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des
Lü 113 Kaubomstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15080-09)

2.1.8 Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie. Förderung lokaler Projekte und
Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15279-09)


3.36 Einrichtung von öffentlich zugänglichen
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15093-09)

3.37 Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis
Kortental
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15169-09)

3.38 Neubau Gneisenauallee – Straßen- und
Kanalbau
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15228-09)

7.4 Dortmunder U-Sachstandsbericht zum Baufortschritt,
zur beabsichtigten Organisations- und
Leitungsstruktur sowie zur Umbenennung des
Museums am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15136-09)

10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
(DEW21)-
hier: Beteiligung an der Stadtwerke Management GmbH
(SMG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15327-09)

10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
(DEW21)-
hier: Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen
mit der RWE Innogy GmbH
(„Green GECCO“-Projekt) gemeinsam mit weiteren
Stadtwerken zur Realisierung von Projekten im
Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland
und im EU-Ausland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15329-09)

10.5 Satzung zur ersten Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
vom 19.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15340-09)

10.6 Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW e.V.
über den Betrieb einer Verbraucherberatungs-
stelle in Dortmund
(Empfehlung)
(Drucksache Nr.: 14668-09)





11.3 Einrichtung einer analytischen
Task Force (ATF) des Bundes bei der
Feuerwehr für erweiterte
Messaufgabe bei Gefahrstoffeinsätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14929-09)

13.1.2 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische
Erschließung eines Wohngebietes im
Rahmen des Scha 113 Kurler Straße/
Merkurstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15088-09)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Punkt

2.1.5 Rechtsstreit Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15300-09)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte ihren Vorschlag zurückgezogen.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.05.2009

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.05.2009.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kanalerneuerung Benninghofer Straße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung Benninghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.100.000 Euro. Damit wird das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 02236-05 am 30.08.2005 beschlossene Investitionsvolumen um 645.000 Euro erhöht.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014863 – Kanalerneuerung Benninghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2008 150.492,97 Euro
Haushaltsjahr 2009 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2010 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011 149.507,03 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 16.313,00 Euro.

zu TOP 2.1.2
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Nordrhein-Westfalen Kulturförderung e. V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15038-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. 4.13 der AgA die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein ‚Nordrhein-Westfalen Kulturförderung e.V.

zu TOP 2.1.3
Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15108-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Prioritätenlisten Gewässer, Kanal und Straße zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.4
Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße, sowie der Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg in Dortmund-Eving -
2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14752-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Ausbau der Seilerstraße mit einem provisorischen Anschluss an die Lindenhorster Straße, sowie den Restausbau der Stichstraßen Seilerstraße, Liesenhoffweg und Ziegelofenweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.280.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66E01202014588 – Ausbau Lütge Heidestraße / Seilerstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschließlich Haushaltsjahr 2008: 9.401,69 Euro
Haushaltsjahr 2009: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2010: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 570.598,31 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 14.929 Euro.

zu TOP 2.1.5
Rechtsstreit Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15300-09)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.







zu TOP 2.1.6
Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15141-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Neubau des Geh- und Radweges Aplerbecker Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014034 –Neubau Geh- und Radweg Aplerbecker Straße- mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2008 28.530 Euro
Haushaltsjahr 2009 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 300.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 271.470 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.900 Euro.

zu TOP 2.1.7
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 113 Kaubomstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15080-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, es gebe auf der heutigen Tagesordnung mehrere Vorlagen, wonach Ausgaben für Erschließungsprojekte nicht aus dem Haushalt, sondern – wie sie es bezeichne – aus Schattenhaushalten gedeckt würden. Diese Vorlagen werde man ablehnen, weil man die Maßnahmen aus dem Haushalt finanziert sehen wolle.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Kaubomstraße und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen im Jahr 2009 in Höhe von 50.000 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014176 – Kanalbau Kaubomstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2010: 190.000 Euro

In dem Gesamtbetrag von 190.000 Euro ist die Rückerstattung der Kanalbauvorfinanzierung durch das Sondervermögen in Höhe von 50.000 Euro im Jahr 2009 enthalten.

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2011 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 2.875 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.






Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 75.000 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2014 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500 Euro.

zu TOP 2.1.8
Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Förderung lokaler Projekte und Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15279-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, ihre Fraktion stehe Maßnahmen und Aktionsplänen gegen Radikalismus sehr offen gegenüber. Man werde den vorliegenden Aktionsplan allerdings ablehnen. Er enthalte zwar durchaus vernünftige Maßnahmen, allerdings bleibe Unbehagen, ob auf beiden Augen offen vorgegangen worden sei.

Ihre Fraktion habe zwischenzeitlich gute Gespräche mit den Initiatoren des Initiativkreises gehabt und weitere Treffen nach der Kommunalwahl vereinbart, um über das gesamte Projekt noch einmal zu diskutieren und es auf ein vernünftiges Gleis zu bringen.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage unter den Punkten 1-13 aufgeführten Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans finanziell zu unterstützen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Haushaltslage der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14820-09-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.04.2009 vor:

„Im Kontext des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Prüfung des städtischen Jahresabschluss (JA) 2007 bitten wir die Verwaltung zu folgenden Fragen der städtischen Haushaltslage schriftlich Stellung zu nehmen:



1. Großbauprojekte
Das RPA kritisiert in seinem Prüfbericht (S. 8) zum JA 2007, dass die Risiken, die insbesondere aus Großbauprojekten und Sanierungsstau entstehen können, nicht detailliert genug dargestellt worden sind. Wenn man die Jahresabschlüsse 2007 und 2008 vergleicht, stellt man fest, dass sich (bis auf wenige Ausnahmen, etwa aktuelle Kostenzahlen) nichts verbessert hat.

Da die Anregung des RPA sinnvoll ist, wird um Stellungnahme gebeten, welche Risiken für den Haushalt 2008 insbesondere mit Großbauprojekten und Sanierungsstau verbunden sind.



2. Aktivwerte
Gemäß RPA-Bericht (S. 81, 99 sowie Anlage 4) ist die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen in 2007 von 16,1 Mio. € hauptsächlich auf Maßnahmen an den Berufskollegs im Brügmann-Block zurückzuführen; dort seien ursprünglich geplante Sanierungsmaßnahmen in eine investive (und somit aktivierbare) Grundsanierung geändert worden. Somit seien dort auch außerplanmäßige Abschreibungen von 17,1 Mio. € notwendig geworden, was eine Belastung des Haushaltsergebnisses 2007f zur Folge hat.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Verwaltung gebeten, die Entwicklung der Bilanzwerte sowie die Auswirkungen auf die Ergebnisrechnungen der Berufskollegs von 2006 bis 2008 darzustellen.

Außerdem wird angeregt, die Seiten der Prüfberichte zum Jahresabschluss inkl. der Anlagen künftig durchzunummerieren.


Über den Bericht des RPA hinaus ergeben sich folgende Fragen zum Jahresabschluss 2008:
3. Phoenix-Ost
Der n.ö. Verwaltungsvorlage DS-Nr. 04147-03 ist zu entnehmen (S. 9), dass die Möglichkeit besteht, das finanzielle Restrisiko für die Stadt durch Optimierungen zu vermindern.

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, ob die damals genannten Möglichkeiten erreicht werden konnten und welche Konsequenzen sich daraus für das finanzielle Restrisiko der Stadt ergeben.

Für den Fall, dass mit dieser Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.


4. Rückstellungen für Prozessrisiken
Wie dem Jahresabschluss 2008 zu entnehmen ist (S. 1361), sind in den sonstigen Rückstellungen auch solche für Prozessrisiken von 2,7 Mio. € enthalten.

Die Verwaltung wird um schriftliche Darstellung gebeten, welche prozessualen Risiken (z.B. Schadensersatzforderungen, Prozesskosten, etc.) der Stadt damit im Einzelnen und in welcher Höhe abgedeckt werden.

Darin ist auch darauf einzugehen, in welchem Umfang Risiken berücksichtigt sind, die aus dem Rechtsstreit gegen einen Investor in Eving wegen einer 2002 zu Unrecht abgelehnten Bauvoranfrage resultieren. Die Forderungen des Investors, die sukzessiv bis 2017 geltend gemacht werden können, belaufen sich nach dessen Angaben auf rund 4 Mio. €, von denen bereits rund 0,9 Mio. € aufgrund des Urteils des Landgerichts Dortmund im Juli 2008 gezahlt wurden.

Sofern Rückstellungen für Schadensersatzansprüche im Fall des Evinger Investors gebildet wurden: In welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA) einkalkuliert? Welche Zusagen des KSA zur Schadensübernahme gibt es?

5. Gewerbesteueraufkommen 2008

Mit rund 303,3 Mio. € weist das Jahresergebnis 2008 rund 4 Mio. € höhere Gewerbesteuereinnahmen auf als in der Haushaltssatzung geplant.

Diese positive Entwicklung ist nicht nur auf (bestandskräftige) Sonderentwicklungen bei einzelnen Firmengruppen zurückzuführen, sondern auch auf Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von Unternehmen, die diese aufgrund von Vorauszahlungs-Bescheiden geleistet haben. Angesichts der sich in der zweiten Jahreshälfte dramatisch verschärften Wirtschaftskrise und den damit verbundenen, realen Ertragseinbußen ist zu befürchten, dass auf Basis der nun nach und nach erstellten Steuerbescheide 2008 wesentlich geringere Gewerbesteuerzahlungen anfallen als an Vorauszahlungen geleistet wurden.
Damit stünde die Stadt in der Pflicht, zu viel erhaltene Gewerbesteuern zurückzuzahlen, wodurch die geplanten Gewerbesteuereinnahmen im Ergebnisplan 2009 (Soll: 305,5 Mio. €) vermindert würden (§ 19 I Gemeindehaushaltsverordnung).

So hat dies etwa in Sindelfingen, dem Sitz der Daimler AG, dazu geführt, dass der gesamte Haushaltsplan 2009 aufgrund der Gewerbesteuer-Rückzahlungen für das Jahr 2008 völlig neu erstellt werden musste.

Die Verwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung über den Umfang der für 2008 zurück zu zahlenden Gewerbesteuern und eventuelle Auswirkungen auf die Haushaltssatzung darzustellen.“

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 16.06.2009 dazu ihre Stellungnahme (Drucksache Nr.: 14820-09-E2) abgegeben.

zu TOP 2.2.2
Grundsteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15349-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der

CDU-Fraktion vom 03.06.2009 vor:

„In der Öffentlichkeit wurde in Anwesenheit des Stadtdirektors und des Leiter des Wohnungsamtes mehrfach behauptet, dass es in Dortmund Wohnsiedlungen gebe, deren Eigentümer so schnell wechselten, dass die Stadt den Eigentümern noch nicht einmal Bescheide zustellen könne. Daraus ergeben sich folgende Fragen:



1. Ist es richtig, dass es in Dortmund Wohnsiedlungen gibt, deren Eigentümern wegen des schnellen Eigentümerwechsels über einen längeren Zeitraum von der Stadt Dortmund keine Bescheide zugestellt werden konnten?
Sollte dies zutreffen:

2. Welche Arten von Bescheiden konnten nicht zugestellt werden?

3. Trifft dieses auch auf Grundsteuerbescheide zu?

4. Welche Steuerausfälle sind in Summe pro Jahr der Stadt Dortmund in den letzten Jahren durch diesen Tatbestand entstanden?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadt Dortmund ergriffen, um die entgangene Grundsteuer noch erheben zu können?“

Dazu hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 09.06.2009 ihre Stellungnahme (Drucksache Nr.: 15349-09-E1) abgegeben.

Rm Pisula (CDU) bezog sich auf die Ausführungen der Verwaltung, wonach es bei unterjährigen häufigen Besitzerwechseln Schwierigkeiten gegeben habe und fragte nach der Häufigkeit solcher Fälle.

OB Dr. Langemeyer erklärte, die Verwaltung werde die Antwort nachreichen.



zu TOP 2.2.3
städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15089-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.06.2009 vor:

“Nach dem jüngsten Bericht der Kämmerin zur Haushaltslage sind von den für 2009 geplanten Gewerbesteuereinnahmen (305,5 Mio. €) bis zum 31. März 2009 insgesamt 220 Mio. € realisiert worden; eine Jahresprognose sei aber nicht möglich. Die Liquiditätskredite lagen Ende März 2009 mit 880 Mio. € rund 7,2% über dem Vergleichswert 2008.


Angesichts der sich verschärfenden Wirtschaftskrise sind nachteilige Entwicklungen bei Einnahmen-/Ausgaben, Liquiditätskrediten sowie Ergebnislage - insbesondere der Gewerbesteuer – nicht auszuschließen.
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, wie sich die wichtigsten Ergebnisarten und Kassenkredite bis Ende Mai 2009 entwickelt haben.“

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 12.06.2009 dazu ihre Stellungnahme (Drucksache Nr.: 15089-09-E1) abgegeben.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14553-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2009 vor:

„Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu, weist aber darauf hin, dass Lfd. Nr. 7 aus der Projektliste (Zeche Germania) aus grundsätzlichen Erwägungen noch einer Überprüfung bedarf.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zum Gesamtprogramm und beauftragt die Planungs- und Bauverwaltung diese Projekte zum Jahresförderprogramm 2010 zu beantragen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bewilligungen zum Jahresförderprogramm 2008 zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zum Jahresförderprogramm 2009 zur Kenntnis.“

Rm Hengstenberg (CDU) erklärte, die CDU-Fraktion werde der Vorlage im Grundsatz mit Ausnahme des Teilpunktes 7 zustimmen, da man sich gegen eine weitere Veranstaltungshalle ausspreche.

Rm Dr. Littmann (FDP/BL) kündigte an, ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, da man noch Beratungsbedarf hinsichtlich der Frage habe, welche Projekte man mittragen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/BL entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.2
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Grundsatzbeschluss: Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde,
Festlegung des Stadtumbaugebietes "Hörde Zentrum"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14623-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das in Kapitel 1 der beigefügten Anlage1 dargestellte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde (überarbeitete Fassung) von September 2008 zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die als Anlagen 4 und 5 beigefügten Ergebnisse der nach
§ 139 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

3. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde (überarbeitete Fassung) von September 2008 wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB als Gebiet festgelegt, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Die namentliche Bezeichnung des Gebietes lautet Stadtumbaugebiet “Hörde Zentrum“. Der räumliche Geltungsbereich des Gebietes wird nach außen wie im Kapitel 3 der beigefügten Anlage 1 beschrieben abgegrenzt. Die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ist flurstückscharf in zwei Karten im Maßstab 1: 1000 dargestellt, die in der Sitzung ausliegen. Diese Pläne sind Bestandteil der Beschreibung der Gebietsabgrenzung. In dem beigefügten Übersichtsplan – Anlage 5 - sind die Gebietsgrenzen unmaßstäblich zeichnerisch dargestellt (Planzeichnung).

zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 9. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14522-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 3.4
Faire Kulturhauptstadt 2010 "Magna Charta"
Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14569-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Dortmund auch künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft.

zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"
Neugestaltung der Spielplätze im Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14664-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Kinderspielplätze im Westpark im Rahmen des Projektes „Spiel- und Toberaum Westpark“. Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 119.422 € wird mit 80.000 € im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße bezuschusst. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 auf der Investitionsfinanzstelle 61W00903014010 (Deckung erfolgt aus investivem Sammelansatz 61_00903016300) mit 100.000 € sowie im Budget des Amtes 51 auf der Investitionsfinanzstelle 51_00603044002 mit 19.422 € im Haushaltsjahr 2010 vorgesehen.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 3.679,38 €.

zu TOP 3.6
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Lanstrop gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14782-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der
CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 14782-09-E3) vom 16.06.2009 vor:

“Der Erlass einer Vorkaufssatzung für die Großwohnsiedlung in Lanstrop erscheint bei vordergründiger Betrachtung ein geeignetes Mittel zu sein, aus kommunaler Sicht Einflussnahme auf städtebaulich gewünschte Entwicklungen in der Siedlung nehmen zu können.
Vor einer Beschlussfassung über die Vorkaufssatzung wird die Verwaltung jedoch gebeten, aus ihrer Sicht die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen eines möglichen Vorkaufsrechtes detaillierter auszuführen. Folgende beiden Fragestellungen stehen von daher im Mittelpunkt:
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung einen ungefähren möglichen Verkaufswert für die
Wohnsiedlung?
2. Welche Prioritäten hat die Verwaltung bezüglich eines möglichen Ankaufs - städtischer
Haushalt, Sondervermögen oder kommunale Beteiligung, beispielsweise
DOGEWO?“

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 17.06.2009 dazu ihre Stellungnahme (Drucksache Nr.: 14782-09-E4) abgegeben.



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und
II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für die Großsiedlung Lanstrop.
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-Nord.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-Nord und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14528-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.9
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"; hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14966-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den dargestellten aktuellen Sachstand zur Kenntnis.









zu TOP 3.10
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -,
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst Hardenberg – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 12.1 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 12.2 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst Hardenberg – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.01.2007 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 13 genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst Hardenberg – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 24.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4, § 9 Abs. 8 i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.11
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Ausführungsbeschlüsse zu Teilmaßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes / integrieten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14720-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ergänzend zur Vorlage Drucksache Nr.: 14623-09 und zum Beschluss vom 28.09.2006 Drucksache Nr.: 05906-06, die Umsetzung der folgenden Teilprojekte aus dem städtebaulichen Stadtentwicklungskonzept / integrierten Handlungskonzept für den Stadtumbau Hörde Zentrum mit einem Gesamtauszahlungs-volumen in Höhe von 973.500 €. Durch eine 80% Förderung mit Landes-, Bundes- und EU-Fördergeldern (778.800 €) beträgt der städtische Eigenanteil 194.700 €.

1.1 Erstellung eines Werbe- und Gestaltungskonzeptes (Aufwand 20.000 €)
1.2 Erstellung eines Stadtgestaltungsleitplanes (Aufwand 100.000 €)
1.3 Erstellung eines Parkraumkonzeptes (Aufwand 20.000 €)
1.4 Die Einrichtung und den Betrieb eines Stadtteilbüros (Aufwand 182.500 €)
1.5 Die Durchführung von Bewohnerbeteiligungen (Aufwand 125.000 €)
1.6 Weitere Durchführungen von Öffentlichkeitsarbeiten, Maßnahmen zur Verbesserung des
Images (Aufwand 65.000 €)
1.7 Weitere Durchführungen von Maßnahmen im privaten Bereich – Förderung der Gestal-
tung und Begrünung auf privaten Grundstücken (Hof- und Fassadenprogramm) –
(Auszahlung 461.000 €)

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn ein Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 28.09.2006 gefassten Beschluss zur Beauftragung eines Sanierungsträgers (Aufwand 765.000 €) Punkt 3.5 des Beschlussvorschlages (Drucksache Nr.: 05906-06) aufzuheben, da sich bei der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes herausgestellt hat, dass zur Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahme ein Sanierungsträger nicht mehr benötigt wird.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Seniorenresidenz Limburger Postweg- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 -Seniorenresidenz Limburger Postweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15036-09)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgendes Schreiben des OB Dr. Langemeyer vom 16.06.2009 (Drucksache Nr.: 15036-09-E1) vor:

“In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde vom 02.06.2009 wurde die Frage gestellt, warum eine Aufstockung der Wohnungseinheiten in der geplanten Seniorenresidenz von 55 auf 77
Wohnungseinheiten erfolgte. Hierzu ist Folgendes auszuführen:

Der ursprünglichen Entwurfsplanung, die Grundlage für den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes war, lag ein Raumprogramm zugrunde, das zum überwiegenden Teil aus großen Seniorenwohnungen bestand. Dadurch sollte eine Klientel angesprochen werden, die dem oberen Anspruchssegment entstammt.

Diese Zielgruppe, die z. B. ihr ehemaliges Einfamilienhaus nicht mehr bewirtschaften möchte, wurde mit dem Wohnungsangebot, bestehend aus 100 -120 qm großen Seniorenwohnungen, in der Seniorenresidenz Limburger Postweg als Hauptnutzer projektiert. Die zwischenzeitliche Nachfragesituation für die Seniorenresidenz ergab, dass die Wohnungen in dieser Größe zwar erforderlich und gewünscht sind, aber ein weit größerer Teil der Klientel Wohnungen zwischen 50 – 70 qm nachfragt, da meistens nur noch mit der langfristigen Belegung und Bewirtschaftung durch eine Person geplant wird.

Diese Veränderung in der Nachfragesituation der Seniorenwohnungen erforderte eine Anpassung der Wohnungsgrößen. Da der Hauptanteil der Wohnungen aus Größen über 100 qm bestand, musste die Planung auf zum Teil kleinere, marktfähige Wohnungen umgestellt werden. Dadurch ergab sich eine Erhöhung der Wohneinheiten von 55 auf 77.“



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung des Schreibens von OB Dr. Langemeyer, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die unter Punkt 7 und Punkt 8 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise und der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 19.09.2008 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.04.2009 der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage :
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V. mit § 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 19.09.2008 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 7 und Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.04.2009 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 265 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 265 einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41. Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (Entwicklungsziel 1 und 8 „Beibehaltung der Funktion“ und „Erhaltung“) mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 265 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV. NRW. 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.13
Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2009 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14821-09)
Ergänzung zur Vorlage Drucksache Nr. 14821-09 "Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2009 ff"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15321-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben einer überarbeiteten Anlage folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 16.06.2009 vor:

“Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Grundsanierung des Immanuel-Kant-Gymnasium in Dortmund-Asseln bereits im Haushaltsjahr 2010 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 entsprechende Finanzmittel zu berücksichtigen.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vor:

„Nachfolgendem geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 22.05.2009 stimmt die Bezirksvertretung mit 8 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme bei 5 Stimmenthaltungen zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel bittet den Rat, dass für den Fall, dass die Fenster- und Fassadensanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums und der Max-Born-Realschule aus der Prioritätenliste des Konjunkturpakets II gestrichen wird, per Verpflichtungsermächtigung die Baumaßnahme mit Priorität 1 in den Haushalt 2010 einstellt, damit sie im I. Quartal 2010 begonnen werden kann.

Begründung:
Durch den ursprünglichen Ansatz von 8 Mio. für das IKG und 830.00 € für die MBR ist öffentlich deutlich anerkannt, wie hoch der Sanierungsstau am Schulzentrum Asseln ist. In jedem Winter werden Tausende € an Wärme in die Luft geblasen, so dass diese Maßnahme allein schon zu erheblichen Einsparungen in den laufenden Unterhaltungskosten führen würde.
Die Fenstersanierung erfüllt alle in der Liste vorliegenden Kriterien (siehe Anmerkungen in der Liste). Es macht zudem keinen Sinn, die Erneuerung der Fensterfronten allein an der MBR zu beginnen und das IKG auszulassen, weil die Gebäude als Schulzentrum miteinander verbunden sind.
Außerdem ist es unfair, einen einzelnen Stadtbezirk heraus zu nehmen, der den Großteil der Finanzierung für die freien Träger tragen soll.
Es ist dabei zu prüfen, wie man den finanziellen Mehrbedarf auf alle Stadtbezirke verteilen kann. Eine Verschiebung der gesamten Maßnahme in den nächsten Haushalt ist im höchsten Maße unsicher, weil dieser Rat über die Umsetzung nicht mehr entscheiden wird.“

Rm Diekneite (SPD) ging auf den Antrag der CDU-Fraktion ein. Das Immanuel-Kant-Gymnasium befinde sich auf Platz 1 der Prioritätenliste. Im übrigen seien alle Haushaltsbeschlüsse durch den neuen Rat zu fassen, deshalb könne man heute keine Absichtserklärung abgeben.

Rm Hengstenberg (CDU) stellte fest, dass das Immanuel-Kant-Gymnasium auf Platz 1 der Prioritätenliste stehe und der Sanierungsbedarf allgemein anerkannt sei. Der heutige Beschluss des Antrages wäre nach Auffassung der CDU-Fraktion deutlich verbindlicher als die Einstufung in die Liste.

Rm Prüsse (SPD) kündigte an, seine Fraktion werde nichts beschließen, was den neuen Rat binde. Deshalb werde man den Antrag ablehnen.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, dass eine Beschlussfassung über den Antrag der CDU keine Bindungswirkung für den neuen Rat hätte. Von allen Fraktionen sei deutlich gemacht worden, dass die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums im Rahmen der normalen investiven Maßnahmen auf Platz 1 stehen solle. Dazu stehe seine Fraktion.

OB Dr. Langemeyer hob hervor, alle Fraktionen im Rat hätten sich dafür eingesetzt, dass das Immanuel-Kant-Gymnasium auf Platz 1 der Prioritätenliste stehen solle. Der größte Teil der Mandatsträger werde auch im neuen Rat vertreten sein, so dass nach der Wahl keine andere Entscheidung zustande kommen werde.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies auf einen ähnlichen Vorgang im Wirtschaftsförderungsausschuss hin, bei dem sie gegen den entsprechenden Antrag gestimmt habe. Sie wolle sich konsequent verhalten und deshalb auch den heutigen Antrag der CDU-Fraktion ablehnen.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.06.2009 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Übersicht über die Investitions- und konsumtiven Maßnahmen im Hochbau (Maßnahmenprioritätenliste) 2009 ff zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergänzungen aus den Begehungen der Gymnasien zur Kenntnis.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel wurde zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.14
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Westentorallee ( Kampstraße / Brüderweg, 1. Bauabschnitt ) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14178-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001 ) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006
(Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006 ) für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Anlage Westentorallee ( Kampstraße / Brüderweg, 1. Bauabschnitt ) von Königswall bis westl. Grenze Petrikirchplatz.









zu TOP 3.15
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Stadtteilmarketing"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14662-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Stadtteilmarketing“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 160.000 €.

zu TOP 3.16
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14970-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Zwischennutzungskonzepte für Immobilienleerstände und Brachen“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 180.000 €.

zu TOP 3.17
Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Weiterführung des Projektes bis Ende 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.18
EU - Ziel 2 - Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Integriertes Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt
hier: Grundsatzbeschluss zum integrierten Handlungskonzept und Festlegung des Gebietes EU - Ziel 2 - Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14677-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das in Anlage 2 dargestellte integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung der Projekte dieses Konzeptes.
2. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes für die Dortmunder Nordstadt wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt, in dem Soziale Stadt-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Die namentliche Bezeichnung des Gebietes lautet: EU-Ziel 2 – Programm, Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt. Der räumliche Umfang des Gebietes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan Anlage 5.
Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

zu TOP 3.19
EU - Ziel 2 – Programm,
Soziale Stadt, Dortmund - Nordstadt
hier: Startende Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14678-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung folgender Projekte:

- Im Programmschwerpunkt 1 „Neue Urbanität und Image“ die
- Durchführung des Projektes „1.1.2 Hof-, Fassaden- und Lichtgestaltung“ mit einem konsumtiven Aufwand von 390.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften / housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500,00 €.
- Durchführung des Projektes „1.4.1 Stadtbezirksmarketing“ mit einem konsumtiven Aufwand von 690.000,00 €.

- Im Programmschwerpunkt 2 „Lokale Ökonomie und Beschäftigung“ die
- Durchführung des Projektes „2.1.1 Nordstern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.2 Nordhand“ mit einem konsumtiven Aufwand von 120.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.3 Nordbildung“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.4 Profilierung spezifischer Gewerbebetriebe“ mit einem konsumtiven Aufwand von 420.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.5 Gewerbevereine, Migrantenselbstorganisationen“ mit einem konsumtiven Aufwand von 120.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.6 Existenzgründungs- und Firmenberatung für Migranten/-innen“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.1.7 Erfahrungstransfer Lokaler Ökonomie“ mit einem konsumtiven Aufwand von 140.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „2.2.1 Unterstützung des Übergangs Schule in Ausbildung / Beruf“ mit einem konsumtiven Aufwand von 240.000,00 €.

- Im Programmschwerpunkt 3 „Soziale und ethische Integration“ die
- Durchführung des Projektes „3.1.1 Schüler helfen Schülern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 58.800,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.2 Schuldenprävention an Schulen der Dortmunder Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 126.400,00 €. Zusätzlich stellt der Projekterbringer 3.600,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.3 Gewaltprävention“ mit einem konsumtiven Aufwand von 203.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.4 Mediation während der Ausbildung“ mit einem konsumtiven Aufwand von 46.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.5 Stärkung der Erziehungs- und Bildungskompetenz von Eltern“ mit einem konsumtiven Aufwand von 164.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.1.6 Jugendforum“ mit einem konsumtiven Aufwand von 281.000,00 €.
- Durchführung des Projektes „3.2.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum“ mit einem konsumtiven Aufwand von 497.000,00 €. Zusätzlich werden 225.000,00 € durch die ARGE/Diakonie erbracht.

- Im Programmschwerpunkt 4 „Technische Hilfen“ die Durchführung der Verwaltungs-, Durchführungs-, Begleit- und Kontrollaufgaben, Evaluation, Netzwerk, Publizitätsmaßnahmen und Sonstiges mit einem konsumtiven Aufwand von 123.000,00 €.

Der konsumtive Aufwand wird in den Haushaltsjahren wie folgt fällig:
Projekt Nr.
Summe
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1.1.2
390.000
80.000
80.000
80.000
80.000
70.000

1.3.1
13.500
0
4.500
4.500
4.500
0

1.4.1
690.000
50.000
150.000
150.000
150.000
150.000
40.000
2.1.1
240.000
60.000
60.000
60.000
60.000
0

2.1.2
120.000
20.000
50.000
30.000
10.000
10.000

2.1.3
240.000
0
60.000
60.000
60.000
60.000

2.1.4
420.000
40.000
130.000
130.000
120.000
0

2.1.5
120.000
20.000
40.000
40.000
20.000
0

2.1.6
240.000
10.000
60.000
60.000
60.000
50.000

2.1.7
140.000
10.000
20.000
30.000
40.000
40.000

2.2.1
240.000
0
60.000
60.000
60.000
60.000

3.1.1
58.800
9.800
19.600
19.600
9.800
0

Projekt Nr.
Summe
2009
2010
2011
2012
2013
2014
3.1.2
126.400
0
44.000
43.000
39.400
0

3.1.3
203.000
23.470
44.883
44.883
44.883
44.881

3.1.4
46.000
8.600
9.800
9.200
9.200
9.200

3.1.5
164.000
0
82.000
82.000
0
0

3.1.6
281.000
35.000
70.250
70.250
70.250
35.250

3.2.1
497.000
33.000
149.500
133.000
121.000
60.500

4
123.000
12.000
36.000
31.000
31.000
13.000

Summe
4.352.700
411.870
1.170.533
1.137.433
990.033
602.831
40.000

zu TOP 3.20
LKW-Verkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14903-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Lkw-Verkehr in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 3.21
Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14635-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich einer Bewilligung der beantragten Fördermittel, die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Umnutzung der Ev. Kirche Dorstfeld, Hochstraße, mit Gesamtkosten i.H.v. 30.000,00 € im Haushaltsjahr 2009.






zu TOP 3.22
Bericht über die Machbarkeitsstudien für die "Kath. Kirche St. Albertus Magnus" und die "Ev. Kirche Lindenhorst" im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14648-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die Machbarkeitsstudien für die „Kath. Kirche St. Albertus Magnus (In-Nord)“ und die „Ev. Kirche Lindenhorst (Eving)“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.23
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Rheinische Straße _kreativ 2010"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14603-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Rheinische Straße_kreativ 2010“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 50.000 €.

zu TOP 3.24
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Spielpunkt Brüderweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14647-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Realisierung des Spielpunktes Brüderweg in Form einer bekletterbaren Graffitiskulptur mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 210.000 € .

Die Investition teilt sich in 20.000 € Planungs- und Bauüberwachungskosten und 190.000 € Baukosten auf. Die Baukosten werden zu 80% (152.000 €) aus Städtebauförderungsmitteln und zusätzlich durch ein Sponsoring des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen Dortmund e.V. i.H.v. 10.000 € gefördert.

Die Finanzierung erfolgt –vorbehaltlich der Förderung- aus dem Budget von StA 61 bei der Investitionsfinanzstelle 61W00903015001. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Sammelansatz 61_00903016300. Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechung i.H.v. 8.867 €.

zu TOP 3.25
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 Änderung Nr. 8 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15042-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die unter Punkt 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 einschließlich der Hinweise entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 offengelegte Begründung vom 22.10.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 8 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.04.2009 der Änderung Nr. 8 des Br 157 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 157 -Änderung Nr. 8- einschließlich der unter der Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.26
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Dortmund
hier: 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15086-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

„Die TOP 2.2 und 2.21 wurden im Zusammenhang behandelt.

Frau Schobert verwies auf die Anregungen zum Konjunkturpaket II der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen ISB, u.a. sollte die Auftragsvergabe mit der Durchführung zusätzlicher Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose verknüpft werden.

Herr Limberg bestätigte, dass bereits Gespräche stattgefunden hätten, die aber noch nicht abgeschlossen seien. Soziale Faktoren würden nach der Entscheidung des Rates im März mit in die Prüfung einbezogen (auch die Einbeziehung von Langzeitarbeitslosen).

Nach Abschluss der Diskussion sah Herr Sohn Einigkeit darüber, dass bei der Auftragsvergabe im Rahmen der Möglichkeiten auch die Träger Berücksichtigung finden, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose durchführen.
Bei der Vielzahl der Anträge sei es nachvollziehbar, dass eine Reihe von Maßnahmen der freien Träger nicht berücksichtigt werden konnten. Hinsichtlich der Prüfung, welche Maßnahmen aufgenommen werden können, vertraue man darauf, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den freien Trägern einen tragbaren Weg gefunden habe. Das könne nicht die Aufgabe des Ausschusses sein. Kleinere Nachsteuerungen sollten möglich sein, wenn jetzt aufgeführte Maßnahmen - aus welchen Gründen auch immer – nicht umgesetzt werden können.

Unter Einbeziehung der Ausführungen von Herrn Sohn und auf Vorschlag von Herrn Fischer empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt der Projektauswahl zu.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15086-09-E3) vom 16.06.2009 vor:

“Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II auszuschreibenden Gewerke in möglichst viele Teillose aufzuteilen, um das Ziel einer möglichst breiten Beteiligung des heimischen Mittelstandes und des regionalen
Handwerks zu erreichen.

Des weiteren erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass bis zum Jahresende 2010 quartalsweise im Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II sowie über den Mittelabfluss berichtet wird.
Da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses voraussichtlich erst am 19.11.2009 stattfinden wird, sollen die Fraktionen Ende September einen ersten schriftlichen Zwischenbericht erhalten.“

Rm Hengstenberg (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Antrag als nicht erforderlich, da aufgrund von bisher gestellten Anträgen ihrer Fraktion und der SPD-Fraktion sowie den von der Verwaltung dargestellten Verfahrensabsichten die Forderungen der CDU-Fraktion bereits erfüllt würden. Auch sei klar, dass über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Politik berichtet werde.

Rm Radtke (SPD) schloss sich den Ausführungen von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) an und ergänzte, dass es seit Februar 2009 ein neues Vergaberecht gebe, das regele, wie Teil- und Fachlose zu bilden seien. Man könne nicht mehr tun, als nach Recht und Gesetz zu handeln.

Wichtig wäre eine Umsetzung der Vergabeordnung, damit auch die VOB 2009 endlich kommen könne. Dadurch hätte die Stadt wesentliche Einsparungspotentiale.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 16.06.2009 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten dem Antrag zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.

zu TOP 3.27
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15064-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






zu TOP 3.28
Brandschutzsanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Theodor-Heuss-Realschule und Hauptschule Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Städtische Immobilienwirtschaft zur Durchführung von baulichen Maßnahmen der Brandschutzsanierung (Ausführungsbeschluss) an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule mit einer Gesamtsumme von 2.406.000,00 €
Theodor-Heuss-Realschule mit einer Gesamtsumme von 1.509.000,00 € und
Hauptschule Mengede mit einer Gesamtsumme von 1.117.000,00 €.

zu TOP 3.29
Umstufung der Kreisstraße 3 in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15070-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes das zur Umstufung der Kreisstraße 3 erforderliche Verwaltungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.

zu TOP 3.30
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14642-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2008, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.656.527,99 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 22.313,49 EUR, sowie der Lagebericht 2008 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 22.313,49 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.31
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15037-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der
CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15037-09-E2) vom 16.06.2009 vor:

“Der Erlass einer Vorkaufssatzung für die Großwohnsiedlung in Westerfilde erscheint bei vordergründiger Betrachtung ein geeignetes Mittel zu sein, aus kommunaler Sicht Einflussnahme auf städtebaulich gewünschte Entwicklungen in der Siedlung nehmen zu können.

Vor einer Beschlussfassung über die Vorkaufssatzung wird die Verwaltung jedoch gebeten, aus ihrer Sicht die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen eines möglichen Vorkaufsrechtes detaillierter auszuführen. Folgende beiden Fragestellungen stehen von daher im Mittelpunkt:
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung einen ungefähren möglichen Verkaufswert für die
Wohnsiedlung?
2. Welche Prioritäten hat die Verwaltung bezüglich eines möglichen Ankaufs - städtischer
Haushalt, Sondervermögen oder kommunale Beteiligung, beispielsweise
DOGEWO?“

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 17.06.2009 dazu eine Stellungnahme (Drucksache Nr.: 15037-09-E3) abgegeben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und
II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für die Großsiedlung Westerfilde
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.32
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Entwicklung des Zukunftsstandortes Phoenixsee in Dortmund-Hörde
Bebauungsplanentwurf Hö 252, Teilbereiche A, B und C, vom 05.02.2007
Antragstellerin: Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14495-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass ihre Fraktion die Vorlage wegen der Art der Finanzierung ablehnen werde, jedoch nicht wegen des Projektes.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Erschließung des Phoenixseegeländes in Dortmund-Hörde nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 10.12.2001, in der Fassung vom 14.05.2009, sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund zu übertragen.

Der Erschließungsvertrag soll auf Basis des zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 09./21.06.2004 und des Zusatzvertrages vom 15.06./25.07.2007 zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost nunmehr die konkrete Erschließung regeln. Der städtebauliche Vertrag bildet insofern die Geschäftsgrundlage für den abzuschließenden Erschließungsvertrag.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:


- Straßenbau
- Beleuchtung
- Kanalbau/Entwässerungsanlagen
- Kinderspielplätze
- Öffentliche Grünflächen (Oberflächengestaltung)
- Verkehrsgrün
- Beschilderung
- Markierung.

zu TOP 3.33
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113n - Rheinische Straße / Möllerstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1 und 8.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 8.3 und 8.5 zu folgen, sowie den Anregungen zu Punkt 8.4 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt den Bebauungsplan InW 113n - Rheinische Straße/Möllerstraße - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 134 und 135) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.05.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

III. beschließt, dem Bebauungsplan InW 113n - Rheinische Straße/Möllerstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 28.05.2009 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. nimmt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zustimmend zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.34
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15083-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.35
Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15149-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes für den Radverkehr.

zu TOP 3.36
Einrichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15093-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2009 vor:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließen einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West erwartet entsprechende Vorlagen bei der Konkretisierung der Stellplätze der Ladestationen im öffentlichen Raum.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer von 2-3 Jahren die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu gestatten bzw. vorzunehmen.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu beschließen.







zu TOP 3.37
Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis Kortental
Hier: Neubau NS IX von der Anschlussstelle B 1/A 40 bis an den bestehenden Abschnitt Kortental
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15169-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der NS IX von der Anschlussstelle B1/A 40 bis an den bestehenden Abschnitt Kortental mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.200.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014638 –Neubau NS IX von Emil-Figge-Straße bis Kortental- mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009 500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 3.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 2.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2012 1.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2013 700.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 87.625 Euro.

zu TOP 3.38
Neubau Gneisenauallee -Straßen- und Kanalbau-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15228-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Gneisenauallee – Straßen- und Kanalbau- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.100.000 Euro. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beträgt 1.500.000 Euro, das für den Straßenbau beläuft sich auf 5.600.000 Euro.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014636 – Kanalbau Gneisenau Ost – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009: 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 700.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 750.000 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2012 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 52.250 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung des Straßenbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014201 – Neubau Gneisenauallee – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Ende 2008: 395 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.750.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 2.149.605 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2013 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 71.375 Euro.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Soziale Stadt "Dortmunder Nordstadt"
"Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss und Ausführungsbeschluss "NORDSTADT[PLUS]
Gründen.Mikrofinanzieren.Qualifizieren = Lokale Ökonomie für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14888-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in Anlage 1 dargestellten Teilprojekte zur Kenntnis, die sich in das integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt einbetten und beschließt, vorbehaltlich der durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung der Projekte dieses Konzeptes im Bereich des Stadtbezirks Dortmund Innenstadt-Nord.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit der Durchführung der nachfolgend genannten und erläuterten Projekte begonnen wird, wenn der Förderbescheid oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14523-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2008, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 74.795.501,53 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 72,75 €, und der Lagebericht 2008 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 72,75 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2009/10 für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.07.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14326-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2009/10 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.07.2010, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2009/10 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.722.402
Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2009/10 in Höhe von 2.000 T€ (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab
der Spielzeit 2009/10 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan 2009/10 (Anlage 7)
- den Produktbaum sowie die produktgruppenbezogenen Daten der
Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 8)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2009/10 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung der Spielstätten des Theater Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007/08
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14766-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2008, abschließend mit einer Bilanzsumme von 40.856 T€ Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 852,24 Euro, und der Lagebericht 2007/08 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 852,24 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.






zu TOP 7.4
Dortmunder U - Sachstandsbericht zum Baufortschritt, zur beabsichtigten Organisations- und Leitungsstruktur sowie zur Umbenennung des Museums am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15136-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Aufhebung eines Ratsbeschlusses (DrucksacheNr. 10466-07), Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund,
hier: "Staatliche geprüfte Pflegehelferin/Staatlich geprüfter Pflegehelfer" gemäß APO-BK Anlage B §§1 und 3, Berufsfeld/Bereich Gesundheitswesen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10466-07-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

“Der Schulausschuss nimmt einstimmig folgenden, von der SPD-Fraktion in der Sitzung mündlich gestellten Antrag an

Beschluss:
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, die Bezirksregierung Arnsberg um eine detaillierte schriftliche Begründung dafür zu bitten, warum der Bildungsgang am Paul-Ehrlich-Berufskolleg nicht eingerichtet werden konnte.

Diese Stellungnahme ist auch der Schule zur Verfügung zu stellen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufhebung seines Beschlusses vom 13.12.2007 über die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Pflegehelferin / Staatlich geprüfter Pflegehelfer“ gemäß APO-BK Anlage B §§ 1 und 3, Berufsfeld/Bereich Gesundheitswesen als Schulversuch am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2008/09.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

zu TOP 8.2
Einrichtung von Bildungsgängen am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: "Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) gemäß APO-BK, Anlage B3, ergänzt um den Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik mit kaufmännischer Akzentuierung"
und "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife gemäß APO-BK, Anlage C3, ergänzt um die Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14588-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Einrichtung des Bildungsganges
„Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)“ gemäß APO-BK, Anlage B 3, ergänzt um den Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik mit kaufmännischer Akzentuierung
und des Bildungsganges
„Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife“ gemäß APO-BK, Anlage C 3, ergänzt um die Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2009/10.

zu TOP 8.3
Fördermittelantrag im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ für Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Ausstattung von Berufskollegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Förderantrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes NRW – mit der Umsetzung.
Die Umsetzung der Maßnahme führt im Budget des Schulverwaltungsamtes zu folgender Auszahlung :

Haushaltsjahr 2009 5.467.865,00 Euro
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 GO NRW die überplanmäßige Mehrauszahlung durch Deckung von Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen.
Die Investitionen führen zu keiner zusätzlichen Belastung in der Ergebnisrechnung.

zu TOP 8.4
Errichtung eines Bildungsganges am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund,
hier: "Mechatroniker/in für Kältetechnik"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15047-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs.2 Schulgesetz (SchulG NRW) in Verbindung mit § 22 SchulG NRW die Einrichtung von Fachklassen für „Mechatroniker/in für Kältetechnik“ (APO-BK, Anlage A) – maximal drei Schulzüge – am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2009/10 unter dem Vorbehalt, dass für die notwendige technische Ausstattung eine Förderung im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ bewilligt wird.




9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Betriebskonzept für das Freizeitzentrum West (FZW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14963-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, für die zukünftige Nutzung des neuen Freizeitzentrum West, Ritterstraße 20, Dortmund, eine gemeinnützige GmbH sowie für den wirtschaftlichen Zweckbetrieb eine Betriebs GmbH mit den Gesellschaftern Stadt Dortmund und Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu gründen. Die Verwaltung wird beauftragt mit der AWO die Gesellschaftsgründung einzuleiten und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen Rm Radtke (SPD) und Rm Sohn (SPD) nicht teil.

zu TOP 9.2
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14984-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.3
FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15119-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2009 vor:

„Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig gemäß § 8 Abs. 3 Buchst. g) der Betriebssatzung von FABIDO folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (ohne 3., da der Betriebsausschuss nicht seine eigene Entlastung vorschlagen möchte) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. d) und e) der Betriebssatzung von FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2008 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.015.408,17 Euro festgestellt.

2. Die Jahresfehlbeträge 2005/2006/2007/2008 in Höhe von 5.155.924,43 Euro werden durch die Stadt Dortmund ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO kamen überein, folgende Anträge an den Rat zu überweisen:

- Antrag der CDU-Fraktion

Der Betriebsausschuss FABIDO fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit den Eltern, die während der Verdi-Streiktage bezüglich eines Gesundheitstarif-Vertrages ihre Kinder in keiner Notfalleinrichtung unterbringen konnten, Beiträge für diesen Zeitraum erstattet werden können. Diese Prüfung soll bis spätestens Ende 2009 abgeschlossen sein.

- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Betriebsausschuss FABIDO fordert die Verwaltung auf, die während des Streiks nicht in Anspruch genommenen Essensgelder in den Kindertageseinrichtungen schnellstmöglich an die Eltern zurück zu zahlen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, dass die durch den Streik eingesparten Personalkosten nicht im allgemeinen Haushalt vereinnahmt werden, sondern im Eigenbetrieb FABIDO verbleiben und für konkrete und nachvollziehbare Verbesserungen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag zur Verwendung
der Gelder zu machen.“

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

10. Finanzen Liegenschaften

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2008 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14982-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass in der Vorlage unter anderem auch eine Gewinnverwendung vorgeschlagen werde. Sie fragte, ob es denkbar sei, diese Ausschüttung zu erhöhen. Wenn ja, warum würde dann eine niedrigere Summe gewählt, obwohl der Haushalt Mehreinnahmen vertragen könne.

StK´in Dr. Uthemann antwortete, die Ausschüttung an die Stadt Dortmund richte sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Sparkasse. Das neue Sparkassengesetz erlaube dem Rat theoretisch, eine vollständige Ausschüttung des Jahresergebnisses zu beschließen. Gleichzeitig sei die Kommune aber verpflichtet, die Handlungsfähigkeit der Sparkasse zu erhalten. Die Dotierung der Rücklage werde nach neuem Recht nach der Beschlussfassung im Rat vollzogen. Der Rat sei gehalten, auch diese Rücklagendotierung zu befördern, damit die Sparkasse ausreichend mit Kapital ausgestattet sei.






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat und
Vorstand sowie
Kreditausschuss

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW einen Betrag von
2. 376.002,56 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 10.408.219,12 Euro wird gem.
§ 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates, des Kreditausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse nicht teil.

zu TOP 10.2
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14985-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf als Satzung für die Sparkasse Dortmund.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 10.3
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Beteiligung an der Stadtwerke Management GmbH (SMG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15327-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.4
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen mit der RWE Innogy GmbH ("Green GECCO"-Projekt) gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zur Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland und im EU-Ausland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15329-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.5
Satzung zur ersten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15340-09)

Rm Reppin (CDU) bat um Erläuterung, warum eine Satzungsänderung erforderlich sei, wenn ein Paragraph nicht angewendet werde.

StK´in Dr. Uthemann erklärte, Steuersatzungen seien äußerst klageanfällig. Deshalb sei der Verwaltung daran gelegen, diese Rechtssätze so klar wie möglich zu halten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre ab 2009.

zu TOP 10.6
Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW e.V. über den Betrieb einer Verbraucherberatungsstelle in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14668-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl des Ausländerbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14947-09)

Folgende Vorschläge wurden dem Haupt- und Finanzausschuss unterbreitet:

1. Rm Lüders SPD-Fraktion Rm Goosmann

2. Rm Dr. Hetmeier SPD-Fraktion Rm Hoffmann

3. Rm Taranczewski SPD-Fraktion Rm Weyer

4. Rm Jäkel SPD-Fraktion Rm Berndsen

5. Herr Baran SPD-Fraktion Frau Heinz

6. Bm Miksch CDU-Fraktion Rm Daskalakis

7. Rm Liedschulte CDU-Fraktion Rm Pisula

8. Rm Dr. Eigenbrodt CDU-Fraktion Rm Frank

9. Herr Jostes CDU-Fraktion Frau Kopkow

10. Rm Frebel Fraktion B’90/Die Grünen Rm Reuter


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt wählt folgende Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen für den Wahlausschuss zur Wahl des Ausländerbeirats 2009.


Partei
Beisitzer/-in
Stellvertreter/-in
SPD-Fraktion
Rm Lüders
Rm Goosmann
SPD-Fraktion
Rm Dr. Hetmeier
Rm Hoffmann
SPD-Fraktion
Rm Taranczewski
Rm Weyer
SPD-Fraktion
Rm Jäkel
Rm Berndsen
SPD-Fraktion
Herr Baran
Frau Heinz
CDU-Fraktion
Bm Miksch
Rm Daskalakis
Partei
Beisitzer/-in
Stellvertreter/-in
CDU-Fraktion
Rm Liedschulte
Rm Pisula
CDU-Fraktion
Rm Dr. Eigenbrodt
Rm Frank
CDU-Fraktion
Herr Jostes
Frau Kopkow
Fraktion B’90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Reuter

zu TOP 11.2
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15129-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) fragte, nach welchem Verfahren die Aufteilung der Sitze auf die Parteien erfolgt sei.

StR Steitz kündigte an, dass die Verwaltung diese Information kurzfristig nachreichen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten acht Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.





zu TOP 11.3
Einrichtung einer analytischen Task Force (ATF) des Bundes bei der Feuerwehr für erweiterte Messaufgaben bei Gefahrstoffeinsätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14929-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung der analytischen Task Force des Bundes bei der Feuerwehr Dortmund zur Kenntnis und beschließt die Besetzung von zwei Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2010.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

zu TOP 13.1.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15105-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-
Verwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „ Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2008 abschließend mit einer Bilanzsumme von 255.487.368,12 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.569.988,12 EUR sowie der Lagebericht 2008 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag 2008 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet.

3. Der noch bestehende Verlustvortrag der Jahre 2002 bis 2004 in Höhe von insgesamt 9.849.079,00 EUR wird durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 13.1.2
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113 Kurler Straße/Merkurstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15088-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Kurler Straße/Merkurstraße und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen im Jahr 2009 in Höhe von 20.000 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014165 – Kanalerneuerung Kurler Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2010: 450.000 Euro

In dem Gesamtbetrag von 450.000 Euro ist die Rückerstattung der Kanalbauvorfinanzierung durch das Sondervermögen in Höhe von 20.000 Euro im Jahr 2009 enthalten.

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2011 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 10.250 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 320.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 140.000 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2014 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500 Euro.







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin





Diekneite Weber
Ratsmitglied Schriftführer