Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 08.12.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Svenja Noltemeyer (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Matthias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Ralf Rüddenclau –20/1
Martin Pütz – 20/3
Simone Gerling – 20/3-1
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Markus Kollmann – 1/Dez
Nehm, Horst Günter - 80




per VIKO:

Dr. Fabian Ache – 13/4
Dr. Christian Falk – 70/FBL
Reyhan Güntürk – 1/III
Manfred Hagedorn – 40/FBL
Simone Hülsmann – 11/1
Andrea Kluth – 66/1-2
Jürgen Krause – 1/Dez
Susanne Linnebach – 67/AL
Sebastian Lüke – 50/1-2/TL
Andreas Meißner – 61/3/TL
Dominique Mönninger – 37/1
Mario Niggemann – 70/FBL
Michael Plackert – 1/III/TL
Stefan Prophet – 41/GL
Dirk Reil – 52/1-1
Dr. Frank Renken – 53/AL
Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/II/GBL
Woitek Rosen – 13/FBL
Volker Sänger – 20/1-3
Anja Schiek – 32/2
Michael Schneider – 53/KoCI/TL
Hendrikje Spengler – 41/GL
Frank Spies – 66/3-3
Sören Spoo – FB3/1
Ute Spreen – 52/GL
Christoph Struß – 1/II
Fabian Völker – 57/1
Gernot Willeke – 68/GF
Stephanie Zech – 52/2
Florian Käppel – 51/6/BL
Mona Maßberg – 66/1-3
Philip Cordes – 20/3-1/TL
Alexandra Cordes – 20/3-1
Martina Dorka – 51/3
Lena Zils – 20/3-1
Rafael John Santiago – 1/II
Jürgen Wissmann – 20/AL

3. Gäste:

/














Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 08.12.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2022


2. Haushalt -> geschobene Vorgänge aus vorangegangenen Gremiensitzungen

2.1 Bericht zur Energiemangellage
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25781-22-E2)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25781-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022

2.2 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23698-22-E1)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 23698-22)

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)

und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022

2.4 Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Antrag zur TO der Fraktion Alternative für Deutschland (Drucksache Nr.: 25785-22
und Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25785-22)


2.5 Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

2.6 Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

2.7 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22
(Drucksache Nr.: 24778-22-E1)

2.8 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

2.9 Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.

2.10 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

2.11 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022


3. Finanzen

3.1 5. Managementbericht 2022 (Kurzfassung)
mündlicher Bericht

3.2 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E6)

3.3 Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
(Drucksache Nr.: 25689-22)

3.4 Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 24592-22)

3.5 Umsatzsteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26587-22)

3.6 Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26598-22)

3.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

3.8 Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.09.2022 zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26120-22)

3.9 Pilotprojekt zur Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25615-22)

3.10 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.

3.11 Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26459-22)



3.12 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26410-22)

3.13 Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26200-22)

3.14 Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26324-22)

3.15 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26055-22)

3.16 Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)

3.17 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26294-22)

3.18 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25648-22)

3.19 IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)

3.20 Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23445-22)

3.21 Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24883-22)


3.22 Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)

3.23 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25946-22)

3.24 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26377-22)

3.25 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25652-22)

3.26 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26037-22)

3.27 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26261-22)

3.28 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022

3.29 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)

3.30 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25922-22)

3.31 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26408-22)

3.32 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25771-22)


4. Personal und Organisation

4.1 Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

4.2 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

4.3 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23758-22)



5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)

Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25837-22-E2)

5.2 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)

5.3 Amazonashaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26586-22)

5.4 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26597-22)

5.5 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26199-22)

5.6 Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26411-22)

5.7 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.

5.8 Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25795-22)

5.9 Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25878-22)

5.10 Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26051-22)

5.11 Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25811-22)

5.12 Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25871-22)

5.13 FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26031-22)

5.14 Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26263-22)

5.15 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25592-22)

5.16 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25782-22)

5.17 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)

5.18 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26080-22)


6. Kommunalwirtschaft

6.1 Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.09.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25602-22-E1)

6.2 Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25986-22-E1)
hierzu -> Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25986-22)

6.3 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022


7. Liegenschaften

7.1 Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E3)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.

7.2 Haus Wenge
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26197-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 04.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26197-22-E2)

7.3 Bebauungsplan Hom 266
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26600-22)

7.4 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

7.5 Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26050-22)

7.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

7.7 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25869-22)

7.8 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25511-22)

7.9 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)

7.10 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)


8. Sonstiges

8.1 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022

8.2 Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25136-22)

8.3 Türkische Filmtage Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26127-22)

8.4 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

8.5 Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)

8.6 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25904-22)

8.7 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Mader benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung bittet, folgenden TOP 3.4 abzusetzen. Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung am 04.11.22 erledigt.
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 24592-22)

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.33 behandelt.
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26638-22)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.34 behandelt.




Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln:

Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.11 des nichtöffentlichen Teils behandelt.

Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25986-22-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.12 des nichtöffentlichen Teils behandelt.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt den Antrag folgende nichtöffentliche Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil zu behandeln:

2.1 Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)

6.4 Konzerthaus Dortmund GmbH - Betrauungsakt und Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2022/23
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26131-22)

6.5 Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26201-22)

Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Stab Kommunalwirtschaft) erklärt, dass TOP 6.4 „Konzerthaus Dortmund GmbH - Betrauungsakt und Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2022/23“ nichtöffentlich behandelt werde, da der Wirtschaftsplan angehängt sei. Die vergangenen Jahre sei auch so verfahren worden. Für TOP 6.5 „Flughafen Dortmund GmbH: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG“ verstehe er Herr Kauchs Anmerkung und gibt an, dass man diese Angelegenheit im öffentlichen Teil behandeln könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) ist mit den Ausführungen von Herrn Kollmann einverstanden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, folgende Tagesordnungspunkt zusammen zu behandeln, da ihre Fraktion einen Antrag gestellt habe, welcher sich mit beiden Tagesordnungspunkten beschäftige:

5.1 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)


5.17 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)


Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil behandelt werden:

Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.12 behandelt.

Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26201-22)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.

Die folgenden Tagesordnungspunkte werden zusammen behandelt:

5.1 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)


5.17 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2022

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2022 wird genehmigt.

2. Haushalt -> geschobene Vorgänge aus vorangegangenen Gremiensitzungen

Herr Pütz (Abteilungsleitung für Haushaltssteuerung) schildert, dass die Stadtkämmerei zurzeit eine Fortschreibungsvorlage für die erste Teilsitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Januar erstelle. Diese beinhalte zwischenzeitlich gefasste Gremienbeschlüsse, die den Haushaltsplanentwurf verändern und Verwaltungsänderungen durch Neukalkulationen und gesetzliche Veränderungen. Er schlägt vor, die Beschlussanträge der Fraktionen zu sortieren und in eine Beratungsliste zu überführen, welche im Januar zur Orientierung dienen könne. Um finanzielle Anträge bewerten und sortieren zu können, benötige die Kämmerei die Anträge der Fraktionen spätestens zum Tag der ersten Teilsitzung. Lägen alle Anträge am 19.01.2023 vor, könne zu Beginn der zweiten Beratungswoche alles zusammengeführt werden. Er bittet in der ersten Teilsitzung möglichst alle Themen abzuarbeiten, die nichts mit dem Haushalt zu tun haben. Weiterhin sei es ideal, wenn zu Gremienvorlagen, die eine finanzielle Veränderung mit sich bringen, Empfehlungslagen herbeizuführen, damit diese bereits ins Zahlenwerk einfließen können. Auf Basis, der in der zweiten Teilsitzung gefassten Beschlüsse, werde die Kämmerei eine Ratsvorlage erstellen, die die endgültige Haushaltssatzung beinhalte. Aus diesem Grund werde um eine abschließende Empfehlungslage gebeten, um die Gesamtsummen zusammentragen zu können.

zu TOP 2.1
Bericht zur Energiemangellage
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25781-22-E2)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der
öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates vom 22.09.22 vor:
Die Tagesordnungspunkte
2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)
sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25791-22-E1) vor:

„Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen drastisch steigenden Energiekosten sind viele Dortmunder*innen in großer Sorge, ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können.

Schon jetzt gibt es vermehrt Rückmeldungen von Kund*innen der DEW21, die ihre gestiegenen Energiepreise kaum mehr begleichen können. Dazu kommen weiter steigende Lebenshaltungs-kosten aufgrund der hohen Inflation.

Die aktuelle Preisentwicklung kann deshalb für viele Menschen in unserer Stadt zur existenziellen Bedrohung werden. Besonders betroffen sind neben Menschen im Sozialleistungsbezug Dortmunder*innen mit niedrigen Einkommen, die geringfügig über der Anspruchsgrenze für Transferleistungen liegen. Die aktuelle Entwicklung zeigt darüber hinaus, dass auch Haushalte mit höheren Einkommen mit erheblichen Belastungen rechnen müssen. Vorrangig sind Bund und Land gefordert, soziale Härten abzufedern und insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung bieten dafür bereits erste Maßnahmen. Ob sie auch mittel- und langfristig vor sozialen Härten schützen, ist angesichts der dynamischen Lage ungewiss.

Damit im bevorstehenden Winter niemand in unserer Stadt mit diesen finanziellen Herausforderungen allein gelassen wird, müssen auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen werden.

Deshalb bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:



1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die insbesondere Personen mit niedrigen Einkünften wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten. Dies soll insbesondere folgende
Maßnahmen umfassen:
- die Einführung einer Energiegrundsicherung
(z.B. Strom- und Gaspreisbremse oder sonstige Maßnahmen), die eine schnelle Entlastung der Verbraucher*innen ermöglicht.
-
eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII
- sowie einen besseren Schutz von Verbraucher*innen bei der Grundversorgung

2. Für die Stadtwerke sehen die Kommunen große Risiken durch die drastisch gestiegenen Energiepreise und eine erhebliche Zunahme von Zahlungsproblemen bei privaten Endkund*innen, Handwerksbetrieben oder Unternehmen. Zudem können die Stadtwerke stark gestiegene Einkaufspreise trotz Umlage nicht einfach weiterreichen.
Der Rat der Stadt schließt sich deshalb der Forderung des Städtetages NRW nach einem Rettungsschirm für Stadtwerke an und setzt sich dafür ein, dass Liquiditätshilfen für Stadtwerke möglich werden und - im Fall von hohen Forderungsausfällen - ein Insolvenzmoratorium eingeführt wird.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum Schutz der sozialen Infrastruktur mit der unmittelbaren Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“ zur engen Vernetzung von relevanten Akteur*innen wie Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Mietervereinen, Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, dem Dortmunder Hilfesystem „Wohnungslosigkeit“, der Energieberatungsstellen, der Verbraucherzentrale, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Ziele des Runden Tisches sollen unter anderem sein,
- ein Verfahren und Maßnahmen zur Aussetzung von Strom- und Gassperren in sozialen Härtefällen sowie zur Stundung bzw. Übernahme von Stromschulden für den Winter 2022/23 zu erarbeiten und vorzuschlagen
- einen freiwilligen befristeten Kündigungsschutz für in Zahlungsnot geratene Mieter*innen zu beraten
- zusätzliche Unterstützungsangebote für die von den steigenden Preisen besonders betroffenen Haushalte zu erarbeiten
- Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung und Ausbau schon bestehender Versorgungssystemen für Menschen in Notlagen zu erarbeiten.
- die Einrichtung von öffentlichen, quartiersnahen Wärmeräumen zu planen.

4. Dortmund verfügt schon jetzt über verschiedene Angebote zur Energieberatung wie z. B. den Energiesparservice des Caritasverbandes, die Energieberatungen der Verbraucherzentralen oder auch das Angebot des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz (DLZE). Dies sind wirksame Instrumente, um die Dortmunder*innen bei ihren Bemühungen zur Energieeinsparung zu unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Caritas und der Verbraucherzentrale aufzunehmen, mit dem Ziel, die Kapazitäten der Energieberatung in Dortmund kurzfristig und auch dauerhaft zu steigern. Dafür benötigte Mittel werden aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend eine mehrsprachige, niedrigschwellige und großangelegte städtische Informationskampagne zu erarbeiten, um die Dortmunder*innen bestmöglich über die sozialen Sicherungssysteme und bestehenden Hilfsangebote von Bund, Land und Kommune zu informieren. Das betrifft sowohl die Maßnahmen der Entlastungspakte, wie zum Beispiel die Ausweitung der Ansprüche beim Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, wie auch bestehende kommunale Beratungsangebote wie Energieberatung, Schuldnerberatung und soziale Sicherungsnetze.
6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DEW21 auf, ihre Beratungskapazitäten zur Energieeinsparung im Sinne einer niederschwelligen, mehrsprachigen Beratung mit Tipps zur Energieeinsparung und Kostenreduzierung zu intensivieren. Die Informationskampagne der Stadt Dortmund soll aktiv unterstützt werden. Für die Beratung von Kunden, die in Zahlungsrückstand geraten sind, ist zudem eine personell verstärkte Anlaufstelle zu schaffen.
7. Der Rat unterstützt die Verwaltung bei der Zielsetzung, kommunale Einrichtungen (Kulturstätten, Sporthallen, Schwimmhallen, Bildungseinrichtungen, u. ä.) auch in dieser schwierigen Situation geöffnet zu halten.
Begründung:
Ggf. mündlich.“

Weiterhin liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) vor:

„… die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus.

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.
4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“

Außerdem liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E3) vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

Mit den Entlastungspaketen hat die Bundesregierung umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen in Deutschland und auch hier in Dortmund geschnürt. Mit diesen Entlastungspaketen wird dafür Sorge getragen, dass die Bürger*innen mit den Herausforderungen der Energiekrise und der allgemeinen Teuerung nicht alleine gelassen werden. Mit Blick auf die Bemühungen der Verwaltung, der kommunalen Unternehmen und der demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund wird auf kommunaler Ebene versucht, weitere Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen, die Vereine, die Jugendeinrichtungen etc. unserer Stadt zu schaffen. All dies belastet auch den kommunalen Haushalt. Hinzu kommt, dass nicht alle Kostensteigerungen, die sich im Haushalt der Stadt abbilden, durch Einsparungen im Verbrauch o.ä. aufgefangen werden können. Hierdurch wird die bereits durch die Corona-Pandemie angespannte Haushaltssituation verschärft.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Kosten für die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren weiterhin isolieren zu können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung des Problems. Durch den Wegfall der vom Land an die Kommunen gezahlten Flüchtlingspauschalen hat das Land NRW jährliche Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung daher auf, diese eingesparten Mittel zur Bewältigung der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene einzusetzen. Die Mittel könnten eingesetzt werden, um die bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten aufzufangen, zur Bewältigung der Altschuldenproblematik oder als Hilfen für Vereine, Jugendeinrichtungen etc. Denn auch die schwarz-grüne Landesregierung muss ihren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation leisten und darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“



Zudem liegt folgendes Schreiben des OB Westphal vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E4) vor:

„….. die aktuellen massiven Energie-Preissteigerungen, besonders bei der Beschaffung des Energieträgers Gas und infolge auch des elektrischen Stroms, haben mittlerweile die ersten Privathaushalte erreicht. Dies und die in diesem Zusammenhang weiter unklare Lage, haben zur Verunsicherung der Menschen geführt, die sich Sorgen darum machen, ob sie zukünftig ihre existenziellen Bedarfe mit dem eigenen Einkommen sicherstellen können.



Für Notlagen sehen die Sozialgesetzbücher verschiedene Hilfemöglichkeiten vor. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Menschen Rechtsansprüche auf diese Hilfeleistungen haben. Bei Vorliegen einer Bedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetze muss der Staat den betroffenen anspruchsberechtigten Menschen das Existenzminimum, dazu gehört der Lebensunterhalt, ein angemessener Wohnraum, die Übernahme angemessener Energiekosten und Weiteres, sicherstellen.

Finanzielle Folgen für die Verbraucher*innen
Verschiedene Energieversorger haben ihre Kund*innen darüber informiert, dass die Kosten für Gas und Strom drastisch gestiegen seien und die Abschläge entsprechend erhöht werden müssten. Auch in den kommenden Monaten sei von weiteren Preissteigerungen auszugehen. Mieter*innen, deren Heizkosten über die Nebenkosten in der Miete durch die Vermieter abgerechnet werden, erwarten auch entsprechende Mieterhöhungen.

Anlässe für eine Kostenerhöhung können sein
- Erhöhung der monatlichen Abschlagsforderung
- Nachforderung aus einer Jahresabrechnung
- Nachforderung aus einer Jahresabrechnung inklusive Erhöhung der monatlichen Abschläge
- Veränderte Vertragsbedingungen zum Beispiel wegen eines Umzuges
- Mieterhöhungen im Rahmen von erhöhten Nebenkosten, bei denen die Heizkosten bei Zentralheizungen enthalten sind

Finanzielle Hilfsbedürftigkeit
Die Lage ist für zwei Personengruppen besonders schwierig:
1. Menschen ohne Sozialleistungsbezug, aber mit geringen Einkünften wie zum Beispiel Minijobber*innen, Freiberufler*innen, Rentner*innen oder Gewerbetreibende, gegeben falls auch Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld I

2. Menschen mit Sozialleistungsbezug
Das sind circa 120.000 Dortmunder*innen in verschiedenen Rechtskreisen.

Rechtskreise im System von Sozialleistungen
- SGBII/Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistung des Jobcenters für Erwerbsfähige (80.000 Menschen in 43.000 Bedarfsgemeinschaften)
- SGB XII/Sozialhilfe - Leistung des Sozialamtes für Nicht-Dauerhaft-Erwerbsfähige - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(15.200 Menschen in 13.500 Fällen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen)
- Asylbewerberleistungsgesetz - Leistung des Sozialamtes für zugewanderte Menschen mit Aufenthaltserlaubnis – zum Beispiel Asylsuchende und Geduldete, (2.000 Menschen in 1.200 Fällen)
- Wohngeld - Leistung des Wohnungsamtes für Menschen, die keine laufenden Leistungen nach SGB II oder XII benötigen, (13.000 Menschen in 6.000 Haushalten)
- BAföG - Leistung des Sozialamtes zur Unterstützung von Schüler*innen, (1.800 Menschen)
- BAföG - Leistungen des Amtes für Ausbildungsförderung/ Studentenwerk für Studenten*innen
- Kindergeld - Bundes-Leistung der Familienkasse für Familien - zusätzlicher Kinderzuschlag zur Vermeidung des Bedarfs an weiteren Leistungen nach SGB II und XII. Zusätzlich ist die Zahlung von Wohngeld durch das Wohnungsamt möglich, (3.300 Kinder).

Ansprechpartner*innen
Für Menschen, die Sozialleistungen erhalten
Ansprechpartner*innen sind die den Leistungsberechtigten bekannten Mitarbeiter*innen im Sozialamt und Jobcenter.
Grundsätzlich gilt: Menschen, die existenzsichernden Leistungen erhalten, bekommen ihre Heizkosten in tatsächlicher Höhe als Bedarf anerkannt. Das schließt auch eine Erhöhung des Abschlages oder eine Nachforderung ein.
Das gilt auch für etwaige Mieterhöhungen wegen gestiegener Energiekosten.
Mieter*innen können sich im Falle von begründeten Zweifeln an der Höhe/Zusammensetzung des Abrechnungsbetrages an die Mietervereine wenden. Die Mitgliedsbeiträge übernehmen Sozialamt und Jobcenter.

Für Menschen, die keine Sozialleistungen erhalten
Ansprechpartner*innen sind entweder das Sozialamt oder das Jobcenter
Hier kommt es auf die verschiedenen Rechtskreise an. Eine grobe Richtschnur ist:
- Erwerbsfähige Menschen wenden sich an das Jobcenter
(Tel. 0231 842 9500)

- Nicht erwerbsfähige Menschen oder Menschen im Rentenalter wenden sich an das Sozialamt
(Tel. 0231 50 0;
sozialamt@dortmund.de)

Die Betroffenen sollten bitte persönlich, telefonisch oder digital Kontakt aufnehmen. Die jeweiligen Teams prüfen dann, ob und wie eine vollständige oder teilweise Übernahme möglich ist. Auch ein möglicher dauerhafter Bezug von Leistungen wird geprüft. Es gibt immer zeitnah eine Entscheidung. In seltenen Fällen sieht das Gesetz auch nur ein Darlehen vor. Das muss individuell geprüft werden. Möglich ist, dass sich durch die Erhöhung der Abschläge ein dauerhafter Leistungsanspruch ergibt.

Sonderfall Haushaltsenergie bei Sozialleistungsbezug
Strom als Haushaltsenergie ist bei Menschen mit Sozialleistungsbezug im Regelbedarf enthalten. Der Regelsatz für eine*n Alleinstehende*n beträgt aktuell 449 €. Hinweis: Das neue Bürgergeld soll ab 2023 hier eine Erhöhung auf 504 € bewirken. Im Regelsatz von 449 € wären rechnerisch 8,48 % für den Posten Energie – monatlich 38,07 – vorgesehen. Bei deutlichen Kostensteigerungen, wie sie derzeit realistisch erscheinen, kann das für die Betroffenen finanziell schwierig werden.

Bei einer Nachforderung per Jahresabrechnung ist es möglich, dass den betroffenen Menschen ein Darlehen durch das Sozialamt oder das Jobcenter gewährt werden kann. Dies gilt für Menschen, die laufende Leistungen erhalten, ebenso wie für Menschen, die einmalige Leistungen erhalten.

Soweit aufgrund höherer Abschläge für Strom der monatliche Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann, können sich die Betroffenen nach den zuvor genannten Kriterien an die Ansprechpartner*innen beim Sozialamt oder Jobcenter wenden. Diese prüfen, ob die Sicherstellung des Lebensunterhaltes für den jeweiligen Monat durch ein Darlehen möglich ist. Auch das gilt sowohl für Menschen im laufenden Leistungsbezug, als auch für nicht leistungsbeziehende Menschen.

Eventuelle Verschiebungen zwischen den Leistungsträgern, in der Regel Sozialamt, Jobcenter, Amt für Wohnen, klären die Ämter untereinander. Möglich ist, dass sich durch die Erhöhung der Abschläge ein dauerhafter Leistungsanspruch ergibt.

Ausblick
Über das oben Genannte hinaus, gibt es für den Fall weiterer Erhöhungen von Energiekosten zurzeit noch keine (sozial)gesetzlichen oder politischen Lösungen. Abzuwarten sind die Ergebnisse der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zur Preisregulierung oder weitere Maßnahmen des Gesetzgebers.“



OB Westphal hält mit Blick auf den „Bericht zu Energiemangellage“ Rückschau und zeichnet mögliche Zukunftsszenarien sowie die Vorbereitungen der Stadt Dortmund im Sinne der Bürger*innen und des Wirtschaftsstandorts Dortmund. Unter anderem wurde dem Bundeskanzleramt gemeinsam mit anderen Städten ein Gassicherungsfond vorgeschlagen. Regulierung und Reduzierung von Verbrauchsmengen sowie die Übernahme von Preissteigerungen muss aus einer Hand erfolgen und auf der Ebene der Stadtwerke erfolgen, damit sie gar nicht auf die Kundschaft durchschlagen. So hat die Bundesregierung eine Kommission zur Beobachtung der Gaspreise und Entwicklung von entsprechenden Regelungen eingerichtet. Auf der Vorstandebene der Kommission wurde die Position der Städte deutlich gemacht. In Dortmund sollen nach besten Kräften alle Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen vor Notlagen zu schützen. Die sich abzeichnende Größenordnung wir jedoch die Kräfte jeder Kommune übersteigen und bedarf Regelungen auf nationaler Ebene.

Rm Frank (CDU) dankt für den Bericht und die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung. Er bittet generell alle Fraktionen um die frühere Einreichung von Anträgen etc. So kurzfristig sei kaum noch eine Vorberatung in den Fraktionen möglich.

Rm Langhorst (B‘ 90/Die Grünen) erkennt die intensive Bearbeitung der Verwaltung ebenfalls an. Dennoch sieht er Ergänzungsbedarf. Viele Menschen in Dortmund sorgen sich hinsichtlich der Begleichung der Energierechnung genau wie über die Inflation und der Angst um den Arbeitsplatz. Bund und Land müssen hier einen Rahmen für eine schnelle und effektive Entlastung bei den Energiekosten schaffen. Er sieht im Entlastungspakt des Bundes einen richtigen Weg, der jedoch nicht ausreichen wird. Er fordert für Stadtwerke einen Schutzschirm. Sonst wäre die Daseinsvorsorge nicht gewährleistet. Die Möglichkeiten der Stadt sind begrenzt, müssen aber ausgeschöpft werden. Seine Fraktion fordert die Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“ um mit allen Akteur*innen Maßnahmen zu entwickeln. Die Unterstützung bei der Energieeinsparungen und Informationen über die Lage sei den Menschen wichtig, um sich entsprechend einstellen zu können.

Rm Neumann-Lieven (SPD) leitet ihren Beitrag mit den aktuellen Problemen und deren Ursachen ein. Mit dem Entlastungspaket wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, von denen auch die Dortmunder*innen profitieren. Gleichwohl werden alle Menschen einen Beitrag zur Bewältigung leisten müssen. In der Verwaltungsvorlage sieht sie eine Standortbestimmung und Handlungsansätze. Die Anforderungen an Bürger*innen sind jedoch besonders, bedeutet es doch Veränderung individueller Verhaltensweisen. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion und die dort genannten Einsparungen sowie deren Einsatz ein. Wichtig ist ihr, dass der Rat alle möglichen Mittel gegen die Spaltung der Gesellschaft ergreift. Sie dankt für die bisher ergriffenen Maßnahmen. Sicher ist jedoch auch, dass weiter nachgesteuert werden muss, kommunal, in Bund und Land. Zusammenhalt im Land ist der Grundstein für Solidarität nach außen

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beschreibt die Herausforderungen bei der Energieversorgung. Er sieht die Stadt auf eine mögliche Mangellage vorbereitet. Eine schnellere Reaktion hätte Rm Kauch sich in Sachen Energieeinsparmaßnahmen gewünscht. Erhebliche Auswirkungen sind aus seiner Sicht auf die soziale sowie die wirtschaftliche Lage der mittelständischen und energieintensiven Unternehmen zu erwarten. Die Reaktion darauf ist das Entlastungspaket der Bundesregierung. Besonders hebt er die Mittelbereitstellung für ein vergünstigtes Nahverkehrsticket hervor. In diesem Zusammenhang erläutert er den Antrag zu TOP 9.13.

Rm Bahr sagt für die CDU-Fraktion zu TOP 5.3, die Auflegung eines Nothilfefonds könne nicht zu Lasten einer Kommune gehen. Hier sind Land und Bund in der Pflicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) vergleicht die Größenordnung der Erhöhung der Abschlagszahlung für Energie mit den Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II. Hintergrund der Erhöhung ist die Gasumlage. Viele Menschen werden die wirtschaftlich nicht aus eigenen Mitteln leisten können. Daher möchte seine Fraktion kommunale Spielräume nutzen. Zum Nothilfefonds verweist er auf den Bremer Senat. Er wünscht sich, sowas für Dortmund zu entwickeln. Denn bisherige und kommende Rettungspakete werden aus Sich des Rm Kowalewski nicht reichen.
Bei Energiesperren möchte seine Fraktion künftig mehr Kontrolle. Hierfür sollen dem Rat regelmäßig Zahlen vorgelegt werden. Ein „Runder Tisch“ und weitere, im Antrag formulierte Punkte, benennt er.

OB Westphal weist darauf hin dass, die Erhöhung der Abschlagzahlung durch DEW21 auf die Weltmarktlage, nicht aber auf die Gasumlage, die auch noch nicht beschlossen ist, zurückzuführen ist.

Rm Perlick (AfD) geht auf Einzelpunkte der vorliegenden Anträge ein. Er glaubt nicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen helfen. Sinnvoll sind aus seiner Sicht die Vorschläge seiner Fraktion. Der Ukrainekrieg habe lediglich Dinge verstärkt, sei aber nicht Ursache für Energiekrise und Inflation. Er wünscht die Bundesregierung aufzufordern, Deutschland und nicht der Ukraine zu helfen und Nordstream 2 in Betrieb nehmen.

Rm Dr. Suck (CDU) verweist zunächst darauf, dass Bremen ein Bundesland ist. Ein Vergleich mit Dortmund sei daher nicht zweckmäßig. Auch gibt er den Hinweis, DEW21 stelle in den Schreiben zur Abschlagerhöhung tatsächlich auf die Gasumlage ab.

Rm Schlösser (Die Partei) sieht von der Energiekrise nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen sondern zunehmend auch mit mittleren Einkommensgruppen betroffen. Es zeichnet sich eine Energiepreissteigerung um bis zum Zehnfachen und die inflationsbedingte Preissteigerung bei Lebensmitteln ab. Er hält den von seiner Fraktion unter TOP 5.3 vorgeschlagenen Nothilfefond für ein sinnvolles Instrument. Die Lösung der Bundesregierung ist aus Sicht des Rm Schlösser nicht ausreichend und zu spät.

Rm Gövert (B‘ 90/Die Grünen) dankt für die Informationen hinsichtlich der getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Sie sieht aber noch Korrekturbedarf, z.B. bei der Temperaturabsenkung an Schulen. Sie wünscht eine differenzierte Betrachtung (insbesondere Grund- und Förderschulen) und Berücksichtigung vulnerabler Gruppen.

Rm Gülec (BVT) sieht in den gestiegenen Preisen wachsende Armut. Er ergänzt mit Blick auf die vorliegenden Anträge, dass bei der Einrichtung von z.B. einem „Runden Tisch“ Migrant*innen nicht vergessen und eine*n Vertreter*in des Integrationsrates sowie neben den Kirchen auch eine Vertretung der Moscheen eingeladen wird.

Rm Dr. Neumann (B‘ 90/Die Grünen) verweist auf die Teilmobilisierung in Russland. Er kritisiert, dass die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag die Regierung Russlands und den völkerrechtswidrigen Krieg stützt.
Die Energieabhängigkeit von Russland ist für die Misere verantwortlich und die Bundesregierung versucht, diese Abhängigkeit zu reduzieren und Dinge aufzuarbeiten, die früher vernachlässigt wurden. Er wünscht, der Rat möge gegen den Antrag der AfD-Fraktion stimmen, denn Kriegsverbrechen sind nicht mit billigem Gas legitimierbar.

Rm Helferich (AfD) kritisiert die Energiewende und meint, die Sanktionen gegenüber Russland sollten aufgehoben werden. Auch mögliche Gaslieferungen aus Aserbaidschan benennt er als problematisch.

Rm Bohnhof (AfD) sieht im Antrag seiner Fraktion einen Schutz des Landes vor Energieknappheit und Inflation.

OB Westphal verweist zum Thema „Schulen“ auf die Verwaltungsvorlage. Eine Verständigung mit anderen Kommunen und dem Land ist nötigt. Die Vorgaben des Bundes lauten, Energie in öffentlichen Gebäuden zu sparen. Schulen machen ca. das Vierfache an Energieverbrauch gegenüber allen anderen öffentlichen Gebäuden aus. Dies muss bei der Diskussion berücksichtigt werden und ist in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. Werden Schulen ausgenommen, müssen Kompensationsbereiche (z.B. kann die Umstellung der Straßenbeleuchtung nur einen Teil ausgleichen) benannt werden, was schwierig ist.
Für den 19.Oktober ist ein Spitzengespräch „Gemeinsam Krise meistern“ terminiert, um gesellschaftsübergreifend eine Lagebild zeichnen und Maßnahmen entwickeln zu können.

Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25791-22-E1) in Einzelabstimmung.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die insbesondere Personen mit niedrigen Einkünften wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten. Dies soll insbesondere folgende


Maßnahmen umfassen:
- die Einführung einer Energiegrundsicherung (z.B. Strom- und Gaspreisbremse oder sonstige Maßnahmen), die eine schnelle Entlastung der Verbraucher*innen ermöglicht.
- eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII
- sowie einen besseren Schutz von Verbraucher*innen bei der Grundversorgung

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

2. Für die Stadtwerke sehen die Kommunen große Risiken durch die drastisch gestiegenen Energiepreise und eine erhebliche Zunahme von Zahlungsproblemen bei privaten Endkund*innen, Handwerksbetrieben oder Unternehmen. Zudem können die Stadtwerke stark gestiegene Einkaufspreise trotz Umlage nicht einfach weiterreichen.


Der Rat der Stadt schließt sich deshalb der Forderung des Städtetages NRW nach einem Rettungsschirm für Stadtwerke an und setzt sich dafür ein, dass Liquiditätshilfen für Stadtwerke möglich werden und - im Fall von hohen Forderungsausfällen - ein Insolvenzmoratorium eingeführt wird.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum Schutz der sozialen Infrastruktur mit der unmittelbaren Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“ zur engen Vernetzung von relevanten Akteur*innen wie Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Mietervereinen, Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, dem Dortmunder Hilfesystem „Wohnungslosigkeit“, der Energieberatungsstellen, der Verbraucherzentrale, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Ziele des Runden Tisches sollen unter anderem sein,

- ein Verfahren und Maßnahmen zur Aussetzung von Strom- und Gassperren in sozialen Härtefällen sowie zur Stundung bzw. Übernahme von Stromschulden für den Winter 2022/23 zu erarbeiten und vorzuschlagen
- einen freiwilligen befristeten Kündigungsschutz für in Zahlungsnot geratene Mieter*innen zu beraten
- zusätzliche Unterstützungsangebote für die von den steigenden Preisen besonders betroffenen Haushalte zu erarbeiten
- Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung und Ausbau schon bestehender Versorgungssystemen für Menschen in Notlagen zu erarbeiten.
- die Einrichtung von öffentlichen, quartiersnahen Wärmeräumen zu planen.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der Fraktionen SPD und CDU:

4. Dortmund verfügt schon jetzt über verschiedene Angebote zur Energieberatung wie z. B. den Energiesparservice des Caritasverbandes, die Energieberatungen der Verbraucherzentralen oder auch das Angebot des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz (DLZE). Dies sind wirksame Instrumente, um die Dortmunder*innen bei ihren Bemühungen zur Energieeinsparung zu unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Caritas und der Verbraucherzentrale aufzunehmen, mit dem Ziel, die Kapazitäten der Energieberatung in Dortmund kurzfristig und auch dauerhaft zu steigern. Dafür benötigte Mittel werden aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend eine mehrsprachige, niedrigschwellige und großangelegte städtische Informationskampagne zu erarbeiten, um die Dortmunder*innen bestmöglich über die sozialen Sicherungssysteme und bestehenden Hilfsangebote von Bund, Land und Kommune zu informieren. Das betrifft sowohl die Maßnahmen der Entlastungspakte, wie zum Beispiel die Ausweitung der Ansprüche beim Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, wie auch bestehende kommunale Beratungsangebote wie Energieberatung, Schuldnerberatung und soziale Sicherungsnetze.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DEW21 auf, ihre Beratungskapazitäten zur Energieeinsparung im Sinne einer niederschwelligen, mehrsprachigen Beratung mit Tipps zur Energieeinsparung und Kostenreduzierung zu intensivieren. Die Informationskampagne der Stadt Dortmund soll aktiv unterstützt werden. Für die Beratung von Kunden, die in Zahlungsrückstand geraten sind, ist zudem eine personell verstärkte Anlaufstelle zu schaffen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

7. Der Rat unterstützt die Verwaltung bei der Zielsetzung, kommunale Einrichtungen (Kulturstätten, Sporthallen, Schwimmhallen, Bildungseinrichtungen, u. ä.) auch in dieser schwierigen Situation geöffnet zu halten.



Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) in Einzelabstimmung.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:
Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,
1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in den Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit):

6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“



Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E3):

Mit den Entlastungspaketen hat die Bundesregierung umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen in Deutschland und auch hier in Dortmund geschnürt. Mit diesen Entlastungspaketen wird dafür Sorge getragen, dass die Bürger*innen mit den Herausforderungen der Energiekrise und der allgemeinen Teuerung nicht alleine gelassen werden. Mit Blick auf die Bemühungen der Verwaltung, der kommunalen Unternehmen und der demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund wird auf kommunaler Ebene versucht, weitere Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen, die Vereine, die Jugendeinrichtungen etc. unserer Stadt zu schaffen. All dies belastet auch den kommunalen Haushalt. Hinzu kommt, dass nicht alle Kostensteigerungen, die sich im Haushalt der Stadt abbilden, durch Einsparungen im Verbrauch o.ä. aufgefangen werden können. Hierdurch wird die bereits durch die Corona-Pandemie angespannte Haushaltssituation verschärft.


Die Entscheidung der Landesregierung, die Kosten für die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren weiterhin isolieren zu können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung des Problems. Durch den Wegfall der vom Land an die Kommunen gezahlten Flüchtlingspauschalen hat das Land NRW jährliche Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung daher auf, diese eingesparten Mittel zur Bewältigung der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene einzusetzen. Die Mittel könnten eingesetzt werden, um die bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten aufzufangen, zur Bewältigung der Altschuldenproblematik oder als Hilfen für Vereine, Jugendeinrichtungen etc. Denn auch die schwarz-grüne Landesregierung muss ihren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation leisten und darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht sowie die Stellungnahme des OB Westphal vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E4) zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 vor:
Die Tagesordnungspunkte
2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)

Weiterhin liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) vor:

„… die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus.

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.
4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.



AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Kowalewski erläutert den Hintergrund des o.a. Antrags und wirbt um Zustimmung.

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, diesen Antrag heute als eingebracht zu betrachten und zunächst in die Haushaltsberatungen zu geben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den o. a. Antrag heute als eingebracht und überweist diesen zur weiteren Beratung in die Haushaltsberatungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender „Auszug“ aus der Überweisung des Rates vom 22.09.2022 vor: (Hinweis: Punkt 5 des Antrages der Fraktion Die Linke+ wurde an den ASAG, den AKUSW und den AKJF überwiesen. Punkt 6 des Antrages wurde an den ASAG überwiesen.)

zu TOP 2.1
Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Tagesordnungspunkte
2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)
sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) in Einzelabstimmung.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in den Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit):

6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:

die Energiemangellage ist mittlerweile auch bei vielen sozialen Einrichtungen angekommen, wie unlängst in einem Artikel zu lesen war. Nicht nur steigende Energiekosten, sondern auch steigende Lebensmittelpreise erschweren die Arbeit und bringen die sozialen Träger in eine erschwerte finanzielle Situation.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten die Verwaltung darzustellen,
· ob es seitens der Verwaltung schon Überlegungen gibt hinsichtlich einer möglichen Unterstützung von sozialen Einrichtungen, sofern diese Bedarfe anmelden,

· ob es bereits soziale Einrichtungen gibt, die Bedarfe angemeldet haben,

· ob es seitens des Landes bzw. des Bundes Unterstützungsangebote für soziale Vereine gibt.



Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Punkt 5 des Antrages in die Haushaltsberatungen geschoben habe. Da gehöre er seiner Meinung nach auch hin. Der Punkt 6 sei seiner Ansicht nach durch die vorherigen Ausführungen zum Schlüssigen Konzept erledigt. Er glaube, dass es bei den Heizkosten hinreichend dargelegt werde, dass diese gut und ausgewogen übernommen würden. Dem Punkt 6 würde seine Fraktion daher nicht zustimmen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihm der Punkt 5 noch nicht abschließend klar sei. Beim Lesen habe er den Eindruck, dass bereits im Vorgriff Fachleute da sein sollten, die dafür Sorge tragen würden, dass die Betroffenen erst gar nicht in die Not kämen. Seiner Ansicht nach werde das eigentlich schon gemacht und Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) sei mit der Sozialverwaltung da am Ball. Ebenso seien Jobcenter sowie die Energieversorgung dabei, keine Notlagen aufkommen zu lassen.

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet zu Punkt 5, dass ihr bekannt sei, dass so eine Ombudsstelle in Wien beim Energieversorger angesiedelt sei. Mehr könne sie dazu nicht sagen. Ob eine Ombudsstelle helfen würde, könne sie nicht beurteilen, da sie das Konzept dazu nicht kenne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit signalisiert, sich dem AKUSW anzuschließen und die Punkte zurück in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Herr Süshardt beantwortet die Fragen mündlich:

Auf die Frage, ob es Unterstützungsangebote/Rettungsschirme vom Bund oder Land gebe, antwortet er, dass man sich was von Bund und Land erhoffe, dies aber derzeit beides nicht da sei. Er berichtet dazu, was er bisher gehört habe. Offiziell habe ihn aber noch keine Information dazu erreicht.

Auf die Fragen, ob es bereits soziale Einrichtungen gebe, die Bedarf angemeldet hätten bzw. ob es schon Überlegungen für eine mögliche Unterstützung gebe erklärt er, dass man selbstverständlich im Dialog mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft sei. Auch kleinere nicht verbandsgebundene Träger hätten sich dazu schon gemeldet. Er geht auf die bestehenden Verträge ein und erläutert diese. Sobald es konkreter werde und von den Kosten und der Berechnung nicht mehr passe, müsse mit den Landesverbänden der Pflegekassen, mit dem Hauptvertragspartner, verhandelt werden. Das Sozialamt sei über den Landschaftsverband Westfalen Lippe mit am Tisch und würde das mit gestalten. Es werde dahingehend sicherlich Handlungsbedarf geben. Diesen habe man aktuell aber noch nicht.

Herr Bahr dankt für die Ausführungen. Der Antrag habe seiner Meinung nach appellativen Charakter. Es sei zu befürchten, dass viele Einrichtungen, die gute Arbeit machen und gut eingegliedert seien, auch dadurch unter die Räder kommen könnten, wie manches wirtschaftliche Unternehmen. Beispielhaft geht er dazu auf das Gasthaus ein und hoffe, dass letztendlich nicht das soziale Hilfesystem in Dortmund vor die Wand fahre.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) merkt an, dass sicher alle hier skeptisch auf die nächsten Monate schauen würden und darauf, wie sich das System weiterentwickeln werde. Kritisch werde es erst im Sommer, wenn die Jahresabrechnungen für die Betriebe kämen. Einige Sachen seien bereits auf den Weg gebracht worden. Da sei mit Sicherheit auch vieles bei, was bisher noch übersehen wurde und nachgebessert werde. Er sei sich aber sicher, dass die Sozialverwaltung so professionell arbeite, dass sie sich sofort melden würde, wenn irgendeine große Lücke auftauche, die heute noch nicht bekannt sei.

Frau Düwel (Arbeiterwohlfahrt) erklärt, dass Handlungsbedarf da sei, die Schwierigkeit aber darin bestünde, dass die Träger unterschiedlich betroffen seien. Sie macht die unsichere Gemengelage am Beispiel der AWO mit den einzelnen Ortsverbänden deutlich. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Mitarbeitenden aus der Corona-Zeit noch erschöpft seien und jetzt käme die nächste besondere Herausforderung auf die Sozial- und Gesundheitsberufe oben drauf.

Herr Niermann (Paritätische) ergänzt, dass die Träger nicht erst mit der Endabrechnung, sondern jetzt schon durch erhöhte Abschläge in Not kämen. Diese müssten aktiv agieren, um nicht unter dem Vorbehalt einer möglichen Insolvenzverschleppung zu stehen.
Insgesamt brauche man generell unbürokratische, schnelle Hilfe.

Herr Back (Diakonisches Werk) fügt hinzu, dass die Problematik auf der betrieblichen Ebene im Gesamtkontext Inflation stehe. Auch das Thema Personalkostensteigerung sei sehr relevant. Das treffe tatsächlich alle sozialen Träger. Hinzu käme dann auch das Thema Sachkosten. Allein, da, wo mit Lebensmitteln gearbeitet werde, habe man Kostensteigerungen von 8-10%. Die Sachkosten gingen weit darüber hinaus.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme ist durch Herrn Süshardt mündlich erfolgt. Die beiden Punkte 5 und 6 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+ werden in die Haushaltsberatungen zurück überwiesen.

AKSF 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben. Ferner stellt seine Fraktion folgenden mündlichen Antrag:


In der Pressestelle werden Stellenausschreibungen zufolge vier neue, auf zwei Jahre befristete Stellen im Bereich „Krisenkommunikation“ eingerichtet. Die Planstellen sind nach A12/EG11 und A11/EG10 bewertet. Auf welcher Grundlage werden die Stellen geschaffen? Warum gab es dazu keine Gremieninformation/Vorlage, z.B. im Rahmen des Berichts zur Energiemangellage?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Punkte 5. und 6. des o.g. Antrages der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) und die Beratung des Antrages der CDU-Fraktion in die Haushaltsberatungen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 2.2
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23698-22-E1)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.22 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage mit dem Zusatz, das Quartiersmanagement zu verstetigen, zu fassen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23698-22-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung des Quartiersmanagements Nordstadt
mit dem Quartiersfonds ab dem 01.01.2024 dauerhaft und unbefristet fortzusetzen. Die
jährlichen Kosten für das Quartiersmanagement in Höhe von 350.000 Euro und für den
Quartiersfonds Nordstadt in Höhe von 50.000 Euro sind entsprechend in der mittelfristigen
Finanzplanung zu berücksichtigen.

Begründung:
Das Quartiermanagement Nordstadt mit dem Quartierfonds Nordstadt leisten seit Ende
der 90er Jahre einen wichtigen Beitrag zur positiven Quartiersentwicklung in der Nordstadt.
Bislang ist die Finanzierung von Förderprogrammen abhängig und muss regelmäßig
verlängert werden. Die Fortführung des Quartiersmanagements steht immer unter dem
Risiko, dass keine Fördergelder akquiriert werden können und die Arbeit vor Ort nicht fortgeführt
werden kann. Die Nordstadt braucht aufgrund der sozialen Situation der Nordstadt
eine besondere Unterstützung. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig nachbarschaftliche
Kontakte und Aktivitäten sowie ein soziales Miteinander sind. In der Nordstadt leistet das
Quartiersmanagement einen wichtigen Beitrag, um die Menschen vor Ort zu erreichen,
Nachbarschaftsprojekte und Nordstadtveranstaltungen zu organisieren sowie Eigentümer*
innen zu beraten. Die dauerhafte Finanzierung des Quartiersmanagements und des
Quartiersfonds ab dem Haushaltsjahr 2024 soll Planungssicherheit für die verschiedenen
Akteure schaffen und die kontinuierliche Arbeit im Quartier sichern.

AKUSW, 08.06.2022:

Man einigt sich darauf, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23698-22-E1) heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Abstimmung zur Vorlage:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 12 Monate bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 350.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 50.000 €.

- Eine weitere Verlängerungsoption für das Quartiersmanagement und den Quartiersfonds Nordstadt für maximal 12 Monate für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum Start der Umsetzung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum betragen insgesamt 400.000 €.


Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 800.000 €.

Ein Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung mit einer Förderquote von 100 % liegt vor.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 800.000 Euro.

AKSF 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben.



Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion damit einverstanden sei, die Angelegenheit in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o.g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23698-22-E1) in die Haushaltsberatungen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wurden dazu weitere Informationen gewünscht und vereinbart, nach erfolgter Recherche über den Antrag zu beraten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liegt inzwischen vor.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Frau Brunner (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für die Antwort der Verwaltung. Ihre Fraktion stehe der Abschaffung der Vergnügungssteuer grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber in den Haushaltsberatungen darüber befinden, um dort eine Entscheidung zu treffen.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass der letzte Punkt in der Stellungnahme etwas missverständlich ausgedrückt sei. Die Aussage „Die Einnahmen aus der Steuer könnten genutzt werden, um Beratungs- und Hilfsangebote stärker kommunal zu finanzieren“, höre sich so an, als wenn man die Steuereinnahmen nehmen könne und zweckgebunden für etwas anderes einsetzen könnte. Das sei so nicht richtig. Das Geld gehe in den Haushalt und müsse dort umgeleitet werden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stellungnahme sehr klar sei. Es sei sehr unglücklich, wenn man jetzt sage, dass man noch mal einen Haushaltsdurchgang brauche, wo doch die Initiative seiner Fraktion aus den letzten Haushaltsberatungen sei. Er bittet daher darum, das Vorhaben noch mal zu überdenken. Gründe, diese Steuer beizubehalten, fielen ihm beim besten Willen nicht mehr ein.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an. Sollte es heute zu einer Abstimmung kommen, würde auch seine Fraktion zustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI, bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) über den Antrag heute nicht zu entscheiden und überweist diesen zurück in die Haushaltsberatungen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 08.11.22 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2022 vor:








Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022 vor:

Siehe oben!

StR Dahmen ergänzt, die Stellungnahme sei auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in die Haushaltsberatungen überwiesen worden. Er führt aus, die Steuer habe einen ordnungspolitischen Zweck um den Aufenthalt zu klären. Alle Städte und Kreise im Umfeld würden diese Steuer ebenfalls erheben. Es gebe 114 Steuerfälle von denen 105 eine steuerliche Vereinbarung geschlossen hätten, 9 Betriebe gäben eine monatliche Erklärung ab.

sB Prof. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bewertet die Angelegenheit aus sozialmedizinischer Sicht und plädiert, den Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und der Aidshilfe folgend, für die Abschaffung der Steuer. Er werde sich aber dem Wunsch nach einer Überweisung in die Haushaltsberatungen anschließen.

Rm Goosmann (SPD) und sB Brunnert (CDU) schließen sich einer Überweisung in die Haushaltsberatungen ebenfalls an. Die CDU sei u.a. in Hinblick auf die Einnahmen für eine Beibehaltung der Vergnügungssteuer.

Rm Schlösser (Fraktion Die Fraktion-Die Partei) kritisiert, dass die Steuer auf Schwulenclubs ausgeweitet wurde, da in diesen Fällen zu Unrecht unterstellt werde, dass dort gewerblicher Sex angeboten wird. Die Steuer habe Diversität in Dortmund genommen, da einige dieser Lokale infolge der finanziellen Belastung hätten schließen müssen. Im Falle einer Beibehaltung der Steuer müsse man diese zielgerichtet einsetzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen.

Weiterhin hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Angelegenheit in seine Haushaltssitzung geschoben.

AFBL 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den o.g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) in die Haushaltsberatungen.

zu TOP 2.4
Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Antrag zur TO der Fraktion Alternative für Deutschland (Drucksache Nr.: 25785-22
und Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25785-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.22 vor:
Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

„…. der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, folgende Ergänzung in der Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1d) aufzunehmen:

„Hunde, die als Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung wird durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses über den Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachgewiesen.

Begründung:


Bislang sieht die Dortmunder Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1 nicht vor, dass lizenzierte Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eine Steuerbefreiung erhalten. Da diese Hunde jedoch eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit sozialer, physischer und psychischer gesellschaftlicher Teilhabe erfüllen, sollte die Hundesteuersatzung dahingehend eine inklusive Anpassung erfahren, so wie es bereits unter § 4 Abs. 1 bzgl. Hunden, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, geregelt ist. Dies wird auch durch das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt.“

Rm Bohnhof(AfD) sieht in der aktuellen Hundesteuersatzung den Personenkreis für eine Steuerbefreiung zu eng gefasst. Aus seiner Sicht sind viel mehr Menschen auf die Unterstützung eines Hundes angewiesen.

StD Stüdemann erläutert die aktuellen Regelungen und verweist auf die fachlichen Diskussionen vor einigen Jahren, in deren Folge Therapiehunde bewusst gestrichen wurden, da die Begrifflichkeit „Therapiehund“ sehr weit auslegbar ist.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schlägt eine Vertiefung der Diskussion zu Therapiehunden -neben weiteren Themen zur Hundesteuer- in den Haushaltsberatungen vor. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen, Beschwerden (ABöOAB).

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht den Antrag nicht in Einklang mit geltendem Bundesrecht.

Rm Bohnhof erklärt die Zustimmung der AfD-Fraktion zur Aufnahme in die Haushaltsberatungen.



Der Rat der Stadt überweist den Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) in den AFBL und ABöOAB

AFBL 08.12.2022
Herr Garbe (AfD-Fraktion) bittet um Zustimmung des Antrages seiner Fraktion. Auch für Assistenz- und Therapiehunde solle es eine Steuerbefreiung geben.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass Herr Stüdemann bereits geschildert habe, dass es bereits Ausnahmen gebe, weswegen ihre Fraktion keine Veranlassung sehe, etwas an der Satzung zu ändern.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es in der Stadt 96 steuerbefreite Therapiehunde gebe, weswegen die Satzung diese Möglichkeit bereits hergebe. Bei Assistenzhunden sei die Angelegenheit schwieriger, da der Begriff sehr weitgefasst sei.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, die Angelegenheit in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schildert, dass überlegt werden solle, eine Erweiterung in die Richtung des Assistenzhundes zu überlegen. Er habe nichts dagegen, die Angelegenheit in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit nicht schieben wolle.

Frau Alexandrowiz (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Angelegenheit nicht schieben wolle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit nicht schieben wolle.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass er entscheidungsfähig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. g. Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25785-22) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Fürstimme der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 2.5
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:

„Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) wünscht den alsbaldigen Start der Stadtstrategie. Zunächst müssen Sachmittel bereitgestellt werden. Die Einrichtung einer Stelle gemäß Ziffer 3 der Vorlage hält er, als Vorgriff auf den neuen Stellenplan, für nicht notwendig. Er beantragt die Beschlussfassung ohne Ziffer 3 der Vorlage. Die Ziffer 3 soll zwecks Haushaltsberatungen in den AFBL überweisen werden.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) die Ziffer 3 der Vorlage in den AFBL:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die Einrichtung einer vollzeitverrechneten Planstelle im Stellenplan 2023ff in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD-V sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zum „Organisierten Stadtgespräch“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Durchführung des „Organisierten Stadtgesprächs“ inkl. aller benannten Teilleistungen durchzuführen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die finanziellen Mittel i.H.v. 750.000 € zur Verfügung zu stellen sowie deren Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2023. ff.

4. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung erläuterten Zuschlagskriterien zu.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, einen Sonderältestenrat für eine Jury-Sitzung in der Vergabe der unter 1. genannten Leistung einzuberufen.

AFBL 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit in die Haushaltsberatung schieben wolle.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion beschlussfähig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der o.g. Ziffer 3 des Beschlussvorschlages in die Haushaltsberatungen.

zu TOP 2.6
Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:

Rm Vogeler beantragt für die CDU-Fraktion die Überweisung in die Haushaltsberatungen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) empfiehlt, die Entscheidung über eine Stelle ausnahmsweise nicht in die Haushaltsberatungen zu verschieben sondern vorzuziehen, da die Einrichtung dieser Stelle der Stadt Dortmund möglicherweise mehr Einnahmen erbringt als Kosten für die Stelle entstehen.

Rm Neumann-Lieven signalisiert für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage, damit Einnahmen akquiriert werden können und nicht die Gefahr besteht, dass Fördermittel verloren gehen.

Der Rat überweist die Vorlage mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) in die Haushaltsberatungen.



Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seiner Informationen nach, die Angelegenheit bereits in die Haushaltsberatungen geschoben worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Angelegenheit in seine Haushaltssitzung.

zu TOP 2.7
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der
öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22
(Drucksache Nr.: 24778-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 vor:
Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion die Vorlage grundsätzlich befürworte. Man habe jedoch noch Klärungsbedarf bezüglich der zwei einzurichtenden Stellen, da dieser Personalbedarf hoch erscheine. Sie teilt mit, dass sich ihre Fraktion hier noch weiterführende Erläuterungen wünsche und schlägt vor, die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen zu verschieben.

Rm Giebel (SPD) bezieht sich auf die letzte Ausschusssitzung, in der er bereits nachgefragt habe, wie man auf die Berechnung von zwei Stellen gekommen sei. Damals wurde geantwortet, dass sich die externe Firma bei der Berechnung auf Erfahrungswerte gestützt habe.
Er teilt mit, dass sich im Vorfeld schon darauf verständigt wurde, die Beratung zu diesem Thema in die Haushaltssitzung zu schieben, aber die Beantwortung der Fragen sei trotzdem noch wünschenswert.
Weiterhin erläutert er, dass er bezüglich des Livestreamings skeptisch sei, welche Reichweite man erzielen würde. Fraglich sei, ob die entstehenden Kosten und die teure Technik im Verhältnis dazu stehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich die Sitzungen im Livestream anschauen werden.

Herr Spoo (FB 3) bedankt sich zunächst für die gute Zusammenarbeit mit dem Ausschuss.
Er geht auf die Ratsvorlage ein und teilt mit, dass auch andere Kommunen auf ähnliche Zahlen der Aufrufe des Livestreamings gekommen seien. Er berichtet, dass sein Fachbereich dafür bereit stehe, die Liveübertragungen durchzuführen, allerdings stünde kein Personal dafür bereit.
Bedingt durch die Coronapandemie habe man Personal abgestellt, welches sich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Diese Kolleg*Innen seien jedoch mittlerweile wieder in ihren ursprünglichen Aufgabenbereichen und gehen dort ihren Tätigkeiten nach. Anschließend erläutert er den technischen Ablauf des Livestreamings. Er teilt mit, dass die immense Technik, die unter anderem auch im APOD beschlossen wurde, von Fachkräften bedient werden müsse. Somit sei man auf insgesamt zwei Stellen gekommen.

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich bei Herrn Spoo für die geleistete Arbeit. Demokratie koste Geld und die Anlage müsse fachgerecht bedient werden. Seine Fraktion sei beschlussfähig.

Rm Heymann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und die Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben möchte. Seines Wissens nach habe man einen Dienstleister eingekauft, der die Technik zur Verfügung stelle, weshalb nicht verständlich ist, warum nun zwei neue Stellen eingerichtet werden sollten.

Rm Wagner (AfD) erläutert, dass seine Fraktion beschlussfähig sei und die Vorlage befürworte.

Rm Vogeler (CDU) schließt sich Frau Stackelbeck an. Die Beratung der Vorlage solle in die Haushaltsberatungen verschoben werden. Weiterhin teilt er mit, dass er die Aufregung zu diesem Thema nicht verstehen könne. Es sei legitim, dass Politik nachfrage.
Das Argument, dass teure Medientechnik angeschafft wurde, die nun auch bedient werden müsse, sei seiner Meinung nach unsauber und setze die Politik unter Druck. Die Info über zwei neu einzurichtende Stellen hätte man sich bereits im Vorfeld gewünscht.

Herr Spoo teilt mit, dass man weiterhin auf einen Dienstleister angewiesen sei, solange man in der Westfalenhalle tage. Zukünftig sei man jedoch nicht mehr auf Dienstleister angewiesen.
Wenn der Eindruck entstanden ist, dass man die Politik unter Druck setzen wolle, möchte er dies revidieren, dies sei nicht der Fall.

Herr Stadtrat Uhr fragt nach, welche Auswirkungen eine Verschiebung in die Haushaltsberatungen habe.

Herr Spoo erläutert, dass eine Verschiebung gerade für das Personal Auswirkungen habe, da Überstunden anfallen würden.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, fragt nach, ob eine Beratung im Februar zu spät sei.

Herr Spoo teilt mit, dass seiner Meinung nach eine Beratung im Februar zu spät sei, da die Kolleg*Innen wieder in ihre alten Aufgabenbereiche müssten.

Frau Stackelbeck wünscht sich weiterhin eine detaillierte Erklärung bezüglich der zwei Stellen. Weiterhin sei noch zu klären, warum man die Stellen schnellstmöglich benötige, wenn man erst Ende nächsten Jahres wieder im Rathaus tagen könne, wo die neue Technik zum Einsatz kommt.

Herr Giebel wünscht sich noch eine deutliche Aufschlüsselung, welche Teile für das Livestreaming eingesetzt werden und welche anderen Dinge in Bezug auf die Technik inkludiert sind. Er könne nicht eindeutig feststellen, welche Punkte sich auf das Livestreaming beziehen und welche generell für die Medientechnik seien.

Herr Spoo teilt mit, dass alle Räume für das Livestreaming ausgestattet werden. Er sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.

Herr Wagner schlägt vor, dass Herr Spoo die Fragen bis zur Ratssitzung beantwortet und man dort eine Entscheidung trifft.

Herr Heymann möchte weiterhin in die Haushaltsberatungen schieben.

Herr Uhr schlägt vor, die Beratung in die nächste APOD Sitzung zu schieben und die Fragen bis dahin schriftlich beantworten zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben.

AFBL 08.12.2022

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22 vor:

im Rahmen der Beratungen zur o. g. Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung ergab sich weiterer Erläuterungsbedarf.

Wie bereits in der Vorlage dargelegt, hat die durchführende Dortmund-Agentur in der abgeschlossenen Testphase die zusätzlichen Aufgaben mit vorhandenem Personalbestand ausgeführt. Das war u.a. möglich, da Mitarbeitende durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie
von bisherigen Aufgaben entlastet werden konnten, bspw. Pflege und Weiterentwicklung des
Veranstaltungskalenders sowie ruhende Fachbereichsprojekte. Durch die bereits seit Beginn
des Jahres schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb, ist diese Aufgabe nicht mehr mit dem
vorhandenen Personal leistbar.

Insbesondere möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die in diesem Zusammenhang entstandenen
erheblichen Mehrarbeitsstunden im Fachbereich hinweisen. Dies gilt nicht nur für die
im Bereich Streaming eingesetzten Mitarbeitenden, sondern auch für die weiteren Kolleg*
innen, die Regelaufgaben aufgefangen haben.

Das Aufgabenspektrum im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
beinhaltet erhebliche Aufwände.
Im Vorfeld der Live-Streams erfolgen umfangreiche Absprachen mit FB 1/I-Gremien über
den Ablauf der Ratssitzung. Durch die Sanierung des Rathauses und die Durchführung der
Gremiensitzung in den Westfalenhallen, ergeben sich für jede Sitzung individuelle Anpassungen
(u.a. Wechsel der Hallen, Umbesetzung der Pressevertreter*innen). Zudem finden die
verschiedenen Wünsche der Fraktionen Berücksichtigung (u.a. Ausrichtung der Sprechpulte,
Belichtung).

Zu den weiteren Vorbereitungen gehören:
 Erstellung eines Redaktionsplans
 Programmierung, Bereitstellung, Wartung des YouTube-Streamingservers
 Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebärdendolmetscher*innen als picture-in-picture
(PIP) oder als separaten Live-Stream
 Absprache mit Dienstleister*innen
 Ausschreibungen für Dienstleister*innen – auch Gebärdendolmetscher*innen -
und/oder Anmietung von Equipment
 Entwicklung, Konzeption und Weiterführung des audiovisuellen Corporate Designs
inkl. animierter Inserts/Motion Graphics
 Verantwortung für CD-konformes Streaming (Einblendungen, Dauerkennung Logo
Stadt Dortmund)
 Qualitätsmanagement für das gesamte Live-Streaming (u.a. ständige Überprüfung der
technischen Qualitäts-/Bildstandards des Streams sowie der Kommunikations-
Standards)
 Vorbesichtigung Räumlichkeiten, Festlegung Kameraperspektiven inkl. Ausleuchtung
 Vorbereitung: Ton, Planung Mitschnitte Ton für Medien, Kamerapositionen endgültig
festlegen (einzelne Personen wollen dauerhaft nicht gezeigt werden), Rechteklärung
nach DSGVO jeder einzelner Person, ggf. Kamera- und Tonanpassung nach DSGVOErklärung,
Licht, separate Sprecherpositionen mit entsprechenden Leinwänden
 Planung Regiebesprechung, u.a. Auflistung von Power Points, Videos
 Technische Vorbereitung des Streams vor Live-Gang, Stream-Server bereitstellen,
u.a. Streaming-Key erstellen, einpflegen bzw. Dienstleister bereitstellen
 Erstellen der CD-konformen Logos, inkl. Inserts (Bauchbinden) für aktuelles Live-
Streaming
 Erfassung aller Tagesordnungspunkte der Ratssitzung, die später in Echtzeit eingeblendet
werden
 Vorbereitung der Inserts anhand von geschützten Datenbanken – Erfassung der Namen
aller Ratsmitglieder, OB, Dezernent*innen, Bürgermeister*innen
 Erstellen von CD-konformen Zwischeneinblendungen mit aktuellem Datum und Tagesordnungspunkte
(Stills von Ratssaal, Ankündigung Ratssitzung, techn. Störung)
 Social Media Ankündigungen analog zum Redaktionsplan formulieren, veröffentlichen
auf den Kanälen sowie in den Stories

In den Vorbereitungen sind zwei Mitarbeitende i. d. R. zehn Arbeitstage gebunden.

Die Ratssitzung sowie die Nachbereitung lösen die folgenden Tätigkeiten aus:

 Regiebesprechung – Themenkonzeption, Durchführung
 Regie während des gesamten Live-Streamings
 Videosignal qualitativ bewerten und auf ausreichender Bandbreite überprüfen
 Redundante Streaming-Lösung bereitstellen
 Einblendung der Inserts in Echtzeit für jede*n Sprecher*in sowie TOP
 Ständiges Überprüfen und ggf. Nachsteuern der Kamerapositionen
 Community Management während der Übertragung
 Aufzeichnung des gesamten Live-Streams
 Ende des Streamings vorbereiten / Service für User*innen
 Setzen von Sprungmarken im aufgezeichneten Live-Stream zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
– vorherige Sichtung des gesamten Materials zu den einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von separaten Videos zu einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von Snippets, z.B. Einzelstatements, Vereidigung von neuen Ratsmitgliedern,
Dezernent*innen nach Absprache mit Online-Redaktion
 Einstellen der verschiedenen Videoformate mit Begleittext auf Videoplattform
 Community Management nach Übertragung sicherstellen
 Auswertung, Monitoring Analytics (auch Zugriffszahlen)
 Aufzeichnung und Archivierung
 Qualitätsanalyse
 Anpassungen
 Wartung und Bevorratung des technischen Equipments

Hier sind insgesamt nochmal zwei Mitarbeitende für fünf Arbeitstage gebunden.

Für das Jahr 2023 ist die Rückführung der Gremiensitzungen in das sanierte Rathaus vorgesehen.
Dazu hat der Rat im September 2022 den Beschluss für eine umfassende Medienausstattung
gefasst. Dieser umfasst u.a. eine moderne Ausstattung, bzw. Vorbereitung aller Säle im
1. Obergeschoß und der Bürger*innen-Halle mit Livestreaming-Technik sowie einen zentralen
Regieraum im 2. Obergeschoß.
Die durch den beauftragten Medienplaner vorgesehene technische Ausstattung für das Livestreaming
soll zukünftig von den o. g. Mitarbeitenden zentral genutzt und eingesetzt werden.
Z. Zt. wird sowohl das technische Equipment als auch das bedienende Personal von einem
externen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben werden zukünftig sukzessive
von den eigenen, entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden übernommen. Dabei ist die
zeitgleiche Anwesenheit von zwei Mitarbeitenden -nicht nur an Sitzungstagen- zwingend erforderlich.
Die Abwesenheitsvertretung wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet.
Ein entscheidender Aspekt ist hierbei, dass die zukünftigen Anwender*innen bereits frühzeitig
in die Planung und Installation eingebunden sind und nach der Inbetriebnahme der neuen
Technik direkt einsatzfähig sind.
Nach vollständiger Übernahme der Aufgaben ist eine externe Beauftragung mit den daraus
resultierenden Kosten i. H. v. bis zu 23.000,- € pro Sitzung nicht mehr erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit in die Haushaltsberatung schieben wolle. Ferner stellt seine Fraktion folgenden Antrag:
Wie ist es zu erklären, dass ohne Beschluss der Vorlage bereits zwei Stellen im Bereich Online-Produktion der Dortmund Agentur für Videojournalismus/Videoproduktion ausgeschrieben worden sind?

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Erläuterungen von Herrn Spoo im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht ausreichend seien. Es sei nicht erkennbar, dass es sich um zwei dauerhafte Stellen handle. Ihre Fraktion frage sich, ob zwei Stellen dauerhaft gerechtfertigt seien.

Herr Spoo (Bereichsleitung Online-Kommunikation) schildert, dass eine intensivere Ausarbeitung erfolgen werde.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) regt an, dass die Durchsetzungschancen des Antrages erhöht würden, wenn die Ausarbeitung auch Dienstleistungen für die Fraktionen enthalte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage und des Antrages der CDU-Fraktion in seine Haushaltssitzung.


zu TOP 2.8
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 07.11.2022 (Drucksache Nr.: 25409-22) vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.das Jahr 2023.

Der AFBL verschiebt die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 in seine Haushaltsberatungen.

Rm Barrenbrügge (CDU) sieht die im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) durch seine Fraktion vorgetragenen Bedenken durch die Verwaltung weitestgehend als ausgeräumt an. Daher möchte die CDU-Fraktion in der Fassung des AFBL abstimmen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für das Jahr 2023.

Die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt in den Haushaltsberatungen des AFBL.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.

zu TOP 2.9
Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seiner Sitzung am 04.11.22 in seine Haushaltssitzung.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Vorlage stehe, dass es sich bei den Honorarverträgen nicht um illegale oder schlechtere Beschäftigungen handle. Herr Stüdemann habe dies in Fraktionsgesprächen anders angedeutet. Er fragt weiterhin, ob eine Honorarkraft mehr Geld kriege, als wenn sie eingestellt sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass die Verwaltung rechtskonform und nicht illegal handle. Er weist darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger und zum Teil die Finanzbehörden die Regelwerke für die Beschäftigung von Honorarkräften verschärft hätten und die Umsetzung schwieriger werde. Bei nachträglicher Prüfung könnten Auffassungsunterschiede entstehen, was dazu führen könne, dass die Stadt für anderseingeschätzte Honorararbeitskräfte zahlen müsse. Aus diesem Grund wolle man die Honorarverträge in feste Arbeitsverhältnisse umwandeln.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass dieser Teil im Personalkostenansatz drin sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.

zu TOP 2.10
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.11.22 die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) vor:

„mit dem jetzt einzurichtenden Verkehrswendebüro soll eine interdisziplinär und fachbereichsübergreifend, agil arbeitende Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund geschaffen werden. So sollen gemeinsame Projekte des Planungs- und Tiefbauamtes organisatorisch amtsübergreifend und durchgängig betreut werden, um einen reibungslosen Prozessablauf sicherzustellen. Daneben wurde zum Haushalt 2022 ein Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ gefasst, welcher einer Umsetzung bedarf.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

1. Im Sinne der in der Vorlage genannten „Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund“ wird die vorliegende Aufgabenbeschreibung des Verkehrswendebüros um die folgende Projektaufstellung erweitert:

- Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte in einzelnen Handlungsfeldern
- Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße) - Quartiersgaragen.

2. Der im Zuge der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 gefasste Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ wird durch die Einrichtung des Verkehrswendebüros lediglich in Bezug auf den RS1 und die Velorouten umgesetzt.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und Tiefbauamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah der Politik zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:
Ziel der Einrichtung eines Verkehrswendebüros und der Task-Force-Radverkehr ist vor allem die beschleunigte Umsetzung entscheidender Projekte der Verkehrswende. Dabei gehört insbesondere die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zur vorrangigsten Zielsetzung der notwendigen Verkehrswende. Deshalb entfalten insbesondere komplexe Planungs- und Bauprojekte, bei denen emissionsarme Verkehrsträger – von Fußverkehr über Radverkehr und ÖPNV – primär berücksichtigt werden müssen (Beispiel: Umbau des Hellwegs), eine große Wirksamkeit. Doch die Verkehrswende begründet sich nicht nur im Klimaschutz. Sie bezieht auch wichtige politische Ziele zur Schaffung einer lebenswerten Stadt mit ein. Und damit geht es auch um eine bessere, effizientere Nutzung der knappen städtischen Flächen für die verschiedenen städtebaulichen Belange
, wie gesundes Wohnen, Begrünung der Innenstadt oder auch Ruhe- und Begegnungsräume (Beispiel: Umbau Saarlandstraße, Kaiserstraße). Der Aufgabenbereich des Verkehrswendebüros sollte deshalb über die bisher genannten konkreten Projekte hinaus um die benannten Aufgaben ergänzt werden.

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) zwecks Haushaltsberatung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

AFBL 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine Haushaltssitzung.



zu TOP 2.11
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der
öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit zunächst in die Haushaltsberatungen weiter.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 19.10.2022 vor:

zu TOP 5.2
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit zunächst in die Haushaltsberatungen weiter.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung der Vorlage ebenfalls in die Haushaltsberatungen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates vom 10.11.22 vor:
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

AFBL 08.12.2022

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle, da man den Gesamtvorgang bewerten wolle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.

zu TOP 2.12
Konzept "Neue Köpfe, neue Orte, neue urbane Kulturen" gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 107 vom 16.12.2022 (DS-Nr. 22100-21-E31)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24654-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 15.11.22 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in die Haushaltsberatungen.

AFBL 08.12.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter Tagesordnungspunkt 1.1 „Feststellung der Tagesordnung“ beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil unter TOP 2.12 zu behandeln.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
5. Managementbericht 2022 (Kurzfassung)
(Drucksache Nr.: 24494-22-E4)

Frau Gerling (Stadtkämmerei) erläutert, die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.
Der 5. Managementbericht 2022 lag allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.


zu TOP 3.2
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E6)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2022 vor:
Beschlussvorlage „Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen:
Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen“,
Drucksachen-Nr. 23257-21, Sitzung am 17.06.2022, TOP 3.16
Hier: Beantwortung der Verwaltung



Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Abstimmung mit dem Grünflächenamt
bearbeitet worden.

Die o. g. Anfrage beantworten wir wie folgt:

Die o. g. Vorlage ist in den Bezirksvertretungen Lütgendortmund und Brackel sowie in den Ausschüssen AKUSW, AMIG, AFBL und dem Rat der Stadt Dortmund beraten worden und hat unterschiedliche Fragen aufgeworfen. Diese werden in der nachfolgenden Stellungnahme zusammen beantwortet, um allen damit befassten politischen Gremien einen umfassenden Sachstand zu übermitteln.

Gremium: BV Lütgendortmund, Sitzung vom 10.05.2022, zu TOP 11.1

(1) Herr Lieven machte … den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies [Altlasten im Boden, DKGA Crengeldanzgraben Erweiterung] nachzuprüfen.

Antwort der Verwaltung: Das Grünflächenamt erstellt derzeit mit Unterstützung des Umweltamtes ein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Bodenuntersuchungen „Crengeldanzgraben“. Nach Abschluss der Untersuchungen kann eine Aussage getroffen werden, ob eine Beeinträchtigung durch die ehemalige Hausmülldeponie vorliegt.

(2) Ferner soll ein Parkraumkonzept (PKW, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden.

Antwort der Verwaltung: In der Entwurfsplanung einer Dauerkleingartenanlage ist die Planung von Nebenanlagen wesentlicher Bestandteil. Aus der neuen Stellplatzsatzung (Rechtskraft seit dem 21.10.2022) geht hervor, dass bauordnungsrechtlich folgende Stellplätze erforderlich werden:

Notwendige Stellplätze KFZ – 1 Stellplatz je 5 Kleingärten
Notwendige Fahrradabstellplätze – 1 Abstellplatz je 15 Kleingärten,
mindestens 5 Abstellplätze, davon mindestens 80 % Besucheranteil,
Ausgestaltung und Abweichungen werden im Entwurf behandelt.
(FB 61/3 vom 19.08.2022)

Gremium: BV Brackel vom 02.06.2022, zu TOP 11.3

(1) … darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren
Dauerkleingartenanlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen
werden können.

Antwort der Verwaltung:
Bebauungsplanpotentiale sind folgende:
Asseln; BR 176 An der Asselburg, ca. 6.900 qm, ~13 - 14 Parzellen, städtisch
Husen; BR 121 Loheide, ca. 27.000 qm, ~54 Parzellen, nicht-städtisch
Körne; BR 188 Friedlicher Nachbar, ca. 10.000 qm, ~ 20 Parzellen, nicht
städtisch
Hannöversche Straße; BR 113 Alter Melkpatt, ca. 6.000 qm, ~12 Parzellen,
städtisch
Wambel; BR 126 Pothecke, ca. 5.500 qm, ~ 11 Parzellen, städtisch
Bövinghausen; LÜ Ölbachtal Auf der Kuhle, ca. 20.000 qm, ~ 40 Parzellen,
städtisch

Weitere Optionen:
Zudem gibt es vorhandene Kleingartenanlagen mit Bebauungsplan ohne gesichertes Erweiterungspotenzial, an denen angrenzend landwirtschaftliche Flächen o.ä. liegen, die für eine Erweiterung betrachtet werden könnten; die Flächen sind zum Teil städtisch, zum Teil privat. Im Weiteren könnten noch die Kleingartenanlagen betrachtet werden, die bisher nicht mit B-Plan gesichert sind, angrenzend landwirtschaftliche Flächen o.ä. zur Erweiterung haben. Und natürlich gibt es noch jene Flächen, die als Kleingartenanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt sind. Für all diese Optionen gilt: für eine schnelle Umsetzung fehlt noch das Baurecht. All diese Optionen bedürften der weiteren Untersuchung und gestalten sich sehr zeitintensiv.

Gremium: AKUSW vom 08.06.2022, zu TOP 3.7

(1) Zusatz- und Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br 173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben.

Antwort der Verwaltung: Das Grünflächenamt hat das Liegenschaftsamt um Erwerb der Fläche Pleckenbrink III. BA bereits gebeten.

… ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.

Antwort der Verwaltung: Diese Abstimmung zwischen dem Stadtverband und dem Grünflächenamt ist nach dem Erwerb der Fläche, aber vor der Entwurfsplanung zu führen, da diese Einfluss auf die Planung der Nebenanlagen hat. Innerhalb der Vorentwurfsplanung wird dann anhand der möglichen Anzahl von Gartenparzellen und ggf. des notwendigen Baus eines Gemeinschaftshauses abgewogen.

(2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im
Massbruch“ in Schüren zu prüfen.

Antwort der Verwaltung:


Für die Kleingartenanlage „Im Massbruch“ besteht kein Bebauungsplan. Der östlich angrenzende Bebauungsplan Ap 201 trifft für die Fläche „Kupfernagel“ die Festsetzung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“. Ein Erweiterungspotential für dieKleingartenanlage „Im Massbruch“ ist nicht gegeben.

(3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.




Antwort der Verwaltung: Im wirksamen F-Plan der Stadt Dortmund ist der hier zur Rede stehende Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Zurzeit werden der Neubau der Gerhard-Hauptmann-Schule sowie ein Kita-Neubau geplant. Im Weiteren wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Wohnbauflächenentwicklung geprüft und vorbereitend bearbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Fläche also für andere Nutzungen vorgesehen und steht für weitere Kleingärten nicht zur Verfügung.

(4) Zusatz- und Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) E3
Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.

Antwort der Verwaltung: Aufgrund des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sowie der noch detaillierteren und weitergehenden Gartenordnung sind ökologische Aspekte bereits weitreichend für alle Gärten vorgegeben. Für die neue Kleingartenanlage angrenzend „Im Wiesengrund“ soll das Thema ökologische Ausrichtung jedoch noch weiter gedacht werden. Dies kann z.B. Dachbegrünung sein, ökologische Baumaterialien der Lauben, der Zuschnitt
der einzelnen Parzellen sowie eine nachhaltige und biodiverse Gestaltung der Allgemeinflächen. Der Standort dieser Anlage bietet sich aufgrund seiner Lage zwischen der renaturierten Emscher und den Ausgleichsflächen und naturnah gestalteten Bereichen entlang der Dorstfelder Allee an.

(5) Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei
der Dortmunder Gartenordnung besteht.

Antwort der Verwaltung: Eine Änderung der Gartenordnung wird dafür nicht gesehen. Bereits jetzt sind gemäß der Präambel die Gärten nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen. Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen. Unkrautvernichtungsmittel sind ebenso verboten wie der Einsatz von Salz oder Essig.

(6) Mündl. Ergänzung Frau Rm Rudolf zu Neugründung einer Dauerkleingartenanlage
in Schüren auf dem Grabeland Untere Pekingstraße:

In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende Grundstück
einbezogen werden.



Antwort der Verwaltung: Ungeachtet dessen, dass zu der hier zur Rede stehenden Fläche kein Baurecht vorliegt und bisher auch noch keine weitergehende Standortuntersuchung (Altlasten, Biotopverbund, Klima etc.) erfolgt ist, umfassen die städtischen Flurstücke 5000 m², ein angrenzendes privates Flurstück dazu gerechnet 6000 m². Damit können ca. 10 bis 12
Kleingartenparzellen geschaffen werden. Diese geringe Anzahl an Parzellen macht die Neugründung einer Anlage und die damit verbundene Vereinsneugründung unwahrscheinlich.

(7) Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.

Antwort der Verwaltung: Die für die Kleingartenerweiterung "Dietrich Keuning" anvisierten Flächen am Heimbach werden lt. aktueller Planung nicht für die ökologische Verbesserung des Heimbachs in Anspruch genommen. Erst nördlich der Straße Heimbachort wird der Heimbach zur Schaffung von Retentionsraum nach Westen (Fläche des Lippeverbands) verlegt. Die ökologische Verbesserung des Heimbachs und die KGA-Erweiterung stehen
sich somit nicht im Wege. (FB 60 vom 13.06.2022).

Gremium: AMIG vom 14.06.2022, zu TOP 3.3

(1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen … unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund [zu Crengeldanzgraben]: Frischluftschneise, Altlasten (s.o.) und Parkraumkonzept (s.o.).

Antwort der Verwaltung: Die Kleingartenanlage „Crengeldanzgraben“ wird in der Klimaanalyse der Stadt Dortmund von 2019 als ‚Parkklima‘, die Erweiterungsfläche als ‚Freilandklima‘ klassifiziert. Die vor allem nördlich der Flächen vorbeiströmende Frischluft wird nicht beeinträchtigt.


Gremium: AFBL vom 17.06.2022, TOP 3.16

Prüfaufträge wie vor

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
(Drucksache Nr.: 25689-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 02.11.2022 vor:
zu TOP 5.12
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25689-22)

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 folgenden Antrag beschlossen:
Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gab die Anregung, dass die Bezirksvertretungen lokale Institutionen (Schulen, Vereine, etc.) und Gruppen mit einzubeziehen. Zurzeit laufen Gespräche mit den Betreibern der Verteilerkästen. Die Gestaltung der Kästen muss nach den Kriterien der Betreiber erfolgen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hatte in der letzten Sitzung ihren Unmut geäußert, dass sie nicht vorab informiert wurde. Sie will nicht der Weisungsempfänger eines Ausschusses sein.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat den Antrag des Rates zur Gestaltung von Stromkästen zur Kenntnis genommen. Sie wird sich an der Durchführung nicht beteiligen, da sie einstimmig der Meinung ist, nicht als Weisungsempfänger, sondern als Entscheidungsträger in Aktion zu treten.

Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt den Antrag das Geld auf die restlichen Bezirksvertretungen zu verteilen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.


zu TOP 3.4
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 24592-22)

Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ abgesetzt.







zu TOP 3.5
Umsatzsteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26587-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26587-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26587-22-E2)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:

zum 01.01.2023 tritt die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR ) nach §2b UStG in Kraft, die bereits 2015 durch die damalige große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebracht wurde. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz gab es noch einmal einen zeitlichen Aufschub, der aber nunmehr ausläuft.

Wesentlicher Teil der Gesetzesänderung ist die Aufhebung der steuerlichen Kopplung an die Körperschaftssteuer und damit der Wegfall steuerlicher Vorteile der Kommune gegenüber privaten Anbietern. Auch Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zum Beispiel durch Satzung oder Verwaltungsakt erbracht werden, können künftig einer Besteuerung unterliegen. Eine Gewinnabsicht muss nicht vorliegen – es reicht, dass Einnahmen erzielt werden.

Ziel dieser neoliberalen Gesetzesänderung ist es, die ohnehin schon unterfinanzierten Kommunen unter weiteren finanziellen Druck zu setzen und die Tendenz der Privatisierung von kommunalen Leistungen an private Unternehmen zu stärken. Die Fraktion DIE LINKE+ lehnt diese letztlich gegen die Bürger:innen gerichtete Strategie ab und hat daher Fragen zu den Auswirkungen auf Dortmund:

1) Wie weit ist die steuerliche Neubewertung der Leistungsbeziehungen innerhalb der Dortmunder Verwaltung gediehen (im aktuellen AFBL ist ja nochmal eine diesbzgl. Vorlage aus dem Schulbereich anhängig)? Welche größeren Verwaltungsprozesse mussten grundsätzlich verändert werden? Einerseits müssen bereits bestehende Prozesse neu bewertet und dokumentiert, andererseits aber auch neu geschaffen werden. Eine verspätete Umstellung auf die gesetzliche Neuregelung kann erhebliche Steuernachzahlungen sowie möglicherweise straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen für die Organe der jPöR haben.

2) Mit welchen finanziellen Einbußen ist durch die veränderte Besteuerung für den Haushalt der Stadt Dortmund, die Eigenbetriebe sowie für die mit der Leistungserbringung beauftragten kommunalen Betriebe zu rechnen? Welche dieser Beträge in welcher Höhe sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2023 eingepreist? Insbesondere sogenannte Katalogtätigkeiten, wie beispielsweise die Güter- und Personenbeförderung, die Lieferung von Wasser, Gas, elektrischer oder thermischer Energie, Hafen- und Flughafendienstleistungen, die Parkraumbewirtschaftung und das Telekommunikationswesen sind durch die Neuregelung betroffen.

3) Gab es Schulungen der städtischen Mitarbeiter:innen zur neuen Umsatzbesteuerung? Wenn ja, welchen haushalterischen Aufwand haben diese erzeugt? Falls, nein – warum gab es keine Schulungen? Die Gesetzesänderung hat ja Auswirkungen auf künftige Vertragsgestaltungen. Bei Rechnungsstellungen müssen auch die steuerlichen Folgen zutreffend gewürdigt werden, etc. pp.

4) Welche steuerlichen oder anderen Auswirkungen gibt es für interkommunale Kooperationsprojekte der Stadt Dortmund?

5) Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 ist im Finanzausschuss des Bundestages über eine erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelung um weitere zwei Jahre diskutiert worden. Eine solche Verlängerung der Übergangsregelung hätte zur Folge, dass die Städte und andere juristischen Personen des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich des Jahres 2024 optional das alte Umsatzsteuerrecht anwenden können.
Das Bundesfinanzministerium hat dem Deutschen Städtetag am 15. November 2022 in einem Spitzengespräch mitgeteilt, dass das Ministerium aktuell eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen erstellt. Damit ist die Wahrscheinlichkeit als hoch einzuschätzen, dass eine entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wird.
Würde die Stadt Dortmund ggf. diese Option zur Verlängerung ziehen? Ist die Stadt Dortmund über diese Möglichkeit seitens des Bundes im Vorfeld der kommunalen Haushaltsaufstellung in Kenntnis gesetzt worden?

6) Wie verändert sich zeitgleich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer durch Rechtsänderungen? Welche Einnahmeverluste sind hier für die Stadt Dortmund im Vergleich zum bisherigen Status Quo zu erwarten?


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zur oben genannten Anfrage der Fraktion Die Linke+ äußere ich mich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die steuerrechtliche Neubewertung der Leistungsbeziehungen ist grundsätzlich abgeschlossen. In den Jahren 2017- 2021 wurde bereits ein stadtweites fachbereichsspezifisches Screening sämtlicher Erträge sowie anschließende Besprechungen zur Einführung des neuen § 2b UStG mit jedem einzelnen Fachbereich durchgeführt. Das Resultat ist eine entsprechende (fachbereichsscharfe) Sachverhaltsübersicht, die den Mitarbeitern*innen in der Praxis als Leitfaden mitsamt Kontierungsangaben für die Umsetzung des neuen Rechts dienen soll. Die Aufforderung zum nächsten Screening bzw. Aktualisierung der Sachverhaltslisten soll in den nächsten Tagen an die Stadtämter und Eigenbetriebe versandt werden. In Folge dieser Screenings wurden Verträge, Gebühren- und Entgeltordnungen zum 01.01.2023 entsprechend angepasst bzw. um Steuerklauseln erweitert. Veränderungen der Verwaltungsprozesse ergeben sich insbesondere bei Rechnungsstellung und Buchung der neu steuerbar werdenden Umsätze. Alle erforderlichen Prozesse und Maßnahmen zur sachlichen und technischen Vorbereitung wurden abgeschlossen. Die praktische Umsetzung des § 2b UStG kann ab dem Jahr 2023 erfolgen.

Zu Frage 2:

Die konkreten finanziellen Auswirkungen lassen sich vorab nicht genau beziffern, da noch nicht abgeschätzt werden kann in welchem Umfang Umsätze ausgeübt werden und inwieweit Vorsteuerabzugsbeträge aus Eingangsleistungen entstehen. Häufig werden kommunale Leistungen defizitär ausgeübt, sodass der Anspruch auf Vorsteuerabzug die entstehende Umsatzsteuer übersteigen kann. Bei den meisten Umsätzen wird die Umsatzsteuer zuzüglich der bisherigen netto-Preise vereinnahmt, sodass hier keine zusätzliche Belastung für den Haushalt erfolgt. Im Haushaltsplan 2023 wurden die Planwerte für Umsatzsteuer und Vorsteuer, bis auf Ausnahmefällen in denen konkrete Werte aus spezifischen Sachverhalten bekannt sind, pauschal angepasst. Die zusätzlichen Ein- und Auszahlungen werden in gleicher Höhe veranschlagt, so dass insgesamt keine negativen Auswirkungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes entstehen. Die genannten Katalogtätigkeiten werden in der Regel durch städtische Gesellschaften erbracht und unterliegen dort schon seit Jahren der regulären Besteuerung. Hier ergeben sich durch Einführung des § 2b UStG keine wesentlichen Änderungen.

Zu Frage 3:

Die mit der Steuerdeklaration beauftragen Mitarbeiter*innen der Stadtkämmerei bilden sich laufend auf verschiedenen Fachfortbildungen für die Besteuerung der öffentlichen Hand und Kursen des Studienwerks der Steuerberater fort. Im Rahmen dessen wurde auch der § 2b UStG ausführlich behandelt und gelehrt.
Die zuständigen Mitarbeiter*innen der einzelnen Fachbereiche werden laufend durch E-Mails und Rundverfügungen über die Steuerthematiken informiert. Zudem sind durch das Umsatz-Screening Leitfäden für alle Umsätze eines Fachbereiches geschaffen worden. Bei Bedarf wurden Fragestellungen im Rahmen von Videokonferenzen und Telefonaten geklärt. Hierbei fand nicht nur eine steuerrechtliche Beurteilung der Sachverhalte statt, sondern es wurden auch Hilfestellungen zur Vertragsgestaltung und Abrechnung gegeben. Als Übung zur technischen Umsetzung hat im Oktober 2022 eine Testphase stattgefunden.

Zu Frage 4:

Auch bei interkommunalen Kooperationsprojekten kann es zukünftig sein, dass die Stadt Dortmund hinsichtlich dieser Umsätze als Unternehmer auftritt und Umsatzsteuer schuldet. Darüber hinaus werden die bezogenen Eingangsleistungen in Folge dessen wahrscheinlich teurer werden.

Zu Frage 5:

Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 soll die bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden. Mit einer endgültigen Entscheidung hierzu kann nach den bekannten Sitzungsterminen des Bundestages und des Bundesrates erst am 16. Dezember 2022 gerechnet werden. Da alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Jahresende abgeschlossen sind, steht einer Anwendung des § 2b UStG nichts entgegen. Zwar bedeutet die Anwendung des § 2b UStG, dass die Stadt Dortmund bei einigen Ausgangsleistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, gleichzeitig ergeben sich aber auch mehr Möglichkeiten Vorsteuer aus Eingangsleistungen gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere teilweise große Investitionsmaßnahmen, bei denen die Stadt Dortmund als Vermieter bzw. Verpächter auftritt.

Zu Frage 6:

Hierzu liegen keine Informationen vor.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die Anwendung des §2b UStG umzusetzen, da alle Systeme darauf geschult worden seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6


Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26598-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„…im 4. Managementbericht (Drucksache Nr. 24494-22-E3) wird auf Seite 9 ausgeführt, dass sich infolge des Rechtskreiswechsels bei der Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch für den städtischen Haushalt eine Verschlechterung der Refinanzierungslage ergibt.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um einen aktuellen Sachstandsbericht, in dem die finanziellen Auswirkungen des Übergangs der ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die Zuständigkeit des SGB ausführlich dargestellt werden.
Insbesondere erbitten wir eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wie groß ist aktuell die Zahl der in Dortmund lebenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge mit Leistungsbezug?
- Wie unterscheidet sich die Flüchtlingskostenerstattung an die Kommunen im Anwendungsbereich des FlüAG von der Erstattung kommunaler Aufwendungen für ukrainische Flüchtlinge im Anwendungsbereich des SGB?
- Welche Kosten bleiben je nach Rechtskreis im städtischen Haushalt „hängen“? …“

Die Verwaltung sagt eine Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung zu.


zu TOP 3.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.09.2022 zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26120-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.09.2022 zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Eirichtungen (Wettbüros) zur Kenntnis.







zu TOP 3.9
Pilotprojekt zur Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25615-22)

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die bauliche Umsetzung des Pilotvorhabens „Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 419.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66_01202014717 - Road Side Units - (Finanzposition 780 810, 780 500 und 780 100) mit folgenden Auszahlungen:



Haushaltsjahr 2023 405.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 13.200,00 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 405.800,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und in Höhe von 13.200,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.

Die Investition führt ab dem Haushaltsjahr 2025 zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 62.636,27 Euro.

zu TOP 3.10
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 04.11.22 in seine heutige Sitzung geschoben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion abstimmen könne, jedoch könne seine Fraktion damit leben, wenn die Vorlage in den Rat durchlaufe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.11
Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26459-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
1. die in der Anlage beigefügte geänderte „Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund“ mit Wirkung ab dem 01.01.2023
2. die Einplanung der in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Vor- und Umsatzsteuer im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

zu TOP 3.12
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26410-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2022 aus Niederschlagungen und Erlassen von Forderungen in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Minderaufwendungen bei den Abschreibungen auf immaterielle, unbewegliche Vermögensgegenstände, sowie Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen.

zu TOP 3.13
Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26200-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft in Höhe von 3.846.417 €.


zu TOP 3.14
Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26324-22)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine kurze Erläuterung der Systematik, da es 27 Millionen Euro Aufwendungen beim Sozialamt und 9,9 Millionen Euro Aufwendungen beim Jobcenter gebe und sich nun die Frage stelle, ob diese gegeneinander verrechnet worden seien.

Herr Lüke (Teamleiter Sozialamt Finanzen und Controlling) erklärt, dass es sich um Vorgänge aus dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch handle, weswegen zwei getrennte Vorgänge aufgeführt seien. Seit dem 1.6.2022 seien die Flüchtlinge aus der Ukraine an das Sozialgesetzbuch II verwiesen worden, weswegen es zwei getrennte Rechnungen und Aufwendungen gebe.

Herr Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, wie mit dem gleichen Konto Mehraufwendungen und Minderaufwendungen angesprochen worden seien. Die Produktkontonummer mit den Flüchtlingshilfen seien auf der ersten Seite als Mehraufwand und auf der zweiten Seite als Minderaufwand aufgeführt.

Herr Lüke (Teamleiter Sozialamt Finanzen und Controlling) sichert eine schriftliche Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Herr Pütz (Abteilungsleitung Haushaltssteuerung) vermutet, dass auf einem Produkt sowohl Aufwendungen als auch Erträge gebucht worden seien.

Herr Lüke (Teamleiter Sozialamt Finanzen und Controlling) schildert, dass es bei den Flüchtlingen Mehraufwendungen gegeben habe, gleichzeitig jedoch auch mehr Ertrag bei den FlüAG Pauschalen gegeben habe, weswegen sich die Werte gegengerechnet worden seien.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine schriftliche Beantwortung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.15
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26055-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.500.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 4 kompensiert werden.

zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage an den Fachausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.17
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26294-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).




zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25648-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 3.19
IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.12.2022
(Drucksache Nr.: 26190-22-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.11.22 vor:
Der Mehrheit der Bezirksvertretung Mengede fehlen Informationen zu dem Grund für den Bau, zu den zwei weiteren geplanten Bauten und zu der Größe des bzw. der Bau(ten). Man wünscht sich Baupläne oder ähnliches, um die Planung besser beurteilen und eine Entscheidung treffen zu können.

Es wird der Vorschlag gemacht, die Entscheidung über die Vorlage zu schieben, bis die geforderten Informationen vorgelegt wurden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, auch dem Rat das Schieben der Entscheidung über die Vorlage zu empfehlen.

Der Vorsitzende lässt zunächst über diese Vorschläge abstimmen.

Beschluss / Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Hubert / SPD-Fraktion) die Entscheidung über die Vorlage zu schieben und fordert weitergehende Informationen/Pläne. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Hubert / SPD-Fraktion) die Vorlage bis zur Nachlieferung der geforderten Informationen ebenfalls zu schieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 30.11.2022 wurde mehrheitlich beschlossen, die Vorlage „IGA 2027 – Umsetzung der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ bis zur Nachlieferung von ergänzenden Informationen zu schieben. Darüber empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede dem Rat der Stadt, die Vorlage ebenfalls bis zur Vorlage ergänzender Informationen zu schieben.
Bei den geforderten Informationen handelt es sich insbesondere um den Grund für die Errichtung der Leichtbauhalle und des Massivgebäudes sowie Angaben zu der Größe der im Bereich des Betriebsgeländes Mooskamp entstehenden Gebäude.
Für beide Gebäude wurde bereits am 08.07.2020 eine Baugenehmigung erteilt, da die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens vorlagen. Mit der Drucksache Nr. 22163-21 wurde der Bezirksvertretung Mengede am 31.08.2021 mit dem TOP „Errichtung einer Ausstellungs- und einer Leichtbauhalle, Mooskamp 23, Gemarkung Nette, Flur 3, Flurstück 266“ der Vorgang inkl. eines Lageplans und Ansichten zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Leichtbauhalle mit einer Grundfläche von rd. 567 qm ist eine Maßnahme der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord, das am 23.06.2022 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde. Das integrierte Handlungskonzept ist ein wesentliches Instrument zur Finanzierung der Maßnahmen rund um den Dortmunder Zukunftsgarten in Huckarde und Mengede. Mit der Ratsvorlage Drucksache Nr. 26190-22 sollen nun die Voraussetzung für die Finanzierung der Leichtbauhalle mit Mitteln der IGA-Festbetragsförderung zu 70 % und einer städtischen Beteiligung von 30 % geschaffen
werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt im Zuge der Fortschreibung des InHK Huckarde-Nord und der IGA 2027 die Durchführung der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 636.787,00 € für das Haushaltsjahr 2023.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Bahnhof Mooskamp gGmbH einen Weiterleitungsvertrag abzuschließen.

Die Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ wird mit Zuwendungen des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt 445.751,00 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €). Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 191.036,00 € (30 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €).

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 636.787,00 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 9.551,80 €.










zu TOP 3.20
Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23445-22)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass Ihre Fraktion die Vorlage unterstütze. Ihre Fraktion frage sich, ob man sich darauf vorbereiten solle, dass höhere Kosten entstehen könnten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Maßnahme bereits teurer geworden sei und es in einem Jahr noch teurer sein könne. Die Finanzierung bisher sei stabil.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben, da seine Fraktion mit dem Verein sprechen wolle. Er bittet die Verwaltung die bisherigen Unterstützungsleistungen aufzulisten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass es finanzielle Unterstützung für den Kinder- und Jugendbereich in Höhe von ca. 130.000€ und finanzielle Unterstützung für Vereine in Höhe von 100.000€ gegeben habe. Weiterhin gebe es einen Rückfluss von ca. 40.000€ für die Miete des Gebäudes. Er gibt an, dass eine Zweckbindung von mindestens 20 Jahren sichergestellt werde und im schlimmsten Falle die Objekte an die Stadt Dortmund fallen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erläutert, dass es keiner weiteren Förderung für den Aufbau einer Kindertageseinrichtung für sozialkulturelle Migrantenvereine bedürfe. Er sei der Meinung, dass man keine Bürgschaft übernehmen solle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage folgen wolle und den VMDO für eine wichtige Institution halte. Seine Fraktion sei bereit eine Bürgschaft auszusprechen und dies nicht heiße, dass es zu liquiden Zahlungsvorgängen komme. Er erkenne nicht, dass etwas schief gehen könne.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion eine Empfehlung aussprechen wolle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass falls die Vorlage in die nächste Sitzung geschoben würde, eine mehrmonatige Verzögerung entstünde und der Bankkredit neu verhandelt werden müsse.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion heute nur enthalten könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) versichert eine schriftliche Beantwortung der Frage der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.








zu TOP 3.21
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24883-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.22 vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, für die Anwohner des Gretelweges ein Verkehrskonzept zu erstellen.

Begründung:
Der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 24883-22 ist zu entnehmen, dass der temporär gebildete Teilstandort Gretelweg 35-37 bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ voraussichtlich bis zum Schuljahr 2028/29 fortgeführt wird.
Der zu erwartende Schulbusverkehr wird diese enge Straße neben vielen anderen Faktoren auf eine Belastungsprobe stellen.

Um die Anwohner möglichst zu entlasten und die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, muss hier dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgegen, mit oben genanntem Zusatz (Antrag SPD-Fraktion) zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) in Ausführung der Ratsbeschlüsse vom 13.02.2020 (DS-Nr. 15078-19) und 23.09.2021 (DS-Nr. 17719-20), alle nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen und kommunikativen Prozesse einzuleiten, um die Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am Standort Dollersweg 18 einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen,

b) den ursprünglich für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Hauptstandort der Max-Wittmann-Förderschule (Oberevinger Str. 155) temporär gebildeten Teilstandort Gretelweg 35-37 weiterhin als Teilstandort der Max-Wittmann-Förderschule bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ (voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29) fortzuführen,

c) die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob mit Blick auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weitere Kapazitäten im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ geschaffen werden müssen und

d) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2024 aufzunehmen sind und

e) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.


zu TOP 3.22
Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23354-22-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der Sitzung am 24.11.2022 vor:
Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben möchte.

StR Uhr erläutert, dass die Stellen im Haushaltsplanentwurf 2023 enthalten sein werden, da sie refinanziert sind. Fraglich sei, ob es schädlich ist, wenn man die Vorlage schiebt.

Herr Hagedorn (FB 40) weist darauf hin, dass der Stichtag der 01.08.2023 sei. Ein entsprechender Vorlauf sei notwendig.

Rm Gebel (Die Linke+) merkt an, dass seine Fraktion heute beschlussfähig sei.

sB Löhrer (FDP) schließt sich Herrn Gebel an und möchte heute auch empfehlen.

Herr Waßmann teilt mit, dass es nicht um den Inhalt gehe, sondern um die Personalaufwendungen, welche für 2023 noch nicht budgetiert seien. Deshalb gehöre diese Vorlage in die Haushaltsberatungen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat, weist darauf hin, dass die Vorlage im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig empfohlen wurde.

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass die Stellen laut Verwaltung refinanziert seien. Es spreche deshalb nichts dagegen, dass die Vorlage empfohlen werden könnte.

Herr Hagedorn erläutert, dass die Finanzierung zunächst für die Vorlaufzeit von zwei Jahren und anschließend noch über zwei weitere Jahre durch Landeszuschüsse gesichert sei. Danach gehe die Finanzierung in die kommunalen Haushalte über, was ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 eintreten werde, da die Landeszuschüsse dann auslaufen.

Bm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion heute entscheiden könnte, gerade weil die vorher tagenden Ausschüsse ebenfalls entschieden hätten.

Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Verwaltung bis zum AFBL am 08.12.2022, wie genau die Finanzierung gesichert sei.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) durchlaufen und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung am 08.12.2022.




AKSF 08.12.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die o. g. Gremienvorlage ohne Empfehlung mit der Bitte um schriftliche Darstellung der Finanzierung des Pilotprojektes an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (Sitzungstermin 08.12.2022) überwiesen.

Eine weitere Befassung der Gremienvorlage erfolgte ebenfalls am 23.11.2022 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Auch hier wurde um nachträgliche Beantwortung von Fragen gebeten, ob die Finanzmittel im Haushalt enthalten sind, warum die Einrichtung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan nötig ist und wer der externe Träger ist.

Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs (Darstellung der Finanzierung) werden nach Prüfung durch den Fachbereich Schule alle Fragestellungen zusammenfassend wie folgt beantwortet:

Die Freudenberg Stiftung und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unterstütze das Pilotprojekt (01.08.2019- 31.07.2023) finanziell, mit dem Ziel, einen Transfer auf ganz NRW zu erproben. Die Freudenberg Stiftung zieht sich aus der Förderung der zentralen Koordinierung zurück, sodass die Weiterfinanzierung durch die Stadt Dortmund und dem MSB erfolgen soll.

Die Koordination des Projekts erfolgte in der vierjährigen Pilotphase durch ein Projektleitungsteam, bestehend aus einer 0,75 vollzeitverrechneten Stelle einer abgeordneten Lehrkraft (MSB NRW), einer Stelle für die Projektleitung beim Trägerverein (Schul.inn.do e.V.) sowie einer Mitarbeiterin in der Geschäftsführung (Stadt Dortmund im FB Schule ohne Planstelle).

Der Transfer auf weitere Kommunen erfolgt im Zuge des neuen Landesprogramms "vast vasteste - Hand in Hand in NRW". In diesem Kontext hat die Freudenberg Stiftung erklärt, die Finanzierung nicht fortzusetzen und nur noch übergeordnete Prozesse (interkommunaler Austausch, Transfer, Qualitätsentwicklung) zu unterstützen. Das MSB NRW hat hierfür eine Landeskoordination des Programms bei der Landesstelle Schulische Integration (LaSi) mit drei Abordnungsstellen eingerichtet, die für alle teilnehmenden Kommunen/Schulen zuständig sind. Darüber hinaus erhalten die teilnehmenden Schulen jeweils Stellenanteile für die Unterstützung am Schulstandort. Für Dortmund stellt das MSB daher keine eigene Projektleitungsstelle mehr zur Verfügung.

Gleichzeitig werden im Zuge der Teilnahme am Landesprogramm und der Verstetigung in Dortmund die Standorte von bisher fünf auf neun ausgeweitet, womit zusätzliche Aufgaben anfallen. Darüber hinaus fallen auch durch die Einrichtung der Koordinierungsstelle für Neuzugewanderte aus Südosteuropa zusätzliche Aufgaben an (siehe Begründungstext der Vorlage). Daher wird der angegebene Personalbedarf zur erfolgreichen Durchführung des Projekts benötigt.

Die Finanzierung des Pilotprojekts bis zum Ende der Laufzeit ist bereits im Haushalt 2022 ff. eingeplant. Die Finanzmittel für die Verstetigung des Projekts sind im Haushaltsplanentwurf 2023 ff. enthalten.

Die Einrichtung der Stellen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 notwendig, um den notwendigen Vorlauf für die Stellenbesetzung zu haben, damit die Maßnahme nahtlos an das Pilotvorhaben angeschlossen werden kann. Das Pilotvorhaben endet am 31.07.2023. Damit die Verstetigung zum 01.08.2023 weitergeführt werden kann, muss die Stelle zu diesem Zeitpunkt besetzt sein. Es soll vorhandene Expertise und Wissen der in der Pilotphase agierenden Personen, v. a. der eingesetzten Roma-Bildungsmediator*innen nahtlos an die Koordinierungsstelle übergeben werden. Die Stellenbesetzung hat erfahrungsgemäß eine Vorlaufzeit von ca. 5 Monaten.

Für die Auswahl des externen Trägers wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Da auch dieses koordiniert und durchgeführt werden muss, ist ein Ratsbeschluss noch in diesem Jahr notwendig, um den bereits an der Schule tätigen und qualifizierten Mediator*innen eine nahtlose Anschlussperspektive zu sichern.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Roma-Bildungsmediator*innen-Programm „Vast vasteste – Hand in Hand“ zur Kenntnis und beschließt

a) die Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms „Vast vasteste – Hand in Hand“ (ab 08/2023) in Federführung des Fachbereichs Schule und der Kooperation mit einem externen Träger (inkl. 1,0 (vzv.) Projektleitung und 4,5 (vzv.) Roma-Bildungsmediator*innenstellen beim externen Träger),
b) die Entwicklung einer Koordinierungsstelle „Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Süd-Ost-Europa“ nebst der dazu erforderlichen Einrichtung und Besetzung von 2,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule zum 01.08.2023,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.
zu TOP 3.23
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25946-22)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Er weist darauf hin, dass Synopsen gern gesehen seien, um einen Vergleich zu erkennen.

Herr Schiek (Abteilungsleiterin Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen) nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dort­mund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.
zu TOP 3.24
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26377-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2023 und
- den Wirtschaftsplan 2023 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen.
zu TOP 3.25
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25652-22)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Lagerung von Leichen nicht kostendeckend sei. In anderen Kommunen sei dies kostendeckend, weswegen die Frage bestehe, wieso dies in Dortmund nicht so sei.

Herr Willeke (Betriebsleitung Friedhöfe Dortmund) erklärt, dass in diesem Bereich Konkurrenz zu den privaten Bestattungshäusern bestehe. Wenn dieser Gebührensatz erhöht werden würde, bestehe die Befürchtung, dass die Abwanderung zu den privaten Anbietern stärker sein würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.26
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26037-22)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass in der Vorlage von Ergebnissen gesprochen werde und dort positive Zahlen genannt seien. Seines Verständnisses nach sei dies ein Gewinn, in der Vorlage sei dies als Verlust ausgewiesen zu sein. Nun stelle sich die Frage, ob es sich hierbei tatsächlich um Verluste handle.

Herr Mönninger (Verwaltungsdienstleiter Feuerwehr) erklärt, dass es sich um eine Unterdeckung der Vorjahre handle. Hierbei handle es sich 2018 um 6 Millionen Euro und bei der ersten Hälfte des Jahres 2019 um 2 Millionen Euro, die in die Kalkulation eingebracht worden seien. Die zweite Hälfte des Jahres 2019 und der BAB 2020 würden in der nächsten Kalkulation bearbeitet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.27
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26261-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2021 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

zu TOP 3.28
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 29.11.2022 vor:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:

Anpassungen der Tabelle 1

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
dass dem Rat der Stadt Dortmund empfohlen wird den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).

Begründung:
Die in Anhang A tabellarisch dargestellten Einzelfallprüfergebnisse sind in der Spalte „Auswirkung ÖPNV“ nicht immer nachvollziehbar.
Konkret in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße würde ein Nachtexpressbus unter Idealbedingungen ohne Stopps an Haltestellen oder Ampeln für die 1350 m lange Strecke bei Tempo 50 km/h 97,2 Sekunden benötigen und bei Tempo 30 km/h 162 Sekunden.
Die Differenz beträgt also gerade einmal 64,8 Sekunden!
Wird von den Idealbedingungen abgewichen, wie Halten an den Nachtexpress-haltestellen oder bei roten Ampeln, reduziert sich die Differenz, da bei Tempo 50 km/h die Bremsvorgänge früher eingeleitet werden müssen als bei Tempo 30 km/h.
Eine unverhältnismäßig starke Beeinträchtigung ist nicht erkenn- und nachvoll-ziehbar!

Des Weiteren ist es für Verkehrsteilnehmer*innen nicht nachvollziehbar warum auf der als eine Straße wahrgenommene Strecke (Faßstraße, Willem-van-Vloten-Straße, Märkische Straße) unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten sollen.

Wir befürchten, dass auf der Strecke Willem-van-Vloten-Straße und Märkische Straße bei den vorgeschlagenen unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Hörde kommende Verkehrsteilnehmer*innen besonders motiviert sein könnten, ab der Semerteichstraße lautstark die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Auch jetzt ist nachts schon zu beobachten, dass die Märkische Straße, insbesondere in Richtung Norden, für kurze Ampelrennen genutzt wird. Besonders in den Sommermonaten, wo die Polizei am Phoenixsee und am Wall viel mit Rasern und Posern zu tun hat.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 30.11.2022 vor:

Die SPD-Fraktion beantragt, das Teilstück der Münsterstraße zwischen Kreuzung Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße in die Liste der für Tempo 30 zu prüfenden Straßen aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) so beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) nachfolgenden Beschluss unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzung zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen
Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 23.11.2022 vor:
zu TOP 12.4
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Bündnis90/Die Grünen fügen der Empfehlung folgendes hinzu:

„Zähneknirschend aus Angst, dass sonst gar nichts passiert, empfehlen die GRÜNEN jedoch mit folgenden Hinweisen:
Während umliegende Städte wie Lünen bereits im Jahr 2021 mutig die Umsetzung von Tempo 30 an Hauptstraßen für den Lärmschutz angegangen und umgesetzt haben, kommt Tempo 30 in Dortmund im Schneckentempo und Flickenteppich daher. Straßen mit sehr hoher schalltechnischer Erforderlichkeit wie die Möllerstr./Lindemannstr. und Teile der Rheinischen Str. sollen sogar erst 2025 mit der Tempo 30 Beschilderung und Anpassung der Ampelzeiten umgesetzt werden. Es scheint, dass hier der Verkehrsfluss wichtiger als die Gesundheit der Bürger*innen ist. Wie in der Vorlage vorgeschlagen, bedarf es hier schnellstens einer Reform des Nachtexpress-Konzeptes mit Anpassung der Fahrzeiten, damit ganztägig Tempo 30 zum Schutz der Bürger*innen eingeführt wird und auch in Bereichen wie der Rheinischen Str., in der momentan keine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der Stadtbahn vorgesehen ist, bewohnte Straßenzüge eine Lärmentlastung erfahren.
Es braucht politischen Willen die vorgelegte Umsetzungsplanung nicht bis 2026, sondern komplett noch innerhalb 2023 zu vollziehen – schließlich befinden sich noch weitere Straßenabschnitte in der Prüfung, die ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen benötigen“.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss wie in der Vorlage vorgegeben zu fassen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 23.11.2022:

Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 29.11.2022:

Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22817-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung fordert die DSW21 auf, bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 zu berücksichtigen und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend anzupassen, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.
Begründung:
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass für einige aus Lärmschutzgründen geeignete Straßenabschnitte keine Reduzierung auf Tempo vorgenommen werden soll, da z.B. Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV zu befürchten sind. Auch bei den Nachtexpress-Bussen wurden einige Teilstücke aus diesen Gründen nicht für die Umstellung auf Tempo 30 empfohlen. Dabei sollte Lärmschutz gerade in den Nachtstunden besonders beachtet werden.
Die Fahrpläne der Busse werden regelmäßig angepasst. Mit einer Berücksichtigung von Tempo 30 bei der Anpassung der Fahrtzeiten kann so ermöglicht werden, auch die noch ausgesparten Teilstücke zeitnah in die Geschwindigkeitsreduzierung einzubeziehen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 22817-21-E2):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Die genannten Beschränkungen sollen ohne zeitliche Einschränkung gelten.


Begründung:
Gerade nachts sollte der Lärm reduziert werden. Die Ausnahme nach 24 Uhr lädt zum schnelleren Fahren ein, was nicht nur mehr Lärm, sondern auch mehr Verkehr bedeuten würde. Ohne zeitliche Einschränkung werden weniger Schilder benötigt und die Maßnahme vereinfacht.

Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22817-21-E3)

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die in der Beschlussvorlage „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz „ (Drucksache Nr.: 22817-21) auf Seite 7 in Tabelle 2 „Umsetzungsplanung“ genannten Maßnahmen werden wie folgt angepasst:



1. Nr. 1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
2. Nr. 4 „Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
3. Nr. 5 „Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
4. Nr. 12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
5. Nr. 15 „Möllerstraße/ Lindemannstraße zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.

AKUSW, 30.11.2022:

Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI) abgelehnt.

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) abgelehnt.

Man einigt sich darauf den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/die Grünen als Prüfauftrag zu werten. Diesem wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zugestimmt.

Herr Rm Frank gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle, bis auf die auf Seite 7 in Tabelle 2 genannten Punkte Nr .1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“, „N.4 „Vinckeplatz“, Nr.5 „Wittekindstraße“, Nr.12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße „ und Nr.5 „Möllerstraße/Lindemannstraße“ zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“ . Diese lehne die CDU-Fraktion im AKUSW ab und empfehle sie entsprechend nicht zur Beschlussfassung.

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion sowie in Kenntnis der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt - West und Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).

2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung bittet die DSW21 um Prüfung, ob bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 berücksichtigt und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend angepasst werden können, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.22 vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Ryz/FDP) und 1 Gegenstimme (Herr Nebe/AfD) nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, auf nachfolgenden Straßen: Evinger Straße, Bergstraße und Kemminghauser Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz der Anwohner einzuführen.

Begründung:

Der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 22817-21 entnehmen wir, dass in unserem Stadtbezirk lediglich eine Straße für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz aufgeführt wird.

Der Verwaltung ist bereits seit dem Lärmaktionsplan von 2014 bekannt, welche Straßen in unserem Stadtbezirk überbelastet sind.

Seit 2017 fordert die Bezirksvertretung Eving z. B. für die Bergstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 (Drucksache Nr.: 09316-17), seit 2018 ein neues LKW-Verkehrskonzept zur Entlastung der Evinger und Kemminghauser Straße (Drucksache Nr.: 12569-18), seit 2020 einen zukunftsweisenden Umbau von Hauptverkehrsstraßen (Drucksache Nr.: 19256-20).

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurden folgende Anträge beschlossen: Streichung der Evinger und Kemminghauser Straße aus dem Routennetzplan (Drucksache Nr.: 26140-22 und Lärm- und Abgasmessungen auf der Bergstraße, der Kemminghauser Straße und der Evinger Straße (Drucksache Nr.: 26134-22).

Bislang hat die Verwaltung diese Anträge ignoriert, bzw. 2019 auf das Vorbehaltsnetz verwiesen.

Es ist uns vollkommen unverständlich, dass in anderen Stadtbezirken Vorbehaltsstraßen temporeduziert werden, während wir z. B. im Fall der Bergstraße seit Jahren auf eine Entscheidung warten.

Es ist uns ebenfalls unverständlich, warum Straßen mit einer engen Wohnbebauung - die Häuser trennt oftmals nur ein schmaler Bürgersteig von der Straße – aus dem Raster fallen.

Unter Lärmschutz für die Bürger stellen wir uns etwas anderes vor, daher ist diese Verfahrensweise nicht hinnehmbar.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgegeben, mit oben genanntem Zusatz (Antrag SPD-Fraktion) zu fassen.
AKSF 08.12.2022
Herr Berndsen (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage in seine nächste Sitzung geschoben habe, weswegen der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage auch schieben solle.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt, wie mit dem Lärmschutz argumentiert werde, da aufgefallen sei, dass im Wirkungsmonitor seit 2019 keine Daten ausgewiesen seien.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Stellungnahme vorzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Sitzung am 16.03.2023.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 3.29
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:


AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da hier mehrere Fahrspuren und Parkplätze wegfallen würden.

Herr Rm Happe führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man der Meinung sei, dass hier nicht alle Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt halte man die derzeitige Planung noch nicht für überzeugend genug.

Frau Rm Polomski-Tölle bittet darum, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Seniorenbeirat sowie dem Behindertenpolitische Netzwerk vorzulegen damit auch deren Interessen mit berücksichtigt werden können.

Herr sB Jääskeläinen stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werde, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grüne und Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Seniorenbeirat sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk, damit auch deren Interessen in den weiteren Prozess mit einfließen können.

AKSF 08.12.2022
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da der Wegfall von Fahrspuren kontraproduktiv sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da der PKW weiterhin von Bürger*innen für den Besuch der Innenstadt bevorzugt werde. Wenn der Autoverkehr dermaßen eingeschränkt werde, würde dadurch eine direkte Umleitung der Bürger*innen zum Ruhrpark erfolgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis/ Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfehlen wolle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfehlen wolle.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wolle. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Fahrradfahrer*innen um den Wall herum fahren wollen. Die Einschränkungen im Bereich des Hauptbahnhofs seien zu groß.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unterstützen wolle.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichwertig behandelt werden sollten, was in der Vorlage nicht der Fall sei. Die Interessen einer lebendigen City mit Blick auf Handel und kulturellem Zentrum gehe unter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 30.11.22.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 3.30
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25922-22)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass er in der Vorlage Nichts erkenne, was unvorhersehbar über das Grünflächenamt gekommen sei. Seiner Meinung nach sei dies schlechte Planung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass man an der Vorlage die Veränderung des Klimas erkenne. Dies sei keine schlechte Planung, sondern die Folgen, die wir zu tragen hätten. Aus diesem Grund müsse sich die Stadt an das Klima anpassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass die Folgen des Klimawandels nicht innerhalb eines Jahres entstanden seien und man sich an den Prozess anpassen müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 1.748.800 €.

zu TOP 3.31
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26408-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 700.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können in Höhe von 307.000,00 Euro innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 393.000,00 Euro können durch Minderaufwendungen bei anderen Fachbereichen gedeckt werden.

zu TOP 3.32
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25771-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 3,0 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.

zu TOP 3.33
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.

zu TOP 3.34
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26638-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Kämmerei und die Fachdezernate überlegt hätten, wie man den Jahreswechsel bewältigen werde, da sich viele Vereine, Organisationen und Verbände in Problemlagen befänden. Bis zur Genehmigung des Haushaltes werde es reduzierte Handlungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung geben. Die angekündigten Unterstützungs- und Förderprogramme von Bund und Land seien bisher mit keinen Ausführungsbestimmungen untersetzt. Die Vereine hätten sehr unterschiedliche Problemkonstellationen, wie zum Beispiel Energie-, Personal- oder Mietkosten. Am günstigen sei es aus dem Jahresergebnis des Jahres 2022 einen Betrag zur Verfügung zu stellen, welchen nur die bekommen, die sich nicht in Entgeld- und Kostenverhandlungen und festen Vertragskonstruktionen befänden. Anfang des Jahres sollen die Vereine, Organisationen und Verbände eine disponierbare Größe erhalten, die Sie zur Erhaltung ihrer Infrastrukturen, Arbeitsmöglichkeiten und Aufgabenerfüllung einsetzen können. Er rät im Interesse der Vereinslandschaft, die Vorlage zu empfehlen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert, dass er Sympathie für den Ansatz habe, jedoch sei die Vorlage zu vage. Es bleibe unklar, wie die Summen zustande kämen und wie Mittel verteilt würden. Er wünsche sich klare Kriterien, an denen sich die Verwaltung orientiere.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Vereine, Organisationen und Verbände, die bereits in der Förderung seien, eine Anpassungsmitteilung erhalten würden, dass sich der bisher gewährte kommunale Förderanteil um 10% erhöhe. Die Vereine sollen die Mittel disponieren, so wie sie es für nötig halten.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass er die Absicht der Verwaltung teile. Die Absicht stünde jedoch nicht im Beschlussvorschlag, sondern höchstens angedeutet in der Begründung. Der Rat müsse beschließen, dass die Mittel pauschal prozentual auf bestehende Förderungen bezahlt werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Idee unterstütze, jedoch bestehe noch Beratungsbedarf, weswegen die Vorlage zum Rat durchlaufen solle. Die Grundidee sei richtig, da es schnell und pauschal sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erläutert, dass er die Initiative begrüßenswert finde. Jedoch stelle sich die Frage, was passiert, wenn Land und Bund ihre Ankündigungen wahrmachen und diese Initiativen die Kosten decken würden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass es sich um eine einmalige Pauschalzahlung zum Jahreswechsel handle, um mit der Situation klarzukommen. Man wisse bisher nicht, welche Initiativen vom Bund eingehen werden. Es sei unwahrscheinlich, dass man den Vereinen, Organisationen und Verbänden zu viel Geld geben würde.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Initiative begrüße.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass es nicht sein könne, dass die Stadt mit ihrem Haushalt einen Ausgleich schaffen müsse. Das verfügbare Geld solle nicht immer ausgegeben werden. Die Initiative sei nicht nötig.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schildert, dass die Vergabe diskussionswürdig sei. Er glaubt nicht, dass es im Sinne des Rates sei, über kein Kontrollinstrument zu verfügen. Die Angelegenheit müsse kritisch bewertet werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass durch das Plus im Gewerbesteueraufkommen eine Überbrückungshilfe zu leisten sei. Die Entscheidung solle im Rat getroffen werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Stadt die bildenden Künstler*innen, das Theater, das Orchester, den Sport oder die Sozialvereine während der Coronapandemie nur durch städtische Mittel nicht hätte unterstützen können. Aktuell gebe es keine Ausführungsbestimmungen von Land und Bund, weswegen man die Unterstützungssituation nicht einschätzen könne.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erläutert, dass für die Vereine sehr viel getan werde und die Solidarität auch Grenzen habe. Der Bedarf und die Angemessenheit müsse geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:
zu TOP 3.5.5
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
hier: DS-Nr. 26039-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Die Leitung des Fachbereiches 64 führt aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen des Wohngeldgesetzes zur Aufgabenerledigung weiteres Personal erforderlich ist. Unter anderem sei beabsichtigt, Nachwuchskräfte dort einzusetzen. Hierbei denkt die Verwaltung in erster Linie an Nachwuchskräfte, die vorzeitig ihre Prüfung ablegen.
Gegen diese Vorgehensweise bestehen auch aus Sicht der Personalvertretung zunächst keine Bedenken. Leider muss der Personalrat erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass die Nachwuchs-kräfte in Entgeltgruppe 8 TVöD-V eingruppiert werden und tarifwidrig nach einer sechsmonatigen Einarbeitungszeit die Zulage nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V erhalten sollen.
Den Nachwuchskräften würde bei der Übertragung der entsprechenden Aufgabenstellung bereits nach einem Monat rückwirkend vom ersten Tage an die entsprechende Zulage zustehen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass eine derartige Vorgehensweise vom Personalrat nicht mitgetragen werden wird. Sofern den Personalrat eine entsprechende Mitbestimmungsvorlage erreichen würde, wird der Personalrat seine Zustimmung verweigern müssen. …“

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion noch Erläuterungsbedarf durch die Verwaltung habe. Man störe sich auch daran, dass es sich hier lediglich um eine Kenntnisnahme handele. Seiner Meinung nach müsse es sich hier um einen Ratsbeschluss handeln. Er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung, warum hier lediglich eine Kenntnisnahme vorliegt, wenn noch Mittel zu budgetieren seien, die noch zu beraten sind. Weiterhin bittet er den Personalrat noch einmal um Erläuterung, wo dieser Probleme in der Vorlage sehe.

Rm Gebel (Die Linke+) wünscht sich ebenfalls noch eine Erläuterung des Personalrates in Bezug auf die vorliegende Stellungnahme.

Herr Schefers (Personalrat) erläutert die vorliegende Stellungnahme. Problematisch sei es, dass die Stellen mit 9a bewertet seien, aber die fertigen Nachwuchskräfte lediglich nach EG 8 bezahlt werden sollen. Die Zulage nach 9a müsse in diesem Fall bereits nach einem Monat rückwirkend gezahlt werden und nicht erst nach sechs Monaten.

Frau Hülsmann (FB 11) teilt mit, dass man sich innerhalb des Fachbereiches noch einmal abgestimmt habe. Man würde die fertigen Auszubildenden in Entgeltgruppe 8 eingruppieren und die Zulage nach 9a bereits ab dem ersten Monat zahlen. Weiterhin seien nach ihrem Kenntnisstand die Personalaufwendungen aus der Vorlage bereits in den Änderungslisten des Jahres 2023 eingefasst. Wenn über den Haushalt 2023 beraten wird, seien diese Stellen somit bereits aufgeführt.

Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Ausführungen von Frau Hülsmann zum AFBL am 08.12.2022.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der APOD schiebt die Beratung über die Vorlage in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung des AFBL am 08.12.2022.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 24.11.2022:

Siehe oben!

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Vorgehensweise des APOD an und leitet daher die Vorlage ebenfalls an den AFBL weiter.

AFBL 08.12.22

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass es bedauerlich, sei, dass bisher keine Antwort der Verwaltung vorliege. Es gäbe 2 Problemfelder, es bliebe überraschend, dass es lediglich eine Kenntnisnahme sein soll. Laut Vorlage seien die Mittel nicht budgetiert und gehörten deshalb in die Haushaltsberatungen und sei damit ein Beschuss. Selbst wenn sie bereits budgetiert seien, sei die Kenntnisnahme nicht in Ordnung. Frau Hülsmann (FB 11) hätte es im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht sicher machen können, deshalb sei man so verblieben, dass bis heute die Stellungnahme vorliege.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verliest folgende Stellungnahme der Verwaltung, die bisher nicht den Ausschussmitgliedern vorliegt:
in der Sitzung am 24.11.2022 wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die im Betreff genannte Vorlage beraten und vorbereitend für Ihre Sitzung am 08.12.2022 um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Im Einzelnen wurden Fragestellungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zulagengewährung für die Nachwuchskräfte sowie zur Beratungsfolge der Vorlage aufgeworfen.

Bereits im Vorfeld der o.g. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung habe ich festgestellt, dass die Zulagengewährung entgegen der Formulierung in der Vorlage bereits am dem 1. Monat der Beschäftigung für die Nachwuchskräfte gewährt wird.

Bei den zusätzlichen Personalbedarfen in der Wohngeldstelle handelt es sich um eine Ausweitung bestehender Aufgaben, für die nach § 41 Abs. 1 Buchst. S GO NRW kein Ratsbeschluss erforderlich ist. Insofern hat das Amt für Wohnen Sie über das weitere Vorgehen unterrichtet. Die aus der Beschlussfassung des Verwaltungsvorstandes entstehenden Personalkosten werden im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt, sodass diese im Rahmen des Haushalts 2023ff durch den Rat beschlossen werden. Die Beträge sind ebenfalls in den Änderungslisten zum Haushalt 2023 enthalten, welche dem Ausschuss zur Sitzung am 26.01.2023 vorgelegt werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass er die Stellungnahme zur Kenntnis nehme, bittet aber darum, die Antwort auch im Rat auf die Tageordnung zu nehmen und die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) hält fest, dass die o.g., vorgelesene Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion nach den Aussagen von Herrn StR Uhr die Vorlage zur Kenntnis nehmen könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es am Ende darum ginge, dass die Stadt ihre Aufgaben gut erledigen könne. Der Ansatz sei pragmatisch und notwendig. Er könne die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Herr Waßmann bittet bis zum Rat ergänzend zur vorgelegten Stellungnahme die Rechtslage zu prüfen. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass eine Umsetzung bis zum 01.04.22 nicht realistisch sei.

Herr Stüdemann sagt eine Antwort der Verwaltung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) folgt den Ausführungen von Herrn Kowalewski und Herrn Kauch, auch seine Fraktion könne positiv Kenntnis nehmen und sei darüber informiert, dass die Softwareimplementierung deutlich später komme. Das bedeute nicht, dass man die Freigabe der Stellen aufhalten wolle. Seine Fraktion halte ein grünes Signal für wichtig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass die o.g. mündlich verlesene Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird und die von Herrn Waßmann formulierte ergänzende Stellungnahme bis zum Rat vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o.g. Hinweisen ohne Kenntnisnahme an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.2
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW und die dafür notwendige Antragsstellung zur Grundfinanzierung der Kommunalen Integrationszentren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.

zu TOP 4.3
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23758-22)

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Schaffung dieser Stelle die konsequente Weiterführung und Konkretisierung des gemeinsam beschlossenen digitalen Memorandums sei. Der vorgesehene Arbeitstitel sei jedoch nun durch „digitale Souveränität“ erweitert, da dieser die Problematik beschreibe. Die digitale Souveränität habe das Ziel die Entscheidungsfreiheit beim Einsatz von Hard- und Softwaresystemen in der Dortmunder Verwaltung zu erhöhen. Seine Fraktion wolle die Vorlage empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer 1,00 Planstelle in der Wertigkeit E 13 TVöD zur gesamtstädtischen Koordination und Entwicklung einer Strategie zur Erhöhung der digitalen Souveränität im Fachbereich 1, Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO. Die Planstelle soll mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen werden. Nach Besetzung der Stelle wird innerhalb von 2 Jahren der Aufgabenzuschnitt evaluiert, um ggf. eine Schärfung des Aufgabenprofils auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen durchzuführen.


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

zu TOP 5.1
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)
hierzu -> ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25837-22-E2)
hierzu -> Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25837-22-E1)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage und den u. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 25837-22-E1) in seiner Sitzung am 04.11.22 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die TOP`s 5.1 und 5.17 gemeinsam zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 10.11.2022 vor:
zu TOP 6.3
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25837-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:

die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt Dortmund setzt die geplante und bereits vorgestellte
a) neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) neue Schulordnung für die Musikschule
für ein Jahr aus. Im Jahr 2023 gelten weiterhin die Preise des Jahres 2022.

Begründung
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.

Wegen der derzeit gesamtwirtschaftlichen Krisensituation soll dieser „automatische Inflationsausgleich“ im Kulturbereich für ein Jahr ausgesetzt werden. Normalerweise strebt Deutschland eine Inflationsrate von 2% an. Derzeit liegt die Inflationsrate aber über 10%.

Die Menschen in Dortmund leiden bereits jetzt unter der extremen Inflation und sollen wenigstens in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens – eben Kultur – noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Die Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Genauso ist es für die Kulturschaffenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben.

Ohnehin könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe im Endeffekt weniger Geld einnehmen.


Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) kündigt Beratungsbedarf für seine Fraktion an. Gänzlich zu verzichten halte er für schwierig. Er fragt nach, wieviel es ausmache, wenn man auf die Erhöhung verzichte.

Herr Lahn (41/KB) sagt zu, eine Antwort mit detaillierten Zahlen bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Rm Dudde sagt für die Fraktion B‘90/Die Grünen, die Höhe der Belastungen für die Bürger*innen sei noch nicht absehbar. Daher könnte die Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke+ zustimmen. Vorrangig wäre aber, die Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen, um sie dort im Lichte der dann vorliegenden Entgeltordnungsanpassung für den Bereich der Sport- und Freizeitbetriebe zu diskutieren. Auch könnte dann grundsätzlich die Systematik der Gebührenerhöhung thematisiert und eine Strategie für die Zukunft entwickelt werden.

Rm Dresler-Döhmann lehnt, unter Verweis auf den Antrag ihrer Fraktion Die Linke+, die Vorlage wegen Kostenerhöhungen ab. Sie verweist, auch im Wissen das es Ratsbeschlüsse gibt, die eine inflationsbedingte Erhöhung zulassen, auf die verschärfte Situation der privaten Haushalte hin. Aus ihrer Sicht ist, auch mit Blick auf die schlechten Besuchszahlen im kulturellen Bereich, eine Preiserhöhung kontraproduktiv. Sie wünscht sich mehr Werbung für die kulturellen Angebote.

Rm Heymann (SPD) spricht sich im Namen seiner Fraktion für eine weitere Beratung im AKSF aus, um auch im Kontext „Sport“ beraten zu können.

Rm Kauch erklärt die Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage. Er äußert darüber hinaus Unverständnis dafür, dass eine Vorlage, die den Beratungsgang wie vorgesehen durchlaufen hat, nun erneut an den Ursprungsausschuss überwiesen werden soll.

Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion wäre abstimmungsfähig. Sofern eine Überweisung in den AKSF erfolgt, müsse die Vorlage auch in den AFBL überwiesen werden, da es um Gebühren gehe.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf neue Erkenntnisse, die eine erneute Beratung nun notwendig mache. Daher sei seine Fraktion mit der Überweisung einverstanden.

Rm Dr. Suck (CDU) verlangt, dass die Verwaltung entsprechend der Verabredungen die finanziellen Auswirkungen für den AFBL darstellt.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse AKSF und AFBL.



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut die Vorlage und der o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor.

AKSF 08.12.2022

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass ihre Fraktion Tagesordnungspunkt 5.1 „Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023“ und Tagesordnungspunkt 5.17 „Änderung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023“ zusammen behandeln wolle, da sich der Antrag ihrer Fraktion auf die Kulturbetriebe und die Sport- und Freizeitbetriebe beziehe. Ihre Fraktion bittet die Erhöhung der Entgeltordnung für beides einmalig im Jahr 2023 auszusetzen. Weiterhin solle die regelmäßige Anpassung der Entgeltordnungen an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes bei 4% für 2023 und 2024 gedeckelt werden. Ihre Fraktion könne sich vorstellen, den Antrag in den Rat oder in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen, falls bei den anderen Fraktionen Beratungsbedarf bestehe.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, ob Punkt 2a des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer etwaigen Beschlussfassung des Punktes 1 des Antrages widersprechen würde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet, dass Ende 2023 und Ende 2024 gemeint sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erläutert, dass man durch die Stellungnahme der Verwaltung beratungsfähig sei. Er finde den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Ordnung und seine Fraktion könne mitgehen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) rät, die Angelegenheit dieses Jahr zu entscheiden. Er bittet für die Kulturbetriebe und die Sport- und Freizeitbetriebe gleiche Entscheidungen zu treffen. Wenn den Eigenbetrieben erwartete Einnahmen nicht gegeben würden, müsse der Zuschuss um den entsprechenden Betrag erhöht werden.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Vorlage zu TOP 5.17 „Änderung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023“ eine neue Gebühr in Höhe von 300€ für Eventfotografie aufgeführt worden sei. Er fragt, wie dies kontrolliert werden solle, ob es dafür eine konkrete Gegenleistung bei der Eventfotografie gebe, ob dies ist branchenüblich sei und ob mit den Fotograf*innen gesprochen worden sei.

Frau Spreen (Kaufmännische Leiterin Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) sichert eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass die Entscheidung des Rates richtig gewesen sei, große Sprünge bei Gebühren zu machen, nicht mehr notwendig sei. Er versteht nicht, wieso man in zwei Teilbereichen davon abweichen wolle.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion bereit wäre, Punkt 1 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu empfehlen, womit der Antrag der Fraktion DIE LINKE+ erledigt sei. Punkt 2 des Antrages solle nicht in a und b geteilt werden, sondern generell ab 2024 gelten, weswegen Punkt 2 noch nicht empfohlen werden könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass eine Reihe von Gebührenordnungen neu beschlossen worden sei. Einen Bereich rauszunehmen, sei unsystematisch und es gebe aus seiner Sicht keinen Grund für eine Abweichung. Er bittet die Verwaltung darzustellen, wie viel Zuschussbedarf welcher Antrag bedeute.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, ob die Gebührenerhöhung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe 400.000€ bringen solle.

Frau Spreen (Kaufmännische Leiterin Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) erklärt, dass sich die Summe von 400.000€ auf die Betriebskostenzuschusskürzung beziehe. Weiterhin lägen Ertragssteigerungen in Höhe von 509.000€ vor. Bei den Gebühren für das Tierschutzzentrum gebe es Entgelterhöhungen. Für die Umsatzsteuer-2b-Problematik seien weitere 12.215€ eingepreist worden. Wenn die Vorlage nicht beschlossen werde, werde auch keine Anpassung in Folge der Umsatzsteueränderung beschlossen.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet Frau Spreen, die Fragen von Herrn Dr. Neumann zu beantworten und zusätzlich die Ertragssteigerungen in Höhe von 509.000€ und die Auswirkungen der 2b Umsatzsteuer schriftlich auszuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage und der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE+ ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 5.2
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 vor:
Sporthalle Unionviertel – Beantwortung der Anträge aus der Sitzung des AFBL 04.11.2022
DS-Nr. 24675-22-E3 und E6

Sehr geehrte Mitglieder des Rates,

zur Vorlage „Sachstand Sporthalle Unionviertel“ (DS-Nr. 24675-22 ) wurden im Rahmen der
oben genannten Anträge Fragestellungen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworte:

PKW-Stellplätze:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen
Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.

Im Rahmen der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde die Stellplatzsatzung zugrunde
gelegt und bereits aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks und der guten Anbindung
an den ÖPNV um 30 Prozent gemindert.
Ein Großteil der Stellplätze, die bereits jetzt auf der Baufläche öffentlich-rechtlich mittels
Baulasten für die umliegenden Gebäude gesichert sind, müssen in die Maßnahme integriert
werden. Hierbei handelt es sich um 193 Stellplätze für die allein schon nahezu eine Tiefgaragenebene benötigt wird.

Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Zuge des aktuellen Bebauungsplanverfahrens
ist grundsätzlich möglich, hiervon wird aber seitens der Verwaltung aus funktionalen Gründen
abgeraten. Die Änderung des Schlüssels für die Besucherparkplätze auf 1 je 13 Besucher
(Stellplatzsatzung 1 je 10 Besucher) hätte zur Folge, dass für die Sporthalle nur 198 weitere
PKW-Stellplätze (unter Berücksichtigung der Minderungsmöglichkeiten) benötigt würden. Es
könnten zwar einzelne Stellplätze eingespart werden, aber aufgrund der verbleibenden Anzahl
von fast 400 Stellplätzen wird weiterhin eine zweigeschossige Tiefgarage erforderlich. Darüber
hinaus ist der Parkdruck im Projektumfeld bereits jetzt sehr hoch, dem könnte mit dem
Bau der zusätzlichen Stellplätze entgegengewirkt werden.

Eine Verlagerung der Baulasten auf umliegende Grundstücke wurde ebenfalls im Rahmen der
stattgefundenen Projektentwicklung geprüft. Da der Nachweis in einer Entfernung von 300
Metern zum begünstigten Bauvorhaben liegen muss, stehen im Umfeld entsprechende alternative Flächen nicht zur Verfügung.

Eine Überschneidung mit den erforderlichen PKW Stellplätzen der Berufskollegs scheidet
darüber hinaus aufgrund der Nutzungszeiten der Kollegs aus. Auch im Abendbereich findet
Schulunterricht statt, von daher kann die Doppelnutzung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem ist die Stadt nicht Eigentümer der Berufskollegs. Hierbei handelt es sich um einen institutionellen Eigentümer.

Die Verwaltung sieht daher zur Erhaltung der Funktionalität, die Notwendigkeit an den 450
PKW-Stellplätzen festzuhalten und rät von weiteren Minderungen ab.

Barrierefreiheit
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich
Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten
Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen,
Toiletten und Duschen etc. vor?

Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die vorzusehen den Sportarten definiert. Dabei wurde u.a. die Ausrichtung einer EM/WM im Para-Badminton als Bedarf formuliert. Die Dimensionierung und barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche erfolgt auf dieser Grundlage. Auch die Lagerung der Alltagsrollstühle im Veranstaltungsfall wird in den Nebenräumen berücksichtigt.
Eine dauerhafte Lagerung von Sportrollstühlen in den Geräteräumen ist nicht vorgesehen, da
die Sportrollstühle im Veranstaltungsfall mitgebracht werden.

2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass
bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen
werden kann?

Das Wettbewerbsgrundstück berücksichtigt selbstverständlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Die Problematik des Gefälles im Umfeld, insbesondere entlang der Unionstraße, wurde bereits
beim Tiefbauamt platziert. Dort erfolgt im Rahmen der zukünftigen Jahresarbeitsplanung
eine Prüfung inwiefern Anpassungen erfolgen können.

3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der
Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?

Die Bedarfe „Hören und Sehen“ werden weitestgehend berücksichtigt. Eine detaillierte Ausgestaltung erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen. Im Vorfeld wurden bereits die Anforderungen besprochen und sollen nun im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Planung integriert werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Auslastungswerte bezüglich der anderen Parkhäuser und Tiefgaragen im Umfeld als kurzen schriftlichen Bericht für die nächste Sitzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt einen Bericht zu.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet noch zu ergänzen, was eine Einsparung an Stellplätzen finanziell bedeuten würde.

Herr Stüdemann gibt an, dass eine Antwort dazu vorliege. Die Auslastungszahlen könne man dazu legen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Amazonashaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26586-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vom 22.11.2022 vor:
„… einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund war zu entnehmen, dass das Amazonashaus im Dortmunder Zoo zum Jahresende geschlossen und abgerissen werden soll. Im Nachgang wurde auch der AKSF mündlich in Kenntnis gesetzt.

Im Jahr 2016 hat der Rat das „Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023“ beschlossen (DS 05429-16). Dabei wurde als Grundmaxime des Konzeptes postuliert, dass der Südamerikaschwerpunkt des Zoos zu erhalten sei. Das Amazonashaus stellt mit dem Regenwald einen der herausragenden Lebensräume Südamerikas dar und ist damit ein wesentlicher Baustein des Südamerika-Schwerpunktes des Dortmunder Zoos.

Bis 2023 ist laut dem „Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023“ vor diesem Hintergrund ein Neubau des Amazonashauses geplant, um die Attraktivität des Zoos auch für die Zukunft zu sichern. Dazu wurden im insgesamt 31 Mio. Euro starken Investitionspaket 3 Mio. Euro alleine für den Ersatzneubau des Amazonashauses veranschlagt. Der Neubau des Amazonashauses stellte im Konzept damit die größte Investitionsmaßnahme des Zoos nach dem Neubau der Robbenanlage (5 Mio Euro) dar.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für unsere Fraktion die nachstehenden Fragen:

1) Welche Finanzmittel sind in der kurz- und mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt und in den Wirtschaftsplänen der Kulturbetriebe zur weiteren Umsetzung des „Zukunftskonzepts Zoo Dortmund 2023“ vorgesehen?
2) Für wann ist der im Zukunftskonzept vorgesehene Neubau des Amazonashauses geplant? Auf welcher Fläche ist der Neubau vorgesehen?
3) Sind in den bisherigen Bauplanungen energetische Fragestellungen berücksichtigt worden, um künftig die Betriebskosten zu reduzieren? Wenn ja, wie soll künftig die Energieversorgung gestaltet werden?
4) Löst der Abriss des Amazonashauses auch personelle Konsequenzen, z.B. im Bereich der Tierpfleger*innen, aus?
5) Wie hoch sind die Einsparungen durch die Schließung, beispielsweise durch Energie-, Material-, Personal-, oder Tierhaltungskosten? …“

Die Verwaltung sagt eine Antwort für eine der nächsten Sitzungen zu.


zu TOP 5.4
Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26597-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26597-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.11.2022 vor:
„… der Regionalverband Ruhr und die Stadt Dortmund sind aktuell zu gleichen Anteilen (50%) Gesellschafter der Revierpark Wischlingen GmbH.

Im Zuge der Bestrebungen des RVR, alle Freizeitgesellschaften in der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr zusammenzuschließen, hat der Rat der Stadt Dortmund im Jahr 2014 beschlossen, dass die Revierpark Wischlingen GmbH als eigenständige GmbH erhalten bleiben soll. Die Verwaltung wurde damals beauftragt, Gespräche mit dem RVR hinsichtlich der Übernahme der RVR-Geschäftsanteile an der Revierpark Wischlingen GmbH zu führen (Drucksache Nr. 11193-13). Ende 2015 hat der Rat diesen Beschluss bekräftigt, aber anders als zuvor der Verwaltung aufgegeben, mit dem RVR in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, das bisherige, bewährte Modell der Kooperation von Stadt und RVR fortzusetzen (Drucksache Nr.: 02897-15), einschließlich der bisherigen Grundlagen der Finanzierung.

Ende 2017 kam es dann zur Gründung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, an der der RVR die Anteilsmehrheit hält. In der Gesellschaft wurden das Freizeitzentrum Kemnade und die Revierparks Matlerbusch, Nienhausen und Vonderort zusammengefasst. Der Revierpark Wischlingen hat eine Beitrittsoption erhalten. Die Kooperation zwischen RVR und dem Revierpark Wischlingen sollte aufrechterhalten bleiben.

Im Ruhrparlament gibt es aktuell allerdings wieder Bestrebungen, den Gesellschaftsvertrag der Revierpark Wischlingen GmbH durch den RVR zu kündigen, mit dem Ziel der Einbindung des Revierparks Wischlingen in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (RVR-Drucksache Nr.: 14/0845).

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Bericht zu Stand und Zukunft der Kooperation von RVR und Stadt in Bezug auf den Revierpark Wischlingen. …“

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die CDU-Fraktion hat die Verwaltung unter dem 23.11.2022 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um einen aktuellen Bericht zu Stand und Zukunft der Kooperation von Regionalverband Ruhr (im Folgenden RVR) und Stadt in Bezug auf die Revierpark Wischlingen GmbH gebeten.

Hintergrund sind – ausweislich der gestellten Anfrage - im Ruhrparlament aktuell stattfindende Bestrebungen, den Gesellschaftsvertrag der Revierpark Wischlingen GmbH durch den RVR bis zum 31.12.22 zu kündigen, mit dem Ziel der Einbindung des Revierparks Wischlingen in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (RVR-Drucksache Nr. 14/0845).

Vorweggeschickt sei erwähnt, dass es sich bei dem Vorgang um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE handelt, der in dieser Form bereits mehrfach gestellt und mehrheitlich abgelehnt wurde. Darüber hinaus haben die vorberatenden Gremien des RVR, namentlich der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (am 22.11.2022) sowie der Verbandsauschuss (am 28.11.2022), den Antrag nicht behandelt, sondern geschoben. Die Verbandsversammlung des RVR soll dazu am 09.12.2022 beschließen.

Unter Einbeziehung des städtischen Geschäftsführers der Revierpark Wischlingen GmbH, Herrn Bernd Kruse, berichte ich zum aktuellen Sachstand der beauftragten Gespräche (DS-Nr. 02897-15) wie folgt:

Wie beauftragt werden, zuletzt 22.04.2022 und 11.07.2022, Gespräche mit den Vertretern des RVR mit dem Ziel geführt, das bisherige, bewährte Modell der Kooperation der Stadt Dortmund und dem RVR in Bezug auf die Gesellschafterrolle mit einer jeweils 50%- igen Beteiligung am Stammkapital der Revierpark Wischlingen GmbH fortzusetzen.

Hierbei wurde zunächst das vom RVR präferierte Verschmelzungsmodell der Revierpark Wischlingen GmbH mit der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (im Folgenden FMR) vor dem Hintergrund beleuchtet, dass hierfür nach der Gründung der FMR in 2017 inzwischen Erfahrungswerte hätten vorliegen müssen. Die im Vorfeld der Gründung prognostizierten Synergieeffekte konnten jedoch nicht – möglicherweise auch aufgrund der in den letzten Jahren vorherrschenden Pandemiesituation – verifiziert werden.

Die seinerzeit von der Stadt Dortmund für den Fall einer Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch den RVR angedachte Alternative, einen Betriebsführungsvertrag mit der Dortmunder Sportstätten gGmbH (100 %-ige Tochter der Stadt Dortmund) abzuschließen, wurde nach Erhalt der bereits vor rund zwei Jahren erbetenen – und positiv beschiedenen - verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung ebenfalls diskutiert, vom RVR aber abgelehnt.

In der Folge haben sich die Gespräche, wie in dem am 10.12.2015 gefassten Ratsbeschluss erbeten, darauf konzentriert, das bisherige Kooperations- und Gesellschaftsmodell zwischen der Stadt Dortmund und dem RVR fortzusetzen. Diesbezüglich haben sich Gesprächsteilnehmer darauf verständigt, zunächst mögliche Synergieeffekte innerhalb der bestehenden Strukturen zu identifizieren, beispielsweise die mögliche Auslagerung der Buchhaltung der Revierpark Wischlingen GmbH hin zur FMR.

Als Folgetermin wurde in dem Gespräch vom 11.07.2022 der 16.09.2022, festgehalten. Für diesen Termin sollte der durch den RVR gestellte Geschäftsführer der Revierpark Wischlingen GmbH, Herr Hecht, der gleichzeitig Geschäftsführer der FMR ist, weitere Synergieeffekte identifizieren und vorstellen. Der avisierte Termin wurde jedoch durch Herrn Hecht abgesagt. Die Beteiligten warten aktuell auf einen erneuten Terminvorschlag. Dieser wird für den Januar 2023 erwartet.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein weiterer Antrag vorliegt, welcher in der Verbandsversammlung behandelt werde. Er geht davon aus, dass dieser Antrag eine Mehrheit bekommen werde. Dieser Antrag habe die Absicht, dass der Vertrag gekündigt werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass es regelmäßige Sitzungen gegeben habe. Die Stadt Dortmund habe in den Revierpark und das Schwimmbad investiert, was die Stadt Dortmund von anderen Städten unterscheide. Die Versuche dies in einen seriösen, betriebswirtschaftlichen Vergleich zu setzen, seien nicht fruchtbar gewesen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass der RVR frei in seinen Beschlüssen sei. Es müsse überprüft werden, was passiert, wenn gekündigt werde.

Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) erläutert, dass die aktuellen Gespräche das Beteiligungsmanagement führe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26199-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26411-22)

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt, warum es keine Einkommensgrenze gebe.

Herr Niggemann (Kaufmännischer Fachbereichsleiter Stadtentwässerung) erklärt, dass die Möglichkeit von Einkommensgrenzen vom Rechtsamt geprüft worden sei und das Errichten einer Einkommensgrenze nicht möglich sei, da ansonsten Ausschlussmerkmale eingestellt würden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion nicht verstehe, wieso eine Einkommensgrenze nicht möglich sei. Er wünscht sich mehr Informationen zu der Stellungnahme des Rechtsamtes. Er bittet, dass sobald Konzepte entwickelt würden, Varianten geprüft werden, von denen mehr Haushalte profitieren würden.

Herr Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, ob vom Rat ein Volumen für das Programm bereits beschlossen worden sei.

Herr Niggemann (Kaufmännischer Fachbereichsleiter Stadtentwässerung) erläutert, dass kein Beschluss vorlege. Es sei eine durchschnittliche Summe errechnet worden, da verschiedene Sicherungssysteme möglich seien. Das Konzept würde ausgearbeitet werden.

Herr Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes den Fraktionen bis zur nächsten Sitzung bereitgestellt werde.

Herr Mader (CDU-Fraktionen) merkt an, dass sich seine Fraktion einen Beschluss ohne Einkommensgrenze nicht vorstellen könne. Seine Fraktion wolle eine Einkommensgrenze haben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass es eine Einkommensgrenze an einer Vielzahl von Punkten bestehe, wie zum Beispiel bei Beiträgen von Kindertagesstätten. Es gebe viele Anhaltspunkte, an denen man so etwas festmachen könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass es sich nicht um eine sozialpolitische Maßnahme, sondern um eine umweltpolitische Maßnahme handelt. Aus diesem Grund sei es nicht trivial, wer ausgeschlossen werden könne.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) wundert sich, wieso aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün keine Stellungnahme vorlege, da dort die Vorlage in die Haushaltsberatungen geschoben worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.


zu TOP 5.7
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Angelegenheit in der Sitzung am 4.11.22 in die heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.

zu TOP 5.8
Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25795-22)

Herr Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) erklärt, dass die Satzung mit Blick auf den Beschluss der Landesregierung bezüglich der Gebührenanpassung eingepreist worden sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stimmt der Aussage von Herrn Suck zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.







zu TOP 5.9
Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25878-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass man den Geschäftsführungen sagen müsse, wie es 2023 aussehen werde. Er bittet, dass die Vorlage empfohlen wird und dass gegebenenfalls Zuschusserhöhungen oder Zuschussabsenkungen nachträglich beschlossen werden könnten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass die Angelegenheit in der Ratssitzung besprochen werden solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 5.10
Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26051-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 15.11.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung zu einer möglichen Außenstelle der Musikschule in Mengede:

Wie sind die zeitlichen Planungen der Verwaltung für die Außenstelle der Musikschule in Mengede, welche finanziellen Mittel werden zu welchen Zeitpunkt benötigt?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werde.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass es mit der Musikschule in Mengede nicht mehr lange dauern würde und dass die Leistungsphase 2 „Vorentwurf“ abgeschlossen sei. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres könne der Bauantrag eingereicht werden, womit der Bau schnell umgesetzt werden könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2023 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2023 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2023 (Anlage III)

sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2023 (Anlage IV).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.11
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25811-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22).

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024-2026 mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

4. legt für 2023 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 158.054.166 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 139.401.123 €
Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 45.467.802 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 45.467.802 €

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2023 auf 18.653.043 € fest.

6. beschließt für 2023 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.653.043 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2023 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 9.687.723 € wieder zugeführt werden.

7. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2023 in Höhe von 2.521.305 € fest.
8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 36.530.845 € fest.


zu TOP 5.12
Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25871-22)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass in der mittelfristigen Finanzplanung sichtbar sei, dass sich die Eigenkapitelquote bis 2026 negativ entwickle. Er bittet um eine Erläuterung, welche Gegenmaßnahmen geplant seien.

Herr Nehm (Kaufmännischer Leiter Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum) schildert, dass in den letzten Jahren ein Investitionsbedarf verabschiedet worden sei, der jetzt realisiert werde. Die Investitionen seien überwiegend fremdkapitalfinanziert, womit sie eine Zinsbelastung mit sich bringen. Aus diesem Grund werde das Eigenkapital abgesenkt. Momentan sei jedoch genug Eigenkapital vorhanden. Das Sondervermögen reiche aus, um die Geschäfte betreiben zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- den Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),
- die Ermächtigung für Investitionskredite 2023, diese bis zu einer Höhe von
40 Mio. € aufzunehmen
- sowie den Höchstbetrag des Liquiditätskredits 2023 zur rechtzeitigen Leistung
von Zahlungen auf 20 Mio. € festzusetzen.
Der Wirtschaftsplan des SVTZ wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 5.13
FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26031-22)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Fachausschuss noch tagen werde. Aus diesem Grund bittet er, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.14
Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26263-22)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass in der Begründung der Vorlage etwas zur Entnahmepolitik der Stadt Dortmund stehe. Im Jahr 2023 gebe es planmäßig etwa 3 Millionen Euro und im Jahr 2026 8 Millionen Euro, die die Stadt mehr ausgebe als das Vermögen Erträge mache. In der Vorlage stehe, dass dies durch Fremdkapitelaufnahme gedeckt werden müsse. Dies sei eine versteckte Verschuldung der Stadt. Seine Fraktion werde die Vorlage ablehnen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion ähnliche Beobachtungen gemacht habe und fragt nach einer Lösung.

Herr Niederquell (Stellv. Fachbereichsleitung Liegenschaften) gibt an, dass bewusst die transparente Darstellung gewählt worden sei. Nach der Eigenbetriebsverordnung sei es zulässig, dass der Gesellschafter in diesem Maße Gewinnausschüttungen verlange. Die Folgen seien für das Sondervermögen aufzuzeigen. Möglicherweise können nächstes Jahr Verbesserungen auftreten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass intendiert werde, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Es werde davon ausgegangen, dass im Mietbereich ein höherer Ertrag generiert werde. Die mittelfristige Perspektive gebe zunächst eine Orientierung, jedoch sei es nicht verpflichtend auch so zu agieren.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage nicht ablehnen werde, jedoch auch nicht zustimmen werde.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass es die Aufgabe sei, einen realistischen Haushaltsplan aufzustellen. Wenn man jetzt schon wisse, dass man das Geschriebene nicht realisieren werde, solle dies auch nicht aufgeschrieben werden.

Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) erklärt, dass man die Liquiditätslage von der Ergebnis- und Eigenkapitalsituation trennen müsse. In der Gewinnrücklage seien Ende 2022 18 Millionen prognostiziert. Dies reiche aus um den Großteil der Gewinnausschüttung zu beschreiten. Aktuell reiche es für das Ende von 2026 noch nicht zu 100%, aber für die nächsten Jahre gebe die Ergebnissituation die Gewinnausschüttung her. Für alle Ratsmitglieder sei vollständige Transparenz hergestellt worden.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass seine Fraktion wissen wolle, was passieren würde, wenn man die Ausschüttungen auf den Jahresgewinn begrenzen würde. Er fragt, ob der Haushalt für 2025/2026 gar nicht mehr darstellbar wäre.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es eine Komponente sei, diese jedoch nicht ergebnisentscheidend sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass die Erläuterungen der Verwaltung legitim seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt den Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF),
2. beschließt den Erfolgsplan 2023 ff. (Anl. 1.0-1.2) mit den voraussichtlichen Jahresergebnissen i. H. v.
Wirtschaftsjahr
2023
2024
2025
2026
Jahresergebnis [T€]
8.127
8.486
5.314
3.052

sowie den Finanzplan 2023 ff. (Anl. 3) mit den geplanten Ausschüttungen i. H. v.
Wirtschaftsjahr
2023
2024
2025
2026
geplante Ausschüttung [T€]
11.000
13.000
11.000
11.000
3. stellt den Vermögensplan 2023 ff. (Anl. 2) sowie den Investitionsplan 2023 ff. (Anl. 4) fest,
4. ermächtigt das SV GVVF, Kredite bis zu einer Höhe von 75 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2022 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2023 zu übertragen.


zu TOP 5.15
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25592-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- stellt den Erfolgsplan 2023 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe
von 19.495.575,06 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2023 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe
von 20.000 EUR fest,
- beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer
Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2023 in Anspruch nehmen darf,
- beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 1.4),
- beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026
(Anlage 2.1 und 2.2).

Der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berück­sich­tigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirt­schafts­plans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Ge­mein­deordnung NRW zur vorläufigen Haus­halts­führung analog anzuwenden.

zu TOP 5.16
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25782-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.







zu TOP 5.17
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die TOP`s 5.1 und 5.17 gemeinsam zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 25828-22-E1) vor:

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrags zur anschließenden Beschlussfassung im Rat am 15. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die


1. Erhöhung der Entgeltordnungen der Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe für das Jahr 2023 einmalig auszusetzen.

2. Deckelung des 2010 gefassten Grundsatzbeschlusses (DS-Nr. 00677-10-Anlage) zur regelmäßigen Anpassung der Entgeltordnungen an die Steigerung der Lebenshaltungsindexes bei 4 %

a. ab dem Jahr 2023

b. ab dem Jahr 2024

Begründung

Der Rat der Stadt Dortmund hat 2010 beschlossen (DS-Nr. 00677-10-Anlage), dass Eintrittsentgelte ab dem Jahr 2013 regelmäßig und in Anlehnung an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes anzupassen sind. Diese Entscheidung wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als eine Inflationsrate von etwa 10 Prozent als sehr unwahrscheinlich galt. Vor diesem Hintergrund führt der seinerzeit gefasste Grundsatzbeschluss in für viele Menschen in Dortmund finanziell angespannten Zeit zur Einschränkung kultureller und sportlicher Aktivitäten. Ferner noch führen die hohen Steigerungsraten zu einer Abkehr von kulturellen und sportlichen Angeboten, die die Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe vor das Problem stellen, langfristig Menschen für ihre Angebote zu verlieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


AFBL 08.12.2022

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass ihre Fraktion Tagesordnungspunkt 5.1 „Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023“ und Tagesordnungspunkt 5.17 „Änderung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023“ zusammen behandeln wolle, da sich der Antrag ihrer Fraktion auf die Kulturbetriebe und die Sport- und Freizeitbetriebe beziehe. Ihre Fraktion bittet die Erhöhung der Entgeltordnung für beides einmalig im Jahr 2023 auszusetzen. Weiterhin solle die regelmäßige Anpassung der Entgeltordnungen an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes bei 4% für 2023 und 2024 gedeckelt werden. Ihre Fraktion könne sich vorstellen, den Antrag in den Rat oder in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen, falls bei den anderen Fraktionen Beratungsbedarf bestehe.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, ob Punkt 2a des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer etwaigen Beschlussfassung des Punktes 1 des Antrages widersprechen würde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet, dass Ende 2023 und Ende 2024 gemeint sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erläutert, dass man durch die Stellungnahme der Verwaltung beratungsfähig sei. Er finde den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Ordnung und seine Fraktion könne mitgehen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) rät, die Angelegenheit dieses Jahr zu entscheiden. Er bittet für die Kulturbetriebe und die Sport- und Freizeitbetriebe gleiche Entscheidungen zu treffen. Wenn den Eigenbetrieben erwartete Einnahmen nicht gegeben würden, müsse der Zuschuss um den entsprechenden Betrag erhöht werden.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Vorlage zu TOP 5.17 „Änderung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023“ eine neue Gebühr in Höhe von 300€ für Eventfotografie aufgeführt worden sei. Er fragt, wie dies kontrolliert werden solle, ob es dafür eine konkrete Gegenleistung bei der Eventfotografie gebe, ob dies ist branchenüblich sei und ob mit den Fotograf*innen gesprochen worden sei.

Frau Spreen (Kaufmännische Leiterin Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) sichert eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass die Entscheidung des Rates richtig gewesen sei, große Sprünge bei Gebühren zu machen, nicht mehr notwendig sei. Er versteht nicht, wieso man in zwei Teilbereichen davon abweichen wolle.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion bereit wäre, Punkt 1 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu empfehlen, womit der Antrag der Fraktion DIE LINKE+ erledigt sei. Punkt 2 des Antrages solle nicht in a und b geteilt werden, sondern generell ab 2024 gelten, weswegen Punkt 2 noch nicht empfohlen werden könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass eine Reihe von Gebührenordnungen neu beschlossen worden sei. Einen Bereich rauszunehmen, sei unsystematisch und es gebe aus seiner Sicht keinen Grund für eine Abweichung. Er bittet die Verwaltung darzustellen, wie viel Zuschussbedarf welcher Antrag bedeute.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, ob die Gebührenerhöhung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe 400.000€ bringen solle.

Frau Spreen (Kaufmännische Leiterin Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) erklärt, dass sich die Summe von 400.000€ auf die Betriebskostenzuschusskürzung beziehe. Weiterhin lägen Ertragssteigerungen in Höhe von 509.000€ vor. Bei den Gebühren für das Tierschutzzentrum gebe es Entgelterhöhungen. Für die Umsatzsteuer-2b-Problematik seien weitere 12.215€ eingepreist worden. Wenn die Vorlage nicht beschlossen werde, werde auch keine Anpassung in Folge der Umsatzsteueränderung beschlossen.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet Frau Spreen, die Fragen von Herrn Dr. Neumann zu beantworten und zusätzlich die Ertragssteigerungen in Höhe von 509.000€ und die Auswirkungen der 2b Umsatzsteuer schriftlich auszuführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage und der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE+ ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.18
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26080-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Brackel, Brauksweg 15 mit einem Investitionsvolumen von 1.725.500 € (brutto) (Baubeschluss) und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den weiterführenden Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 – 9 HOAI auszuschreiben und an ein Architekturbüro zu vergeben.


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25602-22-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt unter Tagesordnungspunkt 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“, diesen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.11 zu behandeln.

zu TOP 6.2
Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25986-22-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt unter Tagesordnungspunkt 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“, diesen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.12 zu behandeln.

zu TOP 6.3
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26008-22-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 04.11.22 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 10.11.2022 vor:
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zwecks Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Aufsichtsräte von Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und EDG Holding GmbH sollen wie folgt angepasst werden:
· Der Aufsichtsrat besteht zukünftig aus 18 Mitgliedern.
· Der Aufsichtsrat wird paritätisch besetzt. Entsprechend entfallen zukünftig insgesamt 9 Vertreter*innen auf die Gesellschafterinnen und 9 Vertreter*innen auf die Arbeitnehmer*innen.
· Die 3 zusätzlichen Vertreter*innen der Gesellschafterinnen werden der Stadt Dortmund zugewiesen.
· Die 3 zusätzlichen Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen werden wie folgt vergeben:
o 1 Vertreter*in entfällt auf die Gewerkschaft ver.di (hauptamtlich)
o 1 Vertreter*in entfällt auf die Gewerkschaft komba (hauptamtlich)
o 1 Vertreter*in entfällt auf die leitenden Angestellten der EDG.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Punkt 1 genannten Vorgaben auszuarbeiten und den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Der angepasste Gesellschaftsvertrag ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung:
Die seit mehr als 30 Jahren bestehende paritätische Besetzung des Aufsichtsrats der EDG und die daraus folgende geleichberechtigte Mitbestimmung ist ein wichtiges Gut für einen gesunden Interessensausgleich zwischen den Gesellschafterinnen und den Mitarbeiter*innen des Unternehmens. Die kürzlich vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats führt dazu, dass die Beschäftigten der EDG diese gleichberechtigte Mitbestimmung verlieren würden. Die oben genannten Vorgaben haben die gemeinsame Forderung der Beschäftigtenvertreter*innen der EDG, der beteiligten zuständigen Gewerkschaften (komba und ver.di) sowie des DGB zur Grundlage und sollen die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats auch zukünftig gewährleisten.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion Beratungsbedarf habe.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion ihren Antrag als eingebracht sehe. Seine Fraktion stimme zu, die Vorlage und den Antrag an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass der Rat beschlossen habe und es nur um die Ausführung des Ratsbeschlusses in Gesellschaftsverträge ginge. Es ginge nicht darum, die Debatte neu zu führen. Seine Fraktion wolle ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o.g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26008-22-E1) und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




zu TOP 6.4
Flughafen Dortmund GmbH: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26201-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, und Liegenschaften einigt sich unter TOP 1.3 bei Feststellung der öffentlichen Tagesordnung darauf, die Angelegenheit unter TOP 6.4 in der öffentlichen Sitzung zu beraten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt entsendet den zukünftigen Verkehrsvorstand der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Herrn Ulrich Jaeger mit Wirkung zum 01.01.2023 in den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH (Dortmund Airport).


7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 den von der Verwaltung vorgelegten „Bericht zur Energiemangellage“ (Drucksache Nr.: 25781-22) zur Kenntnis genommen. Darin werden verschiedenste Energiesparmaßnahmen aufgeführt, die auch dazu beitragen sollen, die durch die Energiekrise bedingten Kostensteigerungen für den städtischen Haushalt zu dämpfen: „Die beschriebenen Energieeinsparmaßnahmen werden zu einer Dämpfung dieser Kostensteigerung beitragen. Die konkreten Auswirkungen, insbesondere für die Haushaltsplanung 2023 ff. werden derzeit kalkuliert“ heißt es in der Vorlage.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 10. November 2022 um einen Bericht zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen zur Energieeinsparung für den städtischen Haushalt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist die o.g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion an den Rat und bittet um Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung.









zu TOP 7.2
Haus Wenge
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26197-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26197-22-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende erneut der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung am 4.11.22 vor:
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und CDU bitten um Beratung und Beschluss
des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften den aktuellen Sachstand zu den laufenden Renovierungsmaßnahmen in Haus Wenge und zu den Vertragsverhandlungen zur Nutzungsüberlassung an den gemeinnützigen Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. darzustellen.

2. Die Verwaltung wird um Darstellung im 1. Quartal 2023 gebeten,
- welche weiteren Schritte zur Entwicklung von Haus Wenge zu einem Bürgerzentrum für den Stadtbezirk Scharnhorst erforderlich sind und mit welchen Kosten in den Folgejahren zu rechnen wäre. Dabei sind die konkreten Vorschläge des Vereins Haus Wenge Lanstrop e.V. zugrunde zu legen (siehe 3).
- welche Raum- und Nutzungskapazitäten (qm und Zahl der nutzenden Personen pro Raum) zur Verfügung stehen werden.
- ob Fördermittel für die Umnutzung eingeworben werden können.
- welchen „Eigenbeitrag“ die Bezirksvertretung Scharnhorst aus den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln leistet. Es wird erwartet, dass es dazu eine verbindliche Regelung gibt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein konkretes Raum- und Nutzungskonzept des Vereins
Haus Wenge Lanstrop e. V. samt inhaltlicher Bespielung einzuholen und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im 1. Quartal 2023 vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und wann die Ausübung des Ankaufsrechts (siehe DS-Nr. 09307-17) unter Berücksichtigung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der Entwicklung zu einem Bürgerzentrum des Stadtbezirks Scharnhorst sinnvoll ist.

Begründung
Haus Wenge als Denkmal zu erhalten, durch sinnvolle Nutzungen zu beleben und für die
Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Scharnhorst als Bürgerzentrum nutzbar zu machen,
ist das Ziel des neugegründeten Vereins Haus Wenge Lanstrop e.V..

Hierfür hat der gemeinnützige Verein Nutzungs- und Veranstaltungskonzepte erarbeitet
und bereits mehrere Veranstaltungen in Kooperation mit Vereinen und Organisationen
erfolgreich, mit reger Bürgerbeteiligung, durchgeführt.

In dem von „Nordwärts“ moderierten Prozess zu den zukünftigen Nutzungen ist dieser
Verein als gut geeigneter Partner für eine langfristige Perspektive identifiziert worden.

Um das große ehrenamtliche Engagement zu erhalten und auf die Bedarfe der Bürger/
innen des Stadtbezirkes Scharnhorst zu reagieren (Ambientetrauzimmer, VHS-Kurse,
Bürgersprechstunden), erfolgt der Start des Vereines im Haus Wenge als Interimslösung
bereits unter den jetzigen baulichen und rechtlichen Gegebenheiten.
Um jedoch alle Aktivitäten des Bürgerzentrums Haus Wenge zu ermöglichen, sind umfangreiche Baumaßnahmen zur Anpassung des Raumkonzeptes einschließlich Grundrissänderung erforderlich. Dafür ist die Mittelbereitstellung für den Ankauf, den Betrieb und die Unterhaltung, sowie für weitere Planung und Investitionen erforderlich.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.11.22 den o.g. gemeinsamen Antrag einstimmig beschlossen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.11.2022 vor:
„… ich beziehe mich auf den og. Antrag aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.11.2022. Aus dem vorliegenden Antrag
mit insgesamt vier Themenfeldern ist die Frage 1 zur Sitzung des AFBL am 08.12.2022 zu
beantworten.

Die Verwaltung wurde gebeten, den aktuellen Sachstand zu den laufenden Renovierungsmaßnahmen im Haus Wenge und zu den Vertragsverhandlungen zur
Nutzungsüberlassung an den gemeinnützigen Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. darzustellen.

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.11.2017 (DS-Nr. 09307-17) hat die Verwaltung einen Vertrag zur Anmietung des Haus Wenge ab dem 01.01.18 bis 31.12.37
zuzüglich einer Option über weitere 10 Jahre geschlossen.

Mit dem Ziel der Öffnung des Hauses für erste Aktivitäten wurden im Rahmen des
Nordwärts-Projekts erste Nutzungsvorstellungen erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde der
erforderliche Bauantrag (Nutzungsänderungen des bisherigen Wohnhauses) erarbeitet und das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Sanitäranlagen wurden bedarfsgerecht
verändert und Brandschutzbelange (Rettungswege) waren umzusetzen.

Dabei wurden keine Grundrissänderungen im OG vorgenommen und die Wohnung im 1. OG
links (z.B. Hausmeisterwohnung) wurde beibehalten. Im 1. OG rechts befinden sich zwei
Büroräume.

Von besonderer Bedeutung ist, dass das Brandschutzkonzept für das geplante Trauzimmer
(EG rechts) max. 28 Personen und für die Veranstaltungsräume im EG max. 40 Personen
zulässig sind. Bei einer zeitgleichen Nutzung sind max. 40 Personen im EG zulässig.

Auf Basis der erteilten Baugenehmigung ergaben sich Bauaufgaben, bei denen
Denkmalschutzbelange zu berücksichtigen waren, die mittlerweile abgeschlossen sind. Die
bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung auf Basis der bisherigen Nutzungsvorstellungen liegt bereits vor. Das ursprüngliche Budget wurde mit 300.000 €
geschätzt. Aufgrund von Nachträgen, Baupreissteigerungen, Erfüllung denkmalschützerischer
Belange etc. ist mit Kosten von rd. 453.000 € zu rechnen.

Weitere Anforderungen des Vereins (z.B. ergänzende Außenbeleuchtung, Malerarbeiten,
Veränderung des Telefonanschlusses und der Zaunanlage, Schließanlage, Sicherung der
Außentüren) liegen vor, sind teilweise mit dem Denkmalschutz abzustimmen und sollen bis
Nutzungsbeginn realisiert werden.

Das Kellergeschoss und das Dachgeschoss werden nicht vom zukünftigen Mieter genutzt.
Das Kellergeschoss ist derzeit mit zahlreichen Stützen versehen, die die Geschossdecke zum
Erdgeschoss sichern. Die Nutzung des Dachgeschosses ist nicht möglich.

Des Weiteren steht die Stadt Dortmund auch in der Verkehrssicherungspflicht für das Dach
des derzeit angemieteten Objekts. Entsprechende Fachgutachter wurden zur Beurteilung des
Zustands des Daches hinzugezogen. Dabei hat sich konkreter und dringlicher Handlungsbedarf ergeben, so dass eine Fachfirma mit den Dachreparaturarbeiten beauftragt
wurde. Die Arbeiten laufen bereits und sollen im Januar 2023 zum Abschluss gebracht
werden. Dafür mussten Mittel in Höhe von rd. 79.000 € bereitgestellt werden.

Darüber hinaus wird zukünftig eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme für die Sicherung der
Holzbalkendecke (neben baulichen Ergänzungen) erforderlich.

Mit dem zukünftigen Nutzer Haus Wenge Lanstrop e.V. wird derzeit ein Vertrag zur
Nutzungsüberlassung verhandelt. Der Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. ist zudem in
Abstimmung mit der Verwaltung und der Bezirksvertretung Scharnhorst zu
Finanzierungsthemen (Ausstattung der Immobilie, Förderung von Miet- und Nebenkosten
sowie Unterhaltungskosten, Budget für Veranstaltungen). Derzeitiges Ziel ist es, einen
Nutzungsbeginn zum 01.04.23 zu erreichen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung gebeten, die weiteren Themenfelder 2 und 3 des og.
Antrags im 1. Quartal 2023 darzustellen. In diesem Zusammenhang ist bereits zum jetzigen
Zeitpunkt zu berichten, dass der Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. zusätzliche Nutzerwünsche beschrieben hat, die über das bereits eingebundene Architekturbüro geprüft,
bewertet und mit Kostenangaben versehen werden. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden in die Darstellung der Verwaltung im 1. Quartal 2023 einfließen.

Des Weiteren wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob und wann die Ausübung des
Ankaufsrechts unter Berücksichtigung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
und vor dem Hintergrund der Entwicklung zu einem Bürgerzentrum des Stadtbezirks
Scharnhorst sinnvoll ist (Themenfeld 4).

Für das angemietete Objekt wird derzeit eine Miete von jährlich 48.600 € zuzüglich
Nebenkosten gezahlt. Für den verbleibenden Mietzeitraum ergibt sich eine Mietsumme von
ca. 729.000 € zuzüglich Nebenkosten (ohne Indizierung).

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.11.2017 (DS-Nr. 09307-17) hat die
Verwaltung ein notariell beurkundetes, einseitig jederzeit ausübbares Ankaufsrecht zu einem
festgelegten Kaufpreis vorliegen. Bei einer Ausübung im Jahr 2023 beträgt der Kaufpreis
828.000 €. Der Kaufpreis sinkt jährlich um 14.400 € und somit bis zum Laufzeitende am
31.12.37 auf 626.400 €. Nach Ablauf der 10-jährigen Optionsfrist beträgt der Ankaufspreis
482.400 €. Die Ausübung des Ankaufsrechts bedarf eines Ratsbeschlusses.

Bei der Prüfung des Ankaufs ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dortmund aus dem
Erbbaurechtsvertrag heraus (das Gebäude ist im Eigentum eines privaten Eigentümers, das die Stadt Dortmund angemietet hat) die Verantwortung an Dach und Fach hat und bereits
umfangreiche Investitionen getätigt hat. Abstimmungserfordernisse zwischen Vermieter und
Mieterin würden mit einem Erwerb entfallen.

Mit dem Erwerb würden auf der Einnahmenseite die vom Erbbaurechtsnehmer an die Stadt
Dortmund zu zahlenden jährlichen Erbbauzinsen in Höhe von derzeit ca. 3.600 € entfallen. Im
gleichen Zuge würden jedoch auch keine Ausgaben mehr für die Mietzahlungen in Höhe von
derzeit jährlich 48.600 € anfallen.

Zudem ist zu erwarten, dass der Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. im nächsten Jahr mit
Aktivitäten starten will und das Gebäude somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
soll.

Die Verwaltung empfiehlt daher – unabhängig von den Ergebnissen der og.
Machbarkeitsstudie – den Erwerb der Immobilie im Jahr 2023 zum Kaufpreis von 828.000 €
zzgl. Kaufnebenkosten von ca. 10 %. …“

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Antwort, die Frage, ob 100 Personen das Haus Wenige nutzen können sei allerdings offengeblieben. Zurzeit seien es 40 Personen. Wenn die Genehmigungslage so bliebe, sei die Nutzung als Kulturzentrum nur für sehr kleine Gruppen geeignet. Deshalb sei es relevant zu wissen, ob es eine Möglichkeit gäbe es für 100 Personen zuzulassen.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass das Thema im Moment Gegenstand einer bauordnungsrechtlichen Betrachtung sei. Entscheidend seien zwei Faktoren, zum einen die entsprechende Ertüchtigung der alten Balken im Keller und die Entfluchtung des Gebäudes. Das Gebäude sei denkmalgeschützt und die Fenster seien nicht dafür vorgesehen, dass man einfach hinauslaufen könne. Die Abstimmung laufe und das Ziel sei dort mit 100 Personen rein zu können.

Herr Dr. Suck bittet Herrn Ellerkamp, sobald das Ergebnis vorliege, den Ausschuss zu informieren.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Die auflaufende Miete und die Option zu kaufen mit dem bereits festgelegten Preis, spreche dafür, angesichts der Eigentumssituation, das Thema in die Haushaltsberatungen zu nehmen, vorausgesetzt, dass 100 Personen rein können.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Antwort für gar nicht so ausführlich halte. Ob das Thema freundlich in den Haushaltsberatungen behandelt werde, mache seine Fraktion auch davon abhängig, ob die Fragen noch beantwortet würden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, wieviel Reparaturen von Seiten der Stadt inzwischen reingeflossen sei. Das müsse zu den 828.000 € addiert werden.

Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass in der Vorlage beschrieben sei, welcher Aufwand bisher betrieben worden sei. Bislang seien 453.000 € augegeben worden, zuzüglich der Mittel, die jetzt noch für die Dachsicherung ausgegeben werden müssten. Diese Ausgaben seien aus den vertraglichen Verpflichtungen in sehr hohem Maße getätigt worden. Das habe keinen Einfluss auf den Kaufpreis. Er habe sich eine verbindliche Ankaufoption einräumen lassen. Der Kaufpreis sei damals auch durch Ratsbeschluss beschlossen worden. Die Verwaltung habe sich eine Option einräumen lassen, die Ausführung der Option bedürfe eines neuen Ratsbeschlusses. Es bedürfe keiner neuen Kaufpreisverhandlungen. Auf der Basis der bestehenden Option sei runtergerechnet und im nächsten Jahr wären dann 828.000 € zu bezahlen. Bis zum Jahresende 2022 würden insgesamt ca. 550.000 € insgesamt ausgegeben sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Bebauungsplan Hom 266
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26600-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26600-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Bis zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 (Durchführung eines planungsrechtlichen Verfahrens zur Aufhebung des B-Plans Hom 266 und zur Änderung des FNP in eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft sowie die Aufnahme der Änderung in den Landschaftsplan Dortmund) wird die Potentialfläche Bolmke (ehemals Verlagerung Ardeyblick) weder veräußert noch bebaut oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt.

Begründung:
In seiner Stellungnahme vom 24.10.2022 hat der Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass der gefasste Ratsbeschluss zu Hom 266 zum Schutz des Freiraums aufgrund von fehlenden Arbeitskapazitäten im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt derzeit nicht durchgeführt werden kann. Über diesen Ergänzungsbeschluss soll sichergestellt werden, dass bis zu den notwenigen Änderungsverfahren keine anderweitigen Nutzungen der Fläche auf Basis der noch geltenden planungsrechtlichen Einordnung vorgenommen werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) glaubt, dass sich der Ausschuss in der Sache einig sei, dass momentan das Projekt nicht angerührt werde. Mit dem Antrag solle der Wille des Rates deutlich gemacht werden.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass es sich um dieselbe Beschlusslage wie aus dem Rat handle. Dem Antrag könne heute erneut zugestimmt werden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 7.4
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Informationen
zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26050-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26050-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26050-22-E1)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
06.12.2022
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26050-22-E2)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 29.11.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Beantwortung der nachstehenden
Fragen für die Beschlussfassung des AFBL in der Sitzung am 08.12.2022:

1. Wird bei der LSA 0062 das Projekt Nr. 7 (Optimierung der Verkehrsführung zu Gunsten der Fußgänger und der Radfahrer) aus dem Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes umgesetzt?
2. In welcher Form wird der Fußgängerverkehr optimiert?
3. Wird die Signalschaltung für den Fußgängerverkehr verbessert?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung von
drei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost (LSA 0062 Hamburger
Straße/Am Alten Ostbahnhof/Lippestraße, LSA 0066 Körner Hellweg/Am Zehnthof
(bereits ausgefallen), LSA 0067 Körner Hellweg/Alte Straße/Liboristraße) mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 432.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -
mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2023
432.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sind im Rahmen der Sitzung vom 29.11.2022 drei Rückfragen an die Verwaltung gestellt worden in Bezug auf die Lichtsignalanlage LSA 0062 Hamburger/Lippestraße. Die Antwort soll bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 vorliegen. Zu den Fragen informiere ich wie folgt:
1. Wird bei der LSA0062 das Projekt 7 (Optimierung der Verkehrsführung zu Gunsten der Fußgänger und Radfahrer) aus dem Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes umgesetzt?

Im Rahmen der Projektentwicklung „East-Gate“ wird auf dem Gelände Hamburger Straße 78 (Am Alten Ostbahnhof) die Fläche neu gestaltet. Die Fertigstellung des Quartiers ist für 2025 vorgesehen. Im Zuge dessen könnte der Umbau der Linksabbiegerspur wieder zum Tragen kommen. In der Neuplanung der Lichtsignalanlage kann dieses zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden. Die Radwegegestaltung, unter anderem mit Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf allen Seiten, wird im Rahmen der Neuplanung auf der Kreuzung berücksichtigt.
2. In welcher Form wird der Fußgängerverkehr optimiert?

Eine Verbesserung für den Fußgänger*innenverkehr kann nur durch Änderung der Signalsteuerung erreicht werden. Hierauf wird im Zuge der Beantwortung der Frage 3 näher eingegangen.
3. Wird die Signalschaltung für den Fußgängerverkehr verbessert?

Die für den Fußgänger*innenverkehr als unbefriedigend wahrgenommene Querung über die Hamburger Straße (drei Furten: Fahrbahn, Gleiskörper, Fahrbahn), soll im Rahmen der Neuplanung untersucht werden, um eine Verbesserung der Situation für den Fußgänger*innenverkehr zu schaffen. Diese Aufgabenstellung ist aber nicht trivial, denn die ÖPNV-Beschleunigung der Bahn muss erhalten bleiben und die Stadtbahnwagen dürfen auf der Rampe nicht „ausgebremst“ werden. Zurzeit wird der Fußgängerverkehr während der Annäherung der Stadtbahn nicht freigegeben. Voraussichtlich muss die Grünzeit für den Fahrzeugverkehr auf der Hamburger Straße zur Verbesserung der Fußgängersituation etwas eingekürzt werden, dadurch könnte sich die Koordination mit den Nachbaranlagen („Grüne Welle“) verschlechtern. All diese Punkte werden im Rahmen der Neuplanung einer möglichen geänderten Steuerung untersucht und in die Abwägung einbezogen mit dem Ziel, eine Optimierung für den Fußgänger*innenverkehr zu erreichen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Spies vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer 0231-50 25719 zur Verfügung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 06.12.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.11.2022:

Siehe oben!

AMIG 06.12.2022:

Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Beschlusstext wie folgt lauten muss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt…“

und bittet um Berücksichtigung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage angegeben zu fassen.
AKSF 08.12.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird gebeten, die Erneuerung der Ampelanlage an der Kreuzung an der Stadtbahn-Station Lippestraße zum Anlass zu nehmen, die Ampelschaltung dahingehend zu überprüfen, dass die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger verkürzt wird.

Begründung:

Beim Zugang zur Stadtbahn-Station ist die Ampelschaltung mit sehr langen Wartezeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbunden, obwohl währenddessen auch tagsüber längere Phasen ohne Autoverkehr die Regel sind. Dies behindert das regelkonforme und zeitnahe Erreichen des ÖPNV. Im Ergebnis gehen die meisten Personen an dieser Stelle bei Rot über die Ampel.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den drei Lichtsignalanlagen und dem Prüfauftrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen wolle.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass seine Fraktion kurz vor der Sitzung eine Antwort der Verwaltung auf die Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erreicht habe. Man denke darüber nach, die Fußgänger gegenüber der grünen Welle zu priorisieren. Mit der Beschlussvorlage wolle seine Fraktion die Verwaltung darin bestärken, in diese Richtung weiterzuarbeiten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion der Vorlage und dem Prüfauftrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen wolle.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage einstimmig empfohlen habe. Dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lag der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht vor. Die Antwort des Prüfauftrages solle dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26050-22-E2) einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden, ergänzten (fett) Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost (LSA 0062 Hamburger Straße/Am Alten Ostbahnhof/Lippestraße, LSA 0066 Körner Hellweg/Am Zehnthof (bereits ausgefallen), LSA 0067 Körner Hellweg/Alte Straße/Liboristraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 432.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2023 432.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.506,00 Euro.

Die Verwaltung wird gebeten, die Erneuerung der Ampelanlage an der Kreuzung an der Stadtbahn-Station Lippestraße zum Anlass zu nehmen, die Ampelschaltung dahingehend zu überprüfen, dass die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger verkürzt wird.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum investiven Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19 und DS-Nr. 19907-21) um 1.200.000 €.
Damit erhöht sich die Projektsumme von bisher 6.149.000 € auf insgesamt 7.349.000 €.
Hiervon entfallen 7.313.743,54 € auf die Investitionsmaßnahme und 35.256,46 € auf konsumtive Anteile.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 4.763.700 € (90 % der bisher bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €).
Für die erste Baukostenerhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der von der Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellten Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 853.000 € auf insgesamt 5.616.700 € erhöhen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit 1.732.300 €.

zu TOP 7.7
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25869-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 06.12.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.11.2022:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt mehrheitlich mit 5 Nein Stimmen, (Frau Cramer, Frau Manzel (Bündnis90/Die Grünen), Die Linke, Die PARTEI) gegen 4 Ja Stimmen (CDU, FDP) und 9 Enthaltungen (Bündnis90/Die Grünen 5 Stimmen, SPD, AfD) ab, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage nicht zu fassen“

AMIG 06.12.2022:

Herr Rm Stieglitz teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da die Kosten hierfür u. a. viel zu hoch seien und man insgesamt hiervon nicht überzeugt sei.

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und einer Gegenstimme (Fraktion DIE LINKE+) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Verkehrs- und Parkleitsystems im Veranstaltungsbereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2021: 238.469,13 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 6.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 1.911.530,87 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 756.330,00 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Verkehrs- und Parkleitsystems im Veranstaltungsbereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2021: 238.469,13 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 6.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 1.911.530,87 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 756.330,00 Euro.


zu TOP 7.8
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25511-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Vollausbau der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21608-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro um 2.500.000,00 Euro auf 6.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 104.130,80 Euro
Haushaltsjahr 2022: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.510.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.335.869,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 63.195,20 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.335.869,20 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.

zu TOP 7.9
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):
Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.

3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

Begründung:
Zu 1. Die westliche Erweiterung des Brückenbauwerk bringt – wie in der Vorlage beschrieben – einige Vorteile im Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen mit sich. Die Öffnung des jetzigen Brückenbauwerks in Richtung Münsterstraße betont jedoch die historische Relevanz dieser Achse. Im Zuge der Neugestaltung der Münsterstraße soll diese stadträumliche wichtige Verbindung erhalten bleiben. Daher ist die neu geschaffene Platzsituation als Entree der Nordstadt zu begrüßen. Ein Erhalt der jetzigen Lage des östlichen Widerlagers und damit des gerade zulaufenden Gehwegs bei gleichzeitigem Erhalt der neuen Wegeführung für den Rad- und Autoverkehr würde diese Situation stadträumlich weiter betonen.

Zu 2. Die Umbaumaßnahmen zum Wallring und zur Achse Steinstraße, Heiligegartenstraße sehen die im Rahmen des Masterplans Mobilität vorgeschlagenen infrastrukturellen Verbesserungen insbesondere für den Radverkehr vor. Perspektivisch ist mit Blick auf die Ziele der Stadt Dortmund zur Klimaneutralität 2035 und den im Masterplan Mobilität vorgesehenen Maßnahmen mit einer Reduzierung des MIV-Anteils insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken zu rechnen. Aus diesem Grund soll für die Einzelmaßnahme Burgtor die Reduzierung auf jeweils zwei Fahrspuren geprüft werden.


Zu 3. Gastronomische und ähnliche Nutzungen bzw. die Aktivierung der Erdgeschosszone auch unterhalb des Brückenbauwerks sorgen für ein erhöhtes Sicherheitsempfinden für diese sehr wichtige Fußwegeachse zwischen Innenstadt und Nordstadt. Eine funktionale stadträumliche Verknüpfung zwischen den zentralen Versorgungsbereichen Münsterstraße/Brückstraße in Form von aktivierenden Nutzungen würde die in der Vorlage beschriebenen positiv zu bewertenden Maßnahmen (Beleuchtung, Kulturwerbung,...) unterstützen und zur sozialen Kontrolle und einem größeren Sicherheitsempfinden beitragen.

AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Dudde wirbt um Zustimmung zum o. a. Prüfauftrag seiner Fraktion.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße hierbei ausdrücklich, dass danach keine Fahrspuren wegfallen sollen und eine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolge. Zum Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man Punkt 2 kritisch, da hierbei eine weitere Fahrspur wegfallen könnte. Daher würde man Punkt 2 des Prüfauftrages nicht mittragen.

Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):

Unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion zu Punkt 2 fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

1.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.

2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.

3..Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.

AKSF 08.12.2022
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Grundvorlage empfehlen wolle. Punkt 2 des Prüfauftrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle seine Fraktion ablehnen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der Antrag ihrer Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Mehrheit gefunden habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 30.11.22.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter mehreren Tagesordnungspunkten in der Niederschrift anstatt dem AFBL fälschlicherweise der AKSF genannt worden sei.

zu TOP 7.10
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3) gegen die Stimmen von CDU (1) und AfD (1) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 30.11.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages zum Tagesordnungspunkt „Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023“ (Drucksache Nr.: 25762-22):

Unter Punkt fünf (Klimaneutrale Quartiere) wird die Liste der klimaneutralen Quartiere
ergänzt um das geplante Neubaugebiet "westlich Stahlwerkstraße" (B-Plan InN 226).

Begründung:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden bereits einige Maßnahmen in
Richtung Klimaneutralität vorgegeben (u.a. Fernwärmeanschluss). Zusätzlich wurden
in den städtebaulichen Vertrag Regelungen zu Photovoltaik und
Brauchwassernutzung aufgenommen. (s. dazu Niederschrift AKUSW vom
07.09.2022, TOP 8.8, DS 23153-21-E4).
Die Charakterisierung als klimaneutrales Quartier eröffnet möglicherweise weitere
Maßnahmen zur Klimaneutralität, die ggf. gefördert werden können (z.B. eine
zentrale Batteriespeicher-Lösung, die den Strom aus mehreren PV-Anlagen
speichern und bedarfsgerecht an die Verbraucher zurückspeist). Ein klimaneutrales
Quartier würde außerdem für die Nordstadt einen erheblichen Imagegewinn
bedeuten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (SPD 5, Bündnis 90/Die Grünen 5, Die Linke/Die Partei 3), bei einer Enthaltung CDU (1) und einer Gegenstimme (AfD), den nachfolgenden Beschluss mit der sich aus dem vorgenannten Antrag ergebenden Ergänzung zu fassen:


Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Die Solardachpflicht und die Vorgaben zu energieeffizienten Gebäuden beim Neubau
werden zum „Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen“
zusammengefasst, der ab 2023 bei allen Bebauungsplänen zur Anwendung kommen
soll. Der Standard gilt für alle neuen und laufenden Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes ab 2023. Der Standard wird über die Festsetzungen im
Bebauungsplan und/oder die Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen
umgesetzt.
2. Solardachpflicht
In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude
eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die
Modulfläche mindestens 40% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren
Dachformen mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Ausnahmen werden unter
bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude
innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung
festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.
3. Energieeffizienter und nachhaltiger Neubau
Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen den Standard des
Effizienzhauses 40 NH (Nachhaltigkeit) gemäß den Förderrichtlinien der
Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG - erreichen. Diese Verpflichtung wird ab
2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch
nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte
Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförder-bestimmungen – WFB – des
Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.
4. Fernwärmevorrang / Nahwärmeinseln
Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird,
werden grundsätzlich an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein
Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht
wirtschaftlich, sind dezentrale Nahwärmeinseln zur Versorgung des Neubaugebietes
aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes
Energiekonzept vorgelegt.
5. Klimaneutrale Quartiere
Die geplanten Neubauquartiere:
 „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
 Pleckenbrink in Wickede,
 Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
 ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney
sollen ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms
KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost
sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen
Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden
Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25762-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Alle Gebäude sind als Plus-Energie-Gebäude auszuführen. Das betrifft Strom und Wärme. Es ist den Bauträgern überlassen, ob sie dazu auf Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Quellen aus erneuerbaren Energien zurückgreifen. Ein Nutzungskonzept muss den vollständigen Betrieb über erneuerbare Energie sicherstellen.


Regenwasser soll vollständig auf dem Gelände versickern können.

Begründung:
Die Begründung der Verwaltung empfiehlt zwar „plusenergie“, der vorliegende Antrag ist allerdings nicht geeignet, dies umzusetzen. Mit diesem EA wird das Ziel konkretisiert, allerdings der Weg offener gestaltet.

Der zwingende Anschluss an Fernwärme bedeutet nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ausstoß an CO2. Bereits heute existieren gute Alternativen dazu, die in Zukunft an Zahl und Qualität zunehmen werden. Daher sollte ein Anreiz gegeben werden, moderne Technologie einzusetzen, statt ein System vorzuschreiben.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25762-22-E3):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Vorlage:

Punkt 2.wird wie folgt geändert:

In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30 % der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.

Punkt 3 wird wie folgt geändert:

Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen mindestens den aktuellen Standard des Effizienzhauses gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG – erreichen (aktuell mindestens 40 NH).
Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförderbestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.

Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich ohne fossile Energieträger geplant und/oder an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht wirtschaftlich, Vorrangig sind dezentrale Nahwärmeinseln/kalte Netze unter Berücksichtigung von regenerativen Quellen, z.B. Geothermie, zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.

Punkt 5 wird wie folgt geändert:

Die geplanten Neubauquartiere:
- „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
- Pleckenbrink in Wickede,
-
Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
-
ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney

sollen energiebilanziell klimaneutral hergestellt werden. Zur Herstellung der Bauwerke sollen mindestens die Vorgaben des Landesprogramms Klimaquartier erreicht werden. ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.


AKUSW, 30.11.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AFBL 08.12.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen
Sitzung vom 27.10.2022
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom
28.10.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor:
zu TOP 10.11
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Überarbeitung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Vielfalt

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen. Deshalb ist zu überlegen, inwieweit, der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann zu einem „Aktionsplan gegen Extremismus“, der sich auch anderen anzutreffenden Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet und auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen Handlungsvorschläge und Strategien im Kampf gegen Extremismus entwickelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Rechts bzw. gegen Extremismus im Allgemeinen in den Stadtteilen gestärkt und deren Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt eine Veränderung des Kampfes rechter Gruppierungen gegen die Demokratie fest. Auf diversen Ebenen werden Menschen angegriffen, die für eine offene und vielfältige Gesellschaft eintreten. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus muss an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden. Sie benennt unterschiedliche Maßnahmen für Gesellschaft und Verwaltung, auch eine Antidiskriminierungsstelle sei nach Berichten des Bundes geboten. Eine Verbesserung von Integration benötige andere Verwaltungsstrukturen.

Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.

OB Westphal sagt, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).

Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, ist eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistische Engagement unter Extremismusverdacht gestellt. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.

Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte. Eine Überweisung

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Weg des Rates, so Rm Brunner, sollte der Antrag in die Ausschüsse ABöOAB, APOD, ASAG und AFBL gebracht werden.

OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und sinnvoll sei.

Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich, dass auch Antisemitismus thematisiert werden muss, da die Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.

Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundeinnenministerium, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.

Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.



Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt überweist folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 28.10.2022 vor:
zu TOP 2.3
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt nachfolgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wurde zur weiteren Beratung in die folgenden Ausschüsse überwiesen: AFBL, APOD, ABöAB, ASAG, ÄR.

Siehe oben!

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den ersten Punkt des Antrages zur Weiterentwicklung des Aktionsplanes als erledigt betrachte. Die Punkte zum Antidiskriminierungsbüro und zur zentralen Organisationseinheit würden aufrechterhalten. Inhaltlich habe sie in der Ratssitzung bereits einiges dazu gesagt. Informativ ergänzt sie, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Antrag aufgrund von Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat hat durchlaufen lassen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert seine Kritik an dem Vorhaben. Aus seiner Sicht seien die benannten Institutionen transparent und arbeiteten auch gut zusammen. Das Schaffen neuer Einheiten halte er nicht für zielführend.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion das in den Rat schieben wolle.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass wenn man über Integration und Vielfalt nachdenke, nicht dabei bleiben solle, wie man es bisher gemacht habe. Die Situation müsse größer gedacht werden. Mittlerweile gebe es 182 ethnische Gruppen, die teilweise konzentriert in bestimmten Stadtteilen wohnten. 1/3 der Stadtgesellschaft habe inzwischen Migrationshintergrund. Es ginge darum, das einfacher, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten. Fairer Weise räumt sie ein, dass Dortmund sehr gute Integrationspolitik im Verhältnis zu anderen Städten mache. Wenn man Vielfalt und Integration leben wolle, müsse man aber über andere Instrumente nachdenken. Man brauche ein Integrationskonzept, Stärkung integrativer Stadtgesellschaft, ein Diversity-Konzept sowie Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen. Sie bittet auch die Wohlfahrtsverbände, das konzeptionell mit zu überlegen.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion sich vorstellen könnte, dem heute zuzustimmen. Da aber der Wunsch bestehe, das in den Rat zu schieben, werde sie sich auch dem anschließen.

Frau Dahlmann (Integrationsrat) bittet darum, dass solche Dinge zumindest auch zur Kenntnis im Integrationsrat landen sollten. Dem stimmt Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Frau Zoerner (Stadträtin) verweist auf die Situation in 2015. Auch damals habe es bereits eine Diskussion um das Thema „Flüchtlingsamt“ gegeben. Was seinerzeit an Für und Wider diskutiert worden sei, könne hier mit einbezogen werden. Sie bietet an, das auch noch mal zu präsentieren. Der Punkt, interkulturelle Öffnung, habe damals dazu geführt, dass man sich darauf verständigt habe, keine neue Einheit zu bilden. Da sich jeder Bereich der Stadtverwaltung mit dem Thema auseinandersetzen müsse, würde das durch eine neue Einheit eher verkompliziert.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) erklärt, dass wirklich vieles gemacht werde. Aber aufgrund einer Ahnung, was auf einen zukommen könnte, zu glauben, dass man über einen hoch differenzierten Behördenapparat die Situation verbessern würde, halte er nicht für richtig.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) geht auf die Einwände von Herrn Sauer ein. Einige Stadtbezirke gebe es gar nicht mehr wenn es nicht Menschen geben würde, die dorthin migrieren würden. Auch würde es diese nicht mehr geben, wenn die ethnische Ökonomie vor Ort diese Stadtteile aufrechterhalten würde. Es sei notwendig und wichtig, dass sich alle städt. Strukturen mit der Thematik beschäftigten und das entsprechend erarbeiten. Das hindere aber nicht daran, dass ein solches Büro diesen Stellen zuarbeiten könne.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es an dieser Stelle gar nicht darum ginge, zu entscheiden, ob eine zentrale Organisationseinheit in die Wege geleitet würde. In dem Antrag ginge es darum, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten solle. Auch Bedenken sollten dabei mit einfließen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet den Antrag zur Kenntnis auch an den Integrationsrat und lässt aufgrund Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.2022 vor:
zu TOP 4.3.2
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor:
Siehe oben!

Weiterhin liegt die folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 25.10.2022 vor.
„ der Rat der Stadt Dortmund hat die extern begleitete Neuorganisation des Ordnungsamtes (DS-Nr.: 21831-21) im November des Jahres 2021 beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie ist der derzeitige Projektfortschritt?
2. Wann ist mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses bzw. den Ergebnissen der Organisations-Untersuchung zu rechnen?
3. Wie lässt sich die Personalsituation zur zufriedenstellenden Aufgabenerledigung im Sinne der Kund*innen dauerhaft verbessern?
4. Welche Personalkonzepte wurden entwickelt, um die hohe Personalfluktuation nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu verbessern?
5. Welche Instrumente der Personalakquise werden genutzt?
6. Welche Anreize der langfristigen Personalbindung werden genutzt und welche geschaffen, um im Bereich 32/4 zu bleiben?
- z.B. HomeOffice-Aufgabenerfüllung und Familienfreundlichkeit
- Digitalisierung der Prozesse
- Stellenbewertung
- Aufstiegsmöglichkeiten vom ehemals mittleren in den gehobenen Dienst
für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Zulagen
7. Welche Fortbildungen gibt es neben den fachlich bezogenen Qualifizierungen für
die Beschäftigten?
- z.B. Umgang mit Stresssituation
- Deeskalation
- Soziokulturelle Schulungen
8. Werden weitere besonders auf 32/4 ausgerichtete Instrumente der Personalentwicklung eingesetzt? Wenn ja, welche?
9. Wie wird an der Verbesserung der Arbeitskultur gearbeitet? Welche Maßnahmen
zur Teambildung werden angewandt?
10.Wie lässt sich der Zugang für Migrant*innen und Kunde*innen verbessern?
11.Welche und wieviel Anlaufstellen müssen Migrant*innen in Dortmund in der Regel
über 32/4 hinaus ganz konkret anlaufen? Es wird um eine ortsbezogene Darstellung
gebeten.
12.Wird das Modell der Terminvergaben corona-unabhängig dauerhaft beibehalten?
13.Wie ist der derzeitige Stand der Wartezeiten?
Wir bitten darum, die Stellungnahme der Verwaltung zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.

Herr Stadtrat Uhr sagt zu, dass die Verwaltung die Fragen der SPD-Fraktion schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung beantwortet. Weiterhin sei in den Fachausschüssen noch zu beraten, ob es einen entsprechenden Prüfauftrag für die Verwaltung geben werde. Ein solcher Prüfauftrag würde in viele Fachbereiche der Stadtverwaltung eingreifen und benötige Zeit. Sollte es zu einen Prüfauftrag kommen, bittet er für den enormen Aufwand um mehr Zeit.

Rm Vogeler (CDU) hat ebenfalls noch Klärungsbedarf. Er bittet daher die Angelegenheit zu schieben.

Herr Gebel (Die Linke+) erläutert, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, allerdings sei er mit einer Formulierung nicht einverstanden, welche für ihn entscheidend sei. Er erbittet auch um weitere Beratungen.

Herr Uhr weist nochmals auf den immensen Arbeitsaufwand hin. Ihm sei klar, dass es Verbesserungspotential gebe, wenn der Prüfauftrag käme, nehme man diesen gerne an.

Rm Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.
Weiterhin gibt sie den Hinweis auf die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG), in der es einen Tagesordnungspunkt zur Novellierung des Aktionsplans gegen Rechts geben werde. Sollte der Vorlage zugestimmt werden, wird der entsprechende Teil des Antrages damit bereits auf den Weg gebracht werden.

Herr Uhr sagt zu, dass die Fragen der SPD-Fraktion bis zur Ratssitzung beantwortet werden.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist die Angelegenheit zurück an den Rat der Stadt Dortmund.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:25792-22-E2) erfolgt schriftlich zur kommenden Ratssitzung.

AFBL 08.12.22:

Rm Dr. Neumann (Fraktion B‘90/Die Grünen) schlägt vor, die Angelegenheit in den Rat durchlaufen zu lassen. Er halte dies für sinnvoll, da in der Zwischenzeit Verwaltungshandeln dafür gesorgt habe, dass zumindest der Punkt 1 mit einer Vorlage - die man auch in den Rat geschoben habe - nahezu abgearbeitet sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist die Angelegenheit zurück an den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 8.2
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25136-22)

RM Mader (CDU-Fraktion) begründet die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Standort.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke +) bedankt sich für die Umsetzung – auch an dem Standort, da die Umwidmung in diesem Fall sinnvoller als ein Neubau sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
a) die sukzessive Auflösung der fünfzügigen Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund zum Schuljahr 2023/24 (01.08.2023) und gleichzeitige Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens, in gebundener Ganztagsform,
b) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2023 aufzunehmen sind,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

zu TOP 8.3
Türkische Filmtage Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26127-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 15.11.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

mit obiger Vorlage soll der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung aussprechen, dass die Türkischen Filmtage, die im Jahr 2021 zum Anlass des 60. Jubiläums des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens stattgefunden haben, ab dem Jahr 2023 kontinuierlich stattfinden sollen. Eine Verstetigung trägt Kosten in Höhe von 40.000,- Euro/Pro Jahr mit sich, die im städtischen Haushalt dafür eingestellt werden sollen.

Aus der Vorlage selbst gehen sehr wenige Informationen zu den Filmtagen in 2021 – insbesondere zu den Subventionierungen pro Karte – hervor. Es wird zwar berichtet, dass am Eröffnungsfilm rund 150 Personen teilgenommen haben, was einer Auslastung von rund 94 % entspricht. Leider wird nicht dargestellt, wie die Auslastungen an den anderen Tagen waren.
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Filme liefen pro Tag?

2) War der Eintritt zu allen Filmen kostenlos? Wie viele Personen haben die kostenlosen Filme angeschaut?

3) Wie hoch war der Eintrittspreis bei den Filmen, für die man einen Eintritt zahlen musste? Wie viele Besucher haben sich hier eingefunden?

4) Auf der Homepage der Türkischen Filmtage geht hervor, dass der Stadtdirektor Jörg Stüdemann am 03.11.2022 am Filmtalk teilgenommen habe. In welcher Funktion erfolgte dies?


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
1) Die Türkischen Filmtage wurden bislang drei Mal durchgeführt.
Im Jahr 2021 vom 03.11.21 bis 07.11.21 und vom 11.11.21 bis 14.11.21.
Im Jahr 2022 vom 23.03.22 bis 27.03.22 sowie vom 02.11.22 bis 06.11.22.
Pro Tag lief ein Film (zusätzlich gab es Rahmenprogramme wie Podiumsdiskussionen, Konzerte, etc.)
2) Alle Veranstaltungen der Türkischen Filmtage (Filme, Podiumsdiskussionen, Konzerte) waren kostenfrei. Detaillierte Angaben zu den Besucherzahlen und Auslastungsquoten sind als Tabelle beigefügt. Zu den in der letzten Woche durchgeführten Türkischen Filmtagen Dortmund kamen 903 Besucher*innen zu den Filmen (Auslastungsquote 96% bezogen auf die Sitzplatzkapazität) sowie über 100 Zuhörende in das Konzert im Domicil Dortmund.
3) Alle Filme sowie das Begleitprogramm waren kostenfrei (siehe Antwort 2).
4) Es wurde die Moderation im Filmtalk übernommen.








Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Verstetigung und kontinuierliche Durchführung der Türkischen Filmtage Dortmund ab dem Jahr 2023.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Verstetigung und kontinuierliche Durchführung der Türkischen Filmtage Dortmund ab dem Jahr 2023



zu TOP 8.4
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25192-22-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Ergänzungsantrags.
Die Stadt Dortmund verpflichtet sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Charta auch zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen (Ergänzung Seite 5 der Anlage):
- Bis 2025 sondieren wir den Markt für alle von uns beschafften Produkte in den sensiblen Produktgruppen hinsichtlich ihrer Umstellung auf eine faire öffentliche Beschaffung und greifen dabei auf die Erfahrung anderer Kommunen zurück. Es werden Empfehlungen erarbeitet, ob die Ausschreibung/Beschaffung der Produkte zwingend nach bestimmten fairen Kriterien erfolgen sollte oder inwiefern welche fairen Kriterien ein Zuschlagskriterium darstellen sollten.
- Bis 2025 erstellen bzw. verändern wir unsere Vergaberichtlinien/-vorschriften (z.B. Dienstanweisungen) sowie Vergabehandbücher derart, dass die Beschaffung von Gütern in den sensiblen Produktgruppen im Sinne einer fairen Beschaffung durchgeführt werden kann. Diese kommunizieren wir im Kompass Nachhaltigkeit.
- Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.

Begründung:
ggf. mündlich

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass man die Charta Faire Metropole und die damit verbundene Selbstverpflichtung ehrgeiziger angehen könne. Ihre Fraktion habe drei weitere Punkte aufgeführt, die man ankreuzen könne. Ihre Fraktion bittet darum, dem Antrag im Sinne der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität 2035 zu folgen.

Herr Waßmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen könne. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne noch nicht abschließend bewerten werden, weswegen er die Verwaltung bittet, die Folgen des Antrages bis zum Rat zu beschreiben. Er erklärt, dass bereits Ratsbeschlüsse gefasst worden seien, die weitgehend schon mit Beschaffung unter Fairtrade Bedingungen zu tun hatten.

Herr Struß (Büro für internationale Beziehungen) erläutert, dass die erbetene Bewertung bis zur Ratssitzung vorliegen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) hält die Vorlage insgesamt für eine sinnbefreite Symbolpolitik, die letztlich Kosten zur Folge haben werde. Er gibt an, dass das Geld herausgeschmissen werde und das Dortmund nichts beizutragen habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 8.5
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 8.6
Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25904-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.03.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden.

zu TOP 8.7
Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26317-22-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 24.11.2022 vor:
zu TOP 3.3.1
Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass das Thema „geldwerter Vorteil“ entfalle, wenn die Beschäftigten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Massagen während der Arbeitszeit, selbst zahlen würden. Dies sei nicht genau das, was man mit den Mitteln beabsichtigt habe, aber es gehe in die richtige Richtung.

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass die CDU nicht empfehlen möchte, da noch ein Antrag seiner Fraktion zum AFBL gestellt werde.

Herr Rosen (FB 13) erläutert, dass man mit der Kämmerei im Austausch sei und die Prüfung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sei.

Rm Gebel (Die Linke+) schlägt vor, die Vorlage in den AFBL zu schieben, da die CDU dort noch einen Antrag stellen möchte.

Frau Stackelbeck ist ebenfalls damit einverstanden die Vorlage zu schieben.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

AFBL 08.12.2022

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 8. Dezember 2022:

Die steuerrechtliche Prüfung der Verwaltung, inwieweit die bereitgestellten Mittel steuer- und abgabenfrei für die ArbeitnehmerInnen der Verwaltung eingesetzt werden können, hat lediglich festgestellt, dass die Steuerfreiheit für physiotherapeutische Maßnahmen nach § 3 Nr.34 Einkommensteuergesetz nicht gegeben ist. Dies trifft insoweit zu, wenn man auf die Leistungsangebote, die in den Ausführungen zu § 3 Nr. 34 ESTG aufgezählt sind, abstellt, sind doch physiotherapeutische Maßnahmen dort ausdrücklich als nicht steuerfrei erwähnt. Der dort geregelte Freibetrag für Gesundheitsförderung von 600 € jährlich je Arbeitnehmer, greift hier also zutreffend nicht.


Um jedoch die Mittel weiter zugunsten der MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, fordert der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung dazu auf, mögliche Alternativem zu prüfen, bei denen die Mitarbeiter/innen Gesundheitsfürsorge betreiben können, ohne dass die notwendigen Beiträge mit Abgaben belegt werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Möglichkeit für Arbeitgeber zu prüfen, längerfristige Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen abzuschließen, mit denen MitarbeiterInnen
Gesundheitsfürsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betreiben können.

So fallen Kosten längerfristiger Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer abschließt, die an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen, unter die sog. „ 44-Euro- Freigrenze“ monatlich. Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde ab 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Hierzu wird auf § 8 des Einkommensteuergesetzes und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verwiesen.

Da über diese Regelung Angebote unterbreitet werden können, die steuer - und abgabenfrei gestaltet werden können, beantragt die CDU im AFBL, dass die Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich, weiterhin zur Verfügung stehen und weder „ausgeplant“, noch ab 2023 ff gesperrt werden. Die nichtverausgabten Mittel von 15.000 € aus 2022 werden zur weiteren Verwendung auf das Jahr 2023 übertragen.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.

Rm Mader (CDU-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion mit dem Antrag eine Alternative aufzeigen wolle. Aufgrund der Kurzfristigkeit schlägt er vor den Antrag in den Rat durchlaufen zu lassen.

Rm Stackelbeck (Fraktion B‘90/Die Grünen) berichtet aus dem APOD, dass über die Zuwendungen sehr positiv diskutiert worden sei. Da die CDU-Fraktion bei ihrer Prüfung nun zu einem anderen Ergebnis gekommen sei, schlägt sie vor gerne nächste Woche im Rat zu entscheiden.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) berichtet, hiermit wie im APOD angekündigt eine andere Variante geliefert zu haben. In der Vorlage habe die Verwaltung auf die Physiotherapie in der Begrifflichkeit des damaligen Haushaltsantrages subsummiert und damit habe eine bestimmte Steuervorschrift nicht gegriffen. Man sei mit der Verwaltung in gutem Austausch und biete hiermit Alternativen an, damit die Mittel aus dem Haushalt den Beschäftigten weiterhin zugutekommen zu könnten.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke +) schlägt vor, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung verschriftlicht, wie sie das Verhältnis von der Ursprungsvorlage zum Antrag bewerte.

Herr Rosen (FB 13) berichtet, dass man sich bei der Vorlage auf die Physiotherapie beschränkt habe. Er könne den Ausführungen von Herrn Waßmann bedingungslos folgen, jenseits der Physiotherapie seien die von ihm dargestellten Angebote durchaus möglich und man sei im Gespräch mit der Kämmerei, um diese Option zu ziehen. Er könne daher bestätigen, dass mit der Möglichkeit Maßnahmen der Gesundheitsförderung darüber hinaus anbieten zu können, das was im Antrag der CDU stehe, das Ziel sei, das man verfolgen um wahrscheinlich auch umsetzten könne.

Der Vorsitzende Dr. Suck bestätigt auf Nachfrage, dass damit keine schriftliche Stellungnahme mehr erforderlich ist.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass sich die Abstimmungslage nun deutlich verändert habe und sich nun die Frage stelle, ob das, was ursprünglich mit dem Haushaltsbeschluss gewollt war, durch die Alternative erreicht würde. Er erläutert, dass betriebliche Prävention angedacht gewesen sei.

Rm Mader stellt fest, dass es nur die Alternative gebe. Im Kern ginge es darum, als Rat ein Zeichen zu setzen und Mittel für die Beschäftigten zur Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation zur Verfügung zu stellen.

Rm Waßmann erläutert warum man mit dieser Alternative das Ziel erreichen könne und erklärt, dass es sich um einen Einstieg handele. Wenn später mehr benötigt werde, dann könne man darüber wieder beraten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und lässt den o.g. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26317-22-E1) und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




Dr. Suck Mader Bosnjak
Vorsitzender Ratsmitglied Stellv. Schriftführerin