Niederschrift

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 24.03.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen) bis 18:10 Uhr
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD) i. V. für Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke) bis 18:00 Uhr
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Özgür Karadag – 2/Dez
Frank Krueger – 2/Dez
Klaus Burkholz – 7/F
Thomas Walzl – StA 19
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Peter Spaenhoff – FB 33 bis 15:50 Uhr
Manfred Kruse – 33/1
Dirk Aschenbrenner – StA 37
Gerd Fritsch – StA 50
Heidemarie Jeschke – StA 50
Hubert Keune – StA 66


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 24.03.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2010
- wird nachversandt -

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2010


2. Finanzen

2.1 Finanzielle Entlastungen für die Kommunen durch den Bund aus dem HartzIV-Kompromiss
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03515-11)

2.2 Straßensanierungsprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)

2.3 Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03347-11)

2.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

2.5 Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-11)

2.6 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03406-11)

2.7 Fahrbahnerneuerung Sölder Straße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03297-11)

2.8 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2010 und der Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03646-11)

2.9 Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

2.10 Genehmigungsverfahren Haushalt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03211-11-E2)

3. Beteiligungen

3.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03107-11)

3.2 Parksituation Tiefgarage Stadttheater
- mündlicher Bericht -

3.3 Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-11)

3.4 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11)

3.5 Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03576-11)

3.6 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03579-11)

3.7 Befristete Arbeitsverträge bei ServiceDo
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03671-11)

3.8 Ankauf von RWE-Aktienpaketen in 2009 und 2010 über DSW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03681-11)

4. Liegenschaften

4.1 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03233-11)

4.2 Schulgebäudenutzung Innenstadt West
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03621-11)

4.3 ehemaliges Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-11)

5. Sondervermögen

5.1 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2011
(Drucksache Nr.: 02332-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E2)

Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 10.02.2011 versandt.

6. Sonstiges

6.1 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2011
(Drucksache Nr.: 02774-10)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rettstadt benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Es liegen zwei Meldungen vor.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung teilt mit, dass der folgende Tagesordnungspunkt irrtümlich falsch
zugeordnet wurde.

TOP 5.1 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.13 behandelt.

Des Weiteren hat die Verwaltung gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03633-11)
hierzu-> Dringlichkeitsschreiben

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.

Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 – 2005 und 2011
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03518-11)
hierzu-> Dringlichkeitsschreiben

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.12 behandelt.
Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung
der offenen
Jugendarbeit in Dortmund e. V. und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03631-11)
hierzu-> Dringlichkeitsschreiben
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2010

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2010 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2010

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.02.2010 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Finanzielle Entlastungen für die Kommunen durch den Bund aus dem HartzIV-Kompromiss
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03515-11)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03515-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03515-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

nach langwierigen Verhandlungen auf Bundesebene wurden endlich die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen zu den Regelsätzen SGB II bzw. SGB XII umgesetzt und insbesondere ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder in kommunaler Trägerschaft eingerichtet.
Zudem wird die Schulsozialarbeit in den nächsten Jahren verstärkt und bedürftigen Kindern auch in Horten und in der Kindertagespflege ein kostenloses Mittagessen ermöglicht.
Den Kommunen sollen die tatsächlichen Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden.

Hierzu wird eine neue Quote zur Berechnung der Kosten der Unterkunft eingeführt.
Zusätzlich stellt der Bund in den nächsten drei Jahren jährlich 400 Mio.€ für die Absicherung des Mittagessens und zum Ausbau der Schulsozialarbeit bereit.
Für eine solide Finanzierung der Kommunen steigt der Bund endlich in die Übernahme von Sozialausgaben der Kommunen ein.
Bis 2014 übernimmt der Bund stufenweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund aus diesen neuen Regelungen.
Hierzu sollten die Zahlen und Berechnungen, die bereits in der ersten Sitzung der Haushaltsbegleitkommission am 24.02.11 angedeutet wurden, konkretisiert und dem AFBL schriftlich vorgelegt werden.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss vor.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) setzt den Ausschuss darüber in Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2010 gefertigt sei. Dieser sei aufgrund der verbesserten Ertragssituation bei Steuern, aber auch aufgrund der etwas höheren Erträge, die aus der Landespolitik gekommen seien, signifikant günstiger ausgefallen, als in den Planungen befürchtet worden sei. Er verweist auf die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Der HartzIV-Kompromiss heile eine Fehleinschätzung bei dem Gesetzgebungsverfahren aus dem Jahre 2003. Dadurch, dass die Beträge der Bundesfinanzierung stufenweise von 45 über 75 auf 100 % aufwüchsen, bedeute das für unseren Haushalt, dass eine Entspannung im Jahr 2014 von max. 46,3 Mio. Euro nach jetzigem Kenntnisstand zu erwarten sei. Ebenso sei es jetzt möglich, durch die neue Regelung zur Grundsicherung im Alter, einen ausgeglichenen Finanzierungssaldo zu erarbeiten. Herr Stüdemann weist auch auf die seines Erachtens sehr richtigen Aussagen von den Professoren Junkernheinrich und Lenk hin, die die letzte Landesregierung bereits beauftragt habe, die kommunale Finanzsituation aufgrund der großen Abweichungen in den Blick zu nehmen. Die erste Diagnose sei das, was die größte Sorge auslöse, nämlich, dass NRW in der unglücklichen Lage sei, dass die Städte und Gemeinden 20 Mrd. € Liquiditätskredite angehäuft hätten. Er betont, dass eine zurückhaltende und vernünftige Bewirtschaftung nötig sei und auch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden müsse, dass es immer noch um immens hohe Schulden gehe.

Frau Starke (SPD) bedankt sich für die Beantwortung. Ihre Fraktion habe bei den Haushaltsberatungen gesagt, dass alles, was an Verbesserungen käme, primär in den Haushaltsausgleich gehen solle. Sie betont, dass das ernst gemeint sei. Sie sei verärgert, dass es so eine lange Zeit gedauert habe, bis umgesteuert worden sei.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zeigt sich erfreut darüber, dass der Jahresabschluss 2010 deutlich besser geworden sei. Er stimmt den Äußerungen von Frau Starke zu. Er fragt nach, wie es sich mit den Steuereinnahmen im Moment verhalte, da das Land in den ersten Monaten 850 Mio. Euro Mehreinnahmen gehabt habe. Er fragt ebenfalls, ob die Stadt Dortmund davon profitieren würde oder sie ihren Haushalt korrigieren müsse. Das Wichtige bei dem jetzt beschlossenen Paket im Bund wäre die Dynamik und, dass die Stadt die Kosten der Unterkunft im Alter nicht mehr tragen müsse. Das sei ein gutes Ergebnis.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Ausführungen und merkt an, dass die verbesserte Situation im Haushalt 2010 sehr erfreulich sei. Herr Stüdemann habe in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass er für 2011 Mindererträge bei den Gewerbesteuern erwarte. Er fragt nach, ob Herr Stüdemann das jetzt schon, bezogen auf die Haushaltsplanungen 2011, beziffern könne. Herr Stüdemann habe außerdem ausgeführt, dass in größerem Umfange Verpflichtungsermächtigungen in 2011 übertragen würden und fragt nach, über welche Summen gesprochen werde. Bei den Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 2.1 sei nicht nachvollziehbar gewesen, was in diesem Zusammenhang an Ergebnisverbesserung tatsächlich zu erwarten sei. Er bittet darum, das noch mal zu verschriftlichen. Herr Stüdemann habe zum Schluss im Zusammenhang mit der Schuldensituation der NRW Kommunen das Gutachten Junkernheinrich angesprochen. Dort sei ja auch ein Vorschlag unterbreitet worden, der eine gewisse Querfinanzierung zwischen einzelnen Gebietskörperschaften ermögliche. Er frage sich, nach den guten Zahlen und der erfreulichen Situation für Dortmund, inwieweit durch diesen Effekt nicht auch noch entsprechende Belastungen zu erwarten seien.

Herr Stüdemann bittet konkret aufzuschreiben, was nicht verstanden worden sei. In Bezug auf die Mindererträge äußert er , dass im Jahr 2010 mit 293 Mio. Euro Steuerertrag bei der Gewerbesteuer abgeschlossen worden sei. Was die Übertragung angehe, seien traditionell Beträge zwischen 50 und 100 Mio. Euro nicht aufgebrauchter Investitionstätigkeit ohnehin übertragen worden. Der Landeshaushalt NRW und seine Bewertung für die Stadt Dortmund stehe im Managementbericht. Es sei abzuwarten, wie sich das Gemeindefinanzierungskonzept unter den neuen Vorzeichen auswirken werde. Er plädiert dafür, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, die Situation zu verbessern.

Herr Reppin (CDU) bedankt sich für die Ausführungen. Meistens führe ja nur die unterschiedliche Herangehensweise oder ein anderer Standort zu einem anderen Blick. Er schließe sich dem Appell an, alles zu tun, um diese Mehreinnahmen nicht dazu zu verwenden, neue Ideen zu entwickeln, sondern erst mal alle vorhandenen Ideen abzuarbeiten.

Herr Krüger fragt nach, ob es Überlegungen gebe, das Gesundheitsamt einer neuen Nutzung zuzuführen, bzw. die städtische Grundstücksfläche einer Bebauung mit dem Begriff „Technisches Rathaus“ zuzuführen.

Herr Stüdemann gibt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsvorstand am 14.04.2011 in eine intensive Klausur gehe, um sich in seinen Auffassungen zu vereinheitlichen. Unter anderem stehe die Frage auf der Agenda, wie die Verwaltungsimmobilien, vor allem in der Innenstadt, in der Fläche reduziert werden können.


zu TOP 2.2
Straßensanierungsprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011
(Drucksache Nr.: 03190-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2011
(Drucksache Nr.: 03190-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2011
(Drucksache Nr.: 03190-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2011
(Drucksache Nr.: 03190-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden Zusatz und folgende Anmerkung:
1. Es ist zu klären, wie hoch die KAG-Beiträge für die Anwohner der zwei den Stadtbezirk Innenstadt-West betreffenden Maßnahmen sind.

2. Die Verwaltung wird beauftragt nach Möglichkeiten zu suchen, von den in der Vorlage genannten KAG-Beiträgen zugunsten der Anwohner abzuweichen.

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz und genannter Anmerkung folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2011 vor:

Da die Westfaliastraße im Rahmen der Baumaßnahme Emscherbrücke stark frequentiert ist, macht eine Sanierung der Westfaliastraße vor Abschluss der Baumaßnahme Emscherbrücke zur Zeit keinen Sinn. Vor diesem Hintergrund sind sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einig, dass anstelle der Sanierungsmaßnahme Westfaliastraße folgende Straßen in das Straßensanierungsprogramm 2011 aufgenommen werden sollen:

1. nördlicher Teil der Nordstraße, ab Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße
2. Schumannstraße (zwischen Achterstraße bis Carl-Holtschneider-Straße)
3. Magdeburger Straße (zwischen Schumannstraße und Gut-Heil-Straße)
4. Haydnstraße (zwischen Uhlandstraße und Bachstraße, Bachstraße und Herderstraße)
5. Schäferstraße (zwischen Speicherstraße und Schützenstraße)
6. Kurfürstenstraße und Uhlandstraße (bis Mallinckrodtstraße).

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“

Zuletzt lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2011 vor:

Herr Ulrich Finger und Herr Bernd Schulte vom Tiefbauamt erläutern die o. g. Vorlage. Herr Finger teilt ergänzend mit, dass in der Zeit vom 04. April bis 13. Mai 2011 die bereits von der Bezirksvertretung beschlossene Maßnahme Sanierung Leni-Rommel-Straße von „Am Funkturm“ bis „Oberdorfstraße“ durchgeführt wird. Diese Maßname sollte schon im Jahre 2010 durchgeführt werden, musste aber aufgrund diverser anderer Baumaßnahmen, insbesondere DEW und DSW21, verschoben werden.

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig nachfolgende einzelne Straßensanierungsmaßnahmen für den Stadtbezirk Brackel:

„1. Anstelle des Heßlingswegs den Wickeder Hellweg auf dem Abschnitt
Zugstraße bis Eichwaldstraße zu sanieren (einschl. Gleisbacken/DSW).
Die Sanierung erfolgt nach Möglichkeit mit lärmoptimierendem Asphalt.

2. Anstelle des Schlotwegs den Briefsweg zwischen dem Wendehammer am Roten
Kreuz und den Einmündungen der Straßen Buddinkstraße, An den Rühlen, Auf dem
Bleck zu sanieren.

3. Anstelle der Hörder Straße auf dem Abschnitt Wieckesweg und der Straße Auf dem
Sonneborn die komplette Hörder Straße.
(Die Sanierung des Teilstücks der Hörder Straße von Talweg bis Einfahrt Ev. Friedhof
wurde von der BV zum Doppelhaushalt 2008/2009 bereits beschlossen. Hierfür stehen 80.000,00 Euro nach Auskunft von Herrn Finger bereit.)

4. Sollten die Budgetkapazitäten der o. g. Maßnahme nicht ausreichen, ist zunächst
zwischen den einzelnen Maßnahmen umzuschichten, um Mehr-/Minderausgaben
auszugleichen. Ist auch hiernach eine Finanzierung nicht gesichert, sind die Maß-
nahmen für künftige Straßensanierungsaktivitäten als dringlich anzusehen und damit
prioritär durchzuführen."

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der o. g. Beschlüsse zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.


Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, der Vorlage zu folgen, es habe aber noch keine Möglichkeit gegeben, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu würdigen und es gebe eine Frage zur Gegenfinanzierung. Für Kanalbaumaßnahmen, die nicht realisiert worden seien und dann zur Kostendeckung herangezogen würden, müssten zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es sei sehr oft herausgearbeitet worden, dass vorzunehmende Abschreibungen, die den Gebührenhaushalt belasteten, nur dann möglich seien, wenn auch im gleichen Umfange investiert werde. Er fragt nach, inwieweit die Gleichung noch Geltung habe, wenn jetzt im verstärkten Maße nicht vorgenommene Kanalbaumaßnahmen zur Refinanzierung anderer Maßnahmen herangezogen würden. Er bittet Herrn Stüdemann oder Herrn Keune um eine entsprechende Antwort.

Herr Reppin (CDU) fragt nach, ob die Verwaltung beurteilen könne, ob die Wünsche der BV´s haushaltsneutral im Rahmen der jetzt geplanten 6 Mio. Euro umgesetzt werden könnten. Sollte das heute nicht möglich sein, bittet er dringend darum, die Antwort innerhalb der nächsten Woche nachzuliefern, um sich dann im Rat eine abschließende Meinung bilden zu können. Außerdem interessiere es ihn, ob jemals in einem Jahr so viel investiert worden sei, wie abgeschrieben werde.

Frau Starke (SPD) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.


Herr Keune (Tiefbauamt) antwortet zum Thema Abschreibung, dass das immer im Rahmen der Ermittlung des Gebührenbedarfes des jeweiligen Folgejahres geschehe. In Bezug auf das Jahr 2012, in dem es eine neue Ermittlung der Gebühren gebe, ginge die Abschreibung bzw. Zahl ein, die in 2010 investiert wurde. Das sei eine deutlich niedrigere Zahl, die die Korrektur, in diesem Fall der Ermittlung der Abwassergebühren, jeweils in dem Folgejahr bzw. im zweiten Jahr erfolgen ließe. Wenn es eine Überdeckung bei den Gebühren gegeben habe (Ursache, Abschreibung), dann erfolge eine Rückerstattung, das heißt, eine Aufrechnung der Zahlen, vielleicht der Mehreinnahmen, die wir in diesem Folgejahr erzielt hätten. Gerade bei Gebühren und der jeweils durchgeführten Maßnahmen sei immer eine Gesamtbetrachtung vorhanden. Zu den Bezirken gibt er an, dass es zwei Änderungsvorschläge von der Bezirksvertretung Brackel Innenstadt Nord gebe. Beiden Vorschlägen könne man folgen, da sie kostenneutral seien und es dadurch zu keiner Veränderung oder Erhöhung des Budgets von 6 Mio. Euro komme. Die Information ginge selbstverständlich an die Bezirksvertretung. Auch der Bürger bekäme vor Baubeginn eine entsprechende Information.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 2.3
Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03347-11)

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) hat eine Nachfrage zu Punkt 19. Die Gesellschafterversammlung des Studieninstitutes habe gegen den Willen der Stadt Dortmund etwas beschlossen. Er fragt nach, wie das möglich sei, da sonst bei finanziellen Auswirkungen die Stadt nicht einfach überstimmt werden könne und ein Mitspracherecht habe. Es stellt sich die Frage, ob die Satzung des Studieninstitutes es vorsehe, die Stadt Dortmund einfach zum Bezahlen zu zwingen.

Herr Schulte (Kämmerei) bestätigt die Äußerung von Herrn Dr. Brunsing. Die Stadt Dortmund habe sich in der Gesellschafterversammlung nicht durchsetzen können, da die Stadt dort nicht die Mehrheit habe. Die Stadt habe die reduzierten Haushaltsansätze auch zur Grundlage der Förderung der Auszahlung an das Institut machen wollen, die anderen Städte haben dem nicht zugestimmt und deshalb sei nichts anderes übrig geblieben, als den Betrag, der gesellschaftsvertraglich verabredet gewesen sei, auch tatsächlich zu zahlen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-11)

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass aus der Vorlage nicht hervorgehe, ob ein neues Konzept vorliege. Er fragt nach, ob es inzwischen ein neues Konzept gebe, ob es so sei, wie es erwartet wird, ob etwas geändert wurde oder wie die Perspektiven seien.

Herr Fritsch (Sozialamt) antwortet, dass ein neues Konzept vorliege, das auch Grundlage der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gewesen sei und durch die Bezirksregierung Arnsberg geprüft sei.


Herr Rettstadt bittet das Konzept zur Verfügung zu stellen. Der Sozialausschuss habe bereits ohne Konzept einstimmig zugestimmt.

Herr Taranczewski (SPD) gibt Herrn Rettstadt Recht. Das Konzept habe eigentlich Grundlage sein sollen. Deshalb bittet er die Verwaltung, den Fraktionen das Konzept des Arbeitslosenzentrums Leopoldstraße noch rechtzeitig vor der nächsten Ratssitzung nachzuliefern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Arbeitslosenzentrum Dortmund e.V. für den Betrieb des Zentrums sowie für den Betrieb der dort angesiedelten Erwerbslosenberatungsstelle eine Zuwendung in Höhe von jährlich 32.832 Euro für die Jahre 2011 und 2012 zu gewähren; das Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. erhält für den Betrieb der Beratungsstelle „Wendepunkt“ eine Zuwendung in Höhe von jährlich 9.000 Euro. Soweit die Landesförderung auch über das Jahr 2012 hinaus fortgesetzt wird, ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zur Abgabe einer entsprechenden Förderzusage.

zu TOP 2.6
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03406-11)

Herr Radtke (SPD) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er verlässt seinen Platz und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

- Keine Wortmeldung –


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an
Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e.V. im laufenden Kindergartenjahr bis Ende Juli 2011 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.325.170 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 2.7
Fahrbahnerneuerung Sölder Straße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03297-11)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde und gibt den Hinweis, dass es unschön sei, mit einer Mehrkostenvorlage konfrontiert zu werden, wenn im Rahmen einer Diskussion, wie eine Gestaltung aussehen könne, von einer Bezirksvertretung zusätzliche Wünsche geäußert würden und diese innerhalb des Kostenrahmens nicht abgewickelt werden könnten. Es sei hilfreich für die Beteiligten, solche Wünsche kenntlich zu machen.

Herr Keune (Tiefbauamt) stellt klar, dass der Fachausschuss darauf hingewiesen worden wäre, wenn das der alleinige Grund gewesen wäre. Hier liege es daran, dass das Ausschreibungsergebnis deutlich über den Erwartungen liege. Die Preise für Tiefbaumaßnahmen seien etwas angestiegen und es sei zu überlegen, wie bei den neuen Vorlagen, die in den Fachausschuss kommen würden, dieses eingepreist werden könne.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig das für die Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung Sölder Straße im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 01718-10 am 04.11.2010 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 320.000 Euro um 180.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014246 – Fahrbahnerneuerung Sölder Straße –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 310.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 190.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 15.675,00 Euro.

zu TOP 2.8
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2010 und der Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03646-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

Herr Bartsch (CDU) ist nicht ganz mit der Stellungnahme zufrieden. Er stellt weitere, folgende Fragen, die sich aus der Beantwortung ergeben würden:
1. Wie viel niedergeschlagene Fälle gibt es in der Stadt Dortmund und um welche Volumina handelt es sich hier?
2. Was passiert mit den niedergeschlagenen Fällen?
Er erwähnt, dass die BHI, also die Bad Homburger Inkasso eine Inkassogesellschaft sei, an der auch die Sparkasse Dortmund beteiligt sei, also eine mittelbare Stadttocher. Die BHI gebe der Stadt Dortmund gegenüber eine datenschutzrechtliche Verpflichtung ab und übernehme das volle Risiko. Alle niedergeschlagenen Fälle würden von der BHI auf eigenes Risiko bearbeitet und im Erfolgsfall erhalte die Stadt Dortmund den vereinbarten Anteil. Die BHI führe alle außergerichtlichen Maßnahmen durch und wenn es dann zu Vollstreckungsmaßnahmen komme, würde der Fall an die Stadtkasse zurück überwiesen und könne von dort vollstreckt werden. Außerdem gibt er an, dass im vorletzten Absatz der Vorlage stehe, dass die Stadt Dortmund über aktuellere Daten verfüge. Aber was mit diesen Daten passiere und welcher Erfolg mit diesen besseren Daten verbunden sei, darüber werde nichts gesagt. Auch über die erfolgreiche Implementierung der neuen Beitreibungssoftware werde kein Wort verloren.
Herr Bartsch führt an, dass auf Seite 2 der Vorlage stehe, dass Gespräche mit externen Dienstleistern geführt würden und dass bei einem Vergleich von Schuldneranschriften mit einem privaten Inkassounternehmen festgestellt worden sei, dass der Fachbereich über die aktuelleren Daten verfüge. Letztendlich arbeiteten dort 76 Mitarbeiter, was ein Gehaltsvolumen von ca. 3 Mio. Euro bedeuten würde.

Außerdem fragt er nach, ob es in diesem Bereich Vergleichszahlen gebe und wie hoch die Beitreibungssumme überhaupt sei. Weiterhin möchte er die Frage beantwortet wissen, ob der Personaleinsatz hier wirtschaftlich und gerechtfertigt sei. Auch fragt er nach, ob mit einer Reduzierung der Einnahmen aus der Sexsteuer bei Abschaffung des Straßenstrichs gerechnet werden müsse.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, die Fragen schriftlich zu beantworten und dem Protokoll anzuhängen (Die schriftliche Antwort ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt). Was den Straßenstrich angehe, hinge die Entwicklung davon ab, wie viel Prostitution sich in Häusern abspiele und ob ein Teil der wohnungsgebundenen Prostitution die ausbleibenden Einnahmen des Straßenstrichs kompensieren könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt von der Darstellung des Sachverhaltes Kenntnis.

zu TOP 2.10
Genehmigungsverfahren Haushalt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03211-11-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss vor.

Herr Krüger, Bündnis 90/Die Grünen, knüpft an das an, was zu Anfang dieser Sitzung gesagt wurde. Der Fehlbedarf 2010 habe eine Unterschreitung von 30 Mio. zu verbuchen, was erfreulich sei, aber im Wesentlichen darauf zurückzuführen sei, dass sich die Einnahmesituation erheblich gegenüber den Haushaltsplanungen habe verbessern können. Wenn man sehe, dass aufbauend auf die Haushaltsplanungen 2010 auch die Eckdaten aus 2010 für die Haushaltsplanung 2011 zu Grunde gelegt seien, müsse man feststellen, dass das, was mal verabredet gewesen sei und auch auf die mittelfristige Finanzplanung Einfluss genommen habe, nur unzureichend umgesetzt worden sei. Bezogen auf die Gewerbesteuereinnahmen 2011 sei etwas mehr Zurückhaltung geboten und man könne froh sein, dass die Einnahmen etwa die Planungen erreichen, die 2010 zu Grunde gelegt worden seien. Er frage sich, wie dann möglicherweise Mindererträge aus Erträgen aus Beteiligungen in 2011 durch andere Maßnahmen kompensiert werden sollen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass der Haushalt so aufgebaut sei, dass einzelne, wenige Positionen variabel eingesetzt worden seien, die nun nötigenfalls mobilisiert würden. Wenn die Einnahmesituation oder andere Erträge das nicht nahe legen, werde davon Abstand genommen.



zu TOP 2.11
Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03633-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Die mit Ratsbeschluss vom 16.12.2010 beschlossene Haushaltsbegleitkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Fraktion:
Fraktions-vorsitzende/r:
Finanzpolit.Sprecher/in; ggf. anderes Rm:
Geschäftsführer/in der Fraktionsgeschäftsstelle:
SPD-Fraktion
Herr Rm Prüsse
Frau Rm Starke
Herr Dr. Paust
CDU-Fraktion
Herr RM Moenegel
Herr Rm Reppin
Herr Jostes
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Rm Krüger
Frau Rm Reuter
Frau Kesper
Fraktion FDP/Bürgerliste
Herr Rm Rettstadt
Frau Rm Zielazny
Herr Güssgen
Fraktion Die Linke
Herr Rm Kowaleswki
Herr Rm Stammnitz
Herr Behrendt
Verwaltung:
Herr OB Sierau
Herr StK Stüdemann
bei Bedarf den Dezernenten betroffener Ressorts

Sollte Personengleichheit bei den Funktionen bestehen (z. B. Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher ist eine Person), ist es Wunsch der Fraktionen, dass bei den Mandatsträgern ein weiterer Mandatsträger nachrückt.

Ratsmitglieder werden durch ein anderes Ratsmitglied der gleichen Fraktion und Mitarbeiter/innen der Fraktionsgeschäftsstellen durch eine/n andere/n Mitarbeiter/in der
Fraktionsgeschäftsstelle vertreten.

Die Arbeit der Kommission richtet sich nach der unter der Begründung genannten Geschäftsordnung.

zu TOP 2.12
Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 bis 2005 und 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 und 2004 vom 19.12.2007.

b) den anliegenden Entwurf (Anlage 2) als Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Jahr 2005 vom 19.12.2007.

c) den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung) vom 17.12.2010.

zu TOP 2.13
Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E2)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011
(Drucksache Nr.: 02332-10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E6)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.11 vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein)
folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Wir begrüßen das Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes. Gerade die
letzten Haushaltsberatungen haben nochmals deutlich gemacht, dass das Haushaltszahlenwerk
des Jugendamtes wenig Aussagekraft bezüglich der effektiven Mittelverwendung wie
überhaupt einer detaillierten Mittelverteilung hat.
Es ist schwierig, auf dieser Grundlage eine qualitative Mitentscheidung zu organisieren.
Um ein Konzept für einen wirkungsorientierten Haushalt anstelle eines verdeckten Haushaltskürzungskonzepts
zu erhalten, schlagen wir folgende Änderungen vor:
1. Streichung aus Punkt 3.2 der Verwaltungsvorlage: „Die kurzfristig wirksamen
Veränderungen in den ‚Pilotbereichen’ dienen unmittelbar der notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Sie liefern darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für den weiteren
Entwicklungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt."
2. Im Rahmen der kurzfristigen wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung sind nur
Produktgruppen zu wählen, bei denen die Kommune über Art und Umfang der Aufgaben
allein entscheiden kann. (Punkt 3.2.1 der Verwaltungsvorlage).

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages sowie des Hinweises von Frau Pieper, dass für den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein ergänzender Antrag
gestellt wird (u. a. mit folgendem Unterpunkt, die Produktgruppe der erzieherischen
und wirtschaftlichen Hilfen zunächst zurückzustellen) empfahl der Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines
wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:
􀀀 Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011
schrittweise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.
􀀀 Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen
Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig
weiterentwickelt.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
􀀀 Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von
Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.
􀀀 Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für
Verwaltung und Politik.
􀀀 Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des
Stadtkämmerers.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die (vorläufige) Auswahl der Produktgruppen (PG) für den wirkungsorientierten Haushalt dahingehend zu ändern, als dass die PG 00204 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ als vorrangige Schwerpunktaufgabe umzusetzen ist.



Begründung

Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes bietet die Möglichkeit, eine an festgelegten Haushaltskennzahlen gesteuerte Erfolgsprüfung in den jeweiligen Themengebieten vorzunehmen. Somit können Erfolge und Misserfolge eingesetzter Gelder und eingeleiteter Projekte besser beurteilt und evaluiert werden. Daher sollten die Vorteile dieser haushaltstechnischen Systematik vorrangig für die Problembekämpfung in der Dortmunder Nordstadt genutzt werden.

Das Aufgabenfeld „Sicherheit und Ordnung“ ist eine der von der Verwaltung anvisierten zehn Aufgabenfelder, ohne diesem jedoch eine exponierte Bedeutung zukommen zu lassen. Dieses Vorgehen wird der derzeitigen Situation in der Nordstadt nicht gerecht. Mit entsprechenden Kennzahlen, wie z.B. von Straftätern, jugendlichen Intensivtätern, der Anzahl von Drogendelikten, Belegungsdaten von Wohnungen oder wilden Müllkippen, muss die Analyse und Aufarbeitung von Projekten in der Nordstadt stattdessen eine der obersten Prioritäten (ggf. unter Zurückstellung anderer Bereiche) haben




Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.06.10 folgenden Beschluss gefasst :
„Der Haushalt der Stadt Dortmund wird zukünftig an gesamtstädtischen Zielen und Wirkungen orientiert (sog. wirkungsorientierter Haushalt).
Der wirkungsorientierte Haushalt wird ab dem Haushalt 2011 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt, dass der Haushalt in wenigen Jahren vollständig und flächendeckend wirkungsorientiert aufgestellt und gestaltet wird.
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen/Indikatoren, Benchmarks und Standards wird umgehend begonnen.“

Die Verwaltung legt nunmehr ein Konzept zur schrittweisen Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes vor und schlägt die Produktbereiche Erzieherische u. Wirtschaftliche Hilfen, Bereitstellung schulischer Einrichtungen und technische Gefahrenabwehr als Pilotprojekte vor.
Diese Bereiche wurden ausgewählt, da sie einen hohen Anteil am Gesamtergebnis des städtischen Haushaltes haben und von hoher kommunalpolitischer Bedeutung sind.
Hier steht jedoch die Haushaltskonsolidierung einseitig im Vordergrund.
Der Verwaltungsvorstand hat bereits Zielfelder, die als Orientierung in der Haushaltssteuerung herangezogen werden, festgelegt.
Zwischen Politik und Verwaltung abgestimmte strategische Zielsetzungen stehen noch aus.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, das die strategische Zielfindung des Rates beinhaltet und das Verfahren zum Abschluss des entsprechenden Kontraktes zwischen Rat und Verwaltung darstellt.
Zudem legt die Verwaltung einen Zeitplan vor, in welchen zeitlichen Abläufen und in welcher Reihenfolge die gesamte Verwaltung schrittweise auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt wird.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Pilotproduktbereich aus jedem Dezernat für die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes vorzuschlagen.
Für das Jugendamt hat der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 eine externe Beratung beschlossen.
Bei der Feuerwehr wird bis zur Sommerpause mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens ein neuer Brandschutzbedarfsplan fertig gestellt sein.
Diese Bereiche werden also schon mit externer Unterstützung weiter optimiert.
Deshalb werden die Produktbereiche der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen und die technische Gefahrenabwehr der Feuerwehr zunächst zurückgestellt.

3. Nur wenige Produkte im städtischen Haushalt verfügen überhaupt über ausreichende Produktdaten.
Die Verwaltung wird beauftragt, neben der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes in Pilotbereichen wenigstens Mindestangaben wie Produktbeschreibung, Auftragsgrundlage, Produktziel, Zielgruppe, Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung, Leistungsmengen u.ä. bei jedem einzelnen Produkt einzuarbeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet, dass spätestens zu den Haushaltsberatungen 2012 bei jedem Produkt diese erforderlichen Produktdaten vorhanden sind.
Die Anzahl der Produkte im städtischen Haushalt sind insgesamt zu minimieren.

4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes wird durch ein externes Beratungsunternehmen und/oder durch eine wissenschaftliche Hochschule begleitet und evaluiert.
Die Kommission zur Haushaltskonsolidierung ist regelmäßig über den Einführungs- und Umsetzungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt zu unterrichten.


Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Haushaltsbegleitkommission wird in jeder Sitzung über den Einführungs- und Umsetzungsprozess des wirkungsorientierten Haushaltes informiert.

2. In der Haushaltsbegleitkommission wird festgelegt, ob der Zuschnitt der einzelnen Produkte innerhalb der durch § 4 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verbindlich festgeschriebenen 17 Produktbereiche noch zeitgemäß ist oder ob die einzelnen Produkte mit Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes durch Zusammenfassung oder auch Aufteilung neu „zugeschnitten“ werden müssen

3. Vor Beschlussfassung in den Gremien des Rates erarbeitet die Haushaltsbegleitkommission einen Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welcher Priorität sämtliche Produkte der Verwaltung auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt werden.



Zuletzt lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:


1. Der Ausschuss stellt fest, dass es weder bei der Leitbildentwicklung noch bei der Definition von vorrangig kommunal zu bearbeitenden Aufgaben einen Konsens mit den Vertreterinnen der Beschäftigten gibt. Eine entsprechende mehrheitliche Orientierung des Rates in diesen wesentlichen strategischen Fragen gibt es ebenfalls nicht.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzustellen, wie der Prozess einer strategischen Ausrichtung organisiert und die Einbeziehung von Rat und Beschäftigten sichergestellt werden soll.

3. Der Ausschuss beschließt die frühzeitige Implementierung des Instruments „Gender budgeting“ in den Prozess der wirkungsorientierten Haushaltsführung. Ziel muss es sein, durch die Ermittlung und Verarbeitung entsprechender budgetrelevanter Daten geschlechterspezifische Ungleichheiten mit dem Ziel von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit herauszuarbeiten.

4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts erfolgt sowohl unter Einbeziehung der Haushaltsbegleitkommission als auch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der regelmäßig über den jeweiligen Projektstatus zu informieren ist.




Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) äußert, dass es bereits 2009 den Auftrag gegeben habe, über die Implementierung eines wirkungsorientierten Haushalts nachzudenken. Er erläutert die Gründe für die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts. Es solle dadurch zu einem eher etwas systematischerem Vorgehen, nicht des Kürzens, sondern der politischen Vereinbarungen kommen. Das Entscheidende sei, Verabredungen und politische Mehrheiten zu strategischen Zielsetzungen für das kommunalpolitische Handeln auszubauen. Daran werde gemessen, wie die Art und Weise des Verwaltungshandelns ausgelöst sei und welche Leistungen anhand von Kennziffern erbracht würden. Es würden dann objektivierbare Betrachtungsgrundlagen in Kennziffernsystemen erfasst. Daran könne man dann ablesen, ob das Vorgenommene in der Wirkung erreicht sei oder nicht. Es sei international üblich, aber auch schwierig. Man müsse sich in den Abstimmungsprozessen zwischen Politik und Verwaltung zugestehen, dass man sich in einen Prozess hineinbegebe, der eine Zeit lang von Allen Disziplin verlange. Auch werde wahrscheinlich an der ein oder anderen Wirkungsbemessung sicherlich Schiffbruch erlitten. Je ambitionierter und mehr gesellschaftspolitisch die Ziele seien, um so schwieriger seien die Wirkungsketten aus dem kommunalpolitischen Handeln heraus abzuleiten. Trotzdem mache es großen Sinn und er ermuntert bei Einführungsprojekten zu bleiben, für die schon Kennziffernsysteme im interkommunalen Zusammenhang vorlägen. Beispielsweise führt er an, dass es seit über 10 Jahren eine Teilnahme am interkommunalen Vergleichsnetz für Jugendhilfe gebe. Da gebe es jedes Jahr einen großen Band, der es möglich mache, abzulesen, wie sich die Kosten entwickelten, die Wirkungen seien oder wie viele Fälle es gebe. Wenn dies schon eingeführte Praxis zwischen Städten sei, würde er vorziehen so etwas mit in die Einführungsphase hineinzunehmen, bevor es eigene Kennziffernsysteme gäbe. Ein weiterer Punkt, auf den er eingehen möchte, sei, dass die Produktpalette dringend verringert werden müsse. Dortmund sei die erste große Stadt, die das NKF eingeführt habe und er hielte es immer noch für den richtigen Weg. In der Einführung des NKF seien sehr viele Produkte entwickelt worden, die zum Teil ohne Kennziffern seien. Es sollten auch nur 150 bis 200 Produkte sein, die man dann auch spezifisch zuordnen könne und eine überschaubare Größenordnung seien. Die Wirkungsparameter seien dann besonders wirksam, wenn man sie interkommunal in einen Vergleich stellen könne und sie dann auch in einer Zeitreihe vergleichen könne. Deshalb appelliere er an eine positive Zusammenarbeit und Unterstützung. Die ressortspezifischen Festlegungen müsse man zuerst mit den Fachausschüssen besprechen. Was dann in der Fachlichkeit als wichtig oder weniger wichtig erachtet werde, müsse dann noch zueinander in ein Verhältnis gesetzt werden. Das werde dann zu gegebener Zeit in der Haushaltsbegleitkommission des Rates miteinander besprochen, was dann die Voraussetzung sei für eine Figur, die die strategischen Ziele der kommunalen Politik in ein Verhältnis zueinander bringe. Er schlägt auch vor, sehr intensiv mit der TU Dortmund zusammenzuarbeiten, da es dort einen jungen Wirtschaftsprofessor, Herrn Prof. Hoffjan, gibt, der ein Spezialist für Controlling, Preisbildungssysteme, der öffentlichen Verwaltung und auch der kommunalen Wirtschaftsunternehmen sei. Er berate in NRW und darüber hinaus und sei zuletzt auch ein Spezialist für Kennziffernsysteme. Es werde nach dem Ratsbeschluss auch eine intensive Klausur mit ihm geben und er sei methodisch sehr interessiert. Im Mai stelle man dann in der Haushaltsbegleitkommission das mit der TU abgestimmte Einführungskonzept vor. Auf dieser Verabredungsbasis würde dann begonnen werden. Er glaubt, dass es nicht schlecht sei, mit einem Lehrstuhl für Wirtschaftswissenschaften zusammenzuarbeiten, da kein Unternehmensberater im Moment am Markt agiert, der für sich verbuchen könne, er habe in Deutschland einen wirkungsorientieren Haushalt eingeführt. Für Dortmund sei das ein Pilotlauf und Teilbereiche könne man erarbeiten lassen und auch miteinander erarbeiten. Das sei keine Entscheidung nur für heute.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) geht darauf ein, dass Herr Stüdemann ausgeführt habe, dass Dortmund die erste Großstadt sei, die damit beginne. Das hieße, dass die Akteure, die an diesem Verfahren beteiligt seien, auch mitgenommen werden müssen. In der Belegschaft gebe es eine große Portion an Zurückhaltung. Er hielte es für notwendig, dass Herr Stüdemann auch noch einmal innerhalb der Belegschaft dafür werben müsse, sich auf den Prozess einzulassen. Er möchte daran anknüpfen, dass auch er Vergleichszahlen haben möchte, um Leistungen, wie sie in Dortmund erbracht würden, in den einzelnen Fachbereichen perspektivisch auch mit den Leistungen an anderer Stelle in anderen Gebietskörperschaften zu vergleichen. Im Unklaren sei, wie bestimmte Leistungen definiert seien, bzw. in welcher Qualität, in welchem Umfange und welche Konditionen sie jeweils erbracht würden. Er hielte es für schlecht, sich auf einen Prozess einzulassen, der bis 2014 abgeschlossen sein soll. Dann gebe es möglicherweise eine Situation, in der Kennziffern definiert seien, die dann nicht mehr passen oder mit anderen Inhalten ausgefüllt seien. Insofern wäre ein relativ starker Abstimmungsprozess innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bezogen auf die Gebietskörperschaften, die sich bisher an diesen Prozessen bereits beteiligt hätten, notwendig. Er könne nicht einschätzen, wie das laufen könne und bittet Herrn Stüdemann noch einmal auszuführen, wie das Thema sinnvoller Weise angegangen werden könne. Dem SPD-Antrag werde seine Fraktion zustimmen, dem CDU-Antrag könne er nur teilweise zustimmen. Bezogen auf den FDP-Antrag bittet er Herrn Rettstadt, noch einmal zu begründen, warum der Bereich Sicherheit und Ordnung herausgegriffen werden solle.

Herr Monegel, Vorsitzender (CDU), bittet Herr Rettstadt einen Hinweis zu geben, wie mit seinem Antrag heute umgegangen werden soll.


Frau Starke (SPD) merkt an, dass wohl Allen klar sei, dass hier Neuland betreten werde. Sie äußert bewusst, dass dieser Ansatz bereits vor 5 oder 6 Jahren schon mal gewollt gewesen sei. Wenn es solche Kennziffern gäbe, mit denen auch schon ein interkommunaler Vergleich gemacht würde, hielte sie es für sinnvoll, die Kennziffern schon in der ersten Stufe zu berücksichtigen. Inwieweit sie dann wirkungsorientiert hilfreich seien, könne man dann sehen. Sie fände es besser, wenn solche Informationen da seien, sie auch frühzeitig einzustellen. Auch gut finde sie, die Anzahl der Produkte zu bereinigen. Es sei eine wichtige Fragestellung, wo politische Steuerung sei, wo sie aufhöre und wo Verwaltungssteuerung anfange. Sie möchte in Zukunft keine Desinformation durch zu viele Zahlen. Sie stimme der Produktreduzierung und einer Nutzung der vorhanden Kennzahlensysteme zu und halte es für vernünftig ein paar grundsätzliche Diskussionen in die Haushaltsbegleitkommission zu nehmen. Sie stimme dem Antrag der CDU zu, dem FDP-Antrag nicht und dem Antrag der Grünen nur zu Punkt 2 und 4.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Es sei wichtig, dass die Beschäftigen dabei eine Rolle spielen und bei diesem Prozess Berücksichtigung fänden. „Gender budgeting“ Spiele in Zusammenhang mit Beteiligungshaushalten und auch bei der Diskussion um wirkungsorientierte Steuerung immer eine wichtige Rolle. Das sei eine Antwort des OB vom 17.03.11. Wenn man schaue, wie was wirke, sei es auch sinnvoll zu schauen, inwieweit es bei der Verteilung der Mittel auf die Geschlechtergerechtigkeit eine Auswirkung habe. Das sei der Hintergrund ihres Antrags.

Herr Reppin (CDU) merkt an, dass die Ausführung des NKF, eigentlich ein notwendiger weiterer Schritt sei. Es sei im Prinzip nichts anderes, als Leistungen zu messen und sie zu controllen und zwar unterjährig, was bisher so nicht der Fall gewesen sei. Er halte das für wichtig. Die Sorge der Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Mitarbeiter/innen nicht mitgenommen würden, teile er nicht, da Herr Stüdemann gesagt habe, dass natürlich zuerst in den Dezernaten und einzelnen Fachabteilungen zu diskutieren und festzulegen sei, was wichtig ist, weniger wichtig und was zuletzt gemacht werden könne. Das werde also auf gar keinen Fall ohne die Mitarbeiter/innen gehen, die sich auch einbringen müssten. Das sei sinnvoll und daher hielte er die Sorge für unbegründet. Außerdem sei es richtig, das dringend eine Produktbereinigung stattfinden müsse. Seit Einführung des NKF 2006 gebe es bis heute schon eine erhebliche Veränderung, sowohl bei den Produkten als auch an der Art und Weise der Aufarbeitung. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt seine Fraktion zu Punkt 1 ab, Punkt 2, Punkt 3 und Punkt 4 finden Zustimmung. Dem Antrag der SPD stimme er zu. Er habe den Hinweis auf Prof. Hoffjan mit Freude zur Kenntnis genommen, da er in der Tat einen sehr guten Ruf habe. Sich seiner Mitarbeit zu versichern hielte er für sehr gut. Damit finde etwas statt, das beispielgebend sei.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass bereits vieles gesagt sei und man sich auf dem richtigen Weg befinde. Ganz wichtig sei, dass das was beschlossen werde auch nachkontrollierbar sei. Deshalb sei es gut, Kennziffern zu haben und Ziele als Politik zu definieren, auch sei es gut die Produktgruppen zu minimieren, damit die Übersichtlichkeit gegeben sei. Er bittet den Antrag seiner Fraktion in den Rat durchzuleiten. Seiner Fraktion sei es ganz wichtig, dass öffentliche Ordnung, gerade auch unter dem Aspekt Nordstadt nach oben gesetzt werde, weil das wichtig für Stadt und Lebensqualität sei. Da gebe es auch schon genug Kennziffern, die benutzt werden könnten. Er bittet dann dem Antrag im Rat zuzustimmen. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehne seine Fraktion ab. Zum Antrag der SPD bitte er um Einzelabstimmung, dem Antrag der CDU werde seine Fraktion zustimmen.

Herr Stammnitz (Die Linke) äußert, dass wirkungsorientierter Haushalt mehr sei, als Leistungsmessung und Controlling. Das Wesentliche sei die Zieldiskussion und, wenn sie öffentlich-politisch geführt werde, könne so ein wirkungsorientierter Haushalt ein Stück weit die spürbare Entfremdung der Bürger von der Politik und von der Verwaltung verringern. Da käme es darauf an, wie das ausführt werde und da sehe er den ersten grundsätzlichen Kritikpunkt am Konzept, dass die Verwaltung vorgelegt habe. Die Chance, auch den Bürger einzubeziehen, sei nicht erkennbar. Der zweite Kritikpunkt sei, dass es dabei nicht darauf hinauslaufen dürfe, die Wirkungsorientierung zu einem reinen Konsolidierungsinstrument werden zu lassen. Diese Kritikpunkte habe seine Fraktion in entsprechende Änderungsanträge für den Rat eingebracht. Davon hänge ab, ob seine Fraktion dem Gesamtkonzept zustimmen könne oder nicht. Deshalb werde er sich heute enthalten. Bezogen auf die Einzelanträge stimme er dem Antrag der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, den Antrag der CDU und FDP lehne er ab.

Herr Stüdemann bedankt sich für die grundsätzliche Bereitschaft in den Verfahrensvorschlag einzusteigen. Er gäbe Herr Rettstadt Recht, dass das NKF durch diese Leistungserfassung ergänzt werde, die man brauche, um sich sachgerecht rationaler über Dinge verständigen zu können. Es diene der Selbstkontrolle, der wirtschaftlichen Verbesserung und auch der Leistungssteigerung. Man rede über Controlling, messbare Größen, Vergleiche interkommunal und Vergleiche in der Zeit. Die Beschäftigten seien durchaus eingebunden, an der Spitze stehe aber eine Vereinbarung zwischen dem Rat und der Verwaltung. Es sei nicht gegeben, dass bei der Zieldefinition der Personalrat oder die Beschäftigten gleichgewichtig mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Politik in Erscheinung treten würden. Bei der Umsetzungsebene und verschiedenen anderen Dingen, die mit fachlicher Erfüllung von Aufgaben zu tun haben, seien und blieben die Beschäftigten intensiv mit einbezogen. Es sei richtig, dass noch darüber nachgedacht werden müsse, wie in der Praxis der Abgleich mit den Beschäftigtenvertretungen und auch mit den Beschäftigten insgesamt etwas einfacher werde. In die Entscheidungsfindung, was der Rat der Stadt mit seiner Administration mache, seien die Bürger über den Akt des Wählens einbezogen worden. Man könne auch nicht den Rat durch zivilgesellschaftliche Meinungsbildungsprozesse ersetzen. Dass dann in einer geeigneten Form die Bürgerschaft an bestimmten Etappen wieder mit einbezogen werden solle und das Verfahren transparent gemacht werden müsse, hielte er für richtig. Die Meinungsbildung sei aber zuerst eine der politisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter mit der eigenen Administration. Der wirkungsorientierte Haushalt sei kein Konsolidierungsinstrument, es könne helfen transparenter und mit mehr Information über Dinge sprechen zu können, helfe aber nicht eine Sparentscheidung zu bewirken. Das Verfahren sei arbeitsintensiv und anstrengend und stärke die politische Meinungsbildung über Sachverhalte. Wenn man vergleiche, welche Städte bei dem Versuch, einen wirkungsorientierten Haushalt einzuführen, gescheitert seien, stelle man fest, dass es entweder unglaublich viele Daten- und Faktenberge aufgebaut worden seien oder beim Scheitern des Zusammenspiels zwischen Politik und Verwaltung. Er appelliert, immer nur relevante Informationen zusammenzutragen, kurz und bündig zu sein und politisch die Sache so schnell wie möglich wieder verfügbar zu haben. Es gäbe eine Zieldifferenz zwischen einer akademisch theoretischen Bewältigung dieses Zusammenhanges und dem politisch-praktischen Leben, in dem man weniger benötige als z. B. Fachbücher der Wirtschaftswissenschaften zu füllen. Es werde eine Kommunikation zum Haushalt geben, die alters-, politiknah und praktisch sei. Und es gebe für die, die es methodisch oder wissenschaftlich interessiert, eine zweite Kommunikationsebene.

Herr Monegel bittet darum, das Verfahren nicht philosophisch zu überhöhen und mit Anforderungen zu überfrachten. Dazu wäre noch zu sagen, dass nicht daran gelitten würde, dass Rat oder Politik zu wenig Information zu haben, sondern es häufig eine Informationsredundanz gebe. Entscheidend sei, die entscheidenden Informationen zum Haushalt zu bekommen.

Herr Krüger äußert, dass es natürlich so sei, dass nicht die Mitarbeiter entscheiden würden, in welchem Umfange Indikatoren eingeführt würden, es sei nur davon gesprochen worden, dass Mitarbeiter mit einzubeziehen seien. Bisher würden die Mitarbeiter zwar Kenntnis nehmen, aber entsprechende Diskussionen mit den Mitarbeitern und den einzelnen Fachbereichen habe es bisher nicht gegeben. Er glaube, dass dieser Prozess scheitere, wenn man nicht von vornherein Mitarbeiter mitnimmt. Zum Thema Leitbildung und Leitbildentwicklung merkt er an, dass es heute kein gemeinsames entwickeltes Leitbild zwischen Politik, Verwaltungsvorstand und Mitarbeitern gebe. Man brauche so ein Leitbild, um zu wissen, in welchen Bereichen man sich vorrangig in diesem Zusammenhang aufstellen wolle. Auf dieser Grundlage könne dann bezogen auf die Frage der auszuwählenden Produkte eine Entscheidung gegeben werden, welche Produkte benötigt würden, um beurteilen zu können, inwieweit das, was man sich als Leitbild und Herausforderung selbst gestellt habe und hier die entsprechenden Ressourcen eingesetzt würden. Nur das wolle die Verwaltung nicht. Das würde deutlich machen, dass bezogen auf die Frage, inwieweit solche Elemente entwickelt und aufbereitet würden, seine Zielsetzungen entsprechend steuern und prüfen könne, inwieweit der Mitteleinsatz angemessen sei bzw. die entsprechenden Erfolge verspräche. Wenn man nicht wisse, wo man hin will, könne man auch nicht beantworten, welche Produkte gebraucht würden. Es gebe eine umfangreiche Vorlage, die auf der Grundlage einer Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet worden sei und im letzten Personal- und Organisationsausschuss eingebracht worden sei. In dieser Vorlage werde im Detail ausgeführt, dass es wichtig sei, ihm Rahmen des Produkthaushalts bzw. im Rahmen des Konzeptes eines wirkungsorientierten Haushalts auch zu überlegen inwieweit diese Instrumente aufgegriffen werden könnten, zu schauen, welche Wirkungen bei welchen Personen- oder Geschlechtergruppen erzielt würden. Eine entsprechende Beschlussfassung sei nötig, um diese Wirkung entsprechend erheben zu können. Aber die Verwaltung würde sich dem verweigern. Wer die Diskussion im Personal- und Organisationsausschuss gehört habe, Herr Monegel sei dabei gewesen, wisse, was Frau Wolff dazu gesagt habe. Sie habe der Politik sehr nahe gelegt, diese Instrumente auch aufzugreifen. Wenn Herr Monegel sich dem verweigere, wisse man, dass er mit diesen Themen nicht viel zu tun habe und noch viel nacharbeiten müsse.

Her Rettstadt unterstreicht noch mal, dass am Anfang eine Reduzierung auf ein Minimum unbedingt nötig sei. Er appelliert auch an alle anderen Fraktionen, dass auch zu tun. Die Ausführung von Herrn Stüdemann, was die Bürgerbeteiligung angehe und auch was den Vertrag zwischen Verwaltung und Rat angehe, finde er sehr wichtig.

Herr Stüdemann geht auf die Ausführungen von Herrn Krüger ein und äußert, dass es vor dem Start der Leitbildentwicklung fünf große Personalversammlungen im Konzerthaus und die Stadtverwaltungsspitze gegeben habe mit der Belegschaft gesprochen worden wäre. Daraus habe der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung den Schluss gezogen, dass es ratsam sei, nicht nur auf die veralteten Führungsleitlinien der Stadt, die immer zitiert würden, aber keine große Bewandnis mehr für den Verwaltungsalltag hätten, hinzuweisen. Sie sollen angereichert werden durch ein Leitbild zwischen der Verwaltungsspitze und den Beschäftigten. Der Personalrat habe für sich entschieden, trotz verschiedener Einladungen aus verschiedenen Gremien, nicht teilzunehmen. Das sei eine Verweigerungshaltung, die schwierig zu parieren sei und das sei auch keine positive Begleitung. Er habe nicht von einer Leitbildentwicklung gesprochen, sondern darüber, dass es ein politisches Zielkonzept geben müsse, das zuerst die Fachausschüsse frage. Die Leitbildentwicklung innerhalb einer Stadtverwaltung sei etwas anderes, als ein politisches Zielkonzept für die Kommunalpolitik. Schwerpunktsetzungen seien zu besprechen und ein Ranking müsse hergestellt werden, das sei nicht ganz einfach und müsse in einem vertretbaren Ausmaß miteinander durchdekliniert werden. In diesem Prozess seien zuerst die Fachausschüsse und Fachverwaltungen einbezogen, dann aber der gesamte Rat. Wenn es diese Konfiguration gebe, wisse man, was gemeint und gewollt sei. In diesem Zusammenhang meint er, gehöre auch die Frage, ob man „Gender budgeting“ betreibe, da es eine kommunalpolitische Zielsetzung sei. Ob es vorausgreifend hervorgehoben werden müsse, sei zu besprechen und bliebe der Zielfindung untereinander vorbehalten. Methodisch sei es jetzt an der falschen Stelle, auch wenn die Entscheidung darüber relativ schnell gefällt werden müsse. Genauso bitte er zu akzeptieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es Klarheit zwischen Politik und Verwaltung gebe, es eine methodische Verständigung geben müsse, wo die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in geeigneter Form einbezogen werden könnten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu.

Auf Wunsch von Herrn Rettstadt, FDP/Bürgerliste, lässt der Ausschuss den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Rat durchlaufen.

Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Monegel, CDU, auf Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste über die Anträge der anderen Fraktionen einzeln und Punkt für Punkt abstimmen.

Der Ausschuss lehnt die Punkte 1. und 3. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Ansonsten stimmt der Ausschuss allen anderen Punkten der Anträge der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Mit diesen Änderungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:

· Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schritt­weise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.

· Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig weiterentwickelt.

· Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.

· Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Ver­waltung und Politik.

· Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03107-11)

Herr Reppin (CDU) äußert, dass das Theater mit knapp 30 Mio. Euro bezuschusst werde, was nicht ausreiche. Das Eigenkapital sei bis auf 25 T Euro Stammkapital komplett aufgezerrt und er frage sich, warum man den Zuschuss nicht von vornherein erhöhe. Es müsse möglich sein, dass es ein Jahresergebnis gebe, dass nicht regelmäßig mit über 1 Mio. Euro zusätzlichem Bedarf aus dem städtischen Haushalt auskomme. Auch das Orchester würde über 6 Mio. Euro Personalkosten verursachen, habe aber nur 870 T Euro Einnahmen. Er fragt nach, ob alle Möglichkeiten der Vermarktung ausgeschöpft seien und hält es dringend für notwendig, in diesem Bereich aktiv zu werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert das Problem des Jahresverlustes. Es habe die Idee gegeben, die Institute im Personalbereich unterauszustatten und es sei ein Beschluss gefasst worden, der dazu führe, dass von vornherein im Plan ein Minus eingeschrieben worden sei. Frau Pesch habe darauf bestanden, das Minus als Negativergebnis aufzuschreiben. Es sei ihr im Gegenzug aber gelungen, das Ergebnis insgesamt zu verbessern. Die Stadt Dortmund finanziere das Theater nur mit den Personalkosten. Die Besuchs- und Herstellungskosten für eine Tournee des Orchesters lägen so hoch, dass die Gagen das finanziell nicht tragen würden.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass unter dem alten Oberbürgermeister früher strukturell im Personalbereich immer unterfinanziert worden sei. Er möchte wissen, ob das einmalig gewesen sei oder ob im nächsten Jahr wieder mit so einem hohen Verlust zu rechnen sei.


Herr Stüdemann erläutert, dass das, bezogen auf die Eigenbetriebe, das Ergebnis einer Fehlüberlegung gewesen sei. Die Personalkostenansätze seien jetzt dem Personal angepasst und im letzten Jahr seien im virtuellen Amt 16 20 Mio. Euro festgehalten worden, um sie unterjährig dann in die verschiedenen Personalkostenbudgets stecken zu können. Dieser systematische Fehler aus den Jahren 2008/2009 und 2009/2010 sei jetzt nicht mehr zu finden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme in
Höhe v. 38.826 T€ und einem Jahresverlust in Höhe v. 1.396.542,33 Euro, und der Lagebericht 2009/10
werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 1.396.542,33 Euro wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.2
Parksituation Tiefgarage Stadttheater
- mündlicher Bericht -

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet, den Bericht in die nächste Sitzung zu schieben, da noch kein Ergebnis vorliege.

zu TOP 3.3
Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-11)

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es noch heftige Diskussionen geben werde und kritisiert, dass die entsprechenden Gremien erst beteiligt worden seien, als die 100 T Euro bereits versprochen gewesen seien. Das sei nicht die richtige Vorgehensweise. Seine Fraktion halte aber den Ankauf für sinnvoll und werde deshalb auch empfehlen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bestätigt die Aussage von Herrn Dr. Brunsing. Seine Fraktion werde den Ankauf aber ebenfalls empfehlen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von 100.000,00 Euro zur Erhöhung des Zuschussbetrages an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe.

zu TOP 3.4
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03191-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Anpassungen der Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen sicher zu stellen, dass die Vergütungen der Aufsichtsräte, Beiräte und Mitglieder der Geschäftsführung in gleicher Weise zusätzlich auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund offen gelegt werden.

Begründung :
Der vorliegende Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zitiert bei der Offenlegung der Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführungsmitglieder lediglich den neuen § 108 GO NW aus dem Transparenzgesetz.
Danach ist in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der städtischen Unternehmen zu gewährleisten, dass die gewährten Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden.

Um eine noch stärkere Transparenz der Vergütungen herzustellen, sollen die differenzierten Beträge individualisiert auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund, der jedermann zugänglich ist, erscheinen.
Der Musterkodex des Städtetages NRW sieht ebenfalls vor, dass die Vergütungen für Aufsichtsräte und Geschäftsführungsmitglieder im Beteiligungsbericht der Kommunen offengelegt werden.

2. Darüber hinaus empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt, folgenden weiteren Beschluss zu fassen :
Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, den Entwurf des Dortmunder Unternehmenskodex an den Musterkodex des Städtetages NW bis zur Ratssitzung am 26.05.11 anzupassen und erneut zur Beschlussfassung vor zu legen.
Dabei sollen insbesondere folgende Bestandteile des Musterkodexes des Städtetages NW in den Dortmunder Kodex implementiert werden :

1.1.2
Die Kommune XXX (hier : Stadt Dortmund) sollte sich nur dann an einem Unternehmen neu beteiligen, wenn dessen Bindung an Public Corporate Governance der Kommune XXX im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss festgelegt wird.
Dies gilt jedoch nur für eine Beteiligungsquote von mindestens 20%.
Weiter gilt dies auch für mittelbare Beteiligungen der Stadt, wenn das Unternehmen, das eine Beteiligung eingehen will, sich selbst bereits zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex verpflichtet hat.

1.2.6
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich an den Zielsetzungen und den Optimierungs- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.

2.2.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.
Außerdem sollen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrgenommen werden.
Dies gilt nicht für die Hauptverwaltungsbeamten und Wahlbeamte/Beigeordnete.

2.3.3
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch die Geschäftsführung zu informieren.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll sodann den Aufsichtsrat unterrichten und erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtratssitzung einberufen.

2.3.6
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Ausarbeitung und Einhaltung der Geschäftsführerverträge zuständig.
Die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl. Versorgungsregelung) sind vom Aufsichtsratsplenum zu beschließen.

2.5.3
Das Aufsichtsratsmitglied hat eine Erklärung darüber abzugeben, ob es Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens ausübt.


3.2.7
Die Geschäftsführung soll den Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im Aufsichtsrat mit der (Beteiligungs-)Verwaltung abstimmen, damit Besonderheiten, Bilanzierungsfragen und Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt vorab diskutiert und Vereinbarungen besser umgesetzt werden können.

3.3.4
Die korrekte Abwicklung der Vergütung der Geschäftsführung soll durch den Wirtschaftsprüfer überprüft und schriftlich bestätigt werden.

3.4.5
Im Beteiligungsbericht sollten zu jedem Unternehmen, an dem die Kommune direkt oder indirekt mit mindestens 20% beteiligt ist, für die Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung Angaben über deren Mitgliedschaft in Organen von anderen Unternehmen der Kommune in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen gemacht werden.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) weist auf den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion hin und bittet die Vorlage mit dem Ergänzungsantrag zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.a. Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.5
Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03576-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestellung von Herrn Frank Schulz zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH zur Kenntnis und stimmt ihr zu.

zu TOP 3.6
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03579-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Gesellschaftsvertrags von DEW21 zu.

zu TOP 3.7
Befristete Arbeitsverträge bei ServiceDo
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03671-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03671-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

wir bitten um die Aufnahme des TOP und eine schriftliche Beantwortung unten stehender Fragen.

Die Arbeitsverhältnisse beim städtischen Tochterunternehmen ServiceDo GmbH stehen seit langem in der Kritik der Arbeitnehmervertreter und der Gewerkschaften. Die Fraktion DIE LINKE nimmt bei ServiceDo zunehmend frühkapitalistische Verhältnisse wahr (vergl. DS 14357-09 und 02127-10-E37). MitarbeiterInnen werden gezielt unter Druck gesetzt und ein Regime der Angst vor dem Arbeitsplatzverlust versucht die MitarbeiterInnen gefügig zu halten. Ein Hilfsmittel dazu könnte eine überdurchschnittliche Quote befristeter Arbeitsverhältnisse sein. Neuanstellungen werden offenbar überwiegend befristet vorgenommen.

Dazu bittet unsere Fraktion um die Beantwortung der nachstehenden Fragen zum Sachverhalt:
1) Wie groß ist der derzeitige Anteil befristet beschäftigter MitarbeiterInnen bei ServiceDo ?
2) Wie groß ist der derzeitige Anteil befristet beschäftigter MitarbeiterInnen im Mutterunternehmen von ServiceDo, der Klinikum Dortmund gGmbH ?
3) Wie groß ist der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse unter den ServiceDo gestellten Mitarbeitern des Klinikums ?
4) Welche sachlichen Gründe liegen für befristete Arbeitsverhältnisse bei ServiceDo vor (z.B. Schwangerschaftsvertretungen) ? In welcher Anzahl liegen welche Gründe vor ?
5) Welche anderen Gründe für befristete Arbeitsverträge gibt es bei ServiceDo ?
6) Wie hoch sind die Krankenstände bei ServiceDo in den letzten drei Jahren jeweils gewesen ? Ist dieser Krankenstand branchenüblich oder eher erhöht ?

- Keine Wortmeldung -

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 3.8
Ankauf von RWE-Aktienpaketen in 2009 und 2010 über DSW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03681-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03681-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03681-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

in den Ratssitzungen vom März 2010 bzw. November 2009 wurden nachträglich der vom Vorstand der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) getätigte Ankauf von RWE-Aktien mehrheitlich genehmigt. Insgesamt wurden rund 2,7 Mio. RWE-Aktien von der E.ON Ruhrgas bzw. der Westdeutschen Landesbank erworben. Der Kaufpreis der über die KEB-Gruppe gehaltenen RWE-Aktien wurde komplett von DSW21 über Kredite finanziert.

Die Stadt Dortmund ist direkt mit 1.915 Stammaktien an der RWE AG beteiligt. Darüber hinaus bestehen mit Übernahme der vorgenannten Aktienpakete über die DSW21 und die KEB-Gruppe indirekte Beteiligungen über 22.366.619 Stück RWE-Stammaktien.

In den damaligen Beschlussvorlagen wurde ausgeführt, dass die damaligen Dividenden der RWE AG aus der zusätzlichen Beteiligung deutlich über den von DSW21 zu zahlenden Darlehenszinsen liegen und die aufgenommenen Fremddarlehen über die Dividenden refinanziert werden können.

Aufgrund veränderter Marktbedingungen ist der RWE-Aktienkurs rückläufig. Der Vorstand der RWE Holding AG hat für 2011 eine Gewinnwarnung ausgesprochen. Bereits für 2011 rechnet der Konzern deshalb mit einem Rückgang des Betriebsergebnisses um rund 20 Prozent gegenüber den 2010 erreichten 7,7 Milliarden Euro. Das nachhaltige Nettoergebnis, von dem RWE gewöhnlich 50 bis 60 Prozent an die Aktionäre ausschüttet, wird um rund 30 Prozent zurückgehen. Als Faktoren wurden die Einführung der Brennelementesteuer, stagnierende Strompreise und die Emissionszertifikate genannt. Für 2010 sollen die Anteilseigner wie im vergangenen Jahr 3,50 EUR je Aktie erhalten. Gegenüber dem damaligen rabattierten Kaufpreis hat sich der RWE-Aktienkurs um rund 12 % auf derzeit 47,60 € rückläufig entwickelt.

Analysten schätzen das Kursziel mit 42 bis 44 € je Aktie und empfehlen einen Verkauf. Angesichts der eingetrübten Marktbedingungen und insbesondere der Nettoverschuldung von 29 Mrd. € erwarten Analysten für 2011 eine Dividende von 2,50 € je Aktie. Demgegenüber wurde für das Geschäftsjahr 2009 in 2010 eine Dividende von 4,50 € je Aktie ausgeschüttet.


Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ab welcher Dividendenausschüttung lassen sich die Finanzierungskosten der aufgenommenen Darlehen zum Erwerb der E.ON Ruhrgas- bzw. WestLB-Anteile- RWE-Aktienanteile (Zins und Tilgung) nicht über die Dividendenzahlungen refinanzieren?
2. Wie stellen sich die Finanzierungsmodalitäten bzgl. Zinssatz, Zinsabsicherung, Laufzeit, Tilgungshöhe zum Erwerb der von E.ON Ruhrgas bzw. der Westdeutschen Landesbank übernommenen RWE-Aktienpakete dar?
3. Inwieweit sind die im Haushalt 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten DSW21-Gewinnausschüttungen unter Würdigung der sich darüber hinaus abzeichnenden Verluste aus der über die DEW21 gehaltenen GEKKO-Beteiligung und der weiterhin gleichgroßen Verluste der Dortmunder Flughafens noch haltbar?
4. Welche Ausschüttungen der KEB-Gruppe wurden von DSW21 für 2012 geplant und inwiefern wird die Notwendigkeit gesehen entsprechende Korrekturen vorzunehmen?
5. Inwieweit wird bei künftigen Finanzbeteiligungen an der einseitigen Struktur festgehalten bzw. im Zuge einer Risikominimierung einer breiteren Beteiligungsstruktur den Vorrang gegeben.

Selbstverständlich sind wir mit einer Beantwortung der gestellten Fragen im nichtöffentlichen der Ausschusssitzung einverstanden.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Stellungnahme. Er merkt an, dass man mittlerweile davon abgerückt sei, durch die zusätzlich angekauften Aktien und die dadurch mehr zu erwartenden Dividendenausschüttung eine Refinanzierung der kreditfinanzierten Ankäufe zu ermöglichen. Dies bedeute, dass jetzt die Gesamtdividendenerträge herangezogen würden, um die aufgenommenen Verbindlichkeiten innerhalb von 5 Jahren abzuzahlen.

Die Stellungnahme der Verwaltung hat dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 3.9
Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03631-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund für den Zeitraum 2011 bis 2015 abzuschließen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03233-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht zur Erhöhung der Landesförderung zur Kenntnis und beschließt:
· den weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2011/12 um zwei weitere Standorte im Stadtbezirk Aplerbeck,
· die überplanmäßige Verlagerung von 73.500,00 € zur Deckung des städtischen Mehrbedarfes im Bereich der offenen Ganztagsschule von Sachkonto 529100 Auftrag 7F0305010030 auf das Sachkonto 529100 Auftrag 7F0305010010.

zu TOP 4.2
Schulgebäudenutzung Innenstadt West
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03621-11)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zieht den Tagesordnungspunkt zurück.


zu TOP 4.3
ehemaliges Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-11)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03651-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

im Zuge der Beratungen des Haushaltes 2011 hatte der Rat der Stadt Dortmund im Dezember 2010 u.a. beschlossen, das Gebäude des ehemaligen Museums am Ostwall inklusive des dazugehörigen Grundstücks schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Hat die Verwaltung das Objekt bereits am Markt, beispielsweise im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens, platziert? Wenn ja, gibt es bereits ernsthafte Interessenten? Wenn nein, warum ist dies noch nicht geschehen?

Liegen der Verwaltung anderweitige Anfragen zur Nachnutzung des Objektes vor, die das ehemalige Museum am Ostwall kostenlos oder lediglich gegen Übernahme der Betriebskosten übernehmen wollen?

Gibt es verwaltungsseitig Überlegungen, die Immobilie durch Aufgabe anderer angemieteter Standorte eventuell selbst für andere Zwecke nutzen zu wollen?

Herr Reppin (CDU) bedankt sich für die schnelle Beantwortung. Er habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass das Haus gut frequentiert und belegt sei. In den Medien sei zu lesen gewesen, dass Herr Voges jetzt dort spiele und das Interessenbekundungsverfahren in der nächste Woche starten solle. Er bittet um Bestätigung dieser Aussage.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) äußert, dass ursprünglich geplant gewesen sei, mit allen Beständen, Kellerraumnutzungen und Büronutzungen des Museums am Ostwall schon Ende des letzten Jahres auszuziehen. Das zöge sich etwas hin, eine schrittweise Aussiedlung werde über den Mai/Juni erfolgen. Es habe sehr viele Anmeldungen gegeben, deshalb werde erst in den nächsten 2- 3 Wochen das Interessenbekundungsverfahren starten.


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung hat dem Ausschuss vorgelegen, die Angelegenheit ist damit erledigt.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2011
(Drucksache Nr.: 02774-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.11 vor:

Hierzu liegt vor: Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02774-10-E1):

„Die SPD-Fraktion beantragt, die Drucksache 02774-10 zur Beratung in alle Fachausschüsse
sowie in die Bezirksvertretungen, den Seniorenbeirat, das behindertenpolitische
Netzwerk und den Integrationsrat zu überweisen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig.

Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vertagt die Befassung mit der Vorlage, wird diese in der nächstmöglichen Sitzung ( nachdem alle o. a. Gremien hierzu beraten und eine Empfehlung abgegeben haben) wieder aufrufen und eine Empfehlung an den Rat abgeben.


Herr Reppin (CDU) fragt nach den finanziellen Auswirkungen. Er habe große Sorge, dass durch interne Bürokratie nicht unerhebliche Kosten und Mannstunden entstünden.

Frau Pohlmann-Rohr (SPD) merkt an, dass es ein sehr langes Verfahren sei und ihre Fraktion zustimmen werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, die Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren zur Grundlage eines fortschreibungsfähigen Nachhaltigkeits-Berichtswesens zu machen.







Monegel
Rettstadt
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlage 1 zu TOP 2.9

(See attached file: 20110413 Ergänzung NS TOP 2.9 von der Finanzausschusssitzung 24-03-2011 .pdf)