Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 07.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Rm Meyer

Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Bartsch i. V. für Rm Mause
Rm Weber i. V. für Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez. - entschuldigt -

Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Samulewicz, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr StR Lürwer, 6/Dez.
Frau Klebs, StA 11
Herr Pähler, StA 11
Herr Kerschek, StA 60
Herr Dr. Falk, 66/stv. AL
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 12.09.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
- Die Ratsmitglieder und die Fraktionen haben die Haushaltsplanentwürfe zur Ratssitzung am 26.09.2013 erhalten.

2.2 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10762-13)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013

2.3 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Präsentation des elektronischen Stellenplans
- Mündlicher Bericht


3.1.2 Stellungnahme zum Personaleinsatz im Rahmen der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11078-13)

3.1.3 Neubenennung der beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-13)

3.1.4 Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11088-13)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Arbeitsmedizinischer Dienst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10603-13-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 12.09.2013 vor.

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Green-IT im Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09504-13-E2)
- Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lag zur Sitzung am 11.04.2013 vor.

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Pieper (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um das Thema „Sachstandsbericht zu den Vorgängen des Tiefbauamtes – Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 24.10.2013 -
(Drucksache Nr.: 11102-13)“ als TOP 3.1.5 und um die Vorlage „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10562-13) als TOP 3.2.2 zu erweitern.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, TOP 3.1.4 „Tiefbauamt, Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11088-13)“ und TOP 3.1.5 „Sachstand zu den Vorgängen des Tiefbauamtes, Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 24.10.2013 (Drucksache Nr.: 11102-13)“ zusammen zu behandeln.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) meldet für TOP 4.2.1 „Gründung des Eigenbetriebes ‚Stadtentwässerung Dortmund’, Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10847-13)“ Beratungsbedarf an und bittet darum, den Punkt in den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Rm Stackelbeck ist dafür, die Vorlage zu TOP 4.2.1 in den AUSWI durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) erklärt sich damit einverstanden, diese Vorlage durchlaufen zu lassen.

Es besteht im Ausschuss Einvernehmen, die Vorlage zu TOP 4.2.1 ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt für die Unterlagen zu 3.1.5 und 3.2.2 die Dringlichkeit allgemein an und stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Die Tagesordnung wird mit diesen Erweiterungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 12.09.2013

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses am 12.09.2013.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

Herr Rm Weintz spricht sich im Namen der CDU-Fraktion dafür aus, die Vorlage heute nicht zu empfehlen, sondern diese durchlaufen zu lassen.

Herr StD/StK Stüdemann erläutert, dass derzeitig daran gearbeitet werde, die letzten Änderungen der Veraltung einzubringen. Viele Änderungen werde es nicht geben. Auch quantitativ gebe es keine maßgebliche Verschlechterung oder Verbesserung.
Mit den absehbaren Änderungsnotwendigkeiten befindet sich das Volumen ca. bei 6 bis 7 Mio. € von der 5 %-Hürde entfernt. Strittig ist zur Zeit noch die Finanzausstattung der Jugendhilfe.
Es liegt derzeitig eine genehmigungsfähige Haushaltskonstruktion vor. Dies ist nur bei restriktiver Personalbewirtschaftung möglich, die trotzdem ein paar externe Nachbesetzungen in verschiedenen Fachbereichen beinhaltet. Die Informationen werden der Vorlage „Stellenplan“ zu entnehmen sein.
Zur Haushaltsentwicklung 2013 stellt Herr StD/StK Stüdemann fest, dass mit Fortschreibung der Prognose keine signifikante Verschlechterung eingetreten ist. Dies konnte für 2013 durch verschiedene Kürzungsrunden erreicht werden. Er macht zudem darauf aufmerksam, dass eine abermalige lineare Kürzung über alle Sachkostenbereiche nicht von den Fachbereichen umzusetzen ist.
Für 2014 wird es eng, wenn dem Haushaltsplanentwurf zugestimmt wird. Es werden viele Bewirtschaftungsdiskurse und viele Maßnahmen durchzuführen sein, um den Haushalt über 2014 im Lot zu halten.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen an den Rat der Stadt.


zu TOP 2.2
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10762-13)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 19.09.2013 vor:

„Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
eingebracht, so dass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist. Es ergeben sich folgende Änderungen in der Beratungsfolge:

Beratungsfolge /Beratungstermine /Zuständigkeit

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften / 19.09.2013 / Einbringung
Schulausschuss / 16.10.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit / 05.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung / 06.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Personal und Organisation / 07.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit / 12.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien / 13.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften / 14.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden /
19.11.2013 / Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie / 20.11.2013 / Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat / 21.11.2013 / Empfehlung
Rat der Stadt / 21.11.2013 / Beschluss
Betriebsausschuss FABIDO / 28.11.2013 / Kenntnisnahme
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.“


Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) stellt fest, dass viele Konsolidierungsmaßnahmen bereits ohne Ratsbeschluss umgesetzt werden. Ihm sei die Maßnahme Nr. 1 der Anlage 3 a – Umsetzbare konsumtive Konsolidierungsmaßnahmen – aufgefallen, die die Reduzierung externer Trainerhonorare für RD-Seminare der Personalagentur in Höhe von 100.400,-- € vorsieht. Ihn interessiert, ob es bei der Reduzierung zu einer Qualitätsverminderung kommt.

Herr StD/StK Stüdemann sagt zu, dass die Frage, um was es bei den RD-Seminaren geht und ob eine Reduzierung eine Qualitätsminderung zur Folge hat, bis zur Ratssitzung beantwortet wird.

Auf die Frage nach dem Medienentwicklungsplan erläutert Herr Klüh, dass es sich darum handelt, ob Daten und Informationen dezentral oder zentral vorgehalten werden. Die Vor- und Nachteile werden in der kommenden Ratsvorlage dargestellt werden.

Herr Rm Weintz erklärt, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.


Herrn Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wird auf seine Frage nach Ziffer 48 auf Seite 4 der Anlage 3 a durch Herrn Pähler damit geantwortet, dass für die Pensionsrückstellung analog zur Besoldungserhöhung ein Betrag von 1,5 % Steigerung eingeplant wurde. Durch die gestaffelte Besoldungserhöhung war es nicht erforderlich, diesen Betrag vorzuhalten und er kann eingespart werden.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) spricht Ziffer 7 der Anlage 3 a an und bittet um Auskunft, wie es zu der Verminderung um 35.000,-- € kommen kann.

Herr StD/StK Stüdemann gibt an, dass sich eine Reihe von Akteuren mit eigenen Beträgen, Mitteln und Aktivitäten in den Kampf gegen des Rechtsextremismus eingeschaltet haben, so dass der städtische Betrag aufgrund der Haushaltslage reduziert werden konnte.

Zu Nr. 13 der Anlage 3 a bittet Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) um Auskunft, warum ein Betrag von 15.000,-- € für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingespart werden könne.


Herr StD/StK Stüdemann erklärt, dass das BEM die zur Verfügung gestellten Sachmittel in 2013 nicht soweit aufbrauchen werde. Die Reduzierung erfolgt nur in diesem Jahr.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.3
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Hier sind die Kommentare der Verwaltung zu beachten.

Auf die Nachfrage des Herrn Rm Schilff, wie mit anonymen Bürgervorschlägen umgegangen wird, erläutert Herr StD/StK Stüdemann, dass es einen Auftrag an die Verwaltung gab, Anregungen der Bürgerinnen und Bürger den Fraktionen aufbereitet zu den Haushaltsberatungen vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist zu entscheiden, was aufgegriffen wird oder nicht. Nach den Haushaltsberatungen kann den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden, was wie aufgegriffen wurde.
Herr StD/StK Stüdemann spricht sich dafür aus, kein Kosten treibendes und digitales Meldeverfahren zu starten, da die Ausbeute – wie in anderen Städten auch - relativ gering war. Anfangs ist die Beteiligung recht hoch, dann lasse sie nach.
Die Verwaltung sollte nachvollziehen und Auskunft geben können, was mit den Vorschlägen passiert ist. Dies sei aber erst nach der Abstimmung der Haushaltssatzung möglich.
Nach der politischen Beratung sei es wieder Aufgabe der Verwaltung, die Beratungsergebnisse der Bürgerschaft mitzuteilen. Bei anonymen Vorschlägen werde es keine Rückmeldung geben.

Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält manche Vorschläge für sinnvoll und die Ausbeute an Vorschlägen für gering.

Herr StD/StK Stüdemann warnt davor, Beiräte o. ä. für die Bürgervorschläge einzurichten. Die Politik müsse sich – falls als erforderlich angesehen - zu einer Formatsverbesserung durchringen und per Ratsbeschluss als Arbeitsauftrag an die Verwaltung geben.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Vorlage als Katalog von Anregungen, über die zu diskutieren ist. Im Rahmen der Haushaltsberatungen können ggf. einzelne Anregungen übernommen werden.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) findet den Begriff „Bürgerhaushalt“ missverständlich. Sie hält es für richtig, dass die einzelnen Bürgervorschläge in den Fachausschüssen beraten werden.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) findet, dass die Bürgervorschläge ernst genommen werden sollten. Nur die anonymen Vorschläge sollten aussortiert und nicht beachtet werden. Zukünftig solle das Verfahren sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Politik vereinfacht werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt diese Vorlage einstimmig dem Rat der Stadt.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Präsentation des elektronischen Stellenplans
- Mündlicher Bericht


Frau Klebs stellt den elektronischen Stellenplan vor. In der Sitzung am 23.05.2013 war ein Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09846-13) behandelt und dabei zugesagt worden, nach einer technischen Lösung für die Erstellung des Stellenplans zu suchen. Die Verwaltung wollte den Stellenplan für einen Fachbereich mit Zeitplanung für eine weitere Diskussion vorbereiten und vorlegen.

Inzwischen wurde im doRat-Portal die Möglichkeit eingerichtet, Informationen zum Stellenplan zur Verfügung zu stellen. Derzeitig können nur die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation darauf zurückgreifen. Die Verwaltung kann an dieser Stelle Dokumente bereit stellen. Herr Plätz hatte vorgeschlagen, jedes Quartal Informationen zum Stellenplan in das Gremieninformationssystem einzustellen. Es gibt unterschiedlichste Veränderungen, die quartalsweise anhand der Zahlen dargestellt werden können. Dadurch entstehe eine Historie.
Beispielhaft stellt Frau Klebs das Dezernat 2 vor. Die Daten werden nach Funktionen und Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen aggregiert. Erkennbar sind die besetzten und unbesetzten Stellen jeden Fachbereiches. Auch sind Vermerke, z. B. ku- oder kw-Vermerke oder Blockierungsvermerke, erkennbar. Zudem wurde eine Suchfunktion eingerichtet. Ausgewertet werden Ist-Zahlen.
Planstellen sind personenneutral dargestellt, d. h. es ist nicht zu ersehen, ob die Planstelle mit einem Mann oder einer Frau besetzt ist. Dadurch sind geschlechterspezifische Gründe nicht darstellbar.
Ein eingestelltes Dokument erläutert verschiedene Begriffe im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet die Darstellung des Stellenplans sehr übersichtlich. Sie bittet darum, die Informationen auch dem sachkundigen Bürger des Ausschusses zugänglich zu machen, der keine Möglichkeit hat, am doRat-Projekt teilzunehmen und damit auch keinen Zugriff auf die Informationen hat. Ggf. könnte mit Papier gearbeitet werden.
Zudem möchte sie den realen Personaleinsatz dargestellt bekommen, d. h. wie viele Menschen wo arbeiten und welches Geschlecht sie haben.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung am 27.03.2014:

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie nicht damit einverstanden sei, wenn der sachkundige Bürger des Ausschusses den elektronischen Stellenplan ggf. nur in Papier erhalten könne. Sie bittet darum, den Satz „Ggf. könnte mit Papier gearbeitet werden.“ aus der Niederschrift herauszunehmen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses am 07.11.2013 mit dieser Änderung, so dass der 1. Absatz auf Seite 8 der Niederschrift wie folgt geändert wird:


„Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet die Darstellung des Stellenplans sehr übersichtlich. Sie bittet darum, die Informationen auch dem sachkundigen Bürger des Ausschusses zugänglich zu machen, der keine Möglichkeit hat, am doRat-Projekt teilzunehmen und damit auch keinen Zugriff auf die Informationen hat. Ggf. könnte mit Papier gearbeitet werden.
Zudem möchte sie den realen Personaleinsatz dargestellt bekommen, d. h. wie viele Menschen wo arbeiten und welches Geschlecht sie haben.“


Herr Plätz erinnert an die Diskussion in den Ausschusssitzungen. Im diskutierten CDU-Antrag war die Rede davon, dass für jede einzelne Stelle die
- Bezeichnung der Stelle
- Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
- Anzahl der Stellen (Vorjahr, aktuelles Haushaltsjahr)
- Anzahl der besetzten Stellen jeweils zum 30.06. des jeweiligen Jahres und
- Sonstige Bemerkungen (bspw. Neue Stelle, umgewandelte Stelle, KW-Stelle etc.)
aufgeführt werden.

Die vorgestellte Darstellung des Stellenplans ist mit dem bestehenden Aufwand umgesetzt worden. In der Detalliertheit, in der früher der Stellenplan in Papier aufgelegt wurde, sei es nicht umsetzbar.
Das, was heute vorliege, kann für die Gesamtverwaltung abgebildet werden. Es sei möglich, quartalsweise den Stellenplan – wie vorgestellt – zur Verfügung zu stellen, so dass eine Entwicklung erkennbar ist.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) spricht sich weiter für die elektronisch zur Verfügung gestellte Version des Stellenplans aus und ist erfreut über die Suchfunktion. Er hält es schon für ausreichend, wenn die Gesamtzahl der besetzten Stellen in mit Männern und Frauen besetzte Stellen aufgeteilt werde.
Wenn die Entscheidung des Ausschusses so ausfalle, dass die Informationen nur für den Ausschuss für Personal und Organisation gedacht sind, müsse seines Erachtens auch die Kopierfunktion ausgeschaltet werden.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) schlägt vor, neben der Geschlechtertrennung auch differenziert innerhalb der Fachbereiche die Besetzung/Nichtbesetzung von Planstellen erkennen zu lassen.

Herr StD/StK Stüdemann macht den Vorschlag, den elektronischen Stellenplan in den Fraktionen zu diskutieren und das Thema in der Sitzung am 16.01.2013 noch einmal besprechen, um dann über vorgebrachte Vorschläge abzustimmen. Veränderungen sollten nicht auf Zuruf erfolgen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass nicht alle Ausschussmitglieder am doRat-Projekt beteiligt sind und für die Gremienarbeit ein Laptop haben. Wenn der Stellenplan elektronisch zur Verfügung gestellt werden soll, müssten seiner Meinung nach auch die Mitglieder, die kein Laptop haben, auf den Stellenplan zugreifen können. Zudem sieht er es nicht als notwendig an, die Informationen des Stellenplans geheim zu halten. Er ist mit der Stellenübersicht zur Stadtentwässerung (Drucksache 10847-13) sehr zufrieden, die insbesondere Anmerkungen, Vermerke, Hinweise und Entwicklungen enthalten.

Herr StD/StK Stüdemann weist nochmals daraufhin, dass der Stellenplan restriktiv bewirtschaftet werden müsse. Wenn eine Anmerkung eine Stellenbesetzung ankündigt, werde dies erwartet. Hier müsse aber zunächst eine Stellenbewirtschaftung erfolgen.
Der Stellenplan, der dem elektronischen zugrunde gelegt ist, ist der gültige, der vom Rat beschlossen wurde.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) sieht hinter der Forderung nach einem elektronischen Stellenplan die Notwendigkeit, dass zwischen Verwaltung und Politik beraten wird, wo Korrekturen angebracht werden sollen.

Der Einstieg in den elektronischen Stelleplan sei positiv. Das Ziel soll in den nächsten Jahren ein Stellenplan mit mehr Transparenz in den einzelnen Dezernaten sein. Das Stellen-Soll und –Ist sollten abgebildet sein.
Insgesamt solle der Stellenplan so verfeinert werden, dass er als Steuerungsinstrument im Rahmen der Haushaltsberatung genutzt werden kann.

Frau Rm Stackelbeck wünscht sich eine Differenzierung bei den Stellen nach Frauen und Männern, und auch in welchen Positionen diese tätig sind.
Die reale Anzahl an Personen soll abgebildet werden, d. h. auch die überplanmäßig Beschäftigten sind darzustellen.

Herr StD/StK Stüdemann verweist auf den jährlichen Personalbericht, dem die Frauen-/Männerverteilung nach Führungssituation bezogen auf die Fachbereiche zu entnehmen ist. Er bittet darum festzustellen, ob über den Personalbericht hinausgehend ein anderes System benötigt wird.
Es gibt viele überplanmäßigen Positionen in der Verwaltung. Das derzeitige Bestreben der Verwaltung liegt darin, den Stellenplan zu aktualisieren und überplanmäßig Beschäftigte in Planstellen zu bringen. Überplanmäßigkeit kann unterschiedlichste Gründe haben. Die Verwaltung wird überlegen, wie dies der Politik dargestellt werden kann.

Herr Rm Schilff schlägt vor, das Thema am 16.01.2014 erneut zu behandeln. Die Fraktionen können das Thema diskutieren und rechtzeitig Vorschläge für Verbesserungen bringen.

Herr Rm Waßmann macht den Vorschlag, die Fraktionsgeschäftsstellen auf den elektronischen Stellenplan zugreifen zu lassen, insbesondere weil die Fraktionen an diesem Thema arbeiten werden.

Herr Plätz bietet an, - wenn gewünscht - in die Fraktionen zu kommen, um Fragen zu beantworten und Möglichkeiten darzustellen. Beim elektronischen Stellenplan handelt es sich um einen SAP-Abgleich, der aus einem bestehenden Verfahren kommt.

Herr StD/StK Stüdemann sagt zu, dass sichergestellt werde, dass alle in einer datenschutzrechtlich sicheren Form an die gleichen Information kommen können. Der Kreis der Personen, der die Informationen erhält, ist zu diskutieren.
Zur Geschlechterdifferenzierung bittet er darum, sich den Personalbericht dahingehend anzuschauen, ob darüber hinaus weitere Informationen notwendig sind. Die überplanmäßig Beschäftigten sind in die Informationen aus den Fachbereichen einzupflegen.
Sollten zudem noch weitere Forderungen bestehen, sollten diese zur Sitzung am 16.01.2014 benannt werden, um dies in der Sitzung zu diskutieren, ggf. abzustimmen und in das System einzupflegen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Präsentation des Stellenplanes zur Kenntnis und wird das Thema am 16.01.2013 erneut behandeln.


zu TOP 3.1.2
Stellungnahme zum Personaleinsatz im Rahmen der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11078-13)

Frau Rm Pieper (SPD-Fraktion) spricht die Anmerkung auf Seite 2 des Schreibens des Herrn StD Stüdemann vom 14.10.2013 an, dass auf der letzten Tagung der Vollstreckungsleiter der Großstädte NRW angeregt wurde, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW hinsichtlich einer Erhöhung der erstattungspflichtigen Anteile der Vollstreckungsmaßnahmen zu ändern, und bittet um Auskunft, ob eine Gesetzesänderung kommen werde.

Für Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist nicht nachvollziehbar, dass der Personaleinsatz nicht kostendeckend sei. Die Stadtverwaltung Dortmund könne weniger daran interessiert sein, dass noch viele Fälle zu bearbeiten sind, sondern mehr daran, dass eine Kostendeckung eintritt. Wenn das zur Verfügung gestellte Geld nicht für genügend Personal ausreiche, dann dauere die Bearbeitung noch länger. Hierzu bittet sie um eine Erklärung zur Refinanzierung.

Rm Schilff bittet als Ausschussvorsitzender um Beantwortung der Fragen bis zur nächsten Sitzung am 26.11.2013.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 14.10.2013 zur Kenntnis. Die noch offenen Fragen sollen zur nächsten Sitzung beantwortet werden.


zu TOP 3.1.3
Neubenennung der beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:

Ø Für Herrn StR Wilhelm Steitz: Frau StR’in Diane Jägers

Ø Für Herrn Geschäftsführer WF Udo Mager: Herrn Geschäftsführer WF Thomas
Westphal.


zu TOP 3.1.4
Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11088-13)
zu TOP 3.1.5
Sachstandsbericht zu den Vorgängen des Tiefbauamtes
Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 24.10.2013
(Drucksache Nr.: 11102-13)

Unter Feststellung der Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung beschlossen, TOP 3.1.4 „Tiefbauamt, Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11088-13)“ und TOP 3.1.5 „Sachstand zu den Vorgängen des Tiefbauamtes, Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 24.10.2013 (Drucksache Nr.: 11102-13)“ zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme vom 24.10.2013 (Drucksache Nr.: 11102-13) vor:

„… die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen mehrere Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes wegen des Verdachts der Unterschlagung von Altmetallen. In die Ermittlungen sind alle vier Betriebshöfe des Tiefbauamtes involviert, der Schwerpunkt liegt allerdings auf dem Betriebshof Deusen.

Altmetalle, wie zum Beispiel Verkehrsschilder, Schachtabdeckungen und Gullys, die im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr wiederverwendet werden können, waren bis zum Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der Altmetallsammelstelle auf dem Betriebshof Süd an der Nortkirchenstraße zuzuführen und dort zu lagern. Ein zuletzt im Jahr 2010 durch Ausschreibung ermitteltes Verwertungsunternehmen transportierte die Mengen in zeitlichen Abständen von dort ab. Das Altmetall wurde dabei gewogen und bewertet. Als Quittung erhielt die Stadt einen Wiegeschein. Der finanzielle Erlös wurde vom Verwertungsunternehmen direkt an die Stadtkasse abgeführt. Von dort wurde der Zahlungseingang hinsichtlich Summe und Menge im Tiefbauamt abgeglichen.

Dieses festgelegte Verfahren ist nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen durch die Mitarbeiter, gegen die ermittelt wird, umgangen worden.

Die Entscheidung über die Verwertung ausgesonderter Materialien trifft nach Ziffer 6.7 der
Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) der
Fachbereich; dabei ist der Verkaufserlös unter Einbeziehung des Restbuchwertes am Verkaufs- und Marktwert zu bemessen. Grundsätzlich gilt, dass kein Mitarbeiter sich eigenmächtig und ohne ausdrückliche Erlaubnis des jeweiligen Fachbereiches Eigentum der Stadt Dortmund, dazu gehören auch Altmetalle, aneignen darf.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden sämtliche Mitarbeiter im Tiefbauamt noch einmal
auf die festgelegten Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten hingewiesen. Ferner wird
das Altmetall jetzt dezentral gesammelt, indem auf allen Betriebshöfen Altmetallcontainer
aufgestellt wurden.

Darüber hinaus lassen die bisherigen Erkenntnisse derzeit keine konkreten dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu. Sobald aus den Ermittlungsergebnissen vorwerfbares Fehlverhalten städtischer Mitarbeiter bekannt wird, werden durch das Personal- und Organisationsamt die gebotenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen veranlasst.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht im Zusammenhang mit den Vorgängen im Tiefbauamt von Kontrollschwächen im System. Sie fragt, ob z. B. die Führungskräfte der Verwaltung dazu aufgefordert wurden, für den eigenen Verantwortungsbereich zu überprüfen, welche Schwachstellen es geben kann.

Herr StD/StK Stüdemann erklärt, dass nicht ganz auszuschließen sei, dass einzelne gegen die allgemeine Dienstanweisung und andere Regelwerke verstoßen. Wenn mehr über den Sachverhalt bekannt ist, kann der Angelegenheit noch weiter nachgegangen werden. Derzeitig sind Kripo und Staatsanwaltschaft dabei zu ermitteln, so dass die Stadtverwaltung keine zusätzlichen Informationen erhalten habe.

Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) fehlt die Information, wie die Angelegenheit aufgefallen ist. Seines Erachtens müsse der Einnahmausfall aufgefallen sein.

Herr StD/StK Stüdemann bittet darum, den Bericht abzuwarten.

Herr Rm Schilff geht davon aus, dass bei derartigen Fällen die Verwaltung unaufgefordert eine Stellungnahme abgibt.


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation nehmen den Sachstandsbericht des Herrn Stüdemann zu den Vorgängen des Tiefbauamtes vom 24.10.2013 (Drucksache Nr.: 11102-13) zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Arbeitsmedizinischer Dienst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10603-13-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme vom 10.09.2013 (Drucksache Nr.: 10603-13-E1) vor:

„… zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

1. Welche Auswirkungen hat die personelle Unterbesetzung im AMD? In welchem Maße entstanden durch sie personelle Engpässe in der Verwaltung oder vermeidbare Kosten - sowohl durch externe Auftragsvergabe als auch durch verlängerte Ausfallzeiten bei den städtischen MitarbeiterInnen?
2. Wann wird der Dienst wieder vollumfänglich seine Arbeit aufnehmen?
3. Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es zur Zukunft des AMD? Sollen die freien Stellen besetzt werden? Ist an eine Fremdvergabe der Aufgaben des AMD gedacht?
4. Wie gestalten sich die Kosten einer externen Vergabe der Aufgaben des AMD gegenüber einer internen Lösung mit ausreichender personeller Besetzung?
5. Wie kann eine Zusammenarbeit mit dem internen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sichergestellt werden?

Begründung
Der AMD der Stadt Dortmund ist seit längerer Zeit personell deutlich unterbesetzt. Dadurch kommt es laut Personalrat zu Ausfallzeiten bei den städtischen MitarbeiterInnen und zu hohen Kostenbelastungen durch die Vergabe von Aufgaben an externe Dienstleister.
Ein solcher Missstand muss im Sinne der MitarbeiterInnen und der Sicherstellung reibungsloser Abläufe in der Verwaltung schnellstmöglich behoben werden.“


Herr StD/StK Stüdemann berichtet, dass im ASD eine vakante Stelle vor der internen Ausschreibung stehe. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst werden die arbeitsmedizinischen Untersuchungen derzeitig über Fremdvergaben erledigt. Beide Arztstellen werden in Kürze extern ausgeschrieben. Die Kosten für die externen Vergaben belaufen sich auf ca. 400.000,-- €, die in den Haushalt eingestellt sind. In Zukunft wird die Kostenstruktur anders sein, da bisher 1,2 besetzte Planstellen für Arbeitsmediziner und demnächst zwei Arztstellen vorhanden sind.
Insgesamt wird eine organisatorische Veränderung erfolgen und das Betriebliche Arbeits- und Gesundheitsmanagement (BAGM) als Zusammenschluss aus ASD, AMD, Betriebssport, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) von Fachbereich 1 voraussichtlich im Januar 2014 zum Personal- und Organisationsdezernenten wechseln. Dies sei mit dem Personalrat so besprochen worden.
Anders als bisher wird das BAGM mit einer eigenen administrativen Leitung, d. h. mit Budget und Verantwortung, versehen. Bisher wurden die Zentralen Dienste des StA 1 für viele Tätigkeiten genutzt.
Das BEM ist mit zwei halben Stellen ausgestattet, die dazu dienen, die Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt zu verbessern. Nach einer gewissen Laufzeit sollen die Qualität und Quantität ausgewertet werden. Abschließend stellt Herr StD/StK Stüdemann heraus, dass seines Erachtens der Betriebssport und die Gesundheitsfürsorge stärker aktiviert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.2
Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10562-13)

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage in die Sitzung am 26.11.2013 zu schieben. Er verweist auf die vor wenigen Monaten behandelte Vorlage zur Aufgabenkritik im Umweltamt.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) ist der Meinung, dass nur durch effektivere behördliche Überwachung bestimmte Missstände aufgedeckt werden können, und stimmt der Vorlage zu.

Herr StR Lürwer erläutert, dass die Untere Wasserbehörde eine untere staatliche Verwaltungsbehörde sei, die gesetzliche Aufgaben wahrnehme. Er weist darauf hin, dass die gesetzlichen Aufgaben ohne personelle Ergänzung nicht erfüllt werden können.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage zusammen mit dem Stellenplan beraten werden sollte.

Auf die Frage der Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), warum die Gehälter in den nächsten Jahren abnehmen werden, erklärt Herr Kerschek, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses die Personalkosten jährlich zu reduzieren sind. Diese Reduzierung ist bei den genannten Personalkosten beachtet worden, so dass sich die Beträge vermindern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation wird die Vorlage im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen und dem Stellenplan am 26.11.2013 beraten.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Green-IT im Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09504-13-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2013 (Drucksache Nr.: 08504-13-E2) vor:

„… die Verwaltung beantwortet die in der Sitzung am 11.04.2013 eingebrachten Fragen zu Art und Umfang der Green-IT-Maßnahmen wie folgt:


In das „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020“ wurde die Umstellung der städtischen ITInfrastruktur auf einen energieeffizienten Standard, bezeichnet mit „Green-IT“, als wesentliche Maßnahme aufgenommen. Ziel ist die Reduktion von CO2 innerhalb des Handlungsfeldes „Kommunale Gebäude und Stadtentwicklung (KomStadt)“. Die Maßnahmen wurden in die TOP 50-Liste aufgenommen.

Das Handlungsfeld KomStadt05 / Green-IT umfasst z.Zt. die Maßnahmen
- Rechenzentrum (zentrale IT-Infrastruktur),
- Büroumgebung,
- Technikräume und Zweitstandort-Rechenzentrum,
- Beschaffung und Life-Cycle-Assessment.

Zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung dieser Maßnahmen wurde eine verwaltungsweite
Arbeitsgruppe aus den Fachbereichen 1/Agenda-Büro, 19 - Vergabe- und Beschaffungszentrum, 23 - Liegenschaften, 60 – Umwelt und 65 - Immobilienwirtschaft unter der Leitung 10 - Dortmunder Systemhaus gebildet.

Das Dortmunder Systemhaus hat auf der Grundlage des „Handlungsprogramms Klimaschutz
2020“ im Jahr 2012 ein externes Gutachten für eine energieeffiziente IT-Infrastruktur in
Auftrag gegeben. Das Gutachten beinhaltete die Potentialanalyse für die Bereiche „Primäres
Rechenzentrum“ und „PC-Systeme der Büroumgebung“ sowie daraus abgeleitet Maßnahmenempfehlungen.

Eine dieser Maßnahmenempfehlungen war der Umzug des Rechenzentrums von der
Deggingstraße 38/40/42 nach Dortmund-Hörde.

Vor der Verlagerung des Rechenzentrums an den neuen Standort in Do-Hörde wurde die
Server-Virtualisierung (mehrere Anwendungen werden auf einem physikalischen Server
betrieben) intensiver vorangetrieben. Von den derzeit ca. 900 Servern sind bereits 691 Server
virtualisiert, lediglich 209 Server sind physikalisch vorhanden.

Durch die Server-Virtualisierung werden ca. 5,8 GWh pro Jahr an Energie eingespart.1

Bei der Anmietung der Rechenzentrumsfläche in Do-Hörde konnte daher mit 120 qm eine deutliche geringere Fläche angemietet werden als bisher in der Deggingstraße mit 220 qm benötigt wurde. Daraus folgt, dass für die Klimatisierung der städtischen Rechenzentrumsfläche und für die geringere Anzahl der Server weniger Energie aufgewendet werden muss. Das neue Rechenzentrum ermöglicht zukünftig die gezielte Messung und Abrechnung des tatsächlichen Energieverbrauchs. Die durch den Rechenzentrumsumzug erzielten jährlichen Energieeinsparungen für Klimatisierung / Infrastruktur sind erheblich und werden z.Zt. im Detail analysiert und aufbereitet.

In der Büroumgebung wurde ein IT-Standard „Energiemanagement PC-Systeme“ verwaltungsweit abschließend beraten und in Kraft gesetzt. Dieser wird z.Zt. umgesetzt. Er beinhaltet die Funktion, die PC-Systeme nach 60 Minuten Inaktivität in einen Ruhezustand zu
versetzen. Gleiches gilt für den Einsatz von hochwertigen Mehrfachsteckdosen zur Vermeidung des Standby-Betriebs der Peripheriegeräte, die vom Fachbereich 65 zur Verfügung gestellt wurden.

Durch diese Maßnahmen können pro Jahr ca. 250 MWh an Energie eingespart werden.2

Zur Fortführung dieser Entwicklung ist ein Gutachten vorgesehen, mit dem die Potenziale im
Zweitstandort des Rechenzentrums und in den dezentralen Technikräumen der städtischen Gebäude festgestellt werden sollen. Für dieses Gutachten hat die Stadt Dortmund als erste Kommune eine Fördermittelzusage aus der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) erhalten.

Im Rahmen des „Beschaffung und Life-Cycle-Assessment“ sind zwei Voraussetzungen für
eine faire und nachhaltige Beschaffung von Relevanz: Zum einen die rechtlichen Grundlagen,
die zu beachten sind, zum anderen das städtische Engagement. Bei der Beschaffung berücksichtigen die Fachbereiche und das Vergabe- und Beschaffungszentrum sowohl soziale
Kriterien als auch Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz.

Die Möglichkeit, stärkere nachhaltige Beschaffungskriterien für IT anzuwenden, wird z.Zt.
zwischen FB 19 und dem Dortmunder Systemhaus geprüft. Im Rahmen einer Pilotierung
erfolgt dies konkret für die Beschaffung von entsprechend zertifizierten Smartphones.

Im Rahmen der Messe „Fa!r2013“ in Dortmund wurde einer breiten Öffentlichkeit gemeinsam mit 1/Agenda-Büro, Fachbereich 19, Fachbereich 60 und dem Dortmunder
Systemhaus die Gesamtproblematik einer sozialen und nachhaltigen IT-Beschaffung
dargestellt.

Erhebliche Potenziale sind ebenfalls in den Themenfeldern „Schule / pädagogische ITInfrastruktur“, „Einsatz mobiler Endgeräte“, „Daten- und Telekommunikationsnetz“ und
„Verwaltungsweites Drucken“ vorhanden. Diese Themen werden zu einem späteren
Zeitpunkt aufgegriffen.

Mit dem Handlungsfeld KomStadt05 / Green-IT hat die Stadt Dortmund Vorbildfunktion u.a.
für die Konzerntöchter, andere Unternehmen in der Stadt Dortmund und andere Kommunen.
Über die aktuellen Sachstände / Ergebnisse berichtet das Dortmunder Systemhaus regelmäßig
im KEK-Arbeitskreis (Konsultationskreis Energieeffizienz und Klimaschutz).

1 Erläuterung:
Energieverbrauch physikalischer Server bei Nicht-Virtualisierung:
691 (Anzahl virtualisierte Server) x ca. 469 Watt (durchschnittlicher Energieverbrauch Server) = 324,079 KWh
Energieverbrauch physikalische Server bei Virtualisierung:
31 (Anzahl Server) x ca. 925 Watt (durchschnittlicher Energieverbrauch Server) = 28,663 KWh
Energieeinsparung physikalischer Server-Betrieb: 324,079 KWh - 28,663 KWh = 295,416 KWh
Energieverbrauch Kühlung physikalische Server bei Nicht-Virtualisierung:
691 (Anzahl virtualisierte Server) x ca. 586 Watt (durchschnittlicher Energieverbrauch Kühlung) = 405,099 KWh
Energieverbrauch Kühlung physikalische Server bei Virtualisierung:
31 (Anzahl Server) x ca. 1,156 KWh (durchschnittlicher Energieverbrauch Kühlung) = 35,828 KWh
Energieeinsparung Kühlung physikalischer Server-Betrieb: 405,099 KWh - 35,828 KWh = 369,271 KWh
Summe Energieeinsparung physikalischer Server-Betrieb inkl. Kühlung:
295,416 KWh + 369,271 KWh = 664,687 KWh
Summe Energieeinsparung im Jahr:
664, 687 KWh x 24 Std. x 365 Tage = 5,806.705 GWh


2 Erläuterung:
Aktive PC (Auswertung Stichtag 15.02.2012, 02:00 Uhr nachts): 646 v. 6.600
Durchschnittlicher Energieverbrauch je PC: 70 Watt
Zeitraum für Ruhezustand: 18:30 - 06:30 Uhr: 12 Stunden
Summe Energieeinsparung durch Ruhezustand:
646 PC x 0,07 KWh x 12 Std. x 365 Tage = 198,06 MWh
Leistungsaufnahme PC / Monitor im Scheinaus-Modus: 3 Watt
Dauer Scheinaus-Modus (Woche): 24 Std. x 7 Tage - 40 Std. = 128 Std.
Dauer Scheinaus-Modus (Jahr): 128 Std. x 52 Wochen = 6.656 Std.
Summe Energieeinsparung durch Einsatz hochwertige Mehrfachsteckdose:
2.200 PC x 6.656 Std. x 3 Watt = 43,929 MWh“


Auf die Fragen des Herrn sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), wie hoch der Einsparbeitrag zum Haushalt in 2014 und auf welcher Haushaltsposition dieser zu finden sei, erläutert Herr Klüh, dass die Position in das Budget der Immobilienwirtschaft einfließt und in den Miet-/Mietnebenkosten enthalten ist. Der Bericht zu Green-IT wurde vorgezogen, er ist Bestandteil des in 2014 geplanten IT-Rahmenkonzeptes.

Auf Nachfrage des Herrn sB Gurowietz nach dem eingesparten Betrag in € erklärt Herr Klüh, dass dieser zum Protokoll genommen wird.

Folgende Antwort wurde durch Herrn Klüh auf die Frage nachträglich gegeben:

"Die Berechnung der Einsparungen für Strom und CO2-Ausstoß vergleicht die Szenarien "Kompletter Betrieb von physikalischen Servern" und "Virtualisierung".

Hätte das Dortmunder Systemhaus in den vergangenen Jahren nicht konsequent die Server virtualisiert, würde für diese dann zusätzlich notwendigen physikalischen Server ein Stromverbrauch von
5,8 GWh/Jahr anfallen. Dies würde (bei einem Strompreis von 0,15€/kWh) jährliche Stromkosten von
rd. 872 T€ ausmachen.


Die Server-Virtualisierung ermöglicht trotz Ausweitung von IT damit neben der Reduzierung des CO2-Ausstoßes auch die Beibehaltung eines konstanten Stromverbrauchs mit annähernd gleichbleibenden Kosten ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts."

Beschluss:
Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09504-13-E2) wird zur Kenntnis genommen.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)

Herr StR Lürwer erläutert die Ausgangslage zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Die Investitionshöhe der Stadtentwässerung muss verdoppelt werden, in den nächsten sechs Jahren müssen 150 Mio. € investiert werden. In Dortmund gibt es einen deutlichen Sanierungsstau. Es sind 2.000 km Abwässerkanäle vorhanden, von denen 600 km sanierungsbedürftig sind.
Über den städtischen Haushalt ist diese Investition nicht möglich zu stemmen. In den letzten zwei Jahren wurde daher überlegt, welche Organisationsform für die Stadtentwässerung in Frage kommt. Als die optimale Betriebsform wurde ein Eigenbetrieb mit eigenem Wirtschaftsplan per Ratsbeschluss festgelegt.
Die Investitionshöhe wurde vom Rat über das Abwasserbeseitigungskonzept im Dezember 2012 vorgegeben, es handelt sich hierbei um eine Selbstbindung des Rates. Das Konzept wurde von der Bezirksregierung genehmigt.
Der Bereich der Stadtentwässerung ist pflichtig, nicht freiwillig. Wenn die Sanierung der Kanäle nicht erfolgt, kommt es zu Gewässerverunreinigungen. Zudem drohe eine Abwasserabgabeerhöhung in Millionenhöhe.

Der Wirtschaftsplan und der Stellenplan der Stadtentwässerung sollen Transparenz zeigen. Die Anlage 2 zur Vorlage zeigt die Stellen im Bereich der Stadtentwässerung und welche besetzt sind sowie verschiedene Informationen dazu.
Der Stellenplan unterliege der Jährlichkeit und könne nur durch Ratsbeschluss verändert werden.
Um die Investitionshöhe zu stemmen, werde mit externen Ingenieurbüros zusammen gearbeitet werden müssen. Heute werden im Planungsbereich 20 % selbst erledigt, 80 % werden extern durchgeführt, in der Bauausführung liegt die Aufteilung bei 60 % selbst und 40 % extern. Der Eigenbetrieb müsse reduziert werden auf die Steuerungselemente, die eigene Kompetenz müsse erhalten bleiben. Das Ziel der Investitionen ist geplant, ohne den Stellenplan zu erhöhen. Intensivere Steuerung und intensivere Einschaltung von Ingenieurbüros sollen dies möglich machen. Die vorhandenen Planstellen müssen voll ausgeschöpft und besetzt werden.

Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach der Anzahl der Planstellen und ob eine Erhöhung der Anzahl vorgenommen werde, erläutert Herr StR Lürwer, dass die Stadtentwässerung ca. 170 Planstellen habe, die auch alle besetzt sein müssen, zum Teil extern. Die überplanmäßig eingesetzten Kräfte sind als solche auch dargestellt.


Zur Gebührenerhöhung in Kombination zur Vorabgewinnausschüttung bittet Frau Rm Stackelbeck um Auskunft, warum eine Gebührenerhöhung erforderlich ist. Gleichzeitig sei die Rede davon, dass eine Vorabgewinnausschüttung an den städtischen Haushalt in Höhe von 10 Mio. € zu zahlen ist.

Zur Vorabgewinnausschüttung und zum Zinsaufwand gibt Herr Dr. Falk an, dass in Dortmund – heute und auch im künftigen Eigenbetrieb - die Ermittlung der Abwassergebühren unter der Überschrift des gültigen Gebührenrechts erfolgt. Für den betriebenen Investitionsaufwand, damit für das Anlagevermögen, wird dem Gebührenzahler für die Stadt ein Zinsaufwand in Rechnung gestellt, zur Zeit handelt es sich um 6,3 %. Beim Anlagevermögen wird von 80 kalkulierten Nutzungsdauerjahren ausgegangen. Dies habe der Gebührenzahler zu tragen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) sieht Beratungsbedarf bei der Gebührenberechnung und darin bei den Personalkosten hinsichtlich der Reduzierung der Personalkosten bei einer Zunahme des Personals.

Frau Rm Zielazny (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Auskunft, warum eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 10.465.574,-- € erfolgt, wenn gleichzeitig hohe Investitionskosten für dringend notwendige Maßnahmen anfallen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.



Die öffentliche Sitzung wird um 17:20 Uhr durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, geschlossen.



S c h i l f f
P i e p e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin