Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 02.11.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:00 - 13:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Klaus-Dieter Kanus (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD) i.V. für Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
sB Kai Neuschäfer (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Ute Pieper (SPD) i.V. für Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)



3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regina Adams i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Albert Schauerte (VdK)
Rolf Steltzer (BPN)

4. Verwaltung:

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Michael Plackert
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Thomas Walzl



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 02.11.2010, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)


3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

3.1 Mietbeihilfen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01916-10-E2)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Bürgerarbeit in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01839-10-E2)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


5.1 Umsetzung des „Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02219-10)

5.2 PCB-Belastung durch die Firma Envio
mündlicher Bericht
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01918-10-E1)
Die Bitte um Stellungnahme wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 14.09.10 zur Verfügung gestellt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
nicht besetzt


7. Anträge / Anfragen

7.1 Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02382-10)

7.2 Kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02383-10)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 7.1 ist von der Fraktion B’90/Die Grünen zurückgezogen worden. Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 7.2 werden im Zusammenhang behandelt. Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 6.1 – Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung erweitert.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.1
Mietbeihilfen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01916-10-E2)

TOP 3.1 wird vorgezogen behandelt. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) und Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) stellen die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für ihre jeweiligen Fachbereiche vor und beantworten die gestellten Fragen. Die per PowerPoint-Präsentation gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Es besteht noch erheblicher Beratungsbedarf. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet den Haushaltsplanentwurf 2011 daher ohne Empfehlung weiter.


3. Angelegenheiten der JobCenterARGE


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Bürgerarbeit in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01839-10-E2)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01839-10-E3)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Anfrage der Fraktion Die Linke hätte in der Sitzung mündlich beantwortet werden können. Da jedoch kein(e) Vertreter(in) der Fraktion Die Linke anwesend ist, wird die Antwort der Fraktion über die Geschäftsführung schriftlich zugeleitet. Die übrigen Fraktionen erhalten eine Durchschrift zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Umsetzung des „Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02219-10)
zu TOP 7.2
Kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02383-10)

Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 7.2 werden im Zusammenhang behandelt.

Frau Dr. Ullrich (Gesundheitsamt) verdeutlicht, dass bei Schwerstdrogenabhängigen die Heroinbehandlung statistisch bessere Ergebnisse als die Methadonbehandlung erzielt. Die Kernergebnisse dazu sind in der Vorlage nachzulesen. Da erkennt man bei den insgesamt über 1.000 Teilnehmern der Bundesstudie zunächst, dass die Eingangsvoraussetzungen für Methadon- und Heroinbehandlung vergleichbar waren. Nachdem die Studie genehmigt war, wurden zunächst als Hürde Nr. 1 Heroin oder Diamorphin als Medikament anerkannt, Hürde Nr. 2 war die Entwicklung von Richtlinien und die Anerkennung einer Behandlung zu Lasten der Krankenkassen. Das ist inzwischen erfolgt und rein theoretisch könnte das Verfahren jetzt ab 1.10. durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen sind faktisch aber so, dass diese Behandlung nicht finanzierbar ist. Im Hinblick auf bauliche Voraussetzungen wird so eine Art „Hochsicherheitstrakt“ erwartet, mit Panzerglas, entsprechend dichten Wänden, einem Überwachungssystem und einer direkten Freischaltung zur Polizei. Die Anlieferung des Heroins läuft über einen Spezialversand mit Panzerfahrzeugen. Hinzu kommt, dass bei den Räumlichkeiten nicht nur die drei Vergaberäume, sondern auch Räume für die Mitarbeiter vorgesehen werden müssen. Auch bei der Zahl der Mitarbeiter sind die Standards extrem hoch: erwartet wird, dass drei Vollzeitärzte mit entsprechender suchtmedizinischer Qualifikation dort an sieben Tagen in der Woche 12 Stunden arbeiten. Hinzu kommen eine geeignete Anzahl nichtärztlicher Mitarbeiter, und wenn man die Erfahrungen aus der Methadon-Ambulanz zugrundelegt, braucht man, um 12 Stunden arbeitstechnisch im Schichtbetrieb abdecken zu können, 5 nichtärztliche Mitarbeiter. Zwingend vorgeschrieben ist auch eine psychosoziale Betreuung der Heroinpatienten in den ersten sechs Monaten und zwar mit einem Schlüssel von 1 : 25 oder 30 Patienten. Keine Institution in Dortmund hält im Moment diesen Sicherheitsstandard vor, daher müsste man neu planen. Der Bau eines Hochsicherheitstraktes würde Investitionskosten von ungefähr 700.000 Euro verursachen, im Hinblick auf die Einnahmen gestaltet sich das so, dass man pro Behandlungstag für jeden Patienten der Heroinvergabe 26,-- Euro plus Wochenendzulagen erhält. Bei insgesamt 50 Plätzen, wobei die Erfahrungen des Bundesprojektes zeigen, dass immer 25 bis 40 % der Plätze nicht belegt waren, würden Einnahmen in Höhe von ca. 412.000 Euro erzielt. Sachkosten plus Personalkosten würden im laufenden Betrieb ca. 900.000 Euro betragen, so dass man von einem Zuschussbedarf von etwa 500.000 Euro ausgehen müsste. Die Ärztekammer hat jetzt im Rahmen der Fortbildung zur Spezialqualifikation für die Heroinvergabe die erste Abteilung der Ärzte geschult. Da war einheitlicher Tenor, dass es derzeit keinen Standort gibt, der das Projekt stemmen könnte. Von daher wird die Kommission „Sucht und Drogen“ der Ärztekammer in einem Brief an die Bundesärztekammer, an das Ministerium sowie an die Krankenkassen darauf hinweisen, dass man die Rahmenbedingungen ändern muss, weil das Projekt unter diesen Voraussetzungen überhaupt nicht umsetzbar ist. Weil die Heroinvergabe eine Leistung zu Lasten der Krankenkassen ist, wäre das damit für die Stadt eine komplett freiwillige Leistung. Man muss jetzt abwarten, ob sich die Rahmenbedingungen ändern und dann das ganze Projekt neu diskutieren und bewerten. Sie hat in den letzten Monaten drei Standorte besichtigt, in Bonn, in Köln und in Hamburg. Köln und Hamburg machen das als Kombiambulanz. Die Vergabe von Heroin und Methadon muss getrennt durchgeführt werden, das ist aber in Köln mit 220 Methadon-Patienten und 50 Heroinpatienten aber nur formal so. Die Leute werden alle in den gleichen Räumlichkeiten behandelt, an einem Schalter gibt es Methadon und am anderen Heroin. Die Behandler sitzen hinter einer Glasscheibe, ziehen für jeden Patienten einzeln das Heroin aus einer Flasche auf, dann wird es abgegeben, die Klienten selbst konsumieren auf einem Glastisch, damit das Heroin nicht missbräuchlich mitgenommen wird, dann müssen die Spritzen zurückgegeben werden, und schließlich muss das Ganze nach dem Betäubungsmittelrecht natürlich exakt dokumentiert werden. Ungeklärt ist im Moment auch noch die Frage, wie das Heroin abgerechnet werden soll, denn eigentlich kann nur ein Apotheker abrechnen. Apotheken sind in diesem System aber nicht vorgesehen, da die Herstellungsfirma die einzelnen Vergabestandorte in zweimonatlichen Abständen beliefert.

Für Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) ist der von seiner Fraktion angemeldete TOP damit erledigt. Er stellt zudem fest, dass B’90/Die Grünen der Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen. Daher ist es bedauerlich, dass die finanziellen Rahmenbedingungen so sind wie dargestellt. Er würde jede Initiative unterstützen, die auf anderen Ebenen noch einmal versucht, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Ihn interessiert, warum das Projekt auf einen Personenkreis von Abhängigen beschränkt ist, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, und ob es auch möglicherweise Folgewirkungen auf abstinenzorientierte Angebote hat. Und schließlich fragt er nach den Risiken für die Beschäftigten und ob es möglich wäre, das Projekt mit dem Drogenkonsumraum zu kombinieren.

Frau Dr. Ullrich (Gesundheitsamt) informiert, dass die Altersgrenze so festgelegt worden ist, weil es ja um Schwerstabhängigkeit geht, und von daher ist es nicht nur geregelt worden, dass die Klienten 23 Jahre alt sein müssen, sondern auch, dass sie zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben müssen. Gerade in der heutigen Entwicklung ist das Einstiegsalter für Heroin etwas höher geworden, deshalb kann man von einer chronischen Abhängigkeit wirklich erst ab einem bestimmten Alter sprechen. Wenn Dortmund in ein Auswahlverfahren gehen würde, wer für das Programm in Frage käme, könnte man im Hinblick auf die derzeit hier chronisch Abhängigen von einem Durchschnittsalter von 40 und höher ausgehen. Abstinenz ist natürlich in allen Programmen das erklärte Ziel, und ein maßgeblicher Faktor war auch bei der Methadonstudie von 1991 bis 1993 die psychosoziale Betreuung. Das Risiko für Beschäftigte gibt es schon jetzt im Methadonprogramm. Da ist die Situation so, dass jedes Gramm Betäubungsmittel dokumentiert und abgewogen werden muss und am Ende jedes Tages eine Kontrolle läuft, von daher sind der Kriminalität sehr enge Grenzen gesetzt. Eine Kombination mit dem Drogenkonsumraum ist nicht zulässig, das hängt u.a. auch mit dem Ansatz zusammen. Das eine ist eine ärztliche Behandlung und Verordnung von genehmigten Medikamenten, und das andere ist der Konsum illegaler Substanzen.

Frau Thiel (SPD) dankt für diese Informationen, aber so sehr man sich auch wünscht, diesen Menschen helfen zu können, muss man hier auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenken. Das Projekt ist im Moment nicht zu stemmen, schon allein aus finanziellen Gründen, von den Risiken für die Beteiligten einmal abgesehen.

Herrn Neuschäfer (SPD) interessiert, worin der Vorteil von Heroin liegt, worauf Frau Dr. Ullrich (Gesundheitsamt) verdeutlicht, dass Methadon über 24 Stunden wirkt, d.h. die Halbwertzeit ist sehr viel länger, es beruhigt die Leute eher, ohne dass diese ein euphorienahes Erleben haben. Heroin flutet hingegen ganz schnell an, innerhalb von zwei Minuten, wenn es intravenös benutzt wird. Dann gibt es ein Kickgefühl, weil es reiner Stoff ist, im Gegensatz zu dem, was auf der Straße mit vielleicht 6% Reinheitsgehalt verkauft wird. Beim Originalstoff ist die Halbwertzeit nach vier oder fünf Stunden zu Ende, und dann müssen die Klienten wiederkommen. Bei den anderen Standorten kommen die Abhängigen am Anfang des Projektes dreimal täglich. Im Regelfall ist auch das Heroinprojekt kein reines Heroinprojekt, denn von 20.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 7.00 Uhr müssen ungefähr 11 oder 12 Stunden überbrückt werden. Für diese Zeit bekommen sie Methadon verordnet, damit sie über die Nacht kommen. Im Hinblick auf Heroinkonsum innerhalb dieses Projektes ist es wohl tatsächlich so, dass ganz selten Straßenheroin gekauft wird. Beikonsum gibt es auch im Heroinprojekt mit Benzodiazepin und mit Kokain als Haupt-Beikonsumstoffe.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) äußert die Hoffung, dass sich vielleicht die Rahmenbedingungen ändern und in ferner Zukunft doch noch eine Möglichkeit für eine Abgabestelle besteht.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheits-amtes zur Umsetzung des „Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ in Dortmund zur Kenntnis. TOP 7.2 ist damit ebenfalls erledigt.

zu TOP 5.2
PCB-Belastung durch die Firma Envio
mündlicher Bericht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01918-10-E1)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) verweist an dieser Stelle auf den umfangreichen Bericht des Gesundheitsamtes zum Thema, der im Rat vorgestellt wurde.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste ist die Bitte um Stellungnahme damit beantwortet.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE)
Empfehlung
(Drucksache Nr. 02320-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis,
dass kein Teilstück auf der von der Bundesbank optionierten Gewerbefläche im Gewerbepark Stadtkrone-Ost für die Errichtung eines EAE-Neubaus zur Verfügung steht. Ebenso steht keine Teilfläche auf dem Gelände des Materialprüfungsamtes zur Errichtung eines EAE-Neubaus zur Verfügung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
eine Standortverlagerung der EAE nach Dortmund Hacheney in der Form der bau- und planungsrechtlichen Variante „Erteilung einer Baugenehmigung mit Befreiung und gleichzeitigem Beginn der Anpassung des Bebauungsplans WE 135“ (Punkt 3.3.2).
Gleichzeitig mit diesem Beschluss beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Planungsverwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- einzuleiten.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02382-10)

zurückgezogen.





Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um
13.15 Uhr.





T a r a n c z e w s k i H i l b e r t S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: Eckdaten StA 53 HPL 2011 f ASAG.pdf) (See attached file: Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2011.pdf)