01 Dortmund, 04.01.2000
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 16. Dezember 1999, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 77 von z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Bm Wendzinski SPD

Rm Bogdahn SPD
Rm Wilhelm SPD

Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler





T a g e s o r d n u n g

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.11.1999



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 100 Tage Programm des Oberbürgermeisters (mit Einbringung folgender
Vorlagen):

a Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

b Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

c Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
- 1. Stufe zum 1.1.2000
- 2. Stufe zum 1.1.2002

d Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund
( siehe auch TOP 3.8 )

e Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


f Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

g Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten Dortmund-Konferenz


h Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung
( siehe auch TOP 4.2)



2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000, der mittelfristigen Finanz- und
Investitionsplanung 1999 - 2003, des Stellenplanes 2000 und des Dortmunder
Produkthaushaltes 2000


2.3 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße bis
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

3.8 a Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund

b Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Neuaufstellung des Flächen-
nutzungsplanes"

3.9 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000"

3.10 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses"

3.11 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"

3.12 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Reiten im Walde"

3.13 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Biotopmanagement-Konzept für Kleingewässer"

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
"Verstoß gegen § 4 und § 34 Landschaftsgesetz NW durch den Leiter des Umweltamtes"

3.15 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarkt-
beobachtungssystems 1998




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti- gungsförderung

4.2 Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbar-
keitsuntersuchung zur Reaktivierung

4.3 Programm "Arbeit und Qualifizierung"(AQUA) des Landes NRW,
hier: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zweier Dortmunder Träger im Rahmen der 2. AQUA-Mittelrate 1999
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -



5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Wirtschaftsplan 2000 und Finanzplanung 1999 -2003 der
Städtischen Kliniken Dortmund

5.2 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik






6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

7.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Kulturbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 1998

7.4 Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Bäderkonzept"



8. Schule

- keine Vorlagen -


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik


10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der
EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

10.4 Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
gemäß §113 Gemeindeordnung NRW
hier: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000
11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder-Innenstadt
am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung
"Millennium Fest"

11.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Weiterentwicklung des Frauenförderplans und der
Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes"

11.6 Ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
am 22.März 2000 in Bonn

11.7 Besetzung der Regionalkonferenz der Region Östliches Ruhrgebiet
Dortmund/Unna/Hamm

11.8 Wahl eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugend-
ausschuss sowie dessen/deren Stellvertreter/in

11.9 Benennung von sachkundigen Einwohner/innen
hier: Vorschläge des Ausländerbeirates




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
- - - - - - - -

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Berndsen (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um die Punkte

8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in
Do-Hörde, Am Bruchheck 47

8.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhusen-Grundschule
in Do-Westerfilde, Wennemarstr. 11-13

10.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

11.10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung "Lokales Bündnis für Arbeit"

erweitert.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Tagesordnung um den Punkt

11.11 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 mit der Bezeich- nung "Entschädigung für ZwangsarbeiterInnen in Dortmund"

zu ergänzen.

Des weiteren wurde der Punkt

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH"

von der Tagesordnung abgesetzt.

Außerdem beantragte für die CDU-Fraktion Rm Sauer, den Punkt

2.1 100-Tage-Programm des Oberbürgermeisters mit den dazu- gehörigen Verwaltungsvorlagen

abzusetzen, da man der Auffassung sei, dass der Rat der Stadt nicht ein Vortragsforum für progommatische Generaldarstellungen des Oberbürgermeisters sei.
OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister auch ein politisches Mandat habe. Insofern erwarte die Dortmunder Bevölkerung auch von ihm, dass er politische Initiativen auf den Weg bringe. Zum anderen sei es nach § 4 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Gremien durchaus üblich, dass derartige Dinge von besonderer Bedeutung vor der Beratung in den zu beteiligenden Gremien zunächst im Rat der Stadt eingebracht werden. Von dieser Möglichkeit habe er, als derjenige, der die Tagesordnung des Rates der Stadt festsetzt, im vorliegenden Falle Gebrauch gemacht.


Außerdem halte er es für richtig, wichtige Projekte, die im Zusammenhang mit der unter TOP 2.2 zu behandelnden Einbringung des Haushaltes der Stadt Dortmund für das Jahr 2000 stehen, dem Rat der Stadt vorzustellen.

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Bürgerliste den von Rm Sauer (CDU) gestellten Antrag, den Punkt

2.1 100-Tage-Programm des Oberbürgermeisters mit den dazugehörigen Verwaltungsvorlagen

abzusetzen, beschlossen hatte, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die unter dem obengenannten Tagesordnungspunkt einzubringenden Verwaltungsvorlagen sachbezogen in die Tagesordnung einzuordnen.

Insofern wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte ergänzt:
3.16 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Einbringung -

4.4 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in
Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

- Einbringung -
4.5 Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten
Dortmund-Konferenz

- Einbringung -

8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund - Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

- Einbringung -

11.12 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen
Verwaltung

- Einbringung -

11.13 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in
2 Stufen
- 1. Stufe zum 1.1.2000
- 2. Stufe zum 1.1.2002

- Einbringung -

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.11.1999
Hinsichtlich der oben angeführten Niederschrift erklärte Rm Keller (Linkes Bündnis), dass sie ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der geplanten Bahnhofsüberbauung im wesentlichen mit dem ihrer Auffassung nach zu erwartenden Arbeitsplätzeabbau im Einzelhandel in der City begründet habe.

Insofern bat sie darum, die Niederschrift entsprechend zu ergänzen.

Außerdem machte im Zusammenhang mit der oben angeführten Niederschrift Rm Unger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bezugnehmend auf die unter TOP
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
geführte Diskussion hinsichtlich des Eintrittspreises für Schulklassen darauf aufmerksam, dass es offensichtlich auch bei dem Personal der Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark Irritationen hinsichtlich des Eintrittspreises für Schulklassen gebe.

Insofern bat sie StR Fehleman, den Aushang über die Eintrittspreise der Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark ihrer Fraktion zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung des Ergänzungswunsches von Rm Keller (Linkes Bündnis) wurde die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.1999 gebilligt.


Zu Ziffer 2
- - - - - - - -

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 100 Tage Programm des Oberbürgermeisters mit den dazugehörigen
Verwaltungsvorlagen

Der oben angeführte Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000, der mittelfristigen Finanz- und
Investitionsplanung 1999 - 2003, des Stellenplanes 2000 und des Dortmunder
Produkthaushaltes 2000

Zust. StA 20
Die Erklärung von OB Dr. Langemeyer zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Die nachfolgende Rede von StR'in Greive zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die Rede ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

In der anschließenden Diskussion wurde die einhellige Meinung des Rates deutlich, dass es Ziel der nachfolgenden Beratungen des Haushaltsplanentwurfes 2000 sein müsse, die Ausgeglichenheit des Haushaltes in seiner Gesamtheit zu erhalten.

Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass der Rat der Stadt die Möglichkeit haben müsse, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf auf der Einnahmen- bzw. der Ausgabenseite nach seinen politischen Vorstellungen unter Beachtung des genannten Zieles zu verändern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen im Sachverhalt mit der Zielvorgabe, dass vom Ergebnis her ein ausgeglichener Haushalt erhalten bleiben solle, zur Kenntnis.

Der Haushaltsplanentwurf 2000 sowie die dazugehörigen Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die zu beteiligen den Bezirksvertretungen und Fachausschüsse überwiesen.


2.3 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Zust. StA 6/MTC

Seitens der Verwaltung erläuterte zunächst StR Sierau dem Rat der Stadt die Veränderungen und Ergänzungen des städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center.

Diese sind nach Aussage von StR Sierau aufgrund der in den letzten Tagen geführten Gespräche mit den verschiedensten Interessensvertretern erforderlich geworden. Er brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass man mit dem nun vorliegenden Vertragswerk dem Auftrag des Rates gerecht geworden sei, was sicherlich nicht leicht war.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus attestierte Rm Krüger, dass es bestimmt keine leichte Aufgabe für die Verwaltung gewesen sei, dem Rat der Stadt diesen städtebaulichen Vertrag vorzulegen. Für seine Fraktion sei jedoch das erzielte Ergebnis nicht akzeptabel.

Zum einen sei der Zeitdruck, unter dem diese Angelegenheit nun behandelt und entschieden werden soll, für ihn nicht nachvollziehbar, zum anderen habe man nach Einschätzung seiner Fraktion mit dem nun vorliegenden Vertragsentwurf zuviele Zugeständnisse gegenüber dem Investor gemacht, in dem man beispielsweise die Festlegung der Stellplätze bzw. die Frage der Kostenübernahme aufgeweicht habe.

Da seiner Meinung nach eine sachgerechte Beratung dieser Angelegenheit in der Kürze der Zeit nicht möglich sei, sollte die diesbezügliche Entscheidung zurückgestellt werden.



Auf Seiten der CDU-Fraktion schlug Rm Jung vor, eine Beschlußfassung über den vorliegenden städtebaulichen Vertrag erst nach einer Unterbrechung der Sitzung herbeizuführen, damit noch die Möglichkeit bestehe, in einer kleinen interfraktionellen Gesprächsrunde über die eine oder andere seiner Meinung nach noch notwendige Modifizierung des Vertrages nachzudenken.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Jung (CDU) den nach Meinung seiner Fraktion notwendigen Änderungsbedarf des Vertrages, der in den nachfolgend erfolgten Änderungen des Vertrages auch zum Ausdruck kam.

Anschließend begründete für die SPD-Fraktion Rm Prof. Uhlmann die grundsätzlich zustimmende Haltung seiner Fraktion bezüglich des nun vorliegenden städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der beabsichtigten Hauptbahnhofsüberbauung.

Hierbei machte er deutlich, dass trotz der Schwierigkeit dieser Problematik es gelungen sei, eine gute Grundlage zu schaffen, um dieses für die künftige Entwicklung der Stadt Dortmund so wichtige Projekt auf den Weg zu bringen.

Im übrigen signalisierte Rm Prof. Uhlmann (SPD) weitere Gesprächsbereitschaft.

Nachfolgend wurde die Sitzung des Rates der Stadt von 17.45 Uhr bis 18.30 Uhr für eine Beratungspause unterbrochen.


Hiernach erklärte Rm Jung, dass sich die Vertreter der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in dem in der Beratungspause stattgefundenen interfraktionellen Gespräch geeinigt haben, den vorliegenden Verwaltungsvorschlag mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:

1. In § 4 A wird ein Grad der Deckungsgleichheit von 50 % gewährt.

2. § 4 B wird durch folgenden Halbsatz ergänzt:
"...., wie sie den in der AUSW-Sitzung vom 04. November 1999 dargestellten Beispielen entspricht"

3. § 5 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler gewährleistet, dass keine Spielhallen mit Geldspielen (mit Ausnahme eines staatlich zugelassenen Spielcasinos für großes und klei- nes Spiel), sowie keine pornographischen und anderen, die Würde des Men- schen verletzenden Einzelhandels- und Unterhaltungsangebote im MTC
vorhanden sein werden.



4. § 15 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler weist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die gesicherte Finanzierung für das Projekt nach.

Anschließend erklärte Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), dass seine Fraktion dem städtebaulichen Vertrag auch den soeben vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen werde, da man besonders die Dimensionierung der Einzelhandelsflächen, sowie man dies auch in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.1999 dargestellt habe, nicht für stadtverträglich halte.

Im übrigen kritisierte Rm Mohr das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit. Von der ursprünglichen gemeinsamen Forderung "Qualität gehe vor Quantität" finde sich seiner Einschätzung nach in dem zur Beschlußfassung anstehenden Vertragsentwurf nichts mehr wieder.

Außerdem forderte Rm Mohr und auch Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den Rat der Stadt auf, aufgrund der verschiedensten Ungeklärtheiten die Beschlußfassung über diese Angelegenheit zu vertagen.

Auch Rm Münch (Bürgerliste) zeigte sich über das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit verwundert.

Weiterhin brachte er zum Ausdruck, dass dieses Projekt sehr viele Risiken beinhalte, von denen die Dortmunder Bürgerschaft sehr betroffen sein könnte.

Insofern beantragte Rm Münch (Bürgerliste) nochmals, vor einer endgültigen Beschlußfassung dieser Angelegenheit im Rat der Stadt die Dortmunder Bürgerschaft in Form einer Bürgerumfrage zu beteiligen.

Abschließend wies Rm Jung (CDU) die von Rm Mohr geäußerte Kritik gegenüber dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit zurück, in dem er verdeutlichte, dass durch die Modifizierung des städtebaulichen Vertrages durchaus Kriterien nun verankert seien, die dazu beitragen werden, dass dieses Objekt besonders den gewünschten Qualitätsanforderungen entspreche.

Anschließend faßte der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.




2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der DVU den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus gestellten Ver- tagungsantrag dieser Angelegenheit ab.

3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bünd- nisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Maßgabe einer abschließenden juristi- schen Prüfung, den städtebaulichen Vertrag mit der Firma WestProject &
Consult auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 16.12.1999) abzu- schließen. Es ist dabei von 36.000 qm Netto-Verkaufsfläche für den Einzel-
handel innerhalb des MTC auszugehen.

Dem oben angeführten Beschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. In § 4 A wird ein Grad der Deckungsgleichheit von 50 % gewährt.

2. § 4 B wird durch folgenden Halbsatz ergänzt:
"...., wie sie den in der AUSW-Sitzung vom 04. November 1999 darge- stellten Beispielen entspricht"

3. § 5 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler gewährleistet, dass keine Spielhallen mit Geldspie- len (mit Ausnahme eines staatlich zugelassenen Spielcasinos für großes und kleines Spiel), sowie keine pornographischen und anderen, die
Würde des Menschen verletzenden Einzelhandels- und Unterhaltungsan- gebote im MT vorhanden sein werden.

4. § 15 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler weist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die gesicherte Finanzierung für das Projekt nach.








Zu Ziffer 3
- - - - - - - -

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

Zust. StA 61
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan B 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 - gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleit- planung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf
einer Veränderungssperre für den Punkt 2 dieser Beschlußvorlage be- schriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

Zust. StA 64
Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit erklärte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion sich, so wie man dies auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantragt habe, für eine Aufrechterhaltung der Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren in Kooperation mit freien Trägern ausspreche.

Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese deutlich, dass seine Fraktion, bedingt durch die erfreulicherweise auf dem Wohnungsmarkt eingetretene Entspannung, dieses Angebot nicht mehr für notwendig erachte. Insofern werde die SPD-Fraktion auch der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmen.

Abschließend beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis) die Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren aufrecht zu erhalten, und ihren bisherigen Bestimmungszweck dahingehend zu erweitern, dass dieses Angebot auch für behinderte Menschen und für Menschen in besonderen Lebenslagen zur Verfügung stehe.


Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol- genden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschbera- tungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ab- lauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebo- tes zu prüfen, und dem Fachausschuß zu berichten.


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche "Lindemannstraße" (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage "Max-Ophüls-Platz" (Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Lindemannstraße.







3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81. Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81. Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzanlage Mönchenwordt (Gesamtmaßnahme).








3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich "Hörder Neumarkt"
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink / Stichstraße, Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25-29


3.8 a Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund

b Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes"

c Antrag der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung "Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes"

Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass hinsichtlich der Notwendigkeit, einen neuen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Dortmund aufzustellen, Einvernehmen im Rat der Stadt besteht.

Insofern verständigte sich der Rat der Stadt in der diesbezüglichen Diskussion darauf, folgende Beschlüsse zu fassen:



1. Der Rat der Stadt beschließt folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 01.12.1999:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. In einer frühzeitigen Phase des Aufstellungsverfahrens soll in den Stadtbezirken eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Dabei sollen die für die jeweiligen Stadtbezirke vorgesehenen Darstellungen vorgestellt und erläutert werden.

Der Flächennutzungsplan verfolgt die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung, die in der vergangenen Amtsperiode des Rates vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen wurden. Nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" wird eine "Plan-Umwelt-Verträglichkeitsprüfung" durchgeführt. Zur Sicherung und Aufwertung des Freiraumes werden im Flächennutzungsplan Flächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Ebenso werden Flächen zum Ausgleich dargestellt, welchen Flächen zugeordnet werden, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten (§ 5 Abs. 2 a BauGB) sind.

In dem Flächennutzungsplan sollen genügend Gewerbeflächen dargestellt werden, die ortsnah gelegen und insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe vorgehalten und entwickelt werden sollen; die Reaktivierung der Industriebrachen ist dabei vorrangig durchzuführen. Bei der Auswahl von Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete sollten solche Flächen bevorzugt werden, bei denen eine äußere Erschließung durch Straßen und - wenn möglich - auch durch Schienen gegeben ist.


2. Der Rat der Stadt beschließt folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses das Konzept der Bürgerinformation und der
Bürgerbeteiligung ausführlich darzustellen.
Dazu gehört auch, die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zu benennen.
Neben einem Zeitplan für die Aufstellungsphase sollte auch die Rolle der Bezirksvertretungen und des Rates, sowie seiner Ausschüsse im Auf-
stellungsprozeß dargestellt werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Bildung eines Planungsbeirates in Dortmund zu entwickeln.
Hierzu sollte die Verwaltung Konsultationen insbesondere mit den Hoch- schulen als auch mit der Architektenkammer führen.
Der entsprechende Vorschlag der Verwaltung ist im zuständigen Fach- ausschuss einzubringen.

3. Die im Antrag beschriebenen Elemente für die räumlichen Entwicklungs- ziele sind von der Verwaltung bei der Neuerstellung des Flächennutzungs- planes zu berücksichtigen.


3. Der Rat der Stadt überweist die Verwaltungsvorlage vom 07.12.1999 hin- sichtlich der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3.9 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

In anderen Städten, wie Köln, Düsseldorf, Bochum oder Bielefeld, werden Straßen zeitweise nach § 45 Straßenverkehrsordnung gesperrt.

Ist eine derartige kleinflächige Lösung für die Stadt Dortmund auch geplant?

Die Beantwortung der Zusatzfrage erfolgt schriftlich.

3.10 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei Skulpturen des alten Rathauses"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), wer für das Abhandenkommen beider Skulpturen des alten Rathauses verantwortlich gemacht werden könne, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass seinen Informationen nach diese Gegenstände privater Eigentum waren und von daher leider nicht in städtischer Verfügungsgewalt standen.


3.11 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.12 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung " Reiten im Walde"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

Ist es geplant, in den Wäldern "Groß-Holthauser-Mark" und "Aplerbecker Wald" Reitwege zu errichten und werden hierüber die politischen Gremien vor einer Realsierung informiert?

Die Beantwortung der Zusatzfrage erfolgt schriftlich.

3.13 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Biotopmanagement-Konzept für Kleingewässer"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
"Verstoß gegen § 4 und § 34 Landschaftsgesetz NW durch den Leiter des Umweltamtes"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.15 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarkt-
beobachtungssystems 1998

Zust. StA 64
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Bericht der Verwaltung über die Wohnungsmarktsituation in Dortmund zur Kenntnis.


3.16 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund

Zust. StA 61
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.


Zu Ziffer 4
- - - - - - - -

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti- gungsförderung

Zust. StA WBF-Do
Wie bereits im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vertraten die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen die Auffassung, dass man aufgrund der hohen Priorität der Wirtschaftsförderung man darüber nachdenken sollte, inwieweit die im Wirtschaftsplan 2000 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung vorgenommenen Kürzungen zurückgenommen werden können.

Im Rahmen der Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer darauf, den Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsfördeurng Dortmund in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Weiterhin soll im Rahmen der anstehenden Beratungen des Haushaltsplanes für das Jahr 2000 darüber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten im Sinne des oben angeführten Wunsches gegeben seien.








Unter Vorbehalt der oben angeführten Anmerkungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs- förderung Dortmund und
- stellt den Erfolgsplan 2000 (Anlagen 1.1. und 1.2) mit einem Zuschußbedarf dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.527.300,00 DM fest,
- stellt den Vermögensplan 2000 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuß der Stadt Dortmund in Höhe von 85.500,00 DM fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2000 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2001 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-Do Kassenkredite bis zu einer Höhe von 500.000 DM im Wirtschaftsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in An- spruch nehmen darf,
- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung der
Jahresrechnung der WBF-Do für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.


4.2 Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbar-
keitsuntersuchung zur Reaktivierung

Zust. StA WBF-Do
Nachdem OB Dr. Langmeyer darauf hingewiesen hatte, dass der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg für die oben angeführte Maßnahme bereits vorliege, fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 14.12.1999 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt zu und beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung der Fläche Phoenix-West durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Hörde ist in der ersten Stufe des Entwicklungsprozesses am Gespräch zu beteiligen.





4.3 Programm "Arbeit und Qualifizierung"(AQUA) des Landes NRW,
hier: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zweier Dortmunder Träger im Rahmen der 2. AQUA-Mittelrate 1999
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA WBF-Do
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt nach § 60 GO NW folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied gefaßte Dringlichkeitsentscheidung des Rates:
Der Rat der Stadt ermächtigt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-Do), für die Durchführung der im Rahmen des Programmes "Arbeit und Qualifizierung (AQUA) des Landes NRW vorgesehenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Zuwendungsbescheide zu erteilen.
Im Rahmen der städtischen Zuwendungsbescheide werden die der WBF-Do entstehenden Kosten für die administrative Abwicklung und Begleitung der Maßnahme in Abzug gebracht.
Die städtischen Zuwendungsbescheide an die Maßnahmeträger dürfen erst nach Bewilligung der Landes-EU-Mittel erfolgen. Der Umfang der bewilligten Mittel wird auf die bewilligten Landes-Mittel zuzüglich der eingesparten Sozialhilfe beschränkt. Die WBF-Do wird gleichzeitig ermächtigt, zwecks Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten der Maßnahmeträger einen Bescheid zur monatlichen Vorfinanzierung anfallender Maßnahmekosten zu erteilen.
Die Vorleistungen der WBF-Do sind mit der später durchzuführenden Gesamtbewilligung zu verrechnen.
Darüber hinaus genehmigt der Rat für das Haushaltsjahr 1999 Bindungsermächtigungen in notwendiger Höhe zu Lasten des Haushaltsjahres 2000. Die für das Haushaltsjahr 1999 erforderlichenn Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 1999 veranschlagt. Die erforderlichen Finanzmittel 2000 sind im Wirtschaftsplan 2000 zu berücksichtigen.









4.4 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

Zust. StA WBF-Do
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.

4.5 Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten Dortmund-Konferenz

Zust. StA WBF-Do
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Zu Ziffer 5
- - - - - - - -

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Wirtschaftsplan 2000 und Finanzplanung 1999 -2003 der
Städtischen Kliniken Dortmund

Zust. StA 81
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Unger den hinsichtlich des oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag ihrer Fraktion, die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan 2000 sowie die entsprechende Finanzplanung der Städtischen Kliniken auf die nächste Ratssitzung zu verschieben, damit der Verwaltung nochmals die Möglichkeit gegeben werden könne, das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung zugunsten des Anteils der Eigenfinanzierung zu verbessern, und damit die Kapitalzuführung der Stadt Dortmund in der Gesamtsumme zu verringern.



Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Steins zum Ausdruck, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2000 und der dazugehörigen Finanzplanung der Städtischen Kliniken zustimmen werde und deshalb auch den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen werde, da man der Auffassung sei, das bereits alle Möglichkeiten zur Defizitminimierung ausgeschöpft worden seien.

Auch Rm Krause (CDU) sprach sich für eine Beschlußfassung im Sinne des vorliegenden Wirtschaftsplanes der Städtischen Kliniken Dortmund aus, da nach Auffassung ihrer Fraktion die Städtischen Kliniken gar nicht in der Lage sein können, die anstehenden und auch notwendigen Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgenden Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 ab:

Der Rat nimmt den Wirtschaftsplan 2000 und die Finanzplanung der Städtischen Kliniken von 1999 - 2003 zur Kenntnis. Eine Beschlußfassung erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Die Verwaltung wird aufgefordert , bis zu diesem Zeitpunkt Möglichkeiten aufzuzeigen, das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung zugunsten des Anteils der Eigenfinanzierung zu verbessern und die Kapitalzuführung der Stadt Dortmund in der Gesamtsumme zu verringern.

Dabei sollen sowohl die Streckung von Investitionen als auch der Verzicht auf Baumaßnahmen als Möglichkeiten zur Reduzierung der Fremdkapitalzuführung dargestellt werden.


2. Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
1. Der Erfolgsplan 2000 (Stand 30.09.1999) wir mit einem Jahresüber- schuss/- fehlbetrag von 0,00 DM festgestellt. Nach den Vorschriften der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung sind die Ansätze des Erfolgs- planes deckungsfähig.



2. Der Vermögensplan 2000 (Stand 30.09.1999) wird mit Einnahmen und Ausgaben von 46.446 TDM festgestellt. Die innerhalb einer Ausgabenpo- sition aufgeführten Einzelposten sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrein- nahmen erhöhen, Mindereinnahmen verringern die Ausgaben.

3. Die Stellenübersicht wird in der vorgeschlagenen Fassung genehmigt.

4. Dem Finanzplan 1999-2003 wird zugestimmt.

5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 30 Mio. DM festgesetzt.

6. Die Kreditermächtigung für Investitionen wird auf 11.290 TDM festgesetzt.


5.2 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik

Zust. StA 81
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst den Grundsatz- und Baubeschluß für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik mit Gesamtkosten in Höhe von 2.100.000 DM

Finanzierung:
Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 1.110.000 DM
Eigenmittel (cash-flow) der Städt. Kliniken 800.000 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NRW 190.000 DM
2.100.000 DM



Zu Ziffer 6
- - - - - - - -

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

Zust. StA 50
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt bis einschließlich des Haushaltsjahres 2001 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca. 250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen zu übernehmen.
Die Veranschlagung für das Programm 1999 ist für das Haushaltsjahr 1999 bereits erfolgt, und zwar für die Zeit bis zum 31.12.1999:
HhSt 1 4391 7320 000 0
- Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze arbeitsloser
Sozialhilfeempfänger/innen 231.250,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 6.175.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 6.062.500,00 DM

Gesamtaufwendungen 12.468.750,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
- Zuweisungen des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen - 410.000,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 2.290.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 1.810.000,00 DM

Gesamtaufwendungen 4.510.000,00 DM



6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und Medizinalunter- suchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund

Zust. StA 53
Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass bei den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen Einvernehmen bezüglich der Verwaltungsvorlage und den dazu vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.12.1999 bestand.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.12.1999 folgende Modifizierung des 2. Absatzes der Beschlußempfehlung der Verwaltungsvorlage:

Der Rat wird von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis gesetzt und entschei- det auf der Grundlage der bis zum 01.07.2000 vorliegenden Informationen über die Zukunft des Hygieneinstitutes. Dabei sind die Kosten der Schliessung und eventueller Abfindungen ebenfalls zu beziffern.

2. Unter Einbeziehung des obengenannten Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der detaillierten , wirtschaftlichen Prüfung der beiden aufgezeigten Handlungsalternativen mit der Intensivierung der Fusionsbemühungen.

Der Rat wird von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis gesetzt und entschei- det auf der Grundlage der bis zum 01.07.2000 vorliegenden Informationen über die Zukunft des Hygieneinstitutes. Dabei sind die Kosten der Schliessung und eventueller Abfindungen ebenfalls zu beziffern.




Zu Ziffer 7
- - - - - - - -

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

Zust. StA 41
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dormtund beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kulturbetriebe. Der bei gleichbleibendem Zuschuß entstehende Verlust wird zunächst durch die Gewinnrücklage ausgeglichen und ein dann noch verbleibender Rest in Höhe von voraussichtlich 360.000,00 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.


7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
den Wirtschaftsplan 2000 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- dem Erfolgsplan Anlage 1

- dem Vermögensplan 2000 Anlage 2

- der Stellenübersicht Anlage 3

- der mittelfristigen Finanzplanung Anlage 4

- der Entwicklung des Zuschußbedarfes
für den Erfolgsplan Anlage 5

- dem Gesamtplan und den Teil-
wirtschaftsplänen Anlage 6
und die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Kulturbetriebe Dortmund, ein Darlehen in Höhe von 1.120.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen im Museum für Kunst- und Kulturgeschichte nach vorhergehender Abstimmung mit der Stadtkämmerei aufzunehmen. Sollte die Investition nicht oder nicht in voller Höhe vollzogen werden, wird die Ermächtigung in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen.
Der Höchtsbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5 Mio. DM festgesetzt.

7.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Kulturbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 1998

Zust. StA 41

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.031.601,02 DM - vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg - fest. Der Rat der Stadt beschließt, zum Ausgleich dieses Fehlbetrages den Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 1997 in Höhe von 651.591,01 DM aufzulösen. Der Ausgleich des dann noch bestehenden Fehlbetrages von 380.010,01 DM erfolgt über die vorhandene Gewinnrücklage. Der Rat nimmt die Übertragung des Hauses Rodenberg in das Vermögen der Kulturbetriebe zur Kenntnis. Im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigungen werden in das Folgejahr übertragen.




7.4 Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Bäderkonzept"

Folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 wurde an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen:
1. Erhalt der städtischen Bäderlandschaft
Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass es das Ziel sein sollte, alle städtischen Frei- und Hallenbäder inklusive des Süd- und des Volksbades zu erhalten.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Bad und Sport Dortmund GmbH in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, den Vertrag über den Betrieb der städtischen Freibäder zunächst für ein Jahr zu verlängern.
Im Jahr 2000 wird über eine mittelfristige Verlängerung des Vertrages neu entschieden.



Gleichzeitig wird darüber entschieden, durch wen und wie in Zukunft die Dortmunder Hallenbäder betrieben werden sollen.
Der Schwimmbetrieb für Schulen, Vereine und interessierte Bürger wird weiterhin in den Hallenbädern angeboten. Die Nachfrage nach Lehrschwimmbecken, Sport- und Gesundheitsschwimmbecken soll ortsnah befriedigt werden. Eine Schließung oder Verringerung des derzeitigen Angebots zu Gunsten eines hochpreisigen, städtisch betriebenen Freizeitbades wird nicht hingenommen.
Das Südbad muss als zentrales Wettkampfschwimmbad weiterbetrieben werden.

2. Sicherstellungsmaßnahmen für den Badbetrieb im Jahr 2000
Die für einen sicheren weiteren Betrieb der Dortmunder Frei- und Hallenbäder umgehend erforderlichen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen werden auf Vorschlag des Sportamtes für die Hallenbäder und auf Vorschlag der Bad und Sport Dortmund GmbH für die Freibäder jeweils nach einer Überprüfung durch das Hochbauamt für das Haushaltsjahr 2000 vorgesehen. Die Vewaltung wird gebeten, Maßnahmen und erforderliche Summen zu benennen und zu den Haushaltsberatungen mit einem Deckungsvorschlag einzubringen.
Die Stadt Dortmund nimmt Abstand von den Neubauplanungen für ein städtisches Freizeitbad in Kirchderne.
Über etwaige private Investitionen zum Neubau von Freizeitbädern in Dortmund wird entschieden, wenn das Gutachten "Entwicklungsstrategie Sport- und Freizeitwirtschaft Dortmund" vorliegt oder die vorliegenden Ergebnisse eine Bewertung des unternehmerischen Erfolges eines Projektes zulassen. Eine Subventionierung privater Freizeitbäder wird ausgeschlossen. Keinesfalls wird die Schließung von Bädern zur Sicherstellung der Rentabilität eines Freizeitbades in Aussicht gestellt.

3. Modernisierung und Attraktivierung der Bäder
Die Investitions- und Sanierungsdefizite sowie der Finanzbedarf für die bauliche und nichtbauliche Attraktivierung in den einzelnen kommunalen Hallen- und Freibädern werden festgestellt und beziffert. Die Verwaltung wird den zuständigen Ausschuss und die jeweilig zuständigen Bezirksvertretungen zum Haushaltsjahr 2001 in die Entscheidung über die Abfolge baulicher Maßnahmen einbeziehen.








Zu Ziffer 8
- - - - - - - -

Schule



8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47

Zust. StÄ 40 und 65
Nachdem StR Fehlemann auf einige im Rat der Stadt gestellte Fragen eingegangen war, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule, Am Bruchheck 47 in Do-Hörde mit Gesamtkosten von 900.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

Die Ratsgremien nehmen den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.



8.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Do-Westerfilde, Wenemarstraße 11-13

Zust. StÄ 40 und 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmit folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstraße 11-13 in Do-Westerfilde mit Gesamtkosten von 1.180.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.
Die Ratsgremien nehmen den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.





8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

Zust. StA 40
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

Zust. StA 51

Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluss:
Mit Wirkung vom 01.01.2000 werden die täglichen Leistungsentgelte des Städt. Institutes für Heil- und Sonderpädagogik wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 228,41 DM
Regelangebot: 191,42 DM
Verselbständigungsangebot: 264,51 DM


10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Hinsichtlich der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund gab für die DVU
Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Die Rede von Rm Stanko (DVU) ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Außerdem beantragte Rm Stanko (DVU), die Hundesteuer abzuschaffen.

Für die Bürgerliste brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass eine Erhöhung der Hundesteuer in der vorgeschlagenen Form sicherlich nicht notwendig wäre, wenn die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen selber mit der Verwendung öffentlicher Gelder zurückhaltender wären.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion so wie der Bürgerliste folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999 ab:

1. Die Erhöhung der Hundesteuer wird zunächst ausgesetzt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Zwischenzeit die derzeit nicht erfaßten, aber potentiell steuerpflichtigen Hundehaltungen zu ermitteln.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt eine rechtssichere Liste von Steuerreduzierungstatbeständen vorzulegen, die geeignet sind, das Zusammenleben von Menschen und Hunden in einem Ballungsraum wie Dortmund positiv zu beeinflussen.
4. Die besonders angespannte Situation der Tierheime sollte nach Möglich- keit durch einen Steueranreiz für von dort übernommene Hunde gemil- dert werden.
5. Der Rat der Stadt berät über eine Erhöhung des Hundesteuersatzes, wenn insbesondere zu den Steuerreduzierungstatbeständen Ergebnisse vorliegen.



Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.1999 vor:
1) § 2 Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 240,00 DM
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 288,00 DM
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 324,00 DM
...


2. BürgerInnen, die sich bereit erklären, für mindestens zwei Jahre einen Hund aus einem Dortmunder Tierheim zu übernehmen, erhalten einen Zuschuß zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe des jährlichen Hundesteuersatzes.


3. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, Maßnahmevorschläge zu entwickeln, die einerseits die Bedingungen für die Haltug von Hunden verbessern, andererseits die von der Hundehal-
tung ausgehenden Belästigungen verringern.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

Zust. StA 30
Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)


10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

Zust. StA 30
Für die FDP erklärte Rm Stratenwerth, dass er der vorliegenden Abfallgebührensatzung nicht zustimmen werde, da für ihn die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung von Recyclinghöfen nicht nachvollziehbar sei, in dem diejenigen, die ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen quasi bestraft werden.

Von daher beantragte Rm Stratenwerth, es bei der bisherigen Entsorgungsgebühr von 10,00 DM zu belassen.

Auch Rm Münch (Bürgerlister) brachte zum Ausdruck, dass die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung von Recyclinghöfen sehr kontraproduktiv sei. Von daher sprach er sich für eine Beschlussfassung des von Rm Stratenwerth (FDP) gestellten Antrages aus.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Stratenwerth (FDP) sowie der Bürgerliste den oben angeführten Antrag von Rm Straten- werth (FDP) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürger liste sowie der FDP folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund,
- nimmt den Wirtschaftsplan 2000 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2000 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2000 bis 2004 für das Deponie- Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2000 bis 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.





10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenen Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund übr die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

Zust. StA 67
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenen Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für den Zoo Dortmund ab 01. Januar 2000 entsprechend Anlage 1 neu festzusetzen.

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur driten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.


10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgelt- ordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

Zust. StA 67
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 5 beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

Zust. StA 41
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 2 und 3 beigefügten Entwürfe zur Entgeltordnung für Unterrichtsveranstaltungen und für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2000.








10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Zust. StA 41

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund ab 01.01.2000:
Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt:
Erwachsene Ermäßigtes Kinder ab Gruppen ab und Klassen
Entgelt 7-16 Jahren 10 Personen
in DM in DM in DM in DM/pro in DM/pro Person
Person

2,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Im übrigen gilt die am 01.01.1997 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Museen.


10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Verwaltungsvorlage mit folgender Änderung zu beschließen:

- Die Gebührenposition 1.2.1 - ambulante Verkaufsstände - bleibt Inhalt der Sondernutzungssatzung.


Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund



10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der
EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH

Zust. StA 20
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 4 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,6 Mio. Euro, der Anteil der EDG am Stammkapital beträgt bis zu 104.000 Euro, an der Kapitalrücklage bis zu 401.954 Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 8 % an der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 210.000 Euro, der Anteil der EDG beträgt bis zu 16.800 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Abschluß eines Verbrennungsvertrages zwischen der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH und der Entsorgung Dortmund GmbH über bis zu 8.000 t/a zur Kenntnis und stimmt dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zu.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Eintritt der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH anstelle der Edelhoff UmweltService GmbH & Co KG in den bisher zwischen dieser Gesellschaft und der MVA Hamm Betreiber GmbH bestehenden Verbrennungsvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem Vorgehen zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Eintritt zuzustimmen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Im Abfallwirtschaftskonzept wird der Absatz 3.4.3 "Thermische Behandlung außerhalb von Dortmund" folgendermaßen verändert:
Unabhängig von der Entscheidung über den Bau einer Vorbehandlungsanlage Ende 2000 sollen ab dem 01.01.2000 bis zu 38.000 t/a Siedlungsabfälle in der MVA Hamm thermisch behandelt werden.




10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

Zust. StA 20

Die oben angeführte Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

10.4 Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
gemäß §113 Gemeindeordnung NRW
hier: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung

Zust. StA 20
Gegen die geplante Erhöhung der Vergütungen der Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsgesellschaften sprach sich für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus Rm Mohr aus.

Seiner Ansicht nach sei es in der momentanen Situation ein völlig falsches Signal, was nicht zuletzt auch durch ein Schreiben der Arbeitnehmervertreter der DEW deutlich werde, wenn die genannten Bezüge so wie vorgeschlagen angehoben werden sollten.

Für die Bürgerliste erklärte Rm Reinbold, dass eine derartige Selbstbedienungsmentalität der Politik gerade in einer Stadt wie Dortmund mit der höchsten Sozialhilfeempfängerquote in Nordrhein-Westfalen für die Bürgerschaft nicht nachvollziehbar sei. Insofern beantragte er, auf die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen zu verzichten, und gleichzeitig eine verbindliche Zusage zu machen, die eingesparten Gelder für ein soziales Projekt zur Verfügung zu stellen.

Rm Jung (CDU) sowie Rm Prüsse (SPD) rechtfertigten anschließend die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen. Hierbei machten sie deutlich, dass zum Beispiel die für die Aufsichtsratssitzungen gezahlten Sitzungsgelder den kompletten Aufwand der Mandatsträger, also auch den Verdienstausfall abdecken. Insofern sei ihrer Meinung nach auch eine Erhöhung auf 300,00 DM pro Sitzung gerechtfertigt.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den oben angeführten Antrag von Rm Reinbold
(Bürgerliste) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken
Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat empfiehlt denjenigen seiner Mitglieder, die in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften als Vertreter der Stadt Dortmund tätig sind, ihr Mandat unter Beachtung der im folgenden benannten Grundsätze auszuüben und sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungssätze in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.

10.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 ab:

1. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Fusion oder Koopera- tion RWE/VEW werden die Vorstände bzw. Geschäftsführer aller städti- schen Beteiligungen mit VEW-Anteil aufgefordert, ihre strategischen Überlegungen und möglichen Konsequenzen für ihre Unternehmen dar- zustellen. Diese Überlegungen sind der Beteiligungsverwaltung mitzuteilen.
2. Die Beteiligungsverwaltung wird dann die einzelnen strategischen Überle- gungen bewerten, mögliche Alternativen darstellen und sie zu einem Be- schlussvorschlag für die anstehenden Entscheidungen zusammenführen.
3. Sofern für die Erledigung der aufgeführten Arbeiten der Sachverstand
externer Berater zur Unterstützung der Beteiligungsverwaltung notwen- dig ist, kann die Beteiligungsverwaltung diese am Markt einkaufen.

4. Bevor der Rat eine Entscheidung über eine Überprüfung sämtlicher Betei- ligungen und Eigenbetriebe fasst, wird dem Oberbürgermeister als Ver- waltungschef in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung als Fachver- waltung die Gelegenheit gegeben, den politischen Gremien die Verwal- tungsvorstellungen über Qualitätsziele einer Untersuchung vorzustellen. Erst wenn klar ist, was Politik und Verwaltung aus ihren unterschiedli- chen Blickwinkeln untersuchen bzw. optimieren möchten, wird eine Ent- scheidung gefällt.



2. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.1999 fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antra- ges der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund überprüft ihre sämtlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe daraufhin, inwieweit sie im eigenen Hause oder durch Kooperation mit Dritten optimiert werden können.

Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden gebeten, hierzu eigene Perspek- tiven zu entwickeln. Die Beteiligungsverwaltung soll diese Optimierungskonzepte zusammenführen und aufarbeiten. Eine geeignete Beratungsfirma wird beauf- tragt, die Beteiligungsverwaltung bei der Erledigung dieser Aufgabe zu unterstüt- zen, insbesondere einen transparenten Überblick über das städtische Vermögen, den Grad der Verschuldung und die Ertragssituation zu erarbeiten.

Ziel der Maßnahme ist es, über die Anstrengungen der Einzelbetriebe hinaus, auch in der Sphäre der Eigentümerschaft, der Kooperation und der Zuordnung von Aufgaben zu einzelnen Unternehmen, Potenziale aufzuspüren, die geeignet sind

- die Leistung zu verbessern,
- die Preise für den Endverbraucher zu senken,
- und die Sicherheit der Arbeitsplätze durch Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet einen ersten Bericht noch vor Beginn der Sommerpause des kommenden Jahres.













Zu Ziffer 11

- - - - - - - - -

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998
Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der geprüfte Abschluß für das Wirtschaftsjahr 1998 und der Lagebericht 1998 des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.506.168,98 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen aus Leistungen des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb verrechnet.

3. Der Geschäftsführer des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird entlastet.

4. Vom vorhandenen Eigenkapital des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird im Geschäftsjahr 1999 einen Betrag in Höhe von 8.000.000,00 DM an den Träger Stadt Dortmund zurückgezahlt.

Dieser Rückzahlungsbetrag in Höhe von 8.000.000,00 DM wird dem Dortmunder Systemhaus Eigenbetrieb ab dem 01.11.1999 als Kassenkredit mit einem Zinssatz von 1,5 % gewährt.


11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

Zust. StA 03
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Entwurf anliegenden Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e.V. abzuschließen.


11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000

Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3.500.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem Vermögensplan 2000 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,00 DM festgesetzt.


11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder Innenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung "Millennium Fest".

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der oben angeführten Angelegenheit empfohlen, dass der beabsichtigten Ladenöffnung zugrundeliegende "Millennium-Fest" am Sonnabend, dem 08.01.2000 nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden solle, dass diese Veranstaltung mit mehr Qualität als bei ähnlichen Großveranstaltungen in der Vergangenheit ausgestattet werde.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, auf der Grundlage des § 16 Ladenschlußgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die innerhalb der Dortmunder Innenstadtbezirke gelegenen Verkaufsstellen aus Anlaß einer Großveranstaltung am Sonnabend, dem 08.01.2000 eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.








11.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Weiterentwicklung des Frauenförderplans und der
Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes"
Nachdem Rm Altunoglu (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) die wichtigsten Positionen des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages hinsichtlich der Weiterentwicklung des Frauenförderplanes und der Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes kurz erläutert hatte, erklärte für die SPD-Fraktion Rm Jörder, dass man nach Rücksprache mit der CDU-Fraktion in der 4. Zeile des Antrages ihrer Fraktion vom 07.12.1999 die Worte ......begrüßt die Beschlussfassung zum Landesgleichstellungsgesetz und ...... streiche. Im übrigen stellte Rm Jörder (SPD) fest, dass die bisherige in Dortmund praktizierte Gleichstellungspolitik Vorbildfunktion habe und diese auch politisch von einer breiten Mehrheit des Rates der Stadt getragen worden sei.

Den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag werde man ablehnen, da die hierin enthaltenen Forderungen ohnehin größtenteils im Landesgleichstellungsgesetz enthalten, und damit auch für die Stadt Dortmund bindend seien.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Monegel die Zustimmung seiner Fraktion zum modifizierten Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.1999 zum Ausdruck.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit ge- gen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 10.12.1999 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Frauenförderplans die Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes ausgiebig zu nutzen.

Insbesondere sollen alle erforderlichen formalen Voraussetzungen geschaffen werden, um folgende Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes als für alle Beteiligten in Dortmund verbindliche Vorgehens- und Verfahrensweisen festzuschreiben:


1. Die Leiterin des Frauenbüros erledigt ihre fachlichen Aufgaben weisungsfrei.



2. Die Leiterin des Frauenbüros kann im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit an den Sitzungen aller kommunalen und Verwaltunsggremien teilnehmen. Dabei ist sie verpflichtet, in Angelegenheiten, die die Frauenförderung bzw. die Gleichstellung von Mann und Frau betreffen, fachlich Stellung zu nehmen; die Gremien sind zur Entgegennahme dieser Stellungnahmen verpflichtet.

3. Das Frauenbüro bekommt ein eigenständiges Budget für Öffentlichkeitsarbeit, dessen Höhe sich nach den jeweils vom Frauenbüro geplanten Massnahmen unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten richtet.

4. Das Frauenbüro erhält ein eigenständiges, aufgabenangemessenes Budget, über das im Rahmen der fachlichen Aufgaben verfügt werden kann und das sich an den haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert.

5. Die Leiterin des Frauenbüros darf der Verwaltungsmeinung vor dem Rat widersprechen und ist zum Widerspruch verpflichtet, wenn die Verwaltungsmeinung den Vorgaben des Frauenförderplans zuwiderläuft oder dessen Umsetzung erschwert.

Die verbindlichen Festschreibungen sollen sowohl in der Hauptsatzung, im Frauenförderplan, in der Stellenbeschreibung der Leiterin des Frauenbüros, im jeweiligen Haushaltsplan sowie in den Geschäftsordnungen der kommunalen und Verwaltungsgremien erfolgen.

Zuständig für die Ausweitung der Kompetenzen der Leiterin des Frauenbüros, des Frauenbüros und für die Anpassung Dortmunder Verfahrens- und Vorgehensweisen an die neuen Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes vor der abschliessenden Beratung des Rates ist der Haupt- und Finanzausschuss.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus unter Einbeziehung der von Rm Jörder (SPD) genannten Modifizierung folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.1999:

Die Ursprünge von Gleichstellungspolitik in Dortmund liegen bereits in den 80er Jahren. Seitdem hat die Stadt Dortmund ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vielzahl von gleichstellungsspezifischen Maßnahmen und Projekten beispielhaft entwickelt.

Der Rat stellt fest, dass die Gleichstellungspolitik bei der Stadtverwaltung jetzt schon einen Großteil der neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt hat und somit als vorbildlich bezeichnet werden kann.

Um die Vorbildfunktion der Gleichstellungspolitik bei der Stadtverwaltung Dortmund auch weiterhin zu gewährleisten, wird die Verwaltung aufgefordert, die Hauptsatzung für die praktische Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes entsprechend zu ändern.

11.6 Ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
am 22.März 2000 in Bonn

Zust. StA 01
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordhein-Westfalen am 22. März 2000 in Bonn:

1. Rm Fischer SPD
2. Rm Erdmann SPD
3. Rm Tech SPD
4. Rm Ollech SPD
5. Rm Adomeit CDU
6. Rm Dr. Eiteneyer CDU
7. Rm Jung CDU
8. Bm Miksch CDU

Gäste:
Rm Schilling SPD
Rm Leniger CDU
Rm Unger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus





11.7 Besetzung der Regionalkonferenz der Region Östliches Ruhrgebiet
Dortmund/Unna/Hamm

Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund benennt für die Regionalkonferenz
1. Oberbürgermeister Dr. Langemeyer
2. Rm Jörder SPD
3. Rm Ollech SPD
4. Rm Prüsse SPD
5. Rm Sohn SPD
6. Rm Starke SPD
7. Rm Wilhelm SPD
8. Rm Hovermann CDU
9. Bm Miksch CDU
10. Rm Dr. Eiteneyer CDU
11. Rm Jung CDU
12. Rm Reppin CDU
13. Rm Ulrich CDU
14. Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
15. Herr Dr. Küpper WBF-Do


11.8 Wahl eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugend-
ausschuss sowie dessen/deren Stellvertreter/in

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat wählt gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine Vertreterin/einen Vertreter einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b der vorgenannten Satzung im Kinder- und Jugendausschuß vertreten ist, als beratendes Mitglied sowie deren / dessen Stellvertreter/in.

Als beratendes Mitglied wird gewählt Frau Marianne Schobert.
Als Stellvertreter wird gewählt Herr Peter Finkensiep.

11.9 Benennung von sachkundigen Einwohner/innen
hier: Vorschläge des Ausländerbeirates
Entsprechend der Empfehlung des Ausländerbeirates vom 02.12.1999 wählt der Rat der Stadt folgende Mitglieder des Ausländerbeirates als sachkundige Einwohner(innen) in folgende Ausschüsse:


Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

1. Herr Mohamed Zeriouh
2. Herr Habib Ben Salah


Schulausschuss

1. Herr Mehmet Ali Parlak
2. Frau Barbara Heinz


Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

1. Herr Mesut Gündüz
2. Herr Andrija Vujevic


Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

1. Herr Habib Ben Salah
2. Frau Barbara Heinz


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

1. Herr Bayram Ucar
2. Herr Yusuf Güclü


Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

1. Herr Erkan Kara
2. Herr Özcan Atabas


Ausschuss für Städtische Kliniken

1. Frau Natella Baboukhadia
2. Frau Pilar González



Kinder- und Jugendausschuss

1. Herr Bayram Bilgin
2. Herr Neset Özümer


Seniorenbeirat

1. Frau Barbara Heinz
2. Herr Mohamed Zeriouh

11.10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung "Lokales Bündnis für Arbeit"
Bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss erläuterte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) nochmals kurz den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich eines "Kommunalen Bündnisses für Arbeit".

OB Dr. Langemeyer wies nochmals darauf hin, dass die Verwaltung, sowie dies auch der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bekannt sei, über viele der im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus enthaltenen Punkte derzeit mit dem Personalrat verhandle. Insofern sei es seiner Auffassung nach nicht ratsam, eine Entscheidung diesbezüglich zu treffen.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Monegel zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Wesentlicher Grund hierfür sei, dass die CDU-Fraktion diesbezüglich einen anderen Ansatzpunkt als die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus habe, in dem man sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine aktive Beschäftigungsförderung einsetze.

Im übrigen könne man sicherlich noch über den einen oder anderen interessanten Aspekt dieses Antrages im Rahmen der Stellenplanberatung diskutieren.

Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärte Rm Jörder, dass ihre Fraktion durchaus für ein "Kommunales Bündnis für Arbeit" sei. Man schließe sich jedoch der Auffassung von OB Dr. Langemeyer an, dass dies Sache der hierfür zuständigen Verhandlungspartner - also Personalrat und Verwaltung - seien müsse. Insofern werde man den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 ab:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, dass durch die gelungene Haushaltkonsolidierung und der damit verbundenen Beendigung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund eine Vereinbarung für ein Bündnis für Arbeit in der Stadtverwaltung Dortmund aussichtsreich ist.
Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, dass mit dem Ende des Einstellungsstops die Zusage an die Beschäftigten in der Stadtverwaltung bestehen bleibt, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.
2. Der Haupt-und Finanzausschuß bittet den Verwaltungsvorstand, die Verhandlungen mit dem Personalrat der Stadtverwaltung mit dem Ziel, über ein "Bündnis für Arbeit" die Aufgaben der Stadt Dortmund mit mehr sozialversicherungs- pflichtig, existenzsichernd und dauerhaft beschäftigten MitarbeiterInnen als im Moment zu erledigen, zu intensivieren.
Grundsätzlich sollen die dazu getroffenen Vereinbarungen die bereits beschäftigten städtischen MitarbeiterInnen entlasten und ihnen die Vereinbarkeit von Familie-, Erwerbsarbeit und Freizeitinteressen erleichtern, ohne ihre soziale Absicherung zu gefährden.
3. Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sollen mindestens folgende Bereiche beinhalten.
Altersteilzeit:
Im Rahmen des geltenden Tarifvertrages zur Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst werden Anträge von MitarbeiterInnen ab dem 55. Lebensjahr großzügig und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkteffekte geprüft. Dabei soll insbesondere die Übernahme von Auszubildenden ein wesentliches Kriterium sein. Die freiwillige Anhebung der Aufstockungszahlungen für MitarbeiterInnen in Altersteilzeit über die tariflich vereinbarten 83 % des letzten Nettogehaltes sollen in ihren haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen bewertet und verschiedene Modelle von Aufstockungszahlungen in den Verhandlungen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Teilzeitoffensive:
Im Rahmen einer "Teilzeitoffensive" wird für intern und extern ausgeschriebene Stellen unabhängig von ihrer Bewertung um Bewerbungen von Teilzeit-Interessierten gebeten. Innerhalb der Stadtverwaltung wird bei den MitarbeiterInnen für eine Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung geworben. MitarbeiterInnen, die Interesse an einer Arbeitszeitverkürzung haben, können sich über die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bezüglich ihres Einkommens und ihrer Sozialversicherungsansprüche unverbindlich und vollständig über eine städtische Dienststelle informieren.
Überstundenabbau:
Regelmäßig anfallende Überstunden werden ab einer bestimmten Summe verbindlich durch Freizeit ausgeglichen. Die notwendige Mehrarbeit wird soweit möglich durch entsprechend aufqualifiziertes, vorhandenes Personal, sonst durch neu eingestelltes Personal erledigt.
Neueinstellungen:
Die in den vergangenen Jahren abgebauten Personalreserven für krankheitsbedingte Personalausfälle (z. B. die Springerkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden wieder aufgebaut. Im "Bündnis für Arbeit" soll eine Verständigung darüber erzielt werden, in welchen Fachbereichen eine Personalaufstockung prioritär erforderlich ist. Dazu gehören vor allem Fachbereiche, die dokumentierte, dauerhafte, durch Initiative der Verwaltung und des Personalrates nicht abbaubare hohe Krankenstände haben und solche, denen weitere Aufgaben zugewiesen wurden bzw. werden. Diese Vereinbarung wird jährlich überprüft und ggf. angepaßt.
Die Dienstvereinbarung für den Reinigungsdienst, mit der eine 50 %ige Aufgabenerledigung mit städtischen MitarbeiterInnen festgeschrieben wurde, wird umgesetzt.
Abbau befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung
Befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Erledigung städtischer Daueraufgaben
(z.B. die Essenszubereitung in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden konsequent abgebaut und durch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzt.


11.11 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 mit der Bezeichnung "Entschädigung für ZwangsarbeiterInnen in Dortmund"
Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Keller (Linkes Bündnis) die jeweils zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträge erläutert hatten, machte die nachfolgende Diskussion deutlich, dass größtenteils im Rat der Stadt Einvernehmen im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 Bestand.
Weiterhin verständigte man sich auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer darauf, über die Frage einer diesbezüglich vorzunehmenden personellen Verstärkung des Stadtarchives im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu diskutieren.
Letztendlich wurde die Diskussion durch einen von Rm Prüsse (SPD) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluß der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat-
haus vom 13.12.1999:

1. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, ehemalige Dortmunder Zwangs- abeiterInnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen an den Industrie- fonds zu unterstützen. Gegebenenfalls werden zusätzliche personelle Ka- pazitäten im Stadtarchiv geschaffen, um ein ausreichendes Maß an Zuar- beit für die Glaubhaftmachung von Zwangsarbeit in Dortmund zu gewährleisten.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, über Informations- und Öffentlich- keitsarbeit die möglicherweise Betroffenen auf ihre Ansprüche aufmerk-
sam zu machen.


3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen aktiven Beitrag zur Aufklärung über den Einsatz von ZwangsarbeiterInnen bei der Stadtverwaltung Dortmund oder stadteigenen Betrieben zu leisten. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Recherchen des Zentrums für interdisziplinäre Forschung an der Ruhr-Uni Bochum unterstützt und alle Anstrengungen unternommen, die notwendigen Daten aus den eigenen Beständen zur Verfügung zu stellen.



2. Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag des Linken Bündnisses vom 16.12.1999 ab:


1. Der Rat der Stadt Dortmund richtet den eindringlichen Apell an alle
Dortmunder Firmen, die in der Nazi-Zeit ausländische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter, Kriegsgefangene oder jüdische Zwangsarbeiterinnnen und Zwangsarbeiter sowie KZ-Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt
haben, ihrer historischen Verantwortung nachzukommen und sich in
angemessener Weise an der Stiftungsinitiative der Bundesregierung und Industrie zu beteiligen.


2. Die Stadt Dortmund geht mit Firmen oder ihren Rechtsnachfolgerinnen keine neuen Verträge mehr ein (bzw. löst alte Verträge auf), die während der Nazi-Zeit Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigt
haben und sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsvergabe weigern, an einer
Lösung der Entschädigungsfrage in Form des Entschädigungsfonds von Bundesregierung und Industrie mitzuarbeiten bzw. eine eigentständige Entschädigung erarbeitet haben.


3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Stiftungsinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft sowie gegenüber dem
Deutschen Städtetag für eine Entschädigung auch der Zwangsarbeiterin- nen und Zwangsarbeiter einzusetzen, die bei Kommunen eingesetzt waren.


4. Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird beauftragt, ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in Dortmund ausfindig und die Betroffenen auf ihre Ansprüche aufmerksam zu machen sowie sie schnellstmöglich zu entschädigen.


5. Zur Aufarbeitung der Geschichte der Zwangsarbeit in Dortmund wird eine ABM-Stelle beim Stadtarchiv eingerichtet.



3. Der Rat der Stadt verständigt sich darauf, über die Frage des zusätzlichen Personalbedarfes beim Stadtarchiv im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu diskutieren.


11.12 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

Zust. StA 2/Dez-VR
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.




11.13 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen

1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002

Zust. StA 32
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Berndsen
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Miksch Feuler
Bürgermeister Schriftführer




01 Dortmund, 04.01.2000
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 16. Dezember 1999, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 77 von z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Bm Wendzinski SPD

Rm Bogdahn SPD
Rm Wilhelm SPD

Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler





T a g e s o r d n u n g

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.11.1999



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 100 Tage Programm des Oberbürgermeisters (mit Einbringung folgender
Vorlagen):

a Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

b Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

c Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
- 1. Stufe zum 1.1.2000
- 2. Stufe zum 1.1.2002

d Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund
( siehe auch TOP 3.8 )

e Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


f Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

g Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten Dortmund-Konferenz


h Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung
( siehe auch TOP 4.2)



2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000, der mittelfristigen Finanz- und
Investitionsplanung 1999 - 2003, des Stellenplanes 2000 und des Dortmunder
Produkthaushaltes 2000


2.3 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße bis
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

3.8 a Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund

b Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Neuaufstellung des Flächen-
nutzungsplanes"

3.9 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000"

3.10 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses"

3.11 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"

3.12 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Reiten im Walde"

3.13 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Biotopmanagement-Konzept für Kleingewässer"

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
"Verstoß gegen § 4 und § 34 Landschaftsgesetz NW durch den Leiter des Umweltamtes"

3.15 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarkt-
beobachtungssystems 1998




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti- gungsförderung

4.2 Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbar-
keitsuntersuchung zur Reaktivierung

4.3 Programm "Arbeit und Qualifizierung"(AQUA) des Landes NRW,
hier: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zweier Dortmunder Träger im Rahmen der 2. AQUA-Mittelrate 1999
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -



5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Wirtschaftsplan 2000 und Finanzplanung 1999 -2003 der
Städtischen Kliniken Dortmund

5.2 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik






6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

7.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Kulturbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 1998

7.4 Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Bäderkonzept"



8. Schule

- keine Vorlagen -


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik


10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der
EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

10.4 Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
gemäß §113 Gemeindeordnung NRW
hier: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000
11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder-Innenstadt
am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung
"Millennium Fest"

11.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Weiterentwicklung des Frauenförderplans und der
Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes"

11.6 Ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
am 22.März 2000 in Bonn

11.7 Besetzung der Regionalkonferenz der Region Östliches Ruhrgebiet
Dortmund/Unna/Hamm

11.8 Wahl eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugend-
ausschuss sowie dessen/deren Stellvertreter/in

11.9 Benennung von sachkundigen Einwohner/innen
hier: Vorschläge des Ausländerbeirates




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
- - - - - - - -

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Berndsen (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um die Punkte

8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in
Do-Hörde, Am Bruchheck 47

8.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhusen-Grundschule
in Do-Westerfilde, Wennemarstr. 11-13

10.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

11.10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung "Lokales Bündnis für Arbeit"

erweitert.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Tagesordnung um den Punkt

11.11 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 mit der Bezeich- nung "Entschädigung für ZwangsarbeiterInnen in Dortmund"

zu ergänzen.

Des weiteren wurde der Punkt

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH"

von der Tagesordnung abgesetzt.

Außerdem beantragte für die CDU-Fraktion Rm Sauer, den Punkt

2.1 100-Tage-Programm des Oberbürgermeisters mit den dazu- gehörigen Verwaltungsvorlagen

abzusetzen, da man der Auffassung sei, dass der Rat der Stadt nicht ein Vortragsforum für progommatische Generaldarstellungen des Oberbürgermeisters sei.
OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister auch ein politisches Mandat habe. Insofern erwarte die Dortmunder Bevölkerung auch von ihm, dass er politische Initiativen auf den Weg bringe. Zum anderen sei es nach § 4 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Gremien durchaus üblich, dass derartige Dinge von besonderer Bedeutung vor der Beratung in den zu beteiligenden Gremien zunächst im Rat der Stadt eingebracht werden. Von dieser Möglichkeit habe er, als derjenige, der die Tagesordnung des Rates der Stadt festsetzt, im vorliegenden Falle Gebrauch gemacht.


Außerdem halte er es für richtig, wichtige Projekte, die im Zusammenhang mit der unter TOP 2.2 zu behandelnden Einbringung des Haushaltes der Stadt Dortmund für das Jahr 2000 stehen, dem Rat der Stadt vorzustellen.

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Bürgerliste den von Rm Sauer (CDU) gestellten Antrag, den Punkt

2.1 100-Tage-Programm des Oberbürgermeisters mit den dazugehörigen Verwaltungsvorlagen

abzusetzen, beschlossen hatte, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die unter dem obengenannten Tagesordnungspunkt einzubringenden Verwaltungsvorlagen sachbezogen in die Tagesordnung einzuordnen.

Insofern wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte ergänzt:
3.16 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Einbringung -

4.4 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in
Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

- Einbringung -
4.5 Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten
Dortmund-Konferenz

- Einbringung -

8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund - Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

- Einbringung -

11.12 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen
Verwaltung

- Einbringung -

11.13 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in
2 Stufen
- 1. Stufe zum 1.1.2000
- 2. Stufe zum 1.1.2002

- Einbringung -

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.11.1999
Hinsichtlich der oben angeführten Niederschrift erklärte Rm Keller (Linkes Bündnis), dass sie ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der geplanten Bahnhofsüberbauung im wesentlichen mit dem ihrer Auffassung nach zu erwartenden Arbeitsplätzeabbau im Einzelhandel in der City begründet habe.

Insofern bat sie darum, die Niederschrift entsprechend zu ergänzen.

Außerdem machte im Zusammenhang mit der oben angeführten Niederschrift Rm Unger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bezugnehmend auf die unter TOP
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
geführte Diskussion hinsichtlich des Eintrittspreises für Schulklassen darauf aufmerksam, dass es offensichtlich auch bei dem Personal der Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark Irritationen hinsichtlich des Eintrittspreises für Schulklassen gebe.

Insofern bat sie StR Fehleman, den Aushang über die Eintrittspreise der Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark ihrer Fraktion zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung des Ergänzungswunsches von Rm Keller (Linkes Bündnis) wurde die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.1999 gebilligt.


Zu Ziffer 2
- - - - - - - -

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 100 Tage Programm des Oberbürgermeisters mit den dazugehörigen
Verwaltungsvorlagen

Der oben angeführte Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000, der mittelfristigen Finanz- und
Investitionsplanung 1999 - 2003, des Stellenplanes 2000 und des Dortmunder
Produkthaushaltes 2000

Zust. StA 20
Die Erklärung von OB Dr. Langemeyer zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Die nachfolgende Rede von StR'in Greive zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die Rede ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

In der anschließenden Diskussion wurde die einhellige Meinung des Rates deutlich, dass es Ziel der nachfolgenden Beratungen des Haushaltsplanentwurfes 2000 sein müsse, die Ausgeglichenheit des Haushaltes in seiner Gesamtheit zu erhalten.

Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass der Rat der Stadt die Möglichkeit haben müsse, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf auf der Einnahmen- bzw. der Ausgabenseite nach seinen politischen Vorstellungen unter Beachtung des genannten Zieles zu verändern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen im Sachverhalt mit der Zielvorgabe, dass vom Ergebnis her ein ausgeglichener Haushalt erhalten bleiben solle, zur Kenntnis.

Der Haushaltsplanentwurf 2000 sowie die dazugehörigen Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die zu beteiligen den Bezirksvertretungen und Fachausschüsse überwiesen.


2.3 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Zust. StA 6/MTC

Seitens der Verwaltung erläuterte zunächst StR Sierau dem Rat der Stadt die Veränderungen und Ergänzungen des städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center.

Diese sind nach Aussage von StR Sierau aufgrund der in den letzten Tagen geführten Gespräche mit den verschiedensten Interessensvertretern erforderlich geworden. Er brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass man mit dem nun vorliegenden Vertragswerk dem Auftrag des Rates gerecht geworden sei, was sicherlich nicht leicht war.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus attestierte Rm Krüger, dass es bestimmt keine leichte Aufgabe für die Verwaltung gewesen sei, dem Rat der Stadt diesen städtebaulichen Vertrag vorzulegen. Für seine Fraktion sei jedoch das erzielte Ergebnis nicht akzeptabel.

Zum einen sei der Zeitdruck, unter dem diese Angelegenheit nun behandelt und entschieden werden soll, für ihn nicht nachvollziehbar, zum anderen habe man nach Einschätzung seiner Fraktion mit dem nun vorliegenden Vertragsentwurf zuviele Zugeständnisse gegenüber dem Investor gemacht, in dem man beispielsweise die Festlegung der Stellplätze bzw. die Frage der Kostenübernahme aufgeweicht habe.

Da seiner Meinung nach eine sachgerechte Beratung dieser Angelegenheit in der Kürze der Zeit nicht möglich sei, sollte die diesbezügliche Entscheidung zurückgestellt werden.



Auf Seiten der CDU-Fraktion schlug Rm Jung vor, eine Beschlußfassung über den vorliegenden städtebaulichen Vertrag erst nach einer Unterbrechung der Sitzung herbeizuführen, damit noch die Möglichkeit bestehe, in einer kleinen interfraktionellen Gesprächsrunde über die eine oder andere seiner Meinung nach noch notwendige Modifizierung des Vertrages nachzudenken.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Jung (CDU) den nach Meinung seiner Fraktion notwendigen Änderungsbedarf des Vertrages, der in den nachfolgend erfolgten Änderungen des Vertrages auch zum Ausdruck kam.

Anschließend begründete für die SPD-Fraktion Rm Prof. Uhlmann die grundsätzlich zustimmende Haltung seiner Fraktion bezüglich des nun vorliegenden städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der beabsichtigten Hauptbahnhofsüberbauung.

Hierbei machte er deutlich, dass trotz der Schwierigkeit dieser Problematik es gelungen sei, eine gute Grundlage zu schaffen, um dieses für die künftige Entwicklung der Stadt Dortmund so wichtige Projekt auf den Weg zu bringen.

Im übrigen signalisierte Rm Prof. Uhlmann (SPD) weitere Gesprächsbereitschaft.

Nachfolgend wurde die Sitzung des Rates der Stadt von 17.45 Uhr bis 18.30 Uhr für eine Beratungspause unterbrochen.


Hiernach erklärte Rm Jung, dass sich die Vertreter der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in dem in der Beratungspause stattgefundenen interfraktionellen Gespräch geeinigt haben, den vorliegenden Verwaltungsvorschlag mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:

1. In § 4 A wird ein Grad der Deckungsgleichheit von 50 % gewährt.

2. § 4 B wird durch folgenden Halbsatz ergänzt:
"...., wie sie den in der AUSW-Sitzung vom 04. November 1999 dargestellten Beispielen entspricht"

3. § 5 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler gewährleistet, dass keine Spielhallen mit Geldspielen (mit Ausnahme eines staatlich zugelassenen Spielcasinos für großes und klei- nes Spiel), sowie keine pornographischen und anderen, die Würde des Men- schen verletzenden Einzelhandels- und Unterhaltungsangebote im MTC
vorhanden sein werden.



4. § 15 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler weist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die gesicherte Finanzierung für das Projekt nach.

Anschließend erklärte Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), dass seine Fraktion dem städtebaulichen Vertrag auch den soeben vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen werde, da man besonders die Dimensionierung der Einzelhandelsflächen, sowie man dies auch in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.1999 dargestellt habe, nicht für stadtverträglich halte.

Im übrigen kritisierte Rm Mohr das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit. Von der ursprünglichen gemeinsamen Forderung "Qualität gehe vor Quantität" finde sich seiner Einschätzung nach in dem zur Beschlußfassung anstehenden Vertragsentwurf nichts mehr wieder.

Außerdem forderte Rm Mohr und auch Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den Rat der Stadt auf, aufgrund der verschiedensten Ungeklärtheiten die Beschlußfassung über diese Angelegenheit zu vertagen.

Auch Rm Münch (Bürgerliste) zeigte sich über das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit verwundert.

Weiterhin brachte er zum Ausdruck, dass dieses Projekt sehr viele Risiken beinhalte, von denen die Dortmunder Bürgerschaft sehr betroffen sein könnte.

Insofern beantragte Rm Münch (Bürgerliste) nochmals, vor einer endgültigen Beschlußfassung dieser Angelegenheit im Rat der Stadt die Dortmunder Bürgerschaft in Form einer Bürgerumfrage zu beteiligen.

Abschließend wies Rm Jung (CDU) die von Rm Mohr geäußerte Kritik gegenüber dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit zurück, in dem er verdeutlichte, dass durch die Modifizierung des städtebaulichen Vertrages durchaus Kriterien nun verankert seien, die dazu beitragen werden, dass dieses Objekt besonders den gewünschten Qualitätsanforderungen entspreche.

Anschließend faßte der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.




2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der DVU den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus gestellten Ver- tagungsantrag dieser Angelegenheit ab.

3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bünd- nisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Maßgabe einer abschließenden juristi- schen Prüfung, den städtebaulichen Vertrag mit der Firma WestProject &
Consult auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 16.12.1999) abzu- schließen. Es ist dabei von 36.000 qm Netto-Verkaufsfläche für den Einzel-
handel innerhalb des MTC auszugehen.

Dem oben angeführten Beschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. In § 4 A wird ein Grad der Deckungsgleichheit von 50 % gewährt.

2. § 4 B wird durch folgenden Halbsatz ergänzt:
"...., wie sie den in der AUSW-Sitzung vom 04. November 1999 darge- stellten Beispielen entspricht"

3. § 5 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler gewährleistet, dass keine Spielhallen mit Geldspie- len (mit Ausnahme eines staatlich zugelassenen Spielcasinos für großes und kleines Spiel), sowie keine pornographischen und anderen, die
Würde des Menschen verletzenden Einzelhandels- und Unterhaltungsan- gebote im MT vorhanden sein werden.

4. § 15 lautet wie folgt:
Der Projektentwickler weist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die gesicherte Finanzierung für das Projekt nach.








Zu Ziffer 3
- - - - - - - -

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

Zust. StA 61
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan B 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 - gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleit- planung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf
einer Veränderungssperre für den Punkt 2 dieser Beschlußvorlage be- schriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

Zust. StA 64
Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit erklärte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion sich, so wie man dies auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantragt habe, für eine Aufrechterhaltung der Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren in Kooperation mit freien Trägern ausspreche.

Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese deutlich, dass seine Fraktion, bedingt durch die erfreulicherweise auf dem Wohnungsmarkt eingetretene Entspannung, dieses Angebot nicht mehr für notwendig erachte. Insofern werde die SPD-Fraktion auch der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmen.

Abschließend beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis) die Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren aufrecht zu erhalten, und ihren bisherigen Bestimmungszweck dahingehend zu erweitern, dass dieses Angebot auch für behinderte Menschen und für Menschen in besonderen Lebenslagen zur Verfügung stehe.


Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol- genden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschbera- tungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ab- lauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebo- tes zu prüfen, und dem Fachausschuß zu berichten.


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche "Lindemannstraße" (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage "Max-Ophüls-Platz" (Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Lindemannstraße.







3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81. Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81. Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzanlage Mönchenwordt (Gesamtmaßnahme).








3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich "Hörder Neumarkt"
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink / Stichstraße, Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25-29


3.8 a Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der
Stadt Dortmund

b Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes"

c Antrag der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung "Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes"

Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass hinsichtlich der Notwendigkeit, einen neuen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Dortmund aufzustellen, Einvernehmen im Rat der Stadt besteht.

Insofern verständigte sich der Rat der Stadt in der diesbezüglichen Diskussion darauf, folgende Beschlüsse zu fassen:



1. Der Rat der Stadt beschließt folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 01.12.1999:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. In einer frühzeitigen Phase des Aufstellungsverfahrens soll in den Stadtbezirken eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Dabei sollen die für die jeweiligen Stadtbezirke vorgesehenen Darstellungen vorgestellt und erläutert werden.

Der Flächennutzungsplan verfolgt die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung, die in der vergangenen Amtsperiode des Rates vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen wurden. Nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" wird eine "Plan-Umwelt-Verträglichkeitsprüfung" durchgeführt. Zur Sicherung und Aufwertung des Freiraumes werden im Flächennutzungsplan Flächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Ebenso werden Flächen zum Ausgleich dargestellt, welchen Flächen zugeordnet werden, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten (§ 5 Abs. 2 a BauGB) sind.

In dem Flächennutzungsplan sollen genügend Gewerbeflächen dargestellt werden, die ortsnah gelegen und insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe vorgehalten und entwickelt werden sollen; die Reaktivierung der Industriebrachen ist dabei vorrangig durchzuführen. Bei der Auswahl von Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete sollten solche Flächen bevorzugt werden, bei denen eine äußere Erschließung durch Straßen und - wenn möglich - auch durch Schienen gegeben ist.


2. Der Rat der Stadt beschließt folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses das Konzept der Bürgerinformation und der
Bürgerbeteiligung ausführlich darzustellen.
Dazu gehört auch, die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zu benennen.
Neben einem Zeitplan für die Aufstellungsphase sollte auch die Rolle der Bezirksvertretungen und des Rates, sowie seiner Ausschüsse im Auf-
stellungsprozeß dargestellt werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Bildung eines Planungsbeirates in Dortmund zu entwickeln.
Hierzu sollte die Verwaltung Konsultationen insbesondere mit den Hoch- schulen als auch mit der Architektenkammer führen.
Der entsprechende Vorschlag der Verwaltung ist im zuständigen Fach- ausschuss einzubringen.

3. Die im Antrag beschriebenen Elemente für die räumlichen Entwicklungs- ziele sind von der Verwaltung bei der Neuerstellung des Flächennutzungs- planes zu berücksichtigen.


3. Der Rat der Stadt überweist die Verwaltungsvorlage vom 07.12.1999 hin- sichtlich der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3.9 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

In anderen Städten, wie Köln, Düsseldorf, Bochum oder Bielefeld, werden Straßen zeitweise nach § 45 Straßenverkehrsordnung gesperrt.

Ist eine derartige kleinflächige Lösung für die Stadt Dortmund auch geplant?

Die Beantwortung der Zusatzfrage erfolgt schriftlich.

3.10 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei Skulpturen des alten Rathauses"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), wer für das Abhandenkommen beider Skulpturen des alten Rathauses verantwortlich gemacht werden könne, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass seinen Informationen nach diese Gegenstände privater Eigentum waren und von daher leider nicht in städtischer Verfügungsgewalt standen.


3.11 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 mit der Bezeichnung
"Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 01.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.12 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung " Reiten im Walde"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

Ist es geplant, in den Wäldern "Groß-Holthauser-Mark" und "Aplerbecker Wald" Reitwege zu errichten und werden hierüber die politischen Gremien vor einer Realsierung informiert?

Die Beantwortung der Zusatzfrage erfolgt schriftlich.

3.13 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
" Biotopmanagement-Konzept für Kleingewässer"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 mit der Bezeichnung
"Verstoß gegen § 4 und § 34 Landschaftsgesetz NW durch den Leiter des Umweltamtes"
Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste vom 29.11.1999 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.15 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarkt-
beobachtungssystems 1998

Zust. StA 64
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Bericht der Verwaltung über die Wohnungsmarktsituation in Dortmund zur Kenntnis.


3.16 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund

Zust. StA 61
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.


Zu Ziffer 4
- - - - - - - -

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
dazu: Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti- gungsförderung

Zust. StA WBF-Do
Wie bereits im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vertraten die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen die Auffassung, dass man aufgrund der hohen Priorität der Wirtschaftsförderung man darüber nachdenken sollte, inwieweit die im Wirtschaftsplan 2000 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung vorgenommenen Kürzungen zurückgenommen werden können.

Im Rahmen der Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer darauf, den Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsfördeurng Dortmund in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Weiterhin soll im Rahmen der anstehenden Beratungen des Haushaltsplanes für das Jahr 2000 darüber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten im Sinne des oben angeführten Wunsches gegeben seien.








Unter Vorbehalt der oben angeführten Anmerkungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2000 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs- förderung Dortmund und
- stellt den Erfolgsplan 2000 (Anlagen 1.1. und 1.2) mit einem Zuschußbedarf dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.527.300,00 DM fest,
- stellt den Vermögensplan 2000 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuß der Stadt Dortmund in Höhe von 85.500,00 DM fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2000 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2001 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-Do Kassenkredite bis zu einer Höhe von 500.000 DM im Wirtschaftsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in An- spruch nehmen darf,
- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung der
Jahresrechnung der WBF-Do für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.


4.2 Phoenix - West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbar-
keitsuntersuchung zur Reaktivierung

Zust. StA WBF-Do
Nachdem OB Dr. Langmeyer darauf hingewiesen hatte, dass der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg für die oben angeführte Maßnahme bereits vorliege, fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 14.12.1999 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt zu und beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung der Fläche Phoenix-West durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Hörde ist in der ersten Stufe des Entwicklungsprozesses am Gespräch zu beteiligen.





4.3 Programm "Arbeit und Qualifizierung"(AQUA) des Landes NRW,
hier: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zweier Dortmunder Träger im Rahmen der 2. AQUA-Mittelrate 1999
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA WBF-Do
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt nach § 60 GO NW folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied gefaßte Dringlichkeitsentscheidung des Rates:
Der Rat der Stadt ermächtigt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-Do), für die Durchführung der im Rahmen des Programmes "Arbeit und Qualifizierung (AQUA) des Landes NRW vorgesehenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Zuwendungsbescheide zu erteilen.
Im Rahmen der städtischen Zuwendungsbescheide werden die der WBF-Do entstehenden Kosten für die administrative Abwicklung und Begleitung der Maßnahme in Abzug gebracht.
Die städtischen Zuwendungsbescheide an die Maßnahmeträger dürfen erst nach Bewilligung der Landes-EU-Mittel erfolgen. Der Umfang der bewilligten Mittel wird auf die bewilligten Landes-Mittel zuzüglich der eingesparten Sozialhilfe beschränkt. Die WBF-Do wird gleichzeitig ermächtigt, zwecks Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten der Maßnahmeträger einen Bescheid zur monatlichen Vorfinanzierung anfallender Maßnahmekosten zu erteilen.
Die Vorleistungen der WBF-Do sind mit der später durchzuführenden Gesamtbewilligung zu verrechnen.
Darüber hinaus genehmigt der Rat für das Haushaltsjahr 1999 Bindungsermächtigungen in notwendiger Höhe zu Lasten des Haushaltsjahres 2000. Die für das Haushaltsjahr 1999 erforderlichenn Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 1999 veranschlagt. Die erforderlichen Finanzmittel 2000 sind im Wirtschaftsplan 2000 zu berücksichtigen.









4.4 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
- 1. Branchenorientierte Qualifizierung
- 2. Initiative für Geringqualifizierte
- 3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation

Zust. StA WBF-Do
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.

4.5 Dortmund-Initiative (Do.In)
Konzeption einer projektorientierten Dortmund-Konferenz

Zust. StA WBF-Do
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Zu Ziffer 5
- - - - - - - -

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Wirtschaftsplan 2000 und Finanzplanung 1999 -2003 der
Städtischen Kliniken Dortmund

Zust. StA 81
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Unger den hinsichtlich des oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag ihrer Fraktion, die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan 2000 sowie die entsprechende Finanzplanung der Städtischen Kliniken auf die nächste Ratssitzung zu verschieben, damit der Verwaltung nochmals die Möglichkeit gegeben werden könne, das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung zugunsten des Anteils der Eigenfinanzierung zu verbessern, und damit die Kapitalzuführung der Stadt Dortmund in der Gesamtsumme zu verringern.



Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Steins zum Ausdruck, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2000 und der dazugehörigen Finanzplanung der Städtischen Kliniken zustimmen werde und deshalb auch den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen werde, da man der Auffassung sei, das bereits alle Möglichkeiten zur Defizitminimierung ausgeschöpft worden seien.

Auch Rm Krause (CDU) sprach sich für eine Beschlußfassung im Sinne des vorliegenden Wirtschaftsplanes der Städtischen Kliniken Dortmund aus, da nach Auffassung ihrer Fraktion die Städtischen Kliniken gar nicht in der Lage sein können, die anstehenden und auch notwendigen Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgenden Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 ab:

Der Rat nimmt den Wirtschaftsplan 2000 und die Finanzplanung der Städtischen Kliniken von 1999 - 2003 zur Kenntnis. Eine Beschlußfassung erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Die Verwaltung wird aufgefordert , bis zu diesem Zeitpunkt Möglichkeiten aufzuzeigen, das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung zugunsten des Anteils der Eigenfinanzierung zu verbessern und die Kapitalzuführung der Stadt Dortmund in der Gesamtsumme zu verringern.

Dabei sollen sowohl die Streckung von Investitionen als auch der Verzicht auf Baumaßnahmen als Möglichkeiten zur Reduzierung der Fremdkapitalzuführung dargestellt werden.


2. Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
1. Der Erfolgsplan 2000 (Stand 30.09.1999) wir mit einem Jahresüber- schuss/- fehlbetrag von 0,00 DM festgestellt. Nach den Vorschriften der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung sind die Ansätze des Erfolgs- planes deckungsfähig.



2. Der Vermögensplan 2000 (Stand 30.09.1999) wird mit Einnahmen und Ausgaben von 46.446 TDM festgestellt. Die innerhalb einer Ausgabenpo- sition aufgeführten Einzelposten sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrein- nahmen erhöhen, Mindereinnahmen verringern die Ausgaben.

3. Die Stellenübersicht wird in der vorgeschlagenen Fassung genehmigt.

4. Dem Finanzplan 1999-2003 wird zugestimmt.

5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 30 Mio. DM festgesetzt.

6. Die Kreditermächtigung für Investitionen wird auf 11.290 TDM festgesetzt.


5.2 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik

Zust. StA 81
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst den Grundsatz- und Baubeschluß für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Augenklinik mit Gesamtkosten in Höhe von 2.100.000 DM

Finanzierung:
Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 1.110.000 DM
Eigenmittel (cash-flow) der Städt. Kliniken 800.000 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NRW 190.000 DM
2.100.000 DM



Zu Ziffer 6
- - - - - - - -

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

Zust. StA 50
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt bis einschließlich des Haushaltsjahres 2001 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca. 250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen zu übernehmen.
Die Veranschlagung für das Programm 1999 ist für das Haushaltsjahr 1999 bereits erfolgt, und zwar für die Zeit bis zum 31.12.1999:
HhSt 1 4391 7320 000 0
- Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze arbeitsloser
Sozialhilfeempfänger/innen 231.250,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 6.175.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 6.062.500,00 DM

Gesamtaufwendungen 12.468.750,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
- Zuweisungen des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen - 410.000,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 2.290.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 1.810.000,00 DM

Gesamtaufwendungen 4.510.000,00 DM



6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und Medizinalunter- suchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund

Zust. StA 53
Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass bei den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen Einvernehmen bezüglich der Verwaltungsvorlage und den dazu vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.12.1999 bestand.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.12.1999 folgende Modifizierung des 2. Absatzes der Beschlußempfehlung der Verwaltungsvorlage:

Der Rat wird von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis gesetzt und entschei- det auf der Grundlage der bis zum 01.07.2000 vorliegenden Informationen über die Zukunft des Hygieneinstitutes. Dabei sind die Kosten der Schliessung und eventueller Abfindungen ebenfalls zu beziffern.

2. Unter Einbeziehung des obengenannten Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der detaillierten , wirtschaftlichen Prüfung der beiden aufgezeigten Handlungsalternativen mit der Intensivierung der Fusionsbemühungen.

Der Rat wird von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis gesetzt und entschei- det auf der Grundlage der bis zum 01.07.2000 vorliegenden Informationen über die Zukunft des Hygieneinstitutes. Dabei sind die Kosten der Schliessung und eventueller Abfindungen ebenfalls zu beziffern.




Zu Ziffer 7
- - - - - - - -

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

Zust. StA 41
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dormtund beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kulturbetriebe. Der bei gleichbleibendem Zuschuß entstehende Verlust wird zunächst durch die Gewinnrücklage ausgeglichen und ein dann noch verbleibender Rest in Höhe von voraussichtlich 360.000,00 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.


7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
den Wirtschaftsplan 2000 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- dem Erfolgsplan Anlage 1

- dem Vermögensplan 2000 Anlage 2

- der Stellenübersicht Anlage 3

- der mittelfristigen Finanzplanung Anlage 4

- der Entwicklung des Zuschußbedarfes
für den Erfolgsplan Anlage 5

- dem Gesamtplan und den Teil-
wirtschaftsplänen Anlage 6
und die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Kulturbetriebe Dortmund, ein Darlehen in Höhe von 1.120.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen im Museum für Kunst- und Kulturgeschichte nach vorhergehender Abstimmung mit der Stadtkämmerei aufzunehmen. Sollte die Investition nicht oder nicht in voller Höhe vollzogen werden, wird die Ermächtigung in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen.
Der Höchtsbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5 Mio. DM festgesetzt.

7.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Kulturbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 1998

Zust. StA 41

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.031.601,02 DM - vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg - fest. Der Rat der Stadt beschließt, zum Ausgleich dieses Fehlbetrages den Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 1997 in Höhe von 651.591,01 DM aufzulösen. Der Ausgleich des dann noch bestehenden Fehlbetrages von 380.010,01 DM erfolgt über die vorhandene Gewinnrücklage. Der Rat nimmt die Übertragung des Hauses Rodenberg in das Vermögen der Kulturbetriebe zur Kenntnis. Im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigungen werden in das Folgejahr übertragen.




7.4 Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
im Rathaus vom 01.12.1999 mit der Bezeichnung "Bäderkonzept"

Folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 wurde an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen:
1. Erhalt der städtischen Bäderlandschaft
Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass es das Ziel sein sollte, alle städtischen Frei- und Hallenbäder inklusive des Süd- und des Volksbades zu erhalten.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Bad und Sport Dortmund GmbH in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, den Vertrag über den Betrieb der städtischen Freibäder zunächst für ein Jahr zu verlängern.
Im Jahr 2000 wird über eine mittelfristige Verlängerung des Vertrages neu entschieden.



Gleichzeitig wird darüber entschieden, durch wen und wie in Zukunft die Dortmunder Hallenbäder betrieben werden sollen.
Der Schwimmbetrieb für Schulen, Vereine und interessierte Bürger wird weiterhin in den Hallenbädern angeboten. Die Nachfrage nach Lehrschwimmbecken, Sport- und Gesundheitsschwimmbecken soll ortsnah befriedigt werden. Eine Schließung oder Verringerung des derzeitigen Angebots zu Gunsten eines hochpreisigen, städtisch betriebenen Freizeitbades wird nicht hingenommen.
Das Südbad muss als zentrales Wettkampfschwimmbad weiterbetrieben werden.

2. Sicherstellungsmaßnahmen für den Badbetrieb im Jahr 2000
Die für einen sicheren weiteren Betrieb der Dortmunder Frei- und Hallenbäder umgehend erforderlichen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen werden auf Vorschlag des Sportamtes für die Hallenbäder und auf Vorschlag der Bad und Sport Dortmund GmbH für die Freibäder jeweils nach einer Überprüfung durch das Hochbauamt für das Haushaltsjahr 2000 vorgesehen. Die Vewaltung wird gebeten, Maßnahmen und erforderliche Summen zu benennen und zu den Haushaltsberatungen mit einem Deckungsvorschlag einzubringen.
Die Stadt Dortmund nimmt Abstand von den Neubauplanungen für ein städtisches Freizeitbad in Kirchderne.
Über etwaige private Investitionen zum Neubau von Freizeitbädern in Dortmund wird entschieden, wenn das Gutachten "Entwicklungsstrategie Sport- und Freizeitwirtschaft Dortmund" vorliegt oder die vorliegenden Ergebnisse eine Bewertung des unternehmerischen Erfolges eines Projektes zulassen. Eine Subventionierung privater Freizeitbäder wird ausgeschlossen. Keinesfalls wird die Schließung von Bädern zur Sicherstellung der Rentabilität eines Freizeitbades in Aussicht gestellt.

3. Modernisierung und Attraktivierung der Bäder
Die Investitions- und Sanierungsdefizite sowie der Finanzbedarf für die bauliche und nichtbauliche Attraktivierung in den einzelnen kommunalen Hallen- und Freibädern werden festgestellt und beziffert. Die Verwaltung wird den zuständigen Ausschuss und die jeweilig zuständigen Bezirksvertretungen zum Haushaltsjahr 2001 in die Entscheidung über die Abfolge baulicher Maßnahmen einbeziehen.








Zu Ziffer 8
- - - - - - - -

Schule



8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47

Zust. StÄ 40 und 65
Nachdem StR Fehlemann auf einige im Rat der Stadt gestellte Fragen eingegangen war, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule, Am Bruchheck 47 in Do-Hörde mit Gesamtkosten von 900.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

Die Ratsgremien nehmen den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.



8.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Do-Westerfilde, Wenemarstraße 11-13

Zust. StÄ 40 und 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmit folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstraße 11-13 in Do-Westerfilde mit Gesamtkosten von 1.180.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.
Die Ratsgremien nehmen den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.





8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Bildungskommissionen
- Schulentwicklungsfonds
- Schulpartnerschaften
- Qualifizierungsservice

Zust. StA 40
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Zu Ziffer 9
- - - - - - - -

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

Zust. StA 51

Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluss:
Mit Wirkung vom 01.01.2000 werden die täglichen Leistungsentgelte des Städt. Institutes für Heil- und Sonderpädagogik wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 228,41 DM
Regelangebot: 191,42 DM
Verselbständigungsangebot: 264,51 DM


10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Hinsichtlich der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund gab für die DVU
Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Die Rede von Rm Stanko (DVU) ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Außerdem beantragte Rm Stanko (DVU), die Hundesteuer abzuschaffen.

Für die Bürgerliste brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass eine Erhöhung der Hundesteuer in der vorgeschlagenen Form sicherlich nicht notwendig wäre, wenn die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen selber mit der Verwendung öffentlicher Gelder zurückhaltender wären.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion so wie der Bürgerliste folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999 ab:

1. Die Erhöhung der Hundesteuer wird zunächst ausgesetzt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Zwischenzeit die derzeit nicht erfaßten, aber potentiell steuerpflichtigen Hundehaltungen zu ermitteln.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt eine rechtssichere Liste von Steuerreduzierungstatbeständen vorzulegen, die geeignet sind, das Zusammenleben von Menschen und Hunden in einem Ballungsraum wie Dortmund positiv zu beeinflussen.
4. Die besonders angespannte Situation der Tierheime sollte nach Möglich- keit durch einen Steueranreiz für von dort übernommene Hunde gemil- dert werden.
5. Der Rat der Stadt berät über eine Erhöhung des Hundesteuersatzes, wenn insbesondere zu den Steuerreduzierungstatbeständen Ergebnisse vorliegen.



Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.1999 vor:
1) § 2 Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 240,00 DM
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 288,00 DM
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 324,00 DM
...


2. BürgerInnen, die sich bereit erklären, für mindestens zwei Jahre einen Hund aus einem Dortmunder Tierheim zu übernehmen, erhalten einen Zuschuß zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe des jährlichen Hundesteuersatzes.


3. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, Maßnahmevorschläge zu entwickeln, die einerseits die Bedingungen für die Haltug von Hunden verbessern, andererseits die von der Hundehal-
tung ausgehenden Belästigungen verringern.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

Zust. StA 30
Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)


10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

Zust. StA 30
Für die FDP erklärte Rm Stratenwerth, dass er der vorliegenden Abfallgebührensatzung nicht zustimmen werde, da für ihn die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung von Recyclinghöfen nicht nachvollziehbar sei, in dem diejenigen, die ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen quasi bestraft werden.

Von daher beantragte Rm Stratenwerth, es bei der bisherigen Entsorgungsgebühr von 10,00 DM zu belassen.

Auch Rm Münch (Bürgerlister) brachte zum Ausdruck, dass die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung von Recyclinghöfen sehr kontraproduktiv sei. Von daher sprach er sich für eine Beschlussfassung des von Rm Stratenwerth (FDP) gestellten Antrages aus.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Stratenwerth (FDP) sowie der Bürgerliste den oben angeführten Antrag von Rm Straten- werth (FDP) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürger liste sowie der FDP folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund,
- nimmt den Wirtschaftsplan 2000 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2000 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2000 bis 2004 für das Deponie- Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2000 bis 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.





10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenen Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund übr die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

Zust. StA 67
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenen Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für den Zoo Dortmund ab 01. Januar 2000 entsprechend Anlage 1 neu festzusetzen.

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur driten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.


10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgelt- ordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

Zust. StA 30
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

Zust. StA 67
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 5 beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

Zust. StA 41
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 2 und 3 beigefügten Entwürfe zur Entgeltordnung für Unterrichtsveranstaltungen und für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2000.








10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Zust. StA 41

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund ab 01.01.2000:
Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt:
Erwachsene Ermäßigtes Kinder ab Gruppen ab und Klassen
Entgelt 7-16 Jahren 10 Personen
in DM in DM in DM in DM/pro in DM/pro Person
Person

2,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Im übrigen gilt die am 01.01.1997 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Museen.


10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Verwaltungsvorlage mit folgender Änderung zu beschließen:

- Die Gebührenposition 1.2.1 - ambulante Verkaufsstände - bleibt Inhalt der Sondernutzungssatzung.


Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund



10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der
EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH

Zust. StA 20
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 4 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,6 Mio. Euro, der Anteil der EDG am Stammkapital beträgt bis zu 104.000 Euro, an der Kapitalrücklage bis zu 401.954 Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 8 % an der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 210.000 Euro, der Anteil der EDG beträgt bis zu 16.800 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Abschluß eines Verbrennungsvertrages zwischen der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH und der Entsorgung Dortmund GmbH über bis zu 8.000 t/a zur Kenntnis und stimmt dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zu.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Eintritt der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH anstelle der Edelhoff UmweltService GmbH & Co KG in den bisher zwischen dieser Gesellschaft und der MVA Hamm Betreiber GmbH bestehenden Verbrennungsvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem Vorgehen zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Eintritt zuzustimmen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Im Abfallwirtschaftskonzept wird der Absatz 3.4.3 "Thermische Behandlung außerhalb von Dortmund" folgendermaßen verändert:
Unabhängig von der Entscheidung über den Bau einer Vorbehandlungsanlage Ende 2000 sollen ab dem 01.01.2000 bis zu 38.000 t/a Siedlungsabfälle in der MVA Hamm thermisch behandelt werden.




10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

Zust. StA 20

Die oben angeführte Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

10.4 Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
gemäß §113 Gemeindeordnung NRW
hier: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung

Zust. StA 20
Gegen die geplante Erhöhung der Vergütungen der Vertreter der Stadt Dortmund in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsgesellschaften sprach sich für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus Rm Mohr aus.

Seiner Ansicht nach sei es in der momentanen Situation ein völlig falsches Signal, was nicht zuletzt auch durch ein Schreiben der Arbeitnehmervertreter der DEW deutlich werde, wenn die genannten Bezüge so wie vorgeschlagen angehoben werden sollten.

Für die Bürgerliste erklärte Rm Reinbold, dass eine derartige Selbstbedienungsmentalität der Politik gerade in einer Stadt wie Dortmund mit der höchsten Sozialhilfeempfängerquote in Nordrhein-Westfalen für die Bürgerschaft nicht nachvollziehbar sei. Insofern beantragte er, auf die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen zu verzichten, und gleichzeitig eine verbindliche Zusage zu machen, die eingesparten Gelder für ein soziales Projekt zur Verfügung zu stellen.

Rm Jung (CDU) sowie Rm Prüsse (SPD) rechtfertigten anschließend die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen. Hierbei machten sie deutlich, dass zum Beispiel die für die Aufsichtsratssitzungen gezahlten Sitzungsgelder den kompletten Aufwand der Mandatsträger, also auch den Verdienstausfall abdecken. Insofern sei ihrer Meinung nach auch eine Erhöhung auf 300,00 DM pro Sitzung gerechtfertigt.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den oben angeführten Antrag von Rm Reinbold
(Bürgerliste) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken
Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat empfiehlt denjenigen seiner Mitglieder, die in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften als Vertreter der Stadt Dortmund tätig sind, ihr Mandat unter Beachtung der im folgenden benannten Grundsätze auszuüben und sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungssätze in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.

10.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 ab:

1. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Fusion oder Koopera- tion RWE/VEW werden die Vorstände bzw. Geschäftsführer aller städti- schen Beteiligungen mit VEW-Anteil aufgefordert, ihre strategischen Überlegungen und möglichen Konsequenzen für ihre Unternehmen dar- zustellen. Diese Überlegungen sind der Beteiligungsverwaltung mitzuteilen.
2. Die Beteiligungsverwaltung wird dann die einzelnen strategischen Überle- gungen bewerten, mögliche Alternativen darstellen und sie zu einem Be- schlussvorschlag für die anstehenden Entscheidungen zusammenführen.
3. Sofern für die Erledigung der aufgeführten Arbeiten der Sachverstand
externer Berater zur Unterstützung der Beteiligungsverwaltung notwen- dig ist, kann die Beteiligungsverwaltung diese am Markt einkaufen.

4. Bevor der Rat eine Entscheidung über eine Überprüfung sämtlicher Betei- ligungen und Eigenbetriebe fasst, wird dem Oberbürgermeister als Ver- waltungschef in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung als Fachver- waltung die Gelegenheit gegeben, den politischen Gremien die Verwal- tungsvorstellungen über Qualitätsziele einer Untersuchung vorzustellen. Erst wenn klar ist, was Politik und Verwaltung aus ihren unterschiedli- chen Blickwinkeln untersuchen bzw. optimieren möchten, wird eine Ent- scheidung gefällt.



2. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.1999 fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antra- ges der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund überprüft ihre sämtlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe daraufhin, inwieweit sie im eigenen Hause oder durch Kooperation mit Dritten optimiert werden können.

Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden gebeten, hierzu eigene Perspek- tiven zu entwickeln. Die Beteiligungsverwaltung soll diese Optimierungskonzepte zusammenführen und aufarbeiten. Eine geeignete Beratungsfirma wird beauf- tragt, die Beteiligungsverwaltung bei der Erledigung dieser Aufgabe zu unterstüt- zen, insbesondere einen transparenten Überblick über das städtische Vermögen, den Grad der Verschuldung und die Ertragssituation zu erarbeiten.

Ziel der Maßnahme ist es, über die Anstrengungen der Einzelbetriebe hinaus, auch in der Sphäre der Eigentümerschaft, der Kooperation und der Zuordnung von Aufgaben zu einzelnen Unternehmen, Potenziale aufzuspüren, die geeignet sind

- die Leistung zu verbessern,
- die Preise für den Endverbraucher zu senken,
- und die Sicherheit der Arbeitsplätze durch Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet einen ersten Bericht noch vor Beginn der Sommerpause des kommenden Jahres.













Zu Ziffer 11

- - - - - - - - -

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998
Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der geprüfte Abschluß für das Wirtschaftsjahr 1998 und der Lagebericht 1998 des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.506.168,98 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen aus Leistungen des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb verrechnet.

3. Der Geschäftsführer des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird entlastet.

4. Vom vorhandenen Eigenkapital des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird im Geschäftsjahr 1999 einen Betrag in Höhe von 8.000.000,00 DM an den Träger Stadt Dortmund zurückgezahlt.

Dieser Rückzahlungsbetrag in Höhe von 8.000.000,00 DM wird dem Dortmunder Systemhaus Eigenbetrieb ab dem 01.11.1999 als Kassenkredit mit einem Zinssatz von 1,5 % gewährt.


11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

Zust. StA 03
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Entwurf anliegenden Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e.V. abzuschließen.


11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000

Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3.500.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem Vermögensplan 2000 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,00 DM festgesetzt.


11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder Innenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung "Millennium Fest".

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der oben angeführten Angelegenheit empfohlen, dass der beabsichtigten Ladenöffnung zugrundeliegende "Millennium-Fest" am Sonnabend, dem 08.01.2000 nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden solle, dass diese Veranstaltung mit mehr Qualität als bei ähnlichen Großveranstaltungen in der Vergangenheit ausgestattet werde.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, auf der Grundlage des § 16 Ladenschlußgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die innerhalb der Dortmunder Innenstadtbezirke gelegenen Verkaufsstellen aus Anlaß einer Großveranstaltung am Sonnabend, dem 08.01.2000 eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.








11.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Weiterentwicklung des Frauenförderplans und der
Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes"
Nachdem Rm Altunoglu (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) die wichtigsten Positionen des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages hinsichtlich der Weiterentwicklung des Frauenförderplanes und der Hauptsatzung nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes kurz erläutert hatte, erklärte für die SPD-Fraktion Rm Jörder, dass man nach Rücksprache mit der CDU-Fraktion in der 4. Zeile des Antrages ihrer Fraktion vom 07.12.1999 die Worte ......begrüßt die Beschlussfassung zum Landesgleichstellungsgesetz und ...... streiche. Im übrigen stellte Rm Jörder (SPD) fest, dass die bisherige in Dortmund praktizierte Gleichstellungspolitik Vorbildfunktion habe und diese auch politisch von einer breiten Mehrheit des Rates der Stadt getragen worden sei.

Den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag werde man ablehnen, da die hierin enthaltenen Forderungen ohnehin größtenteils im Landesgleichstellungsgesetz enthalten, und damit auch für die Stadt Dortmund bindend seien.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Monegel die Zustimmung seiner Fraktion zum modifizierten Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.1999 zum Ausdruck.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit ge- gen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 10.12.1999 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Frauenförderplans die Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes ausgiebig zu nutzen.

Insbesondere sollen alle erforderlichen formalen Voraussetzungen geschaffen werden, um folgende Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes als für alle Beteiligten in Dortmund verbindliche Vorgehens- und Verfahrensweisen festzuschreiben:


1. Die Leiterin des Frauenbüros erledigt ihre fachlichen Aufgaben weisungsfrei.



2. Die Leiterin des Frauenbüros kann im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit an den Sitzungen aller kommunalen und Verwaltunsggremien teilnehmen. Dabei ist sie verpflichtet, in Angelegenheiten, die die Frauenförderung bzw. die Gleichstellung von Mann und Frau betreffen, fachlich Stellung zu nehmen; die Gremien sind zur Entgegennahme dieser Stellungnahmen verpflichtet.

3. Das Frauenbüro bekommt ein eigenständiges Budget für Öffentlichkeitsarbeit, dessen Höhe sich nach den jeweils vom Frauenbüro geplanten Massnahmen unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten richtet.

4. Das Frauenbüro erhält ein eigenständiges, aufgabenangemessenes Budget, über das im Rahmen der fachlichen Aufgaben verfügt werden kann und das sich an den haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert.

5. Die Leiterin des Frauenbüros darf der Verwaltungsmeinung vor dem Rat widersprechen und ist zum Widerspruch verpflichtet, wenn die Verwaltungsmeinung den Vorgaben des Frauenförderplans zuwiderläuft oder dessen Umsetzung erschwert.

Die verbindlichen Festschreibungen sollen sowohl in der Hauptsatzung, im Frauenförderplan, in der Stellenbeschreibung der Leiterin des Frauenbüros, im jeweiligen Haushaltsplan sowie in den Geschäftsordnungen der kommunalen und Verwaltungsgremien erfolgen.

Zuständig für die Ausweitung der Kompetenzen der Leiterin des Frauenbüros, des Frauenbüros und für die Anpassung Dortmunder Verfahrens- und Vorgehensweisen an die neuen Möglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes vor der abschliessenden Beratung des Rates ist der Haupt- und Finanzausschuss.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus unter Einbeziehung der von Rm Jörder (SPD) genannten Modifizierung folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.1999:

Die Ursprünge von Gleichstellungspolitik in Dortmund liegen bereits in den 80er Jahren. Seitdem hat die Stadt Dortmund ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vielzahl von gleichstellungsspezifischen Maßnahmen und Projekten beispielhaft entwickelt.

Der Rat stellt fest, dass die Gleichstellungspolitik bei der Stadtverwaltung jetzt schon einen Großteil der neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt hat und somit als vorbildlich bezeichnet werden kann.

Um die Vorbildfunktion der Gleichstellungspolitik bei der Stadtverwaltung Dortmund auch weiterhin zu gewährleisten, wird die Verwaltung aufgefordert, die Hauptsatzung für die praktische Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes entsprechend zu ändern.

11.6 Ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
am 22.März 2000 in Bonn

Zust. StA 01
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordhein-Westfalen am 22. März 2000 in Bonn:

1. Rm Fischer SPD
2. Rm Erdmann SPD
3. Rm Tech SPD
4. Rm Ollech SPD
5. Rm Adomeit CDU
6. Rm Dr. Eiteneyer CDU
7. Rm Jung CDU
8. Bm Miksch CDU

Gäste:
Rm Schilling SPD
Rm Leniger CDU
Rm Unger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus





11.7 Besetzung der Regionalkonferenz der Region Östliches Ruhrgebiet
Dortmund/Unna/Hamm

Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund benennt für die Regionalkonferenz
1. Oberbürgermeister Dr. Langemeyer
2. Rm Jörder SPD
3. Rm Ollech SPD
4. Rm Prüsse SPD
5. Rm Sohn SPD
6. Rm Starke SPD
7. Rm Wilhelm SPD
8. Rm Hovermann CDU
9. Bm Miksch CDU
10. Rm Dr. Eiteneyer CDU
11. Rm Jung CDU
12. Rm Reppin CDU
13. Rm Ulrich CDU
14. Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
15. Herr Dr. Küpper WBF-Do


11.8 Wahl eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugend-
ausschuss sowie dessen/deren Stellvertreter/in

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat wählt gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine Vertreterin/einen Vertreter einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b der vorgenannten Satzung im Kinder- und Jugendausschuß vertreten ist, als beratendes Mitglied sowie deren / dessen Stellvertreter/in.

Als beratendes Mitglied wird gewählt Frau Marianne Schobert.
Als Stellvertreter wird gewählt Herr Peter Finkensiep.

11.9 Benennung von sachkundigen Einwohner/innen
hier: Vorschläge des Ausländerbeirates
Entsprechend der Empfehlung des Ausländerbeirates vom 02.12.1999 wählt der Rat der Stadt folgende Mitglieder des Ausländerbeirates als sachkundige Einwohner(innen) in folgende Ausschüsse:


Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

1. Herr Mohamed Zeriouh
2. Herr Habib Ben Salah


Schulausschuss

1. Herr Mehmet Ali Parlak
2. Frau Barbara Heinz


Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

1. Herr Mesut Gündüz
2. Herr Andrija Vujevic


Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

1. Herr Habib Ben Salah
2. Frau Barbara Heinz


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

1. Herr Bayram Ucar
2. Herr Yusuf Güclü


Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

1. Herr Erkan Kara
2. Herr Özcan Atabas


Ausschuss für Städtische Kliniken

1. Frau Natella Baboukhadia
2. Frau Pilar González



Kinder- und Jugendausschuss

1. Herr Bayram Bilgin
2. Herr Neset Özümer


Seniorenbeirat

1. Frau Barbara Heinz
2. Herr Mohamed Zeriouh

11.10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 mit der Bezeichnung "Lokales Bündnis für Arbeit"
Bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss erläuterte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) nochmals kurz den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich eines "Kommunalen Bündnisses für Arbeit".

OB Dr. Langemeyer wies nochmals darauf hin, dass die Verwaltung, sowie dies auch der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bekannt sei, über viele der im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus enthaltenen Punkte derzeit mit dem Personalrat verhandle. Insofern sei es seiner Auffassung nach nicht ratsam, eine Entscheidung diesbezüglich zu treffen.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Monegel zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Wesentlicher Grund hierfür sei, dass die CDU-Fraktion diesbezüglich einen anderen Ansatzpunkt als die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus habe, in dem man sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine aktive Beschäftigungsförderung einsetze.

Im übrigen könne man sicherlich noch über den einen oder anderen interessanten Aspekt dieses Antrages im Rahmen der Stellenplanberatung diskutieren.

Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärte Rm Jörder, dass ihre Fraktion durchaus für ein "Kommunales Bündnis für Arbeit" sei. Man schließe sich jedoch der Auffassung von OB Dr. Langemeyer an, dass dies Sache der hierfür zuständigen Verhandlungspartner - also Personalrat und Verwaltung - seien müsse. Insofern werde man den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 ab:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, dass durch die gelungene Haushaltkonsolidierung und der damit verbundenen Beendigung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund eine Vereinbarung für ein Bündnis für Arbeit in der Stadtverwaltung Dortmund aussichtsreich ist.
Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, dass mit dem Ende des Einstellungsstops die Zusage an die Beschäftigten in der Stadtverwaltung bestehen bleibt, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.
2. Der Haupt-und Finanzausschuß bittet den Verwaltungsvorstand, die Verhandlungen mit dem Personalrat der Stadtverwaltung mit dem Ziel, über ein "Bündnis für Arbeit" die Aufgaben der Stadt Dortmund mit mehr sozialversicherungs- pflichtig, existenzsichernd und dauerhaft beschäftigten MitarbeiterInnen als im Moment zu erledigen, zu intensivieren.
Grundsätzlich sollen die dazu getroffenen Vereinbarungen die bereits beschäftigten städtischen MitarbeiterInnen entlasten und ihnen die Vereinbarkeit von Familie-, Erwerbsarbeit und Freizeitinteressen erleichtern, ohne ihre soziale Absicherung zu gefährden.
3. Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sollen mindestens folgende Bereiche beinhalten.
Altersteilzeit:
Im Rahmen des geltenden Tarifvertrages zur Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst werden Anträge von MitarbeiterInnen ab dem 55. Lebensjahr großzügig und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkteffekte geprüft. Dabei soll insbesondere die Übernahme von Auszubildenden ein wesentliches Kriterium sein. Die freiwillige Anhebung der Aufstockungszahlungen für MitarbeiterInnen in Altersteilzeit über die tariflich vereinbarten 83 % des letzten Nettogehaltes sollen in ihren haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen bewertet und verschiedene Modelle von Aufstockungszahlungen in den Verhandlungen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Teilzeitoffensive:
Im Rahmen einer "Teilzeitoffensive" wird für intern und extern ausgeschriebene Stellen unabhängig von ihrer Bewertung um Bewerbungen von Teilzeit-Interessierten gebeten. Innerhalb der Stadtverwaltung wird bei den MitarbeiterInnen für eine Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung geworben. MitarbeiterInnen, die Interesse an einer Arbeitszeitverkürzung haben, können sich über die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bezüglich ihres Einkommens und ihrer Sozialversicherungsansprüche unverbindlich und vollständig über eine städtische Dienststelle informieren.
Überstundenabbau:
Regelmäßig anfallende Überstunden werden ab einer bestimmten Summe verbindlich durch Freizeit ausgeglichen. Die notwendige Mehrarbeit wird soweit möglich durch entsprechend aufqualifiziertes, vorhandenes Personal, sonst durch neu eingestelltes Personal erledigt.
Neueinstellungen:
Die in den vergangenen Jahren abgebauten Personalreserven für krankheitsbedingte Personalausfälle (z. B. die Springerkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden wieder aufgebaut. Im "Bündnis für Arbeit" soll eine Verständigung darüber erzielt werden, in welchen Fachbereichen eine Personalaufstockung prioritär erforderlich ist. Dazu gehören vor allem Fachbereiche, die dokumentierte, dauerhafte, durch Initiative der Verwaltung und des Personalrates nicht abbaubare hohe Krankenstände haben und solche, denen weitere Aufgaben zugewiesen wurden bzw. werden. Diese Vereinbarung wird jährlich überprüft und ggf. angepaßt.
Die Dienstvereinbarung für den Reinigungsdienst, mit der eine 50 %ige Aufgabenerledigung mit städtischen MitarbeiterInnen festgeschrieben wurde, wird umgesetzt.
Abbau befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung
Befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Erledigung städtischer Daueraufgaben
(z.B. die Essenszubereitung in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden konsequent abgebaut und durch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzt.


11.11 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 mit der Bezeichnung "Entschädigung für ZwangsarbeiterInnen in Dortmund"
Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Keller (Linkes Bündnis) die jeweils zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträge erläutert hatten, machte die nachfolgende Diskussion deutlich, dass größtenteils im Rat der Stadt Einvernehmen im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 13.12.1999 Bestand.
Weiterhin verständigte man sich auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer darauf, über die Frage einer diesbezüglich vorzunehmenden personellen Verstärkung des Stadtarchives im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu diskutieren.
Letztendlich wurde die Diskussion durch einen von Rm Prüsse (SPD) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluß der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat-
haus vom 13.12.1999:

1. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, ehemalige Dortmunder Zwangs- abeiterInnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen an den Industrie- fonds zu unterstützen. Gegebenenfalls werden zusätzliche personelle Ka- pazitäten im Stadtarchiv geschaffen, um ein ausreichendes Maß an Zuar- beit für die Glaubhaftmachung von Zwangsarbeit in Dortmund zu gewährleisten.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, über Informations- und Öffentlich- keitsarbeit die möglicherweise Betroffenen auf ihre Ansprüche aufmerk-
sam zu machen.


3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen aktiven Beitrag zur Aufklärung über den Einsatz von ZwangsarbeiterInnen bei der Stadtverwaltung Dortmund oder stadteigenen Betrieben zu leisten. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Recherchen des Zentrums für interdisziplinäre Forschung an der Ruhr-Uni Bochum unterstützt und alle Anstrengungen unternommen, die notwendigen Daten aus den eigenen Beständen zur Verfügung zu stellen.



2. Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag des Linken Bündnisses vom 16.12.1999 ab:


1. Der Rat der Stadt Dortmund richtet den eindringlichen Apell an alle
Dortmunder Firmen, die in der Nazi-Zeit ausländische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter, Kriegsgefangene oder jüdische Zwangsarbeiterinnnen und Zwangsarbeiter sowie KZ-Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt
haben, ihrer historischen Verantwortung nachzukommen und sich in
angemessener Weise an der Stiftungsinitiative der Bundesregierung und Industrie zu beteiligen.


2. Die Stadt Dortmund geht mit Firmen oder ihren Rechtsnachfolgerinnen keine neuen Verträge mehr ein (bzw. löst alte Verträge auf), die während der Nazi-Zeit Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigt
haben und sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsvergabe weigern, an einer
Lösung der Entschädigungsfrage in Form des Entschädigungsfonds von Bundesregierung und Industrie mitzuarbeiten bzw. eine eigentständige Entschädigung erarbeitet haben.


3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Stiftungsinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft sowie gegenüber dem
Deutschen Städtetag für eine Entschädigung auch der Zwangsarbeiterin- nen und Zwangsarbeiter einzusetzen, die bei Kommunen eingesetzt waren.


4. Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird beauftragt, ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in Dortmund ausfindig und die Betroffenen auf ihre Ansprüche aufmerksam zu machen sowie sie schnellstmöglich zu entschädigen.


5. Zur Aufarbeitung der Geschichte der Zwangsarbeit in Dortmund wird eine ABM-Stelle beim Stadtarchiv eingerichtet.



3. Der Rat der Stadt verständigt sich darauf, über die Frage des zusätzlichen Personalbedarfes beim Stadtarchiv im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu diskutieren.


11.12 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

Zust. StA 2/Dez-VR
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.




11.13 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen

1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002

Zust. StA 32
Die oben angeführte Vorlage wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Berndsen
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Miksch Feuler
Bürgermeister Schriftführer