Niederschrift (öffentlich)
über die 16. Sitzung des Rates der Stadt
am 21.07.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 14:00 - 18:45 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 89 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Keller (SPD)
Rm Pieper (SPD)
Rm Spieß (SPD)
Rm Weber (CDU)
Rm Becker (FDP/Bürgerliste)
Rm Faenger (FDP/Bürgerliste)
Rm Thieme (NPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik






Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

3.2 Stadterneuerungsprogramm 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-11)

3.3 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03498-11)

3.4 Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04317-11)

3.5 - unbesetzt -

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; II. Entscheidung über eine Stellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 220; IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan In W 220; V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04420-11)

3.7 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

3.8 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04063-11)

3.9 Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04255-11)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04379-11)

3.11 Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04485-11)

3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04573-11)

3.13 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Ausbau der Haupterschließung nach § 125 Abs.2 BauGB bei Vorliegen von Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04550-11)

3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-11)

3.15 Winterdienst in Dortmund - Konsequenzen aus dem strengen Winter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04455-11)

3.16 Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

3.17 Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04411-11)

3.18 Aktueller Sachstand Thier-Galerie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04592-11)

3.19 Organisation der Gebäudereinigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04615-11)

3.20 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-11)

3.21 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-11)

3.22 Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04586-11)

3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 123 - Ortskern Oespel, hier: Wandweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02994-10)

3.24.a Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03496-11)

3.24.b Fördermittel für den Saufraum am Nordmarkt sinnvoll einsetzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04802-11)



3.24.c Aufenthaltsgelegenheit für Menschen mit Alkohol-Suchtproblemen in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04807-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04320-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-11)

7. Schule

7.1 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)

7.2 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03464-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 - unbesetzt -

9.2 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03944-11)




9.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen (Airwin und Ellwiras) in die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH (WBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04657-11)

9.4 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04661-11)

9.5 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

9.6 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)

9.7 Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04559-11)

10.2 Landespersonalvertretungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04806-11)

10.3 Terminplan für die Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie der Ausschüsse im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Einladungspraxis zu Empfängen der Stadt Dortmund: Hier: Einbürgerungsveranstaltung am 29.06.2011
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04723-11)

11.1.2 Nichteinladung zur Ausstellungseröffnung RuhrHochDeutsch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04752-11)



11.1.3 Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder von 19 auf 11 als Präventionsmaßnahme gegen Rechts
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04757-11)

11.1.4 Dortmunder Gebietsreform: Stadtbezirke nicht zerschlagen, sondern zusammenlegen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04758-11)

11.1.5 2. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04766-11)

11.1.6 Bulgarisch-rumänische Zuwanderung ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04798-11)

11.1.7 Bulgarische und rumänische Roma in der Nordstadt und Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04809-11)

11.1.8 Optimierung des beidseitigen Radweges an der Derner Straße nach dem Radfahrunfall in Höhe Oberevinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04810-11)

11.2 Anfragen Rm Branghofer

11.2.1 Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 04804-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 14:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Zu Beginn stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute den am 07. Juli 2011 verstorbenen Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Günter Samtlebe.

In diesem Zusammenhang brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass Günter Samtlebe als Mitglied des Rates der Stadt und als Oberbürgermeister wie kaum ein anderer Dortmunder über vier Jahrzehnte die Geschichte der Stadt Dortmund gestaltet und geprägt habe.

Die Stadt Dortmund habe mit Günter Samtlebe eine hervorragende Persönlichkeit, ein Original und einen wertvollen Ratgeber verloren.

Anschließend brachte OB Sierau vor Eintritt in die Tagesordnung in einer persönlichen Erklärung zu den Vorkommnissen am 28.06.2011, als er auf dem Fahrrad telefonierend von einer Polizeistreife angehalten wurde, zum Ausdruck, dass er zu Recht hierfür von den beiden Polizisten mündlich verwarnt worden sei.

In einem persönlichen Gespräch am 20.07.2011 im Polizeipräsidium habe er sich hierfür bei den beiden Polizisten entschuldigt und diesen Vorgang sehr sachlich aufgearbeitet. Für die Polizei sei damit diese Angelegenheit abgeschlossen.

OB Sierau wies abschließend daraufhin, dass diese Angelegenheit ihm persönlich eine Lehre gewesen sei.

Anschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion ursprünglich diesen Vorgang in der Tagesordnung thematisieren wollte, was man aufgrund der Erklärung von OB Sierau nicht mehr für erforderlich halte.

Damit OB Sierau künftig nicht mehr in eine derartige Situation komme, überreichte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) OB Sierau ein Headset für sein Handy.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Eigenbrod (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
3.5 Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache 04419-11)
7.3 Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04763-11)
9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau der Kinderbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04838-11)


erweitert.

Weiterhin wies OB Sierau daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates hinsichtlich der vorgelegten Schreiben, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern, darauf verständigt habe, wie folgt zu verfahren:
Empfehlung des Ältestenrates
* Umbesetzungen in Gremien
- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 19.07.2011 - (TOP 10.4)

* Weitere Tätigkeit des Leiters der Dortmund-Agentur
- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 19.07.2011 - (TOP 5.1 nöS)
* (Ulli Ahnungslos) und die rumänisch-bulgarische Zuwanderung nach Dortmund
- Schreiben von Rm Münch(FBI) vom 21.07.2011 - (kommt nicht auf die TO)

Der Rat der Stadt stimmte dieser Verfahrensweise einstimmig zu.

Des Weiteren verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von Rm Pisula (CDU) darauf, die Punkte 3.4, 3.13 sowie 3.22 aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges zusammen zu behandeln.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mitgeteilt habe, dass sie ihren Vorschlag zu dem Punkt

3.24.c Aufenthaltsgelegenheit für Menschen mit Alkohol-Suchtproblemen in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04807-11)

zurückziehe, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Außerdem wurde der Punkt

9.6 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)


von der Tagesordnung abgesetzt, da diese Angelegenheit noch nicht abschließend im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften behandeln worden ist.

Abschließend bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von
3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

ohne Ausnahmen für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Änderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Schlussberichts zur Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programm Dortmund-Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Stadterneuerungsprogramm 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.07.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft lag folgende, abweichende Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.11 vor:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt, bei Neuanpflanzungen insbesondere auf

einheimische und standortgerechte Arten zurückzugreifen. Dies gelte speziell für die Neugestaltung
des Rosengartens in Aplerbeck.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2012 anzumelden.

2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2010 zur Kenntnis.


3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2011 zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.07.2011 folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP)
2012 anzumelden.

2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2010 zur Kenntnis.


3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03498-11)

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt entwickelte sich nochmals eine Diskussion zu der bereits am 18.11.2010 vom Rat der Stadt beschlossenen Verlängerung der Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen.

Ausgelöst durch die Äußerung des neuen RVR-Planungsdezernenten Martin Tönnes, die beschlossene Betriebszeitenverlängerung habe seiner Meinung nach Auswirkungen auf die entsprechende Regionalplanung, entwickelte sich nochmals eine Diskussion zu dieser Thematik, in der zum wiederholtem Male die Argumente für und gegen eine Verlängerung der Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen ausgetauscht wurden.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04317-11)

Wie zu Beginn des Rates der Stadt vereinbart, wurde unter diesem Tagesordnungspunkt auch die Tagesordnungspunkte 3.14 sowie 3.22 diskutiert.

In der Diskussion hinsichtlich der Verlegung des zentralen Omnibusbahnhofes an die Steinstraße (Tagesordnungspunkte 3.4, 3.14 und 3.22) brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezugnehmend auf den von ihrer Fraktion gestellten Antrag (zu TOP 3.14) Rm Märkel zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die von der Verwaltung vorgeschlagene Interimslösung, die ihrer Ansicht nach möglicherweise zu einer Dauerlösung werden könnte, für falsch erachte.

Dagegen erklärten Rm Harnisch (SPD), Rm Pisula (CDU) sowie Rm Kaeder (FDP/Bürgerliste), dass ihre Fraktionen den vorliegenden Verwaltungsvorlagen zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da die hierin enthaltene Entscheidung, den zentralen Omnibusbahnhof an die Steinstraße zu verlegen unter Abwägung aller Aspekte, so wie dies bei der diesbezüglichen Grundsatzentscheidung bereits deutlich gemacht wurde, die vernünftigste Lösung sei.

In diesem Zusammenhang regte Rm Harnisch (SPD) an, dass die Verwaltung aktiv darauf hinwirken sollte, dass die Fördermöglichkeit hinsichtlich des passiven Lärmschutzes (siehe Punkt 13.1 der Verwaltungsvorlage zu TOP 3.14) auch in Anspruch genommen werde, da dies letztendlich den dort lebenden Menschen zu gute kommen würde.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass seine Fraktion die Verlegung des Busbahnhofes an die Steinstraße (TOP 3.14 und 3.22) ablehnen und dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde. Hinzu komme, dass nach Ansicht von
Rm Kowalewski (Die Linke) der Aspekt der Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt sei.


Nachdem auch Rm Münch (FBI) seine ablehnende Haltung hinsichtlich der Verlegung des zentralen Omnibusbahnhofes an die Steinstraße zum Ausdruck gebracht hatte, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche ZOB (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 472 tlw.).

HINWEIS: Die weiteren Beschlüsse zu dieser Thematik sind unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten dokumentiert.

zu TOP 3.5
Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04419-11)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass der Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums sicherlich notwendig und von daher auch begrüßenswert sei.

Ärgerlich sei jedoch für ihn, dass diese Angelegenheit ohne ordnungsgemäße vorherige Beratung in den verschiedenen politischen Gremien erfolgte. Von daher werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung über diese Angelegenheit enthalten.
Seitens der CDU-Fraktion begrüßte es Rm Reppin, dass es nun endlich gelungen sei, eine Möglichkeit zu finden, diese Sporthalle möglichst zeitnah zu errichten. Nach Auffassung der CDU-Fraktion wäre sicherlich eine andere Form der Finanzierung dieses Projektes wünschenswerter gewesen.

Anschließend sprach sich auch Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) dafür aus, diese Sporthalle nun endlich nach Jahrzehnten des Wartens auf dem Weg zu bringen, obwohl auch seine Fraktion eine andere Form der Finanzierung gewünscht hätte.

Nachdem StD Stüdemann dem Rat der Stadt nochmals die Gründe der Kurzfristigkeit der Verwaltungsvorlage erläutert hatte, schlug OB Sierau vor, Anregungen, die möglicherweise im nachträglichen Beratungsgang den noch zu beteiligenden Gremien unterbreitet werden, im weiteren Prozess diese Angelegenheit noch zu berücksichtigen.

Nachdem sich auch Rm Kowalewski (Die Linke) wie bereits die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisch zum Verfahren in dieser Angelegenheit geäußert hatte, regte Rm Münch (FBI) an, im Bereich der Halde Ersatzmaßnahmen für die Kreuzkröte vorzusehen.

Abschließend brachte für die SPD-Fraktion Rm Balzer sein Unverständnis hinsichtlich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke geäußerten Bedenken zum Ausdruck.

Seiner Auffassung nach müsse jedes Ratsmitglied in der Lage sein, innerhalb einer Woche sich ein Bild über diese Angelegenheit zu machen. Die SPD-Fraktion werde jedenfalls dieser Angelegenheit zustimmen, damit das Reinoldus- und Schiller-Gymnasium nicht noch länger auf ihre Dreifach-Sporthalle warten müsse.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt und beauftragt die Verwaltung:

1. Den Bau der erforderlichen Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,94 Mio. Euro.

2. Die Sporthalle nach Erstellung durch den städtischen Haushalt zu einem zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung kalkulierten Mietpreis von ca. 303.061,00 Euro p. a. für einen Zeitraum von 40 Jahren zurück zu mieten.

3. Das für den Neubau benötigte Grundstück von rd. 5.250 qm zum 31.12.2011 zu einem Einlagewert von ca. 236.250,00 Euro in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zu übertragen. Die Übertragung erfolgt als Einlage in die Kapitalrücklage des Sondervermögens.

In Abweichung zum Ratsbeschluss vom 11.09.2008 (DS-NR. 11373-08) das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.










zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; II. Entscheidung über eine Stellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 220; IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan In W 220; V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04420-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 220 – Friedrichstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. hat die hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 eingegangene Stellungnahme geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8 dieser Beschlussvorlage aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 BauGB.


III. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In W 220 mit Begründung vom 31.05.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In W 220 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 3.7
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04063-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 72.661.703,81 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR, sowie der Lagebericht 2010 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 734.045,35 EUR gedeckt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.9
Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04255-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.537.906,08 € zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wird, vorbehaltlich der noch zu treffenden Eigentümerentscheidung, unverzüglich begonnen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten
Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6.345.000,00 € und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der unverzüglichen Umsetzung.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04379-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 vor:

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung einstimmig auf, eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Erwerber zu treffen, durch die die Duldung von Sport- und Freizeiteinrichtungen im derzeitigen Umfang im Planungsbereich grundbuchlich abgesichert wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, die Freizeitfläche für
Jugendliche an der Begonienstraße mit in die Vorlage aufzunehmen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der Ergänzungen der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Ap 223 geprüft und beschließt, der Anregung unter Punkt 9 dieser Vorlage zu folgen sowie die unter Punkt 10 beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.02.2011 entsprechend den unter Punkt 10 dieser Vorlage gemachten Ausführungen zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.06.2011 dem Bebauungsplan Ap 223 –Emschertalgrundschule- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 223 einschließlich der unter Ziffer I aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 10 Abs. 1 und 13 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

Unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Ap 223 geprüft und beschließt, der Anregung unter Punkt 9 dieser Vorlage zu folgen sowie die unter Punkt 10 beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.02.2011 entsprechend den unter Punkt 10 dieser Vorlage gemachten Ausführungen zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.06.2011 dem Bebauungsplan Ap 223 –Emschertalgrundschule- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 223 einschließlich der unter Ziffer I aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 10 Abs. 1 und 13 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.11
Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04485-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.07.2011 (Drucksache Nr.: 04485-11-E1) vor:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der weiteren Aktualisierung der Vorplanung der Stadtbahn zu prüfen, ob in einem ersten Schritt eine Teilverlängerung der U49 bis zur Zillestraße realisiert werden kann.

Angesichts der angespannten Haushaltslage wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Planungen zur Stadtbahnverlängerung durch eigenes Personal vorgenommen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen, so dass ggf. über Finanzmittel zur Einbindung externer Büros entschieden werden kann.

Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Hörde und den Fachausschuss AUSWI baldmöglichst über die Ergebnisse der Untersuchung des ersten Bauabschnittes zu informieren.

Der Rat erwartet außerdem für den Fachausschuss eine Berichterstattung über die Förder-Wahrscheinlichkeit einer solchen Ergänzungsmaßnahme unter Berücksichtigung der in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes NRW 2012 ff verankerten Haushaltsgeldern und der altersbedingten Notwendigkeit zur Erneuerung von vorhandenen Stadtbahnanlagen.

Zunächst erklärte Rm Münch (FBI), dass er selbstverständlich für eine Stärkung des ÖPNV sei. Da jedoch das vorliegende Projekt nicht realisiert werden könne, sollte man diese Angelegenheit aufgrund der momentanen Haushaltssituation zurück stellen und hierzu keinen Beschluss fassen.

Anschließend machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter deutlich, dass ihre Fraktion die angespannte Haushaltssituation der Stadt Dortmund durchaus bewusst sei. Von daher habe ihre Fraktion den o. a. Antrag gestellt, der u. a. diese Situation durch reduzierte Kosten Rechnung trage.

Dagegen brachten Rm Pisula (CDU) sowie Rm Kaeder (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass ihre Fraktion allein schon aus Kostengründen die Verwaltungsvorlage bzw. den hierzu vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden.

Hinzu komme, dass der potentielle Betreiber dieser Stadtbahnstrecke, die Dortmunder Stadtwerke, eindeutig signalisiert habe, dass man kein Interesse am Betrieb dieser Strecke habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wies für die SPD-Fraktion Rm Harnisch daraufhin, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage sowie den hierzu von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag zustimmen werde, da es sich hierbei um eine Vorplanung handele, wie künftig der tatsächliche Bau einmal aussehen könne. Außerdem handele es sich hierbei um eine konsequente Fortführung der hierzu bereits gefassten Beschlüsse.

Nachdem auch Rm Kowalewski (Die Linke) die positive Haltung seiner Fraktion zu dem vorliegenden Beschlüssen zum Ausdruck gebracht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Ratsmitglieder Branghofer sowie Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.07.2011.

2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis/Die Grünen vom 20.07.2011 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Ratsmitglieder Branghofer sowie Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Qualifizierung der Stadtbahn- und ÖPNV-Planungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Flächen der ehemaligen Zeche Crone und der Gesamtverkehrsentwicklung im Stadtbezirk Dortmund-Hörde.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04573-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- unter Punkt 14 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 14.1 und 14.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.08.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 15 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.06.2011 dem Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- einschließlich der unter Ziffer 15 aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde-).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.

Ergänzung: An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Klösel (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Ausbau der Haupterschließung nach § 125 Abs.2 BauGB bei Vorliegen von Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04550-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung im Bezug auf zwei Nachfragen und einer Anregung der Bezirksvertretung Hörde vom 20.07.2011 vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat dem Rat die Beschlussfassung unter Beachtung einer Einschränkung, zweier Fragen und einer Anregung empfohlen. Hierzu führt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Folgendes aus:

zu 1.: Einschränkung: Der im Zusammenhang mit der Erstellung des Hellwegsbaumarkt vorgesehene 24 Meter hohe Werbepylon wird ausdrücklich abgelehnt.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass ein Werbepylon als wahrnehmbares Erkennungszeichen für jedes Unternehmen unter wirtschaftlichen Aspekten von Bedeutung ist. Für die Umgebung, insbesondere Wohnbebauung, kann eine solche bauliche Anlage beeinträchtigend wirken.

Daher wurden im Rahmen des Verfahrens Standort und Höhe des geplanten Werbepylons geprüft. Der nunmehr gewählte Standort befindet sich auf dem Grundstück des Bau- und Gartenmarktes unmittelbar südwestlich des Baukörpers. Gemäß dem Vorentwurf (und über Teil II des Bebauungsplanverfahrens zu sichernde Nutzungen) ist auf dem westlich angrenzenden Grundstück die Festsetzung Gewerbegebiet geplant, im Süden Gewerbegebiet und Mischgebiet (einschließlich der vorhandenen Gemengelage nördlich Zillestraße). Die vorhandene Wohnbebauung östlich der Zillestraße entlang der Straßen Goyenfeld und Feldbank liegt in einer Entfernung von 200 m, die geplante Wohnbebauung nördlich des Bau- und Gartenmarktes ca. 160 m entfernt. Höhe und Lage des Werbepylons halten die Vorgaben des zuständigen Straßenbaulastträgers zur B 54 ein.

Darüber hinaus werden im Entwurf des VEP unter „II. Hinweise, Nr. 8 Lichtquellen“ zum Schutz umliegender Bebauung Auflagen zur Ausführung von Lichtquellen aufgeführt.
Insgesamt werden der nunmehr geplante Standort und die vorgesehene Höhe als städtebaulich verträglich gewertet. Der geplante Pylon soll im Sinne einer Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen zugelassen werden.

zu 2.: Frage: Wann genau wird die Planstraße erstellt?
Die Planstraße soll in zwei Teilabschnitten erstellt werden. Die Vorhabenträgerin erstellt in einem ersten Bauabschnitt auf ihre Kosten den Abschnitt südlich der Überquerung der für die Stadtbahnlinie U49 freigehaltenen Fläche bis zur Einmündung in die Zillestraße (Geltungsbereich „Vorhaben- und Erschließungsplan“). Dieses erfolgt im Rahmen der Erstellung des Baumarktes und der Stellplatzanlagen und ist erforderlich, um die Erschließung des Baumarktes zu gewährleisten. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss (nach § 125 Abs. 2 BauGB bzw. Rechtskraft des VEP) erforderlich.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Durchbindung der gesamten Planstraße. Mit dem nun betriebenen Planverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Planstraße geschaffen. Der Abschnitt ist Seitens der Stadt in einem zweiten Bauabschnitt zu erstellen.

Allerdings befindet sich die hier relevante Fläche z. Zt. noch in privatem Eigentum. Eine Übertragung der Flächen setzt die Altlastensanierung voraus.
Eine zeitnahe Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für den Ausbau der Straße wurde seitens der zuständigen Fachbehörde geprüft, kann aber derzeit nicht terminiert werden.

zu 3.: Frage: Was ist aus der Anregung geworden, dass Gelände der Zeche Crone mit einem

oder zwei Kreisverkehre verkehrstechnisch anzubinden?

Im Rahmen des im Verfahren erstellten Verkehrsgutachtens wurden die verkehrliche Anbindung des Geländes, die angrenzenden Knotenpunkte und die innere Erschließung eingehend untersucht.

Allgemein kann die Errichtung eines Kreisverkehrs zu einer Optimierung der verkehrlichen Abwicklung verbunden mit einer Einsparung von Signalanlagen führen. Zu beachten ist der höhere Flächenverbrauch sowie die begrenzte maximale Verkehrsbelastung, die durch einen Kreisverkehr abgewickelt werden kann.

Insbesondere wurde der nordöstliche Knotenpunkt Hacheneyer Kirchweg/ Zillestraße/ Preinstraße im Hinblick auf eine Optimierung der Verkehrsabläufe geprüft. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastungszahlen auf der Zillestraße kommt hier allerdings die Errichtung eines Kreisverkehrs nicht in Frage. Andere verkehrliche Maßnahmen wie die Realisierung eines Rechtsabbiegers werden hier favorisiert.

Der mögliche Anschluss der Planstraße an die Zillestraße wurde bereits bei der Planung der Anbindung für die gegenüberliegende Wohnbebauung (Feldbank) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hö 235 – Silberhecke – berücksichtigt und der Ausbau mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Straßen NRW, Bochum) abgestimmt. Der Anschluss Feldbank an die Zillestraße wurde so ausgeführt, dass die Planstraße gegenüberliegend anschließen und als signalisierte Kreuzung ausgebaut werden kann. Die Flächen östlich Zillestraße beidseitig der Straße Feldbank wurden als Wohnbaufläche und Regenrückhaltefläche festgesetzt und entsprechend ausgebaut.
Die fehlende Flächenverfügbarkeit (und auch der ungleich höhere wirtschaftliche Aufwand) lassen die Realisierung eines Kreisverkehrs nicht zu.


Daher wurde dieser Anschluss im Verkehrsgutachten nicht weiter im Hinblick auf eine „Kreisverkehrsalternative“ untersucht, wobei ebenfalls die vorgenannten zu hohen Belastungszahlen der Zillestraße vorausgesetzt werden können.

Im Bereich des nördlichen Anschlusses spricht ebenfalls die fehlende Flächenverfügbarkeit gegen die Realisierung eines Kreisverkehrs. Westlich und nördlich befinden sich Bestandsbebauung und private Gärten.
Im Bereich der Anschlüsse des Baumarktes an die Planstraße wurden Kreisverkehre nicht in Betracht gezogen, da die Führung und Steuerung der Zu- und Abfahrten vom bzw. zum Baumarkt ohne Signalanlage geregelt werden können.

zu 4.: Anregung: Das Wasser im ausgewiesenen Regenrückhaltebecken kann vielleicht noch


anderweitig genutzt werden.

Gemäß dem erstellten Entwässerungskonzept soll das Niederschlagswasser des geplanten Sondergebietes einem Regenrückhaltebecken zugeführt, durch geeignete technische Maßnahmen zur Rückhaltung gebracht und in den Mischwasserkanal abgeleitet werden. Das Entwässerungskonzept berücksichtigt, dass aufgrund der Altlastensituation keine Versickerung auf dem Gelände der Zeche Crone möglich ist.

Zur Retention und Verringerung der anfallenden Niederschlagswassermenge wird eine extensive Dachbegrünung auf einem Drittel der Dachfläche des Bau- und Gartenmarktes (mindestens 4.350 m2) vorgesehen. Zurzeit wird geprüft, ob zusätzlich eine Brauchwassernutzung umgesetzt werden kann.

Nachdem Rm Münch (FBI) die geplante Errichtung eines Baumarktes auf der Fläche der ehemaligen Zeche Crone kritisiert hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie die Fort­führung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP).

Rechtsgrundlage:


§ 2 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / BGBl. III / FNA 213–1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergeb­nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 17 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksich­tigung dieser Ergebnisse zunächst für den Teil I fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund des derzeitigen Planungs­standes wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben zu ändern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeinde­ordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW)

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Ent­wurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der Begründung vom 06.06.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 06.06.2011 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der geplanten Erschließungsstraße (südlicher Teil) auf der Grundlage des Lageplanes vom 06.06.2011 unter der Maßgabe, dass während der einmonatigen öffentlichen Auslegung keine neuen Erkenntnisse oder Bedenken zu dem geplanten Ausbau der Haupterschließung (südlicher Teil) vorgetragen werden.

Rechtsgrundlage:

§ 125 Abs. 2 BauGB

VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheid­ung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des vor­haben­bezogenen Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt nimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführ­ungsvertrag - Teil A - und dem Entwurf des - Teils B -
(Anlagen dieser Beschlussvorlage) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IX. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, hier Entwicklungsziel – Temporäre Erhaltung - mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil I - tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).


zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-11)

HINWEIS: Die Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes erfolgte bereits unter TOP 3.4.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 (Drucksache Nr.: 04555-11-E1) vor:

Der Rat stellt fest, dass die Verlagerung des Busbahnhofes an die Steinstraße zusätzliche Lärmbelastungen zu bereits vorhandenen Überschreitungen der DIN-Orientierungswerte mit sich bringt und passiven Lärmschutz erforderlich macht. Darüber hinaus ist ermittelt worden, dass die Stickstoffdioxidimmissionen und die Feinstaubimmissionen im bereits heute stark belasteten Straßenzug zunehmen werden.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat dafür aus, von der bisher favorisierten Interims-Planungsvariante Abstand zu nehmen.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Standort „Expressgutabfertigung“ als langfristige Lösung vorzusehen. Falls eine Flächenverfügbarkeit noch nicht gegeben ist, wird der Standort Remy-Damm als Interimslösung für einen zentralen Omnibusbahnhof bestimmt.


Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 ab.
2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 20.6 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt. 20.1 - 20.5, 20.7 - 20.9 nicht zu folgen
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1)
II. beschließt den Bebauungsplan InN 232 - ZOB Steinstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.04.2011 offengelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
III. beschließt, dem Bebauungsplan InN 232 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 14.06.2011 beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. beschließt die Umsetzung der in Pkt. 14 der Beschlussvorlage genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße.

zu TOP 3.15
Winterdienst in Dortmund - Konsequenzen aus dem strengen Winter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04455-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 06.07.2011 vor:

Herr Knaebe (SPD-Fraktion), Frau Meyer (DUW 2009 Fraktion) und Herr Hendler (SPD-Fraktion) lehnen die Verlagerung der Schneeräumpflicht an Haltestellen auf die Anlieger ab.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis '90/Die Grünen) misst diesem Problem nicht so große Bedeutung bei, da der letzte Winter eine Ausnahme darstelle. Die Schneeräumung durch die DSW21 sei sehr kostenintensiv und aus diesem Grund unverhältnismäßig.

Der Bezirksbürgermeister erinnert an den diesbezüglichen Beschluss der Bezirksvertretung und stellt diesen erneut zur Abstimmung.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt die Vorlage „Winterdienst in Dortmund – Konsequenzen aus dem strengen Winter“ zur Kenntnis und beschließt erneut mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Hawighorst-Rüßler, Fraktion Bündnis '90/Die Grünen) den Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 02.02.2011, TOP 11.2.3 (Drucksache Nr. 03149-11).

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.07.2011 (Drucksache Nr.: 04455-11-E6) vor:

Wie der Verwaltungsvorlage (S. 9) zu entnehmen ist, hat eine intensive Prüfung ergeben, dass ein Einsatz von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Winterdienst mangels erfüllter Voraussetzungen nicht möglich ist.

Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wurde um Konkretisierung dieser Begründung gebeten, die bislang jedoch aussteht.

Die Verwaltung wird daher gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen aus welchen Gründen im Einzelnen nicht vorliegen, um eine Einbeziehung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Winterdienstes zu ermöglichen, wie dies z.B. in Berlin (mit insgesamt 1.160 Kräften) erfolgt.



Seitens der Verwaltung erklärte StR Lürwer, dass die o. a. von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme im Nachgang schriftlich gegeben werde.

In der nachfolgenden Diskussion wurde deutlich, dass es noch Beratungsbedarf hinsichtlich des Winterdienstes an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs gibt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage „Winterdienst in Dortmund – Konsequenzen aus dem strengen Winter“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04411-11)

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Raumordnungsverfahren für den Neubau der 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Aktueller Sachstand Thier-Galerie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04592-11)

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Thier-Galerie zur Kenntnis.









zu TOP 3.19
Organisation der Gebäudereinigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04615-11)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass der vorliegende Bericht zur Organisation der Gebäudereinigung für ihn deutlich mache, dass die Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung kostengünstiger sei. Insofern enthalte dieser Bereich ein großes Sparpotential, was man auch nutzen sollte. Hierzu sei jedoch offensichtlich insbesondere die SPD-Fraktion nicht zu bereit.

Für die SPD-Fraktion wies Rm Taranczewski diese Kritik zurück. Seiner Meinung nach könne man diesen Bereich nicht nur durch den finanziellen Blickwinkel betrachten, sondern müsse auch an die Beschäftigten denken. Insofern halte die SPD-Fraktion die Mischung aus Eigen- und Fremdreinigung im Verhältnis von 50% zu 50% nach wie vor für richtig.

Abschließend schlug Rm Monegel (CDU) vor, dass man über diese Thematik nochmal im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen in Ruhe nachdenken sollte.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die geplanten Baumaßnahmen

a) in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 2.000,00 € für Gutachten
b) in der Hochofenstraße einschließlich dem Kreisverkehr Gildenstraße und die südlich und östlich dem geplanten Kreisverkehr angrenzenden Maßnahmen und stellt ein Budget von 15.000,00 € für Gutachten

zur Verfügung und beauftragt die Verwaltung, eine Einwohnerbeteiligung durchzuführen und die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.

zu TOP 3.21
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2011 (Drucksache Nr.: 04483-11-E1) vor:

Der Rat beschließt, auf die Erhöhung des Investitionsvolumens um 256.000 für die Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße zu verzichten und die baulichen Maßnahmen im Rahmen des ursprünglich vorgesehenen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 1.650.000 Euro abzuwickeln.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte bei der Begründung des o. a. Antrages Rm Pohlmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion nicht die Sinnhaftigkeit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung des Investitionsvolumens um 256.000 € sehe.

Dagegen erklärten Rm Klösel (SPD), Rm Pisula (CDU) sowie Rm Kowalewski (Die Linke), dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage zustimmen, und damit den vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden, da man die beabsichtigte höherwertige Pflasterung als eine sinnvolle Maßnahme betrachte.

Abschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kaeder zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion für eine Beschlussfassung im Sinne des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei, da man die vorgeschlagene Erhöhung des Investitionsvolumens für ein höherwertiges Pflaster für nicht gerechtfertigt halte.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und den Stimmen von Rm Branghofer sowie Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2011 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ratsmitglieder Branghofer und Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 17.02.2011 (DS.Nr. 02979-10) folgenden Beschluss gefasst:

a) Die Umsetzung des Teilprojektes B 2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Hörde Zentrum (Drucksachen Nr. 14623–09 und 02322-10) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

b) Kanalbau Hermannstraße von Aldinghofer Straße bis Hörder Bahnhofstraße mit einem Investitionsvolumen von 300.000 €.

c) Kanalbau Hörder Bahnhofstraße westlich der Brückenunterführung mit einem Investitionsvolumen von 150.000 €.

Der Rat der Stadt Dortmund ändert den Baubeschluss zu Punkt a) und beschließt für die Umsetzung des Teilprojektes B 2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ ein um 256.000,00 € auf 1.906.000,00 € erhöhtes Investitionsvolumen.

Die Punkte b) und c) bleiben unverändert.











zu TOP 3.22
Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04586-11)

HINWEIS: Die Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes erfolgte bereits unter TOP 3.4.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs für Fernreisebusse am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und den Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.200.000,00 Euro.

Der Rat genehmigt zudem die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 GO. Die entsprechenden notwendigen überplanmäßigen Verlagerungen werden unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01202014911 - Verlagerung ZOB - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 910.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 290.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von zunächst 112.880,00 Euro.

zu TOP 3.23
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 123 - Ortskern Oespel, hier: Wandweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02994-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Wandweg (Planstraße B und C, Fuß- und Radweg, teilweise Stellplätze) in Höhe von 280.000,00 Euro und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen im Jahr 2011 in Höhe von 545.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des erstmaligen Ausbaus des Wandwegs und der Planstraße A in Höhe von 330.000,00 Euro erfolgt aus dem Haushalt des Tiefbauamtes.

Die Finanzierung der Straßenbaukosten der Planstraße A und des Wandweges erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014424 – B-Plan Lü 123 Wandweg – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 130.000,00 Euro
Summe: 330.000,00 Euro

Diese Finanzierung wird zu 90 % nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches refinanziert.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung der Planstraßen B und C erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015 (Sondervermögen): 130.000,00 Euro
Summe: 280.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 4.906,00 Euro.

Die Baukosten werden zu 100% vom Sondervermögen finanziert und anschließend durch den Verkauf an die Erwerber der Grundstücke refinanziert.

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Kanalbau im Erschließungsgebiet:
Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 285.000,00 Euro

Kanalbau Planstraße A/Wandweg:
Haushaltsjahr 2015 (Sondervermögen): 60.000,00 Euro

Summe: 545.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014152 – B-Plan Lü 123 Wandweg – mit folgenden Auszahlungen:

Kanalbau im Erschließungsgebiet:
Haushaltsjahr 2014: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 185.000,00 Euro

Kanalbau Planstraße A/Wandweg:
Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro

Summe: 545.000,00 Euro

Sofern entsprechende Haushaltsmittel in den Vorjahren zur Verfügung stehen, ist eine frühere Rückzahlung möglich.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 11.062,50 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.










zu TOP 3.24.a
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03496-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.07.2011 (Drucksache Nr.: 03496-11-E1)

Seit längerer Zeit ist die Dortmunder Nordstadt ein Dauerthema in den lokalen und überregionalen Medien, wobei zuletzt vermehrt über Straßen­prostitution, Kriminalität oder verwahrloste Häuser berichtet wurde. Mit der am 16.5.2011 in Kraft getretenen Sperrbezirksverordnung, mit der die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet nun verboten ist, wird die Hoffnung verbunden, eine Strukturwende einleiten zu können.
Auch wenn Polizei, Stadtverwaltung und OB bereits Erfolg vermelden, ist es für ein verlässliches Resümee objektiv betrachtet sicherlich noch ver­früht und wird einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben müssen, wenn z.B. die Polizeipräsenz wieder reduziert wird, laufende Gerichtsver­fahren ausgeurteilt oder sich kriminelle Organisationen auf die veränder­ten Rahmenbedingungen eingestellt haben. Erst dann wird sich zeigen, ob der entsprechende Personenkreis die Stadt tatsächlich verlassen hat oder sich nur im `Untergrund` aufgehalten hat.

Ungeachtet eines möglichen Erfolges wurde mit dieser Maßnahme aber zweifelsfrei eine Aufbruchsstimmung eingeleitet, die eine Aufwertung der Dortmunder Nordstadt zum Ziel hat.

Eine Konzentration ausschließlich auf die notwendige Verbesserung der in der Nordstadt vorherrschenden negativen Bedingungen – wie sie überwie­gend mit den Maßnahmen der Projekte Urban II, Ziel II, etc. verfolgt wer­den - ist jedoch allein nicht zielführend. Vielmehr bietet die Nordstadt ge­rade aufgrund der sie auszeichnenden Charakteristika auch viele Chancen und Vorteile, die es im Sinn einer Image- und Identifikationsverbesserung zu entwickeln gilt.

So bieten z.B. der 45%ige Migrantenanteil (Stand 2010: 33.238 Mig­ranten) sowie die knapp 1.000 ethnisch geprägten Unternehmen in der Nordstadt - davon zahlreiche Lokale und Restaurants - die Chance, ethnische Akzente in besonderer Weise zu setzen. Und auch die in der Nordstadt lebenden Studenten eröffnen z.B. die Möglichkeit eines ver­stärkten Engagements der TU/FH vor Ort, um eine größere wirtschaftliche Sogwirkung zu entfalten.

Mit dieser Zielsetzung sind zunächst die Aspekte Bildung, Wirtschaft, Städtebau sowie Freizeit/Kultur/Soziales und Image zu betrachten. Daher bitten wir um Beratung und Abstimmung folgender Anträge:



I. Bildung:

1. Schule

a) Schulwegpatenschaften

Der Rat spricht sich für die Einrichtung von Schulwegpatenschaften zwischen Schülern der gleichen Schulen/Schulstandorte in Verbin­dung mit einem Bonus-System aus.

Begründung:

Sowohl die Schulsozialarbeit als auch die rechtlichen Grundlagen im Schulpflichtgesetz bieten durchaus Möglichkeiten, dem Schul­schwänzen zu begegnen. Da diese Maßnahmen naturgemäß durch staatliche Restriktionen (z.B. Bußgelder) erfolgen, entfalten sie je­doch nur bedingt eine präventive Wirkung. Mit derzeit (Stand 6.7.2011) über 600 Schulschwänzern (295 seit 1.1.2011 an Real­schulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie 309 an Grund-, Haupt-, Förderschulen im SJ 2010/2011) ist die Quote in Dortmund nach wie vor unbefriedigend. Darüber hinaus sind vor allem jüngere Schüler auf ihren Schulwegen oftmals mit Angstecken konfrontiert, was die Ambitionen zum Schulschwänzen verstärkt.


Abhilfe könnten insoweit Patenschaften von älteren, verlässlichen Schülern (ggf. mit gleichem Migrationshintergrund) aus höheren Klassen der gleichen Schule bzw. des gleichen Schulstandortes sein, welche die jüngeren Schüler von zu Hause abholen und auf ihrem Schulweg begleiten. Damit können Hemmnisse überwunden und subjektive Sicherheitsempfindungen gesteigert werden.
Um entsprechende Anreize für die Schülerpaten zu erzeugen, sind attraktive und schulisch-pädagogisch vertretbare Bonussysteme zu generieren.

b) Bezirksübergreifende Schüleraustausche/Jugendeinrichtungen

Der Rat spricht sich mit dem Ziel des Abbaus von Vorurteilen ge­genüber Nordstadtschulen/-schülern dafür aus, bezirksübergrei­fende Schüleraustausche/Kooperationen zu realisieren.


Entsprechendes ist auch zwischen den zahlreichen in Dortmund etablierten Jugendeinrichtungen anzustreben.
Begründung:

Allein aufgrund ihres Stadtteils sind Schüler der Nordstadt-Schu­len bereits Vorurteilen und einseitigen Bewertungen ausgesetzt, die oftmals nicht der Realität - s. Grundschule Kleine Kielstraße – entsprechen. Durch Projekte und regelmäßige Austausche zwi­schen den Schülern der Nordstadt und den Schülern aus anderen Stadtbezirken können – analog den Schüleraustauschen mit aus­ländischen Schulen - Vorbehalte innerhalb der eigenen Stadt ab­gebaut und Gemeinsamkeiten gefördert werden. Vergleichbare Überlegungen bieten sich auch auf dem Gebiet der Jugendarbeit an. Mit insgesamt 11 Jugendeinrichtungen (von stadtweit 77 Ein­richtungen) und einer Minderjährigenquote von rd. 24,5% bietet die Nordstadt eine gute Grundlage für ein breites Spektrum an stadtbezirksübergreifenden Gemeinschaftsaktivitäten.


Die Schul- und Jugendverwaltung werden beauftragt, im Dialog mit möglichst vielen Schulen und Einrichtungen im Stadtgebiet, attraktive Projekte im Rahmen eines entsprechenden Austauschs zu eruieren und die zuständigen Gremien angemessen zu beteili­gen.
2. Jugend

a) Kinder lesen für Kinder

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projekts „Lesepa­tenschaften“ verstärkt auch Gelegenheiten anzubieten, bei denen Kinder Kindern vorlesen.

Begründung:

Um sprachliche Kompetenzen bei Kindern – vor allem in der Nordstadt - zu stärken, ist der Zugang zu Büchern und zum Lesen bestmöglich zu fördern. Um das gegenseitige Interesse zu steigern, erscheint eine Begegnung auf Augenhöhe – von Kind zu Kind - sinnvoll, um sowohl die Freude und Bereitschaft am Lesen als auch am Vorlesen – mit den jeweils positiven Spracheffekten - zu wecken.

b) Spielplatzpatenschaften

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensi­vieren, für jeden Spielplatz in der Nordstadt einen Spielplatzpa­ten zu akquirieren.

Begündung:

Mit einer entsprechenden Kampagne (Flyer, Öffentlichkeitsarbeit, Plakate, etc.) hat die Verwaltung Mitte 2009 für das Konzept der Spielplatzpaten geworben. Dennoch verfügen noch längst nicht alle Spielplätze in der Nordstadt über eine entsprechende Betreu­ung und Aufsicht, wie sie für eine Abschreckung gegenüber Alko­hol- und Drogenkonsumenten sicherlich erforderlich wäre. Vorrangig zu nennen ist hier der Spielplatz am Schleswiger Platz, der seit der Aufgabe des Engagements von Frau Bonke dringend einer neuen Obhut bedarf.

3. Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)

a) Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit der TU und der FH regelmäßige Berührungspunkte zwischen den Studierenden und Schülern der Nordstadtschulen zu erwirken.

b) Dabei ist auf Basis einer Selbstverpflichtung auch die Möglichkeit verstetigter Kurse/Projekte mit Bezug zur Dortmunder Nordstadt zu eruieren, die Studierende von TU und FH an Schulen und Ju­gendeinrichtungen in der Nordstadt abhalten.

c) Die Verwaltung wird im Dialog mit der TU/FH beauftragt, die Mög­lichkeit einer Ansiedlung von Dependancen dieser Institutio­nen in der Nordstadt zu eruieren.



Begründung:

Derzeit sind rd. 33.000 Studierende an der TU (rd. 25.000) und FH (rd. 8.000) in Dortmund eingeschrieben; bis zum Jahr 2015/2016 geht die TU von einer Steigerung auf ca. 27.500 Studierende aus. Ein nicht unwesentlicher Teil dieser Studierenden lebt in der Nord­stadt, was die örtliche und thematische Einbindung von Studieren­den in projektbezogene Maßnahmen an Schulen (z.B. Helmholz Gymnasium; Gertrud Bäumler Realschule) und Jugendeinrich­tungen wesentlich erleichtert.


Ziel ist es, den Bildungsstand vor allem von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Nordstadt zu verbessern. So soll Jugendlichen, die sich an Uni und Hoch­schulen bietenden (Aus)Bildungsmöglichkeiten perspektivisch nahe gebracht werden, um möglichst frühzeitig Anreize für eine solide schuli­sche Ausbildung und Eigeninitiative zu schaffen. Dabei ist es sinn­voll, vor allem in Schulen und Jugendeinrichtungen das Interesse in ans­prechender Form durch Projekte und stadtteilbezogene Kurse zu wecken. So könnten z.B. Studierende des Fachbereichs Raumpla­nung im Zusammenwirken mit Schülern und Jugendlichen städte­planerische Ideen entwickeln und betreuen, die günstigstenfalls durch Verwaltung oder Partner aus der Wirtschaft realisiert werden.
Soweit darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten realisiert werden könnten, die TU/FH mit einem zusätzlichen Standort/Dependance in der Nordstadt zu verankern, würden damit Sogwirkungen für Un­ternehmen und Institutionen mit Wirtschaftskraft mit entsprechend positiven Effekten für die Nordstadt entstehen.

4. Studentische Wohnungen in der Nordstadt

Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit der TU/FH, dem Stu­dentenwerk, DOGEWO und dem Land NRW Möglichkeiten zur Er­richtung von zusätzlichem Studentenwohnraum in der Nordstadt zu eruieren.

Begründung:

Mit 80% der mehr als 33.000 Studierenden an TU und FH wohnt der überwiegende Teil der Studenten in Dortmund. Damit werden an den Wohnungsmarkt für Studierende in Dortmund hohe Anforderun­gen gestellt.


Trotz des jüngst für 2010 gemeldeten positiven Trends von über 1.100 fertiggestellten Wohnungen in Dortmund (davon rd. 500 in Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen) besteht jedoch die Gefahr, dass diese Anforderungen dauerhaft nicht erfüllt werden können. Denn mit rd. 2.650 Plätzen in 13 Wohnheimen sind gute und güns­tige Wohnungen für Studierende derzeit tendenziell rar; diese Lage wird sich angesichts steigender Studierendenzahlen (u.a. aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs) oder der Schließung des sog. Ron­calli-Hauses auch in den kommenden Jahren nicht entspannen, so dass sich die derzeitigen Wartezeiten von bis zu 6 Monaten (1.400 Studierende standen Anfang 2011 auf der Warteliste) noch verlän­gern könnten.
Eine Bebauung der dem Studentenwerk zur Verfügung stehenden freien Grundstücke scheiterte bislang an der Finanzierung (u.a. ausgebliebene Regelungen zur sozialen Infrastruktur i.R.d. Hoch­schulpaktes mit dem Land NRW).
Vor diesem Hintergrund sind seitens der Verwaltung alle planeri­schen und finanziellen Möglichkeiten zu nutzen, eine Ansiedlung zu­sätzlicher Wohnungen für Studierende in der Nordstadt zu errichten. So könnten günstigstenfalls z.B. Baulücken in der Nordstadt ge­schlossen, leerstehende Immobilien umgenutzt oder städtische Im­mobilien (sofern geeignete vorhanden) wirtschaftlich genutzt werden. Damit kann ebenfalls ein nachhaltiger Beitrag zur Aufwertung bislang vernachlässigter Quartiere geleistet werden.

5. ÖPNV-Anbindung der Nordstadt an die Uni

Die Verwaltung wird im Dialog mit der DSW21 beauftragt, mit einer Schnellbuslinie eine direkte ÖPNV-Anbindung der Dortmunder Nord­stadt – dort mit mehreren Haltestellen - an die Uni Dortmund einzu­richten.



Begründung:

Die Erreichbarkeit der Uni in Dorstfeld ist aus der Dortmunder Nord­stadt bislang nur mit der Stadtbahn in Verbindung mit der S1 mög­lich. Damit sind lange Fahrzeiten (vom Borsigplatz ca. 35 Minuten), permanente Umstiege und häufige Ausfälle und Verspätungen der Deutschen Bahn die Regel. Dies macht das Wohnen in der Nordstadt gerade für Studierende zusätzlich unattraktiv und bedarf durch die Einrichtung einer Schnellbuslinie mit mehreren Haltestellen in der Nordstadt, einer dringenden Abhilfe.


Diese Maßnahme ist auch im Kontext der Bemühungen, um eine weitere Ansiedlung zusätzlicher Wohnungen für Studierende in der Nordstadt zu beurteilen.

II. Wirtschaft:

1. Interessenstandortgemeinschaften (home improvement districts)

Die Verwaltung wird aufgefordert, in einem offenen Dialog mit den in Dortmund ansässigen Unternehmen zu erörtern, ob im Gebiet der Nordstadt eine Ansiedlung von sog. Interessenstandortgemeinschaften möglich ist.

Begründung:

Angesichts der vielschichtigen Probleme in der Nordstadt haben sich in der Vergangenheit verstärkt Interessenvertretungen singulärer Art gegründet. Leider ging ein Anstieg der Lebensqualität sowie des Images nicht damit einher. Um künftig die Nordstadt für Interessengemeinschaften unterschiedlichster Art interessant zu gestalten, ist eine Ansiedlung von sog. Interessenstandortgemeinschaften hilfreich. Diese könnten in einer Art Clusterbildung dazu beitragen, dass eine sukzessive Ansiedlung von Unternehmen erfolgt, deren Nebeneffekt nicht nur eine Steigerung der Produktivität in dem Gebiet, sondern zugleich zu einer Erhöhung der Lebensqualität führt.



2. Unternehmer helfen Unternehmern

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen eines offenen Dialoges mit der IHK zu Dortmund zu erörtern, wie in Dortmund renommierte Unternehmer im Rahmen eines Projektes „Unternehmer helfen Unternehmern“, in der Nordstadt heimischen jungen Unternehmer(innen) und Existenzgründern(innen) eine Plattform zum Interessenaustausch mit erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten bieten können.

Begründung:

Gerade junge Unternehmer und Existenzgründer bedürfen eines steten Austausches mit erfahrenen Beratern, welche ihnen auf dem Weg in der Unternehmenswelt behilflich sein können. Die auf dem Markt angebotenen Beratungsleistungen sind oftmals kostenintensiv, so dass diese Gruppe die Angebote nicht immer wahrnimmt. Der angestrebte Austausch, wie man ihn bereits in Dortmund übergreifend durch Vereinigungen bei der IHK vorfindet, reicht leider nicht immer bis in alle Teile Dortmunds, mithin der Nordstadt. Überdies werden aufgrund der mit der stark vorhandenen Migration einhergehenden Probleme wie Sprachschwierigkeiten u.ä. die bereits vorhandenen Probleme nicht von dieser Zielgruppe in der Nordstadt angenommen. Ein speziell auf die Probleme junger Unternehmer(innen) und Existenzgründer(innen) ausgerichtetes Forum zum Austausch mit renommierten Unternehmerpersönlichkeiten würden die vorhandenen Barrieren überwinden und den Interessenaustausch nachhaltig fördern.



3. strukturierte Gewerbeansiedlung

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der in der Nordstadt anzusiedelnden Gewerbebetriebe dafür Sorge zu tragen, dass die Gewerbebetriebe einem hohen Waren- und Dienstleistungsniveau entsprechen. Die Verwaltung wird zu diesem Zwecke die anzusiedelnden Gewerbebetriebe auffordern, eine unternehmerische Selbstverpflichtung abzugeben.



Begründung:

Das Niveau eines Stadtteils wird maßgeblich durch die dort angesiedelten Gewerbebetriebe mitbestimmt. Eine Hohe Anzahl an Gewerbetreibenden aus dem „Billigsegment“ führt nachweislich zu einem Abrutschen des betroffenen Gebietes. Dies gilt es künftig zu verhindern. Gerade bei der Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese einem vorher abgestimmten Bild, welches dem Stadtteil dienlich ist und ein Abrutschen desselben verhindert, entsprechen.



4. energetische Aufwertung / Energieeinsparverordnung

Der Rat spricht sich für einen Ausbau der energetischen Aufwertung der Nordstadt sowie einer verstärkten Umsetzung der Energieeinsparverordnung aus.

Begründung:

Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Umweltpolitik ist ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien unumgänglich. Damit einher geht ein stetiger Ausbau energetischer Maßnahmen an Gebäuden, welche zu einer umweltfreundlicheren Ausrichtung von Wohnen und zugleich auch wirtschaftlicheren Form desselben führt. Darüber hinaus führt eine frühzeitige Förderung energetischer Maßnahmen zu einer Erfüllung der durch die Energieeinsparverordnung normierten Vorgaben durch die betroffenen Grundstückseigentümer.



III. Städtebau:

1. Hausbootanleger am Hafen

Die Verwaltung wird aufgefordert, die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Teilbereichen des Dortmunder Hafens für Hausboote sicherzustellen.

Begründung:

Der Dortmunder Hafen bietet nicht zu letzt auch durch seine Größe eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten, welche zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in dem Gebiet führen können. Dazu gehört u.a. auch die Nutzung von Teilbereichen des Hafens als Wohnfläche in Form der Ansiedlung von Hausbooten. Diese nicht nur innovative Form urbanen Wohnens führt gleichsam zu einer besonderen ökologischen Verträglichkeit. Ferner geht mit der Ansiedlung von Hausbooten eine durchaus spürbare Imagesteigerung des Gebietes einher, da die sog. Hausboote oftmals über eine sehr gehobene Ausstattung verfügen, mithin ein besonderes anziehungskräftiges Wohnen erlauben. Überdies werden mit dieser Wohnform besonders liquide Personen angesprochen, deren Konsumverhalten zu einer Verbesserung des gesamten Umfelds führen.



2. Strand am Kanal / Fredenbaumpark

Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines Sandstrandes am Kanal in Höhe des Fredenbaumplatzes zu schaffen.






Begründung:

Der Dortmunder Hafen bietet neben industriellen Nutzungsmöglichkeiten auch Potential für Naherholungsmöglichkeiten. Wie bereits in einigen Städten NRWs, z.B. in Münster, werden industriell genutzte Häfen durch attraktive Wohn- und Erholungsprogramme ergänzt. Durch die Symbiose von Arbeit und Erholung entsteht ein dynamischer Aufenthaltsbereich urbanen Lebens. Der Schaffung eines „Beach-Feelings“ durch die Aufschüttung eines Sandstrandes am Wasser in Höhe des Fredenbaumplatzes kommt dabei eine besondere Rolle zu. Ähnlich wie bei der damaligen Strandbar „Solendo“, welche vor allem auch aufgrund des Sandstrandes von jungen Familien mit Kleinkindern angenommen wurden, käme dem o.g. Projekt ebenfalls eine besonders Familienfreundliche Funktion zu. Darüber hinaus schafft ein solcher Bereich die Neuansiedlung von Gewerbe und damit potentiell Arbeitsplätze.

3. Wohnumfeldverbesserung

a) Mehrgenerationenwohnen

Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer Förderung des Mehrgenerationenwohnens in der Dortmunder Nordstadt zu schaffen.



Begründung:

Das Mehrgenerationen-Wohnmodell nimmt sich die früher üblichen Großfamilien zum Vorbild und soll vor allem die Vorteile der Großfamilien wieder nutzbar machen. Gerade in Zeiten, in denen die Familien immer kleiner werden und große Entfernungen zwischen Familienangehörigen nicht selten sind, ermöglicht das Mehrgenerationen-Wohnen die Integration verschiedener Generationen auf gemeinsamem Wohnraum. Typisch für diese Wohnform ist die gemeinsame Wohnraumnutzung von älteren Menschen mit jüngeren Menschen u.a. mit Kindern, die sich gegenseitig helfen und unterstützen.

Das Besondere ist, dass jede Person oder Paar in der Gesamtkonstellation einen oder mehrere Privaträume zur Verfügung gestellt bekommt, während andere Räume als Gemeinschaftsräume von allen Beteiligten genutzt werden.

Durch Arbeitsteilung und Erfahrungsaustausch können in einem Mehrgenerationen-Haushalt auch ältere Menschen möglichst lange in ihrer Eigenständigkeit unterstützt werden. Einsamkeitsgefühle wird dabei ebenso Einhalt geboten wie dem Gefühl der Nutzlosigkeit, welches viele ältere Menschen irgendwann befällt.



b) Einrichtung von Parkzonen / Verkehrskonzept

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten,vermehrt die in der Nordstadt vorhandenen Parkzonen auszubauen.

Begründung:

Eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Aufwertung der Dortmunder Nordstadt ist die Schaffung eines anwohnerfreundlichen Parkraumbewirtschaftungssystems. Es soll für mehr freie Parkplätze, weniger Suchverkehr und eine geringere Lärm- und Abgasbelastung in der Nordstadt sorgen. Andere Bezirke wie z.B. das Klinik- oder auch Kreuzviertel haben diese Erfahrungen bereits gemacht. Dort erhöhte sich die Zahl der freien Parkplätze in vergleichbaren Wohngebieten. Der zeitraubende und umweltbelastende Suchverkehr ging zurück. Diese positiven Erfahrungen sollen auch in der Nordstadt für weniger Parkstress und mehr Lebensqualität im öffentlichen Raum sorgen.

4. Siedlungskontinuität

a) Steigerung der Eigentumsquote

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, die Eigentumsquote in der Nordstadt zu steigern.

Begründung:

Seit Beginn der neunziger Jahre sehen sich Stadtentwickler im Bereich des Wohnungsbaus mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Wesentliche Ursachen dafür sind u.a. regionaler Bevölkerungsrückgang, wirtschaftliche Probleme aus dem noch nicht vollendeten Strukturwandel und die teils immer noch hohe Arbeitslosigkeit. Diese Probleme beeinflussen auch den Wohnungsbau im Ballungszentrum Ruhrgebiet. Dort verfügt eine Reihe von Städten über eigene Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Vermietung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau tätig sind. Mit dem hohen Anteil eigener Wohnungen will die Kommunalpolitik soziale Ziele und Städtebauziele erreichen. Breite Bevölkerungsschichten sollen mit sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungen versorgt werden. Doch dieses Modell berücksichtigt nur bedingt den Bereich der Eigenverantwortung. Es gelten die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung sowie das gesetzlich verankerte Förderprinzip. Durch die Steigerung der Eigentumsquote gelingt es den Betroffen neben dem Aufbau von Vermögen eine eigenverantwortliche Gestaltung ihres Wohnfeldes zu gestalten und dabei die für sie wesentlichen Belage zu bearbeiten.

b) Sanierungssatzung

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, die erforderlichen Sanierungsansätze im Bereich Wohnen in der Nordstadt umzusetzen.

Begründung:

Die vorhandene städtebauliche Struktur in der Nordstadt weist an vielen Gebäuden stärken Sanierungsbedarf auf. Dieses umfasst nicht nur einzelne Häuser sondern vielfach ganze Straßenzüge. Dieser Umstand führt nicht nur zu einem Imageverlust des Stadtbildes Nordstadt sondern darüber hinaus zu einem Absinken der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt es zu stoppen und einem weiteren Abrutschen des Quartiers Nordstadt entgegenzuwirken. Ein von der Verwaltung gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ausgearbeitetes Sanierungskonzept, welches u.a. auch Informationen zur Beschaffung finanzieller Hilfen für notwenige Sanierungsinvestitionen beinhaltet, unterstützt die Eigentümer von Immobilien in der Nordstadt dem Abwärtstrend ihres Viertels wirkungsvoll entgegenzutreten.


c) Umnutzung von Immobilien

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, leer stehende Immobilien einer Umnutzung zugänglich zu machen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die für die Umnutzung erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Begründung:

Einige Immobilien in der Nordstadt weisen eine hohe Leerstandquote auf. Dieser Umstand führt nicht nur zu einem Imageverlust des Stadtbildes Nordstadt sondern darüber hinaus zu einem Absinken der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Dieser Entwicklung kann u.a. dadurch begegnet werden, indem ergebnisoffen geprüft wird, ob diese Immobilien einer geänderten Nutzung zugänglich gemacht werden können. Dabei hat die Verwaltung die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die erforderlichen Umnutzungen möglich zu machen.

5. Eigentums-Wohn-Genossenschaft

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, Eigentums-Wohn-Genossenschaften zu begründen.


Begründung:

Die Stadt Dortmund verfügt mit der DOGEWO über eine Gesellschaft in kommunaler Hand, die mit 16.038 Wohnungen eine der großen Vermieter im Geschosswohnungsbau ist (ähnlich groß: Spar- und Bauverein eG. 12.000). Mit dem überdurchschnittlich hohen Anteil kommunaler Wohnungen will die herrschende Kommunalpolitik soziale Ziele und Städtebauziele erreichen. Breite Bevölkerungsschichten sollen mit sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungen versorgt werden. Allerdings funktioniert dieses Konzept nur bedingt. Das zeigen Stadtviertel wie Lanstrop und Westerfilde oder die Geschichte der Großsiedlung Hannibal II, die von 1974 bis 2004 der DOGEWO gehörte. Neben dem hohen Sanierungsstau ist das Umfeld gekennzeichnet durch eine höhere Leerstandquote, mangelnde Sauberkeit und Sicherheit sowie eine geringe Aufenthaltsqualität, die zu einem sozialen Abwärtstrend der Wohngebiete führen. Vernachlässigt wird das Engagement der Bewohner, die Eigentumsbindung und Mitwirkung der Bewohner sowie private Initiative. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es auch andere Formen von Geschosswohnungsbau gibt, der die mitunter divergierenden Ziele von Mietern und Vermietern besser in Einklang bring: die Gesellschaftsform der Genossenschaft.

Wohnungsgenossenschaften sind für eine breite Schicht der Bevölkerung attraktiv, weil sie die im Geschossbau übliche Funktionsteilung zwischen Wohnraumnutzung (Miete) und -Eigentum (Vermietung) in einer Person (eben dem Mitglied der Genossenschaft) bündeln und zugleich über die Vielzahl von Mitgliedern die ökonomischen Risiken einer Wohnungsbauinvestition auf kleine Beträge verteilen und in der Gesellschaft bündeln. Mithin gelingt es in dieser Rechtsform, Mieter zu Miteigentümern zu machen. Es gelten die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung sowie das gesetzlich verankerte Förderprinzip. Die Verwaltung ist daher angehalten zu prüfen, ob der Ankauf von Wohnungsbausiedlungen in der Nordstadt durch eine Genossenschaft erfolgen könnte, ggf. auch über die Gründung einer Genossenschaft, die anschließend - mit gebührenden Zeitraum und Konditionen - nach und nach auf die Mieter zu übertragen ist.

6. Fassadengestaltung

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten, vermehrt die Fassadengestaltung in der Nordstadt zu verbessern.

Begründung:

Das Bild eines Stadtbezirkes wird wesentlich von Äußerlichkeiten geprägt. Dazu gehören neben Sauberkeit und Grünflächen u.a. auch die Fassaden der im Bezirk vorhandenen Immobilien. Sind diese gepflegt und sorgen für einen guten Eindruck, so hat dies unmittelbaren Einfluss auf das Image des Viertels, wie z.B. das Kreuzviertel in Dortmund eindrucksvoll unter Beweis stellt. Hier ist es Aufgabe der Verwaltung, verstärkt Anreize – über aktuellen Programme (Ziel II) - für Eigentümer von Immobilien in der Nordstadt zu schaffen, die vorhandenen Fassaden zu optimieren. Eine so herbeigeführte Optimierung wirkt sich letztlich auch unmittelbar auf die Lebens- und Wohnqualität der im Viertel lebenden Menschen positiv aus.

7. Fördermittel

Die Verwaltung wird beauftragt, die effektive Verwendung von Fördermitteln aus dem Ziel II Programm an Hand von vorher klar definierten Vorgaben von Zielkennzahlen zu vergeben und so besser überprüfbar zu gestalten.

Begründung:

Viele Programme in der Nordstadt werden durch finanzielle Mittel, u.a. aus dem Ziel II Programm, gefördert. Da es sich dabei um öffentliche Gelder handelt, bedarf es in diesem Bereich einer erhöhten Sorgsamkeit und Transparenz bzgl. der Vergabe aber auch des Nachweises der mit den Mitteln erreichen Ziele. Hierbei kommt der Einführung von sog. Zielkennzahlen eine besondere Bedeutung zu. An Hand dieser Zielkennzahlen lassen sich die mit der Vergabe der Mittel verfolgten Ziele sowie die Effektivität der dafür eingesetzten Programme transparenter überprüfen. Überdies kann auf diesem Wege eine schnellere und optimalere Modifikation von ggfs. nicht überzeugenden Programmen sichergestellt werden.



8. Quartiersmanagement / Standortmanagement / Sozialkonferenz

a) Die Arbeit des Quartiersmanagement ist verstärkt auf eine Nachhaltigkeit und Aktivierung von Eigenleistungen der einbezogenen Einwohner auszurichten.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein niederschwelliges Konzept zu entwickeln, dass die Einrichtung von Standortmanagements (z.B. für einzelne Wohnanlagen) unterhalb des Quartiersmanagements zum Ziel hat.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit sämtlichen Nordstadt-Akteuren eine Sozialkonferenz, die dem gegenseitigen Austausch dient einzurichten.

Begründung:

zu a):

Wie die Erfahrung zeigt, ist das Engagement der Bürgerschaft in der Nordstadt eng mit der Präsenz des Quartiersmanagements Nordstadt verbunden. So ist erst nach der Wiederaufnahme dieser Tätigkeit auch die Bereitschaft zur Eigenleistung bei den Menschen wieder gestiegen. Dies ist künftig insoweit zu entkoppeln, als dass die Arbeit des Quartiersmanagements verstärkt auf die Aktivierung von Eigenleistungen der Bürger auszurichten ist.

zu b):

Das vorhandene Quartiersmanagement in der Nordstadt leistet dort einen guten Dienst, um den Belangen der in dem Viertel lebenden Menschen nachzukommen. Dennoch ist jedem System ein diesem eigener Optimierungsgedanke inhärent. Die Verwaltung ist daher angehalten zu prüfen, ob die vorhandenen Strukturen des Quartiersmanagements auch weiterhin den Anforderungen der in der Nordstadt lebenden Menschen entsprechen. Hier könnte u.a. die Schaffung eines freiwilligen, kleinteiligen Quartiersmanagements eine gute Ergänzung der bestehenden Strukturen darstellen. Vor allem der Umstand der Einbindung von in der Nordstadt lebenden Menschen auf freiwilliger Basis stellt sicher, dass die vorhandenen Probleme auch wirklich öffentlich werden und durch - von den Betroffenen selbst erarbeitete - Lösungsvorschläge einer Behebung zugeführt werden.

zu c):

Die Vielzahl der in der Nordstadt handelnden Akteure erschwert den Überblick über die in der Nordstadt vorhandenen Projekte, Maßnahmen und handelnden Personen erheblich. Ein gegenseitiger Austausch und Dialog wird dadurch unnötig beeinträchtigt und soll künftig durch eine regelmäßige Nordstadt-Konferenz erleichtert werden

9. Nutzung von Hinterhöfen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt, möglichen Standortinteressenge­meinschaf­ten, den Gewerbevereinen, Eigentümer- und Grundstücksgemeinschaften sowie allen weiteren Akteuren in der Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten, vermehrt die in der Nordstadt vorhandenen Hin­terhöfe für kulturelle, gewerbliche und gastronomische Angebote zu nutzen.

Soweit rechtliche, (bau-)ordnungsrechtliche oder faktische Gründe derzeit entgegenstehen, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Begründung:

Als größtes zusammenhängendes Altbaugebiet des Ruhrgebietes mit zahlreichen Bauwerken aus der Gründerzeit verfügt die Nordstadt über rd. 3,7 ha reine Wohnbaufläche. Diese zeichnet sich an zahlrei­chen Stellen durch eine U-förmige Wohnbebauung mit innenliegen­den Hofbereichen aus. Wie bereits in anderen Städten (z.B. Berlin) praktiziert, sollten die Innenhöfe bei entsprechender Eignung für eine verstärkte (ethnisch-) kulturelle, gewerbliche und gastronomi­sche Nutzung ausgestaltet werden. Damit können nicht nur arbeits­marktpolitische Potentiale ausgeschöpft sondern auch neue atmos­phärische Maßstäbe für die Nordstadt gesetzt werden, die auch dem Problem von Wohnungsleerständen entgegenwirken kann.

IV. Freizeit / Kultur:

1. Kombi-Ticket Kultur

Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den kulturellen Spar­ten (Kulturbetriebe, Theater, Schauspiel, Oper, etc.) sowie dem Ju­gendamt, dem Eigenbetrieb FABIDO und den freien Trägern die Einführung eines Kombi-Tickets (Arbeitstitel) zu eruieren, mit dem die Möglichkeit offeriert wird, für eine Kulturveranstaltung einen Ba­bysitterdienst / eine Betreuungsmöglichkeit zu buchen.

Das Kombi-Ticket ist auch in der Nordstadt zu bewerben, um auch bei neuen Zielgruppen Anreize für den Besuch stadtweiter Veranstaltungen (z.B. im Theater oder dem Konzerthaus) zu schaffen und das kulturelle Interesse zu erhöhen.

Die Verwaltung wird in Hinblick auf eine möglichst zeitnahe Realisie­rung beauftragt, realistische Kosten hierfür zu eruieren und den zu­ständigen Gremien auf Basis eines Umsetzungsvorschlages vorzule­gen.

Sofern seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen wird, die an­visierten Betreuungsangebote mit dem Landesjugendamt abstim­men zu müssen, ist auf eine zügige Klärung hinzuwirken.

Begründung:

Angesichts zurückgehender Besucherzahlen (z.B. 40% Auslastung Oper; 46% Auslastung Ballett; 69% Auslastung Schauspielhaus) sind neben der Attraktivität der Einrichtungen (inkl. Spielplänen) selbst, auch Anreize zu schaffen, die es vor allem Personen und Fa­milien mit (Klein-)Kindern ermöglichen, kulturelle Einrichtungen der Stadt Dortmund zu besuchen; dies scheitert oftmals an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten insbesondere in den Abendstunden.

Die Möglichkeit eines Kombi-Tickets, mit dem Betreuungsleistungen kommunaler oder freier Einrichtungen zu einer Eintrittskarte für die Dauer der Veranstaltung (zzgl. eines angemessenen Zeitpuffers) hinzugekauft werden können, bietet die Möglichkeit, den Besucher­kreis zu erweitern und die Besucherquote zu erhöhen.

Hier bietet gerade die Nordstadt mit ihren – zum Teil kinderreichen Familien – ein bislang nicht vorrangig beworbenes Potential, das mit rd. 12.500 Mehrpersonenhaushalten einerseits nicht zu vernachläs­sigen, hinsichtlich möglicher Wertschöpfungspotentiale - Verhältnis Preisgefüge versus Einkommensstruktur (rd. 16.000 € Durch­schnittseinkommen) – aber auch nicht über zu bewerten ist. Daher ist das Kombi-Ticket zwar vor allem stadtweit attraktiv, bietet aber auch die Chance, etablierte und hochwertige Kulturangebote für ei­nen neuen Interessentenkreis zu öffnen.

Ein positiver Effekt ist dadurch sowohl für die Wirtschaftslage der Kultureinrichtungen als auch für den gesamtstädtischen Haushalt zu erwarten.



2. Nordstadt-Kulturtage

Der Rat spricht sich grundsätzlich für die Einführung einer jährli­chen mehrtägigen Kulturveranstaltung in der Nordstadt an expo­nierter Stelle aus. Ziel sind die `Nordstadt-Kultur­tage`(Arbeitstitel), an denen die in der Nordstadt kulturell und künstlerisch agierenden Akteure ein repräsentatives Forum zur Darstellung ihrer Kunst und Kultur erhalten.


Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit und in wel­chem Umfang hierfür Ziel II Mittel angesetzt bzw. umverteilt wer­den können.
Begründung:

Die Nordstadt zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Künstler und Kulturen aus. Die bislang damit korrespondierenden bestehenden Darstellungsangebote (z.B. multikultureller Weih­nachtsmarkt; Nordstadt á la carte; offene Nordstadt Ateliers; Trö­delmärkte; Vita e.V.; etc.) beschränken sich bislang weitgehend auf selektive Darstellungsformen und Angebote.


Im Dialog mit der KulturMeileNordstadt e.V., die sich der Förde­rung von Kunst und Kultur in der Nordstadt als Image- und Stand­ortfaktor widmet, ist ein jährlich wiederkehrendes mehrtägiges Event mit überregionaler Strahlkraft zu eruieren, der sämtliche künstlerischen und kulturellen Strömungen der Nordstadt zusam­menführt.

V. Image / Identifikation:

1. Ankerpunkt Nordstadt für Arbeit und Wohnen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu erörtern, die Nordstadt als Ankerpunk für Arbeit und Wohnen auszubauen.

Begründung:

Die Nordstadt zeichnet sich vor allem durch ein hohes Maß an Bevölkerungsdichte aus. Damit einhergehend sind es vor allem Probleme aus den Bereichen Arbeit und Wohnen, welche die Lebensqualität der dort lebenden Menschen beeinträchtigen. Die Verwaltung ist daher aufgefordert, im Rahmen eines offenen Diskurses mit dem Quartiersmanagement zu erörtern, wie die Nordstadt zu einem Ankerpunkt für Arbeitsplatzschaffung und qualitativ hochwertiges Wohnen entwickelt werden kann. Ein Ausbau der Arbeitsplätze in der Nordstadt durch die Ansiedlung qualitativ hochwertiger Gewerbebetriebe sowie ein Ausbau des Wohnraums Nordstadt sind wünschenswert und führen zu einem Aufschwung für das gesamte Nordstadtviertel.

2. Vorteile der Bevölkerungsstruktur nutzen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu erörtern, wie vor allem die junge Bevölkerungsstruktur vorteilhaft genutzt werden kann.

Begründung:

Die Nordstadt zeichnet sich durch eine hohe Dichte an junger Bevölkerung aus, die oftmals dort geboren wurde. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten von besonderer Bedeutung für die urbane Ausrichtung der Stadt Dortmund. Gerade die Jugend in der Nordstadt bietet hinreichendes Potential, die vorhandenen Probleme in den Bereichen Soziales und Arbeitsmarkt in der Nordstadt, durch Einbindung in Lösungskonzepte aufzugreifen und nachhaltig zu beheben. So bietet z.B. die Entwicklung eines umfassenden Bildungs- und Arbeitsmarktkonzeptes für die Nordstadt die Möglichkeit, dort lebende Jugendliche künftig besser auszubilden. Die spezifische Problemlösung durch Einbindung der Jugendlichen bewirkt eine Aufwertung der Lebensqualität sowie des Standortes Nordstadt insgesamt.

3. Begrüßungsbanner

Die Verwaltung wird im Zusammenwirken aller Akteure (z.B. Quar­tiersmanagement, Gewerbevereinen, etc.) beauftragt, die zentralen Zugänge zur Nordstadt – analog zum Kaiserstraßenviertel – attrak­tiv und einladend z.B. mit einem Bezirks-/Begrüßungsbanner auszustatten.

Begründung:

Mit dem Willkommensbanner „Kaiser straßen = Viertel“ besteht ein attraktives und individuelles Entre, wodurch symbolisch eine enge Verbundenheit der Bewohner mit diesem Quartier zum Ausdruck gebracht wird. Entsprechendes ist – zumindest auf den Hauptzugangswegen - auch für die Nordstadt wünschenswert, um das dortige Zusammengehörigkeitsgefühl zu erhöhen und die Identifikation mit diesem Stadtteil zu steigern.


4. Werbefilm Nordstadt

Die Verwaltung wird beauftragt sich dafür einzusetzen, die FH (Fachbereich Design, Film, Foto) für die Erstellung eines `Werbefilm-Nordstadt` zu gewinnen.

Begründung:

Bereits heute erbringt Prof. Adolf Winkelmann mit dem zentralen Forschungsinstitut für Bewegtbild-Studien an der FH Dortmund Dienstleistungen für die Kreativwirtschaft. Dieses Know How auch für die Nordstadt im Rahmen eines Werbefilm-Nordstadt zu nutzen, ist vor allem in Hinblick auf positive Image- und Identifikationseffekte wünschenswert. Die Verwaltung wird daher um entsprechende Werbung bei der FH gebeten.

5. Identifikationssymbol Nordstadt

Der Rat spricht sich für die Installation eines Nordstadt-Symbols mit hohem überregionalen Wiedererkennungswert im öffentlichen Raum aus, um den Charakter der Nordstadt und seiner Einwohner widerzuspiegeln und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Ideenwettbewerbs.

Begründung:

Um dem faktisch über die Jahre gewachsenen negativen Image der Dortmunder Nordstadt entgegenzuwirken, bedarf der Stadtteil eines klaren Bekenntnisses, das das Leben in diesem Teil Dortmunds und die Zugehörigkeit zur Gesamtstadt - trotz aller Herausforderungen – bejaht. Diesen Prozess zu unterstützen, sind Aufgabe und Bestreben sämtlicher Akteure.

Um das Ziel, die Eintracht und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Nordstadtbewohner zu stärken und die Solidarität mit diesem Stadtteil nach außen zu demonstrieren, bestmöglich mit einer geeigneten Symbolik zu flankieren, erscheint die Durchführung eines möglichst bürgernahen Ideenwettbewerbs sinnvoll.



Finanzielle Auswirkungen

Soweit mit diesen Maßnahmen finanzielle Auswirkungen verbunden sind, wird die Verwaltung angehalten, diese durch Verlagerungen innerhalb der zur Verfügung stehen Finanzmittel aus dem Ziel II Programm sowie durch Einsparungen im städtischen Haushalt zu kompensieren. So könnten z.B. durch eine komplette Fremdvergabe kommunaler Reinigungsleistungen insgesamt rund 1,5 Mio. € eingespart (vgl. Ds-Nr.: 04615-11) oder durch eine Erhöhung der Abführungen städtischer Tochtergesellschaften an den städtischen Haushalt Finanzreserven gebildet werden (vgl. Haushaltsantrag zuletzt vom 26.5.2011; DS-Nr.: 04314-11).



B Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 (Drucksache Nr.: 03496-11-E2)

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Beantragung von finanziellen Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds zur Integration von Roma in Dortmund zu prüfen und in Anspruch zu nehmen.



Begründung
Die Roma sind eine der größten ethnischen Minderheiten in der EU. Schätzungsweise 10 bis 12 Millionen Roma leben in den verschiedenen Mitgliedstaaten, häufig unter schwierigen Bedingungen. Die Europäische Union möchte ihre umfassende gesellschaftliche Eingliederung fördern – sowie ihre Beteiligung an Wirtschaft, Arbeitsmarkt, kulturellem Leben und Entscheidungsprozessen. Die Eingliederung der Roma stellt für die EU eine politische und moralische Verpflichtung dar und ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorrangig. Die Ausgrenzung der Roma hat gravierende wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die direkten Kosten für die öffentlichen Haushalte sowie auf entgangene Erlöse durch nachlassende Wirtschaftstätigkeit und verminderte Steuereinnahmen.

Die Integration von Roma wird nicht als ein getrennter Politikbereich behandelt. Ihrer besonderen Situation wird vielmehr in sämtlichen Politikbereichen der EU, die auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, der Gesundheit und der Lebensbedingungen, der Beschäftigungsmöglichkeiten, des kulturellen Verständnisses und der Bildung aller Europäer ausgerichtet ist, entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Die Rolle der Europäischen Kommission besteht in der Durchsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften, der Unterstützung und Koordinierung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.

Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen des ersten EU-Gipfels über die Roma zählte die Anerkennung der Aufgabe der EU, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Politik durch politische Koordinierung und finanzielle Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds zu unterstützen.

Die umfassende gesellschaftliche Beteiligung der Roma wird von den Finanzinstrumenten der Europäischen Union – z. B. Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – sowie durch spezifische Gemeinschaftsprogramme zur Förderung einzelstaatlicher Maßnahmen unterstützt. Ziel der durch Gemeinschaftsfinanzierung unterstützten Projekte und Programme ist die Eingliederung der Roma in das Bildungssystem, in den Arbeits- und Wohnungsmarkt und die Gesellschaft insgesamt.

Der Europäische Sozialfonds leistet einen Beitrag zur Eingliederung der Roma im Rahmen verschiedener Projekte, die den Roma-Gemeinschaften in Bereichen wie Gesundheitsdienstleistungen, Beratung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Beratung für Selbstständige helfen.



Mit dem Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS soll die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützt werden. PROGRESS finanziert analytische Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie Zuschüsse für die Hauptakteure im Zeitraum 2007-2013. Das Programm ist in fünf Abschnitte unterteilt, die fünf wichtigen Tätigkeitsbereichen entsprechen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine Reihe hochrangiger Veranstaltungen ins Leben gerufen, um den Einsatz von EU-Mitteln zur Eingliederung der Roma durch die Förderung des Dialogs zwischen Behörden und potenziell Begünstigten zu verbessern.

Zur Förderung der Roma-Eingliederung durch den ESF haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten das EURoma-Netz gegründet (Europäisches Netz für soziale Eingliederung und Roma im Rahmen der Strukturfonds. EURoma ist ein europäisches Netzwerk von Verwaltungsbehörden für den besseren Einsatz von Strukturfonds zur Förderung der Eingliederung der Roma und des Austauschs bewährter Verfahren.



C Mündlich gestellter Antrag von Rm Münch (FBI)

Der Rat der Stadt ist besorgt über die Ahnungslosigkeit der Stadtverwaltung, die der Oberbürgermeister in der Beantwortung der entsprechenden Anfragen zum Ausdruck gebracht hat, über die Anzahl der nach Dortmund zugewanderten rumänisch-bulgarischen Roma und der nach dem 01.01.2014 zu erwartenden massiven Zuwanderung. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung Anzahl und Veränderungstendenzen der nach Dortmund zugewanderten rumänisch-bulgarischen Roma erfasst und die gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der nach dem 01.01.2014 zu erwartenden massiven Zuwanderung ermittelt.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt begrüßte seitens der Fraktion Die Linke Rm Konak besonders den Punkt drei des Beschlussvorschlages, wonach ein Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ initiiert werden soll.

Da die hierfür vorgesehenen Mittel zu gering seien, habe ihre Fraktion mit dem vorgelegten Antrag vorgeschlagen, Mittel aus den verschiedenen EU-Fonds hierfür in Anspruch zu nehmen.

Abschließend wies für die Fraktion Die Linke Rm Konak daraufhin, dass ihre Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage mit Ausnahme der Punkte vier und sechs zustimmen werde.

Anschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. g. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, wobei man den Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Albertus-Magnus-Kirche) skeptisch und kritisch betrachte.

Darüber hinaus zeigte sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) damit einverstanden, dass der o. a. Antrag seiner Fraktion vom 20.07.2011 als weiteres Arbeitsmaterial an die Verwaltung weitergeleitet werde, damit die hierin enthaltenen Vorschläge im weiteren Prozess von der Verwaltung aufgegriffen werden können.

Weiterhin nahm Rm Münch (FBI) die vorliegende Verwaltungsvorlage zum Anlass, sich kritisch mit der Zuwanderung von rumänischen und bulgarischen Roma zu befassen. Von daher habe er auch den o. a. mündlichen Antrag gestellt, dass sich die Verwaltung hiermit befassen solle und die gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen ermitteln solle.

Des Weiteren beantragte für die CDU-Fraktion Rm Grollmann, den Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 zur weiteren fachlichen Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die SPD-Fraktion Rm Taranczewski zum Ausdruck, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage gut geeignet sei, um die Situation in der Nordstadt weiter zu verbessern. Von daher werde die SPD-Fraktion auch dieser Vorlage zustimmen. Das dies nicht von heute auf morgen möglich sein werde, und das man hierfür ein wenig Gelduld brauche, sei dabei für ihn selbstverständlich.

Nachdem auch Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) die vorliegende Verwaltungsvorlage begrüßt hatte, brachte seitens der Verwaltung bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Münch (FBI)
StR´in Zoerner zum Ausdruck, dass die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien im Jahre 2014 nicht gleichzeitig den direkten Zugang zu den Sozialleistungen bedeute.


Außerdem könne niemand vorhersehen, wie tatsächlich die Arbeitsnehmerfreizügigkeit von diesen Menschen genutzt werde.

Weiterhin machte StR´in Zoerner deutlich, dass auf der Grundlage der von Rat der Stadt diesbezüglich gefassten Beschlüsse eine Reihe von Initiativen ergriffen wurden, um die Situation in der Nordstadt weiter zu verbessern.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, dass der unter „A“ angeführte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.07.2011 als eingebracht gilt und als Arbeitsauftrag an die Verwaltung weitergeleitet wird.

2. Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, den unter „B“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit zu überweisen.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „C“ angeführten mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

4. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse sowie des dokumentierten Abstimmungsverhaltens fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Branghofer folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.
2. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „1.3.2 Aktivierung von Immobilieneigentümern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.
3. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.
4. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.2 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt Arbeit mit suchtabhängigen Personen in der Nordstadt“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Projekte aus dem vom Rat am 25.06.2009 (DS.- Nr. 14677-09 und 14678-09) beschlossenem Programm Soziale Stadt NRW Dortmund - Nordstadt nicht durchgeführt werden können, da für diese Projekte kein Förderzugang besteht.
· 2.1.2 Nordhand
· 2.1.3 Nordbildung
· 2.1.7 Erfahrungstransfer lokaler Ökonomie
6. Der Rat beschließt die angepasste Finanzübersicht zu den damaligen Vorlagen DS.-Nr. 14677-09, 14678-09 und 01206-10 (siehe Anlage 1; Förderzeitraum 2011 bis 2013).

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.

zu TOP 3.24.b

Fördermittel für den Saufraum am Nordmarkt sinnvoll einsetzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04802-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2011 (Drucksache Nr.: 04802-11-E1) vor:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass das Ausschreibungsverfahren für den sog. „Saufraum“ am Nordmarkt ergebnislos beendet wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund erklärt das Projekt Saufraum nach Kieler Vorbild für die Stadt Dortmund für erledigt und hebt die Ratsbeschlüsse zur Errichtung eines Saufraumes am Nordmarkt deshalb auf.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, im Dialog mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen, dass die entsprechenden Fördermittel aus dem Landesprogramm Soziale Stadt insbesondere zur Stärkung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für alkoholkranke Menschen am Nordmarkt eingesetzt werden dürfen.
Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang den Ausbau der Werkstatt „Passgenau“ des Diakonischen Werkes, die zudem durch die Neuordnung der Arbeitsmarktinstrumente im SGBII in ihrer Existenz gefährdet wird.

3. Die Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord werden über die Ergebnisse der Verwaltungsprüfungen zeitnah informiert.

Begründung:
Die Einrichtung eines Saufraumes in Dortmund nach Kieler Vorbild ist gescheitert.
Wie angekündigt haben sich insbesondere die Dortmunder Wohlfahrtsverbände nicht an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligt.
Offensichtlich stellen anerkannte Träger der Suchtkrankenhilfe in Dortmund diese Einrichtung nach Kieler Vorbild weiterhin in Frage.
Es ist festzustellen, dass selbst in Kiel der dortige Saufraum keinen Erfolg zeigt und immer neue Problemstellungen mit alkoholkonsumierenden Menschen im öffentlichen Raum auftreten.
Die zugesagten Fördermittel sollen aber für die Stadt Dortmund weiter zur Verfügung stehen und für sinnvolle tagesstrukturierende Maßnahmen insbesondere für alkoholkranke Menschen am Nordmarkt eingesetzt werden.

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte Rm Goosmann (SPD) zum Ausdruck, dass zum einen das diesbezügliche Ausschreibungsverfahren ergebnislos verlaufen sei, und zum anderen diese Einrichtung offensichtlich keinen Erfolg habe.

Von daher sollte man nach Auffassung der SPD-Fraktion, so wie man dies auch beantragt habe, endgültig einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen, und vielmehr prüfen, wie die zugesagten Fördermittel sinnvoll für alkoholkranke Menschen verwandt werden können.

Anschließend erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Konak, dass ihre Fraktion nach wie vor an den Beschluss des Rates der Stadt festhalte, einen Trinkraum für alkoholabhängige Menschen zu errichten.

Bedauerlicherweise habe die Suche nach einem Betreiber mit den zur Verfügung stehenden Finanzmittel bisher keinen Erfolg gezeigt. Insofern sollte nach Meinung ihrer Fraktion überlegt werden, ob diese Mittel aufgestockt werden. Da ihre Fraktion diesen Weg nach wie vor als richtig betrachte, werde man den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Rm Langhorst die SPD-Fraktion auf, die Diffamierungen des vom Rat der Stadt mit großer Mehrheit beschlossenen Alkoholkonsumraumes, in dem die
SPD-Fraktion diesen immer wieder als „Saufraum“ tituliere, zu unterlassen.


Von daher sei es für ihn auch nicht verwunderlich, dass bisher hierfür noch kein Träger gefunden werden konnte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte jedenfalls nach wie vor an diesem Beschluss fest, und werde von daher den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wies auch für die CDU-Fraktion Rm Krause daraufhin, dass man nicht die Notwendigkeit sehe, den eingeschlagenen Weg hinsichtlich der Einrichtung eines Trinkraumes zu verlassen.

In diesem Zusammenhang forderte Rm Krause (CDU) die SPD-Fraktion auf, in dieser Angelegenheit bei der Wahrheit zu bleiben, da nach ihren Informationen, dass Kieler-Modell nicht, so wie dies von der
SPD-Fraktion behauptet werde, gescheitert sei.


Nachdem auch Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) das Verhalten der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit, in dem alkoholkranke Menschen diffamiert werden, kritisiert hatte, forderte auch er dazu auf, möglichst schnell den mit großer Mehrheit des Rates der Stadt gefassten Beschluss umzusetzen.

Nach weiterer Diskussion erklärte vor der Abstimmung Rm Münch (FBI), dass er das Konzept hinsichtlich der Einrichtung eines Trinkraumes für nicht realisierbar halte. Von daher werde auch er dem vorliegendem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen, wobei er ausdrücklich jedoch die Begrifflichkeit „Saufraum“ ablehne.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie den Stimmen von Rm Branghofer und Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2011 ab.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Taranczewski (SPD) nicht teil.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04320-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04320-11-E2) vom 19.07.2011 vor:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.

Begründung

Aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Familienhebammen als dringend erforderlich bewertet (siehe DS 04320-11), so dass dieser Einsatz nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden kann.



Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) den o. a. Antrag seiner Fraktion hinsichtlich der Streichung des Finanzierungsvorbehaltes kurz erläutert und Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung seiner Fraktion begründet hatte verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich einer Refinanzierung den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.











6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Absenkung der Fördermittel für die westfälischen Museen und ein Fördermoratorium beschlossen hat (Förderstopp). Dem zufolge werden auch keine Genehmigungen zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für neue Maßnahmen erteilt.

2. Da die im Planungsbeschluss des Rates vom 27.05.2010 (Drucksache Nr.: 00470-10) beschriebenen Sanierungsmaßnahmen keinen Aufschub dulden, beschließt der Rat die Durchführung der Planungsmaßnahme ohne das Vorliegen der Genehmigung des LWL.

3. Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensmaßnahme von seinerzeit 1,75 Mio. Euro auf 2,35 Mio. Euro zu erhöhen. Die Erhöhung der Darlehensaufnahme wird durch Verlängerung der Gesamtlaufzeit des Kredites abgedeckt. Durch die Darlehensaufnahme wird der Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für die Jahre 2011 ff. nicht überschritten.

7. Schule

zu TOP 7.1
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Optimierung des Übergangs Schule und Beruf und die Handlungsansätze zur Verstetigung der Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 (MEP 2) und beauftragt den Fachbereich Schule und das Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 und der Finanzplanung 2012 ff. zu berücksichtigen. Die Durchführung der Maßnahmen ist von einer Aufnahme der erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung 2012 ff. abhängig.






zu TOP 7.3
Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04763-11)

Die Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03464-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.07.2011 (Drucksache Nr.: 03464-11-E2)

Beschlussvorschlag

Zur Optimierung personeller Ressourcen und zur Entspannung der aktuellen Arbeitssituation im Bereich der Jugendfreizeitstätten beim Jugendamt, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst viele der in städtischer Regie geführten Einrichtungen alsbald an freie Träger zu überführen.

Begründung

Derzeit fehlen bei den Jugendfreizeitstätten insgesamt 11 Stellen, um den Arbeitsanforderungen beim Jugendamt ausreichend gerecht zu werden. So kommt es teilweise immer wieder zu verkürzten Öffnungszeiten bei den Jugendtreffs sowie zu Überlastungen der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter. Daher erscheint es sinnvoll, möglichst viele geeignete und von der Verwaltung zu eruierende in kommunaler Regie betriebene Einrichtungen schnellstmöglich an freie Träger zu übergeben, um die Personalsituation zu entlasten und eine verlässliche Angebotsstruktur zu gewährleisten.


B Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.07.2011 (Drucksache Nr.: 03464-11-E3)

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 11 Abs. 2 SGB VIII und den bereits erfolgten Trägerwechseln besteht


auch zukünftig grundsätzlich die Möglichkeit, dass freie Träger der Jugendhilfe die
Trägerschaft für eine städtische Jugendfreizeiteinrichtung übernehmen können. Hierfür
müssten geeignete Konzepte entwickelt werden, die mit dem Kinder- und Jugendförderplan im Einklang stehen und zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen.
Sollten städtische Jugendfreizeitstätten durch freie Träger übernommen werden ,haben die übernehmenden Träger sich zu verpflichten und nachzuweisen, dass für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der TVöD Anwendung findet. Der Umsetzungsprozess sollte durch die Gewerkschaft ver.di als zuständigem Tarifpartner begleitet werden.

Begründung


Zum jetzigen Zeitpunkt haben bereits freie Träger Interesse zur Übernahme von städtischen
Jugendfreizeiteinrichtungen bekundet. Um einen Niedriglohnwettbewerb auszuschließen, ist sicherzustellen, dass MitarbeiterInnen für eine gleiche Arbeitsleistung auch das gleiche Entgelt, etc. bekommen, nach dem Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn".

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Sohn, dass es einen großen Konsens in Dortmund hinsichtlich der Erforderlichkeit von Jugendfreizeitstätten und Jugendzentren gebe. Das diese kommunale Pflichtaufgabe in Dortmund vorbildlich wahrgenommen werde, sei seiner Meinung nach auch unstrittig.

Das aufgrund der angespannten Haushaltssituation auch dieser Bereich untersucht und geprüft werde, sei richtig. Die entsprechenden Ergebnisse sind in der Verwaltungsvorlage, die die SPD-Fraktion ausdrücklich begrüße, dargestellt.

Ablehnend dagegen äußerte sich Rm Sohn (SPD) hinsichtlich des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste, der von der Ausrichtung her nicht akzeptabel sei.

Seitens der Fraktion Die Linke brachte bei der Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages Rm Dr. Tautorat zum Ausdruck, dass bei der Übernahme von städtischen Einrichtungen durch freie Träger die Tarifbindung an den TVöD nur für ein halbes Jahr gelte. Da danach die Regelungen des jeweiligen Trägers gelten, müsse nach Meinung ihrer Fraktion sichergestellt werden, dass Mitarbeiter/Innen für die gleiche Arbeitsleistung u. a. auch das gleiche Entgelt erhalten.

Dagegen wies für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt daraufhin, dass seine Fraktion diese Angelegenheit einen anderen Lösungsansatz, so wie dies durch den vorgelegten Antrag seiner Fraktion deutlich werde, vertrete.

Nach Meinung seiner Fraktion könnte hierdurch eine Entlastung der Personalsituation erreicht werden.

Weiterhin machte für die CDU-Fraktion Rm Barrenbrügge deutlich, dass seine Fraktion auf der Grundlage der vorliegenden Fakten derzeit der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen könne.

Ablehnen werde man ebenso den Antrag der Fraktion Die Linke.

Zustimmen dagegen könne die CDU-Fraktion den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag.

In der weiteren Diskussion vertrat auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Schütte-Haermeyer die Auffassung, dass man die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes zunächst einmal abwarten sollte, bevor man eventuell mögliche Entscheidungen hinsichtlich einer Veränderung der Trägerstruktur treffe. Von daher werde ihre Fraktion den von der Fraktion FDP/Bürgerliste diesbezüglich vorgelegten Antrag ablehnen.

Hinsichtlich des von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrages schlug Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) vor, diesen Antrag im letzten Absatz wie folgt zu verändern:

..., dass für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der TVöD nicht unterschritten wird.

Abschließend brachten OB Sierau und auch StR´in Bonekamp zum Ausdruck, dass die Verwaltung bemüht sei, durch Neueinstellungen die Personalsituation in diesem Bereich zu verbessern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „A“ angeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „B“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der o. a. von Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagenen Veränderung.



3. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt im Grundsatz die Fortführung der städtischen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung sowie die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen für eine Neuorganisation der städtischen Kinder- und Jugendförderung auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau der Kinderbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04838-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt die dort genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich ausschreiben zu lassen.

zu TOP 9.2
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03944-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Finanzrechnung des Tiefbauamtes unter der Investitionsfinanzstelle 66_01202014765.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung auf der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 „Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede“.

zu TOP 9.3
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen (Airwin und Ellwiras) in die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH (WBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04657-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen von DEW21 (Airwin und Ellwiras) auf die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH zu.








zu TOP 9.4
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04661-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

zu TOP 9.5
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 (Drucksache Nr.: 03191-11-E7)

Auch für Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, zeichnet sich eine gute Unternehmensführung unter anderem durch eine größtmögliche Effizienz und Transparenz aus. Die Anwendung moderner Governance-Strukturen sind dabei von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund erscheint es daher sinnvoll, den von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zum `Dortmunder-Kodex` um weitergehende und transparentere Regelungen und Formulierungen des `Kodex NRW/Städtetag` zu ergänzen.

Daher bitten wir darum, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:



Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den von der Verwaltung zur Abstimmung gestellten Kodex der Stadt Dortmund in folgenden Punkten wie folgt zu ändern:



1.2: Als Punkt 1.2.4 ist folgende Formulierung zu ergänzen:

„Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen sollen alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung obliegen und von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind, vorab im Stadt-/Gemeinderat/Kreistag behandelt werden.“

1.4: Als Punkt 1.4 wird eingefügt:

„Die Jahresabschlüsse der von der Kommune beherrschten Unternehmen sollen in öffentlicher Sitzung durch den Rat vor Feststellung in der Gesellschafterversammlung beraten werden. Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen, die seitens der Kommunen Verlustabdeckungsleistungen erhalten, wird auch der Wirtschaftsplan vorab durch den Stadtrat beraten.“

2.1.4: wird im ersten Satz als „Soll-Bestimmung“ formuliert.

2.2.7: wird einleitende wie folgt ergänzt:

„Die kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten haben die Umsetzung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zielsetzung sowie den öffentlichen Zweck sorgfältig zu überprüfen und die Ausübung der Geschäftstätigkeit ggf. kritisch zu hinterfragen.“

Ferner wird folgende Formulierung am Ende eingefügt:
„Dabei sollte die Berichterstattung über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrates in Form eines Leistungsberichts an die Gesellschafter erfolgen.“

2.2.10: Als neuer Punkt 2.2.10 wird folgende Formulierung eingefügt:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit der Geschäftsführung regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten.“
Der bisherige Punkt 2.2.10 wird Punkt 2.2.11. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.

2.2.11: wird im 2. Satz wie folgt geändert: „Hinsichtlich der wesentlichen Vertragsinhalte (…) wird das Aufsichtsratsplenum frühzeitig beteiligt.

2.7: Satz 1 und Satz 2 dieses Punktes werden gestrichen. An deren Stelle tritt folgende Formulierung:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende soll auf die Einhaltung der Verschwiegenheitsregelung durch alle Mitglieder des Aufsichtsrats achten (§§ 394, 395 Aktiengesetz i. V. m. § 52 GmbH-Gesetz).“

Damit wird der letzte Satz des Punktes 2.7 obsolet und entfällt.

2.9: Als neuer Punkt 2.9 „Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Insurance)“ wird folgende Formulierung eingefügt:

„Schließt die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine D&O Versicherung ab, so soll ein der Aufwandsentschädigung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.

3.2.1: Dieser Punkt ist um folgende Formulierung zu ergänzen:

„Insbesondere soll die Geschäftsführung klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstands für die Mitarbeiter der Gesellschaft definieren. Die Geschäftsführung soll ihre Pflichten zur Entwicklung strategischer Zielvorgaben gegenüber den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat aktiv wahrnehmen.“

3.2.4: Im zweiten Satz wird die Formulierung „hinreichend“ durch die Formulierung „umfassend“ ersetzt.

3.2.9: Als neuer Punkt 3.2.9 wird folgende Formulierung eingefügt:

„Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass die sonstigen Aufwendungen des Unternehmens, insbesondere für Beratungen, Repräsentationen und Sponsoring, Fachexkursionen, Aufmerksamkeiten sowie für Veranstaltungen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar sind.“

3.7.9: Als neuer Punkt 3.7.9 wird folgende Formulierung ergänzt:

„Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie ihre Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.“

3.8: Als neuer Punkt 3.8 „Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Insurance)“ wird folgende Formulierung eingefügt:

„Schließt die Gesellschaft für die Geschäftsführung eine D&O Versicherung ab, so soll ein der Vergütung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.“

4.3: Die Entsprechungserklärung ist neben dem Lagebericht der Gesellschaft auch im Beteiligungsbericht zu veröffentlichen (Absatz 1; letzter Satz).

Abschlussprüfungen

Vor dem Hintergrund, dass einige Prüfungsgesellschaften ihr Prüfmandat zum Teil seit Jahrzehnten bei den kommunalen Unternehmen innehaben, erscheint es zur Aufrechterhaltung der Neutralität (Vermeidung von engen Bindungen) sinnvoll und notwendig, eine zeitliche Begrenzung der Prüftätigkeiten bei den Abschlussprüfungen im Kodex zu formulieren:


Daher wird die Verwaltung beauftragt, dem Kodex eine Formulierung hinzuzufügen, die einen Wechsel der Prüfungsgesellschaften – zumindest jedoch einen Wechsel des verantwortlichen Prüfers innerhalb der Gesellschaft – alle fünf Jahre vorsieht. Die Gesellschaftsverträge der jeweiligen Unternehmen (bestehende und ggf. neue) sind entsprechend anzupassen.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2011 (Drucksache Nr.: 03191-11-E8)

- Die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, welche Rechte grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat verlagert werden können, und dem Rat eine Zusammenstellung dieser übertragbaren Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte zur Verfügung zu stellen.

- Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Vorlage zu den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der Stadt Dortmund dahingehend zu überprüfen und zusammenzustellen, welche durch die Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragbaren Rechte nach der durch die Verwaltung vorgelegten Konzeption in den vorgeschlagenen Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung tatsächlich übertragen werden können.

- Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, die Verwaltungsvorlage dahingehend zu überarbeiten, dass aus der Vorlage klarer ersichtlich wird, bei welchen Punkten vom Kodex des Städtetages abgewichen wird bzw. auf welche vom Städtetag vorgeschlagenen Regelungen verzichtet worden ist sowie die in der Vorlage gewählten Abweichungen im Einzelnen zu begründen. In der Folge ist darzustellen, inwieweit eine stärkere Einbindung des kommunalen Ehrenamtes rechtlich möglich wäre.

Begründung

Die Stadt Dortmund beabsichtigt die Einführung von Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei ihren Beteiligungsunternehmen, die sich sowohl am Gemeinwohl als auch am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst orientieren. Allerdings weicht der Vorschlag der Verwaltung in einzelnen Punkten wesentlich von dem im Rahmen einer Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, kommunaler Praktiker und Vertreter des Innen- und Finanzministeriums unter Federführung der kommunalen Spitzenverbände erarbeiteten Regelungen ab. Aus Sicht der CDU-Fraktion (insbesondere aufgrund der unübersichtlichen Verwaltungsvorlage) ist es daher unerlässlich, die rechtlichen Auswirkungen der Abweichungen und den Rechtsrahmen der möglichen Alternativen zur Stärkung des Einflusses von Rat und kommunalem Ehrenamt insgesamt durch die Verwaltung konkret zu benennen und zu begründen.

Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, haben die Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung und die Absicht, durch die Verabschiedung der vorgenannten Standards den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, ist die Stärkung der Einflussmöglichkeiten des Aufsichtsrates durch die Übertragung von Rechten (Entscheidungsrechte / Empfehlungen für die Gesellschafterversammlung) von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat erforderlich.

Damit wäre die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abgesichert, durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöht sowie die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings erleichtert.

Zusammenfassend soll das Regelwerk zu den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung letztlich zu einem abgestimmten System in der Kontrolle der kommunalen Beteiligungsgesellschaften führen, das die Transparenz und die Effizienz nachhaltig im Sinne der Bürger verbessert. Zur Erreichung dieser Ziele ist es unentbehrlich, die Verwaltungsvorlage in dem genannten Sinn zu überarbeiten, um den bestmöglichen Informationsfluss sowie Transparenz und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen gegenüber den Bürgern und stellvertretend für die Bürger gegenüber dem kommunalen Ehrenamt zu gewährleisten.

C Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.07.2011(Drucksache Nr.: 03191-11-E9)

Die kommunalen Unternehmen müssen ebenso wie die Stadt Dortmund Kriterien von Transparenz und Effizienz genügen. Ein wichtiges Ziel ist es, die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt nachhaltig zu verbessern. Der „Public Corporate Governance Kodex“ dient dazu, Standards zu formulieren, die sowohl von der Stadt als auch von den Gesellschaften zum Maßstab ihres Handelns gemacht werden. Der Kodex des Städtetages NRW enthält Formulierungen, die Rechte und Pflichten deutlicher thematisieren als der Verwaltungsvorschlag für den Dortmunder Kodex.

Der Rat fordert die Verwaltung deshalb auf, folgende Formulierungen in den Dortmunder Governance Kodex aufzunehmen:

1. Grundsätzliche Bedeutung des Governance Kodex:
Ein Beschluss zur Übernahme des Kodex bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Beteiligungsgesellschaften, diese Vorgaben und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um die erhöhten Anforderungen an die Transparenz, Steuerung und Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu werden.

2. Grundsätzliche Rechte und Pflichten des Gesellschafters
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich den Zielsetzungen und den Optimierung- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.

3. Aufgaben des Gesellschafter
Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen sollen alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung obliegen und von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind, vorab im Stadtrat behandelt werden.
Die Jahresabschlüsse der von der Kommune beherrschten Unternehmen sollen in öffentlicher Sitzung durch den Rat vor Feststellung in der Gesellschafterversammlung beraten werden. Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen, die seitens der Kommunen Verlustabdeckungsleistungen erhalten, wird auch der Wirtschaftsplan vorab durch den Stadtrat beraten.

4. Grundsätzliche Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
Im Gesellschaftsvertrag soll zudem bestimmt werden, dass Geschäfte und Rechtshandlungen von wesentlicher Bedeutung der vorhergehenden Beratung oder der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

5. Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat achtet im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf, dass die operativen Ziele, die die Gesellschaft verfolgt, den strategischen Zielen der Kommune nicht entgegenstehen.
Die kommunalen VertreterInnen sollen sich aktiv für die Umsetzung der Public Corporate Governance einsetzen und arbeiten in ihren Gremien darauf hin, dass die dort genannten Punkte umgesetzt werden.
Dabei sollte die Berichterstattung über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrates in Form eines Leistungsberichtes an die Gesellschafter erfolgen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit der Geschäftsführung, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher der Geschäftsführung, regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten.
Die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder ist durch gezielte, auf das jeweilige Unternehmen bezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie ihre Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.

6. Verschwiegenheitspflicht
Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung des Rates in einen Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen gemäß § 394 AktG hinsichtlich der Berichte, die sie dem Rat zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt analog für die Berichte in den Fraktionen. Diese sollen in nicht-öffentlicher Sitzung zu erfolgen. Für vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gilt dies nicht, wenn ihre Kenntnis für die Zwecke der Berichte nicht von Bedeutung ist.

7. Gleichstellung in Aufsichtsräten und Gesellschaften
Die Gleichstellung in Aufsichtsräten und Gesellschaften soll dadurch gewährleistet werden, dass sich der Rat der Stadt Dortmund verpflichtet, eine Quote von mindestens 40 % Frauen für alle Gremien der Gesellschaften zu realisieren und entsprechende Besetzungen vorzunehmen. Der Gesellschafter hat sicherzustellen, dass in den Aufsichtsräten der Gesellschaften eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen erfolgt.

Die Quote von mindestens 40 % Frauenanteil gilt auch für die Vorstände der Gesellschaften sowie untergeordnete Führungsebenen.

8. Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsführung


Die Geschäftsführung soll klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstandes für die MitarbeiterInnen der Gesellschaft definieren.
Die Geschäftsführung soll ihre Pflichten zur Entwicklung strategischer Zielvorgaben gegenüber den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat aktiv wahrnehmen.

In der kurzen Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die o. a. Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.07.2011 sowie die Verwaltungsvorlage vom 06.06.2011 (Punkt 1 des Beschlusses; die Punkte 2 und 3 wurden bereits am 30.06.2011 beschlossen) als eingebracht gelten, damit diese entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2011 überprüft und gegebenenfalls bearbeitet werden können.

Die Überarbeitung der Verwaltungsvorlage (siehe Prüfaufträge des CDU Antrages) soll bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.09.2011 vorliegen, um die endgültige Beschlussfassung hierüber möglichst in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011 herbeizuführen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt den unter „B“ aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion.

2. Die Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Punkt 1 der Verwaltungsvorlage werden auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011 vertagt.




zu TOP 9.6
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.7
Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.03.2011, der bereits schon einmal für die Sitzung am 31.03.2011 gestellt wurde, vor:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:


1. In den Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2012 dürfen keine Finanzmittel für eine Fortführung der Sonderabgabe an den RVR zur Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr 2010 aufgenommen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem RVR diesen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umgehend zu übermitteln.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund, die zugleich der RVR-Verbandsversammlung angehören, werden aufgefordert, in der RVR-Verbandsversammlung dafür einzutreten, dass die Nachfolge Ruhr 2010 Maßnahmen ohne Erhebung einer Sonderabgabe plant und durchführt.

Begründung:

Zur Finanzierung des Nachfolgeprojekts Ruhr 2010 hat die RVR-Verbandsversammlung am 13.12.2010 eine zweckgebundene Sonderumlage des RVR von bis zu 2,4 Mio. € unbefristet ab dem Jahr 2012 beschlossen, ohne zuvor die betroffenen Mitgliedsstädte und –kreise dazu zu befragen und deren Zustimmung einzuholen.



Angesichts seiner angespannten Finanzsituation wäre die Stadt Dortmund zur entsprechenden Erhöhung der Umlage um ca. 343.785,00 € ab 2012 und damit zur Weitergabe der Kosten an die Kommunen gezwungen, wenn diese Erhöhung in den RVR-Haushalt für das Jahr 2012 aufgenommen würde.

Der RVR muss deshalb die Mittel für die begrüßenswerte Fortführung von Ruhr 2010 durch Einsparungen im eigenen Haushalt ab 2012 erwirtschaften.

Nachdem StD Stüdemann daraufhin gewiesen hatte, dass es auf Seiten der Landesregierung noch keine abschließende Meinung zu dieser Angelegenheit gebe, und es beabsichtigt sei, sich in den entsprechenden Gremien im Oktober hiermit zu beschäftigen, empfahl StD Stüdemann diesen Beratungen nicht vorzugreifen.

In der weiteren Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf im November bzw. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Dezember sich nochmals mit diesem Antrag zu beschäftigen.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04559-11)

Der Rat der Stadt nimmt von den in der Begründung angezeigten Nebentätigkeiten Kenntnis.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
Landespersonalvertretungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04806-11)

Mit Schreiben vom 18.07.2011 hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste darum gebeten, zu folgenden Fragen (Drucksache Nr.: 04806-11-E1) schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Dienststellen, etc. existieren in Dortmund, auf die das LPVG Anwendung findet (bitte einzeln aufgeführt unter Gegenüberstellung der Zahl der Beschäftigten gem. § 5 LPVG alt/neu?

2. Wie viele Personalratsmitglieder sind dort nach alter und neuer Rechtslage anteilig – oder ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit mit welchem Stellenumfang und Kostenvolumen freigestellt/freizustellen (bitte einzeln nach Dienststelle/Personalrat aufgeführt)?

3. Wie wirkt sich die umfassende Änderung des LPVG finanziell konkret auf die Stadt Dortmund aus (bitte unter Nennung der kostenverursachenden geänderten Norm und Gegenüberstellung der derzeitigen Kosten und der prognostizierten Kostensteigerungen)?

4. Wie hoch belaufen sich die prognostizierten Mehrkosten aufgrund der Änderung des LPVG im Einzelnen für die Dienststellen (bitte jeweils getrennt aufgeführt mit Vergleich derzeitige Kosten/ prognostizierte Kosten) durch

· substantielle Ausweitung der Freistellungen in § 42 Abs. 4 LPVG und in zahlreichen anderen Normen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage;

· Kosten der Teilnahme der Beschäftigte an zusätzlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit;

· Veränderungen für den Schulbereich – so wird insb. die geltende Kürzung des Freistellungskontingents für örtliche Lehrerpersonalräte um ein Sechstel rückgängig gemacht und die Mitgliederzahlbegrenzung aufgehoben;

· massive Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs in § 5 LPVG;

· Ausweitung des prozeduralen Aufwandes der Mitbestimmung;

· Kostenwirksame personalwirtschaftliche Organisationsverzögerungen, denen mit der zurückliegenden Novellierung des LPVG gegengesteuert werden sollte;

· erhebliche zusätzliche Schulungskosten für die Personalabteilungen und Personalräte und Reisebedarf;

· Veränderung des Verwaltungsaufwands für Personal- und Sachressourcen,

· Aufwandsdeckungsmittel, Bereitstellung von Räumen und Arbeitsmitteln wie PC-Ausstattung, Geschäftsbedarf und Büropersonal?

5. Wie beurteilt die Verwaltung die Neuregelungen des LPVG – etwa die massive Ausweitung der Beteiligungsrechte und Freistellungen - vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern und auf Bundesebene geltenden Rechtslage sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben?

6. Sieht die Stadtverwaltung ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ausdehnung der Personalratsaufgaben in § 65a LPVG auf die nach Art. 28 Abs. 2 GG den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern obliegende Aufgabe der Wahrung des Gemeinwohls? Eine kurze Begründung wird erbeten.



Nachdem Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) aus Sicht seiner Fraktion die o. a. Angelegenheit kurz erläutert hatte, schlug seitens der SPD-Fraktion Rm Berndsen vor, dass die Beantwortung dieser Fragen im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgen solle, da seine Fraktion bereits im Frühjahr dieses Jahres entsprechende Fragen an die Verwaltung gerichtet habe. Es bestünde so die Möglichkeit, dass den hierfür zuständigen Ausschuss auf der Grundlage der Beantwortung der gestellten Fragen eine entsprechende Fachdiskussion führen könne.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

zu TOP 10.3
Terminplan für die Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie der Ausschüsse im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem beiliegenden Terminplan für 2012 zu.

zu TOP 10.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04855-11)

Entsprechend dem Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 beschloss der Rat der Stadt folgende Umbesetzungen:

Serdar Akin, Scheffelstr. 26, 44147 Dortmund wird Nachfolger von Cengiz Tekin als Sachkundiger Bürger im Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Jens Heubes, Chemnitzer Str. 88, 44139 Dortmund wird Nachfolger von Mathias Wittmann im Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit als Sachkundiger Bürger.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Einladungspraxis zu Empfängen der Stadt Dortmund: Hier: Einbürgerungsveranstaltung am 29.06.2011
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04723-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04723-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 11.1.2
Nichteinladung zur Ausstellungseröffnung RuhrHochDeutsch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04752-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04752-11-E1) und der Nachfrage (Drucksache Nr.: 04752-11-E2 / Drucksache Nr. 04752-11-E3) von Rm Münch (FBI) lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder von 19 auf 11 als Präventionsmaßnahme gegen Rechts
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04757-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04757-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Dortmunder Gebietsreform: Stadtbezirke nicht zerschlagen, sondern zusammenlegen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04758-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04758-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
2. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04766-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04766-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Bulgarisch-rumänische Zuwanderung ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04798-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04798-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Bulgarische und rumänische Roma in der Nordstadt und Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04809-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04809-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.








zu TOP 11.1.8
Optimierung des beidseitigen Radweges an der Derner Straße nach dem Radfahrunfall in Höhe Oberevinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04810-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04810-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.2 Anfragen Rm Branghofer

zu TOP 11.2.1
Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 04804-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04804-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:45 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Dr. Jürgen Eigenbrod
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung






Birgit Jörder Uwe Feuler
Schriftführer