*Nicht veröffentlichter Entwurf der Sitzungsniederschrift*


Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 06.06.00, Beginn 14:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentlichter Teil:

Beginn: 14:10 Uhr
Ende: 17:10 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:
RM Frau Schneckenburger
RM Herr Giese
RM Frau Adomeit
sB Herr Neumann i. V. für sB Herrn Besserer
RM Herr Böhm
RM Herr Erdmann
sB Herr Fischer i. V. für sB Herrn Gaidosch
RM Frau Lehmann bis 15:05 Uhr
RM Herr Gierok
RM Herr Hengstenberg
RM Frau Kräft bis 15:35 Uhr
sB Herr Schilff i. V. für sB Frau Krämer-Knorr
RM Frau Lührs
sB Frau Michenbach
RM Herr Mielicki
RM Frau Middendorf i. V. für RM Herrn Offermann bis 16:50 Uhr
RM Herr Leniger i. V. für RM Herrn Schneider
RM Frau Uhrmann
RM Frau Unter
RM Frau Weyer



2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Herr Ben Salah

3. Beratende Mitglieder
Herr Baehr
Herr Gora
Herr Skubich i. V. für Herrn Herkelmann
Frau Rabenschlag
Herr von Kölln i. V. für Herrn Rupa
Herr Schauerte
Frau Schobert
Herr Steiner

4. Verwaltung
Herr Stadtrat Pogadl
Herr Evers
Frau Dr. Düsterhaus
Herr Ufer
Herr Pohlmann

5. Gäste
Herr Freund
Herr Keßling




Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.05.2000




2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 a) Kommunales Beschäftigungsprogramm 2000
hier: Massnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmassnahmen mbH
- Ratsvorlage -
(Vorlage wurde bereits zur Sitzung 09.05.2000
versandt; TOP dort vertagt)
b) Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2000; "Übergangsregelung"
- Ausschussvorlage -
c) Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" und Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Nachtrag zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 24.11.99

2.2 Frühförderung Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2000

2.3 Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.2000 zum Thema "Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen"
- Ausschussvorlage -

2.4 Zielsetzungen im Rahmen der Kommunalen Seniorenpolitik
2000 -Aktueller Sachstand; mündl. Bericht der Verwaltung-

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

3.2 Neukonzeption der Lehranstalt für medizinisch-technische AssistentInnen
- Ausschussvorlage -

3.3 Bericht der Verwaltung zur Situation der Prostitution in Dortmund, zur Situation der Beratungsstellen für Prostituierte und zu möglichen Entwicklungen der Straßenprostitution



4. Anträge

4.1 Familienpolitische Leitlinie für Dortmund
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 -

5. Angelegenheiten anderer Ämter

5.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund -Zwischenbericht-

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - RM Frau Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wurde RM Herr Gierok benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO
NW

Die Vorsitzende Frau Schneckenburger wies auf das
Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in vorliegender Form einstimmig
beschlossen.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.05.2000

Die Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit am 09.05.00 wurde ohne Änderungen in
vorliegender Form genehmigt.






zu TOP 2.1
Wortprotokoll zur Akteneinsicht der Vorsitzenden Frau
Schneckenburger

"Bevor wir in die Diskussion einsteigen, möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass ich in den letzten Tagen, beginnend am Freitag, Akteneinsicht genommen habe in die Akten des Sozialamtes zum Thema "Kooperation Dortmunder Dienste bzw. Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Dortmunder Dienste"”

Ich würde Ihnen gerne an dieser Stelle, weil ich denke es macht einfach für die Diskussion Sinn, das vorab zur Kenntnis zu geben, was ich aus den Akten entnehmen konnte. Sie haben als Ausschuss auch das Recht, an dieser Stelle vollständig informiert zu werden.

Ich habe die Akten in zwei Teilen eingesehen, zum einen am Freitag, 02.06.2000 und zum anderen Teil am Montag, 05.06.2000. Herr Evers hat erklärt, dass die Akten vollständig vorgelegen haben. Den Akten ist zu entnehmen, dass es insgesamt zwei Bereiche gibt, die behandelt worden sind. Zum einen der Bereich "Kooperation Sozialamt - Dortmunder Dienste", darin ist auch enthalten eine Einschätzung der Arbeit durch das StA 50 sowie eine Einschätzung der Arbeit im Bereich Beschäftigungsförderung, eine Beschreibung von Schwierigkeiten die sich in der Kooperation ergeben haben. Zum anderen ein Teil in dem es um die Finanzabwicklung der Maßnahmen der Dortmunder Dienste geht, das bezieht sich auf einen Briefwechsel zwischen der Kämmerei und den Dortmunder Diensten.

Zum 1. Punkt "Kooperation StA 50 und Dortmunder Dienste" ist aus den Akten deutlich geworden, dass es kaum Kommunikation zwischen Sozialamt und Dortmunder Dienste gegeben hat. Ich habe keinerlei schriftliche Hinweise gefunden, dass die Dortmunder Dienste versucht haben, einen Überblick über die zu vermittelnden Personengruppen zu erlangen. Es ist kein Profil der Hilfeempfänger/-innen erstellt worden, insbesondere nicht im Hinblick darauf, welche Qualifikation sie mitbringen, welche Defizite evtl. bearbeitet werden müssten, um dann Maßnahmen zielgenau auch erarbeiten zu können. Der Datenaustausch zwischen den Dortmunder Diensten und dem Sozialamt ist schleppend gelaufen, dies ist auch deutlich vom Sozialamt angemahnt worden. Dadurch kam es in Einzelfällen auch zu Doppelzahlungen an Hilfeempfänger/-innen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten bzw. bereits ein Gehalt erhalten haben. Das Sozialamt hat sich bemüht, diesen Einzelfällen dann auch nachzugehen und darauf zu drängen, dass solche Zahlungsproblematiken künftig vermieden werden. Mehrmals ist von Seiten des Sozialamtes vermerkt worden, dass die Zahl der vermittelten Hilfeempfänger/-innen hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, d. h. hinter den Erwartungen, die auch politisch beschlossen worden sind. Am 17.09.98 hat die Leitung des Sozialamtes darauf hingewiesen, dass 1322 Hilfeempfänger im Jahr bereits zugewiesen wurden, aber lediglich 294 eingestellt worden sind. Thematisiert wird in den Akten auch die Schnittstellenabgrenzung zwischen StA 50 und den Dortmunder Diensten. DOSYS hat hierzu eine Untersuchung durchgeführt, die ich allerdings im Einzelnen aufgrund der kurzen Zeit nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Insgesamt sind die Ergebnisse aber noch nicht umgesetzt worden. Deutlich geworden ist auch, wenn man es so nennen will, dass es Anfangsschwierigkeiten

oder Schwierigkeiten in den ersten Jahren der Dortmunder Dienste gegeben hat.
Hier finden sich Vermerke wie:
"Die Dortmunder Dienste haben erneut die Übersicht über die eingerichteten Stellen verloren."

Umgekehrt führen die Dortmunder Dienste Klage über eine mangelnde Zuweisung von Hilfeeempfängern/-innen von Seiten des Sozialamtes. Das war für mich eines der Motive in die Akten zu sehen, weil mir diese Klagen im vorhinein zugetragen worden sind, als einer der konkreten Schwierigkeitsbeschreibungen der Dortmunder Dienste. Hierzu gibt es ein Schreiben der Dortmunder Dienste vom 21.09.1999. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen nur 23 Maßnahmen Teilnehmer/-innen zugewiesen worden sind. Darüber hinaus habe ich keinerlei schriftliche Vorgänge gefunden, die so eine Tatsache zum Thema gemacht hätten.

Punkt 2 Abrechnung der Maßnahmen
Deutlich geworden ist, dass Zahlungsaußenstände bei verschiedenen Stellen die Liquiditätsprobleme der Dortmunder Dienste verursacht haben. Schon 1998 gab es ein Konflikt um das Finanzgebaren. Die Kämmerei geht dabei mit den Dortmunder Diensten hart ins Gericht. Es gibt 1998 einen Schriftwechsel zwischen den Dortmunder Diensten und der Kämmerei, in dem mitgeteilt wird, dass die Gesellschaft Anfang des Monats, also September 98 inliquide gewesen sei.
Die Kämmerei teilt dazu mit, dass es nicht Aufgabe der Kämmerei sei, ausstehende Gelder für die Dortmunder Dienste einzutreiben. Ich zitiere wörtlich: "Für mich, für die Kämmerei, sei es nicht nachvollziehbar, dass Sie ein im Wirtschaftsleben bei Inliquidität regelmäßig drohenden Konkurs in Kauf genommen haben, obwohl Sie wussten, dass z. B. das Sozialamt Außenstände noch nicht beglichen hat. In allen Angelegenheiten der Gesellschaft haben die Gesellschafter die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Ich gehe daher davon aus, dass Sie zukünftig selbst für die Liquidität der Gesellschaft in geeigneter Weise Sorge tragen." In der Antwort der Dortmunder Dienste auf diesen Brief ist zu entnehmen, dass Außenstände des Sozialamtes angemahnt worden sind, allerdings nur mündlich. Über die Frage der Abrechnung gab es auch darüber hinaus Aktenvorgänge zwischen dem Sozialamt und den Dortmunder Diensten, dabei hat das Sozialamt darauf hingewiesen, dass die Dortmunder Dienste über einen längeren Zeitraum Außenstände haben und hat auch die Frage gestellt (StA 50), warum der Schuldner eigentlich Geld hinterher tragen müsse und keine zeitnahe Abrechnung erfolge. Im Landesprogramm ist in den Akten vermerkt, dass dies teilweise nur einmal jährlich erfolgt. Das Sozialamt schlägt vor, eine monatliche Abrechnung durchzuführen und weist die Bitte zurück, Abschlagszahlungen zu gewähren.
Zum Abschluss hat mich das Sozialamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass sämtliche Außenstände aus dem Jahr 2000 bei den Dortmunder Diensten inzwischen beglichen seien. Das ist aber in den letzten Wochen erfolgt, d. h. für den Teil, der zwischen den Dortmunder Diensten und dem Sozialamt tatsächlich abgerechnet wird. Wie sie wissen, gibt es zusätzlich eine Pauschalfinanzierung von 10 Mio., die nicht über den Haushalt des Sozialamtes läuft.




Ich habe Ihnen zur Kenntnis gegeben, was ich der Aktenlage entnehmen konnte. Hintergrund für meine Akteneinsicht war es zu prüfen, ob die Vorwürfe, die von den Mitarbeiter/-innen aus der Gesellschaft an mich herangetragen wurden, dass das Sozialamt nicht kooperiere, was die Zuweisung von Maßnahmenteilnehmer/-innen angeht und schleppend zahle, damit im Verzug sei und die Inliquidität der Gesellschaft verursache. Ich sehe diese Vorwürfe in den Akten nicht bestätigt."

a) Kommunales Beschäftigungsprogramm 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH

Herr StR Pogadl erläutert noch einmal die Zielsetzung der Beschlussvorlage.
Hieran schloss sich eine ausgiebige Diskussion zwischen den Fraktionen an.

Herr Freund, Geschäftsführer DoDi, gab einen Rückblick auf die Gründung und die Arbeit von DoDi, ging auf die Anfangsschwierigkeiten ein und machte deutlich, dass insbesondere in den letzten drei Jahren enormes geleistet worden sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig, die Vorlage und die hiermit im Zusammenhang stehenden Anträge

- Gemeinsamer Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00 Punkt 1 und Punkt 2 erster Satz (Anlage 1)

- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.00 (Anlage 2)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.00
Punkt 4 wurde wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es aus steuer- und finanzpolitischer Sicht sinnvoll ist, das von der Stadt Dortmund an die Dortmunder Dienste überlassene Personal in der Kosten- und Leistungsrechnung von DoDi aufzuführen.(Anlage 3)

durchlaufen zu lassen, um diese in der Ratssitzung am 15.06.00 abschließend zu behandeln.





b) Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2000; "Übergangsregelung"

Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00 wird diskutiert und einstimmig beschlossen.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass dieser Beschluss Bestandteil der Ratsvorlage vom 26.04.2000 und der Ausschussvorlage vom 25.05.2000 wird, d. h. es werden 9 Mio. DM für die Kommunale Beschäftigungsförderung bereitgestellt. Die noch fehlenden 2 Mio. DM für die Stammbeschäftigten bei DoDi müssen aus einer anderen Haushaltsstelle finanziert werden.

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass mit der Bereitstellung der 3 Mio. DM für 120 Beschäftigungsmaßnahmen im Jahr 2000 auch für die Monate 01 bis 06/2001 eine Bindung in derselben Höhe eingegangen wird. Wenn mit der beschlossenen Ausschüttung von 6 weiteren Millionen, aus dem Topf Kommunale Beschäftigungsförderung im Jahr 2000 in der gleichen Weise 240 Maßnahmen noch zum 01.07.2000 begonnen werden, wäre die Folge, das zur Weiterfinanzierung der Verträge im Jahr 2001 damit bereits jetzt insgesamt 9 Mio. DM aus dem Haushalt 2001 zur Restfinanzierung der Maßnahmen von 01-06/2001 gebunden werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bestätigt die Empfehlung des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogramms im Jahre 2000 und die auf dieser Basis getroffene Auswahl. Der obige Beschluss (Punkt 2 Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00) ist hier zu berücksichtigen.
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

c) Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" und Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Zu dieser Vorlage gibt es keine Wortmeldung.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Nachtrag zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.99 zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Frühförderung Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2000

Herr StR Pogadl führt in die Thematik ein und erläutert, dass entsprechend des Beschlusses vom 14.03.00 gehandelt wurde. Damit allen infrage kommenden Personen geholfen werden kann, wurde am 29.05.00 eine Auffangkonzeption vereinbart. Der erste schriftliche Bericht für das Quartal April bis Juni 2000 wird in der Sitzung am 12.09.00 vorgelegt. Nach kurzer Diskussion verständigte man sich darauf, auch für die Monate Januar bis März 2000 die Zahlen in dem Bericht aufzulisten.

zu TOP 2.3
Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen 'Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.2000' zum Thema "Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen"

Frau Unger erläutert die Gründe für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.00. Auch weiterhin geht es primär darum, ein neues Konzept für die Auflösung der verbleibenden Stadtsiedlungen vorgelegt zu bekommen. Die Ratsbeschlüsse von 1973 und 1987 haben die Auflösung aller Stadtsiedlungen zum Inhalt.

Herr Giese für die SPD-Fraktion und Herr Hengstenberg für die CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass die Stadtsiedlungen gegenwärtig noch notwendig sind und schließen sich inhaltlich dem Schreiben der Wohlfahrtsverbände an.

Herr Evers macht darauf aufmerksam, dass die Ratsbeschlüsse von einer langfristigen Auflösung der Stadtsiedlungen ausgehen. Bislang wurden von 10 Siedlungen 8 Stadtsiedlungen aufgelöst.

Beschluss 1:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.00 wird mit 16Nein-Stimmen und 2Ja-Stimmen abgelehnt (Anlage 4).

Beschluss 2:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält grundsätzlich an den Ratsbeschlüssen aus 1973 und 1987 fest, wonach sämtliche Stadtsiedlungen in Dortmund aufzulösen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch die Beendigung der beiden verbliebenen Siedlungen "Grevendicksfeld" und Bövinghauser Str." nicht opportun und wird daher abgelehnt.

Die Vorlage wird mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

zu TOP 2.4
Zielsetzungen im Rahmen der Kommunalen Seniorenpolitik 2000 - Aktueller Sachstand; mündl. Bericht der Verwaltung -

Herr StR Pogadl führte in die Thematik ein und teilt mit, dass am 21.06.00 die nächste Arbeitskreissitzung stattfindet und hier über die Ziele und die weitere Vorgehensweise diskutiert und abgestimmt werden soll.

Dem Ausschuss wird im 4. Quartal 2000 hierüber berichtet.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den mündl. Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund

Herr StR Pogadl erläutert noch einmal die zeitliche und inhaltliche Vorgehensweise seit November 1999. Daraus resultierend scheint nur die Auflösung des Hygieneinstitutes die einzig richtige Maßnahme zu sein. Zur Vorlage gab es keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes und Medizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.


zu TOP 3.2
Neukonzeption der Lehranstalt für medizinisch-technische AssistentInnen

Frau Dr. Düsterhaus erläutert die Vorlage und ist zuversichtlich, dass auch zukünftig die Lehranstalt mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden kann. Die Leitung des Schulbetriebes übernimmt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Düsterhaus.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Bericht der Verwaltung zur Situation der Prostitution in Dortmund, zur Situation der Beratungsstellen für Prostituierte und zu möglichen Entwicklungen der Straßenprostitution

Frau Dr. Düsterhaus erläutert die wesentlichen Schwerpunkte der Vorlage. Die Vorsitzende - Frau Schneckenburger - macht den Vorschlag, dass sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit noch im 4. Quartal dieses Jahres mit den beiden ansässigen Institutionen (Café Kober und Mitternachtsmission) in einem Gespräch über die weitere Problematik/Vorgehensweise unterhalten sollte.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Familienpolitische Leitlinie für Dortmund

Herr Giese begründet den Antrag der SPD-Fraktion und bittet die Ausschussmitglieder um die Zustimmung zur Konstituierung eines ersten Workshops.

Frau Lührs gibt zu bedenken, dass es bei diesem themenübergreifenden Antrag durchaus sinnvoll ist, den Workshop im Rahmen des Agenda-21-Prozesses einzubinden. Diesem Vorschlag stimmen die weiteren Ausschussmitglieder erkennbar zu, ohne dass es zu einer formalisierten Abstimmung kommt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein Konzept für einen familienpolitischen Workshop vorzulegen mit dem Ziel der Entwicklung einer familienpolitischen Leitlinie für die Stadt Dortmund.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.00 wird einstimmig beschlossen.


zu TOP 5.1
Lokale Agenda 21 in Dortmund -Zwischenbericht-

Frau Jänsch führt in die Vorlage ein. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.




Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig den Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis zu nehmen.







Schneckenburger Gierok Kruse
Vorsitzende Ratmitglied Schriftführer

*Nicht veröffentlichter Entwurf der Sitzungsniederschrift*


Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 06.06.00, Beginn 14:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentlichter Teil:

Beginn: 14:10 Uhr
Ende: 17:10 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:
RM Frau Schneckenburger
RM Herr Giese
RM Frau Adomeit
sB Herr Neumann i. V. für sB Herrn Besserer
RM Herr Böhm
RM Herr Erdmann
sB Herr Fischer i. V. für sB Herrn Gaidosch
RM Frau Lehmann bis 15:05 Uhr
RM Herr Gierok
RM Herr Hengstenberg
RM Frau Kräft bis 15:35 Uhr
sB Herr Schilff i. V. für sB Frau Krämer-Knorr
RM Frau Lührs
sB Frau Michenbach
RM Herr Mielicki
RM Frau Middendorf i. V. für RM Herrn Offermann bis 16:50 Uhr
RM Herr Leniger i. V. für RM Herrn Schneider
RM Frau Uhrmann
RM Frau Unter
RM Frau Weyer



2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Herr Ben Salah

3. Beratende Mitglieder
Herr Baehr
Herr Gora
Herr Skubich i. V. für Herrn Herkelmann
Frau Rabenschlag
Herr von Kölln i. V. für Herrn Rupa
Herr Schauerte
Frau Schobert
Herr Steiner

4. Verwaltung
Herr Stadtrat Pogadl
Herr Evers
Frau Dr. Düsterhaus
Herr Ufer
Herr Pohlmann

5. Gäste
Herr Freund
Herr Keßling




Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.05.2000




2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 a) Kommunales Beschäftigungsprogramm 2000
hier: Massnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmassnahmen mbH
- Ratsvorlage -
(Vorlage wurde bereits zur Sitzung 09.05.2000
versandt; TOP dort vertagt)
b) Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2000; "Übergangsregelung"
- Ausschussvorlage -
c) Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" und Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Nachtrag zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 24.11.99

2.2 Frühförderung Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2000

2.3 Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.2000 zum Thema "Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen"
- Ausschussvorlage -

2.4 Zielsetzungen im Rahmen der Kommunalen Seniorenpolitik
2000 -Aktueller Sachstand; mündl. Bericht der Verwaltung-

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

3.2 Neukonzeption der Lehranstalt für medizinisch-technische AssistentInnen
- Ausschussvorlage -

3.3 Bericht der Verwaltung zur Situation der Prostitution in Dortmund, zur Situation der Beratungsstellen für Prostituierte und zu möglichen Entwicklungen der Straßenprostitution



4. Anträge

4.1 Familienpolitische Leitlinie für Dortmund
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 -

5. Angelegenheiten anderer Ämter

5.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund -Zwischenbericht-

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - RM Frau Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wurde RM Herr Gierok benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO
NW

Die Vorsitzende Frau Schneckenburger wies auf das
Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in vorliegender Form einstimmig
beschlossen.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.05.2000

Die Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit am 09.05.00 wurde ohne Änderungen in
vorliegender Form genehmigt.






zu TOP 2.1
Wortprotokoll zur Akteneinsicht der Vorsitzenden Frau
Schneckenburger

"Bevor wir in die Diskussion einsteigen, möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass ich in den letzten Tagen, beginnend am Freitag, Akteneinsicht genommen habe in die Akten des Sozialamtes zum Thema "Kooperation Dortmunder Dienste bzw. Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Dortmunder Dienste"”

Ich würde Ihnen gerne an dieser Stelle, weil ich denke es macht einfach für die Diskussion Sinn, das vorab zur Kenntnis zu geben, was ich aus den Akten entnehmen konnte. Sie haben als Ausschuss auch das Recht, an dieser Stelle vollständig informiert zu werden.

Ich habe die Akten in zwei Teilen eingesehen, zum einen am Freitag, 02.06.2000 und zum anderen Teil am Montag, 05.06.2000. Herr Evers hat erklärt, dass die Akten vollständig vorgelegen haben. Den Akten ist zu entnehmen, dass es insgesamt zwei Bereiche gibt, die behandelt worden sind. Zum einen der Bereich "Kooperation Sozialamt - Dortmunder Dienste", darin ist auch enthalten eine Einschätzung der Arbeit durch das StA 50 sowie eine Einschätzung der Arbeit im Bereich Beschäftigungsförderung, eine Beschreibung von Schwierigkeiten die sich in der Kooperation ergeben haben. Zum anderen ein Teil in dem es um die Finanzabwicklung der Maßnahmen der Dortmunder Dienste geht, das bezieht sich auf einen Briefwechsel zwischen der Kämmerei und den Dortmunder Diensten.

Zum 1. Punkt "Kooperation StA 50 und Dortmunder Dienste" ist aus den Akten deutlich geworden, dass es kaum Kommunikation zwischen Sozialamt und Dortmunder Dienste gegeben hat. Ich habe keinerlei schriftliche Hinweise gefunden, dass die Dortmunder Dienste versucht haben, einen Überblick über die zu vermittelnden Personengruppen zu erlangen. Es ist kein Profil der Hilfeempfänger/-innen erstellt worden, insbesondere nicht im Hinblick darauf, welche Qualifikation sie mitbringen, welche Defizite evtl. bearbeitet werden müssten, um dann Maßnahmen zielgenau auch erarbeiten zu können. Der Datenaustausch zwischen den Dortmunder Diensten und dem Sozialamt ist schleppend gelaufen, dies ist auch deutlich vom Sozialamt angemahnt worden. Dadurch kam es in Einzelfällen auch zu Doppelzahlungen an Hilfeempfänger/-innen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten bzw. bereits ein Gehalt erhalten haben. Das Sozialamt hat sich bemüht, diesen Einzelfällen dann auch nachzugehen und darauf zu drängen, dass solche Zahlungsproblematiken künftig vermieden werden. Mehrmals ist von Seiten des Sozialamtes vermerkt worden, dass die Zahl der vermittelten Hilfeempfänger/-innen hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, d. h. hinter den Erwartungen, die auch politisch beschlossen worden sind. Am 17.09.98 hat die Leitung des Sozialamtes darauf hingewiesen, dass 1322 Hilfeempfänger im Jahr bereits zugewiesen wurden, aber lediglich 294 eingestellt worden sind. Thematisiert wird in den Akten auch die Schnittstellenabgrenzung zwischen StA 50 und den Dortmunder Diensten. DOSYS hat hierzu eine Untersuchung durchgeführt, die ich allerdings im Einzelnen aufgrund der kurzen Zeit nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Insgesamt sind die Ergebnisse aber noch nicht umgesetzt worden. Deutlich geworden ist auch, wenn man es so nennen will, dass es Anfangsschwierigkeiten

oder Schwierigkeiten in den ersten Jahren der Dortmunder Dienste gegeben hat.
Hier finden sich Vermerke wie:
"Die Dortmunder Dienste haben erneut die Übersicht über die eingerichteten Stellen verloren."

Umgekehrt führen die Dortmunder Dienste Klage über eine mangelnde Zuweisung von Hilfeeempfängern/-innen von Seiten des Sozialamtes. Das war für mich eines der Motive in die Akten zu sehen, weil mir diese Klagen im vorhinein zugetragen worden sind, als einer der konkreten Schwierigkeitsbeschreibungen der Dortmunder Dienste. Hierzu gibt es ein Schreiben der Dortmunder Dienste vom 21.09.1999. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen nur 23 Maßnahmen Teilnehmer/-innen zugewiesen worden sind. Darüber hinaus habe ich keinerlei schriftliche Vorgänge gefunden, die so eine Tatsache zum Thema gemacht hätten.

Punkt 2 Abrechnung der Maßnahmen
Deutlich geworden ist, dass Zahlungsaußenstände bei verschiedenen Stellen die Liquiditätsprobleme der Dortmunder Dienste verursacht haben. Schon 1998 gab es ein Konflikt um das Finanzgebaren. Die Kämmerei geht dabei mit den Dortmunder Diensten hart ins Gericht. Es gibt 1998 einen Schriftwechsel zwischen den Dortmunder Diensten und der Kämmerei, in dem mitgeteilt wird, dass die Gesellschaft Anfang des Monats, also September 98 inliquide gewesen sei.
Die Kämmerei teilt dazu mit, dass es nicht Aufgabe der Kämmerei sei, ausstehende Gelder für die Dortmunder Dienste einzutreiben. Ich zitiere wörtlich: "Für mich, für die Kämmerei, sei es nicht nachvollziehbar, dass Sie ein im Wirtschaftsleben bei Inliquidität regelmäßig drohenden Konkurs in Kauf genommen haben, obwohl Sie wussten, dass z. B. das Sozialamt Außenstände noch nicht beglichen hat. In allen Angelegenheiten der Gesellschaft haben die Gesellschafter die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Ich gehe daher davon aus, dass Sie zukünftig selbst für die Liquidität der Gesellschaft in geeigneter Weise Sorge tragen." In der Antwort der Dortmunder Dienste auf diesen Brief ist zu entnehmen, dass Außenstände des Sozialamtes angemahnt worden sind, allerdings nur mündlich. Über die Frage der Abrechnung gab es auch darüber hinaus Aktenvorgänge zwischen dem Sozialamt und den Dortmunder Diensten, dabei hat das Sozialamt darauf hingewiesen, dass die Dortmunder Dienste über einen längeren Zeitraum Außenstände haben und hat auch die Frage gestellt (StA 50), warum der Schuldner eigentlich Geld hinterher tragen müsse und keine zeitnahe Abrechnung erfolge. Im Landesprogramm ist in den Akten vermerkt, dass dies teilweise nur einmal jährlich erfolgt. Das Sozialamt schlägt vor, eine monatliche Abrechnung durchzuführen und weist die Bitte zurück, Abschlagszahlungen zu gewähren.
Zum Abschluss hat mich das Sozialamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass sämtliche Außenstände aus dem Jahr 2000 bei den Dortmunder Diensten inzwischen beglichen seien. Das ist aber in den letzten Wochen erfolgt, d. h. für den Teil, der zwischen den Dortmunder Diensten und dem Sozialamt tatsächlich abgerechnet wird. Wie sie wissen, gibt es zusätzlich eine Pauschalfinanzierung von 10 Mio., die nicht über den Haushalt des Sozialamtes läuft.




Ich habe Ihnen zur Kenntnis gegeben, was ich der Aktenlage entnehmen konnte. Hintergrund für meine Akteneinsicht war es zu prüfen, ob die Vorwürfe, die von den Mitarbeiter/-innen aus der Gesellschaft an mich herangetragen wurden, dass das Sozialamt nicht kooperiere, was die Zuweisung von Maßnahmenteilnehmer/-innen angeht und schleppend zahle, damit im Verzug sei und die Inliquidität der Gesellschaft verursache. Ich sehe diese Vorwürfe in den Akten nicht bestätigt."

a) Kommunales Beschäftigungsprogramm 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH

Herr StR Pogadl erläutert noch einmal die Zielsetzung der Beschlussvorlage.
Hieran schloss sich eine ausgiebige Diskussion zwischen den Fraktionen an.

Herr Freund, Geschäftsführer DoDi, gab einen Rückblick auf die Gründung und die Arbeit von DoDi, ging auf die Anfangsschwierigkeiten ein und machte deutlich, dass insbesondere in den letzten drei Jahren enormes geleistet worden sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig, die Vorlage und die hiermit im Zusammenhang stehenden Anträge

- Gemeinsamer Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00 Punkt 1 und Punkt 2 erster Satz (Anlage 1)

- Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.00 (Anlage 2)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.00
Punkt 4 wurde wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es aus steuer- und finanzpolitischer Sicht sinnvoll ist, das von der Stadt Dortmund an die Dortmunder Dienste überlassene Personal in der Kosten- und Leistungsrechnung von DoDi aufzuführen.(Anlage 3)

durchlaufen zu lassen, um diese in der Ratssitzung am 15.06.00 abschließend zu behandeln.





b) Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogrammes 2000; "Übergangsregelung"

Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00 wird diskutiert und einstimmig beschlossen.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass dieser Beschluss Bestandteil der Ratsvorlage vom 26.04.2000 und der Ausschussvorlage vom 25.05.2000 wird, d. h. es werden 9 Mio. DM für die Kommunale Beschäftigungsförderung bereitgestellt. Die noch fehlenden 2 Mio. DM für die Stammbeschäftigten bei DoDi müssen aus einer anderen Haushaltsstelle finanziert werden.

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass mit der Bereitstellung der 3 Mio. DM für 120 Beschäftigungsmaßnahmen im Jahr 2000 auch für die Monate 01 bis 06/2001 eine Bindung in derselben Höhe eingegangen wird. Wenn mit der beschlossenen Ausschüttung von 6 weiteren Millionen, aus dem Topf Kommunale Beschäftigungsförderung im Jahr 2000 in der gleichen Weise 240 Maßnahmen noch zum 01.07.2000 begonnen werden, wäre die Folge, das zur Weiterfinanzierung der Verträge im Jahr 2001 damit bereits jetzt insgesamt 9 Mio. DM aus dem Haushalt 2001 zur Restfinanzierung der Maßnahmen von 01-06/2001 gebunden werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bestätigt die Empfehlung des Beirates "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogramms im Jahre 2000 und die auf dieser Basis getroffene Auswahl. Der obige Beschluss (Punkt 2 Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.00) ist hier zu berücksichtigen.
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

c) Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" und Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Zu dieser Vorlage gibt es keine Wortmeldung.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Nachtrag zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.99 zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Frühförderung Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2000

Herr StR Pogadl führt in die Thematik ein und erläutert, dass entsprechend des Beschlusses vom 14.03.00 gehandelt wurde. Damit allen infrage kommenden Personen geholfen werden kann, wurde am 29.05.00 eine Auffangkonzeption vereinbart. Der erste schriftliche Bericht für das Quartal April bis Juni 2000 wird in der Sitzung am 12.09.00 vorgelegt. Nach kurzer Diskussion verständigte man sich darauf, auch für die Monate Januar bis März 2000 die Zahlen in dem Bericht aufzulisten.

zu TOP 2.3
Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen 'Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.2000' zum Thema "Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen"

Frau Unger erläutert die Gründe für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.00. Auch weiterhin geht es primär darum, ein neues Konzept für die Auflösung der verbleibenden Stadtsiedlungen vorgelegt zu bekommen. Die Ratsbeschlüsse von 1973 und 1987 haben die Auflösung aller Stadtsiedlungen zum Inhalt.

Herr Giese für die SPD-Fraktion und Herr Hengstenberg für die CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass die Stadtsiedlungen gegenwärtig noch notwendig sind und schließen sich inhaltlich dem Schreiben der Wohlfahrtsverbände an.

Herr Evers macht darauf aufmerksam, dass die Ratsbeschlüsse von einer langfristigen Auflösung der Stadtsiedlungen ausgehen. Bislang wurden von 10 Siedlungen 8 Stadtsiedlungen aufgelöst.

Beschluss 1:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.00 wird mit 16Nein-Stimmen und 2Ja-Stimmen abgelehnt (Anlage 4).

Beschluss 2:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält grundsätzlich an den Ratsbeschlüssen aus 1973 und 1987 fest, wonach sämtliche Stadtsiedlungen in Dortmund aufzulösen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch die Beendigung der beiden verbliebenen Siedlungen "Grevendicksfeld" und Bövinghauser Str." nicht opportun und wird daher abgelehnt.

Die Vorlage wird mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

zu TOP 2.4
Zielsetzungen im Rahmen der Kommunalen Seniorenpolitik 2000 - Aktueller Sachstand; mündl. Bericht der Verwaltung -

Herr StR Pogadl führte in die Thematik ein und teilt mit, dass am 21.06.00 die nächste Arbeitskreissitzung stattfindet und hier über die Ziele und die weitere Vorgehensweise diskutiert und abgestimmt werden soll.

Dem Ausschuss wird im 4. Quartal 2000 hierüber berichtet.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den mündl. Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund

Herr StR Pogadl erläutert noch einmal die zeitliche und inhaltliche Vorgehensweise seit November 1999. Daraus resultierend scheint nur die Auflösung des Hygieneinstitutes die einzig richtige Maßnahme zu sein. Zur Vorlage gab es keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes und Medizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.


zu TOP 3.2
Neukonzeption der Lehranstalt für medizinisch-technische AssistentInnen

Frau Dr. Düsterhaus erläutert die Vorlage und ist zuversichtlich, dass auch zukünftig die Lehranstalt mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden kann. Die Leitung des Schulbetriebes übernimmt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Düsterhaus.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Bericht der Verwaltung zur Situation der Prostitution in Dortmund, zur Situation der Beratungsstellen für Prostituierte und zu möglichen Entwicklungen der Straßenprostitution

Frau Dr. Düsterhaus erläutert die wesentlichen Schwerpunkte der Vorlage. Die Vorsitzende - Frau Schneckenburger - macht den Vorschlag, dass sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit noch im 4. Quartal dieses Jahres mit den beiden ansässigen Institutionen (Café Kober und Mitternachtsmission) in einem Gespräch über die weitere Problematik/Vorgehensweise unterhalten sollte.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Familienpolitische Leitlinie für Dortmund

Herr Giese begründet den Antrag der SPD-Fraktion und bittet die Ausschussmitglieder um die Zustimmung zur Konstituierung eines ersten Workshops.

Frau Lührs gibt zu bedenken, dass es bei diesem themenübergreifenden Antrag durchaus sinnvoll ist, den Workshop im Rahmen des Agenda-21-Prozesses einzubinden. Diesem Vorschlag stimmen die weiteren Ausschussmitglieder erkennbar zu, ohne dass es zu einer formalisierten Abstimmung kommt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein Konzept für einen familienpolitischen Workshop vorzulegen mit dem Ziel der Entwicklung einer familienpolitischen Leitlinie für die Stadt Dortmund.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.00 wird einstimmig beschlossen.


zu TOP 5.1
Lokale Agenda 21 in Dortmund -Zwischenbericht-

Frau Jänsch führt in die Vorlage ein. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.




Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig den Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis zu nehmen.







Schneckenburger Gierok Kruse
Vorsitzende Ratmitglied Schriftführer