N i e d e r s c h r i f t

über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 09.02.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Erika Frehn (BUND)
Ingo Lukschütz (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Wilhelm Kattenstedt (Westf.-Lippischer Landwirtschaftverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Norbert Toppmöller (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
3. Verwaltung
Herr Stadtrat Ullrich Sierau (Stadt Dortmund)
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Herr Dr. Rath (Umweltamt)
4. Gäste
Herr Pasterny (Bezirksvertretung Scharnhorst)
Frau Blotenberg (Bezirksvertretung Aplerbeck)
Frau Busse (Bürgerinitiative für Umwelt u. Heimat Oespel –Bio- e.V.)




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 09.02.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Novelle des Baugesetzbuches, (Drucksache Nr. 07465-04)


2.2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund, (Drucksache Nr. 07395-04)


2.3 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00340-04)


3. Berichte

3.1 Novellierung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen


3.2 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund-Mitte; hier: Herstellung einer Zufahrt durch den Damm "Buddinkstr.", DO-Asseln


3.3 Aktuelle Planung zur Wiedernutzung des Lanstroper Wasserturms


3.4 Entwicklung der Waldschule Aplerbeck


3.5 Bauanfrage des TSC Tennisclub Hansa Wellinghofen

3.6 Einsatz von Koniks im NSG Im Siesack


3.7 Eingaben der Bürgerinitiative Oespel (Feldgehölzhecke und Mähen der Hänge am Dorneysportplatz/Parkplatz)


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Prof. Dr. Finke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus gegebenen Anlass wurde die Abfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt geändert:

1. TOP 2.1
2. TOP 3.3
3. TOP 3.4
4. TOP 2.3
5. TOP 2.2
6. TOP 3.1
7. TOP 3.2
8. TOP 3.5
9. TOP 3.6
10. TOP 3.7
11. TOP 4


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Novelle des Baugesetzbuches (Drucksache Nr. 07465-04)

Herr Dr. Rath berichtete ausführlich über die Änderungen des Baugesetzbuches durch die Umsetzung der neuen EG-Richtlinie. Durch die Einführung der sog. Umweltprüfung (mit Umweltbericht) in der Bauleitplanung sollen voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen, die durch die Durchführung eines Planes erwartet werden, ermittelt, beschrieben und bewerten werden. Neu ist das sog. Monitoring.
Genauere Inhalte sind der Vorlage und der, dem Protokoll beigefügten, Anlage zu entnehmen.

Beschluss:

Der Beirat nahm die Ausführungen zur Novelle des Baugesetzbuches zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 07395-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00340-04)

Herr Sierau stellte nochmals die Vorzüge des Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 dar. Wichtig sei die naturräumliche Weiterentwicklung und die Einbindung in die regionale Entwicklung des Ruhrgebietes. Im April ist in Dortmund eine Veranstaltung mit der Projekt Ruhr GmbH und den beteiligten Städten des Ruhrgebietes geplant, in der weitere Zielsetzungen für den Emscher Landschaftspark erarbeitet werden sollen.

In der weiteren Diskussion wurde durch den Beirat bemängelt, dass in der o.g. Vorlage zum Parkkonsens Emscher Landschaftspark 2010 der Naturschutz keine Erwähnung finde. Herr Sierau sagte zu, sich bei der Projekt Ruhr GmbH für eine diesbezügliche Ergänzung des Textes einzusetzen.

Herr Dr. Marks ging auf weitere Punkte der Vorlage ein. Hinsichtlich der beantragten Illumination des Gasometers auf Phoenix-West und der damit möglicherweise verbundenen Gefährdung der Wanderfalkenbrut berichtete er über die Vornahme einer ca. einstündigen Probebestrahlung durch die DEW. Sollte der Wunsch nach einer weitergehenden Bestrahlung entstehen, würde das Umweltamt dies genau prüfen. Keinesfalls dürfe die Wanderfalkenbrut gefährdet werden. Wegen der geplanten Regenrückhaltebecken im Dortmunder Nordwesten im Zuge der Emscherrenaturierung werde es eine eigene Vorlage der Wasserbehörde geben, die dem Beirat voraussichtlich in der April-Sitzung vorgelegt wird. Zur Halde Schleswig berichtete Herr Dr. Marks über ein Schreiben des Herrn Schlüpmann, Vorsitzender des Arbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen, der auf das Vorkommen bestimmter Reptilien und Amphibien dort hinwies. Herr Dr. Marks bestätigte, dass bei der Rekultivierung der Halde auf die Aspekte des Amphibien- und Reptilienschutzes Rücksicht genommen werde. Der Beirat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen.




Beschluss:

Der Beirat greift seinen Beschluss vom 14.7.2004 zur Vorlage des Umweltamtes vom 26.05.2004 (Drucksache Nr. 06619-04) auf und beschließt einstimmig:

Im Hinblick auf die Bedeutung der Umgestaltung des Emschersystems für den Biotopverbund und die damit verbundene Förderung der Projekte des Masterplans aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe hält der Beirat eine stärkere Betonung des Naturschutzes im Masterplan, insbesondere im sog. "Parkkonsens" für erforderlich.

Der Beirat schlägt vor, den 3. Absatz des Parkkonsenses (Anlage 1, Seite 2 der Vorlage) zu ergänzen:
"Mit dem Umbau der Emscher sind die Voraussetzungen geschaffen, im Rahmen des Ost-West-Grünzuges eine neue, zentrale Entwicklungsachse für den Biotopverbund, Freizeit, Tourismus, Wohnen und Arbeiten aufzubauen: das Neue Emschertal. Bauliche Nutzungen sind im Einklang mit den ökologischen Zielen zu entwickeln."

Im Hinblick auf diese Zielsetzung sollten die innerhalb der Gebietskulisse befindlichen geplanten Baugebiete überprüft werden:

- Wohnbaufläche (WB) Grevel-West und –Ost
- WB Reinwardstraße (nördliche Sanderoth)
- WB In der Dahlwiese (südl. Scharnhorst)
- WB Auf dem Wüstenhofe (Benninghofen)
- WB Im Siepen (Brechten)
- WB Wulfskamp Ost (Brechten)
- WB Kniepacker (Rahmer Wald)
- Gewerbegebiet nördlich Hansa (Huckarde)

Die Einbeziehung der bestehenden Universitäts-Südtangente in die Grundfläche des Masterplanes (Gründarstellung) wird vom Beirat im Hinblick auf die, im Bereichsplanungskonzept "Universität und Umland" vorgesehene, Ausdehnung des Landschaftsparks Rahmkebach begrüßt. Der Beirat schlägt vor, in den Masterplan ein Projekt "Rückbau und Entsiegelung der Universitäts-Südtangente" aufzunehmen.

Folgende Aspekte sollten bei der Planung und Realisierung der Dortmunder Einzelprojekte berücksichtigt werden:

Tag-Nacht-Panorama

Bei der Umsetzung der Lichtinszenierungen (Minister Stein, Kokerei Hansa, Lanstroper Ei etc.) dürfen negative Auswirkungen auf die Tierwelt nicht übersehen werden. Betroffen sind alle nachtaktiven, flugfähigen Tiere (Insekten, Fledermäuse und Vögel während der Zugzeiten). Erhebungen in den USA und Europa haben gezeigt, dass an großen Lichtquellen (z.B. Leuchttürme, angestrahlten Industriebauten und Hochhäuser) jährlich Millionen von Vögeln tödlich verunglücken. Bei der Entscheidung über den Einsatz von Lichtspielereien sollten daher die jeweilige Örtlichkeit, Jahres- und Tageszeit sowie die zeitliche Dauer der Veranstaltungen eindeutig festgelegt werden. Örtliche und überörtliche Naturschutzinstitutionen sollten hinzugezogen werden.
Der Gasometer auf dem Gelände Phoenix-West darf keinesfalls mit Licht angestrahlt werden, da hierdurch das Brutvorkommen des seltenen Wanderfalken gefährdet würde.

Emscherauen, Dortmund-Ems-Kanal

Die Randbereiche der Fließgewässer sollten weitgehend als Ruhezonen für Tiere und Pflanzen gestaltet werden. Durch geeignete Zonierungskonzepte sind sie gegen Freizeit- und Erholungsnutzungen abzugrenzen. Rad-/Fußwege sind möglichst nur einseitig anzulegen. Durch die angedachte naturnahe Auenlandschaft im Verlauf der Emscher wird der ökologische Wert dieser Landschaft wesentlich gesteigert. Dieser Zustand kann langfristig jedoch nur gehalten werden, wenn eine zu starke Verbuschung der Wasserrückhaltebecken durch zeitlich abgestimmte Pflegemaßnahmen unterbunden werden. Bei der weiteren Planung im Umfeld des Dortmund-Ems-Kanals sollten ökologische Aspekte stärker berücksichtigt werden; diese sollten wie bei den Fließgewässern auch in die Leitlinien des Masterplanes eingearbeitet werden.

Naturschutzgebiet "Im Siesack"

Im Rahmen der Erweiterung des NSG sollte das Areal der Heckrinder erweitert und die Herde vergrößert werden. Der Einsatz der Rinder ist für das NSG eine wertvolle Bereicherung.

Kokerei Hansa, Energieberg Deusen, Fredenbaumpark, Phoenix

Bei diesen Projekten sollten die ökologischen Potenziale im Verhältnis zu Freizeit, Wohnen und Gewerbe stärker herausgestellt werden. Hierzu wäre eine klare Aussage in künftigen Vorlagen wünschenswert. Die örtlichen und überörtlichen Naturschutzverbände sollten im Vorfeld der Planungen beteiligt werden.
Bezüglich der Landmarke "Gasometer Phoenix" bittet der Beirat, zum Schutz der dort brütenden Wanderfalken auf eine Folgenutzung zu verzichten.

"Stadtbalkon" Schleswig

Bei der Endgestaltung der Halde Schleswig in Neuasseln sollten neben Belangen der Erholung (Aussichtsplateau) auch ökologische Funktionen stärker berücksichtigt werden (z.B. Schaffung von Feucht- und Trockenbiotopen). Die Halde ist wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Novellierung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Herr Quittek und Herr Prof. Dr. Finke berichteten kurz über die Novelle des Landschaftsgesetzes NRW, die der Landtag noch vor den Landtagswahlen beschließen will.
Aus der Sicht des Naturschutzes sei die gesetzliche Verankerung der Biologischen Stationen, der Schutz der Alleen- und Baumreihen sowie der geschützten Biotope nach § 62 LG NRW positiv zu sehen. Negativ zu beurteilen sei die neue Eingriffsregelung “Natur auf Zeit“ sowie die Aufstockung der Beiratsmitglieder von 12 auf 16 Mitglieder.

Herr Dr. Grote wies auf die negativen Auswirkungen der neuen Eingriffsregelung für Industriebrachen (Natur auf Zeit) hin, wonach für Eingriffe auf ökologisch wertvollen Montanindustrie-Brachflächen künftig kein Ausgleichserfordernis mehr bestünde.


zu TOP 3.2
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund-Mitte; hier: Herstellung einer Zufahrt durch den Damm "Buddinkstr.", DO-Asseln

Herr Dr. Marks erläuterte anhand eines Planes (s. Anlage zum Protokoll) das Vorhaben.
Ein Landwirt benötigt eine Zufahrt für die Fläche, die er von der Stadt Dortmund gepachtet hat. Diese Zufahrt muss durch einen Damm an der “Buddinkstraße“, der als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt ist, realisiert werden. Der Durchstich soll jedoch kurz vor dem Bach, am Auslauf des Dammes, vorgenommen werden. Die Verwaltung möchte hier eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte erteilen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Befreiung zu.


zu TOP 3.3
Aktuelle Planung zur Wiedernutzung des Lanstroper Wasserturms

Herr Pasterny (Bezirksvertretung Scharnhorst) gab einen kurzen Einblick über die Entwicklung des Lanstroper Wasserturms. Der Wasserturm wurde 1904/1905 erbaut, um die Wasserversorgung der Zechen sicherzustellen. Er war zunächst im Besitz der Wasserwerke Unna, 1906 ging er in das Eigentum der Gelsenwasser über. Von der Stadt Dortmund wurde er 1981 unter Schutz gestellt und gelangte 1983 in Privatbesitz. Ein Förderverein wurde gebildet, um sich für den Erhalt des Wasserturmes einzusetzen. Verschiedene Überlegungen wurden im Laufe der Zeit angestellt, wie man den Wasserturm effizient nutzen bzw. weiterentwickeln könnte.
Derzeit werde ein Gutachten mit Mitteln der NRW-Stiftung erstellt, um den Sanierungsaufwand zu ermitteln.
Herr Sierau berichtete, dass frühere Planungen wie der Bau einer Fahrzeughalle mit Parkplätzen wegen des erheblichen Landschaftseingriffs abgelehnt worden seien. Der Wasserturm solle ein Naherholungsziel werden, zu dem man zu Fuß oder per Rad gelangt. Im Planungsamt ist ein mögliches Konzept mit Gastromonie-Nutzung und Anliegerwohnung entwickelt worden, das jedoch nur eine Ideenskizze sei.
Nach Vorliegen der Schadensanalyse werden weitere Nutzungsüberlegungen angestellt. Hierzu werde dann ein Betreiberkonzept benötigt. Zunächst sei jedoch die Erhaltung des Wasserturmes vorrangiges Ziel. Herr Zühlke regte an, über alternative "stille" Nutzungskonzepte (z.B. astronomischer Aussichtspunkt in Kooperation mit dem astronomischen Verein) nachzudenken. Bei einer gastronomischen Nutzung bestehe die Gefahr, dass Kraftfahrzeugverkehr in einem empfindlichen Landschaftsraum entstehe, wenn die geplante Gastronomie betriebswirtschaftlich tragfähig sein soll.

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Anschließend fasste der Beirat mit 11 Stimmen und einer Enthaltung folgenden

Beschluss:

Der Beirat begrüßt Maßnahmen zur Erhaltung des Wasserturms. Wegen der sensiblen Lage innerhalb eines ökologisch hochwertigen Landschaftsraums im Schnittpunkt dreier Naturschutzgebiete sind allerdings folgende Gesichtspunkte bei einer Folgenutzung zu beachten:

· Es darf kein zusätzlicher Kfz-Verkehr entstehen.
· Es dürfen keine zusätzlichen Versiegelungen vorgenommen werden.
· Das Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


zu TOP 3.4
Entwicklung der Waldschule Aplerbeck

Hierzu berichtete Frau Blotenberg, Fraktionssprecherin Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aplerbeck, über die Einrichtung einer Waldschule (“grünes Klassenzimmer“) am Aplerbecker Wald im Juni 2004. Mit dieser Einrichtung soll Kindern die Möglichkeit gegeben werden, Natur an einem außerschulischen Lernort kennen zu lernen.
Unterstützt wird das Vorhaben durch Frau Langemeyer (pädagogische Beratung) und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW.
Frau Blotenberg berichtete, dass hier keine Lehrpfade mit Tafeln angelegt werden sollen. Kinder sollen ihr eigenes Programm mitentwickeln und sich aktiv beteiligen.

Frau Blotenberg bat den Beirat und die darin vertretenden Verbände um Unterstützung und lud zu einem Besprechungstermin, am 01.03.2005 um 15.00 Uhr in die Waldschule Nähe der Gaststätte Waldesruh ein. Kontakt: 0231/45 69 93


zu TOP 3.5
Bauanfrage des TSC Tennisclub Hansa Wellinghofen

Herr Dr. Marks bat anhand eines Planes (s. beigefügte Anlage) um Stellungnahme zu einem mit dem Tennisclub erarbeiteten Kompromiss zur Erweiterung der Tennisanlage um zwei weitere Tennisplätze sowie der Anlage eines Kinderspielplatzes. Als ökologische Ausgleichsmaßnahme habe der Tennisclub angeboten, einen vorhandenen Tennisplatz zu entsiegeln und den dort verrohrten Schondellebach wieder freizulegen. Sollte dieser Vorschlag auf die Zustimmung des Beirates stoßen, werde der Tennisclub auf dieser Basis eine Bauanfrage stellen. Die untere Landschaftsbehörde beabsichtige, auf dieser Grundlage einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd zuzustimmen.
In der anschließenden Diskussion wurde anerkannt, dass die ursprünglichen Pläne des Vereins reduziert worden sind. Allerdings bleibe nach wie vor offen, wer für die illegale damalige Verrohrung der Schondelle verantwortlich zeichne. Keinesfalls dürften die neu geplanten Tennisplätze zu einer erneuten Einengung des Schondellebaches führen.

Einstimmiger Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Bei der weiteren Planung der Tennisplätze ist ein ausreichender Abstand zur Schondelle einzuhalten. Die wasserrechtlichen Vorschriften (u.a. EU-Wasserrahmenrichtlinie und Richtlinie zum naturnahen Ausbau von Fließgewässern) sind zu berücksichtigen. Der geplante Spielplatz darf nicht auf dem wegfallenden Tennisplatz in der Nähe der Schondelle entstehen. Zu prüfen ist, ob der Spielplatz auf dem schon vorhanden Grünstreifen zwischen den Tennisplätzen oder am Vereinshaus realisiert werden kann.


zu TOP 3.6
Einsatz von Koniks im NSG Im Siesack

Herr Quittek berichtete über einen Ortstermin mit der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede zum Einsatz der Koniks im NSG Im Siesack. In der letzten Sitzung des Beirates wurden vom Beirat hierzu erhebliche Bedenken erhoben. Herr Quittek betonte, dass zunächst der aktuelle Versuch mit dem Einsatz der Heckrinder ausgewertet werden müsse, bevor über die Ansiedlung weiterer Großherbivoren, wie z.B. Koniks, entschieden werden könnte.
Herr Dr. Grote erklärte, dass das Umweltamt die Ansiedlung von Koniks im NSG Im Siesack derzeit ablehne. Diese würden zuviel Schaden auf den Feuchtwiesen anrichten, außerdem können die Pferde nicht vor Übergriffen geschützt werden. Auch soll kein Heimtierzoo auf den Wiesen des Naturschutzgebietes entstehen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und unterstützt die Meinung des Umweltamtes.


zu TOP 3.7
Eingaben der Bürgerinitiative Oespel (Feldgehölzhecke und Mähen der Hänge am Dorneysportplatz/Parkplatz)

Frau Busse, von der Bürgerinitiative Oespel, erläuterte nochmals ihre Eingaben. Die Verwaltung nahm den Prüfauftrag des Beirates entgegen, und wird hinsichtlich des Mähens und Bankversetzens mit dem Tiefbauamt, StA 66/7 Stadtwald/Forst, Kontakt aufnehmen. Weiterhin wird eine Überprüfung des ökologischen Wertes der Feldgehölzhecke vorgenommen. Frau Busse bat um einen gemeinsamen Termin bei der Prüfung vor Ort.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

Quittek Scheffel-Heidrich Prof. Dr. Finke
Vorsitzender Schriftführerin Beiratsmitglied