Niederschrift
über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 13.02.2013
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:00 - 20.00 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Klaus Buchhorn
Ute Franz
Carsten Giebel
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Heidemarie Nürnberger
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Hans-Jürgen Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Gerd Grundmann
Anke Kopkow stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
Ingrid Mieck
B90/Die Grünen
Christian Krause
Gisela Sichelschmidt
FBI
Detlef Münch
Die Linke
Sylvia Wrubel
Parteilos
Helmut Adden
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Göken Bürgerdienste
Herr Feuser Tiefbauamt (TOP 3.1)
Herr Böhm Amt für Wohnungswesen (TOP 3.2)
Frau Kampmann 5/Dez-ARB (TOP 3.3)
Nicht anwesend:
NPD
Sascha Horst Rudloff
Unterbrechung: 17:35 – 17:45 Uhr nach TOP 3.3
18:15 – 18:20 Uhr (TOP 5.1)
19:30- 19:35 u. 19:50 – 19:55 Uhr (TOP 14.2)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 13.02.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der BV Eving am 12.12.2012
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Parksituation an der Fürst-Hardenberg-Allee
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06123-11-E2)
3.2 Fischsiedlung in Dortmund-Eving
Gemeins. Vorschlag zur TO(SPD-Fraktion, Die Linke) (Drucksache Nr.: 08800-13)
3.3 Berichterstattung der Aktionsraumbeauftragten für den Stadtbezirk Eving zum
Aktionsplan Soziale Stadt

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09035-13)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V. zur Förderung eines Kabarettabends mit Lioba Albus

Eingabe Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V. (Drucksache Nr.: 08864-13)
4.2 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Stadtbibliothek Eving auf Unterstützung der Veranstaltung „Wirtschaftswunder- Revue – Eving in den 50er Jahren“

Eingabe Stadtbibliothek Eving (Drucksache Nr.: 09032-13)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Kürzung der konsumtiven Mittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2013 Mitteilung des Herrn Stadtrates Steitz (Dez3) (Drucksache Nr.: 08972-13)
5.2 Bewirtschaftung und Controlling der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08721-12)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08502-12)
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08129-12)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08399-12) hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
11.2 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012 Kenntnisnahme (Dr. Nr.: 08173-12)
11.3 Errichtung eines Anbaus und eines Stellplatzes, Peddenbrink 126, Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstück 112 -61/5-2-039391- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs.4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Dr. Nr.: 08807-13)
11.4 Einziehung und Teileinziehung im Bereich der südlichen Dornstraße in Dortmund-Eving Beschluss (Drucksache Nr.: 08791-13)
11.5 Verlängerung der Tempo 30 Zone und Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Brechtener Straße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08688-12)
11.6 Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08690-12)
11.7 Parkerlaubnis nur für Pkws in den Parkbuchten an der B 54 Evinger Straße (Richtung Stadt) zwischen Waidmannslust und Schwarzenbergstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08931-13)
11.8 Verkehrssituation B 54 -Evinger Straße von Fredenbaum bis Minister-Stein
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08992-13)
11.9 Beseitigung von durch Bäumen verursachte Schäden auf dem Gehweg der Straße Schiffhorst Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08925-13)
11.10 Aufstellung des Verkehrszeichens „absolutes Halteverbot“ an der Widumer Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08927-13)
12. Mitteilungen
12.1 Vandalismus an der „Alten Kirche“ in Lindenhorst Mitteilung (Dr. Nr.: 08314-12-E1)
12.2 Wildbestand im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08318-12-E1)
12.3 Paketstationen, Briefkästen und Postagenturen im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06650-12-E1)
12.4 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12 - hier: Zusatz- Ergänzungsantrag CDU-Fraktion - Nutzung der Hausmeisterwohnung an der Brechtener Grundschule
Mitteilung (65)(Drucksache Nr.: 07765-12-E2)

12.5 Ausschilderung Sportstätten Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 07522-12-E1)
12.6 Entfernung Fahrbahnmarkierungen und Aufstellung Gefahrenzeichen Nr. 102 im Kreuzungsbereich Brechtener Straße/Wulfskamp Mitteilung (66) (Dr. Nr.: 08487-12-E1)
13. Anfragen
13.1 Bau der Verlängerung des Gehwegs an der Wittichstraße
hier: Vorgesehene Nutzung des Weges an der Wittichstraße durch Radfahrer

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03444-11-E3)
13.2 Aufstellung des Gefahrzeichens Nr. 102 -Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts- an der Einmündung Nelly-Sachs-Straße / Wittichstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07821-12-E2)
13.3 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und Garagen, Evinger Straße 432, Gemarkung Brechten, Flur 7, Flurstück 757 und 622 teilweise - 61/5-2-039814 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08257-12-E1) hierzu -> Beantwortung der Anfrage
13.4 Planungskosten bei der Städtischen Immobilienwirtschaft
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08708-12)
13.5 Erneuerung zerstörter Tempo 30-Schilder in der Straße „Kamphecke“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08491-12-E2)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
13.6 Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume in der Straße „Westhang“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08934-13)
13.7 Haushalt 2013 - hier: Nicht abgerufene Haushaltmittel von 2010 - 2013
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08965-13)
13.8 Abgestellte Pkws an der Evingerstr. auf dem Grundstück zwischen Evingerstr. 52
und der Dortmunder Bahnlinie Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 00440-10-E7)

13.9 Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Str. 572
hier: Anfrage zur künftigen Nutzung des Grundstückes

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13599-08-E3)
13.10 Sachstand zur Stellensituation der Schulsozialarbeit im Aktionsraum Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05651-11-E2)
13.11 Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Osterfeldstr./ Bayrische Straße in Höhe der Haus-Nr. 69, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstück 825 - Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Anfrage zum Sachstand (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06503-12-E1)

13.12 Bauvorhaben Schiffstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08970-13)
13.13 Winterwartungspflicht der Stadt Dortmund im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09036-13)
14. Benennung eines Platzes / einer Straße im Stadtbezirk Eving nach dem verstorbenen Evinger Politiker und früheren Bezirksvorsteher August Wagner
14.1 Umbenennung „Grüner Platz“ in „August-Wagner-Platz“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08971-13)
14.2 Benennung eines Platzes im Stadtbezirk Eving in August Wagner Platz
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08971-13-E1)

Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Grundmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt 11.5 (Verlängerung der Tempo 30 Zone und Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Brechtener Straße, Drucksache Nr.: 08688-12) zurück.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.12.2012
Die Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.12.2012 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Bauvorhaben Evinger Straße

Ein Evinger Bürger, dessen Bauvorhaben in der Sitzung am 14.11.2012 von der Bezirksvertretung Eving abgelehnt wurde, bittet darum die Vorlage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung aufzunehmen und eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen.
Er weist daraufhin, dass sowohl Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wie auch das Umweltamt dem Bauvorhaben positiv gegenüber stehen.

zu TOP 2.2
Winterdienst Evinger Platz

Ein Evinger beanstandet, der der Evinger Platz, der von vielen Fußgängern genutzt wird, bei Schneefall nicht geräumt wird.


3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Parksituation an der Fürst-Hardenberg-Allee
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06123-11-E2)

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt die Berichterstattung der Verwaltung zur
Parksituation an der Fürst-Hardenberg-Allee und über die von der Verwaltung veranlassten oder beabsichtigten Maßnahmen gegen die weitergehende Beschädigung von Schutzbügeln und Bäumen.
Begründung:
Mit Drucksache Nr. 06123-11-E1 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass an der Fürst-Hardenberg-Allee kein Parkverbot für LKW und Anhänger erlassen wird. Gleichzeitig schilderte sie, dass die Parkbuchten „so ausgelegt wurden, dass dort LKW und Anhänger abgestellt werden können“. Dies ist offensichtlich nicht richtig, da beim Rangieren und Einparken der Auflieger die o.g. Schäden weiterhin eintreten. Auch die geplanten „Schutzmaßnahmen“ wie das Anbringen von „Natursteinfelsen an „besonders kritischen Stellen“ ist kaum erfolgt.
Bündnis 90 / Die Grünen haben grundsätzlich nichts dagegen, dass an der Fürst-Hardenberg-Allee LKW-Parken stattfindet. Im Gegenteil – angesichts des Logistikstandortes Fürst-Hardenberg ist dies schlüssig. Allerdings kann dies nicht bedeuten, dass hingenommen wird, dass Investitionen in eine neue Straße mit Begrünung mutwillig zerstört werden.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die Berichterstattung sollte bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.12.2012 stattfinden, da aus terminlichen Gründen kein Berichterstatter teilnehmen konnte, erfolgte die Vertagung in die heutige Sitzung.
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Als Berichterstatter ist Herr Feuser, Abteilungsleiter Straßen- und Verkehrsrecht beim Tiefbauamt anwesend.
Die Fürst-Hardenberg-Allee wurde als Straße in einem Gewerbegebiet angelegt und dient gleichzeitig der Erschließung des Logistikparkes Hardenberg. Die Einrichtung von Parkmöglichkeiten für Lkws war Bestandteil der Planungen.
In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Beschädigungen der Baumschutzbügel und Baumscheiben durch ein- und ausparkende Lkws gekommen. Es gibt daher Überlegungen des Tiefbauamtes, zum Schutz der Baumscheiben Feldsteine aufzustellen. Es ist aber fraglich, inwieweit dies tatsächlich einen Schutz bietet, da die Lkws in der Regel einen starken Überhang von der Hinterachse bis zum Ende des Fahrzeuges haben und vermutlich beim Zurücksetzen über die Feldsteine hinaus fahren und so letztendlich immer noch die gepflanzten Bäume beschädigen würden. Eine Sicherung der Bäume durch Betonelemente ist problematisch, da diese Elemente einbetoniert werden müssen und sich dann das Wurzelwerk der Bäume nicht mehr ausbreiten kann.
Die Anordnung eines Halteverbotes speziell nur für Lastzüge ist rechtlich fragwürdig und müsste explizit auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden
Da ein grundsätzlicher Rückbau der Baumscheiben nicht in Erwägung gezogen wird und auch ein Rückbau jeder zweiten Baumscheibe die verbleibenden Bäume nicht vor Zerstörungen durch rangierende Lkws schützen kann, sollen zunächst versuchsweise in einem Bereich Feldsteine ausgelegt werden, um festzustellen ob sich durch diese Maßnahme Schäden verhindern lassen.
Im Anschluss an seine Berichterstattung beantwortet Herr Feuser Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dem Berichterstatter und beendet den Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.2
Fischsiedlung in Dortmund-Eving
Gemeins. Vorschlag zur TO(SPD-Fraktion, Die Linke) (Drucksache Nr.: 08800-13)

Wir bitten die Verwaltung, zu dem oben genannten Siedlungsbereich um Berichterstattung über die Zustände bzw. was nach der Mieterversammlung vom Amt für Wohnungswesen unternommen wurde, um mit dem Besitzer eine Verbesserung zu erreichen.
Begründung:
An dem hier aufgeführten Siedlungsbereich hat es im November eine Mieterversammlung gegeben. Es stellte sich heraus, dass der Bereich dringend einer Renovierung bedarf. Der Mieterverein Dortmund sah keine Ansätze einer Investition. Da auch ein Vertreter des Amtes für Wohnungswesen anwesend war sind die Probleme ja bekannt. Insbesondere waren es die Betriebskostenabrechnungen, Fenster, Haustüren, Müll usw.
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Als Berichterstatter ist der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Böhm, anwesend.
Herr Böhm erläutert die Probleme und die rechtlich begrenzten Eingriffsmöglichkeiten seines Amtes gegenüber privaten Vermietern.
Bei einer Mieterversammlung in der Fischsiedlung an der neben dem Mieterverein und Mitarbeitern des Wohnungsamtes auch Vertreter des Eigentümers teilnahmen, wurden zunächst die Schwerpunkte der Beschwerden und dringender Handlungsbedarfe ermittelt und festgelegt.
Beanstandet wurden seitens der Mieter u.a. Schimmelbildung in den Wohnungen, ungepflegte Außenanlagen und Müllablagerungen durch nicht ausreichende Kapazitäten bei den Abfallbehältern der EDG. Durch den nicht vorhandenen Hausmeisterservice fehlt ein Ansprechpartner vor Ort, besonders bei Notfällen bzw. –Reparaturen an den Wochenenden. Bei der Mieterversammlung wurden verschiedene Kritikpunkte aufbereitet und Lösungsvorschläge unterbreitet. Es ist allerdings der Eindruck entstanden, dass der Eigentümer nicht allzu viel Handlungsbedarf sieht.
Auch auf mehrfache Hinweise des Wohnungsamtes, dass Fördermittel für Wohnungsmodernisierungen beantragt werden können, reagierte der Eigentümer bisher nicht. Ebenso wurde der Vorschlag einen Kontakt zur EDG bezüglich der Verbesserung der Müllsituation und Verhinderung von Sperrmüllablagerungen herzustellen, bislang ignoriert.
Da die Verwaltung nicht in fremde Eigentumsrechte eingreifen kann, können lediglich Hilfsangebote unterbreitet werden. Falls diese Vorschläge, wie im vorliegenden Fall ignoriert werden, ist das Wohnungsamt machtlos.
Wie Herr Böhm auf Nachfrage ausführt, existiert in Dortmund ein Wohnungsbestand von ca. 223.000 Mietwohnungen. Davon befinden sich rund 40.000 Wohnungen im Eigentum von Investoren, deren vordringlichstes Anliegen nicht unbedingt darin besteht, in Instandhaltung, Sanierung bzw. Modernisierung zu investieren. Ungefähr 10.000 dieser Wohnungen gehören Firmen, deren Umgang mit dem Wohnraum als außerordentlich problematisch zu bewerten ist, schätzungsweise 4.600 dieser Wohnungen sind in einem äußert miserablen Zustand.
Die Wohnungsaufsicht unterliegt eindeutigen gesetzlichen Regelungen, die maximal den Schutz von Wohnraum beinhalten und die Erfüllung von Mindestanforderungen, die dem Standard zum Erstellungszeitpunkt (hier: Fischsiedlung Anfang der 1950er Jahre) entsprechen müssen. Heizungs- und Sanitäranlagen müssen funktionsfähig sein, einfache Sicherheitsstandards eingehalten werden. Substanzielle Veränderungen des Wohnungsbestandes können dagegen nicht durchgesetzt werden.
Im Fall der Fischsiedlung wurde die Wohnungsaufsicht informiert. Die vorhandene Schimmelbildung stellt sich demnach als nicht so gravierend dar, ein technischer Mangel ist hier nicht feststellbar. Ein Verwaltungsanordnungsverfahren ist aber nur in Fällen möglich, in denen technische Mängel eindeutig nachweisbar sind und dem Vermieter konkret auferlegt werden kann, wie diese Mängel zu beseitigen sind.

Nach einer Perspektive für den Siedlungsbereich befragt, erläutert Herr Böhm, dass keine Möglichkeit besteht eine substanzielle Verbesserung des Bestandes ordnungsbehördlich anzuordnen, und dass auch eine Verschlechterung der Situation nicht auszuschließen ist, wenn der Eigentümer entsprechende Maßnahmen verweigert.

Nachdem Herr Böhm noch einige Fragen beantwortet und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dem Berichterstatter und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.3
Berichterstattung der Aktionsraumbeauftragten für den Stadtbezirk Eving zum
Aktionsplan Soziale Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09035-13)

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt die Berichterstattung der Aktionsraumbeauftragten für den Stadtbezirk Eving zum Sachstand.
Begründung:
Mit Hilfe des "Aktionsplans Soziale Stadt" in den Aktionsräumen Eving I und II (Lindenhorst und Kemminghausen) konnten mehrere Projekte erfolgreich angestoßen und auf den Weg gebracht werden, u.a. das der "Sportpaten". Bündnis 90 / Die Grünen bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht und eine Einschätzung der Verwaltung zum Verlauf.
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Als Berichterstatterin ist die Aktionsraumbeauftragte für die Aktionsräume Eving, Lindenhorst und Kemminghausen, Frau Kampmann, anwesend.

Frau Kampmann geht zunächst auf die Entstehung und Historie des Aktionsplanes „Soziale Stadt“ ein und stellt den derzeitigen Stand ihrer Projekte vor und erläutert Perspektiven.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V. zur Förderung eines Kabarettabends mit Lioba Albus
Eingabe Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V. (Drucksache Nr.: 08864-13)

Das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg e.V. beabsichtigt im Rahmen seiner Kulturarbeit im laufenden Jahr einen Kabarettabend mit der bekannten Künstlerin Lioba Albus zu veranstalten. Das Nachbarschaftshaus möchte mit dieser Veranstaltung einen wichtigen Beitrag zur Kulturarbeit im Stadtbezirk leisten. Folgende Kosten werden bei dieser Veranstaltung entstehen:
Honorar Lioba Albus

1.400,00 €
7 % MWSt

98,00 €
Werbungskosten

100,00 €
Lichtanlage

150,00 €
GEMA

70,00 €
Summe

1.818,00 €
Abzüglich Eintritt ( 80 x 7,50
€ )
600,00 €
Kosten

1.218,00 €
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und vier Stimmenthaltungen –:

Dem Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg e.V. werden 1.218,00 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Durchführung eines Kabarettabends mit Lioba Albus zur Verfügung gestellt.

zu TOP 4.2
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Stadtbibliothek Eving auf Unterstützung der Veranstaltung „Wirtschaftswunder- Revue – Eving in den 50er Jahren“
Eingabe Stadtbibliothek Eving (Drucksache Nr.: 09032-13)

Die Stadtbibliothek Eving plant in Kooperation mit der Seniorenbegegnungsstätte in diesem Jahr ein Sommerfest unter dem Motto „Wirtschaftswunder-Revue - Eving in den 50er Jahren“. Die Gruppe „Sweethearts“ lässt die schönsten deutschen Schlager der 50er Jahre wieder lebendig werden. In ihrer mitreißenden Show lassen die Musiker die 50er Jahre mit Tanz, Sketchen, original Werbespots und Pointen erleben.
Wie sah das Leben in den 50er Jahren in Eving aus? Wo amüsierten sich die Menschen am Wochenende? Wie war das Lebensgefühl in dieser Zeit in unserem Stadtbezirk? Über alte Fotos, Erzählungen und einem Quiz möchten wir den Gästen diese spannende Zeit näher bringen.
Für die Durchführung der Veranstaltung werden folgende Kosten anfallen:
Musik 800 €
Technik 100 €
GEMA 24 €
Werbung 200 €
Da die Bibliothek Eving nicht in der Lage ist, den Betrag aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wird die Bezirksvertretung darum gebeten die Kosten in Höhe von 1.124 € aus Mitteln der Sparkasse zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadtbibliothek Eving werden aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken 1.124 € zur Unterstützung der Veranstaltung „Wirtschaftswunder-Revue - Eving in den 50er Jahren“ zur Verfügung gestellt.

5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Kürzung der konsumtiven Mittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2013
Mitteilung des Herrn Stadtrates Steitz (Dez3) (Drucksache Nr.: 08972-13)
Die Vertreterin der Partei Die Linke legt folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt vor:
Antrag zu TOP 5.1. der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.02.2013
Gegen die Entwertung des Stadtbezirks Eving durch Einsparung von Personal; Streichung der Investitionsmittel um fast 50% und weitere Zentralisierung der Kompetenzen

Begründung:
Nachdem der Rat der Stadt Dortmund für alle Stadtbezirke eine Kürzung der Mittel um 260000 € beschlossen hat, stehen die veranschlagten Investitionen in Bezug auf dringende Gebäude, Straßen und Infrastrukturmaßnahmen in Gefahr. Zudem will die Verwaltung der Stadt Dortmund die Kompetenzen mehr und mehr zentralisieren und im Sinne einer Trennung von Front- und Backoffice den Bezirksveraltungsstellen immer weniger Aufgaben zuordnen und immer mehr Personal ausdünnen. Dies hat schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass z.B. keine Urlaubsvertretungen mehr im Bezirk eingestellt wurden und sich für die Besucher lange Wartezeiten ergeben haben. Wenn dann noch dazu kommt, dass keiner mehr weiß, welche Dienstleistungen überhaupt noch in den Bezirksverwaltungsstellen geleistet werden können, führt dies zur Unsicherheit und Ausbleiben der Kunden, die dann gleich in die Stadt gehen. Daher sollte dieser Ausdünnung der Kompetenzen entschieden widersprochen werden und auch wegen der Kürzung der Haushaltsmittel protestiert werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtrates Steitz 16.01.2013 zur Kenntnis:

In der Sitzung des Rates am 20.12.2012 wurde die Kürzung der konsumtiven BV - Mittel für
das Jahr 2013 beschlossen.
Danach stehen der Bezirksvertretung Eving an konsumtiven Mitteln für das Jahr 2013
nunmehr noch 208.910,00 € zur Verfügung.
Durch die Reduzierung ist ein Teil der für 2013 beschlossenen Maßnahmen nicht mehr
finanziert. Bitte teilen Sie daher den Bürgerdiensten (33/1- FIN) mit, wie mit den
beschlossenen Maßnahmen in 2013 verfahren werden soll. Ferner bitte ich zu
berücksichtigen, dass konsumtive Mittel auch für investive Maßnahmen vorgesehen waren.
Diese Maßnahmen müssten daher ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden.
Die konsumtiven Mittel der Vereins- und Kulturförderung sind von der Kürzung
nicht berührt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – folgende Prioritätenliste für die, durch den Ratsbeschluss vom 20.12.2012 gekürzten, konsumtiven Haushaltsmittel des Jahres 2013:
Konsumtiver Haushalt 2013
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:
208.910 €
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
Radwegausschilderung Stadtbezirk Eving (Beschluss BV 26.09.2012 (Drucksache Nr.: 07526-12)
269,64 €
2.
Wiederherstellung des Bolzplatzes in der Märchensiedlung (Drucksache Nr.: 03453-11) (benötigter Betrag insg. 40.000 €. Die BV hat in der Sitzung am 09.11.2011 bereits 20.000 € zur Verfügung gestellt)
20.000 €
3.
Brechtener GS Erneuerung Sanitär Vorschlag StA 65
144.400 €
4.
TEK Externberg Fehlende Mittel für Beschluss 2012 (Sanierung 2 Waschräume)
35.000 €
5.
TEK Evinger Straße 600 Planungskosten für Fassaden u. Dachsanierung Vorschlag StA 65
28.000 €
6.
TEK Steiermark Planungskosten Vorschlag StA 65
63.000 €
7.
TEK Evinger Straße 600 Fertigstellungskosten für Fassaden u. Dachsanierung nach Erstellung der Planung Vorschlag SPD-Fraktion
125.000 €
8.
Behindertengerechte Absenkung Bordsteine Vorschlag StA 66
30.000 €
9
Graffitibeseitigung im Stadtbezirk an Brücken Vorschlag StA 66
5.000 €
10.
Markierungsarbeiten auf Straßen im Stadtbezirk Eving Mittel für StA 66 Vorschlag SPD-Fraktion
5.000 €
Konsumtive Mittel insgesamt:
455.750 €
Die Maßnahmen sind nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen in der genannten Reihenfolge durchzuführen und untereinander deckungsfähig.

zu TOP 5.2
Bewirtschaftung und Controlling der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08721-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving eine Aufstellung vorzulegen, die alle, von der Bezirksvertretung Eving seit dem Haushaltsjahr 2010, beschlossenen Maßnahmen beinhaltet, mit deren Ausführung noch nicht begonnen wurde bzw. bei denen die Gefahr besteht, dass die Mittel nicht in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein effektives Haushaltscontrolling einzuführen, das jederzeit den aktuellen Sachstand aller von der Bezirksvertretung Eving beschlossenen Maßnahmen und den Abfluss der Mittel darstellt.
Begründung:
Die derzeitigen Zwischenberichte, die der Bezirksvertretung Eving in unregelmäßigen Abständen vorgelegt werden, geben den aktuellen Stand der Maßnahmen und den Mittelabfluss nur unzureichend wieder.
Es ist oft nicht ersichtlich in welcher Umsetzungsphase sich die Beschlüsse der Bezirksvertretung tatsächlich befinden, warum sich Realisierungen verzögern oder Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden und was mit den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln geschieht.
In den Dortmunder Stadtbezirken wurden allein seit dem Haushaltsjahr 2010 BV-Mittel in Höhe fast von fast sechs Millionen Euro nicht verausgabt, obwohl entsprechende Beschlüsse vorliegen, wurden diese offensichtlich nicht ausgeführt.
Um die Bezirksvertretungen jederzeit über den aktuellen Umsetzungsstand ihrer Beschlüsse und den Verbleib ihrer Haushaltsmittel zu informieren, ist die umgehende Einführung eines ausführlichen, zeitnahen Haushaltscontrollings zwingend erforderlich.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08502-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08129-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat zu empfehlen, die Vorlage zu beschließen. Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08399-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept, mit dem veränderten Beschlusstext, zur Kenntnis.

Als Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08399-12-E1) lag den Ausschussmitgliedern ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 29.11.2012 vor:
„.... aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:
Veränderter Beschlusstext:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.
Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf
den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte die Gründung eines Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“
Bisherige Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.
Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“
In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11,

der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“ ersatzlos zu streichen.“
Zudem gab es eine Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 (Drucksache Nr.: 08399-12-E3):
„ .... für die o. g. Anfrage danke ich. Mit der Angelegenheit hat sich der Fachbereich Stadtentwässerung des Tiefbauamtes befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:
Aufgrund der Pressemitteilung des OVG vom 03.12.2012 zu dem Urteil vom 03.12.2012

(Az.: 9 A 2646/11) kann zurzeit noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine satzungsrechtlich geregelte Bagatellgrenze generell unzulässig ist.
Derzeit sieht § 2 Abs. 4 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 14.12.2007 vor, dass auf Antrag eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren erfolgen kann, wenn

nachgewiesen wird, dass mehr als 20 m³ nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wurden. Die
Reduzierung erfolgt um die gesamte Wassermenge. Bei der Abwassergebührensatzung der
beklagten Stadt Bielefeld wird demgegenüber eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren nur für die die Bagatellgrenze überschreitende Wassermenge gewährt.
Verwaltungsseitig wird die Rechtskraft des vorgenannten Urteils abgewartet und sodann eine

Prüfung der Abwassergebührensatzung vorgenommen.
Die zuständigen Stellen werden bis zur Rechtskraft des Urteils und seiner Bewertung bei der

Beantragung von Reduzierungen der Abwassergebühren auch Fälle von weniger als 20 m³ bei
der Gebührenveranlagung berücksichtigen.
Auf das zur Beschlussfassung vorgelegte ABK hat der hier behandelte Sachverhalt keinen

Einfluss.“
Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage unter Einbeziehung der Ergänzung zur Vorlage und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 11.2
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08173-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang erinnert die SPD-Fraktion an die Notwendigkeit der zeitnahen Umsetzung der Pläne zum Bau der Nordspange. Ein adäquates Verkehrskonzept ist die Grundvoraussetzung für den Bestand und Erfolg der bestehenden und die Entwicklung weiterer Wirtschaftsflächen.

zu TOP 11.3
Errichtung eines Anbaus und eines Stellplatzes, Peddenbrink 126, Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstück 112 -61/5-2-039391- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs.4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 08807-13)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens
(Herr Münch, FBI, war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

zu TOP 11.4
Einziehung und Teileinziehung im Bereich der südlichen Dornstraße in Dortmund-Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 08791-13)
Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt – einstimmig – die Bezirksvertretung:
1. Die Einziehung einer Teilfläche im Bereich der südlichen Dornstraße - zwischen der Innsbruckstraße und der Derner Straße. Hierbei handelt es sich um den in diesem Straßenabschnitt gelegenen östlichen Teilbereich.
2. Die Teileinziehung einer Teilfläche im Bereich der südlichen Dornstraße wird zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den in diesem Straßenabschnitt gelegenen westlichen Teilbereich, der somit zukünftig der Beschränkung des Gemeingebrauchs „nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr“ unterliegt.
(Herr Münch, FBI, war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

zu TOP 11.5
Verlängerung der Tempo 30 Zone und Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Brechtener Straße - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08688-12)
zurückgezogen

zu TOP 11.6
Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08690-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße eine Überquerung zu schaffen, so dass die behinderten Menschen der Werkstatt über den Teichen die Osterfeldstraße gefahrlos überqueren können. (z.B. Verkehrsinsel oder Zebrastreifen)
Begründung:
Die behinderten Menschen der Werkstatt über den Teichen gehen in Gruppen von bis zu 15 Personen von der WÜT entlang der Oberevinger Straße und der ZÜT Osterfeldstraße über den Kreuzungsbereich Oberevinger Straße /Osterfeldstraße über den Katzenbuckel zur Evinger Mitte. Für einige Mitarbeiter der Werkstätten ist das auch der Arbeitsweg zum Arbeitsplatz Ärztezentrum PueD. Auch die Ärzteversorgung der Werkstatt über den Teichen ist im PueD. Da die behinderten Menschen den Autoverkehr an der Kreuzung nicht richtig einschätzen können und es aus diesem Grund zu immer wiederkehrenden Gefahrensituationen gekommen ist, ist eine Überquerungshilfe an dieser Stelle von besonderer Wichtigkeit.

zu TOP 11.7
Parkerlaubnis nur für Pkws in den Parkbuchten an der B 54 Evinger Straße (Richtung Stadt) zwischen Waidmannslust und Schwarzenbergstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08931-13)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei drei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, in dem oben aufgeführten Bereich das Parken nur für Pkws
zu gestatten.
Begründung:
An dem hier aufgeführten Straßenbereich kommt es zu gefährlichen Situationen wenn in den Parkbuchten Kleintransporter parken und das ist oft der Fall. Alle in diesem Bereich
befindlichen Ausfahrten (Laube Geschäft 2X und Private) fahren mit hohem Risiko in die B54 ein. Die Einsicht in die Evinger Strasse ist nicht mehr gegeben, sie ist schon beim Parken von Pkw schwer, aber wenn Kleintransporter dort parken ist die Einsicht unmöglich. Des Weiteren sind die Parkbuchten bei einer Größe von 1,95m von der Bordsteinkante viel zu schmal, d.h. die Fahrzeuge ragen alle in den Fahrbahnbereich auch die Pkws. Es ist schon öfter in diesem Bereich zu verzwickten Situationen auch mit der U-Bahn gekommen.

zu TOP 11.8
Verkehrssituation B 54 -Evinger Straße von Fredenbaum bis Minister-Stein
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08992-13)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in dem oben genannten Bereich die Verkehrsführung zu überprüfen und die Ampelschaltung so zu verändern, dass Stausituationen zukünftig vermieden werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Polizei zu bitten, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen.



Begründung:
An dem hier aufgeführten Straßenbereich kommt es oft zu gefährlichen Situationen, wenn sich ab der Mittagszeit der Verkehr Richtung stadtauswärts aufstaut. Teilweise staut sich der Verkehr von Fredenbaum bis Minister-Stein.
Pkws überfahren verbotswidrig die schraffierten Flächen von Fredenbaum, Kreuzung Evinger/ Dammstraße und vor Saturn. Einige Pkw-Fahrer ordnen sich an der Kreuzung Evinger Straße /Lütge Heidestraße links ein, um dann bei grün gerade aus zufahren. Das gleiche ist auch vor Saturn zu beobachten. Morgens ist dieses Syndrom auch stadteinwärts im Kreuzungsbereich Evinger Straße /Lütge Heidestraße zu beobachten. Sogar die Stadtbahn ist betroffen und wird behindert, da sich der Verkehr auch auf der Notfahrspur staut.

zu TOP 11.9
Beseitigung von durch Bäumen verursachte Schäden auf dem Gehweg der Straße Schiffhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08925-13)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die durch Wurzeln von Bäumen hervorgerufenen Schäden des Gehwegs der Straße Schiffhorst zu beseitigen. Der Schaden befindet sich auf der nördlichen Seite in Höhe der vorhandenen Telefonzelle.
Begründung:
Die hochstehende Gehwegpflasterung stellt eine Unfallgefahr dar. Insbesondere während der Dunkelheit ist dies schlecht zu erkennen.

zu TOP 11.10
Aufstellung des Verkehrszeichens „absolutes Halteverbot“ an der Widumer Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08927-13)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Verkehrszeichen „absolutes Halteverbot“ in der Einfahrt Widumer Straße zur vorhandenen Apotheke und zum Aldi aufzustellen.
Begründung:
Die Ein- und Ausfahrt zum Aldi-Parkplatz von bzw. zur Widumer Straße wird mehr und mehr durch die, in der Einfahrt parkenden Pkws behindert und stellt gerade für Fußgänger eine große Gefahr dar.









12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Vandalismus an der „Alten Kirche“ in Lindenhorst
Mitteilung (Drucksache Nr.: 08314-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 03.12.2012 zur Kenntnis:

Bei Vandalismus handelt es sich um Straftaten, deren Verfolgung und vorbeugende Bekämpfung ausschließlich Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist. Die Verwaltung besitzt in diesem Zusammenhang keinerlei Zuständigkeiten.
Die genannte alte Kirche in Lindenhorst steht im Eigentum der Kirchengemeinde. Für die Sicherung des privaten Eigentums ist diese selbst verantwortlich. Anlass für ein ordnungsbehördliches Handeln ist nicht zu erkennen.
Nach Mitteilung der Polizei gibt es im Übrigen keine Hinweise auf Vandalismus an der beschriebenen Örtlichkeit. Es liegen keinerlei Anzeigen aus der Bürgerschaft vor, auch gibt es keine Erkenntnisse, die diese Hinweise stützen würden. Unter diesen Voraussetzungen wird auch die Polizei keine vermehrten Kontrollen durchführen.

zu TOP 12.2
Wildbestand im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08318-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer vom 19.12.2012 zur Kenntnis:

Der Wildbestand wird nicht durch amtliche Zählung erfasst. Es liegen keine Daten vor. Die Jagdausübungsberechtigten sind jedoch zur Abgabe der Streckenmeldung verpflichtet. Es handelt sich hierbei um die durch Jäger erlegten, der natürlich gestorbenen und durch den Straßenverkehr getöteten Tiere. Da sich die Jagdbezirke nicht mit den Stadtbezirken decken, kann für den Stadtbezirk Eving keine Aussage gemacht werden.
Es kann nur die Abschussstatistik über die Streckenmeldung 2011/12 für das Stadtgebiet Dortmund mitgeteilt werden:
§ Von der gesamten Rehwildstrecke (230 Tiere) sind 47 % nicht durch Jäger erlegt, sondern zu 80 % durch den Straßenverkehr getötet worden.
§ Feldhasen (Strecke: 246 Tiere) kommen in geringer Zahl vor.
§ Von den 1.804 Kaninchen wurden 1.293 (72 %) in befriedeten Bezirken (Kleingartenanlagen und Friedhöfe) erlegt. Es handelt sich hierbei um eine Schadensabwehrmaßnahme.
§ Die Fuchsstrecke ist gegenüber 2010/11 nahezu konstant (Strecke: 387 Tiere).
§ Von der Ringeltaubenstrecke (4.737 Tiere) wurden ca. 34 % (1.623 Tiere) in der Schonzeit über die Allgemeinverfügung Schonzeitaufhebung Ringeltauben erlegt. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Schadensabwehrmaßnahme auf den eingesäten Feldern oder an den reifen Feldfrüchten.
§ Es wurden 101 Nilgänse, 96 Kanadagänse, 37 Graugänse und 680 Stockenten geschossen.
§ Weiterhin wurden 1378 Aaskrähen und 723 Elstern erlegt.
§ Der Kiebitz ist kein jagdbares Tier.
Durch die Jägerschaft sind im Jahr 2011 und 2012 vermehrt Schüsse in der Jagdbezirken im Bereich Eving und Scharnhorst zur Nachtzeit wahrgenommen worden, welche auch durch Absprache zwischen den Jägern nicht zugeordnet werden konnten. Es gibt keinen konkret festgestellten Fall von nachgewiesener Wilderei, sondern eine Reihe von Verdachtsmomenten und ungeklärten Sachverhalten. Der Schaden kann derzeit nicht konkret eingeschätzt werden. Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei.

zu TOP 12.3
Paketstationen, Briefkästen und Postagenturen im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06650-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung
-Erschließungsbeiträge vom 21.12.2012 zur Kenntnis:

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung eine schriftliche Aufstellung, wo sich im Stadtbezirk Paketstationen, Briefkästen und Postagenturen befinden.
Paketstationen befinden sich an folgenden Stellen:
Bayrische Straße 189, Evinger Straße 221-223
Briefkästen befinden sich an folgenden Stellen:
Steiermarkstraße 43, Bayrische Straße 173, Deutsche Straße 4, Deutsche Straße 67
Kemminghauser Straße / Süggelweg, Evinger Straße 223, Hänselweg 19 / Elfenweg
Preußische Straße 207, Lachsweg / Derner Straße, Friesenstraße / Schwarzenbergstraße
Postagenturen befinden sich an folgenden Stellen:
Deutsche Straße 4, Bergstraße 61, Lindenhorster Straße 244, Evinger Straße 538
Die o. g. Angaben konnten der offiziellen Homepage der Deutschen Post AG entnommen werden (http://www.deutschepost.de/de.html).
Des Weiteren erbittet die CDU-Fraktion von der Verwaltung eine Auskunft darüber, wann der vor einem Jahr geplante Briefkasten an der Bayrischen Straße neben Edeka/Aldi installiert wird.
Herr Bezirksbürgermeister Stens hat gegenüber der Bezirksvertretung zwischenzeitlich erklärt, dass nach von ihm geführten Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und der Deutschen Post die Aufstellung des Briefkastens erfolgt ist (siehe Protokoll zu TOP 13.3 der Sitzung am 12.12.2012).

zu TOP 12.4
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
hier: Zusatz- Ergänzungsantrag CDU-Fraktion - Nutzung der Hausmeisterwohnung an der Brechtener Grundschule
Mitteilung (65) (Drucksache Nr.: 07765-12-E2)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den folgenden Abschlussbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 13.12.2012 zur Kenntnis:

Aufgrund der Zuschrift der Bezirksvertretung Eving wurden im Rahmen eines Ortstermins die baulichen Gegebenheiten durch die Städtische Immobilienwirtschaft vor Ort besichtigt und baulich beurteilt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung grundsätzlich geeignet sind, die Verwaltung und das Lehrerzimmer der Brechtener Grundschule unterzubringen.
Hierzu sind jedoch innerhalb der Räumlichkeiten Umbaumaßnahmen notwendig, unter anderem auch für den Bereich der Kommunikationstechnik. Ebenfalls muss eine Beurteilung der brandschutztechnischen Situation durch einen Gutachter erfolgen und im Anschluss eine Brandschutzertüchtigung erfolgen.

zu TOP 12.5
Ausschilderung Sportstätten
Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 07522-12-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 06.12.2012 zur Kenntnis:

Die BV Eving hat in ihrer Sitzung am 26.09.2012 beschlossen, ein Konzept für eine Ausschilderung der Sportstätten an markanten Punkten zu erarbeiten und dies im Benehmen mit ihr umzusetzen.
Auf Grund der zahlreichen und unterschiedlichsten Interessen bzgl. der Wegweisung zu öffentlichen Einrichtungen wurde vor einiger Zeit ein Grundkonzept für die Wegweisung in Dortmund erarbeitet. Als Zielangaben kommen demnach nur Einrichtungen in Betracht, die sowohl überörtliche Bedeutung haben als auch ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen aufweisen. Die Größe der öffentlichen Einrichtung und der jeweilige Personenkreis, der sie frequentiert, ist also bei der Wegweisung zu berücksichtigen.
In Eving gibt es folgende vier Sportstätten, die für eine Wegweisung in Betracht kommen könnten:
- Sportanlage Eckeystadion, Probstheidastraße
- Sportplatz Gretelweg, Gretelweg
- Sportplatz Schiffhorst, Schiffhorst
- Sportplatz Grävingholz, Grävingholzstraße
Sowohl die Sport- und Freizeitbetriebe als auch die Polizei wurden an dem Verfahren beteiligt. Nach Mitteilung der Sport- und Freizeitbetriebe besteht keine zwingende Notwendigkeit die bisher vorhandene Wegweisung auszuweiten, da die im Nahbereich der Sportstätten vorhandenen Hinweisschilder als ausreichend angesehen werden. Lediglich auf der Sportanlage Eckeystadion und mit Abstrichen auf der Sportanlage Grävingholz wird überregional gespielt. Die übrigen Sportplätze haben nur stadtbezirkliche Bedeutung. Auch die Polizei äußerte gegen eine weitere Ausschilderung Bedenken, da bei der Vielzahl von Sportstätten in Dortmund bei entsprechender Gleichbehandlung mit einer Überflutung von Schildern zu rechnen wäre.
Die jetzige Hinweisbeschilderung zu den Sportstätten sieht wie folgt aus:
§ Zur Sportanlage Eckeystadion wird an der Einmündung Bergstr./Probstheidastr. mit einem privaten Hinweisschild „TUS Eving Lindenhorst, Sportanlage Eckeystraße“ gewiesen.
§ Zum Sportplatz Gretelweg wird an den Knotenpunkten Bayrische Str./Alter Heideweg und Alter Heideweg/Gretelweg mit privaten Hinweisschildern „Sportanlagen VFL Kemminghausen e.V.“ und „Rot Weiß Obereving“ gewiesen.
§ Zum Sportplatz Schiffhorst wird auf der Straße Schiffhorst in Höhe Haus-Nr. 212/Zugang zum Sportplatz mittels Wegweiser „Sportplatz“ gewiesen.
§ Zum Sportplatz Grävingholz wird auf der Grävingholzstr. an der Zufahrt zum Sportplatz mit einem privaten Hinweisschild „SG Phönix Eving“ gewiesen.
Diese Hinweise auf die verschiedenen Sportstätten im Nahbereich ermöglichen den Sportplatzbesuchern die Anlagen aufzufinden.
Da die Sportanlage Eckeystadion die größte Bedeutung aufweist und nur an der Bergstraße/ Probstheidastraße beschildert ist, wäre es verkehrlich vertretbar, wenn zusätzlich eine amtliche Wegweisung „Sportanlage Eckeystadion“ am Knotenpunkt Evinger Straße /Bergstraße angebracht würde. Für die übrigen Sportstätten kommt eine zusätzliche Wegweisung nach den o.a. Ausführungen nicht in Betracht.

zu TOP 12.6
Entfernung Fahrbahnmarkierungen und Aufstellung Gefahrenzeichen Nr. 102 im Kreuzungsbereich Brechtener Straße/Wulfskamp
Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 08487-12-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 15.01.2013 zur Kenntnis:

Zur Unterstützung der rechts- vor links Vorfahrtregelung wurden Wartelinien von der Verwaltung jahrelang erfolgreich eingesetzt. Seit der letzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung am 05.08.2009 dürfen Wartelinien nicht mehr zur Verdeutlichung der rechts- vor links Vorfahrtregelung eingesetzt werden. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass die erwünschten Markierungen nicht mehr vorgenommen werden dürfen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Bau der Verlängerung des Gehwegs an der Wittichstraße
hier: Vorgesehene Nutzung des Weges an der Wittichstraße durch Radfahrer
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03444-11-E3)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.11.2011 wurde unter TOP 13.5 eine Anfrage (Drucksache Nr.: 03444-11-E1) der SPD-Fraktion behandelt, die bis heute noch nicht beantwortet wurde.
Aufgrund einer Mitteilung des Gremieninformationssystems vom 08.06.2011 wurden wir darüber informiert, dass der F+R-Weg entlang der Wittichstraße vom Baugebiet zum Wald Grävingholz gleichzeitig mit weiteren tiefbautechnischen Arbeiten erstellt wird.
Da uns bis zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt war, dass die Verlängerung als Fuß- und Radweges umgesetzt wird, haben wir in diesem Zusammenhang folgende Fragen gestellt:
§ Ist auch der bereits bestehende Weg bis auf Höhe des Schimmelreiterweges als Fuß- und Radweg vorgesehen?
§ Warum wurde die entsprechende Beschilderung noch nicht angebracht?
§ Wird er als Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Zeichen 239 mit 1022-10 StVO) realisiert?
§ Wie wird die Gefahr für die Radfahrer an den nördlichen Einmündungen zu den anderen Straßen gesehen, bei denen die Rechts-vor-Links-Regel gelten?
Diese wurden bis heute nicht beantwortet. Wir bitten nunmehr um umgehende Beantwortung, gemäß der in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vorgegebenen Frist.

zu TOP 13.2
Aufstellung des Gefahrzeichens Nr. 102 -Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts- an der Einmündung Nelly-Sachs-Straße / Wittichstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07821-12-E2)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 26.09.2012 wurde unter TOP 11.9 ein Antrag (Drucksache Nr.: 07821-12) der SPD-Fraktion behandelt und in der Sitzung beschlossen.
Inzwischen haben Sie mitgeteilt, dass in Übereinstimmung mit der Polizei die beantragte Beschilderung abgelehnt wird, weil die Beschilderung gemäß StVO nur bei schwer erkennbaren Kreuzungen aufzustellen ist.
Bei vielen Straßen im Stadtgebiet von Dortmund wird jedoch genauso verfahren. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Wittichstraße an den Einmündungen der Straße „Kamphecke“ und „Peddenbrink“. An anderen, darunter auch sehr vielen übersichtlichen Stellen im Stadtgebiet wird mit Straßenmarkierungen gearbeitet. Aus diesen Gründen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
§ Gibt es weitere Gründe für diese Ablehnung?
§ Wäre eine zeitlich befristete Aufstellung möglich?
§ Sind andere Maßnahmen, z. B. Fahrbahnmarkierungen oder Aufpflasterungen, möglich?
-------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht -66/6-) vom 31.01.2013 zur Kenntnis:

Gibt es weitere Gründe für die Ablehnung?
Verkehrszeichen sollen nach Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) die allgemeinen Verkehrsregelungen sinnvoll unterstützen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Die Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist.
Das Verkehrszeichen 102 (gefährliche Kreuzung) StVO darf nur bei schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen angeordnet werden. Die Polizei hat im Rahmen der Stellungnahme festgestellt, dass es bei keinen der nördlich der Wittichstraße gelegenen Einmündungen in irgendeiner Weise zu Sichtbehinderungen kommt. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Aus diesem Grund war Ihr Antrag abzulehnen.

Wäre eine zeitliche Befristung möglich?
Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens offensichtlich nicht gegeben sind, ist eine befristete Aufstellung nicht möglich.

Sind andere Maßnahmen, z. B. Fahrbahnmarkierungen oder Aufpflasterungen, möglich?
Die Verwaltung hat jahrelang gute Erfahrungen mit Wartelinien zur Unterstützung der rechts vor links Regelung gemacht. Seit der letzten Novellierung der StVO am 05.08.2009 sind Wartelinien zur Unterstützung von Vorfahrtregelungen nicht mehr zulässig. Aus

rechtlichen Gründen können daher keine neuen Markierungen vorgenommen werden.
Mit Abschluss der Hochbaumaßnahmen im Neubaugebiet Brechtener Heide wird u. a. die Wittichstraße ausgebaut. Bis dahin stehen für provisorische Maßnahmen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, zumal der Bereich nach Aussage der Polizei unauffällig ist.

zu TOP 13.3
Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und Garagen, Evinger Straße 432, Gemarkung Brechten, Flur 7, Flurstück 757 und 622 teilweise - 61/5-2-039814 -
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08257-12-E1)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.11.2012 wurde unter TOP 11.23 die Drucksache Nr.: 08257-12 behandelt.
In der Abstimmung kam es zu einem Patt und somit wurde die Bauvoranfrage abgelehnt.
Die SPD Fraktion bittet nun die Verwaltung um Auskunft, ob es neben den in der Beschlussvor­lage von der Verwaltung angeführten Argumenten und den zitierten gesetzlichen Bestimmungen die letztendlich zum Beschlussvorschlag der Verwaltung führten, einen vor dem OVG Münster aus dem Jahre 1975 geschlossenen Vergleich zwischen dem Eigentümer und der Stadt Dortmund gibt, wonach sich die Stadt Dortmund verpflichtet, dem Grundstückseigentümer den Bau eines Mehrfamilienhauses — unter bestimmten Auflagen — zu gestatten ?
In der Westfälischen Rundschau vom 30.11.2012 wird berichtet, dass Herr Tokarski am Vortage im Gespräch mit der Zeitung einen gerichtlichen Vergleich aus dem Jahre 1975 vorgelegt habe.
Wir bitten um Klärung.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer vom 14.01.2013 zur Kenntnis:

In der Tat findet sich in den Archivakten ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1975. Dieser Beschluss lautet nicht auf die Person des Antragstellers. Er beinhaltet eine Bebauungszusage unter der Voraussetzung, dass bestimmte bauliche Anlagen abgebrochen werden, die heute offensichtlich noch vorhanden sind. Vor welchem Hintergrund dieser Beschluss seinerzeit zustande kann, kann ohne Weiteres heute nicht mehr nachvollzogen werden. Der Beschluss fand aber bereits in der Vergangenheit keine Berücksichtigung bei diversen Antragsverfahren. Auch war er nicht hinderlich, als im Jahre 1990 der Landschaftsplan Nord Rechtskraft erlangte, in dem ja bekanntlich das Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wurde.
Nichtsdestotrotz wurde der Vorgang jetzt dem Rechtsamt vorgelegt. Von dort wird mit Schreiben vom 17.12.2012 mitgeteilt, dass aus dem fraglichen Vergleich keine Rechte mehr hergeleitet werden können.

zu TOP 13.4
Planungskosten bei der Städtischen Immobilienwirtschaft
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08708-12)

Die Bezirksvertretung Eving hat während der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 in der Sitzung am 14.11.2012 beschlossen, der Städtischen Immobilienwirtschaft Planungskosten für Fassaden- und Dachsanierung in der TEK Evinger Straße 600 in Höhe von 28.000 € und für die TEK in Steiermarkstraße Planungskosten in Höhe von 63.000 € zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der außergewöhnlichen Höhe der Planungskosten bittet die SPD-Fraktion um eine detaillierte Aufstellung bzw. Aufschlüsselung wie diese Planungskosten entstehen und wie sie sich im Einzelnen zusammensetzen.

zu TOP 13.5
Erneuerung zerstörter Tempo 30-Schilder in der Straße „Kamphecke“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08491-12-E2)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 06.12.2012 wurde unter TOP 11.9 ein Antrag (Drucksache Nr.: 08491-12) der SPD-Fraktion behandelt, der durch die Bezirksvertretung Eving anschließend beschlossen wurde.
Darin wurde die Verwaltung gebeten, die zerstörten 30-km/h-Schilder in der Straße „Kamphecke“ zu erneuern. Anschließend wurden durch die Stadt Schilder aufgestellt. Allerdings nicht wie vorher 30- sondern 50-km/h-Schilder.
Wir bitten daher um Mitteilung, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Stück heraufgesetzt worden ist.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht -66/6-) vom 29.01. 2013 zur Kenntnis:

Aufgrund Ihrer Anfrage wurde die Beschilderung am 21.01.13 kontrolliert und mit der Straßenakte sowie den Bildern in google maps verglichen.
Demnach entspricht die vorhandene Beschilderung dem Altbestand, es wurden weder Erhöhung noch Senkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgenommen, die auf diesem Abschnitt der Kamphecke (freie Strecke) 50 km/h beträgt.

zu TOP 13.6
Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume in der Straße „Westhang“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08934-13)

Vor ca. drei Jahren wurden im Bereich der Straße „Westhang“ Bäume gefällt. Bei diesen Arbeiten wurden die Schäden am Gewässerdurchlass entdeckt. Nachdem die Schäden am Gewässerdurchlass inzwischen beseitigt wurden, bitten wir um Mitteilung, wann, wo und in welcher Form die Ersatzpflanzungen erfolgen.

zu TOP 13.7
Haushalt 2013
hier: Nicht abgerufene Haushaltmittel von 2010 - 2013
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08965-13)

Die Verwaltung hat den Bezirksvertretungen insgesamt 5,8 Millionen Euro für nicht verausgabte
Haushaltsmittel gekürzt. Da diese Mittel durch Haushaltsbeschlüsse der BV Eving aber verausgabt waren, bleiben noch folgende Fragen offen.
1. Wie hoch ist die Summe von den 5,8 Mill. die den Stadtbezirk Eving betreffen?
2. Welche beschlossenen Projekte sind das?
3. Warum wurden die beschlossenen Projekte nicht umgesetzt?
4. Wer hat das entschieden, dass die beschlossenen Projekte nicht in Angriff genommen worden sind.

zu TOP 13.8
Abgestellte Pkws an der Evingerstr. auf dem Grundstück zwischen Evingerstr. 52
und der Dortmunder Bahnlinie
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00440-10-E7)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.03.2010 wurde unter TOP 11.3 ein Antrag (Drucksache Nr.:00440-10) der SPD-Fraktion behandelt und einstimmig beschlossen.
Anfragen zu diesem Antrag erfolgten in den Sitzungen am 10.11.2010 (TOP 11.12), am 06.07.2011 (TOP 13.1) und am 09.11.2011 (TOP 11.4).
Zuletzt setzte Stadtrat Martin Lürwer die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving mit Schreiben vom 23.02.2012 über das Ergebnis verschiedener Kontrollen ( 01.06.2011, 20.07.2011 und 23.09.2011 ) davon in Kenntnis, dass bereits am 04.10.2011 die gemeinsame Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Hagen und Dortmund als Immissionsschutzbehörde eine Ordnungsverfügung mit dem Zweck erlassen hat, die nicht genehmigte Nutzung als Abfalllagerplatz ( Alt- und Schrottautos ) zu unterbinden. Im Rahmen einer weiteren gemeinsamen Ortskontrolle durch die Vertreter der Bauaufsicht der Stadt Dortmund und dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Hagen ( Immissionsschutz ) am 13.02.2012 wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: Der auf dem Grundstück aufgestellte Container ist nicht genehmigt. Für diesen Aufbau soll kurzfristig ein Bauantrag gestellt werden.
Die Nutzung als Lagerfläche für Abwrackfahrzeuge soll kurzfristig eingestellt werden. Die hierzu ergangene Unterlassungsanordnung ist inzwischen bestandskräftig.
Von den ursprünglich 250 Fahrzeugen waren zum Zeitpunkt der Ortskontrolle am 13.02.2012 noch ca. 200 vorhanden. Diese sind einem Verwertungsbetrieb an der Westererbenstraße zuzuordnen. Aus pragmatischen Gründen und weil eine wesentliche Umweltgefährdung nicht erkennbar ist, wurde dem Verwerter eine endgültige Beseitigungsfrist bis Ende April ( 2012 ) gewährt. Der Vollzug der Anordnung wird selbstverständlich zu diesem Zeitpunkt noch einmal kontrolliert.
Fakt ist, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anfrage (acht Monate später) hat sich vor Ort nichts Wesentliches getan.
Wir bitten daher um Angabe ob:
a) Für den aufgestellten Container ein Bauantrag gestellt wurde.
b) Warum der Vollzug der ergangenen und bestandskräftigen Unterlassungsanordnung nach Ablauf der Beseitigungsfrist (April 2012) nicht kontrolliert bzw. durchgesetzt wurde.
c) Sollte die Unterlassungsanordnung gegen den Verwerter nicht durchsetzbar ein, bestehen Möglichkeiten ggf. auch gegen den Grundstückseigentümer tätig zu werden?
d) Warum wurde die Bezirksvertretung nicht zeitnah über den Stand der Angelegenheit unterrichtet?

zu TOP 13.9
Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Str. 572
hier: Anfrage zur künftigen Nutzung des Grundstückes
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13599-08-E3)
Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde im November 2009 auf dem Grundstück Evinger Straße 572 ein Schutthaufen entfernt. Allerdings ist dieses Grundstück nach wie vor in einem desolaten Zustand und verschandelt das Ortsbild. Weiterhin ist nicht zu verhehlen, dass dieses Grundstück Ungeziefer aller Art anzieht. Wir bitten um einen Sachstandsbericht wie dieses Grundstück in Zukunft weiter genutzt wird oder in einem dem Ortsbild angemessenen Zustand versetzt wird.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 31.01.2013 zur Kenntnis:

Seit der durch die Bauaufsicht verfügten Räumung des Grundstückes, hat es mehrere Vermarktungsversuche und informelle Planungsanfragen zu o. g. Grundstück gegeben. Offensichtlich stellt sich die Etablierung einer Neunutzung nicht ganz unproblematisch dar.
Ungeachtet dieser offensichtlich wirtschaftlich begründeten Schwierigkeiten hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nach zuvor erteiltem positiven Vorbescheid am 04.10.2012 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Fachwerkscheune zur Abstellung von Oldtimerfahrzeugen erteilt. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Es ist ins Benehmen des Bauherrn gestellt, zu welchem Zeitpunkt und ob er die Genehmigung ausschöpft.
Es gibt gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bauherr von seiner Bauabsicht zurücktritt. Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme jahreszeitlich bedingt noch nicht begonnen wurde.
Das Grundstück wird regelmäßig in Augenschein genommen. Es ist vollständig eingefriedet, so dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht zurzeit keine Gefahrensituation erkennbar ist und somit eine Interventionsgrundlage nicht gesehen wird.
Für die ggf. erforderliche Bekämpfung des Ungeziefers ist der Eigentümer zuständig. Eine rechtliche Eingriffsgrundlage besteht nur nach dem Seuchenrecht. Entsprechende Regelungen kommen aber vorliegend wohl kaum zum Tragen.

zu TOP 13.10
Sachstand zur Stellensituation der Schulsozialarbeit im Aktionsraum Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05651-11-E2)

Die Mittel des Bundes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, aus denen ca. die Hälfte von den 142 an Dortmund Schulen tätigen Schulsozialarbeiter finanziert werden, laufen Ende 2013 aus. Wir bitten um Mitteilung, ob und wenn ja, welche Konsequenzen hieraus für den Stadtbezirk Eving mit seinen zwei Sozialräumen entstehen.

zu TOP 13.11
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Osterfeldstr./ Bayrische Straße in Höhe der Haus-Nr. 69, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstück 825 - Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06503-12-E1)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 07.03.2012 wurde der Beschluss, eine freistehende zweiseitige Megalight-Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Osterfeld- Bayrische Straße in Höhe der Haus-Nr. 69, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstück 825 zu errichten, einstimmig abgelehnt. Alternativ wurde der Standort auf dem Park&Ride-Platz Schulte Rödding/Derner Straße vorgeschlagen. In dem Auszug der Datenbank zur Beschluss- und Auftragsverfolgung vom 22.11.2012 ist zu entnehmen, dass nun doch der Standort Osterfeld gewählt wurde. Auf eine mündliche Nachfrage in der Sitzung der BV Eving am 12.12.2012 wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Dortmund so entschieden hat. Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht.

zu TOP 13.12
Bauvorhaben Schiffstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08970-13)

Bei dem Bauvorhaben ist der Schiffstraße 7 bis 9 soll ein zweieinhalb geschossiges Reihen- bzw. Doppelhaus gebaut werden. Nach Aussagen von Anwohnern ist jedoch nicht zu erkennen, an welcher Stelle die vorgeschriebenen PKW-Stellplätze errichtet werden sollen.
Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 31.01.2013 zur Kenntnis:

Am 18.11.2011 wurde die Genehmigung für das angefragte Doppelhaus erteilt. Bestandteil der präventiven Prüfung im Baugenehmigungsverfahren war der Nachweis der erforderlichen Stellplätze. Alle erforderlichen Stellplätze (4) wurden auf dem eigenen Baugrundstück nachgewiesen. Mit Schreiben vom 16.07.2012 wurde ordnungsgemäß der Baubeginn angezeigt. Eine Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung, im Rahmen derer auch die Anlage der Stellplätze kontrolliert wird, erfolgte noch nicht. Gegenwärtig finden sich jedoch aus bauordnungsrechtlicher Sicht keine Beanstandungsgründe.

zu TOP 13.13
Winterwartungspflicht der Stadt Dortmund im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09036-13)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in Zusammenhang mit der Winterwartungspflicht:
§ Wie sehen die konkreten Vorgaben aus (z.B. "Prioritätenliste"), nach denen Bürgersteige oder Teilbereiche nach aktuellem Schneefall geräumt werden?
§ Wer ist zuständig für Gehwege, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen?
§ Welche Kriterien gibt es bei der Reihenfolge der Räumung? Spielen Aspekte wie das Erreichen einer Bushaltestelle dabei eine Rolle?
§ Wer ist der richtige Ansprechpartner bei der Stadt Dortmund, an den/die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn Bürgersteige noch nicht geräumt wurden?
Begründung:
"Gemäß §2 Abs.2 der derzeit gültigen Straßenreinigungssatzung wird die Winterwartung der Gehwege an öffentlichen Straßen den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft."
Im Stadtbezirk Eving ist in der letzten Schneefallperiode aufgefallen, dass Bürgersteige mit wichtiger Verbindungs- oder Erschließungsfunktion nicht bzw. sehr verspätet geräumt wurden, bei denen offensichtlich die Stadt die Räumpflicht hat. Ein Beispiel dafür ist die Brechtener Straße. Hier war der Gehweg auf der östlichen Seite der Brechtener Straße zwischen Wenge und Kemminghauser Straße nicht geräumt, obwohl gerade dieses Stück viel von u.a. älteren Menschen genutzt wird, um zum Friedhof zu gelangen. Die westliche Seite der Brechtener Straße dagegen war ab auf der Wenge bis hoch zum Gulloh zeitgleich komplett geräumt.
14. Benennung eines Platzes / einer Straße im Stadtbezirk Eving nach dem
verstorbenen Evinger Politiker und früheren Bezirksvorsteher August Wagner

zu TOP 14.1
Umbenennung „Grüner Platz“ in „August-Wagner-Platz“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08971-13)

Die SPD-Fraktion zieht den folgenden Antrag zurück.
Umbenennung „Grüner Platz“ in „August-Wagner-Platz
Begründung:
Die SPD Fraktion beantragt den in der „Evinger Mitte“ befindlichen „Grünen Platz“ in „August- Wagner- Platz“ umzubenennen. Wir wollen hiermit eine herausragende Persönlichkeit des Stadtbezirkes Eving ehren.
August Wagner hat sich große Verdienste um den Stadtbezirk Evinger erworben. Die Umbenennung des „Grünen Platzes“ in“ August-Wagner-Platz“ findet auch die Zustimmung seiner Ehefrau Margit Wagner.
Wir erwarten auch, dass dann der „Grüne Platz“ hergerichtet und in einen würdevollen Zustand versetzt wird.

Die SPD-Fraktion hat im Vorfeld ihres Antrages ihre Vorgehensweise zunächst mit der Witwe des früheren Evinger Bezirksvorstehers, August Wagner, abgestimmt. Frau Wagner favorisiert eine Namensgebung im Bereich der Evinger Mitte, wie den z.B. den „Grünen Platz“.
Um die langjährige politische und soziale Arbeit August Wagners angemessen zu würdigen und sein Andenken zu ehren, schlägt die SPD-Fraktion vor, im Einvernehmen mit der Familie des Verstorbenen einen parteiübergreifenden Konsens herzustellen, welche Örtlichkeit im Stadtbezirk Eving, im Bereich der Evinger Mitte, für eine Benennung passend und angebracht ist.
Diese Namensgebung sollte dann nach einem interfraktionellen Antrag gemeinsam von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving beschlossen werden.

zu TOP 14.2
Benennung eines Platzes im Stadtbezirk Eving in August Wagner Platz
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08971-13-E1)

Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrem Antrag und verweist auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 02.09.2009, in der einstimmig beschlossen wurde, den Marktplatz an der Bayrischen Straße nach August Wagner zu benennen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Nach der Sitzung am 09.12.2009 wurde die Bezirksvertretung Eving seitens der Geschäftsführung darüber unterrichtet, dass gemäß Dortmunder Satzungsrecht, Straßen und Plätze erst fünf Jahre nach dem Tod einer Persönlichkeit, nach diesen benannt werden. Die Bezirksvertretung Eving hat sich damals darauf verständigt, diese Regelung zu beachten. Die CDU-Fraktion hat ihren Antrag zurückgenommen.

Während der anschließenden Diskussion erklärt der Vertreter FBI, dass er eine Benennung des Grünen Platzes nach August Wagner unterstützen wird, da dies auch den Wünschen der Witwe entspricht. Gleichzeitig schlägt er vor, die Beschlussfassung nicht in der heutigen Sitzung durchzuführen, sondern einen Beschluss auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages herbeizuführen, da mit dieser Maßnahme dem Andenken August Wagners in einer würdigen Weise Rechnung getragen wird.
Nach einer, von der CDU-Fraktion beantragten Sitzungsunterbrechung, erklärt die Fraktionsvorsitzende, dass ihr Antrag aufrecht erhalten wird und weiterhin zur Abstimmung steht. Die CDU-Fraktion möchte, nachdem sie mehrere Vorschläge vorgelegt hat, der Verwaltung die Möglichkeit geben einen geeigneten Platz „zu nehmen“.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen – ab:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt, dass ein Platz im Stadtbezirk Eving als August Wagner Platz zu benennen ist.
Begründung:
August Wagner war eine historische Persönlichkeit im Stadtbezirk Eving, der diesen stark geprägt hat. So zählte August Wagner zu den Gründungsmitgliedern der CDU in Eving und wurde dann später zum Bezirksvorsteher in Eving gewählt.
In Frage kommen könnten zentrale Plätze des Stadtbezirks wie der „Grüne Platz“, der Platz direkt vor der Bezirksverwaltungsstelle, auf der sich derzeit der Brunnen befindet oder auch der Marktplatz an der Bayrischen Straße.
Die Frist für die Benennung von Straßen und Plätzen nach Verstorbenen läuft im Februar 2013 ab. Zusätzlich zur Benennung sollte ein sogenannter Hinweis zur Person angebracht werden wie dies an einigen Straßenschildern bereits vorgenommen wurde. Ebenso ist eine Gedenktafel an August Wagner anzubringen.

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Im Anschluss an eine, von der SPD-Fraktion beantragte Sitzungsunterbrechung, schlägt der SPD-Fraktionsvorsitzende vor, einen Arbeitskreis unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und Teilnahme aller Mitglieder der Bezirksvertretung Eving einzurichten. Dieser Arbeitskreis soll sich auf einen geeigneten Platz oder auch eine Straße verständigen und den entsprechenden Beschluss vorbereiten.
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Der Antrag des Vertreters FBI den Grünen Platz in der Evinger Mitte nach August Wagner zu benennen wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und fünf Stimmenthaltungen – abgelehnt.
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Herr Adden (parteilos) zieht seinen Antrag, den Platz vor dem Eingang der städtischen Bezirksverwaltungsstelle nach August Wagner zu benennen, zurück.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –, die Einrichtung eines Arbeitskreises, der sich auf einen geeigneten Platz oder eine Straße im Stadtbezirk Eving verständigen soll, mit dem das Andenken an August Wagner geehrt und seine Verdienste um den Stadtbezirk Eving adäquat gewürdigt werden können.



Stens Grundmann Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin