Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 24.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Carsten Giebel (SPD) i. V. für Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Martin Pütz – 20/3
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Carolin Schween – 11/2-1
Christian Hiddemann – 51/1-5
Beate Siekmann – 32/AL
Dr. Ulrich Potthoff – FB 3/ AL
Ute Spreen – 52/4 –GBL
Gerhard Kappert – 66/4
Tim Frommeyer- 3/Dez
Bettina Pesch – 42/GfD
Thomas Meissner – 42/Techn. Direktor

3. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 24.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017


2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht 2017
mündlicher Bericht

2.2 Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07376-17-E2)

2.3 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E2)

2.4 Familiennachzug anerkannter und kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07378-17-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 30.03.17 erhalten.

2.5 Sachstand Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07841-17)

2.6 Produktkennzahlen im Haushaltsplan 2018
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07878-17)

2.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

2.8 Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

2.9 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

2.10 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)

2.11 Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

2.12 Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

3. Beteiligungen

3.1 STEAG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E2)

3.2 RWE-Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07873-17)

3.3 Deutsches Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07877-17)

3.4 Teilnahme Dortmunds am Bewerbungsverfahren des DFB zur Fußball-Europameisterschaft 2014
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07875-17)

3.5 Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

3.6 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-17)

3.7 GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07843-17)

3.8 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-17)

3.9 Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-17)

3.10 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07546-17)


4. Liegenschaften

4.1 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

4.2 Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06935-17)

4.3 Erschließung Godekinsiedlung Hö 248 - Beschlusserhöhung - hier: Arenbergstraße, 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07283-17)


5. Sondervermögen

5.1 Bericht für das Jahr 2016 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07585-17)


6. Sonstiges

6.1 Attraktivitätskonzept Dortmunder Wochenmärkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07410-17)

6.2 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)


6.3 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

6.4 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen eines Sonderversandes erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Grohmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgender TOP 4.1 ist versehentlich falsch zugeordnet.

4.1 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 5.2 zu behandelt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017 wird genehmigt.
2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07988-17)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert den 1. Managementbericht 2017 (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Außerdem verweist er auf die Ausarbeitung der Verwaltung zum Thema „Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW und Korrekturbedarfe“ (Anlage 2).

zu TOP 2.2
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07376-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 30.03.17 vor:
zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zum TOP „Ausweitung des Unterhaltsvorschusses“
nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Konsequenzen ergeben sich in Bezug auf die Umsetzung der Ausweitung des
Unterhaltsvorschusses auf der Personalebene der Stadt Dortmund? Müssen neue Personalstellen geschaffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Kosten?
Für die Umsetzung der UV-Reform sind ca. 18 zusätzliche Planstellen erforderlich. Die Arbeitsplatzkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Mio. Euro p.a.

2. Sieht die Verwaltung darüber hinaus einen Mehrkostenaufwand auf die Stadt Dortmund zukommen und sofern ja, in welcher Höhe wird dieser für 2017 und 2018 prognostiziert?
Insgesamt würde der Haushalt der Stadt Dortmund jährlich durch die geplante Reform zum
Unterhaltsvorschussgesetz nach einer vorläufigen Schätzung mit einem zusätzlichen Aufwand
von ca. 7,4 Mio. Euro belastet (5,8 Mio. Euro Mehraufwand für Leistungen nach dem UVG
und 1,6 Mio. Euro Arbeitsplatzkosten). Demgegenüber stehen geschätzte zusätzliche Erträge
aus Unterhaltserstattungen in Höhe von ca. 0,9 Mio. Euro, so dass sich die Nettomehrbelastung
auf ca. 6,5 Mio. Euro belaufen wird.

3. Wenn Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt entstehen, sind diese zusätzlichen Kosten durch das Konnexitätsprinzip gedeckt?
Der Städtetag NRW geht aktuell davon aus, dass die anstehenden Gesetzesänderungen die in
der Landesverfassung normierten Konnexitätsregelungen auslösen. In NRW hat die Landesregierung signalisiert, dass man in den kommenden Wochen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen wolle, um die kommunale Beteiligung am UVG neu zu regeln (siehe aktuelle Medienberichte).
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung und fragt nach der Refinanzierung und ob das Geld – teilweise - erstattet werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es bisher keine Refinanzierung gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 30.03.17 vor.
mit der o. g. Anfrage hat sich die Stadtentwässerung Dortmund befasst und ich kann
Ihnen heute folgende Informationen geben:

1) Welchen sächlichen Wert haben die im öffentlichen Straßenraum gelegenen
privaten Anschlussleitungen nach § 2 der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke in der Stadt Dortmund.

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund liegen keine Informationen
über den Wert der ca. 95.000 privaten Grundstücksanschlussleitungen vor.

2) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen das
Eigenkapital des Eigenbetriebes Stadtentwässerung verändern?

Um eine Aussage darüber treffen zu können, müssten Daten über die
Anlagenwerte vorliegen, es wäre eine Vermögensbewertung der
Anschlussleitungen nach tatsächlichem Zustand (Länge, Alter, Beschaffenheit)
erforderlich. Die Informationen sind nicht verfügbar (siehe Punkt 1) und es ist
auch nicht beabsichtigt, private Grundstücksanschlussleitungen in das
Eigentum der Stadt Dortmund zu übernehmen.

3) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen die
allgemeine Rücklage des städtischen Haushaltes verändern?
Dazu kann keine Aussage getroffen werden (siehe Punkte 1 und 2)

4) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen den Bürgerinnen und Bürgern
eine unentgeltliche Übernahme von Teilen der privaten
Grundstücksanschlussleitungen anzubieten?

Eine unentgeltliche Übernahme der privaten Grundstücksanschlussleitungen
seitens der Stadt Dortmund wäre nur möglich, wenn sich der private
Grundstückseigentümer damit einverstanden erklärt (im Sinne einer
Schenkung). Es ist nicht beabsichtigt, private Grundstücksanschlussleitungen
in das Eigentum der Stadt Dortmund zu übernehmen.

5) Wie könnte aus Sicht der Fachverwaltung eine Satzungsänderung aussehen,
um Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
und der Stadt Dortmund zu vermeiden, was die Frage des Fremdverschuldens
bei defekten privaten Anschlussleitungen unterhalb des öffentlichen
Straßenraums angeht?

Schäden an privaten Anschlussleitungen müssen im Einzelfall betrachtet und
können nicht in der Satzung geregelt werden. Im Rahmen des
Fremdverschuldens eines Schadens bestehen Haftungsregeln außerhalb der
Satzung, die bereits jetzt zur Anwendung kommen.

6) Nach derzeitigem Sachstand aus der mündlichen Erläuterung der Verwaltung
im AFBL werden individuelle Lösungen und Kostenteilungen bei Konflikten in
Einzelgesprächen erreicht, sofern die Stadt Dortmund eine Mitschuld an der
Beschädigung einer privaten Anschlussleitung im öffentlichen Raum trifft. Wie
viele Mitarbeiterstunden sind für solche Konfliktfälle eingeplant? Welche
Prognose zum Arbeitsaufwand gibt es vor dem Hintergrund der
beschlossenen Vorlage für die Zukunft?

Derartige Konfliktfälle können beispielsweise durch städtische Bäume
verursacht werden, deren Wurzeln private Leitungen beschädigt haben.
Solche Fälle lassen sich - wie bereits heute praktiziert - nur individuell lösen,
eine Prognose über den erwarteten Arbeitsaufwand ist nicht möglich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass die Antwort der Verwaltung sehr zurückhaltend sei. Er bittet, unter Punkt 6, die Frage nach den bisher angefallenen Mitarbeiterstunden bis zur nächsten Sitzung zu vervollständigen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, die Bitte, die Antwort schriftlich zu vervollständigen, an Herrn Dr. Falk weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Familiennachzug anerkannter und kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07378-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07378-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 30.03.17 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Familiennachzugs von anerkannten und
kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in Dortmund?
2. Kann für die Jahre 2017 und 2018 eine Prognose abgegeben werden?
3. Welche finanziellen Belastungen sind durch die Entwicklungen, auch im Hinblick auf die
zusätzliche Zahl an kommunal zugewiesenen Flüchtlingen und des Familiennachzugs, für
die Stadt Dortmund zu erwarten?
4. Welche finanzielle Unterstützung im Bezug auf die Materie ist von der Bundes - und
Landesebene zu erwarten?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage der Ratsfraktion FDP/Bürgerliste beantworte ich wie folgt:

Antwort zu Frage 1) und 2):
Die Ausländerbehörde Dortmund hat im Jahr 2016 3.673 Einreiseverfahren betreut. Hierzu gehören Einreisen zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder qualifizierten Beschäftigung sowie Einreisen zum Zwecke der Familienzusammenführung von Ehepartnerinnen, Ehepartnern und/oder Kindern zu bereits länger hier lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen sowie zu Schutzberechtigten mit Flüchtlingseigenschaft („privilegierter Familiennachzug“).

Von 2014 bis 2016 hat sich die Zahl der zu betreuenden Einreiseverfahren bei der kommunalen Ausländerbehörde auf 3.673 Verfahren verdreifacht. Derzeit ist es systemisch nur möglich, anhand der einzelnen Staatsangehörigkeiten Rückschlüsse auf einzelne Fallgruppen bzw. den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu ziehen. Dabei lässt sich feststellen, dass insbesondere die Zahl der Einreiseverfahren von syrischen Staatsangehörigen deutlich gestiegen ist.

Eine zuverlässige Prognose zum privilegierten Familiennachzug kann nur unter Vorbehalt abgegeben werden, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie bspw. von den Vorlaufzeiten zur Antragstellung bei den deutschen Auslandsvertretungen wie auch von den dortigen Bearbeitungszeiten. Des Weiteren ist für subsidiär Schutzberechtigte, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, der Familiennachzug mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren ausgesetzt. Ob und in welcher Form diese Regelung weitergeführt wird, kann von dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Antwort zu Frage 3):
Eine zuverlässige Prognose hinsichtlich der möglichen kommunalen Zuweisungen an Flüchtlingen im Jahre 2017 und dem sich daraus ergebenden eventuellen Familiennachzug kann aufgrund vieler, von hier nicht steuerbarer Faktoren, nicht gegeben werden. Damit kann auch keine Prognose zu den zu erwartenden Kosten abgegeben werden.

Antwort zu Frage 4):
Die Stadt Dortmund erwartet, dass Bund und Land ihre bisherigen finanziellen Zusagen in diesem Bereich einhalten. Dies bedeutet eine 100% Refinanzierung des Bundes, zugesichert bis Ende 2018, von Flüchtlingen und Familiennachzug, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden und eine pauschale Kostenerstattung des Landes pro zugewiesenem Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG).
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, wenn es konkretere Informationen gibt und man ungefähr weiß, wie es sich auf den Haushalt auswirke, das Thema automatisch auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Sachstand Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07841-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07841-17-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.11 und 6.1 zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) vor:
bereits im letzten Jahr war die Verwaltung im Rahmen der Gebührensatzung für die Wochenmärkte beauftragt worden, ein Konzept zur Attraktivierung der Märkte zu erstellen.
Mit Schreiben vom 01.09.16 teilte die Verwaltung dem AFBL schriftlich mit, dass für die 13
städtischen Wochenmärkte Einzelprofile in Bezug auf Standort, Warenbranchen, örtlicher
Einzelhandel, Erreichbarkeit, Parkplätze, personeller Mehraufwand etc. erstellt werden.
Diese Auswertung und Neuausrichtung werde durch die SPE-Standort- und Projektermittlung
aus Gelsenkirchen unterstützt.
Ferner sollte eine Versammlung mit der Händlerschaft durchgeführt werden, um gemeinsam
mit ihnen über die Situation der Märkte zu diskutieren.
Zur Optimierung einer neuen Wochenmarktsatzung sowie zum beabsichtigten dritten
Markttag auf dem Nordmarkt seien Hinweise und konstruktive Vorschläge aus der Händlerschaft zielfördernd zu erwarten.
Die Verwaltung avisiert die modifizierte Wochenmarktsatzung und das neue Attraktivitätskonzept für das erste Quartal 2017.
Der vorgelegte Zwischenbericht enthält keine Ergebnisse der Fragebogenaktion, in der
eine Rubrik für konstruktive Vorschläge nicht vorgesehen waren.

Auch fehlen der Report über die Händlerversammlung und der Bericht der SPE insbesondere
hinsichtlich der „Entwicklung neuer Veranstaltungsformate für Wochenmärkte und
Feierabendmärkte“

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag :

1. Der AFBL nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum „Attraktivitätskonzept
Wochenmärkte" zur Kenntnis. Der AFBL erwartet, dass die Bezirksvertretungen den
gleichen Informationsstand erhalten.
Der AFBL stellt fest, dass der Beschluss des AFBL vom 11.02.2016 sowie der Beschluss
des Rates vom 18.02.2016 mit dem Zwischenbericht noch nicht umgesetzt
sind.
2. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, bei der Ausarbeitung des Attraktivitätskonzeptes
und der Marktordnung best practice Beispiele benachbarter Städte hinsichtlich
Marktordnung, Gebühren, Attraktivität und Aufbauorganisation einzubeziehen.
Der AFBL spricht sich dafür aus, den Markt in der City weiterhin auf dem Hansaplatz
stattfinden zu lassen.
3. Der AFBL stellt die Vorlage zur Anpassung der Marktgebühren zunächst zurück.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresergebnisse der Erhebung von Marktgebühren
für das Jahr 2016 kurzfristig vorzulegen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, verschiedene Gebührenmodelle zu prüfen, die
es ermöglichen, die Märkte nach Lage und Attraktivität unterschiedlich zu veranlagen.
4. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, die Durchführung der Märkte nicht nur ordnungsrechtlich
zu behandeln, sondern auch die Ansätze des Stadtbezirksmarketings
zu berücksichtigen. Der Fachausschuss regt dringend an, die Organisationsstrukturen
in der Verwaltung zur Durchführung von Wochenmärkten zu überprüfen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage (Drucksache Nr.: 07410-17; TOP 6.1) zur Kenntnisnahme vor:
Attraktivitätskonzept Dortmund Wochenmärkte

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Attraktivitätskonzept „Wochenmärkte“ zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage vor:

Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass jede Gebührenerhöhung dazu führe, dass Händler abwanderten. Die geplante Ergebnisrechnung könne so nicht aufgehen. Für verschiedene Attraktivitätskomponenten habe man sich einstimmig im Rat im Februar 2016 zu einer humanen Ergebnisfindung durchgerungen und die Verwaltung gebeten, bis zum Sommer 2016 eine zeitgemäße Marktordnung und ein Attraktivitätskonzept zu liefern.
Bei allem Verständnis für andere Aufgaben, müsse man heute feststellen, dass ein Jahr verloren sei. Wenn man weiter mache wie bisher, werde ein Stück soziales Leben und Wohnumfeldqualität verloren gehen. Der Zwischenbericht, der heute da sei, bleibe hinter dem Bericht, der im September vorgelegen habe, zurück. Dort sei eine bisher nicht existierende Studie angekündigt worden, der 3. Markttag am Nordmarkt sei noch nicht umgesetzt, die Vorschläge der Händler aus der Händlerversammlung lägen noch nicht vor und der Fragebogen sei auch noch nicht ausgewertet. Seine Fraktion stelle außerdem mit Verwunderung fest, dass dem Beschluss aus dem letzten Jahr, die Information auch an alle Bezirksvertretungen zu geben, nicht Folge geleistet worden sei. Seine Fraktion bitte eindringlich darum, mal über die Stadtgrenzen zu schauen, wie andere Städte das umsetzen würden. Vielleicht fänden sich dort Beispiele, die die sehr stringente Marktordnung trotzdem zulassen könne. Seine Fraktion spreche sich ausdrücklich dafür aus, den Markt weiterhin auf dem Hansaplatz stattfinden zu lassen. Außerdem bittet er um Information der Ergebnisse nach dem Beschluss im Februar 2016. Er bittet, die Vorlage (Drucksache Nr.: 07844-17 unter TOP 2.11, zu vervollständigen und in die nächste Sitzung zu schieben. Eine Betrachtung anderer Gebührenmodelle sei außerdem wünschenswert. Die Innenstadthändler seien durchaus bereit eine Erhöhung zu tragen, womit auf die Erhöhung in den Vororten verzichtet werden könne. Er halte eine Staffelung für gerechtfertigt und nachvollziehbar. Ebenso könne er nachvollziehen, dass Marketing nicht die geschulten Kernkompetenz der Verwaltung sei, trotzdem regt seine Fraktion an, darüber nachzudenken, die Organisationsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch ihre Fraktion die Unzufriedenheit, die Herr Düdder deutlich gemacht habe, teile. Das Attraktivitätskonzept sei ein Sachstandsbericht und nicht die Umsetzung des Ratsbeschlusses. Aus diesen Gründen schließe sich ihre Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion an.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass auch seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion folge werde, da er in der Form Sinn mache und die Situation gut umschreibe und erfasse. Er halte die Attraktivitätssteigerung insgesamt für die wichtigste Komponente.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) äußert, dass auch seine Fraktion dem Antrag viel abgewinnen könne und auch seine Fraktion sei der Meinung, dass das, was hier abgeliefert worden sei, nicht der Beschlusslage entspreche. Er räumt eine evtl. unkorrekte Kommunikation ein.
Seine Fraktion plädiere dafür, die Vorlage und den Antrag zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach Ertrag und Aufwand bei den einzelnen Märkten, um feststellen zu können, welcher Markt sich rechne und welcher nicht. Weiterhin fragt er nach, wie die zeitliche Planung für die Überarbeitung der Wochenmarktsatzung aus 1986 aussehe.

Frau Siekmann (Amtsleiterin Ordnungsamt) erläutert, dass das Thema nicht erst seit gestern bewege. Sie freue sich, dass das Thema momentan so im Fokus sei. Bei vielen Attraktivitätsdiskussionen bittet sie, zwischen dem klassischen Wochenmarkt (festgesetzt und verwaltet vom Ordnungsamt) und dem Format eines Feierabendmarkts o. a., den man nach Gewerbeordnung Titel IV festsetzen könne, zu unterscheiden. Der klassische Wochenmarkt diene lt. Gewerbeordnung der Grundversorgung mit Lebensmitteln. Alkohol gehöre z. B. nicht dazu. Sie verstehe aber auch die vielen Forderungen, um das Thema nach vorne zu bringen. Die Innovationen und Impulse kämen jedoch leider nicht von denen, die originär betroffen seien. Dazu sei gesagt, dass von den 230 an die Stammhändler versandten Fragebögen bisher nur 60 wieder zurückgekommen seien, 31 davon kommen von den Händlern des Hansamarktes möchten keine Veränderungen. Außerdem erklärt sie, dass es sich fast ausschließlich um Familienbetriebe handele und die Händler große Nachwuchsprobleme hätten. Zu diesen Themen seien bereits viele Gespräche erfolgt, u.a. wie sich der Wochenmarkt neue Kunden erschließen, sich über die social media vermarkten könne etc. Man könne die Markthändlern nur bitten, einen Stand auf einem Wochenmarkt zu betreiben, sie jedoch nicht zwingen. Die Situation über die Stadtgrenzen hinaus habe man bereits betrachtet, könne dies aber gerne noch einmal nacharbeiten. Dabei hänge vieles von der Topographie und der Infrastruktur ab. Dortmund verfüge z.B. nicht wie Münster über einen Dom, um den sich ein Wochenmarkt herumgruppieren könne. Überlegung, ob ein Wochenmarkt noch das richtige Format in den Vororten ist, ist ebenfalls zu betrachten. Dabei seien auch die erfolgten Umfeldanalysen und Ansiedlung der Discounter (REWE, Lidl, ALDI etc...) sowie die Bedeutung eines Wochenmarktes für ein Quartier betrachtet worden.
Die Idee zur Verlagerung des Hansa Marktes in die Kampstr. war keine Idee des Ordnungsamtes, sondern des Cityrings ohne Beteiligung des FB 32.
Über die von Herrn Düdder angesprochene organisatorische Anbindung könne man gerne und zu jeder Zeit nachdenken, da sei sie völlig offen. Es sei richtig, dass Marketing nun mal nicht die Kernkompetenz und Aufgabe der Stadtverwaltung sei. Sie habe nur eine Planstelle, die sich damit beschäftige und damit sei schon das Ressourcenproblem eine Fragestellung. Man müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass bisher andere städt. Organisationseinheiten diese Aufgabe nicht übernehmen wollten und private Organisatoren lediglich auf die kostendeckenden bzw. gewinnbringenden Wochenmärkte abstellten. Die Detailbetrachtung und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Märkte sei selbstverständlich erfolgt. Momentan sei man in der Situation einer Solidargemeinschaft, was bedeute, dass der besser laufende Markt den nicht so gut laufenden Markt trage. Bezogen auf die Abrechnung der Gebühren sei die Stadt nach § 6 KAG verpflichtet, kostendeckend zu sein. Innerhalb von 4 Jahren müssten die Betriebsergebnisse der Vorjahre berücksichtigt sein. Das Betriebsergebnis 2016 liege aber abschließend erst vor, wenn alle Kosten- und Erlöspositionen vorhanden sind und die Kämmerei für die Stadt Dortmund die Umsatzsteuererklärung gemacht habe. Das sei klassisch im September/Oktober des Jahres. Sie weist darauf hin, dass bei nicht Beschließen der Gebührenvorlage die Defizite aus 2017 in die Kalkulation 2018/19 hineinspielen würden und sich die Gebühren entsprechend erhöhen würden.
Selbstverständlich könne man verschiedene Gebührenmodelle entwickeln, ein Solidarsystem (erfolgt heute), ein gestuftes System nach Innenstadt und Vororten (analog Frankfurt) oder gar nach Sommer-/Wintertarifen.
Die Änderung der Wochenmarktsatzung könne erfolgen, jedoch ist eher mit regulativen Vorgaben zu rechnen wie die Regelungen u.a. zu den Auf- und Abbauzeiten, Beschaffenheit der Marktstände und Regelungen zum Verhalten auf dem Marktplatz, die aktualisiert werden müssten. Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie seien Standplatzzuweisungen nur noch befristet möglich (z. B. Stadt Aachen 2 Jahre), um Mitbewerbern über einen überschaubaren zeitlichen Rahmen eine Teilnahme zu ermöglichen. Der Ausschank von alkoholischen Getränken sei nach der GewO nach wie vor nicht zulässig. Toleriert werde aber der Verkauf und Ausschank von Wein und weinhaltigen Getränken, sofern „selbstgewonnene Erzeugnisse sind“. Hiernach sei es auch außerhalb der Weinregionen auf den anderen Märkten zulässig, den Verkauf oder Ausschank z. B. mit dem Zusatz „direkt vom Winzer“ zu ermöglichen!
Dortmund habe keinen Erzeugermarkt, auf dem die Erzeuger selber ihre Produkte anbieten (siehe Frankfurt) und entsprechend engagiert seien.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass auch er die Ausführungen von Herrn Düdder nachvollziehen könne. Er glaube, dass die Händler in der Innenstadt keine Probleme mit einer Gebührenerhöhung hätten. Das beziehe sich nur auf die Vororte. Für ihn sei interessant zu wissen, ob eine Ermäßigung in den Vororten die Händler umstimme, da auch die Konkurrenz der Supermärkte nicht zu unterschätzen sei.

Herr Düdder weist darauf hin, dass es ihn doch wundere, dass es nicht möglich sei, ein Ergebnis von 2016 vor September bekannt zu geben.
Die Verordnung, die Frau Siekmann zitiert habe, sei eine Sollvorschrift. Das müssten nicht zwingend die Händler ausgleichen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Kämmerei die Umsatzsteuererklärung für den BGA innerhalb von wenigen Tagen erledige. Es könne aber erst gerechnet werden, wenn die Zahlen auch vorlägen.

Frau Siekmann merkt an, dass eine erste Abschlagsberechnung für das Betriebsergebnis 2016 gemacht worden sei, in der von einem Fehlbetrag von ca. 25 T € auszugehen sei.

Weiterhin ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, den o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) und die Vorlage (Drucksache Nr.: 07844-17; TOP 2.11) ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.


zu TOP 2.6
Produktkennzahlen im Haushaltsplan 2018
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07878-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07878-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten darum nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, dass die Verwaltung für die kommenden Beratungen des Haushaltes 2018 wieder einen Haushaltsplanentwurf zur Verfügung stellt, der wieder Produktkennzahlen enthält. Als Hinweis zum Umfang der Produktkennzahlen können die Haushaltsplanentwurfe der Jahre 2004-2009 dienen.

Begründung:
Seit 2009 stellt die Verwaltung in ihrer Detailliertheit nur noch sehr reduzierte Haushaltspläne
zur Verfügung. Dazu gab es im Rechnungsprüfungsausschuss folgende Feststellungen:
„In der Drucksache 03838-11 wurde in der Prüfungsfeststellung zu den Vorschriften der
GemHVO NRW § 48 festgestellt, dass die Stadt dieser Vorgabe nur "weitgehend nachkommt".
Weiter heißt es "... sollen lt. § 48 GemHVO auch produktbezogene Kennzahlen
im Lagebericht aufgeführt werden, soweit sie sich auf Themen mit besonderer Bedeutung
beziehen oder Chancen und Risiken für die Entwicklung der Kommune erkennen lassen.
Dieser Vorschrift wird heute nicht nachgekommen."

In der Stellungnahme der Kämmerei und des Stadt-Controllings heißt es dazu:
"Aus Sicht der Stadtkämmerei sind die Ergebnisse aus der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes abzuwarten, bevor Änderungen im Lagebericht der Stadt Dortmund vorgenommen werden." (DS 11065-13-E1)

Da allerdings wirkungsorientierter Haushalt und Haushaltsplanentwurf nicht die gleichen
Zeiträume enthalten sind die dort aufgeführten Kennzahlen nicht mit denen des Haushaltsplanentwurf vergleichbar. Für das zentrale Recht des Rates die Haushaltspolitik der
Kommune zu bestimmen ist der wirkungsorientierte Haushalt daher nicht ausreichend.

Dem entspricht auch die Debatte des AUSW am 29.3.2017 zum wirkungsorientierten
Haushalt, in der eine klare Mehrheit den wirkungsorientierten Haushalt nicht als hilfreich
bei der Haushaltsaufstellung betrachtete.

„Herr Rm Dudde erläutert, dass seine Fraktion den WOH bereits in den vergangenen Jahren
immer kritisiert habe und zu den für diesen Ausschusses relevanten Themen den vorliegenden Antrag gestellt habe, da man den WOH als Instrument der finanziellen Steuerung ansehe. Weiter verdeutlicht er die einzelnen Punkte dieses Antrages.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion den o.a. Antrag ablehne, da man
die Auffassung vertrete, das zum 1. Punkt in erster Linie zunächst der „Beirat Nahmobilität“ gefragt sei. Aufgrund der Arbeit bzw. Informationen dieses Beirates könne man dann entsprechend handeln.
An Punkt 2. arbeite die Verwaltung bereits. Außerdem gehe sie davon aus, dass die Verwaltung zu jedem neuen Projekt das entsprechende Kataster, in welchem die bereits vorhandenen Solardächer erfasst seien, aufrufen werde.
Zu Punkt 3. führt sie an, dass man, auch wenn man auf den EU-Grenzwert setze, trotzdem
zusätzlich investieren müsse, um das dort Geforderte in irgendeiner Form zu erreichen.
Da man heute noch nicht beurteilen könne, in welchem Maße dies erfolgen müsse,
werde ihre Fraktion auch diesen Punkt ablehnen, um zunächst die Entwicklung zu diesem
Thema insgesamt abzuwarten.

Herr Rm Waßmann schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen seiner Vorrednerin
zum Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen an. Losgelöst von diesem Antrag, verdeutlicht
er, dass aber auch seine Fraktion nicht wirklich zufrieden mit dem bisherigen WOH sei.
Man sehe hier die Notwendigkeit, dass man sich zu den nächsten Haushaltsberatungen
insgesamt nochmal mit dem Thema WOH befassen müsse, da das, was man bisher damit
erreicht habe „sehr dünn“ sei. Vor diesem Hintergrund erachte man es nun nicht als sinnvoll,
durch den o.a. Antrag „punktuell“ etwa zu ändern. Daher werde seine Fraktion diesen
ablehnen, die Verwaltungsvorlage aber empfehlen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion dem WOH immer noch deutlich
skeptischer gegenüber stehe, da man diesen nicht für ein geeignetes Instrument halte,
um den finanzpolitischen Aufgaben gerecht zu werden. Daher werde man sich hierzu weiterhin enthalten. Dem o.a. Antrag werde man zustimmen, da man sich zu den einzelnen
hierin angesprochen Themen wiederfinde und es daher für sinnvoll erachte, die genannten
Zielwerte anzupassen.

Her sB Huft-Krollner führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man
den WOH als Steuerungsinstrument für ungeeignet halte. Hierzu erläutert er, dass man
der Meinung sei, dass unter monetären Gesichtspunkten weite Teile dieses Haushalts in
den Pflichtbereich gehören würden, und daher wenig beeinflussbar seien. Auf einer anderen
Ebene würden zudem ein operatives Controlling sowie eine Aufgabenkritik fehlen.“
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass es in der Vergangenheit keine Befassung in den Gremien gegeben hätte, für die eine Heranziehung dieses Zahlenwerkes erforderlich gewesen sei. Es stünde nach wie vor das Angebot, Hintergrundinformationen zu Sachverhalten auf Wunsch zusammen zu stellen. Weiterhin verweist er auf den Wirkungsorientierten Haushalt.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion aufgrund der angegebenen Begründung des Antrages nicht zustimmen könne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erinnert, dass die Haushaltsplanentwürfe mit Produktkennzahlen in der Zeit von 2004 bis 2009 kein brauchbares Instrument für den Rat gewesen seien. Er merkt an, dass die Idee des Wirkungsorientieren Haushalts, nach Wirkungen zu betrachten, gewesen sei, auch wenn es da noch Nachsteuerungsbedarf gäbe. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgt den Äußerungen von Herrn Stüdemann und Herrn Reppin. Auch seine Fraktion werde ablehnen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion sich außer Stande sehe, zuzustimmen.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass bei den letzten Haushaltsberatungen aus fast allen Fraktionen ähnliche Anträge vorgelegen hätten.

Herr Rettstadt merkt an, dass er die Idee den Wirkungsorientierten Haushalt in diesem Ausschuss jährlich zu überarbeiten, sehr gut finde. Deshalb schlägt er vor, dass als Sondersitzung des AFBL oder auch im kleineren Kreis, ein bis zweimal jährlich stattfinden zu lassen. Er bittet Herrn Monegel als Vorsitzenden, das in Absprache mit allen anderen in die Wege zu leiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu TOP 2.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie die Stornogebühren für vorbereitende Maßnahmen für das voraussichtliche Pokalendspiel 2016 in Höhe von 242 T € zustande gekommen seien. 2015 hätten die Kosten lediglich bei 82 T € gelegen.

Herr Dr. Potthoff (Agenturleiter Dortmund-Agentur) erläutert, dass auch ihm die Zahl sehr hoch erscheine. Die Stornogebühren bezögen sich auf Maßnahmen, die nicht erst am Tag der Durchführung des Corsos getroffen werden könnten. Das sei u. a. die Einrichtung der Unfall-Hilfs-Stellen und Sanitätswachdienste. Die Vereinigung der Hilfsdienste berechne dafür Stornogebühren für über die Hälfte der ansonsten anfallenden Kosten. Das läge bei einer Größenordnung von 25 bis 30 T €. Es gäbe weitere Einzelpositionen, die eine Summe von ca. 80 T € rechtfertigen würden, der Sicherheitsdienst sei allerdings nicht dabei, der rechne nur geleistete Dienste ab. Eine Summe in der Höhe von 242 T € könne er sich erstmal nicht erklären, er verweist auf die Stadtkämmerei.

In diesem Jahr gehe er davon aus, dass die Summe sowohl bei Sieg als auch bei Niederlage insgesamt höher liegen werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es möglich sei bis zur Ratssitzung eine grobe Aufstellung über Kostenpositionen zu erhalten.

Herr Dr. Potthoff gibt an, dass eine solche Aufstellung für 2016 erfolgt sei. Man habe das hier mit allen Zahlen, die dafür erforderlich seien im Rat behandelt. Für 2017 könne das gerne so gehandhabt werden, es sei zu klären, ob das bis zur Ratssitzung möglich sei, da die Rechnungen bisher noch nicht vorlägen. Man wisse bereits jetzt, dass die Sicherheitskosten einen Anstieg von 30 % verzeichnen werden. Bislang habe die Position unter 200 T € gelegen, sie werde in diesem Jahr die 200 T€ erheblich übersteigen, Summen könne er an dieser Stelle, eben wegen der noch fehlenden Rechnungen, nicht nennen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 10.299.608,28 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 5.318.339,61 €.


zu TOP 2.8
Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt befürwortet eine Anpassung der Verwaltungskostenfeststellungs-verordnung (VKFV) dahingehend, die Erstattung der Ausbildungsvergütung für beim Jobcenter verbrachte Zeit während der Ausbildung als Option wieder aufzunehmen.
Eine entsprechende Eingabe erfolgt beim Städtetag.







zu TOP 2.9
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Satzungsentwurf über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif und den anliegenden Entgeltordnungsentwurf für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.

zu TOP 2.10
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion auch der Neufassung der Vorlage nicht folgen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.11
Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.11 und 6.1 zusammen zu behandeln.

Siehe TOP 2.5

zu TOP 2.12
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen humanitärer Hilfe die Spende des Löschfahrzeuges Daimler-Benz, Typ/Ausführung 1019AF, Fzg.Ident-Fabr.-Nr. 38018314969489 an die Feuerwehr der Gemeinde Resen / Mazedonien.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
STEAG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

auf der Grundlage von seitens DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in
Bezug auf die in der Sitzung das AFBL am 09.02.2017 formulierten Fragen (zu Punkt 5 der
Stellungnahme) wie folgt ergänzend Stellung:

- Atom-U-Boote
Grundsätzlich ist das Projekt ein Rückbauprojekt in und von Russland, welches mit internationaler Unterstützung durchgeführt wurde.
Im Rahmen einer internationalen G7-Vereinbarung hat sich die Bundesrepublik Deutschland
1999 verpflichtet, die Entsorgung von ausgedienten russischen Atom-U-Booten mit
zu finanzieren und über das Bundesministerium für Finanzen die bundeseigene Energiewerke
Nord GmbH (EWN) mit der Abwicklung des deutschen Teils des Projektes betraut.
Die EWN beauftragte STEAG mit der Planung von Anlagen für die Lagerung der Reaktorsektionen der U-Boote. An der Durchführung von Rückbautätigkeiten vor Ort an U-Booten war STEAG nicht beteiligt.

- Fukushima
STEAG war zu keiner Zeit in oder für Fukushima aktiv und hat sich auch nicht um Aktivitäten
an der havarierten Anlage bemüht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
RWE-Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07873-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07873-17-E1)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 07873-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanezen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Vertreter*innen der Stadt im Aufsichtsrat von
DSW21, darauf hinzuwirken, dass keine weiteren RWE-Aktien durch die Dortmunder
Stadtwerke erworben werden.


Begründung:
Seit der Aufteilung des Unternehmens RWE in eine Mutter- und Tochtergesellschaft sind
die kommunalen Aktionäre nur an der RWE AG beteiligt, die für das konventionelle Kraftwerksgeschäft zuständig ist. Die Dortmunder Stadtwerke besitzen derzeit 23,6 Millionen
RWE-Aktien. Damit ist Dortmund als größter kommunaler Anteilseigner am wenig zukunftsfähigen konventionellen Kraftwerksgeschäft des Energieunternehmens inklusive
Atomkraftwerken beteiligt. Mit kreditfinanzierten Aktienkäufen jetzt weiter in die RWE-AG
zu investieren, ist umweltpolitisch und finanzpolitisch ein falsches Signal. Auch wenn eine
mögliche Dividende von 50 Cent in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt wird, müssten
darüber zunächst die Zinsen für einen Kredit zum Kauf neuer Aktien bezahlt werden.
Fließt keine Dividende oder steigen die Zinsen, belastet das den angespannten Haushalt
der DSW21 zusätzlich.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag und bitten Sie,
diesen in der Ausschusssitzung zur Beratung und Abstimmung zu stellen :

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung
auf, gemeinsam mit dem Vorstand von DSW 21 Handlungsoptionen für die Beteiligung an
der RWE bzw. an der Innogy sowohl unter strategischen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten aufzuzeigen.

Es sollte auch dargestellt werden wie sich diese Handlungsoptionen in die energiewirtschaftliche Gesamtstrategie des Unternehmensverbundes einfügen.
Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt, dem AFBL und dem Aufsichtsrat der DSW21 zur
Beratung vorzulegen.
Begründung erfolgt mündlich.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion und gibt an, dass seine Fraktion sich dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion nicht anschließen werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Zusammenhang betrachtet sehe und deshalb ablehnen werde. Weiterhin erläutert er den gemeinsamen Antrag.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert für seine Fraktion den gemeinsamen Antrag und gibt an, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da er den Beschluss für überflüssig halte. Inhaltlich sei er aber der gleichen Meinung. Zum gemeinsamen Antrag gibt er an, dass er nur die enthaltene strategische Ausrichtung nachvollziehen könne. Er bittet, den gemeinsamen Antrag um die Punkte „Prüfung Verkauf der RWE-Aktien“ und „Strategische Zusammenhänge mit weiteren Töchterfirmen“ zu erweitern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bemerkt, dass die genannten Handlungsoptionen alle Optionen betreffen. Es sei noch zu überlegen, ob es Sinn mache, das Beratungsergebnis nichtöffentlich zu diskutieren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erhoffe sich von dem gemeinsamen Antrag eine breite und umfangreiche Darstellung. Deshalb stimme er zu.
Herr Rettstadt weist noch einmal auf seine vorgeschlagene Konkretisierung hin. Bei nicht akzeptieren, werde er sich enthalten.

Die Antragsteller SPD-Fraktion und CDU-Fraktion geben an, dass sie bei der vorliegenden Textversion bleiben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

zu TOP 3.3
Deutsches Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07877-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07877-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion die LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zum Fußballmuseum:
1.
Wie hoch waren die Besucherzahlen im Jahre 2016?
Wie viele Personen waren zahlende Besucher*innen, wie viele hatten Freikarten erhalten?
Welche Besuchergruppen haben diese Freikarten erhalten und warum?

2.
Wann ist mit dem Jahresabschluss für das Jahr 2016 zu rechnen?

3.
Welche Positionen stehen hinter den 10,193 Millionen Euro passiven Rechnungsabgrenzungen, die im Jahresabschluss 31.12.2015 ausgewiesen wurden?
4.
Welche Ergebnisse ergab das Gespräch, welches bereits im Herbst 2016 zwischen Herrn Oberbürgermeister Sierau und dem DFB geführt worden sein soll, über mögliche Änderungen im Gesellschaftervertrag bezüglich der Verlustübernahme, die der DFB deckeln kann, nicht aber die Stadt Dortmund?

Begründung zu 4.:
Am 24.10.2016 berichtete der WDR wie folgt:

"Stadt haftet für hohe Betriebsverluste:
Die zufriedenstellende Bilanz im ersten Jahr verschafft der Stadt etwas Luft in einer kommunalpolitisch umstrittenen Frage. Die Stadt haftet nämlich für alle Betriebsverluste, die über eine halbe Million Euro liegen, ganz allein. Der reiche DFB gibt dann keinen weiteren Cent mehr dazu. Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) will den entsprechenden Passus im Gesellschaftsvertrag seit Langem ändern. Mit dem früheren DFB-Präsidenten Niersbach war er sich dem Vernehmen nach schon einig. Doch dann stolperte dieser über die „Sommermärchenaffäre“. Beim amtierenden Präsidenten, Reinhard Grindel, will Sierau das Thema in Herbst 2016 wieder neu auf die Tagesordnung bringen."
Quelle:
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/fussballmuseum-bilanz-dortmund-100.html)

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 3.4
Teilnahme Dortmunds am Bewerbungsverfahren des DFB zur Fußball-Europameisterschaft 2014
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07875-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07875-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten, die durch die Teilnahme Dortmunds am Bewerbungsverfahren des
DFB zur EM 2024 entstehen.
Des Weiteren bitten wir um eine erste Einschätzung, welche Kosten auf die Stadt im Fall
der Ausrichtung der EM 2024 zukämen.

1. Wann ist seitens des DFB mit der Vorlage eines konkreten Kostenrahmens zu
rechnen?

2. Mit welcher Unterstützung sowohl für die Bewerbungskosten als auch für die spätere
Ausrichtung ist durch Bund und Land zu rechnen?

3. Welche Absprachen gibt es mit der Borussia Dortmund GmbH & Co KG im Zusammenhang
mit den anfallenden Kosten?

4. Wird, evt. in Zusammenarbeit mit den anderen Bewerberstädten, über die Forderungen
und Bedingungen für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren – wie z.B. eine Obergrenze für die Kostenübernahme durch die Städte – mit dem DFB verhandelt?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?

5. Welche Ausstiegsmöglichkeiten gibt es im Falle einer haushaltsgefährdenden Kostenbelastung der Stadt?

Begründung:
erfolgt mündlich
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, wenn möglich, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass, wenn man das wolle, auch Geld in die Hand genommen werden müsse. Man müsse sich sicherlich an dem orientieren, was zur WM 2006 ausgegeben worden sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) stimmt Herrn Rettstadt zu. In diesem Fall würde man aber einen Blankoscheck ausfüllen. Er schließe sich der Bitte von Frau Reuter an, möglichst viele zusätzliche Informationen bis zur Ratssitzung zu erhalten, um zu einer vernünftigen Entscheidung kommen zu können.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es bis zur Ratssitzung keine weiter reichenden Informationen als die, die in der Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil zu finden seien, geben werde, er sagt aber zu, wenn es neue Erkenntnis gäbe, diese an die Fraktionen zu leiten.
Er bittet, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil weiter zu führen.

Frau Reuter macht deutlich, dass es nicht eine Diskussion sei, wie beispielsweise beim Kirchentag. Da habe man die Möglichkeit gehabt, eine Grenze zu setzen, was jetzt nicht möglich sei. Niemand wisse, worauf man sich einlasse.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) vermutet, dass es auch erstmal dabei bleiben werde. Vor diesem Hintergrund habe er Zweifel.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bemerkt, dass es denkbar sei, sich als Rat so zu verständigen, dass man z. B. die Verwaltung mit gewissen Konditionen versehe, mit denen sie dem DFB entgegen treten könne. Weiteres könne man später im nichtöffentlichen Teil, mit Informationen von Herrn Dr. Potthoff, diskutieren.

Herr Dr. Potthoff (Agenturleiter Dortmund-Agentur) gibt dem Ausschuss den Hinweis, dass der DFB gestern Nachmittag allen Bewerberstädten mitgeteilt habe, dass der Abgabeschluss für alle geforderten Unterlagen auf den 10.07.17 verschoben wurde. Die Ratssitzung wäre allerdings erst am 13.07.17.

zu TOP 3.5
Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, da die Diskussion im nichtöffentlichen Teil noch bevor stehe, die Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es sich hier um eine, laut Gemeindeordnung, nachträgliche Genehmigung handele. Es sei nur ein Akt um die Teilnahme am Bewerberverfahren sicherzustellen. Es handele sich um einen unkomplizierten Vorgang. Deshalb bitte er um nachträgliche Genehmigung an dieser Stelle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE && PIRATEN) fragt nach, ob die rechtliche Einschätzung der Rechtsdezernentin, Frau Jägers, in der Sitzung des Ältestenrates richtig gewesen sei, dass man mit der Bestätigung eine rechtliche Bindung eingehe.

Herr Stüdemann erläutert, dass man die rechtliche Bindung nur bezogen auf die Teilnahme am Bewerbungsverfahren eingehe. Die Einschätzung der Rechtsdezernentin habe sich auf die Abgabe der Erklärung vom 12.06.17 bezogen. Andere Bindungen sei man damit nicht eingegangen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch sie die Antwort der Rechtsdezernentin anders verstanden habe. Besonders nach Bekanntgabe aller Fraktionen über die großen Bedenken, die bestehen würden. Sie würde es als Vorfestlegung verstehen und deshalb bitte sie auch um Durchlauf bis zum Rat.

Herr Garbe (AfD-Frakton) folgt den Äußerungen von Herrn Kowalewski und Frau Reuter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.6
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der 50 %igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH zu.

zu TOP 3.7
GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07843-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst GmbH zu.

zu TOP 3.8
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass es erneut der Fall sei, mit einem hohen Defizit auskommen zu müssen, was umgebucht werde. Der Hinweis auf besondere Ereignisse dürfe eigentlich gar nicht entstehen, wenn, wie er vermutet, ein entsprechender Investitionsplan für Immobilien, Inventare und Parks vorläge und eine vernünftige Abarbeitung und Instandhaltung der Einrichtungen durchgeführt würde. Das könne keine Dauerlösung sein. Er bittet um Erklärung des Verfahrensweges.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass im Jahr 2014 die Sonderposten aufgelöst worden seien. Diese 5,7 Mio. € Verlust seien im wesentlichen Abschreibungsaufwendungen und nicht zahlungswirksam. Es fehle keine Liquidität. Es handele sich um den Abschreibungsaufwand, der in früheren Jahren durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert werden konnte. Das habe man bilanziell umgestellt und gesagt, man nehme das aus der Kapitalrücklage nach Jahresergebnis. Das Geld fehle dem Eigenbetrieb nicht, man könne aber sagen, die Abschreibungen werden im Eigenbetrieb nicht verdient. Das sei vorher nicht anders gewesen. Der Betrieb müsse investieren, im Betrieb stünden immer noch reichlich investive Mittel zur Verfügung. Diese müssten „weggebaut“ werden und das brauche Zeit.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) fügt noch hinzu, dass man mit der GPA und der Kämmerei eine intensive Auseinandersetzung geführt habe und deshalb habe man das Verfahren umgestellt. Das sei anhand einer Vorlage zur Bilanzierungsveränderung kenntlich gemacht worden.

Herr Reppin merkt an, dass es bei der Schieflage in Höhe der Bilanz bleibe. In diesem Fall in Höhe von 5,7 Mio,. €. Das bedeute, dass buchhalterisch Vermögen in nennenswerter Größenordnung verzehrt werde.

Herr Schulte gibt Herrn Reppin einerseits Recht, Werte würden verzehrt. Man könne zwar vom Kernhaushalt den Zuschuss erhöhen, dann läge aber dort das Geld, was nicht nötig sei, da genügend Mittel vorlägen, um die investiven Ausgaben, Auszahlungen und den laufenden Aufwand zu tätigen. Auch im Kernhaushalt müsste fremd finanziert werden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich den Äußerungen von Herrn Schulte an. Mittelfristig sei bei jedem Eigenbetrieb die Frage, wie weit man das runter wirtschaften wolle. Im Moment bringe das für die Stadt selbst positive Effekte. Die Diskussion sollte man vielleicht noch einmal aufgreifen, wenn die Wirtschaftspläne für das nächste Jahr vorliegen würden.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) ist auch der Meinung, dass für den nächsten Haushalt etwas passieren müsse.

Herr Stüdemann ruft in Erinnerung, dass man versuche Verfahren zu finden, um Bautätigkeit, die aus dem Kernhaushalt in den Eigenbetrieben zu bezuschusst werde, so neutral wie möglich zu platzieren. Ein bereits gefundener Weg sei von der GPA und der Kommunalaufsicht verhindert worden. Jetzt habe man eine neue Lösung, die nicht in die Ergebnisrechnung des Zentralhaushaltes hinein gehe.
Er bietet an, die Situation hier noch einmal zu erläutern, auch anhand der Vorlage aus 2015.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 174.347.291,24 € und einem Jahresverlust von 6.037.396,97 € sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.037.396,97 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.711.329,38 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 326.067,59 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.9
Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe des Kreises Recklinghausen an die Vestische Straßenbahnen GmbH für die aus dem Kreis Recklinghausen in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien SB24, NE14 und 289) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu. Das aktuell von der Vestische Straßenbahnen GmbH im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der Vestische Straßenbahnen GmbH für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.
3. Die Bestandsbetrauung des Kreises Recklinghausen zugunsten der Vestische Straßenbahnen GmbH für das Gebiet des Kreises Recklinghausen soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH auf den Linien SB24, NE14 und 289 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 zu.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Vestische Straßenbahnen GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

zu TOP 3.10
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07546-17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW über den 31.12.2017 hinaus bis zum 31.12.2018 fortführt. Dies schließt die damit verbundenen Einstellungen bzw. Laufzeitverlängerungen der Arbeitsverträge ein.
4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

Der TOP wurde unter 5.2 behandelt.

zu TOP 4.2
Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06935-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Sanierung der Rüschebrinkstraße zwischen Wambeler Hellweg und Hannöversche Str. mit lärmmindernden Asphalt und einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 - Lärmmindernder Asphalt Rüschebrink Str. (KHS) - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 2.310,12 Euro
Haushaltsjahr 2017: 320.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 477.689,88 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 18.462,50 Euro.

zu TOP 4.3
Erschließung Godekinsiedlung Hö 248 - Beschlusserhöhung - hier: Arenbergstraße, 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07283-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das im Beschluss vom 30.11.2006 (Drucksache Nr. 07090-06) beschlossene Gesamtfinanzierungsvolumen für die Maßnahme Erschließung Godekinsiedlung Hö 248 in Höhe von 270.000,00 Euro um 110.000,00 Euro auf 380.000,00 Euro zu erhöhen. Des Weiteren beschließt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016: 349.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 31.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, voraussichtlich dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro beim FB 66.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2016 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07585-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2016 und der ersten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. ermächtigt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) zum Bau von drei Wohngebäuden mit insgesamt 24 Wohnungen für Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) auf den Grundstücken an der Fuchteystraße, insges. 6.895 m² groß (Nettobaufläche 3.735 m²).
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rd. 4,0 Mio. €. Die Auftragsvergabe erfolgt über eine Funktionalausschreibung. Das SV GVVF wird ermächtigt, nach erfolgreicher Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen.
2. ermächtigt die Verwaltung, die Wohngebäude nach Fertigstellung ab voraussichtlich
01/2019 durch den städtischen Haushalt zu einem anfänglichen voraussichtlichen
Mietpreis von 92.331,00 € p. a. für einen Zeitraum von 25 Jahren analog der
Zweckbindungsfrist zu mieten. Bei der Mietkalkulation wird eine Verzinsung des Grundstückes mit einem Zinssatz von 0,25% p. a. berücksichtigt.
3. beschließt, dass die Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie nach Fertigstellung der Gebäude weitergehende anfallende Investitionskosten durch den städtischen
Haushalt getragen werden.
4. ermächtigt die Verwaltung nach Fertigstellung der Gebäude die Wohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten.

Durch die Anmietung der Wohngebäude und die geplante Vermietung der einzelnen Wohnungen ergibt sich somit per Saldo voraussichtlich ab dem 01.01.2019 eine Entlastung in der Ergebnisrechnung i. H. v. 4.626 €. In 2020 beträgt die Entlastung der Ergebnisrechnung 6.080,00 € und in 2021 voraussichtlich 7.557,00 €.





6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Attraktivitätskonzept Dortmunder Wochenmärkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07410-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.11 und 6.1 zusammen zu behandeln.

Siehe TOP 2.5

zu TOP 6.2
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet um Durchlauf zum Rat, da seine Fraktion noch einen Antrag bis zur Ratssitzung einbringen möchte.

Herr Suck (CDU-Fraktion) schließt sich an, auch seine Fraktion möchte noch einen Antrag einbringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 6.3
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den „Nordwärts“-Projektgremien abgestimmte und endgültige Monitoring- und Evaluationskonzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung des Konzeptes.

zu TOP 6.4
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.17




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.17 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um
folgende Beschlussfassung:

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.

Begründung:
Derzeit haben nicht alle Ausschussmitglieder, z.B. sachkundige Bürger*innen, Zugriff auf die
unterjährigen operativen Personalreportings. Eine Verkürzung der Präsentationsintervalle zur
Personalentwicklung in den Ausschüssen sollte deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn
der direkte Zugriff für alle Ausschussmitglieder gegeben ist.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.17 vor:
Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12
hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die
Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie
regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung
dieses zu ermöglichen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung
den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen in der Sitzung den Antrag, als Zusatz zur
möglichen Empfehlung der Vorlage der Verwaltung, den § 29 Abs. 1, Nr. e) der
Geschäftsordnung in der vorliegenden Form abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 4
Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit Ausnahme des § 29 Abs.
1 Nr. e) der Geschäftsordnung (s. vorherigen fettgedruckten Beschluss) einstimmig, den
Anliegenden

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt
Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Weiterhin unterstützt sie den Antrag aus dem Ausschuss für Personal und Organisation der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:

Hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017:
Siehe oben.
Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017:
Siehe oben.
Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben
Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben.

AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass durch die geänderte „Verordnung über die Entschädigung
der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“, die Mitglieder in Rat und
Ausschüssen besser gestellt werden, das Ehrenamt der Mitglieder in den Bezirksvertretungen,
nach Ansicht der SPD-Fraktion, hingegen nicht ausreichend gewürdigt wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und

die Bezirksvertretungen mit der unten angegebenen Änderung

- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem
Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern
und in der bisherigen Form beizubehalten.

Begründung:
Durch die geplanten Veränderungen der Redeordnung werden kleine Fraktionen
unverhältnismäßig benachteiligt. Der freie Meinungsaustausch wird eingeschränkt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
aus dem Beratungsgang zur Neufassung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung für den Rat und des Zuständigkeitsverzeichnisses haben sich Fragen, Anregungen und Änderungswünsche ergeben, auf die – wie im interfraktionellen Gespräch vom 21.03.2017 vereinbart - in einer Stellungnahme zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage Bezug genommen wird:
1.) Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 03.05.2017

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12 (Anm.: gemeint ist die Geschäftsordnung Rat) hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung dieses zu ermöglichen.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Gem. § 38 Abs. 10 der Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat) ist jede Person auch weiterhin in Einwohnerfragestunden berechtigt, Anfragen zu stellen.



Auch ändert sich an der bisherigen Praxis in Hinblick auf die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GONRW nichts. Soweit § 38 Abs. 12 GeschO Rat die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (GeschO Bürgerdiensteausschuss) für anwendbar erkärt, bleibt es auch weiterhin bei der Ausnahme, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 3 GeschO Bürgerdiensteausschuss nicht anwendbar ist. Daraus folgt, dass der Einsender / die Einsenderin bzw. seine / ihre gesetzliche Vertretung nicht die Gelegenheit hat, die Eingabe während der Beratung zu erläutern.
Die Aufnahme dieser auch in der Vergangenheit bereits bestehenden Ausnahme im Wortlaut in die Neufassung der GeschO Rat, dient damit ausschließlich der besseren Nachvollziehbarkeit der Regelung in § 38 Abs. 12 GeschO Rat, da ein ergänzendes Nachlesen in der GeschO Bürgerdiensteausschuss damit entbehrlich wird.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 38 Abs. 12 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


2.) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017 (Drucksache Nr.: 07175-17-E1)

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Bereits in der Sitzung des APO am 27.03.2014 zum elektronischen Stellenplan, wurde zur Anfrage der CDU (DS-Nr.: 12034-14) Stellung genommen und zugesichert, dass die Zugriffsrechte auf alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen, soweit keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, ausgeweitet wird. Für die Personen, die nicht am elektronischen Ratssystem DORAT teilnehmen, werden die Informationen über die Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt.



Der elektronische Stellenplan enthält bereits Informationen zu Personalentwicklungen wie die Personalbestandsveränderungen durch Fluktuation, Einstellungen und Arbeitszeitveränderungen, die Verteilung der Beschäftigten nach Fachbereichen und Geschlecht sowie die plan- und überplanmäßig geführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Fachbereichen.

Die unterjährigen Informationen stehen demnach allen Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern direkt über die Fraktionsgeschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Dies umfasst deutlich mehr und spezifischere Informationen als die Berichtspflicht im Rahmen des § 22 Absatz 4 der Hauptsatzung.

Darüber hinaus erscheinen die jährlichen Stellenplanvorlage mit Veränderungen im Bereich des Stellenplans sowie der jährliche Personalbericht mit relevanten Personenkennzahlen als Steuerungsinformation zu den Themenfeldern „Personal und Organisation“.

Unter Betrachtung der zur Verfügung gestellten Daten ist eine jährliche Unterrichtung vergleichbar der anderen personalwirtschaftlichen Informationen sinnvoll und ermöglicht eine Verknüpfung der Daten über Ernennungen, Beförderungen und ähnlichen Kennzahlen mit den weitergehenden Betrachtungen, zum Beispiel des Personalberichtes.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 22 Abs. 4 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


3.) Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 09.05.2017

a) Warum wurde auf Seite 26 lfd. Nr. c der Austausch von Leuchtmitteln
ausgenommen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

In § 20 Abs. 1 lit. c) Hauptsatzung der Stadt Dortmund wurde der „Austausch von Leuchtmitteln“ aus dem Entscheidungsbereich der Bezirksvertretungen heraus genommen, da ansonsten jeder Austausch eines defekten Leuchtmittels (z. B. Leuchtstofflampe, LED-Modul) einer Straßenbeleuchtung erst nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung möglich wäre und zu wenig praktikablen Ergebnissen in der Praxis führen würde.



Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 1 lit. c) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


b) Wie soll die Bezirksvertretung ganz praktisch den lfd. Punkt l auf Seite 28
umsetzen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Soweit die Bezirksvertretungen gem. § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund über „verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung entscheiden“, erscheint es – wie in der bislang gültigen Fassung dieser Regelung – erforderlich, Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder andere zwingende Gründe aus diesem Entscheidungsbereich herauszunehmen, da in diesen Fällen sofortiges verwaltungsseitiges Handeln – ohne vorherige Befassung der Bezirksvertretung - erforderlich ist.


Soweit „erforderliche verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde“ bislang unter Aspekte der „Gefahrenabwehr“ oder „andere zwingende Gründe“ eingeordnet werden mussten, um ein sofortiges Handeln ohne vorangehende Entscheidung der Bezirksvertretung in diesem Fällen zu ermöglichen, formuliert die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund diesen Aspekt nun ausdrücklich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 20 Abs. 4 lit. y) Hauptsatzung der Stadt Dortmund, wonach die Bezirksvertretungen in Hinblick auf die verkehrslenkenden Maßnahmen, die eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an Straßen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung erfordern, anzuhören sind.

Damit besteht in Hinblick auf verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zwar kein Entscheidungs- aber ein – ggf. auch nachträgliches - Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen, das der originären Zuständigkeit der Verwaltung und dem Erfordernis zu einem ggf. zügigen Handeln nicht widerspricht.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.


4.) Änderung in § 12 Abs. II Hauptsatzung der Stadt Dortmund

Auf Mitteilung der Bezirksverwaltungsstelle vom 10.04.2017, lautet die Anschrift der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund seit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wieder „Limbecker Str. 31.“

Vorschlag der Verwaltung:

Die in § 12 Abs. II der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zur Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund vorgeschlagene Änderung des Straßennamens wird verwaltungsseitig zurückgenommen, so dass es bei der Anschrift „Lütgendortmund, Limbecker Str. 31“ bleibt.


5.) Redaktionelle Änderung in Nr. 6 a) 3. und 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnissen der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz) ist eine Namensänderung von „Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde“ in „Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde“ verbunden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgende Änderungen im Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen bei der Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen notwendig:

Vorschlag der Verwaltung:

Die bisherige Formulierung in Nr. 6 a) 3. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die bisherige Formulierung unter dem 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Naturschutzbehörde
6.) Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 16.05.2017 zur Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses gem. § 29 Abs. 1 lit. e) Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Aplerbeck hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 16.05.2017 mehrheitlich beschlossen, die in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates normierte Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses in den Sitzungsniederschriften abzulehnen.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Hintergrund der in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagenen Ergänzung ist eine bislang nicht einheitliche Protokollierung von Abstimmungsergebnissen in den Bezirksvertretungen. Gemäß Mitteilung der Bürgerdienste werden in 9 von 12 Bezirksvertretungen die Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und Einzelmitglieder in der Niederschrift festgehalten, während dies in 3 Stadtbezirken nur dann erfolgt, wenn dies im Einzelfall aus dem Gremium heraus beantragt wird.



Auch wenn die Darstellung von Abstimmungsergebnissen in der avisierten Form nicht durch die Gemeindeordnung NRW (GONRW) zwingend vorgeschrieben ist, dient die in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagene Ergänzung somit der Vereinheitlichung von Gremienniederschriften, über die in den vorangegangenen interfraktionellen Beratungen zu dieser Verwaltungsvorlage am 21.03.2017 Konsens bestand.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.


7.) Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 17.05.2017 zur Redeordnung des § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern und in der bisherigen Form beizubehalten.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Mit der in § 16 Abs. 5 GeschO Rat vorschlagshalber aufgenommenen Formulierung, die Anzahl von Wortbeiträgen pro Ratsmitglied zu beschränken, wurde die aufgrund der normierten Redezeitbeschränkung bislang zulässig praktizierte Begrenzung der Anzahl von Redebeiträgen in der Geschäftsordnung des Rates konkretisiert. Eine grundsätzliche Beschränkung der Anzahl von Wortbeiträgen auf ein bestimmtes Maß ist damit nicht bereits verbunden.



In dem am 21.03.2017 stattgefundenen interfraktionellen Gespräch bestand Einvernehmen, die verwaltungsseitig vorgeschlagene Formulierung in § 16 Abs. 5 GeschO Rat – vorbehaltlich einer sich ändernden Beschlusslage - zu belassen.

Vorschlag der Verwaltung:

Vor diesem Hintergrund wird die verwaltungsseitig empfohlene Änderung in § 16 Abs. 5 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund aufrechterhalten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, alle o. g. Empfehlungen und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




Monegel Grohmann Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage 1:

(See attached file: 1. Managementbericht 2017 inkl. Anlagen AFBL24.05.17.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: doc02122120170623114152.pdf)

(See attached file: doc02122220170623114218.pdf)

(See attached file: doc02122320170623114250.pdf)

(See attached file: doc02122420170623114307.pdf)

(See attached file: doc02122520170623114325.pdf)