N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 28.10.2015
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe“ e.V.)

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2) bis 17 Uhr anwesend.

Herr Thabe (61/2)

Herr Tegethoff (61/4-4)

Herr Meißner (61/3-1)

Frau Pfeiffer (Wirtschaftsförderung)
4.
Gäste

Franz Sänger (BI-Brechten)

Karin Mietner (BI-Brechten)

M. Stricker

Matthias Dudde (Mitglied des Rates)

Bernd Ükermann (BI-Holthausen)

Ralf Heimrath (BI-Brechten)

Michael Gräber (BI-Holthausen)

Roland Küpper (BI-Holthausen)

Roman Adamek (BI-Brechten)

Oliver Volmerich (RN Dortmund)

Herr Kammler (Tiefbauamt der Stadt Bochum)

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 28.10.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

2.2 Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 229; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02270-15)

2.3 Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - sowie zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02265-15)

2.4 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße –
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, II. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02372-15)

2.5 Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 -
Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier: I. Einleitungsbeschluss
zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; II.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216- Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld-
und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-;
III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01982-15)

2.6 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02163-15)

2.7 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

3. Berichte

Es liegen keine Berichte vor.

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rohden benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Frau Hötzel erklärte daraufhin, dass sie an dem TOP 2.1 mitgewirkt hätte und sich an der Beschlussfassung zu diesem TOP 2.1 enthalten werde.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 2.7 Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 Klimaschutz Dortmund behandelt. Weiterhin wurde der Tagesordnungspunkt 3.1 Überflutungsschutzmaßnahmen Langendreerstraße – RBB Dortmund/Bochum der Tagesordnung hinzugefügt.

Aus organisatorischen Gründen wurde weiterhin im Sitzungsverlauf der Tagesordnungspunkt 2.6 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Uni-Umland vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 2.7 Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 behandelt.

Alle Änderungen wurden einstimmig vom Beirat beschlossen.

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Herr Thabe (61/2) stellte die o.g. Vorlage mittels einer Powerpoint-Präsentation vor (s. Anlage zu TOP 2.1).

Daraufhin wurde eine umfangreiche Diskussion eröffnet. Der Beirat hat sich in der Vergangenheit bereits häufig mit dem Thema Windkraftanlagen befasst. In der Abwägung müsse der Beirat nicht nur den Artenschutzaspekt einfließen lassen, sondern auf gesamtökologische Aspekte (z.B. auch auf das Landschaftsbild) eingehen. Auch sieht der Beirat kritisch, dass sich die Planung nur auf den Außenbereich bezieht; laut Beirat sollten auch Flächen untersucht werden, die z.B. für Gewerbe vorgesehen sind. Der Beirat müsse die Ansicht vertreten, ähnlich wie bei der Schaffung von Wohneinheiten, diese Planungen nicht (nur) im Freiraum zu verwirklichen, sondern dort, wo es planungsrechtlich möglich ist, auch im Innenbereich anzusiedeln. Auch Gewerbe- und Industrieflächen und ehemalige Halden könnten Standorte für Windkraft sein. Der Fokus solle nicht nur auf den Freiraum gelegt werden; vielmehr sollten die Flächen, die bereits aus anderen Gründen ausgeschlossen worden sind, wieder in die Auswahl kommen.

Herr Thabe verdeutlichte, dass auch Windkraftanlagen auf Gewerbeflächen unter bestimmten Bedingungen möglich seien, aber die Konzentrationsflächenplanung nur auf den Außenbereiche beziehen würde. Weiterhin sei es nicht möglich, auf planfestgestellten Flächen, auf denen noch langfristig andere Nutzungen, wie z.B. Mülldeponie, betrieben werden, Windkraftanlagen zu planen. Auch habe der Eigentümer von Flächen sein Einverständnis zu geben, Enteignungen sind hierfür nicht möglich. Herr Thabe erklärte ebenfalls, dass im Gutachten im Übrigen nicht nur der Artenschutz betrachtet wurde, sondern ebenso auf das Landschaftsbild eingegangen worden sei.

Weiterhin erläuterte Herr Thabe, dass die Referenzanlage 150 m hoch wäre, jedoch bei entsprechenden Nachweisen die Höhe auch über- bzw. unterschritten werden könne. Auch wurden Abstandstoleranzen von Wanderfalke und Rohrweihe geprüft; hier fiel daraufhin eine Teilfläche in der Brechtener Niederung weg. Andererseits eröffne das Gutachten auch Möglichkeiten, im Rahmen einer Raumnutzungsanalyse durch Aufwertungsmaßnahmen des Umfeldes zur Attraktivitätssteigerung z.B. für die Rohrweihe Verbotstatbestände zu vermeiden. Für Fledermäuse seien Abschaltszenarien zur Vermeidung von Kollisionen eine geeignete Vermeidungsmaßnahme.

Herr Tegethoff (61/4-4) erläuterte ergänzend, dass Windkraftanlagen im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegiert seien. Gerade wegen dieser Vorgabe sei die Konzentrationsflächenplanung im Außenbereich notwendig, um Windkraftansiedlungen zu steuern.

Herr Dr. Otterbein wies auf das „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund“ hin; wichtig wäre, nicht nur die umweltfreundliche Energieerzeugung in den Fokus zu setzen, sondern vielmehr das Energieeinsparpotenzial einer Großstadt hervorzuheben.
Im Weiteren wurde anhand einer vorbereiteten Beschlussvorlage Stellung genommen, die Herr Quittek erläuterte. Die Inhalte finden sich im folgenden Beschluss wieder.


Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und unter Enthaltung von Frau Hötzel wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und kommt bezüglich der Flächen für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen zu folgender ökologischen Einschätzung.

Der Beirat lehnt die Standorte „Halde Groppenbruch“, „Brechtener Niederung“, „Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen“ (insbes. östlich des Dortmund-Ems-Kanals) und „Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ aus ökologischen Gründen als Standorte für Windkraftanlagen ab.

Die potentiellen Standorte „Salingen“, „A45/Großholthausen“ und „Großholthauser Mark“ sind im weiteren Verfahren auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf den Artenschutz detailliert zu untersuchen. Der Beirat behält sich eine abschließende Bewertung vor.

Bei seiner Beurteilung (s. Anlage) hat der Beirat nicht nur artenschutzrechtliche Aspekte, sondern auch den bioökologischen Gesamtwert, das Landschaftsbild und den Erholungswert des betroffenen Raumes berücksichtigt.

Hintergrund

Das Thema Windenergie begleitet den Beirat seit Mitte der 1990er Jahre. Im Jahr 1995 hatte die Dortmunder Energie und Wasser (DEW) eine „Flächenanalyse zur Standortausweisung von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Dortmund" der Forschungsgruppe Windenergie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorgelegt, die im Beirat am 21.2.1996 ausführlich diskutiert wurde. Damals wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Beirat begrüßt die Förderung erneuerbarer Energien (hier: Windenergie), insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz. Bei der Auswahl der Standorte sind allerdings aus seiner Sicht folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die Anlagen sind möglichst mit bestehenden Trassen (Hochspannungsleitungen, Straßen) zu bündeln.
2. Industrie- und Zechenbrachen eignen sich im Regelfall eher als Standorte in der freien Landschaft (z. B. Landschaftsschutzgebiete).
3. Es ist ein Abstand zu Naturschutzgebieten beziehungsweise ökologisch wertvollen Bereichen von mindestens 400 bis 500 Metern einzuhalten.
4. Die Bündelung mehrerer Anlagen an einem Standort ist der Verteilung einzelner Anlagen über mehrere Standorte vorzuziehen.
5. Bekannte Routen von Zugvögeln (z. B. in der Nähe von Bergsenkungsgebieten) sind freizuhalten.
6. Die Zuleitungen zu den Anlagen sind nicht durch ökologisch wertvolle Bereiche zu führen (z. B. Bäche); deshalb sind die Anlagen an bestehenden Feldwegen anzulehnen.

Auf der Grundlage dieser Analyse wurde das erste Windrad („Airwin“) am 1.8.1997 in Eichlinghofen in Betrieb genommen. Mit der 95. Änderung des Flächennutzungsplans wurden 1998 weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im FNP dargestellt und errichtet, nämlich 3 Anlagen in Salingen (2002) und 3 Anlagen in Ellinghausen (2005). Letzteren Standort hatte der Beirat wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet Im Siesack vehement abgelehnt.

Gleichwohl hat sich der Beirat bei seinen diversen Beschlüssen immer sehr differenziert im Sinne des Klimaschutzes geäußert. Unter Beachtung der o.g. sechs Kriterien hat er sogar weitere Standorte ins Spiel gebracht, u.a. auf der Deponie Grevel und auf dem ehemaligem Zechestandort Kaiser-Friedrich-Karl in Menglinghausen.


Anlage: Ökologische Bewertung der potenziellen Windkraftstandorte durch den Landschaftsbeirat


lfd Nr.
Bezeichnung
Bewertung
1
Halde Groppenbruch
Verzicht. LANUV-Biotopverbundsytem Stufe 2. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Liegt im vom Beirat vorgeschlagenen Erweiterungsbereich des NSG Groppenbruch. Brutvogelvorkommen von Neutöter, Feldlerche, Kiebitz.
2
Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen
Verzicht. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Konfliktpotenzial der Flächen östlich Dortmund-Ems-Kanal mit Fledermäusen (Braunes Langohr, Breitflügel-, Fransenfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Teich-, Wasser-, Wimper-, Zweifarb-, Zwergfledermaus.

Nähe zu drei Naturschutzgebieten im Umkreis von einem Kilometer („Im Siesack, „Grävingholz“ und „Herrentheyer Wald“). Unmittelbar südlich angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4410-0062 „Holthauser Bachtal". Brutvogelvorkommen von Wespenbussard

3
Brechtener Niederung

Verzicht. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung, Regionaler Grünzug, Landschaftsschutzgebiet. Unmittelbar südlich angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4410-035 „Kulturlandschaft Brechten". Rohrweihe Brutvogel im nahen NSG „Auf dem Brink“. Brutverdacht für Baumfalke.
5
Bodelschwingher / Westerfilder Wald
Verzicht. LANUV-Biotopverbundsystem Stufe 1. Bereich zum Schutz der Landschaft und und Erholung. Regionaler Grünzug. Geplantes Naturschutzgebiet (Vorentwurf Landschaftsplan). Angrenzend BK-4410-0080 "Westerfilder Wald". Hohes Quartierpotenzial von Fledermäusen (Rauhautfledermaus, Gr. Abendsegler)
8
Salinger Feld
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung (Wanderfalke?) erforderlich. Landschaftsschutzgebiet.
9
A 45/Großholthausen
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung (Baumfalke?) erforderlich. Landschaftsschutzgebiet. südlich angrenzend BK-4510-0082 "Kruckeler Bachtal bei Großholthausen"
10
Großholthauser Mark
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Fläche 10.1: westl. angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4510-0089 "Waldfläche Großholthauser Mark westl. Löttringhausen". Fläche 10.2: unmittelbar westl. und südöstl. angrenzend BK-4510-0127 "Waldflächen an der Großholthauser Mark". Umweltplan: Lage im „strukturreichen Landschaftsraum mit guter Eignung für die Erholung“ mit hoher Bedeutung sowohl für die Wochenenderholung als auch für die Feierabenderholung der naheliegenden Siedlungen.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 229; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02270-15)

Herr Dr. Otterbein stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor. Eine Diskussion erübrigte sich, da die Aufhebung vom Beirat ausdrücklich begrüßt wurde.

Beschluss

Der Beirat begrüßt die Aufhebung der Beschlüsse und nimmt sie einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - sowie zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02265-15)

Herr Dr. Otterbein stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor. Eine Diskussion erübrigte sich, da die Aufhebung vom Beirat ausdrücklich begrüßt wurde.

Beschluss

Der Beirat begrüßt die Aufhebung der Beschlüsse und nimmt sie einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße –
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, II. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02372-15)

Herr Tegethoff (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) stellte die Inhalte des Bebauungsplanes vor. Zurzeit erfolgt die öffentliche Auslegung.
Gegen die grundsätzliche Planung wurden keine Bedenken geäußert. Der Bebauungsprozess sei allerdings schon dadurch eingeleitet worden, dass man den Bau der Kindertagesstätte an der Adelenstraße nach §34 BauGB zugelassen habe, der eine weitere Bebauung nun erleichterte. Es wurde jedoch zu folgenden Details Stellung genommen:
Die Verwendung von Gabionen wird kritisch gesehen, da diese (hinsichtlich Material und Massivität) für den Landschaftsraum nicht typisch seien.
Bezüglich der Standard-Pflanzliste wurde angemerkt, dass einige dort aufgeführte Arten hinsichtlich ihrer Eignung zu hinterfragen sind. Hier wurde durch Herrn Büscher angeregt, dass er die Liste aus botanischer Sicht durchgeht und ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorschlägt, die dann auch für weitere Planverfahren berücksichtigt werden können.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und regt bezüglich der Standard-Pflanzliste an, diese generell hinsichtlich der Eignung der vorgesehenen Gehölz- und Staudenpflanzen in Abstimmung mit dem Beirat zu überarbeiten.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 -
Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier:
I. Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-;
II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-;

III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01982-15)

Herr Tegethoff (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) stellte die Inhalte des Bebauungsplanes vor und erläutert die Notwendigkeit einer Neuaufnahme der Bebauungsplanung, da der vorherige Bebauungsplan durch ein Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden war.
Kritisch gesehen wurde vom Beirat, dass zwar eine Unterversorgung mit Supermärkten im Zentrum von Dorstfeld festgestellt wurde, dafür aber nicht konsequent genug die Nutzung von vorhandenen Immobilien (vor allem am Wilhelmsplatz) durchgesetzt würde. Stattdessen mache man es sich leicht und überplane eine zentrale Grünfläche, obwohl in Dorstfeld schon seit langem auch eine Unterversorgung mit Freiraum festzustellen sei.
Nicht nachvollziehbar sei, warum man sogar die Rückzahlung von Fördergeldern, die positiv für den Ausbau der dortigen Parkanlage verwendet worden waren, in Kauf nehme. Die jetzige Planung widerspreche jeglicher Zielrichtung, die die Stadt noch vor Schließung des Supermarktes am Wilhelmsplatz verfolgt habe.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat lehnt die Bebauung des Frerich-Parks am Dorstfelder Hellweg mit einem Supermarkt weiterhin entschieden ab. Er nimmt dabei Bezug auf seine Stellungnahme zum Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West vom 21.11.2007:

„Äußerst kritisch sieht der Beirat die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Fläche des Frerich-Parks im Zentrum von Dorstfeld (VEP InW 216 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße). Diese Planung steht im Widerspruch zur Initiative Dortmund-Parks, mit der siedlungsnahe Grünflächen erhalten und aufgewertet werden sollen. Der Stadtgrün-Plan für den Stadtbezirk weist Dorstfeld als unterversorgt mit Grünflächen (lediglich 5,8 Quadratmeter je Einwohner) aus.“

Grünflächen wie der Frerich-Park gewinnen durch die fortschreitenden Klimawandel gerade im Siedlungsbereich immer größere Bedeutung für das Kleinklima und den Temperaturausgleich.

In Dorstfeld stehen schon jetzt keine Ausgleichs- und Ersatzflächen bei Landschaftseingriffen mehr zur Verfügung. Dies zeigte sich u.a. bei der Planung der NS IX, bei der Ersatzgelder statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt wurden.

Die hohe Bedeutung dieser Grünfläche für den Ortskern Dorstfeld wird auch daran deutlich, dass für die Ortskerngestaltung seinerzeit erhebliche Fördermittel geflossen sind. Für die Maßnahmen "Grünvernetzung Dorstfelder Hellweg" und "Anbindung der Grünanlage an andere Verkehrsbereiche" wurden in den Jahren 1998 bis 2000 über 260.000 Euro Landesmittel vereinnahmt. Die Zweckbindungsfrist für die Maßnahmen endet erst im Jahr 2025. Das Liegenschaftsamt räumt ein, dass ein Großteil dieser Gelder (über 190.000 Euro) zurückgezahlt werden müssen.


Die bisherige Planung eines REWE-Supermarktes hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gekippt. Einen Tag vor der Verkündung des Urteils waren ein Großteil der Gehölze widerrechtlich beseitigt worden. Jetzt gibt es einen neuen Investor, der einen EDEKA-Supermarkt errichten will. Hierzu soll ein neuer Bebauungsplan (InW 221) aufgestellt werden.

Die vorliegenden Planunterlagen zeigen, dass die Neuplanung noch stärker in das Umfeld eingreift. Vermutlich wird noch mindestens ein großer Baum bei der Einfahrt Arminiusstraße gefällt. Statt 1560 qm Bruttogeschoßfläche bei REWE und einer max. Verkaufsfläche von 837 qm sind jetzt für den EDEKA-Markt 1950 qm Nettogeschossfläche und eine Verkaufsfläche von 1237 qm geplant. Zusätzlicher Verkehr ist durch die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt über sie Spicherner Straße zu befürchten.


zu TOP 2.6
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Herr Meißner erläuterte anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Anlass und die ermittelten Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und stellte vier Planungsvarianten/Planfälle vor. Durch einen tabellarischen Vergleich der Vor- und Nachteile der Planfälle wurde festgestellt, dass alle vier nur geringe verkehrliche Wirkungen aufweisen. Zudem sind die Maßnahmen mit z.T. erheblichen Kosten verbunden, so dass alle Varianten als kritisch oder sensibel einzuschätzen sind. Von Seiten der Verkehrsplanung werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Zunächst kein Planverfahren für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee, aber Sicherung der Option für eine Anbindung
- Mittel- bis langfristiger Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren und Anpassen der Knoten mit den Straßen Hauert und Meitnerweg.

Aus der Sicht des Beirates wurde anhand einer Beschlussvorlage Stellung genommen, die Herr Quittek vortrug. Die Inhalte finden sich im folgenden Beschluss wieder.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland zur Kenntnis.

Er erneuert seine diversen Beschlüsse zum Verkehrskonzept Uni-Umland seit 1992 und fordert weiterhin den Rückbau der Universitätsstraße östlich der Straße Hauert und die Schließung der Ostenbergstraße für den motorisierten Verkehr. Eine von politischer Seite geforderte Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee wird abgelehnt; sie widerspricht auch dem gültigen Bebauungsplan.

Der Rat der Stadt hatte bereits 1992 mit der Bereichsplanung Uni-Umland die Abbindung der Ostenbergstraße im Bereich der Katholischen Hochschulgemeinde beschlossen. Die Maßnahme gehört neben dem B1-Anschluss an der Emil-Figge-Straße und dem Rückbau der Universitätsstraße von der Straße Hauert nach Osten zum Bereichsplanungskonzept Universität und Umland.

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Weges entlang des Rüpingsbachs hatte der Beirat am 5.5.2010 die Verwaltung erneut um die zügige Realisierung des Ratsbeschlusses zur Abbindung der Ostenbergstraße für den Kfz-Verkehr gebeten. Diese Maßnahme käme sowohl bodenlebenden Tieren als auch Spaziergängern und Radfahrern zugute.

Die Maßnahme ist überfällig, weil der Straßenzug „Am Gardenkamp / verlängerter Vogelpothsweg“ (Marie-Curie-Allee) seit 2010 als direkter Weg zur Universität frei gegeben ist. Auch die Verwaltung hatte im Jahr 2011 in einer Antwort auf eine Einwohnereingabe bekräftigt: „… Die Verwaltung sieht diese Maßnahme (Sperrung der Ostenbergstraße) weiterhin als geeignet an, die Bewohner von Barop vom Verkehr von und zur Universität in bzw. aus Richtung Hombruch zu entlasten.“

Mit der Renaturierung des Rüpingsbachs bietet sich die Chance der Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Naturschutzgebiet „An der Panne“ bzw. dem Umweltkulturpark und dem östlich der Ostenbergstraße gelegenem Landschaftsraum mit einer großen Streuobstwiese, der bis zum Emschertal reicht.

Die Maßnahme ist auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Mit der Freigabe des Wander- und Radweges entlang des Rüpingsbachs kommt es zu gefährlichen Situationen bei der Überquerung der Ostenbergstraße, die hier in einer unübersichtlichen Kurve verläuft.


zu TOP 2.7
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

Frau Pfeiffer von der Wirtschaftsförderung stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zur TOP 2.1) die o.g. Vorlage vor.

Nach der Vorstellung des Masterplans Wirtschaftsflächen stellte Herr Quittek den Bezug zu ehemaligen Beschlüssen des Beirates her und nach kurzer Diskussion erging der unten genannte Beschluss des Beirates.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zum Masterplan Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008, 1.9.2010 und 6.2.2013.

Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.

Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Überflutungsschutzmaßnahmen Langendreerstraße - RBB Dortmund /Bochum
Bericht

Herr Kammler, von der Stadtentwässerung der Stadt Bochum erläuterte die Planung. Das vorhandene Regenrückhaltebecken (RRB) stamme aus den 60er Jahren und dient der Rückhaltung des auf dem Opel-Gelände anfallenden Regenwassers vor der Einleitung in den Siebenplanetengraben. In mehreren Fällen sei es in der Vergangenheit allerdings zu einem unkontrollierten Überlaufen des Beckens und zu einer Überflutung des unterhalb liegenden Privatgrundstücks samt Wohnhaus (Eigentümer eine Familie mit insgesamt 14 Personen) gekommen. Ebenso sei bei den Überschwemmungen auch die Unterführung der Langendreerstraße unter der Bahn überflutet worden, so dass hier u.a. ein Durchkommen von Rettungsfahrzeugen nicht möglich war. Die vorliegende Gefährdungslage erfordere laut Herrn Kammler nun gezielte Überflutungsschutzmaßnahmen. Nachdem die Idee der Anlage von kaskadenartigen Retentionsbecken auf dem unterliegenden Acker zurückgestellt wurde, sei nunmehr die Anlage eines Dammes zur Sicherung des gefährdeten Privatgrundstückes vorgesehen. Dieser Damm soll gleichzeitig als Betriebsweg zur Andienung des RRB fungieren. Desweiteren sei es erforderlich, im RRB eine seitliche Spundwand zu setzen, die das Rückhaltebecken sichert. Wegen des drohenden Gefahrenpotentials ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen noch in diesem Herbst/Winter geplant.
Zu den Eingriffen in Natur und Landschaft und der notwendigen naturschutzrechtlichen Befreiung (Landschaftsschutzgebiet) gab Herr Veen die folgenden Erläuterungen:
Bei den Eingriffen handelt es sich hauptsächlich um die Rodung von Gehölzen am RRB sowie um Rodungen für die Führung des Dammes durch einen vorhandenen Gehölzstreifen. Der Damm selbst wird am Rand des vorhandenen Ackers angelegt. Die Eingriffe werden in einem (im Vorentwurf vorliegenden) landschaftspflegerischen Begleitplan des Büros Grünplan bilanziert und sollen durch begleitende Pflanzmaßnahmen ausgeglichen werden. Artenschutzkonflikte seien (auch laut Gutachten/LBP) nicht zu erwarten. Herr Veen erläuterte, dass in Vorgesprächen die ULB darauf hingewirkt habe, dass die technischen Maßnahmen/Eingriffe auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt wurden. Im Vergleich zu den zunächst geplanten großflächigen Kaskadenbecken auf dem Acker sei die nun verfolgte Lösung (Damm) eine weitaus eingriffsärmere.
Die ULB schlage schließlich vor, die notwendige Befreiung zu erteilen.

Die Besprechung im Beirat ergab, dass unter den gegebenen Umständen und Notwendigkeiten eine Befreiung gerechtfertigt sei, sofern für ausreichende Kompensation gesorgt wird. Es wurde angeregt, im Rahmen der Kompensationsplanung an geeigneter Stelle einen Tümpel bzw. ein Kleingewässer für den Amphibienschutz anzulegen. Dies wurde in den folgenden Beschluss mit aufgenommen.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, dass die notwendige Befreiung durch die ULB erteilt werden kann, sofern eine ausreichende Kompensation gewährleistet wird. Im Rahmen der Kompensationsplanung soll geprüft werden, ob an geeigneter Stelle ein Kleingewässer als Lebensraum für Amphibien geschaffen werden kann.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

· AG Landschaftsplan

Herr Quittek gab bekannt, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Erstellung einer Stellungnahme zur Neuaufstellung des Landschaftsplans gegründet werden soll. Sie soll aus Mitgliedern des Beirates sowie Landschaftswächtern und anderen Interessierten bestehen. Wer daran teilnehmen möchte, sollte sich bei Herrn Quittek oder Dr. Otterbein melden.



· Dortmunder Umweltpreis

Herr Schreurs berichtete von der Jurysitzung zum Dortmunder Umweltpreis vom 22.10.2015. Er lobte das Engagement vor allem der jüngeren Teilnehmer aus Schulen und Kindergärten, die sehr beeindruckende Beiträge eingereicht hätten. Dies verdeutliche, dass das Thema Natur- und Umweltschutz von der jüngeren Generation gut angenommen werde und zeige auch, dass es viele Möglichkeiten gibt, Kinder und Jugendliche für den Naturschutz zu begeistern.





· Therapiegarten

Herr Büscher berichtete von der Einweihung eines Therapiegartens im Hof der Kinder- und Jugendklinik der städtischen Kliniken. Der sogenannte „Heilgarten Löwenherz“ wurde von einer Kunsttherapeutin in Zusammenarbeit mit den städtischen Kliniken und dem Verein Elterntreff leukämie- und tumorkranker Kinder ins Leben gerufen. Die "Freunde und Förderer des Botanischen Gartens Rombergpark e.V." seien ebenfalls durch Pflanzenspenden an dem Projekt beteiligt gewesen.



· Thema Fredenbaum

Herr Horn wies darauf hin, dass im Fredenbaumpark (v.a. im Eingangsbereich von der Schützenstraße) infolge des Pfingststurms "Ela" 2014 und der dadurch bedingten besseren Lichtverhältnisse viele Keimlinge und Kleinsträucher der Baumarten Spitz-Ahorn und Berg-Ahorn hochkommen - dies zulasten der für den Fredenbaum typischen Buschwindröschen. Er regte an, z.B. durch Neupflanzung von beschattenden Buchen die typischen Standort- und Lichtverhältnisse wieder zu entwickeln. Herr Büscher ergänzte, dass die Buschwindröschen an sich schattenliebend seien und gerade unter Baum- und Strauch-Arten gut gedeihen würden. Vielmehr seien es Stickstoffzeiger, wie Brennnessel, Knoblauchsrauke und Stadt-Nelkenwurz, die konkurrenzkräftiger sein könnten als das Buschwindröschen. Man solle zunächst die weitere Entwicklung beobachten.



Bezüglich Fredenbaumpark gab wiederum Herr Büscher bekannt, dass zum ersten Mal ein vollständiges Heft der Reihe "Heimat Dortmund", die vom Historischen Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark e.V. in Verbindung mit dem Stadtarchiv Dortmund dreimal jährlich herausgegeben wird, sich mit dem Fredenbaum befasst; der Band 2 aus 2015 enthält insgesamt 9 Artikel über den Fredenbaum. Insbesondere ist auf die Arbeit des Stadtarchivars Hermann Josef Bausch über "Vom städtischen Forst 'Westerholz' zum Freizeitpark" hinzuweisen, der die gesamte Historie des Fredenbaumparks darstellt.

In diesem Zusammenhang wies Herr Büscher ferner auf eine weitere Fredenbaum-Arbeit von ihm hin, die sich mehr mit der Forstgeschichte und der Botanik des Westerholzes/Fredenbaumparks befasst und die in der Zeitschrift des Dortmunder Museums für Naturkunde "Dortmunder Beiträge zur Landeskunde" im Dezember 2015 erscheinen soll.

· Thema Hundekennzeichnung

Herr Horn plädierte vor dem Hintergrund der Problematik freilaufender Hunde dafür, Hunde grundsätzlich mit von weitem erkennbaren Hundemarken zu kennzeichnen. In ähnliche Richtung gingen auch Vorschläge des Dortmunder Tierschutzvereins.



· Thema Landschaftswächter

Herr Veen gab bekannt, dass der Landschaftswacht-Bezirk Hörde-Süd kurzfristig vakant wird, da der bisherige Landschaftswächter gesundheitlich bedingt das Amt niederlegen muss. Die Beiratsmitglieder sind aufgerufen, Vorschläge zur Neubesetzung zu machen. Es wird gebeten, sich an Herrn Traxel (ULB) zu wenden.


Weiterhin berichtete Herr Dr. Otterbein über die erfolgreich durchgeführte Fortbildung der Landschaftswächter am 01.10.2015.






Rohden Scheffel-Heidrich Veen Dr. Otterbein
Mitglied Geschäftsführung Geschäftsführung Vorsitzender