Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 07.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:09 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StR’in Schneckenburger
StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
StR’in Zoerner

Herr Güssgen
StAR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2015

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.0 Projekt "Nordwärts"


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 15.08.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00397-15)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Abweichung von den Sanierungszielen der Sanierungssatzung „Stadterneuerung Hörde Zentrum“, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem.
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00897-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00751-15)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00722-15)
3.5 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

3.6 11. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00898-15)

3.7 Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14090-14)

3.8 Anpassung Umweltpreis
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00814-15)

3.9 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00890-15)

3.10 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00844-15)

3.11 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

3.12 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

3.13 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

3.14 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

3.15 Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Quartiersentwicklung Speicherstraße


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 19.02.2015 versandt. -


4.2 Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

5.2 - unbesetzt -

5.3 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)

6.2 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)

6.3 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)

6.4 Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)

6.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00865-15)

6.6 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2015
- Wahl der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00873-15)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie


8.1 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)

9.2 Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)

9.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)

9.4 DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)

9.5 Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt -

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Matzanke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt zu erweitern:
9.7 - Entwurf des Jahresabschlusses 2014 des Haushalts der Stadt Dortmund
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2014 des städtischen Haushalts aus der
allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für den
städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für die
unselbständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01167-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, die Erweiterung der Tagesordnung um den genannten Punkt.

Ferner teilte OB Sierau mit, dass folgende Vorlagen von der Verwaltung zurückgezogen wurden:
6.2 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)
und

9.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15))

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

- unbesetzt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.0
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 23.04.2015 vor:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2015 mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt:

„Der Rat wird gebeten, als Kompensation für die Nichtteilnahme am Projekt „Nordwärts“ für die übrigen Stadtbezirke die Beschlüsse zum Stadtbezirksmarketing zu ändern:

1. Eine halbe Stelle wird über 2015 hinaus weiter finanziert, um die Organisation des Vereins
Stadtbezirksmarketing sicher zu stellen.

2. Die Kosten für die steuerliche und juristische Begleitung und Beratung des Vereins werden
weiterhin übernommen.

3. Die nicht am Projekt „Nordwärts“ beteiligten Stadtbezirke erhalten weiterhin eine jährliche
Zuwendung für das Stadtbezirksmarketing in ähnlicher Höhe wie 2014.

Begründung:
Es ist anzuerkennen, dass „Nordwärts“ für das Projektgebiet eine gute und richtige Strategie ist! Natürlich ist es bedauerlich, dass ein solches Projekt nicht für das gesamte Stadtgebiet möglich ist, aber hier sind Schwerpunkte unerlässlich. Allerdings darf „Nordwärts“ nicht dazu führen, dass die anderen Stadtbezirke dadurch so deutlich ins Hintertreffen geraten! Durch hohen organisatorischen Aufwand bei „Nordwärts“ werden vor allem durch viele neue Querschnittsaufgaben auch personelle Ressourcen anderer Stadtämter gebunden Das darf die politische Arbeit im Rest der Stadt weder verlangsamen noch erschweren!

Auch in den anderen Stadtbezirken findet man ähnliche Probleme und Defizite wie in den jetzt bei „Nordwärts“ zusammen gefassten Bereichen. Und während dort in den nächsten Jahren mit hohem Aufwand (personell, finanziell und organisatorisch) für die Stärkung der Bezirke gesorgt werden soll, wurde das Stadtbezirksmarketing unter dem Diktat des Haushaltes gestrichen! Im Lichte von „Nordwärts“ erscheint dies als krasse Benachteiligung der Rest-Stadt, denn einige „Formate“ des neuen Projektes ähneln den Aufgaben, die bisher über das Marketing finanziert und organisiert wurden.

Der Mittelstreichung für alle stehen nun für das Projekt „Nordwärts“ erhebliche finanzielle Mittel (zur Sicherstellung der Eigenanteile bei geplanten Zuschuss-Anträgen) gegenüber! Auch personell ist der Widerspruch offensichtlich: Im Bereich Marketing die beabsichtigte Streichung von Stellen und bei „Nordwärts“ die Einrichtung neuer Stellen (Koordinierungsstelle), zusätzlich zur bereits beschriebenen Tatsache neuer Aufgaben für die Gesamtverwaltung.

Die Himmelsrichtung allein ist ein schlechtes Kriterium für die Verteilung finanzieller Mittel! Aus diesen Gründen ist eine Kompensation für die übrigen Bezirke unerlässlich. Hier sollte wenigstens über das Stadtbezirksmarketing dafür gesorgt werden, dass weiterhin ein Mindestmaß an Veranstaltungen und Projekten durchgeführt werden kann.

Eine Beibehaltung des Vereins Stadtbezirksmarketing kommt auch den nördlichen Stadtbezirken zu Gute, da auch diese dann Gelder beim Verein für schwierige haushaltslose Zeiten „parken“ können.“


Ferner lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen vor:
a) Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung am 21.04.2015:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und
Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden.
Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die
Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den
Haushaltsplänen zu veranschlagen.
In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
- Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
- Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
- Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der
Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von
guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
- Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend
barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet
werden und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.
Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In
diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


b) Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 29.04.2015:
Hierzu liegt vor:

(…)

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, DS-Nr.: 14748-14-E4:

„zur Vorlage 14748-14 Projekt „Nordwärts“ beantragen wir die Vorlage auf Seite 11 im Bereich


Verkehr durch den nachstehenden bearbeiteten Text zu ersetzen:
Verkehr

Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten


Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den
Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt. Die Optimierung bestehender
und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege,
etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende,
betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben.
Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte
zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt.
Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen
unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur
CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen
Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen
Zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende
ÖPNV-Angebot aufweisen


Begründung
Begründung: Die Verwaltungsvorlage enthielt Projekte, die sich nicht in der Zuständigkeit
des Rates oder der Stadtverwaltung befinden, sondern der Landesplanung unterliegen
und sich außerdem nicht im definierten Projektgebiet befinden würden. Da diese Projekte
in der Bevölkerung in hohem Maße kontrovers diskutiert werden, ist es für das Gelingen
des Projektes „Nordwärts“ nicht zielführend den Projektstart unweigerlich mit der Debatte
um etwaige Landesplanungen zu belasten. Gleichzeitig fehlte die ganzheitliche Betrachtung
der Verkehrsentwicklung insbesondere in der beabsichtigten Weiterentwicklung im
Bereich Logistik.“

AUSW, 29.04.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
c) Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2015:

(…)

Zudem liegt dem Ausschuss nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) vor:

„…. im Bereich Arbeitsstruktur wird auf Seite 20 die Projektlenkung für das Projekt „Nordwärts“ beschrieben. Das Schaubild stellt eine durchaus sinnvolle Projektorganisation dar. Diese findet sich allerdings in der textlichen Ausführung nicht wieder, was die Position des Rates der Stadt Dortmund in diesem Projekt angeht.

Wie schlagen daher die nachstehende textliche Änderung vor:


Alt:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und
Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich“.

Neu:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmenschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich“.“

(…)

APO, 23.04.2015:

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs mit den vorliegenden Unterlagen an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.. 14748-15-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

d) Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015:
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann schlägt vor, die Projekte „Bau Nordspange“, „Erweiterung OWIIIa“ und „Verkehrskonzept Do-Hafen“ bei der Vorlage Projekt „Nordwärts“ auszuklammern. Des Weiteren fehlt der Zielbereich „Senioren“ und sie bittet darum, dieses mit aufzunehmen.

Weitere Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede fühlen sich bei der Projektvorstellung vernachlässigt und bemängeln die nichtdemokratische Behandlung.
Um allerdings die gemeinschaftliche Arbeit voranzutreiben, ergeht im Nachhinein folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis zu nehmen und die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten zu beschließen.

e) Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 03.03.2015 und die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.


Anmerkung:
Das Projekt „Nordwärts“ wird seitens der Bezirksvertretung Hombruch begrüßt. Parallel dazu sollten aber bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen für die von dem Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke nicht vernachlässigt werden.

f) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015:
Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, der Vorlage der Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgen.



g) Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015:
Die CDU-Fraktion bittet den Rat der Stadt Dortmund, den kompletten Stadtbezirk Scharnhorst in dem Projekt zu berücksichtigen. Es entstand der Eindruck, dass die Bahnlinie Dortmund-Hamm als Grenze gezogen wurde und somit die Orteile Husen-Kurl von diesem Projekt ausgegrenzt seien.

Frau Hardt gibt den Hinweis auf die Auftaktveranstaltung am 11.06.2015 – eine gesonderte Einladung erfolgt in Kürze.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke), dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


h) Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2015:
Der Bezirksvertretung Brackel liegen Auszüge aus den noch nicht genehmigten Niederschriften folgender Gremien vor, die zur Kenntnis genommen werden:

- Behindertenpolitisches Netzwerk, Sitzungsdatum 24.03.2015


- Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, Sitzungsdatum 21.04.2015
- Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, Sitzungsdatum 22.04.2015
Auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters stimmt die Bezirksvertretung nachfolgendem Antrag mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zu:

„Die BV Brackel hat den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 22.04.2015 (mit Bezug auf einen Beschluss vom 28.09.2011) zur Kenntnis genommen und ist ihrerseits bestürzt darüber, dass der Beirat ein als wertvoll eingeschätztes Feuchtbiotop über die Gesundheit der Anwohner des Hellwegs in den Ortskernen von Wickede und Asseln stellt.

Auch die Bezirksvertretung Brackel bemüht sich um Schutz und Erhalt von Lebensräumen, doch stellt sie bei einer Abwägung die Bedeutung der Lebensqualität der Menschen am Hellweg deutlich über die Gründe, die der Beirat anführt. Auch wir freuen uns, dass es nördlich von Wickede und Asseln so still ist – ein bisschen von dieser Stille wünschen wir uns aber auch für die Bewohner des Hellweges.

Aus diesem Grund begrüßt die Bezirksvertretung Brackel, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen den Weiterbau der L663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) bei einer Stimmenthaltung (Herr Knöpker, Piratenpartei), unter Berücksichtigung des obigen Antrages nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“

i) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2015:
Frau Bonan informiert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über das Projekt „Nordwärts“. Ihre mündlichen Ausführungen wird sie in Form einer Präsentation zur Niederschrift einreichen.

Nach längerer Diskussion äußert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihren Unmut darüber, dass die Vorlage durch die häufige Nutzung von Fremdwörtern schwer lesbar ist. Darüber hinaus wird bemängelt, dass mit verschiedenen Begrifflichkeiten in der Verwaltungsvorlage gearbeitet wird und diese somit in Teilen nicht nachvollziehbar ist.

Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht auf Bitten der Fraktion Die Linke & Piraten für fünf Minuten die Sitzung.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015 zur Kenntnis.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellen den Antrag, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben, da noch Beratungsbedarf besteht und sie einen partizipativen Prozess wünschen.

Der mündliche Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 4 Ja-Stimmen (Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der nachfolgende mündliche Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek und Herr Borchard, 5 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer) mehrheitlich beschlossen:

Der Beschlussvorschlag wird um den Schwerpunkt „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den mündlichen Antrag,, dass Jugendparlamente eingerichtet und beteiligt werden.

Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Urbanek) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Borchard) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion (unterstrichen) und Herrn Urbanek gegen die Stimme des Herrn Borchard bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung zuzüglich des CDU-Antrages:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.



Im Nachgang zur Abstimmung werden folgende Anmerkungen zu Protokoll gegeben:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Projekt Nordwärts. Allerdings lehnen wir die Aufnahme des Themas Sicherheit als zusätzliche Säule ab. Nachhaltige Sicherheit kann nur durch eine Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lage erzielt werden und nicht durch verstärkte Überwachung und Kontrolle.“

Fraktion Die Linken & Piraten:
Die Linken und Piraten sind nicht grundsätzlich gegen die Empfehlung. Sehr wohl aber gegen die Art und Weise, wie die Empfehlung durchgesetzt werden soll. Gerne hätten wir einen von allen getragenen Start von Nordwärts in einem partizipativen Prozess erwartet.

j) Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (eine Enthaltung- AfD) – auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Bövinghausen mit in das Projekt „Nordwärts“ aufzunehmen, des weiteren empfahl die BV LüDo dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

k) Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung vom 22.04.2015:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.9.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten.



Auszug aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 28.09.2011

zu TOP 3.5
Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna

Beschluss

Mit Bestürzung hat der Dortmunder Landschaftsbeirat von der beabsichtigten Aufnahme der L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna in den Vordringlichen Bedarf des Landesstraßenbedarfsplan erfahren, während die Abschnitte auf dem Stadtgebiet Unna nicht weiter verfolgt werden sollen.

Bislang war der Beirat davon ausgegangen, dass die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - die finanzielle Förderung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche beschränkt, für die im Juli 2010 Baurecht bestand.

Der Beirat wendet sich wie bisher entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße
L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.

Südlich des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“, direkt auf der geplanten Trasse der
L 663n, befindet sich ein Feuchtgebiet, das vom Umweltamt als wertvoll eingestuft wird. Nördlich der Trasse hat sich in den letzten Jahren der Pleckenbrinksee gebildet, der erst vor kurzem einstweilig unter Naturschutz gestellt wurde.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.

Mit der Realisierung des Abschnittes Dortmund-Asseln bis Unna würde sich der Verkehr der L 663n an der Stadtgrenze auf die Dortmunder Straße in Richtung Kamen bzw. Dortmund-Wickede, vorbei am Schulzentrum Dollersweg ergießen und dort zu erheblichen Gefährdungen führen.

Der Beirat appelliert an die Landtagsfraktionen, in den weiteren Beratungen zum Landesstraßenbedarfsplan die L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna nicht weiter zu verfolgen.

Sollte das Linienbestimmungsverfahren trotzdem eingeleitet werden, so muss der Untersuchungsraum zur Umweltverträglichkeitsstudie gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden, damit auch südliche Varianten einbezogen werden können.

Ebenfalls lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2015 vor:

… in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die bisherigen Beratungsergebnisse in den politischen Gremien mit Hinweisen seitens der Verwaltung.

Übersicht über die im Rahmen der Beratung vorgebrachten Anträge/Anregungen und Hinweise
Gremium
Beratungstermin
Beratungsgergebnis
Hinweise der Verwaltung
Bezirksvertretung Eving
11.03.2015
einstimmig empfohlen

Behindertenpolitisches Netzwerk
24.03.2015
abweichende Empfehlung (bei vier Enthaltungen):

Drucksache-Nr. 14748-14-E2 auszugsweise:

- Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

- In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. (...)

- Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externen Berücksichtigung finden.
Die Durchführung einer kommunikativ
barrierefreien Veranstaltung kostet z. B. bei Hinzuziehung einer FM-Anlage (frequenzmodulierte Funksignale) und 4 Dolmetschern bis zu 1.250 Euro/zwei Stunden (siehe beigefügte Auflistung).

Die gängige Verwaltungspraxis wird auch im Rahmen des Projektes "Nordwärts" angewendet: Veranstaltungseinladungen werden mit einem Hinweis auf einen barrierefreien Zugang der Veranstaltung ausgestattet. Falls kommunikative oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind und dies der Verwaltung rechtzeitig bekannt wird, wird dies nach Bedarf und nach Möglichkeit eingerichtet.

Die Koordinierungsstelle "Nordwärts" führt Veranstaltungen in der Regel nicht in Eigenregie durch, sondern in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Bezirksvertretungen. Die Finanzmittel für die Einrichtung der Barrierefreiheit sind
im Bedarfsfall aus dem HH des jeweils ausrichtendem Fachbereich/der ausrichtenden Bezirksvertretung zu decken.

Folgende Formulierung könnte demnach aus der Empfehlung des BPN gestrichen werden:
"Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des
Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre
sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit
für das Projekt in den Haushaltsplänen zu
veranschlagen."

Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Diese wird im Rahmen der finanziellen und
organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt.
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
14.04.2015
ohne Empfehlung durchgelaufen

Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
15.04.2015
ohne Empfehlung durchgelaufen

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
21.04.2015
einstimmig empfohlen
- unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Bezirksvertretung
Lütgendortmund
21.04.2015
abweichende Empfehlung (bei einer Enthaltung):

- Die Gebietskulisse "Nordwärts" soll um Bövinghausen erweitert werden
Das liegt im Ermessen des Rates.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
22.04.2015
einstimmig empfohlen (bei zwei
Enthaltungen)

Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde
22.04.2015
einstimmig empfohlen
mit folgendem ergänzendem Hinweis:

auszugsweise:
- Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.09.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten. (...)
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord
22.04.2015
abweichende Empfehlung (mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung des CDU-Antrags:

- Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" ergänzt.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Die Themen "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" lassen sich generell dem Themenfeld "Infrastrukturen" und "Wohnen" zuordnen.

Sauberkeit findet sich auf Seite 12 und Seite 14. Sicherheitsforen sind genannt auf Seite 13.
Bezirksvertretung Brackel
23.04.2015
abweichende Empfehlung
(mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung eines Antrags

auszugsweise:
- (...) Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen/den Weiterbau der L 663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ausschuss für Personal und Organisation
23.04.2015
ohne Empfehlung durchgelaufen

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E3 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch:

- Folgende textliche Änderung wird vorgeschlagen:

Alt:
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenklung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich.

Neu:
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenklung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich.
Die Zuständigkeit des Rates gemäß § 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird beachtet. Die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtung der Ressourcen obliegt dem Rat.

Umsetzungsentscheidungen über Projekte und die Priorisierung von Projekten obliegen dem Rat. Es ist vorgesehen, dass der Verwaltungsvorstand gemeinsam mit der Projektlenkung eine Bewertung von Projekten nach einem noch aufzustellenden Kriterienkatalog vornimmt und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet.

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bezirksvertretung Hombruch
28.04.2015
einstimmig empfohlen mit folgendem Hinweis:

Das Projekt Nordwärts wird seitens der Bezirksvertretung Hombruch begrüßt. Parallel dazu sollten aber bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen für die von dem Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke nicht vernachlässigt werdenden.

Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird zur Kenntnis genommen.
Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).
Bezirksvertretung Aplerbeck
28.04.2015
mehrheitlich empfohlen

Die Bezirksvertretung merkt an, dass der Name des Projektes "Nordwärts" ungünstig ist, da hier ein Nord-Süd-Gefälle projiziert wird. Ferner möchten sie nicht, dass der Süden in Vergessenheit gerät.
Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).
Bezirksvertretung Hörde
28.04.2015
mehrheitlich empfohlen

Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
28.04.2015
einstimmig empfohlen
- unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Bezirksvertretung Scharnhorst
28.04.2015
einstimmig empfohlen (bei zwei Enthaltungen)

Folgender Hinweis liegt vor:
- Die CDU-Fraktion bitte den Rat der Stadt, den kompletten Stadtbezirk Scharnhorst in dem Projekt zu berücksichtigen. Es entstand der Eindruck, dass die Bahnlinie Dortmund-Hamm als Grenze gezogen wurde und somit die Ortsteile Husen-Kurl von diesem Projekt ausgegrenzt seien.
Der komplette Stadtbezirk Scharnhorst ist
Bestandteil der Gebietskulisse "Nordwärts", auch Husen-Kurl. Die in der Vorlage dargestellte Karte ist ein Schaubild und dient der groben Übersicht.

Eine detaillierte Darstellung der gesamten Gebietskulisse erfolgt bis Ende des Jahres 2015 (Seite 3 der Vorlage).
Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit
28.04.2015
ohne Empfehlung durchgelaufen

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
29.04.2015
ohne Empfehlung durchgelaufen

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E4 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch:

Die Vorlage soll auf Seite 11 im Bereich Verkehr durch den nachstehenden Text ersetzt werden:

Alt:
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs angestrebt. Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege etc.) sind im Masterplan Mobilität betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben. Zusätzliche Wirtschaftsflächen an vorhandenen Verkehrsachsen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, werden entwickelt, damit Dortmunder Unternehmen auch weiterhin Wachstumschancen am bisherigen Standort nutzen können und auswärtigen Firmen ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.

Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNV-Mobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte
sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Verlängerung der OWIIIa
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potenzialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für
Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen.

Neu:
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt.
Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege, etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende, betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben.

Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes

- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen
Das liegt im Ermessen des Rates.

Zu Beginn des Prozesses wird eine Bestandsaufnahme bzw. Auftaktbilanz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Flächenpotenziale, Lebensräume, vorhandene soziale, kulturelle, technologische und sonstige freizeitorientierte Infrastrukturen sowie bereits bestehende Best Practice Projekte auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements erstellt. Als Datengrundlage werden vorliegende statistische Daten, kommunale Analysen (bspw. InSEKts, Quartiersanalysen, Aktions- und Masterpläne) analysiert sowie die Ergebnisse aus den durchzuführenden Beteiligungs- und Dialogveranstaltungen betrachtet (Seite 7).

Darüber hinaus ist als operatives Prozessziel die Analyse und Darstellung der inhaltlichen Bezüge zischen den bestehenden, strategischen Entwicklungsprozessen und den "Nordwärts"-Propjekten auf Seite 8 beschrieben.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter
Satz, 1. Absatz).
Bezirksvertretung Huckarde
29.04.2015
mehrheitlich empfohlen

Bezirksvertretung
Innenstadt-West
29.04.2015
empfohlen

Bezirksvertretung Mengede
29.04.2015
einstimmig empfohlen mit folgender Anmerkung:

Frau Knappmann (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, die Projekte "Bau Nordspange", "Erweiterung OWIIIa" und "Verkehrskonzept Do-Hafen" bei der Vorlage Projekt "Nordwärts" auszuklammern. Des Weiteren fehlt der Zielbereich "Senioren" und sie bittet darum, dieses mit aufzunehmen.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter Satz, 1. Absatz).

Der Themenbereich "Senioren" ist nicht explizit aufgeführt, da alle Bürgerinnen und Bürger der Stadtbezirke die Zielgruppe des Projektes ist.

Der Seniorenbeirat erscheint nicht in der Beratungsfolge, da die erste Sitzung in 2015 erst am 12.05.2015 (nach dem Ratsbeschluss) stattfindet.
Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften
30.04.2015


Ausschuss für Bürger-dienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
05.05.2015


Integrationsrat
05.05.2015


Schulausschuss
06.05.2015


Hauptausschuss und Ältestenrat
07.05.2015


Rat
07.05.2015



Kostenübersicht für kommunikative Unterstützung zur Herstellung der Barrierefreiheit
Nachfolgend sind die nach aktuellem Stand bei geplanter zweistündiger Dauer im Höchstfall jeweils entstehenden Kosten für Dolmetscher/innen pro Sitzung aufgeführt:


Aufwand je Schriftdolmetscher(in)
Anfahrt (2 x eine halbe Stunde) 40 €
Sitzungsbegleitung (5 x eine halbe Stunde) 100 €
Abfahrt (2 x eine halbe Stunde) 40 €
Fahrtkosten (gem. LReisekostenG) 20 €
Gesamt 200 €

Aufwand je Gebärdensprachdolmetscher(in)
Honorar für Leistungen (3 x 1 Stunde) 225 €
Fahrtkostenersatz (gem JVEG) 100 €
Entschädigung für Aufwand 100 €
Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen 5 €
430 €
Aufwand je Sitzung
2 Gebärdendolmetscher(innen) 860 €
2 Schriftdolmetscher(innen) 400 €
Gesamt 1260 €

Sofern Sitzungen im Rathaus stattfinden, kann die dort vorhandene FM-Anlage kostenfrei genutzt werden. Andernfalls entstehen weitere Kosten in Höhe von ca. 50 €.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den o. g. Empfehlungen, der Überweisung der Bezirksvertretung Brackel vom 23.04.2015 und dem Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 15.08.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00397-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde folgt dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag nicht und lehnt diesen einstimmig ab:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1).
II. beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.11.2014 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 die Begründung vom 15.08.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Abweichung von den Sanierungszielen der Sanierungssatzung „Stadterneuerung Hörde Zentrum“, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem.
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00897-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.04.2015 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirskvertretung Hörde vom 28.04.2015:

Zunächst wurde über den Antrag TOP 11.8.1 von Bündnis 90/Die Grünen in Gänze abgestimmt.
1. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum TOP 11.8 in seiner Gesamtheit zu.
Abstimmungsergebnis: mit 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 11 Nein-Stimmen abgelehnt
Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden danach Einzelpositionen zur Vorlage abgestimmt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde macht darauf aufmerksam, dass es in der Vorlage widersprüchliche Aussagen bzgl. der Ausfahrt aus dem Parkhaus gibt.
Zum einen steht auf Seite 13, dass eine Ausfahrt nur rechtsherum Richtung Faßstraße erfolgen kann. Zum anderen steht auf Seite 17 der Begründung, dass eine Ausfahrt nach rechts und nach links möglich ist.

2. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
3. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass auch der Bereich „Seekante“ zusätzlich zum Bereich „Faßstraße“ in die geplanten NOx-Untersuchungen mit einbezogen wird und die Wohneinheiten in der gesamten Höhe entsprechend bemessen werden.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt
4. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass Ersatzpflanzungen mit geeigneten Bäumen im nahen Umfeld der Baumaßnahme erfolgen sollen.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt
5. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt „Alfred-Trappen-Straße“ zwischen „Seekante“ und „Faßstraße“ für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen, den westlich anliegenden Bürgersteig komplett durchgängig zu erhalten bzw. neu herzustellen und im Kreuzungsbereich „Seekante“-„Alfred-Trappen-Straße“ nicht nur den nördlich gelegenen Zebrastreifen zu realisieren, sondern auch östlich und westlich Zebrastreifen zu markieren.
Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen so beschlossen
6. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und Fledermausbesatz zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen so beschlossen
7. Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.
Abstimmungsergebnis: mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung so beschlossen
8. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der 7 anderen Beschlüsse zur Vorlage, folgendes zu beschließen:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 26.03.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, von den Werbe- und Gestaltrichtlinien für Werbeanlagen und Außengastronomie im Bereich des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ durch Zulassung einer abgestimmten vorhabenbezogenen Werbeanlage abzuweichen.

Rechtsgrundlage:
§ 142 BauGB

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen so beschlossen


AUSW, 29.04.2015:

Herr Wilde geht wie folgt auf die nachfolgend aufgeführten, ergänzenden Beschlüsse, welche in der gestrigen Sitzung der BV Hörde eine Mehrheit gefunden haben, ein:


I. „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.“
Hierzu schlägt Herr Wilde vor, dass er dieses Thema noch mal aufgreifen, mit dem Vorhabenträger besprechen und das Gesprächsergebnis in die Beratung der kommenden Ratssitzung entsprechend einbringen werde.


II. „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt „Alfred-Trappen-Straße“ zwischen „Seekante“ und „Faßstraße“ für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen, den westlich anliegenden Bürgersteig komplett durchgängig zu erhalten bzw. neu herzustellen und im Kreuzungsbereich „Seekante“-„Alfred-Trappen-Straße“ nicht nur den nördlich gelegenen Zebrastreifen zu realisieren, sondern auch östlich und westlich Zebrastreifen zu markieren.“
Hierzu führt Herr Wilde an, dass es sich bei der hierin erwähnten Öffnung des nördlichen Einbahnstraßenabschnittes für Radfahrer nicht um eine Entscheidung handele, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu treffen sei. Hierbei handele es sich um eine Regelung, verkehrstechnischer Art, welche die Bezirksvertretung in eigener Zuständigkeit treffen könne.
Weiter verdeutlicht er, dass die erwähnte Erhaltung des westlichen Bürgersteiges durch den Bebauungsplan nicht in Frage gestellt werde.
Zum Thema Zebrastreifen sehe es allerdings etwas differenzierter aus. Aufgrund der Einschätzung der Verkehrsexperten rate man dringend davon ab, neben dem bereits vorgesehenen Zebrastreifen hier mit zusätzlichen Zebrastreifen zu operieren. Im weiteren Verfahren werde die Verwaltung dieses Thema noch mal aufgreifen und der Bezirksvertretung genau darlegen, warum man diesen Wünschen nicht folgen könne.

III. „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und Fledermausbesatz zu untersuchen.“
Hierzu erläutert Herr Wilde, dass diese Maßnahme ohnehin so vorgesehen und somit eine gesonderter Beschluss hierzu entbehrlich sei.


IV. “Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.
Hierzu führt Herr Wilde an, dass man diesem Änderungswunsch der Bezirksvertretung nachkommen könne.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde und unter Berücksichtigung der heutigen, mündlichen Erläuterungen der Verwaltung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2015 vor:
„die Bezirksvertretung Hörde hat in ihrer Sitzung am 28.04.2014 zu der o. g. Verwaltungsvorlage
vier zusätzliche Beschlüsse gefasst.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 29.04.2015
daraufhin die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt weitergegeben.

Die zusätzlichen Beschlüsse der Bezirksvertretung Hörde lauten wie folgt:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus
nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.

2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt „Alfred-Trappen-Straße“ zwischen „Seekante“ und „Faßstraße“ für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen, den westlich anliegenden Bürgersteig komplett durchgängig zu erhalten bzw. neu herzustellen und im Kreuzungsbereich „Seekante“-„Alfred-Trappen-Straße“ nicht nur den nördlich gelegenen Zebrastreifen zu realisieren, sondern auch östlich und westlich Zebrastreifen zu markieren.
3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und Fledermausbesatz zu untersuchen.
4. Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.

Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dieses bei der Beschlussfassung am 07.05.2015 zu
berücksichtigen:

zu 1.)

Im Rahmen der Verkehrsgutachten wurde der Planfall bevorzugt, dass aus dem Parkhaus in die Alfred-Trappen-Straße ausfahrende Fahrzeuge sowohl der bestehenden Einbahnstraße folgend Richtung Süden nach links als auch nach rechts Richtung Norden zur Faßstraße abbiegen können. Der Anteil des zu erwartenden Linksabbiegeverkehrs aus dem Parkhaus würde mit ca. 20% einen relativ geringen Anteil davon ausmachen. Aufgrund des im Planungsprozess mit den Fachämtern abgestimmten und weiterentwickelten Verkehrsentwurfs zur tatsächlichen baulichen Gestaltung des Zu- und Ausfahrtbereiches des Parkhauses, ist den Verkehrsplanern zufolge faktisch nur noch ein Rechtsabbiegen aus dem Parkhaus möglich. Die Vorhabenträgerin hat auch dieser Lösung schriftlich zugestimmt.


Die Fachgutachter zu den Belangen Lärm, Lufthygiene und Verkehr haben ebenfalls schriftlich bestätigt, dass diese geänderte Verkehrsführung keine Auswirkungen auf die jeweiligen Gutachtenergebnisse hat.Daraus resultierend wird eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts in die Faßstraße vorgesehen und im weiteren Planverfahren festgeschrieben. Die Begründung vom 30.04.2015 wird zur öffentlichen Auslegung entsprechend angepasst werden.
zu 2.)

a) Die mögliche Öffnung des betreffenden Einbahnstraßenabschnitts für Radfahrer in Gegenrichtung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, verkehrstechnischer Art, welche die Bezirksvertretung in eigener Zuständigkeit treffen kann.


b) Der westliche Bürgersteig wird durchgängig erhalten. Lediglich der östliche Bürgersteig wird vor der Zu- und Ausfahrt des Parkhauses zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger unterbrochen.
c) Von zusätzlichen Zebrastreifen im Bereich der Seekante wurde aus verkehrsplanerischer Sicht bewusst abgesehen. Es wurde befürchtet, dass auf die Ampel der Kreuzung Seekante/ Faßstraße zufahrende Fahrzeuge die Zebrastreifen nicht, oder zu spät wahrnehmen könnten und es so möglicherweise zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Durch die vorgeschlagene bauliche Verengung der Fahrbahn soll die Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Aufmerksamkeit des Fußgängers beim Überqueren der Straße geschärft bleiben. Letzteres würde beim Vorhandensein eines Zebrastreifens nicht in erforderlichem Maße gewährleistet werden können, so die Fachargumentation. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung dieses Thema noch mal aufgreifen und der Bezirksvertretung genau darlegen, warum man in diesem Punkt nicht folgen kann.

zu 3.)

Der Beschluss entspricht den im Artenschutzfachbeitrag beschriebenen Maßnahmen in vollem Umfang. Diese Vorgaben sind darüber hinaus im Durchführungsvertrag Teil B § 22 Abs. 3 verbindlich geregelt. Auszug Artenschutzprüfung – S. 23 (Meinig, März 2015) (Fledermäuse) „Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten werden potenziell geeignete Bäume vor der Fällung mittels Hubsteiger und Endoskop auf 3 Fledermausbesatz kontrolliert. Sollten im Rahmen der Kontrollen Tiere in einer Baumhöhle festgestellt werden, so muss abgewartet werden, bis sich die Tiere von selbst entfernt haben. Die Entfernung potenzieller Quartierbäume erfolgt bei Tagestemperaturen über 10°C. Bei der Baumfällung ist ein Fledermausfachmann anwesend, so dass trotz der Vorsichtsmaßnahmen betroffene, verletzte Tiere fachgerecht versorgt werden.“



zu 4.)

Der § 25 Abs. 2 im Durchführungsvertrages Teil B sieht die Messung der NO2-Immissionen für die Dauer eines Zeitraumes von 3 Jahren vor. Sofern die Änderung der Formulierung von „in einem Zeitraum von 3 Jahren“ in die Formulierung „über einen Zeitraum von 3 Jahren“ der Klarstellung dient, könnte dies im Vertragsentwurf angepasst werden. Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Maßgabe zu folgen, dass im weiteren Verfahren eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße festgeschrieben und die Begründung entsprechend angepasst wird. Der Durchführungsvertrag Teil B wird in seiner Formulierung wie unter Pkt. 4 dargelegt redaktionell angepasst.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.04.2015 sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00751-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00722-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
11. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00898-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14090-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Schreiben vor:



Schreiben OB Sierau vom 20.04.2015:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung an die Ausschüsse für Bauen, Verkehr und Grün sowie Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die Anmerkungen der Flughafen Dortmund GmbH in Ihren Beratungen zur oben genannten Vorlage zu berücksichtigen.



Schreiben der Verwaltung vom 17.04.2015:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Einbringen im Dezember 2014 und anschließender Beteiligung aller Bezirksvertretungen, liegt Ihnen der Lärmaktionsplan Dortmund zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt vor.

Inzwischen hat die Flughafen Dortmund GmbH das Umweltamt der Stadt Dortmund gebeten, die Textpassage zum Flugverkehrslärm im Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund zu konkretisieren.

Der Text zum Flugverkehr wurde im vorliegenden Lärmaktionsplan stark reduziert, da der Flugverkehrslärm aufgrund der errechneten Immissionspegel kein Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist.

Der durch den Flughafen Dortmund generierte Lärm erreicht nicht den aktuell geltenden Interventionswert von LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) als Vorgabe zur Lärmaktionsplanung.

Die Flughafen Dortmund GmbH wünscht eine Konkretisierung der aufgeführten Betriebszeiten, wobei die aktuelle Textpassage aus den Genehmigungsunterlagen entnommen wurde und somit nicht falsch ist. Ein entsprechender Textvorschlag der Flughafen Dortmund GmbH liegt diesem Schreiben bei.

Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH als Bestandteil des Lärmaktionsplanes anzusehen und dem Rat der Stadt den Beschluss des Lärmaktionsplanes mit der Ergänzung der Flughafen Dortmund GmbH zu empfehlen.

Ferner wurden zwei redaktionelle Fehler festgestellt.

Auf der Seite 26 des Lärmaktionsplanes wurde der Begriff Planfeststellung im Zusammenhang mit der Betriebszeitenerweiterung gewählt. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang falsch. Der Begriff kann entfallen oder durch „Genehmigungsänderungsverfahren“ ersetzt werden.

Im weiteren Verlauf ist von einer Fluglärmmessanlage auf dem Flughafengelände die Rede. Diese Information stammt aus der Broschüre „Das Schallschutzprogramm der Flughafen Dortmund GmbH“. Der genaue Standort der Messanlage wird in der o.g. Broschüre allerdings nicht genannt und die Aussage, dass sich die Anlage auf dem Flughafengelände befindet, ist nicht korrekt und muss korrigiert werden.

Die Aussage des Textes wird sich durch die Konkretisierung und Korrektur nicht verändern.


Schreiben der Flughafen Dortmund GmbH vom 12.01.2015:

Zu den Betriebszeiten schlagen wir folgenden Text vor:

Der Flughafen dient dem allgemeinen Verkehr mit Luftfahrzeugen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln für Präzisions- und Nichtpräzisionsanflugverfahren zwischen 06:00 und 22:30 Uhr (Ortszeit). Planmäßige Landungen sind bis 23:00 Uhr (Ortszeit) zulässig.

Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr, deren planmäßige Starts bis 22:30 Uhr vorgesehen sind, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter noch bis 23:00 Uhr (Ortszeit) starten. Flugzeuge im planmäßigen Verkehr, deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 23:00 Uhr (Ortszeit) vorgesehen sind, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalten noch bis 23:30 Uhr (Ortszeit) landen.

Es dürfen nur Flugzeuge für Flugbewegungen zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in ihrer jeweiligen Fassung enthalten sind.

Sollte die Zahl von 20 Flugbewegungen in einem Monat überschritten werden, dürfen weitere Spätstarts oder - landungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.

In Bezug auf die Fluglärmmessungen teilen wir Ihnen folgende Standorte mit:

- Schleefstrasse 12, Dortmund-Aplerbeck
- Langscheedestrasse 41, Dortmund-Wickede
- Siegfriedstrasse 28a, Unna-Massen

Ansonsten sind wir mit den von Ihnen aufgeführten Anmerkungen in ihrem o.g. Schreiben einverstanden. …“


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.04.2015 vor:
„Hierzu liegt vor:

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14449-14-E2):

..in der Sitzung des ABVG am 25.11.2014 wurde durch die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Anfrage „Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf großen Ausfallstraßen“, Drucksache-Nr.: 14449-14-E1 eingebracht. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs mit der Lärmaktionsplanung wurde die Anfrage an den AUSW überwiesen. Diese Anfrage führte zu einer Befassung im Umwelt- und Tiefbauamt sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen zu der geplanten
Temporeduzierung auf 30 km/h für die Ausfallstraßen Märkische Straße, Ruhrallee und Hohe
Straße in der Dortmunder Innenstadt.
- Wie hoch ist die erwartete prozentuale Lärmreduzierung durch die geplante Tempoverringerung prozentual im Vergleich zur jetzigen Belastung?
Das Maß der Lärmreduzierung durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist von verschiedenen Randbedingungen abhängig. So spielen der Fahrbahnbelag, der LKW-Anteil und weitere Einflussgrößen eine große Rolle. Erreicht werden kann durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,7 dB(A). Um dies auf anderem Wege zu erreichen, müsste z. B. das Verkehrsaufkommen etwa halbiert werden, was allerdings nicht realistisch ist.
-„Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den oben genannten Straßen sind bereits durchgeführt worden oder sind geplant?“
Die Hohe Straße wurde umfänglich von der Kreuzung Grafenhof bis zur Markgrafenstraße umgebaut und komplett neu gestaltet. Dabei wurde u. a. ein Radfahrstreifen in die Fahrbahn integriert.
Die Märkische Straße und die Ruhrallee wurden vor einigen Jahren neu ausgebaut und gestaltet. Dabei wurden die Fahrbahnen so weit als möglich von den Gebäuden abgerückt, um dadurch den Lärm an der Bebauung zu reduzieren. Die Notwendigkeit grundlegender Instandsetzungsmaßnahmen ist nicht gegeben. Konkrete Baumaßnahmen stehen daher nicht im Fokus.
- Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass "Schleichwege" in reinen Wohngebieten als alternative Wege genutzt werden und der Autoverkehr sowie die Lärmbelästigung dort steigt?
Wenn lediglich kürzere Teilabschnitte (einige hundert Meter) von Hauptverkehrsstrassen mit Tempo 30 versehen werden, ist i.d.R. nicht mit Schleichverkehren zu rechnen. Das Fortkommen in Hauptverkehrsstraßen ist auch bei Tempo 30 überwiegend günstiger als das Durchfahren von Wohngebieten mit Rechts-vor-Links-Regelung. Sollten sich in Einzelfällen Auffälligkeiten ergeben, muss mit geeigneten Mitteln gegengesteuert werden.
- Warum sind diese Straßen (Märkische Str., Hohe Str. und Ruhrallee) in den Fokus der Verwaltung gerückt, obwohl auch andere große Ausfall- und Einfallstraßen eine ähnliche Verkehrsbelastung aufweisen?
Der Eindruck, die Verwaltung betrachte vorrangig die Märkische Straße, die Hohe Straße und die Ruhrallee hinsichtlich einer möglichen Tempo-30-Ausweisung ist auf die Berichterstattung in der Presse zurückzuführen. Dies ist jedoch so nicht richtig. Der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund, der sich derzeit in der politischen Beratung befindet, empfiehlt die Prüfung einer nächtlichen Tempo-30-Anordnung für insgesamt 16 Straßenabschnitte. Märkische Str., Hohe Str. und Ruhrallee sind nicht darunter.
- Welche Ausfallstraßen sind als Stadt-Umland-Verbindung besonders wichtig für den schnellen Verkehrsfluss aus und in die Innenstadt?“ Für die Stadt-Umland-Beziehungen sind in erster Linie die klassifizierten Straßen von Bedeutung sowie die anderen im FNP festgelegten Hauptverkehrstrassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist für den Verkehrsfluss und die Mengenleistungsfähigkeit aber von nachrangiger Bedeutung. Kurze Streckenabschnitte mit Tempo 30 zu belegen, steht nicht im
Widerspruch zur Verbindungsfunktion.
- „Ist ein Umbau der betroffenen Ausfallstraßen geplant um durch ihre bauliche Gestaltung (mehrspurig, sehr breit, baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) die Wirkung einer durchgängigen Tempo 30 Zone zu erzeugen?
Ein Umbau der betroffenen Ausfallstraßen ist nicht geplant. Da die Temporeduzierung nur zu bestimmten Tageszeiten gelten soll, wäre ein Umbau zudem nicht zielführend. Dieser hätte zur Folge, dass entsprechende Verkehre dauerhaft verdrängt würden.

- Ist eine Umleitung des Verkehrs (z.B. über die Semerteichstr.) mit eingeplant worden?
Eine Umleitung ist unter Berücksichtigung der zuvor beantworteten Frage hinsichtlicht einer baulichen Umgestaltung ebenfalls nicht vorgesehen.


Schreiben der Verwaltung, womit die Anmerkungen der Flughafen Dortmund GmbH zur
Kenntnis gegeben werden (Drucksache Nr.: 14090-14) (siehe Anlage zur Vorlage)

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14090-14-E3):
- Aufgrund des umfangreichen Textes wird dieser den folgenden Gremien separat übermittelt -

Stellungnahme der Verwaltung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 14090-14-
E4):

„..zum Zusatz- / Ergänzungsantrag, der Fraktion Die Linke & Piraten, eingebracht im Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015, nehme ich wie folgt Stellung:


Zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3:
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung erfolgt auf Basis der in deutsches Recht umgesetzten EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die nationalen Festsetzungen erfolgten über die §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).
Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind Pflichtaufgaben. Die erstmalige Lärmkartierung war am 30. Juni 2007 fertig zu stellen. Der hierauf aufbauende Lärmaktionsplan war am 18. Juli 2008 einzureichen. Beide Aufgaben sind in einem Turnus von fünf Jahren zu erneuern.
Es gab bei der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung Verzögerungen, über die die Gremien der Stadt Dortmund und die Aufsichtsbehörden informiert wurden.
Die Verzögerungen waren sowohl dem personellen Engpass geschuldet als auch einer Verzögerung bei der Bereitstellung von Daten aus externen Quellen. Die erste Lärmkartierung wurde durchgeführt, und auf Basis dieser Kartierung wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplans erarbeitet. Die Öffentlichkeit wurde beteiligt. Dabei wurde weit über die Mindestanforderungen an einen Lärmaktionsplan und an die Öffentlichkeitsarbeit hinausgegangen.
Wegen der zeitlichen Verzögerung wurde mit der obersten Umweltschutzbehörde vereinbart,
dass der erste und der zweite Lärmaktionsplan zu einem Werk zusammengeführt werden
können, wenn dabei die Ergebnisse der 2. Kartierung berücksichtigt werden. Dies ist mit der
Vorlage „Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund“ auch erfolgt. Wegen dieser Vorgehensweise
war eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung weder möglich noch sinnvoll.

Zum Beschlussvorschlag 4:
Alle Lärmkarten sind über das Umgebungslärmportal des Landes einzusehen und in beliebigen Maßstäben darstellbar. Bei den Karten im Lärmaktionsplan handelt es sich um Arbeitskarten, bei denen eine parzellenscharfe Darstellung weder gefordert noch sinnvoll ist. Im Gremieninformationssystem stehen alle Unterlagen zum Lärmaktionsplan zur Verfügung.
An einer Aktualisierung der „Lärmseite“ auf www.dortmund.de wird gearbeitet.

Zu den Beschlussvorschlägen 5 und 6:
Die im Lärmaktionsplan herangezogenen Auslösewerte wurden in einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgegeben. Die vom UBA genannten Werte sind selbstverständlich bekannt, jedoch handelt es sich nur um Empfehlungen.

Zu Beschlussvorschlag 7:
Eine Summation der berechneten Schallpegel ist in den nationalen Regelwerken nicht vorgesehen.

Zu Beschlussvorschlag 8:
Beschließt der Rat den Lärmaktionsplan, erlangen damit die im LAP genannten „ruhigen Gebiete“ einen Schutz. Dies führt dazu, dass bei Planungen, die diese Gebiete berühren, Eingriffe besonders begründet werden müssen. Ein „Ewigkeitsschutz“ ist weder in der Lärmaktionsplanung noch in anderen Planverfahren vorgesehen. Ich weise die Vorwürfe zurück, die Verwaltung habe gegen bestehende Regeln verstoßen.“
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
10.03.2015:

..wonach diese die Vorlage einstimmig, mit folgender Ergänzung empfiehlt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte über alle geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk im Vorfeld informiert zu werden.

Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2015:

..wonach diese die Vorlage mehrheitlich, mit folgender Ergänzung empfiehlt:
….und fordert die Verwaltung auf, sowohl die Ergebnisse wie auch die dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung nicht nur für das gesamte Stadtgebiet auszuweisen, sondern für jeden Stadtbezirk einzeln darzustellen.

Empfehlung des ABVG vom 21.04 2015:

..wonach dieser die Vorlage mit dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN) ohne Empfehlung weiterleitet,

der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig zustimmt
sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mehrheitlich ablehnt.
AUSW, 29.04.2015:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, werden folgende Beschlüsse gefasst:


1.Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

..wonach diese die Vorlage einstimmig, mit folgender Ergänzung empfiehlt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte über alle geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk im Vorfeld informiert zu werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Ergänzungsvorschlag einstimmig zu.


2.Empfehlung der Bezirksvertretung Eving:

..wonach diese die Vorlage mehrheitlich, mit folgender Ergänzung empfiehlt:

….und fordert die Verwaltung auf, sowohl die Ergebnisse wie auch die dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung nicht nur für das gesamte Stadtgebiet auszuweisen, sondern für jeden Stadtbezirk einzeln darzustellen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Ergänzungsvorschlag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (NPD), ab.
Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung Eving aber in geeigneter Weise die entsprechenden Informationen zu ihrem Stadtbezirk zukommen lassen.


3. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14090-14-E3):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (NPD), ab.
Die Verwaltung wird aber darum gebeten, die hierin angesprochenen Punkte in ihre weiteren Überlegungen einfließen zu lassen.

4. Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse zu den beiden Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Eving sowie zu dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten), einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Schreiben sowie der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.04.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Anpassung Umweltpreis
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00814-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015 vor:
Hierzu liegt vor

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (SPD-
Fraktion) (DS-Nr.: 00814-15-E1)

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
B’90 Die Grünen) (DS-Nr.: 00814-15-E2)

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
DIE LINKE & PIRATEN) (DS-Nr.: 00814-15-E3)

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
AfD) (DS-Nr.: 00814-15-E4)

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
FDP/BL) (DS-Nr.: 00814-15-E5)

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (CDU-Fraktion) (DS-Nr.: 00814-15-E5)

Zusammenfassung der Besetzungsvorschläge der Fraktionen für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises der Stadt Dortmunds

Fraktion
Mitglied
Stellvertretung
CDU
RM Uwe Waßmann
RM Friedrich-Wilhelm Weber
RM Anke Kopkow
RM Reinhard Frank
RM Heinz Neumann
RM Dr. Jürgen Eigenbrod
FDP/BL
RM Dr. Thomas Reinhold
RM Markus Happe
AfD
RM Peter Bohnhof
RM Andreas Urbanek
DIE LINKE & PIRATEN
RM Nursen Konak
RM Utz Kowalewski
B’90 DIE GRÜNEN
RM Ingrid Reuter
RM Matthias Dudde
RM Wolfram Frebel
RM Barbra Brunsing
SPD
RM Monika Lührs
RM Carla Neumann-Lieven
RM Alisa Spree
RM Carsten Giebel
RM Dirk Gossmann
RM Heike Renkawitz
RM Torsten Heymann
RM Bernhard Klösel


AUSW, 29.04.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgende Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aus:
Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

· empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises zu beschließen,
· schlägt neue Mitglieder für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, diese in die Jury zu bestellen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00890-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015 vor:
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann erläutert auf Nachfrage von Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann, dass im Rahmen der Städtebauförderung keine Förderung für die Erweiterung des Reitweges in Westerfilde gegeben sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass die ökologischen Gebiete und Naturschutzgebiete erhalten bleiben sollen, wie z. B. der Mastbruch und Rahmer Wald in Westerfilde. Hier dürfe keine extensive Nutzung für Freizeitgestaltung erfolgen.

Somit ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:
Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit den o. g. Anmerkungen, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes zu beschließen:
1. Das Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh gemäß § 171e BauGB als Soziale Stadt Gebiet festzulegen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

2. Die Fortsetzung des niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde/Bodelschwingh mit einem maximalen Aufwand in Höhe von 15.000 € im HJ 2015.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.10
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00844-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015 vor:

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann weist darauf hin, dass die Barrierefreiheit in der o. g. Vorlage fehlt und diese auch mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk abgesprochen war.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann schlägt vor, dass die Bezirksvertretung regelmäßig darüber informiert werden soll, wohin die Mittel fließen und für welche Projekte diese bestimmt sind. Es soll eine regelmäßige Berichterstattung stattfinden.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch schlägt vor, dass ein Antrag wegen der Mittelvergabe gestellt wird. Somit ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:


Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes mit den genannten Anmerkungen zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort ein Freiraumkonzept für die Großsiedlungsbestände im Quartier Westerfilde/Bodelschwingh zu erarbeiten und dieses auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse mit vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von 410.000,- € sukzessiv umzusetzen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 3.12
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht ihre Empfehlung zur Verwaltungsvorlage
„Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund“ verknüpft mit der Bitte
aus, die in der Anlage 6.2 verzeichnete „ Heimatstube „ im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls mit einem barrierefreien Zugang auszustatten.

Dies ist besonders wichtig, weil die vorhandene steile Treppe für die überwiegend im
Seniorenalter befindlichen Besucher der Heimatstube, diese nicht mehr aus eigener Kraft
erreichen bzw. verlassen können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett) der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

- Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
- Elisabeth Grundschule (Eving)
- Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
- Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
- Hansa Grundschule (Huckarde)
- Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015 vor:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktionen SPD, CDU und
B’90/DG einstimmig zu:

„1. Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bzw. dem per
Delegationsbeschluss zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Aufstellungsbeschluss vom 17. Oktober 2007 für den Bebauungsplan Br 2016
(Drucksache Nr.: 09665-07) wird aufgehoben.

b) Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische
Grünfläche zu überplanen und so im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan
zu sichern.

c) Die Verwaltung unterlässt weitere Planungen mit der Zielsetzung einer Bebauung
der Grünfläche oder der Stellplatzfläche.

2. Die Verwaltung wird gebeten, Pläne zur Aufwertung der Grün- und Spielplatzfläche sowie
der Stellplatzfläche zu erarbeiten und der Bezirksvertretung mit Kostenaufstellung
vorzulegen.

Begründung:


Im westlichen Kreuzungsbereich von Wambeler Hellweg und Rüschebrinkstraße befindet sich eine Grünanlage mit integriertem Spielplatz. Daneben liegt eine versiegelte Fläche, die als Stellplatz und Containerstandort genutzt wird.
Im Oktober 2007 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan (Br 216) aufzustellen, der die Ansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich vorsieht. Im Jahr 2012 bestanden Planungen, auf dieser Grünfläche ein Bauvorhaben für seniorengerechtes Wohnen inklusive Pflege- und Versorgungseinrichtungen umgesetzt werden.
Eine Bebauung dieser Grünfläche, sei es Gewerbe- oder Wohnbebauung, ist abzulehnen. Die Grünfläche ist als solche zu erhalten, da sie einen markanten Grünpunkt im Ortskern von Wambel und eine willkommene Ausnahme von der ansonsten bestehenden Bebauung entlang des Hellwegs bildet. Außerdem haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen für die planerische Beurteilung dieser Fläche geändert.
Ein Bedarf in Wambel für zusätzliche Einzelhandelsflächen besteht nicht mehr, da ohnehin Leerstände im „gewerblichen Ortskern“ (Höhe Rewe und Sparkasse) bestehen. Weiterhin hat man mittlerweile nördlich dieser Fläche Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern angesiedelt, deren Wohnqualität durch die o. g. Grünfläche auf einem guten Niveau erhalten bleibt. Durch eine dauerhafte Sicherung der Grünfläche besteht nunmehr für die Ortspolitik die Möglichkeit, Investitionen zur Aufwertung dieser Grünfläche vorzunehmen, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, dass Investitionen durch eine spätere Bebauung der Fläche obsolet werden.
Die östlich neben der Grünfläche gelegene Stellplatzfläche erfüllt wichtige Verkehrs- und Entsorgungsaufgaben. Zum einen wird diese Fläche als Parkplatz von Personen genutzt, die anschließend mit der Stadtbahn in die Innenstadt fahren. Zum anderen befindet sich auf dieser Stellplatzfläche ein weitestgehend unstreitiger Containerstandort. Diese Stellplatzfläche ist jedoch ebenfalls optisch aufzuwerten.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung aus der Bezirksvertretung Brackel vom 12.03.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1


Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1


Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
- unbesetzt -


zu TOP 5.3
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 24.03.2015 vor:
Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07. Mai 2015 den Tagesordnungspunkt Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen Moratorium „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen. Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.



Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit

o Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,

o Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,

o Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,


o Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und

o Vertreter/innen von DSW 21

ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:


o bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund,

o Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels
20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des
Dortmunder Inklusionsplan 2020 und

o Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:


- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.

Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 24.03.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1


Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 6.3
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.04.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, bis zur
Ratssitzung am 07.05.2015 die seinerzeit in der Sitzung des AFBL am 17.11.2011 vom
Kämmerer zurückgezogene Vorlage Drucksachen-Nr. 04904-11 „Gesamtkonzept zur
mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund“ fortzuschreiben und diese mit einem
Finanzierungs- und Zeitstrahl bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2018 zu
versehen.
Neben den bisher nunmehr bekannt gewordenen 10,7 Mio. Euro für den Werkstattumbau und
den ungefähr veranschlagten 17 Mio. Euro für die „Junge Bühne Westfalen“ sollen dabei
weitere Investitionsvorhaben bis 2018 aufgelistet werden, deren finanzielles Volumen die
Grenze von 300.000 Euro überschreiten.
Konkret soll die Verwaltung dabei auch Stellung beziehen, ob an eine Wiedereröffnung der
Dachterrasse des großen Hauses oberhalb des Foyers gedacht wird oder beispielsweise auch
an Dach- und Deckensanierungsmaßnahmen im Opernhaus.
Die Auflistung soll die geplanten Investitions-/Sanierungsmaßnahmen dabei priorisieren nach:

a) unabweisbar notwendig
b) mittelfristig erforderlich
c) wünschenswert zur Attraktivitätssteigerung

Sollte eine solche Fortschreibung bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 aus Sicht der
Theaterverwaltung nicht möglich sein, so erfolgt die Beschlussfassung über das
Werkstattkonzept erst dann, wenn diese Auflistung komplett vorliegt.
Aus Sicht der Politik ist es nämlich nicht nur wünschenswert, sondern aufgrund der
finanziellen Lage der Stadt Dortmund geradezu erforderlich, eine „Gesamtschau“ über den
Sanierungs- und Investitionsbedarf des Mitte der 1960er Jahre eröffneten Hauses zu erhalten,
damit dieser in Abwägung mit anderen dringend anstehenden Infrastrukturinvestitionen
sorgsam und an nachvollziehbaren Kriterien orientiert bewertet und gewichtet werden kann.
Abschließend möge die Verwaltung erläutern, warum trotz „langfristiger und sorgfältiger
Überprüfung diverser Ersatzspielstätten“ kein Ausweichquartier für das Schauspiel gefunden
werden konnte und warum insbesondere das ehemalige Museum am Ostwall nicht als
temporäre Alternativlösung in Frage kam.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015, spätestens aber für die Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umsetzung des Bauvorhabens „Werkstattumbau“
mit Investitionsvolumen in Höhe von 10,7 Mio. Euro und die weitere Beauftragung der letzten
Planungsphasen; die Richtlinien des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden
hierbei beachtet.

- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Auslagerung
der Werkstattbereiche und Büros

- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den verkürzten Spielplan des Schauspiels, bedingt durch
den Ausfall einer Ausweichspielstätte, zur Kenntnis

- Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des
Bauvorhabens ein Darlehen über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, aufgeteilt auf
die Kalenderjahre 2016/2017 schätzungsweise mit 4,5 Mio. Euro (2016) und schätzungsweise
2,5 Mio. Euro (2017)

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitions- als auch
Betriebskostenzuschusses des Theaters zur Finanzierung des notwendigen Kapitaldienstes
(Zins- und Tilgungsleistungen) aus dem Darlehen

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die konsumtiven Belastungen durch die zusätzlichen
Kosten für die Auslagerungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro, die dem Theater Dortmund
Zuschuss erhöhend zur Verfügung gestellt werden.
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strukturelle Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2018 um 59.000 Euro aufgrund der
erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 28.04.15 darum gebeten, die Fragen der o. g. Stellungnahme der CDU-Fraktion bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.15 zu beantworten:

Baucontrolling und Erläuterungen zur Kostensteigerung
1. Allgemein

Mit den Methoden des Baucontrollings, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Projektsteuerung und Planern (Planung und Bauüberwachung) angewendet werden, sollen Risiken vermieden und Krisen gesteuert werden. In den verschiedenen Projektphasen, wie Planung, Vergabe und Bauausführung, kommen teilweise unterschiedliche Instrumentarien zur Anwendung. Wichtig sind jedoch immer eine vorausschauende Betrachtung und vorsorglich zu entwickelnde „Notfall“-Maßnahmen, die im Falle einer Planabweichung angewendet werden.

2. Kostenkontrolle

2.1 Maßnahmen während der Planung

· Abstimmen der Ausführungs- und Detailplanung, sowie der Leistungsbeschreibungen

hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Prüf- und Kontrollinstanz ist dabei der Projektsteuerer.

· Durch „Auspreisung“ der Leistungsverzeichnisse vor LV-Versand werden die

voraussichtlichen Vergabesummen ermittelt und mit den Budgetkosten verglichen. Bei

Überschreitung werden Kostensteuerungsmaßnahmen, wie Entfall von Leistungen und/oder

Standardreduzierungen, durchgeführt.

2.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm vom

Projektsteuerer

· Vor Vergabe der Bauleistungen werden insgesamt 50% der Baumaßnahme ausgeschrieben

um bei Kostenüberschreitungen entsprechend reagieren zu können.

· Prüfung der Deckungsbestätigung der zu vergebenden Aufträge und erforderlichenfalls

Kostensteuerungsmaßnahmen durchführen.

2.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm.

· Konsequentes Änderungs- und Nachtragsmanagement zur Vermeidung zusätzlicher Kosten.


3. Termincontrolling


3.1 Maßnahmen während der Planung

· Die Ausführungszeiten werden mit ausreichend Pufferzeit versehen um eine termingerechte

Fertigstellung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen realisieren zu können.

· Wichtige Termine für Baustelle und Betrieb werden als Meilensteine definiert und

festgeschrieben.


3.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Vermeidung von störanfälligen Schnittstellen durch die Zusammenstellung verschiedener

Gewerke in ein Vergabepaket.

· Bei den Vergaben wird insbesondere das Kriterium der Zuverlässigkeit der Firmen

berücksichtigt. Dies kann durch eine strenge Prüfung von Referenzen oder durch ein

vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren erfolgen.

· Festschreiben der wichtigen Ausführungstermine (Fertigstellungstermine und Meilensteine) in

den Bauverträgen.

3.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Konsequentes Anwenden der zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungselemente:


- Fortlaufende Terminkontrolle des Baufortschritts durch Bauüberwachung und Projektsteuerung;

- Bauverzüge werden unverzüglich gerügt und vom Bauunternehmer Abhilfe gefordert.

· Bei unvorhergesehenen Bauablaufstörungen, z.B. Insolvenz einer Baufirma oder vorher nicht

erkennbare Baugrundverhältnissen, werden umgehend mit den Beteiligten neue Terminpläne

(Plan B) erarbeitet, z. B. Konzentration der Bauleistungen auf die Nutzungsbereiche, die für

den Spielbetrieb absolut unverzichtbar sind.


4. Kostensteigerung

4.1 Gründe für Kostensteigerung

Mit der Machbarkeitsstudie vom 30.09.2013 wurden Gesamtkosten in der Höhe von brutto 7,41 Mio € ermittelt. Als Grundlage lagen damals Flächenforderungen seitens der verschiedenen Abteilungen des Theaters vor.

In Workshops, die gemeinsam mit Bauherrn, Nutzern, Architekten und Fachplanern durchgeführt wurden, wurden die Bedarfe detailliert ermittelt und zusammengestellt. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der für die Machbarkeitsstudie geforderten Flächenbedarfe deutlich zu gering angegeben wurde. So war die für das Lager geforderte Fläche von 525 m² nicht als Gesamtfläche, sondern als Netto-Stellfläche gemeint und die noch erforderlichen Flächen für Wirtschafts- und Rettungswege sollen zusätzlich geschaffen werden. Weitere Mehrkosten resultierten aus bis dahin unbekannten Forderungen aus dem Brandschutz. Ferner kam hinzu, dass mit der Novellierung der HOAI in 2013 die Honorarkosten für die Planer um 12 bis 15% anstiegen, was in der Machbarkeitsstudie noch unberücksichtigt war.

Die auf dieser Grundlage ermittelten Kosten zeigten eine große Kostensteigerung gegenüber der Machbarkeitsstudie. Daraufhin wurden Einsparrunden durchgeführt, mit denen erhebliche Einsparungen und Reduzierungen in allen Bereichen erreicht wurden. Allerdings konnten die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie ohne substantielle Einschnitte, z. B. Entfall eines kompletten Umbaubereichs, nicht erreicht werden.

Eine Auslagerung des Schauspiels für eine komplette Spielzeit wurde auch aus Kostengründen verworfen. Der daraufhin erarbeitete Kompromiss (Auszug Schauspiel von März/April bis Oktober) erfordert eine komprimierte Bauzeit des Lagers. Die daraus entstehenden Mehrkosten stehen den deutlich höheren und nunmehr eingesparten Auslagerungskosten gegenüber.


Die Projektstörungen/-änderungen führen außerdem zu einer Erhöhung der Nebenkosten.

4.1 Mehrkostenpositionen

Die folgenden Positionen weisen die Mehrkosten der Ratsvorlage im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Planungskonzepte und der Verwobenheit der Einzelmaßnahmen nicht immer eindeutig zugeordnet werden können. Es ist auch nicht möglich eine Einzelposition zu streichen und damit den benannten Betrag als Einsparung zu realisieren. Vielmehr würde dies eine Umplanung nach sich ziehen, aus der Mehrkosten an anderer Stelle entstünden.

· Erhöhter Flächenbedarf des Lagers Schauspiel (auch nach

Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 490.000,00 EUR

· Sicherstellung von Flucht- und Rettungswege Schneidereien

(auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 60.000,00 EUR

· Nachträglich erkannte Mängel an technischen Anlagen 50.000,00 EUR

· Lastenaufzug aufgrund 2-Geschossigkeit des Lagers 165.000,00 EUR

· Lastenaufzug im Fundus als Ersatz für Seilzug 55.000,00 EUR

· Zusätzliche Tore, Türen und Hubbühnen zur Verbesserung der

Arbeitsabläufe/-sicherheit 170.000,00 EUR

· Erweiterung ENS/Inspi-Anlage 80.000,00 EUR

· Erhöhung der Entsorgungskosten aufgrund

Schadstoffbelastungen auch im Bereich der Baumaßnahmen 40.000,00 EUR

· Ertüchtigung der Fluchttreppenhäuser mit Druckluft und Türen

(Forderung Brandschutz) 45.000,00 EUR

· Zusätzliche Brandschutztüren (Forderung Brandschutz) 85.600,00 EUR

· Brunnengründung (entsprechend Bodengutachten) 50.000,00 EUR

· Zusatzmaßnahmen aus geändertem Bauablauf (verkürzte

Bauzeit für Lager Schauspiel) 100.000,00 EUR

· Schallabsorbierende Decke 7.500,00 EUR

· Zusätzliche Maßnahmen Haustechnik, wie Sprinklerung und

Brandmelder in Büros (Forderung Brandschutz) 112.000,00 EUR

· Sprinklerung der Büros (Forderung Brandschutzgutachten) 54.000,00 EUR

· Späneabsaugung (Altgerät nicht weiter zu verwenden) 95.000,00 EUR

Insgesamt 1.659.100,00 EUR


27% Nebenkosten 447.957,00 EUR
Zusätzliche Nebenkosten wegen Projektstörungen/-änderungen 240.000,00 EUR

Insgesamt netto 2.347.057,00 EUR


19% MwSt. 445.940,83 EUR
Zzgl. Erstausstattung brutto 500.000,00 EUR

Insgesamt brutto 3.292.997,83 EUR


gerundet 3.293.000,00 EUR

5. Erfüllung von rechtlichen Anforderungen

Die Werkstattbereiche erfüllen teilweise nicht die heutzutage geltenden rechtlichen Anforderungen an Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einige der zur damaligen Bauzeit 1966 geltenden Regeln und Vorschriften sind mittlerweile überholt. Es bestehen zahlreiche Mängel insbesondere beim Brandschutz, die naturgemäß im Laufe eines Nutzungszeitraums von ca. 50 Jahren entstehen. Wegen der großen Raumnot werden dann noch Flure und Treppen, die eigentlich nur als Fluchtwege dienen, auch als Abstellfläche gebraucht. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden werden diese Zustände derzeit noch unter der Bedingung, dass die Missstände in absehbarer Zeit abgestellt werden, geduldet.

Nach den Baumaßnahmen werden dann nunmehr auch in den Werkstattbereichen die aktuellen Anforderungen der Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Versammlungsstättenverordnung voll erfüllt. Für die Planung wurden außerdem zugrunde gelegt:

- das Brandschutzkonzept des Brandschutzgutachters Franke,
- die Arbeitsstättenrichtlinien,
- die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (für Neubau und Fassade),
- sowie alle sonstigen anzuwendenden Regeln und Richtlinien.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00865-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.6
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2015
- Wahl der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00873-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, Die LINKE & PIRATEN und der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2015 als Fachpreisrichter/innen
Frau Dr. Sabine Berking, Berlin
Frau Felicitas von Lovenberg, Frankfurt am Main
Herrn Thomas Rothschild, Stuttgart

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder/innen

BM Birgit Jörder (SPD)
RM Brigitte Thiel (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
RM Barbara Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)

als Sachpreisrichter/innen in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1


Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


zu TOP 9.1
Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.4
DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)

Den Mietgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2015 vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob das Deutsche Fußballmuseum als Museum beim Finanzamt anerkannt sei. Das sei steuerlich u. a. auch für die Bauphase von großer Bedeutung und sei nach seiner Kenntnis bis heute nicht geschehen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die GmbH anerkannt worden sei, mit dem Zweck der GmbH, Bau und Betrieb eines Museums. Ob das Museum selber auch noch anerkannt worden sei, könne er nicht beantworten, er sagt zu, das bis zur Ratssitzung nachzuliefern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Gründung der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH.


Ebenfalls lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Beantwortung der Bitte um Stellungnahme durch die Verwaltung vom 07.05.2015 vor:
„… zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ist als eine gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Ein entsprechender Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vom Finanzamt Dortmund-West liegt vor. Damit ist die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO und die Gemeinnützigkeit festgestellt. Die hiermit verbundenen steuerlichen Begünstigungen finden mithin Anwendung.


Mit Schreiben vom 27.02.2012 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass die Sammlung des Deutschen Fußballmuseums keine wissenschaftliche Sammlung darstellt. Demzufolge ist die Gesellschaft nicht von der Umsatzsteuer befreit.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
- unbesetzt -


zu TOP 9.7
- Entwurf des Jahresabschlusses 2014 des Haushalts der Stadt Dortmund
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2014 des städtischen Haushalts aus der allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01167-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt -


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:09 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrike Matzanke
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer