N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 05.05.2010
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:30 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Meike Hötzel (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Peter Halbsguth (LNU)

Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Dr. Erich Kretzschmar (NABU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Grote

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Marks (60/ 2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)

Frau Jacobs (60/2)
4.
Gäste

Baldur Schruba, Bürgerinitiative Rüpingsbachradweg

Margaret Glörfeld, Bürgerinitiative Rüpingsbachradweg

Ingo Glörfeld, Bürgerinitiative Rüpingsbachradweg

Detlef Nowak, Bürgerinitiative Rüpingsbachradweg

Udo Soete, Bürgerinitiative Rüpingsbachradweg

Susanne Lohse, BV Hombruch

Volker Heimel, NABU



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 05.05.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.5 Wahl des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Überblick über die im Jahr 2009 realisierten Landschaftsplan-Maßnahmen
(II. - IV. Quartalsbericht 2009)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00033-10)

2.2 1. Quartalsbericht 2010 über Landschaftsplan-Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00419-10)

2.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00747-10)

2.4 Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00824-10)

2.5 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (29.Änderung); II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00825-10)

3. Berichte

3.1 Exkursion des Beirates 2010

3.2 Biotopmanagementplan NSG "An der Panne" und ökologische Umgestaltung des Tiefenbachtals
Bericht

3.3 Amphibienschutz am Rahmkebach (Universitätsstraße/Vogelpothsweg/Baroper Straße)
Bericht

3.4 Geplanter Einzelhandelsstandort an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg
Bericht

3.5 Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz bezüglich des Baumschutzes
Bericht

3.6 Radwegeführung am Grotenbach und Rüpingsbach

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Freudenberger benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um zwei Tagesordnungspunkte erweitert:

- TOP 1.6 Terminangelegenheiten
- TOP 3.7 Errichtung von Stall- und Werkstattgebäuden im Bereich des Schultenhofes,
hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes

Weiterhin wurde der Tagesordnungspunkt 3.6 Radwegeführung am Grotenbach und Rüpingsbach direkt nach den Regularien behandelt.

Im übrigen wurde die Tagesordnung in ihrer veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde mit einem Änderungswunsch genehmigt:

Auf Seite 6, letzter Absatz der Niederschrift, wurde der Satz „Der Beirat lehnt die Verlegung des Standortes des derzeitigen Sportplatzes [...]“ um das Wort „derzeitigen“ komplettiert.


zu TOP 1.5
Wahl des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden

Herr Budde wurde einstimmig als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gewählt.


zu TOP 1.6
Terminangelegenheiten

Nach Absprache mit den Beiratsmitgliedern werden auf Grund des engen Zeitmanagements die Unterlagen und Pläne für den Bebauungsplan „Phoenix See“ (nördlicher Teil) von einem Referenten des Planungs- und Bauordnungsamtes in der 4. Sitzung des Beirates am 16.06.2010 vorgestellt.
Der Beirat wird in der genannten Sitzung einen Tendenzvorschlag/-beschluss fassen.

Sobald die vollständigen Unterlagen für den Bebauungsplan vorliegen, wird eine Arbeitsgruppe des Beirates diese prüfen und einen endgültigen Beschluss fassen, der rechtzeitig vor der abschließenden Sitzung des Rates vorliegen soll.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Überblick über die im Jahr 2009 realisierten Landschaftsplan-Maßnahmen
(II. - IV. Quartalsbericht 2009)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00033-10)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
1. Quartalsbericht 2010 über Landschaftsplan-Maßnahmen
(Drucksache Nr.: 00419-10)

Herr Dr. Marks stellte den o.g. Bericht vor.

Zu der Maßnahme Nr. 13 ″Beweidung von Naturschutzflächen durch Schafe und Ziegen im gesamten Stadtgebiet“ bat der Beirat um Prüfung, ob bei der Beweidung der Flächen Vogelbrutstätten berücksichtigt werden (u.a. brüten Feldlerchen auf der Halde Deusen).

Weiterhin erklärte Herr Dr. Marks, dass der Beirat noch Wünsche, Anregungen oder Projekte mit Plan und Beschreibung der Maßnahme einreichen könne, die untere Landschaftsbehörde werde diese dann in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Weiterhin stimmt der Beirat dem Vorschlag der unteren Landschaftsbehörde zu, die bisherigen vier Quartalsberichte durch Halbjahresberichte zu ersetzen.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00747-10)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor und erläuterte, dass die untere Landschaftsbehörde ihre Zustimmung zur Umsiedlung der Kreuzkröte in den neuen Lebensraum „Deponie Westfalenhütte“ gegeben habe .

Herr Quittek informierte die untere Landschaftsbehörde in diesem Zusammenhang über einen völlig demolierten Zaun im Bereich der neu angelegten beiden Ersatzgewässer an der Wendeschleife der Feineisenstraße, so dass diese Laichgewässer nicht mehr ausreichend abgeschirmt wären. Herr Dr. Marks erklärte, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Beirat kritisiert, dass der Bebauungsplan ohne Einbindung in das in Aufstellung befindliche Gesamtkonzept für das Westfalenhüttengelände, das eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans erfordert, betrieben wird. Der Beirat befürchtet, dass nach Art einer „Salamitaktik“ Vorfestlegungen für die spätere Gesamtplanung getroffen werden.

Gerade die artenschutzrechtlichen Belange (z.B. für den Flussregenpfeifer) sind nur im größeren räumlichen Kontext fachgerecht zu behandeln.

Besonders kritisch sieht der Beirat die geplante verlegte Rüschebrinkstraße; sie greift in einen ökologisch wertvollen Bereich mit dem Hauptvorkommen der Kreuzkröte ein. Die geplanten Grünflächen („Grüner Ring“) sind zu klein und zu schmal und werden mit zu vielen Nutzungsansprüchen belegt, u.a. als Regenrückhalteraum, Wald sowie für Freizeitaktivitäten. Konflikte sind vorprogrammiert. Insbesondere freilaufende Hunde würden einen erheblichen Störfaktor für die wildlebende Tier- und Pflanzenwelt darstellen.

Der Bereich der ehemaligen Sinteranlage ist ein wichtiger Rückzugsraum für seltene und planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten (Kreuzkröte, Flussregenpfeifer etc.). Die Kreuzkröte kommt auf der kompletten Sukzessionsfläche im östlichen Bereich der Westfalenhütte im Dreieck zwischen den beiden Bahnlinien und der Rüschebrinkstraße vor und nutzt dort fast alle Pfützen als Laichgewässer.

Zusätzlich zur erfolgten bzw. geplanten Anlage von Ersatzgewässern schlägt der Beirat zum Schutz und zur Stabilisierung der Kreuzkrötenpopulation eine Vernetzung des Bereichs der ehemaligen Sinteranlage mit dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kirchderner Wald“ und den südlich angrenzenden früheren Schlammteichen vor. Hierzu ist eine mindestens 10-20 Meter breite Grünverbindung als Durchlass unterhalb der Bahnstrecke Dortmund-Münster anzulegen. Ebenfalls sollte eine Vernetzung unterhalb der verlegten Rüschebrinkstraße zum östlich gelegenen Waldbereich geschaffen werden.

Die geplanten Maßnahmen für den Flussregenpfeifer (Schaffung von Ersatzlebensräumen auf der Halde Ellinghausen) reichen aus der Sicht des Beirates nicht aus. Auf dem Westfalenhüttengelände und der nördlich anschließenden ehemaligen Deponie sowie auf den Flachdächern von Fabrik- und Logistikhallen sollten günstige Habitatstrukturen (z.B. durch das Aufbringen von Kies) für diese geschützte Vogelart geschaffen werden.

Der Beirat lehnt die Vernichtung von Wald im nordwestlichen Bereich des B-Planes InN 222 für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) ab. Es sollte ein anderer Standort für das RRB gefunden werden unter Schonung des Waldes. Das RRB ist artenschutzgerecht anzulegen.


zu TOP 2.4
Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00824-10)

Herr Höing stellte die o.g. Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde lehnt die o.g. Vorlage einstimmig auf Grund mangelnder Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Aspekten ab.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (29.Änderung); II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße-; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00825-10)

Herr Höing stellte die Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und äußert Bedenken hinsichtlich der Erweiterung
der Wohnbaufläche und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zu Lasten des Freiraumes.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Exkursion des Beirates 2010

Der Beirat hat beschlossen, seine jährliche Exkursion am Mittwoch, den 16.06.2010, um 16.00 Uhr im Anschluss an die nächste Beiratssitzung zu beginnen. Ziel der Exkursion werden der Pleckenbrink See sowie das Naturschutzgebiet Wickeder Ostholz sein.


zu TOP 3.2
Biotopmanagementplan NSG "An der Panne" und ökologische Umgestaltung des Tiefenbachtals

Herr Dr. Marks teilte mit, dass es zu dem Biotopmanagementplan NSG ″An der Panne″ keinen neuen Sachstand gäbe, da das Gutachten der Biologischen Station noch nicht vorliegt.

Beschluss

Der Beirat bittet einstimmig Verwaltung und Politik, bei der Planung für die ökologische Umgestaltung des Tiefenbachs folgende Punkte zu berücksichtigen:

Bereich zwischen „Am Gardenkamp“ und Bezirksfriedhof Menglinghausen

Der Beirat bemängelt, dass im Zuge der Kanalbaumaßnahmen teilweise von den abgestimmten Planungen abgewichen wurde. Auf Grund der topographischen Gegebenheiten und des vorhandenen Grabens entlang der Gartengrenzen regt der Beirat an, die künftige Bachtrasse gemeinsam mit dem Graben zu führen, den Weg aufzunehmen und diesen nach Süden zu verschieben. Dadurch würde insbesondere der Eingriff in den Waldbereich vermieden.

Bereich Hundeübungsplatz

Das Tiefbauamt hat bislang keinen Alternativstandort für den Hundeverein gefunden. Deshalb ist die Verlegung und Offenlegung des Tiefenbaches in den nördlichen Böschungsbereich geplant. Hierzu müsste die ca. 3 m hohe gehölzbestandene Böschung um ca. 5-10 m Breite abgetragen und die Gehölze entfernt werden. Aus Sicht des Beirates kann einer solchen Lösung nicht zugestimmt werden, da es sich um einen erheblichen und vermeidbaren Eingriff handelt. Der Bach würde zudem nicht in der topographisch vorgegeben Tiefenlage verlaufen.


zu TOP 3.3
Amphibienschutz am Rahmkebach (Universitätsstraße/Vogelpothsweg/Baroper Straße)

Herr Höing berichtete über den Amphibienschutz am Rahmkebach.

Herr Dr. Grote erklärte hierzu, dass das Umweltamt die Wanderung der Amphibien dort beobachte, denn sie habe sich in den letzten 10 Jahren sehr verstärkt. Es werde nach Lösungen gesucht.

Beschluss

Der Beirat bittet die Verwaltung, im Bereich der neuen Trasse „Verlängerter Vogelpothsweg / Am Gardenkamp“ einen ausreichend großen amphibiengerechten Durchlass für den Rahmkebach einzurichten sowie die Baroper Straße im Bereich des Rahmkebaches zu entsiegeln und den Rahmkebach größtmöglich offen zu legen. Bereits in seiner Sitzung am 30.11.2005 hatte Beiratsmitglied Georg Kaleck über Amphibienwanderungen berichtet, die im Bereich der Baroper Straße stattfinden. Hier wandern die Amphibien in Ost-West-Richtung bzw. auch aus Norden in Richtung Westen zu ihren Laichgewässern.
Der Beirat erinnert daran, dass der Bau der neuen Straßenverbindung gekoppelt ist an den Rückbau der Universitätsstraße vom Hauert bis zur Baroper Straße sowie an die Abbindung der Ostenbergstraße für den Kfz-Verkehr. Dies sehen die Bebauungspläne Hom 240 (Verlängerter Vogelpothsweg) und Hom 245 (Am Gardenkamp) sowie das Bereichsplanungskonzept „Universität und Umland“ aus dem Jahr 1985 vor.

Der Beirat fordert die zügige Realisierung der in diesen Plänen vom Rat der Stadt seinerzeit beschlossenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.

Begründung:

Hauptelement des Bereichsplanungskonzeptes „Universität und Umland“ ist ein durchgehender Grünzug vom Rahmkebachtal bis zur Schnettgerbrücke der B 1 über die Emscher. Für die Erschließung der Universität sieht das Konzept einen mittlerweile realisierten zusätzlichen Anschluss an die B 1 (Emil-Figge-Straße), eine Verbindung des Campus Nord mit dem Campus Süd und der Stockumer Straße über eine Verlängerung des Vogelpothsweges und den Gardenkamp vor. Zentraler Bestandteil ist der Rückbau der Universitätsstraße zur Erweiterung des Landschaftsparks "Rahmkebachtal".

Das Konzept war ein Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Wirtschaftsförderung, des Wohnungsbaus, der Verkehrsplanung sowie der Landschaftsplanung. Es war Grundlage für die finanzielle Förderung der Bauvorhaben und der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen durch das Land NRW.

Die Fördergelder für die Erweiterung der Universität und des Technologieparks sind seinerzeit unter der Bedingung geflossen, die Universitätsstraße zurückzubauen. Der Rat der Stadt hat deshalb 1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 244 "Rahmkebachtal" beschlossen.

Entgegen dieser Beschlusslage streben SPD und CDU nunmehr an, weder die Ostenbergstraße abzubinden, noch den Rückbau der Universitätsstraße zu realisieren. Im Gegenteil: Die Bezirksvertretung Hombruch hat mit den Stimmen von SPD und CDU sogar beantragt, dass die neue Nord-Süd-Verbindung Vogelpothsweg / Gardenkamp an die Universitätsstraße angebunden wird. Eine Realisierung würde sowohl den verkehrlichen als auch den ökologischen Zielen für diesen Raum widersprechen. Immerhin ist durch die Erweiterung des Naturschutzgebietes „An der Panne“ in das Rahmkebachtal und die Ausweisung des Umweltkulturparks als geschützter Landschaftsbestandteil die ökologische Bedeutung dieses Raumes bestätigt worden.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund weist in seinen Planungshinweisen auf die wichtige Funktion des Raumes für die Kaltluftzufuhr in die Innenstadt hin. Als Umweltziel wird u.a. formuliert: "Rückbau der Universitätsstraße und Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Rahmkebaches". Der gesamte Raum zwischen S-Bahn und Rahmkebachtal inkl. Universitätsstraße erhielt das Ziel "Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren". In Nord-Süd-Richtung verlaufene Grünzüge zwischen Autobahn A 45 und Technologiegebiet sowie östlich der Universität sollten freigehalten werden. Ein Zusammenwachsen von Ortslagen ist zu vermeiden. Zusätzlich wird der Raum südlich der Universität als "Strukturreicher Landschaftsraum mit guter Eignung für die Erholung" (Vorrangfläche Erholung) ausgewiesen.


zu TOP 3.4
Geplanter Einzelhandelsstandort an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg

Herr Höing erklärte, dass es hier keinen neuen Sachstand gäbe. Ein Fortführen der Fäll- und Rodungsmaßnahmen wurde bereits ordnungsbehördlich untersagt.




zu TOP 3.5
Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz bezüglich des Baumschutzes

Herr Höing klärte über die Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes auf und erläuterte die entsprechenden Änderungen.

Auf Anfrage aus dem Beirat wird der Fachartikel von Frau Breloer zu dem neuen § 39 Bundesnaturschutzgesetz dem Protokoll als Anlage beigefügt.


zu TOP 3.6
Radwegeführung am Grotenbach und Rüpingsbach

Herr Quittek erläuterte den mitversandten Vorschlag des BUND zur Wegeführung. Der BUND empfiehlt, die empfindlichen Bereiche nicht zu stören.

Weiterhin haben die Gäste der Bürger- und Siedlergemeinschaft „Schönau“ ihre Planung aus Sicht der Erholungssuchenden vorgestellt.

Herr Prof. Dr. Finke erklärte hierzu den Gästen, dass der gesetzliche Auftrag des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde schwerpunktmäßig die Berücksichtigung von Belangen des Naturschutz und der Landschaftspflege sei, die Belange der Erholungssuchenden jedoch ebenfalls in die Überlegungen eingingen.

Beschluss

Der Beirat bittet die Verwaltung einstimmig, bei der Planung bzw. Öffnung von Wegen entlang der renaturierten Fließgewässer von Grotenbach, Rüpingsbach und Kirchhörder Bach besonders zurückhaltend zu sein. Störungen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Der Gesamtraum Menglinghausen/Persebeck ist schon jetzt gut mit ausgebauten Wegen für Spaziergänger und Radfahrer erschlossen, sodass zusätzliche Wege in ökologisch wertvollen Bereichen nicht erforderlich sind.

Auf die Öffnung des künftigen Unterhaltungsweges entlang des Grotenbachs zwischen der Autobahn A 45 und der Grotenbachstraße sollte wegen eines empfindlichen Feuchtwiesenbereichs verzichtet werden. Hier kann ein bestehender Feldweg westlich der S-Bahn-Strecke genutzt werden. Nördlich der Grotenbachstraße sollte der Unterhaltungsweg entlang des Rüpingsbachs nördlich bis zur Straße „Am Spörkel“ zum Schutz eines Amphibienteiches im Bereich „Harkortshof“ ebenfalls nicht geöffnet werden. Hier können Radfahrer und Spaziergänger die Straße „Am Spörkel“ nutzen.

Im weiteren Verlauf nach Norden bis zur Menglinghauser Straße regt der Beirat eine direkte Radwegeführung auf der Westseite des Rüpingsbaches (Bereich Hotel Lennhof) an. Nördlich der Menglinghauser Straße soll der Weg zum Schutz des Naturschutzgebietes „An der Panne“ auf der Ostseite des Rüpingsbachs verlaufen. Der Beirat begrüßt die Planung eines amphibiengerechten Durchlasses unterhalb der Stockumer Straße.

Der Beirat bittet um die zügige Realisierung des Ratsbeschlusses zur Abbindung der Ostenbergstraße für den Kfz-Verkehr. Diese Maßnahme käme sowohl bodenlebenden Tieren als auch Spaziergängern und Radfahrern zugute.







zu TOP 3.7
Errichtung von Stall- und Werkstattgebäuden im Bereich des Schultenhofes, hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes

Herr Höing stellte die aktuelle Planung des Schultenhofes vor. Sie sieht eine Erweiterung des Hofes vor, um wirtschaftlicher Arbeiten zu können (Plan s. Anlage).

Beschluss

Der Beirat stimmt der beabsichtigten Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde mit zwei Enthaltungen mit der Maßgabe zu, die Mehrzweckhalle nach Westen zu verschieben um den Abstand zu dem geschützten Landschaftsbestandteil zu vergrößern.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Pflanzenfunde

NSG Grävingholz: Herr Büscher teilte mit, dort die gefährdete Europäische Wasserfeder (Hottonia palustris) gefunden zu haben.

Westerfilder Busch: Herr Büscher teilte mit, dort einen Orchideenfund gemacht zu haben.


Vorstellung in der CDU Fraktion

Herr Prof. Dr. Finke teilte mit, dass Herr Halbsguth, Herr Quittek und er auf Einladung der CDU-Fraktion die Arbeit des Beirates vorgestellt haben.

Ergebnis dieser Besprechung war, dass Beirat und Politik zukünftig enger zusammenarbeiten und naturschutzrelevante Informationen frühzeitig austauschen wollen.



Freudenberger Prof. Dr. Finke Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung