01 Dortmund, 02.02.2000
F 2 20 12


N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 27. Januar 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Stratenwerth FDP/Hospitant CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend: StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
Vertreter der dem Hauptausschuß zugeordneten Fachämter (zu TOP 2.2.1)





T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 09. Dezember 1999




2. Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße

2.1.2 Dortmund-Marketing
- Organisation
- Finanzierung
- Planung größerer Maßnahmen im Jahr 2000


2.1.3 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141
- Schloßstraße/Im Odemsloh -

2.1.4 Kanalbau Schloßstraße/Im Odemsloh - Mg 141 -

2.1.5 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung;
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

2.1.6 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- achter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -




2.2 Finanzen


2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2000
hier: Beratung über die Unterabschnitte der dem Haupt-und Finanzausschuß
zugeordneten Fachämter (Ämter 01, 02, 03, 11, 12, 20, 21, 23)


2.3 Personal

2.3.1 Aufhebung des Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung Dortmund
- gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999




2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens Werksausschuß "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

2.4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999

2.4.3 Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999 des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 03.02.2000)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz

3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" –
3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54)

3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 – Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über
Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -

3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
- Weiterführung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung -

3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -

3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -

3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluss -



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund


8. Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude von Realschulen


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke
8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte

10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines
doppischen Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht -


10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000
11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung
11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:
7.2 Bau und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur und Projekte GmbH

10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien


Folgende Punkte wurden gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung von der Tages-
ordnung abgesetzt:

3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.9 88. Änderung des Flächennutzunsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß,
Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung
der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des
Durchführungsvertrages – Teil B –

Der Tagesordnungspunkt

10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines
doppischen Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht -

wurde in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuß
einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 09. Dezember 1999


Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09. Dezember 1999.




Zu Ziffer 2


Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt die Kanalsanierung in der Brackeler Straße mit
einem Kostenaufwand in Höhe von 3 500 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 31 100,00 DM
Ausgaben 1999 400 000,00 DM
Ausgaben 2000 1 068 900,00 DM
Ausgaben 2001 800 000,00 DM
Ausgaben 2002 550 000,00 DM
Ausgaben 2003 650 000,00 DM


2.1.2 Dortmund-Marketing
- Organisation
- Finanzierung
- Planung größerer Maßnahmen im Jahr 2000


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


2.1.3 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141
Schloßstraße/Im Odemsloh -

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das
Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mehr-
heitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgen-
den Beschluß:
Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme erfolgt aus dem Sondervermögen “ Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.

Es ist folgende Kassenwirksamkeit vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2000
zu Lasten 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 100 000,00 DM


2.1.4 Kanalbau Schloßstraße/Im Odemsloh - Mg 141 -


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau im Rahmen des B-Planes Mg 141 Schloßstraße/Im Odemsloh – mit einem Kostenaufwand in Höhe von
4 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0829 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 50 000,00 DM
Ausgaben 2000 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 750 000,00 DM


2.1.5 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung;
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund


Zust. StA 2/Dez-VR


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Projekt “Modelkommunen”
zur Kenntnis und ist mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.

Der Haupt- und Finanzausschuß benennt die folgenden Ratsmitglieder für die Teil-
nahme an der Auftaktveranstaltung des Projektes am 09. Februar 2000:






SPD-Fraktion:

1. Hendrik Berndsen
2. Prof. Theo Uhlmann
3. Renate Weyer

CDU-Fraktion:
1. Siegfried Leniger
2. Walter Knieling
3. Konrad Weber

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:
1. Jürgen Mohr


2.1.6 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- achter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand der Vorbereitung auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.




2.2 Finanzen


2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2000
hier: Beratung über die Unterabschnitte der dem Haupt-und Finanzausschuß
zugeordneten Fachämter (Ämter 01, 02, 03, 11, 12, 20, 21, 23)

Die Unterabschnitte der dem Haupt- und Finanzausschuß zugeordneten Fachämter
wurden im einzelnen aufgerufen und dazu gestellte Fragen der Ausschußmitglieder
von Vertretern der Verwaltung beantwortet.

Änderungsbeschlüsse erfolgten nicht.


2.3 Personal

2.3.1 Aufhebung des Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung Dortmund
- gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 07. Dezember 1999 vor:

Der Haupt- und Finanzauschuß empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1. Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum haushalts- rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Genehmigung des Haushaltsplans 2000 durch die Aufsichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluß unmittelbar an die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts und
Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige Verfahren
bei Neueinstellungen.
Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit transparenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen Orientierung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung
an den Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Transparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Bekannt- machungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämtlicher Neueinstel- lungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und der Eigen-
betriebe.
2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuß quartalsweise über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an
- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des Umfanges der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als grundlegende Vor- aussetzung der Verwaltungsreform.
- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung des vorhan- denen Personals mit dem Ziel, leistungsfähigen und leistungsberei - ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch künftig Aufgaben- wechsel und beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrak-
tivität des internen Stellenmarktes durch Neueinstellungen nicht
unzuträglich einzuengen.
2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen. Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungsprüfungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung, die auch die kommunale Aufgabener-füllung mit privater Aufgabenerledigung oder im Rahmen eines Benchmar-king mit anderen Kommunen vergleicht, und gegebenenfalls Vorschläge für die Neurorganisation städtischen Engagements ableitet und den Entschei-dungsgremien vorlegt.
2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Überar-beitung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1 bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Tansparenz und öffentlich nachvollziehbare Personalentschei-dungen) besonderes Augenmerk zu widmen.

3. Der Rat erwartet, daß der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen er- folgreich umgesetzte Prozeß der Verwaltungsreform weiter energisch vorangetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines organisatorischen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden mit einer Abflachung der Hierachien und konsensbetontem Führungsstil, muß nun ergänzt werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung einer neuen Führungskultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen in Rat und Verwaltung.
Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten Aufgabentrennung künftig - so weit als möglich - auf die strategische Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quartalsweise Wirtschaftsabschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-gestützten Informationssystems, zwingende Voraussetzung.

Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voran- zutreiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbind- lichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.
Der Rat geht dabei davon aus, daß ein weiterhin konstruktives und engagiertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und Personalvertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungsprozessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähi- gen und bürgerorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nut- zen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Be- schäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 08. Dezember 1999 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird ab dem 01.01.2000 bzw. zum haushaltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebs-
bedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind und geht davon aus, daß an-
schließend an dieser bewährten Praxis festgehalten wird.
Vom Personalrat und den Beschäftigten erwartet er weiterhin die Bereitschaft, zur Verwaltungsreform engagiert beizutragen, die Bürger/innenorientierung auszubauen und
wie bisher - notwendige Arbeitsplatz- und/oder Tätigkeitswechsel zu akzeptieren.

Rm Monegel (CDU) begründete den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus. Er solle als Signal für den Per-
sonalrat und die Beschäftigten gesehen werden. Man erwarte, daß die Verwaltung
in nächster Zeit Vorlagen zu den einzelnen Punkten des Antrages erarbeite.


Rm Jörder (SPD) sah bei den beiden vorliegenden Anträgen lediglich im Hinblick
auf die Aufhebung des Einstellungstopps Gemeinsamkeiten. Alle anderen Punkte
im Antrag von CDU und Grünen hätten mit der Thematik nichts zu tun.


Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, daß der gemeinsame
Antrag neben der Aufhebung des Einstellungsstopps auch strukturelle Änderun-
gen fordere. Auch er erwarte, daß die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des
Antrages Vorlagen in die Gremien gebe. Beispielsweise sollten das zum Punkt 2.2
Richtlinien für die öffentliche Ausschreibung von Stellen sein.


Rm Hovermann (CDU) machte deutlich, daß man eine Angleichung von öffent-
lichen Dienst an private Beschäftigungsverhältnisse erreichen wolle, sofern ge-
setzliche oder andere Regelungen nicht entgegenstünden.


OB Dr. Langemeyer erklärte, daß er zu einigen Punkten des gemeinsamen Antrages
rechtliche Bedenken habe. Da heute allerdings eine politische Grundsatzdebatte statt-
gefunden habe, die auf der Grundlage von Verwaltungsvorlagen zu den einzelnen
Themenfeldern noch konkret und vertieft zu führen sei, halte er eine Beanstandung
für entbehrlich.


Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07. Dezember 1999 als Empfehlung
an den Rat der Stadt.


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08. Dezember 1999 wurde mit den Stimmen
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abge-
lehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.






2.4 Kommunalwirtschaft


2.4.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für
das Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” den
Bericht über die Abwicklung für das 1. Halbjahr 1999 zur Kenntnis.


2.4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß als zuständiger Ausschuß für das Sondervermögen “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund” schlägt dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg einstimmig die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kohler,
Dr. Söder & Partner als Jahresabschlußprüfer für das Wirtschaftsjahr 1999 vor.


2.4.3 Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999 des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund


Zust. StÄ 10, 20


Der Haupt- und Finanzausschuß als zuständiger Werksausschuß für das Dortmunder
Systemhaus beschließt einstimmig, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH Dortmund,
als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.




Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 03.02.2000)



Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße beschließt der
Rat eine Kostenerhöhung um 800 000,00 DM auf 4 800 000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 056 3 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464 661,00 DM
Ausgaben 1999 429 000,00 DM
Ausgaben 2000 2 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 306 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 339,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimm-
enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu
fassen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschließt der Rat den Ausbau der
Franzisustraße von der Westfaliastraße bis zur Deusener Straße mit einem Kosten-
aufwand in Höhe von 5 690 756,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten
Kosten von 6 109 244,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von
11800,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 050 8 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6 109 244,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 690 756,00 DM


Es handelt sich um eine Zuschußmaßnahme. Mit der Durchführung wird erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Ge-
nehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


Zust. StA 67


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat beschließt die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.




3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/ "Kortental" –


Zust. StA 66

Entsprechend dem Beschluß der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, der Straße L 609 n (NS IX) in dem Abschnitt zwischen
“Huckarder Straße” und der Straße “Am Mühlenberg” abweichend vom Verwal-
tungsvorschlag den Namen “Emscher-Allee” zu geben.


Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt ein-
stimmig zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage, folgenden Beschluß zu fassen:
Der neue Straßenanschluß zwischen der L 609 n und der “Wittener Straße”/Kortental (K!) erhält den Namen “Kortental” (Verlängerung).


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” offengelegte Begründung
vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. S. 2141, BGBl. III/
FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54)


Zust. StA 30


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßen-bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54).


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 -Meinbergstraße-
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich


Zust. StA 61

Unter Einbeziehung der Beschlußergänzung der Verwaltung empfiehlt der Haupt-
und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 158 – Meinbergstraße – geprüft und beschließt,
a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplanentwurf und die Begründung entsprechend den Ausfüh-
rungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,

c) den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche im Schürener Feld).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141,
BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer 1 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 158
Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich um-
faßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2, die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868,
2307, 2438, 2459, 2551, 2558, 2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten
Innenbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.


3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages -Teil B-


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16. Dezember 1999
zu beachten.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt, einstimmig fol-
genden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.

Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, der Auftrag an die Verwaltung,
ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, sollte konkreter gefaßt werden. Ziel müsse es sein,
die Verkehre zu verringern und den Schadstoffausstoß zu mindern. Seine Fraktion berei-
te für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden Antrag vor. Da die Überlegungen
noch nicht abgeschlossen seien, werde man sich heute bei der Abstimmung enthalten.


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-
haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.
Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Weiterführung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


Zust. StÄ WBF-Do/EA, StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Beschluß der Be-
zirskvertretung Innenstadt-West vom 26. Januar 2000 vor:

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, geeignete Schritte zu unternehmen, die die
Nutzung des denkmalgeschützten Objektes “Ritter” als Gastronomiebetrieb sicher-
stellen.

Im Haupt- und Finanzausschuß herrschte Einvernehmen, den Beschluß der Bezirks-
vertretung Innenstadt-West zuständigkeitshalber an den Ausschuß für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen zu überweisen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, in Ge-
sprächen mit den Beteiligten die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.


Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, daß das
Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben “Stadtmarketing” des
Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt
beschrieben abgewickelt wird.
Des weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins “Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.”, einen Anschlußvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer abzuschließen.


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße – mit dem aktualisierten/modifizierten Erläu-terungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl.
III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV 2023).
II. beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegten Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern
entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978
(herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit
folgende Neufassung:


WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche m ²

1. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Frischemarkt 1 300 m²
15-18, 66

2. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 m²
15-18, 66

3. WB 10, 11 Getränkemarkt 700 m²

4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 m²
Angebote **

Verkaufsfläche insgesamt maximal 3 500 m²

* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 m² jedoch nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschließt, dem Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” die aktualisierte/modifizierte Begrün-
dung vom 15.12.99 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzu-
stimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


Zust. StA 69

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe
von insgesamt 14,74 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschußunschädlichen Baubeginn vorliegt.






3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


Zust. StA 69


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße – von der Kreuzung mit der B 1 bis zur
Anbindung an den City-Wallring – schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.

Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien
Innenstadtgebiete “Thyssen-Klönne I” und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlußvorlage über die Anbindung der Semerteichstraße an den
City-Wallring in Höhe der Geschwister-Scholl-Straße bleibt unverändert.


Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte, er gehe davon aus, daß die
Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses gemeinsam abgestimmt würden. Des-
halb erkläre er zu Protokoll, daß seine Fraktion ein ablehnendes Votum abgeben werde,
weil man den Trassenverlauf der Semerteichstraße für nicht sinnvoll halte. Der Aus-
fädelung der Stadtbahn zum Borsigplatzviertel stimme man dagegen zu.


Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mehr-
heitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, fol-
genden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der
Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S 10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.


Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung



- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen



- keine Vorlagen -






Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit



- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
- die inhaltliche Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte wird zur Kenntnis genommen.
- Einer Erhöhung der Kosten des Gesamtprojektes um 400 000,00 DM für die Errichtung der Dauerausstellung wird zugestimmt.
- Die Finanzierung dieser Investition erfolgt haushaltsneutral über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Kulturbetriebe Dortmund”.
- Der Vermögensplan 2000 der Kulturbetriebe Dortmund wird in Finanzierung und Investition und Tilgung um 400 000,00 DM auf 6 366 996,00 DM geändert.
- Die Ermächtigung der Kulturbetriebe zur Aufnahme von Darlehen erhöht sich im Jahr 2000 von 1 120 000,00 DM auf 1 375 000,00 DM.


7.2 Bau und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur + Projekte GmbH

Zust. StA 4/Dez.
OB Dr. Langemeyer machte zunächst deutlich, daß es sich beim Bau des Konzerthauses um ein wichtiges Objekt handele, das jetzt realisiert und zur Revitalisierung des Brückstraßen viertels beitragen solle.


Hinsichtlich der aktuellen Diskussion um die gestiegenen Kosten erinnerte er daran, daß bei der Errichtung des Bibliotheksgebäudes das tatsächliche Kostenvolumen erst feststand, nach dem das Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden war und genaue Daten vorlagen. Auf dieser Grundlage habe der Kostendeckel festgelegt werden können, der bekanntlich sogar um 1 Mio. DM unterschritten worden sei.


Mit dem Bau des Konzerthauses sei die Kultur + Projekte GmbH beauftragt worden. Es handele sich somit nicht um eine städtische Maßnahme, die üblicherweise vom Hochbauamt abgewickelt werde, sondern um ein Vorhaben, für das eine privatrechtlich ausgerichtete städtische Gesellschaft zuständig sei. Bei der Beauftragung habe der Rat auch festgelegt, das Risiko für die Stadt einzugrenzen und allen am Verfahren Beteiligten einen Kostenrahmen vorzugeben. Dadurch sollte gewährleistet werden, daß nicht durch zahlreiche, sicherlich begründbare Verbesserungsvorschläge ein Projekt entstehe, daß zwar eine hervorragende Qualität aufweise, aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen wäre.


Man habe insbesondere in der Anfangsphase sehr genau geprüft, ob die bestehenden Vorstellungen eine realistische Perspektive seien. Von einem kleineren Personenkreis unter Beteiligung aller Fraktionen seien Musical-Häuser in verschiedenen Städten besichtigt und Gespräche mit den Architekten geführt worden. Dabei sei erkennbar geworden, daß man mit einem relativ bescheidenen Kostenaufwand viel erreichen könne, wenn man zum Beispiel bei den Einrichtungen hinter der Bühne sparsam und maßvoll vorgehe.

In einem Wettbewerbsverfahren wurden drei Architekten-Entwürfe vorgestellt, die vom Beratungsbüro Assmann beurteilt worden seien. Er empfehle, die entsprechenden Unterlagen noch einmal einzusehen. Die vom Büro Assmann seinerzeit vorgelegten Zahlen seien exakt die gleichen, die in dem Brief des Rechnungsprüfungsamtes aus November 1998 aufgeführt würden. Dieses Schreiben sei bekanntlich jetzt öffentlich gemacht worden.

An den Fachberatungen über die Entwürfe hätten u. a. Vertreter aller Fraktionen, der Verwaltung, der Firma Assmann sowie eine unabhängige Sachverständige für den Bereich Akkustik teilgenommen. Grundlage der Beratungen sei eine Vorprüfung durch das Hochbauamt und eine ergänzende Kostendarstellung der Fa. Assmann gewesen. Das Protokoll der Sitzung enthalte die verschiedenen, jetzt öffentlich genannten Kostenbeträge für die einzelnen Planungsvarianten. Außerdem seien weitere Aspekte der Entscheidungsdiskussion dargestellt worden.


Dazu gehörten im einzelnen:
- Die Fassadengestaltung bedürfe einer intensiven Nachbearbeitung.
- Das derzeitige Entwicklungsstadium habe bei keinem Entwurf eine akzeptable Lösung gefunden.
- Es sei eine Platzzahl in vernünftiger Qualität und Stückzahl zu schaffen.
- Der Charme des Konzertsaales müsse intensiv überarbeitet werden.
- Der Kostendeckel liege bei 45 Mio. DM.
- Die Kleinteiligkeit der Brückstraße dürfe nicht aufgenommen werden.
- Die Kultur + Projekte GmbH solle die qualitätssteigernde Feinabstimmung im Falle einer Realisierung mit dem Auftraggeber vornehmen.
In der damaligen Diskussion sei auch konkret nachgefragt worden, ob der Kostendeckel eingehalten werden könne. Die Firma Assmann habe daraufhin zu Protokoll gegeben, daß dies zwar schwierig sei, sich aber erreichen lasse.

Vor diesem Hintergrund sei dann der Planungsbeschluß des Rates gefaßt worden. In der Folgezeit sei bei allen Beteiligten das Bemühen erkennbar gewesen, sich an den vorgegebenen Kostenrahmen zu halten. So habe man beispielsweise auf ein weiteres Untergeschoß verzichtet.
Nach der Sommerpause im Jahre 1999 habe er – so OB Dr. Langemeyer weiter – den Hinweis erhalten, daß auf der Grundlage einer konkreter werdenden Planung eine Kostenerhöhung wahrscheinlich werde. Dabei seien ihm sowohl unterschiedliche Beträge genannt, als auch der Hinweis gegeben worden, daß durch die Risikoabdeckung von 5,8 Mio. DM ein Finanzvolumen zur Verfügung stehe, mit dem man einiges realisieren könne. Seines Erachtens sollte der Rat allerdings nicht über vage Zahlen, sondern konkrete Beträge auf der Basis der Ausschreibungsergebnisse informiert werden. Diese lägen heute noch nicht vor.

Gleichwohl sei die jetzige Debatte zu begrüßen. Das Ergebnis, das jetzt als Verwaltungs- vorlage auf dem Tisch liege, gehe im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen von einer anderen Planung aus. Es sei nun zu entscheiden, ob man diese Qualität wolle. Das Ende der Planungsphase sei erreicht und man verfüge heute über verläßlichere Entscheidungshilfen. In diesem Zusammenhang wolle er noch einmal deutlich machen, daß das Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes von November 1998 lediglich die Zahlen wiedergebe, die von der Firma Assmann damals bei den Entwurfsbewertungen genannt worden seien. Zur Empfehlung der Rechnungsprüfer, darüber den Rat zu unterrichten, könne er nur feststellen, daß diese Daten nicht neu, sondern den Mitgliedern der Fraktionen bekannt gewesen seien. Sie hätten schließlich seinerzeit als Grundlage für die Enscheidung gedient. Das permanente Bemühen um die Einhaltung des Kostenrahmens habe leider nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Dies sei zu bedauern. Gleichwohl stehe er nach wie vor zum Konzerthaus.
Nach Meinung von Rm Hovermann (CDU) müsse ein Oberzentrum herausragende Angebote vorweisen können. Die CDU habe seinerzeit schon Bedenken angemeldet, ob ein qualitativ hochwertiges Konzerthaus an der Brückstraße mit dem damals vorgegebenen Kostendeckel zu realisieren sei.
Seine Fraktion vertrete die Auffassung, daß die Ausschreibung auf der Basis der Verwaltungsvorlage durchgeführt werden solle. Man werde die Vorlage allerdings jetzt nicht beschließen, sondern benötige noch Zeit, um sich mit verschiedenen Fragen zu befassen. Man sei sich zwar einig, daß nur ein hochwertiges Konzerthaus in Frage kommen könne, allerdings sei die Meinungsbildung in dem Punkt, ob das Projekt auch unter den neuen Voraussetzungen realisiert werden sollte, noch nicht abgeschlossen.
Zweifel habe man auch, ob das Betriebskonzept aufgehen werde. Der 5,8 Mio.-Deckel werde voraussichtlich nicht ausreichen. Auch in dieser Frage wolle man sich noch ein konkreteres Bild machen.
Darüber hinaus werde man die Zeit bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist nutzen, um Informationen über die Gesamtkosten der in Dortmund vorhandenen “traditionelleren Kulturformen” einzuholen. Auch diese Kultureinrichtungen hätten ihre Bedarfe, die finanziert werden müßten. Wichtig sei, daß die Stadt die Gesamtkosten tragen könne.
Er stimme mit dem Oberbürgermeister überein, daß die im Brief des Rechnungsprüfungsamtes genannten Zahlen nicht neu seien. Allerdings wäre im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit seines Erachtens notwendig gewesen, den Rat darüber zu informieren, daß man die Kostendeckelung nicht halten könne. Künftig sollte der Chef der Verwaltung, insbesondere bei auftretenden Negativ-Entwicklungen, unaufgefordert berichten.
Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß beim Bau des Konzerthauses eine Kostensteigerung von 60 Mio. DM auf 93 Mio. DM zu erwarten sei. Damit lägen auch die Betriebskosten um 1 Mio. DM höher als geplant. Es stelle sich die Frage, ob Dortmund sich ein solches Projekt leisten könne.
Unter den neuen Voraussetzungen hätte der Rat seinen Beschluß aus Mai 1998, das Konzerthaus zu bauen, sicherlich nicht gefaßt. Er vermute, daß deshalb die Kosten seinerzeit zu niedrig angegeben worden seien. Ein halbes Jahr später habe das Rechnungsprüfungsamt darüber informiert, daß mehr Geld benötigt werde. Hierüber hätte der Rat unterrichtet werden müssen.

In der heutigen Vorlage werde darauf hingewiesen, daß man nach einem Jahr, also im Juni 1999, festgestellt habe, daß die Kostensteigerung bei 30 Mio. DM liege. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte dem Rat eine entsprechende Vorlage über die eingetretene Entwicklung vorgelegt werden müssen.
Zu den Kostensteigerungen führte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) im einzelnen aus, daß der Entwurf der Planungsgruppe Dortmund u. a. deshalb ausgewählt worden sei, weil die akustische Qualität von der Kultur + Projekte GmbH als hervorragend bezeichnet worden war. Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerungen werde jetzt damit begründet, daß hier Verbesserungen erforderlich wären. Außerdem werde die Erhöhung der Sitzplatzzahl auf 1 500 als Faktor für Mehrkosten genannt, obwohl im Betriebskonzept vom Mai 1998 dargestellt worden sei, daß der konzipierte Saal Platz für mehr als 1 500 Personen biete.
Bedenke man, daß auch Abstriche am Ursprungsentwurf vorgenommen worden seien,
beispielsweise werde ein kleiner Saal für Chorkonzerte nicht mehr eingeplant, müßten
auch Kostenreduzierungen berücksichtigt werden, die nach seinen Infor-mationen bei
ca. 5 Mio. DM lägen. Die tatsächlichen Kosten hätten damit eine Größenordnung von
98 Mio. DM.
Angesichts der erheblichen Mehrausgaben müsse geprüft werden, wie dieser Mehraufwand sowie das jährliche Risiko für die Stadt Dortmund minimiert werden könnten. Außerdem müsse dargestellt werden, welche Qualität für 60 Mio. DM zu erhalten sei und wie sich die Kosten durch ein geändertes Betriebskonzept, möglicherweise auch durch einen anderen Betreiber, senken ließen.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) bezeichnete den Bau des Konzerthauses als einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Brückstraßenviertels. Bei dem Projekt handele es sich zudem um ein kulturelles Highlight, von dem es in der Kulturlandschaft des Ruhrgebietes zu wenige gebe.
Von der Kostensteigerung in Höhe von 30 Mio. DM habe er als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kultur + Projekte GmbH im Oktober 1999 erstmals erfahren. Die Nachricht habe ihn äußerst negativ überrascht, allerdings sei er auch beeindruckt gewesen von der Ausstrahlung, in der sich der Konzertsaal jetzt präsentiere.
Das Betriebskonzept in einer Größenordnung von 5,8 Mio. DM sehe er weiterhin als stimmig an, wenn die Mehrkosten z. B. durch Mittel des Landes abgedeckt werden könnten. Er hoffe, daß das Land bereit sei, sich hier noch einmal zu engagieren. Entsprechende Prüfungen seien noch durchzuführen.

Die SPD-Fraktion wäre bereit, der Vorlage heute zuzustimmen, sei aber auch einverstanden, wenn lediglich eine Kenntnisnahme erfolge. Allerdings sollte das Verfahren nicht aufgehalten werden. Zu gegebener Zeit werde der Rat auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung über die konkreten Kosten informiert und könne dann eine sachgerechte Entscheidung treffen.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte aus, daß er bis zur Kommunalwahl Mitglied des Aufsichtsrates der Kultur + Projekte GmbH gewesen sei und an zwei Sitzungen teilgenommen habe. Dabei sei sein Eindruck gewesen, nicht umfassend informiert worden zu sein. Die Frage nach der Kostenhöhe für das Konzerthaus habe man ausweichend beantwortet, obwohl bereits im Juni 1999 die jetzt genannten Zahlen vorgelegen hätten.

Übereinstimmend stellten OB Dr. Langemeyer und Rm Hovermann (CDU) fest, daß im Haupt- und Finanzausschuß Einvernehmen bestehe, die Vorlage heute nicht zu beschließen, gleichwohl das Ausschreibungsverfahren fortzusetzen.

Rm Hovermann (CDU) appellierte an die Fraktionen, sich zu bemühen, am Ende des Ausschreibungsverfahrens auch die internen Überlegungen abgeschlossen zu haben.
Außerdem wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, Akteneinsicht in die Vorgänge der Verwaltung zu nehmen. Dafür wurden folgende Ratsmitglieder benannt:

Rm Jörder SPD-Fraktion
Rm Ulrich CDU-Fraktion
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

StR’in Greive und StR Fehlemann informierten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darüber, daß auf Seite 7, erster Absatz der Beschlußvorlage, der letzte Satz folgende Fassung erhalten müsse:

Dies gilt, soweit die oben beschriebenen Besserstellungsfaktoren erreicht werden
können und die Berechnungsgrundlagen im Betriebskonzept (die nicht durch die
Kultur + Projekte GmbH beeinflußbar sind) sich nicht gravierend ändern.

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat darum, die sich aus seinen Ausführungen ergebenden Fragen in der Ratssitzung am 03. Februar 2000 zu beantworten.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude von Realschulen


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Beschluß des
Schulausschusses vom 12. Januar 2000 vor:

Im Rahmen der Einbringung des nächsten Berichtes zur schulräumlichen Versorgung
in Dortmund soll die Verwaltung Vorschläge zur Umwandlung der an den Realschu-
len vorhandenen Pavillonbauten durch Massivbauten darstellen. Dabei soll sowohl der
Einsatz der Pavillons durch Massivbauten am jeweiligen Schulstandort als auch eine
Realschulneugründung als Möglichkeiten geprüft werden. Dem Ausschuß werden
beide genannte Varianten vorgestellt.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Beschluß
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26. Januar 2000 vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, dem Teil der Vorlage nicht zuzustimmen,
der die Wilhelm-Röntgen-Realschule betrifft.


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einstimmig den Beschluß, die Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West abzulehnen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
a) die Erweiterung der Realschule Scharnhorst (Do-Scharnhorst, Gleitwitzstraße 200) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

b) die Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule (Do-Innenstadt-West, Kreuz-straße 159) auf 5 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
c) die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule (Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78) auf 4 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

d) die Erteilung entsprechender Planungsaufträge an die Hochbauverwaltung.


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Erwerb eines Schulgebäudes für die Schule für Kranke im Rahmen der Errichtung des Krankenhausneubaus für die Elisabeth-Klinik und ermächtigt
die Verwaltung zum Abschluß der hierfür erforderlichen Verträge mit dem Klinikbetreiber.

2. Die Verlegung der Schule für Kranke vom Schulstandort Do-Aplerbeck,
Schwerter Straße 240 zum Schulstandort Do-Aplerbeck, Marsbruchstraße 81.


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
Schulformübergreifende Kommunikation
Dortmunder Bildungskommission
Schulentwicklungsfond
Bildungspartnerschaften
Qualifizierungsservice


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vom 12. Januar 2000 vor:

Die Berufung der Bildungskommission erfolgt durch den Schulausschuß. Die Ver-
waltung soll dem Schulausschuß in regelmäßigen Abständen über alle in der Vor-
lage aufgeführten Themenbereiche berichten.


Im Rahmen einer kurzen Diskussion verständigte man sich im Haupt- und Finanz-
ausschuß mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus darauf, den Beschluß des Schulausschusses im ersten Satz folgendermaßen
zu modifizieren:

Die Berufung der Mitglieder der Bildungskommission erfolgt im
Benehmen mit dem Schulausschuß.


Unter Einbeziehung des geänderten Beschlusses des Schulausschusses empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß
zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund mit folgenden Elementen zu:

- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend



- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


Zust. StA 67


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben einer Beschlußände-
rung der Verwaltung folgender CDU-Antrag vom 27. Januar 2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, der Verwaltungsvorlage mit der Maß-
gabe zuzustimmen, daß der Tageseintritt für eine Familie mit zwei Kindern ab
6 Jahren (siehe S. 4 der Vorlage) auf 10,00 DM festgelegt wird.


Für die CDU-Fraktion zog Rm Böhm den Antrag zurück, da mit der geänderten
Beschlußempfehlung der Verwaltung dem Antrag entsprochen werde.


Unter Einbeziehung der Änderung der Beschlußvorlage empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Einzelkartenpreis für den Westfalenpark ab 01.03.2000
um 0,50 DM zu erhöhen.


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


Zust. StA 30


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer
Stimmenthaltung, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hier-mit verbundenen Krammärkte.


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-
fonds Dortmund"


Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das
Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” ein-
stimmig folgenden Beschluß:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” unter dem Vorbehalt des Beschlusses unter Punkt 1 zu.


10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht –


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.






10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt des Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Sachverhalt dargestellte Vertretungsregelung
für Gesellschafter- und Hauptversammlungen.


10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden


Zust. StÄ 21, 67


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat beschließt zur Ausführung seines Grundsatzbeschlusses vom 16.12.99 die im Sachverhalt dargestellten Durchführungsrichtlinien. Die zur Finanzierung der Maßnah-
me erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 100.000,00 DM werden ab dem Haushaltsjahr 2002 in die Finanzplanung eingestellt. Sofern bereits in den Haushalts-
jahren 2000 und 2001 Zuschüsse zu zahlen sind, wird der Stadtkämmerer ermächtigt,
die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NW wird dem Oberbürgermeister im Rahmen des Grundsatzbe-schlusses vom 16.12.1999 und dieser Durchführungsrichtlinien die Entscheidung in dieser Angelegenheit übertragen.



Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen





Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000


Zust. StA 11


Im Haupt- und Finanzausschuß bestand Einvernehmen, die Vorlage zu vertagen und
in der Sitzung am 02. März 2000 erneut zu behandeln.


11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Zust. StA 14


Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der SPD-Fraktion vertagt und soll in
einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erneut auf die
Tagesordnung genommen werden.


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


Zust. StA 2/Dez-VR


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der Verfahrensweise einverstanden.




11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


Zust. StA 12


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Die Kommunalwahlen 1999 einschließlich der Stichwahl des Oberbürgermeisters werden für gültig erklärt.


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


Zust. StA 33


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen
und in der Anlage 1 dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus.











Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied







Der Oberbürgermeister

In Vertretung







M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer
01 Dortmund, 02.02.2000
F 2 20 12


N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 27. Januar 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Stratenwerth FDP/Hospitant CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend: StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
Vertreter der dem Hauptausschuß zugeordneten Fachämter (zu TOP 2.2.1)





T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 09. Dezember 1999




2. Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße

2.1.2 Dortmund-Marketing
- Organisation
- Finanzierung
- Planung größerer Maßnahmen im Jahr 2000


2.1.3 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141
- Schloßstraße/Im Odemsloh -

2.1.4 Kanalbau Schloßstraße/Im Odemsloh - Mg 141 -

2.1.5 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung;
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

2.1.6 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- achter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -




2.2 Finanzen


2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2000
hier: Beratung über die Unterabschnitte der dem Haupt-und Finanzausschuß
zugeordneten Fachämter (Ämter 01, 02, 03, 11, 12, 20, 21, 23)


2.3 Personal

2.3.1 Aufhebung des Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung Dortmund
- gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999




2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens Werksausschuß "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

2.4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999

2.4.3 Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999 des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 03.02.2000)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz

3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" –
3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54)

3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 – Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über
Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -

3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
- Weiterführung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung -

3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -

3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -

3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluss -



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund


8. Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude von Realschulen


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke
8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte

10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines
doppischen Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht -


10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000
11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung

11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung
11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:
7.2 Bau und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur und Projekte GmbH

10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien


Folgende Punkte wurden gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung von der Tages-
ordnung abgesetzt:

3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.9 88. Änderung des Flächennutzunsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß,
Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung
der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des
Durchführungsvertrages – Teil B –

Der Tagesordnungspunkt

10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines
doppischen Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht -

wurde in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuß
einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 09. Dezember 1999


Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09. Dezember 1999.




Zu Ziffer 2


Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt die Kanalsanierung in der Brackeler Straße mit
einem Kostenaufwand in Höhe von 3 500 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 31 100,00 DM
Ausgaben 1999 400 000,00 DM
Ausgaben 2000 1 068 900,00 DM
Ausgaben 2001 800 000,00 DM
Ausgaben 2002 550 000,00 DM
Ausgaben 2003 650 000,00 DM


2.1.2 Dortmund-Marketing
- Organisation
- Finanzierung
- Planung größerer Maßnahmen im Jahr 2000


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


2.1.3 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141
Schloßstraße/Im Odemsloh -

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das
Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mehr-
heitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgen-
den Beschluß:
Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme erfolgt aus dem Sondervermögen “ Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.

Es ist folgende Kassenwirksamkeit vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2000
zu Lasten 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 100 000,00 DM


2.1.4 Kanalbau Schloßstraße/Im Odemsloh - Mg 141 -


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau im Rahmen des B-Planes Mg 141 Schloßstraße/Im Odemsloh – mit einem Kostenaufwand in Höhe von
4 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0829 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 50 000,00 DM
Ausgaben 2000 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 750 000,00 DM


2.1.5 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung;
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund


Zust. StA 2/Dez-VR


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Projekt “Modelkommunen”
zur Kenntnis und ist mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.

Der Haupt- und Finanzausschuß benennt die folgenden Ratsmitglieder für die Teil-
nahme an der Auftaktveranstaltung des Projektes am 09. Februar 2000:






SPD-Fraktion:

1. Hendrik Berndsen
2. Prof. Theo Uhlmann
3. Renate Weyer

CDU-Fraktion:
1. Siegfried Leniger
2. Walter Knieling
3. Konrad Weber

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:
1. Jürgen Mohr


2.1.6 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- achter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand der Vorbereitung auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.




2.2 Finanzen


2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2000
hier: Beratung über die Unterabschnitte der dem Haupt-und Finanzausschuß
zugeordneten Fachämter (Ämter 01, 02, 03, 11, 12, 20, 21, 23)

Die Unterabschnitte der dem Haupt- und Finanzausschuß zugeordneten Fachämter
wurden im einzelnen aufgerufen und dazu gestellte Fragen der Ausschußmitglieder
von Vertretern der Verwaltung beantwortet.

Änderungsbeschlüsse erfolgten nicht.


2.3 Personal

2.3.1 Aufhebung des Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung Dortmund
- gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 07. Dezember 1999 vor:

Der Haupt- und Finanzauschuß empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1. Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum haushalts- rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Genehmigung des Haushaltsplans 2000 durch die Aufsichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluß unmittelbar an die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts und
Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige Verfahren
bei Neueinstellungen.
Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit transparenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen Orientierung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung
an den Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Transparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Bekannt- machungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämtlicher Neueinstel- lungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und der Eigen-
betriebe.
2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuß quartalsweise über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an
- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des Umfanges der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als grundlegende Vor- aussetzung der Verwaltungsreform.
- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung des vorhan- denen Personals mit dem Ziel, leistungsfähigen und leistungsberei - ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch künftig Aufgaben- wechsel und beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrak-
tivität des internen Stellenmarktes durch Neueinstellungen nicht
unzuträglich einzuengen.
2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen. Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungsprüfungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung, die auch die kommunale Aufgabener-füllung mit privater Aufgabenerledigung oder im Rahmen eines Benchmar-king mit anderen Kommunen vergleicht, und gegebenenfalls Vorschläge für die Neurorganisation städtischen Engagements ableitet und den Entschei-dungsgremien vorlegt.
2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Überar-beitung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1 bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Tansparenz und öffentlich nachvollziehbare Personalentschei-dungen) besonderes Augenmerk zu widmen.

3. Der Rat erwartet, daß der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen er- folgreich umgesetzte Prozeß der Verwaltungsreform weiter energisch vorangetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines organisatorischen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden mit einer Abflachung der Hierachien und konsensbetontem Führungsstil, muß nun ergänzt werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung einer neuen Führungskultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen in Rat und Verwaltung.
Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten Aufgabentrennung künftig - so weit als möglich - auf die strategische Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quartalsweise Wirtschaftsabschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-gestützten Informationssystems, zwingende Voraussetzung.

Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voran- zutreiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbind- lichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.
Der Rat geht dabei davon aus, daß ein weiterhin konstruktives und engagiertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und Personalvertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungsprozessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähi- gen und bürgerorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nut- zen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Be- schäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 08. Dezember 1999 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird ab dem 01.01.2000 bzw. zum haushaltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebs-
bedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind und geht davon aus, daß an-
schließend an dieser bewährten Praxis festgehalten wird.
Vom Personalrat und den Beschäftigten erwartet er weiterhin die Bereitschaft, zur Verwaltungsreform engagiert beizutragen, die Bürger/innenorientierung auszubauen und
wie bisher - notwendige Arbeitsplatz- und/oder Tätigkeitswechsel zu akzeptieren.

Rm Monegel (CDU) begründete den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus. Er solle als Signal für den Per-
sonalrat und die Beschäftigten gesehen werden. Man erwarte, daß die Verwaltung
in nächster Zeit Vorlagen zu den einzelnen Punkten des Antrages erarbeite.


Rm Jörder (SPD) sah bei den beiden vorliegenden Anträgen lediglich im Hinblick
auf die Aufhebung des Einstellungstopps Gemeinsamkeiten. Alle anderen Punkte
im Antrag von CDU und Grünen hätten mit der Thematik nichts zu tun.


Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, daß der gemeinsame
Antrag neben der Aufhebung des Einstellungsstopps auch strukturelle Änderun-
gen fordere. Auch er erwarte, daß die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des
Antrages Vorlagen in die Gremien gebe. Beispielsweise sollten das zum Punkt 2.2
Richtlinien für die öffentliche Ausschreibung von Stellen sein.


Rm Hovermann (CDU) machte deutlich, daß man eine Angleichung von öffent-
lichen Dienst an private Beschäftigungsverhältnisse erreichen wolle, sofern ge-
setzliche oder andere Regelungen nicht entgegenstünden.


OB Dr. Langemeyer erklärte, daß er zu einigen Punkten des gemeinsamen Antrages
rechtliche Bedenken habe. Da heute allerdings eine politische Grundsatzdebatte statt-
gefunden habe, die auf der Grundlage von Verwaltungsvorlagen zu den einzelnen
Themenfeldern noch konkret und vertieft zu führen sei, halte er eine Beanstandung
für entbehrlich.


Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07. Dezember 1999 als Empfehlung
an den Rat der Stadt.


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08. Dezember 1999 wurde mit den Stimmen
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abge-
lehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.






2.4 Kommunalwirtschaft


2.4.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für
das Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” den
Bericht über die Abwicklung für das 1. Halbjahr 1999 zur Kenntnis.


2.4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß als zuständiger Ausschuß für das Sondervermögen “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund” schlägt dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg einstimmig die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kohler,
Dr. Söder & Partner als Jahresabschlußprüfer für das Wirtschaftsjahr 1999 vor.


2.4.3 Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß 1999 des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund


Zust. StÄ 10, 20


Der Haupt- und Finanzausschuß als zuständiger Werksausschuß für das Dortmunder
Systemhaus beschließt einstimmig, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH Dortmund,
als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.




Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 03.02.2000)



Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße beschließt der
Rat eine Kostenerhöhung um 800 000,00 DM auf 4 800 000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 056 3 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464 661,00 DM
Ausgaben 1999 429 000,00 DM
Ausgaben 2000 2 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 306 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 339,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimm-
enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu
fassen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschließt der Rat den Ausbau der
Franzisustraße von der Westfaliastraße bis zur Deusener Straße mit einem Kosten-
aufwand in Höhe von 5 690 756,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten
Kosten von 6 109 244,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von
11800,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 050 8 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6 109 244,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 690 756,00 DM


Es handelt sich um eine Zuschußmaßnahme. Mit der Durchführung wird erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Ge-
nehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


Zust. StA 67


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat beschließt die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.




3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/ "Kortental" –


Zust. StA 66

Entsprechend dem Beschluß der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, der Straße L 609 n (NS IX) in dem Abschnitt zwischen
“Huckarder Straße” und der Straße “Am Mühlenberg” abweichend vom Verwal-
tungsvorschlag den Namen “Emscher-Allee” zu geben.


Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt ein-
stimmig zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage, folgenden Beschluß zu fassen:
Der neue Straßenanschluß zwischen der L 609 n und der “Wittener Straße”/Kortental (K!) erhält den Namen “Kortental” (Verlängerung).


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” offengelegte Begründung
vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. S. 2141, BGBl. III/
FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54)


Zust. StA 30


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßen-bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54).


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 -Meinbergstraße-
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich


Zust. StA 61

Unter Einbeziehung der Beschlußergänzung der Verwaltung empfiehlt der Haupt-
und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 158 – Meinbergstraße – geprüft und beschließt,
a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplanentwurf und die Begründung entsprechend den Ausfüh-
rungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,

c) den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche im Schürener Feld).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141,
BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer 1 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 158
Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich um-
faßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2, die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868,
2307, 2438, 2459, 2551, 2558, 2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten
Innenbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.


3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages -Teil B-


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16. Dezember 1999
zu beachten.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt, einstimmig fol-
genden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.

Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, der Auftrag an die Verwaltung,
ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, sollte konkreter gefaßt werden. Ziel müsse es sein,
die Verkehre zu verringern und den Schadstoffausstoß zu mindern. Seine Fraktion berei-
te für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden Antrag vor. Da die Überlegungen
noch nicht abgeschlossen seien, werde man sich heute bei der Abstimmung enthalten.


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-
haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.
Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Weiterführung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


Zust. StÄ WBF-Do/EA, StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Beschluß der Be-
zirskvertretung Innenstadt-West vom 26. Januar 2000 vor:

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, geeignete Schritte zu unternehmen, die die
Nutzung des denkmalgeschützten Objektes “Ritter” als Gastronomiebetrieb sicher-
stellen.

Im Haupt- und Finanzausschuß herrschte Einvernehmen, den Beschluß der Bezirks-
vertretung Innenstadt-West zuständigkeitshalber an den Ausschuß für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen zu überweisen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, in Ge-
sprächen mit den Beteiligten die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.


Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, daß das
Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben “Stadtmarketing” des
Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt
beschrieben abgewickelt wird.
Des weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins “Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.”, einen Anschlußvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer abzuschließen.


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße – mit dem aktualisierten/modifizierten Erläu-terungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl.
III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV 2023).
II. beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegten Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern
entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978
(herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit
folgende Neufassung:


WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche m ²

1. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Frischemarkt 1 300 m²
15-18, 66

2. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 m²
15-18, 66

3. WB 10, 11 Getränkemarkt 700 m²

4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 m²
Angebote **

Verkaufsfläche insgesamt maximal 3 500 m²

* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 m² jedoch nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschließt, dem Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” die aktualisierte/modifizierte Begrün-
dung vom 15.12.99 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzu-
stimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


Zust. StA 69

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe
von insgesamt 14,74 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschußunschädlichen Baubeginn vorliegt.






3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


Zust. StA 69


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße – von der Kreuzung mit der B 1 bis zur
Anbindung an den City-Wallring – schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.

Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien
Innenstadtgebiete “Thyssen-Klönne I” und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlußvorlage über die Anbindung der Semerteichstraße an den
City-Wallring in Höhe der Geschwister-Scholl-Straße bleibt unverändert.


Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte, er gehe davon aus, daß die
Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses gemeinsam abgestimmt würden. Des-
halb erkläre er zu Protokoll, daß seine Fraktion ein ablehnendes Votum abgeben werde,
weil man den Trassenverlauf der Semerteichstraße für nicht sinnvoll halte. Der Aus-
fädelung der Stadtbahn zum Borsigplatzviertel stimme man dagegen zu.


Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mehr-
heitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, fol-
genden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der
Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S 10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.


Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung



- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen



- keine Vorlagen -






Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit



- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
- die inhaltliche Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte wird zur Kenntnis genommen.
- Einer Erhöhung der Kosten des Gesamtprojektes um 400 000,00 DM für die Errichtung der Dauerausstellung wird zugestimmt.
- Die Finanzierung dieser Investition erfolgt haushaltsneutral über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Kulturbetriebe Dortmund”.
- Der Vermögensplan 2000 der Kulturbetriebe Dortmund wird in Finanzierung und Investition und Tilgung um 400 000,00 DM auf 6 366 996,00 DM geändert.
- Die Ermächtigung der Kulturbetriebe zur Aufnahme von Darlehen erhöht sich im Jahr 2000 von 1 120 000,00 DM auf 1 375 000,00 DM.


7.2 Bau und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur + Projekte GmbH

Zust. StA 4/Dez.
OB Dr. Langemeyer machte zunächst deutlich, daß es sich beim Bau des Konzerthauses um ein wichtiges Objekt handele, das jetzt realisiert und zur Revitalisierung des Brückstraßen viertels beitragen solle.


Hinsichtlich der aktuellen Diskussion um die gestiegenen Kosten erinnerte er daran, daß bei der Errichtung des Bibliotheksgebäudes das tatsächliche Kostenvolumen erst feststand, nach dem das Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden war und genaue Daten vorlagen. Auf dieser Grundlage habe der Kostendeckel festgelegt werden können, der bekanntlich sogar um 1 Mio. DM unterschritten worden sei.


Mit dem Bau des Konzerthauses sei die Kultur + Projekte GmbH beauftragt worden. Es handele sich somit nicht um eine städtische Maßnahme, die üblicherweise vom Hochbauamt abgewickelt werde, sondern um ein Vorhaben, für das eine privatrechtlich ausgerichtete städtische Gesellschaft zuständig sei. Bei der Beauftragung habe der Rat auch festgelegt, das Risiko für die Stadt einzugrenzen und allen am Verfahren Beteiligten einen Kostenrahmen vorzugeben. Dadurch sollte gewährleistet werden, daß nicht durch zahlreiche, sicherlich begründbare Verbesserungsvorschläge ein Projekt entstehe, daß zwar eine hervorragende Qualität aufweise, aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen wäre.


Man habe insbesondere in der Anfangsphase sehr genau geprüft, ob die bestehenden Vorstellungen eine realistische Perspektive seien. Von einem kleineren Personenkreis unter Beteiligung aller Fraktionen seien Musical-Häuser in verschiedenen Städten besichtigt und Gespräche mit den Architekten geführt worden. Dabei sei erkennbar geworden, daß man mit einem relativ bescheidenen Kostenaufwand viel erreichen könne, wenn man zum Beispiel bei den Einrichtungen hinter der Bühne sparsam und maßvoll vorgehe.

In einem Wettbewerbsverfahren wurden drei Architekten-Entwürfe vorgestellt, die vom Beratungsbüro Assmann beurteilt worden seien. Er empfehle, die entsprechenden Unterlagen noch einmal einzusehen. Die vom Büro Assmann seinerzeit vorgelegten Zahlen seien exakt die gleichen, die in dem Brief des Rechnungsprüfungsamtes aus November 1998 aufgeführt würden. Dieses Schreiben sei bekanntlich jetzt öffentlich gemacht worden.

An den Fachberatungen über die Entwürfe hätten u. a. Vertreter aller Fraktionen, der Verwaltung, der Firma Assmann sowie eine unabhängige Sachverständige für den Bereich Akkustik teilgenommen. Grundlage der Beratungen sei eine Vorprüfung durch das Hochbauamt und eine ergänzende Kostendarstellung der Fa. Assmann gewesen. Das Protokoll der Sitzung enthalte die verschiedenen, jetzt öffentlich genannten Kostenbeträge für die einzelnen Planungsvarianten. Außerdem seien weitere Aspekte der Entscheidungsdiskussion dargestellt worden.


Dazu gehörten im einzelnen:
- Die Fassadengestaltung bedürfe einer intensiven Nachbearbeitung.
- Das derzeitige Entwicklungsstadium habe bei keinem Entwurf eine akzeptable Lösung gefunden.
- Es sei eine Platzzahl in vernünftiger Qualität und Stückzahl zu schaffen.
- Der Charme des Konzertsaales müsse intensiv überarbeitet werden.
- Der Kostendeckel liege bei 45 Mio. DM.
- Die Kleinteiligkeit der Brückstraße dürfe nicht aufgenommen werden.
- Die Kultur + Projekte GmbH solle die qualitätssteigernde Feinabstimmung im Falle einer Realisierung mit dem Auftraggeber vornehmen.
In der damaligen Diskussion sei auch konkret nachgefragt worden, ob der Kostendeckel eingehalten werden könne. Die Firma Assmann habe daraufhin zu Protokoll gegeben, daß dies zwar schwierig sei, sich aber erreichen lasse.

Vor diesem Hintergrund sei dann der Planungsbeschluß des Rates gefaßt worden. In der Folgezeit sei bei allen Beteiligten das Bemühen erkennbar gewesen, sich an den vorgegebenen Kostenrahmen zu halten. So habe man beispielsweise auf ein weiteres Untergeschoß verzichtet.
Nach der Sommerpause im Jahre 1999 habe er – so OB Dr. Langemeyer weiter – den Hinweis erhalten, daß auf der Grundlage einer konkreter werdenden Planung eine Kostenerhöhung wahrscheinlich werde. Dabei seien ihm sowohl unterschiedliche Beträge genannt, als auch der Hinweis gegeben worden, daß durch die Risikoabdeckung von 5,8 Mio. DM ein Finanzvolumen zur Verfügung stehe, mit dem man einiges realisieren könne. Seines Erachtens sollte der Rat allerdings nicht über vage Zahlen, sondern konkrete Beträge auf der Basis der Ausschreibungsergebnisse informiert werden. Diese lägen heute noch nicht vor.

Gleichwohl sei die jetzige Debatte zu begrüßen. Das Ergebnis, das jetzt als Verwaltungs- vorlage auf dem Tisch liege, gehe im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen von einer anderen Planung aus. Es sei nun zu entscheiden, ob man diese Qualität wolle. Das Ende der Planungsphase sei erreicht und man verfüge heute über verläßlichere Entscheidungshilfen. In diesem Zusammenhang wolle er noch einmal deutlich machen, daß das Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes von November 1998 lediglich die Zahlen wiedergebe, die von der Firma Assmann damals bei den Entwurfsbewertungen genannt worden seien. Zur Empfehlung der Rechnungsprüfer, darüber den Rat zu unterrichten, könne er nur feststellen, daß diese Daten nicht neu, sondern den Mitgliedern der Fraktionen bekannt gewesen seien. Sie hätten schließlich seinerzeit als Grundlage für die Enscheidung gedient. Das permanente Bemühen um die Einhaltung des Kostenrahmens habe leider nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Dies sei zu bedauern. Gleichwohl stehe er nach wie vor zum Konzerthaus.
Nach Meinung von Rm Hovermann (CDU) müsse ein Oberzentrum herausragende Angebote vorweisen können. Die CDU habe seinerzeit schon Bedenken angemeldet, ob ein qualitativ hochwertiges Konzerthaus an der Brückstraße mit dem damals vorgegebenen Kostendeckel zu realisieren sei.
Seine Fraktion vertrete die Auffassung, daß die Ausschreibung auf der Basis der Verwaltungsvorlage durchgeführt werden solle. Man werde die Vorlage allerdings jetzt nicht beschließen, sondern benötige noch Zeit, um sich mit verschiedenen Fragen zu befassen. Man sei sich zwar einig, daß nur ein hochwertiges Konzerthaus in Frage kommen könne, allerdings sei die Meinungsbildung in dem Punkt, ob das Projekt auch unter den neuen Voraussetzungen realisiert werden sollte, noch nicht abgeschlossen.
Zweifel habe man auch, ob das Betriebskonzept aufgehen werde. Der 5,8 Mio.-Deckel werde voraussichtlich nicht ausreichen. Auch in dieser Frage wolle man sich noch ein konkreteres Bild machen.
Darüber hinaus werde man die Zeit bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist nutzen, um Informationen über die Gesamtkosten der in Dortmund vorhandenen “traditionelleren Kulturformen” einzuholen. Auch diese Kultureinrichtungen hätten ihre Bedarfe, die finanziert werden müßten. Wichtig sei, daß die Stadt die Gesamtkosten tragen könne.
Er stimme mit dem Oberbürgermeister überein, daß die im Brief des Rechnungsprüfungsamtes genannten Zahlen nicht neu seien. Allerdings wäre im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit seines Erachtens notwendig gewesen, den Rat darüber zu informieren, daß man die Kostendeckelung nicht halten könne. Künftig sollte der Chef der Verwaltung, insbesondere bei auftretenden Negativ-Entwicklungen, unaufgefordert berichten.
Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß beim Bau des Konzerthauses eine Kostensteigerung von 60 Mio. DM auf 93 Mio. DM zu erwarten sei. Damit lägen auch die Betriebskosten um 1 Mio. DM höher als geplant. Es stelle sich die Frage, ob Dortmund sich ein solches Projekt leisten könne.
Unter den neuen Voraussetzungen hätte der Rat seinen Beschluß aus Mai 1998, das Konzerthaus zu bauen, sicherlich nicht gefaßt. Er vermute, daß deshalb die Kosten seinerzeit zu niedrig angegeben worden seien. Ein halbes Jahr später habe das Rechnungsprüfungsamt darüber informiert, daß mehr Geld benötigt werde. Hierüber hätte der Rat unterrichtet werden müssen.

In der heutigen Vorlage werde darauf hingewiesen, daß man nach einem Jahr, also im Juni 1999, festgestellt habe, daß die Kostensteigerung bei 30 Mio. DM liege. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte dem Rat eine entsprechende Vorlage über die eingetretene Entwicklung vorgelegt werden müssen.
Zu den Kostensteigerungen führte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) im einzelnen aus, daß der Entwurf der Planungsgruppe Dortmund u. a. deshalb ausgewählt worden sei, weil die akustische Qualität von der Kultur + Projekte GmbH als hervorragend bezeichnet worden war. Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerungen werde jetzt damit begründet, daß hier Verbesserungen erforderlich wären. Außerdem werde die Erhöhung der Sitzplatzzahl auf 1 500 als Faktor für Mehrkosten genannt, obwohl im Betriebskonzept vom Mai 1998 dargestellt worden sei, daß der konzipierte Saal Platz für mehr als 1 500 Personen biete.
Bedenke man, daß auch Abstriche am Ursprungsentwurf vorgenommen worden seien,
beispielsweise werde ein kleiner Saal für Chorkonzerte nicht mehr eingeplant, müßten
auch Kostenreduzierungen berücksichtigt werden, die nach seinen Infor-mationen bei
ca. 5 Mio. DM lägen. Die tatsächlichen Kosten hätten damit eine Größenordnung von
98 Mio. DM.
Angesichts der erheblichen Mehrausgaben müsse geprüft werden, wie dieser Mehraufwand sowie das jährliche Risiko für die Stadt Dortmund minimiert werden könnten. Außerdem müsse dargestellt werden, welche Qualität für 60 Mio. DM zu erhalten sei und wie sich die Kosten durch ein geändertes Betriebskonzept, möglicherweise auch durch einen anderen Betreiber, senken ließen.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) bezeichnete den Bau des Konzerthauses als einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Brückstraßenviertels. Bei dem Projekt handele es sich zudem um ein kulturelles Highlight, von dem es in der Kulturlandschaft des Ruhrgebietes zu wenige gebe.
Von der Kostensteigerung in Höhe von 30 Mio. DM habe er als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kultur + Projekte GmbH im Oktober 1999 erstmals erfahren. Die Nachricht habe ihn äußerst negativ überrascht, allerdings sei er auch beeindruckt gewesen von der Ausstrahlung, in der sich der Konzertsaal jetzt präsentiere.
Das Betriebskonzept in einer Größenordnung von 5,8 Mio. DM sehe er weiterhin als stimmig an, wenn die Mehrkosten z. B. durch Mittel des Landes abgedeckt werden könnten. Er hoffe, daß das Land bereit sei, sich hier noch einmal zu engagieren. Entsprechende Prüfungen seien noch durchzuführen.

Die SPD-Fraktion wäre bereit, der Vorlage heute zuzustimmen, sei aber auch einverstanden, wenn lediglich eine Kenntnisnahme erfolge. Allerdings sollte das Verfahren nicht aufgehalten werden. Zu gegebener Zeit werde der Rat auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung über die konkreten Kosten informiert und könne dann eine sachgerechte Entscheidung treffen.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte aus, daß er bis zur Kommunalwahl Mitglied des Aufsichtsrates der Kultur + Projekte GmbH gewesen sei und an zwei Sitzungen teilgenommen habe. Dabei sei sein Eindruck gewesen, nicht umfassend informiert worden zu sein. Die Frage nach der Kostenhöhe für das Konzerthaus habe man ausweichend beantwortet, obwohl bereits im Juni 1999 die jetzt genannten Zahlen vorgelegen hätten.

Übereinstimmend stellten OB Dr. Langemeyer und Rm Hovermann (CDU) fest, daß im Haupt- und Finanzausschuß Einvernehmen bestehe, die Vorlage heute nicht zu beschließen, gleichwohl das Ausschreibungsverfahren fortzusetzen.

Rm Hovermann (CDU) appellierte an die Fraktionen, sich zu bemühen, am Ende des Ausschreibungsverfahrens auch die internen Überlegungen abgeschlossen zu haben.
Außerdem wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, Akteneinsicht in die Vorgänge der Verwaltung zu nehmen. Dafür wurden folgende Ratsmitglieder benannt:

Rm Jörder SPD-Fraktion
Rm Ulrich CDU-Fraktion
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

StR’in Greive und StR Fehlemann informierten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darüber, daß auf Seite 7, erster Absatz der Beschlußvorlage, der letzte Satz folgende Fassung erhalten müsse:

Dies gilt, soweit die oben beschriebenen Besserstellungsfaktoren erreicht werden
können und die Berechnungsgrundlagen im Betriebskonzept (die nicht durch die
Kultur + Projekte GmbH beeinflußbar sind) sich nicht gravierend ändern.

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat darum, die sich aus seinen Ausführungen ergebenden Fragen in der Ratssitzung am 03. Februar 2000 zu beantworten.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude von Realschulen


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Beschluß des
Schulausschusses vom 12. Januar 2000 vor:

Im Rahmen der Einbringung des nächsten Berichtes zur schulräumlichen Versorgung
in Dortmund soll die Verwaltung Vorschläge zur Umwandlung der an den Realschu-
len vorhandenen Pavillonbauten durch Massivbauten darstellen. Dabei soll sowohl der
Einsatz der Pavillons durch Massivbauten am jeweiligen Schulstandort als auch eine
Realschulneugründung als Möglichkeiten geprüft werden. Dem Ausschuß werden
beide genannte Varianten vorgestellt.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Beschluß
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26. Januar 2000 vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, dem Teil der Vorlage nicht zuzustimmen,
der die Wilhelm-Röntgen-Realschule betrifft.


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einstimmig den Beschluß, die Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West abzulehnen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
a) die Erweiterung der Realschule Scharnhorst (Do-Scharnhorst, Gleitwitzstraße 200) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

b) die Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule (Do-Innenstadt-West, Kreuz-straße 159) auf 5 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
c) die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule (Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78) auf 4 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

d) die Erteilung entsprechender Planungsaufträge an die Hochbauverwaltung.


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Erwerb eines Schulgebäudes für die Schule für Kranke im Rahmen der Errichtung des Krankenhausneubaus für die Elisabeth-Klinik und ermächtigt
die Verwaltung zum Abschluß der hierfür erforderlichen Verträge mit dem Klinikbetreiber.

2. Die Verlegung der Schule für Kranke vom Schulstandort Do-Aplerbeck,
Schwerter Straße 240 zum Schulstandort Do-Aplerbeck, Marsbruchstraße 81.


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
Schulformübergreifende Kommunikation
Dortmunder Bildungskommission
Schulentwicklungsfond
Bildungspartnerschaften
Qualifizierungsservice


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vom 12. Januar 2000 vor:

Die Berufung der Bildungskommission erfolgt durch den Schulausschuß. Die Ver-
waltung soll dem Schulausschuß in regelmäßigen Abständen über alle in der Vor-
lage aufgeführten Themenbereiche berichten.


Im Rahmen einer kurzen Diskussion verständigte man sich im Haupt- und Finanz-
ausschuß mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus darauf, den Beschluß des Schulausschusses im ersten Satz folgendermaßen
zu modifizieren:

Die Berufung der Mitglieder der Bildungskommission erfolgt im
Benehmen mit dem Schulausschuß.


Unter Einbeziehung des geänderten Beschlusses des Schulausschusses empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß
zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund mit folgenden Elementen zu:

- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend



- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


Zust. StA 67


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben einer Beschlußände-
rung der Verwaltung folgender CDU-Antrag vom 27. Januar 2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, der Verwaltungsvorlage mit der Maß-
gabe zuzustimmen, daß der Tageseintritt für eine Familie mit zwei Kindern ab
6 Jahren (siehe S. 4 der Vorlage) auf 10,00 DM festgelegt wird.


Für die CDU-Fraktion zog Rm Böhm den Antrag zurück, da mit der geänderten
Beschlußempfehlung der Verwaltung dem Antrag entsprochen werde.


Unter Einbeziehung der Änderung der Beschlußvorlage empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Einzelkartenpreis für den Westfalenpark ab 01.03.2000
um 0,50 DM zu erhöhen.


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


Zust. StA 30


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer
Stimmenthaltung, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hier-mit verbundenen Krammärkte.


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-
fonds Dortmund"


Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das
Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” ein-
stimmig folgenden Beschluß:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” unter dem Vorbehalt des Beschlusses unter Punkt 1 zu.


10.5 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes
- Sachstandsbericht –


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.






10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt des Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Sachverhalt dargestellte Vertretungsregelung
für Gesellschafter- und Hauptversammlungen.


10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden


Zust. StÄ 21, 67


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat beschließt zur Ausführung seines Grundsatzbeschlusses vom 16.12.99 die im Sachverhalt dargestellten Durchführungsrichtlinien. Die zur Finanzierung der Maßnah-
me erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 100.000,00 DM werden ab dem Haushaltsjahr 2002 in die Finanzplanung eingestellt. Sofern bereits in den Haushalts-
jahren 2000 und 2001 Zuschüsse zu zahlen sind, wird der Stadtkämmerer ermächtigt,
die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NW wird dem Oberbürgermeister im Rahmen des Grundsatzbe-schlusses vom 16.12.1999 und dieser Durchführungsrichtlinien die Entscheidung in dieser Angelegenheit übertragen.



Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen





Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000


Zust. StA 11


Im Haupt- und Finanzausschuß bestand Einvernehmen, die Vorlage zu vertagen und
in der Sitzung am 02. März 2000 erneut zu behandeln.


11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Zust. StA 14


Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der SPD-Fraktion vertagt und soll in
einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erneut auf die
Tagesordnung genommen werden.


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


Zust. StA 2/Dez-VR


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Der Rat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der Verfahrensweise einverstanden.




11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


Zust. StA 12


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:
Die Kommunalwahlen 1999 einschließlich der Stichwahl des Oberbürgermeisters werden für gültig erklärt.


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


Zust. StA 33


Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen
und in der Anlage 1 dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus.











Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied







Der Oberbürgermeister

In Vertretung







M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer