Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 29.10.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:16 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Barbara Samuel (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Monika Röse
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Peter Finkensiep (Die Brücke) i.V. f. Gunther Niermann (DPWV)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln
Andrea Koester


Doris Punge
Michael Rohde
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber


Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Prof. Dr. Mathilde Kersting - Forschungsinstitut für Kinderernährung -


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Tina Malguth (DGB-Jugend)

Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 29.10.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013
Kenntnisnahme
(Der Geschäftsbericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 17.09.2014 übersandt)

2.2 Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E1)

2.3 Aufgabe des Kinderspielplatzes Batheyweg, Dortmund-Hombruch (Lücklemberg)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13291-14)

2.4 Situation von Kindern und Jugendlichen in Bodelschwingh und Westerfilde
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13435-14-E2)

2.5 Umstrukturierung des Dortmunder Jugendamtes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13434-14-E1)

2.6 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08129-12-E9)

2.7 Rumänische und Bulgarische Kinder und Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13432-14-E1)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Forschungsinstitut für Kinderernährung
- mdl. Bericht -


4. Anträge / Anfragen

4.1 Ausschreibungsverfahren Jugendschutzstelle/Notschlafstelle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 13953-14)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere Frau Prof. Dr. Kersting.




Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (stimmberechtigt sowie stellv. stimmberechtigt und beratend sowie stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Thomas Oppermann
Frau Sonja Vennhaus


Herr Peter Prause
Herr Dirk Engelsking
Herr Klaus Beisemann
Frau Barbara Samuel

Herr Peter Finkensiep


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Andreas Gora benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 3.1 Forschungsinstitut für Kinderernährung vorzuziehen (vor 2.)

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 3.1
Forschungsinstitut für Kinderernährung
- mdl. Bericht -
dazu: Antwort der Landesregierung

(Drucksache Nr.: 13247-14-E1)

Herr Sohn verwies eingangs auf die den Mitgliedern zugesandte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Thema: Fördergelder für das Forschungsinstitut für Kinderernährung).

Frau Prof. Dr. Kersting dankte für die Einladung und gab einen Abriss zur Arbeit des Forschungsinstituts (s. Anlage).

Herr Sohn, Herr Oppermann und Herr Grohmann dankten herzlich für den anschaulichen Bericht.

Abschließend äußerte Herr Sohn die Hoffnung, dass es gemeinsam gelinge werde, den Erhalt des Forschungsinstituts hier zu ermöglichen. Er werde sich im Rahmen seiner Möglichkeiten gern dafür einsetzen und wünschte weiterhin viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Arbeit.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14323-14)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragen von Herrn Barrenbrügge (CDU-Fraktion) zum Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013 aus der Sitzung vom 17.09.2014 werden wie folgt beantwortet:

1. S. 38 – Inobhutnahmen -> Darstellung, mit welchen zeitlichen Verlauf diese
Inobhutnahmen (IONA) beendet werden.

Der zeitliche Verlauf einer Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen verläuft sehr unterschiedlich und kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten dauern. Wenn die Rückkehr zu den Eltern schnell geregelt werden kann, erfolgt die Rückkehr umgehend.
In den Fällen, in denen das Familiengericht (FG) in und bei schwierigen familiären Verhältnissen keinen Vormund bestimmt, kann auch kein Antrag auf eine Hilfe zur Erziehung gestellt werden. In diesen Fällen bleibt die IONA bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts bestehen.

Weitere Informationen zu den Anlässen einer IONA nach § 42 SGB VIII, den verschiedenen Einrichtungen sowie zu den zeitlichen Verläufen sind auf den Seiten 78 und 79 des Geschäftsberichts dargestellt.

2. Überprüfung von Meldungen wegen versäumter U-Untersuchungen
(Meldungen an die LIGA) hier:

S. 71 tabell. Darstellungen -> detaillierte Ausführungen, womit die rasanten Veränderungen zusammenhängen

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 sind umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland geschaffen worden. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
In den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) werden nun auch Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen ausdrücklich für den Kinderschutz in die Pflicht genommen.

Dies und die damit verbundene stärkere Sensibilität der Akteure hat offensichtlich dazu geführt, dass das Meldeverfahren verbindlicher genutzt wird. Dadurch ist ein Anstieg der Meldungen zu den U-Untersuchungen zu verzeichnen.

3. Anzahl der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls

Die Anzahl der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls wird erst ab 2014 vergleichbar. Aufgrund von Veränderungen in der Landesstatistik – die Datenerfassung der Kommunen erfolgte in der Vergangenheit sehr unterschiedlich – sind nun Standards festgelegt, nach denen die Erfassung zu erfolgen hat.

4. Sozialpädagogische Beratungen

Die Zunahme der sozialpädagogischen Beratungen ist zum einen auf eine bessere Datenqualität zurückzuführen. Andererseits folgt das Jugendamt dem sozialpädagogischen Konzept „Prävention vor Intervention“ und versucht zunächst in Beratungen Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags und in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu stärken. Darüber hinaus nehmen schwangere Mütter und werdende Väter verstärkt die Beratungsangebote des Jugendamtes in Anspruch, was im Übrigen Wunsch und Wille des Gesetzgebers ist.
Diese Aspekte führten im Jahr 2013 zu einem stärkeren Anstieg der Sozialpädagogischen Beratungen, wie sie im Geschäftsbericht ausgewiesen sind.

5. Beratungen in Status und Unterhaltsangelegenheiten

Aufgrund der Umstellung auf ein neues elektronisches Fachverfahren zur Erfassung der Daten und der damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten ist es zu einem Rückgang bei den Beratungen in Status und Unterhaltsangelegenheiten gekommen.

Der Rückgang der Beistände ist in ganz NRW zu beobachten. Dies ist auf die Tatsache zurück zu führen, dass mit der Kindschaftsreform von 1998 die gesetzliche Amtspflegschaft des Vormundschaftsgerichtes abgeschafft wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten Mütter nichtehelicher Kinder kraft Gesetz einen Amtspfleger zur Seite unabhängig der familiären Situation und ggf. Notwendigkeit.

Seit dem 01.07.1998 wird das Jugendamt nur noch in den tatsächlichen Konfliktfällen auf Antrag eines Elternteils tätig. Bestehende gesetzliche Amtspflegschaften sind nach Beratung der Kindesmutter in Beistandschaften übergegangen, wenn diese nicht auf Wunsch der Kindesmutter beendet wurden.
Diese Fälle erledigen sich nun nach und nach durch die Volljährigkeit des Kindes.“

Nach kurzer Diskussion teilte Herr Hibbeln mit, derzeit werde auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Controllingdatenmodell aufgebaut. Die Anregung, bei den Inobhutnahmen die Struktur der Leistungen darzustellen, werde mit aufgenommen und dem Ausschuss dann zu gegebener Zeit entsprechend berichtet.

Herr Sohn dankte abschließend der Verwaltung für das umfangreiche und gut dargestellte Nachschlagewerk und bat, den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern den Dank des Ausschusses zu übermitteln.


zu TOP 2.2
Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die städtischen Jugendfreizeitstätten sind derzeit wie folgt geöffnet:

JFS Brackel
Di - Sa 15:00 - 22:00 Uhr
JFS Wickede
Di - Fr 15:00 - 20:00 Uhr
jeden 3. Sa. 14:00 - 21.00 Uhr
JFS Westerfilde
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
JFS Lütgendortmund
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
JFS Marten
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
JFS Eichlinghofen
Di - Fr 15:00 - 21:00 Uhr
Sa 15:00 - 22:00 Uhr
JFS Hombruch
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
Sa 15:00 - 22:00 Uhr
ASP Rahm
Mo - Fr 14:00 - 18:00 Uhr
JFS Rahm
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
Fr 15:00 - 22:00 Uhr
JFS Eving
Di - Sa 15:00 - 22:00 Uhr
JFS Aplerbeck
Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr
JFS Schüren
Di - Sa 15:00 - 21:30 Uhr
KJT Berghofen
Mi - Fr 15:00 - 21:00 Uhr
JFS Hörde
Di - Fr 15:00 - 21:00 Uhr
Sa 15:00 - 22:00 Uhr
LZ Wellinghofen



Projekte, Seminare, Trainings und Angebote für (Schul-) Gruppen und Institutionen
Mo 08:30 - 19:00 Uhr
Di - Do 16:00 - 20:00 Uhr
Fr 15:00 - 20:00 Uhr


Di - Fr 08:30 - 16:00 Uhr
Sa nach Absprache
Erlebniswelt Fredenbaum
Allgemein:

Klettern:
Di - So 10:00 - 18:00 Uhr
So 15:00 - 17:30 Uhr
Fritz-Henßler-Haus
Mo Fr 08:30 - 22:00 Uhr
bzw. bis Veranst.-Ende

Sa 13:30 - 22:00 Uhr
bzw. bis Veranst.-Ende

So je nach Veranst.-Angebot
Heinz-Werner-Meyer Treff
Di 16:00 - 21:00 Uhr
Do 16:00 - 21:00 Uhr
Fr 16:00 - 21:00 Uhr

Die Öffnungszeiten der städtischen Jugendfreizeitstätten richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, der besetzten Mitarbeiterstellen und der vom Personalrat mitbestimmten Arbeitszeitregelungen. Nachdem seit dem Sommer 2014 alle Planstellen in den Jugendfreizeitstätten wieder besetzt sind, werden die o.g. Öffnungszeiten in einem partizipativen Prozess mit den Jugendlichen überprüft und ggf. angepasst.“


Herr Barrenbrügge fand den Weg falsch, nur mit den Jugendlichen die Öffnungszeiten zu diskutieren, die die Einrichtung besuchen. Vielmehr müssten alle Jugendlichen einbezogen werden. Ziel sei es nach seiner Auffassung, auch die Jugendlichen zu erreichen, die noch nicht in die Jugendfreizeitstätte kommen.

Herr Rohde sagte auf Nachfrage von Frau Beckmann zu, für die nächste Sitzung eine Übersicht über barrierefreie/-arm gestaltete Jugendfreizeiteinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Aufgabe des Kinderspielplatzes Batheyweg, Dortmund-Hombruch (Lücklemberg)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13291-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Aufgabe des Spielplatzes Batheyweg, Dortmund-Hombruch (Lücklemberg).


zu TOP 2.4
Situation von Kindern und Jugendlichen in Bodelschwingh und Westerfilde
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13435-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die oben genannte Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:

1. Darstellung aktueller Vergleichsdaten zur Sozial- und Einwohnerstruktur 2008/2013

Prozentualer Anteil der unter 18 Jährigen mit Vergleich Gesamtstadt:
Bevölkerung am 31.12.2013
am 31.12.2008
Bereich
ges. 0-18 J.
EW
insges.
ges. 0-18 J
EW
insges.
abs.
Anteil an allen EW
abs.
Anteil an allen EW
SR Bodelschwingh/Westerfilde
2.426
17,8%
13.644
2.483
18,50%
13.422
Dortmund insgesamt
91.455
15,7%
583.658
94.806
16,30%
580.479


SGB II Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zur Gesamtstadt:

Grundsicherung SGB II / Personen in Bedarfsgemeinschaften
31.12.2012 31.12.2008
Bereich
Personen in
Bedarfsgemeinschaften
Personen in
Bedarfsgemeinschaften
abs.
% an >65 J.
abs.
% an >65 J.
SR Bodelschwingh/Westerfilde
2.496
22,9%
2.354
22,0%
Dortmund insgesamt
79.721
17,3%
78.861
17,1%












Grundsicherung SGB II / Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften
31.12.2012 31.12.2008
Bereich
Kinder unter 15 Jahren
in Bedarfsgemeinschaften
Kinder unter 15 Jahren
in Bedarfsgemeinschaften
abs.
% an > 15 J.
abs.
% an >15 J.
SR Bodelschwingh/Westerfilde
743
37,6%
678
34,2%
Dortmund insgesamt
21.121
28,6%
21.478
27,8%


Anteil SGB II Empfänger in % mit Vergleich zur Gesamtstadt:

Bereich
SGB II-Empfänger
in % der unter

65-Jährigen
2013
2007
SR Bodelschwingh/Westerfilde
23,9
21,7
Dortmund insgesamt
17,5
18,0
Kinder mit Normalgewicht und Übergänge zum Gymnasium im Vergleich zur Gesamtstadt

Bereich
Kinder mit Normalgewicht
(%)
Übergänge Gymnasium
(%)
2013
2008
2013
2007
SR Bodelschwingh/Westerfilde
80,6
77,6
0
31,6
Dortmund insgesamt
81,0
80,1
0
38,2


Anteil der Hilfen zur Erziehung an Gesamtstadt:

Bereich
Hilfen außerhalb der Familie
2012
2008
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
SR Bodelschwingh/Westerfilde
60
20,3
54
18,1
Dortmund insgesamt
2.408
21,9
1.954
17,1






Bereich
Hilfen innerhalb der Familien
2012
2008
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
SR Bodelschwingh/Westerfilde
59
20,0
46
15,4
Dortmund insgesamt
2.089
19,0
2.052
18,0






Bereich
Hilfen zur Erziehung gesamt
2012
2008
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
abs.
pro 1.000 EW
< 21 Jahre
SR Bodelschwingh/Westerfilde
119
40,3
100
33,5
Dortmund insgesamt
4.497
40,9
4.006
35,1


Arbeitslose unter 25 Jahren mit Vergleich zur Gesamtstadt:
Bereich
Stand 31.12.2012
Stand 31.12.2008
Arbeitslose unter
25 Jahre
Anteil an der Bevölkerung
15 J. bis 25 J.
Arbeitslose unter
25 Jahre
Anteil an der Bevölkerung
15 J. bis 25 J.
SR Bodelschwingh/Westerfilde
108
6,5%
98
6,0%
Dortmund insgesamt
3.313
4.9%
3.028
4,6%


2. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in
Bodelschwingh und Westerfilde

Niederschwellige aufsuchende Jugendarbeit in den Quartieren und Einstellung von Fachpersonal:

Die Angebote der Jugendfreizeitstätte (JFS) Westerfilde sind neben den Aktivitäten und Programmen innerhalb der Einrichtung auch sozialräumlich ausgerichtet. Nach längerer Vakanzzeit konnten mit der Wiederbesetzung der 2. Vollzeitkraft im Jahr 2012 die Angebote und Aktivitäten erweitert und intensiviert werden.
Im Sommer 2014 konnten darüber hinaus 3 Unterstützungskräfte für die JFS eingestellt werden, die nun mit 12,5 Std. / pro Woche das pädagogische Angebot unterstützen und erweitern. Hierzu zählt auch die sozialräumlich ausgerichtete soziale Arbeit in den Quartieren des Stadtbezirks.

In Abstimmung mit dem Jugendamt als öffentlicher Träger wurden diese Angebote durch Gruppenaktivitäten des Ortsverbandes Nette der SJD- Die Falken ergänzt, der bis Ende 2011 in der Speckestraße 8 eine Wohnung für die Kinder- und Jugendarbeit nutzen konnte. An drei Tagen in der Woche fanden dort Aktivitäten für die Kinder- und Jugendlichen aus dem Sozialraum statt. Neben Hausaufgabenhilfen für die Schülerinnen und Schüler fanden bzw. finden dort regelmäßig Projekte statt. Zuletzt organisierte die Gruppe das Projekt „Raus aus dem Ghetto“, das Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Angebote und Aktivitäten des Stadtbezirks und Sozialraum eingebunden hat.

Nachbarschaftshaus – Treff, Büro und Cafe

Nach längerer Suche konnte der Ortsverband der SJD – Die Falken seit Anfang 2014 seine Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit in neuen Räumlichkeiten fortsetzen, die von der Corestate Capital GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Seit Sommer finden in einer Wohnung im Gerlachweg 6 an mehreren Tagen in der Woche offene und Gruppenangebote statt. Neben einer gut besuchten Mädchen-Gruppe und einer stark nachgefragten Hausaufgabenhilfe erfreut sich insbesondere das „Koch-Projekt“ für 12 – 15 Jährige besonderer Beliebtheit.

Zu Beginn des Jahres 2012 konnte durch und mit ehrenamtlichem Engagement eine „Bürgerwohnung“ eröffnet werden. Die "Bürgerwohnung Westerfilde" ist ein Bildungs-, Begegnungs- und Beratungszentrum und liegt am Wehrling 20 in Dortmund-Westerfilde.
Der Vermieter der Siedlung "Wohnpark Westhusen" hat dem Verein „Bürgerwohnung - Bildung für Westerfilde e.V“ eine große Wohnung mietfrei zur Verfügung gestellt, in der ehrenamtliche Angebote für die Bevölkerung organisiert werden.

Unterstützt werden die Akteure durch Kooperationspartner wie das Familien-Büro und das Senioren-Büro und den SJD – Die Falken aus dem Stadtbezirk Mengede. Ziel ist es weitere Bürgerinnen und Bürger aus Westerfilde und Bodelschwingh oder auch aus anderen Ortsteilen des Stadtbezirks für Angebote und Engagement in der Bürgerwohnung zu gewinnen.

Mittlerweile hat sich ein umfangreiches Programm mit den verschiedenen Angeboten aus den Bereichen Sozialberatung, Sprachkurse, Computerkurse und Kochkurse entwickelt. Ein Standbein der Bürgerwohnung ist durch verschiedene Bildungsangebote gekennzeichnet. Schülernachhilfe findet sich hier ebenso wie Deutschunterricht für zugewanderte Frauen, Englisch- und Matheauffrischung für Interessenten des 2. Bildungsweges, Computerunterricht für Erwachsene etc.

Auf einer informativen und übersichtlich gestalteten Internetseite unter

www.buergerwohnung.de

gibt es weitere Informationen und einen Überblick zum Programmangebot.


Abschließend ist anzumerken, dass die hier benannten Projekte, Maßnahmen und Angebote erfolgreich verlaufen und zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur beitragen. Die bestehenden Kooperationen im Aktionsraum Bodelschwingh und Westerfilde haben sich bewährt und sind Ergebnis eines intensiven Beteiligungsprozesses vor Ort. Zu ähnlichen positiven Ergebnissen kommen die letzten beiden Bürgerdialoge vom 10.12.2013 und vom 08..04.2014. Weitere Informationen sind unter

www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/lokalpolitik/aktionsplan_soziale_stadt/dokumentation_buergerdialog_westerfilde/index.html

zu erhalten.
Darüber hinaus ist das Jugendamt an der Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes für Bodelschwingh und Westerfilde beteiligt. Gegenwärtig erfolgt eine verwaltungsinterne Fortschreibung und Aktualisierung des integrierten Handlungskonzepts, das der Rat in 2013 beschlossen hat (vgl. DS 11044-13).“

Frau Beckmann wies darauf hin, dass keine dieser Einrichtungen barrierefrei zugänglich sei. Sie bat, bei der Erstellung neuer Einrichtungen den Gesichtspunkt barrierefrei/-arm zu berücksichtigen.

Herr Sohn fand das Anliegen von Frau Beckmann legitim. Er verwies auf die zugesagte Übersicht (s. TOP 2.2), in die sicherlich auch die Einrichtungen in Westerfilde und Bodelschwingh aufgenommen werden.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Umstrukturierung des Dortmunder Jugendamtes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13434-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…In dem o. g. Zeitraum wurden im Jugendamt einschl. 51/7 (ehem. Familienprojekt) folgende Projekte durchgeführt (Stand 30.09.2014):

Abteilung
Projekt-Titel
begonnen
beendet
Familienprojekt
Kein Kind zurücklassen
2012
2015
KidSmart
(in Kooperation TU Dortmund, IBM)
2012
2013
Smarter Stories
(in Kooperation StA 40, Gesellsch. Medienbildungsforschung)
2014
2016




Erzieherische Hilfen
Rückkehr als Option
2012
2014




Kinder- und Jugendförderung
Projekte
Poetry & Co.
(finanziert durch LWL-Mittel)
2011
2011
Arbeitskreis Ruhr
(finanziert durch LWL-Mittel)
2011
2014
Unbekanntes Dortmund
(finanziert durch LWL-Mittel)
2011
2011
Micromops
(finanziert durch LWL-Mittel)
2012
2012
JFS für Respekt
(finanziert durch LWL-Mittel)
2012
2012
Gestaltungskraft mit Pflanzenfarben
(finanziert durch LWL-Mittel)
2012
2012
Wovon träumen wir morgen
(finanziert durch LWL-Mittel)
2012
2013
Nachhaltigkeits-Projekt
(finanziert durch LWL-Mittel)
2012
2012
Jugendkulturland
(finanziert durch LWL-Mittel)
2013
2013
Modellprojekt "Inklusion in der offenen Kinder- und Jugendförderung"
(finanziert durch LWL-Mittel)
2013
2015
Mediale Zukunft
(finanziert durch LWL-Mittel)
2013
2013
Medienkompetenz
(finanziert durch LWL-Mittel)
2013
2013
Daumen hoch³ für Respekt
(finanziert durch LWL-Mittel)
2014
2014
Vielfalt und Demokratie
(finanziert durch LWL-Mittel)
2014
2014
Aufsuchende Arbeit
in unterschiedlichen Stadtbezirken
2010
fortlaufend
Projekt Rampe
Stadtumbau Hörde - Aufsuchende Arbeit
2012
2014
Jugendforen
Stadtweit und in den Stadtbezirken
2011
fortlaufend
Projekte zur Demokratieförderung
in unterschiedlichen Stadtbezirken
2010
fortlaufend
Projekte zur Geschlechteridentität
2011
fortlaufend
Projekte zur Gewaltprävention
2010
fortlaufend
Angebote im Vorfeld
unterschiedlicher Wahlen
2011
fortlaufend
Angebote und Projekte zur Medienkompetenz
2011
fortlaufend
Projekte zum Umwelt- und Naturschutz
2011
fortlaufend
Projekte zur Jugendkultur
2010
fortlaufend
Jugendkulturelle In- und Outdoor-Veranstaltungen
2010
fortlaufend
Projekte zut Kinderkultur
2011
fortlaufend
Beteiligungsprojekte zur Stadterneuerung
z.B. Guardprojekt
2011
2012
Stadtumbauprojekt Unionsviertel
2011
2017
Jugendberufshilfe
verschiedene Projekte im Rahmen der ESF Programmlinie "Jugend stärken" des BMFSFJ
2011
fortlaufend
Erzieherischer Jugendschutz
Aktionstage zum Welt-AIDS-Tag
2011
fortlaufend
Kampagnenarbeit zu Alkoholmissbrauch,
Sexualaufklärung und Suchtproblematiken
2011
fortlaufend
Einrichtungen
JFS Dorstfeld
2011
Kitztreff Teutoburger Straße
2011
Treff Speckestraße
(durch Eigentümerwechsel der Siedlung)
2011
Gesamtstädtischer Aktionstag zum Weltkindertag
2012
Jugendbus Deusen
2014
Jugendbus Holzen
2014
Inbetriebnahme einer Jugendeinrichtung in Dorstfeld durch den CVJM
2011
fortlaufend
Inbetriebnahme einer Jugendeinrichtung in Innenstadt-West durch den VMDO
2013
fortlaufend
Inbetriebnahme des Jugendkulturcafés an der Rheinischen Straße 135
2013
fortlaufend


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08129-12-E9)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die durch den Rat der Stadt Dortmund am 21.03.2013 beschlossene neue Konzeption der Kinder- und Jugendförderung befindet sich in der schrittweisen, organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung innerhalb der Verwaltung.

Derzeit werden folgende Schwerpunkte intensiv bearbeitet:

1. Inklusion:
Es wurde eine Arbeitsgruppe zum Themenbereich der Inklusion im Jahr 2013 installiert. Diese Arbeitsgruppe erstellt einen Handlungsleitfaden für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Dieser wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im ersten Quartal 2015 vorgestellt. Des Weiteren führte die Arbeitsgruppe sehr erfolgreich einen Fachtag am 11. September dieses Jahres im Fritz-Henßler-Haus durch.
Im Rahmen des NRW-weiten Modellprojektes „Inklusion in der Kinder- und Jugendförderung“ der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland konnte sich die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Dortmund als eine von 6 Modellkommunen auf dem diesjährigen Jugendhilfetag in Berlin sehr erfolgreich präsentieren. In vier Stadtbezirken finden verschiedene inklusive Angebote, als Teil des Modellprojektes statt. Die dort gewonnen Erkenntnisse werden ebenfalls in den Handlungsleitfaden einfließen.

2. Kultur:
Die Einrichtung „Haus der Kultur, Freizeit und Bildung“ an der Rheinischen Straße 135 nahm mit dem „Jugendkulturcafe“ den Betrieb auf. Zurzeit werden bauliche Anpassungen am Gebäude vorgenommen, sodass alle Angebote im urbanen Raum, an Schulen und in Kooperation mit verschiedenen Trägern für Jugendliche angeboten werden.
Die jugendkulturellen Angebote im Stadtgebiet werden in enger Kooperation zwischen dem Fritz-Henßler-Haus, dem JKC, dem Zentrum Scharnhorst und der Jugendfreizeitstätte Schüren durchgeführt. Ein gutes Beispiel für diese erfolgreiche Kooperation sind die Veranstaltungen in den Dortmunder Parks, die sogenannten “Summer Sounds-DJ-Picknicks“.
3. Partizipation:
Die Kinder- und Jugendförderung entwickelt weitere Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, ihre Wünsche und Bedürfnisse selber zu vertreten. Verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten wurden und werden mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt. So konnten mehrere Jugendforen in den Stadtbezirken und gesamtstädtisch initiiert und erfolgreich weiterentwickelt werden. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen der begleitenden Kolleginnen und Kollegen werden immer wieder neue Facetten und Ideen für Partizipation in die Kinder- und Jugendförderung eingebracht. Die Kinder- und Jugendförderung legt jährlich einen Sachstandsbericht zu den Jugendforen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor.

4. Medienkompetenz:
Das Thema Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Schwerpunkt in der Arbeit der Kinder- und Jugendförderung. Durch Projekte und Angebote in den Einrichtungen vor Ort, teilweise in Kooperation mit verschiedenen Trägern, werden Themenbereiche wie Umgang mit Hard- und Software, Gefahren im Internet oder die Folgen der Verbreitung privater und fremder Dateien und Fotos vermittelt. In einem stadtweit durchgeführten Projekt, finanziert durch das Landesjugendamt, planten die Teilnehmenden aus verschiedenen Jugendfreizeiteinrichtungen „Ihre Stadt der Zukunft“.

Weiterentwicklung von bereits bestehenden Schwerpunkten:

1. Gender Mainstreaming:
Die offene Kinder- und Jugendförderung bietet in allen Dortmunder Stadtbezirken Mädchen und Jungen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung an. Eine Weiterentwicklung der Angebots- und Förderkonzepte bleibt eine stetige Herausforderung, zur Erreichung einer demokratischen Beziehung zwischen den Geschlechtern, als gemeinsame Verantwortung und Aufgabe für alle Beteiligten. Der Arbeitskreis Gender Dortmund und der Arbeitskreis Mädchennetzwerk unterstützt dieses Leitprinzip durch Fachtage, Aktionen und Angebote.
2. Kinderkulturarbeit:
Angebote und Programm der Kinderkulturarbeit des Jugendamtes erreichen Kinder in allen Dortmunder Milieus und Stadtteilen. Das kinderkulturpädagogische Netzwerk unterstützt die inhaltliche Planung, Abstimmung und Koordination der Kinderkulturarbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung und der freien Träger sowie bei großen Veranstaltungen, wie der Veranstaltung zu Halloween. Für das kommende Jahr ist die Veröffentlichung einer Broschüre zur Kinderkulturarbeit in der Kinder- und Jugendförderung vorgesehen.
3. Demokratieförderung:
In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung, den Jugendfreizeitstätten, dem Respekt-Büro und dem Jugendkulturcafé an der Rheinischen Straße werden Kindern und Jugendlichen verschiedene Angebote und Projekte zu Themen wie Demokratieförderung, Förderung der interkulturellen Kompetenz und Gewaltprävention angeboten. Zur Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins reicht es nicht, Demokratie zu verstehen, sie muss erlebbar gemacht werden. Hierzu sind (interkulturelle) Kompetenzen erforderlich, die gefördert oder angeeignet werden müssen.

Bis zum Sommer dieses Jahres waren nicht alle Stellen in den Einrichtungen (10) und in den Fachreferaten der Stadtbezirke und den Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendförderung (2) besetzt. Nach den erfolgten Stellenbesetzungen wird nun eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer zentralen Struktur und eines Zeitplans zur Erstellung von Stadtteilkonzepten initiiert. Eine modellhafte Konzepterarbeitung in einem Stadtteil soll bis zum Sommer 2015 abgeschlossen sein.“


Frau Schütte-Haermeyer bat die Verwaltung, Anfang 2015 über die Inhalte der geplanten Stadtteilkonzepte im Ausschuss zu berichten.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Burkholz mit, dass die Einrichtung (Rheinische Straße 135) in sehr begrenztem Umfang in Betrieb genommen werden konnte. Aufgrund der Umbaumaßnahmen könne zwar der Eindruck entstanden sein, dass die Einrichtung noch nicht zur Verfügung steht. Aber an 2 – 3 Tagen wurden neben den Projekttagen im Stadtteil auch in der Einrichtung Angebote und Aktivitäten mit Jugendlichen gemacht. Nach seinen Informationen werde zu Beginn 2015 das Gebäude komplett nutzbar sein

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Rumänische und Bulgarische Kinder und Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13432-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme mit der Drucksache Nr.: 13432-14 wird wie folgt beantwortet:

Wie haben sich die Kosten in diesem Bereich (HzE) in 2014 entwickelt und welche internen Maßnahmen wurden ergriffen, um eine Ausweitung des Jugendamts-Budgets zu vermeiden?
Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien wurde das Jugendamt im Jahr 2014 in Bezug auf KJHG § 27 - 35a sowie § 41 - 42 tätig bzw. musste handeln?

Bis zum 31. August erhielten 41 Kinder aus Rumänien und Bulgarien in diesem Jahr Hilfen zur Erziehung. 84 Kinder mussten in Obhut genommen werden. Insgesamt wurden hierfür rund 513.000,- € aufgewandt.
Das Jugendamt bemüht sich möglichst früh mit den Familien der Neuzuwanderer in Kontakt zu kommen und diese in den Fragen rund um Versorgung und Erziehung von Kindern zu beraten. Von Januar bis August 2014 wurden 330 Familien aus dieser Gruppe beraten. Die frühe Kontaktaufnahme soll auch dazu dienen, Entwicklungen vorzubeugen, die ansonsten zu einer Inobhutnahme oder einer Hilfe zur Erziehung (HzE) führen würden. Als weitere unterstützende Maßnahmen wurden die durch das Land bezuschussten Projekte
· Beratungsmobil
· Muttersprachliche Familienbegleiterinnen
· Klarkommen
eingerichtet.
Darüber hinaus werden die geplanten Kinderstuben in den nächsten Monaten ihre Arbeit aufnehmen und vier Integrationslotsen die Arbeit der Streetworker speziell für die Gruppe der Jugendlichen unterstützen.

Wegen der ständig steigenden Zahl der Zuwanderer können alle diese Bemühungen den Anstieg der HzE Zahlen zwar abmildern aber nicht stoppen.

Wie viele Kinder aus Rumänien und Bulgarien besuchen schon aktuell eine Kindertagesstätte?

Die Zahl der rumänischen und bulgarischen Kinder, die aktuell eine Kindertagesstätte besuchen, ist dem Jugendamt nicht bekannt, da die Nationalitäten nicht separiert und durchgängig erfasst werden.


Wie zeitnah konnten die neu hinzuziehenden schulpflichtigen Kinder einer Auffangklasse zugeführt werden bzw. wie lange dauert es generell bis zum Beginn der Beschulung seit der Ankunft in Dortmund?

Eine generelle Aussage, wie zeitnah die neu hinzuziehenden schulpflichtigen Kinder einer Auffangklasse zugeführt werden bzw. wie lange es generell bis zum Beginn der Beschulung seit der Ankunft in Dortmund dauert, kann nicht getroffen werden. Die obere und untere Schulaufsicht bemühen sich gemeinsam mit der Schulverwaltung intensiv darum, bei Bedarf zeitnah neue Auffangklassen einzurichten und damit die schulische Versorgung sicherzustellen. Jedem Kind wird eine schnellstmögliche Beschulung zuteil und in einem Zeitraum von maximal 5 Wochen wird ein passender Platz zur Verfügung gestellt.

Wie viele schulpflichtige Kinder aus diesen beiden Staaten sind zum 01.10.2014 noch nicht in Auffangklassen untergebracht?
Zurzeit (Stand 22.09.2014) sind
21 Primarstufenkinder,
65 Sekundarstufe I-Kinder
und
20 Sekundarstufe II-Jugendliche

auf einer Warteliste.
Die Warteliste ist immer tagesaktuell zu betrachten, da es hier täglich zu Veränderungen kommt. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen kommen aus rund 35 unterschiedlichen Herkunftsländern mit mindestens ebenso vielen Nationalitäten.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Forschungsinstitut für Kinderernährung
- mdl. Bericht -
dazu: Antwort der Landesregierung
(Drucksache Nr.: 13247-14-E1)


Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Ausschreibungsverfahren Jugendschutzstelle/Notschlafstelle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 13953-14)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 13953-14-E1)

Es lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… unter dem o.g. TOP bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Ausschreibungen für die zukünftigen Leistungen der Jugendschutzstelle sowie der Notschlafstelle werden getrennt voneinander vorgenommen.

Begründung

Die Jugendschutzstelle des SkF Dortmund nimmt Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf Jahren bis zur Volljährigkeit im Auftrag des Jugendamtes in Obhut. Beziehungsprobleme im Elternhaus, Vernachlässigung, Gewalt, Suchtprobleme, psychische oder pubertätsbedingte Schwierigkeiten von Jugendlichen oder mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern können so belastend sein, dass eine kurzfristige Aufnahme in der Jugendschutzstelle nötig wird. Die Jugendlichen können hier zur Ruhe kommen, haben verlässliche Ansprechpartner und entwickeln gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften – in Kooperation mit dem Jugendamt – individuelle Lösungsansätze.



Seit dem Jahr 2000 existiert ergänzend die Notschlafstelle Sleep-In des VSE e.V. als niedrigschwellige Übernachtungsstelle für Mädchen und Jungen, die auf der Straße leben. Die meisten von ihnen sind zwischen 14 und 18 Jahren alt, viele von ihnen haben ihre Familien verlassen. Insgesamt hält das Sleep-In 10 Plätze und 2 Notschlafplätze vor. Es ist über die Jahre zu einer unverzichtbaren Einrichtung für Jugendliche geworden, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben oder sich nur vorübergehend in einer akuten Krisensituation von Familie oder einer anderen Einrichtung entfernt haben.

Die Verwaltung hat die Verträge mit dem VSE sowie mit dem SKF fristgemäß zum 31.12. mit dem Ziel gekündigt, die Arbeit im Rahmen eines neuen Gesamtkonzepts zur Inobhutnahme fortzuführen. Die bisherigen Gespräche und Überlegungen haben allerdings gezeigt, dass eine Zusammenlegung der Einrichtungen und der Arbeitsfelder inhaltlich nicht möglich ist. Die Notschlafstelle ist im Gegensatz zur Jugendschutzstelle ein bewusst niedrigschwelliges Angebot, das einen anonymen Zugang ermöglicht, ohne dass dort die Jugendlichen in Obhut genommen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Ausschreibungen für die Fortführung der Arbeitsfelder getrennt voneinander vorgenommen werden.“

Herr Sohn bat die Verwaltung eingangs um einige Erläuterungen, damit evtl. bestehende Missverständnisse ausgeräumt werden können.

Herr Hibbeln führte aus, dass es kein Ausschreibungsverfahren gebe. Die Jugendhilfeleistungen entziehen sich in weiten Teilen dem öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsrecht. Vielmehr sei das Jugendamt mit beiden Trägern in Gespräche eingetreten, um die Verträge neu zu verhandeln und an die heutigen Erfordernisse anzupassen.
Eine Kündigung des Vertrages mit dem Träger SKF (Schutzstelle) sei nicht zum 31.12.2014, sondern zum 31.12.2015 erfolgt, da aus vertraglichen Gründen eine vorherige Kündigung nicht möglich gewesen wäre.
Der Vertrag mit dem Träger des SleepIn (VSE) wurde ordentlich zum 31.12.2014 gekündigt. Mit dem VSE wurde schon vor den Herbstferien 2014 vereinbart, dass der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen bis zum 30.06.2015 verlängert wird, da die Verhandlungen nicht abgeschlossen werden konnten.
Das Jugendamt strebt eine enge Kooperation und Abstimmung aller Beteiligten an (Jugendamt, der Jugendschutzstelle/SKF und dem SleepIn/VSE). Nach den derzeitigen Gesprächsergebnissen sei man auch auf einem guten Wege. Nach den gegenwärtigen Planungen soll im Februar 2015 eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung über die zukünftige Vertragsausgestaltung vorgelegt werden.

Herr Sohn dankte Herrn Hibbeln für die Informationen. Er gehe davon aus, dass es zu einer gütlichen Vereinbarung kommen wird. Von daher sah er eine Abstimmung über den gemeinsamen Antrag als entbehrlich an. Dem wurde von den Mitgliedern nicht widersprochen.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- 2. kommunaler Bildungsbericht
Die Mitglieder des Ausschusses verständigten sich darauf, von einer erneuten Behandlung abzusehen.
Herr Oppermann bedauerte, dass kein Vertreter der Jugendverbände zu dem Termin eingeladen wurde. Es wurde mehrfach deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Mitarbeit bestehe.

- Wahl Stadtelternrat
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz berichtet kurz von der Wahl des Stadtelternrates am 22.10.2014.








Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.16 Uhr.





Sohn Gora Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 3.1


(See attached file: vortrag_ausschuss_final_29.10.14.pdf)


Anlage zu TOP 5.

(See attached file: BV-Wiedervorlage August-September 2014.pdf)