N i e d e r s c h r i f t

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 24.11.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Thiel (SPD)i. V. für Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch – Offensive D
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund zu TOP 11.1
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Frau Helfer - Büro 7/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Böhm – 64/2
Herr Koch - 65/4
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/WLzu TOP 11.1
Frau Bertram – 68/GB 1Zu TOP 11.1
Herr Schließler - 69/AL
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
./.


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 24.11.2004, Beginn: 15.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger/innen)

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2004

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße-, Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07440-04)

3.2 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07297-04)

3.3 Stadterneuerung; Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Hinzuziehung eines Erweiterungsbereiches zum Untersuchungsgebiet "Hörde Zentrum / PHOENIX"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07431-04)

3.4 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07272-04)

3.5 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07270-04)

3.6 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07194-04)

Hierzu liegt vor:
Beschluss des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung am 04.11.2004
(Drucksache Nr.: 07194-04)

3.7 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-04)

3.8 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07425-04)



3.9 Bauleitplanung; Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Br 206 - Niederste Feldweg - und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 206 n - Niederste Feldweg -
hier: I. Aufstellungsbeschluss (Neuaufstellung) nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07462-04)

3.10 Rahmenplanung Brünninghausen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-04)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00012-04)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil -;
hier: I. Information über die Weiterführung des Verfahrens, II. Beschluss zur nochmaligen Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07369-04)

3.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 118 - Steinkühlerweg -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07359-04)

3.14 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 Abs. 1 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00062-04)

3.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park and Ride-Anlage an der S-Bahn-Station Haltepunkt Dortmund-Kley in Dortmund-Kley nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 - 1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00165-04)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.16 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Änderungsbeschluss nach § 13 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00091-04)



4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. und 3. Quartal 2004 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00058-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Planfeststellungsverfahren "Ökologische Umgestaltung des Frohlinder Baches und Fildebaches in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06593-04)

5.2 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07443-04)

5.3 Rechenschaftsbericht zum Stand des Ökokontos in der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00015-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00026-04)
Anlage: Wohnungsmarktbericht 2004

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00034-04)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Satzung zur achten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00113-04)


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Modernisierung der Sportplatzanlage Haferfeldstraße, Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00007-04)

9.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Im Odemsloh, Dortmund-Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-04)
9.3 Modernisierung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00005-04)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 - unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 2. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07149-04)

11.2.2 3. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00167-04)

11.2.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07189-04)

11.2.4 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07362-04)

11.2.5 Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06342-04)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07457-04)

12.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00183-04)

13. Anfragen
- unbesetzt -


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Brauer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende, Herr RM Hengstenberg, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger/innen)

Herr RM Hengstenberg verpflichtet Herrn sB Hedtke und Herrn sB Zuch, ihre neuen Aufgaben als sachkundige Bürger in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg erläutert, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, der bis zur Kommunalwahl im September 2004 bestand, sei Anfang des Jahres festgelegt worden, dass die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) abwechselnd mit den Tagesordnungspunkten des Dezernates Sierau zu Beginn der Sitzung zu behandeln sind.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, weiter so zu verfahren. Diesem Vorschlag stimmt der AUSW einstimmig zu.

Für die heutige Sitzung bedeutet dies, dass die Tagesordnungspunkte unter TOP 7 - TOP 11 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt werden.

Anschließend weist Herr RM Hengstenberg darauf hin, dass zu TOP 11.2.4 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund (Drucksache Nr.: 07362-04) ein Schreiben des Herrn StD Fehlemann mit der Bitte vorliegt, die Vorlage bis zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung durch Herrn RM H. Fischer die Niederschrift über die 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2004.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
Die Tagesordnungspunkte 7 – 11 werden vor TOP 3 behandelt.


7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00034-04)

Herr Koch gibt auf die Frage der Frau Schmidt nach der Barrierefreiheit der Turnhalle an, dass die Sporthalle behindertengerecht gebaut werde. Der Eingangsbereich sei daher ebenerdig erschlossen, im rechten Teil des Eingangsbereichs werde eine Behindertentoilette eingerichtet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau einer Einfachturnhalle für den Vereins- und Schulsport auf den Flächen des Eckeystadions, Probstheidastr. in Do-Eving mit Gesamtkosten von 1.422.000,00 € (brutto).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Satzung zur achten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00113-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt Dortmund am 18.11.2004 folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Modernisierung der Sportplatzanlage Haferfeldstraße, Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00007-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 11.11.2004 (wurde nachversandt)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion, die Vorlagen zu TOP 9.1 „Modernisierung der Sportplatzanlage Haferfeldstraße, Dortmund-Brackel“ (Drucksache-Nr. 00007-04), TOP 9.2 „Modernisierung der Sportplatzanlage Im Odemsloh, Dortmund-Bodelschwingh“ (Drucksache-Nr. 00006-04) und TOP 9.3 „Modernisierung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck“ (Drucksache-Nr. 00005-04) an den Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiter.

zu TOP 9.2
Modernisierung der Sportplatzanlage Im Odemsloh, Dortmund-Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede aus der Sondersitzung am 23.11.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiter.

zu TOP 9.3
Modernisierung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00005-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiter.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 - unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
2. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07149-04)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.2.2
3. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00167-04)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.2.3
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07189-04)

Herr RM Pisula macht im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 11.2.4 „Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund“ (Drucksache-Nr. 07362-04) geltend und bittet, auch diese Vorlage durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 11.2.4
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07362-04)
- Ergänzungsschreiben des Herrn StD Fehlemann (Drucksache-Nr. 07362-04E/1) (wurde nachgereicht)

Aufgrund des vorgelegten Schreibens des Herrn StD Fehlemann vom 24.11.2004 ist bereits zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.4 - Feststellung der Tagesordnung – vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen worden, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 24.11.2004 gibt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 11.2.5
Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06342-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-) Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 Kenntnis.
Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungs-ausschuss seine Berichte zu diesen Jahresrechnungen abgegeben hat.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße-, Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07440-04)
- Schreiben des Stadtplanungsamtes mit dem korrigierten Satzungsentwurf (Drucksache-Nr.
07440-04E) (wurde nachversandt)

Herr RM Follert weist auf die Meinung der CDU-Fraktion hin, dass es sich hier um eine integrierte Lage handle und daher eine schnelle Lösung herbeigeführt werden solle. Der angedachte Rewe-Markt sollte trotz Veränderungssperre realisiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des Rates vom 18.11.2004, der folgenden Wortlaut hat, unter Beachtung der redaktionellen Änderung auf Seite 2 des Satzungsentwurfs über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße - zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 145 „Bayrische Straße“ als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07297-04)

Herr RM Pisula nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung-. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.3
Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Hinzuziehung eines Erweiterungsbereiches zum Untersuchungsgebiet "Hörde Zentrum/PHOENIX"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07431-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt nachfolgenden Beschluss, der bereits vom Rat der Stadt am 18.11.2004 gefasst wurde, zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den in der Anlage kenntlich gemachten Erweiterungsbereich zum Untersuchungsgebiet "Hörde Zentrum / PHOENIX" hinzuzuziehen.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07272-04)

Frau RM Brauer bittet um Auskunft darüber, ob die im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 3.6 „Revitalisierung des Brückstraßenviertels“ (Drucksache-Nr. 07194-04) vorgesehene Deckung der Ausgaben aus der Finanzposition „Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck“ im Rahmen einer zeitlichen Verschiebung oder einer Budgetkürzung erfolge.

Herr Ostholt erklärt, dass es sich um eine zeitliche Verschiebung des Budgets handle. Bei Stadterneue-rungsmaßnahmen gelte das Bruttoveranschlagungsprinzip.

Herr StR Sierau ergänzt, dass dieses Verfahren mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch Herrn RM H. Fischer – Fraktion FDP/Bürgerliste - dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 15.03.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.5
Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07270-04)

Frau RM Kröger-Brenner macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses den Vorschlag gemacht hatte, den Eingriff in den Freiraum zu verringern. Angesichts der 400 Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen, habe sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun dazu durchgerungen, der Vorlage zuzustimmen.

Herr RM Follert verdeutlicht, dass es sich hier um einen Abwägungsprozess handelt. Im Namen der CDU-Fraktion spricht er sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Schaffung weiterer 400 Arbeitplätze aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 1 und § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2141/BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 26.07.2004 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.10.2004 dem Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 159 n einschließlich der unter der Ziffer 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Geschützter Landschaftsbestandteil - Nr. 101 - Meilengraben westlich Hauert" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 159n tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 17 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

zu TOP 3.6
Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07194-04)

Herr RM Follert bedauert, dass die SPD-Fraktion den Betrag für die Fortführung des Quartiermarketing reduziert habe und dadurch eventueller Schaden im Brückstraßenviertel entstehe. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, den angekündigten städtischen Zuschuss zu zahlen.

Frau RM Reuter sieht die positiven Fortschritte des Viertels, die der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigen, dass die städtischen Zuschüsse nun auslaufen müssen. Das Quartier müsse nun aus eigener Kraft weiterbestehen können. Durch den Ratsbeschluss vom 04.11.2004 gebe es Planungssicherheit für das Quartier.

Herr RM Harnisch erinnert an einen früheren SPD-Antrag, um die weitere Förderung des Brückstraßenviertels zu erreichen. Das Brückstraßenviertel wurde eine Zeit lang durch die Stadt unterstützt. Ein Scheitern des Viertels könne nicht an 20.000,-- € festgemacht werden, es sei nun bürgerschaftliches Engagement gefragt.

Herr RM Follert ist der Meinung, das Auslaufen einer Landes- oder Bundesförderung dürfe nicht dazu führen, dass positiv begonnene Projekte hinsichtlich der finanziellen Unterstützung durch die Stadt enden.

Zum Schluss der Diskussion macht Herr StR Sierau deutlich, dass eine Förderung begrenzt sein sollte. Ein Projekt werde durch eine Förderung auf den Weg gebracht. Herr StR Sierau verweist auf andere, bereits ausgelaufene oder in den nächsten Jahren auslaufende Förderungen in Dortmund. Beim Quartiermarketing werde auch privates Engagement deutlich.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 04.11.2004 zur Kenntnis:

“Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.11.2004 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Quartiermarketing Brückstraßenviertel bis zum 31.12.2005 zu Kosten in Höhe von insgesamt 100.000,00 €.

Der städtische Zuschuss beträgt dabei 60.000,00 €.

Unter Einbeziehung des oben angeführten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.11.2004 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der PDS sowie der Offensive D mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Quartiermarketing Brückstraßenviertel bis zum 30.06.2006 zu Kosten in Höhe von insgesamt 120.000,00 €. Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:

Städtischer Zuschuss (2/3 der Gesamtkosten) 80.000,00 €
Beteiligung Dritter (1/3 der Gesamtkosten, Quartier-
marketing Brückstraßenviertel e. V.) 40.000,00 €

Der städtische Zuschuss wird dem Verein Quartiermarketing Brückstraßenviertel mit dem Förderbescheid in 2004 zur Verfügung gestellt.

Zur Finanzierung erfolgt für das Jahr 2004 bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahme nördliche City - im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit beim UA 6150 eine Deckung durch entsprechende Minderausgaben bei der Finanzposition 6150 9511 0228 – Stadterneue-rung Ortskern Aplerbeck.“

zu TOP 3.7
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-04)

Herr RM Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Auskunft, warum die zusätzlichen sanitären Einrichtungen erst mittelfristig erstellt werden. Ohne bestimmte Infrastruktur, u. a. die sanitären Einrichtungen, wird es ein Bootsanleger statt eines Wasserwanderrastplatzes sein.

Herr RM Follert sieht in diesem Wasserwanderrastplatz eine Aufwertung des Hafens und des Projektes „Fluss Stadt Land“. Die CDU-Fraktion sieht darin eine Bestätigung der Marina.

Herr StR Sierau bestätigt, dass es Normen für Wasserwanderrastplätze gebe. Die geplanten Speicherumbauten sollen mit dem Wasserwanderrastplatz in Einklang gebracht werden, die Infrastruktur wird in diesem Zusammenhang geschaffen werden.
Vor langer Zeit hat es ein Gespräch mit Vertretern der Vereine und des Ruderleistungszentrums gegeben, in dem Herr StR Sierau nachgefragt hatte, ob Probleme mit dem Wasserwanderrastplatz gesehen werden. Es gab keine Vorbehalte, nur Skepsis, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werden wird.
Zur Marina Achenbach gibt Herr StR Sierau den Hinweis, dass es derzeitig noch keinen Investor gebe.

Herr RM Mause hält es für erforderlich, Signale auszusenden, was z. B. in Sachen Marina gestattet werden könnte. Dann werden evtl. Investoren auftauchen.

Frau RM Reuter stellt fest, dass die Mehrheit des Rates sich aus unterschiedlichen Gründen gegen die Marina ausgesprochen hatte.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass nur dort, wo ein Investor vorhanden ist, Planrecht geschaffen werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes mit einem Volumen von 104.400 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2005 im Teilfinanzplan des Amtes 61 unter "nicht ergebniswirksame Einzahlungen / Auszahlungen".

zu TOP 3.8
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07425-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der
Stimme durch die DVU folgenden Beschluss:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 151 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (gleichzeitig Erweiterung des Änderungsbereiches um den westlichen und östlichen Teil der Straße Vogelpothsweg).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 30.09.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Br 206 - Niederste Feldweg - und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 206 n - Niederste Feldweg -
hier: I. Aufstellungsbeschluss (Neuaufstellung) nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07462-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 11.11.2004 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 206 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich neu aufzustellen (Neuaufstellung Br 206 n – Niederste Feldweg).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.10
Rahmenplanung Brünninghausen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-04)
- Antrag der Offensive D vom 12.11.2004 (Drucksache-Nr. 06768-04) (wurde nachversandt)

Herr RM Münch begründet den Antrag der Offensive D. Außerdem regt er an, eine für Radfahrer durchgängige Verbindung von der Stockumer Straße zum Zoo zu schaffen. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es eine bessere Radfahrerführung evtl. hinter den Schulgebäuden geben könne.

Herr StR Sierau stellt dar, dass er in den von Herrn RM Münch dargestellten Fällen auf Einladungen reagiert habe.

Der Antrag der Offensive D vom 12.11.2004 wird einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU den Rahmenplan Brünninghausen als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00012-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202).
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form einer von der Bezirksvertretung Hörde durchzuführenden Einwohnerversammlung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd „Bachtäler der nördlichen Ardey-Abdachung“ (Heisterbachtal, Marksbachtal, Heimatbachtal, Lohbachtal, Nathebachtal) außer Kraft treten sollen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NRW S. 283).

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil -;
hier: I. Information über die Weiterführung des Verfahrens, II. Beschluss zur nochmaligen Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07369-04)

Herr RM Follert hält es für besser, zunächst alle drei Varianten weiterzuführen, bis der Investor angibt, in welcher Größe er bauen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt das Ergebnis der Planungswerkstatt (Punkt 4 der Vorlage) zur Kenntnis und stimmt dem in dieser Beschlussvorlage dargelegten weiteren Verfahrensablauf (Punkt 5 der Vorlage) zu,

II. beschließt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger nochmals an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 233 Abs. 1 BauGB zuletzt geändert durch Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359 / BGBl. III FNA 213-1)


zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 118 - Steinkühlerweg -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07359-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 118 - Steinkühlerweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 -verlegte Lindenhorster Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 Abs. 1 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00062-04)

Auf die Frage der Frau RM Pohlmann-Rohr nach der Eignung des Flüsterasphaltes erklärt Herr Wilde, dass die Tiefbauverwaltung aufgrund der Belastung und der Geschwindigkeit an dieser Stelle den Flüsterasphalt für geeignet halte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der
Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA
213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev
124 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der
Begründung vom 08.10.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.15
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park and Ride-Anlage an der S-Bahn-Station Haltepunkt Dortmund-Kley in Dortmund-Kley nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 - 1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00165-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Änderungsbeschluss nach § 13 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00091-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 16.11.2004 (wurde
nachversandt)
- Geänderter Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 16.11.2004
(wurde nachgereicht)

Herr Wilde erklärt unter Hinweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund, dass die Mischverkehrsfläche durch ein allgemeines Wohngebiet für die Behinderteneinrichtung überplant wird. Der Grundstückszuschnitt ist so, dass auf die öffentliche Erschließung verzichtet werden kann. Das verbleibende Restgrundstück wird über eine Belastung des Grundstücks und über eine Zugänglichkeit von der Lütgendortmunder Straße aus erschlossen bleiben. Es werden keine Probleme durch eine fehlende Erschließung entstehen. Die Bezirksvertretung wird entsprechend unterrichtet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU nachfolgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 5).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 22.10.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. und 3. Quartal 2004 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00058-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Planfeststellungsverfahren "Ökologische Umgestaltung des Frohlinder Baches und Fildebaches in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06593-04)

Auf Nachfrage des Herrn RM Pisula erläutert Herr Dr. Mackenbach, dass in Dortmund nach dem Landeswassergesetz zwischen Gewässern in der Unterhaltungspflicht der Genossenschaften und der Kommune unterschieden werde. Der Unterlauf des Nettebaches gehört in die Unterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht der Emschergenossenschaft, der Oberlauf ist ein Gewässerabschnitt der kommunalen Gewässeraufsicht, so dass hier das Tiefbauamt tätig werden muss und die Kosten durch die Stadt zu tragen sind. Das Umweltamt ist in diesem Fall Planfeststellungsbehörde.

Herr RM Münch fordert künftig bei solchen Maßnahmen Pläne, auf denen z. B. die Bepflanzung im Detail zu erkennen sein sollte.

Herr Dr. Mackenbach gibt den Hinweis, dass die Planunterlagen öffentlich ausgelegen haben, so dass auch die Naturschutzverbände Einsicht nehmen konnten. Er sagt aber zu, dass in Zukunft ein Übersichts-plan zur Sitzung vorhanden sein wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die Umgestaltung des Frohlinder Baches und des Fildebaches entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.

zu TOP 5.2
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07443-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 5.3
Rechenschaftsbericht zum Stand des Ökokontos in der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00015-04)

Auf Nachfrage der Frau RM Pohlmann-Rohr erläutert Herr Dr. Mackenbach, dass Ökopunkte in circa-Werte in qm und € umgerechnet werden können. Ein Ökopunkt entspricht ca. einem Euro, ein qm entspricht ca. fünf Ökopunkte oder fünf €, wenn es sich um gutes Ackerland handelt. Bei einer Million Ökopunkten entspricht die Fläche daher ca. 200.000 qm Ackerland. Z. B. bei Sumpf- oder Waldgebiet ist die Fläche größer anzusetzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00026-04)

Frau RM Horitzky hält den Bericht für sehr informativ, das Thema Wohnen werde in Dortmund gut behandelt. Auf den Seiten 8 sowie den Seiten 13 – 15 wird deutlich, dass es in Dortmund viele bebaubare Wohnbauflächen gebe, die auf Bauherren warten. Frau RM Horitzky bezeichnet die Grundstückspreise im Vergleich zum Umland als relativ hoch und schlägt eine Art Tauschbörse mit dem Umland vor. Sie bittet die Verwaltung, Vorschläge zu erarbeiten, wie mit der Problematik umgegangen werden kann.

Zur Frage der Frau RM Horitzky nach der Kooperation mit den Umlandgemeinden gibt Herr Neuhaus an, dass die Zusammenarbeit zur Wohnungsmarktbeobachtung mit den Umlandgemeinden seit ca. ein bis zwei Jahren läuft. Es ist eine erhebliche Konkurrenzsituation zwischen den Gemeinden festzustellen, so dass Kooperationen schwierig sind. Derzeitig wird zunächst gemeinsam über Wohnungsmarktprobleme innerhalb der Wohnungsmarktregion diskutiert. Auch wird daran gearbeitet, ein regionales Wohnungs-marktbeobachtungssystem zu installieren, um gemeinsam Strategien und Handlungsempfehlungen zu suchen.

Herr StR Sierau hofft, dass es mit den Umlandgemeinden zu einer Arbeitsteilung kommen kann. Für Dortmund sieht er dadurch Probleme, dass etliche Menschen am Stadtrand wohnen und in Dortmund arbeiten und gleichzeitig aber mit den Dortmunder Problemen nichts zu tun haben wollen. Hierdurch entstehen Probleme bei den Schlüsselzuweisungen, bei den Einkommensteueranteilen und bei der Kaufkraft. In Dortmund wird versucht, denen, die in Dortmund wohnen, Grundstücke zu bieten, und die, die in Dortmund zeitweise z. B. wegen der Ausbildung wohnen, hier zu halten. Dortmund muss als Wohnstandort attraktiv sein. Quantitativ muss denen, die nach Dortmund kommen oder hier bleiben wollen, ein Angebot gemacht werden. Herr StR Sierau spricht damit die Wohnbauflächen an, die vorhanden sein und zur Verfügung gestellt werden müssen. Dortmund ist nach Meinung des Herrn StR Sierau - die Potenziale betreffend - gut aufgestellt.

Für Frau RM Pohlmann-Rohr bietet der Bericht die Möglichkeit mit den Vorjahren zu vergleichen und die Entwicklung zu erkennen. Er zeigt auch die Handlungsmöglichkeiten auf. Entsprechend der demogra-fischen Entwicklung sind die Bedarfe erkennbar.

Herr RM Harnisch fordert ein Qualitätsmanagement für den Wohnungsbau. Es sollte überlegt werden, wie in eine Stadtentwicklung eingetreten werden kann, die demografische Gesichtspunkte berücksichtigt. Dahinter steckt z. B. der Gedanke, bei Modernisierungen der Wohnungen durch Wohnungsbaugesell-schaften auch darauf zu achten, dass auch für ältere Menschen ein bequemes Bewohnen möglich ist.

Laut Herrn Neuhaus beschäftigt das Thema „Wohnen im Alter“ die Verwaltung bereits seit Jahren. Es gab u. a. vor ca. einem Jahr eine Sitzung, u. a. mit dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft Rheinland-Westfalen, den Verbänden der freien Wohnungsunternehmen und dem Städtetag zu dieser Thematik. Auch zu den Fördermodellen gab es Sitzungen mit anderen Akteuren. Zum Förderangebot für den Wohnungsneubau und den –bestand gibt es am 25.11.2004 einen weiteren Termin. Anfang 2005 wird dem AUSW aus den Veranstaltungen berichtet werden und es werden Handlungsempfehlungen gegeben.

Herr Neuhaus spricht an, dass die Stadt Münster längst nicht so weit sei wie Dortmund. In Münster sei das Thema „Wohnen im Alter“ besprochen worden und inzwischen sei der Thematik dort nicht mehr Herr zu werden. Dortmund sei weiter als andere Städte bei den Kooperationen mit den Wohnungsmarkt-akteuren. Im nächsten Wohnungsmarktbericht werden sowohl Aussagen, wie Wohnen im Alter sich in Dortmund darstellt, als auch welche Angebote und welche Chancen und Möglichkeiten für die einzelnen Nutzergruppen bestehen, getroffen werden.

Abschließend ergänzt Herr Neuhaus den auf Seite 24 des Berichtes nicht beendeten Satz des letzten Absatzes. Der Satz lautet:
“Bemerkenswert ist, dass Dortmund als Oberzentrum vom allgemeinen Rückgang der Bautätigkeit nicht so stark betroffen ist wie die Umlandgemeinden.“

Herr Punge hält den Wohnungsmarktbericht für eine aussagekräftige und professionelle Grundlage, um eine Entscheidung im Bereich der Wohnungspolitik treffen zu können. Die Zahl der Fertigstellungen ist in den letzten fünf Jahren um ca. 40 % gesunken. Hieraus müssen Konsequenzen gezogen werden und es ist zu fragen, wie die Zahl sich wieder erhöhen kann. Außerdem nimmt die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen weiter stark ab, sie gehören nicht mehr dem preiswerten Segment an. Hier wird eine Organisation des Neubaus benötigt.

Herr RM Thieme nimmt in Dortmund eine starke Zersiedlung und starke Bebauung wahr. Er stellt die Frage, wer sich noch wohlfühle, wenn man so zusammengepfercht wohne. Dies könne seines Erachtens nicht als Heimat empfunden werden, so dass daraus auch die Abwanderung resultiere.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Die Tagesordnungspunkte 7 – 11 sind vor TOP 3 behandelt worden.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07457-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.2004 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)



zu TOP 12.2
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00183-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden, am 18.11.2004 gefassten Beschluss des Rates zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2005 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2005 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2005 bis 2009 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2005 bis 2009 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


13. Anfragen
- unbesetzt –







H e n g s t e n b e r g
B r a u e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)