Niederschrift
über die 31. Sitzung des Bezirksvertretung Hörde
am 04.09.2007
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:30 - 17:15 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Helmut Broich
Jutta Göbel
Bärbel Grünewald
Werner Hartmann nicht anwesend
Olaf Heinrich ab 15.50 h anwesend
Petra Kamolla, stellv. Bezirksvorsteherin
Friedrich-Wilhelm Weber
SPD
Anja Buschhoff
Rudi Gaidosch
Till Hübscher
Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld
Manfred Renno, Bezirksvorsteher
Sybille Spottke
Michael Zier
B90/Die Grünen
Peter Halbsguth
Klaus Tillmann
Bürgerliste
Hans-Dieter Pohlschröder
FDP
Torsten Schoeneberg nicht anwesend
PDS – Offene Liste
Torsten Behrendt
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Friedhelm Hendler Seniorenbeirat
Elisabeth Brand Seniorenbeirat
Dr. Friedhelm Böcker Seniorenbeirat
c) Verwaltung
Ulrich Spangenberg Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Heike Behlke Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Frau Hofmann Immobilienwirtschaft
Herr Lüttge Immobilienwirtschaft
Herr Finger Tiefbauamt
Herr Falk Tiefbauamt
Frau Meyer Tiefbauamt
Herr Wozny Sozialbüro
Herr Bödige Sozialbüro
Herr Rossmann Untere Denkmalbehörde
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde,
am 04.09.2007, Beginn 15:30 Uhr,
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 14.08.2007
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 15.08.2007
2. Einwohnerfragestunde
3. Berichterstattung
3.1 Sachstandsfortschreibung Graffiti- Entfernung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08187-07)
3.2 Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)
3.3 Strategisches Erhaltungsmanagement für Stadtstraßen auf der Basis einer Straßendatenbank
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08998-07)
3.4 Überprüfung von Kanalhausanschlüssen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09404-07)
4. Anregungen und Beschwerden
keine Anregungen und Beschwerden
5. Finanzen und Liegenschaften
keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
keine Vorlagen
7. Schulen
keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
Schreiben des Herrn StD Sierau
(Drucksache Nr.: 08907-07-E2)
9. Kinder und Jugend
keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09572-07)
11.2 Verlegung des Containerstandortes "Schirrmannweg"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-07)
11.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)
11.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09287-07)
11.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)
11.6 Stellplatzablösesatzung
hier: Änderung des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 im Zusammenhang mit dem Entwicklungsbereich PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06710-06)
11.7 Kanalbau Hülsenwaldbach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09058-07)
12. Mitteilungen
keine Mitteilungen
13. Anfragen
13.1. Archäologische Ausgrabungen hinter der Hörder Burg
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09642-07)
Der Bezirksvorsteher Herr Renno eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde das Mitglied, Olaf Heinrich, benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksvorsteher wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Bezirksvorsteher stellt fest, dass die Einladung fristgerecht gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsführung erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Als Tischvorlage lag der Bezirksvertretung folgende Unterlagen vor:
· TOP 11.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestraße -
hier: Schreiben des Oberbürgermeisters vom 31.08.2007
· Änderung und Erweiterung der Tagesordnung und Einfügung eines Tagesordnungspunktes
- Stadtbezirksgrenzeinteilung
Begründung zum Antrag auf Korrektur der Stadtbezirksgrenzen im Ortsteil Höchsten /
Grenze Berghofen
hier: Antrag des Bezirksvorstehers
Zunächst lies der Bezirksvorsteher über den Antrag auf Änderung und Erweiterung der Tagesordnung abstimmen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Weiterhin bat er darum den Tagesordnungspunkt 3.4 – Überprüfung von Kanalhausanschlüssen – in der Beratung vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Ansonsten wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.
Des weiteren wies er darauf hin, dass die Mikrophonanlage mit dem Tonaufzeichnungsgeräte gekoppelt sei und jeder Wortbeitrag nur bei eingeschaltetem Mikrophon zu erfolgen habe.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 14.08.2007
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde genehmigt die Niederschrift über die 29. Sitzung der BV – Hörde am 14.08.2007.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 15.08.2007
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde genehmigt die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung der BV – Hörde und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.08.2007.
3. Berichterstattung
zu TOP 3.4
Überprüfung von Kanalhausanschlüssen
Antrag zu TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache – Nr.: 09404-07)
Herr Dr. Falk erläuterte als Berichterstatter die Vorgehensweise der Tiefbauverwaltung und beantwortete im Anschluss daran die Fragen.
- In Dortmund gibt es weniger als 5% Trennkanalisation.
- Alle Kanäle müssen regelmäßig, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, kontrolliert werden.
- Die Abnebelung ist die dann eingesetzte Methode.
- Auch wenn Trenn- und Mischsystem zusammen liegen, sollte das Trennsystem funktionieren.
- Die Untersuchungen wurden in der Vergangenheit nicht in allen Fällen schriftlich angekündigt. Dies soll aber zukünftig so passieren.
- Teilweise waren die Aufforderungen an die Hausbesitzer, bei nachgewiesenen Problemen den Schaden beheben zu lassen, zeitlich sehr eng befristet. Zukünftig werden die Fristen großzügiger bemessen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis
zu TOP 3.1
Sachstandsfortschreibung Graffiti- Entfernung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08187-07)
Frau Hoffmann erläuterte als Berichterstatterin die Vorlage und beantwortete im Anschluss daran mit Herrn Wozny und Herrn Bödige die Fragen:
- Das Graffiti-Projekt läuft schon länger. Man probiert u.a. aus, ob nachhaltig Schmierereien verhindert werden können, wenn man immer sofort säubert.
- In 2007 wurden bereits einige Objekte in Hörde gesäubert: z.B. Fassade Phoenix-Gymnasium.
- Weitere Objekte im Stadtbezirk: Johann-Gutenberg-Realschule, Kita Am Heisterbach, Hacheneyer Straße....
- Die Sozialverwaltung setzt, in Absprache mit der ARGE, 1-Euro-Kräfte dazu ein.
- Das Projekt läuft zunächst bis Mai 2008!
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde nimmt die Berichterstattung und die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)
Herr Rossmann erläuterte als Berichterstatter die Vorlage und beantwortete im Anschluss Fragen.
- der Beschluss des Rates aus 1984 ist seit 1994 wegen der geänderten Gemeindeordnung überholt;
- im Jahre 2005 gab es zwei Schreiben aus Arnsberg, da 2 Bezirksvertretungen die damalige Vorlage bemängelt hätten;
- dies führte zu einer Neubewertung des grundsätzlichen Verfahrens und zur folgender, vorgesehener neuen Vorgehensweise: die Entscheidung über eine Aufnahme eines Bauwerkes auf die Denkmalliste erfolgt durch die Denkmalbehörde, nur auf wissenschaftlicher Basis. Danach werden der Rat oder die Bezirksvertetung darüber in Kenntnis gesetzt.
- es besteht die Möglichkeit für genau definierte Bereiche (Stadtviertel) Denkmalpflegepläne zu erstellen. Im Vorfeld müsste die Finanzierung geklärt werden.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde brachten zum Ausdruck, dass auch diese neue Vorlage nicht für die nötige Transparenz bezüglich der Zuständigkeiten sorgt.
Der Bezirksvorsteher wies darauf hin, dass es widersprüchlich sei zu behaupten, dass Teile der in der Vorlage aus 2005 aufgeführten Denkmäler ganz eindeutig bezirkliche Bedeutung hätten, das 1. Schreiben aus Arnsberg aber beinhalten würde, dass alle aufgeführten Denkmäler überbezirkliche Bedeutung hätten. Eins könne ja nur stimmen.
Herr Renno bittet darum, dieses Schreiben der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde zur Verfügung zu stellen.
Zum zweiten soll geprüft werden, ob der Rat der Stadt Dortmund eine in § 37 der Gemeindeordnung festgelegte Aufgabe der Bezirksvertretung als Aufgabe in die laufende Verwaltung geben kann.
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Aufhebung des Ratsbeschluss vom 29.03.1984 „Regelung von Zuständigkeiten der am der Erfüllung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG - ) vom 11.03.1980 (GV NW 1980 S. 225) beteiligte Fachausschüsse und des Rates“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt
zu TOP 3.3
Strategisches Erhaltungsmanagement für Stadtstraßen auf der Basis einer Straßendatenbank
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08998-07)
Herr Finger erläuterte als Berichterstatter die Vorlage und beantwortete im Anschluss daran die Fragen:
- Die Datenbank ist ein Modul für die Entscheidung der Tiefbauveraltung und dient zudem als Kommunikationsgrundlage bei den Abstimmungen mit den Bvèn, auch für die anstehenden HH-Beschlüsse.
- 19000 Abschnitte wurden mit Schulnoten benotet.
- Im Jahr 2008 wird es eine erneute Benotung geben (und zukünftig alle 5 Jahre )
und die Datenbank soll dann auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
- Die Noten 5 und 6 bedeuten für die Tiefbauverwaltung, dass die Verkehrssicherungspflicht geprüft werden muss.
- Herr Finger nimmt die Anregung, die Datei um die Spalte „Erstabrechnung oder nach KAG“ zu erweitern, mit in die Verwaltung zur Prüfung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde nimmt die Berichterstattung und die Vorlage zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
Schreiben des Herrn StD Sierau
(Drucksache Nr.: 08907-07-E2)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde nimmt das Schreiben des Stadtdirektors Ullrich Sierau zur Kenntnis.
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09572-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.08.07 zuzustimmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I,
S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.2
Verlegung des Containerstandortes "Schirrmannweg"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Containerstandort „Schirrmannweg“ bei gleichzeitiger Neueinrichtung des Standortes „Wittbräucker Straße / Busschleife gegenüber Haus Überacker aufzulösen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 21.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen sowie die Anregung unter Ziffer 21.2 zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.04.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung), die verkehrstechnische Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Knotens Kreisstraße (L 672)/Heideweg zu ergänzen und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2007 einschließlich Umweltbericht vom 08.08.2007 sowie den Durchführungsvertrag Teil A und Teil B (aktualisiert) dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.
IV. Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teile A und B – zu (siehe Anlage).
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09287-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wie folgt zu beschließen:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 267 - Holtbrügge - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen. (Gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes WE 144)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom
13. August 2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbe-teiligung) sowie die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung durch die Bezirksvertretung Hörde.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde nimmt das Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Gerhard Langemeyer vom 31.8.2007, es lag als Tischvorlage vor, und das Schreiben von Frau Albermann vom 15.8.2007 zur Kenntnis.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Vorlage wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 17 der Vorlage zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung einschließlich Umweltbericht vom 12.02.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung der Begründung sowie Fortschreibung des Umweltberichts) und die aktualisierte Begründung vom 16.07.2007 einschließlich Umweltbericht vom 02.07.2007 dem Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse als Satzung; einschließlich des unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereiches und der unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche sowie der Begründung vom 16.07.2007 einschließlich des Umweltberichts vom 02.07.2007.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 16 Ja-Stimmen so beschlossen
zu TOP 11.5.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 09281-07-E1)
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde nimmt das Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Gerhard Langemeyer vom 31.8.2007, es lag als Tischvorlage vor, und das Schreiben von Frau Albermann vom 15.8.2007 zur Kenntnis.
zu TOP 11.6
Stellplatzablösesatzung
hier: Änderung des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 im Zusammenhang mit dem Entwicklungsbereich PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06710-06)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde stellt die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung im Oktober zurück und bittet die Fachverwaltung um Berichterstattung in dieser Sitzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.7
Kanalbau Hülsenwaldbach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09058-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde beschließt den Kanalbau Hülsenwaldbach mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 380.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 210 bei der Investitionsfinanzstelle 66O21001014796 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2006: 13.000 Euro (Planung)
Haushaltsjahr 2007: 20.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 300.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 47.000 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 18.900 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.
Zudem bittet die Bezirksvertretung Dortmund Hörde um schriftliche Beantwortung folgender Anfrage:
Hält ein Regenrückhaltebecken nicht länger als 20 Jahre?
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
zu TOP 11.8
Stadtbezirksgrenzeinteilung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09159-07-E1)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde beantragt die Änderung der Stadtbezirksgrenzen im Ortsteil Höchsten / Grenze Berghofen.
Gemeint ist der Bereich südöstlich der Obermarkstraße bis einschließlich Hamsterweg, zur Höchstener Straße hin.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Enthaltungen und 15 Ja-Stimmen so beschlossen
13. Anfragen
zu TOP 13.1.
Archäologische Ausgrabungen hinter der Hörder Burg
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09642-07)
Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde nimmt die Anfrage der SPD – Fraktion vom 21.08.2007 zur Kenntnis.
Anfrage:
Was geschieht mit den Fundstücken, die hinter der Hörder Burg von Archäologen ausgegraben worden sind?
Manfred Renno Olaf Heinrich Ulrich Spangenberg
Bezirksvorsteher Mitglied Schriftführer