Niederschrift

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 24.10.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:58 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Margot Pöting (SPD) i. V. f. RM Ute Pieper
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) i. V. f. RM Barbara Blotenberg
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz i. V. f. Ulrich Bösebeck
Kordula Leyk
Peter Prause (Richter)
Stefan Steinkühler (Agentur für Arbeit) i. V. f. Jürgen Koch
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Tobias Teepe (Stadtelternrat)

Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck


Michael Bonan
Alfred Hennekemper

Elisabeth Hoppe
Ingo Prewitz
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Ulla Riesberg Mobile e. V.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 24.10.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

1.5 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

1.6 Verpflichtung der Ausschussmitglieder

1.7 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.09.2012


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
(Die Vorlage und der Haushaltsplanentwurf wurden bereits für die Ratssitzung am 27.09.2012 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Anerkennung des Vereins Mobile Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07859-12)

3.2 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2011
hierzu -> Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07928-12)
(Der Geschäftsbericht wurde in der Sitzung des Ausschusses am 05.09.2012 bereits verteilt)

3.3 Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Spielleitplanung Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07985-12)

3.4 Zusammensetzung des Beirates des Respekt-Büros
- mdl. Bericht -

3.5 Konzept zur Einrichtung Sozialpädagogischer Pflegestellen des Jugendamtes Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08006-12)


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

4.1 1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07952-12)

4.2 Zusammensetzung des Familienpolitischen Netzwerkes
- mdl. Bericht -

4.3 Stark durch Beziehung/Elternseminare in Zusammenarbeit mit der Kath. Bildungsstätte und dem Ev. Bildungswerk Westfalen
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 08004-12)


5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

5.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08021-12)

6.2 Mehraufwendungen im Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08027-12)

6.3 Einrichtung von Großpflegestellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08028-12)

6.4 Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08029-12)

6.5 Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08043-12)

6.6 Big Tipi
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08044-12)

6.7 Personalnotstand im Jugendamt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08045-12)


7. Informationen aus den Bezirksvertretungen


8. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien


Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW eröffnete Frau Liedschulte als Altersvorsitzende die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Martin Grohmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Frau Liedschulte wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.2 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
Drucksache Nr.: 07961-12


Die Mitglieder folgten den nachstehenden Vorschlägen von Frau Liedschulte:

TOP 2.2 soll vor TOP 2.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“ behandelt werden.
Die TOP 6.2 „Mehraufwendungen des Jugendamtes“ und 6.7 „Personalnotstand im Jugendamt“ sollen im Zusammenhang mit TOP 2.2 behandelt werden.

Der TOP 5.1 „Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ soll vorgezogen werden (nach Behandlung des gesamten TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“).

TOP 3.1 „Anerkennung des Vereins Mobile Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe“ soll vor TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ behandelt werden.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

Nachdem Frau Liedschulte die bei der Wahl der/des Vorsitzenden zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Gemeindeordnung NRW erläutert hatte, beantragte Herr Rettstadt geheime Abstimmung.

Als Stimmauszähler wurden Herr Barrenbrügge (CDU-Fraktion) und Herr Grohmann (SPD-Fraktion) benannt.

Herr Grohmann schlug

Herrn Friedhelm Sohn (SPD-Fraktion)

für die Wahl des Vorsitzenden vor.

Nach erfolgter geheimer Wahl gab Frau Liedschulte das Wahlergebnis bekannt:

Stimmberechtigte 15
Anwesend: 15

Abgegebene Stimmen 15
abzüglich ungültige -
abzüglich Stimmenthaltungen -

Gültige Stimmen 15
davon stimmten für Herrn Sohn 14
Neinstimmen 1

Frau Liedschulte stellte daraufhin fest, dass Herr Sohn zum Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihm zur Wahl.

Herr Sohn nahm die Wahl an und übernahm die Leitung der Sitzung.
Er bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen und bat die Mitglieder des Ausschusses, weiterhin in gewohnter Weise konstruktiv zum Wohle der Kinder und Jugendlichen dieser Stadt zusammenzuarbeiten und wie auch schon in der Vergangenheit – bei allen unterschiedlichen politischen Ansichten – respektvoll miteinander umzugehen.


zu TOP 1.5
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

Frau Schütte-Haermeyer schlug

Frau Rosemarie Liedschulte (CDU-Fraktion)

für die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden vor.

Nach erfolgter geheimer Wahl (Stimmauszählung durch Herrn Barrenbrügge und Herrn Grohmann) gab Herr Sohn das Wahlergebnis bekannt:

Stimmberechtigte 15
Anwesend: 15

Abgegebene Stimmen 15
abzüglich ungültige -
abzüglich Stimmenthaltungen -

Gültige Stimmen 15
Davon stimmten für Frau Liedschulte 14
Neinstimmen 1

Herr Sohn stellte daraufhin fest, dass Frau Liedschulte zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihr zur Wahl.

Frau Liedschulte nahm die Wahl an.
zu TOP 1.6
Verpflichtung der Ausschussmitglieder

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (ein stellvertretendes stimmberechtigtes und ein beratendes) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Sonja Vennhaus

Frau Annette Kienast


zu TOP 1.7
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.09.2012

Herr Roshol bat um folgende Ergänzung der Niederschrift zu TOP 2.2:
„Die Vertreter der Jugendverbände wiesen darauf hin, dass sich die Anerkennung nach § 75 SGB VIII auf den Träger bezieht. Die Anerkennung einer einzelnen Einrichtung sei nach ihrem Kenntnisstand nicht möglich.“

Herr Sohn räumte ein, zum Zeitpunkt der Diskussion sei ihm nicht gegenwärtig gewesen, welche Folgen das haben könnte. Er sagte zu, das noch einmal intern zu prüfen und den Ausschuss über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Mit dieser Ergänzung wurde die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.09.2012 einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Anerkennung des Vereins Mobile Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07859-12)

Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.

Frau Riesberg stellte den Verein vor (s. Anlage):

Herr Sohn dankte ihr für die Vorstellung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Vereins Mobile Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Roseggerstr. 38, 44137 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.2
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)
zu TOP 6.2
Mehraufwendungen im Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08027-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08027-12-E1)
zu TOP 6.7
Personalnotstand im Jugendamt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08045-12)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08045-12-E1)

Die TOP 2.2, 6.2 und 6.7 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lagen folgende/r Bitten um Stellungnahme/Antrag vor:

- TOP 6.2 (Fraktion FDP/Bürgerliste, Drucksache Nr.: 08027-12-E1):

„…wie bekannt wurde, reißen zweistellige Millionenbeträge beim Jugendamt ein neues Loch in den jüngst eingebrachten Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2013. Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen Fehlbetrag in Höhe von 20 Mio. € (Defizit allein für 2011 rd. 11 Mio. €). Auslöser seien unter anderen unbezahlte Rechnungen bspw. von Heimträgern oder für therapeutische Verfahren, die zum Teil bis in das Jahr 2008 zurückreichen und erst durch die Einführung eines neuen Software-Programmes aufgefallen seien. Dabei hatte das Jugendamt erst Anfang 2012 einen Mehrbedarf von rd. 5 Mio. € angemeldet, der zwischenzeitlich auf rd. 9 Mio. € angewachsen ist.

Im Rahmen einer `Fall-Inventur` sowie durch eine Neuorganisation von Auftragsverteilung, Vergabe und Rechnungsbearbeitung sollen nun die Ursachen dieser Ereignisse ermittelt und Maßnahmen zu ihrer künftigen Vermeidung getroffen werden. Dabei soll auch auf die Einholung externen Sachverstandes zurückgegriffen werden. Nach Aussage des Kämmerers führen diese Fehlbeträge jedoch nicht zu einer Haushaltssicherung.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung – unabhängig von den für die Novembersitzung des Rates angekündigten erklärenden Verwaltungsvorlagen – um einen Sachstandbericht, bei dem insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen ist:


1. Auf welche Summe beziffert sich das über die Jahre - insbesondere durch unbezahlte Rechnungen - entstandene Defizit im Haushalt des Jugendamtes konkret und wie verteilen sich die Fehlbeträge auf die jeweiligen Jahre?

2. Warum wurden die finanziellen Außenstände nicht früher erkannt und beglichen? Welche Prüfmechanismen haben nach Ansicht der Verwaltung versagt?

3. Soweit die Gläubiger der jeweiligen Forderungen in der Vergangenheit auf bestehende Außenstände hingewiesen haben sollten: in welchem finanziellen Forderungsumfang wurde das Jugendamt/die Stadt Dortmund in Verzug gesetzt und mit welchen zusätzlichen Verzugskosten - über die jeweilige Grundforderung hinaus - ist insoweit zu rechnen?


Soweit die Forderungen zurückliegend nicht angemahnt worden sind: wie ist es zu erklären, dass die Gläubiger nicht auf die Außenstände hingewiesen haben?

4. Inwieweit erhalten die jeweiligen Gläubiger der ausstehenden Forderungen ebenfalls regelmäßige oder unregelmäßige Zuschüsse zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Haushaltsmitteln der Stadt Dortmund?

5. Wie beurteilt die Verwaltung eine mögliche rechtliche Verpflichtung, aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit die fälligen Forderungen nicht erst 2013 sondern bereits im Haushaltsjahr 2012 zu erfüllen?

6. Welche Deckungsvorschläge kommen aus Sicht der Verwaltung in Betracht, den zusätzlichen Fehlbedarf zu decken und damit eine Haushaltssicherung zu vermeiden?

7. Warum hält die Verwaltung zur Klärung dieses Sachverhaltes die Einbeziehung eines externen Sachverstandes offensichtlich für ratsamer, als die Ursachen dieser Ereignisse selbständig zu ermitteln und Präventivmaßnahmen zu erarbeiten? Inwieweit erfolgt die Beteiligung eines externen Dritten auf Grundlage einer Ausschreibung?

Sofern die Beantwortung einzelner Fragen die Interessen Dritter berühren, sind wir mit einer Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Darüber hinaus bitten wir um Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

Beschlussvorschlag

a) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit der unverzüglichen Prüfung dieser Vorgänge insbesondere in Hinblick auf bestehende Fehlerquellen und persönliche Verantwortlichkeiten sowie daraus resultierender Konsequenzen zu beauftragen.

b) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Kämmerer mit der unverzüglichen Wiedereinführung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre bis zum Jahresende zu beauftragen.

Begründung

Unabhängig von einer möglichen externen Expertise zur Erarbeitung präventiver Maßnahmen erscheint es angesichts des finanziellen Umfangs und seiner Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Haushalt sowie des Zeitraums der aufgelaufenen Außenstände sinnvoll und unvermeidlich, das Jugendamt einer Verwaltungskontrolle, in die insbesondere auch Fehlerquellen und persönliche Verantwortlichkeiten einzubeziehen sind, durch das RPA zu unterziehen.



Darüber hinaus erscheint es – unabhängig von einer möglichen rechtlichen Verpflichtung – im Sinne einer bürgernahen Verwaltung sachgerecht, die aufgelaufenen Außenstände auch in dem Haushaltsjahr zu begleichen, in dem sie erkannt worden sind; mithin im Haushaltsjahr 2012. Die Wiedereinführung der bereits im Juni 2012 - nach nicht einmal zweimonatiger Wirksamkeit - aufgehobenen haushaltswirtschaftlichen Sperre ist daher zur Konsolidierung notwendig und unvermeidbar.“


- TOP 6.7 (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 08045-12-E1)

„…in den letzten Tagen wurden durch die Presse unzureichende Abrechnungsmodalitäten im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe bekannt. Neben den bekannten Personalengpässen bei den Erzieherischen Hilfen drängt sich die Vermutung auf, die Situation auch hier mehr als angespannt ist.

Die SPD-Fraktion bittet die Leitung des Jugendamtes in der Sitzung am 24.10.2012 in Zusammenhang mit der aktuellen Fehlbedarfsdiskussion des Jugendamtes um einen aufklärenden Sachstandsbericht.“



Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein und erläuterte insbesondere einige Punkte.
Bei den sog. periodenfremden Aufwendungen handelt es sich überwiegend um Aufwendungen für die Zahlung von Leistungen für das Jahr 2011.
Das Verfahren der Inventur wurde gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt betrieben, das stichprobenartig Akteneinsicht genommen hat. Wegen der großen Anzahl der Datensätze und dem damit verbundenen hohen Aufwand wurde auch vom Rechnungsprüfungsamt die Überlegung unterstützt, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit weiteren Untersuchungen zu beauftragen.
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt hat der Kämmerer vorgeschlagen, die Zahlungen für die Vorjahre auch in den Vorjahren zu buchen.
Nach der auf den Monaten Januar – Mai 2012 basierenden Hochrechnung würden sich für dieses Jahr insgesamt Aufwendungen von rd. 80 Mio. € für HzE ergeben. Das bedeutet – nach Berücksichtigung von Deckungsmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltssatzung - einen überplanmäßigen Mehrbedarf für HzE in Höhe von 9,6 Mio. € und für UMF in Höhe von
9,9 Mio. €. Dabei müsse deutlich gesagt werden, dass die Stadt verpflichtet ist, jungen Menschen Asyl zu gewähren. Durch die Eröffnung der Erstaufnahmestelle für Asylanten in Dortmund ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge um 400 % gestiegen. Es wurde bereits mehrfach diskutiert, dass aus unterschiedlichen Gründen oft nur eine Erstattung dieser Leistung zu 80 % durch das Land erfolgt. Es wurde bereits sehr deutlich und nachdrücklich in Richtung Land kommuniziert, dass Dortmund nicht mehr in der Lage ist, diese Aufgabe auf Dauer zu übernehmen, wenn das Land die Kosten nicht in Gänze erstattet.
Die prognostizierten Aufwendungen für 2012 finden Berücksichtigung in der Haushaltsplanung für 2013. Der veränderte Planwert wurde dem Prognosewert 2012 angepasst.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Herr Barrenbrügge zeigte sich schockiert. Durch systemisches und organisatorisches Versagen bei der Finanzbuchhaltung des Jugendamtes wurden aus seiner Sicht die Mitarbeiter/innen insgesamt in ein schlechtes Licht gerückt. Er hoffe, dass die Imageschädigung für Dortmund nicht so immens wie befürchtet ausfalle.
Es sei ihm völlig unverständlich, dass trotz Einführung von NKF immer noch kameralistisch gewerkelt wird. Nach seiner Meinung räche sich jetzt etwas die Haltung des Ausschusses, bei Einsparungen diesen Bereich immer auszunehmen. Es muss im Jugendamt umstrukturiert werden, im Jugendamt können andere Prioritäten gesetzt werden, im Jugendamt kann man mit pflichtigen Aufgaben sehr kreativ in der Interpretation arbeiten.
Es würden zu viele Dinge in Angriff genommen und die ganz wesentliche Aufgabe (Bereich Erziehung) sei nicht adäquat abgedeckt. Die Prioritäten würden nicht richtig gesetzt.
Abschließend brachte er sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, wie die freien Träger bei den großen ausstehenden Beträgen wirtschaften können.

Für Herrn Rettstadt entsprechen die gelieferten Zahlen einem organisatorischen Desaster, das Controlling habe komplett versagt.
Bei diesen Summen müsse natürlich auch nach der Verantwortung gefragt werden. Zweistellige Millionenbeträge kämen nicht von irgendwoher. Das habe sich schon lange abgezeichnet und hätte auch in den Leitungsebenen erkannt werden müssen.
Das Schlimme sei, dass der komplette städt. Haushalt gesprengt werde. Es gebe nicht nur die Jugendhilfe.
Seiner Meinung nach müsste die Situation jetzt dazu führen, dass man sich organisatorisch und auch inhaltlich anders aufstellt. Auffällig seien die rapide steigenden Kosten bei annähernd gleichbleibenden Fallzahlen.

Frau Bonekamp ging auf die Anmerkungen/Fragen von Herrn Barrenbrügge und Herrn Rettstadt ein:
Im Sommer diesen Jahres wurde bekannt, dass eine Rechnungsbegleichung aus Vorjahren erforderlich ist, es wurden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet, die auch in der Vorlage dargestellt sind.
Die Frage nach der Kostensteigerung lasse sich an verschiedenen Beispielen erläutern. Durch den vermehrten Zuzug von Menschen aus Osteuropa stieg die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern an. Allein das habe 1 Mio. € Mehrkosten im letzten Jahr verursacht.
Durch Tarif- und Indexsteigerungen der Institutionen, die die jungen Menschen für die Stadt betreuen, ergebe sich jedes Jahr eine Steigerung von ungefähr 2 Mio. €, ohne dass ein einziger Fall dazukommt.

Die Ausgaben für Jugendliche im Bereich der HzE liegen in Dortmund bei 7,9 %, Düsseldorf hat 16,5%, der Mittelwert für Großstädte im Land liegt bei 20,5 %. Das zeigt, dass Dortmund im Vergleich zu den Großstädten (über 500 000 Einwohner) recht gut abschneidet.

Frau Schütte-Haermeyer unterstrich noch einmal, dass es sich bei den erzieherischen Hilfen um Pflichtleistungen handelt. Die Mitarbeiter der Jugendhilfedienste, die hochbelastet arbeiten müssen, stehen in der persönlichen Haftung, ob sie eine erzieherische Hilfe richtig einleiten.
Hinsichtlich der Wirkung der Hilfen gebe es ein gesetzliches Verfahren, das Hilfeplanverfahren, in dem halbjährlich überprüft wird, ob die Hilfe die gewünschte Wirkung erbringt, ob nachgesteuert oder eine andere Maßnahme eingeleitet werden muss.
Auch für sie war es sehr schockierend, dass keine Rückstellungen gebildet wurden und erst mit dem neuen Verfahren die Diskrepanz zwischen Hilfegewährung und entstehenden Kosten festgestellt werden konnte. Allerdings sei sie dankbar dafür, dass es nunmehr erstmalig realistische Werte gebe.
Der Haushaltsansatz für ambulante und stationäre Hilfen, der schon immer um mindestens 5 Mio. € zu niedrig war, soll für 2013 um 13 Mio. heraufgesetzt werden. Sie erinnerte an den entsprechenden, im Ausschuss seinerzeit beschlossenen Antrag, der dann im Rat mehrheitlich abgelehnt wurde.

Herr Gora konnte nicht nachvollziehen, woher die veröffentlichten Zahlen kommen. Die AWO habe z. Z. Forderungen an das Jugendamt in Höhe von 300.000 €. Das seien im wesentlichen Forderungen aus 2012. Es gebe auch einen kleinen Teil aus vergangen Jahren. Das liege daran, dass es Unklarheit gebe über die abzurechnenden Einzelleistungen. Aus Sicht des Trägers AWO seien die von ihm genannten ausstehenden Forderungen völlig normal. Es gebe keine Forderungen in Millionenhöhe.
Sicherlich sei es richtig, dass viele Prozesse innerhalb des Jugendamtes zu reformieren sind. Das gelte aber nicht nur für das Jugendamt, sondern für die Verwaltung insgesamt. Wenn es einer Reform oder Optimierung solcher Prozesse bedürfe, müsse auch das in den Blick genommen werden.
Der wesentlichste – und ärgerlichste – Punkt sei aber für ihn, dass versucht werde, das seit Jahren bekannte Problem der unzureichenden Mittel für die Jugendhilfe jetzt letztlich den Mitarbeitern in den Jugendhilfediensten vor Ort anzukreiden. Zumal es durch Ratsentscheidungen – im Bewusstsein um die Verantwortung für diese Entscheidung – immer wieder Einkürzungen des Etats gegeben habe.
Man könnte vielleicht den Vorwurf erheben, dass verwaltungsseitig nicht in ausreichendem Maße dafür gesorgt wurde, die Konsequenzen aufzuzeigen. Aber der Ausschuss sollte – wie in der Vergangenheit auch – differenzieren zwischen den inhaltlichen Vorgaben des Jugendamtes (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) und der Ausstattung, Struktur, Modernisierung der Instrumente, die dem Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Denn auch dafür sei der Ausschuss verantwortlich.

Nach den Ausführungen von Herrn Oppermann relativiere sich das Erschrecken über die Meldungen in der Presse relativ schnell, wenn man ernsthaft in die Materie einsteige und recherchiere. Dann werde man feststellen, dass jetzt die Zahlen offenliegen, die hier in den vergangenen Jahren bereits hinsichtlich der Unterversorgung diskutiert wurden. Durch die Einführung der neuen Software gebe es eine reale Kostendarstellung bezogen auf die Fälle. Momentan könne man lediglich diskutieren, ob es nicht besser gewesen wäre, diese Zahlen schon eher gehabt zu haben, um sie in die entsprechenden Haushaltsberatungen der Vorjahre schon mit einfließen zu lassen.
Sich hinzustellen und zu sagen, es werde nicht vernünftig mit dem Geld umgegangen, halte er nicht nur für unlauter, sondern durchaus für unverschämt vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren im Ausschuss geführten Diskussionen.
Überaus schwierig finde er, dass es offensichtlich – vielleicht aus einer politischen Einschätzung heraus – nicht gelinge, deutlich zu unterscheiden zwischen den inhaltlichen Vorgaben und dem, was möglicherweise organisatorisch eingefordert werden müsste.
Er sah es als wünschenswert an, die Diskussion im Ausschuss auf einer redlichen Ebene und anhand der realen - aus der Vorlage entnehmbaren – Zahlen zu führen und nicht ungeprüft in der Presse veröffentlichte Zahlen zu übernehmen.

Her Burkholz ging auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermayer sowie die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (TOP 6.2) ein:
Zunächst müsse man aus Sicht des Jugendamtes zwei Dinge auseinanderhalten.
Zum einen die fachlich inhaltliche Diskussion, die es sicherlich zu führen gilt (welche Hilfen werden gewährt, in welcher Höhe, was kostet der einzelne Fall, wie kann gegengesteuert bzw. adäquate Hilfe für Kinder und Jugendliche realisiert werden). Diese Diskussion wurde zu unterschiedlichen Zeiten im Ausschuss geführt und müsse sicherlich auch weiter entwickelt werden. Wobei auch den Mitarbeitern vor Ort eine Sicherheit gegeben werden muss, wie sie in ihrem schwierigen Feld auch handeln können. Denn die Gratwanderung, Hilfe nicht zu gewähren und dafür verantwortlich gemacht zu werden, sei in den Jugendhilfediensten nicht unerheblich.
Zum anderen die Kostenseite. Mit der Einführung von Sopart sei es zum ersten Mal gelungen, die Mittelabflüsse zeitnah und klar darzustellen. Natürlich könne man kritisieren, dass es mit Einführung der NKF 2006 nicht gelungen ist, diese Möglichkeit früher auch im Jugendamt zu schaffen. Dann wäre die jetzige Diskussion sicherlich bereits vor einigen Jahren geführt worden.
Hinsichtlich der periodenfremden Aufwendungen müsse beachtet werden, dass 98 % dieser Kosten für 2011 angefallen sind, 2012 erst in Rechnung gestellt und somit auch in 2012 bezahlt wurden. Nur seien sie dem Haushaltsjahr 2011 periodengerecht zuzuordnen. Damit lägen jetzt auch erstmalig realistische Zahlen für die Kosten von HzE in einem Haushaltsjahr vor.
Bei dem geringen Anteil der noch nicht bezahlten Rechnungen aus Vorjahren gebe es Streitigkeiten mit den Trägern, in welcher Höhe die Leistungen bezahlt werden könne. Da sei es normal, dass diese Zahlungsvorgänge über einen längeren Zeitraum liegen.
Wenn man Tausende von Mitarbeitern ausgefüllte Listen habe (bei ca. 5.400 Aktenzeichen mit über 50.000 Datensätzen), sei es sicher nachvollziehbar, dass es an der einen oder anderen Stelle Nachfragen gebe. Da das Jugendamt und auch das Rechnungsprüfungsamt das nicht innerhalb kurzer Zeit selbst überprüfen konnten, war es aus seiner Sicht die richtige Entscheidung, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Dann hätte das Jugendamt auch die Sicherheit, wo gibt es Verbesserungsbedarf (oder auch nicht) und welche Fragen müssen noch geklärt werden.
Bei den Planwerten für UMF wurde der Haushaltsansatz seit über 4 Jahren nicht angepasst.
Abschließend ging er noch einmal kurz auf die in der Vorlage für 2013 veränderte Haushaltsplanung ein.

Herr Bonan beantwortet die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (TOP 6.7):
Es sei offensichtlich, dass es im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Optimierungsbedarf gebe. Das Problem bei der bisherigen Bearbeitung sei, dass die Mitarbeiter dezentral in den Jugendhilfediensten organisiert sind, in der Regel 1 Person vor Ort. Das führe dazu, dass bei Urlaub oder Krankheit keine Vertretung erfolgen könne. Es gebe eine Regelung über Partnerjugendhilfedienste, aber auch das sei nur marginal möglich. Das habe Überlastungsanzeigen zur Folge, da die Rückstände liegen bleiben. Anfang des Jahres wurde entschieden, die wirtschaftliche Jugendhilfe zu zentralisieren. Die eingerichtete Projektgruppe habe bereits mehrmals getagt. Es wurde eine Personalbemessung hinterlegt und die Schnittstellen zwischen zentralem Rechnungswesen, Sozialarbeit und Jugendhilfe wurden aufgelöst. Nach dem jetzigen Stand soll es 2 Teams geben und auch die Anzahl der benötigten Personen sei bekannt. Er gehe davon aus, dass das bis Ende des Jahres zum Abschluss gebracht werde (natürlich unter Berücksichtigung der neuen Struktur, s. nö Teil).

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Herr Rettstadt teilte mit, dass die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind.
Er griff die Äußerungen von Herrn Gora und Herrn Oppermann hinsichtlich der seit Jahren nicht abgedeckten Bedarfe auf. Genau das sei das Problem. Er erwarte dann vom Jugendamt und auch dem Dezernat, dass die Zahlen so geliefert werden, dass eine entsprechende Diskussion möglich ist. Wenn das über die Jahre nicht erfolgt sei, dann frage er sich, wie trotzdem die Mehrheiten für die verabschiedeten Haushalte zustande kommen konnten.
Es wurde von Herr Burkholz gesagt, die Planwerte bei den UMF wurden jahrelang nicht angepasst. Das sei genauso ein handwerklicher Fehler wie das Nichteinfordern von Rechnungen vom Land.
Es werde immer wieder gesagt, es werde mehr Geld gebraucht. Aber Überlegungen, wie die Hilfeplanungen anders gestaltet werden können, habe er noch nicht festgestellt. Zwar sei das Verfahren vorgegeben, aber müsse es immer so teuer sein? Das halte der Haushalt nicht lange aus.
Er wünsche sich deutlich strukturelle Veränderungen, vielleicht auch ein anderes Denken des Ausschusses.

Frau Bonekamp ging auf die Organisationsuntersuchung ein.
Die Voruntersuchung wurde bereits durchgeführt, die Ergebnisse ausführlich im Ausschuss vorgestellt. In den Empfehlungen der Voruntersuchung wurden Felder benannt, die noch einmal genauer geprüft werden sollten. Danach wurde entschieden, eine Hauptuntersuchung folgen zu lassen. Im Rahmen dieser Hauptuntersuchung werden natürlich auch genau diese Fragen untersucht, z. B. Hilfedauer, Verselbständigung von jungen Menschen, Hilfeart. Das müsse sich natürlich immer am Einzelfall orientieren und könne nicht generell beantwortet werden.
Es werde aber auf keinen Fall dazu kommen, den Druck auf die Jugendhilfedienst so zu verstärken, dass die Mitarbeiter irgendwann in ihrer Entscheidungspraxis fahrlässig werden. Das wolle sie vermeiden. Vielmehr müsse ihnen der Rücken gestärkt werden.
Sie erhoffe sich von der Organisationsuntersuchung fachlich begründete Hinweise, um das Verfahren zu optimieren. Es gebe auch aus ihrer Sicht sicherlich noch Optimierungsmöglichkeiten.

Nach Auffassung von Herrn Barrenbrügge rede man aneinander vorbei. Das Jugendamt habe einen Etat von 250 Mio. €. Aus dem SGB VIII ergeben sich für ihn drei zentrale „Baustellen“: Leistungen der Jugendhilfe, HzE, Kindertagesbetreuung Kita/FABIDO. Es gehe in keiner Weise darum, Stellen im Jugendhilfedienst abzubauen. Sondern im Jugendamt könne man intern anders priorisieren. Es müsse einfach einmal neu gedacht werden. Andere Kommunen in gleicher Größenordnung würden anders arbeiten und es auch hinbekommen. Abschließend betonte er, die Jugendhilfedienste seien wichtig und hätten für seine Fraktion Priorität.

Frau Brandt teilte mit, die Fragen ihrer Fraktion seien beantwortet.
Auch ihre Fraktion sei über die publizierten Zahlen erschrocken gewesen. Es werde immer von dem Jugendamt gesprochen. Dort würden viele Menschen gute Arbeit leisten. Die dürften nicht an den Pranger gestellt werden. Von daher begrüße sie die externe Untersuchung. Damit könnten noch weitere Erkenntnisse erzielt werden, was verändert werden muss oder bereits gut geregelt ist.

Herr Gora begrüßte die Bereitschaft von Herrn Rettstadt, gemeinsam an dem Prozess zu arbeiten. Gleichzeitig empfahl er ihm nachzulesen, was in den vergangenen Haushaltsdiskussionen im Ausschuss passiert ist. Die Mitglieder hätten – über die eigenen Fraktionen hinweg - sehr verantwortlich und inhaltlich über die Frage diskutiert, wie positionieren wir uns gegenüber dem Rat. Er habe es immer sehr gut gefunden, dass der Ausschuss an der Stelle eine ganz klare Position hatte. Das sollte auch in Zukunft so bleiben.
Er berichtete kurz von seinen eigenen beruflichen Erfahrungen im Jugendhilfedienst.
Es sei nicht damit getan, ausreichend Mitarbeiter vor Ort zu haben, sondern sie müssten auch über die Budgets verfügen, um die anschließende Hilfe zu bezahlen. Denn die anschließende Hilfe koste das Geld.
Abschließend hielt er fest, der Ausschuss sollte gemeinsam überlegen, wie es gelingen könne, in Dortmund aktiv eine Sozial- und Jugendpolitik zu betreiben, die vielleicht zukünftig solche Mängel verhindert.

Eine Diskussion darüber, bei Hilfeleistungen z. B. im Bereich HzE zu überlegen, ob diese nicht günstiger erbracht werden könne, hielt Herr Oppermann für überaus schwierig. Damit würde genau das erfolgen, was nicht geschehen solle, nämlich den Druck auf die Mitarbeiter weiterzugeben. Vielmehr müsse gewährleistet werden, dass die Mittel an der Stelle zur Verfügung stehen und sie auch im Haushalt eingestellt werden.
Es sei ein Trugschluss anzunehmen, durch Verschiebung beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendförderung irgendetwas ausgleichen zu können, zumal es sich um eine Pflichtaufgabe handelt.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, dass das Jugendamt bereits eine Reihe von Reformprozessen hinter sich habe. Die Hilfeplanung wurde neu aufgestellt, Qualitätsstandards neu entwickelt. Das müsse erst einmal umgesetzt werden. Auch sie sehe Dinge, die nicht gut gelaufen sind und mit denen sie überhaupt nicht einverstanden ist. Aber sie fände es unlauter, so zu tun, als ob überhaupt nichts passiert wäre.
Den Antrag der der Fraktion FDP/Bürgerliste werde sie ablehnen und der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, die Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Es gehe ihm um strukturelle Probleme, die angegangen werden müssten. Er wisse um die Gratwanderung. Auch sei klar, dass den Mitarbeitern der Rücken gestärkt werden müsse. Aber er glaube, dass an manchen Stellen andere Potentiale nicht ausgeschöpft werden.
Sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, alles ist pflichtig, könne nicht zielführend sein.
Mit dem gemeinsamen Ziel „Kindern und Jugendlichen geht es in dieser Stadt gut“ müssen auf allen Ebenen neue Wege gegangen werden, die dann auch zu einem Erfolg führen werden.

Herr Niermann berichtete aus Sicht des Paritätischen, die Träger in seinem Trägerverband würden insbesondere im Bereich der HzE von einer Reihe von Reformprozessen in der Vergangenheit berichten, die auch die Anforderungen an die Träger zu deren Leidwesen verstärken (z. B. keine zusätzlichen Ressourcen).
Sein Verband habe festgestellt, dass das Armutsrisiko in Dortmund um 25 % gestiegen sei. Untersuchungen von anderer Seite kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass jedes 3. Kind in Dortmund armutsgefährdet ist. Er halte es für völlig irrsinnig zu glauben, es könnten jetzt noch Gelder im Bereich HzE, offene Kinder- und Jugendförderung eingespart werden, wenn die gesellschaftliche und real wirtschaftliche Entwicklung das konterkariere.
Es gebe durchaus manchmal Probleme bei der Erstattung von Rechnungen, aber eine Systematik seitens des Jugendamtes sei nicht erkennbar.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (1 Ja, 14 Nein) den o. a. Antrag ab (TOP 6.2, Drucksache Nr.: 08027-12-E1).


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Bewirtschaftung 2012 festgestellten Sachverhalte beim Jugendamt sowie die daraus resultierenden Veränderungen des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 GO NRW für 2012 überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 9.900.000 € für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und 9.600.000 € für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen mit der unter Punkt 2. der Begründung dargestellten Deckung.
3. Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte Haushaltsplanung 2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Herr Burkholz stellte den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jugendamt vor. Die Präsentation wurde bereits an die aktuelle Situation angeglichen.

Frau Brandt, Herr Barrenbrügge und Frau Schütte-Haermeyer meldeten noch weiteren Beratungsbedarf an.

Darüber hinaus bat Herr Barrenbrügge um Erläuterungen zu
- S. 1043 Stellenübersicht des Jugendamtes
- 5,8 Mio. für Baumaßnahmen und Investitionen (einige Beispiele benennen)
- S. 1051 Steigerung der Teilnehmerzahlen
- S. 1058 sinkende Anzahl der Beratungsfälle
sinkende Anzahl der Hilfefälle
- S. 1059 sinkende Anzahl der Hilfefälle
- S. 1061 sinkende Anzahl der Leistungsfälle
- S. 1065 Stellenabbau um 1,5, aber steigende Fallzahlen

Abschließend beantragte er, für jede der im Haushalt angegebenen Produktgruppen die Personalmengen zu hinterlegen.

Herr Burkholz sagte die Beantwortung der Fragen inklusive der Auflistung der Zuordnung in schriftlicher Form zu.

Herr Niermann hatte Fragen zu folgenden Punkten:
- S. 1042 Anstieg der Zuwendungen von 2013 auf 2014
- S. 1058 Anzahl der Hilfefälle 2011 – 2349; Geschäftsbericht des Jugendamtes 3.000 Hilfefälle (s. S. 32)
Im Vorgriff auf die Behandlung des Geschäftsberichtes des Jugendamtes wies er darauf hin, dass es neben den dort auf S. 89 aufgeführten städt. Beratungsstellen es auch 4 in freier Trägerschaft gibt (mit einer Gesamtfallzahl von etwa 3.200). Das sollte aus seiner Sicht auch im Geschäftsbericht erwähnt werden.

Die Mitglieder des Ausschusses sahen die Vorlage als eingebracht an. Die Beratung soll in der Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 erfolgen.


zu TOP 2.2
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)

Die TOP 2.2, 6.2 und 6.7 wurden im Zusammenhang vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Antrag zum TOP
(Drucksache Nr.: 07388-12-E1)
Antrag zum TOP (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 07790-12-E1)

Der TOP 5.1 wurde vor 3. behandelt.

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„… die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“


Herr Krueger führte in die Vorlage ein.
Wie bereits zugesagt, werden die Vertreter des Ausschusses in der Arbeitsgruppe die Möglichkeit haben, sich intensiv Gedanken über vorhandene Informationsbedarfe im Rahmen der strategischen Ziele und insbesondere über die zu bildenden Kennzahlen zur politischen Steuerung machen können. Er wies darauf hin, dass wie vereinbart und protokolliert in der Arbeitsgruppe nicht mehr über die globalen strategischen Ziele diskutiert werden solle, sondern über die Steuerungsinformationen und die Kennzahlen. Er unterstrich noch einmal das ernsthafte Bestreben der Verwaltung, die Politik in diesen Prozess mitzunehmen und zu beteiligen. Es werde in der Arbeitsgruppe ausreichend Gelegenheit bestehen, sich mit Ideen, Vorstellungen und Wünschen einzubringen.
Abschließend warb er um Zustimmung zu der Vorlage, damit sich die folgenden Gremien mit ihr inhaltlich auseinandersetzen können und nach dem Ratsbeschluss sofort in den politischen Diskurs eingestiegen werden könne. Daher wurden die beiden jugendpolitischen Ziele auch ausgesprochen global gefasst, um alle geäußerten Vorstellungen und Wünsche innerhalb dieser Ziele umsetzen zu können.

Herr Rettstadt brachte seine zustimmende Haltung zum Ausdruck. Mit dem WOH erhalte die Politik die benötigten Steuerungsinstrumente, um auch in der Kinder- und Jugendpolitik die Ziele vorzugeben und die tatsächliche Umsetzung nachvollziehen zu können.
Die hier definierten Zielfelder seien wirklich sehr global formuliert. Das sei auch in Ordnung. Wichtig seien die Kennzahlen. Er halte es nicht für sinnvoll, die globalen Ziele noch einmal zu diskutieren.

Herr Oppermann begründete den Antrag der Jugendverbände.
Er halte es nach wie vor für richtig, sich in der Arbeitsgruppe auch noch einmal mit den strategischen Zielen zu beschäftigen. Der Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen nach dem KJHG komme definitiv zu kurz und umfasse mehr als in der Vorlage mit „…Wohl von Kindern und Jugendlichen wird konsequent umgesetzt…“ formuliert. Wobei natürlich klar sei, dass der Schwerpunkt der Diskussion auf den entsprechenden „Teilzielen“ liegen müsse.

Herr Barrenbrügge signalisierte noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Herr Rettstadt schlug vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beraten, der Antrag der Jugendverbände sollte als eingebracht angesehen werden.

Frau Bonekamp gab den Termin für das Treffen der Arbeitsgruppe bekannt: 21.11.2012,
14.00 Uhr – 16.00 Uhr.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbeitsgruppe um ein Beratungsgremium handelt und um keinen offenen Arbeitskreis (Teilnehmer: Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen – Herr Barrenbrügge, Frau Pieper, Herr Rettstadt, Frau Schütte-Haermeyer - sowie je ein Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände, ggf. die jeweiligen persönlichen Vertreter). Er bat um kurzfristige Mitteilung, welcher Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände an der Arbeitsgruppe teilnehmen wird.

Frau Pöting bat darum, zumindest die Vorsitzende des Schulausschusses an der Arbeitsgruppe teilnehmen zu lassen, da auch schulische Belange betroffen sind.

Als Vertreter der Jugendverbände in der Arbeitsgruppe wurde Herr Andreas Roshol benannt.
Der/die Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände wird noch nachgemeldet.

Herr Spangenberg bekräftigte noch einmal die Ausführungen von Herrn Oppermann und hielt den Antrag der Jugendverbände aufrecht.

Herr Krueger warb noch einmal eindringlich für ein positives Votum des Ausschusses.
Er versicherte, dass der Dialog zwischen Politik und Verwaltung zur Definition der politischen Steuerungsinformationen und Kennzahlen intensiv betrieben werden solle. Damit kein zeitlicher Verzug einsetzt, sollte dieser Prozess unmittelbar nach dem Beschluss des Rates am 15.11.2012 einsetzen. Alle Vorschläge würden in den weiteren politischen Zielfindungsprozess einfließen.

Die Mitglieder erklärten sich auf Wunsch von Frau Pöting nach kurzer, kontroverser Diskussion damit einverstanden, auch eine Vertreterin des Schulausschusses – in Person der
Vorsitzenden – an der Arbeitsgruppe zu beteiligen.

Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 abschließend zu beraten. Eine Abstimmung über den Antrag der Jugendverbände wurde daher als nicht mehr erforderlich angesehen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Anerkennung des Vereins Mobile Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07859-12)

Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.


zu TOP 3.2
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07928-12)

Frau Brandt bedankte sich für den sehr anschaulichen und hervorragenden Bericht.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Geschäftsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Spielleitplanung Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07985-12)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„... Der Spielleitplan für den Stadtbezirk Brackel wurde im Sommer 2011 den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben.
Entsprechend des vorgeschlagenen weiteren Vorgehens wurden die Maßnahmen den zuständigen Fachbereichen mit der Bitte zugeleitet, die Umsetzung zu prüfen.
Darüber hinaus fanden von Seiten des Büros für Kinderinteressen Gespräche mit den beteiligten Fachbereichen statt.

Nach dem Beschluss zur Spielleitplanung sind die jeweils zuständigen Fachbereiche auch verantwortlich für die Maßnahmenumsetzung. Das Büro für Kinderinteressen hat hier eine Mittlerrolle eingenommen. Viele Maßnahmen der Spielleitplanung sind nur mittelfristig in einem ständigen Prozess umsetzbar. Zu den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wurden bisher folgende Ergebnisse erzielt:
· Bessere Instandhaltung und Säuberung der bestehenden Spielplätze: Das Tiefbauamt kontrolliert regelmäßig wöchentlich, die Säuberung durch die EDG findet ebenfalls wöchentlich statt.
· Aufwertung bestehender Spielplätze: Die Maßnahmenvorschläge sind in die Konzeption zur Bestandssicherung städtischer Spielanlagen eingeflossen
· Aufwertung der Schulhöfe: ebenfalls eingeflossen in o.g. Konzeption
· Vernetzte Grünflächen, gemeinsame Konzepte mit dem beteiligten Stadtämtern (z.B. Asseln, Grünfläche Ebbinghausstr., Dorfstraße Wambel): Abstimmungsgespräche haben stattgefunden
· Bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen (incl. Beleuchtung) wurden vom Tiefbauamt geprüft
· Verstärkte verkehrsberuhigende Maßnahmen können dann umgesetzt werden, wenn finanzielle Mittel für Umbauten vorhanden sind
· Ampelschaltungen wurden überprüft und die Interessen der jungen Fußgänger besonders berücksichtigt
· Schülerlotsen können auf Anforderung der jeweiligen Schule über die Verkehrswacht weiterhin eingesetzt werden.

Einige Projekte wurden bereits während des Verlaufs der Bestandsaufnahme der Spielleitplanung in Brackel durch die Akteure der Spielleitplanung als so genannte Starterprojekte unterstützt und begleitet.
So wurde der Spielplatz Stadtgärtnerei nach den Qualitätskriterien der Spielleitplanung gestaltet ebenso das Außengelände der Jugendfreizeitstätte Wickede nach den Ergebnissen einer Beteiligungsaktion. Auch die Mountainbikestrecke in Wickede zählt zu den Starterprojekten, nachdem in der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, dass Bewegungsflächen für Jugendliche im Stadtbezirk Brackel fehlen. Im Frühjahr 2012 konnte mit Beteiligung von Hauptschülerinnen und -schülern hier zusätzlich ein Unterstand aufgebaut werden.
Die aktuell im Bau befindlichen Spielplätze im Bereich Hohenbuschei wurden nach den Erkenntnissen der Spielleitplanung und einer dort durchgeführten Beteiligungsaktion geplant und gestaltet.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Zusammensetzung des Beirates des Respekt-Büros
- mdl. Bericht -

Herr Sohn verwies auf den Beschluss des damaligen Kinder- und Jugendausschusses zur Besetzung des Beirates (Sitzung 16.07.2003, TOP 2.10, Drucksache Nr.: 04539-03).

Die Besetzung nach der Wiederholungswahl wurde für die Vertreter des Fachausschusses im Beirat wie folgt festgelegt:

Herr Sohn, Frau Liedschulte, Frau Brandt, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Rettstadt.


zu TOP 3.5
Konzept zur Einrichtung Sozialpädagogischer Pflegestellen des Jugendamtes Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08006-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, das Konzept schrittweise umzusetzen.


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 4.1
1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07952-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Zusammensetzung des Familienpolitischen Netzwerkes
- mdl. Bericht -

Herr Sohn ging kurz auf die bisherige Zusammensetzung ein (s. Beschluss des Ausschusses vom 26.05.2010, Drucksache Nr.: 01122-10).

Entsprechend dem damaligen Beschluss bestand über die folgende Zusammensetzung Einvernehmen:

Herr Sohn, Frau Liedschulte, Frau Pieper, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Rettstadt


zu TOP 4.3
Stark durch Beziehung/Elternseminare in Zusammenarbeit mit der Kath. Bildungsstätte und dem Ev. Bildungswerk Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08004-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das neue Seminarangebot zur Kenntnis.



5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Der TOP 5.1 wurde vor 3. behandelt.



6. Anträge / Anfragen


zu TOP 6.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08021-12)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„...mit dem stetigen Anwachsen des Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Dortmund sind die hiesigen Einrichtungen quantitativ überfordert, so dass in Derne eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung installiert wurde.

Die CDU-Fraktion hat zu diesem Verlauf folgende Fragen und bittet um Beantwortung:

1. Hat sich mit der wachsenden Flüchtlingszahl auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Dortmund erhöht? Hier wäre eine tabellarische Übersicht über die monatliche Aufnahme der Jugendlichen für 2011 und 2012 sehr hilfreich.

2. Sollte eine Erhöhung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorliegen –


· wie hoch sind die Mehrkosten für die Stadt Dortmund bzw. für die Clearingstelle, die nicht refinanzierbar sind?
· wie hoch ist der Mehrbedarf an Personal bzw. wie hoch ist der jetzige Personaleinsatz?
· woher kommt das Personal?
· Welche Anzahl an jungen Flüchtlingen kann die Clearingstelle noch aufnehmen?
· Welche Räumlichkeiten sind bei Erschöpfung der Kapazität darüber hinaus zu belegen bzw. umzuwandeln?“

Herr Weirauch beantwortete die Bitte um Stellungnahme wie folgt:

Trotz der großen Zuwächse von Flüchtlingen in den letzten Monaten in Dortmund hat sich das nicht auf die Anzahl der Neuzugänge der UMF ausgewirkt. Das liegt auch an den unterschiedlichen Nationalitäten (z. B. Mazedonien, Serbien spielen für die UMF keine Rolle).
Wenn man die Entwicklung der Inobhutnahmen betrachtet, liegen die Zahlen für Jan. – Sept. 2012 unter den Zahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres (mit Ausnahme August 2012). Mit einem Blick auf die weltpolitische Lage könnte mit einem Anstieg für Okt.- Dez. 2012 gerechnet werden.
Natürlich muss man berücksichtigen, dass die UMF im Schnitt 2 Jahre betreut werden. Durch die sehr hohen Zugänge der letzten Jahre ist die absolute Zahl insgesamt leicht gestiegen. Aber Zuwächse in übergroßem Maße hat es 2012 bisher nicht gegeben.


zu TOP 6.2
Mehraufwendungen im Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08027-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08027-12-E1)

Die TOP 6.2 und 6.7 wurden im Zusammenhang mit TOP 2.2 behandelt.


zu TOP 6.3
Einrichtung von Großpflegestellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08028-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08028-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine Stellungnahme zum momentanen Stand von Großpflegestellen für die Betreuung von unterdreijährigen Kindern in Dortmund.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Großpflegestellen gibt es zurzeit in Dortmund?
2) Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Großpflegestelle liegen der Verwaltung vor?
3) Wie sieht das momentane Genehmigungsverfahren für Großpflegestellen aus?
4) Welche Informationen hat die Verwaltung darüber, ob und wie viele Antragsteller aufgrund des Genehmigungsverfahrens ihren Antrag zurückgezogen haben?
5) Welche Schritte unternimmt die Bauverwaltung, um die Einrichtung von Großpflegestellen zu fördern und zu erleichtern?

Begründung:
Um den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz zu erfüllen, müssen auch in Dortmund kurzfristig zusätzliche Plätze geschaffen werden. Ein Baustein dabei können sogenannte Großpflegestellen sein, bei denen sich qualifizierte Tagespflegepersonen zusammenschließen und ihre Leistung in der Regel in angemieteten Räumen anbieten.

Nach unseren Informationen sehen sich dabei private Vermieter großen Hürden im Genehmigungsverfahren gegenüber. Für die Einrichtung einer Großpflegestelle ist eine Umnutzungsgenehmigung beim Bauordnungsamt einzuholen. Dabei werden durch das Bauordnungsamt zumindest teilweise erhöhte Gebührensätze angenommen, da von einem wirtschaftlichen Vorteil seitens des Antragstellers ausgegangen wird. Daneben führt die veränderte Nutzung nach Auslegung des Bauordnungsamtes dazu, dass das gesamte Gebäude, auch wenn es sich bei der Großpflegestelle nur um einen kleinen Teil des Gebäudes handelt, als mindestens kleiner Sonderbau eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass alle erforderlichen Gebühren für Genehmigungen mit einem erhöhten Satz angerechnet werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Maßnahmen am Gebäude, die nichts mit der Großpflegestelle zu tun haben.

Für die Genehmigung einer Großpflegestelle sind zahlreiche Investitionen z.B. in den erhöhten Brandschutz erforderlich, die der Vermieter zu tragen hat.
Da bei einer Großpflegestelle nicht zwangsläufig auch von einem wirtschaftlichen Vorteil ausgegangen werden kann, stellt sich für Vermieter die Frage, warum sie Räumlichkeiten für Großpflegestellen zur Verfügung stellen sollten, wenn das Verfahren erschwert ist und nur Nachteile gegenüber einer üblichen Vermietung bringt. Wenn wir den U3-Ausbau wollen, sollten stattdessen Regeln und Verfahren so ausgelegt und vereinfacht werden, dass Menschen ermutigt werden, Großpflegestellen für Kinder einzurichten.“


Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich mit einer schriftlichen Beantwortung für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 einverstanden, bat aber darum, dass ein/e Mitarbeiter/in des Bauordnungsamtes ebenfalls zur Sitzung eingeladen wird.


zu TOP 6.4
Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08029-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08029-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine Darstellung der Personalbedarfsplanung für die Jugendhilfedienste. Dabei sollen auch die Indikatoren und Kennzahlen, die zur Bedarfsplanung geführt haben, dargelegt werden.

Zusätzlich bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie stellt sich die interkulturelle Zusammensetzung der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten dar? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken)
2) Wie viele Überlastungsanzeigen wurden in 2011 und 2012 in den Jugendhilfediensten gestellt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken)
Wie wurden diese Überlastungsanzeigen begründet?
3) Wie sind Ursachen und Anzahl der Überlastungsanzeigen bei der Aufstellung der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden bzw. in diese eingeflossen?
4) Wie kann auf der Grundlage der Personalbedarfsplanung auf besondere Bedarfe in einzelnen Sozialräumen reagiert werden?“


Die schriftliche Beantwortung der Fragen erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012.

zu TOP 6.5
Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08043-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08043-12-E1)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„…bis zum Beginn der „ratlosen“ Zeit wurden zahlreiche Maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz für Unterdreijährige ab dem nächsten Jahr beschlossen. Zum Beispiel der Vergabe von städtischen Grundstücken zur Errichtung neuer Einrichtungen, die Anpassung der Angebotsstrukturen in den Einrichtungen oder die Erhöhung der Plätze in Kindertagespflegebereich.

Der AKJF beschließt wie folgt:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat ein großes Interesse daran, einen möglichst umfassenden Überblick über die Ausbau-, Umbau- oder Erweiterungsplanungen in der Kinderbetreuung zu erhalten, um sich ein realistisches Bild über die Situation im nächsten Jahr machen zu können.

Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in der Sitzung des AKJF am 28.11.2012 einen Gesamtüberblick der Ausbauplanungen zu geben sowie die Prognosezahlen zum Stichtag 08.08.2013 darzustellen und ggf. alternative Lösungen bis zur Erreichung des Rechtsanspruchs vorzuschlagen.“


Herr Burkholz sagte für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 einen entsprechenden Bericht zu.


zu TOP 6.6
Big Tipi
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08044-12)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08044-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung in der Sitzung am 24.10.2012 um einen Sachstandsbericht über Sanierung des Big Tipi, in dem die nun geplanten Sanierungsmaßnahmen und der zeitliche Ablauf dargestellt werden soll.“


Herr Burkholz beantwortete die Bitte um Stellungnahme wie folgt:

- aktueller Planungsstand vom 19.10.2012
Das Liegenschaftsamt (StA 23) hat die Immobilienwirtschaft (StA 65) mit der Planung und Durchführung der Sanierung beauftragt. Das Projekt wurde am 02.08.12 begonnen. Die technische Projekt- und Bauleitung hat StA 65 übernommen. Durch die Aufständerung der Stämme ändern sich die statischen Voraussetzungen des Bauwerks. Die Statik muss daher neu berechnet werden. Das gilt auch für die Vorgaben des Brandschutzes.

- Arbeitsschritte und Zeitplan
Die Überarbeitung der vorliegenden Gutachten und die Aktualisierung der Grundlagen ist bis zum 10.10.12 erfolgt.
Aktualisieren Brandschutzgutachten - bis zum 19.10.12
Abstimmung zum Holzgutachten/Tragwerkplanung - bis zum 26.10.12
Genehmigungsplanung/Fertigstellung - bis zum 30.11.12
Prüfstatik zur Baugenehmigung - bis zum 14.12.12
Genehmigungsverfahren (57 Tage veranschlagt) - Fertigstellung 05.03.12
Bauausführungsplanung (30 Tage veranschlagt) - Fertigstellung 09.04.13
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
(Regelzahl von 96 Tagen veranschlagt) - Fertigstellung 14.08.13

Bauprozess vor Ort (70 Tage veranschlagt) - Fertigstellung 20.11.13
Übergabe an Betreiber – Jugendamt - - 27.11.13

Herr Rettstadt empfahl, bei dem verwendeten Material auf eine längere Haltbarkeitsdauer zu achten. Er fand es verwunderlich, dass insgesamt 1 Jahr benötigt werde, um ein Zelt aufzustellen.

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge, ob das beschlossene Budget ausreichend sei, teilte Herr Burkholz mit, dass die Planung in dieser Form zwischen StA 23 und StA 65 abgestimmt wurde und im Budget so vorgesehen ist.


zu TOP 6.7
Personalnotstand im Jugendamt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08045-12)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08045-12-E1)


Die TOP 6.2 und 6.7 wurden im Zusammenhang mit TOP 2.2 behandelt.



zu TOP 7.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage)



zu TOP 8.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Konzeption Kinder- und Jugendförderung
Die zugesagte konkretisierte Vorlage (s. auch Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012, Drucksache Nr.: 07380-12) konnte wegen der Herbstferien noch nicht im Verwaltungsvorstand behandelt und soll für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 zur Beratung vorgelegt werden.

- Spielleitplanung
Die Vorlage zur Spielleitplanung wurde vom Rat am 27.09.2012 beschlossen (mit einer Änderung zu 3.: „….einen Anteil von
(Orientierungswert 2 %) der Investitionssumme für Beteiligungen und Maßnahmen…..“

- Informationsfahrt des Ausschusses
Anschreiben des Vorsitzenden an den OB wegen Übertragung der Mittel in das Jahr 2013 wird erfolgen.

- übersandt wurde:
-> Jahresbericht Beratungsstelle Donum Vitae







Herr Sohn beendete die öffentliche Sitzung um 18.58 Uhr.





Sohn Liedschulte
Vorsitzender stellv. Vorsitzende




Grohmann Lieberknecht
Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: MOBILE Vorstellung im KuJ. Ausschuss.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: BV-Wiedervorlage Okt.12.2012.pdf)