Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.12.2000 Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:05 Uhr


Ende: 18:10 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger
Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Wulf Erdmann
Rm Jens Gierok
Rm Frank Hengstenberg
Rm Ingeborg Kräft
Rm Margret Lehmann
Rm Monika Lührs
Rm Siegfried Mielicki
Rm Thomas Carl i. V. für Rm Thomas Offermann
Rm Dieter Schneider

Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhard Knoll









3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner


4. Verwaltung:

Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Stadtrat Siegfried Pogadl

Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren

Jörg Süshardt
Gerd Ufer



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.11.2000

1.5 Bestellung einer Schriftführerin

2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
hier: Potentialanalyse der Sozialhilfeempfänger/innen
- Ausschussvorlage -



2.2 Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
- Ratsvorlage -


2.3 Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen
- Hilfen für alleinstehende Frauen und Männer -
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 253-00


2.4 Aktualisierung des Behindertenplans
mündlicher Bericht der Verwaltung


2.5 Kommunale Seniorenpolitik
hier: Sachstand und Forschungsauftrag
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 29-00

2.6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung


- Ratsvorlage -
Drucksache Nr.: 115-00

2.7 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
- Ratsvorlage -

Drucksache Nr.: 121-00

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Psychiatriebericht
- Ausschussvorlage vom 22.11.2000
Drucksache-Nr.: 249-00
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2000

3.2 Straßenprostitution
a)
Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße - weitere Entwicklungen
- Ausschussvorlage -
Drucksache-Nr.: 210-00
b) Umsetzung des Konzeptes zum Umgang mit der Straßenprostitution in der Ravensberger Straße
Stellungnahme der Verwaltung gemä § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2000

4. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

4.1 Hilfen für Schwangere in Notsituationen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.11.2000

5. Anträge

5.1 Beratungskräfte mit Migrationshintergrund in städtischen oder städtisch bezuschussten Beratungsangeboten in Dortmund
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2000

5.2 Sozialpsychiatrische Versorgung in Dortmund
hier: Tagesstrukturierende Maßnahmen
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2000

5.3 Vernetzung von Informationssystemen
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2000



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr Rm Hengstenberg benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Dem Ausschuss liegt im Wege der Dringlichkeit ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Einrichtung einer forensischen Abteilung am Westfälischen Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck" vor, der als TOP 2.1 behandelt wird. Die nachfolgenden Punkte unter 2. verschieben sich dadurch. Darüber hinaus wird TOP 2.4 "Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen" mit TOP 2.7 "Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften" und TOP 2.8 "Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler" verknüpft, desgleichen wird TOP 3.1 "Psychiatriebericht" mit TOP 5.2 "Sozialpsychiatrische Versorgung in Dortmund" verknüpft.

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit stimmen der Tagesordnung in der so geänderten Fassung zu.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.11.2000

Die Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.11.2000 wird mit der dem Ausschuss schriftlich vorliegenden Ergänzung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung einer Schriftführerin

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bestellt Frau Angelika Stahnke einstimmig zur Schriftführerin.


zu TOP 2.1
Einrichtung einer forensischen Abteilung am Westfälischen Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Vorsitzende informiert darüber, dass die Landesregierung Dortmund-Aplerbeck als einen der sechs neu zu schaffenden Standorte für eine forensische Abteilung in einer Größenordnung von 54 Plätzen vorgesehen hat. Die Landesregierung hat nach der Änderung des Maßregelvollzuggesetzes von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Standort zu bestimmen, so dass die Stadt Dortmund keinerlei Zuständigkeiten hat, was die Frage der Standortwahl im engeren Sinne anbelangt. Es ist allerdings wichtig, die grundsätzliche Verantwortung für psychisch kranke Straftäter - etwa 113 Verurteilungen jährlich im Landgerichtsbezirk Dortmund - aus der Region zu übernehmen und damit auch im Grundsatz dem Bau einer solchen Einrichtung zuzustimmen. Eine erste Informationsveranstaltung in Aplerbeck hat deutlich gemacht, dass vor Ort eine Menge Skepsis und Ängste vor einer solchen Einrichtung bestehen. Während der Konzeptionierungs- und Bauphase innerhalb der nächsten zwei Jahre muss es daher ausreichend Gelegenheit geben, im gemeinsamen Dialog zwischen Bevölkerung, den zuständigen Fachleuten und den Politikern diese Ängste aufzunehmen und einer sachgerechten Klärung zuzuführen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt daher an, ein moderierendes Gremium vor Ort einzurichten.

Herr Stadtrat Pogadl ergänzt, dass die Stadt Dortmund auch über die zugrundeliegenden Basisdaten und die Struktur, wie das Land seine Standortvorschläge generell positioniert hat, informiert wurde, und erläutert kurz die dazu bekannten Daten. In weiteren Gesprächen muss geklärt werden, wo die Abteilung räumlich platziert wird, welche Patienten aufgenommen und wie die therapeutischen Bedingungen geltend gemacht werden. Wesentlicher Wert sollte darauf gelegt werden, dass Nachsorgekonzepte von Anfang an mit ins Auge gefasst werden, denn in der Regel verbleibt man nicht sein Leben lang in der Forensik, sondern Wiedereingliederung ist das Ziel.

Herr Giese betont, dass es auch der SPD-Fraktion, gerade vor dem Hintergrund der gestrigen Informationsveranstaltung, wichtig ist, Stellung zu beziehen und der Aufgabe nachzukommen, die aus der Region kommenden psychisch kranken Straftäter zu versorgen.


Auch Herr Hengstenberg macht deutlich, dass seine Fraktion den Antrag mittragen kann. Da es aber einen eigenen Antrag der CDU-Fraktion für die Ratssitzung geben wird, schlägt er in der Hoffnung auf breiten interfraktionellen Konsens den Durchlauf dieses Antrages vor.

Die Vorsitzende verdeutlicht, dass es üblicherweise guter Usus sei, einen Antrag auf Wunsch einer Fraktion durchlaufen zu lassen. Da es aber ausgesprochen wichtig ist, dass sich der Ausschuss erklärt, damit nicht der Eindruck entsteht, Kommunalpolitik könnte man an dieser Stelle in irgendeiner Form auseinanderdividieren, bittet sie, unbeschadet der ausführlichen Diskussion im Rat, dieses durch einen Beschluss klar zu signalisieren.

Frau Unger schließt sich diesen Ausführungen an und stellt ihre Mitarbeit für ein moderierendes Gremium zur Verfügung.

Auch Herr Gora und Frau Schobert glauben, dass es notwendig ist, dieses Thema sehr öffentlich zu diskutieren, und wünschen sich daher, alle Interessensgruppen, die bereit sind, diese Maßnahme zu unterstützen, am moderierenden Gremium zu beteiligen. Für die Wohlfahrtsverbände muss es darüber hinaus auch zu einem Nachsorgekonzept kommen, damit sich die Nachsorgeeinrichtungen adäquat auf die neue Herausforderung vorbereiten können

Die Vorsitzende resümiert, dass über die Frage des Nachsorgekonzeptes bzw. einer genaueren Formulierung, ob und wie das moderierende Gremium unter Mithilfe des Rates zustande kommt, nach einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung neu entschieden werden kann. Darüber hinaus wird es wichtig sein, in regelmäßigen Abständen, möglicherweise initiiert durch das neue Gremium, Sachinformationen über das Thema Forensik anzubieten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt mit Mehrheit bei einer Enthaltung dem im Wege der Dringlichkeit vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05. Dezember 2000 unter Berücksichtigung der folgenden Änderung des letzten Absatzes zu:

Der Rat der Stadt Dortmund wird zu Beginn der ersten Planungsschritte ein moderierendes Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie AnwohnerInnen, InteressenvertreterInnen und ExpertInnen bilden, dessen begleitende Tätigkeit durch die Landesregierung unterstützt werden soll.


zu TOP 2.2
Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
hier: Potentialanalyse der Sozialhilfeempfänger/innen


Vor Eintritt in diesen TOP begrüßt die Vorsitzende den neuen Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Herrn Horst-Erhard Knoll, der künftig als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen wird.

Herr Evers erläutert dem Ausschuss die Vorlage und führt ergänzend aus, dass die Darstellung eine Momentaufnahme zum 1.10.2000 ist. Da diese Fakten nicht deutlich machen, mit welcher Fluktuation wir es innerhalb des Personenkreises der Sozialhilfeempfänger tatsächlich zu tun haben, informiert er den Ausschuss über weitere Daten, die der Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren engagiert über die einzelnen Aspekte der Analyse. Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die heutige Debatte ein erster Schritt ist. Nachdem der Beirat am 18.1.2001 getagt hat, könnte der Ausschuss im März erneut damit befasst werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Sozialverwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund

Dem Ausschuss liegen eine Verwaltungsvorlage, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor.


Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung intensiv beraten und beschlossen wurde, in welchen Schritten und zu welchem Termin die vertragliche Umsetzung erfolgen soll. Notwendig sei heute die bereits für dieses Jahr durchgeführte Übergangsregelung, die auch für 2001 ausgesprochen werden muss. Vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung und der für jeden Einzelplan zwingenden Einsparungen warnt er jedoch davor, den Wohlfahrtsverbänden Versprechungen über Aufstockungen zu machen.

Herr Giese und Herr Hengstenberg erläutern ihren gemeinsamen Antrag, und alle Fraktionen waren sich darüber einig, die Wohlfahrtsverbände darin zu unterstützen, dass sie die soziale Arbeit, die sie in dieser Stadt im 6. Jahr auf der Basis eines Vertrages stabilisieren konnten, erhalten können, allerdings möchte man nicht in die Lage kommen, im Sozialausschuss Versprechungen gemacht zu haben, die dann im Rat nicht zu halten sind. Auch die Frage des Controllings müsse noch deutlicher geklärt werden.

Die Vorsitzende führt aus, dass der Prozess des Controllings, des Berichtswesens, des Überprüfens von Angeboten und der Abgleich der Kostenfrage voraussichtlich mit dem nächsten Quartal abgeschlossen sein wird. Dann könne auf einer anderen Basis diskutiert werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt mit Mehrheit bei 2 Neinstimmen dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01. Dezember 2000 zu.

Mit Mehrheit bei 2 Neinstimmen stimmt der Ausschuss daraufhin der durch den o.g. Antrag ergänzten Verwaltungsvorlage zu und empfiehlt dem Rat, diese unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zu beschließen.




zu TOP 2.4
Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen
- Hilfen für alleinstehende Frauen und Männer -


Frau Unger richtet die Bitte an die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu reden, was im Bereich der Wohnungslosenhilfe, zum Landesmodellprogramm aus dem Etat des Landes und zum speziellen Bereich der frauenspezifischen Angebote über den Rahmen der Übernachtungsstelle hinaus umgesetzt wird.

Herr Bartow kündigt einen aktualisierten Bericht an.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


zu TOP 2.8
Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 2.5
Aktualisierung des Behindertenplans
mündlicher Bericht der Verwaltung


Herr Pohlmann informiert den Ausschuss über den derzeitigen Sachstand zur Aktualisierung des Behindertenplanes der Stadt Dortmund. (siehe Anlage 2 zur Niederschrift). Aufgrund einiger Nachfragen aus dem Gremium stellt er in Aussicht, dass die Verwaltung voraussichtlich im Frühjahr 2001 abschließend berichten kann.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Kommunale Seniorenpolitik
hier: Sachstand und Forschungsauftrag


Beschluss:

Der Fachausschuss nimmt den Bericht der Sozialverwaltung zum Stand der Arbeiten zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Forschungsinstitut für Gerontologie in Dortmund einen Kontrakt über eine Untersuchung von Altenhilfestrukturen in vier Dortmunder Stadtbezirken nach Maßgabe dieser Vorlage zu schließen.


zu TOP 3.1
Psychiatriebericht
- Ausschussvorlage vom 22.11.2000
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2000


zu TOP 5.2
Sozialpsychiatrische Versorgung in Dortmund
hier: Tagesstrukturierende Maßnahmen
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO

Frau Dr. Düsterhaus macht darauf aufmerksam, dass mit dem Bericht etwas ganz Außergewöhnliches vorgelegt wurde, das auch in der Fachöffentlichkeit anerkannt und intensiv diskutiert wurde. Im Anschluss daran erläutert Herr Schulte-Kemna die Hintergründe des Berichtes, der bisher in der psychosozialen Konferenz und in der Gesundheitskonferenz besprochen worden ist. Hier haben sich auch die fünf Schwerpunkte der Vorlage herauskristallisiert und Zustimmung gefunden.

Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 14.11.00 antwortet Herr Schulte-Kemna wie folgt:


Zu 1. Tagesstrukturierende Maßnahmen für psychisch Kranke werden in Dortmund in zwei Formen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte angeboten:

a) Tagesstätten für psychisch Kranke

Derzeit existieren zwei Tagesstätten für psychisch Kranke (in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes und der Halte-Stelle) mit je 20 Plätzen. Eine dritte Einrichtung mit ebenfalls 20 Plätzen ist für Dortmund geplant und soll in Trägerschaft des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 realisiert werden.
Die Tagesstätten sind teilstationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe und werden finanziert über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe / Abt. Sozialhilfe in einer pauschalierten Form.
b) Tagesstrukturierende Beschäftigung

Im Rahmen der Organisationseinheit Arbeitstherapie im Westfälischen Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (WZPPP) wird neben Arbeitstherapie als Teil der stationären (oder im Einzelfall auch der ambulanten) medizinischen Behandlung (Kostenträger sind Krankenkassen, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträger, nachrangig örtlicher und überörtlicher Sozialhilfeträger) auch tagesstrukturierende Beschäftigung in ambulanter bzw. in teilstationärer Form angeboten. Für die teilstationären Maßnahmen (d. h. Stundenumfang ab 20 Wochenstunden) übernimmt der LWL die Kosten im Rahmen seiner Zuständigkeit für Leistungen in teilstationären Einrichtungen; für Maßnahmen mit geringerer Dauer werden die Kosten in ca. 50 Einzelfällen durch den örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Dies erfolgt im Wege der Einzelfallbewilligung. Eine gesonderte Angebotsstruktur (etwa im Sinne einer speziellen Abteilung) für diese “ambulanten” Fälle existiert nicht; die TeilnehmerInnen finden “eingestreute Plätze” unter dem Dach der Gesamtorganisation.
Zu 2. Zur Teilnahme an tagesstrukturierenden Maßnahmen in den Tagesstätten kann festgehalten werden, dass die beiden Tagesstätten voll ausgelastet sind und zeitweise Wartelisten führen. Zur tagesstrukturierenden Beschäftigung im Rahmen der Organisationseinheit Arbeitstherapie am WZPPP liegt ein Gesamtüberblick vor mit Stand vom 31.12.98 (siehe Psychiatriebericht, S.92). Zum damaligen Zeitpunkt erhielten 59 Personen Hilfe als tagesstrukturierende Beschäftigung, davon 4 zu Lasten des überörtlichen und 55 zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers. Die Größenordnung dürfte sich seither nicht wesentlich verändert haben.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Umfang von Maßnahmen tagesstrukturierender Beschäftigung in Dortmund im Vergleich zu anderen Regionen vergleichsweise beträchtlich ist. Das hängt wesentlich auch damit zusammen, dass das alternativ eigentlich in Betracht kommende Beschäftigungsangebot für psychisch Behinderte im Rahmen der Behindertenwerkstätten in qualitativer und quantitativer Hinsicht bisher unzureichend ist; Veränderungen im Rahmen der Werkstatt der AWO sind zwischenzeitlich eingeleitet. Insbesondere sind die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bisher unbefriedigend.

Zu 3. Im Rahmen der Tagesstätten ist ein Einzelantrag auf Kostenübernahme nicht erforderlich. Im Rahmen der tagesstrukturierenden Beschäftigung in der OAT des WZPPP hängt die Dauer der Antragsbearbeitung, wie auch sonst in der Eingliederungshilfe, wesentlich ab von Klarheit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, insbesondere auch mit Hinblick auf die immer erforderliche Prüfung etwaiger vorrangiger Ansprüche nach SGB V usw.

Tagesstrukturierende Aktivitäten sind Bestandteil der sozialen Eingliederung für psychisch Behinderte, allerdings im Bundessozialhilfegesetz als regelhafter Einzelleistungsanspruch nicht ausgewiesen.



Ein geregelter, ausgefüllter Tagesablauf dient der psychischen Stabilisierung und der sozialen Aktivierung und kann in diesem allgemeinen Sinne u. a. dazu beitragen, Krankenhausbehandlung abzukürzen oder zu vermeiden. Tagesstrukturierende Maßnahmen sind aber in der Regel kein Instrument kurzfristiger Krisenintervention und können insbesondere auch eine etwa notwendige ambulante oder auch (teil-)stationäre Krankenbehandlung nicht ersetzen.

Frau Unger befürchtet, dass hier kein ausreichendes ambulantes und gemeindenahes Angebot vorhanden ist und es noch Handlungsbedarf gibt, z.B. im Hinblick auf die gestiegende Anzahl der Wiederaufnahmen, die große Anzahl von heimatfernen Unterbringungen und die Aussagen im Bericht über die Erfolge der ambulanten psychiatrischen Versorgung. Sie macht deshalb den Vorschlag, das geforderte Hearing mit der Fachtagung zu verknüpfen.

Herr Schulte-Kemna gibt noch weitere Informationen zur der Fachtagung zum Thema Gesundheitsberichterstattung als Methode, und verdeutlicht, dass es sich um verschiedene Themenkreise handelt, die getrennt vorbereitet werden müssen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Psychiatriebericht und die Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 5.2 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, ein Hearing des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zum Psychiatriebericht für Dortmund durchzuführen. Zu diesem Hearing sollen insbesondere die Dortmunder Träger von Angeboten der psychosozialen Versorgung, VertreterInnen der in diesem Bereich tätigen Selbsthilfegruppen und die Dortmunder Krankenhäuser eingeladen werden. Ziel des Hearings soll es sein, vordringliche Handlungsbedarfe zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung in Dortmund zu identifizieren.


zu TOP 3.2
Straßenprostitution
a) Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße - weitere Entwicklungen
b) Umsetzung des Konzeptes zum Umgang mit der Straßenprostitution in der Ravensberger Straße
Stellungnahme der Verwaltung gemä § 14 (1) GeschO


Dem Ausschuss liegen vor ein Bericht der Verwaltung zur Straßenprostitution, eine Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und darüber hinaus ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Konzeptes sowie weitere Schreiben des Vereines "Treffpunkt Hannibal" und von KOBER.

Frau Dr. Düsterhaus weist darauf hin, dass sich der Sachstand seit Juni durchaus zufriedenstellend entwickelt habe: das Gelände sei übersichtlicher geworden, es gebe Müllcontainer und die Beleuchtung sei optimiert worden. Allerdings sei immer noch personelle Präsenz erforderlich. Die Polizei fährt vermehrt Streife, und die Mitarbeiterinnen vom Café KOBER sind, überwiegend mit Hilfe unseres Streetworkerbusses, 2-3mal pro Woche vor Ort. In mehreren Gesprächen mit KOBER und der Mitternachtsmission habe man versucht, die Tätigkeitsfelder aufzuteilen. Es bleibt festzustellen, dass von der Mitternachtsmission ein Vorschlag kam, der vom methodischen und strukturellen Ansatz zu loben ist, und dass auch nach nochmaligen Verhandlungen von KOBER ein Konzept vorgelegt wurde, das Hand und Fuß hat und auch finanziell verhältnismäßig ist. Gleichwohl sind die Verhandlungen gescheitert, weil der anfängliche Konsens wieder in Frage gestellt wurde. Es wurde allerdings vereinbart, diese Leistung auszuschreiben und schriftlich zu formulieren, was von Seiten der Stadt Dortmund erwartet wird. Als Zwischenlösung ist es erforderlich, die Förderung und Arbeitsfelder im 1. Halbjahr so fortzuführen wie bisher. Es liegt inzwischen eine Erklärung von KOBER und der Mitternachtsmission vor, dass man sich gemeinsam an dieser Ausschreibung beteiligen möchte.

Herr Hengstenberg betont, dass die CDU-Fraktion von einer Ausschreibung absehen möchte, weil KOBER die Arbeit begrüßenswerterweise bereits aufgenommen habe. Die Mitternachtsmission habe nach seinem Kenntnisstand kein Angebot abgegeben und sieht ihren Aufgabenschwerpunkt bei der Betreuung von Bars und der Opfer von Menschenhandel.

Frau Weyer und Herr Erdmann schließen sich diesen Ausführungen voll inhaltlich an und bitten die Verwaltung zusätzlich, in einer der nächsten Sitzungen die Pläne der Firma Fiat Berke vorzustellen.

Frau Rabenschlag ergänzt, dass eine Ausschreibung der richtige Weg ist. Beide Träger haben sich darüber hinaus verpflichtet, ein gemeinsames Angebot für den Bereich der Straßenprostituiertenarbeit in Dortmund zu erstellen, im Umkehrschluss werden beide kein separates Angebot vorlegen, das gemeinsame Angebot wird die Leistungsbereiche Straßenprostitution, Linienstraße, Bars und Clubs umfassen. In der Umsetzung des Angebotes werden beide Träger sich sowohl die Leistungen als auch die Zuwendungen zu 50% aufteilen. Deshalb bittet sie, keine einseitige Entscheidung für die Ravensberger Strasse zu fassen, sondern das Feld umfassend im Blick zu behalten.

Frau Unger findet es schwierig, wenn quasi 5 vor 12 mitgeteilt wird, wie sich zwei Träger geeinigt haben sollen, und fürchtet, dass dies nur zu einer Verschiebung des Streits führen könnte.

Herr Stadtrat Pogadl nimmt wahr, dass es Mehrheitswille ist, auf eine Ausschreibung zu verzichten, und formuliert die Änderung der Verwaltungsvorlage.

Auf die Anregung von Herrn Hengstenberg, die Förderungssumme für KOBER heute auf 239.000 DM festzusetzen, erwidert die Vorsitzende, dass man so nicht verfahren kann. Bei einem Gesamthaushaltsansatz von 317.000 hat würde man damit implizit eine Kürzung des anderen Trägers beschließen.


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.00 zu.

Die Verwaltungsvorlage erhält unter Punkt 4 den folgenden, neuen Text:



4. Weiteres Vorgehen:
Aus Gründen der Praktikabilität soll zunächst im Jahr 2001 die Förderung auf dem Niveau von 2000 fortgesetzt werden. Die bisherige Förderung von Seiten der Stadt von insgesamt 317.000 DM ist für den Bereich Prostitutionsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt der so geänderten Vorlage unter Berücksichtigung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.


zu TOP 4.1
Hilfen für Schwangere in Notsituationen

Herr Erdmann macht Ausführungen zu dem Antrag, der ursprünglich im Kinder- und Jugendausschuss gestellt wurde. Dort hat man die Auffassung vertreten, vor der endgültigen Entscheidung auch ein Votum des Ausschusses für die Städtischen Kliniken und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu erhalten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 07.11.00 zu.


zu TOP 5.1
Beratungskräfte mit Migrationshintergrund in städtischen oder städtisch bezuschussten Beratungsangeboten in Dortmund

Herr Schulte-Kemna teilt mit, dass die Gesundheitskonferenz bereits beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Aufgrund dieser Antwort wird der Antrag zurückgezogen.


zu TOP 5.3
Vernetzung von Informationssystemen
- Antrag der CDU-Fraktion

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.00 wird wie folgt geändert:


Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob und wie die bestehenden Informations- und Leitsysteme der Sozialverbände sowohl miteinander als auch mit dem Informationsangebot der Stadt Dortmund vernetzt werden können.

Begründung:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund bemüht sich um mehr BürgerInnennähe und "kurze Wege". In besonderen Lebenslagen kann eine schnelle Hilfe zum Teil sehr wichtig sein. Daher ist es begrüßenswert, wenn eine bessere Vernetzung der Informations- und Leitsysteme einen Beitrag hierzu leisten kann

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt dem so geänderten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


Schneckenburger
Hengstenberg
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Geschäftsführerin

zu TOP 1.5
Bestellung einer Schriftführerin

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bestellt Frau Angelika Stahnke einstimmig zur Schriftführerin.


zu TOP 2.1
Einrichtung einer forensischen Abteilung am Westfälischen Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Vorsitzende informiert darüber, dass die Landesregierung Dortmund-Aplerbeck als einen der sechs neu zu schaffenden Standorte für eine forensische Abteilung in einer Größenordnung von 54 Plätzen vorgesehen hat. Die Landesregierung hat nach der Änderung des Maßregelvollzuggesetzes von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Standort zu bestimmen, so dass die Stadt Dortmund keinerlei Zuständigkeiten hat, was die Frage der Standortwahl im engeren Sinne anbelangt. Es ist allerdings wichtig, die grundsätzliche Verantwortung für psychisch kranke Straftäter - etwa 113 Verurteilungen jährlich im Landgerichtsbezirk Dortmund - aus der Region zu übernehmen und damit auch im Grundsatz dem Bau einer solchen Einrichtung zuzustimmen. Eine erste Informationsveranstaltung in Aplerbeck hat deutlich gemacht, dass vor Ort eine Menge Skepsis und Ängste vor einer solchen Einrichtung bestehen. Während der Konzeptionierungs- und Bauphase innerhalb der nächsten zwei Jahre muss es daher ausreichend Gelegenheit geben, im gemeinsamen Dialog zwischen Bevölkerung, den zuständigen Fachleuten und den Politikern diese Ängste aufzunehmen und einer sachgerechten Klärung zuzuführen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt daher an, ein moderierendes Gremium vor Ort einzurichten.

Herr Stadtrat Pogadl ergänzt, dass die Stadt Dortmund auch über die zugrundeliegenden Basisdaten und die Struktur, wie das Land seine Standortvorschläge generell positioniert hat, informiert wurde, und erläutert kurz die dazu bekannten Daten. In weiteren Gesprächen muss geklärt werden, wo die Abteilung räumlich platziert wird, welche Patienten aufgenommen und wie die therapeutischen Bedingungen geltend gemacht werden. Wesentlicher Wert sollte darauf gelegt werden, dass Nachsorgekonzepte von Anfang an mit ins Auge gefasst werden, denn in der Regel verbleibt man nicht sein Leben lang in der Forensik, sondern Wiedereingliederung ist das Ziel.

Herr Giese betont, dass es auch der SPD-Fraktion, gerade vor dem Hintergrund der gestrigen Informationsveranstaltung, wichtig ist, Stellung zu beziehen und der Aufgabe nachzukommen, die aus der Region kommenden psychisch kranken Straftäter zu versorgen.


Auch Herr Hengstenberg macht deutlich, dass seine Fraktion den Antrag mittragen kann. Da es aber einen eigenen Antrag der CDU-Fraktion für die Ratssitzung geben wird, schlägt er in der Hoffnung auf breiten interfraktionellen Konsens den Durchlauf dieses Antrages vor.

Die Vorsitzende verdeutlicht, dass es üblicherweise guter Usus sei, einen Antrag auf Wunsch einer Fraktion durchlaufen zu lassen. Da es aber ausgesprochen wichtig ist, dass sich der Ausschuss erklärt, damit nicht der Eindruck entsteht, Kommunalpolitik könnte man an dieser Stelle in irgendeiner Form auseinanderdividieren, bittet sie, unbeschadet der ausführlichen Diskussion im Rat, dieses durch einen Beschluss klar zu signalisieren.

Frau Unger schließt sich diesen Ausführungen an und stellt ihre Mitarbeit für ein moderierendes Gremium zur Verfügung.

Auch Herr Gora und Frau Schobert glauben, dass es notwendig ist, dieses Thema sehr öffentlich zu diskutieren, und wünschen sich daher, alle Interessensgruppen, die bereit sind, diese Maßnahme zu unterstützen, am moderierenden Gremium zu beteiligen. Für die Wohlfahrtsverbände muss es darüber hinaus auch zu einem Nachsorgekonzept kommen, damit sich die Nachsorgeeinrichtungen adäquat auf die neue Herausforderung vorbereiten können

Die Vorsitzende resümiert, dass über die Frage des Nachsorgekonzeptes bzw. einer genaueren Formulierung, ob und wie das moderierende Gremium unter Mithilfe des Rates zustande kommt, nach einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung neu entschieden werden kann. Darüber hinaus wird es wichtig sein, in regelmäßigen Abständen, möglicherweise initiiert durch das neue Gremium, Sachinformationen über das Thema Forensik anzubieten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt mit Mehrheit bei einer Enthaltung dem im Wege der Dringlichkeit vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05. Dezember 2000 unter Berücksichtigung der folgenden Änderung des letzten Absatzes zu:

Der Rat der Stadt Dortmund wird zu Beginn der ersten Planungsschritte ein moderierendes Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie AnwohnerInnen, InteressenvertreterInnen und ExpertInnen bilden, dessen begleitende Tätigkeit durch die Landesregierung unterstützt werden soll.


zu TOP 2.2
Umsetzung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
hier: Potentialanalyse der Sozialhilfeempfänger/innen


Vor Eintritt in diesen TOP begrüßt die Vorsitzende den neuen Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Herrn Horst-Erhard Knoll, der künftig als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen wird.

Herr Evers erläutert dem Ausschuss die Vorlage und führt ergänzend aus, dass die Darstellung eine Momentaufnahme zum 1.10.2000 ist. Da diese Fakten nicht deutlich machen, mit welcher Fluktuation wir es innerhalb des Personenkreises der Sozialhilfeempfänger tatsächlich zu tun haben, informiert er den Ausschuss über weitere Daten, die der Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren engagiert über die einzelnen Aspekte der Analyse. Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die heutige Debatte ein erster Schritt ist. Nachdem der Beirat am 18.1.2001 getagt hat, könnte der Ausschuss im März erneut damit befasst werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Sozialverwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund

Dem Ausschuss liegen eine Verwaltungsvorlage, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor.


Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung intensiv beraten und beschlossen wurde, in welchen Schritten und zu welchem Termin die vertragliche Umsetzung erfolgen soll. Notwendig sei heute die bereits für dieses Jahr durchgeführte Übergangsregelung, die auch für 2001 ausgesprochen werden muss. Vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung und der für jeden Einzelplan zwingenden Einsparungen warnt er jedoch davor, den Wohlfahrtsverbänden Versprechungen über Aufstockungen zu machen.

Herr Giese und Herr Hengstenberg erläutern ihren gemeinsamen Antrag, und alle Fraktionen waren sich darüber einig, die Wohlfahrtsverbände darin zu unterstützen, dass sie die soziale Arbeit, die sie in dieser Stadt im 6. Jahr auf der Basis eines Vertrages stabilisieren konnten, erhalten können, allerdings möchte man nicht in die Lage kommen, im Sozialausschuss Versprechungen gemacht zu haben, die dann im Rat nicht zu halten sind. Auch die Frage des Controllings müsse noch deutlicher geklärt werden.

Die Vorsitzende führt aus, dass der Prozess des Controllings, des Berichtswesens, des Überprüfens von Angeboten und der Abgleich der Kostenfrage voraussichtlich mit dem nächsten Quartal abgeschlossen sein wird. Dann könne auf einer anderen Basis diskutiert werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt mit Mehrheit bei 2 Neinstimmen dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01. Dezember 2000 zu.

Mit Mehrheit bei 2 Neinstimmen stimmt der Ausschuss daraufhin der durch den o.g. Antrag ergänzten Verwaltungsvorlage zu und empfiehlt dem Rat, diese unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zu beschließen.




zu TOP 2.4
Vorläufige Unterbringung von Wohnungslosen
- Hilfen für alleinstehende Frauen und Männer -


Frau Unger richtet die Bitte an die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu reden, was im Bereich der Wohnungslosenhilfe, zum Landesmodellprogramm aus dem Etat des Landes und zum speziellen Bereich der frauenspezifischen Angebote über den Rahmen der Übernachtungsstelle hinaus umgesetzt wird.

Herr Bartow kündigt einen aktualisierten Bericht an.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


zu TOP 2.8
Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 2.5
Aktualisierung des Behindertenplans
mündlicher Bericht der Verwaltung


Herr Pohlmann informiert den Ausschuss über den derzeitigen Sachstand zur Aktualisierung des Behindertenplanes der Stadt Dortmund. (siehe Anlage 2 zur Niederschrift). Aufgrund einiger Nachfragen aus dem Gremium stellt er in Aussicht, dass die Verwaltung voraussichtlich im Frühjahr 2001 abschließend berichten kann.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Kommunale Seniorenpolitik
hier: Sachstand und Forschungsauftrag


Beschluss:

Der Fachausschuss nimmt den Bericht der Sozialverwaltung zum Stand der Arbeiten zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Forschungsinstitut für Gerontologie in Dortmund einen Kontrakt über eine Untersuchung von Altenhilfestrukturen in vier Dortmunder Stadtbezirken nach Maßgabe dieser Vorlage zu schließen.


zu TOP 3.1
Psychiatriebericht
- Ausschussvorlage vom 22.11.2000
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2000


zu TOP 5.2
Sozialpsychiatrische Versorgung in Dortmund
hier: Tagesstrukturierende Maßnahmen
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO

Frau Dr. Düsterhaus macht darauf aufmerksam, dass mit dem Bericht etwas ganz Außergewöhnliches vorgelegt wurde, das auch in der Fachöffentlichkeit anerkannt und intensiv diskutiert wurde. Im Anschluss daran erläutert Herr Schulte-Kemna die Hintergründe des Berichtes, der bisher in der psychosozialen Konferenz und in der Gesundheitskonferenz besprochen worden ist. Hier haben sich auch die fünf Schwerpunkte der Vorlage herauskristallisiert und Zustimmung gefunden.

Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 14.11.00 antwortet Herr Schulte-Kemna wie folgt:


Zu 1. Tagesstrukturierende Maßnahmen für psychisch Kranke werden in Dortmund in zwei Formen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte angeboten:

a) Tagesstätten für psychisch Kranke

Derzeit existieren zwei Tagesstätten für psychisch Kranke (in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes und der Halte-Stelle) mit je 20 Plätzen. Eine dritte Einrichtung mit ebenfalls 20 Plätzen ist für Dortmund geplant und soll in Trägerschaft des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 realisiert werden.
Die Tagesstätten sind teilstationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe und werden finanziert über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe / Abt. Sozialhilfe in einer pauschalierten Form.
b) Tagesstrukturierende Beschäftigung

Im Rahmen der Organisationseinheit Arbeitstherapie im Westfälischen Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (WZPPP) wird neben Arbeitstherapie als Teil der stationären (oder im Einzelfall auch der ambulanten) medizinischen Behandlung (Kostenträger sind Krankenkassen, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträger, nachrangig örtlicher und überörtlicher Sozialhilfeträger) auch tagesstrukturierende Beschäftigung in ambulanter bzw. in teilstationärer Form angeboten. Für die teilstationären Maßnahmen (d. h. Stundenumfang ab 20 Wochenstunden) übernimmt der LWL die Kosten im Rahmen seiner Zuständigkeit für Leistungen in teilstationären Einrichtungen; für Maßnahmen mit geringerer Dauer werden die Kosten in ca. 50 Einzelfällen durch den örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Dies erfolgt im Wege der Einzelfallbewilligung. Eine gesonderte Angebotsstruktur (etwa im Sinne einer speziellen Abteilung) für diese “ambulanten” Fälle existiert nicht; die TeilnehmerInnen finden “eingestreute Plätze” unter dem Dach der Gesamtorganisation.
Zu 2. Zur Teilnahme an tagesstrukturierenden Maßnahmen in den Tagesstätten kann festgehalten werden, dass die beiden Tagesstätten voll ausgelastet sind und zeitweise Wartelisten führen. Zur tagesstrukturierenden Beschäftigung im Rahmen der Organisationseinheit Arbeitstherapie am WZPPP liegt ein Gesamtüberblick vor mit Stand vom 31.12.98 (siehe Psychiatriebericht, S.92). Zum damaligen Zeitpunkt erhielten 59 Personen Hilfe als tagesstrukturierende Beschäftigung, davon 4 zu Lasten des überörtlichen und 55 zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers. Die Größenordnung dürfte sich seither nicht wesentlich verändert haben.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Umfang von Maßnahmen tagesstrukturierender Beschäftigung in Dortmund im Vergleich zu anderen Regionen vergleichsweise beträchtlich ist. Das hängt wesentlich auch damit zusammen, dass das alternativ eigentlich in Betracht kommende Beschäftigungsangebot für psychisch Behinderte im Rahmen der Behindertenwerkstätten in qualitativer und quantitativer Hinsicht bisher unzureichend ist; Veränderungen im Rahmen der Werkstatt der AWO sind zwischenzeitlich eingeleitet. Insbesondere sind die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bisher unbefriedigend.

Zu 3. Im Rahmen der Tagesstätten ist ein Einzelantrag auf Kostenübernahme nicht erforderlich. Im Rahmen der tagesstrukturierenden Beschäftigung in der OAT des WZPPP hängt die Dauer der Antragsbearbeitung, wie auch sonst in der Eingliederungshilfe, wesentlich ab von Klarheit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, insbesondere auch mit Hinblick auf die immer erforderliche Prüfung etwaiger vorrangiger Ansprüche nach SGB V usw.

Tagesstrukturierende Aktivitäten sind Bestandteil der sozialen Eingliederung für psychisch Behinderte, allerdings im Bundessozialhilfegesetz als regelhafter Einzelleistungsanspruch nicht ausgewiesen.



Ein geregelter, ausgefüllter Tagesablauf dient der psychischen Stabilisierung und der sozialen Aktivierung und kann in diesem allgemeinen Sinne u. a. dazu beitragen, Krankenhausbehandlung abzukürzen oder zu vermeiden. Tagesstrukturierende Maßnahmen sind aber in der Regel kein Instrument kurzfristiger Krisenintervention und können insbesondere auch eine etwa notwendige ambulante oder auch (teil-)stationäre Krankenbehandlung nicht ersetzen.

Frau Unger befürchtet, dass hier kein ausreichendes ambulantes und gemeindenahes Angebot vorhanden ist und es noch Handlungsbedarf gibt, z.B. im Hinblick auf die gestiegende Anzahl der Wiederaufnahmen, die große Anzahl von heimatfernen Unterbringungen und die Aussagen im Bericht über die Erfolge der ambulanten psychiatrischen Versorgung. Sie macht deshalb den Vorschlag, das geforderte Hearing mit der Fachtagung zu verknüpfen.

Herr Schulte-Kemna gibt noch weitere Informationen zur der Fachtagung zum Thema Gesundheitsberichterstattung als Methode, und verdeutlicht, dass es sich um verschiedene Themenkreise handelt, die getrennt vorbereitet werden müssen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Psychiatriebericht und die Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 5.2 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, ein Hearing des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zum Psychiatriebericht für Dortmund durchzuführen. Zu diesem Hearing sollen insbesondere die Dortmunder Träger von Angeboten der psychosozialen Versorgung, VertreterInnen der in diesem Bereich tätigen Selbsthilfegruppen und die Dortmunder Krankenhäuser eingeladen werden. Ziel des Hearings soll es sein, vordringliche Handlungsbedarfe zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung in Dortmund zu identifizieren.


zu TOP 3.2
Straßenprostitution
a) Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße - weitere Entwicklungen
b) Umsetzung des Konzeptes zum Umgang mit der Straßenprostitution in der Ravensberger Straße
Stellungnahme der Verwaltung gemä § 14 (1) GeschO


Dem Ausschuss liegen vor ein Bericht der Verwaltung zur Straßenprostitution, eine Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und darüber hinaus ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Konzeptes sowie weitere Schreiben des Vereines "Treffpunkt Hannibal" und von KOBER.

Frau Dr. Düsterhaus weist darauf hin, dass sich der Sachstand seit Juni durchaus zufriedenstellend entwickelt habe: das Gelände sei übersichtlicher geworden, es gebe Müllcontainer und die Beleuchtung sei optimiert worden. Allerdings sei immer noch personelle Präsenz erforderlich. Die Polizei fährt vermehrt Streife, und die Mitarbeiterinnen vom Café KOBER sind, überwiegend mit Hilfe unseres Streetworkerbusses, 2-3mal pro Woche vor Ort. In mehreren Gesprächen mit KOBER und der Mitternachtsmission habe man versucht, die Tätigkeitsfelder aufzuteilen. Es bleibt festzustellen, dass von der Mitternachtsmission ein Vorschlag kam, der vom methodischen und strukturellen Ansatz zu loben ist, und dass auch nach nochmaligen Verhandlungen von KOBER ein Konzept vorgelegt wurde, das Hand und Fuß hat und auch finanziell verhältnismäßig ist. Gleichwohl sind die Verhandlungen gescheitert, weil der anfängliche Konsens wieder in Frage gestellt wurde. Es wurde allerdings vereinbart, diese Leistung auszuschreiben und schriftlich zu formulieren, was von Seiten der Stadt Dortmund erwartet wird. Als Zwischenlösung ist es erforderlich, die Förderung und Arbeitsfelder im 1. Halbjahr so fortzuführen wie bisher. Es liegt inzwischen eine Erklärung von KOBER und der Mitternachtsmission vor, dass man sich gemeinsam an dieser Ausschreibung beteiligen möchte.

Herr Hengstenberg betont, dass die CDU-Fraktion von einer Ausschreibung absehen möchte, weil KOBER die Arbeit begrüßenswerterweise bereits aufgenommen habe. Die Mitternachtsmission habe nach seinem Kenntnisstand kein Angebot abgegeben und sieht ihren Aufgabenschwerpunkt bei der Betreuung von Bars und der Opfer von Menschenhandel.

Frau Weyer und Herr Erdmann schließen sich diesen Ausführungen voll inhaltlich an und bitten die Verwaltung zusätzlich, in einer der nächsten Sitzungen die Pläne der Firma Fiat Berke vorzustellen.

Frau Rabenschlag ergänzt, dass eine Ausschreibung der richtige Weg ist. Beide Träger haben sich darüber hinaus verpflichtet, ein gemeinsames Angebot für den Bereich der Straßenprostituiertenarbeit in Dortmund zu erstellen, im Umkehrschluss werden beide kein separates Angebot vorlegen, das gemeinsame Angebot wird die Leistungsbereiche Straßenprostitution, Linienstraße, Bars und Clubs umfassen. In der Umsetzung des Angebotes werden beide Träger sich sowohl die Leistungen als auch die Zuwendungen zu 50% aufteilen. Deshalb bittet sie, keine einseitige Entscheidung für die Ravensberger Strasse zu fassen, sondern das Feld umfassend im Blick zu behalten.

Frau Unger findet es schwierig, wenn quasi 5 vor 12 mitgeteilt wird, wie sich zwei Träger geeinigt haben sollen, und fürchtet, dass dies nur zu einer Verschiebung des Streits führen könnte.

Herr Stadtrat Pogadl nimmt wahr, dass es Mehrheitswille ist, auf eine Ausschreibung zu verzichten, und formuliert die Änderung der Verwaltungsvorlage.

Auf die Anregung von Herrn Hengstenberg, die Förderungssumme für KOBER heute auf 239.000 DM festzusetzen, erwidert die Vorsitzende, dass man so nicht verfahren kann. Bei einem Gesamthaushaltsansatz von 317.000 hat würde man damit implizit eine Kürzung des anderen Trägers beschließen.


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.00 zu.

Die Verwaltungsvorlage erhält unter Punkt 4 den folgenden, neuen Text:



4. Weiteres Vorgehen:
Aus Gründen der Praktikabilität soll zunächst im Jahr 2001 die Förderung auf dem Niveau von 2000 fortgesetzt werden. Die bisherige Förderung von Seiten der Stadt von insgesamt 317.000 DM ist für den Bereich Prostitutionsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt der so geänderten Vorlage unter Berücksichtigung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.


zu TOP 4.1
Hilfen für Schwangere in Notsituationen

Herr Erdmann macht Ausführungen zu dem Antrag, der ursprünglich im Kinder- und Jugendausschuss gestellt wurde. Dort hat man die Auffassung vertreten, vor der endgültigen Entscheidung auch ein Votum des Ausschusses für die Städtischen Kliniken und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu erhalten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 07.11.00 zu.


zu TOP 5.1
Beratungskräfte mit Migrationshintergrund in städtischen oder städtisch bezuschussten Beratungsangeboten in Dortmund

Herr Schulte-Kemna teilt mit, dass die Gesundheitskonferenz bereits beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Aufgrund dieser Antwort wird der Antrag zurückgezogen.


zu TOP 5.3
Vernetzung von Informationssystemen
- Antrag der CDU-Fraktion

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.00 wird wie folgt geändert:


Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob und wie die bestehenden Informations- und Leitsysteme der Sozialverbände sowohl miteinander als auch mit dem Informationsangebot der Stadt Dortmund vernetzt werden können.










Begründung:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund bemüht sich um mehr BürgerInnennähe und "kurze Wege". In besonderen Lebenslagen kann eine schnelle Hilfe zum Teil sehr wichtig sein. Daher ist es begrüßenswert, wenn eine bessere Vernetzung der Informations- und Leitsysteme einen Beitrag hierzu leisten kann

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt dem so geänderten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.






Schneckenburger
Hengstenberg
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Geschäftsführerin








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